Wolfhard Ploog
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Menschlichkeit statt Aktenlage
sagen Sie und behaupten, wir bräuchten eine neue Ausländerpolitik in Hamburg. Ich sage Ihnen – das wird Sie nicht wundern –, das brauchen wir natürlich nicht, sondern was wir in Hamburg benötigen, ist, wie überall im Bund, ein endlich geordnetes vernünftiges Ausländerrecht.
Ich will im Einzelnen nicht weiter darauf eingehen – wir schätzen uns ja sehr, Herr Polle –, aber Abschiebekommandos gibt es hier nicht. Wir haben auch, als es den rotgrünen Senat gab, niemals behauptet, dass es Abschiebekommandos gebe. Das hört sich ganz, ganz schlimm an und würde einen menschenverachtenden Umgang mit den hier lebenden Ausländern bedeuten. Dieses weise ich auch im Namen der Koalition zurück.
Meine Damen und Herren! Die Union gestaltet ihre Ausländerpolitik in Hamburg berechenbar. Alles staatliche Handeln, das des Senats, aber auch das des Parlaments, muss sich an den gesetzlichen Möglichkeiten ausrichten. Unsere Ausländerpolitik können Sie in Hamburg definieren mit Herz, Verstand und mit Augenmaß.
Berechenbar mit Herz, Verstand und Augenmaß, und das ist unsere Richtschnur.
Dass wir dieses neue Ausländerrecht noch nicht haben, liegt nicht an uns. Es liegt daran, dass Sie in Berlin keinen konsensualen Vorschlag gemacht haben und darauf beharren, dass die Extreme umgesetzt werden, und das machen wir nicht mit.
Dieses neue Ausländerrecht ist heute auch gar nicht unser Thema, sondern das Thema ist Ihre Auffassung, wir bräuchten eine neue Ausländerpolitik. Im Rahmen dessen, was möglich ist, handelt auch meine Fraktion und sie orientiert sich immer an den Möglichkeiten, die das Ausländerrecht uns lässt. Das wissen Sie auch und ich beziehe mich jetzt einmal auf den Fall der beiden ghanaischen Schwestern; die anderen von Ihnen genannten Fälle sind auch nur ein Teil dessen. Natürlich hängt mit jedem Ausländer, mit jeder Ausländerin, mit jeder Familie, mit allen Kindern immer ein menschliches Schicksal zusammen. Das wissen wir auch, da sind wir doch nicht ohne Empfindungen und da sind wir doch alle einer Meinung.
Die Schwestern sind – ich sage das einmal, um Ihnen das aufzuzeigen – unerlaubt eingereist, ohne Visum. Zuvor war ein Visumsverfahren negativ durchlaufen worden. Das gehört auch mit zur Wahrheit.
In diesem Fall verlangt das Gesetz die Ausreise und deshalb hat die Koalition auch auf "nicht abhilfefähig" erkannt. Hätten wir zulassen sollen, dass wir als Verfassungsorgan Bürgerschaft dem Verfassungsorgan Senat
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vorschlagen, bitte, Senat, wir erwarten von dir ein rechtswidriges Handeln? Dieses können wir nicht machen. Insofern hat uns der Verstand geraten, auf "nicht abhilfefähig" zu erkennen. Aber – ich sagte Ihnen, wir machen es auch mit Herz – wir haben gesagt, und da bin ich mit Ihnen völlig einer Meinung, dass Kinder zu den Eltern gehören und hier zur Mutter; das ist doch gar keine Frage. Dieser Senat ist doch nicht darauf aus, Kinder von den Eltern zu trennen.
Ich will die Geschichte dieser Schwestern, die ich im Einzelnen nicht kenne, hier gar nicht diskutieren, weil ich mich nur vergaloppieren könnte. Aber es ist doch nicht so, dass alle zusammen zu uns gekommen sind und plötzlich der eine Teil ausreisen soll. Wir müssen uns also auch ein bisschen an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren.
