Ursula Hammann

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Banzer,Sie machen es mir jetzt ein bisschen schwer. Ich hatte mich darauf eingestellt, kritisch auf das einzugehen, was Sie in den Auseinandersetzungen, als wir den Gesetzentwurf das erste Mal eingebracht haben, gesagt haben. Sie hatten damals sehr viel Kritik an unserem Gesetzentwurf. Es fielen Vokabeln wie „schlampig ausge
arbeitet“, es wäre etwas, was noch einmal total überarbeitet werden müsse.
Frau Kollegin Apel, es wurde davon gesprochen, dass sehr viele Begriffe nicht bestimmbar wären und damit zur Rechtsunsicherheit führten.
Ich will es jetzt einfach einmal dabei belassen und nur so viel dazu sagen: Schauen Sie sich einmal Ihren Gesetzentwurf an. In Ihrem Gesetzentwurf sind sehr viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, mehr, als Sie uns damals vorgeworfen haben. Sei es darum, der Weg ist der richtige. Sie sind endlich da angekommen, wo wir schon vor einem Jahr waren.
Denn wir haben damals schon gesehen, dass sehr dringend eine Regelung auch in Hessen notwendig ist. Die hessischen Hausbesitzer waren nämlich nicht in der Lage, Wärmedämmmaßnahmen von außen anzubringen, wenn ihr Hause nahe an der Grenze oder direkt auf der Grenze stand. Das war ein Manko. Andere Bundesländer hatten das schon sehr vorbildlich geregelt. Wir haben uns an gesetzlichen Regelungen in anderen Bundesländern orientiert. Ich nenne insbesondere Baden-Württemberg. Aber auch in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen gibt es vernünftige Regelungen.
Wir haben gerade den baden-württembergischen Gesetzentwurf als Grundlage herangezogen, weil das Bundesverfassungsgericht ein Urteil dazu gesprochen hat, noch im Juli des letzten Jahres. Darin war die Aussage, dass das, was dort gesetzlich geregelt ist, verfassungsgemäß ist, dass es umsetzbar ist. So haben wir eine Grundlage genommen, die jetzt noch Bestand hat.
Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind, wenn Sie dabei angekommen sind, dass es notwendig ist, dies zu regeln. Wir sind schon da, und wir erhoffen uns auch über die Anhörung sehr viel Unterstützung auch vonseiten derjenigen,die Grundbesitz haben,die Hausbesitz haben und die die Notwendigkeit im Hinblick auf Wärmedämmmaßnahmen haben.
Sie wissen, der Energiepass schreibt vor, dass bestimmte Verbrauchsdaten dargestellt werden. Wer keinerlei Chance hat, bei seinem Haus diese Dämmmaßnahmen nachträglich anzubringen, weil der Nachbar es nicht will, der hat natürlich einen Wertverlust bei seinem Gebäude. Das heißt, im Hinblick auf Vermietung und Veräußerung gibt es gigantische Probleme für ihn, was sein Eigentum anbetrifft.
Ich glaube, mit diesen Regelungen, die wir vorgeschlagen haben und die mit der gleichen Intention von der CDU erfolgten, können wir diesen Menschen helfen.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen in der Zeit ergangen ist, als unser Gesetzentwurf damals keine Mehrheit fand.Wir haben unglaublich viele Mails erhalten, in denen ganz viele Hausbesitzer sich an uns gewandt haben und gesagt haben: Dieser Vorstoß ist gut. Wir müssen auf diesem Weg weitergehen, versuchen Sie es bitte wieder. Es kann nicht sein, dass wir in Hessen keine gesetzliche Regelung dazu haben.
Wir werden sehen, wie wir das gemeinsam umsetzen können.Es gibt noch andere Details,die Sie angesprochen haben, Herr Banzer. Es geht zum einen um den Pflanzenrückschnitt, zum anderen um die Lagerung von Brennholz für den Eigenbedarf. Das sind Dinge, die wir in der
Anhörung diskutieren müssen, ob diese Regelung, die Sie jetzt vorgeschlagen haben, genügend ist im Hinblick auf den Einsatz von erneuerbaren Energien, gerade von Biomasse. Aber in der Anhörung können wir das alles besprechen.
Insofern bin ich wirklich guten Mutes, dass wir ein Stück weitergekommen sind. Wir hätten es schon früher haben können. Aber das will ich jetzt nicht besonders betonen. Hauptsache, wir schaffen es.
Darauf setze ich auch in der Anhörung, dass wir eine breite Zustimmung bekommen, die es den Menschen in Hessen erlaubt, Wärmeschutzmaßnahmen umzusetzen und damit auch dem Klimaschutz zu dienen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Rhiel, die Bilanz im Energiebereich ist doch mehr als dürftig. Sie können sich nicht hierhin stellen als diejenigen, die schon sehr früh die Problematik erkannt haben, dass man Energie einsparen muss, dass man die erneuerbaren Energien ausbauen muss und dass man Förderprogramme erstellen kann, wenn Sie gerade in der Vergangenheit das Gegenteil getan haben.
Wir haben Sie immer dafür kritisiert, dass Sie die Förderprogramme eingestellt haben. Ich denke an die sehr anspruchsvollen Klimaschutzprogramme, die wir hatten. Ich denke an die sehr guten Energiesparmaßnahmen, die über das Land Hessen gefördert wurden. Sie haben die Kommunen doch erst wieder unterstützt, als Sie gesehen haben, dass der Zug der wärmetechnischen Sanierung endlich in diese Richtung gehen muss. Sie hatten damals das Förderprogramm sang- und klanglos eingestellt. Wir haben Sie doch in jeder energiepolitischen Debatte dazu getrieben, mehr zu tun als das, was Sie uns immer vorgelegt haben. Herr Minister Rhiel, das ist doch die Realität.
