Krista Sager
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer hier behauptet, dieses Gesetz sei nach acht Jahren, nachdem alle Fragen auf allen Ebenen nicht hundertmal, sondern tausendmal durchgekaut und diskutiert worden sind, mit heißer Nadel gestrickt worden, hat tatsächlich ziemlich lange sehr tief geschlafen.
Wer heute dennoch versucht, diese Verselbständigung des UKE zu hintertreiben und sie wieder einmal zu verhindern, gefährdet die wirtschaftliche Zukunft des UKE und auch seine Existenz als Einrichtung für Forschung und Lehre in dieser Stadt.
Meine Damen und Herren, diese Verselbständigung ist notwendig und überfällig. Es gibt hier kein neues Argument in der Sache, sondern immer wieder die alten Versuche, diese überfällige Verselbständigung doch noch zu Fall zu bringen.
A C
B D
Es ist gut, daß das nicht gelingen wird.
Ich will dennoch einmal auf einige Fragen, die hier aufgeworfen wurden, eingehen. Es wird wieder einmal behauptet, es gebe im Kuratorium zu wenig externen Sachverstand.
Sie wissen, daß der Senat gesagt hat, daß unter den fünf Senatsmitgliedern auf jeden Fall externer Sachverstand vertreten sein wird, und wir sind auch schon in Gesprächen mit externen Sachverständigen. Damit es daran keine Zweifel gibt, wird das von den Fraktionen jetzt auch noch im Gesetz explizit festgehalten. Aber, Herr Salchow, es ist nicht Aufgabe des Kuratoriums, die Patienten zu behandeln; das machen die Ärzte am UKE. Das Kuratorium ist ein Aufsichtsgremium. Trotzdem wird es in diesem Aufsichtsgremium auch ärztlichen Sachverstand geben, sowohl unter den Sachverständigen als auch unter den Vertretern, die das UKE entsendet.
Um es noch einmal festzuhalten, das UKE entsendet drei Mitarbeiter. Einen Vertreter der stärksten Gewerkschaft, einen Vertreter des Fachbereichs, und ferner werden wir auch noch den Universitätspräsidenten dabei haben. Wer hier fordert, es solle eine paritätische Mitbestimmung geben, fordert im Grunde, daß die akademische Seite gar nicht vertreten sein soll. Das ist für eine Universitätsklinik schlicht nicht hinnehmbar.
Die CDU hat sich über Wochen und Monate nicht entscheiden können, ob sie für das UKE mehr oder weniger Staat will.
Heute hörte es sich mal wieder so an, als wollten Sie weniger Staat im Kuratorium. In den Diskussionen, die wir im Ausschuß geführt haben, hatte ich eher den Eindruck, daß Sie Angst haben, daß der staatliche Einfluß zu gering sein könnte, weil man das UKE auch weiter im Auge behalten muß.
Der Staat und der Senat bleiben in der Verantwortung, sowohl finanziell, aber auch hinsichtlich der Rechtsaufsicht. Richtig ist aber vor allem auch, daß das UKE eine neue starke Leitungsstruktur braucht. Wer behauptet, hier würde erneut die Macht des Ärztlichen Direktors gestärkt,
hat wiederum vom UKE überhaupt nichts begriffen.
Das, was Sie versucht haben, hier in die Debatte zu streuen, nämlich das Thema des sogenannten Falles „Lars“, hat mit der UKE-Verselbständigung und mit diesem Gesetz nichts zu tun, Herr Salchow.
Wenn man aber aus diesem Fall irgendwelche Lehren für das Gesetz ziehen will, dann heißt es, daß erstens die Strukturen so schnell wie möglich geändert werden müssen und zweitens, daß sie in die Richtung geändert werden müssen, wie dieses Gesetz es vorsieht. Es muß Schluß damit sein, daß der Ärztliche Direktor identisch ist mit dem Dekan und daß der Dekan sozusagen von den Chefs der Abteilungen über den Fachbereich gewählt wird, um dann automatisch Ärztlicher Direktor zu werden.
Es ist ein Fortschritt, daß diese beiden Funktionen und Verantwortlichkeiten, einerseits Forschung und Lehre und andererseits die Krankenversorgung, getrennt werden, daß die Position des Ärztlichen Direktors öffentlich ausgeschrieben wird und auch jemand von außen kommen kann und daß es eine Wahl vom Kuratorium gibt und nicht von den Chefs der unteren Abteilungen selbst. Das ist eine Lehre aus diesem Fall.
Vieles, was Sie über diesen Fall wieder mal zum besten gegeben haben, ist schlicht falsch.
Sie haben verschwiegen, daß die Staatsanwaltschaft ausdrücklich erklärt hat, daß sie autonom ermittelt und selbst entscheidet, wann und an welche Dienststellen und Behörden sie herantritt. Sie hat sich entschieden, an das UKE heranzutreten und nicht an die BWF.
Sie haben so getan, als hätten wir die Bildung der Kommission verzögert. Sie wissen aber selbst, daß sich die Bildung der Kommission verzögert hat, weil ein Mitglied der Ethik-Kommission der Ärztekammer nicht früher zur Verfügung stand. Sie haben nicht gesagt, daß Sie kein Mitglied der Ethik-Kommission in dieser Kommission haben wollen. Das wäre, glaube ich, auch eine etwas merkwürdige Entscheidung gewesen.
Sie wissen sehr genau, daß die Behörde sofort gehandelt hat, nachdem sie den anonymen Brief bekommen hat, und daß sie ferner Konsequenzen für den Patientenschutz am UKE gezogen hat. Sie wissen, daß die externe Kommission nicht eingesetzt wurde, weil es einen Pressebericht gab. Die Presse war genauso lange informiert wie die BWF. Diese Kommission wurde eingesetzt, weil wir plötzlich 121 Fälle statt 28 Fälle auf dem Tisch hatten und damit klar wurde, daß dieses Ausmaß an Falschinformation und Informationsverdeckung am UKE aufgeklärt gehört.
Ich möchte in diesem Zusammenhang vielleicht noch die kleine Anekdote anführen, daß wir uns auch mit einem Gastprofessor aus Niedersachsen beschäftigt haben, der in Göttingen operiert hat und möglicherweise an einer Hepatitis-B-Infektion gelitten hat. Wir haben Konsequenzen gezogen. Wir sorgen dafür, daß auch Gastprofessoren in Zukunft untersucht werden, bevor sie am UKE tätig werden. Wir haben dieses Problem der kranken Ärzte und daß sie nicht untersucht werden aber an allen Krankenhäusern der Bundesrepublik Deutschland. Interessanterweise hat aber die CDU in Niedersachsen im Landtag zu dem Fall des Göttinger Arztes, der dort 5000 Menschen operiert hat – nicht 48, wie hier in Hamburg –, zu diesem Thema keine einzige Frage gestellt und in keiner Weise gefordert, daß dort Aufklärung stattfindet und Strukturen betrachtet werden oder untersucht wird, wie so etwas möglich ist. Das ergibt auch ein Bild.
Noch ein Wort zur Frage der zwei Personalräte. Sie wissen, daß es der normale Standard in der Bundesrepublik Deutschland ist, auch an Universitätskliniken nur einen Personalrat zu haben. Es gibt nur zwei Länder, die eine Ausnahme machen. Kein einziges CDU-regiertes Land macht eine Ausnahme; das sollte man hier auch einmal feststellen.
Dazu will ich Ihnen noch einmal deutlich meine Position sagen. Ich bin für eine starke Personalvertretung. Ich bin dafür, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Stimme gegenüber der Leitung stark auftreten können. Ich bin jedoch sehr dagegen, daß die starke Position der Mit
arbeiterinnen und Mitarbeiter dadurch zum Ausdruck gebracht wird, daß Gruppeninteressen vertreten werden. Ich kann Ihnen auch durchaus belegen, warum diese Gefahr besteht.
Es ist zum Beispiel leider so gewesen, daß der wissenschaftliche Personalrat Einspruch dagegen erhoben hat, daß das UKE versucht, die für den Strahlenskandal verantwortlichen Ärzte in Regreß zu nehmen. Das ist für mich ein Beleg, daß in diesem sehr gravierenden Fall der wissenschaftliche Personalrat leider Gruppeninteressen von Ärzten vertreten hat, bei denen es im hervorragenden Interesse des UKE ist, sie in Regreß zu nehmen. Hier haben nicht die Interessen des Personals im Vordergrund gestanden, sondern die Interessen einer Gruppe. Deswegen bin ich für einen einheitlichen und starken Personalrat. Wir werden auch in Zukunft die Patienteninteressen im UKE stärken und vorantreiben. Das haben wir im Wissenschaftsausschuß berichtet.
Das Programm zur Qualitätssicherung wird zügig umgesetzt. Wir werden das vom Kuratorium aus begleiten. Es gibt einen Zeitplan, der die weitestgehende Abarbeitung bis zum Jahre 2002, vollständig bis 2003, vorsieht.
Es ist wichtig, daß wir jetzt mit dem Generalplan und dem Masterplan weitermachen, die neuen baulichen Strukturen schaffen und das UKE dabei unterstützen. Die Zukunft des UKE zu sichern, hängt aber im wesentlichen davon ab, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am UKE dieses neue Gesetz als einen Rahmen sehen, den sie füllen müssen. Von ihnen hängt es ab, ob das UKE sich im schwieriger werdenden Wettbewerb halten und behaupten kann und ob es in Zukunft Spitzenqualität in Forschung und Lehre und in der Krankenversorgung nachweisen wird. In diesem Sinne appelliere ich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKE. Ich bedanke mich aber auch für die Unterstützung hier im Parlament, daß dieses Gesetz nun endlich umgesetzt werden kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorweg doch ein Wort zu Frau Koppke; das scheint mir notwendig zu sein.
Frau Koppke, Sie haben schon gestern in Ihrer Rede die Unwahrheit gesagt. Da habe ich noch gedacht, die versteht halt nicht, was man ihr im Ausschuß erzählt. Dafür kann sie vielleicht nichts. Sie hat eine sehr selektive Wahrnehmung, und deswegen erzählt sie Dinge, die nicht stimmen. Jetzt haben Sie aber hier wieder die Unwahrheit gesagt, und deswegen habe ich den Eindruck, daß bei Ihnen eine Absicht dahintersteht. Wie Sie hier offenbar glauben, man müßte ein paar Floskeln im Wahlkampf plazieren und dann wäre man den Themen gerecht geworden, ist für Sie peinlich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In einer Hinsicht ist sich Herr Hackbusch wenigstens treu geblieben, auch wenn er in den letzten Monaten wieder ein bißchen in die politische Kindheit zurückgefallen ist. Er war immer schon der Meinung, wenn man keine ausreichenden politischen Argumente hat, müsse man das gegebenenfalls wenigstens durch Lautstärke kompensieren.