Anders kommen wir doch zu keiner vernünftigen Lösung.
Wenn es für Sie ein bisschen Familie gibt, dann ist es in Ordnung. Für mich gibt es nicht nur ein bisschen Familie, sondern Familie ist Familie.
Deswegen haben wir weiter gesagt – dies können Sie in dem Bericht auch nachlesen –, dass maßgeblicher Wille der Abgeordneten aller Fraktionen ist, den beiden Mädchen ein Zusammenleben mit ihrer in Hamburg wohnenden und arbeitenden Mutter zu ermöglichen.
Jetzt komme ich zum dritten Punkt. Mit Augenmaß haben wir eine Lösung vorgeschlagen und hoffen, dass sich das umsetzen lässt. Ich bin überzeugt, dass der Senat, so weit es möglich ist, dem auch folgt: eine Vorabzustimmung Hamburgs zur Sicherung der Wiedereinreise und eine kurze Befristung der schnellen Rückkehr, beides im Rahmen des rechtlich Möglichen. Etwas anderes können wir auch gar nicht verlangen. Das ist alles ein wenig umständlich, das weiß ich, und nach unser aller Vorstellungen könnte so etwas auch sicher sehr viel eleganter vonstatten gehen, das wünschen auch wir uns. Aber dafür benötigen wir – da komme ich auf das zurück, was ich zu Anfang gesagt habe – keine neue Politik, sondern ein neues Recht.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.
Deswegen fordere ich Sie auf, Ihren Teil für ein einvernehmlich gestaltetes neues Ausländerrecht in Berlin beizutragen und dann bleibt mit dem neuen Recht unsere Ausländerpolitik für Hamburg berechenbar mit Herz, Verstand und Augenmaß. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja ein bisschen abgeglitten.
Bei mir nicht. Dann haben Sie die Beiträge, die jüngst gefallen sind, vielleicht nicht so richtig verfolgt. Aber ich möchte – bei aller Wertschätzung Ihres Engagements, Frau Kiausch – mal eines sagen: Hier zu sagen, wir bräuchten den Eingabenausschuss nicht, ist ja ein bisschen sehr vermessen.
Herr Polle hat hier eines zutreffend geschildert: In der ganz großen Mehrzahl der Fälle machen wir das meistens einvernehmlich. Dann gibt es einige andere Dinge. Natürlich müssen wir auf die Anliegen auch politisch antworten. Genau dieses hat die Koalition getan. Die Koalition hätte eines machen können – das wäre ein großer Fehler und das ist von Herrn Schrader auch ausgeführt worden –, wir hätten sagen können: "Zur Berücksichtigung". Dann jubelt alle Welt, hurra, sie sind dafür. Sie erwarten doch nicht, dass wir von uns aus dann hinterher dem Senat sagen, er sei der Böse.
Das haben doch auch Sie in Ihren schlimmsten Tagen in den Auseinandersetzungen mit Ihrem Senat nicht gemacht.
Was erwarten Sie eigentlich von mir?
Meine Damen und Herren, regen Sie sich nicht auf, das verblendet und verstellt den Blick.