Ich bedauere es wirklich sehr. Wir hatten die dreitägige Anhörung, wir hatten sehr viele sehr gute Experten im Haus, die uns sehr dezidiert dargestellt haben, was man tun muss, um eine sichere Energieversorgung zu errichten, und wie man darauf achtet, dass bestimmte Maßnahmen schneller umgesetzt werden können. Ich stelle fest, wir schlagen schon wieder die alten Schlachten, ohne dass von der CDU jemand dazu bereit wäre, zu erkennen, dass es gute und strategische Vorschläge der Experten gibt,wie man den Ausbau der erneuerbaren Energien forcieren kann.
Ich bedauere es, dass es der CDU nicht gelingt, von ihren alten Positionen abzurücken. Es wurde ganz klar dargestellt: Der Anteil der Erzeugung elektrischen Stroms durch Atomenergie ist weltweit nur eine Marginalie, nur 2,2 %. Es wurde dargestellt, dass das Setzen auf die Energieerzeugung aus Kohle ein Irrweg ist, weil geringe Wirkungsgrade die Grundlage dafür sind und weil wir hohe CO2-Ausstöße bei Kohlekraftwerken haben. Es wurde immer wieder argumentiert, wenn man auf Kohle setzt, muss eine neue Technik bezüglich der CO2-Abscheidung mit eingebaut werden.
Jeder der Experten weiß, dass das etwas ist, was möglicherweise nur in der Zukunft einmal eine Chance haben wird. Dies würde zu unglaublich hohen Kosten führen. Keiner weiß, wo dieses abgeschiedene CO2 über viele Jahrhunderte sicher gelagert werden soll. Das ist das Problem.
Ich habe jetzt nur wenig Zeit zur Verfügung. Ich rede gerne am Ende der Plenarrunde mit Ihnen über die Themen, von denen ich schon weiß, was Sie ansprechen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben immer noch die Risiken in der Atomkraft. Wir stellen fest, dass die Stromkonzerne ständig Preiserhöhungen vornehmen. Das liegt daran, dass die Risiken sozialisiert werden und die Gewinne für die Stromkonzerne realisiert werden.
Man ist nicht bereit, zu 100 % einen Weg einzuschlagen, der erneuerbare Energien und zukunftssichere Energieversorgung heißt.
Frau Apel, es liegt mir wirklich auf der Zunge, ich muss es heute noch einmal sagen. Sie argumentieren immer mit den CO2-Problemen bei den einzelnen Entsorgungssystemen. Dann kommt immer wieder Ihr Argument, bei Solarenergie gebe es einen hohen CO2-Ausstoß von 89 g/kWh. Da gebe ich Ihnen recht, die Atomkraft hat in der Übersicht, die von Greenpeace ausgearbeitet wurde, im Importmix einen Wert von 32 g/kWh. Sie verschweigen aber immer, dass der nachgelagerte Bereich in keiner Weise in diese Untersuchungen hineingenommen wurde. Denn dann sieht die Bilanz ganz anders aus, liebe Kollegin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man CO2 wirklich einsparen will, dann findet man unglaublich viele Bereiche, in denen man etwas tun kann. Sie tun aber zu wenig. Denn zu den erneuerbaren Energien gehört insbesondere der Wind hinzu. Da sagt Frau Apel nicht, dass man über die Windenergie nur 24 g/kWh CO2-Ausstoß hätte.
Die Windenergie ist etwas,was wir in Hessen natürlich mit forcieren müssen.Auch das ist ein Ergebnis dieser Anhörung. Ich muss sagen, ich bedauere es wirklich. Ich habe diese Anhörung fast ununterbrochen besucht. Ich war die ganze Zeit da und habe mir alles angehört,was dort gesagt wurde.
Meine Damen und Herren, wir sind gezwungen, dies umzusetzen. Denn wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen, wenn wir es wirklich bis zum Jahr 2020 schaffen wollen, 40 % CO2 einzusparen, dann müssen wir auch in Hessen endlich in die Puschen kommen und dürfen nicht nur darüber reden und Anhörungen durchführen, die am Ende nichts bringen.
Meine Damen und Herren, die Rezepte liegen doch alle auf dem Tisch. Auch die Bevölkerung ist viel weiter, als mancher in der CDU das glaubt.Wir sehen, dass die Fotovoltaikanlagen auf den Dächern immer mehr werden,
dass sich Menschen darum Gedanken machen, wie man ihre Häuser effizienter dämmen kann. Das ist der richtige Weg, und da brauchen die Menschen nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern sie brauchen auch die Unterstützung der Politik, die ihnen zeigt, was machbar ist, um ihre realen Kosten zu reduzieren.
Herr Präsident, erlauben Sie noch eine kurze Ausführung. – Im Jahr 2007 wurden in Deutschland fossile Energieimporte im Wert von 5,4 Milliarden c durch den Ausbau der erneuerbaren Energien eingespart. Wir müssen feststellen, dass wir im Jahr 2006 alleine die deutsche Volkswirtschaft mit einer Summe von 63 Milliarden c für Energieimporte belastet haben. Das müsste Ihnen wirklich den Grund dafür liefern, in die erneuerbaren Energien zu gehen. Denn das ist etwas, was zukunftssicher ist. – Ich danke Ihnen.
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen hat sie sich nicht der freiwilligen Initiative des Landes Baden-Württemberg angeschlossen, die Atomaufsicht des Landes zusammen mit der Atomaufsicht des Bundes von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) begutachten zu lassen?
Wie bewerten Sie dann die Aussage des Herrn Gabriel, der kritisiert hat,dass die Länder Hessen,Bayern,Niedersachen und Schleswig-Holstein, bei denen es ebenfalls eine Atomaufsicht gibt, an der Untersuchung nicht teilgenommen haben?
Entspricht aus Sicht der Landesregierung der Sachverhalt, dass der Einbau falscher Dübel in den Blöcken A und B des Atomkraftwerks Biblis von der hessischen Atomaufsicht in den Jahren 2001 bis 2005 nicht entdeckt wurde, den von der Internationalen Atomenergieorganisation in Baden-Württemberg und im Bund geprüften internationalen Standards?
Herr Präsident Kartmann, sehr geehrte Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute in erster Lesung einen Entwurf für ein Gesetz über die unterirdische Verlegung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen vor.Wir wollen damit den sich verändernden Energiestrukturen Rechnung tragen, und wir wollen damit auch den Ausbau der erneuerbaren Energien forcieren.
