Elke Thomas

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Fiedler, wir beiden haben offenbar immer miteinander zu tun, wenn es um Musik geht. Vielleicht sollten wir nächstes Mal musikalisch unsere Ansprüche anmelden, dann wird es vielleicht interessanter und nicht so heftig.
Die Fraktionen von CDU, Schill und FDP haben es sich zur Aufgabe gemacht, das kreative und künstlerische Potenzial von Kindern und Jugendlichen stärker zu fördern. Wir sind der Meinung, dass durch Musikerziehung die soziale Kompetenz, die soziale Urteilsfähigkeit, die Intelligenz von Kindern und Jugendlichen eindeutig verbessert werden. Musikalische Bildung ist eine wesentliche Vorbeugung gegen Aggressionen und Gewaltbereitschaft. Sie leistet einen großen Beitrag zur Verhinderung krimineller Lebensläufe Jugendlicher. Es ist also außerordentlich wichtig, negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken und gleichzeitig jegliche Folgen beziehungsweise Folgekosten für Täter, Opfer und die Gesellschaft zu mindern.
Mit Ihrer Großen Anfrage unterstellt die SPD dem Senat, dass er die ästhetische Bildung vernachlässige und den Musikunterricht in den Schulen, vor allem im Gymnasium, schwäche. Das kann und will ich nicht so stehen lassen.
Frau Fiedler, ich kann nicht verstehen, warum Sie daran auch wieder herummäkeln, denn das ist eine destruktive Oppositionspolitik.
Schauen Sie sich das Positive an und lassen Sie uns zusammen schauen, wie wir dies weiterentwickeln können, was wir auch wollen. Es soll gut werden und daran sind wir alle interessiert. Deswegen wäre es wichtig, dass wir uns da auch begegnen.
Die Antwort des Senats zeigt sehr deutlich, dass auf dem Gebiet der musikalischen Bildung und Ausbildung in Hamburg einiges getan wird. Man findet deshalb in der Antwort des Senats ein Bündel von Maßnahmen, die bereits eingeleitet sind. Ich möchte einige Beispiele nennen:
Erarbeitung und Einführung moderner Rahmenpläne auch für die ästhetischen Schulfächer, weitere Einrichtungen von Musikzügen, also Musikklassen, Streicherklassen, Bläserklassen, bevorzugte Einstellung von Fachlehrkräften für das Fach Musik, Unterstützung der Musikwettbewerbe, Weiterführung der Schülerkonzerte auch unter Berücksichtigung neuer Wege der Musikvermittlung.
Wenn Sie sich die Antwort des Senats genau durchgelesen haben – ich glaube, dass Sie das getan haben –, so können Sie zwei wesentliche Schwerpunkte im Bereich der musikalischen Bildung und Ausbildung herausfiltern, nämlich die musikalische Frühförderung und eine verstärkte Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften. Dies unterstützt meine Fraktion und das will ich auch begründen.
Neuere Entwicklungsforschungen heben die außerordentlichen Persönlichkeitsentwicklungen durch eine musikalische Förderung bereits im frühkindlichen Alter hervor. Gegenwärtig mangelt es in Hamburg jedoch an entsprechenden Angeboten sowie an entsprechenden Aus- und Fortbildungen von Krippenbetreuerinnen und Kindergärtnerinnen. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zur musikalischen Frühförderung in der Grundschule und im Vorschulalter initiiert, damit die Kinder ein Instrument erlernen können.
Ich bin der Meinung, dass eine frühzeitige musikalische Förderung positive Auswirkungen auf den schulischen Unterricht – zum Beispiel auch in den Gymnasien – hat. Die VIVA- und die MTV-Generation ist nicht unmusikalisch. Kinder und Jugendliche müssen nur frühzeitig mit klassischer Musik vertraut gemacht werden.
Eine fachlich qualifizierte Musikarbeit erfordert auch eine qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung, denn die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfordert zum Teil anderes Hintergrundwissen und andere Vermittlungskompetenzen. In diesem Bereich hat der Senat umfangreiche Maßnahmen geplant.
Erstens: Erweiterung des Studiums im Lernbereich Musik, im Fachbereich Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg durch eine musikpraktische Ausbildung, zum Beispiel Klassenmusizieren in der Grundschule.
