Tanja Bestmann

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zielsetzung des Antrages, so jedenfalls für meine Fraktion gesprochen, ist - denke ich - unstrittig. Sozialhilfeleistungen sind entsprechend den Bedürfnissen und Ansprüchen zu gewähren. Das hat Herr Schenk ausgeführt. Wo Geldmittel geleistet werden, muss es natürlich auch eine Kontrolle geben, zum einen hinsichtlich eines Verdachtes auf Missbrauch, aber selbstverständlich auch bei zustehenden Ansprüchen.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Bürgerschaft hierzu eindeutig positioniert und entsprechende Anträge beschlossen.
Wenn wir uns jedoch den uns vorliegenden Antrag genauer ansehen, ist das Ergebnis dessen, was Sie hier formuliert und begründet haben und durchaus einleuchtend ist, ein wenig enttäuschend. In der Einleitung Ihres Antrags führen Sie sehr viele Aspekte, Probleme und Handlungsmöglichkeiten auf. Bei der Umsetzung hapert es dann allerdings ein wenig. Anstelle politische Vorga
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ben und Forderungen zu stellen, ersuchen Sie den Senat, eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen. Das ist ein bisschen knapp.
Mich verwundert in diesem Zusammenhang überhaupt, dass die Bürgerschaft dazu herhalten muss, ganz normales Verwaltungshandeln an dieser Stelle einzufordern. Anscheinend ist die Sozialsenatorin entgegen ihren ewigen Ankündigungen – sie hört ja jetzt auch leider nicht zu –
auf diesem Gebiet bisher nicht tätig geworden, sonst bedürfte es dieses Antrages hier nicht, sondern wir hätten bereits eine Vorschrift.
Nachträglich erklärt sich für mich auch, warum wir hier im Parlament andauernd Nachträge für den Sozialhilfe-Etat zu beraten haben und die angekündigten Einsparungen aus der Aufdeckung von Missbräuchen einfach nicht offen gelegt werden: Weil es diese nicht gibt und anstelle dessen zwei Jahre nicht gehandelt wurde. Das ist sehr schade.
Ein weiterer Punkt dieses Antrages: Diese Verwaltungsvorschrift soll sich mit zwei Dingen beschäftigen. Aufgabe des Bedarfsprüfdienstes und personelle Ausstattung dieses Prüfdienstes. Das würde ich auch gern genau von Ihnen erfahren, wie Sie sich das vorstellen.
Die Bezirke sind bis jetzt in einem ziemlich hohen Maße bespart worden. Wir haben den Etat 2004 jetzt vorberaten in den Ausschüssen und auch dort hat sich wieder dargestellt, dass die Bezirke einen hohen Anteil an Konsolidierungsbeiträgen im Personalbereich erbringen müssen. Nun soll es so sein, dass die Sozialbehörde mittels einer Verwaltungsvorschrift diese Sparauflagen im Prinzip wieder glatt zu bügeln hat, nämlich dort, wo kein Personal mehr vorhanden ist. Ich werde Ihnen sagen, das wird schief gehen und kann so nicht funktionieren.
Im Übrigen möchte ich nur darauf hinweisen, dass auch der Staatsrat der Sozialbehörde immer im Sozialausschuss darstellt, dass es nicht Aufgabe der Fachbehörde ist, die Personalbedarfsausstattung der Bezirke zu überprüfen, zu kontrollieren oder gar festzulegen. Bisher haben sie sich immer dagegen verwahrt. Ich bin mal gespannt, wie sie hier mit der Forderung der Bürgerschaft in Zukunft umgehen werden.
Fazit für mich ist: Wenn Sie eine Prioritätenfestlegung fordern, die ich in der Sache durchaus teilen kann und über dessen Ziele wir uns einig sind, muss dieses Parlament auch handeln. Dieses Parlament hat die Möglichkeit, es hat ein Budget-Recht und so gesehen auch mittelbar ein Recht, über die Haushaltsstellen zu beschließen. Wir haben Mitte Dezember Haushaltsberatung. Ich bin sehr gespannt, ob Sie hierbei Prioritäten setzen werden. Sie haben die Möglichkeiten. Ich fordere Sie daher auf, diese zu nutzen. Wie gesagt, in der Sache sind wir uns relativ einig, mit dem Antrag aber habe ich gewisse Schwierigkeiten, weil er einfach die vorhandenen Forderungen in seinem Petitum überhaupt nicht umsetzt. Wir würden deshalb diesen Antrag gern im Sozialausschuss beraten, um nochmals eingehend zu erörtern, wie hier ein sinnvolles Vorgehen geschaffen werden kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht sollten einige Dinge, die von meinen Vorrednern genannt wurden, nicht so ganz unkommentiert im Raum stehen bleiben.