Das kenne ich durchaus von ihm. Aber ich möchte jetzt auf einige Dinge eingehen, damit dort keine Unklarheiten bleiben.
Es kann keine Rede davon sein, daß die Behörde in bezug auf die Vorkommnisse in der Herzchirurgie zur Tagesordnung übergeht. Wir haben berufs- und arbeitsrechtliche Ermittlungen eingeleitet, auch gegen den Ärztlichen Direktor. Das sage ich ganz deutlich, weil wir jetzt davon ausgehen, daß er uns Informationen, über die er verfügt hat, vorenthalten und sie nicht weitergegeben hat. Es ist nicht so gewesen, daß er selber nicht informiert wurde. Ich will aber auch ganz klar sagen, daß wir bestimmte Informationen nicht bekommen haben, weil sie uns vorenthalten wurden. Wir sind erst seit Ende letzter Woche informiert. Die Behörde ist auch nicht irgendwann in bezug auf den
anonymen Brief zur Tagesordnung übergegangen, sondern sie hat, das habe ich hier und auch im Ausschuß wiederholt dargelegt, sofort gehandelt.
Ich will aber eines noch einmal deutlich machen, weil das offensichtlich für viele schwer verständlich ist: Auch wenn die Behörde den anonymen Brief erst bekommen hat, nachdem der betreffende Arzt schon über ein Jahr nicht mehr am UKE tätig war, kann eine Behörde es sich mit dem, was sie öffentlich behauptet, nicht so einfach machen wie ein Normalbürger oder eine Normalbürgerin in der Stadt.
(Norbert Hackbusch REGENBOGEN – für eine neue Linke: Ich habe Ihnen doch einen Weg ge- zeigt! Parallel zu unseren Tätigkeiten hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Diese Ermittlungen sind nicht abgeschlossen, und darum gibt es noch keine Ergebnisse. Deswegen kann eine Behörde nicht öffentlich behaupten, es habe am UKE einen Arzt gegeben, und weil der nicht gesund war, ist ein Kind zu Schaden gekommen, er trägt die Schuld daran, denn wenn er dort nicht krank gearbei- tet hätte, wäre das Kind heute nicht geschädigt. Natürlich hat jeder Mensch Mitleid mit dem Kind und mit den Eltern. Das habe ich gestern auch klar gesagt. Aber dieses Mitleid darf nicht dazu führen, daß eine Behörde et- was als Tatsachenbehauptung in den Raum stellt, obwohl die Staatsanwaltschaft im Moment noch Ermittlungen an- stellt. Diese Tatsache muß man respektieren. Wir haben auch andere Fälle erlebt, als Tatsachen über Schäden, die Ärzte angerichtet haben sollen, behauptet worden sind, und dann nicht Politiker, sondern medizinische Gutachter gesagt haben, nein, das war in Ordnung. Dann kann man nachher sagen, die Gutachter haben alle zusammenge- halten und es wurde ein falsches Gutachten erstellt. Die Politik kann für sich nicht in Anspruch nehmen zu beurtei- len, ob eine medizinische Behandlung fahrlässig, schuld- haft verantwortlich für einen bestimmten Schaden ist. Sie kann ermitteln, wenn sich Leute arbeitsrechtlich und be- rufsrechtlich nicht korrekt verhalten. Sie kann ferner dafür sorgen, daß Regelungen eingeführt werden, die verhin- dern, daß etwas Ähnliches in gleicher Weise wieder ge- schehen kann. Das haben wir gemacht. Niemand hat heute behauptet, ein Gesetz könne verhin- dern, daß Menschen täuschen, daß Menschen Dinge zurückhalten, daß Menschen falsche Dinge tun. Hier ist aber gesagt worden – und dazu stehe ich auch –, dieses Gesetz schafft in bezug auf die kritischen Punkte am UKE bessere Strukturen. Es verhindert per se nichts, sondern verhindern müssen letztlich die Menschen durch ihr Han- deln. Aber die Strukturen, die es schafft, sind wesentlich besser als die Strukturen, die wir jetzt am UKE haben. Je- der, der sagt, wir wollen möglichst viel dafür tun, daß die Risiken minimiert werden, muß ein vehementes Interesse daran haben, daß dieses Gesetz so schnell wie möglich verabschiedet wird. (Beifall bei der SPD und der GAL – Wolf-Dieter Scheurell SPD: So ist das!)
Damit kein Mißverständnis stehenbleibt: Herr Salchow, ich habe hier definitiv nicht gesagt, daß die finanziellen Lasten aus dem Strahlenskandal von der Stadt übernommen werden. Ich habe gesagt, die finanziellen Lasten aus dem Strahlenskandal sind in die Beurteilung der Gesamtfinanzentwicklung des UKE mit einbezogen worden. Das ist auch richtig so.
A C
B D
Herr Beuß, als wir im Ausschuß über die Strahlenskandalfälle gesprochen haben, ging es um das Thema, wie sich die finanzielle Belastung entwickeln wird. Ich habe ganz deutlich gesagt, für andere Haftungsfälle, die nicht aus dem Strahlenskandal herrühren, haben wir inzwischen eine Betriebshaftpflicht des UKE. Es ging nämlich um das Thema „Finanzielle Zukunftssituation“. Daraus zu konstruieren, ich habe gesagt, es gebe überhaupt keine Haftungsfälle mehr am UKE, ist absurd. Das habe ich nicht gesagt und ist dem Protokoll auch zu entnehmen. Jeder intelligente Mensch weiß, daß es an jedem großen Klinikum Haftungsfälle gibt und geben wird. Das ist einfach so. Aber ein Haftungsfall ist wieder etwas anderes als ein Fall, in dem fahrlässiges und schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.
Wir werden weiter ermitteln, wir werden auch durch die beiden Kommissionen, von denen ich gestern gesprochen habe, untersuchen lassen, wieviel Fälle es gegeben hat, wo der entsprechende Arzt in irgendeiner Weise mitgewirkt hat, und gibt es dort medizinische Auffälligkeiten. Aber, wenn man das UKE tatsächlich in den Stand versetzen will, besser in die Zukunft zu gehen, besser für die Zukunft ausgerichtet zu sein – auch in bezug auf die Strukturen und die Stellung des Ärztlichen Direktors –, dann muß man diesem Gesetz jetzt zustimmen, und darum bitte ich Sie.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 15. September 2000 hat die Behörde in der Tat einen anonymen Brief bekommen, in dem schwerwiegende Anschuldigungen erhoben wurden; wir sind diesen Anschuldigungen auch sofort nachgegangen. Wir haben diesen Brief allerdings erst zu einem Zeitpunkt bekommen, als der Arzt, um den es geht, schon über ein Jahr nicht mehr am UKE tätig war. Es ging also nicht darum, Patienten vor einem Arzt zu schützen, der noch im UKE operiert, sondern er war schon seit über einem Jahr nicht mehr da.
Die Vorwürfe sind in der Tat schwerwiegend. Ich will aber eines ganz deutlich sagen: Diese schwerwiegenden Vorwürfe sind nach wie vor Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, sie sind nicht geklärt. Es ist nach wie vor Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, ob die Schädigungen, die ein Kind hier erlitten hat – selbstverständlich hat jeder Mitleid mit diesem Kind und seinen Eltern –, fahrlässig oder schuldhaft von ein oder mehreren Personen verursacht wurden und ob sie Folge der vorhergehenden Erkrankung des Arztes sind. Deswegen kann eine Behörde mit so einer Behauptung auch nicht einfach auf den Markt gehen; da können sich andere Leute leichter tun.
Wir haben zu diesem Zeitpunkt gesagt, wir müssen uns darauf konzentrieren, daß in Zukunft Patientinnen und Patienten nicht wieder einem solchen Risiko ausgesetzt werden, wir müssen schauen, was überhaupt zu dieser Situation geführt hat und was wir tun müssen, damit ein ähnlicher Fall nicht wieder eintritt, und da sind wir in der Tat auf erhebliche Defizite und Mißstände gestoßen. Wir haben aber auch dafür gesorgt, daß das UKE diese Mißstände abstellt; das habe ich mit meinen Aussagen zu den Verhaltensregelungen gemeint.
Es ist offensichtlich ein großes Problem, wenn Chefärzte schwer erkranken und dann einfach wieder in ihre alte Funktion zurückkehren, weil sie nicht länger krank geschrieben sind. Ich will in diesem Zusammenhang aber auch eines ganz deutlich sagen: Als der Chefarzt 1999 – also ein Jahr vor dem anonymen Hinweis – aus dem Dienst ausgeschieden ist, haben wir ganz klar von der Personalabteilung des UKE die Information erhalten, daß dieser Arzt nach einer schweren Krankheit ausgeschieden sei, weil es ihm auch in der Zwischenzeit nicht mehr möglich gewesen sei, operativ tätig zu werden, und weil für ihn
keine andere Beschäftigung zu finden sei. Diese Information hatte die Behörde vor dem anonymen Hinweis. In der Personalakte der Behörde ist schriftlich festgehalten, daß der Mann nach der Krankheit nicht mehr operiert hat, und das steht auch in einem Brief aus dem UKE in der Personalakte. Von daher konnten wir nicht im entferntesten auf die Idee kommen, daß es anders ist. Wir konnten dem tatsächlich erst ein Jahr später nach dem anonymen Schreiben nachgehen. Ich finde es auch bemerkenswert, daß die Schreiber dieses anonymen Briefes ja nicht reagiert haben, um Patienten zu schützen, sondern sie haben erst ein Jahr später reagiert, als der Mann schon gar nicht mehr da war; das ist in der Tat fatal.
Wir haben dann im Frühjahr gegenüber dem UKE durchgesetzt – das UKE hat diese Regelung auch verfügt –, daß in Zukunft ein Arzt nach einer Krankheit erst einmal nicht in seine alte Funktion eintritt, sondern fachärztlich untersucht wird, daß das schriftlich fixiert wird und der Ärztliche Direktor darüber entscheidet und nicht er und seine Kolleginnen und Kollegen, ob er wieder tätig werden kann oder nicht. Daß das auf neue Beine gestellt worden ist, scheint mir das Wichtigste für den Schutz der Patientinnen zu sein.
Und unsere Umfragen, die wir in letzter Zeit gemacht haben, deuten eher darauf hin, daß es dieses Regeldefizit nicht nur am UKE gibt, sondern auch an anderen Krankenhäusern; dem sollte man dann vielleicht auch noch einmal nachgehen.
Ich bin nicht für andere Krankenhäuser in Deutschland zuständig, das müssen Sie mir schon abnehmen. Ich kann hier nur sagen, wie unser Eindruck aufgrund unserer Anfragen ist.
