André Trepoll
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- Ja, Herr Neumann, da haben Sie recht. Nur die Spitzenkräfte sind heute am Pult, deshalb waren Sie auch schon da.
Das ist das Problem, wenn man sich in die Fachpolitik wagt, dann muss man doch aufpassen, dass man nicht zu viel Unwahrheiten erzählt, wie Sie das getan haben. Tarnen, tricksen, täuschen. Selten hat die Opposition ein Thema der Aktuellen Stunde so richtig beschrieben wie heute. Man muss Ihnen ein Kompliment aussprechen, wie Sie nunmehr eine Formulierung gefunden haben, Ihre eigene Kampagne gegen Carsten Lüdemann realistisch und zutreffend zu beschreiben.
Denn frei nach dem Motto, welches Sie dem Justizsenator zuschreiben wollen, versuchen Sie nun, die Entdeckung der Statistikfehler und das Verhalten des Justizsenators zu skandalisieren. Dafür ist Ihnen jedes Mittel recht. Ihre Hetzjagd muss erfolgreich sein, das ist Ihr Ziel. Es wird Ihnen aber nicht gelingen.
Das Traurige ist, dass es Ihnen gar nicht um die Wahrheit geht. Es geht Ihnen gar nicht um die Geißelung der Geschehnisse um die Statistik, sondern Sie wollen Senator Lüdemann persönlich angreifen.
Was bezeichnend ist, Frau Mandel, ist zum Beispiel die Tatsache, dass alle Beteiligten relativ selbstkritisch an die Sache herangehen.
Wir haben das beim Senator erlebt, der sich hier entschuldigt hat und Fehler eingestanden hat, wir haben das erlebt in dem Aufsatz von Professor Villmow, der gesagt hat: Auch wir Kriminologen haben uns in die Irre leiten lassen, haben uns täuschen lassen, haben uns keine Gedanken gemacht. Die Medien - Herr Dressel hat es selber angesprochen - haben gesagt, vielleicht waren wir auch nicht kritisch genug. Unsere Fraktion, Klaus-Peter Hesse, der Jugendexperte hat es gesagt. Die Einzigen, die nicht kritisch sind, die unfehlbar sind, das ist die rotgrüne Opposition, aber das kennen wir ja von Ihnen.
Sie wollen mit Behauptungen und nachträglich verfälschten Fragestellungen von Ihren inhaltlichen Schwächen ablenken. Ich will nur einmal aufzählen, was wir in den letzten Wochen gemeinsam gemacht haben.
Sie haben unser Projekt unterstützt und dem Gewaltpräventionsprogramm "PROTÄKT" im Innenausschuss zugestimmt. Die Bundesratsinitiative "Einführung eines Opferanwaltes" haben Sie per Pressemitteilung begrüßt. Das Sexualstraftäterkonzept unterstützen Sie. Die Bundesratsinitiative "Fahrverbot als Hauptstraße", heute in der "Bild-Zeitung", Herr Dressel, unterstützt das. Also so schlecht kann unsere Justizpolitik doch nicht sein, wenn Sie fast alles unterstützen.
Wenn Sie nun aufgrund dieser Vorkommnisse die Entlassung des Justizsenators fordern, dann ist das scheinheilig. Die Studie von Professor Villmow zeigt nämlich, dass der Fehler auf menschlichem Versagen
und der Umstellung auf das MESTA-Verfahren im Jahre 2002 beruht. Da war Carsten Lüdemann noch gar nicht Justizsenator.
Der Justizsenator zeigt vielmehr, dass er sich dem Prinzip der Ministerverantwortung stellt, wenn er die Fehler auf sich nimmt und sich dabei vor seine Mitarbeiter stellt. Das, finde ich, ist ein anständiges und faires Verhalten.
Das eigene Problem haben Sie nicht erkannt. Ihre Kampagne richtet sich nämlich nicht gegen Jugendgewalt, sondern gegen den Justizsenator. Die gewalttätigen Straftaten von Jugendlichen sind in Hamburg und bundesweit angestiegen und wir als Politiker müssen versuchen, darauf Antworten zu finden. Wir müssen natürlich auch dafür sorgen, dass die Jugendrichter anders mit dem Thema umgehen, wenn dort ein Anstieg der Zahlen zu verzeichnen ist. Das ist unser politisches Ziel, das müssen wir erreichen und deshalb war es natürlich nicht besonders hilfreich, dass die Statistik nicht in Ordnung war. Die Lebenswirklichkeit sieht draußen leider anders aus. Wenn jugendliche Gewalttäter zu Bewährungsstrafen verurteilt werden, dann empfinden sie das oft als Freispruch und das ist nicht hilfreich. Deshalb brauchen wir andere gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ich finde auch, dass man Politik so nicht machen sollte. Ich finde, dass es nicht anständig ist, wie Sie damit umgehen. Ich weiß nicht, ob man das im Wahlkampf ertragen muss.
Wenn ich mir die Pressemitteilungen von SPD und Grünen anschaue - "Lüdemann ist Lügemann" -, dann ist das wirklich der Gipfel der Geschmacklosigkeit. Dann schaue ich einmal Sie an, Herr Neumann und Herr Dressel …
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf des Senats für ein neues Hamburger Strafvollzugsgesetz nimmt Hamburg die vom Bundesverfassungsgericht gestellte Aufgabe, eine gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug zu schaffen, und seine durch die Föderalismusreform erlangte Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug wahr.
