Karin Wolff

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hauptausschuss hat am 11. April 2018 folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mir erlauben, die Beschlussempfehlungen, Drucks. 19/6236 bis Drucks. 19/6254, konzentriert gemeinsam vorzutragen. Die Basis dieser Gesetzentwürfe ist die Arbeit der Enquetekommission, die zu diesen Gesetzentwürfen geführt hat. Der Landtag hat diese Gesetzentwürfe dem Hauptausschuss zugewiesen, der sie entsprechend demütig beraten hat – zunächst am 7. März 2018 in öffentlicher Anhörung, in der alle Sachverständigen gehört wurden. In der Sitzung des Hauptausschusses am 11. April 2018 wurde die Auswertung der Anhörung vorgenommen.
Frau Präsidentin, wenn Sie keine Einwände haben, würde ich nur die Stichworte der Gesetzentwürfe nennen und bei den ersten 15 Beschlussempfehlungen die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP summarisch als Antragsteller bezeichnen, um sodann das Abstimmungsergebnis vorzutragen.
Zunächst zum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Art. 1 (Gleichberechtigung von Frauen und Männern): Dieser Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden.
Zu Art. 4 (Stärkung der Kinderrechte): Auch dieser Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.
Zu Art. 12a (Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz informationstechnischer Systeme): einstimmig angenommen.
Zu Art. 21 und 109 (Aufhebung der Regelungen zur To- desstrafe): Auch dieser Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.
Zu Art. 26a (Aufnahme eines zusätzlichen Staatszielbe- griffs): Dieser ist von den Antragstellern gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE angenommen worden.
Art. 26c (Staatsziel zur stärkeren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Dieser ist mit den Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen worden.
Art. 26d (Staatsziel zur Förderung der Infrastruktur): Dieser wurde mit den Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Art. 26e (Staatsziel zum Schutz und zur Förderung der Kultur): Dieser wurde mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Art. 26f (Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Eh- renamtes): Dieser wurde mit den Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Art. 26g (Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Sports): Dieser wurde von den antragstellenden Fraktionen bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Art. 64 (Bekenntnis zur Europäischen Integration): Dieser wurde einstimmig angenommen.
Art. 75 (Herabsetzung des Wählbarkeitsalters): Dieser wurde einstimmig angenommen.
Art. 120 (Elektronische Verkündung von Gesetzen): Dieser wurde von den antragstellenden Fraktionen bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Art. 124 (Stärkung der Volksgesetzgebung): Dieser wurde von den antragstellenden Fraktionen gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Art. 144 (Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungs- hofs): Dieser wurde einstimmig angenommen.
Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Art. 101 (Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten): Dieser wurde von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE abgelehnt bei Annahme durch die FDP; dieser wurde also insgesamt abgelehnt.
Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zu Art. 77a (Stär- kung der parlamentarischen Opposition): Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu Art. 8 (Recht auf Wohnen): Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Ich komme zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zu Art. 59 der Verfassung des Landes Hessen (verfassungs- rechtliche Verankerung der „Bildung von Anfang an“, Verbot von Studiengebühren). Zunächst hat der Hauptausschuss den mündlich eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion der SPD, in der Überschrift das Wort „Kostenfrei“ vor dem Wort „Bildung“ einzufügen, abgelehnt. Sodann hat der Hauptausschuss dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN empfohlen, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und FDP bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrag Drucks. 19/4233 in zweiter Lesung anzunehmen.