Petra Brinkmann
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Rudolph, ich weiß gar nicht genau, wie viele Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen wir in diesem Jahr schon zum Thema Sterbehilfe gehabt haben. Aber auf jeden Fall haben wir auf diesen Veranstaltungen, genau wie Sie es dargestellt haben, immer gemeinsam und nie gegeneinander gekämpft. Für Sie stand immer die Sache im Vordergrund, nie die Parteipolitik. Das habe ich an Ihnen immer sehr geschätzt, dafür noch einmal herzlichen Dank.
So verstehe ich auch Ihren Antrag, der genauso von unserer Fraktion hätte kommen können, und wir werden diesem Antrag auch zustimmen.
Sie halten in diesem Antrag noch einmal Dinge fest, die wir gemeinsam vorangebracht haben, wie zum Beispiel die Finanzierung der Schulung und Unterstützung ehrenamtlicher Kräfte im ambulanten Hospizbereich. Es war gerade das Bundesland Hamburg, das im Bundesrat diesen Antrag mit eingebracht hat. Aber Sie mahnen auch die Punkte noch einmal an, die wir einvernehmlich mit der Senatorin umsetzen wollen, wie zum Beispiel die Grundfinanzierung der ambulanten Pflegedienste oder, was die Senatorin
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letzte Woche auf der Veranstaltung zugesagt hat, das Modellprojekt Care-Net, das Ende September ausläuft, fortzuführen.
Liebe Frau Rudolph, ich bin ganz sicher, daß auch Sie den letzten Punkt Ihres Antrags, nämlich die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, für die größte umzusetzende Schwierigkeit halten. Sie erinnern unsere gemeinsame Pressekonferenz im November 1999 zur Sterbehilfe, zu der leider nur zwei Journalisten kamen. Ich kann mich auch an eine sehr ernste, an der Sache orientierte Diskussion im Mai/Juni dieses Jahres in der Bürgerschaft erinnern, von der in der Presse, bis auf eine kleine Tageszeitung, kein Wort zu lesen war. Und so verstehe ich Ihren letzten Punkt als einen Appell an uns, weiterzumachen und nicht aufzugeben. Für meine Fraktion kann ich Ihnen das versprechen. Wir werden in der nächsten Legislatur an diesem Thema weiterarbeiten. Sie hinterlassen in Ihrer Fraktion eine große Lücke. Ich hoffe, daß diese bald geschlossen sein wird und wir gemeinsam weiter daran arbeiten können.
Ihnen persönlich wünsche ich, daß Sie Ihre Freizeit genießen können und noch lange Zeit Ihre jetzige Gesundheit beibehalten, um Ihr Leben munter und beweglich fortsetzen zu können. Alles Gute!
Herr Staatsrat, lag die Abschiedsfeier für den früheren Sozialsenator Runde nach Einschätzung des Senats vom Anlaß und Umfang her im Maße des Üblichen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht der Aufsichtskommission zeigt deutlich, daß es in den letzten Jahren Fortschritte bei der Versorgung psychisch kranker Menschen in Hamburg gegeben hat. Er zeigt aber ebenso deutlich, daß es in vielen Bereichen noch Schwierigkeiten gibt, die nicht nur sehr genau von der Aufsichtskommission, sondern auch von uns begleitet werden müssen, damit sich hier keine Verschlechterungen einschleichen können.
Ich möchte zunächst ein paar positive Punkte aufzeigen, die sich in 1998 und 1999 entwickelt haben. Dazu möchte ich vier Punkte nennen.
Erstens: Die Umsetzung der Sektorisierung ist weiter fortgeschritten und gerade im Krankenhausplan 2005 noch einmal aufgezeigt worden. So wird jetzt fast jeder Bezirk seine eigene Psychiatrie bekommen. Altona wird in Rissen eine eigene Psychiatrie bekommen, und für den Bezirk Eimsbüttel wird im Albertinen-Krankenhaus eine Psychiatrie errichtet. Damit wird diese Forderung, die wir hier einmal einvernehmlich beschlossen haben, allmählich umgesetzt.
Der zweite positive Punkt ist, daß das Grundprinzip, so viel ambulant wie möglich und so viel stationär wie nötig, nach wie vor gilt. Allerdings fehlt es bei der Umsetzung hier zum Teil noch an ambulanten Einrichtungen. Dort würden wir uns mehr Fortschritte wünschen.
Einen dritten Punkt, Frau Freudenberg, habe ich der Drucksache etwas anders entnommen als Sie. Da geht es um die Verlegung in Einrichtungen, die außerhalb Hamburgs liegen. Meiner Ansicht nach geht aus der Drucksache sehr deutlich hervor, daß die Patienten und Patientinnen nicht mehr gegen den eigenen Willen nach außerhalb verlegt werden, es sei denn, die fachliche Qualifikation liegt nicht vor. Das mag in einigen Bereichen noch so sein, aber es hat keine Verlegung gegen den Willen eines einzelnen Patienten gegeben. Es waren persönliche Wünsche, die nach Rickling geführt haben, oder auch fachliche. Andere Gründe werden aus meiner Sicht in der Drucksache nicht deutlich.
Der vierte und letzte Punkt, den ich sehr begrüße, sind die frauenspezifischen Projekte, die jetzt in Hamburg aufgenommen werden. Das ist zum einen das Rooming-in im Klinikum Nord, das Projekt für die Migrantinnen und Migranten sowie das Projekt für gewalterfahrene Frauen. Das sind Dinge, die hervorzuheben sind.
Es gibt auch kritische Punkte anzumerken, und ich möchte mit dem Klinikum Nord beginnen. Dazu sind schon viele Punkte genannt worden. Durch die Sektorisierung ist es im psychiatrischen Bereich zu einem starken Abbau der Betten gekommen,
und das hat Schwierigkeiten hervorgerufen. Dennoch, denke ich, daß die Spezialisierung dort weiter vorgenommen werden kann; bei einer Bettenzahl von immerhin 600 im psychiatrischen Bereich ist das möglich. Kritisch wird von uns die Verweildauer beobachtet; das wurde schon gesagt, und das will ich nicht weiter ausführen.
Sehr aufmerksam haben wir den Teil mit der Klimaveränderung gelesen; auch das ist bereits ausgeführt worden. Auch hinsichtlich des Vertrauensverlustes sind wir bei der Berichterstattung und der Beantwortung der Fragen sehr aufmerksam geworden. Wir gehen davon aus, daß es in den nächsten Monaten durch die personellen Veränderungen im ärztlichen Direktorium einige Veränderungen geben wird. Wir werden es hinterfragen.
Den Brief, den der Gesundheitsausschuß bekommen hat und den Sie angesprochen haben, haben wir etwas anders verstanden. Hinsichtlich der Fixierung gab es unserer Ansicht nach deutliche Aussagen, daß die Vorwürfe, die aus dem Gesundheitsausschuß kamen, von der Kommission nicht geteilt wurden. Allerdings haben auch wir die Überbelegung auf den Stationen zur Kenntnis genommen und akzeptieren das in dem Maße nicht. Wir werden vor Ort
nachfragen und uns dafür einsetzen, daß dort etwas passiert.
Der zweite kritische Punkt für uns ist die Situation im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich. Die hat sich zwar gegenüber dem Zeitraum von 1996 und 1997 verbessert, jedoch wird der ansteigende Bedarf an Plätzen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen nach wie vor durch lange Wartezeiten und durch die Inanspruchnahme von Betten in der Erwachsenenpsychiatrie deutlich. Das darf nicht sein. Die Zielgröße, die im Krankenhausplan 2005 dafür avisiert wird, nämlich 104 vollstationäre Betten, angesiedelt am UKE, im Wilhelmstift, aber auch im Süden Hamburgs, und die 23 Betten im tagesklinischen Bereich, sowohl am UKE wie im Hamburger Süden, müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Wir würden es sehr begrüßen, wenn schon im nächsten Jahr erste Erfolge zu sehen sind.
Mit dem UKE und dem Wilhelmstift ist vereinbart, daß bis zum 1. Dezember dieses Jahres ein Konzept entwickelt wird, das eine akute psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gewährleistet, und damit auch die Anbindung im Hamburger Süden ermöglicht wird. Die zwölf Plätze für den Entzug in der Fachklinik Bokholt, die 1997 und 1998 entstanden sind, entlasten die Situation, und das begrüßen wir sehr.