Zweitens: Nachqualifizierungskurse des Landesinstituts für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung im Fach Musik für Lehrkräfte anderer Fächer zur Unterstützung der Grundversorgung.
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Der Senat strebt auch eine verstärkte Ausbildung von Musiklehrkräften an der Hochschule für Musik und Theater an. Meine Fraktion unterstützt diese Maßnahmen ausdrücklich.
Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, wie wir Kinder und Jugendliche über die Schule hinaus für Oper und Konzert gewinnen können. In der Hamburgischen Staatsoper und beim Philharmonischen Staatsorchester werden für diese Zielgruppen einige Angebote gemacht.
Man darf dabei nicht vergessen, dass diese Projekte auch auf einem großen Engagement der Mitarbeiter dieser beiden Institutionen beruhen. Aber auch kleinere Träger, wie zum Beispiel der Landesverband der Tonkünstler und Musiklehrer, fördern größtenteils ehrenamtlich seit Jahrzehnten die musikalische Erziehung und Ausbildung in unglaublich engagierter und liebevoller Art und Weise.
Ich möchte noch kurz auf das familienpolitische Programm der Behörde für Soziales und Familie eingehen, das die Senatorin Frau Schnieber-Jastram kürzlich vorgestellt hat. Die Behörde plant, ab dem Jahr 2005 für alle Hamburger Familien – unabhängig vom Einkommen – einen Familienpass einzuführen. Damit sollen Kinder und Jugendliche das ganze Jahr über verschiedene Einrichtungen und Veranstaltungen vergünstigt oder sogar kostenlos besuchen können. Ich bin der Meinung, dass wir damit eine nicht unerhebliche Zahl von Jugendlichen für Oper und Konzerte gewinnen können.
Ziel muss es unserer Ansicht nach sein, allen Jugendlichen, auch denen mit wenig Teilhabechancen, den Zugang zu kulturellen Angeboten zu ermöglichen. Kindern und Jugendlichen muss frühzeitig die Möglichkeit gegeben werden, die eigene Kreativität zu entfalten und auszubauen. Wir stehen alle in der Pflicht, um dies zu verwirklichen. Sie können sehen, der Senat plant, arbeitet und tut. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe gedacht, bei diesem Antrag ginge es weniger kontrovers zu. Dass man das daraus machen kann, erstaunt mich allerdings sehr.
Vielleicht ist es ja so, dass ich unverdächtig bin, denn ich will weder etwas Kommerzielles noch sonst etwas. Ich möchte einfach dieses, was ich einmal gelernt habe in meinem Leben, ich habe nämlich mal Musik studiert, genau das möchte ich erreichen, dass in den Schulen etwas für die Musik getan wird. Deswegen stehe ich hier und nicht, um irgendwelche kommerziellen Dinge zu unterstützen.
Zum anderen muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie so angriffslustig sind, wäre es wirklich sehr dienlich – denn gerade in der Musik kommt es auf den richtigen Ton an, wie das Sprichwort schon sagt –, den richtigen Ton zu treffen. Ich glaube, der Ton war einfach falsch, es war disharmonisch.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich einmal unseren Bundespräsidenten zitieren, der sich zugunsten der Musik geäußert hat. – Eine späte Erkenntnis, dass dieses Wort auch einmal in der Öffentlichkeit genannt wird.
„Die Musikerziehung in Deutschland muss auch in Zeiten knapper Kassen einen hohen Stellenwert behalten. Bildung ist mehr als PISA, musikalische Bildung erst recht. Wir brauchen musikalische Bildung jenseits von Nützlichkeit und Verwertbarkeit.“
„Wir müssen den Boden auf Kreativität bereiten. Wenn daraus später auch einmal Erfolge im ökonomischen Sinne wachsen in Euro und Cent, dann wird dies meine Freude nicht schmälern.“
Das kann ich nur hundertprozentig unterstreichen. Wenn ich an meine an Musik interessierte und auch Musik ausübende Familie denke und sehe, wie meine Enkelkinder jetzt an die Musik herangeführt werden, dann bin ich begeistert. Bei uns in der Familie musizieren alle. Vielleicht liegt es auch daran, dass wir in Harmonie leben, vielleicht spielt das eine Rolle.
