Tobias Eckert

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, gehts denn noch einfallsloser, meine Damen und Herren von der CDU?
Das war mein erster Gedanke, als ich gesehen habe, was Sie für ein Thema zur Aktuellen Stunde angemeldet haben. Aber spätestens nach der Rede des Herrn Kollegen Bellino ist es eigentlich noch schlimmer geworden; denn Sie meinen es noch nicht einmal ernst, sondern Sie bewerben sich mit diesen Themen offensichtlich um den Karnevalsorden des Hessischen Landtags.
Einzig und allein der Hessische Ministerpräsident könnte dem Ganzen noch die Krone aufsetzen, indem er auch noch die Maut auf ausländische Ponys und deren Geschwindigkeitsbegrenzung fordern würde.
Aber die Sache ist zu ernst, um sich nur darüber lustig zu machen; denn zu Themen, die das Land Hessen beschäftigen, kommen von Ihrer Seite keine eigenen Akzente, keine eigenen Ideen, da ist null, nada, nichts, niente.
Das wird immer dann besonders deutlich, wenn Wahlen in Hessen anstehen. Dann greifen Sie von der hessischen Union immer tief in die Klamottenkiste und malen Schreckge
spenster an die Wände, die rein gar nichts mit der Realität zu tun haben.
Petitessen wie die Idee des Veggie-Days der GRÜNEN werden von Ihnen bis zur Unkenntlichkeit aufgepumpt, als ob der Bestand des christlichen Abendlands in Gefahr wäre. Ob die Idee tatsächlich die beste ist, die die GRÜNEN jemals hatten – da mache ich ein Fragezeichen dran. Aber, meine Damen und Herren, gibt es denn nicht wesentlich wichtigere und drängendere Fragen in unserem Bundesland, als so etwas zum Gegenstand der Aktuellen Stunde zu machen?
Gerade Sie von der hessischen Union reden von Bevormundung. Gerade Sie sollten dabei lieber sittsam schweigen und verschämt nach unten blicken. Anstatt die Sorgen der Eltern von Kindern in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an hessischen Gymnasien ernst zu nehmen und ihren Wunsch nach einem Wechsel von G 8 zu G 9 zu ermöglichen,
diktieren Sie den Eltern aus ideologischen Gründen Ihre Sicht auf die Dinge und verhindern den gewünschten Wechsel für ihre Kinder. – Deutlicher kann man doch den Willen der Menschen nicht mit Füßen treten.
Die Behinderung des Ausbaus von Kinderbetreuungsangeboten auf der einen Seite und die Einführung des Betreuungsgeldes auf der anderen Seite: Was soll das denn bitte schön anderes sein als Bevormundung und das Vorantreiben von nur einem, Ihrem konservativen Familienmodell?
Bei Grundschulen sind wir im Ganztagsangebot doch deswegen bundesweit hinten, weil es eben nicht in Ihr Weltbild passt, dass Menschen ihr Leben unterschiedlich gestalten wollen und müssen.
Zu all diesen Themen könnte ich noch munter weiter ausführen. Sie haben in den letzten Jahren genau das getan, nämlich die Menschen bevormundet und ihnen gesagt, wie sie zu leben haben, weil es eben nicht in Ihr Weltbild passt.
Präsentieren Sie doch einmal Ihre Antworten und Gedanken zu wichtigen Themen, die unser Bundesland interessieren. Wie würden Sie moderne Verbraucherschutzpolitik gestalten, Gesundheitserziehung in öffentlichen Einrichtungen verändern und verbessern? Welche Gedanken machen Sie sich zu Klima- und Tierschutz? Wie wäre es denn einmal mit einer eigenen Idee zur aktiven Gestaltung der Energiewende, gerade im Bereich der Wärme? Sie sollten nicht immer nur nach Gründen suchen, warum etwas nicht funktionieren kann, sondern vielleicht einmal eigene Gedanken auf dem Weg zu dem gemeinsamen Ziel präsentieren.
Bei der Verkehrspolitik – wir haben es eben wieder miterleben dürfen bzw. müssen, je nachdem – kommen Sie jeweils mit dem Running Gag vom staufreien Hessen und Ähnlichem mehr, während die Infrastruktur des Landes unter Ihren Händen nach und nach verfällt. Aber Antworten auf diese Fragen der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik geben Sie nicht, oder aber Sie landen in ähnlichem Klamauk wie eben.