Es ist selbstverständlich so – vielleicht sitzen Sie hier einem Irrglauben auf, wobei ein Teil dieses Parlamentes es aufgrund der Abwesenheit in der letzten Legislaturperiode nicht wissen kann –, dass auch in der Vergangenheit kontrolliert wurde und dass dieses ein großes Thema im Sozialausschuss in der 16. Legislaturperiode war. Es gab große Anträge zu diesem Thema
und bei einem Teil des Hauses große Empörung, die wir, aber auch die GAL und auch die CDU, damals nicht geteilt haben, sondern einhellig mit einer Meinung vorgegangen sind und auch entsprechende Anträge verabschiedet haben. Es ist also nicht so, dass behauptet werden kann, hier wurde nicht kontrolliert. Hier wird versucht, ein Märchen aufzubauen. Das ist so nicht wahr!
Dann nehmen wir den nächsten Punkt. Kollege Schira, die gemeinnützige Arbeit, die hier eingeführt wurde, ja super, wahrscheinlich noch flächendeckend. Das haben Sie nicht behauptet, aber es schwingt immer so ein bisschen mit. De facto stimmt, dass einige wenige Sozialhilfeempfänger die Möglichkeit haben, in diesem Bereich tätig zu sein. Das ist auch okay und nicht diskriminierbar. Aber so zu tun, als würde jetzt flächendeckend die ganze Mannschaft loslaufen und Heu einschaufeln – ich denke dabei an die Miniermottendebatte von gestern, die wir nicht geführt haben –, das ist nicht der Fall. Es ist ein kleiner Bereich, der im Prinzip auch in Arbeit gebracht werden soll. Aber so zu tun, als wenn wir jetzt alle etwas gegen die faulen Leute unternehmen, die auf der Bank sitzen, ist wohl nicht der Fall. Diese Art des Vorgehens und der Argumentation ist populistisch und möchte ich
hier auch nicht so teilen in diesem Haus. Wir sollten uns dagegen verwahren.
Dann der Datenabgleich, den Sie benannt haben und den Sie ab 2002 durchführen. Ja super, Held der Arbeit. Aber Sie wissen doch selber, dass erst ab 2001 die Rechtsgrundlagen abschließend dafür geschaffen wurden und dass 16 Jahre lang Kohl es überhaupt nicht geschafft hat, die entsprechende Verordnung im Bund zu schaffen und die rotgrüne Bundesregierung dafür nötig war.
Herr Schinnenburg, Sie hatten noch die Nachträge angesprochen, die wir andauernd im Sozialhilfebereich erhalten und die ich natürlich hier moniert habe. Ich habe nicht von den steigenden Zahlen gesprochen. Natürlich gibt es Nachforderungen aufgrund ansteigender Empfängerzahlen. Das ist das eine Thema. Aber das andere Thema ist immer: Es soll eingespart werden, weil der Missbrauch bekämpft wird. Da ist nicht eine müde Mark in diesem Parlament abgeliefert worden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss hat sich bereits in der Vergangenheit mit den Themen Doppik, Kameralistik und unserem Haushaltssystem beschäftigt. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir mit dem Senat über Sinn – manchmal auch Unsinn – diskutiert. Wir haben diese Themen im Rahmen der Haushaltsberatungen zwar kurz angesprochen, aber ich hatte immer das Gefühl, dass grundsätzlich alle hier im Parlament vertretenen Fraktionen der Doppik positiv gegenüberstehen. Von daher ist die Senatsmitteilung, die wir auf Wunsch der Bürgerschaft bekommen haben, sehr informativ. Frau Pauly hatte bereits sehr weitgehende Ausführungen dazu gemacht. Daher möchte ich mich nur auf einige Punkte beschränken. Ich gehe davon aus, dass das Haus diese Drucksache an den Haushaltsausschuss überweisen wird. Dort werden wir genügend Zeit und Muße haben, alles en détail zu beraten.