Ich möchte hier Erfurt nicht wieder erwähnen, weil Sie alle wissen, was in Erfurt geschah, aber ich möchte in der Öffentlichkeit das Interesse wecken, dass wir auch die Aufgabe haben, unseren Kindern Interessen zu vermitteln.
In dem Antrag beziehen wir uns insbesondere auf die so genannte Bastian-Studie. Herr Hardenberg hat bereits einiges dazu gesagt, aber ich möchte auch noch einmal unterstreichen: Es hat sich gezeigt, dass durch Musikerziehung die soziale Kompetenz eindeutig verbessert wird. Es gibt in den musikbetonten Schulen deutlich weniger ausgegrenzte Schüler – nach dem Motto: Den mag ich nicht, der gehört nicht zu mir –, dieses kommt sehr selten vor. Also, wir sehen, Musik verbindet und da möchte ich die SPD anschauen, denn vielleicht ist dies ein Grund, dass wir uns hier in dieser Sache verständigen können.
Kinder mit Musikerziehung verfügen über vielerlei Vorteile. Sie sind besser in der Lage, aus Erfahrungen zu lernen und diese auf Situationen des Alltags anzuwenden, sie besitzen also eine bessere soziale Urteilsfähigkeit. Es wurde weiterhin festgestellt, dass die Intelligenz gefördert wird und eine verstärkte Musikerziehung vor allem Schülern mit Konzentrationsschwächen hilft. Die Studie zeigte auch, dass sozial benachteiligte und wenig geförderte Kinder von einer erweiterten Musikerziehung profitieren.
Wenn wir das nicht unterstützen wollen und dies mit kommerziellen Dingen zu tun hat, weiß ich nicht, was Sie meinen.
Wir ziehen mit diesem Antrag notwendige Konsequenzen. Wir haben gesagt, wo wir dies einsetzen möchten – in der Kinderkrippe, im Kindergarten und in der Vorschule. Es soll ein Modellprojekt laufen und dieses Modellprojekt wollen wir beobachten, überprüfen und dann sehen, was daraus wird.
Ich fasse mich etwas kurz, damit Sie noch Ihren Kanzler hören können, wenn Sie es denn wollen.
Ich nehme noch ein plastisches Beispiel aus dem Sportbereich, um die Musik noch einmal zu erklären. Kein Sportlehrer käme auf die Idee, seinen Schülern einen Fußball zu zeigen, ihnen die Fußballregeln zu erklären, ohne sie selbst Fußball spielen zu lassen. Im Musikunterricht ist dieses Vorgehen leider manchmal alltäglich.
Das wollen wir ändern und deswegen sollten Sie diesen Antrag unterstützen. Das haben Sie zugesagt. Auch bei
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leeren Haushaltskassen bekommen wir das hin, wenn wir Sponsoren dafür begeistern können.
Das Fazit: Die Breitenbildung ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Sie fördert die Kreativität, die Konzentration, die Teamfähigkeit, die emotionale Stabilität und Intelligenz unserer Kinder. Das sollte uns etwas wert sein. Die Musik verbindet und verträgt, böse Worte passen nicht dazu. – Danke schön!
Herr Wehnert! Ich kenne Sie natürlich aus den Ausschusssitzungen und weiß, dass Sie eigentlich ein ganz netter Mensch sind.
Wenn ich Sie heute erlebe und Ihre harten und scharfen Worte höre, muss ich sagen, dass ich einigermaßen überrascht bin; einverstanden bin ich, wie Sie sich unschwer erklären können, mit vielen Punkten nicht.
Ich nenne erst einmal die Gemeinsamkeiten: Zum Beispiel ist unser aller vorrangiges Ziel, die Sicherheit der Bürger in dieser Stadt zu verbessern. Das machen wir in unserer Koalition, das hat geklappt, denn das ließ bei Ihnen einiges zu wünschen übrig.
In unserer Koalition tun wir etwas für unsere Polizei. Im letzten Jahr wurden bereits 308 Polizisten und Polizistinnen sowie zusätzlich 530 Polizeibedienstete, das heißt 280 Polizeibeamte und 250 Angestellte im Polizeidienst, eingestellt. Das können wir gar nicht oft genug wiederholen, weil es so ist.
In diesem Jahr werden weitere 448 Polizisten hinzukommen. Wir haben damit also innerhalb von nur zwei Jahren den von Ihnen betriebenen Abbau der Personalstärke ausgeglichen. Das ist also eine Erfolgsmeldung.