Der dritte kritische Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die anhaltende Diskussion über starke Fixierungen im Krankenhaus Bergedorf. Da setzen wir auf die baulichen Veränderungen, die natürlich auch für das Personal und die Patienten Entlastungen bringen werden. Wir hoffen, daß dadurch die Fixierungen zurückgefahren werden können, und werden sehen, wie es im nächsten Bericht von der Aufsichtskommission, die das weiter kritisch begleitet, dargestellt wird.
Durch die Fusion vom AK Bergedorf und dem Krankenhaus Bethesda werden die vollstationären Betten der Psychiatrie bis zum Jahr 2005 von derzeit 56 auf 72 Betten ausgebaut, und es kommt eine teilstationäre Versorgung hinzu. Dadurch versprechen wir uns eine Entlastung in dem Bereich.
Des weiteren geht der Bericht auf die Pflegesituation in geschlossenen Pflegeheimen ein – das hat Frau Freudenberg bereits angesprochen. Wir wollen nicht verhehlen, daß wir die Situation gerade im Bereich von pflegen & wohnen sehr kritisch beobachten. Durch die Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts kam es bei pflegen & wohnen zu nachhaltigen Veränderungen. Dieser Rechtszustand räumt den Betreibern mehr Selbständigkeit in der Führung und dem Betrieb der Pflegeeinheiten ein, wodurch es zu erheblichen strukturellen Veränderungen gekommen ist. Diese Veränderungen bestehen darin, daß ein Großteil der Patienten jetzt von niedergelassenen Ärzten betreut wird. Daß die ärztliche Versorgung von betriebseigenen Ärzten – in Anführungsstrichen – abgebaut wird, ist lange von uns gefordert worden. Das ist jetzt vollzogen und wird aus diesem Bericht deutlich. Allerdings kommt es dadurch für das Pflegepersonal zu einem erhöhten Aufwand in der Arbeitsführung und Planung.
Die Einrichtung der geschlossenen Pflegeplätze reichen nach dem Bericht der Kommission für Hamburg aus. Die Stationen sind zwar gut ausgelastet, weisen aber keine nennenswerte Warteliste auf. Um die Versorgung in diesen Einrichtungen auch nachhaltig qualitativ zu verbessern, sind unterschiedliche Lösungsansätze erarbeitet worden,
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die weiterhin beobachtet werden müssen. Von der Aufsichtskommission wurde kritisch angemerkt, daß die Bewohner teilweise nicht mehr in den Genuß von besonderen Programmen kommen, die einen belebenden und beschäftigenden Charakter haben. Die Ausweitung der Versorgung befindet sich im ambulanten wie im stationären Bereich in einer schwierigen Situation.
Eine weitere Frage ergibt sich für mich noch aus der Anhörung, die wir vor zwei Tagen zum Krankenhausplan gehabt haben, inwieweit man nämlich die Aufsichtskommission verbessert auch in die Patientenberatung einbauen kann. Hierzu könnte ich mir vorstellen, daß es sehr sinnvoll ist, daß Patienten und Patientinnen, die in die Psychiatrie eingewiesen werden, schriftlich darüber informiert werden, daß es diese Aufsichtskommission gibt und daß sie, wenn sie Beschwerden haben, die Mitglieder der Aufsichtskommission anrufen und sich mit ihnen in Verbindung setzen können. Das ist vielen Patienten und Patientinnen vielleicht noch nicht klar, so daß man die Situation an dieser Stelle noch verbessern könnte.
Als letztes geht mein Dank an die Mitglieder der Aufsichtskommission, die über die Jahre hinweg eine sehr intensive ehrenamtliche Arbeit geleistet haben. Das ist dem Parlament bewußt, und wir danken der Aufsichtskommission für ihre Arbeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir befinden uns zwar im Wahlkampf, aber ich finde es dennoch schade, daß immer alle Themen in den Wahlkampf einbezogen werden, auch solche, die es nicht verdienen und bei denen wir uns in den Ausschüssen sehr viel einiger sind, als es hier im Parlament dargestellt wird.
Zunächst möchte ich einmal auf die tatsächlich sehr überzogenen Ausführungen von Herrn Wersich eingehen. Wir wissen, welches Ziel Sie verfolgen, Herr Wersich,
aber vielleicht können Sie bei einigen Situationen den Ernst erkennen und in Ihrer Wortwahl etwas zurückhaltender sein.
Sie reden von einem Kahlschlag der Betten im Klinikum Nord. Ich weiß gar nicht, wovon Sie eigentlich reden.
Es gab bisher – für die, die es nicht wissen – 769 Betten für die psychiatrische Versorgung im Klinikum Nord. Diese Betten werden zum Teil umverteilt in andere Bezirke der Stadt; das habe ich bereits ausgeführt. Wenn man die Gesamtzahl der Betten in Hamburg zusammenrechnet, kommt man auf etwa die gleiche Zahl. Die Kassen sagen natürlich, wenn in Altona, in Rissen, im Albertinen-Krankenhaus und in Harburg neue Betten aufgebaut werden, kann man die Sektorisierung im Klinikum Nord zum Teil zurückführen und braucht dort weniger Betten. Das auf die Senatorin zu schieben und ihr totales Versagen vorzuwerfen, ist, wie ich finde, nicht fair.
Des weiteren möchte ich ein paar Worte zu Herrn Jobs sagen. Daß Sie nicht immer richtig lesen konnten, habe ich in den Ausschüssen gemerkt. Daß Sie aber auch nicht zuhören können, ist mir spätestens in der letzten Debatte vor vierzehn Tagen deutlich geworden; und darum möchte ich Sie wenigstens bitten. Ich habe drei oder vier positive Punkte aus dem Bericht zitiert: Wenn für Sie frauenspezifische Projekte nicht wichtig sind, ist es doch für uns Frauen hier in diesem Parlament wichtig, diese Dinge hervorzuheben. Deshalb habe ich es getan, wie auch die Aufsichtskommission. Da gibt es überhaupt kein Vertun.
Ferner habe ich die Sektorisierung hervorgehoben. Dazu möchte ich keine weitere Ausführung machen. Ebenso habe ich hervorgehoben, daß wir die stationäre Versorgung möglichst gering halten. Des weiteren habe ich noch sehr ausführlich gesagt, daß die ambulante Versorgung leider zu wünschen übrigläßt und daß es nicht in Ordnung ist, daß man die Patienten, wenn man sie entlassen möchte, aber nicht weiß, wo sie ambulant versorgt werden können, ent
läßt. Hören Sie nächstes Mal richtig zu, und kritisieren Sie nicht Dinge, die ich vorher selbst gesagt habe.
Ebenso habe ich Punkte angeführt und kritisch begleitet, die Sie dann auch aufgeführt haben: Verweildauer, Fixierung und so weiter. Die Punkte, die kritisch anzumerken waren, habe ich hier angeführt, und dabei bleibe ich auch.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Röder, irgendwann muß es auch einmal gut sein.
Die Senatorin hat sich zweimal in der Öffentlichkeit für diesen Ausrutscher entschuldigt, und sie hat es hier sehr ausführlich noch einmal gemacht. Wir alle sind Menschen, jedem kann so etwas passieren; Ihre breiten Ausführungen dazu hätten Sie streichen können.
Ich möchte für meine Fraktion ganz klar darstellen, daß die Vorkommnisse im Klinikum Nord in den letzten Wochen von uns sehr bedauert werden und ganz schrecklich waren. Aber eines, meine Damen und Herren sowohl von der CDU-Opposition als auch vom REGENBOGEN, werden wir uns nicht nachsagen lassen. Wir werden uns die Qualität dieses Hamburger Maßregelvollzugs von Ihnen nicht kaputtreden lassen.
Der Maßregelvollzug in Hamburg zeichnet sich durch drei Kriterien aus, die ich hier gerne benennen möchte. Das sind erstens eine hohe Qualität, zweitens eine große Akzeptanz bei der Bevölkerung
und drittens wenig Zwischenfälle im Gegensatz zu anderen Bundesländern.
Ich möchte die einzelnen Punkte einzeln ausführen, damit sie auch klar und deutlich für Sie werden. Die hohen Qualitätsstandards haben wir sowohl im therapeutischen Bereich – die therapeutischen Konzepte werden ständig überprüft und weiterentwickelt, und eine gute Therapie ist der beste Schutz für die Bevölkerung; das haben Sie offensichtlich noch nicht ganz verstanden –
als auch bei den baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen.
Offensichtlich sind Sie von der Opposition noch niemals in Haus 18 gewesen. Die baulichen Sicherheitsmaßnahmen...
... in Haus 18 entsprechen eindeutig den baulichen Sicherheitsmaßnahmen im Strafvollzug, zum Beispiel in Fuhlsbüttel.