Zweiter Punkt: Wir haben in dieser Frage genau das gemacht, was uns möglich war. Das Votum ist Ihnen ja geläufig, Sie haben es ja auch zitiert. Insofern habe auch ich, Herr Kollege Scheurell, für mich ganz persönlich – und ich glaube, wir sind alle gleichermaßen stark engagiert – kein schlechtes Gewissen und stehe nach wie vor zu dieser Entscheidung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf gleich mal auf den Fall Ejupi eingehen. Was Sie geschildert haben, Frau Dr. Lappe, ist natürlich nicht nur beeindruckend, sondern stimmt uns alle in diesem Parlament nachdenklich. Man darf nur eines nicht übersehen. Es macht die Sache zwar nicht besser, aber Herr Ejupi ist nur ein Fall von vielen. Der Fall lag nicht anders, als bei vielen anderen auch. Herr Ejupi hat sich nur aus der Menge dieser Anträge deshalb herausgehoben, weil sich so viele Unterstützer für diese Familie gefunden hatten. Das war auch beeindruckend. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Wenn Sie heute hier schildern, wie es der Familie dort ergangen ist, dann ist es in der Tat bitter, das erfahren zu müssen. Und für die Menschen ist diese Erfahrung auch bitter. Gleichwohl ist es aber so, dass wir dann auch mehrheitlich nicht nur in diesem, sondern auch in vielen anderen Fällen auf „nicht abhilfefähig“ entschieden haben, weil es keinen Weg gibt, jedenfalls zurzeit noch nicht, aktuell zu sagen: Jawohl, ihr könnt bleiben. Dieses ist alles auch nur über eine Zuwanderung zu regeln, wie auch immer es dann geregelt wird.
Der Eingabenausschuss – damit komme ich auch zu Ihren Anträgen – berät einige Fälle auch ganz besonders gründlich. Dabei muss man sich manchmal fragen, ob es immer sinnvoll ist, so zu handeln, wie der Staat handelt oder handeln muss. Man kann sich auch rein theoretisch andere Lösungen vorstellen. Darüber will ich aber jetzt nicht lange nachdenken. Das macht uns hier in der Sache selbst allenfalls ratloser.
Ich meine, dass wir den Anträgen aus den Drs. 17/3307 und 17/3383 nicht folgen sollten. Es wird beantragt, jedenfalls bis zum Besuch in Belgrad, Abschiebungen nach Serbien-Montenegro und in den Kosovo auszusetzen. Zudem sollen vom Eingabenausschuss bereits getroffene Entscheidungen in diesen Fällen kassiert werden. Darin sehe ich keinen Sinn. Ein Abschiebestopp würde dazu führen, dass rund 1900 Ausreisepflichtige nach SerbienMontenegro und 240 in den Kosovo nicht ausreisen müssten. Dafür gibt es zunächst rechtlich gar keine Handhabe. Wir würden den Menschen auch Hoffnungen machen, die sich hinterher nicht erfüllen würden.
Wahr ist, dass der Brief von Frau Roth und auch der Artikel dieses Reporters, der Frau Roth begleitet hat, uns schon sehr beschäftigt hat. Ich glaube, dass jeder, der diesen Brief noch nicht gelesen hat und ihn lesen würde, sehr ins Nachdenken käme. Aber es bezieht sich hier ja auch in erster Linie auf die Verhältnisse für die Roma. Daher macht es keinen Sinn, sämtliche Abschiebungen dorthin auszusetzen. Das macht die Sache auch nicht einfacher. Die Roma leben dort auch unter ganz schwierigen Verhältnissen und möglicherweise Familie Ejupi auch, die diesem Lebenskreis nicht angehört.
Bei den Roma haben wir selbst auch für uns festgelegt, dass bis zur Reise diejenigen nicht abgeschoben werden sollen, die krank sind. Außerdem sind es nur wenige Menschen dieser Zugehörigkeit. Teilweise wissen wir auch gar nicht, ob sie dem Volk der Roma angehören oder nicht. Aber viele sind ja auch schon freiwillig ausgereist. Ich will es damit nicht verniedlichen und auch dadurch nicht die Verhältnisse anders darstellen. Aber ich glaube, dass wir gut beraten sind, so fortzufahren und insbesondere bei den Roma darauf zu achten, die Entscheidungen auszusetzen. Ich glaube auch, dass der Senat uns folgen wird, selbst in den Fällen, wo wir Ja gesagt haben, dass er hier auf eine Ausweisung zunächst verzichtet, bis wir dort gewesen sind. Das wollen wir jedenfalls erreichen. Daher schlage ich vor, dass wir bei dem bleiben, was wir einmal beschlossen haben. Wir schauen zukünftig ganz besonders gründlich darauf, ob es sich um Roma-Zugehörige handelt, bei denen dann wie bisher verfahren wird. Der Rest muss dann erst einmal so auch Bestand haben. – Vielen Dank.
