Armin Schwarz

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorneweg: Der Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Lernmittelfreiheit ist geprägt von einem gewissen Realitätsverlust. Das zeigt auch die Einlassung der Kollegin Cárdenas, die darauf hingewiesen hat, dass ein Schulranzen um die 150 € kosten muss. Ich habe schon mehrere Ranzen gekauft und weiß, dass es auch günstigere gibt.
Das Land Hessen erfüllt nicht nur seinen Auftrag nach Art. 59 der Verfassung seit Jahrzehnten pflichtgemäß, son
dern ist bundesweit in diesen Bereichen vorne und weithin angesehen. Hessen zählt zu einer Minderheit – das möchte ich betonen – von Bundesländern, die die Lernmittelfreiheit überhaupt noch gewährleisten. Es sind fünf an der Zahl.
Die Lernmittelfreiheit ist nicht nur in der Hessischen Verfassung und im Hessischen Schulgesetz festgeschrieben, sondern auch im Ausführungserlass im Sinne der Eltern so ausgelegt, dass es bei der Umsetzung keine Schwierigkeiten gibt. Sowohl Gebrauchsgegenstände, also auch Verbrauchsmaterialien, die im Unterricht verwendet werden, als auch elektronische Medien in Form von Lern- und Unterrichtssoftware werden den Schülern in Hessen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Vor wenigen Tagen hat der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unterstrichen, dass in Deutschland lediglich noch fünf Bundesländer die klassische Lernmittelfreiheit gewährleisten: Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen. Eine solche umfassende Lernmittelfreiheit bedeutet gleichwohl nicht, dass die Eltern überhaupt keine Verantwortung tragen und ihre finanzielle Teilnahme an der Bildung ihrer Kinder überhaupt nicht erforderlich ist. Wenn bestimmte Gegenstände von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind, dann handelt es sich erstens um solche geringeren Wertes und zweitens um solche, die auch außerhalb des Unterrichts gebräuchlich sind. Das geschieht aus gutem Grund, meine Damen und Herren. Wenn nämlich jede Kopie einzeln mit 5 Cent in Wiesbaden abgerechnet werden müsste, dann würden wir ein Meldewesen hochziehen, das möglicherweise gewissen sozialistischen Idealen entspräche, aber einen bürokratischen Mehraufwand nach sich zöge, der die komplette Lernmittelfreiheit unbezahlbar machen würde.
Auch Ihre Forderung nach einer Übernahme der Kosten für überwiegend außerhalb des Unterrichts gebräuchliche Gegenstände wie Rucksäcke, Kochtöpfe und Musikinstrumente lässt sich aus dem Verfassungsauftrag sicherlich nicht herleiten. Apropos Musikinstrumente: Die Kultusministerin hat am Freitag letzter Woche darauf hingewiesen, dass das Programm JeKi verlängert wird – das begrüßen wir ausdrücklich – und mit 0,5 Millionen € im Doppelhaushalt hinterlegt ist.
Sie können aber nicht allen Ernstes fordern, dass jedem Kind möglicherweise ein Klavier hingestellt werden muss. Das geht sicherlich am Ziel vorbei.
Die Landesverfassung und die Landesregierung garantieren die Lernmittelfreiheit. Kein Kind wird daher aus finanziellen Gründen am Schulbesuch und an einer erstklassigen Schulausbildung gehindert. Das Gegenteil stimmt. Da auch die Eltern bei der Umsetzung von Erziehung und Bildung Verantwortung tragen, ist es das Recht und die Pflicht auch sozial schwächerer Eltern, die Sozialleistungen aufzunehmen, die zur Verfügung gestellt werden. An der Stelle verweise ich auf das Bildungspaket des Bundes, das den betroffenen Familien bis zu 100 € jährlich für Gebrauchsgegenstände – wie Taschenrechner, Stifte und Schulranzen – zur Verfügung stellt. Hilfreich wäre
möglicherweise auch ein Rechenbuch, damit die Linkspartei einmal durchrechnen kann, was das kostet, und zweitens einmal darauf schauen kann, wie die Zahlen früher ausschauten. Ich erinnere daran: Für die Lernmittelfreiheit war zur Zeit der letzten rot-grünen Regierung
ein Etat von 20 Millionen € veranschlagt. Heute liegen wir bei 30 Millionen €. Das ist vorbildlich. Ich denke, darauf darf man an der Stelle mit einem gewissen Stolz hinweisen.
Im Rahmen des kleinen Schulbudgets verfügen die Schulen im Übrigen über Möglichkeiten, dort einzugreifen, wo Bedarf besteht. Ich erinnere auch daran – hören Sie mir bitte zu, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion –, dass im rot-grün-dunkelroten Koalitionsentwurf 2008 die Lernmittelfreiheit überhaupt keine Erwähnung fand. Dafür gibt es zwei mögliche Gründe.
