Petra Müller-Klepper
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier und Fraktionschef Struck fordern ein Ende der Debatte um die Agenda 2010.
Richtig, Frau Fuhrmann, diesen Gefallen werden wir ihnen nicht tun.
Denn es geht um die Grundlage der Arbeitsmarktpolitik in diesem Lande, die für die Menschen von existenzieller Bedeutung ist und die die Weichen dafür stellt, ob sie Arbeit und Brot haben.
Sehr geehrte Frau Fuhrmann, es ist keine Tour d’Horizon durch die Sozialpolitik angesagt, sondern es geht um die zentrale Frage:Wie können mehr Menschen in Beschäftigung kommen, damit sie ihr Leben eigenständig gestalten können?
Dass Sie dies nur am Rande gestreift haben, ist angesichts der Losung „Ende der Debatte“ kein Zufall. Es geht der SPD darum, ihre inhaltliche Zerrissenheit auf diese Art und Weise zu übertünchen.
Die einen in der SPD wollen die Arbeitsmarktpolitik auf der Basis der Agenda weiter entwickeln, die anderen wollen sie rückgängig machen und laufen dabei – Stichwort: Populismus – Lafontaine hinterher.
Meine Damen und Herren, da gibt es keinen kleinsten gemeinsamen Nenner. Es handelt sich um zwei konträre Richtungen: Die einen wollen zurück, die anderen nach
vorn. Dieses Dilemma lässt sich nur durch klare Entscheidungen sowie Führung lösen, nicht durch Kosmetik.
In der SPD gibt es zwei Flügel, die nicht gemeinsam schlagen, was unweigerlich zum Sinkflug und zur persönlichen Niederlage führt, wie wir es gerade am Beispiel des gescheiterten Bundesvorsitzenden Kurt Beck erlebt haben.
Nicht synchrones Flügelschlagen führt auch strategisch zu einem Desaster und kann katastrophale Folgen haben,die das eigentliche Ziel ad absurdum führen. So ist die SPD dabei, DIE LINKE hoffähig zu machen, statt sie zu bekämpfen.
Sie will sie klein halten, doch erreicht sie das Gegenteil, indem sie sich als Steigbügelhalter missbrauchen lässt.
Inhaltlich führt unkoordiniertes Flügelschlagen zum Zickzackkurs. Es zerstört Erfolge und gefährdet Reformen, wie die der Arbeitsmarktpolitik. Wofür steht diese SPD?
Nie mit der LINKEN, oder wollen Sie doch eine Zusammenarbeit mit ihnen? Ja oder Nein zur Agenda? – Diese SPD ist eine gespaltene Persönlichkeit und macht eine entsprechend schizophrene Politik.
Die widerstreitenden Richtungen machen das Land mittlerweile kirre. Die Bürger und Bürgerinnen schütteln mittlerweile nicht mehr nur den Kopf, sondern sie sind es schlichtweg leid.
Es besteht die Gefahr, dass sie sich ganz abwenden, und zwar nicht nur von der SPD. Das ist das eigentliche Problem. Denn sie wenden sich insgesamt von der Politik ab, deren Glaubwürdigkeit durch dieses Verhalten infrage gestellt wird. Glaubwürdigkeit ist das höchste Gut, das wir Politiker haben.
Wer sie, wie die hessische SPD, aus Machtinteressen aufs Spiel setzt, der darf sich nicht wundern, wenn 72 % der Bevölkerung ein klares Nein zu dieser Politik sagen.
Meine Damen und Herren, Steinmeier und Struck wollen den Flurschaden stoppen. Die Reizworte „Agenda 2010“ und „Zusammenarbeit mit der LINKEN“ müssen weg.Es ist eine semantische Appeasement-Politik, um in das SPD-Tollhaus, das in den vergangenen Monaten entscheidend von den hessischen Genossen durcheinandergewirbelt worden ist, Ruhe zu bringen und um im Vorfeld der Bundestagswahl der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Es wird wie folgt abgewiegelt:Agenda 2010 – das war gestern. Die hessischen Verhältnisse seien nur ein separatistischer Irrweg, ohne Bedeutung für das Land, so wird verbal abgewertet. Aber Worte allein machen keine
Politik. Statt Begriffe zu wechseln und die hessische SPD links liegen zu lassen, sollte die neue Bundesspitze ihrer Führungsfunktion durch klare inhaltliche Positionierung gerecht werden,auch in der Arbeitsmarktpolitik und noch mehr bei ihrem Umgang mit der LINKEN.
Mit der Positionierung muss auch eine konsequente Umsetzung einhergehen, auch wenn man nicht die Bundeswehr einsetzen kann, wie Herr Struck mit Bedauern angemerkt hat.
Meine Damen und Herren, die Bevölkerung hat eine klare Ansage und eine feste Zusage verdient. Steht die SPD zur Einsicht, dass die soziale Sicherung reformiert werden muss, um sie zu erhalten, oder „geht sie von der Fahne“, um im Jargon von Ex-Bundesverteidigungsminister Struck zu bleiben? Die Antworten der SPD auf die Frage „Ja oder Nein zur Agenda?“ sind so gegensätzlich wie Feuer und Wasser.
Der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt lobt aktuell die Agenda als mutigen ersten Durchbruch der ökonomischen Vernunft, weitere und unvermeidlich schmerzhafte Veränderungen seien notwendig. Die Juso-Bundesvorsitzende Drohsel will kein Zurück zur Agendapolitik. Peer Steinbrück spricht sich gemeinsam mit Ministerpräsident Platzeck in einer Streitschrift, die übrigens von Herrn Steinmeier mit verfasst ist, für eine Fortsetzung der Reformen aus. 60 linke Sozialdemokraten fordern in einem Papier die Abkehr von dieser Politik. Generalsekretär Hubertus Heil sieht darin den Geist von gestern. Franz Müntefering, der neue Hoffnungsträger der SPD, sagt hierzu: „Deshalb meine Empfehlung an meine Partei: Jetzt keine Kehrtwendung machen. Man muss Prioritäten setzen, Arbeit schaffen und im Übrigen die Agenda 2010 strikt weiterfahren.“
Ablehnung und Abkehr, Zustimmung und Weiterentwicklung – diese beiden Strömungen lassen sich nicht unter einen Hut bringen.Wie löst man also dieses Dilemma? – Indem man es für erledigt erklärt, obwohl es nicht geklärt und erledigt ist. Der Professor aus Köln, SPDBundestagsabgeordneter Karl Lauterbach, ist in dieser Hinsicht ehrlicher, wenn er sagt, eine Debatte über die Agenda 2010 bringe derzeit wenig, da sie bloß Unterschiede betone.
Die neue Zauberformel heißt Mindestlohn. Hinter dieser können sich alle Genossen versammeln – pardon, nicht alle. So sieht Helmut Schmidt dieses Lieblingsthema der SPD mit Skepsis. Der Weltökonom sagt, dass die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn zwar auf den ersten Blick einfach und verführerisch sei,bei näherer Betrachtung aber nicht ohne Tücken; er funktioniere eigentlich nur in den Ländern, die anders als Deutschland einen unregulierten Arbeitsmarkt hätten.
Meine Damen und Herren, die SPD-Welt ist nur an der Oberfläche in Ordnung. Noch Ende 2007 sagte Herr Struck: „Abgesehen von der längeren Zahlung des Arbeitslosengeldes I für Ältere bleiben wir bei der Agenda. Es gibt ja keinen Weg zurück.“ Und heute? Heute postuliert er,die Agenda sei Vergangenheit.Dies ist schlichtweg falsch. Sie ist „kein abgeschlossenes Kapitel der jüngeren Zeitgeschichte“, wie auch der bayerische DGB-Chef Fritz Schösser betont.Denn die Agenda hat zu gesetzlichen Bestimmungen in diesem Land geführt, auf deren Basis hier Tag für Tag gehandelt wird.Sie ist Gegenwart,und sie darf
auch in Zukunft nicht Vergangenheit sein. Denn Fördern und Fordern ist richtig und erfolgreich. Es steht für uns weiterhin an erster Stelle, weil den Menschen geholfen wird und sie eine Perspektive erhalten. Der schnellste Weg aus der Spirale nach unten führt über den Arbeitsmarkt. Sozial ist, was Arbeit schafft. Diese Philosophie wird mit der Agenda in Taten umgesetzt.
Meine Damen und Herren, wer hätte geglaubt, dass wir als Union Ex-Kanzler Schröder gegenüber seiner eigenen Partei in Schutz nehmen müssen und dass wir Steinmeier und Müntefering dazu ermuntern müssen, zu dem zu stehen, was sie mitgestaltet haben? Die Überwindung der Massenarbeitslosigkeit ist das Ergebnis geänderter Rahmenbedingungen in Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. So stellt BA-Vorstandsmitglied Becker klar, dass die andauernde robuste Verfassung des deutschen Arbeitsmarktes entscheidend auf die verbesserten Vermittlungsmethoden zurückzuführen sei.