Zu all diese Fragen und Themen, die Sie in der Überschrift Ihrer Aktuellen Stunde angesprochen haben, kommen von Ihnen keine eigenen Ansätze und keine eigenen Vorschläge, sondern die von mir eben erwähnten Schreckgespenster, mit denen Sie den Menschen in Hessen Angst zu machen und von Ihren inhaltlichen Defiziten abzulenken versuchen.
Wer die Aktuellen Stunden mit solchen Petitessen füllen muss, der zeigt doch nur eines: Sie sind inhaltlich fertig, da ist nichts, aber auch gar nichts an eigener Substanz mehr vorhanden.
Deswegen arbeiten wir daran, dass Sie sich auch künftig an unseren Vorschlägen abarbeiten können – dann aber von den Reihen der Opposition aus. Ich glaube, das ist heute Morgen deutlich geworden.
Ich frage die Landesregierung:
Aufgrund welcher Zuständigkeit informiert der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
die Eltern von Grundschulkindern in der 4. Klasse mit dem Faltblatt „Das Ende der Grundschulzeit naht. Welche Schule ist nun die richtige für Ihr Kind?“ über die Wege zum Schulabschluss?
Herr Minister, wie erklären Sie sich dann, dass diese Broschüre z. B. im Landkreis Limburg-Weilburg in den Schulen, die dafür überhaupt infrage kamen, erst verteilt wurde, als die Anmeldefristen zu den nächsten Jahrgängen bereits liefen? Wie mir Schulleiter berichtet haben, kamen
diese Broschüren mit deutlichem Zeitverzug und waren in der Praxis eigentlich nicht mehr einsetzbar.
Können Sie die Kosten für die Broschüre und die Informationskampagne beziffern?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für Ihre Worte und für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs, Frau Ministerin, bei dem Sie versuchen, das auf Bundesebene im Bereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Geregelte hier so auf Hessen anpassen zu wollen, dass es praktikabel umzusetzen ist. Wir müssen aber auch noch die Frage erörtern, wie die strukturellen Defizite und Schwächen des bisherigen Systems im Sinne einer praktikablen Umsetzung beseitigt werden können. Darüber, ob Sie zu den jeweiligen Einzelpunkten die richtigen Schlussfolgerungen gezogen haben, mag man unterschiedlicher Auffassung sein. Auf den einen oder anderen Punkt komme ich sicherlich noch.
Wir sind uns jedoch einig, dass es richtig und wichtig ist, eben diese Grundgedanken der Abfallhierarchie der Bundesgesetzgebung für die öffentliche Hand in Hessen so deutlich festzuschreiben und deren Aufgaben darzulegen, wie Sie es in diesem Gesetzentwurf getan haben.
Sich dem Grundsatz der Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie dem Grundsatz der Verwertung in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen vor der Entsorgung der Abfälle zu verpflichten ist ein richtiger und wichtiger Ansatz; denn richtig umgesetzt können somit – gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Rohstoffwirtschaft – wichtige Impulse gesetzt werden.
Frau Ministerin, ich habe die richtige Umsetzung angesprochen; denn ein Hinweis fehlt mir in Ihrem Gesetzentwurf gänzlich. Ich will kurz zitieren, was bisher durch das geltende Recht beschrieben wird. In § 1 HAKA heißt es:
Die abfallarme Kreislaufwirtschaft ist nach Maßgabe des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes so zu gestalten, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird,
jetzt kommt es –
insbesondere nicht durch eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Frau Ministerin, gerade nachdem wir uns in der letzten Zeit immer wieder über dieses Thema unterhalten mussten und darüber diskutiert haben – ich beziehe mich auf den Fall der Firma Woolrec im Lahn-Dill-Kreis –, stellt sich doch die Frage, warum Sie gerade diesen Grundsatz in dieser Normierung nicht übernommen haben und weiterschreiben. Das Weglassen einer solchen Vorgabe spricht Bände und ist eindeutig ein falsches Signal, das von diesem Gesetzentwurf ausgehen würde.
Richtig und begrüßenswert – darauf haben Sie besonderen Wert gelegt, Frau Ministerin – ist der Wegfall der Andienungspflicht an den zentralen Träger, die HIM GmbH; denn der eigentliche Hintergrund für die Einführung ist entfallen, wenn die modernen Verwertungsmethoden richtig angewendet werden. Ebenso sind die Kontrollmöglichkeiten ausreichend und effektiv für den Schutz der Bevölkerung, wenn sie richtig angewendet werden.
