Lothar Quanz

Sitzungen

17/11 17/18

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Herr Präsident,meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen stellvertretend für Herrn Kollegen Siebel die Beschlussempfehlung und den Bericht vortragen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 15. Plenarsitzung am 28.August 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. September 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig zu der Beschlussempfehlung gekommen.– Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf aus dem Ältestenrat berichten.
Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 17/262 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag Drucks. 17/189 waren dem Ältestenrat in der 8. Plenarsitzung am 15. Mai 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 17/262 wurde dem Ältestenrat am 27. Mai 2008 vom Präsidenten überwiesen.
Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2008 den Gesetzentwurf beraten und ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der eben wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen.
Zuvor wurde der Änderungsantrag Drucks. 17/189 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt und der Änderungsantrag Drucks. 17/262 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. – Danke schön.