Erster Vizepräsident Berndt Röder. Das Wort hat der Abgeordnete Schenk.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sind ja sehr aufgeregt. Es ist schön, dass wir den Vollzug auf diese Art und Weise einmal wieder ins Gespräch bringen.
Ich auch, natürlich. War das eine Schande?
Ich weiß nicht, worauf Sie sich jetzt beziehen.
Wobei ich sagen muss, Herr Neumann, das ist wohl ein bisschen neben der Sache.
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Ich habe mich früher für den Vollzug engagiert. Ich weiß nicht, was das soll, wenn Sie meinen, ich hätte mit dem persönlichen Unglück, das ich erleiden musste, den Vollzug ins Gerede gebracht hat.
Zum Thema. Knast erleiden zu müssen, ist schlimm genug. Ich gebe Ihnen Recht, Frau Dr. Lappe, das ist wirklich nicht spaßig. Ich meine aber, dass Sie es nicht recht verstanden haben
und nicht richtig werten, was die Koalitionsmehrheit im Ausschuss gesagt hat. Dort wurde nicht gesagt, das können wir nicht und wir setzen noch einen obendrauf. Das wären völlig sachfremde Erwägungen, die rechtlich gar nicht zulässig sind. Das hielte ich für fatal und hätte ich auch nicht mitgemacht.
Sie haben Recht, viele Kolleginnen und Kollegen, die Hahnöfersand gesehen haben und damit möglicherweise das erste Mal Strafvollzug so hautnah erleben konnten, haben neue Eindrücke mitbekommen. Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass jemand sagte, den Frauen ginge es ohnehin gut oder gut genug und jetzt müssten wir sie daran hindern, "einen längeren Aufschluss zu bekommen.“ Ich bin der Auffassung – Sie wissen, wir hatten ja noch eine Auszeit genommen –, dass der frühere Einschluss allein deshalb geschieht, um in der Anstalt kein Ungleichgewicht entstehen zu lassen, denn in den Bereichen mit überwiegend männlichen jugendlichen Strafgefangenen ist der Einschluss auch auf 19 Uhr festgesetzt. Wenn Sie sagen, im Juni 2002 sei das zurückgefahren worden, kann das mit Sicherheit nicht mit Billwerder zusammenhängen. Ich kann es nur so verstehen – das hat uns der Anstaltsleiter, der dort Rede und Antwort gestanden hat, auch so verdeutlicht –, dass dort um 19 Uhr Schichtwechsel ist. Die Männer und Frauen des Tagesdienstes gehen dann nach einer ZwölfStunden-Schicht nach Hause. Dann beginnt der Nachtdienst und das gesamte Frauenhaus, in dem rund 100 Frauen untergebracht sind, wird während der Nacht von zwei Kolleginnen oder Kollegen betreut. Darum ist es aus Sicherheitsgründen nicht anders machbar. So habe ich das verstanden.
Im Übrigen ist der Anstaltsleiter nicht daran gehindert, andere Einschlusszeiten festzulegen, das unterliegt seiner eigenen Entscheidung.
Wenn das aber aufgrund der Anzahl des Personals nicht anders möglich ist, kann er es auch nicht machen. Im Vollzug ist vieles wünschenswert und dem würde sich auch niemand entziehen, aber leider ist nicht alles machbar. Es ist natürlich schwierig, unter den Anstalten eine Gleichheit herzustellen. Es gibt Anstalten, die spätere Einschlusszeiten haben, aber da gibt es auch andere Bedingungen. Die Petentin – das war das Ursprüngliche, was sie sagte – vergleicht die Einschlusszeiten in Hahnöfersand mit der in der Vollzugsanstalt Vierlande, in der sie war. Dort war damals der Einschluss
bis 23 Uhr möglich. Das war aber ein offener Vollzug und all die Frauen, die nicht in den offenen Vollzug hinein durften, waren in anderen Haftanstalten. Wenn sie den offenen Vollzug alleine haben und nur wenige Frauen, dann ist das anders darstellbar.