Das Hamburger Strafvollzugsgesetz regelt hierbei den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung in einem Gesetz. Dadurch wird den Bediensteten im Strafvollzug ein für die Praxis anwenderfreundliches Gesetz zur Hand gegeben und damit der Gesetzesökonomie Genüge getan. Im Übrigen ermöglicht das auch, den Opferschutz im Erwachsenenstrafvollzug durch Änderung der bisherigen Regelungen erheblich zu verbessern.
Aufgrund dieser Wirkung und Möglichkeiten wurde die Regelung in nur einem Gesetz auch im Rahmen der Sachverständigenanhörung, die wir im Rechtsausschuss gemacht haben, als verfassungsgemäß eingestuft.
Mit seinem Gesetzentwurf schreibt der Senat die Sicherheit der Allgemeinheit und die Resozialisierung als Vollzugsaufgaben fest. Hierbei wird auch die Verknüpfung dieser beiden Vollzugsaufgaben hervorgehoben. Es handelt sich nämlich nicht um ein Gegensatzpaar, sondern vielmehr um einen Bedingungszusammenhang, weil die Sicherheit der Bevölkerung vor einem Rückfall in die Kriminalität nur erreicht werden kann, wenn zuvor die Resozialisierung erfolgreich war.
Das kann aber nur dann erreicht werden, wenn der Gefangene aktiv an den ihm angebotenen Maßnahmen der Behandlung beziehungsweise Erziehung mitwirkt und nicht nur seine Zeit absitzt. Daher schafft der Senat mit dem neuen Hamburger Strafvollzugsgesetz
erhebliche Anreize für den einzelnen Gefangenen, an diesen Maßnahmen mitzuwirken. Der Hamburger Strafvollzug ist somit kein Verwahrvollzug, sondern ein Chancenvollzug.
Daher sieht auch der Gesetzentwurf des Senats weiterhin die Möglichkeit von Vollzugslockerungen vor. Insbesondere kann zur Vorbereitung der Entlassung der Gefangenenausgang oder aber auch die Freistellung von der Haft zugelassen werden. So wird den Gefangenen ein schonender Übergang vom Leben in der Justizvollzugsanstalt zurück in das Leben außerhalb der Gefängnismauern ermöglicht.
Als einen weiteren wichtigen Aspekt der Resozialisierung möchte ich im Rahmen der Regelung des Jugendstraf
vollzugs die Vorschriften zur Ausbildung und Arbeit hervorheben. Die Erfahrungen der Praxis haben gezeigt, dass circa 65 Prozent der Jugendlichen im Vollzug über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten.
Der Senat trägt diesem Umstand Rechnung, indem der Gesetzentwurf bei den speziellen Regelungen für den Jugendstrafvollzug besonders die berufliche Orientierung sowie die Aus- und Weiterbildung in den Vordergrund stellt. Dadurch wird den Jugendlichen ein geregelter Tagesablauf und Halt geboten, den sie zuvor in der Regel nicht gekannt haben. Somit lässt auch hier der Senat Taten sprechen und nutzt im Hinblick auf die besondere Situation und die Bedürfnisse der Jugendlichen sinnvoll die Zeit der Freiheitsstrafe des einzelnen Gefangenen.
Gleichzeitig wird mit dem Gesetzentwurf des Senats dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit, der Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten und dem Opferschutz entsprochen.
Der Gesetzentwurf regelt den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug. Nur wenn der Gefangene für die Verlegung in den offenen Vollzug geeignet ist, kann eine Verlegung dorthin auch erfolgen. Hierbei wird die Eignung des einzelnen Gefangenen für eine Verlegung in den offenen Vollzug ganz genau geprüft. Hiermit schafft das Gesetz eine ehrliche Aussage, denn der geschlossene Vollzug ist bundesweit bereits bei über 85 Prozent der Gefangenen Praxis.
Auch innerhalb der Gefängnismauern regelt der Senat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf differenzierte Verhaltensregeln, die die Sicherheit und Ordnung in der Justizvollzugsanstalt sicherstellen sollen.
Für den Fall, dass ein Gefangener diese Regeln missachtet, bedarf es adäquater Reaktionsmöglichkeiten der Justizvollzugsbeamten. Das gilt auch für den Vollzug der Jugendstrafe, wenn ein vorheriges erzieherisches Gespräch oder eine erzieherische Maßnahme nicht das gewünschte Fehlverhalten des Gefangenen abstellen kann. Dadurch können den Gefangenen Grenzen gesetzt werden, deren Akzeptanz einerseits ein wichtiger Grundstein für eine erfolgreiche Resozialisierung ist, aber andererseits auch für die Gefangenen selbst mehr Sicherheit bedeutet.
Dass das Strafvollzugsgesetz in die richtige Richtung geht, haben auch die Bediensteten des Hamburger Strafvollzugs bestätigt. Meines Erachtens zeigt gerade die Reaktion dieser Männer und Frauen, die täglich unmittelbar mit den Gefangenen arbeiten, dass der Senat mit dem vorgelegten Entwurf die richtige Entscheidung getroffen hat.