Die Senatsmitteilung beschreibt Ziele, die mit der Einführung der Doppik verfolgt werden. So hatten Sie es, Frau Pauly, auch schon gesagt, Budgetentscheidungen sollen an angestrebten Ergebnissen ausgerichtet werden. Das ist natürlich grundsätzlich richtig. Zielorientierte Entschei
dungen sind immer richtig, sie sind im Bereich des Managements der freien Wirtschaft unerlässlich, sonst würde kein Unternehmen funktionieren können. Wir müssen uns selbst auch eingestehen, dass das in der Politik häufig nicht der Fall ist und dass auch in der Verwaltung häufig nicht so gehandelt wird.
Daraus wird sich aber ein Problem offenbaren, wenn wir Bilanzen aufstellen. Wenn wir unser Handeln transparent machen wollen und genau gucken, welche Ziele wir verfolgen, was wir grundsätzlich und selbstverständlich bisher immer getan haben, dann werden wir ganz schnell vor folgende Fragen gestellt werden, die für uns natürlich auch zu Konflikten führen werden:
Wird mein Ziel ein Wirtschaftliches sein, was für mein Unternehmen Hamburg, für meine Bilanz wichtig ist? Wird es ein volkswirtschaftliches Ziel sein, das ich verfolge, das für das Unternehmen Stadt Hamburg vielleicht nicht immer das Beste ist? Oder aber wird es ein politisches Ziel sein, wie wir es häufig und meistens in der Politik haben, das wir verfolgen und das wir auch verfolgen müssen, denn wir stehen ja nicht nur in Verantwortung vor uns selbst, sondern auch vor den Wählern?
Ich glaube also, dass es eine sehr spannende Diskussion wird, in der uns vielleicht auch häufig der Spiegel vorgehalten wird.
Kurz angesprochen die Konzernbilanz, die auch Bestandteil unserer Buchführung werden soll. Sie ist natürlich allein darauf ausgerichtet, dass es einem Unternehmen gut geht – ich sage das einmal etwas brutal –, koste es, was es wolle. Es ist selbstverständlich klar, dass sich viele Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit saniert haben. Ein Beispiel ist die Frühverrentung. So etwas wird die Stadt natürlich nicht machen können und sie wird letztendlich nie handlungs- und nie konkurrenzfähig wie ein Unternehmen sein. Das heißt, man darf die Erwartungen niemals zu hoch schrauben.
Ein weiterer Punkt ist die Generationenbilanz. Die Schlagwörter Transparenz über Ressourcen, Verzehr und finanzielle Konsequenzen staatlichen Handelns sind ebenfalls in der Senatsmitteilung benannt. Wir müssen uns natürlich hier noch einmal selbst ansehen, bevor wir unser Handeln neu ausrichten.
Eine große Thematik, die schon immer mit Kosten und mit Transparenz zu tun hatte, ist die Gesetzesfolgenabschätzung, die in der Juristerei und in der Wissenschaft hoch diskutiert wird, die wir aber für unser eigenes Handeln bisher niemals angesetzt haben. Vielleicht hätten wir ein bisschen eher beginnen können. Ich glaube, wir müssen es selbstkritisch sehen, aber ich denke, dass wir uns mit der Einführung der Doppik überlegen werden, welches die Folgen unseres eigenen Handelns sind, die niemals durch die Doppik oder durch ein anderes Haushaltswesen korrigiert werden können, die niemals zu anderen Ergebnissen führen.
Selbstverständlich ist es auch so, dass die Doppik bisher kein Unternehmen in Deutschland vor dem Ruin geschützt hat und natürlich auch die Stadt niemals vor einem finanziellen Ruin schützen wird, denn die finanziellen Fehlentscheidungen beruhen immer auf Managementfehlern, letztendlich auf Fehlentscheidungen, die auch uns passieren können, auch häufig passiert sind, und vor denen niemand gefeit sein wird. Es ist in diesem Bereich sehr wichtig zu diskutieren, dass nicht nur das System geändert werden muss, sondern sich auch die
Menschen, die hinter diesem System stehen und es letztlich anwenden, ändern müssen.
In diesem Zusammenhang frage ich mich immer, warum in Hamburg zum Beispiel nur Juristen und kaum Betriebswirte in den höheren allgemeinen Dienst eingestellt werden. Das ist eigentlich schade. Auch da müssen wir unser Handeln ändern und darauf ausrichten.