Ich habe Ihren Einwurf jetzt nicht verstanden.
Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob ich einen reinen offenen Vollzug habe oder einen geschlossenen.
Wenn die Möglichkeit bestünde, würde sich keiner dagegen wehren. Aber dies ist nicht möglich gewesen, so haben wir auch die Anstaltsleitung verstanden, und deswegen war die Mehrheit des Ausschusses der Überzeugung, dass man in der Anstalt kein Ungleichgewicht herstellen sollte. Deswegen haben wir gesagt, es muss dabei bleiben und die Eingabe ist nicht abhilfefähig. Das war der Grund für die Koalition und kein anderer, schon gar nicht der – darauf lege ich sehr großen Wert –, noch eine zusätzliche Bestrafung obendrauf zu setzen. Das wäre rechtswidrig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Stöckl, wir sind gerade dabei, Hamburg zu einer liebenswerten und kinderfreundlichen Stadt zu machen,
ohne natürlich behaupten zu wollen, dass es sich nicht vorher auch schon für Kinder gelohnt hätte, in Hamburg zu leben. Ich hätte an Ihrer Stelle auch die Gelegenheit genutzt, noch ein paar Bemerkungen abzulassen. Aber, diese Birne ist geschält und wir sollten jetzt diese Diskussion in diesem Zusammenhang nicht nachholen. Das führt uns nicht weiter.
Sie haben Recht, es ist jedermanns gutes Recht, eine Eingabe an den Eingabenausschuss zu richten. Das wollen wir damit auch gar nicht unterlaufen. Ich weiß gar nicht, was diese Bemerkung in dem Zusammenhang sollte.
Sie haben zu Recht geschildert, dass die Regierungskoalition leider keine Mehrheit hatte. Gottlob hatten Sie auch keine.
Sie haben aber dabei übersehen, dass in einer nachfolgenden Sitzung mit der Mehrheit der Regierungskoalition eine weitere gleichlautende Eingabe abgelehnt wurde. Deshalb werden wir das heute auch so machen, weil es keinen Sinn hat, heute anders zu entscheiden. Die Diskussion im Rahmen der Aktuellen Stunde hat gezeigt, auf welchem Wege wir sind und, vor allem, dass wir auf dem richtigen Wege sind. Da macht es keinen Sinn, hier einen Schlenkerkurs zu fahren. Wir werden deshalb die nicht gelungene Abstimmung heute mehrheitlich nachholen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wer von Staats wegen autorisiert ist, über andere Menschen bestimmen zu müssen oder zu dürfen, der muss diese Gewalt immer verträglich gestalten, er muss sich an den Grundsätzen der Menschlichkeit orientieren. Ich hoffe und ich glaube, dass dies in diesem Hause Konsens ist. Das als Vorbemerkung.
Ich glaube, wir streiten uns hier in der Sache um etwas, was nicht immer angenehm ist, sich aber manchmal leider nicht vermeiden lässt.
Ich möchte zunächst auf das eingehen, was Herr Polle gesagt hat. Herr Polle, Sie haben leider überwiegend nicht zur Sache gesprochen, wenngleich Sie, meine Damen und Herren, natürlich einen Einzelfall aus der letzten Zeit herausgegriffen haben, der auch mich anrührt. Das ist doch gar nicht die Frage. Ich glaube, dass es weder in diesem Hause noch in der Innenbehörde, noch im Einwohner-Zentralamt jemanden gibt, der dieses „Geschäft“, Kinder oder Erwachsene dorthin abzuschieben, wo sie vielleicht gar nicht hin wollen, gerne macht. Ich glaube nicht, dass jemand dabei Lust empfindet. Das ist so außerordentlich schwierig, deswegen müssen wir uns diesem Thema mit der notwendigen Ernsthaftigkeit widmen. Ich habe allerdings nicht den Zweifel gehabt, dass Sie das nicht wollten. Aber dieser Fall, den Sie vorgetragen haben, rührt mich auch an – Sie haben mich ja vorhin angesprochen –
und wir müssen ihn noch aufklären. Im Moment kann ich mich nicht weiter darauf einlassen, weil ich die Umstände nicht kenne.