Außerdem möchte ich einen Punkt erwähnen, dem meiner Meinung nach mit dem neuen Strafvollzugsgesetz erst die ihm eigentlich gebührende Rolle eingeräumt wird. Das ist der Opferschutz.
Mit der Einführung genauer Regelungen, wann ein Gefangener für Vollzugslockerungen oder eine Verlegung in den offenen Vollzug geeignet ist, wird jetzt dem besonderen Interesse der Opfer entsprochen, indem bei Straftaten von erheblicher Bedeutung in der Regel gerade keine Eignung für Vollzugslockerungen gegeben ist und somit eine strengere Eignungsprüfung erfolgt. Darüber hinaus werden die Opfer von Sexualdelikten auf Antrag
über Vollzugslockerungen oder über eine Verlegung in den offenen Vollzug des Täters informiert. Eine zufällige Begegnung zwischen Opfer und Täter ist somit weitestgehend ausgeschlossen.
Nach diesem Überblick bleibt mir, zusammenfassend festzuhalten, dass der Senat mit dem Strafvollzugsgesetz ein anwenderfreundliches Gesetz geschaffen hat, dass den Aufgaben der Resozialisierung und dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit im hohen Umfang genügt und dabei im besonderen Maße auch die besonderen Belange des Jugendstrafvollzugs gerecht wird.
Die Gesetzentwürfe der Kollegen von GAL und SPD lassen diesbezüglich zu wünschen übrig. Die Opposition zeigt in ihren Entwürfen, dass sie weiterhin dem weltfremden und sozialromantischen Irrglauben unterliegt, dass man die Gefangenen mit Behandlungsmaßnahmen erreicht, wenn man ihnen im Vollzug nur nachgiebig und verständnisvoll begegnet.
Auch das Thema Opferschutz wird von der Opposition nur stiefmütterlich behandelt, wenn Sie den offenen Vollzug gleichrangig neben den geschlossenen stellen, ein Vorhaben, das sogar der Weiße Ring in seiner Stellungnahme deutlich kritisiert hat.
Die Hamburgerinnen und Hamburger erwarten von uns einen sicheren, gerechten und konsequenten Strafvollzug. Diesem Auftrag werden wir gerecht, indem wir nicht lange um den heißen Brei herumreden, sondern dem Opferschutz und der Sicherheit der Allgemeinheit sowie auch den Strafvollzugsbediensteten eine hohe Priorität einräumen.
Sie werden jetzt sicherlich wieder das alte Lied singen, dass Resozialisierung der beste Opferschutz ist.
Aber Sie verkennen hierbei, dass wir das genauso sehen.
Das zeigt der Senat in seinem Gesetzentwurf auch ganz deutlich.
Dennoch sollten Sie bedenken, dass das Vertrauen der Bürger und speziell der Opfer von Straftaten in den Hamburger Strafvollzug nicht gefährdet werden darf, indem wir Resozialisierung mit dem offenen Vollzug gleichsetzen. Das ist nicht das Gleiche und das darf es auch nicht sein.
Das unterscheidet uns von Ihnen. Wir nehmen die Ängste der Bevölkerung ernst und beschränken uns nicht im Gegensatz zu Ihnen auf eine allein täterorientierte Sichtweise. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die jüngsten gewalttätigen Ereignisse in Halberstadt, bei denen eine Theatergruppe von rechtsextremen Schlägern krankenhausreif geschlagen wurde, rückt das Thema Rechtsextremismus wieder stärker in das Bewusstsein der Menschen,
ebenso die Vorkommnisse in Harburg am Wochenende - ich komme darauf zu sprechen -, offenbar ein Anschlag mit rechtsextremen Hintergrund. Ich will deutlich machen, wir erklären uns solidarisch mit Ihnen, verurteilen diesen Anschlag auf das Schärfste und fordern eine zügige Aufklärung.
Wir akzeptieren Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele auf keinen Fall. Damit soll Angst und Einschüchterung erzeugt werden. Wir akzeptieren es nicht, dass Politiker, Manager oder Journalisten, die für unsere demokratische Grundordnung einstehen, bedroht werden und sich nicht mehr sicher fühlen können. Das gilt für rechte wie für linke Gewalt.
Im Hinblick auf die Ergebnisse der Großen Anfrage der GAL-Fraktion, die in Hamburg einen Anstieg der rechtsextremistisch motivierten Straftaten - wenn auch nicht im Bereich der körperlichen Gewalt - verzeichnet, ist eine Forderung nach einem verstärkten Kampf gegen Rechtsextremismus durchaus verständlich. Wir sind in Hamburg bereits gut aufgestellt, was diese Themen angeht. Die Arbeit unseres Verfassungsschutzes und unserer Polizei spielt dabei eine ebenso wichtige Rolle wie die erhöhte Aufmerksamkeit bei den Bürgern. Aber "gut", Frau Möller, bedeutet nicht, dass wir noch besser werden können. Dennoch darf man bei der Forderung nach einem Landesprogramm, welches präventive und repressive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus vorsieht, nicht aus dem Auge verlieren, woraus Extremismus überhaupt entsteht.