Die wachsende Stadt erfordert eine moderne, bürgerfreundliche und handlungsfähige Polizei. Es muss unser Ziel sein, die Effektivität der Polizei zu verbessern und sie heute schon auf die zukünftigen Anforderungen und Herausforderungen vorzubereiten.
Deshalb ist aus meiner Sicht eine Neuordnung der Führungsorganisation der Hamburger Polizei erforderlich. Wir brauchen eine Polizei mit modernen und überschaubaren Führungshierarchien, damit Hamburg über eine Polizei verfügt, die sich stärker auf ihre eigentlichen Kernaufgaben konzentrieren kann.
Eine Neuordnung der Führungsorganisation der Hamburger Polizei sollte sich meines Erachtens an folgenden Gesichtspunkten orientieren:
Erstens: Stärkung der Führungsverantwortung des Polizeipräsidenten.
Zweitens: Straffung der Verantwortungsbereiche und damit Abbau von Verwaltungshierarchien bei gleichzeitiger Stärkung der Vollzugsaufgaben der Polizei.
Drittens: Straffung von Informations- und Kommunikationsprozessen.
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Viertens: Verlagerung der Aufgaben der Polizeidirektionen und Neuordnung des regionalen Vollzugs, damit die Effektivität der Polizeiarbeit vor Ort gestärkt wird.
Richtig ist, dass eine polizeiinterne Arbeitsgruppe ein Grobkonzept erarbeitet hat. Sie hat aber keinen abschließenden Bericht vorgelegt. Die besonders betroffenen Dienststellen – das zu Ihrer Information – und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden beteiligt und der Personalrat wurde eingebunden.
Das hat man mir so erzählt.
Sie wissen das doch aus.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung dieser Reform und der Veränderungsprozess sehr komplex und die Ergebnisse nicht kurzfristig zu erwarten sind. Deswegen können sie keinen festen Termin sagen, worauf wir uns festlegen und berichten sollen.
Diesen Prozess der detaillierten Ausformung der Veränderungen sollten wir auch nicht anhalten, solange keine abschließenden Ergebnisse vorliegen. Deswegen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Im Übrigen gehört diese Reform zur Organisationshoheit des Senats. Aber das wissen Sie sicherlich.
Auf der Pressekonferenz im November letzten Jahres hat der Senat deutlich gemacht, dass bei einer Neuordnung der Führungsstruktur verschiedene Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind: Erstens ereignisgeografische Zusammenhänge, zweitens absehbare städtebauliche Entwicklungen, drittens auf Hamburg zukommende Entwicklungen wie die HafenCity,...
Das können wir privat einmal machen, das müssen wir nicht im Parlament, aber Sie verstehen es sicherlich.
... viertens die wachsende Stadt und fünftens die Fußballweltmeisterschaft 2006 und die Olympiade 2012.
Ein Neuzuschnitt der Führungsstruktur mit dem Abbau von Führungsebenen, der Konzentration der Verantwortungsbereiche und deren regionale Feinstruktur leisten für die Intensivierung der Polizeiarbeit vor Ort einen entscheidenden Beitrag.
Ich denke, dass der Senat auf dem richtigen Weg ist. Dies belegen auch die neuesten Zahlen aus der Kriminalstatistik des Jahres 2002. In Hamburg wurden im letzten Jahr insgesamt 50 000 Straftaten weniger verzeichnet als im Vorjahr. Das ist ein Minus von 15,5 Prozent. Sie sehen also, unter unserer Regierungsverantwortung...
Das können wir auch.
Ich wüsste im Moment keine andere Stadt, die solche Erfolge bei der Verbrechensbekämpfung hat. Dies ist auch
wieder ein Erfolg des jetzigen Senats. Schließen Sie sich doch einmal unserem Lob an. Das wäre gut und würde in der Bevölkerung sicherlich nicht schlecht ankommen.
Die Bürger erwarten von der Polizei,
dass sie geschützt werden. Darin sind wir uns sicher einig. Sie haben einen Anspruch auf ein Leben mit geringerer Kriminalität. Wir haben – davon wird eigentlich nie geredet – volles Vertrauen zur Polizei. Das Wort „Vertrauen“ wird bezüglich der Polizei zu wenig genutzt. Auch hier sollten Sie mir und uns zustimmen.