Ein anderes Thema ist, wie dieses eigentlich dokumentiert wird. Es ist nicht so, daß am UKE nicht dokumentiert wird, wer an welcher Operation teilnimmt, aber wir haben festgestellt, daß ein Wechsel in den Rollen zu unsorgfältig dokumentiert worden ist. Im Februar ist auf Weisung des Ärztlichen Direktors dann noch einmal gesagt worden, hier müsse sorgfältiger dokumentiert werden. Wir haben den Ärztlichen Direktor sehr deutlich auf seine zentrale Funktion aufmerksam gemacht und haben auch sein Verhalten gerügt, daß er sich nicht als zentrale Instanz gesehen hat, die darüber entscheiden muß, ob ein kranker Arzt wieder in seine alte Funktion eintreten kann.
Obwohl die Sachaufklärung seit Herbst 2000 bei der Staatsanwaltschaft lag, haben wir gefragt, in wie vielen Operationen denn der betreffende Arzt in irgendeiner Weise mitgewirkt habe. Wir haben erst die Auskunft bekommen, in 21 Fällen. Dann haben wir noch einmal nachgefragt, und dann hieß es, in 28 Fällen. Wir haben dann noch einmal ganz spezifisch den letzten Stand der Listen nachgefordert, weil einem Mitarbeiter aufgefallen war, daß im Beschlagnahmebeschluß der Staatsanwaltschaft einige Fälle waren, die wir nicht kannten. Wir wußten aber, daß die Staatsanwaltschaft diese Fälle kennt und daß diese Fälle zumindest Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Betrachtungen waren. Wir wollten allerdings wissen, warum die Staatsanwaltschaft diese Fälle kennt, sie uns aber nicht genannt wurden. Das UKE hat uns dann zugesagt, die vollständigen Listen sofort zu liefern, wenn diese Frage geklärt sei. Wir mußten also davon ausgehen, daß es nur eine geringfügige Abweichung zwischen unserer Liste und der
A C
B D
staatsanwaltschaftlichen Liste gab, und konnten zu diesem Zeitpunkt nicht davon ausgehen, daß es hier eine Lücke von 28 zu 121 gab. Der Ärztliche Direktor wußte das bereits im Juni und hat es uns nicht gemeldet. Wir haben diese Zahl 121 erst Ende letzter Woche erhalten, und das ist auch der Grund, warum Konsequenzen in bezug auf die Leitung mit der Beurlaubung gezogen wurden.
Wir werden jetzt folgendes tun: Drei Ärzte – einer ist der neue Abteilungsleiter der Herzchirurgie, und zwei gehören dem UKE nicht an – werden sich jetzt alle Dokumente und Fälle aus der Herzchirurgie noch einmal unter dem Gesichtspunkt angucken, in welchen Fällen der betreffende Arzt tatsächlich in irgendeiner Weise mitgewirkt hat, entweder als hauptverantwortlicher Operateur oder als Berater oder assistierender Arzt, und wie diese Fälle medizinisch zu betrachten sind. Hat es dort Komplikationen gegeben, die näher angeschaut werden müssen? Dieses wird übrigens der Vorstand des neuen UKE im Einvernehmen mit uns einleiten oder hat es schon eingeleitet.
Zweitens wird der Vorstand des UKE im Einvernehmen mit der Behörde eine zweite Kommission unter der Leitung eines Juristen, besetzt mit einem von der Ärztekammer benannten Arzt, einem Vertreter der Ethik-Kommission der Ärztekammer, mit dem Ombudsmann der Patientinnen und Patienten, mit einer Pflegekraft und einem Psychologen, der vom Universitätspräsidenten benannt wird, einrichten. Diese Kommission soll sich anschauen, was in dieser Abteilung dazu geführt hat, daß hier offensichtlich in einer Art von Corpsgeist gehandelt wurde, daß Informationen nicht weitergegeben wurden, daß sie sogar zurückgehalten wurden, und daß auch die Behörde vom Vorstand nicht informiert wurde, aber andererseits der Vorstand auch nicht von dieser Abteilung.
Wir haben darum gebeten, daß diese Kommission sich auch die Schnittstelle zwischen Behörde und UKE und die Abläufe in der Behörde selber anschaut. Die Behörde stellt sich auch dem kritischen Blick von externen Experten unter dem Gesichtspunkt, ob in der Behörde alles richtig gemacht worden ist. Ich sehe zum jetzigen Zeitpunkt nicht, wo die Behördenmitarbeiter irgend etwas versäumt hätten, was zu dem Zeitpunkt, als sie informiert wurden, in ihrem originären Verantwortungsbereich gelegen hat.
Wir haben gestern das UKE animiert, eine Hotline einzurichten – der neue Leiter der Herzchirurgie hat das auch sehr positiv aufgenommen –, damit Patientinnen und Patienten, die jetzt alarmiert sind oder sich aufgrund der öffentlichen Berichterstattung Sorgen machen, Gelegenheit haben, sich direkt an diese Abteilung zu wenden und Informationen zu erhalten.
Ich will noch eines sagen – obwohl wir das auch morgen zum UKE-Gesetz diskutieren werden –, soweit es diesen Fall berührt. Herr Salchow, Sie sollten eines nicht verkennen: Um eine Person zu beurlauben, braucht man tatsächlich sehr schwerwiegende Gründe. Man kann der Meinung sein, daß der bisherige Ärztliche Direktor nicht stark genug gegenüber den Abteilungen war, aber dieser Eindruck allein ist nicht Grund genug, jemanden zu beurlauben.
Wenn wir uns aber das neue Gesetz angucken, kommen wir nicht daran vorbei, daß der Ärztliche Direktor nach dem neuen Gesetz sehr viel stärker gestellt ist als in dem alten Gesetz. Deshalb ist es auch aus dieser Sicht sehr gut, das neue Gesetz sehr schnell zu verabschieden. Der Ärztliche Direktor ist dann eben nicht mehr der Dekan. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben. Das Weisungs- und Ein
griffsrecht gegenüber den Leitungen ist deutlich stärker akzentuiert, nicht nur im neuen Gesetz, sondern auch in der neuen Satzung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch eines sagen. Wir sollten nicht verkennen, daß es hier gravierende Mißstände gegeben hat. Auf der anderen Seite leisten Ärztinnen und Ärzte des UKE wie auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegepersonalkörpers eine sehr gute und engagierte Arbeit. Dafür haben sie das Vertrauen der Patientinnen und Patienten und brauchen es auch. Wir sollten gemeinsam dafür sorgen, daß diese Menschen insgesamt nicht die Leidtragenden dafür sind, daß es Mißstände gegeben hat, gegen die gehandelt wird, gehandelt wurde und auch weiter gehandelt werden muß.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst bei den Fraktionen bedanken, bei allen Fraktionen, aber vor allem natürlich auch bei den Regierungsfraktionen, für die zügige und konstruktive Beratung des Gesetzes in den Ausschüssen. Besonders darf ich mich beim Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses, Herrn Marx, bedanken.
Wir können uns mit diesem Gesetz in der Tat bundesweit sehr gut sehen lassen, und ich finde, auch durch die Klein
A C
B D
teiligkeit der Kritik bestätigt – wie sie von der CDU gerade geäußert wurde –, daß das ein sehr gutes Gesetz ist.
Welches die Eck- und Kernpunkte des Gesetzes sind, hat der Kollege de Lorent in seiner sachverständigen Art bereits vorgetragen, und ich habe wieder festgestellt, daß er mir in der nächsten Legislatur fehlen wird.
Ich bin auf jeden Fall noch da, warten Sie es ab.
Was in diesem Gesetz sehr gut gelungen ist, ist gerade die Balance zwischen Autonomie, mehr Selbstbestimmung, effektive Leitungsstrukturen, gleichzeitig aber auch Kontrollmechanismen zu bewahren und mehr Demokratie durchzusetzen. In der Tat werden die Hamburger Hochschulen bezüglich ihrer Binnenstruktur mehr Selbstentscheidungsmöglichkeiten haben als jede andere Hochschule in irgendeinem anderen Bundesland. Das ist in der Tat ein großer Schritt voran.
Zur Kritik des REGENBOGEN muß ich feststellen, wenn Sie sagen, das Beteiligungsverfahren und die Anhörung sei alles nur eine Farce, dann ist das offensichtlich das Herumgejaule darüber, daß Sie selber haben feststellen müssen, daß Sie bei denjenigen, die von Hochschulpolitik wirklich etwas verstehen, keine Schnitte sehen, weil Sie mit Ihrer Strukturpolitik völlig hinter dem Mond leben. Das muß man einfach einmal feststellen.
Sie haben noch nicht einmal festgestellt, daß es in der Tat sehr, sehr weitgehend ist, daß in diesem Gesetz die Gebührenfreiheit des Studiums bis zum ersten Staatsexamen, bis zum Diplom, bis zum Magister und bis zum Master im Bundesvergleich eine sehr, sehr weitreichende Regelung ist. Es ist ja ganz schön, daß Sie sich wenigstens in dieser Frage einmal nicht ganz so innig in den Armen mit der CDU liegen, wie das sonst der Fall ist.
Ich will aber zur CDU noch sagen, daß die Regelung mit den Langzeitstudenten in bezug auf die Verkürzung des Studiums in Wirklichkeit nicht soviel bringt wie eine Studienreform und eine Studienstrukturreform. Sie hat aber den Nebeneffekt – und das hat sich auch in Baden-Württemberg gezeigt –, daß sie Studenten abschreckt. Es ist auch kein Zufall, daß Baden-Württemberg seine Abiturienten lieber in andere Länder exportiert, als sie selber auszubilden. Hamburg ist ein Studierendenimportland, und wir wissen, daß die Studierneigung bei den jungen Leuten zurückgeht und daß wir ab 2008 weniger Studenten haben werden. Wir wissen aber, daß wir in Wirklichkeit, wenn wir uns mit anderen OECD-Ländern messen, mehr Studierende und mehr Studierwilligkeit brauchen.
Ich will noch zu dem Thema Verhältnis, Leitungen und Demokratie etwas sagen. Wenn wir den Hochschulen mehr Selbstbestimmung geben, wenn wir ihnen mehr Autonomie geben und damit auch mehr Möglichkeit geben, ihre eigenen Profile zu stärken, dann müssen wir aber auch die Hochschulleitungen stärken. Gerade der REGENBOGEN müßte das auch einsehen.
Wenn wir den Hochschulen mehr Autonomie geben, ohne die Leitung zu stärken, dann riskieren wir den Rückfall in
die alte Ordinarienherrlichkeit, und gerade das wäre nicht im Sinne der Studierenden und auch nicht im Sinne der Kontrolle und der Demokratie.
Wir haben hier gerade ein sehr ausgewogenes Verhältnis geschaffen. Schauen Sie sich wirklich einmal die Hochschulgesetze anderer Bundesländer an. Dort ist zum Beispiel der Hochschulsenat sehr oft auf ein reines Debattiergremium reduziert, auf ein Gremium, das nur noch Diskutier- und Informationsrechte hat, aber keine Kontrollrechte und keine Entscheidungsrechte mehr bei wichtigen Strukturfragen und Fragen grundsätzlicher Entwicklungen. Das ist hier wirklich anders.