Zu Punkt 2, der hohen Akzeptanz in der Bevölkerung: Dieses Thema begleitet alle anderen Bundesländer fast tagtäglich, zumindest alljährlich. In Hamburg gibt es diese Debatte, wenn es hoch kommt, alle sechs bis sieben Jahre, wenn Vorkommnisse gewesen sind, das ist eine ganz große Besonderheit. Ich möchte daran erinnern, daß wir das letzte Mal beim Fall Holst darüber debattiert haben, das ist jetzt sechs Jahre her, und da hat es dann auch Konsequenzen gegeben. Das ist eine Besonderheit – ich komme nachher noch ausführlicher zur Statistik, die Herr Petersen schon angeführt hat – im Verhältnis zu anderen Bundesländern.
Eine zweite Akzeptanz der Bevölkerung wird dadurch deutlich, daß es uns gelungen ist, eine Erweiterung des Maßregelvollzugs im Klinikum Nord vorzunehmen, ohne daß es in der Bevölkerung Kritik oder Initiativen dazu gegeben hätte, denn wir sind schon etwas weiter, als die CDU denkt.
Wir haben bereits Beiräte, es gibt einen Stammtisch Langenhorn, der regelmäßig informiert wird, und insofern ist die Bevölkerung aufgeklärt und weiß Bescheid.
Der dritte Punkt, den ich noch einmal ausführlich aufnehmen möchte, sind die Zwischenfälle im Vergleich zu anderen Bundesländern. Und das macht ganz deutlich, welche Qualität Hamburg dort hat. Herr Petersen ist bereits darauf eingegangen, daß es in Ihrem Musterländle Bayern, das Sie ja gestern in der Pressekonferenz als Musterländle bezeichnet haben – in Baden-Württemberg ist es genauso, Sie können auch von dort die Zahlen hören –, 62 Ausbrüche im Jahre 1999 nicht von Freigängen, sondern direkt aus dem Maßregelvollzug heraus gegeben hat.
Natürlich hat es daraus auch Verbrechen gegeben. Gucken Sie sich doch an, wie die zum Teil gewesen sind.
In Hamburg hat es zum Beispiel seit 1987 aus dem Haus 18 einen einzigen Ausbruch gegeben.
Ich komme zum Schluß. – Es mag den einen oder anderen Fehler gegeben haben, aber die Qualität dieses Maßregelvollzugs in Hamburg lassen wir uns nicht zerreden.
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jede und jeder von uns hat den Wunsch, wenn es einmal so weit ist, menschenwürdig ohne langes Leiden zu sterben. Immer wieder gibt es Beispiele von Menschen, die monatelang im Wachkoma liegen, angeschlossen an die verschiedensten Apparate und nicht mehr ansprechbar, und es ist sehr fraglich, was diese Menschen überhaupt noch wahrnehmen. Bei unheilbaren Krankheiten ist es klar, daß die Menschen nicht wieder gesund werden. Nur, sterben dürfen sie auch nicht, weil ihr Herz und ihr Kreislauf stark sind und weil über den Tod in unserer Gesellschaft heute nur Ärzte, Pflegekräfte oder Juristen entscheiden. Wir alle hoffen, bloß nicht so zu sterben, und machen uns nicht klar, wie schwer es ist, unser eigenes Ende einflußreich zu gestalten.
Eine Diskussion über das Sterben ist in unserer Gesellschaft noch sehr am Beginn. Angestoßen wurde sie in den letzten Wochen durch die Verabschiedung des Gesetzes zur aktiven Sterbehilfe in Holland. Die Mehrheit der Bevölkerung reagiert so, wie ich es eingangs geschildert habe. Aber wird man konkret und sagt, was das heißt, so wird ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe abgelehnt.
Das zeigt deutlich, wie zwiespältig und schwierig diese Diskussion ist. Wir haben dieses Thema weder in unserer Fraktion noch in unserer Partei intensiv diskutiert und keinerlei Beschlüsse gefaßt. Die jetzige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin hat sich allerdings klar dazu geäußert. Sie ist der Meinung, daß die Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs gut und klar sind. Danach hat der Arzt selbstverständlich nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, durch eine wirksame Schmerztherapie den Patienten
schmerzfrei zu stellen, auch wenn er weiß, daß dies das Leben verkürzt.
Er hat aber nicht das Recht, eine Giftspritze zu geben und das Leben zu beenden. Sie fordert dazu auf, dafür zu sorgen, daß Schmerztherapie und Sterbebegleitung flächendeckend umgesetzt werden, und stellt fest, daß die Patienten ein Verfügungsrecht über die letzte Phase ihres Lebens haben. Das heißt, jeder kann selbst bestimmen, ob er an lebensverlängernde und damit sterbensverlängernde Maschinen angeschlossen werden will.
Das sind aus unserer Sicht klare Vorgaben, an die sich jeder halten muß. Leider sieht die Praxis ganz anders aus. Wie ich eingangs schon geschildert habe, ist passive Sterbehilfe nicht immer klar definiert, und die Gerichte sind unterschiedlicher Auffassung darüber, was ein Arzt darf und was nicht. Der Bundesgerichtshof hat klar gesagt, daß eine Behandlung abgebrochen werden darf unabhängig davon, ob der Sterbevorgang bereits eingesetzt hat oder nicht. Wichtig sei allein der Wille des Patienten, zu prüfen habe diesen Vorgang das Amtsgericht. Wir kennen aber heute nur eine einzige Gerichtsentscheidung, bei der der Abbruch einer künstlichen Ernährung gestattet wurde. Eine Rechtslücke meinen die einen, die Ministerin ist anderer Auffassung. Deshalb wird es, solange die Diskussion nicht abgeschlossen ist und Praxis und Vorgaben des Bundesgerichtshofs nicht übereinstimmen, unsere Aufgabe sein, dafür zu sorgen, eine menschenwürdige Sterbebegleitung aufzubauen.
Dazu können und müssen wir in den einzelnen Bundesländern eine Menge beitragen. Zunächst müssen wir deutlich machen, daß eine gute Sterbebegleitung viel Zeit kostet und damit viel Geld, Zeit für Betreuung, für Hilfe, für Gesprächsbegleitung bis in den Tod. Da die meisten Menschen gern zu Hause sterben möchten, muß zunächst eine ambulante Sterbebegleitung aufgebaut werden. Es soll ermöglicht werden, in Frieden und Würde in vertrauter Umgebung bis zum Tod selbstbestimmt zu leben. Aber da das von den Krankenkassen nicht finanziert wird, scheitert eine gute Betreuung häufig an den Kosten. Wenn eine häusliche Pflege nicht erfolgen kann, haben die Bürger und Bürgerinnen in Hamburg die Möglichkeit, in ein Hospiz zu gehen. Wir haben zur Zeit zwei Hospize, das „Leuchtfeuer“ und das „Sinus“, und ab 1. Juli eröffnet ein drittes, das Hamburger Hospiz im Helenenstift. Wir haben dann etwa 60 Hospizbetten im Angebot, was den Bedarfsrechnungen für eine Großstadt wie Hamburg entspricht.
Aber auch für die Hospize ist die Finanzierung sehr schwierig und leider nicht immer gesichert. Um die Bevölkerung besser über bestehende Möglichkeiten zu informieren, hat der Senat im Herbst 2000 eine Projektentwicklung ausgelobt. Der Freie Träger, die Hamburger Gesundheitshilfe e.V., wurde beauftragt, in diesem Jahr ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten.
Ein letzter Satz. – Holländische Verhältnisse in Deutschland halten viele für überflüssig. Die Palliativmedizin und das deutsche Recht bieten alle Möglichkeiten, ethisch vertretbare Lösungen zu fin
den. Nur wissen es die wenigsten Ärzte, Pfleger und Juristen, oder fehlt ihnen der Mut?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte gern ein anderes Problem ansprechen, das mir sehr am Herzen liegt, in der Öffentlichkeit wenig bekannt ist, das ich aber wegen der Kürze der Zeit nicht vortragen konnte.
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In allen Redebeiträgen wurde gesagt, daß wir die Hospize wollen und unterstützen. Frau Koppke hat sogar noch mehr gefordert. Ich habe mit einem Nebensatz erwähnt, daß die Finanzierung sehr schwierig ist und auf wackeligen Füßen steht. Das ist der Punkt, den ich genauer ansprechen möchte.