Es gibt sehr viele gute Gründe für die Verlegung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen unter die Erde. Wir erreichen damit vor allen Dingen eine größere Akzeptanz bei den Menschen, die von Trassenplanungen betroffen sind. Wir halten in unserem Gesetzentwurf Mindestabstandsregelungen fest, die den Empfindungen der Menschen Rechnung tragen, die Angst vor elektromagnetischer Strahlung haben. Wir meinen, dass es dann zu weniger Einsprüchen kommt, wenn solche Planungen bekannt werden. Das bedeutet auch, dass man diese Planungen schneller umsetzen kann.
Erdverkabelungen bedeuten darüber hinaus geringerer Eingriffe in Natur und Landschaft, denn während man für den Bau einer Freileitung eine Trassenbreite von 70 m benötigt, braucht man bei einer Erdverkabelung nur ca. 15 m. Der Eingriff in die Natur und in die Landschaft ist also wesentlich geringer als beim Bau von Freileitungen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Landschaftsbild wird durch Hochspannungsmasten negativ beeinflusst. Wenn man die Kabel unter die Erde legt, fallen diese Beeinträchtigungen weg, was ebenfalls zu mehr Akzeptanz bei den Menschen führen wird. Das spielt eine große Rolle, gerade im Hinblick auf Natur- und Kulturdenkmäler.
Ich möchte einen weiteren wichtigen Punkt erwähnen. Durch Erdverkabelungen schaffen wir eine größere Versorgungssicherheit. Sie erinnern sich, dass wir eine Zunahme extremer Wetterverhältnisse erleben. Die Zahl und die Stärke von Orkanen nehmen zu. Wir haben das Problem, dass es auf Strommasten zu Schneelastbrüchen kommen kann. Sie erinnern sich vielleicht, dass das vor einigen Jahren in Nordrhein-Westfalen der Fall gewesen ist. Eine unterirdische Verkabelung bringt mehr Versorgungssicherheit. Daher ist es wirklich wert, über diesen Punkt verstärkt nachzudenken und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Einige werden sicherlich sagen: Warum machen das die GRÜNEN in Hessen? Auf Bundesebene gibt es doch eine Entscheidung des Bundeskabinetts für ein Erdkabelgesetz. – Meine Damen und Herren, wir haben diesen Gesetzentwurf wohlüberlegt eingebracht, denn wir wissen, dass ein Beschluss des Bundeskabinetts noch nicht die Verabschiedung eines Gesetzes bedeutet. Wann dieses Gesetz kommt, steht noch in den Sternen. Deshalb haben wir gesagt:Wir werden dies in Hessen forcieren, denn wir wollen auch einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien.
Man muss auch noch Folgendes darstellen. Der Beschluss des Bundeskabinetts beinhaltet einige Mängel. Ich sage das einmal so deutlich. Die Mindestabstandsregelungen sind geringer, als wir sie in unserem Gesetzentwurf aus Vorsorgegründen festgehalten haben. Außerdem handelt es sich um eine starre Regelung,die auf Bundesebene umgesetzt werden soll. Trassen werden explizit benannt. Dadurch fallen aber andere Trassen aus den Überlegungen heraus, die in der Planung genauso wichtig sind, gerade auch für eine Erdverkabelung. Ich nenne als Beispiel nur die 380-kV-Trasse, von RWE geplant, die den Bereich Dauersberg, Limburg und Hünfelden betrifft. Die starre Aufzählung im Kabinettsvorschlag verhindert, dass andere Trassenplanungen umgesetzt werden können. Das halten wir für falsch.
Es gibt einen Antrag der SPD-Fraktion zu unserem Gesetzentwurf. Diesen Antrag werden wir unterstützen, denn wir beabsichtigen, hier zweigleisig zu fahren. Wir wollen auf der einen Seite bereits jetzt eine Umsetzung dieses Vorhabens in Hessen, auf der anderen Seite aber natürlich auch eine Intervention auf Bundesebene, die die Regeln, die uns wichtig sind, berücksichtigt. Die starre Aufteilung muss weg, die Mindestabstandsregelungen müssen geändert werden, und – das ist ebenfalls wichtig – Erdverkabelungen müssen auch bei 110-kV-Leitungen möglich sein. Das konnten wir bisher nicht regeln, weil es hierzu eine abschließende Regelung auf Bundesebene gibt. Das heißt, wir werden den Antrag der SPD-Fraktion unterstützen, und wir sind felsenfest überzeugt, dass wir im Rahmen der Anhörung, die dazu stattfinden wird, sehr viele positive Argumente hören werden.
Denjenigen, die sich die ganze Zeit über im Hinblick auf eine Verteuerung des Strompreises kritisch über Erdverkabelungen geäußert haben, muss man sagen: Sie sollten sich den Beschluss auf Bundesebene und die dort dargestellte preisliche Entwicklung einmal anschauen. Dann werden Sie erkennen, dass mit Erdverkabelungen keine
horrenden Zahlen verbunden sind. Es wird keine Kostenexplosion geben. Man rechnet mit Mehrkosten von 81 Cent pro Haushalt und pro Jahr. Das sind überschaubare Kosten für Aspekte, die uns allen wichtig sein sollten: Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energien, mehr Versorgungssicherheit und eine schnellere Planungsumsetzung. Das muss in unser aller Interesse sein.
Meine Damen und Herren, wir setzen auf die Anhörung, und wir hoffen, dass wir eine breite Unterstützung für unseren Gesetzentwurf bekommen werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe noch einmal nachgesehen:Es ist fast ein Jahr her, dass wir unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes zum ersten Mal eingebracht haben. Damals fand er leider keine Mehrheit. Aber Sie kennen uns GRÜNE: Wir sind sehr hartnäckig, wenn es darum geht, Umweltpolitik vernünftig umzusetzen,
eine Umweltpolitik, die sich dann natürlich auch in den Portemonnaies unserer Bürgerinnen und Bürger widerspiegelt. Was verstehen wir unter einer Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes? Stellen Sie sich vor, Sie haben Hauseigentum. Sie leiden unter den ständig steigenden Gas- und Ölpreisen, Sie möchten Ihr Haus gern umweltbewusst modernisieren, Sie wollen Fenster austauschen und Wärmedämmmaßnahmen anbringen.