Auf der bereits erwähnten Pressekonferenz machte Herr Innensenator Ronald Schill deutlich, dass die Hamburger Polizei mit der Neuordnung der Führungsstruktur in die Lage versetzt wird, dem Bürger schnell und effektiv bei der Durchsetzung seiner Ansprüche auf ein Leben in Frieden und Sicherheit zu helfen. Dies unterstützt meine Fraktion und, ich glaube, auch die Koalition. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage Finanzierung von Großprojekten aus dem Titel
„Kunst im öffentlichen Raum“ wirft für mich einige grundsätzliche Fragen auf. Insofern, Herr Buss, bin ich nicht unbedingt Ihrer Meinung, sondern neige eher zu Herrn Hardenbergs Meinung.
Das ist ganz erstaunlich, aber stellen Sie sich vor, ich habe auch eine eigene Meinung. Was soll „Kunst im öffentlichen Raum“ leisten? Was ist ihr Ziel? Was ist ihr Anspruch?
„Kunst im öffentlichen Raum“ soll die städtische Umwelt verbessern, verschönern. Sie soll die urbane Identität Hamburgs und die Eigenart ihrer Stadtteile prägen. In der Hamburger Verwaltungsanordnung über „Kunst im öffent
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lichen Raum“ vom 26. Mai 1981, mit Änderung vom 26. März 1996 heißt es:
„Die Kunstkommission soll grundsätzlich Projekte auswählen, die ihre künstlerische Wirkung auf Dauer erhalten.“
Aus dem Haushaltstitel „Kunst im öffentlichen Raum“ wurde unter anderem das internationale Ausstellungsprojekt „Außendienst“ finanziert. Ich möchte eines gleich vorwegnehmen. Das Projekt „Außendienst“ ist ein Paradebeispiel für Missmanagement und Fehlkalkulation der Kulturbehörde des rotgrünen Senats.
Das hat den Haushalt über vier Jahre hinweg belastet. Das muss man sich einmal vorstellen. „Außendienst“ kann als temporäres, kurzlebiges Projekt bezeichnet werden. Lediglich vier Kunstwerke von insgesamt 15 Einzelprojekten befinden sich noch am Ursprungsort.
Das geht im Übrigen aus der Großen Anfrage auch hervor. Herr Hardenberg hat es bereits deutlich gemacht. Dieses Projekt war selbst in der Kulturszene äußerst umstritten und bei mir auch.
Mit der Großen Anfrage des Abgeordneten Hardenberg wird deutlich, dass dies ein sehr kostspieliges Projekt gewesen ist beziehungsweise immer noch Kosten verursacht.
Zu nennen ist zum Beispiel das Kunstwerk „Pflanzeninsel“. Dies ist ein Beispiel unter vielen, das dauerhafter Pflege bedarf. Die Gesamtkosten für „Außendienst“ betragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt circa 1,4 Millionen Euro. Wie kostspielig dieses Projekt ist, wird einem immer mehr deutlich, wenn man sich den Haushalt anschaut, der für „Kunst im öffentlichen Raum“ jährlich etwa 500 000 Euro bereithält.
Ich kann es nur begrüßen, dass in diesem Jahr endlich ein abschließender Bericht vorgelegt wird. Der alte Senat ist uns dieses schuldig geblieben.
Die Kulturbehörde unter der Kultursenatorin Frau Dr. Christina Weiss beabsichtigte, dies wurde bereits gesagt, das internationale Ausstellungsprojekt in den Jahren 2000 und 2001 in drei verschiedenen Projektphasen durchzuführen. Die dritte Projektphase konnte schon nicht mehr durchgeführt werden, weil keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung standen. So konnten einige Projekte nicht realisiert werden.
Ich kann Herrn Hardenberg nur zustimmen, das Projekt ist in der letzten Legislaturperiode katastrophal geplant und durchgeführt worden.
Das Abschlussprojekt „Werbung statt Kunst“ wurde endlich am 26. Juli 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt. Ende Mai 2002 wurde der Katalog fertiggestellt, um das Projekt einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ich begrüße, dass das Projekt von der Kulturbehörde unter unserer Kultursenatorin Frau Dr. Horáková endlich abgeschlossen wurde.
