Günter Rudolph
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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ohne freudige Erregung, aber sachlich trage ich die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag, Drucks. 18/2378, vor:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir helfen doch gerne, aber aus arbeitsökonomischen Gründen.
Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Umzugskostengesetzes und der Hessischen Trennungsgeldverordnung, Drucks. 18/2501:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage Ihnen die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011, Drucks. 18/2073, vor. Sie lautet:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Herr Präsident! Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag Drucks. 18/305 sind dem Ältestenrat in der 6. Plenarsitzung am 31. März 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2009 den Gesetzentwurf beraten und ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der gerade wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen.
Zuvor wurde der Änderungsantrag Drucks. 18/305 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP ge
gen die Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE abgelehnt.