Dann stellen Sie auf einmal fest: Mein Haus steht auf der Grundstücksgrenze, und mein Nachbar hat etwas gegen diese Maßnahmen. Er möchte nicht, dass eine Außendämmung angebracht wird. Nun, dann hofft ein solcher Hauseigentümer natürlich auf gesetzliche Regelungen, die ihm im Hinblick auf die Priorität des Klimaschutzes die nötige Hilfestellung geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir in das Hessische Nachbarrechtsgesetz schauen, sehen wir ein großes Defizit. Es verhindert sogar, dass Menschen, die nachträglich an ihrem Wohneigentum eine Wärmedämmung anbringen wollen, dies umsetzen können. Denn es ist ganz klar: Wenn ein Haus auf oder an der Grundstücksgrenze steht, greift eine nachträglich angebrachte Wärmedämmung in den Luftraum des Nachbars hinein.
Wir haben gesagt: Angesichts des Klimawandels und der aufgrund der Entwicklung des Gas- und Ölpreises steigenden Kosten,die wir überall spüren,muss für alle Hauseigentümer die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, hier noch nachträglich etwas zu tun. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen.
Meine Damen und Herren, darüber haben sich sehr viele Bundesländer schon ausführlich Gedanken gemacht. Wir haben damals schon in der Anhörung deutlich gemacht, dass es Bundesländer gibt, z. B. Baden-Württemberg und Brandenburg, die entsprechende Regelungen in ihr Nachbarrechtsgesetz eingefügt haben. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass wir das auch in Hessen vollziehen.
Ich sage Ihnen: In unserem Gesetzentwurf haben wir alle Aspekte, die während der Anhörung an uns herangetragen wurden, natürlich berücksichtigt. Es ging um die Frage: Ist es vielleicht so, dass derjenige, der Hauseigentum hat, Missbrauch betreiben will, indem er seinen Wohnraum vergrößern will? Wir haben auch das in unserem Gesetzentwurf mit bedacht.
Wir haben ebenfalls mit bedacht, dass die andere Person, in deren Grundstück durch diese Dämmmaßnahmen eingegriffen wird, natürlich nur mit zumutbaren Belastungen konfrontiert werden darf.Es darf für sie nicht unzumutbar sein.
Im Falle einer geringfügigen Beeinträchtigung heißt das auf der anderen Seite natürlich auch, dass eine Art Entschädigung damit einhergehen muss. Das sind Dinge, die wir in unserem Gesetz mit berücksichtigt haben.
Wir glauben, das ist ein wirklich guter Weg. Wenn Sie überlegen, wo die meisten Gebäude stehen, die diese Problematik aufweisen, also direkt an oder auf Grundstücksgrenzen, dann stellen Sie fest, das sind meist alte Dorfkerne. Unser Ziel ist es, wenn wir über Dorferneuerung reden, diese alten Dorfkerne weiter zu stärken und attraktiv zu gestalten. Das kann nur passieren, indem diese Häuser auch umweltgerecht modernisiert werden können, sodass die Menschen darin auch eine Wohnqualität haben und weiter darin bleiben werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der auch eine Rolle spielt, ist: Jede Modernisierungsmaßnahme vor Ort stärkt auch das lokale Handwerk. Auch hieran sind Arbeitsplätze gebunden. Wenn wir gesetzliche Regelungen haben, die das
Ganze unterbinden, heißt das, dass Aufträge für das Handwerk nicht ergehen können.
Das bedeutet aber auf der anderen Seite für diejenigen, die nicht modernisieren können, die nachträglich keine Wärmedämmmaßnahmen anbringen können,einen Wertverlust ihres Eigentums. Auch das muss man im Auge haben, gerade vor dem Hintergrund des eingeführten Energiepasses. Diese Häuser werden zukünftig unattraktiv werden, gerade beim Verkauf oder bei der Vermietung.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf, der von uns eingebracht wurde, fügt sich in die Reihe unserer geplanten Aktivitäten ein. Wir haben ein Eckpunktepapier mit 20 Punkten in Hinblick auf Klimaschutz und Energiesparmaßnahmen verabschiedet.
Dies ist ein Teil davon. Ich fordere Sie auf: Begleiten Sie uns bitte auf diesem Weg, setzen Sie sich für diese Änderung ein, damit wir im Hinblick auf Klimaschutz und im Hinblick auf die Bauherrinnen und Bauherren gute Veränderungen erreichen. – Ich danke Ihnen.
Welche Gründe haben dazu geführt, dass bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung 2008 kein zusätzlicher „Sonderfall Förderung ökologische Tierhaltung“ eingeführt wurde, um die bis 2010 notwendige Anpassung der Tierhaltung im Ökolandbau an EU-Vorgaben zu begleiten?
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Ökobetriebe in Hessen sind von der Umstellungsfrist für die Tierhaltung betroffen?
Wann wird die Landesregierung die im „Hessenbauer“ Nr. 21/2008 angekündigte Überprüfung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung vorliegen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir GRÜNEN begrüßen den Vertrag von Lissabon
und demzufolge natürlich auch die Ankündigung der geschäftsführenden Landesregierung, am 23. Mai im Bundesrat für diesen Vertrag zu stimmen und den sich anschließenden Prozess positiv zu begleiten.
Meine Damen und Herren, eine Zustimmung des Landtags zu unserem Dringlichen Antrag mit dem Titel „Vertrag von Lissabon – transparentere, demokratischere und handlungsfähigere EU verwirklichen“ wird der geschäftsführenden Landesregierung die parlamentarische Legitimation für ihre Zustimmung geben.
Nach den gescheiterten Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden sowie einer langen Debatte um die Neuordnung der EU-Strukturen befand sich die EU in einem wirklich desolaten Zustand, regelrecht in einem Formtief. Man kann vielleicht sagen, das war Teil einer Sinnkrise in der EU. Man hatte den Eindruck, alle Welt spricht vom Klimawandel, aber auf EU-Ebene redet man leider nur über die EU-Bürokratie. Damit hat sich die EU natürlich selbst lahmgelegt und war nur noch mit sich selbst beschäftigt.