Herr Salchow, der Hochschulpräsident leitet zwar die Sitzungen des Hochschulsenats – das ist auch in anderen Bundesländern so –, aber der Hochschulpräsident ist nicht Mitglied, er ist nicht stimmberechtigt, und das ist entscheidend für die Trennung zwischen Leitungs- und Kontrollfunktionen. Es ist auch nicht so, daß die Selbstverwaltungseinheiten geschwächt werden. Im Gegenteil. In ihnen nimmt die Hochschule ihre Aufgaben in Forschung und Lehre wahr. Aber wir wollten auch den Hochschulen die Möglichkeit geben, unterschiedliche Wege zu gehen. Wir haben heute schon in Hamburg zwei Hochschulen, die keine Fachbereichsstruktur haben. Die Technische Universität hat eine Matrikstruktur, und die Hochschule für Wirtschaft und Politik hat ebenfalls eine andere Struktur. Deswegen sind wir nicht den Weg gegangen, daß wir Fachbereichsstrukturen festgeschrieben haben, sondern von Selbstverwaltungseinheiten gesprochen haben.
Eine kleine Hochschule, wie die Hochschule für Musik und Theater, sollte durchaus die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob sie unter der Ebene des Hochschulsenats noch eine andere Ebene braucht, und die Freiheit wollten wir ihr geben. Dadurch, daß der Große Senat geschaffen wurde, mit mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten der Hochschulmitglieder, und dieser Große Senat in der Grundordnung die Strukturen der Hochschule fixiert, ist auch sichergestellt, daß es die Mitglieder der Hochschule sein werden, die entscheiden, ob sie eine Fachbereichsstruktur wollen oder nicht. Es gibt doch gar keinen Grund anzunehmen, wenn die Mitglieder einer Hochschule wirklich die Fachbereichsstruktur mit allen ihren Kompetenzen und Gremien wollen, daß sie dann nicht in der Lage sein sollen, das auch in einer Grundordnung, die sie selber machen, zu fixieren.
Ein letztes Wort zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind ein originäres Steuerungsinstrument der Exekutive, weil sie gerade die Detailsteuerungen ablösen sollen. Die Detailsteuerungen der staatlichen Seite sind stark eingeschränkt und reduzieren sich darauf, daß die Fachaufsicht nur noch in bestimmten Fällen ausgeübt werden soll und nach Anhörung der Hochschulen. Wenn aber das neue Steuerungsinstrument jetzt die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind, dann ist es auch richtig, daß es eine Vereinbarung zwischen der Hochschule mit Zustimmung des Hochschulsenats und der Wissenschaftsbehörde ist. Das Parlament wird hier aber keinesfalls in seinen Rechten beschnitten, weil Sie immer noch das volle Etatrecht haben – Sie ent
scheiden letztlich über die Wirtschaftspläne der Hochschulen. Sie erhalten auch die zentralen Informationen über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen – die ja auch veröffentlicht werden – mit den einzelnen Hochschulen in den Produktinformationen zum Haushaltsplan. Das heißt, Sie werden umfassend informiert und haben im Haushaltsverfahren Ihr volles parlamentarisches Recht gewahrt.
Meine Damen und Herren! In der Tat ist dieses ein sehr modernes Hochschulgesetz. Das ist hier – durchaus zu Recht – festgestellt worden. Es ist auch von externen Experten festgestellt worden. Damit sind die Hochschulen für die Zukunft gut gerüstet. Wir werden die Hochschulen auch weiterhin auf ihrem Weg in die Zukunft konstruktiv begleiten. Das gilt selbstverständlich auch für ihre finanzielle Ausstattung. Wir haben mit diesem Hochschulgesetz, jedenfalls für die nächste Legislatur, die Rahmenbedingungen gesetzt. Ich finde es sehr beruhigend, daß auch die CDU nicht darüber nachdenkt, schon in der nächsten Legislatur gesetzgeberisch tätig sein zu wollen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Koop, ich bin sehr dankbar für gute und gutgemeinte, konstruktive Vorschläge. Aber erlauben Sie mir doch eine Bemerkung: Wenn es um die Erhöhung des Frauenanteils geht, kann die CDU mehr vom Senat lernen als der Senat von der CDU.
Ich habe den Eindruck, daß bei Ihnen bei der Jungensozialisation in den eigenen Reihen irgend etwas schiefläuft.
Der 3. Erfahrungsbericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst legt sehr viel Wert darauf, nicht nur die quantitative Entwicklung zu beschreiben, sondern vor allem, die Maßnahmen der Behörden zur Frauenförderung und zum Gender-Mainstream darzustellen und hier auch die qualitative Entwicklung deutlich zu machen. Diese Entwicklung ist zwar noch nicht in jeder Hinsicht so, daß wir uns zur Ruhe setzen können, aber sie ist durchaus erfreulich. Es gibt erkennbare Fortschritte, vor allen Dingen in der quantitativen Entwicklung. Es gibt eine Erhöhung des Frauenanteils sowohl im gehobenen Dienst als auch im höheren Dienst, obwohl der Frauenanteil an der Beschäftigung insgesamt gesunken ist. Das betrifft vor allen Dingen die Ausgliederung sehr frauendominierter Bereiche, wie beispielsweise „pflegen & wohnen“. Es kann ja sein, daß die Abgeordneten den gleichen Bericht gelesen haben, aber sie haben sicher nicht den gleichen Bericht verstanden, wenn hier behauptet worden ist, diese Frauen seien entlassen worden. Nur weil diese Bereiche ausgegliedert worden sind, sind die Frauen sicher nicht entlassen worden, und sie sind auch nicht verschwunden.
Es ist keinesfalls selbstverständlich, daß der Frauenanteil im gehobenen Dienst in allen Besoldungsebenen deutlich und im höheren Dienst merkbar gestiegen ist angesichts der Konsolidierungsmaßnahmen und der Tatsache, daß mit dem Neuen Steuerungsmodell auch Hierarchien abgeflacht worden sind. Die Stellen in den höheren Ebenen sind keinesfalls mehr geworden. Trotzdem sind die Frauen im höheren Dienst nach wie vor unterrepräsentiert. Es ist aber trotzdem eine erfreuliche Entwicklung, die weiterhin unterstützt werden muß.
Wir können also feststellen, daß die Frauen, entgegen den Befürchtungen, sie würden bei der neuen Steuerung, bei der Verwaltungsmodernisierung, auf der Strecke bleiben, sogar überproportional davon profitiert haben.
Besonders erfreulich ist, daß der Frauenanteil bei den Nachwuchskräften deutlich ansteigt. Dieses ist kein Zufall, denn man hat die Dinge nicht ihrem Selbstlauf überlassen. Ein Blick auf die Maßnahmen der Behörden zeigt, die Gleichstellungspolitik ist sehr aktiv unterstützt worden. Da
bei sind die einzelnen Maßnahmen natürlich durchaus auf die spezifische Situation in den einzelnen Dienststellen abgestimmt worden. Das Senatsamt für die Gleichstellung hat vor allem daran gearbeitet, die konzeptionellen Wege der Frauenförderung weiterzuentwickeln und diese Konzepte mit den Personalentwicklungsmaßnahmen der anderen Behörden zu verbinden.
Frauenförderung wird in vielfältiger Weise mit Personalentwicklung verbunden durch Stellenausschreibung, Personalauswahl, Fortbildung, Teilzeitbeschäftigung, Förderung der Beurlaubten und Nachwuchsförderung. Frauenförderung hält aber auch zunehmend Einzug bei den modernen Instrumenten, wenn es zum Beispiel um die Führungskultur geht, bei der Führung und Zusammenarbeit, bei der Potentialerkennung und -entwicklung, bei Teamentwicklungsprozessen und bei den Vorgesetztenund Mitarbeitergesprächen. Das Senatsamt für die Gleichstellung hat ein besonderes Augenmerk auf die Verzahnung von Gleichstellungspolitik und Verwaltungsmodernisierung gelegt, zum Beispiel bei den Modellen für Telearbeit, beim sogenannten Gender-Working oder auch beim Qualitätsmanagement.
Frau Ernst hat bereits darauf hingewiesen – ich möchte es noch einmal unterstreichen –, von der Verbindung von Gender-Gesichtspunkten mit Qualitätsmanagement haben nicht nur die Frauen profitiert, sondern auch die Arbeitsergebnisse sind besser geworden. Wenn Frauen und Männer gleichberechtigt ihren anderen Blick auf die Lebenswelt und ihre andere Lebenserfahrung in den Arbeitsprozeß einbringen, wird das Arbeitsergebnis besser und führt zu mehr Kreativität im Arbeitsprozeß. Das ist positiv für die Bürgerinnen und Bürger, weil gerade der Blick der Mitarbeiterinnen auf das Produkt, auf die Produktoptimierung, dazu führt, daß der Service und die Dienstleistung des öffentlichen Dienstes stärker an die Bedürfnisse der Bürgerinnen anknüpfen.
Neben den typischen Instrumenten der Frauenförderung haben wir die Methode des Gender-Mainstreaming stärker in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt. Wir werden diesen Politikansatz in den nächsten Jahren ganz besonders durch Modellversuche, durch die Übertragung erprobter Verfahren auf andere Behörden, durch Fortbildungsangebote, Veranstaltungen, Workshops, handlungsorientierte Studien und die enge Kooperation mit den anderen Akteuren verfolgen. Gerade gemeinsame Projekte, wie mit der Umweltbehörde oder dem Bezirksamt Hamburg-Nord, haben sich dort besonders bewährt.
Als besonders erfolgreich und effektiv sehe ich die Implementierung von gleichstellungspolitischen Zielsetzungen in die Ziel- und Leistungsvereinbarung, in das neue Steuerungsinstrument des Kontraktmanagements. Erhöhte Sensibilität haben wir bei den Beurteilungskriterien für die Personalentscheidungen erreicht. Zwischen uns und dem Personalamt ist es inzwischen Konsens, daß das Kriterium Spannkraft wahrscheinlich nicht besonders geschlechterneutral und daß das Kriterium Teamfähigkeit für Führungsfunktionen wichtig ist.
Große Fortschritte sind bei der Entwicklung von Beurlaubtenbegleitungskonzepten erreicht worden. Die Begleitung während der Beurlaubungsphasen und beim Wiedereinstieg in den Beruf hat sich in vielen Dienststellen bewährt und muß weiter Schule machen.
A C
B D
Ein besonderes Problem ist immer noch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch im öffentlichen Dienst. Positiv ist in diesem Zusammenhang die stärkere Flexibilisierung der Erziehungsurlaubszeiten für beide Geschlechter durch die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Insgesamt aber müssen wir feststellen – das ist hier bereits von mehreren Abgeordneten gesagt worden –, Teilzeitarbeit ist auch im öffentlichen Dienst immer noch weiblich.