Wir sollten uns darüber hinaus auch die Frage stellen, ob wir uns in Zeiten knapper Kassen ein Depot für abgelegte Kunstwerke des öffentlichen Raums leisten wollen, in denen Kunstwerke, die Geld gekostet haben, weggeschlossen werden. Ich meine damit den Schuppen 43 B im Freihafen, in dem derzeit insgesamt 18 Kunstwerke lagern, die zum Teil noch nicht einmal ausgestellt worden sind.
Herr Hardenberg nannte bereits ein anschauliches Beispiel, das „Hamburger Abendblatt“ berichtete in diesem Zusammenhang kürzlich unter dem Titel „Hamburgs vergessene Kunstschätze“ davon.
Den Vorschlägen von Herrn Hardenberg zur Verwendung der Kunstwerke kann ich mich nur anschließen; zum Beispiel Ausstellung oder Versteigerung über das Internet. Auch meine Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass die zuständige Behörde unter unserer Kultursenatorin diese Einlagerung von Kunstwerken nicht fortsetzen wird.
Meine Damen und Herren, wenn wir über Kunst im öffentlichen Raum reden, sollten wir auch bedenken, dass es nicht nur darum geht, neue Projekte zu installieren, sondern vorhandene Kunstwerke auch instand zu halten. Denn Kunstwerke im öffentlichen Raum, das wissen wir alle, sind nicht nur der Witterung, sondern auch dem Vandalismus ausgesetzt. In Zeiten, wo das Geld leider so wichtig geworden ist, so dass nicht großzügiger gehandelt werden kann, können wir uns ein Missmanagement und eine Fehlkalkulation einfach nicht leisten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Wehnert, ich bin einigermaßen erstaunt über diese Rede. Die hätte ich mir schon vor Jahren gewünscht, sie ist aber nicht gekommen.
Ich beginne einmal etwas sanft, damit wir uns hier nicht so echauffieren. Sie haben in Ihrem Antrag richtig dargestellt, dass die Freiwillige Feuerwehr ein gutes Beispiel für Bür
gersinn ist; das kann man unterstützen, das ist ja so. Mit ihren 87 Wehren und fast 2600 ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen ist sie ein unverzichtbarer Bestandteil des Sicherheitskonzepts dieser Stadt.
Die Freiwillige Feuerwehr ist gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr Gewährleister für Sicherheit in Sachen Brandschutz, technischer Hilfeleistung und im Bereich des Rettungsdienstes. Die Anzahl der Einsätze – da haben Sie Recht, Herr Wehnert – für die Freiwillige Feuerwehr hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Das hat mich überrascht und eigentlich auch beglückt. Diese Mehrbelastung wurde mit einer großen Einsatzbereitschaft der Feuerwehrleute gemeistert; dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung. Aber nicht nur ihnen gilt unser Dank, sondern auch ihren Familien und Arbeitgebern.
Sie sind bereit, für dieses Engagement Verzicht zu üben, denn die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr erfordert Verzicht im privaten wie auch im beruflichen Bereich.
Den Dank der CDU haben wir durch die Verleihung des Hamburger Bürgerpreises 1998 an die Freiwilligen Feuerwehren zum Ausdruck gebracht.
Mit diesem Preis zeichnet die CDU jährlich Menschen aus, die durch Mut, Zivilcourage, soziales Engagement und menschliches Handeln Verantwortung für ihre Mitmenschen und das Gemeinwohl übernehmen. Mit dieser Ehrung der Freiwilligen Feuerwehren haben wir gezeigt, wo die CDU steht und dass wir uns für ihre Belange intensiv einsetzen und auch in Zukunft einsetzen werden.
Wie ich bei Durchsicht alter Unterlagen feststellen konnte, hat Ihre Fraktion, Herr Wehnert, in der letzten Legislaturperiode kaum einen Antrag zur Verbesserung der Situation der Feuerwehr eingebracht.
Ihre Fraktion hat die Sparbeschlüsse des Senats uneingeschränkt mitgetragen.
Jetzt entdecken Sie in der Opposition plötzlich Ihre Liebe zur Freiwilligen Feuerwehr – eigentlich recht spät.
Sie wissen es noch nicht, Sie sind ja noch nicht so lange dabei.