Ich darf Sie an Folgendes erinnern. Die Erweiterungsrunde der EU vor vier Jahren, die Integration der neuen Mitgliedstaaten,war ein weitestgehend unterschätzter politischer Kraftakt. Das alles ging an dem jungen Staatengebilde Europäische Union nicht spurlos vorbei. Zur Überraschung vieler EU-Skeptiker hat die Union daraus mehr Kraft geschöpft, als Federn gelassen, und ein durchaus sehenswertes Comeback hingelegt.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich unter der deutschen Ratspräsidentschaft ein ehrgeiziges Ziel im Bereich der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzpolitik auferlegt,aber die jeweiligen nationalen Debatten, z. B. die Debatte über die Einführung eines Tempolimits in Deutschland, zeigen, dass noch sehr viel Arbeit im Sinne einer einheitlichen europäischen Politik vor uns liegt.
Meine Damen und Herren, gerade die Auseinandersetzungen um die richtigen Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel haben doch gezeigt: Nationale Maßnahmen allein reichen nicht mehr aus,denn CO2 ist „grenzenlos“. Am 23. Januar 2008 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie veröffentlicht. Diese Richtlinie soll dafür sorgen, dass besonders starke CO2-Produzenten – z.B.Kohlekraftwerke – auf die Dauer unrentabel werden und dass die ökonomische und ökologische Vernunft den Umstieg auf erneuerbare Energien enorm beschleunigt.
Handlungsbedarf ist doch wirklich mehr als gegeben. In Deutschland muss noch erheblich am Umsetzungswillen gearbeitet werden. Es darf nicht so sein, dass man darüber nur redet und redet, aber am Ende nicht das vollzieht, was in diesem Bereich notwendig wäre.Ich mache es an einem Beispiel deutlich. Es kann nicht sein, dass man auf EUEbene darüber redet, wie man den CO2-Ausstoß senken kann, während auf der Ebene der Bundesregierung darum gefeilscht wird, wie viele Verschmutzungszertifikate noch ausgeschöpft werden können. Das ist der falsche Weg.
Es gibt aber auch in der europäischen Umweltpolitik noch vieles zu verbessern. Wer sich mit dem Thema Gentechnik befasst, der weiß: Seit Wochen betreibt die AgroGentechnikindustrie eine massive Öffentlichkeitskampagne auf EU-Ebene, und zwar bei der Europäischen Kommission und beim EU-Parlament. Die Protagonisten der Agro-Gentechnik missbrauchen die Diskussion um Rohstoffe und um die Preise zur Durchsetzung ihrer Wirtschaftsinteressen und zur Ausweitung dieser Risikotechnologie. Absolut absurde Argumente werden dabei ins Spiel gebracht, so z. B. die Behauptung, die Kühe in Deutschland müssten verhungern, die Lebensmittelpreise würden steigen, weil kein Gentech-Soja als Futtermittel importiert werden könne.
Was steckt wirklich dahinter? Dahinter steckt, dass Exportländer wie die USA und Argentinien die Kosten der Trennung der Warenströme von gentechnisch veränderten und gentechnikfreien Futtermitteln nicht akzeptieren wollen. Die Agro-Gentechnikindustrie will erreichen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher problematische Gentechnikprodukte serviert bekommen.Wir akzeptieren in diesem Zusammenhang auch die Diskussion nicht, dass die Null-Toleranz-Schwelle für derartige Produkte aufgehoben werden soll. Dies würde die gentechnikfreie Erzeugung in Europa gefährden.
Die Beschlüsse, die wir vor Kurzem im zuständigen Ausschuss des Hessischen Landtags gefasst haben, weisen darauf hin, dass wir eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Hessen haben wollen. Das bedeutet, dass sich der geschäftsführende Europaminister auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen muss.Auch der Landwirtschaftminister muss sich dafür einsetzen. Sie wissen, dass MON 810 vor der Wiederzulassung steht. Da heißt es, auch im Hinblick auf die Beschlusslage des Hessischen Landtags, sich energisch gegen die Wiederzulassung von MON 810 auszusprechen.
Es muss endlich eine Verbesserung der Risikofolgenabschätzung, vor allem unter Berücksichtigung bodenökologischer Aspekte, stattfinden. Hier erwarten wir auch die Landesregierung an vorderster Stelle, dass sie das Ganze umsetzt und mit einfordert. Meine Damen und Herren, es muss endlich gewährleistet werden, dass die an den Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen mitwirkenden Experten unabhängig sind – nicht an der Forschung beteiligt sind, nicht mit der Wirtschaft verflochten sind und in diesem Arbeitsfeld keine wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen.
Meine Damen und Herren, Sie werden aufgrund dessen, dass wir europäische Gesetzesentscheidungen mitgestaltet haben, verstehen, dass für uns Europa ein ganz wichtiges Konstrukt ist.Wir wollen,dass damit ganz starke übernationale Impulse in der Umweltpolitik einhergehen, auch wenn sich die geschäftsführende Landesregierung noch im Kampf gegen die Windmühlen befindet, das Zentrum ihrer Europapolitik bisher im Kampf um die Abschaffung der FFH-Richtlinie gesehen hat und versuchte, sich im erbitterten Widerstand gegen die REACH-Verordnung als Chemie-Lobbyist zu profilieren. Dazu sagen wir ganz deutlich:So,wie Hessen einen Wechsel in der Europapolitik mit neuen, anderen Schwerpunkten braucht, braucht auch die Europäischen Union eine Chance, sich zu reformieren. Durch den Vertrag von Lissabon können
nun wesentliche Reformen des Verfassungsvertrags vollzogen werden.
Ich möchte an dieser Stelle vier Punkte des Reformpakets hervorheben. Die Ratifizierung des Vertrages macht die Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Das Europäische Parlament erhält mehr Rechte. Es wird ein Mehr an europäischer Außenpolitik geben. Das Mehrheitsprinzip löst das bisher geltende Prinzip der Einstimmigkeit im Rat ab, und die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente werden auf diese Weise gestärkt.