Die Hospize rechnen zur Zeit mit den Krankenkassen einen Tagessatz von 430 DM ab. Der Träger ist gehalten, 10 Prozent dieser Kosten selbst aufzubringen. Das heißt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Hospizes, die wirklich eine schwere Arbeit leisten, müssen nebenbei immer diese Summe von 10 Prozent erbringen. Für das Hospiz „Leuchtfeuer“ müssen beispielsweise durch Spenden etwa 500 000 DM im Jahr aufgebracht werden.
Man stelle sich einmal vor, daß Krankenhäuser eine solche Verpflichtung haben. Es ist unvorstellbar. Ich weiß, dies ist in Bundesgesetzbüchern festgehalten. Aber Gesetze sind auch dazu da, daß man sie hinterfragen muß. Wenn sie so sind, wie in diesem Fall, dann sollte man daran arbeiten, sie eventuell zu verbessern. Wenn wir uns fraktionsübergreifend einig sind, daß Hospize notwendig sind, dann müssen wir an den Finanzierungsmöglichkeiten arbeiten und sie verbessern.
Es war mir sehr daran gelegen, dieses noch einmal deutlich zu machen, weil es der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.
Herr Wersich, wir waren uns bisher in diesem Parlament einig, daß es keinen Königsweg in der Drogenpolitik gibt, und die Ergebnisse bis zum heutigen Tage zeigen, daß es auch so ist. Es wäre doch schön, wenn Ihre Runde greifen würde, wir hätten bis zur Wahl alles geschafft, hätten in Hamburg keine Drogenszene mehr, dann hätten wir die großen Erfolge
und bekommen sicher 80 Prozent in dieser Stadt.
Aber so einfach ist es nicht, Herr Wersich. Aber die Senatorin hier darzustellen, als mache sie alles verkehrt, wo wir in Deutschland in der Drogenpolitik anerkannte Wege gegangen sind und in vielen Positionen die ersten gewesen sind, nenne ich eine – na ja, ich will das Wort nicht aussprechen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei der CDU für ihre Große Anfrage bedanken, zeigt sie doch, wie lange und wie positiv die Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen in Hamburg verankert sind.
Nicht in den letzten Jahren, Herr Wersich, sondern seit 1970 haben wir Selbsthilfegruppen in Hamburg, und heute sind es immerhin 25 000 Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Selbsthilfegruppen verankert sind.
Durch die Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen die Selbsthilfegruppen die Versorgung und Rehabilitation chronisch kranker Menschen. Sie sind aus unserem Gesundheitssystem nicht mehr wegzudenken. Sie helfen den Menschen in unserer Stadt, die gesundheitliche und psychosoziale Probleme haben, sie stehen beratend und aufklärend an der Seite derjenigen, die Hilfe brauchen.
Zunächst war mir beim Lesen der Großen Anfrage nicht klar, warum die CDU diese Anfrage gestellt hat, denn ich konnte mir zu Beginn des Wahlkampfes nicht vorstellen, daß sie diese positive Darstellung für uns bringen würde. Aber zum Glück kam vor wenigen Tagen noch ihr Antrag dazu. Daraus wurde deutlich, daß es natürlich wieder einmal um Geld geht.
Wir werden diesen Antrag ablehnen. Ich will das Punkt für Punkt begründen, damit es ganz klar ist; ich will nichts auslassen.
Sie fordern die Anerkennung der Selbsthilfegruppen als Partner in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Das hat es vom Senat immer gegeben. Das ist in dem Vorwort der Selbsthilfegruppenverzeichnisse nachzulesen. Ich zitiere aus dem Gruppenverzeichnis von 1997, in dem es wörtlich heißt:
„Selbsthilfegruppen sind dabei weder Ersatz noch Lückenfüller, sondern Partner, die die gesundheitliche Versorgung ergänzen und das Gesundheitswesen...“
Das brauchen wir nicht noch einmal zu erbitten, das ist für den Senat selbstverständlich, sonst würde es dort nicht stehen.
Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern hat der Senat, selbst zur Zeit der größten Sparvorgaben, immer den Selbsthilfegruppentopf und das gesamte KISS-System angemessen gefördert.
Die Höchstgrenze der jährlichen Förderung aus dem sogenannten Selbsthilfegruppentopf wollen Sie auf 5000 DM erhöhen. Das ist natürlich nur möglich, wenn die Krankenkassen ihren Anteil erhöhen. Das klang bei ihnen schon richtig an. Dennoch ist der Vorwurf nicht korrekt. Sie wissen ganz genau, daß die Ausführungsbestimmungen erst im Laufe des letzten Jahres fertig geworden sind.
Ich habe gesagt „im Laufe des letzten Jahres“; da ist der März letzten Jahres mit eingeschlossen, Herr Wersich.
Das heißt, daß die Krankenkassen im letzten Jahr natürlich nicht den vollen Satz gezahlt haben. Der Senat hat in der Antwort auf die Große Anfrage geschrieben, daß es im letzten Jahr noch nicht ausreichend gewesen sei und daß das überprüft werde. Wenn sie ihren weiteren verpflichtenden
Zahlungen nicht nachkommen, wird die Aufsichtsbehörde einschreiten. Was wollen wir mehr? Genau das wollen wir. Der Senat soll sich kümmern, und die Krankenkassen müssen zahlen. Um noch einmal diese Punkte genauer nachzufragen und unsere Forderung zu verdeutlichen, wollen wir die Große Anfrage an den Ausschuß überweisen. Aber einen Antrag brauchen wir deshalb nicht.
Außerdem kommt hinzu, daß die Selbsthilfegruppen bis jetzt aus dem Selbsthilfegruppentopf in dem vereinfachten Zuwendungsverfahren behandelt werden. Das heißt, sie können nur bis zu 1000 DM mit Genehmigung der Finanzbehörde bekommen, weil sie nicht differenziert einen Nachweis bringen müssen. Würden wir das ändern, müßten wir sehr viel mehr Personal dafür aufwenden, um das genau zu kontrollieren. Aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag an dem Punkt ab.
Sie fordern, daß die Kontaktstellen zielgerichtete Weiterbildung und Beratung für die ehrenamtlichen Selbsthilfemitglieder anbieten. Das gehört zu den Leistungsbeschreibungen, das sind festgelegte Aufgaben von KISS. Es wird sowohl in der Selbsthilfegruppenbroschüre als auch in der Selbsthilfezeitung noch einmal darauf hingewiesen. Offensichtlich haben Sie diese Exemplare nicht gelesen, denn es ist dasselbe wie bei dem ersten Punkt. Hier werden sogar Projekte dargestellt. Sie können sie sogar in der Zeitung nachlesen. Von Februar bis Mai 2001 werden Fortbildungsangebote zum Beispiel für Aufbauseminare, zu den Themen „Umgang mit Konflikten“ oder „Der gute Draht zu Medien“ angeboten. Das sind alles Angebote, die vorhanden sind. Daher brauchen wir diese nicht mehr.
Ein letzter Punkt: Sie fordern die Einrichtung von zwei weiteren Kontaktstellen. Hamburg hat zur Zeit drei Kontaktstellen: in Altona, Hamburg-Nord und Wandsbek. Aus unserer Sicht ist diese Situation zwar nicht toll, aber zunächst einmal befriedigend.
Und aus der Großen Anfrage geht weiterhin deutlich hervor, daß der Senat bemüht ist, in der nächsten Zeit – ich gehe davon aus, noch in diesem oder im nächsten Jahr – eine weitere Kontaktstelle im Süderelberaum einzurichten. Das ist ja dann in Ordnung.
Weitere Kontaktstellen einzurichten, hängt natürlich eindeutig davon ab, wie die Krankenkassen sich nach dem neuausgerichteten Paragraph 20 verhalten. Es kann nicht angehen, daß alles die Stadt, der Senat, macht, und die Krankenkassen lehnen sich zurück und zahlen nichts. Wenn mehr Geld kommt, kann man auch über weitere Kontaktstellen reden, aber zunächst einmal hat der Senat gesagt, daß er im Süderelberaum etwas einrichtet. Damit sind wir einverstanden.
Zusammengefaßt kann man sagen, daß das Selbsthilfegruppensystem in Hamburg in guten Händen ist. Die Einrichtung des Selbsthilfegruppentopfes ist vorbildlich für alle anderen Bundesländer. Alle anderen Bundesländer, die ein ähnliches System haben, haben dieses in Hamburg abgeguckt. Wir hoffen, daß es möglichst bald zu einer besseren Kooperation mit den Krankenkassen kommt. – Vielen Dank
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte gerne die Gelegenheit nutzen und auf einige Punkte von Herrn Wersich eingehen. Da wir uns bald von Herrn Wersich verabschieden müssen, müssen wir heute die Gelegenheit noch einmal nutzen, denn wir haben in dieser liberalen und Freien Hansestadt Hamburg eine offene Drogenszene. Herr Wersich hat eingangs gesagt, er sei nicht bereit, weiterhin mit einer offenen Szene in Hamburg zu leben, also wird er aus Hamburg wegziehen, also kann er nicht wieder für die Bürgerschaft kandidieren, also können wir uns heute von Herrn Wersich verabschieden.