Herr Neumann schreibt in seinem Antrag, dass sich der Amtsleiter der Berufsfeuerwehr und der Landesbereichsleiter der Freiwilligen Feuerwehr seit Jahren nicht mehr auf die Verteilung der Haushaltsmittel untereinander einigen konnten; das ist doch nun wirklich eine politische Bankrotterklärung. Ihr abgewählter Senat hat seine politische Verantwortung vernachlässigt.
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Er hat es versäumt, eine vermittelnde Position einzunehmen, damit Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr ihre Aufgaben und Mittel einvernehmlich aufteilen und einen Kontrakt schließen. Der rotgrüne Senat hat seine Sparbeschlüsse konsequent durchgesetzt und Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr bei der Einigung über die Aufteilung der Mittel nicht unterstützt.
Hier zeigt sich mir deutlich, dass die Feuerwehr und schon gar nicht die Freiwillige Feuerwehr vom alten rotgrünen Senat nicht die Anerkennung erhalten hat, die ihr gebührt; das wollen und werden wir ändern.
Nun zum Petitum Ihres Antrags. Ihre Fraktion möchte für die Freiwillige Feuerwehr separate Titel im Haushaltsplan eingerichtet haben. Sie fordern damit Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Freiwilligen Feuerwehren. Das sind Dinge, die Sie mit Ihrem abgewählten Senat nicht durchsetzen konnten, sonst hätten Sie wohl schon früher einen solchen Antrag eingebracht.
Erklärend zu Ihrem Petitum muss gesagt werden, dass die Finanzierung – das hat auch Herr Wehnert schon gesagt – der Freiwilligen Feuerwehr in voller Höhe aus dem Landeshaushalt erfolgt, und zwar im Einzelplan 8.1, Kapitel 8550 „Feuerlöschwesen und Rettungsdienst“. Es gibt dabei keine getrennten Haushalte für die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren; das hat auch seinen Grund. Die Freiwillige Feuerwehr ist ein Teil der Feuerwehr Hamburgs. Sie bildet zusammen mit der Berufsfeuerwehr eine organisatorische Einheit. Sie haben gemeinsam bestimmte Aufgaben zu erfüllen wie Brandschutz, technische Hilfeleistung und Aufgaben im Bereich des Rettungsdienstes. Die Mittel sollen jährlich in einer so genannten Leistungsvereinbarung einvernehmlich zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr aufgeteilt werden. Ein solcher Kontrakt kam zuletzt im Jahre 2000 zustande und wurde dann immer so weitergeführt und kein neuer ist zustande gekommen.
Zu der Tatsache, dass sich Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr nicht auf einen Kontrakt einigen konnten, habe ich jetzt einiges gesagt. Zu Ihrem Argument, dass die Mittelaufteilung zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr an der Bürgerschaft vorbei erfolgt, kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Sie besitzen als Parlamentarier das Recht, Kleine und Große Anfragen an den Senat zu stellen.
Herr Quast hat zum Jahresetat 2000 und 2001 der Feuerwehr Hamburgs bereits eine Schriftliche Kleine Anfrage gestellt und Auskunft erhalten; vielleicht sollten Sie sich diese einmal durchlesen.
Soweit ich weiß, gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Einrichtung eines getrennten Haushaltstitels. Ich glaube, es besteht Beratungsbedarf. Für die CDU-Fraktion ist entscheidend, dass Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr nicht gegeneinander ausgespielt werden und wir zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.
Ich beantrage deshalb die Überweisung an den Innenausschuss. Wir werden dann prüfen, ob es sinnvoll ist, für die
Freiwillige Feuerwehr separate Titel einzuführen zum Wohle der Feuerwehr Hamburgs und ich meine damit zum Wohle der Berufsfeuerwehr und auch der Freiwilligen Feuerwehr. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, ich gebe zu, dass mein Part sehr schwierig ist.
Herr Zuckerer, ich hatte gehofft, dass Sie gar nicht mehr drankommen.
Sie haben natürlich einige Dinge gesagt, die ich auch bringen wollte. Insofern möchte ich Ihre Zeit nicht noch so lange in Anspruch nehmen. Aber es ist nun einmal so, wir sind dran und ich werde das formulieren, was ich mir vorgestellt habe. Ich wäre dankbar, wenn Sie bei mir hin und wieder so klatschen würden wie bei Herrn Zuckerer.
Vielleicht ist Herr Zuckerer gar nicht verheiratet und sollte es selbst einmal versuchen.