Einen Hinweis kann ich mir nicht verkneifen, und zwar die Forderung eines Überblicks über die Gesamtverschuldung der Stadt und aller öffentlichen Unternehmen. Die aufmerksame Verfolgung der Haushaltsberatung, das aufmerksame Lesen der Haushaltspläne und dass wir alle wissen, wie die HGV eigentlich funktioniert, schafft so viel Transparenz, dass eigentlich jeder wissen müsste, wie es um die Situation Hamburgs und der öffentlichen Unternehmen bestellt ist. Ich möchte hier einer Legendenbildung vorbeugen, damit wir nicht glauben, dass nun durch die Doppik alles besser wird: Wir hatten auch bisher Transparenz und wir werden sie auch weiterhin haben, auch wenn wir sie vielleicht in einer anderen Form darstellen können.
Das Benchmarking. Durch die Einführung der doppelten Buchhaltung, die Doppik, wird somit ein Leistungsvergleich ermöglicht. Das ist sehr wichtig. Jede Stadt muss sich heutzutage als Dienstleister im Wettbewerb der Städte messen lassen. Aber auch hier möchte ich nur darauf hinweisen, dass Hamburg es in den letzten zwei Jahren nicht einmal geschafft hat, ein bezirkliches Benchmarking mit ganz geringen Parametern und Faktoren durchzuführen. Wir sollten also vielleicht erst einmal ein Benchmarking über Benchmarking-Zeiten betreiben, bevor wir anfangen, im Rahmen der Doppik Benchmarking einzuführen. Das als Empfehlung.
Außerordentlich gespannt bin ich darauf, wie es mit den Pensionsrückstellungen aussehen wird und ob wir wirklich im Rahmen einer doppelten Buchführung und einer wirklichen Transparenz unserer Bilanzen zu dem Ergebnis kommen, dass wir Pensionsrückstellungen machen, die wir eventuell kreditär finanzieren müssen, und das Ganze noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Ich bin mir nicht sicher, ob das das Ergebnis sein wird, aber ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommt. Letztendlich freue ich mich schon auf die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2006. Das Zeitziel ist sehr ehrgeizig, wir werden sehen, ob der Senat es schaffen wird, den Termin einzuhalten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist fast auf den Tag genau vier Monate her, dass wir das Thema Gerechtigkeit in der Sozialhilfe in diesem Haus diskutiert haben. Ich glaube, wir haben relativ einmütig festgestellt, dass zu den Aspekten der Gerechtigkeit und Effizienz auch immer die Transparenz gehört. Mit Letzterem befassen sich die von der SPDFraktion eingebrachten und jetzt zur Diskussion stehenden Anträge.
Zum einen wird der Senat ersucht, den so genannten Armutsbericht, der bereits in den Jahren 1993 und 1997 erschienen ist, fortzuschreiben. Zum anderen beantragt die SPD-Fraktion, dass der so genannte SozialhilfeReport weiterhin durch die Sozialbehörde erstellt und veröffentlicht wird.
Der Armutsbericht gibt Aufschluss über die Entwicklung von Armut, Obdachlosigkeit, Sozialhilfebedürftigkeit und die Hilfen zur Arbeit in unserer Stadt. Auf einstimmigen Wunsch der Bürgerschaft aus der vergangenen Legislaturperiode, also auch mit der Stimme unseres heutigen Bürgermeisters, sollte er erweitert werden um die Aspekte verdeckter Armut und Verteilung von Einkommen und Vermögen und erneut der Bürgerschaft vorgelegt werden.
Der Sozialhilfe-Report ist eine bis Juli 2001 regelmäßig erschienene Publikation der Sozialbehörde, die eine breite Basis an Informationen über den Bereich der Sozialhilfe, über die Leistungen der Sozialhilfe, über die Vermeidung von Sozialhilfebezug, die Vermittlung in Arbeit, die Steuerung der Sozialhilfeausgaben und letztendlich auch über den von Hamburg schon seit langer Zeit mitinitiierten Städtevergleich gab.
Beide Veröffentlichungen haben in Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit jeweils großen Anklang gefunden und sehr zur Versachlichung des Themas beigetragen. Ich möchte im Folgenden darauf eingehen, warum die Fortführung dieser beiden Berichte so wichtig ist.