Hamburg ist eine schöne Stadt, das plakatiert sogar die CDU im beginnenden Wahlkampf. Hamburg ist eine liberale Großstadt, auch das stimme, sagen Sie. Eine liberale Großstadt wird immer eine offene Drogenszene beziehungsweise eine Drogenszene behalten, wenn sie den größten Hafen dieser Republik und einen großen Flughafen hat. Da kann man sagen, was man will, es bleibt dabei.
Ich finde es schon zynisch, wenn ausgerechnet der Abgeordnete Wersich bei der offenen Szene...
ich habe persönlich überhaupt nichts gegen Herrn Wersich, ich habe nur etwas gegen seine Ausführungen, die an der Wirklichkeit vorbeigehen, und dagegen wehren wir uns –, daß er ausgerechnet bei der offenen Drogenszene das soziale Problem anspricht und wenn der Fraktionsvorsitzende Herr von Beust jede Hilfe für die Süchtigen anbietet. Ich kann mich sehr gut erinnern, wie es hier gewesen ist. Wer hat denn jahrelang das Methadon-Programm vor und zu Beginn der Einführung immer und immer wieder gegen die CDU, gegen Herrn Dr. Kampf, verteidigen müssen?
Wie ist es denn mit dem Spritzentausch im Gefängnis? Sind das keine Leute, die einer Hilfe bedürfen, und was sagt dazu Ihr Berater, Herr Kusch? Wie ist es denn beim Heroinmodell, das wir einführen wollen? Da müssen wir um jeden einzelnen kämpfen, denn Herr Wersich schlägt einmal vor, 100 ins Programm zu nehmen, und das nächste Mal sagt er 200. Der Vorschlag im Modell von 250 wird von der CDU abgelehnt, aber auf der anderen Seite wollen Sie jede Hilfe für die Süchtigen; genau das haben Sie hier so zynisch dargestellt. Sie haben einen Vorschlag mit weniger als 100 vorgelegt, und das ist nicht akzeptabel,
wenn man andererseits sagt, jede Hilfe für die Süchtigen.
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Nein. – Es gibt keine andere Großstadt in Deutschland, die ein so vielfältiges Hilfesystem aufgebaut hat wie Hamburg. Der einzige Punkt, der in unserem Hilfesystem noch fehlt und an dem wir arbeiten, ist das Crackproblem. Wenn die CDU weiß, wo es eine Therapiemöglichkeit, ein wirksames Hilfsangebot für Crackabhängige, gibt, dann soll sie sich hier hinstellen und das sagen, dann ist sie klüger als der Rest der Welt, nur bewiesen hat sie bisher in dem Punkt überhaupt nichts.
Dann wird angeführt, Frankfurt wäre so toll. Frankfurt hat mit drei halben Stellen ein Modellprojekt mit aufsuchenden Sozialarbeitern gemacht. Wir haben ein Modellprojekt mit aufsuchenden Sozialarbeitern mit sechs vollen Stellen, und das greift. Wir sind dabei – das ist auch schon von einem Mitglied meiner Fraktion gesagt worden –, einen sogenannten Ruheraum einzurichten, wo wir Möglichkeiten für die Crackabhängigen schaffen werden. Das sind natürlich keine Therapieangebote, aber weltweit weiß man noch gar nicht, was man da machen soll.
Ich komme zum Punkt Akupunktur: Auch das, Herr Wersich, haben Sie offensichtlich noch nicht ganz verstanden. Wir alle sind für die Therapie mit Akupunktur, darum geht es nicht. Es geht um die Finanzierbarkeit dieses Projekts,
und da möchte ich Sie noch einmal an die Finanzierung des Methadon-Projekts erinnern. Als wir darum gestritten haben, wie das finanziert werden sollte, haben Sie gar nicht hingehört, sondern waren immer nur dagegen; da hatten wir nämlich dieselbe Situation. Die Krankenkassen haben sich geweigert, diese Therapie zu finanzieren. Und wären wir in Hamburg damals nicht so hartnäckig geblieben und hätten gesagt, entweder wird es über das normale System finanziert oder gar nicht, dann hätten wir das vielleicht heute noch nicht; ähnlich ist es bei der Akupunktur.
Leider leuchtet hier schon die rote Lampe. Ich könnte Ihnen noch vieles entgegnen auf Ihre aufgestellten Behauptungen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am Beginn des Wahlkampfes – das hat man uns beigebracht – sollte man eine Botschaft mindestens 20 bis 25 Mal gesagt haben, bevor sie als Message ankommt.
Wenn Sie heute abend den Inhalt zum zweiten Mal hören, dann ist das nicht zuviel. Denn da wir den Antrag gemeinsam eingebracht haben, werden Sie sich das alles noch einmal anhören müssen.
Die Koalitionsfraktionen haben den Antrag aus zwei Gründen eingebracht. Zum einen kann dieses Problem jeden treffen, es ist nicht vielen in der Öffentlichkeit bewußt und muß einmal deutlich dargestellt werden. Ich bedauere es besonders, daß auf der Pressetribüne kaum noch jemand anwesend ist, denn es ist ein Punkt, der in unseren Medien stattfinden sollte.
Der zweite Punkt, warum wir diesen Antrag einbringen, ist, daß es beim Verfahren zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht Unklarheiten gibt, wenn eine private Daseinsvorsorge nicht vorliegt.
Durch plötzliche Ereignisse kann jeder von uns ganz schnell in die Situation kommen, zeitweilig oder auf Dauer keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen zu können. Das trifft nicht nur Ältere; einen Autounfall oder einen Herzinfarkt können auch gerade jüngere Menschen erleiden. Damit ist ein selbständiges Handeln häufig ausgeschlossen.
Selbst Ehepartner oder Kinder sind in solchen Situationen nicht automatisch befugt, Entscheidungen für den Erkrankten zu treffen. Vielen – ich glaube, auch vielen von uns Anwesenden – ist das nicht deutlich, weil doch jahrelang
geglaubt wurde, daß gerade der eine den anderen Ehepartner bei Entscheidungen vertreten oder Entscheidungen treffen kann. Das ist eben nicht der Fall. Deshalb ist es sinnvoll, auch schon in jungen Jahren eine private Daseinsvorsorge vorzunehmen.
Das einfachste und sicherste Verfahren ist natürlich immer noch, beim Notar eine Urkunde als Vollmacht zu unterzeichnen. Diese Vollmacht kann sich sowohl auf die Vermögens- als auch auf die Gesundheitsvorsorge beziehen. Wer eine solche Generalvollmacht in Händen hält, kann in jeder Lebenssituation für den Vollmachtgeber uneingeschränkt nach außen handeln. Er darf dies jedoch nur dann, wenn ihm der Auftraggeber dazu im Binnenverhältnis einen konkreten Auftrag erteilt hat. Die Vollmacht oder einen Vermerk, daß es die Vollmacht gibt und wo diese zu finden ist, sollte der Vollmachtgeber stets bei sich tragen.
Jährlich kommen circa 700 000 Menschen in Deutschland in die Situation, unerwartet von der Hilfe Dritter abhängig zu sein. Kaum jemand hat vorgesorgt und einen Vertrag zur privaten Daseinsvorsorge abgeschlossen. Vielen Menschen ist es zu aufwendig, zum Notar zu gehen. Sie scheuen vor allem die Kosten. Vor allem, wenn kein Vermögen vorhanden ist, halten sie diesen für überflüssig.
Es ist aber auch möglich, ohne rechtlichen Beistand eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Das sollte jeder von uns tun, wenn er möchte, daß in seinem Sinne entschieden wird und er nicht mehr selbst dazu in der Lage ist.
Um zu wissen, was beim Abschluß oder Umgang mit einer Vorsorgevollmacht alles zu beachten ist, hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Broschüre „Ich sorge vor“ herausgegeben – ich habe sie einmal mitgebracht, damit sie jeder einmal sieht –, in der eine Menge hilfreicher Tips und Klarstellungen enthalten sind. Aus der Broschüre wird deutlich, daß man nur einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen sollte, die nur nach dem Auftrag des Erteilenden handeln darf. Es werden verschiedene Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht aufgezeigt und Patientenverfügungen beschrieben, die an Ärzte gerichtet sind.