Die Entwicklung bei den Landtagswahlen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass die NPD zunehmend politische Mandate gewinnt. Damit gelingt es ihr, den Boden der Volksvertretungen für ihre Bestrebungen einzusetzen. Dieses gerade ist so gefährlich für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Gegen diese Entwicklungen helfen jedoch nicht nur allein Exekutivmaßnahmen und Verbote, sondern es müssen vielmehr die Ursachen bekämpft werden.
Dabei stellt das natürliche Bedürfnis der Menschen nach einfachen Lösungen in der heute immer komplizierter werdenden Welt - die Programme der extremistischen Parteien geben vor, diese zu befriedigen -, eine der Hauptursachen für den verstärkten Zulauf dieser Parteien dar. Hier muss die Politik ansetzen. Das gilt für das Ver
trauen in die Demokratie und damit in die Parteien, die für diese Werte einstehen und sie stärken. Die Politik muss daher die Fragen und Ängste der Menschen zum Beispiel hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung, der nicht immer gelungenen Integration von Zuwanderern, der Sicherheit der Arbeitsplätze und der Angst vor Gewalt und Terrorismus ernst nehmen und darf die Menschen mit ihren Sorgen nicht allein lassen.
Vielmehr müssen wir Perspektiven und Lösungswege für diese Frage anbieten und es gilt, diese geduldig und wirkungsvoll zu erläutern und zu kommunizieren, auch wenn es oftmals für viele Probleme kein einfaches und einheitliches Lösungskonzept gibt. In diesem Zusammenhang nimmt auch die politische Bildung - Sie haben das angesprochen, Frau Möller - einen wichtigen Platz ein.
Politische Bildung muss daher das Wissen vermitteln, dass die Demokratie durch politischen Extremismus gefährdet ist und dass jeder Einzelne Verantwortung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung trägt, denn nur dieses Wissen schafft Immunität gegen den Virus des Extremismus und seine vielfältigen Infektionsmöglichkeiten. Wir dürfen diesen Parasiten der demokratischen Struktur nicht dadurch Tür und Tor öffnen, dass wir uns über dieses Thema endlos streiten und dass der eine auf Kosten des anderen glaubt, politischen Profit daraus zu ziehen. Ich will das ganz deutlich sagen, denn solche emotionalen Streitigkeiten zwischen den verschiedenen demokratischen Parteien geben den Extremisten nicht nur die gewollte Bühne für ihre Bestrebungen, sondern wir müssen uns als Einheit über die Parteigrenzen hinweg sachlich damit auseinandersetzen.
Denn dass eine demonstrative Einheit den Einzug Rechtsextremer in die Mitte unserer Gesellschaft verhindern kann, hat zum Beispiel die niedersächsische Stadt Delmenhorst eindrucksvoll bewiesen. Auch in Hamburg gibt es Beispiele dafür. Ich will auf das Rathaus-Bündnis in Bergedorf hinweisen. Trotz unterschiedlicher Meinungen zur Ausgestaltung der Bekämpfung extremistischer Entwicklungen dürfen wir unser Ziel nicht aus den Augen verlieren und das Ziel heißt: Extremisten haben bei uns nichts verloren.
Ich will deshalb nicht so detailliert auf die Anfrage eingehen, Frau Möller, wie Sie das ja auch schon dargestellt haben. Wir wollen dieses gemeinsam mit Ihnen im Innenausschuss diskutieren und vielleicht auch neue Lösungen entwickeln. Gleichzeitig sollten wir uns aber auch die Frage stellen, wie wir generell mit Extremismus und Verfassungsfeinden umgehen und da meine ich ganz speziell auch uns als Parteien. An die Adresse der SPD gerichtet: Ist es sinnvoll mit einer Partei zusammenzuarbeiten,
in Berlin zum Beispiel, wo der neu gewählte Vorsitzende gerade auf dem Parteitag der Linkspartei ganz offen die Systemfrage gestellt hat? Ist es sinnvoll, nicht eher vor der Bürgerschaftswahl zu erklären, dass es keine Zusammenarbeit mit dieser Partei in der Bürgerschaft und auf Bezirksebene geben wird?
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Bisher habe ich nur von Ihrem Spitzenkandidaten etwas dazu gehört und wie schnell der wechselt, wissen wir mittlerweile.
Ich glaube, Glaubwürdigkeit kann man nur erreichen, wenn man in diesen Fragen extrem konsequent ist. Bei der Union ist das der Fall.
Wir haben niemals mit rechtsradikalen oder rechtsextremen Parteien zusammengearbeitet und das wird auch weiterhin der Fall bleiben.
An die Adresse der GAL gerichtet: Genauso engagiert wie Sie den Rechtsextremismus bekämpfen wollen und das gerade tun und wie Sie manche Maßnahme zum Beispiel der Polizei kritisieren, fordere ich von Ihnen dann aber auch, dass Sie sich ebenfalls eindeutig und engagiert äußern, wenn Globalisierungskritiker Autos anzünden oder Linksradikale bei Demonstrationen Steine werfen.
- Nein. Und auch selbstkritisch an uns: Rechtsextreme Schmierereien und Propagandadelikte, auch wenn es im Verhältnis der Straftat relativ wenig Platz einnimmt, als deutliches Warnsignal zu verstehen und sie nicht zu verharmlosen, sondern noch engagierter dagegen vorzugehen. Wir müssen uns zusammen auf die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung besinnen und sie offen vertreten. Wir sind dazu bereit. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Steffen hat es angedeutet, mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht der bisherigen Praxis des Jugendstrafvollzuges aufgrund einer fehlenden ausreichenden Gesetzesgrundlage eine Absage erteilt und setzt in diesem Zusammenhang dem Gesetzgeber eine Frist für die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage.