Die demokratische Legitimation der EU wird erhöht, und auch die Beteiligung der europäischen Bürgerinnen und Bürger wird möglich. Dies kann doch nur in unser aller Sinne sein. Wir GRÜNEN sehen es als Verpflichtung an, mit dazu beizutragen, die Europäische Union transparenter und handlungsfähiger zu gestalten.
Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Es stünde Hessen gut an, wenn sich alle Fraktionen im Hessischen Landtag dafür einsetzen würden. Umso mehr sind wir über die Haltung der Fraktion DIE LINKE enttäuscht. Die linke Fraktion lehnt die Zustimmung zum Vertrag von Lissabon kategorisch ab. Sie hat einen Antrag dieses Inhalts vorgelegt.
Damit lehnt sie – auch das muss man deutlich machen – die Erweiterung der Bürgerrechte ab.
Ein Blick auf den Antrag der LINKEN offenbart in der Ablehnung viele kraftvolle Aussagen wie „neoliberale Wirtschaftspolitik“, „fehlende Sozialstaatlichkeit“, „militärische Verpflichtung“. Es ist wirklich höchst bedauerlich, dass die LINKEN im Hessischen Landtag die Chancen des Vertrages offensichtlich ignorieren und das Vertragswerk mit falschen Argumenten ablehnen.
Lassen Sie mich dies durch drei Zitate widerlegen. Ich komme erstens zu Ihrem Vorwurf fehlender Sozialstaatlichkeit. Dazu ist festzuhalten – ich zitiere –:
Sozialpolitisch bedeutsam ist, dass der Vertrag von Lissabon eine Klausel enthält, die zwingend vorschreibt, künftig alle EU-Richtlinien auf ihre Sozialverträglichkeit hin zu überprüfen – ein scharfes Schwert, wenn man es zu gebrauchen versteht.
Zum Vorwurf der militärischen Verpflichtung ist zweitens festzustellen – auch hier ein Zitat –:
Abzulehnen bleibt, dass die Entwicklung der EU zur Militärmacht weitergehen soll. Dies wäre allerdings auch ohne den neuen Vertrag der Fall. Aber ohne ihn gäbe es keine klare Bindung an das Völkerrecht und das Friedensgebot der UN-Charta sowie keine Stärkung der zivilen Komponenten, wozu ein Diplomatischer Dienst, die bindende Kooperation mit der OSZE oder der Ausbau eines Feiwilligenkorps für humanitäre Hilfe gehören.
Lassen Sie mich zu der dritten Aussage kommen:
Die neuen Chancen, die der Vertrag von Lissabon bietet, sind keine „gut klingende Lyrik“. Klug ge
nutzt, ermöglichen sie es vielmehr, Europa sozialer und friedlicher zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe diese Zitate ganz bewusst gewählt, um es der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag zu ermöglichen, ihren Antrag zu überdenken und diesen im Interesse der Sache nach der Diskussion zurückzuziehen. Alles andere – das sage ich hier ganz deutlich – wäre nämlich mehr als blamabel.
Warum? Das will ich darstellen. Die von mir vorgetragenen Zitate sind Aussagen eines Mitglieds des Verfassungsausschusses des Europaparlaments, nämlich der stellvertretenden Vorsitzenden der linken Fraktion und Vertreterin der LINKEN im Verfassungskonvent, Frau SylviaYvonne Kaufmann. Sie hat diese Aussagen am 05.02.2008 in einer Veröffentlichung mit dem Titel „DIE LINKE. Friedrichshain-Kreuzberg“ getroffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, Sie sollten Ihre Vertreterin im Verfassungskonvent in diesem Punkt ernst nehmen. Ansonsten bleibt der Vorwurf der Rückwärtsgewandtheit wie Pech an Ihnen kleben.
Wir können auf die Europäische Union stolz sein. Sie ist ein Friedensprojekt, eine Wirtschaftsunion und eine Solidargemeinschaft. Ja, sie ist eine Erfolgsgeschichte, die am letzten Freitag, am 9. Mai, mit der Durchführung des Europatags gewürdigt wurde.
Mit dem Vertrag von Lissabon ist nun ein Pflock eingeschlagen. Die Union wird handlungsfähiger und effizienter.Nun kommt es darauf an,die Bürgerinnen und Bürger wieder für das europäische Integrationsprojekt zu begeistern.
Uns ist bewusst, dass sicherlich nicht alle wünschenswerten Ziele formuliert wurden.Aber die Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt hin auf eine zukunftsfähige Europäische Union.Auf diesem Weg muss weitergegangen werden, damit die Vision einer demokratischen, solidarischen, sozialeren und ökologischeren Union verwirklicht werden kann.
Meine Damen und Herren,die Fraktion der CDU hat Zustimmung signalisiert. Wir haben dies angenommen. Wir werden nur im ersten Satz ein Wort austauschen.Wir hatten dort das Wort „aufgefordert“ stehen. Es wird durch „gebeten“ ersetzt. Wir verschließen uns diesem Anliegen nicht.
Ich denke, es ist gut, dass wir vom Hessischen Landtag aus deutlich signalisieren, dass uns dieser Vertrag sehr viel bedeutet und dass uns die Europäische Union ein wichtiges Anliegen ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Danke sehr, Frau Hammann. – Ich darf Frau Osterburg für die CDU-Fraktion das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war sehr gut und wichtig, dass wir heute das Thema Energie und Klimaschutz als Setzpunkt auf die Tagesordnung genommen haben.
Ich bin fest davon überzeugt, dass es dadurch auch zu einer Bewegung innerhalb der CDU gekommen ist, sich endlich einmal echte Gedanken darüber zu machen, wie eine zukunftsfähige Energie- und Klimaschutzpolitik möglicherweise aussehen kann. Wir haben Ihnen schon ganz viele Papiere dazu vorgelegt. Wir haben dazu schon unglaublich viele Debatten im Landtag geführt. Ich kann Ihnen auch sagen, dass wir Ihnen schon früh die Möglichkeit dazu gegeben haben, wirklich auf eine nachhaltige Energieversorgung umzusteigen. All unsere Vorschläge wurden in der Vergangenheit immer und immer wieder von Ihrer Seite abgelehnt.