Wir müssen Kurs halten und die Instrumente der Umsetzung weiterentwickeln und sie bei Bedarf auch modifizieren. Es ist unser Ziel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, mehr Arbeit und Wachstum mit dem Ziel der Vollbeschäftigung zu schaffen. Denn Arbeit ist ein Recht, und so steht es schon in Art. 28 der Hessischen Verfassung. Dort steht – ich zitiere –:
Jeder hat nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit und, unbeschadet seiner persönlichen Freiheit, die sittliche Pflicht zur Arbeit.Wer ohne Schuld arbeitslos ist, hat Anspruch auf den notwendigen Unterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen.
Auch hier haben die Verfassungsgeber bereits das Prinzip des Förderns und Forderns formuliert.Arbeit ist mehr als Broterwerb, sie ist sinnstiftend und kann auch glücklich machen.Dennoch darf es keine Frage des Glücks sein,Arbeit zu bekommen.
Arbeit ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Es ist noch gar nicht lange her, dass wir über fünf Millionen Arbeitslose hatten.Arbeitnehmer, Unternehmen und Politik haben gemeinsam den Umschwung erreicht. Wir haben seit dem Amtsantritt von Kanzlerin Merkel eine positive Entwicklung. Die Zahl der Arbeitslosen ist gegenüber dem Höchststand unter Rot-Grün seit Anfang 2006 um zwei Millionen zurückgegangen. Dies sind zwei Millionen Gründe für die Richtigkeit dieser Arbeitsmarktpolitik – eine Reform im besten Sinne des Wortes. Sie zeigt Wirkung. Der Fraktionschef von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tarek Al-Wazir, hat heute, wie ich finde, treffend in einem Interview formuliert: „Hartz IV war doch gar nicht so falsch.“
Meine Damen und Herren, Wirtschaftswachstum und Aufschwung am Arbeitsmarkt kennzeichnen die Lage in Hessen.Die Zahl der Erwerbslosen ist im August erstmals wieder unter die magische Grenze von 200.000 gesunken. Wir haben eine Arbeitslosenquote von 6,4 %. Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei den jüngeren Menschen. Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen ist hoch. Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt hat sich entspannt, und die Beschäftigung ist auf Rekordniveau. Was auch uns besondere Sorge macht – Frau Schulz-Asche hat es angesprochen –, sind die schwer Vermittelbaren, die Langzeitarbeitslosen. Der Abbau der Arbeitslosigkeit erfasst mittlerweile aber auch diese Klientel. So sind im vergangenen Jahr gut 21.000 Menschen oder 12 % der Lang
zeitarbeitslosen in Arbeit vermittelt worden. Allein von Juli bis August dieses Jahres waren es 2.396.
In der politischen Diskussion der vergangenen Monate wurde vielfach das Bild gestellt, in Deutschland wachse als Folge der Hartz-IV-Reform die Armut. Meine Damen und Herren, dieses Bild ist falsch. Dies zeigen die aktuellen Zahlen für 2006 aus dem Sozio-Ökonomischen Panel. Es ist zu einer Umkehr gekommen. Das statistische Armutsrisiko hat erstmals seit zehn Jahren wieder abgenommen. Verzeichnete der Armutsbericht der Bundesregierung noch einen Anstieg der Armutsrisikoquote auf 18 %, so geht die Quote nach den neuen Daten auf 16,5 % zurück. Parallel dazu kam die Lohnungleichheit zum Stillstand. Der Anteil der Arbeitnehmer im Niedriglohnsegment ist erstmals seit Jahren nicht weiter gestiegen.
Dies widerlegt die These, die Agenda habe Armut und Ungleichheit verschärft. Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ kommentiert diese aktuelle Studie treffend:
Die einen stöhnten in den zurückliegenden schwarz-roten Jahren über Hartz IV, die anderen über hohe Steuerlasten. Doch unter dem Strich rückten alle zusammen. Am unteren Ende schafften 1,5 Millionen ehedem Arbeitslose den Sprung in die untere Mittelschicht. Zugleich beglich das obere Viertel der Steuerzahler 80 % des gesamten Steueraufkommens. Eine Gesellschaft ohne sozialen Zusammenhalt sieht anders aus.
Es gibt weiter viele Probleme, vor allem für Familien mit Kindern.Doch die grundsätzliche Richtung stimmt.
Meine Damen und Herren von der Linkspartei und dem linken Flügel in der SPD, Sie liegen eindeutig falsch. Nehmen Sie die Fakten zur Kenntnis.
Klaus Zimmermann, Leiter des DIW, sagt: „Mehr Wachstum hat seit Beginn des Aufschwungs mit den Arbeitsmarktreformen zu mehr Beschäftigung und damit zu weniger Armut und weniger Ungleichheit geführt.“ All dies ist nicht vom Himmel gefallen, sondern es ist Ergebnis von Rahmenbedingungen, die die Politik gesetzt hat.
Eine treffende Bewertung dieser Entwicklung kommt von Rainer Wend, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: „Da kann man nur sagen: Gute Arbeitsmarktpolitik, weiter so!“ Recht hat er. Exakt das ist die Botschaft unseres Antrages.Das ist das Bekenntnis, zu dem wir die demokratischen Kräfte in diesem Landtag aufrufen.
In den „Stuttgarter Nachrichten“ wird im Kommentar gefordert:
Die neuen Erkenntnisse sollten in ein Plädoyer für mehr Stehvermögen in der Politik münden... Die Genossen sollten sich davor hüten, voreilig schon wieder den Schalter umzulegen. Mindestlöhne und längere Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld mögen zwar durchaus populär sein, sie gefährden aber Jobs und damit die Reformdividende der eigenen Politik.
Meine Damen und Herren, mehr Stehvermögen, und sich nicht von den LINKEN im knallroten Gummiboot in stürmische See treiben zu lassen, hierzu fordern wir die Sozialdemokraten auf. Diese Arbeitsmarktpolitik muss fortgesetzt werden, damit aus der Umkehr des Trends dauerhaft eine Trendwende wird, damit noch mehr Menschen in Arbeit und Brot kommen.
Arbeitslosigkeit ist die Hauptursache für Armut.Je länger sie dauert, desto höher ist das Risiko, abzustürzen und nicht mehr den Weg zurück in das Erwerbsleben zu finden. Deshalb setzen die Reformen zu Recht bei zwei Punkten an.Erstens setzen sie bei der schnellen Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt an, wenn jemand den Job verliert. Hier ist die Bilanz hervorragend. Frau Schulz-Asche hat dies im Hinblick auf die Bezieher von Arbeitslosengeld I erwähnt. Sie fassen schnell wieder Fuß.
Der zweite Punkt ist die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen. Selbst Arbeitslose, die scheinbar keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, sind durch intensive Einzelbetreuung, durch konsequentes Fördern und Fordern vermittelbar. Dies ist zunächst teuer, rechnet sich aber langfristig. Es werden Menschen an Arbeit herangeführt, die man früher in die Sozialhilfe schickte.Auch aus frauenpolitischer Sicht macht sich die Reform positiv bemerkbar. Alleinerziehende – in der überwiegenden Zahl sind dies Frauen – werden nicht mehr in die Sozialhilfe abgeschoben, sondern als erwerbsfähig eingestuft und haben damit die Chance auf Eingliederungsmaßnahmen.
Gering Qualifizierte haben ein besonders hohes Risiko, langzeitarbeitslos zu werden. Gerade diesen Menschen mit all ihren Benachteiligungen wendet man sich dank der Arbeitsmarktreform besonders zu. Die Politik speist sie nicht mehr mit finanziellen Mitteln ab. Sie hat eine effektive Infrastruktur für aktivierende Hilfe geschaffen,um zu qualifizieren und die Tür zum Arbeitsleben zu öffnen.
Meine Damen und Herren, das ist eine Sozialpolitik, die würdig mit den Betroffenen umgeht. Doch – da besteht noch eindeutig Handlungsbedarf – der sozialpolitische Auftrag geht weit darüber hinaus. Es gilt, Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen – langfristig durch mehr Bildungsgerechtigkeit, kurz- und mittelfristig, indem gerade für Alleinerziehende
durch den Ausbau der Kinderbetreuung Erwerbstätigkeit überhaupt möglich wird und indem die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund verstärkt wird und ihnen so die Teilhabe am Arbeitsmarkt erleichtert wird, aber auch indem gering Qualifizierten der Arbeitsmarktzugang nicht noch weiter erschwert wird durch Mindestlöhne, die Arbeitsplätze und Arbeitschancen gerade für diese Menschen vernichten.
Meine Damen und Herren, viele nicht oder gering Qualifizierte sind seit Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform in Jobs gekommen, weil verstärkt geholfen wird, weil Anreize zur Aufnahme einfacher, niedrig entlohnter Beschäftigung gegeben werden. Das war ein erklärtes Ziel dieser Reform.