Mittlerweile ist die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendstrafvollzug im Rahmen der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen, sodass wir uns in Hamburg dieser Aufgabe stellen müssen. Es haben sich bereits mehrere Länder zusammengeschlossen und einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeitet. Wir als CDU-Fraktion wollen uns diesem Bestreben jedoch nicht anschließen. Vielmehr haben wir in Hamburg nun explizit die Gesetzgebungszuständigkeit und wollen diese auch nutzen. Wäre eine bundeseinheitliche Regelung gewollt, so hätte die Föderalismusreform die Gesetzgebungszuständigkeit auch beim Bund belassen. Deshalb haben wir uns entschieden, eine eigene gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug in Hamburg zu schaffen.
Dabei geht es uns vor allen Dingen darum, eine praxistaugliche Regelung zu schaffen, damit die Adressaten des Gesetzes klare rechtliche Bestimmungen vorfinden können. Dies wäre bei zwei gesonderten Gesetzen, nämlich für den Erwachsenenstrafvollzug einerseits und dem Jugendstrafvollzug andererseits nicht möglich.
Vielmehr handelt es sich doch um dieselbe Materie, sodass wir diese auch in einem Gesetz gemeinsam regeln wollen. Wir schaffen daher für den Hamburger Strafvollzug klare, schnell erfassbare Regeln und erteilen damit der Kompliziertheit, die eine Spaltung von Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug mit sich bringen würde, eine klare Absage.
Der Entwurf der GAL genauso wie der der SPD für ein gesondertes Jugendstrafvollzugsgesetz würde zu einer Zersplitterung der Regelung führen
und für den Gesetzesanwender einen Nachteil bedeuten.
Aber es ist nicht nur der äußere Rahmen des GALEntwurfs, der uns nicht zu überzeugen vermag. Auch
inhaltlich hapert es an allen Ecken und Enden. Sie wollen den offenen Vollzug zum Regelvollzug machen und dabei zugleich durch Resozialisierung die Rückfallquote der Jugendlichen nach Ende der Haft senken. Dazu muss ich Ihnen sagen, dass für ein solches Ziel der offene Vollzug als Regelvollzug nicht geeignet ist.
Selbstverständlich wollen wir die Resozialisierung. Das wurde auch - das haben Sie gesagt, Herr Steffen - vom Bundesverfassungsgericht besonders hervorgehoben. Jedoch kann das nach unserer Auffassung nur erreicht werden, wenn die Jugendlichen, die oftmals noch gar nichts von Erziehung oder einem geordneten Leben erfahren haben, entsprechende Regeln und Strukturen aufgezeigt bekommen, damit sie wieder den richtigen Weg einschlagen können. Daher müssen zunächst im geschlossenen Vollzug die erzieherischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Jugendlichen wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Eine verfrühte oder gar von Anfang an vorgesehene Entlassung in den offenen Vollzug gefährdet die Resozialisierung der Gefangenen, sodass die GAL mit der Forderung des offenen Vollzugs als Regelvollzug die Ziele ihres Entwurfes quasi selbst torpediert.
Außerdem lassen Sie dabei eine andere, aber sehr entscheidende Seite des Strafvollzuges außer Acht. Der Strafvollzug hat auch den Zweck, die Opfer der Straftaten und die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen. Das ist jedoch nicht möglich, wenn die Jugendlichen im offenen Vollzug sind. Und was heißt hier eigentlich Jugendliche? Nur ungefähr 10 Prozent der verurteilten Straftäter sind unter 18 Jahren. Das heißt, die große Mehrheit sind Jungerwachsene. Auch deshalb setzt sich die CDU-Fraktion dafür ein, dass es in Zukunft Regel sein sollte, 18- bis 21-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen und nur in begründeten Ausnahmefällen das Jugendstrafrecht zuzulassen.
Daher ist ein Jugendstrafvollzug als reine Übernachtungsstätte mit uns nicht zu machen. Wir brauchen keine weitere Jugendherberge, sondern wir brauchen eine Jugendstrafanstalt in Hahnöfersand.