In der gesamten Bundesrepublik stehen die sozialen Leistungen zurzeit auf dem Prüfstand. Die Bundesregierung hat notwendige strukturelle Reformen angestoßen. In Hamburg hat der Senat, in erster Linie die Sozialsenatorin, angekündigt, den Bereich der Sozialhilfegewährung einer genauen Prüfung zu unterziehen und in diesem Bereich Einsparungen zu erzielen.
Nehmen wir uns nun das schöne Beispiel der Bekleidungspauschale, die wir vor vier Monaten diskutiert haben. Die Auswertung des Städtevergleichs hat ergeben, dass die Behörde es empfand, dass die Pauschale zu hoch sei. Prompt wurde sie mit großen Pressebrimborium abgesenkt. Alles war okay in Ihrem Sinne. Schön wäre es allerdings gewesen, wenn die Sozialbehörde den gesamten Städtevergleich der Bürgerschaft und damit auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben hätte, zum Beispiel in Form der Veröffentlichung des ehemaligen SozialhilfeReports. Dann hätte sich nämlich zum Beispiel gezeigt, dass Hamburg überhaupt nicht Spitze ist – wie im Bereich der Sozialhilfegewährung immer behauptet wird –, sondern sich im Bereich der Metropolen befindet. Der Report hat eindeutig darauf hingewiesen, dass in den Metropolen
die Sozialhilfeleistungen natürlich höher sind, weil zum Beispiel die Mietzahlungen bei uns viel höher sind als in Dresden oder anderen Städten dieser Republik.
Ebenso unschön sind die Ergebnisse einer durchgeführten Mitarbeiterbefragung der Sozialämter. Auch die sind der Bürgerschaft – entgegen der Praxis vorheriger Senate – leider nicht zur Kenntnis gegeben worden. Warum? Man kann sich seinen Teil denken. Ich glaube, wir haben das Thema Personalausstattung und Arbeitszufriedenheit in den Sozialämtern eingehend in diesem Hause diskutiert. Wir wissen aber eines: Nur mit einer angemessenen Personalausstattung in den Ämtern ist es möglich, die Armut und die Sozialhilfe in Hamburg nicht nur zu verwalten, sondern auch entsprechend dem gesetzlichen Auftrag an der Vermeidung und Überwindung des Sozialhilfebezuges mitzuwirken. Die Sozialsenatorin sagt immer, wer unsere Hilfe in Hamburg benötigt, der bekommt sie. Aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Frau SchnieberJastram, dass ich mir da nicht mehr so sicher bin.
Aber eine sachliche Informationsbasis ist die Grundlage jeder guten Politik. Wahrscheinlich aus genau diesen Gründen haben die CDU und mit ihr unser Bürgermeister und auch Herr Schira in der Vergangenheit der Weiterführung und Ausweitung der Armutsberichterstattung zugestimmt. Es wäre schön, wenn Sie jetzt zur Ihrer Auffassung stünden und die vorliegenden Anträge auch annehmen würden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Korruption muss in allen Bereichen unserer Gesellschaft entschlossen entgegengetreten werden. Das gilt sowohl für den privaten als auch insbesondere für den öffentlichen Sektor, denn die Verwaltung ist eine Säule unserer Demokratie, auf deren rechtmäßiges Handeln die Bürger selbstverständlich angewiesen sind.
So ist es natürlich selbstverständlich, dass jede Art von Korruption konsequent verfolgt wird. Anstatt Ihren parlamentarischen Bildungshorizont auf die letzten 15 Monate Ihrer Anwesenheit in diesem Hause zu beschränken und so zu tun, als würden Sie das Rad neu erfinden, wäre es von Vorteil gewesen, sich etwas genauer über dieses Thema zu informieren. Dann wäre Ihnen vielleicht aufgefallen, dass Hamburg seit langem im Bereich der Korruptionsprävention und auch der Korruptionsbekämpfung als vorbildlich gilt und das Dezernat Interne Ermittlungen bis in die Vereinigten Staaten hinein einen hervorragenden Ruf hat.
Was Sie uns heute jedoch als bahnbrechende Innovation auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung verkaufen wollen – namentlich die angeblich erste Hotline, die wir in Hamburg haben –, ist in Wirklichkeit eine echte Mogelpackung.