Bemerkenswert ist – auch das haben wir im Gleichstellungsausschuß diskutiert –, daß einerseits einige Dienststellen noch zu wenig dazu beitragen, um Vätern und Müttern flexible Arbeitszeiten anzubieten. Andererseits gibt es aber auch Dienststellen und Behörden, die ihren Mitarbeitern bis an die Grenzen ihrer eigenen Organisationsfähigkeit bei Arbeitszeitwünschen entgegenkommen. Hier kann sich die private Wirtschaft vom öffentlichen Dienst durchaus eine Scheibe abschneiden.
Auch im öffentlichen Dienst wird es weiterhin ein Nebeneinander von Frauenförderung und Gender-Mainstreaming geben. Wir werden aber dieses Handlungsprinzip in den kommenden Jahren in allen Personal- und Organisationsentwicklungsprozessen in der Breite verankern. Das, Frau Koop, schließt durchaus auch gezielte Maßnahmen für Männer unter Gender-Mainstreaming-Gesichtspunkten ein.
Unser 3. Erfahrungsbericht macht deutlich, daß wir nur durch die nachhaltige Veränderung von Strukturen bei der Gleichstellung vorankommen. Die Resultate brauchen ein fortgesetztes Controlling; da stimme ich Frau Ernst zu. Wir freuen uns über die erreichten Fortschritte, und wir werden mit Blick auf die Zukunft mit Ihnen gemeinsam weiter am Ball bleiben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist merkwürdig, daß Herr Salchow mit verschiedenen sehr dubiosen und abwegigen Äußerungen über die Wissenschaftspolitik an die Medien geht, sich aber hier als Auseinandersetzungspartner entzogen hat.
Sie kommen nicht daran vorbei, zur Kenntnis zu nehmen, daß der Wissenschaftsbereich trotz der schwierigen Haushaltssituation in Hamburg in den letzten Jahren deutlich Priorität bekommen hat. Es ist Tatsache, daß der Anteil des Wissenschaftsetats am Gesamthaushalt seit Anfang der Legislaturperiode von 6,5 Prozent auf 7,7 Prozent gestiegen ist und im Jahre 2001 um 1,6 Prozent steigt.
Sie versuchen, das jetzt herunterzureden, indem Sie sagen, das sei hauptsächlich auf die Investitionen zurückzuführen. Ich bin ausgesprochen stolz darauf, daß wir es geschafft haben, die Investitionen für den Wissenschaftsbereich seit Anfang der Legislaturperiode um 15,6 Prozent zu steigern. Im Jahre 2001 werden für den Hochschulbau und für Großgeräte 228 Millionen DM zur Verfügung stehen. Hinzu kommen weitere 34 Millionen DM aus Grundstücksverkäufen. Damit können wir für die Hochschulen eine ganze Menge machen. Ich frage mich, warum Sie versuchen, das herunterreden. Ihr Argument, das Sie in der Öf
fentlichkeit bemüht haben, kann ich nur als dösig bezeichnen. Sie haben gesagt, ein Teil davon sind Bundesmittel. Sie wissen aber, daß diese Bundesmittel nicht vom Himmel fallen.
Es ist ausgesprochen positiv, daß die rotgrüne Bundesregierung die Fehler der Kohl-Regierung beseitigt und die Mittel für den Hochschulbau um 400 Millionen DM gesteigert hat.
Nur, Herr Salchow, von diesem schönen Geld kommt keine müde Mark nach Hamburg, wenn wir unsere Anstrengungen nicht auch erhöhen. Nur wenn Hamburg seinen Mitteleinsatz steigert, bekommen wir zusätzliches Bundesgeld.
Wenn Sie jetzt aber beklagen, daß ein Teil davon Bundesgeld ist, muß man befürchten, daß Sie auf das Bundesgeld verzichten würden, um Ihre Priorität dadurch unter Beweis zu stellen, indem Sie nur Hamburger Geld ausgeben.
Das wäre die größte Schusseligkeit, die man sich überhaupt vorstellen kann.
Daß die Steigerung nicht selbstverständlich ist, können Sie in einem Land sehen, in dem die CDU für die Wissenschaftspolitik die Verantwortung hat, nämlich in Brandenburg. Dort wird das Landesgeld nicht zur Verfügung gestellt. Deshalb können dort keine zusätzlichen Bundesgelder abgerufen werden. Das ist in Wirklichkeit Kaputtsparpolitik.
Es ist interessant zu sehen, was dort passiert, wo die CDU die Verantwortung hat.
Jetzt möchte ich noch etwas zu Ihrer Forderung sagen, 2001 aus der Planungssicherheit auszusteigen. Die Hochschulen wissen, daß 2001 das Sparprogramm zu Ende geht. Sie wissen auch, daß es für die Hochschulen ab 2001 kein neues Sparprogramm geben wird. Aber Sie sagen jetzt, die Hochschulen sollen die Planungssicherheit, von der sie am meisten profitiert haben, jetzt schon aufkündigen. Das machen die Hochschulen aber nicht, weil sie natürlich wissen, daß ihnen die Planungssicherheit finanziell außerordentlich genutzt hat und daß es für sie für die nächsten Jahre ein großer Fehler wäre, jetzt auszusteigen.
Noch ein Wort zur Zweitstellenregelung. Es ist das Problem von der CDU und der REGENBOGEN-Gruppe, daß sie die Zweitstellenregelung bis heute nicht begriffen haben. Was bedeutet die Zweitstellenregelung?
Im Personalbereich ist die Sparquote Anfang der Legislaturperiode um 75 Prozent reduziert worden. Darüber hinaus hat die Universität eine Sonderkondition, daß sie ihre Stellenreduzierungen zeitlich strecken kann. Das heißt, sie muß sie nicht zeitgleich erbringen. Dafür bekommt die Universität Überbrückungsmittel. Das ist der eigentliche Kern der Zweitstellenregelung. Das ist eine positive Sonderstellung der Universität und keine Schlechterstellung.
Herr Salchow, eines ist auch wahr: Auch ohne die Investitionen, nämlich durch zahlreiche Sondermaßnahmen, die den Hochschulen zugute kommen, steigt der Wissenschaftsetat 2001 gegenüber 2000.
Die letzte Rate des Sparprogramms 2001 mit 8 Millionen DM ist niedriger als das, was die Hochschulen an zusätzlichen Zuwendungen durch Sonderprogramme bekommen. Es gibt die Sonderprogramme Hochschulinnovation, Fachhochschulen, Frauenförderung, Bibliothekserneuerung, Tutorenprogramm, Informatikausbildung, wissenschaftlicher Nachwuchs und den Berufungsfonds für die Wettbewerbsfähigkeit. Im Jahre 2001 wird den Hochschulen dadurch tatsächlich mehr Geld zur Verfügung stehen als im Vorjahr. Das ist das Gegenteil von Kaputtsparen. Wenn Sie Kaputtsparen wirklich kennenlernen wollen, dann rate ich Ihnen, einmal nach Sachsen zu gucken, ein ebenfalls CDU-regiertes Land. Mein Kollege Professor Meyer, CDU, stand kurz vor dem Rücktritt, weil er dort in den nächsten Jahren 1000 Stellen abbauen soll. Das ist Kaputtsparpolitik. Wir machen das Gegenteil.
Selbst in der Realität haben die Hochschulen bei Rotgrün mehr Priorität als in den Sprüchen der Opposition. Sie haben einen Antrag eingebracht, in dem Sie fordern, der Senat solle anerkennen, daß das Bundesprogramm zur Informatik nicht ausreicht. Was für ein radikaler Antrag! Sie sind ein echter Blitzmerker.
Der rotgrüne Senat hat deswegen bereits vor einem halben Jahr mit zusätzlichen 8,5 Millionen DM ein Landesprogramm für Informatik aufgelegt. Das haben Sie im Ausschuß offensichtlich verschlafen.
Sie haben offensichtlich auch verschlafen, daß es in Hamburg aufgrund dieses Sonderprogramms möglich ist, im Fachbereich Informatik, der einer der größten im Bundesgebiet ist, 117 Studienanfänger zusätzlich aufzunehmen. Im Wintersemester werden wir in diesem Bereich ungefähr 400 Studienanfänger haben. Im Gegensatz zum CDU-regierten Berlin werden wir in Hamburg im Wissenschaftsbereich jedem Studienbewerber in der Informatik einen Studienplatz geben können.
Das ist die Lage.
Ich kann Ihnen auch noch etwas zur Lage sagen. Wir werden selbstverständlich mit der Universität zusammen den HIS-Ausstattungsvergleich sehr gründlich auswerten. Wir werden ebenfalls dafür Sorge tragen, daß die Hamburger Hochschulen vor dem Hintergrund des anstehenden Generationenwechsels wettbewerbsfähig bleiben. Aber sie sollten keine Kurzschlüsse ziehen. Davor haben auch die Rektoren der norddeutschen Universität gewarnt. Hinter manchen Vergleichszahlen steht nicht Leistungsfähigkeit, sondern eine außerordentlich schlechte Nachfrage. Das gilt ganz besonders für Rostock und Greifswald. Wenn dort Studiengänge leer stehen, ist natürlich das Verhältnis Professoren/Studenten besser als in Hamburg. Das ist aber kein Zeichen für Leistungsfähigkeit.
Besonders ärgert mich, daß Sie immer wieder die Leistungsfähigkeit der Hochschulen herunterreden, weil Sie
A C
B D
mich damit treffen wollen. Dafür gibt es aber keinen Grund. Die Hochschulen in Hamburg sind leistungsfähig, und sie verbessern ihre Leistungsfähigkeit.
Wir haben in Hamburg inzwischen mehr Bachelor- und Masterstudiengänge als zum Beispiel in dem großen Flächenland Hessen. Die Internationalisierung schreitet mit englischsprachigen Angeboten voran, mit einer besseren Studierendenbetreuung für ausländische Studierende. Mehr Werbung, NIT und ICGS haben in die Internationalisierungsbemühungen der TU und Universität Schwung hereingebracht.
Ich will jetzt nicht noch zur Frauenförderung kommen, obwohl es dort vieles zu sagen gibt.
Aber ich will eines zum Abschluß sagen. Die CDU hat keine einzige Idee für den Wissenschaftsbereich, sie hat keine Konzepte.
Selbst mit den Alternativideen, die sie einmal hatte, traut sie sich nicht mehr an die Öffentlichkeit.
Es ist interessant, daß Sie heute – im Gegensatz zum letzten Jahr – nicht die Forderung nach Studiengebühren für das normale Studium erhoben haben.