Die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts veranlassen die Kollegen von der GAL sogleich in ihrem Entwurf, die Forderungen nach Schulbildungs- und Berufsausbildungsmöglichkeiten zu stellen. Darauf kann ich nur sagen: Augen auf, meine Damen und Herren, schauen Sie mal nach Hahnöfersand. Dort gibt es bereits umfangreiche Schul- und Ausbildungsprojekte, wie die Einzelbeschulung, Kursangebote in Deutsch und Mathematik, Deutsch als Fremdsprache, berufsvorbereitende Maßnahmen, berufsfindende Maßnahmen, berufsqualifizierende Maßnahmen, Ausbildung ohne Lehrabschluss, Ausbildung mit Lehrabschluss. Der Senat hat also bereits jetzt für ein Ausbildungsangebot gesorgt, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Wie rückwärts gewandt und rein ideologisch motiviert Ihr Entwurf ist, zeigt der Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen. Meine Damen und Herren, glauben Sie wirklich, dass man einen Jungerwachsenen mit einer Tasse Tee und entsprechenden pädagogischen Maßnahmen dazu bringen kann, nach Ende der Haft ein straffreies Leben zu
führen? Sie können doch nicht außer Acht lassen, dass diese Jungerwachsenen verurteilte Straftäter sind. Die Haftstrafe ist eigentlich schon das Ende der Fahnenstange der vorherigen Maßnahmen der Jugendhilfe. Pädagogen haben in der Regel schon lange versucht, diese Klientel durch erzieherische Maßnahmen zur Straffreiheit zu bewegen, ganz zu schweigen davon, dass auch in den Angeboten der Jugendhilfe erzieherische Maßnahmen ebenfalls möglich sind. Damit wäre es doch völlig verfehlt, wenn man auf Sanktionsmaßnahmen im Jugendstrafvollzug verzichten würde. Es muss aus unserer Sicht also immer ein Nebeneinander von erzieherischen Konzepten und der Möglichkeit von Disziplinarmaßnahmen geben, denn nur so können den Jugendlichen die Grenzen ihres Verhaltens aufgezeigt werden und meiner Überzeugung nach können Mitgefangene und die Vollzugsbediensteten so geschützt werden. Dies hat im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht am Ende seines Urteils deutlich gemacht. Darin heißt es - Zitat -:
"Die Möglichkeit, auf Pflichtverstöße der Gefangenen mit disziplinarischen Maßnahmen zu antworten, ist für die Aufrechterhaltung eines geordneten, zur Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben fähigen Vollzuges unerlässlich."
Es hilft also manchmal auch, ein Urteil bis zum Ende zu lesen.
Ein weiterer kritikwürdiger Punkt in dem Gesetzentwurf der GAL ist, dass eine Verlegung und Überstellung der Gefangenen nur mit deren Zustimmung durchgeführt werden kann.
Meine Damen und Herren! Das ist wirklich schlichtweg realitätsfremd. Eine Verlegung und Überstellung nur mit Zustimmung der Gefangenen durchzuführen, würde dazu führen, dass der Vollzugsablauf allein vom Wunschdenken des Gefangenen abhängt. Gefangene sind keine Bediensteten, bei deren Versetzung zuerst der Personalrat angehört werden muss. Die Resozialisierung von jugendlichen Straftätern ist kein Wunschkonzert, sondern Aufgabe von Staat und Gesellschaft, welche Förderung und Konsequenz bedeutet.
Die Justizbehörde hat mit ihrem Gesetzesentwurf, den wir als CDU-Fraktion vollständig unterstützen, ein Konzept vorgelegt, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Dieser Entwurf sieht drei Aufgaben vor: Sicherung, Behandlung und Erziehung. Wir sehen den Strafvollzug nicht als Einbahnstraße, die nur auf die Straftäter eingeht, sondern vielmehr zweispurig, nämlich auch als Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter und als Chance für den Straftäter. Daher zieht der Entwurf auch den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug vor. Der offene Vollzug hingegen ist nur bei Gefangenen möglich, die sich für diese Vollzugsform eignen.
Im Rahmen der Behandlungsaufgabe des Strafvollzuges wird die Eigenverantwortung der Gefangenen gefördert. Streng nach dem Prinzip Fordern und Fördern wird die Mitarbeit der Gefangenen für Resozialisierungsmaßnahmen eingefordert. Art und Ausmaß der einzelnen Fördermaßnahmen richten sich an der Bereitschaft des Gefangenen aus. Damit rückt der Gefangene stärker in den Mittelpunkt der Resozialisierung und ist effektiver in
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der Lage, auf ein straffreies Leben nach der Haft vorbereitet zu werden. Deshalb kann ich Ihre Einschätzung nicht teilen, dass wir hier einen einseitigen Entwurf der Justizbehörde haben. Schließlich sorgt der Entwurf doch für ein abgestuftes System von Erziehungsmaßnahmen, für die Möglichkeit der Ausbildung und Bildung und auch für das Erlernen grundlegenden gesellschaftsadäquaten Verhaltens, welches spätere Straftaten verhindern kann.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch klare Bestimmungen zur Sozialtherapie, die Möglichkeit auf Regelverstöße mit Sanktionsmaßnahmen als Ultima ratio zu reagieren. Der Entwurf der Justizbehörde begegnet damit der real bestehenden Lage und erteilt dem Wunschdenken der GAL eine klare Absage.
Herr Steffen, was mich besonders erstaunt und erschreckt hat, ist, dass Sie selber davon gesprochen haben, dass Sie einen provokanten Entwurf vorgelegt haben. Ich kann es nicht nachvollziehen, wie man bei einem so sensiblen und wichtigen Thema einen Entwurf vorlegt, der provozieren soll. Aus meiner Sicht wird das der Sache nicht gerecht.
Wir haben uns nicht allzu sehr provozieren lassen. Wir legen Ihnen einen ausgewogenen Entwurf vor, noch nicht heute, aber wir werden ihn dann auch in den Ausschüssen beraten. Die Allgemeinheit, also die Gesellschaft, muss davor geschützt werden, dass Straftaten begangen werden. Für den Charakter des Gesetzesentwurfs von GAL ist es schon bezeichnend, dass ausgerechnet dieser Passus fehlt. Deshalb wird er nicht die Mehrheit der Hamburgischen Bürgerschaft finden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Neumann, da haben wir gedacht, nachdem die SPD versucht hat, uns den neuen Schwerpunkt Innere Sicherheit weiszumachen, käme jetzt zum ersten Mal vom SPD-Fraktionsvorsitzenden inhaltlich etwas zum Thema Innere Sicherheit.