Hier wirkt das Prinzip des Förderns und Forderns. Dass man sich besonders um diese Menschen kümmert, die
vorher ihr Dasein in der Sozialhilfe fristen mussten, führt natürlich zu einer Ausweitung des Niedriglohnbereichs. Es ist schon ein wenig heuchlerisch, wenn diese Entwicklung von der linken Seite an den Pranger gestellt wird. Es ist absurd, sie als Argument gegen die Reform zu verwenden. Vergleichen Sie vorher und nachher. Die Situation der Betroffenen ist heute menschenwürdiger. Der Sozialstaat, von dem sie zuvor komplett abhängig waren, gibt Hilfe zur Selbsthilfe, sorgt durch ergänzende Leistungen für ein Mindesteinkommen.
Meine Damen und Herren, wo Licht ist, ist auch Schatten. Nicht alle Maßnahmen der Hartz-Gesetzgebung waren erfolgreich. Bedenken, die wir im Vorfeld zu einigen Instrumenten geäußert haben, sind bestätigt worden. Aber es wurde zeitnah nachgesteuert. Der Jobfloater war ein Flop und ist abgeschafft worden,die Personalserviceagenturen brachten nicht die prognostizierten Beschäftigungserfolge. Die Ich-AGs waren ein teures Konzept, den Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen.
Doch insgesamt hat die Reform die Beschäftigung gestärkt. Hessen hat hierbei eine Hauptrolle gespielt. Es hat diese Reform mitgetragen – im Gegensatz zu Frau Ypsilanti und Teilen ihrer Fraktion.
Sehr geehrte Frau Schulz-Asche, wir haben auch nicht gekontert. Wir haben vielmehr durch das OFFENSIV-Gesetz und die Idee der Jobcenter die Entwicklung angestoßen. Manchmal musste die Bundesregierung hier wirklich zum Jagen getragen werden. Die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe ist Kernpunkt der Agendapolitik. Sie wird als bedeutsamstes Projekt in der Sozialpolitik der Bundesrepublik innerhalb der letzten vier Jahrzehnte angesehen. Sie hat Doppelzuständigkeiten beseitigt, die Grundlage für eine effektivere Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen in Arbeit geschaffen.
Die Qualität des Sozialstaats bemesse sich nicht allein an der Höhe des sozialen Transfers, sondern auch daran, ob Menschen wieder klare Lebenschancen bekämen und sozialer Aufstieg möglich sei, hat SPD-Generalsekretär Hubertus Heil formuliert. Exakt dieser Paradigmenwechsel ist durch die Reform erzielt worden: weg von der Alimentierung, hin zum Vorrang von Arbeit. Die Aufnahme bezahlter Tätigkeit ist für einen arbeitsfähigen Menschen würdiger als die Entgegennahme einer finanziellen Unterstützung ohne Gegenleistung.
Meine Damen und Herren, die Politik muss alles tun, damit die Betroffenen eigenverantwortlich ihr Leben gestalten können: nicht Arbeitslosigkeit finanzieren, sondern in Qualifizierung und Vermittlung der Arbeitslosen investieren. Bei der Aufnahme von Arbeit zu helfen, auch durch verstärkte Sanktionen bei Verweigerungshaltung, ist Zeichen sozialer Verantwortung und verantwortungsbewusster Umgang mit den Steuergeldern, die die Bevölkerung erbringen muss.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist geprägt vom Leitgedanken der gebündelten Betreuung und Leistungsgewährung aus einer Hand unter einem Dach in den Jobcentern. Der Betroffene ist vom Bittsteller zum Handelnden, die Sozialbürokratie vom Geldauszahler zum Individualbetreuer geworden. Die Grundidee
funktioniert nur, wenn den Betroffenen schnell, maßgeschneidert, flexibel und nachhaltig geholfen wird.
Hessen hat bei der Sozialhilfereform mit großer Hartnäckigkeit das Prinzip der Regionalität durchgesetzt. Sehr geehrte Frau Schulz-Asche, wenn Sie das unter Blockieren verstehen: Ich denke, es war der richtige Weg, dass wir dieses Prinzip massiv vertreten und durchgesetzt haben.
Denn gerade wir in Hessen haben die Erfahrung gemacht, dass Kommunen bei der Hilfestellung Erfolge erzielen können, wenn man ihnen Spielraum gibt. Ich nenne hier nur das Beispiel des Main-Kinzig-Kreises. Auch der heutige Landrat hat die Hessische Landesregierung bei ihrem Kampf für das Durchsetzen dieses Prinzips der Regionalität massiv unterstützt.
Durch das Optionsgesetz wurde 69 Kommunen gestattet, in eigener Zuständigkeit die Langzeitarbeitslosen zu betreuen. Zwölf Landkreise und die Stadt Wiesbaden – und damit genau die Hälfte der hessischen Gebietskörperschaften – sind mit von der Partie. Hessen ist damit zum Vorreiter geworden. Die Optionskommunen zeigen, dass von der kommunalen Ebene ein wirkungsvolles Hilfsangebot aus einer Hand gemacht werden kann. Sie wollen diese Arbeit fortsetzen.
Erlauben Sie mir, eine Einschätzung aus Wiesbaden vorzutragen. Sozialdezernent Arno Goßmann, SPD, hält es nach wie vor für ein großes Glück, dass sich Wiesbaden entschieden hat, als Optionskommune Langzeitarbeitslose selbst zu betreuen. 14.300 Menschen waren 2007 in Maßnahmen zur Qualifizierung vermittelt worden. Dass insgesamt 6.700 von ihnen in reguläre Jobs vermittelt wurden, sei ein Riesenerfolg – so weit Herr Goßmann.
Die Kommunen leisten gute Arbeit in beiden Trägerformen – das betone ich ausdrücklich –, in den Optionskommunen und den Arbeitsgemeinschaften.Hierfür sagen wir ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf der kommunalen Ebene Tag für Tag arbeiten.
Das Land unterstützt die kommunale Ebene auch finanziell. Es fördert eine breite Palette an Hilfsmaßnahmen, erreicht damit eine Vielzahl von Betroffenen, ganz im Gegensatz zu dem Programm, das DIE LINKE im öffentlichen Beschäftigungssektor plant. Von dem großen Mitteleinsatz von über einer halben Milliarde c im Jahr würden nur 25.000 Menschen profitieren. Der Löwenanteil der Arbeitslosen, nämlich 87 %, würde leer ausgehen. Was entscheidend ist: Es würde den Betroffenen nur wenig Aussicht auf eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt geben. Die Teilnehmer wären dauerhaft von staatlicher Beschäftigung und Leistung abhängig. Meine Damen und Herren, das hat mit Fördern und Fordern nichts mehr zu tun, das ist Geldverschwendung durch Planwirtschaft.
Ich begrüße ausdrücklich, dass Herr Al-Wazir auch in dem bereits erwähnten Interview heute diesem Vorhaben eine deutliche Absage erteilt hat.
Meine Damen und Herren, der eingeschlagene Weg ist gut. Wir achten darauf, dass beim Fördern und Fordern nicht der Rückwärtsgang eingelegt wird. Deshalb haben
wir das Konzept der kooperativen Jobcenter von Arbeitsminister Scholz abgelehnt. Es hätte die umfassende bürgerfreundliche Hilfe aus einem Guss zunichte gemacht.
Die dezentrale Struktur ist das A und O.Sie muss erhalten bleiben, ebenso die breite Palette der Hilfsmöglichkeiten. Deshalb lehnen wir die Abschaffung der sogenannten weiteren Hilfen ab, was die GRÜNEN zu Recht in einem Antrag jüngst in den parlamentarischen Gremien thematisiert haben.
Was der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Scholz mit der sogenannten freien Förderung festschreiben will, ist kein Ersatz. Die Neuregelung bedeutet das Aus für die Arbeitsmarktprogramme in diesem Land. 1.300 Ausbildungs- und Qualifizierungsplätze sind bedroht. Die Wohlfahrtsverbände haben Alarm geschlagen. Wir stehen an ihrer Seite und begrüßen, dass Sozialministerin Lautenschläger deutliche Worte nach Berlin gerichtet hat.
Meine Damen und Herren, wir müssen Rückschritte verhindern und dürfen nicht stehen bleiben. Die Richtung stimmt, doch es sind weiter gehende Schritte, weiter gehende Reformen nötig. Wir benötigen als Nächstes eine zügige Entscheidung, dass auch zukünftig der kommunalen Ebene die entscheidende Rolle bei der Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zukommt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bestehende Mischverwaltung in den Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt hat.
Wir brauchen eine rasche Umsetzung der Grundgesetzänderung, die die Arbeitsministerkonferenz im Juli einstimmig gefordert hat. Mit dieser vereinbarten Verfassungsänderung können die Arbeitsgemeinschaften Rechtssicherheit erhalten, und auch die Optionskommunen sind durch den Beschluss der Arbeitsminister gestärkt worden. Es müssen endlich dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Minister Scholz hat mit seinem rückwärtsgewandten Modell der kooperativen Jobcenter wertvolle Zeit vergeudet. Ende der Sommerpause hat er den Entwurf für eine Grundgesetzänderung zugesagt. Scholz hat den Auftrag – Hessen hat gehandelt. Es hat einen Gesetzentwurf für die Grundgesetzänderung vorgelegt, der exakt den Beschluss der Arbeitsministerkonferenz umsetzt und einen gangbaren Weg aufzeigt, wie die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen dauerhaft auf eine verfassungsrechtliche Grundlage gestellt werden können.