Meine Damen und Herren, Sie haben jetzt die Chance, künftig unsere Anträge, die wir vorlegen werden, im Hinblick auf eine wirklich klimafreundliche Energieversorgung auch umzusetzen, indem Sie mit zustimmen. Das ist Ihre Chance, die Sie jetzt als geschäftsführende Landesregierung und Abgeordnete der CDU haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf zwei Punkte zu sprechen kommen. Es wird immer wieder davon gesprochen,dass die Kohlekraft eine weitere Zukunft haben soll, und das auch in Hessen. Ich sage Ihnen: Das ist der verkehrte Weg.Wenn Sie wirklich eine umwelt- und klimafreundliche Energiepolitik auf den Weg bringen wollen, dann dürfen darin keine Kohlekraftwerke mehr Bestand haben.
Ich habe mir aus meinem Fundus noch einmal eine Presseerklärung herausgesucht. Darin steht: „EU mischt im Kohlestreit mit“. Darin wird gewarnt:
Die EU-Kommission in Brüssel warnt Deutschland am Wochenende vor dem Bau neuer Kohlekraftwerke. „Wer heute noch neue Kohlekraftwerke baut, muss sich im Klaren sein, dass eine solche Politik uns alle langfristig teuer zu stehen kommt“, kritisierte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas.
Was die Kostenfrage angeht, müssen Sie doch auch erkennen, dass es hier gewaltige Kostenerhöhungen gegeben hat und dass diese Kosten weiter steigen werden.
Das liegt einfach auch daran, dass die Erstellung dieser Kraftwerke sehr viel mehr kostet als in der Vergangenheit und natürlich auch der Kohlepreis mittlerweile um über 70 % gestiegen ist. Wenn man dann noch den Emissionshandel mit ins Auge fasst, weiß man, dass diese Art der Energieversorgung nicht preisgünstig für unsere Bürgerinnen und Bürger werden kann. Das Problem der endlichen Ressourcen bleibt auch bei der Kohle noch bestehen. Das heißt also: Die Kohlekraftwerke liefern eben keinen preiswerten Strom.
Jetzt zu einem weiteren Punkt, der mir ebenfalls sehr wichtig ist.Wenn darüber geredet wird, dass wir die CO2Abscheidung vornehmen können, dann muss ich Ihnen aber sagen: Beschäftigen Sie sich doch einmal mit der Realität. Was bedeutet das insbesondere für das Kraftwerk? – Für das Kraftwerk bedeutet das: Der Wirkungsgrad, den Sie jetzt mit den Errungenschaften so hoch loben, wird wieder deutlich nach unten geschoben. Denn diese Abscheidung kostet sehr viel Energie.Wohin diese CO2-Problematik dann verlagert werden soll, weiß bis heute noch keiner konkret zu sagen, weil enorme Sicherheitsbetrachtungen damit einhergehen. So ist eine Lösung, wie sie in der Vergangenheit immer von der CDU propagiert wurde, eben keine Lösung. Es besteht ein Pilotprojekt. Aber man weiß eben nicht, welche Gefahren langfristig dadurch entstehen werden, wenn man versucht, diese CO2-Problematik unter die Erde abzudrücken.
Ein zweiter Punkt ist mir sehr wichtig.Es gibt schon Überlegungen, wie hoch der künftige Preis unseres Stroms sein wird, wenn wir alles auf erneuerbare Energien umstellen würden. Wenn wir es schaffen, bis zum Jahr 2050 100 % erneuerbare Energien zu erzeugen, dann würde der Preis hierfür ca. 7 Cent betragen. Wenn man dann eine Kilowattstunde mit 22 Cent zugrunde legt, ist das ein Preis,der durchaus annehmbar ist. Denn dann hätten wir alle ande
ren Probleme im Hinblick auf die CO2-Belastung in unserer Volkswirtschaft nicht zu tragen.
Wir haben jede Menge Chancen, in Hessen eine energiefreundliche Politik zu gestalten. Da geht die besondere Verantwortung auch gerade in die Reihen der CDU. Sie müssen es schaffen, die Menschen, die Sie vorher mit Ihrer Kampagne „Windkraftmonster“ „Vogelschredderanlagen“ und „Verspargelung der Landschaft“ in eine ablehnende Richtung getrieben haben, zu überzeugen, welche Chancen und welche Möglichkeiten wir haben, über die Windkraft auch Energie in Hessen zu erzeugen.
Wenn wir über die Windkraft reden, muss ich sagen, dann tut diese Landesregierung immer noch nicht das, was ich erwartet habe und was ich auch jetzt in Ihrem Antrag erwartet hätte. Da geht es nicht nur um das Repowering, sondern da geht es auch um den Zubau von Neuanlagen.
Ich komme zum Schluss. – Das ist etwas, was Ihrem Wirtschaftsministerium und Ihnen immer wieder gesagt wird.
Ich habe aber auch eine Bitte an die SPD. Es muss endlich klargestellt werden, ob Sie auch in Hessen für oder gegen Kohlekraftwerke sind. Mir ist ein „FR-Online“-Artikel zugeleitet worden. Darin ist zu lesen:
Scheer weist darauf hin, dass 400 MW davon für Hannover vorgesehen seien und nicht im RheinMain-Gebiet erzeugt werden müssten. Die SPD wolle erreichen, dass nur 300 MW realisiert würden. Das würde Staudinger betreffen.
Da muss eine Klarziehung von Ihrer Seite erfolgen. Ihr Antrag ist natürlich ein Antrag, den wir unterstützen werden. Frau Pauly-Bender, man muss aber auch deutlich sagen, zwei Drittel des Textes stammen aus unserem Antrag vom letzten Jahr.