Ich frage mich, weshalb. Das kann nur einen Grund haben. Entweder weil sich die CDU auf ihrem Bundeskongreß darüber in die Haare bekommen hat, oder sie hat gemerkt, daß das kein gutes Wahlkampfthema ist. Jedenfalls haben Sie dieses Mal geschwiegen. Das ist interessant.
Tatsache ist: Die Hochschulen in Hamburg sind äußerst leistungsfähig, die CDU ist langweilig, und der Senat wird dafür sorgen, daß beides so bleibt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muß leider doch noch ein Wort zu dem Zitat sagen, das hier so breit dargelegt wurde. Dieses Zitat stammt von einer Dame, die einige Monate lang im Senatsamt für die Gleichstellung einen Werkvertrag hatte, um einen Bericht über die Geschichte der Leitstelle zu schreiben.
Schon nach wenigen Wochen war diese Dame nicht mehr bereit, mit einer anderen Mitarbeiterin als mit der persönlichen Referentin der Senatorin zu sprechen. Als die persönliche Referentin versuchte, den von dieser Dame zu erstellenden Bericht fertigzubekommen, war diese Dame nur noch bereit, mit der Senatorin zu sprechen. Sie wollte dringend mit der Senatorin sprechen, weil sie das Gefühl hätte, andere Mitarbeiterinnen wären sozusagen tendenziell ihr gegenüber gewalttätig.
Ich war froh, als diese ganze Episode beendet war, habe es aber bisher vorgezogen, über diese paranoiden Nei
gungen den Mantel des Schweigens zu decken.Aber wenn Sie jetzt meinen, mit dieser Geschichte auf den Markt zu gehen, will ich auch etwas dazu sagen, wie diese Dame vielleicht zu ihrer Einschätzung gekommen ist.
Das reicht wirklich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Lebenspartnerschaftsgesetz wird die alltägliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zwar nicht beendet, aber es wird ein großer Schritt in diese Richtung getan. Ich bin ganz sicher, daß von diesem Gesetz auch diejenigen Lesben und Schwulen profitieren werden, die selber gar nicht diese Partnerschaft eingehen wollen. Entscheidend ist nämlich, daß mit diesem Gesetz der politische Wille unterstrichen wird, daß Lesben und Schwule in dieser Gesellschaft in Zukunft gleichberechtigt leben sollen. Angesichts der traurigen und langen Geschichte der Verfolgung, Verachtung und Benachteiligung in diesem Land, die diese Menschen erlitten haben, ist das eine historische Zäsur.
Erfreulich ist aus meiner Sicht, daß es für ein solches Gesetz inzwischen nicht nur eine politische Mehrheit im Bundestag gibt, sondern auch eine Mehrheit in der Gesellschaft. Die Bevölkerung akzeptiert mehrheitlich die Beendigung der Diskriminierung, und dies tut ganz besonders die junge Generation.
Um so bedauerlicher ist es aus meiner Sicht, daß der zustimmungspflichtige Teil des Gesetzes, das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, an den CDU-regierten Ländern im Bundesrat scheitern wird. Die CDU wird es sehr schwer haben, der Mehrheit der Bevölkerung und vor allen Dingen den jungen Menschen zu erklären, warum sie die Diskriminierung in wesentlichen Fragen für Schwule und Lesben aufrechterhalten will.
Natürlich neigen Sie als Opposition dazu, zu glauben, etwas wäre schlecht, weil es von der Regierung kommt, und zu glauben, eine Antihaltung gegen ein rotgrünes Projekt käme bei Ihrer Wählerschaft gut an. Ich glaube aber, daß Sie sich gründlich irren, weil die Menschen erkennen, daß es darum geht, daß Sie zahlreichen Menschen in diesem Lande elementare Bürgerrechte vorenthalten wollen.
Es ist kein Zufall, daß eine CDU-Abgeordnete des Deutschen Bundestags auf einer Podiumsdiskussion in Berlin zu mir gesagt hat, sie sei in dieser Frage wirklich froh, daß es in Berlin inzwischen andere Mehrheiten gebe.
Es geht in der Tat um Bürgerrechte, und dabei geht es nicht vorrangig um materielle Dinge, aber auch um solche. Sie müssen doch den Menschen in diesem Land erklären, warum ein Mann, der mit seinem männlichen Lebenspartner jahrelang zusammenlebt, die sich gemeinsam etwas aufgebaut haben, gemeinsam ihr Leben eingerichtet haben und wenn der Partner stirbt, dann bei der Erbschaftsteuer vom Staat genauso abkassiert wird, als wenn er ein völlig Fremder wäre, noch schlechter gestellt ist als ein Neffe.
Und das können Sie nicht notariell regeln.
Zweite Frage: Warum soll eine Frau, die mit einer weiblichen Lebensgefährtin zusammenlebt und vorrangig den gemeinsamen Lebensunterhalt alleine bestreitet, weil zum Beispiel die Lebenspartnerin krank ist, arbeitslos ist oder ein Kind zu versorgen hat, bei der Einkommensteuer genauso abkassiert werden wie ein Mensch, der nur für sich selber einzustehen hat? Diese Frage müssen Sie beantworten, und dafür haben Sie keine schlüssige Antwort.
Gerade eine Politik, die für ein solidarisches Einstehen füreinander ist, müßte ein solches Lebenspartnerschaftsgesetz besonders unterstützen.
Es ist typisch für Sie, daß Sie nicht darüber reden wollen, was in diesem Gesetz geregelt wird, nämlich das, was man nicht notariell, sondern nur gesetzlich regeln kann, sondern sich hinter verfassungsrechtlichen Bedenken verstecken. Erstens wissen Sie ganz genau, daß der Abstand zur Ehe in diesem Gesetz durchaus gewahrt ist. Man ist nicht den einfachen Weg gegangen wie in Skandinavien und den Niederlanden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn Sie mir noch einmal Ihre Aufmerksamkeit geben, verschone ich Sie mit Zahlen.Was halten Sie davon?
Große Begeisterung.
Die Anhörung im Wissenschaftsausschuß hat einerseits vieles von dem, was sich aus den Workshops zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes ergeben hat, bestätigt und andererseits noch einmal akzentuiert. Ich will dabei auf einige Punkte eingehen.
Die Hochschulen haben die Erfahrungen mit der verbindlichen Beratung ausgewertet.Es ist erfreulich festzustellen, daß vielen Studierenden geholfen werden konnte, zu einem Studienabschluß zu kommen oder ihre Lebensplanung und Lebenssituation zu klären. Es hat sich aber auch gezeigt, daß es sinnvoll ist, den Hochschulen mehr Spielraum bei der Ausgestaltung dieser verbindlichen Beratung zu geben. Erstens muß diese verbindliche Beratung früher einsetzen, und zweitens muß sie vor allen Dingen studienbegleitend stattfinden, damit die Problemlagen rechtzeitig erkannt werden können und sie sich nicht erst zeigen, wenn die Regelstudienzeit weit überschritten ist.
Wir werden das im Hochschulgesetz berücksichtigen.
Es ist erfreulich, daß es bei der Studierendenbetreuung durch die zusätzlichen Tutorenprogramme eine ganze Reihe Verbesserungen gibt. Die Fachbereiche haben deutlich gemacht, daß sie bereit sind, in die Studienberatung bis hin zu einer direkten persönlichen Betreuung durch Mentoren sehr viel mehr Einsatz zu investieren.
Eine gute Entwicklung haben wir ebenfalls bei der Evaluation in der Lehre. Es ist an unseren Hochschulen mehr und mehr eine Selbstverständlichkeit, daß es eine Evaluation der Lehre gibt. Diese Evaluation wird in Richtung auf eine Bewertung der Evaluation, in Richtung auf Zweckmäßigkeit und Auswertung für den Studienbetrieb weiterentwickelt.Inzwischen wird zum Beispiel an der Technischen Universität computergestützte Evaluation eingeführt. Wir werden im neuen Gesetz die Evaluation der Lehre, die in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Wissenschaftsbehör
de und Hochschulen abgesichert ist, aber auch die Möglichkeit eines Teilzeitstudium noch einmal stärker akzentuieren.
Angesprochen wurde das Thema Ombudspersonen für Prüfungsbeschwerden. Natürlich haben wir Beschwerdestellen für Konflikte in oder nach Prüfungen, aber es hat sich gezeigt, daß diese Beschwerdestellen sehr selten von Studierenden eingeschaltet werden. Das liegt natürlich daran, daß die Studierenden, die eine Prüfung abgeschlossen haben, diese Stellen meistens erst einschalten, wenn sie an ihrer Zensur etwas verändert haben möchten. Das ist aber sehr selten der Fall. Die Einschaltung dieser Beschwerdestellen sagt also nichts darüber aus, ob die Studierenden sich während der Prüfung ausreichend begleitet und informiert gefühlt haben oder ob sie am Prüfungsverfahren etwas auszusetzen hatten. Viele werden möglicherweise sagen, meine Zensur werde ich wohl nicht mehr verbessern, aber ich fand dieses oder jenes im Prüfungsprozeß nicht in Ordnung. Deshalb ist es sinnvoll, unterhalb dieser offiziellen Ebene der Beschwerdestelle Ombudsleute zu haben, die mit der Studierendenschaft zusammenarbeiten.Es ist natürlich heute schon möglich, daß Hochschulen so etwas einrichten. Aber die Diskussionen sowohl in den Workshops als auch im Ausschuß haben mich darin bestätigt, diese Einrichtung im neuen Hochschulgesetzentwurf vorzusehen. Wir werden mit diesem Entwurf mit Ihnen in eine gemeinsame Diskussion eintreten.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Weiterqualifizierung von Hochschullehrern. Es geht nicht um die fachliche Weiterqualifizierung – fachlich sind unsere Hochschullehrer überwiegend sehr gut –, es geht hauptsächlich um die didaktische Weiterqualifizierung. Hier stehen gerade die Hochschullehrer der älteren Generation durch die neuen technischen Entwicklungen vor ganz neuen Herausforderungen. Deswegen ist es besonders begrüßenswert, daß es einen Weiterqualifizierungsstudiengang „Lehrqualifizierung für Wissenschaft und Weiterbildung“ an der Universität geben soll, in dem Multimediaeinsatz in der Lehre eine besondere Berücksichtigung finden wird. Das erwarten die Studierenden, die heute von den Schulen an die Hochschulen kommen, zunehmend von ihren Professorinnen und Professoren. Es schafft zusätzliche Motivation, es schafft aber auch zusätzliche inhaltliche Impulse. Deswegen ist mir dieser Gesichtspunkt besonders wichtig.
Deswegen ist es richtig, daß man diesen Ansatz sowohl im Hinblick auf die Ausstattung als auch auf Qualifizierungsangebote weiterentwickelt.
Die Studierendenfinanzierung ist nach wie vor ein großes Problem. Das heutige BAföG erfüllt leider nicht mehr den ursprünglichen Zweck des BAföGs, nämlich einen fairen Zugang für Studierende aus Familien mit einem sehr niedrigen Haushaltseinkommen zu sichern.