Wir wollen erreichen, dass neben der Kooperationslösung in den Arbeitsgemeinschaften auch weiterhin die alleinverantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen zeitlich unbefristet ermöglicht wird. Denn im Interesse der Langzeitarbeitslosen muss der Wettbewerb in der Arbeitsvermittlung dauerhaft gesichert werden. So sieht der Gesetzentwurf eine Verankerung der Option vor, aber keine Festlegung der Anzahl der Optionskommunen. Darüber sollen Bundestag und Bundesrat einfachgesetzlich entscheiden.
Sozialministerin Lautenschläger hat den Entwurf für eine entsprechende Änderung des SGB II vorgelegt. Er lässt die bisherige Höchstzahl unverändert. Ob eine Ausweitung vorgenommen wird, sollte in der nächsten Legislaturperiode auf Bundesebene entschieden werden.
Reformbedarf sehen wir in einem weiteren Punkt. Solange es günstiger erscheint, sich auf Arbeitslosengeld II
und Minijobs zu beschränken,ist der Antrieb zu voller Erwerbsarbeit gedämpft. Wir müssen den Anreiz geben, nicht im Minijob zu verharren, sondern in Vollzeitbeschäftigung zu gehen.
Wer arbeitet,muss mehr Einkommen haben als derjenige, der nicht arbeitet.Wir dürfen die Erfolge, zu denen neben der Wirtschaftspolitik die Agenda 2010 beigetragen hat, nicht verspielen. Auch die SPD muss endlich in ihrer Gesamtheit erkennen: Agenda und Anwalt der Armen schließen sich nicht aus. Um den sozial Schwachen helfen zu können, waren und sind Reformen dringend nötig.Anders sind die Leistungen dauerhaft nicht finanzierbar. Deutschland gibt jährlich für sein Sozialsystem 700 Milliarden c aus und wird im Vergleich der Industrieländer nur noch von Frankreich übertroffen. Wir brauchen das Bündnis der Stärkeren mit den Schwächeren.Wer wie die Linkspartei beide gegeneinander ausspielen will, wird scheitern.
Meine Damen und Herren, nur durch die Verbindung von wirtschaftlicher Vernunft und Sozialem – zwei Seiten einer Medaille – kann Arbeit für alle, die eine Beschäftigung ausüben können, möglich werden. – Ich danke Ihnen.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Danke sehr, Frau Müller-Klepper. – Herr Dr. Spies, Sie haben sich zu einer Kurzintervention gemeldet.Bitte sehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einem Grundsicherungssystem und die Einführung der Jobcenter zeigen Erfolg. In Verbindung mit dem Konjunkturaufschwung gelingt es, dass Langzeitarbeitslose zunehmend Erwerbschancen erhalten. Im vergangenen Jahr hat sich in Hessen ihre Zahl um 21.670 Personen, d. h. 12 %, reduziert. Dieser Erfolg ist ein zartes Pflänzchen, und es muss durch eine konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Reformen gepflegt werden. Die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen, die die Aufgabe der Betreuung und Vermittlung der Hilfesuchenden übernommen haben, tun dies.
Im Hinblick auf das Bundesarbeitsministerium sind manchmal Zweifel angebracht. Ich nenne als Beispiel nur das kooperative Jobcenter, über das wir bereits diskutiert haben.Es ist ein Verschlimmbessern.Dies gilt auch für die Einschränkung der weiteren Leistungen durch das Bundesarbeitsministerium, die die Arbeitsgemeinschaften oder Optionskommunen erbringen können, um Vermittlungshindernisse zu beseitigen.
Durch den Erlass dieser neuen Arbeitshilfe und die Ankündigungen weiterer Rückforderungen gegenüber den kommunalen Trägern wird die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gefährdet. Die weiteren Hilfen gehen über die normale Klaviatur der Arbeitsförderinstrumente der BA hinaus, die durch eine Umstrukturierung der Behörde – das muss man durchaus anerkennen – effektiver geworden sind. Doch diese Instrumente reichen nicht aus, um Langzeitarbeitlose in Beschäftigung zu bringen. Bei ihnen versperren oft die sozialen Probleme den Weg in Arbeit.
Herr Dr.Jürgens hat es erwähnt:Bei der Konstruktion der Reform wurde dem Rechnung getragen. In § 16 Sozialgesetzbuch II, werden die weiteren Leistungen ermöglicht, die für die Eingliederung erforderlich sind, wie Kinderbe
treuung, Suchthilfe, psychosoziale Beratung – die Palette ist ganz breit. Diese Hilfen sind ein unverzichtbarer Bestandteil und Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Vermittlung. Sie machen – das hat Frau Kollegin Fuhrmann eben auch schon angesprochen – 30 % der Förderleistungen aus, sind also keine Ausnahme, wie es von Berliner Seite dargestellt wird.
Nun dreht der Bundesarbeitsminister bei vielen Projekten den Geldhahn zu. Das schadet den Betroffenen. In den Kommunen, aber auch bei freien Trägern hat sich in jahrelanger Praxis Know-how für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen angesammelt. Sie verfügen über ein umfassendes soziales Netzwerk an Unterstützung und Hilfeleistung, das in Hessen sehr gut funktioniert. Die Kommunen und die freien Träger sind die Kompetenzzentren für die weiteren Leistungen. Diese Kompetenzen werden bei uns wirkungsvoll genutzt, um die Menschen in Arbeit zu bringen.
Die Grundidee der Sozialhilfereform funktioniert nur, wenn der Staat alles daransetzt, schnell, flexibel, individuell und nachhaltig zu helfen. Es gilt, bestmöglich zu fördern und von den Betroffenen auch die Bereitschaft, Arbeit anzunehmen, und aktives Mitwirken bei den Bemühungen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fordern.
Die Sozialverwaltung muss dabei ein ortsnaher Individualbetreuer sein. Das Konzept steht und fällt mit zwei Dingen, zum einen der organisatorischen Ausgestaltung, dem direkten Ansprechpartner, der nah an den Menschen ist. Es muss eine Stelle sein, die Hilfe aus einem Guss anbietet. In diesem Zusammenhang noch einmal der Hinweis auf das untaugliche Konzept der kooperativen Jobcenter. Das würde die Menschen von Pontius zu Pilatus schicken.
Die zweite Voraussetzung für den Erfolg des Konzepts ist die Verfügbarkeit einer vielfältigen Hilfspalette, aus der ein Hilfeplan auf die Betroffenen zugeschnitten werden kann. Deshalb ist eine starke und aktive Rolle der Kommunen unabdingbar. Ausschöpfen aller Möglichkeiten, Nutzen der vorhandenen Kompetenzen und ihrer Vernetzung sind gefragt. Deshalb arbeiten die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen auch mit Dritten zusammen. Dieses Zusammenspiel wird mit der Geschäftsanweisung Nr.13 der BA vom April 2008 erschwert.Die weiteren Hilfen werden in ein enges Korsett gezwängt, und ihre finanzielle Grundlage wird beschnitten.
Das Arbeitsministerium vertritt die Auffassung, dass die Arbeitsfördermaßnahmen Vorrang genießen,also der Bereich des SGB III. So sollen beispielsweise Maßnahmen der Berufsvorbereitung nicht mehr von den Trägern der Grundsicherung durchgeführt werden. Deutschkurse für Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund, wo die Kommunen sehr wirkungsvoll Hilfe leisten, sollen nur noch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge obliegen.
Dies ist ein massiver Eingriff in die laufende Förderpraxis von Eingliederungsleistungen und geht aus unserer Sicht völlig an der Realität vorbei. Es muss die Hilfe angewandt werden können, die nötig und geeignet ist. Das kann man nicht zentral steuern. Das kann nur gelingen, wenn die beiden Leistungsgruppen als gleichwertig angesehen und der gesamte Fächer an Eingliederungsmaßnahmen genutzt werden können.
Die Arbeitsförderinstrumente der BA sind auf Personen zugeschnitten, die erst kurze Zeit arbeitslos sind, und sie werden den Anforderungen für Langzeitarbeitslose oft nicht gerecht. Den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen muss es auch zukünftig möglich sein, spezielle
Maßnahmen für Langzeitarbeitslose zu entwickeln bzw. auf bewährte Modelle zurückzugreifen, die sie – Dr. Jürgens hat auch die Vergangenheit angesprochen – als Träger der Sozialhilfe entwickelt haben.
Bei der strengen Auslegung, die jetzt vorgegeben ist, können die Optionskommunen ihre Aufgaben im Rahmen der Experimentierklausel nicht mehr angemessen wahrnehmen. Gerade sie sollen im Hinblick auf die Eingliederungsleistung in einem Systemwettbewerb mit den Leistungen der BA stehen.Wenn aber diese automatisch Vorrang genießen, hat die Kommune keine Chance, einen regionalspezifischen alternativen Weg zu gehen. Dies schränkt den gesetzlich gewollten Wettbewerb der Organisationsmodelle ein.