Wir haben etwas zum Justizsenator, zum Bürgermeister gehört, aber nichts zur Sache, nichts Inhaltliches.
Wir haben in Hamburg – das ist Fakt – eine erheblich verbesserte Sicherheitslage. Objektiv können Sie das an
den Kriminalitätsstatistiken der letzten Jahren ablesen. Sie können sich auch die Statistik, die im Februar veröffentlicht wird, anschauen, wie sich objektiv die Zahlen verbessert haben.
Aber auch subjektiv haben wir eine verbesserte Sicherheitslage. 2001 war das Thema Innere Sicherheit bei den Menschen unserer Stadt das Topthema, das Thema, was sie am meisten beschäftigt hat. Den neuen Umfragen zufolge ist es ins Mittelfeld auf Platz fünf oder sechs abgerutscht. Wenn Sie mit den Menschen in der Stadt sprechen, dann sagen sie Ihnen, dass sie mehr Polizei auf den Straßen, mehr Peterwagen in der Stadt sähen, ein besseres Gefühl in der Stadt hätten und sich sicherer fühlten – das ist die Wahrheit.
Wir haben hart daran gearbeitet.
Wir haben das neue Polizeigesetz beschlossen. Wir haben die Verbrechensbekämpfung in unserer Stadt vorrangig gemacht und deshalb haben wir unsere Versprechen eben nicht gebrochen und werden sie nicht brechen.
Allerdings müssen wir auch Ursache und Wirkung deutlich machen. Wenn uns die SPD nicht den höchsten Schuldenberg Hamburgs in seiner Geschichte hinterlassen hätte, dann wären wir zu diesen Maßnahmen nicht gezwungen und das muss man den Menschen auch deutlich sagen.
Sie haben jahrelang das Thema Innere Sicherheit/Justizpolitik immer mehr als Täterschutz verstanden. Sie haben sich damit abgearbeitet, Polizeikommissionen einzurichten, aber die Bedürfnisse und Ängste der Menschen haben Sie nicht aufgenommen – auch das ist die Wahrheit.
Zum Thema Harburg, Herr Dressel, das Sie angesprochen haben: Da ist es natürlich richtig, dass wir aus zwei Kommissariaten ein gemeinsames machen, uns dort einen funktionalen Neubau erschließen. Das bedeutet auch eine bessere Kriminalitätsbekämpfung vor Ort. Die Präsenz bleibt gleich – das wurde schon deutlich gemacht – und daran wird sich auch nichts ändern. Wir wollen sogar erreichen, dass wir danach einen Mehrwert haben, dass wir in Harburg noch mehr Polizisten auf der Straße haben.
Ihr Verhalten zum Abschluss erinnert mich an den Bundestagswahlkampf. Viele können sich noch erinnern, er liegt nämlich noch nicht so lange zurück. Was haben Sie beispielsweise gegen die zwei Prozent Mehrwertsteuererhöhung geschimpft, wie haben Sie gezetert und uns an den Pranger gestellt. Dann haben wir uns zusammen hingesetzt, verhandelt und es sind drei Prozent herausgekommen. Die Logik hat sich mir zwar auch nicht erschlossen, aber das zeigt doch, dass Sie den Sachzwängen nicht ganz abgeneigt sind.
Das Thema lautet, auch den Mut haben, in der Opposition die Wahrheit zu sagen, Herr Neumann. Das ist wichtig.
Selbstverständlich.
Mein Schlusssatz: Hören Sie auf, angeblich den allgemeinen Sparkurs und die Haushaltskonsolidierung unterstützen zu wollen, sich aber bei jeder Einzelmaßnahme in die Büsche zu schlagen und laut zu schreien. Das ist nicht wahrhaft, das ist nicht lauter und das nehmen Ihnen die Menschen in unserer Stadt auch nicht ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es entspricht der Natur des Menschen, dass man allem, was neu ist, erst einmal relativ skeptisch und ablehnend gegenübersteht. Das mag auch die Reaktion der SPD zur Novellierung erklären.
Aber die beiden Gründe, warum wir das machen, sind schon genannt: das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1995 zum Mitbestimmungsgesetz für SchleswigHolstein – da sind wir uns einig – und auch die Bundesverwaltungsgerichtsbeschlüsse zum Hamburgischen Personalvertretungsgesetz aus dem Jahre 2002.
Die Reaktionen der SPD zeigen jedoch, dass diese Aufwärmphase – so will ich das einmal nennen – scheinbar spurlos an der SPD-Fraktion vorübergegangen ist. Herr Ploog das gesagt. Erst ganz am Ende der Ausschussberatungen ist die SPD aus ihrem Tiefschlaf erwacht und hat erst auf Druck der Gewerkschaften – in der Anhörung wurde Hilfe angeboten – einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.