Ich hoffe auf eine gute Diskussion im Ausschuss und darauf, dass wir es gemeinsam schaffen, hier eine andere Energie- und Klimapolitik auf den Weg zu bringen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vorhin über eine sehr wichtige Thematik diskutiert: Energie- und Klimapolitik für Hessen.Wenn man eine neue Energie- und Klimapolitik anstoßen will, dann heißt es, sich auch von Altlasten zu trennen. Eine der Altlasten, die von der CDU verursacht wurden, ist eine Kommission, die die hessischen Steuerzahler Jahr für Jahr unendlich viel Geld gekostet hat.
Ich nenne sie auch beim Namen: die Internationale Länderkommission Kerntechnik. Wir haben sie spöttisch „Süddeutsche Internationale Reaktorsicherheitskommission“ genannt.
Meine Damen und Herren, wer die Arbeit dieser Kommission verfolgt hat, der kann feststellen, dass diese nicht
sehr viel zur Sicherheit der Atomkraftanlagen beigetragen hat. Jahr für Jahr wurden aber von der Landesregierung Mittel für diese Kommission im Haushalt beantragt, und die Abgeordneten der CDU und der FDP haben in der Vergangenheit diese Gelder immer gebilligt.
Man könnte einwenden, als Steuerzahler müsse man akzeptieren, dass Gelder in bestimmter Höhe in eine bestimmte Richtung gelenkt werden, wenn sie wirklich ein gutes Ergebnis erbringen, wenn man nachweisbar darstellen kann, dass das Geld gut angelegt wurde. Wir haben schon immer gesagt: Das Geld ist nicht gut angelegt, weil dieses Gremium, unterstützt mit hessischem Steuergeld, Lobbyarbeit pro Atomkraft getätigt und sich in der gesamten Zeit seit 1999 niemals kritisch mit der Atomkraft auseinandergesetzt hat.
Um Ihnen zu zeigen, was dieses Gremium für Ihr Geld erarbeitet hat, habe ich Ihnen ein kleines Ringbuch mitgebracht.
Das sind die Arbeitsergebnisse des Jahres 2007: zwölf Seiten inhaltliche Arbeit.
Im Juli 2007 wurde eine Stellungnahme abgegeben, die acht Seiten umfasst, und im Juli 2007 hat man eine zweite Stellungnahme abgegeben, die ganze vier Seiten umfasst, summa summarum also zwölf Seiten inhaltlicher Ergüsse einer großen Kommission, finanziert durch die hessischen Steuerzahler. Gerade die zweite Stellungnahme finde ich besonders frappierend. Ich sage Ihnen auch noch, was das die hessischen Steuerzahler gekostet hat.
Gerade die letztgenannte Untersuchung bezieht sich auf eine Stellungnahme des BMU zum Thema „Verantwortung übernehmen, den Endlagerkonsens realisieren“, ein Papier aus dem Jahr 2005. Dieses Papier war zwar nicht sehr umfangreich, aber diese Kommission hat immerhin zehn Monate gebraucht, um eine vierseitige Stellungnahme abzugeben – mit dem Ergebnis, das ist das Besondere daran, dass sie ein Ergebnis aus dem Jahre 2005 wiederholt.
Jetzt sage ich Ihnen den Preis des Ganzen: 317.000 c hat das die hessischen Steuerzahler gekostet.
Pro Jahr. – Wer im Kopfrechnen gut ist, der kann sich überlegen, was uns Steuerzahler jede dieser zwölf Seiten gekostet hat: 26.000 c. Das ist absurd. Das ist ein Unding. Wir brauchen kein Gegengremium zu guten, intakten, gut funktionierenden Gremien auf Bundesebene.
Wir haben in der Vergangenheit jedes Jahr beantragt, diese Mittelzuweisung aus dem Haushalt herauszunehmen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass eine Energiewende eine andere Weise des Umgehens mit Energie erforderlich macht und dass diese Gelder an dieser Stelle viel sinnvoller einzusetzen sind als für eine Pseudo-Reaktorsicherheitskommission.
Ich nenne Ihnen einmal die Institutionen, die auf Bundesebene auf diesem Gebiet arbeiten: das Bundesamt für Strahlenschutz, die Reaktorsicherheitskommission, die Strahlenschutzkommission usw. Ich könnte Ihnen noch eine Reihe anderer Gremien nennen, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Aber Baden-Württemberg, Hessen und Bayern haben damals wohl gedacht: Oh Gott, oh Gott, da sitzen vielleicht Leute drin, die pro Atomkraft reden; da stellen wir schnell ein Gegengremium auf und holen uns Leute, die sich pro Atomkraft einsetzen – –
Ich habe mich leider versprochen. Das zeigt mir aber, Herr Wintermeyer, dass Sie meinen Worten aufmerksam lauschen, und dafür danke ich Ihnen natürlich.
Wenn Sie aufmerksam lauschen, gelingt es vielleicht irgendwann, dass Sie den richtigen Weg zu einer wirklich modernen Umwelt- und Energiepolitik einschlagen, die auch den Klimaschutz adäquat abdeckt.
Unser Antrag liegt Ihnen vor. Er ist einer der vielen Anträge, die in der nächsten Zeit auf Sie zukommen werden. All das sind Anträge, die eine andere Richtung aufweisen: hin zu einer wirklichen Energiewende.
Ich hoffe, dass Ihnen das Zahlenwerk, das ich Ihnen dargestellt habe, die Gelegenheit zum Überdenken gibt und dass Sie unserem Antrag letztendlich zustimmen werden. – Ich danke Ihnen.
Ich frage die Landesregierung:
Ist es richtig, dass anstelle der für die K+S AG bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzlauge in die Werra bei kurzfristig auftretenden Entsorgungsengpässen eine unbefristete Einleitungserlaubnis erteilt werden soll?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Grenzwerte gelten für die in der von der Kali + Salz AG in die Werra eingeleiteten Salzlauge befindlichen Schadstoffe, insbesondere Schwermetalle?
Herr Minister Dietzel, Sie haben ein sehr umfängliches Datenmaterial. Können Sie mir sagen, wie hoch die tatsächlichen Einleitungsmengen in den Jahren 2006 bzw. 2007 bei den jeweiligen Schadstoffen waren?