Aus der Broschüre geht nicht klar hervor, wie und wo eine Vorsorgevollmacht hinterlegt werden soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die wir in unserem Antrag auch beispielhaft aufzeigen. Aber welche die beste ist, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Das Hinterlegen beim Ortsamt oder beim Amtsgericht empfinde ich persönlich als sehr aufwendig und technokratisch. Wer kommt schon auf die Idee, im gegebenen Fall im Ortsamt nachzufragen?
In der Broschüre fehlt weiterhin die konkrete Darstellung, für welche Fälle eine solche Vorsorgevollmacht ohne notarielle Beglaubigung Anerkennung findet. Auch das muß im konkreten Einzelfall noch einmal überprüft werden.
Da die Vollmacht nur im Original gültig ist, kommt dem Aufbewahrungsort eine große Bedeutung zu. Die bevollmächtigte Person sollte stets einen Hinweis auf das Vorhandensein einer Vollmacht und den Lagerungsort bei sich führen. Das ist wohl die sinnvollste Lösung.
Um die Bevölkerung über diese Schwierigkeiten besser zu informieren, müßten wenigstens die handelnden Personen, wie zum Beispiel der Arzt oder der Notar, über diese Dinge gut informiert sein, um ihre Erkenntnisse weitergeben zu können. Deshalb wird in dem zweiten Punkt unseres Antrages die Aufnahme dieses Themas in die Ausbildung der entsprechenden Berufe gefordert.
Es gibt beim Abschluß einer Vorsorgevollmacht also viel zu beachten. Wer sich nicht notariell beraten lassen will, kann auch zu einem Betreuungsverein in seinem Bezirk gehen. In jedem Hamburger Bezirk gibt es diese Einrichtungen, die mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich werde zunächst ein paar allgemeine Anmerkungen zur Glücksspielsucht machen und komme dann auf den Antrag der REGENBOGEN-Gruppe zu sprechen.
Die Glücksspielsucht ist als Krankheit anerkannt und das schon seit vielen Jahren. Sie wird zu den klassischen Süchten gerechnet, und obwohl die Spielsucht schon seit sehr langer Zeit bekannt ist, wird sie erst seit gut zehn Jahren als pathologisch-psychische Störung mit Kontrollverlust bezeichnet.
Rentenversicherungen erkennen die Spielsucht für den REHA-Bereich bis heute nicht an. Eine gesetzliche Regelung, die die Spielsucht in die Empfehlungsvereinbarungen der ambulanten Rehabilitation aufnimmt, ist dringend notwendig.
Obwohl die Spielsucht eindeutig als Krankheit anerkannt ist, verlangen Kostenträger, meistens Krankenkassen, für die finanzielle Absicherung der Therapie häufig den Nachweis einer anderen Sucht als Primärdiagnose.
Glücksspielsucht ist, wie Herr Jobs schon gesagt hat, die teuerste uns bekannte Suchtform, und es ist viel mehr Geld notwendig als für die Beschaffung von Drogen. Daher sind auch über 50 Prozent der abhängigen Spielerinnen und Spieler in die Beschaffungskriminalität geraten. Banküberfälle mit Spielzeugpistolen sind in diesem Bereich etwas Normales.
Glücksspielsucht gehört außerdem zu den heimlichen Süchten. Man torkelt nicht, man hat keine Fahne, man fällt nicht auf. So können Spielerinnen und Spieler sehr lange Zeit ihr Problem für sich behalten und vereinsamen, ohne Hilfsangebote nachzufragen. Neueste Studien belegen eindeutig, daß Glücksspielsucht eine kriminogene Potenz hervorruft. In Regionen mit starker Verbreitung der Glücksspielsucht ist auch immer ein Anstieg von Kriminalität zu verzeichnen.
Der Einstieg in die Glücksspielsucht ist deshalb so gefährlich, weil er fast immer mit Erfolgserlebnissen beginnt. Das große Verlieren nach dem ersten Gewinn wird meistens erst sehr spät realisiert. Ein Aufhören ist dann häufig schon nicht mehr möglich, weil sich nach der Wahrscheinlichkeit eigentlich bald wieder ein Gewinn einstellen müßte. Das trifft aber leider meist nicht zu. Ist das eigene Vermögen erst einmal verspielt, kann der Spieler sehr schnell in die Kriminalität abrutschen.
Spielsüchtige bedürfen der ärztlichen und therapeutischen Hilfe und brauchen Beratungsangebote. Allein schaffen sie es nicht, aus ihrer Sucht herauszufinden, genausowenig wie Alkoholabhängige.
Damit komme ich zu dem Antrag der REGENBOGENGruppe. Um es vorweg zu sagen, wir werden diesen Antrag in dieser Form hier heute ablehnen. Ich möchte das aber begründen, weil Sie es nach meinen einführenden Worten so vielleicht nicht nachvollziehen können.
Zunächst einmal ist Ihr Antrag in den Punkten, die Sie heute darstellen und fordern, im Grunde genommen ein Haushaltsantrag. Wir haben in der letzten Sitzung den Haushalt für dieses Jahr verabschiedet, und ich kann mir kaum vorstellen, daß wir in der ersten Sitzung nach den Haushaltsberatungen Veränderungen für den Haushalt vornehmen werden.
Zweitens: Ihr Antrag suggeriert, daß es ganz einfach wäre, Therapiekonzepte aufzustellen. Die Drogenbeauftragte und Fachleute beobachten die Spielszene seit langem und sind immer wieder zu der Ansicht gekommen, daß der Spielsucht ähnlich zu begegnen sei wie der Alkoholsucht. So ist es auch nicht verwunderlich, daß die Einrichtungen mit niedrigschwelligen Angeboten aus dem Bereich der legalen Süchte Hilfsangebote für Spielerinnen und Spieler anbieten. Es ist einfach nicht korrekt, wenn Sie es hier so darstellen, als tue der Senat nichts. Ich könnte Ihnen auf der Stelle konkrete acht Beratungsangebote in der Stadt nennen, bei denen Spielerinnen und Spieler Hilfe bekommen. Daher ist es nicht korrekt, wenn gesagt wird, hier würde nichts getan.
Bei der Beratung und Behandlung von Süchten hat Hamburg in den letzten Jahren den Schwerpunkt für Konsumenten harter Drogen gesetzt und in diesem Bereich sehr viel Geld investiert; sehr viel mehr Geld als im Bereich weicher Drogen. Das hatte auch mit der sehr frühen Anerkennung der Sucht weicher Drogen als Krankheit und damit der Finanzierung der Krankheit zu tun. Daß das auch von den Abgeordneten meiner Fraktion sehr kritisch gesehen wird, zeigen unsere Anträge zum Haushalt 2000 für die Einrichtung einer neuen Beratungsstelle für Alkoholabhängige im Westen dieser Stadt. Ferner haben wir eine Beratungsstelle für Glücksspielsucht bei der Vergabe der Tronc-Mittel, wenn auch in sehr geringem Maße, mit einem Beitrag bedacht.
Ich komme zu einem dritten Punkt. Da es im Bereich der Suchtbehandlung keinen Königsweg gibt, lohnt es auch nicht, vom Senat irgendwelche Schnellschüsse zu fordern, nämlich noch vor der Sommerpause ein Konzept vorzulegen. Ich kann Ihren Zeitdruck gut verstehen, aber wir können es so nicht nachvollziehen.
Die Eile ist auch insofern nicht angebracht, als die Zahl der Abhängigen in Hamburg seit Jahren konstant ist, ähnlich wie Sie es bereits gesagt haben, etwa um 8000. Wir werden also die Konzepte aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und den Niederlanden heranziehen und gemeinsam mit Fachleuten überlegen, was von deren Erfahrungen zu übernehmen ist. Man muß in dieser Stadt nicht alles selbst ausprobieren, um bestimmte Erkenntnisse zu gewinnen.
In der Tat haben Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dieser Art der Sucht mehr Zeit und Geld gewidmet als Hamburg und damit auch erste Erfahrungen gesammelt. So werden in Schleswig-Holstein Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spielbanken geschult, um Süchtige zu erkennen und anzusprechen. Die Maßnahmen reichen von Verwarnungen bis zum Zutrittsverbot für Spielbanken. Das Spielbankgesetz wurde in Schleswig-Holstein 1995 dahin gehend geändert, daß ein Teil der Spielbankabgabe für ge
meinnützige Zwecke zu entrichten sei. Das ist ein interessanter Vorschlag. Hierbei ist aber zu bedenken, daß Hamburg die Spielbankabgabe zwar ganz dem Haushalt zuführt, wie Sie gesagt haben, dafür aber ein Vielfaches der schleswig-holsteinischen Mittel in die Hilfsangebote für alle Suchtabhängigen steckt und diese auch allein finanziert.