Herr Dr. Jürgens hat mehrere Beispiele angeführt. Ich möchte mich auf drei beschränken, die auch in den Medien große Aufmerksamkeit erzielt haben. Das Beispiel des Main-Kinzig-Kreises zeigt, wie eine Optionskommune mit den Auswirkungen zu kämpfen hat. Der MainKinzig-Kreis ermöglicht als Träger der Grundsicherung jungen Menschen Weiterbildungsmaßnahmen, auch den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Das sind sinnvolle Maßnahmen. Der Bund hat dem Kreis die Zuständigkeit abgesprochen und eine Rückzahlung von 3,2 Millionen c gefordert, weil die Mittel angeblich rechtswidrig eingesetzt worden seien. Mittlerweile ist zurückgerudert worden, das war überfällig, denn der Kreis hat im Grunde genommen nur seine gesetzliche Aufgabe erfüllt.
Auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf bremst der Arbeitsminister ein erfolgreiches Projekt aus,die Teilzeitausbildung junger Mütter, die das Kreisjobcenter mitfinanziert. Vergangene Woche hat Bundesfamilienministerin von der Leyen beim Unternehmenswettbewerb „Erfolgsfaktor Familie“ dieses Projekt mit dem Innovationspreis ausgezeichnet, weil es jungen Frauen, vor allem Alleinerziehenden, eine Berufsperspektive eröffnet und sie aus Hartz IV holt, und zwar effektiv und kostengünstig. Arbeitsminister Scholz hält die Förderung für rechtswidrig. Das Projekt steht vor dem Aus. Dem Kreis droht eine Rückforderung von 2 Millionen c.
Diese enge Sichtweise in Berlin sorgt auch bei den Argen für Kapriolen. Herr Dr. Jürgens hat schon die Stadt Frankfurt angesprochen, wo freie Träger wie die Werkstatt Frankfurt, der Internationale Bund, die Lehrerkooperative Benachteiligten durch zielgruppenspezifische Qualifizierungsangebote zu einem Schul- oder Berufsabschluss verhelfen. Damit soll nun Schluss sein. Auch hier hat die BA die Zuständigkeit reklamiert und die Argen angewiesen, keine Mittel mehr zur Verfügung zu stellen.
Das Arbeitsministerium sieht in den weiteren Leistungen ausschließlich eine Einzelfallhilfe. Dies schließt dann zukünftig eine Projektförderung grundsätzlich aus. Das bedeutet für viele Maßnahmen den Verlust der finanziellen Absicherung. Landauf, landab werden sinnvolle Ansätze und gute Kooperationen gefährdet.
Warum wird ein Weg verlassen, der sich als richtig erwiesen hat? Die BA begründet, sie reagiere auf Fehlentwicklungen in der Förderpraxis. Ich kann das nicht erkennen; denn die weiteren Leistungen sind keine Fehlentwicklung, sondern ein Erfolgsmodell. Ihnen den Boden zu entziehen zeigt, wie unangemessen die Interessen der Betroffenen wahrgenommen werden, wenn es eine zentrale Struktur gibt.
Das wirft die Frage auf,ob auf höchster Ebene der Grundgedanke der Reform verinnerlicht worden ist. Es kommen immer wieder Züge der Sozialbürokratie alter Prägung zum Vorschein, die sich mit zentralen Vorgaben auslebt, die eine einheitliche, restriktive Marschrichtung von oben vorgibt, statt Spielraum für individuelle Lösungen zu lassen und den Sachverstand und die Ortsnähe der lokalen Akteure zu nutzen. Diesen wird mit den aktuellen Schritten Flexibilität genommen. Sie werden bei der Suche nach und der Umsetzung wirksamer, ja unkonventioneller Mittel eingeengt. Letztendlich führt dies zu einem Ausdünnen der Angebote. Das Fördern wird ausgehöhlt.
Es gilt, dieser engen Auslegung einen Riegel vorzuschieben. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen. Das braucht individuelle Förderinstrumente und Vernetzung. Die Gestaltungsspielräume vor Ort müssen erhalten bleiben. Innovativen Ansätzen dürfen keine Grenzen gesetzt werden.
Meine Damen und Herren,wir müssen alles tun,um einen Rückfall in alte Strukturen zu verhindern. Wir als Union unterstützen den Antrag der GRÜNEN ohne Wenn und Aber.
Wir fordern, die BA muss ihre Weisung zurückziehen. Korrigieren ist auch gut, aber zurückziehen wäre noch besser. Denn sonst wird das Kernprinzip des Förderns und Forderns zu einem Torso. Leidtragende wären die Langzeitarbeitslosen, das schwächste Glied in der Kette.
Das Positionspapier der Bundesländer, das Hessen maßgeblich mitformuliert hat, macht eine klare Ansage:
Entscheidungen über Eingliederungsinstrumente sind ungeachtet des jeweiligen Organisationsmodells vor Ort zu treffen, ein zentrales Agieren der Bundesagentur für Arbeit ist daher nicht angemessen.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Dafür gilt es konsequent einzutreten und zu streiten. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag versucht die SPD, ihr Lieblingsthema Mindestlohn zu beleben, um von ihrem handwerklichen Dilettantismus der letzten Monate und ihrer Regierungsunfähigkeit abzulenken.
Es ist der untaugliche Versuch eines Schaulaufens, nachdem man Pflicht und Kür in den Sand gesetzt hat.
Es ist der missglückte Versuch,Frau Ypsilanti Frischzellen zu verordnen, nachdem sie in den letzten Plenarrunden abgetaucht war, was auch die Medien entsprechend gewürdigt haben.
Unverändert frisch ist dagegen die soziale Marktwirtschaft in Deutschland, die in diesem Monat ihren 60. Geburtstag feiern kann.
Wirtschaft und Soziales gehören zusammen. Der Staat schafft den ordnungspolitischen Rahmen, damit in einer freien Wirtschaft der soziale Ausgleich erfolgt.
Die zentrale Aufgabe ist es, allen auf dem Arbeitsmarkt Chancen einzuräumen;
denn Arbeit ist die Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe. Sozial sind angemessene Löhne, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Ausbildung, Qualifizierung, Weiterbildung und auch eine familienfreundliche Arbeitswelt. Aber sozial ist vor allen Dingen das, was Arbeit schafft.
Seit dem Amtsantritt von Kanzlerin Merkel haben wir eine positive Entwicklung. Die Arbeitslosenzahl ist gegenüber dem Höchststand unter Rot-Grün um 2 Millionen auf 3,28 Millionen zurückgegangen. Das ist seit 15 Jahren bundesweit – auch in Hessen – der niedrigste Stand. Das ist eine großartige Botschaft.
Die Bürgerinnen und Bürger haben den Aufschwung durch ihre Leistungen, das Schultern zusätzlicher Belastungen und eine Tarifpolitik mit Augenmaß ermöglicht. Forderungen nach Lohnerhöhung sind daher legitim und berechtigt.Aber Achtung: Es muss auch mehr Netto vom Brutto in der Tasche bleiben. Familien, Arbeitnehmer, Rentner und der Mittelstand müssen weiter entlastet werden.
Die Haushaltskonsolidierung, eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten und eine Steuerreform sind Bausteine. Es gibt Handlungsbedarf bei der Lohnfindung, denn in manchen Branchen und Regionen existieren Probleme mit der Billiglohnkonkurrenz aus dem Ausland und mit Dumpinglöhnen.
Das ist für uns nicht akzeptabel. Deshalb werden auch die Schutzmechanismen ausgebaut – das Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Hierbei muss die Leitlinie sein:Vorfahrt für die Tarifparteien.
Der Anstieg bei den Niedriglöhnern hängt auch mit Veränderungen der Erwerbsmuster zusammen – mehr Teilzeit, mehr geringfügige Beschäftigung – und damit,
dass durch die Arbeitsmarktreformen auch dieses Segment verstärkt erschlossen wird. Um den nicht und gering Qualifizierten die Chance auf einen Arbeitsplatz zu sichern, brauchen wir auch in Zukunft einen Niedriglohnsektor. Nicht zu vergessen ist auch, dass hier Qualifizierten, die ansonsten arbeitslos wären, zumindest der Einstieg geschaffen wird.
Meine Damen und Herren, „Mindestlohn“ klingt gut. Doch die Probleme lassen sich nicht mit einer Zauberformel und auch nicht mit einer pauschalen Diskreditierung des Unternehmertums lösen.Wer den Niedriglohnbereich teuer macht, zerstört Arbeitsplätze und damit Arbeitschancen für die sozial Benachteiligten, die insbesondere von Arbeitslosigkeit am stärksten bedroht sind. Liegt der Mindestlohn in der Nähe einer dem Markt entsprechenden Größenordnung, bleibt er wirkungslos. Liegt er darüber, führt er zum Arbeitsplatzabbau.