Er hat sich nämlich so hineingeredet, dass ich den Eindruck habe, er hätte Lust.
Worum es in diesem Antrag geht, haben wir bereits vernommen. Sonntagstrauungen sollen außerhalb der Standesämter intensiv durchgeführt werden.
Ja, samstags.
Dafür möchte ich mich auch aussprechen. Diese Anregung ist positiv. Wir haben den Eindruck, dass es sehr begehrt ist, sich außerhalb der Standesämter trauen zu lassen, denn in dem Modellversuch 1997 bis 2000, den Sie, Herr Zuckerer, angesprochen haben, ist festgestellt worden, dass das Interesse daran groß ist.
Sie haben ungewöhnliche Orte wie Alsterdampfer und Elbschiffe genannt. Sie haben noch die Fleete
und die Bille mit eingefügt, die mir sehr wichtig ist. Auch ich habe einen Anruf bekommen, dass wir noch die Bille haben. Dieses Gewässer in Bergedorf möchte ich heute mit einbringen. Hier möchten wir ebenfalls Trauungen durchführen können.
Für eine Weltstadt wie Hamburg ist ein vielfältiges Angebot begrüßenswert. Diese Wünsche kämen vielen Paaren entgegen. Das hat auch der Modellversuch gezeigt.
Nun möchte ich aber auch – das ist vielleicht etwas anderes, das hat Herr Zuckerer nämlich noch nicht gesagt – Werbung für Bergedorf machen.
In Bergedorf sind Trauungen derzeit im Standesamt und im Bergedorfer Schloss möglich. Das Schloss bietet eine schöne Kulisse für Eheschließungen und wird von Brautpaaren gern in Anspruch genommen. Ich könnte mir durchaus vorstellen – und die Bergedorfer Abgeordneten könnten das vielleicht unterstützen –, dass weitere Orte
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durchaus in Anspruch genommen werden könnten. Ein Beispiel ist das Bergedorfer Rathaus, in dem wir einen wunderbaren Spiegelsaal haben, der unter Umständen in Anspruch genommen werden könnte. Wir haben ihn beim fünfundsiebzigjährigen Rathausjubiläum besichtigen und noch einmal genießen können. Wer Interesse hat, sollte einmal nach Bergedorf kommen und sich diesen wunderbaren Raum ansehen.
Fazit. Was auf der Alster und auf der Elbe möglich ist, gilt auch für die Bille. Insofern freue ich mich, wenn wir dieses Gewässer nun auch in diese Eheschließungszeremonie mit aufnehmen können.
Nun ist es natürlich richtig, dass Trauungen außerhalb der Standesämter zeit- und kostenaufwendig sind. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Bezirke ein Mehr an Aufwand leisten können.
Auch hier hat sich gezeigt, dass heiratswillige Paare gern bereit sind, Kosten für höheren Aufwand zu bezahlen. Dieses sollten wir wahrnehmen. Unter Umständen würden damit einige Kosten gedeckt.
Wir zeigen durch diese Flexibilität, dass wir eine kompetente öffentliche Verwaltung haben, die den Willen zur weiteren Leistungssteigerung und Modernität hat. Trauungen außerhalb der Standesämter sind aufgrund des Zeitaufwandes nur an Samstagen möglich. Dies entspricht aber gleichzeitig den Bedürfnissen der Brautpaare. Dem sollte man Rechnung tragen. Also, versuchen wir es doch. Hamburgs Verwaltung stellt sich durch ein vielfältiges Angebot kundenfreundlicher dar. Heiratswilligen Paaren und natürlich den anderen Bürgern würde gezeigt werden, dass Hamburg eine dienstleistungs- und kundenorientierte Stadt ist.
Meine Damen und Herren! Stimmen Sie diesem Antrag der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP zu. Sie kennen doch alle das Lied:
„An de Alster, an de Elbe, an de Bill’, kann ein jeder ener moken, wat he will.“
Moken wir’s.
Wie viele Drogendealer konnten seit Beginn der Amtszeit des neuen Senats insgesamt beziehungsweise pro Monat abgeschoben werden und wie viele waren es demgegenüber durchschnittlich in einem Monat der letzten Wahlperiode?
Ich schließe gleich meine zweite Frage an: Worauf führt der Senat die aktuelle Entwicklung zurück?