Wir werden uns über die Erfahrungen von Schleswig-Holstein informieren. Ihr Modell aus der Schweiz kennen wir nicht; ich denke, Sie meinen vielleicht das Projekt aus den Niederlanden. Bei uns in der Fraktion gibt es durchaus auch Überlegungen, ob man einen gewissen Teil der Troncabgabe in Beratungs- und Hilfsangebote fließen lassen kann.
Anfang Februar findet im Gesundheitsausschuß eine Anhörung von Hamburger Wissenschaftlern aus der Suchtforschung statt. Dort haben wir die Gelegenheit, uns über die neuesten Erkenntnisse in der Spielsucht zu informieren. Alle gewonnenen Erkenntnisse wird die SPD-Fraktion bündeln und für sich bewerten. Dann werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner beraten, ob, wo und wann ein spezielles Beratungsangebot für Spielsüchtige erweitert und verbessert werden soll.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr von Beust, Sie haben uns hier mit sehr viel Häme vorgeworfen, daß unser Senator den Spaten wieder herausgeholt hat.
Sie schwingen hier heute den Holzhammer und können das nicht einmal richtig, weil er zu schwer für Sie ist.Sie landen punktgenau jedes Mal daneben, zumindest bei dem Thema, wenn Sie über die Gruppe der Armen, der Schwachen und der Kleinen reden.
Wenn Sie über die Praxis reden, zeigt sich ganz deutlich, daß Sie sich mit dem Thema gar nicht beschäftigt haben. Das ist auch kein Wunder, denn jahrelang haben Sie uns gepredigt, daß nur die Leistung zählt, daß wir uns in einer Leistungsgesellschaft zu befinden haben. Heute schlagen Sie sich dann plötzlich auf die Seite der Armen, der Schwachen und der Kleinen.Das sollten Sie nicht tun.Das ist kein Erfolgsrezept für Sie.
Herr von Beust, was zeichnen Sie eigentlich uns Frauen heute im Jahre 2000 für ein Bild einer Familie auf? Da gibt es den Mann, der arbeitet, die Frau und die zwei Kinder, um die sich die Frau dann kümmern darf.
Was meinen Sie eigentlich, warum die Frauen im letzten Jahrhundert für ihre Rechte so gekämpft haben, um sich heute von Ihnen solch ein Bild als klassische Familie aufzeigen zu lassen?
Glauben Sie eigentlich, daß junge Frauen, die heute viele Jahre in ihre Ausbildung stecken, qualifiziertere Abschlüsse machen als Männer, dann als einziges Lebensziel haben, sich von einem Mann wieder abhängig zu machen? Akzeptieren Sie andere Lebensformen, und sehen Sie, daß wir das verändern und uns bemühen, dafür die Bedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, um das zu verändern.
Wir haben auf Berliner Ebene den Erziehungsurlaub für Frauen und Männer verändert und erweitert. Herr von Beust, auch wenn Sie jetzt so tun, als ginge es Sie nichts an – und in Wahrheit geht es Sie ja auch nichts an –, es gibt sogar in dieser Stadt Männer, die den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen und die sich dafür verantwortlich fühlen, ihre Kinder zu erziehen.
Wir haben dafür gesorgt, daß Eltern in dieser Stadt den gesetzlichen Anspruch für die Kindertagesbetreuung für Dreibis Sechsjährige in Anspruch nehmen können. Frau Sudmann – leider ist sie im Moment nicht im Raum, also kann sie das auch nicht lernen –, es gibt dort eine vernünftige Ausstattung, und von diesen vielen Abmeldungen, von denen Sie hier berichten, ist uns leider noch nichts bekannt.
Die paar, die sich wirklich abgemeldet haben, tun es, weil Sie durch Ihre Argumente, die Sie immer wieder in den einzelnen Kindertagesheimen verbreiten, die Eltern verun
sichern und diese dann aus diesem Grunde die Kinder abmelden.
Wir haben die Verläßliche Halbtagsgrundschule in den letzten vier Jahren in Hamburg umgesetzt. Das ist mit ein wesentlicher Punkt, daß Kinder gut versorgt sind und Eltern ohne weiteres arbeiten können.
Wir haben in Hamburg 40 Ganztagsschulen. Es ist richtig, Herr von Beust, daß das zuwenig sind. Wir werden uns auch in den nächsten Jahren verstärkt darum bemühen, mehr zu bekommen, aber auch Sie wissen, daß das ein teures Unterfangen ist. Wenn Sie einen Vergleich in der Bundesrepublik anstellen, dann gehören wir zu den Bundesländern, die in dem Bereich eine relativ gute Ausstattung haben.
Herr von Beust, Sie haben – völlig richtig – von den armen Jugendlichen ohne Schulabschluß gesprochen. Das ist eine sehr schwierige Klientel, um die wir uns kümmern müssen. Uns vorzuwerfen, daß die SPD oder auch die GAL, also die Koalition in dieser Stadt, für diese Gruppe nichts getan hätte, ist wirklich
unerhört.
Das kann ich nur aufgreifen. Vielen Dank.
Wenn es die Wahrheit wäre, wie Sie hier zwischenrufen, wie erklären Sie sich dann, daß die Zahlen der Jugendarbeitslosigkeit in unserem Bundesland in einem Maße zurückgegangen sind wie nirgendwo anders in dieser Republik.Wie erklären Sie sich denn, daß es in keinem anderen Bundesland ein differenzierteres Angebot an Arbeitsvermittlung und Projekten gibt?
Also, meine Damen und Herren, es ist falsch, diese Dinge kaputtzureden. Sie sollten sie unterstützen und das Ihrige dazu tun, als hier zu reden.
Dann komme ich, Herr von Beust, auf den Punkt Sprachförderung, den Sie angesprochen haben. Das ist ein sehr ernstes Thema.Uns vorzuwerfen, wir kümmerten uns nicht darum, ist genauso ungeheuerlich wie bei den anderen Themen. Hätten Sie nur ein paar unserer Anträge gelesen, die wir eingebracht haben, dann hätten Sie solche Aussagen nicht machen können.
In unserem Antrag 16/5302 steht:
„Jugendliche, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ebenso wie deutsche Jugendliche die Chance haben, qualifizierte Schulabschlüsse zu erwerben. Hierfür ist die Beherrschung der deutschen Sprache eine zentrale Voraussetzung.“
Im Unterschied zu Ihnen, Herr von Beust, beginnen wir nicht erst in der Schule damit, sondern wir wollen bereits im Kindergarten und in der Vorschule damit beginnen.
Es steht auch in unserem Antrag ganz deutlich:
„Die bereits bestehenden Konzepte sind in Zusammenarbeit... weiterzuentwickeln und gegebenenfalls auch auf die Bereiche Vorschule und Kindertagesbetreuung auszuweiten.“
Das sollten Sie sich angucken, davon können Sie lernen.
Natürlich, Herr Beuß, muttersprachlicher Unterricht. Ich glaube, Sie haben nicht die richtigen Vorstellungen, was das eigentlich heißt.
Wir haben in diesem Bereich über 900 Lehrerstellen in dieser Stadt, die zusätzlich Deutsch unterrichten und versuchen, den Kindern, die als Erstsprache eine andere Sprache haben, Deutsch beizubringen. Daß die Ergebnisse nicht immer so sind, wie man sich das vielleicht wünschen könnte, oder daß das sehr schwierig ist, zeigt, daß man an diesen Konzepten weiterarbeiten muß, daß man sie weiterentwickeln muß, denn noch gibt es in dieser Republik dafür keinen Königsweg und nicht das Konzept, das man einfach umsetzen kann. Aber über Schwierigkeiten so zu reden, wie Sie das hier gemacht haben, ist einfach verkehrt.
Ich kann nur zusammenfassend sagen, Herr von Beust – aber nun ist er schon draußen, es interessiert ihn offensichtlich doch nicht so sehr –:
Bleiben Sie bei Ihrer Leistungsgesellschaft. Da liegen Sie richtig, bei den Armen und Schwachen und den Kleinen nimmt Sie sowieso keiner ernst. Da traut man den Worthülsen sowieso nicht. Bleiben Sie dort, wo Sie immer gewesen sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wieder einmal müssen wir über den Paragraphen 218 diskutieren. Hierbei geht es nicht um das Ob, sondern wie ein Abbruch vonstatten gehen soll.