Ich komme zum Ende. – Entweder war Ihnen das nichts wert, oder wir haben an der Stelle so gute Arbeit gemacht, dass alles zufriedenstellend ist.
Zwei Beispiele will ich Ihnen noch geben. Überall dort, wo Rot und Grün zusammen unterwegs sind – –
Noch einen Satz. – Die Lernmittelfreiheit ist in Berlin abgeschafft und in Brandenburg deutlich eingeschränkt worden. Wir werden das Ganze im Ausschuss beraten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen, sehr verehrte Kollegen! Seit Jahrzehnten leisten die Schulen für Erwachsene im Rahmen des zweiten Bildungswegs hervorragende Arbeit.
Im Übrigen leisten sie auch im Sektor der Integration einen wichtigen Beitrag für die Durchlässigkeit des guten, und wie wir immer wieder feststellen, facettenreichen hessischen Bildungssystems. Sie geben den Menschen die Möglichkeit zum nachträglichen Erwerb und zur Verbesserung von Schulabschlüssen.
Persönlichkeitsentfaltung und die Entwicklung fachlicher Kompetenzen bei den Studierenden einerseits sowie der Beitrag der Schulen für Erwachsene zum steigenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedarf an Akademikern und Fachkräften andererseits – wir haben eben darüber gesprochen – zeigen die große Bedeutung dieser Einrichtungen. Heute sind über 5.000 Studierende an diesen Schulen eingeschrieben. 357 Lehrerinnen und Lehrer unterrichten dort. Wir stellen fest, dass dies deutlich mehr als vor zehn Jahren ist; das müssen Sie bitte zur Kenntnis nehmen.
In Ihrem Antrag ist die Rede von einer deutlichen Arbeitsmehrbelastung für die Kolleginnen und Kollegen. Vergleicht man allerdings die Pflichtstundenzahlen der Kolleginnen und Kollegen an allgemeinbildenden Schulen und an den Schulen für Erwachsene, so ist festzustellen, dass das so nicht ganz stimmt; denn mit Blick auf die Lebenswirklichkeit und die Arbeitsbelastung, von der Sie offensichtlich kaum eine Ahnung haben, sind mindestens drei Dinge festzustellen.
Erstens. Erwachsene sind freiwillig an der Schule. Erwachsene sind motiviert, Erwachsene verfolgen ein konkretes Ziel und wollen dies auch möglichst zügig erreichen. Das heißt, der Aufwand, sie bei der Stange zu halten und stetig wieder auf den Pfad der Tugend zurückzuführen, ist erkennbar geringer.
Zweitens. Es gibt keine Aufsichtspflicht.
Drittens. Der Verwaltungsaufwand der Klassenlehrer für Elternbriefe, Elterngespräche, Elternabende oder Korrespondenz möglicherweise mit dem Jugendamt entfällt.
Das Ergebnis: Die Lehrer an Schulen für Erwachsene haben viele Belastungen aus dem Schulalltag nicht, die im regulären Bereich anfallen. Allerdings ist die Herausforderung groß, die sie zu meistern haben; das will ich nicht kleinreden.
Die Lehrer an den Schulen für Erwachsene sind nach wie vor gut gestellt. Es handelt sich um eine sehr moderate Anpassung von einer Stunde. Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte wird von 24 auf zukünftig 25 Stunden steigen. Im Übrigen: An Gymnasien werden 26 Stunden unterrichtet, aber das nur als Randbemerkung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel ist und bleibt, die Ressourcen zu bündeln und sie zu optimieren. Genau damit erreichen wir eine zusätzliche Steigerung der Effektivität, und genau das ist im Interesse der handelnden Akteure.
Die pädagogische Sinnhaftigkeit und Verantwortbarkeit stehen bei dieser moderaten Anpassung im Vordergrund.
Festzustellen bleibt: In Hessen gibt es derzeit so viele Lehrer wie nie zuvor bei zeitgleich so wenigen Schülern wie nie zuvor. – Festzustellen ist ebenfalls: Nie war mehr Geld im Schulbereich vorhanden, als das am heutigen Tag der Fall ist. – Festzustellen ist weiterhin: Das ist vorbildlich und zeigt die Prioritäten, die CDU und FDP im politischen Bereich setzen. Einsparungen und Kürzungen sind im Haushalt dementsprechend faktisch nicht gegeben.
Zur Lehrerstellenzuweisung generell: Richtig ist, dass im laufenden Schuljahr mit einer Anpassung der Modalitäten bezüglich der Lehrerstellenzuweisung an die der allgemeinbildenden Schulen begonnen wurde. – Zur Erin
nerung: Die Fachabteilung des Hessischen Kultusministeriums hat sich mit den Vertretern der Schulen für Erwachsene einvernehmlich darüber abgestimmt. Die Schulen für Erwachsene werden nicht benachteiligt, im Gegenteil. Zur Optimierung der Qualität der Vorkurse wurde eine Arbeitsgemeinschaft aus Schule und Hessischem Kultusministerium eingerichtet. Der Zweck ist die Verbesserung des Übergangs in die Einführungsphase des Gymnasiums.