Sehr geehrte Frau Möller! Nichtöffentlich haben wir es deshalb gemacht, weil die Angelegenheit nach dem Verständnis der Koalitionäre nur am konkreten Einzelfall diskutiert werden konnte.
Die Umstände dieses Falles führten zu diesen außergewöhnlichen Maßnahmen. Die Handlungsweisen sind auch beanstandet worden. Das Thema rein theoretisch zu diskutieren, kann eine ganze Menge Vergnügen machen – da gebe ich Ihnen Recht –, das führt aber nicht weiter, weil es überwiegend an der Realität vorbei geht. Ich will das gar nicht verharmlosen, aber man kann es auf eine ganz einfache Formel bringen: Wenn Menschen sich hier nicht länger aufhalten dürfen und ausreisen müssen – das stand außerhalb eines vernünftigen Zweifels – und sie tun es nicht, der Staat aber sagt, er müsse diesen Anspruch, den er an diese Menschen hat, durchsetzen, dann muss er auch einen Weg finden, dass er am Ende Erfolg hat. Was nützt Ihnen ein Staat, der Vollstreckungsversuche unternimmt und sich hinterher wie ein zahnloser Tiger gebärdet.
Wenn der Staat das Recht nicht durchsetzen kann, bringt es uns alle nicht weiter. Das ist in der Tat schwierig. Es ist auch schwierig, kleine Kinder zur Nachtzeit zu wecken. Ich will mich gar nicht auf platte Vergleiche einlassen. Aber Sie müssen konkret sehen, warum das zur Nachtzeit gemacht werden musste. Es war ein Flugzeug gechartert worden, und zwar nicht nur für diese Familie, sondern auch für weitere Personen. Sie mussten noch nach Berlin reisen, wo
das Flugzeug um 9 Uhr abfliegen sollte. Es war vernünftig, zu dieser frühen Uhrzeit eine Maschine zu buchen, denn was nützt es diesen Menschen, wenn sie erst zur Nachtzeit in der Heimat ankommen. Da ist es sinnvoll, eine Nacht dranzugeben und mit einer frühen Maschine nach Hause zu fliegen, damit man sich, in der Heimat angekommen, noch um etwas kümmern kann. Das war eine vernünftige Begründung der Innenbehörde. Im Übrigen kam die Abreise nicht unerwartet, sie wussten seit langem, dass sie ausreisen mussten.
Natürlich ist es fürsorglich, aber Sie können doch nicht immer alles unter einen Hut bringen. Wie wollen Sie das denn machen?
Es ist ein schöner Wunsch, künftig frühzeitige behördliche Begleitungen zum Flughafen zwecks Abschiebung von Familien mit Kindern nicht mehr zur Nachtzeit beginnen zu lassen. Dem kann sich sicher jeder anschließen. Aber wenn es nicht möglich ist, muss es auch zu einer anderen Zeit gehen. Ein bisschen realistisch müssen wir auch sein.
Ich habe aus den Diskussionen mit der Innenbehörde, mit dem Einwohner-Zentralamt entnommen, dass es sich um absolute Ausnahmefälle handelt. In diesen Fällen ist es wegen der verschiedenen Umstände gar nicht möglich, anders zu handeln. Deswegen muss es natürlich in der Zukunft möglich sein – es ist rechtlich auch gar nicht verboten –, in Ausnahmefällen so zu verfahren.