Jahrelang haben Frauen dafür gekämpft, daß ein medikamentöser Abbruch auch in Deutschland möglich wird, der in den europäischen Nachbarländern schon längst gang und gäbe ist. Ein Hauptargument der Kritiker lautete stets: Viele Frauen machen es sich zu einfach, wenn sie nur eine Pille nehmen, denn sie werden sich der Schwere dieses Vorgangs vielleicht nicht bewußt. Von daher sei es sinnvoller, anders vorzugehen.
Heute stehen wir vor der folgenden kuriosen Situation: Seit November 1999 ist die Abtreibungspille Mifegyne auch in Deutschland im Handel. Seitdem besteht für die Frauen die Alternative, sich zwischen zwei verschiedenen Schwangerschaftsabbruchmöglichkeiten – dem chirurgischen und dem medikamentösen – zu entscheiden. Viele Frauen haben Angst vor dem chirurgischen Eingriff. Ihnen muß die Möglichkeit gegeben werden, die andere Alternative zu wählen.
Leider ist diese positive Situation so gut wie vorbei, denn zum Ende dieses Jahres wird die Arzneimittelfirma die Lizenz, die sie für den Verkauf der Pille in Deutschland hat,
A C
B D
aus Kostengründen zurückgeben. Sie hat Defizite erwirtschaftet, weil die Abtreibungspille zu selten verschrieben und angewandt wird.
In den letzten Tagen stand zwar in einer größeren Tageszeitung, daß eine andere Pharmafirma diese Lizenz übernehmen will, aber Roß und Reiter wurden noch nicht genannt. Diese Meldung überzeugt mich nicht. Denn wenn man in der Pharmazie keine Geschäfte machen kann, dann ist es nicht sicher, ob diese Pille bei der nächsten Firma nicht dasselbe Schicksal wie zuvor erleidet. Darum muß man das Übel an der Wurzel packen und die Bedingungen verändern.
Der Bewertungsausschuß der niedergelassenen Ärzte und der Krankenkassen muß eine Neubewertung vornehmen. Von den Kritikern wurde bemängelt, daß die Frauen nicht ausreichend beraten würden, so daß es zu keinem vernünftigen Umgang mit der Pille kommen kann. Das wird ihnen jetzt von der Kostenseite verweigert, denn die Vergütung für diesen Abbruch wird nicht entsprechend berücksichtigt.
Für einen chirurgischen Eingriff erhalten die Ärzte etwa das doppelte Honorar, und darum werden die Frauen häufig nicht richtig beraten. Man darf nicht davon ausgehen, daß ein medikamentöser Abbruch für die Frauen einfacher ist. Auch hierbei muß genau abgewogen werden, denn letztendlich ist es für die Frauen eine Gewissensfrage.
Es gibt drei Phasen, in denen die Frauen gut betreut werden müssen.
Zunächst müssen sie intensiv beraten und alle Vor- und Nachteile dargestellt werden. Dann sollte während des Abbruchs eine zweitägige Betreuung der Frauen erfolgen, damit die medizinische Versorgung gewährleistet ist. Sehr wichtig ist die psychologische Nachbetreuung, die aber derzeit von den Ärzten nicht berechnet werden kann und auch nicht anderweitig finanziert wird.
Das Entscheidungsrecht der Frauen, zwischen zwei verschiedenen Abbruchsmöglichkeiten zu wählen, ist uns wichtig. Von daher appellieren wir an den Senat, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, daß der Bewertungsausschuß eine Neubewertung vornimmt, daß die finanzielle Situation nicht ausschlaggebend ist und den Frauen weiterhin diese Wahlmöglichkeit erhalten bleibt. Dafür werden wir uns einsetzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen aus diesem Hause, die in den letzten zwei, drei Jahren einmal zum Arzt mußten, ist es sicherlich passiert, daß der Arzt ihnen die notwendigen Medikamente, die sie gerne gehabt hätten, nicht verschreiben konnte oder wollte mit dem Hinweis, daß das Arzneimittelbudget bereits überschritten und es ihm deshalb nicht möglich sei.
Was daran Dichtung und was daran Wahrheit ist, haben wir in der letzten Bürgerschaftssitzung sehr ausführlich diskutiert. Herr Zamory hat dazu einen sehr guten informellen Beitrag abgegeben; darauf möchte ich heute nicht weiter eingehen.Mir ist heute ein anderes Thema im Rahmen des Arzneimittelbudgets wichtig.
Zunächst einmal ist ein Budget eigentlich nichts Besonderes, und heutzutage wird in vielen Bereichen mit dem Budget gearbeitet. Ein Budget ist ein Steuerungsinstrument, das zunächst eine Größenordnung festlegt, um den Umfang der benötigten Finanzmittel für eine ausreichende und gute medizinische Versorgung sicherzustellen. Das Wort Budget geht auch den Abgeordneten zur Zeit häufiger als sonst über die Lippen, weil wir uns in den Haushaltsberatungen befinden und auch wir uns mit Budgets beschäftigen.
Das Arzneimittelbudget für Hamburg beträgt etwa 900 Millionen DM für 1999; ich nenne diese Summe 900 Millionen DM noch einmal, weil es keine sehr kleine Summe ist. Die meisten Bundesländer haben das Arzneimittelbudget in den letzten Jahren eingehalten. Hamburg hat es leider immer wieder überschritten, 1999 um gut 10 Prozent.
Der Gesetzgeber hat jedoch Maßnahmen dafür vorgeschrieben, wenn das Budget überschritten wird. Es wurde festgelegt, daß bei Budgetüberschreitung alle niedergelassenen Ärzte 5 Prozent des gesamten Budgets als Haftungssumme spätestens zwei Jahre nach Ablauf dieses festgelegten Zeitraums zurückzahlen müssen. Das heißt konkret in unserem Fall: Für 1999 müssen die Hamburger niedergelassenen Ärzte etwa 44,5 Millionen DM zurück
zahlen. Aber auch die Krankenkassen müssen 55 Millionen DM erstatten, ohne sie zurückzuerhalten.
Diese Rückerstattung ist die sogenannte Kollektivhaftung. Die Kollektivhaftung folgt zunächst dem Prinzip des Solidaritätsgedankens. Wir als SPD-Fraktion empfinden es allerdings als zutiefst ungerecht, daß alle Ärzte gleichermaßen herangezogen werden, und das will ich anhand von drei Punkten begründen.
Erstens: Jeder Arzt wird herangezogen, ganz gleich, ob er wirtschaftlich handelt, er muß zahlen, und das finden wir nicht gerecht.
Zweitens: Die Haftung ist auch als ein Anreizsystem zu betrachten.Dieses geht verloren, wenn alle Ärzte gleichmäßig herangezogen werden. Warum soll sich der einzelne noch um Einsparungen bemühen, wenn er genau weiß, er muß auch für denjenigen mit haften, der unüberlegt handelt.
Drittens: Es gibt eine Zahl von Ärzten, die gar keine Medikamente oder nur sehr wenige verschreiben. Ich denke dabei an die Röntgenologen oder Laborärzte.
Diese drei Punkte haben uns veranlaßt, diesen Antrag zu stellen. Aus unserer Sicht muß die Kollektivhaftung aufgehoben und durch die Individualhaftung ersetzt werden. Dabei ergibt sich allerdings ein Problem. Man muß, um eine Individualhaftung vornehmen zu können, transparente Zahlen haben. Daran hapert es aber leider noch.
Wir haben in der letzten Woche im Gesundheitsausschuß eine Anhörung von Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassen gehabt. Dabei ist deutlich geworden, daß sich beide Parteien gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben, warum es nicht möglich ist, vernünftige Zahlen zeitnah an die Hand zu bekommen.
Unser Kollege Herr Dr. Petersen hat in den letzten Debatten beispielsweise dargestellt, daß es ihm in seiner Praxis möglich ist, jederzeit in etwa seinen Stand im Budget über den Bildschirm abzulesen und eventuelle Konsequenzen zu ziehen. Das sind Aussagen, die bei uns noch sehr umstritten sind, und auch die Anhörung in der letzten Woche hat uns noch nicht viel weiter gebracht. Die SPD setzt weiterhin auf Steuerungsinstrumente wie die Richtgröße, häufigere Verschreibung von Generika und letztlich auf die Positivliste, auf die wir immer noch warten.
Die Einhaltung der Medikamentenrichtlinien sichert nicht nur eine qualitative medizinische Behandlung, sondern trägt auch zu einem verantwortungsvollen Handeln bei. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wollte nur noch mit zwei Sätzen auf den