Wir können uns sie gerne einmal anschauen. Es gibt einen wundervollen Flyer zu dieser Hotline. Dort heißt es:
„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft!? Korruption schadet uns allen, also auch mir!“
Das ist vollkommen richtig. Nur, dieser Flyer und diese Hotline sind nicht neu. Das alte Papier ist schon etwas länger als 15 Monate im Umlauf und inhaltlich gleich. Darin hieß es:
„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft!? Korruption schadet uns allen, also auch mir!“
Das ist eine supertolle neue Hotline.
Sogar die Faxnummern sind gleich, die E-Mail-Adressen sind dieselben
und die Mitarbeiter, die dahinter stehen, sowieso.
Gäbe es den Straftatbestand der Einfallslosigkeit im Amt, dieser Senat hätte ihn mit Sicherheit erfüllt.
Wenn der Staatsrat der Innenbehörde alle Bürgerinnen und Bürger aufruft, Korruptionsfälle beziehungsweise einen Korruptionsverdacht zu melden, so ist das selbstverständlich richtig, denn natürlich sind die Ermittlungsbehörden auf Hinweise Dritter angewiesen. Was ich in diesem Zusammenhang aber vermisse, ist eine Ehrenerklärung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die jeden Tag korrekt und mit großem Engagement ihrem Job nachgehen und die selbstverständlich durch Korruptionseinzelfälle in der Öffentlichkeit in Mitleidenschaft gezogen werden.
Genauso ist auch leider festzustellen, dass der Senat ein scheinbar sehr einseitiges Bild der Korruptionsbekämpfung pflegt. Selbstverständlich ist die Repression in diesem Bereich ein sehr wichtiger Baustein, um gegen Korruption anzugehen. Sie hat natürlich auch einen Präventiveffekt. Ich vermisse leider in den ganzen Ankündigungen, die wir immer bekommen, präventive Faktoren, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema, auch die Schaffung korruptionsresistenter Arbeits- und Entscheidungsabläufe in den Verwaltungen selbst. Zu guter Letzt vermisse ich auch eine konkrete Aussage, wie mit den Menschen umgegangen wird, die unberechtigterweise der Korruption bezichtigt werden und bei denen nachweislich nur korrektes Handeln im Spiel war. Diese Leute werden pauschal verunglimpft und in der Regel nicht rehabilitiert. Das ist schlecht.
Die SPD-Fraktion steht einer sachlichen Debatte zum Thema Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention natürlich offen gegenüber. Wir werden hierzu in Kürze eine Große Anfrage einreichen und werden dann auch sehen, wie groß Ihr Interesse an einer umfassenden Debatte dieses Themas ist. Vielleicht werden wir dann endlich etwas zu der vom Senat angekündigten, scheinbar
aber schon längst wieder vergessenen Kronzeugenregelung erfahren. Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch die SPD-Fraktion ist für eine gerechte, transparente und vor allem für eine effiziente Gewährung der Sozialhilfe. Das heißt, dass auch wir dafür sind, dass Missbrauch entschieden bekämpft wird.
Nun lässt sich zum Thema Gerechtigkeit in der Sozialhilfe natürlich eine Menge sagen und die CDU hat auch versucht, sich in einer von einem Wunschergebnis gelenkten Betrachtungsweise daran abzuarbeiten. Seit 15 Monaten lassen Sie verlautbaren, dass eine komplette Überprüfung der Gewährung von Sozialhilfeleistung betrieben wird. Selbstverständlich wollen Sie uns hier gleich Ihre Ankündigungserfolge mitverkaufen. Das Prinzip funktioniert ja ganz einfach.
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Passen Sie auf. Sie picken sich aus der Untersuchung der gesamten Hilfegewährung einen Punkt heraus, nämlich die Bekleidungspauschale
und beschließen, sie zu senken. Sie vergessen dabei aber leider zufällig, dass Sie sich selbst vorgegeben haben, sämtliche Leistungen, die Sie gewähren, auf den Prüfstand zu stellen, nämlich laufende Hilfen zum Lebensunterhalt, Wohngeld und auch andere Leistungen. Wenn Sie all diese Städtevergleiche, die es in der Vergangenheit schon gegeben hat, dem Parlament transparent darlegen würden, dann müssten Sie auch zugeben, dass das Wohngeld nicht ein alleiniger Aspekt ist, sondern die ganzen anderen Bereiche der Sozialhilfegewährung in Hamburg bisher relativ niedrig angesetzt waren. Aber zu der Frage der Transparenz kann man noch mehr sagen.