Jobs wandern ins Ausland. Die Schwarzarbeit wird angeheizt. Meine Damen und Herren, was auf den ersten Blick sozial und gerecht erscheint, entpuppt sich als kontraproduktiv
volkswirtschaftlich, arbeitsmarktpolitisch und insbesondere sozialpolitisch. Was nützt den Menschen ein Mindestlohn, wenn sie in der Folge keinen Arbeitsplatz haben?
Was ist menschenunwürdiger – Arbeit und die Ergänzung des Einkommens durch aufstockende Leistungen des So
zialstaates oder der Absturz in Arbeitslosigkeit? Was kostet mehr – das Aufstocken von niedrigen Arbeitseinkommen oder, wie bis vor Kurzem geschehen, millionenfache Arbeitslosigkeit zu finanzieren?
1,3 Millionen Menschen sind trotz Arbeit auf ergänzende Hilfen angewiesen. 2005 arbeiteten von dieser Gruppe nur 495.000 Vollzeit, 2007 waren es 374.000, und viele von ihnen nicht über das ganze Jahr hinweg. Die Zahl ist rückläufig, und dies widerlegt die „Tatsache“, Armutslöhne hätten zugenommen.
Der überwiegende Teil der Aufstocker, nämlich zwei Drittel, hat einen Teilzeit- oder einen 400-c-Job. Der Mindestlohn würde die Zahl derer, die Vollzeit arbeiten und trotzdem Hartz IV bekommen, nicht deutlich reduzieren, denn die meisten Aufstocker haben Kinder und einen Partner, der nichts oder nur wenig hinzuverdient. Sie würden auch bei einem Mindestlohn von 7,50 c weiter auf Hartz IV angewiesen sein.
Sieben Jahre hatte die SPD Zeit, einen Mindestlohn einzuführen. Sieben Jahre ist nichts passiert.
„Ein gesetzlicher Mindestlohn überall in Deutschland, so wie der DGB ihn fordert,von 7,50 c ist nicht darstellbar“, so Peter Struck 2006.
Recht hat er, wie auch die Forschung über Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen zeigt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kommt in seinem Gutachten 2006 unter der Überschrift „Mindestlöhne, ein Irrweg“ zu dem Ergebnis: In Verbindung mit den internationalen Erfahrungen ist im Hinblick auf die zu erwartenden Beschäftigungseffekte ausdrücklich vor der Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland zu warnen.
Meine Damen und Herren, Ziel muss es sein, Arbeit und ein Mindesteinkommen zu haben, um eigenverantwortlich für den Lebensunterhalt sorgen zu können.
Wo sich Arbeitgeber und Gewerkschaften aus wirtschaftlichen Gründen nur auf niedrige Gehälter einigen können, stockt die Gemeinschaft diese auf. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben des Sozialstaates und nicht der Unternehmen.
Der Mindestlohn führt beschäftigungspolitisch in eine Sackgasse. Lohnkostenzuschüsse sind sinnvoller, denn es ist besser,Arbeit zu subventionieren als Arbeitslosigkeit.
Branchenspezifische Mindeststandards zu schaffen ist Sache der Tarifpartner, die durch das staatliche Recht der Allgemeinverbindlichkeit im Ausnahmefall ergänzt wird. Diese Instrumente taugen zur Lösung der Probleme bei nahezu oder tatsächlich sittenwidrigen Niedriglöhnen. Garantiertes Mindesteinkommen und Wahrung der Tarif
autonomie sind die vernünftigen Alternativen zum einheitlichen Mindestlohn per Gesetz.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag hat beim Mindestlohn nichts Neues zu bieten. Passagen sind wörtlich vom SPD-Bundesvorstandsbeschluss vom 06.01.2008 abgeschrieben.
Neu ist die Forderung, die Landesregierung solle die Initiative des Bundesarbeitsministers unterstützen. Etwas konkreter hätte es im Antragstext schon sein können, denn angesichts von Forderungen nach Lufthoheit über den Kinderbetten und des verunglückten Konzepts der kooperativen Jobcenter ist ein Freibrief für Herrn Scholz nicht zu vertreten.
Ich gehe davon aus, Sie meinen das Mindestarbeitsbedingungsgesetz für den Fall besonders geringer Tarifbindung. Staat und Politik müssen den Vorrang tarifvertraglicher Regelungen respektieren. Hierauf werden wir den Entwurf prüfen.
Und Sie meinen das Entsendegesetz.Wir unterstützen, es an seinem ursprünglichen Kern auszurichten, den Schutz vor übermäßigem grenzüberschreitenden Lohnwettbewerb. Eine Einbeziehung weiterer Branchen ist akzeptabel, sofern bestehende Tarifverträge geschützt werden.
Die interessierten Branchen hatten bis Ende März die Möglichkeit, ihre Aufnahme zu beantragen. Das geringe Echo bestätigt unsere Position, dass die bewährte Tarifautonomie Vorrang haben muss.
Ihre negative Bewertung der Zeitarbeit teilen wir nicht. Zeitarbeit hilft, Jobs zu schaffen. 22 % der neuen Stellen sind Leiharbeitsverhältnisse. Die Zeitarbeit ist eine Brücke in den Arbeitsmarkt. 60 % der Zeitarbeitskräfte waren zuvor arbeitslos. Sie ist ein Sprungbrett für Berufsanfänger.Auch Ungelernte haben eine Chance.
Ein Drittel der Zeitarbeiter hat keine abgeschlossene Berufsausbildung und dennoch einen Arbeitsplatz. Zeitarbeit vermittelt auch dauerhafte Beschäftigung. Der Klebeeffekt funktioniert. Mehr als jeder Zehnte, der in einem Betrieb fest angestellt ist, war dort zuvor als Zeitarbeiter beschäftigt. Weitere 30 % der Zeitarbeiter finden im Anschluss an eine Entleihtätigkeit einen festen Job in einem anderen Betrieb.
Das Vorurteil, Zeitarbeit verdränge reguläre Arbeitsplätze, widerlegt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Leiharbeitsjobs sind in der Regel nur kurze Phasen im Erwerbsleben – durchschnittlich zwei bis drei Monate. In der Studie heißt es: Langfristige Einsätze – nur sie sind geeignet, reguläres Personal zu ersetzen – gibt es selten.Wer wie Sie die Zeitarbeitsbranche in ihrer Flexibilität einschränken will, der nimmt vielen Menschen Chancen im Arbeitsmarkt.
Meine Damen und Herren, wir sind in den vergangenen Jahrzehnten mit dem Wechselspiel von Arbeitgebern und Gewerkschaften bei der Wahrnehmung sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung gut gefahren. Das soll so bleiben.Wir wollen nicht mehr Staat, sondern einen Rahmen
setzen, der den Menschen die Teilhabe am Arbeits- und Wirtschaftsleben ermöglicht und innerhalb dessen sie sich eigenverantwortlich entfalten können. Nur so können Arbeit und Wohlstand für alle entstehen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Einrichtung der Jobcenter sind eine sozialpolitische Reform, die diesen Namen verdient. Die Langzeitarbeitslosen werden jetzt besser betreut und durch die Arbeitsgemeinschaften, in denen Bund und Kommunen gemeinsam Verantwortung tragen, und durch die 69 Optionskommunen, die eigenverantwortlich die Aufgaben wahrnehmen, in Arbeit vermittelt.
Der Erfolg ist greifbar durch zusätzliche Chancen auf ein Leben in Beschäftigung und Eigenverantwortung für Menschen, die vielfach bereits abgeschrieben waren. Dies darf jetzt nicht durch eine falsche organisatorische Weichenstellung aufs Spiel gesetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Argen als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft und fordert eine Neuregelung. Die kooperativen Jobcenter, die Bundesminister Scholz jetzt ohne Gesetzesänderung auf den Weg bringen will, sind die falsche Antwort. Es wäre eine getrennte Aufgabenwahrnehmung von zwei Trägern unter einem Dach. Das löst das Problem nicht, sondern schafft weitere Schwierigkeiten.
Es wird im Moment umfassende bürgerfreundliche Hilfe aus einem Guss und einer Hand gewährt. Kooperative Jobcenter machen dies zunichte. Nachdem endlich die sachwidrige und teure Aufsplittung in zwei Systeme und damit Verschiebebahnhöfe und Reibungsverluste been
det sind, sollen nun wieder Doppelstrukturen entstehen und Abläufe verkompliziert werden. Das ist eine Rolle rückwärts, ein Rückfall in alte Fehler.
Die derzeitigen Jobcenter sind ein Erfolgsmodell, auch weil sie vor Ort angesiedelt sind und die örtlichen Strukturen der Hilfe in ihrer ganzen Vielfalt nutzen.Sie können schnell und individuell die Hilfen auf den Einzelnen zuschneiden.