Aber auch hier steckt der Teufel im Detail, der Hinweis auf die richtige Anwendung macht es deutlich: Nur wenn Kontrolle – in sächlicher und personeller Hinsicht – gewährleistet werden kann, können entsprechende negative Auswirkungen auf die Allgemeinheit ausgeschlossen werden, und es braucht keine Andienungspflicht an die zentrale Stelle. Der Wegfall ist also durchaus nachvollziehbar und richtig.
Wir glauben jedoch nicht, dass dies – wie Sie es im Gesetzentwurf beschreiben – mit einer Überwachungs- und Kontrollfunktion auf der Ebene der Regierungspräsidien richtig angesiedelt ist. Es wäre nur konsequent und sachlich geboten, die grundsätzlichen Überwachungszuständigkeiten für Entsorgungsanlagen und Abfallströme den Landkreisen und den kreisfreien Städten zu übertragen.
Dass die Regierungspräsidien das berühmte Stückchen zu weit von den Problemen vor Ort weg sind, haben wir bereits erlebt. Deshalb sollte diese Kontrolle verändert werden.
Wir glauben, dass die Kontrolle zum Schutz von Mensch und Natur vor Ort besser und effektiver gewährleistet werden kann, als es von Ihnen im vorliegenden Gesetzentwurf beschrieben worden ist. Auf der Ebene der Regierungspräsidien sind strukturelle Mängel zutage getreten, und diese gilt es zu beseitigen.
Insbesondere diese strukturellen Mängel begünstigen die sogenannte Migration von Abfällen aus der Überlassung an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und schwächen damit getätigte Anlageinvestitionen und Strukturen auf der Ebene der Entsorger, der Kreise und der kreisfreien Städte. Gerade dass hier entsprechend kontrolliert und die
Abfallhierarchie eben nicht unterlaufen werden kann, ist im Hinblick auf das in den Abfällen steckende Ressourcenmaterial ein wesentlicher, wichtiger Punkt. Deswegen sollten wir durchaus anderen Bundesländern folgen, die diesen Schritt schon gegangen sind und die Verantwortung der Kontrolle auf die Ebene vor Ort übertragen haben.
Zumindest für meine Fraktion und mich ist es eine Selbstverständlichkeit: Wenn die Aufgaben verlagert werden, muss das auch entsprechend mit Sach- und Personalmitteln getan werden.
Für uns ist das vielleicht eine Selbstverständlichkeit, aber ich glaube, dass es Ihnen gegenüber immer mal wieder erwähnt werden muss, da Sie es häufiger vergessen. Ein Aufgabentransfer ohne eine Erstattung – das wiederum kann gar nicht infrage kommen. Darüber sollten Sie noch einmal nachdenken.
Mit Ihrem Gesetzentwurf schaffen Sie im Bereich der Untersuchungen und der Gutachter, insbesondere im Bereich der Genehmigungsverfahren, zusätzliche Unklarheiten und Schwierigkeiten, da Sie nur pauschal von Gutachtern und Sachverständigen reden, ohne auf deren Geeignetheit einzugehen. Dazu haben Sie keine Ausführungen gemacht, was Ihnen auch im Rahmen der einen oder anderen Stellungnahme verdeutlicht wurde. Hier sollte der Entwurf präziser werden; denn blindlings Vertrauen in Sachverständige und Gutachter zu setzen, das kann es auch nicht sein. Hier muss noch einmal nachgebessert werden.
Ein letzter Punkt, bei dem Sie in diesem Gesetzentwurf auch noch nicht den richtigen Sprung geschafft haben, ist die Frage des zu erstellenden Abfallwirtschaftskonzeptes durch die Landkreise und die kreisfreien Städte. Sie haben – das ist auch richtig – den Sinn und Zweck des ganzen Unterfangens beschrieben, dass dort die Abfallströme erfasst werden und der Umgang mit ihnen festgelegt werden soll. Eine wesentliche Gruppe aber haben Sie vergessen und nicht berücksichtigt, nämlich die Abfälle aus privaten Haushaltungen, also jene von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern. Wenn wir einen wirklich umfassenden Blick auf die Abfallwirtschaft vor Ort bekommen wollen, muss auch dieser Bereich mit einbezogen werden. Da sollte nachgearbeitet werden.
Deswegen sind wir sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, wo sicherlich noch einiges nachzuarbeiten sein wird; bei diesem Gesetzentwurf sehen wir durchaus noch Luft nach oben. – Herzlichen Dank.