Das ist ein großes Problem für die soziale Gerechtigkeit. Heute kommen viele Studierende aus ausgesprochenen Mittelschichtfamilien und haben lange Studienzeiten, weil sie nebenher berufstätig sind.
Ich bin mit Frau Spethmann einer Meinung, daß es für den Berufseinstieg durchaus positiv sein kann, neben dem Stu
dium Berufserfahrungen zu sammeln. Um so problematischer wird es aber, wenn die Berufstätigkeit dazu führt, daß der Studienabschluß hinausgezögert wird.
Es ist sehr gut, daß unsere Hochschulen sehr viele richtige Maßnahmen im Bereich der Studienreform ergriffen haben, beispielsweise Modularisierung der Studienangebote und studienbegleitende Prüfungen, die Prüfungsängste reduzieren. Es ist immer besser, die Wurst scheibchenweise zu essen, als später vor einem großen Grießbrei zu stehen, durch den man sich kaum noch durchessen kann.
Auch im Bereich Credit-point-System sind unsere Hochschulen inzwischen vorbildlich. Es gibt aber Probleme, den Studienabschluß wirklich zu schaffen und die Finanzierung in dieser Zeit zu sichern.
Wir vermissen bei der Studierendenfinanzierung nach wie vor die Strukturreform. Es ist aber wichtig, die 1 Milliarde DM, die jetzt zur Verfügung gestellt werden soll, dafür einzusetzen, eine elternunabhängige Kreditfinanzierung für besondere Lebens- und Studiensituationen zu ermöglichen. Dazu rechne ich ganz besonders die Abschlußphase hinzu.
Wichtig ist, daß das Auslandsstudium erleichtert wird, daß das Kindergeld in Zukunft nicht mehr angerechnet wird und daß Kindererziehungszeiten bei der Studienfinanzierung besser berücksichtigt werden. Wichtig ist aber auch, daß das Thema Strukturreform nicht auf ewig begraben wurde, auch wenn es derzeit nicht gewuppt worden ist. Die Expertenkommission zur Bildungsfinanzierung soll Vorschläge erarbeiten. Ich werde mich auf Bundesebene weiterhin für eine Strukturreform bei der Studierendenfinanzierung einsetzen.
Ja, das tue ich. Das ist ungewöhnlich, da haben Sie vollkommen recht. Ich tue das aber, weil der Antrag offensichtlich suggerieren soll, daß die Gleichstellungspolitik in Hamburg einen völligen Wechsel braucht. Dazu will ich eines sagen.
Das Klagelied, das Sie hier über die Schwere in der Gleichstellungspolitik angestimmt haben, Frau Koop, gewährt zumindest tiefe Einblicke in die inneren Verhältnisse der CDU-Fraktion.
Das zweite ist aber, daß die real stattfindende Gleichstellungspolitik in Hamburg mit Sicherheit sehr viel moderner ist als alles, was Sie hier vorgetragen haben.
Aber vielleicht auch ein Wort zu der alten Gleichstellungspolitik. Tatsache ist, daß die Gleichstellungspolitik weit davon entfernt ist, sich hauptsächlich mit gesetzlichen Schutzmaßnahmen zu befassen oder mit Frauenförderprogrammen. Aber ich will hier auch ein Wort reden für die alte Gleichstellungspolitik.
Wenn Sie sich zum Beispiel die grüne Fraktion angucken, aus der ich nun einmal komme, dann wird Ihnen doch auffallen, daß die Frauen dort ein ziemlich starkes politisches Gewicht haben. Da wird auch keiner sagen, daß Frau Antje Möller oder Frau Anja Hajduk, die bei uns in der ersten Reihe sitzen, Frauen sind, die nichts aufzuweisen haben, außer, daß sie es über die Quote gebracht haben. Ich kann ganz klar sagen, weder ich noch die Frauen bei uns in der Fraktion würden da wahrscheinlich ohne Quote sitzen,
weil natürlich die Männer auch erst einmal mitbekommen müssen, wie gut wir Frauen eigentlich sind.
Das bekommen sie eben mit, wenn die Frauen über die Quote in diese Positionen kommen. Insofern wird hier auch durchaus eine Lanze für die altmodische Frauenpolitik gebrochen. Sie werden mir doch recht geben. Man kann sagen, man soll das nicht über Gesetze machen, aber wir haben uns doch mit dem Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz befaßt. Will denn irgend jemand die Schutzregelung über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Gesetz zurückstreichen? Ich glaube nicht. Ich habe das von niemandem gehört.
Aber Tatsache ist doch, daß Gleichstellungspolitik heute viel mehr ist und daß moderne Gleichstellungspolitik sich am Ansatz des Gender-mainstreaming orientiert. Sie kennen doch auch genug Beispiele. Wir haben heute mittag über das Thema Existenzgründungen diskutiert.Sie wissen doch selber, daß wir das Thema Existenzgründungen nicht über Fördergesetze verfolgen, sondern dadurch, daß wir uns mit den Banken an einen Tisch setzen. Die meisten Leute, mit denen wir uns dort an einen Tisch setzen werden, sind Männer. Das heißt, hier haben Sie ein Beispiel dafür, daß wir moderne Frauenpolitik machen, die sich an die gesamte Gesellschaft richtet, die sich auch an Männer richtet, auch an Männer in Führungspositionen, und die versucht, über unterschiedliche Einflüsse die Strukturen zu verändern.Zum Beispiel wissen Sie doch auch, daß wir ein Jungenprojekt zur Konfliktbearbeitung im Grundschulalter machen. Sie wissen doch auch, daß es auf Bundesebene eine Diskussion über ein modernes Erziehungsurlaubsgesetz gibt, nach dem beide Partner parallel Urlaub nehmen können und man sogar 30 Stunden nebenbei arbeiten kann. Sie wissen doch auch, daß das Projekt „Zeiten der Stadt“ nicht nur für Frauen die Zeiten in der Stadt verändert hat, sondern auch für Männer, aber dadurch ist es für
Frauen und für Männer möglich geworden, Beruf und Familie eher unter einen Hut zu bringen.Sie wissen doch, daß wir zusammen mit der Schulbehörde ein Programm zu dem Thema „Computererziehung in der Grundschule“ machen. Das ist ein Projekt für Jungen und Mädchen, bei dem aber das SfG den Mädchenaspekt besonders einbringt.
Das ist richtig, aber Sie wissen, daß Ihr Antrag hier keine Mehrheit finden wird.
Ich will Ihnen eines sagen: Ich bin nicht damit einverstanden, daß Sie solche Anträge benutzen, um so zu tun, als würde hier in dieser Stadt eine altmodische Frauenpolitik gemacht, die Sie erst einmal korrigieren müssen.Tatsache ist, daß Sie hier nichts vorzuweisen hatten.
Tatsache ist, daß Sie Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses sind und so tun, als hätten Sie von dem, was in dieser Stadt an Gleichstellungspolitik gemacht und in diesem Ausschuß auch oft genug diskutiert wird, nichts mitbekommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte doch einige Dinge klarstellen. Die Koalitionspartner in Hamburg haben sich darauf verständigt, daß es in Hamburg für das grundständige Studium keine Studiengebühren geben wird, und dabei wird es auch bleiben. Das wird auch Gegenstand der Novelle zum Landeshochschulgesetz sein.
Im Bundesgebiet haben wir eine andere Situation, und es geht um die Frage, wie können wir etwas, das wir für Hamburg für richtig halten, nämlich einen fairen Zugang zum
Studium unabhängig vom persönlichen Geldbeutel, auch im Bundesgebiet gewährleisten.Das ist nicht so einfach, da es dort unterschiedliche Positionen gibt. Ich will eines klar sagen: Wer dieses Ziel politisch verfolgt, der kann nicht sicher sein, daß das Studienkontenmodell zum Erfolg führt, aber das Studienkontenmodell ist die letzte und einzige Chance hierfür. Es ist nicht möglich, ein Studiengebührenverbot über das Hochschulrahmengesetz durch den Bundesrat zu bringen, aber es gibt eventuell eine leise Chance, daß Länder wie Bayern, wie Sachsen eine Gebührenfreiheit des grundständigen Studiums über das Studienkontenmodell mitmachen.Deswegen bin ich ganz entschieden dafür, diesen Weg zu versuchen. Eine Einigung über das Studienkontenmodell würde den Ländern freistellen, es auf Landesebene umzusetzen. Es ist geeignet, das grundständige Studium studiengebührenfrei zu stellen, weil es dafür ein wichtiges Instrument ist. Es bietet dem einzelnen Studenten überreichlich Semesterwochenstunden, um sein Studium normal zu Ende zu bringen, und auch noch genügend Möglichkeiten für das Studium generale oder Wahlveranstaltungen. Und selbst Studierende, die ihr Studium nicht so zügig voranbringen können, wie sie es gerne möchten, weil sie vielleicht Kinder zu betreuen haben, weil sie überproportional viel jobben müssen oder weil sie sich eine Zeitlang im Ausland aufhalten, können ihr Studium mit dem Studienkontenmodell gebührenfrei zu Ende bringen.
Nein, das ist nicht richtig.
Aber eine Bemerkung an den REGENBOGEN.Sie müssen sich auch fragen lassen, welche politischen Ziele Sie eigentlich mit dem Budenzauber verfolgen, den Sie hier zu veranstalten versuchen, welche Zielgruppe Sie im Auge haben und welche Interessen Sie vertreten. Es ist doch ganz offenkundig, daß es für Sie nicht darum geht, daß alle jungen Menschen einen fairen Zugang zum Studium bekommen sollen und eine faire Chance, ihr Studium zu Ende zu bringen.Um diese Gruppe geht es Ihnen gar nicht, denn die sind vom Studienkontenmodell gar nicht berührt.Die Interessen, die Sie hier vertreten, sind ausschließlich die Interessen einer exotischen Kleinstgruppe, wo man sich allerdings fragen muß, welchen Gefallen Sie denen eigentlich tun.
Sie vertreten ausschließlich die Interessen derjenigen, die meinen, Studienfreiheit, Gebührenfreiheit wäre identisch mit einem unbegrenzten Ressourcenverbrauch. Es gibt natürlich Studenten, die zum Beispiel Examensangst haben und deswegen die Anmeldung zum Examen vor sich her schieben, obwohl sie schon alle Wahl- und Pflichtscheine, die sie brauchen, haben. Denen muß man aber anders helfen, denen kann man nicht dadurch helfen, daß man sagt, mach weiter so, hab weiter so viel Angst, daß du dich nicht zum Examen meldest, sondern denen muß man Hilfe anbieten, diese Hürde zu nehmen.
Aber man kann unmöglich sagen, deren Interessen verfolge ich dadurch, daß ich sage, ihr könnt immer weiter immer mehr Ressourcen als alle eure Kollegen verbrauchen; das kann nicht der richtige Weg sein.