Regionalisierte Arbeitsmarktpolitik,lokale Strategien zur Qualifizierung und Eingliederung, Fallmanagement für den Einzelnen – auf diese Weise kann Langzeitarbeitslosen geholfen werden.Nicht aber wie bei den kooperativen Jobcentern durch eine Zentralisierung der Verantwortung. Das Modell beinhaltet keine Partnerschaft auf gleicher Augenhöhe. Es degradiert die Kommunen zu arbeitsmarktpolitischen Statisten. Es sieht die Zukunft der Aufgabenwahrnehmung eindeutig bei der Bundesagentur für Arbeit. Dies wird der Bedeutung der Kommunen und ihrer guten Arbeit nicht gerecht. Stattdessen sollte ihre Stärkung ins Auge gefasst werden.
Das Bundesverfassungsgericht bevorzugt auch eine dezentrale Struktur. Mit zentralen Vorgaben lässt sich kein Fallmanagement betreiben. Wir brauchen kein neues Bundessozialamt, bei dem die Gefahr einer überbordenden Bürokratie droht und das weit entfernt von den Menschen ist.
Der Vorschlag der kooperativen Jobcenter ist politisch nicht akzeptabel, und er ist rechtlich nicht haltbar. Auch FDP, GRÜNE, der Landkreistag, viele Kommunen und die Landesregierung kritisieren dies.
Hessen hat eine besondere Verantwortung.Wir haben mit Initiativen auf Bundesebene,mit dem OFFENSIV-Gesetz und dem Existenzgrundlagengesetz, die Arbeitsmarktreform maßgeblich gestaltet. Ihre dezentrale Struktur und das Optionsmodell sind Ausdruck der hessischen Handschrift.
Wir konnten die Ansätze einer neuen Kultur der Hilfe, des Förderns und Forderns, einbringen, die die hessischen Kommunen in Pionierarbeit entwickelt haben.
Hessen kommt auch bei der Umsetzung der Reform eine Schlüsselrolle zu. Wir haben mit zwölf Kreisen und der Stadt Wiesbaden die meisten Optionskommunen. In der anderen Hälfte der Gebietskörperschaften werden die Langzeitarbeitslosen von den Argen betreut. Die Erfahrungen mit den Kommunen sind bei beiden Modellen gut. Alle optierenden Kommunen – in ihnen sind in unterschiedlichen Konstellationen die vier im Hessischen Landtag vertretenen demokratischen Parteien in der Verantwortung – wollen weitermachen. Wir plädieren deshalb dafür, das Optionsmodell fortzuführen, zu öffnen und zu entfristen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bis Ende 2010 Zeit gegeben. Dieser Rahmen sollte nicht ausgeschöpft werden. Wir brauchen keine juristischen Winkelzüge wie die kooperativen Jobcenter, sondern zeitnah eine fundierte, tragfähige Lösung.
Die Arbeits- und Sozialminister haben jetzt eine BundLänder-Arbeitsgruppe eingesetzt. Im Interesse der Betroffenen muss sie bald Klarheit, Planungs- und Rechtssicherheit schaffen. Wir treten für eine dezentrale Struktur ein, für Leistungen aus einer Hand und eine aktive, starke Rolle der Kommunen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Von Worten wird der Bauch nicht voll. Wir haben gehandelt, damit Schülerinnen und Schüler, die sich in einer finanziellen, sozialen oder familiären Notlage befinden, nicht hungern müssen, sondern ein ordentliches Mittagessen erhalten. Als sich die Signale häuften, dass eine zunehmende Zahl betroffen ist und die dringend notwendige Regelung auf Bundesebene weiter auf sich warten ließ, ist das Land eingesprungen.
Auf unseren Antrag hin wurden bei den Haushaltsberatungen 5 Millionen c zur Verfügung gestellt,um in diesem Jahr einen Härtefonds zu bilden und das Mittagessen für bedürftige Schulkinder in Hessen zu bezuschussen. Das Land überbrückt die bundesgesetzliche Lücke.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche reicht nicht aus, er deckt nicht die tatsächlichen Kosten. Als Folge davon werden in unserem wohlhabenden Land Kinder vom Mittagessen in der Schule abgemeldet.
Bundessozialminister Scholz hat den Auftrag, eine Lösung zu finden. Bereits im Januar 2007 wurde dieses Thema durch eine Bundesratsinitiative auf die bundespolitische Tagesordnung gesetzt. Doch bis heute ist nichts passiert. – Nein, ganz stimmt das nicht: Es gibt eine erneute Bundesratsinitiative mit der gleichen Intention. Sie wird auch von Hessen unterstützt.
Hier in Hessen wurde der Härtefonds vom Sozialministerium zügig auf den Weg gebracht und Anfang April gestartet. Die Abwicklung erfolgt direkt über die Schulen. Es gibt keine Stigmatisierung der Betroffenen. Dies ist eine kluge Lösung: Sie verhindert, dass dem Kind das Schild „Sozial benachteiligt“ umgehängt wird.
Das Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit Schulleitern entwickelt und mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Es handelt sich um einen Ansatz, der ein Modell aus der Praxis aufgreift. Denn in einigen Schulen waren bereits in Eigeninitiative von Schulleitungen, Lehrern oder Elterninitiativen Spenden geworben und für das Mittagessen eingesetzt worden.
Das in Hessen angewendete Verfahren ist einfach zu handhaben. Es bietet schnelle Hilfe, die zielgerecht gewährt wird. Es ist ein guter Weg, die Schulen feststellen und entscheiden zu lassen, welches Kind diese Unterstützung braucht.
Dieser Weg setzt auf die persönliche Beziehung zwischen Lehrer und Schüler und auf die Befähigung der Lehrkräfte zur pädagogischen und sozialen Einschätzung. Schulleitungen und Lehrer vor Ort wissen am besten, wer Hilfe braucht, weil sie vielfach den Familienhintergrund der Kinder kennen und in täglichem Kontakt mit ihnen stehen. Die Hilfe kann flexibel gewährt werden, weil das Verfahren nicht mit Definitionen überfrachtet ist. Die Schulleitungen haben diesen Weg ausdrücklich empfohlen. Ich finde, er leuchtet ein.
An den Haaren herbeigezogen finde ich die Argumentation, die im Sozialpolitischen Ausschuss zu hören war: Es könnte Lehrer geben,die sich nicht kümmern oder die bestimmte Schüler bevorzugen; deshalb solle die Verteilung über die Kommunen erfolgen.
Meine Damen und Herren, wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Solche schwarzen Schafe könnte es auch im ört
lichen Rathaus und Kreishaus geben. Ihr Misstrauen gegenüber den Pädagogen halte ich für völlig unberechtigt. Genauso verantwortungsbewusst, wie der Bedienstete einer Kommunalverwaltung eine Bearbeitung vornehmen würde, wird auch eine Lehrkraft ihrer Fürsorgeund Sorgfaltspflicht gerecht, wenn es um das Wohl der ihr anvertrauten Schüler geht.
Das Modell hat einen ganz besonderen Vorzug, der ihm Charme gibt.Es werden die Kinder von ArbeitslosengeldII-Beziehern unterstützt, aber nicht nur diese.Auch anderen Kindern, die sich in einer Notlage befinden, die vernachlässigt werden, kann kurzfristig geholfen werden.
Ungerechtfertigt finde ich die Kritik an der finanziellen Ausstattung des Fonds. 5 Millionen c für dieses Jahr sind der fünffache Betrag dessen, was das Land RheinlandPfalz unter der SPD-Landesregierung für diesen Zweck eingesetzt hat. Überhaupt haben, wenn ich das richtig recherchiert habe, bisher nur unser Nachbarland sowie Nordrhein-Westfalen und wir gehandelt und sich nicht mit dem Warten auf das Handeln des Bundes abgefunden.
Frau Fuhrmann, es gilt also nicht das, was Sie eben zitiert haben: „Nichthandeln zahlt sich aus“, sondern wir tun etwas, und das zahlt sich für die betroffenen Schülerinnen und Schüler aus.
Vor dem Hintergrund dieser Sachlage finde ich die Nörgelei am Verfahren aufgesetzt.
Wenn der Weg der Mittelverteilung über die Kommunen gewählt worden wäre, dann hätten Sie vermutlich den bürokratischen Aufwand kritisiert.
Bei diesem Härtefonds handelt es sich um ein soziales Projekt, das Diskriminierung verhindert und ein Stück Gesundheitsvorsorge darstellt. Wir lassen es von Ihnen nicht schlechtreden.
Wir lassen uns von Ihnen auch nicht den Schwarzen Peter zuschieben. Der liegt beim Bundessozialminister. Der Bund steht in der Pflicht.
Wenn es Ihnen um eine dauerhafte Lösung geht,dann setzen Sie sich bei Herrn Scholz dafür ein.
Die Umsetzung des Härtefonds ist gut angelaufen. Derzeit gibt es keinen Grund für eine Korrektur.
Lassen Sie uns zu gegebener Zeit die von der FDP geforderte Evaluation anschauen. Dann werden wir sehen, ob sich dieses Modell bewährt hat. Ich bin da äußerst zuversichtlich. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Union in Hessen wollen eine zukunftsweisende Koalition, die Koalition der sozialen Verantwortung von Politik und Wirtschaft für die Familien, damit Kinder und Job leichter unter einen Hut zu bringen sind.