Des Weiteren stelle ich fest: Die Lehrerzuweisung ist bedarfsdeckend. Bemessungsgrundlage ist und bleibt konsequenterweise die Verordnung bzw. die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz. Dabei werden 19 bis 20 Studierende angenommen, d. h. wesentlich kleinere Lerngruppen, als es im allgemeinbildenden Bereich der Fall ist. Darüber hinaus können, wenn gewünscht, auch größere Gruppen gebildet werden, ohne dass es Konsequenzen für die Lehrerzuweisung hätte.
Im Zusammenhang der Lehrerstellenzuweisung haben sich die beteiligten Akteure bei der Zahl der Vorkurse ebenfalls einvernehmlich auf einen Durchschnittswert der vergangenen drei Jahre geeinigt. Bei Bedarf kann dort nachgesteuert werden; das ist eine Selbstverständlichkeit.
Nur einen Satz zum Abendgymnasium. Auch hier stellt die Schulleitung fest, dass alle Bewerberinnen und Bewerber durch eine interne Optimierung untergekommen sind. Das zeigt sehr klar, dass die Lehrerstellenzuweisung auskömmlich ist. Das können wir in Wiesbaden entsprechend registrieren.
Bei Ihrem Antrag – und da sehe ich in Richtung der Linksfraktion – handelt es sich einmal mehr um eine Nebelkerze. Es ist ein überflüssiger Antrag, wie wir finden. Wir sind in dem Fall aber häufig nichts anderes gewöhnt.
Nur ein Satz zu dem Antrag hinsichtlich der Verbindungslehrer. Hessische Schulen befinden sich auf dem Weg zur Selbstständigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mehr Entscheidungsmöglichkeiten zu haben ist ein langjähriger Wunsch – seitens der Schulleitung, seitens der Kolleginnen und Kollegen, aber auch seitens der Schülerschaft; da rede ich nicht wie ein Blinder von der Farbe. Deshalb gehen die Anrechnungsstunden von Verbindungslehrern im Schuldeputat auf. Es handelt sich hier nicht, wie von Ihnen immer wieder fälschlicherweise propagiert, um eine Streichung. Das heißt, Schulen können selber Prioritäten setzen und selbst entscheiden.
Wir, CDU und FDP, wollen mehr Eigenverantwortung vor Ort. Wir wollen Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort. Wir wollen keinen Staatsdirigismus, und auch das, meine Damen und Herren von den LINKEN, unterscheidet uns wesentlich von Ihnen.
Es ist kein Zufall, dass die Fraktion der LINKEN diesen Antrag gestellt hat. Sie sind gegen mehr Freiheit für Schulen. Sie schenken den Schulen kein Vertrauen und, noch schlimmer, Sie trauen den Lehrerinnen und Lehrern nicht zu, sich um ihre eigenen Schüler zu kümmern. Das Allerschlimmste ist, Sie tragen zur Verunsicherung der Schülerschaft bei, auch wenn Sie die organisatorische Verlagerung der Kasse an die Schulämter als Streichungsmaß
nahme darstellen. Es handelt sich faktisch um eine wichtige Arbeitsentlastung.
Die Schulleitungen sind für die Stundenzuweisungen an jene Lehrkräfte verantwortlich, die hier Aufgaben haben; auch das ist vor Ort organisiert. Die Stunden kommen dort sicher an. Die Regel nach § 6 Abs. 6 der Pflichtstundenverordnung ist, dass die Verbindungslehrer auch die Stunde bekommen, die ihnen zusteht.
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. – Wir stehen hinter den Verbindungslehrern und unterstützen sie in Ihrer Arbeit, genauso, wie wir hinter der Landesschülervertretung stehen.
Lassen Sie mich mit folgender Bemerkung schließen. Auch von Bildungspolitik haben Sie keine wirkliche Ahnung. Es fehlt Ihnen schlicht der Überblick, Ihnen fehlt die Fach- und Sachkompetenz. Wir trauen den Menschen etwas zu, Sie glauben an das Kollektiv.
Anscheinend ist die Verwirrung bei Ihnen an dieser Stelle auf dem Höhepunkt. Wir lehnen Ihre Anträge ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wie ist der Sachstand der Behördengespräche zum Thema „Bewirtschaftung der Edertalsperre“?
Herr Staatsminister Wintermeyer, zunächst einmal möchte ich feststellen, dass ich ein Abgeordneter bin, der aus Bad Arolsen kommt. Ich kann ebenso feststellen: Der Hessentag – –
Im Jahr 2003 hielt der Bund der Steuerzahler das Geld für den Hessentag für gut angelegt. Nun soll es eine fragwürdige Förderung in Millionen-Euro-Höhe sein. Können Sie sich das erklären?