Dass das Ganze natürlich von Begleitumständen gekennzeichnet ist, die niemandem gefallen können, wissen wir auch. Aber wenn jemand nicht freiwillig ausreist, muss ein bisschen nachgeholfen werden.
Dies darf natürlich nicht in einer Gewaltaktion passieren, aber es muss den Menschen deutlich gemacht werden, ihr müsst jetzt packen,
ihr habt oft genug die Aufforderung erhalten, ihr tut das nicht, dann machen wir das jetzt. Wenn es anders nicht geht, muss es eben auch morgens um drei gehen. Das hat das Einwohner-Zentralamt – jedenfalls für mich nachvollziehbar – so dargelegt.
Meine Fraktion und die beiden anderen Koalitionsfraktionen sind der festen Überzeugung, dass es auch im Einwohner-Zentralamt und bei sonstigen mit Polizeivollzugsaufgaben betrauten Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg niemanden gibt, dem es Spaß macht, Menschen nachts zu wecken und in die Kälte hinauszuschicken.
Natürlich ist das die Frage.
Mit der Zusicherung des Senats, dies auch künftig, wie bereits in der Vergangenheit geschehen – Sie haben eingeräumt, dass es das schon früher gab –, nur ausnahmsweise und in besonders gelagerten Fällen restriktiv zu nutzen, ist dieser Teil des Antrags auch erledigt.
Insofern darf ich mich noch kurz mit dem zweiten Teil des Antrags befassen, der für uns auch wichtig ist, die Auslän
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derbehörde anzuweisen, künftig keine längeren Duldungen an Ausreisepflichtige auszustellen, die vorrangig dem Zweck der Täuschung über die tatsächlich unmittelbar bevorstehende Abschiebung dienen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es jemanden gibt, der vorrangig zum Zwecke der Täuschung längerfristige Duldungen ausstellt.
Wir sind aber in der Diskussion dazu gekommen, dass künftig auch kurzfristige Duldungen ausgesprochen werden, wenn ein Abschiebetermin zeitlich sehr viel näher liegt. Das ist ein gutes Ergebnis der Diskussion, die sehr ausführlich durchgeführt wurde. Das bringt Klarheit und die CDU-Fraktion empfiehlt deshalb, die Drucksache 17/2040 anzunehmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe folgende Fragen:
In Jesteburg hat der Senat im Mai Maßnahmen beschlossen, um auf die enormen Steuerausfälle zu reagieren und gleichzeitig die Grundlage für anstehende Strukturreformen zu bereiten. Diese Maßnahmen sind offenbar missverstanden oder missgedeutet worden. In der Öffentlichkeit ist von bislang nicht bekannten Sparmaßnahmen gesprochen worden, offenbar, um den Senat in Misskredit zu bringen.
Um das aufzuklären, frage ich den Senat:
Erstens: Ist es zutreffend, dass der Senat beabsichtigt, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu ergreifen, das Weihnachtsgeld der im öffentlichen Dienst Beschäftigten zu kürzen?
Zweitens: Ist es überhaupt geplant, die Besoldung beziehungsweise Vergütung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu kürzen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Möller, es ist nicht so, dass wir uns damit inhaltlich nicht befassen wollten, sondern wir haben es deshalb...
Ja, natürlich haben wir es abgelehnt, aus gutem Grunde, aber nicht weil wir uns damit inhaltlich nicht befassen wollten, sondern es wäre nach der Auffassung der Mehrheit der Mitglieder des Eingabenausschusses nicht angängig gewesen, dem Senat etwas vorherzubestimmen. Wenn die Debatte geführt werden soll, muss sie hier im Plenum geführt werden und nicht im Eingabenausschuss; das war der Grund. Dann hätte der Senat auch noch die Möglichkeit gehabt, dazu selbst Stellung zu beziehen. – Vielen Dank.