93 % der Bevölkerung sagen, dass es sehr wichtig bzw. wichtig ist, dass sich beide zusammentun, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Diese steht und fällt mit der Kinderbetreuung. Sie muss verlässlich, bezahlbar, wohnort- bzw. arbeitsplatznah und im Zeitfenster kompatibel mit dem Job sein.Sonst wird das Management der Familie zu einem Drahtseilakt, der auf Dauer ans Herz geht. Gute Kinderbetreuung ist die Voraussetzung für zufriedene Kinder und zufriedene Eltern, aber auch für zufriedene Arbeitgeber, und deshalb sollen sie mit ins Boot.
Meine Damen und Herren,bei uns besteht Bedarf an Kinderbetreuung. Das Angebot wird ihm noch nicht gerecht. Laut einer OECD-Studie leben hierzulande 54 % der jungen Familien nach dem Alleinernährermodell, aber nur 6 % wollen das. 40 % der jungen Frauen kehren nach der Geburt ihrer Kinder nicht mehr in den Beruf zurück, aber neun von zehn Frauen mit Kindern bis neun Jahre möchten arbeiten. Die Lebenswünsche der übergroßen Mehrheit sehen vor, Elternschaft und Erwerbstätigkeit miteinander in Einklang zu bringen. Kind oder Beruf – viele mussten sich in der Vergangenheit für das eine oder andere entscheiden, obwohl sie Kind und Beruf wollten, und viele haben einen hohen Preis bezahlt, den der Kinderlosigkeit.
Die Wahlfreiheit als politisches Credo heißt, die verschiedenen Lebensmodelle als gleichwertig akzeptieren und die Voraussetzung für ihre Umsetzung schaffen, also hier ganz konkret die Lücken in der Betreuungsangebotsstruktur schließen. Ganz Deutschland hat sich auf diesen Weg begeben. Die Zielmarke lautet: 2010 soll für jedes fünfte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen, 2013 für jedes dritte Kind.
Wir in Hessen gehen ein schnelles Tempo. Dies zeigt der aktuelle Bericht zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes. Wir liegen an der Spitze bei dieser Aufholjagd:6.000 neue Plätze innerhalb eines Jahres,ein Plus von über 32 % gegenüber dem Vorjahr. Kein anderes Bundesland hat eine derartige Steigerung zu verzeichnen.Dies ist eine beachtliche Leistung.
Mit der Verdoppelung der Mittel auf 90 Millionen c innerhalb des KNIRPS-Programms können in diesem Jahr bis zu 9.000 weitere Plätze finanziert werden. Wir werden, wenn alles gut geht, bis Jahresende die Versorgungsquote von 20 % erreichen, ein Jahr früher als im TAG vorgeschrieben.
Damit dies gelingt, werden Land und Kommunen weiter an einem Strang ziehen.
Es kommt aber auf alle an, die sich in der Kinderbetreuung engagieren, auch auf die Unternehmen. Denn Familienfreundlichkeit entscheidet sich dort, wo die Menschen leben und arbeiten. Staatliches Handeln und betriebliche Regelungen müssen dem Rechnung tragen. Dabei kann Politik durch Instrumente die Unternehmenskultur beeinflussen. Dies zeigt aktuell das Elterngeld.
Den Unternehmen kommt eine Schlüsselrolle zu.Auf die Frage „Was erleichtert die Entscheidung zum Kind?“ antworten 72 % mit flexiblen Arbeitszeiten, 62 % mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Betrieben und 58 % mit mehr Teilzeitarbeitsplätzen. Das Bewusstsein für Familienfreundlichkeit ist bei den Arbeitgeberverbänden vorhanden.
Es ist auch in den hessischen Unternehmen ausgeprägt, wie eine Studie der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände zeigt. 90 % der hessischen Führungskräfte sehen Bedarf an familienfreundlichen Regelungen in der Wirtschaft. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird als unzureichend erlebt.
Es ist selten ein Gewinn ohne des anderen Schaden, sagt ein Sprichwort. Doch es trifft auf eines nicht zu: auf die familienfreundliche Arbeitswelt. Denn hier sind alle Gewinner: die Familien, die Unternehmen, der Staat, die Gesellschaft. „Ob die Arbeitswelt sich an der Familie orientiert, ist heute ein Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft“, formuliert es Paul Kirchhof.
Familiensinn ist kein biederes Relikt, sondern Wettbewerbsvorteil. Vorgerechnet hat dies die Prognos AG. Demnach liegt die Rendite von Investitionen in familienfreundliche Personalmaßnahmen bei 25 %. Solche Maßnahmen verbessern die Einsatz- und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter und verringern die Fluktuation. Die Kompetenzen, die in der Familie erworben werden, kommen auch den Unternehmen zugute. Familienfreundlichkeit wirkt nach außen, macht die Firmen attraktiv, auch als Arbeitgeber, verbessert das Image.
Doch, meine Damen und Herren, die positive Wirkung geht weit darüber hinaus. Familiensinn im Unternehmen bedeutet ein Stück mehr Menschlichkeit. Familiensinn als Chance und Gewinn,nicht als Hindernis und Last – dieses Umdenken ist im Gang. Es steht nicht mehr die Frage im Vordergrund, was man mit Kindern alles nicht kann, sondern die Frage, wie Strukturen geschaffen werden können, damit Erziehende und Kinder in der Mitte der Arbeitswelt ihren Platz haben. Ausdrückliches Ziel ist hierbei die Erwerbsintegration von Frauen. Familie und Arbeitsleben werden nicht mehr strikt getrennt betrachtet.
Doch noch in den Kinderschuhen steckt ein weiterer Paradigmenwechsel, nämlich dass solche Maßnahmen nicht nur Müttern, sondern auch Vätern die Vereinbarkeit ermöglichen.Vielen Unternehmen wird jetzt klar, wie wichtig es für eine Gesellschaft ist, gut ausgebildete Frauen zu haben, die beruflich tätig sind und auch Kinder bekommen. Genauso wichtig ist es aber auch,Vätern Raum und Zeit für ihre Aufgaben in der Familie zu schaffen.
Denn die große Mehrheit sieht sich nicht als reine Brotverdiener, sondern als Erzieher der Kinder. Noch können oder wollen viele Väter diese neue Haltung mit den Anforderungen des Erwerbslebens in Einklang bringen. Vor diesem Hintergrund ist Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt eine Voraussetzung für Partnerschaft und für die Chancengleichheit von Männern und Frauen.
Es vollzieht sich eine Trendwende, die auch durch die Intensivierung der öffentlichen Diskussion angestoßen ist. Der Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt:Von 2003 bis 2006 hat die Familienfreundlichkeit der deutschen Wirtschaft deutlich zugenommen. In Hessen wie im gesamten Bundesgebiet sehen drei Viertel der Führungskräfte Familienfreundlichkeit als ein Thema der Zukunftssicherung für ihr Unternehmen.
Es vollzieht sich eine „stille Revolution“,wie Gisela Erler, Direktorin der europäischen Work-Life-Balance-Konferenz sagt.
Sie vollzieht sich zu einem denkbar günstigen Moment und ist, was bei Revolutionen selten genug der Fall ist, im Interesse beider Seiten: hier die Frauen, die den Beruf ausüben wollen, und die Männer, die auch Väter sein wollen – und dort die Unternehmen, die auf gut ausgebildete Frauen,die der Kinder wegen zu Hause bleiben,nicht verzichten können. Dass wir auf einen Fachkräftemangel zusteuern, erhöht den Veränderungsdruck. Denn viele Bewerber, explizit weibliche, fragen heute danach, was Firmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun.
Mittlerweile hat sich eine breite Palette von Maßnahmen entwickelt: von Modellen der Arbeitszeitgestaltung über Telearbeit bis hin zur Kinderbetreuung. Die Politik muss hier Partner der Wirtschaft sein. Sie muss diese Maßnahmen anstoßen und unterstützen.
Die Landesregierung ist hier mit vielen Initiativen bei der Sache, wie dem Wettbewerb „Familienfreundlicher Betrieb“ und den Familienservicestellen. Mit Modellen der alternierenden Telearbeit, Ferienbetreuungsangeboten und Eltern-Kind-Arbeitszimmern wird sie ihrer Vorbildfunktion gerecht – auch dadurch, dass sie sich dem Audit Beruf und Familie unterzieht.
Meine Damen und Herren,das hört sich alles gut an.Aber wo sind die Schwachstellen? Die VhU-Studie gibt ein kla
res Signal: Den Führungskräften fehlt es insgesamt nicht an betrieblichen Instrumenten – mit Ausnahme der Kinderbetreuung. Es wird ein Ausbau für alle Altersgruppen für erforderlich gehalten: für Kinder unter drei Jahren, für Kinder im Kindergartenalter und für Schulkinder. Die Kinderbetreuung wird noch zu wenig an den Erwerbsalltag angepasst.Zwei Drittel der Beschäftigten mit Kindern sagen, dass es ihnen wichtig ist, dass der Arbeitgeber bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung hilft.