Es geht Ihnen also nicht um fairen Zugang, sondern um Kleinstgruppeninteressen von Exoten und Gescheiterten. Und das ist ungerecht,
das ist ungerecht gegenüber den anderen Studenten, denn die Ressourcen sind auch an einer Universität nicht unbegrenzt. Es ist vor allen Dingen ungerecht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht studieren. Und diese Ungerechtigkeitsfrage wird eine wachsende Rolle spielen in dem Maße, wie lebenslanges Lernen eine Rolle spielen wird, denn wenn lebenslanges Lernen an Bedeutung gewinnt, wird es eine zunehmend wichtige Frage, wie wir Gerechtigkeit herstellen zwischen den Menschen, die im Beruf sind und sich weiterbilden wollen, und den Menschen, die im Studium sind und ihr Studium ordentlich zu Ende führen wollen.
Das Schöne am Studienkontenmodell ist aus meiner Sicht, daß es perspektivisch weiter diskutiert werden kann in Richtung auf ein Bildungskontenmodell, daß es ansetzen kann beim Thema „Bildung ist ein Bürgerinnen- und Bürgerrecht“. Aber wenn wir sagen, Bildung ist ein Bürgerinnen- und Bürgerrecht, und auch sagen, die Menschen, die nicht studiert haben, müssen auch ein Recht auf Bildung haben, dann ist es sinnvoll, auch über Bildungskontenmodelle nachzudenken und darüber, wie man faire Chancen und Gerechtigkeit verteilt und nicht die Interessen exotischer Kleinstgruppen vertritt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der Verselbständigung zum 1. Juli können wir den letzten erfolgreichen Schritt bei der Modernisierung und dem Erhalt des HWWA gehen. Darüber bin ich natürlich sehr froh. Wir können jetzt schon sagen, das HWWA ist wieder da. Es hat sich in der wirtschaftswissenschaftlichen Debatte erkennbar zurückgemeldet. Das liegt nicht zuletzt auch an dem neuen Präsidenten, Herrn Professor Straubhaar, der diesem Institut nicht nur ein neues Gesicht, sondern auch eine gewichtige Stimme gegeben hat, die sich in der öffentlichen Diskussion wieder zu Wort meldet.Vor kurzem war der Rat der Wirtschaftsweisen zu einer Sitzung im HWWA, und während des Hafengeburtstags hat eine große wissenschaftliche Konferenz stattgefunden.
Ich will aber noch einiges zu den Schwierigkeiten sagen, die es zu überwinden gab, weil das in diesem Hause – zumindest auf seiten der CDU – nicht ganz angekommen und etwas unterschätzt worden ist. Das HWWA war in seiner Existenz nach der relativ negativen Bewertung durch den Wissenschaftsrat unmittelbar bedroht. Es ist ein großer Erfolg, daß das HWWA jetzt wieder auf so guten Beinen steht und auch so schnell modernisiert werden konnte. Aber wir mußten in Verhandlungen mit der Bund/Länder-Kommission überhaupt erst einmal die finanzielle Basis durch einen Wirtschaftsplan für eine völlig neue Struktur sichern, nämlich für eine Serviceeinrichtung mit wissenschaftlicher Kompetenz. Gleichzeitig mußten wir für die Stiftung des öffentlichen Rechts Überleitungstarifverhandlungen mit den Gewerkschaften führen. Sie können sich sicherlich vorstellen, daß das gar nicht so einfach war. Da werden Beamte, die ihr Leben lang Beamte bei einer Dienststelle der BWF gewesen sind, plötzlich vor die Situation gestellt, daß sie jetzt Angestellte bei einer Stiftung öffentlichen Rechts sein sollen.Hinzu kommt noch die Situation, daß nur ein Teil des Personals in die Stiftung überführt wird. Daß das nicht im Hauruckverfahren geht, können Sie sich vorstellen.
Was die Position des Präsidenten angeht, habe ich eine Situation vorgefunden, daß es eine Einerliste gab, einen erteilten Ruf, und derjenige, der den Ruf erhalten hatte, hat aber die Behörde ziemlich lange hingehalten. Am Ende ist diese Liste geplatzt, und wir mußten von vorne anfangen. Das Verfahren ging dann aber sehr zügig, und wir haben sehr schnell einen neuen Kandidaten gefunden. Jemand, der in der CDU nicht ganz unbekannt ist, Eckhard van Hooven, Mitglied des Beirats, hat mir damals folgenden Tip gegeben: Wir sollten es doch lieber erst gar nicht weiter ver
suchen, sondern gleich aufgeben und das HWWA mit dem Kieler Institut zusammenlegen und sagen, das bekommen die Hamburger nicht mehr hin. Das wäre natürlich ein gefundenes Fressen für Sie gewesen, wenn wir das gesagt hätten. Aber das ist der Tip von jemandem aus Ihren Reihen gewesen. Insofern bin ich stolz, daß wir das in Hamburg trotz aller Unkenrufe hinbekommen haben.
Mit Herrn Straubhaar und mit der modernen Struktur haben wir eine hervorragende Chance, daß sich dieses HWWA in ein regionales Netzwerk hineinbegeben wird. Das ist der Sinn des Nutzerbeirats. Hier sind nicht nur Unternehmen vertreten, sondern auch andere Institutionen, zum Beispiel die Dokumentationsabteilung des Axel-Springer-Verlags, aber auch die Leiterin der Parlamentsdokumentation der Bürgerschaftskanzlei. Hier ist erkennbar ein deutliches Signal, daß das HWWA sich in die Netzwerke hineinbegeben will, wie sie in dieser Region vorhanden sind. Ich bin froh, wenn Sie unserem Antrag und dem Gesetz zustimmen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HWWA endlich wieder zuversichtlich in die Zukunft schauen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir werden das Thema ja im Ausschuß diskutieren.
Wir müssen dies auch schnell machen, da wir zu den Bewerbungsfristen diesen Staatsvertrag unter Dach und Fach haben wollen. Ich will aber schon eines vorweg sagen: Wir werden uns im Ausschuß noch einmal darüber unterhalten müssen, ob hier tatsächlich das Leistungskriterium real akzentuiert wird, da nicht die Lösung herausgekommen ist, innerhalb des Verteilungsverfahrens eine Akzentuierung der Leistung zu haben, sondern man hat beim sogenannten allgemeinen Auswahlverfahren die Leistungsquote von 60 Prozent auf 55 Prozent reduziert, damit man im Auswahlgesprächsverfahren 25 Prozent an Studenten vergeben kann, die es im ersten Leistungsverfahren nicht geschafft haben. Das ist im Grunde ein Auswahlverfahren, das sich nicht an die Besten, sondern an die Zweitbesten wendet. Das müßte man vielleicht noch ein bißchen vertiefen, bevor man hier so vollmundige Erklärungen abgibt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unser bestehendes Dienstrecht, unsere bestehenden Personalstrukturen sind in der Tat nicht ausreichend, um die nötige Mobilität und Flexibilität im Hochschulbereich zu gewährleisten und Anreize für unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu bieten, die sie für die Zukunft brauchen, um ihre Qualität zu sichern und ihre Profile zu schärfen. Es ist also eine zentrale Frage, ob wir das Zeitfenster des Generationswechsels nutzen werden, um die nötigen Reformen voranzubringen.
Die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz beschäftigen sich mit dieser Frage seit langem. Die Expertenkommission der Bundesministerin hat jetzt
ihre Vorschläge auf den Tisch gelegt, und es ist, wenn man solche Vorschläge sieht, immer schwierig zu sagen, ob das Glas halbvoll ist oder halbleer.
Viele dieser Vorschläge – das ist hier von verschiedenen Rednern betont worden – gehen zweifellos in die richtige Richtung. Wenn ich aber sehe, wo eigentlich unsere Ziellinie unter internationalen Gesichtspunkten sein muß, dann greifen diese Vorschläge zum Teil zu kurz. Ich verkenne nicht, daß, wenn man sieht, wie sich schon jetzt der Widerstand gegen diese Vorschläge formiert, es auch darum gehen wird, vieles von dem, was die Experten vorgeschlagen haben, auch politisch mehrheitsfähig zu machen. Dies hängt nicht ausschließlich von der Durchsetzungskraft der Bundesministerin ab, sondern hier sind vor allen Dingen auch die Länder gefragt, nicht nur in der Kultusministerkonferenz, sondern auch im Bundesrat. Ich finde es bezeichnend, daß eines der Länder, das sich für besonders modern hält, wenn auch in Lederhosen, nämlich Bayern, als erstes erklärt, es wolle diese Reform eigentlich gar nicht mitmachen.
Ich habe aber ganz große Bedenken – da sind meine Gegner mir bisher auch die Antwort schuldig geblieben –, ob unser Beamtenrecht, unser starrer BAT die Mobilität liefert, die wir in Zukunft brauchen.Wenn ich mir anschaue, wie flexibel zum Beispiel in den USA der Wechsel zwischen Wirtschaft und Wissenschaft mit sehr flexiblen Formen von Teilzeitprofessuren und Gleichzeitigkeit erfolgt, dann haben die Befürworter unseres Beamtenverhältnisses noch nicht erklären können, ob wir dort die Mobilität erreichen können, die unter internationalen Gesichtspunkten notwendig ist; das bezweifle ich.Wir müssen das Thema „eigenständiger Wissenschaftstarif für Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ weiter auf unserer Agenda für die Zukunft behalten, auch wenn die Experten diese Vorschläge im Moment nicht aufgegriffen haben.
Ich bin auch der Meinung, daß wir eine leistungsbezogene Besoldung brauchen und nicht ein Besoldungssystem, das hauptsächlich das Dienstalter belohnt. Es gibt durchaus Ansätze in anderen Staaten, wie man zwar nicht unbedingt zu einer millimetergenauen Gerechtigkeit, aber zu einem halbwegs fairen System kommen kann.
Das Grundgehalt nach einer amtsangemessenen Alimentation zu bemessen, schränkt allerdings die Spielräume für leistungsbezogene Zulagen wieder enorm ein. Ich finde es positiv, daß die Experten Spitzen nach oben ermöglichen wollen. Ich finde es aber zweifelhaft, daß sie schon beim Grundgehalt zwischen Fachhochschulen und Universitäten unterscheiden wollen.Wenn es darum geht, Fachkräfte aus der Wirtschaft zu holen, ist dies für die Wettbewerbsfähigkeit der Fachhochschulen schlecht. Es ist eigentlich auch nicht gerechtfertigt, wenn man sich die Angleichung von Fachhochschulen und Universitäten ansieht. Auf jeden Fall ist es richtig, daß wir bei der Ausgestaltung der Besoldung auch hervorragende Leistungen in der Lehre sehr viel stärker belohnen und sie eine größere Rolle spielen müssen.