Das BSHG gibt zum Beispiel die Möglichkeit, pauschalierte Leistungen auszuweiten, weiter zu gewähren, als es bisher getan wird. Sie haben die Möglichkeit, den Hilfeempfängern ein eigenverantwortliches Budget zu geben, das sie eigenverantwortlich verwalten müssen, das eine gewisse Transparenz schafft und das natürlich auch eine Transparenz zu einem von Ihnen immer propagierten Lohnabstandsgebot deutlich macht. Und was ist passiert? Auf Nachfrage hat die Sozialbehörde dem Parlament mitgeteilt, dass sie nicht daran denkt, diese rechtliche Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Dann erklären Sie uns bitte, Frau Senatorin, heute an dieser Stelle, warum nicht?
Ein weiterer Punkt. Vor über einem Jahr hat die Sozialsenatorin und der für die Bezirke zuständige Justizsenator dem Parlament mitgeteilt, dass eine BenchmarkingGruppe eingesetzt wurde, um die fachliche Aufgabenwahrnehmung der einzelnen Bezirke in der Sozialhilfegewährung zu überprüfen, um Steuerungsgewinne, sprich Einsparungen, zu erzielen. Dieses sollte im vergangenen und auch in diesem Jahr zu Ausgabensenkungen führen. Bei den gerade abgeschlossenen Haushaltsberatungen musste der Senat im Prinzip seinen Offenbarungseid leisten und dem Parlament mitteilen, dass es noch gar keine Arbeitsergebnisse gibt, nun aber ein Modellversuch gestartet wird. Bemerkenswert, Klassenziel nicht erreicht.
Es geht aber noch weiter. Anstelle der verkündeten und eben wieder von Herrn Schira verkündeten Einsparungen finden wir heute auf der Tagesordnung dieser Bürgerschaft eine Drucksache, die es in sich hat, nämlich die nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe in Höhe von 12 Millionen Euro. Auf Deutsch gesagt, Frau Schnieber-Jastram hat ihr Budget nicht im Griff gehabt.
Aber das ist nicht das Einzige. Erst im November des letzten Jahres haben Sie unter dem Titel „November-Steuerschätzung“ den Sozialhilfeetat für dieses Jahr um satte 22 Millionen Euro aufstocken lassen und dabei den Finanzsenator vorgeschickt.
Ja. Wir haben in der Vergangenheit deutlich und wiederholt darauf hingewiesen, dass Ihre Kalkulation scheitern wird, dass Ihre Zahlen nicht stimmen, weil Sie keine Loslösungspolitik betreiben, weil Sie die Menschen nicht in Arbeit vermitteln und weil deshalb die Anzahl der Sozialhilfeempfänger in Hamburg steigt.
Die Vorgängersenate haben, was für eine Regierung nicht angenehm ist, dem Parlament Armutsberichte vorgelegt und auch damit eine Transparenz geschaffen. Wir haben bisher keine Aussagen von CDU und vom Senat, ob sie dies fortführen wollen. Aber ich erinnere Sie daran, meine Damen und Herren, Herr Schira und der damalige Oppositionsführer von Beust haben einem Antrag zur Fortführung dieser Armutsberichterstattung damals zugestimmt.
Machen Sie Ihre Hausaufgaben,
vertuschen Sie Ihre Fehlleistungen nicht, binden Sie das Parlament ordnungsgemäß ein. Der Regierungskoalition kann ich nur sagen: Nehmen Sie Ihre parlamentarische Kontrollfunktion wahr, dann werden Sie in der SPD-Fraktion mit Sicherheit einen Ansprechpartner für eine gerechte Sozialhilfegewährung finden.
Der Senat hat am 12. Februar 2002 einen Einstellungsstopp für so genannte Außeneinstellungen beschlossen, der nunmehr bis zum 31. Dezember 2002 verlängert wurde.
Wie werden Sie das feststellen? Werden Sie weiterhin den Rechtsweg bestreiten?
Gehen Sie denn auch davon aus, dass die Mehrheit dieser Poller abgebaut wird?
Nach Zeitungsberichten sind im Öjendorfer Park zwei Mädchen von einem Hund angegriffen und verletzt worden.
Erstens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über diesen Vorfall? Zweitens: Wie wird die Einhaltung der Hundeverordnung im Öjendorfer Park überwacht?