Unser Entwurf setzt genau die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Es wird die Letztentscheidungsbefugnis des Senats gestärkt, durch welche sich die SPD jetzt auf einmal wachgerüttelt fühlt und darin eine Beschneidung der Mitbestimmungsrechte der Bediensteten und sogar das Demokratieprinzip verletzt sieht.
Mir bleibt es nur dabei zu sagen, das stimmt nicht. Reiben Sie sich endlich den Sand aus den Augen und wachen Sie auf. Was bedeutet denn Demokratie? Demokratie bedeutet doch, dass das Volk als Souverän seine Vertreter durch Wahlen legitimiert. Deshalb verlangt das Demokratieprinzip gerade die Letztentscheidung durch eine uneingeschränkt demokratisch legitimierte Stelle. Der Finanzsenator hat das eben gesagt. Es ist auch dort verbindlich, wo amtliche Aufgabenerledigungen zugleich Beschäftigungsinteressen berühren. An dieser Stelle geht das Hamburgische Personalvertretungsgesetz einen nicht mehr gangbaren Weg, indem es der Personalvertretung teilweise Entscheidungsbefugnisse eingeräumt hat, die weit über die eigentlich verfassungsrechtlich nur gebotenen Empfehlungs- und Mitwirkungsrechte hinausgehen. Das hat das Verfassungsgericht klargestellt.
Wir glauben – erfolgreiches Erwachen aus dem Tiefschlag bei Ihnen vorausgesetzt –, dass bei näherem Hinsehen das Demokratieprinzip nicht eingeschränkt, sondern gestärkt wird.
Auch erwähnt wurde die Zustimmungsfiktion, an der Sie sich hochziehen.
Wir glauben, dass Ihr Vorschlag einer flexiblen Fristenlösung nicht sinnvoll ist. Es wurde mehrfach angesprochen, auf Bundesebene haben wir dieses schon seit sieben Jahren. Sie hatten sieben rotgrüne Jahre Zeit – viel zu lange – und haben nichts daran geändert. Da darf man sich doch fragen, warum Sie es dort nicht getan haben, hier aber einfordern. Das erschließt sich mir nicht.
Dass uns ein gewisser Gegenwind entgegenweht, haben wir erwartet. Trotzdem – der Kollege Ploog hat es klargestellt –, wir schätzen die Arbeit der Personalräte, der Personalvertretungen in unserer Stadt sehr, die als Katalysatoren Probleme lösen und für eine gute und vernünftige Verwaltung stehen.
Uns ist schleierhaft, warum Sie den Gesetzesentwurf so spät eingebracht haben.
Natürlich ist es Arbeit, aber das Thema, das wissen Sie, wird seit mittlerweile zehn Jahren bewegt.
Wir wollen durch die Zustimmungsfiktion das Verfahren beschleunigen und das Verwaltungshandeln effizienter machen. Wir wollen durch eine Verlängerung der Wahlperiode der Personalräte eine stärkere Kontinuität der Personalratsarbeit ermöglichen und auch eine Emanzipation der Personalräte aus den Händen der Gewerkschaften.
Wir wollen durch die Letztentscheidungsbefugnis des Senats, das Demokratieprinzip stärken, die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und nicht, wie so oft beklagt, die Mitbestimmung abschaffen, sondern diese vielmehr auf verfassungsrechtlich sicheren Boden stellen, und gemeinsam mit den Mitarbeitern der Hamburger Verwaltung eine moderne und effiziente Erledigung ihrer Aufgaben erreichen.
Meine Damen und Herren, die Hamburger Verwaltung ist weder für die Gewerkschaften da noch für den Senat, sondern für unsere Bürger. – Vielen Dank.
– Nein, wir wollen den Kollegen Hesse ein bisschen entlasten. Deshalb stehe ich hier. Es ist ihm nicht zuzumuten, noch einmal gegen die beiden Redner von vorhin anzutreten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für Hamburgs Nachtschwärmer und Berufstätige hat sich seit dem 17. Dezember 2004 einiges geändert.
Nach der Einführung des durchgängigen Nachtfahrbetriebes des HVV gehört das bisherige ungewollte Ende einer Partynacht um halb eins endlich der Geschichte an. Mussten sich Hamburgs Partygänger vor der Umstellung auf den Winterfahrplan 2004/2005 entweder strikt an die
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Abfahrtzeiten der letzten U- und S-Bahn-Züge halten, einen ihrer Mitstreiter als Fahrer berufen oder als letzte Möglichkeit auf die Taxen zurückgreifen, kann man nun ohne einen gestressten Blick auf die Uhr Hamburgs Nachtleben genießen.
Jetzt ist es endlich möglich, nach Gutdünken zum nächstbesten S- oder U-Bahnhof zu gehen und im Zwanzigminutentakt nach Hause zu fahren. Entsprechendes gilt beispielsweise auch für eine Krankenschwester oder für einen Schichtarbeiter, die möglichst schnell nach einem anstrengenden Nachtdienst nach Hause fahren möchten.
Deshalb ist es gut und richtig, dass die CDU-Fraktion für dieses Projekt den Stein ins Rollen gebracht hat.
Damit wir uns richtig verstehen: Die CDU-Fraktion erhebt keinen Alleinvertretungsanspruch für die Idee, dass die U- und S-Bahnen am Wochenende durchgängig fahren,
denn mittlerweile wird dieses Thema seit Anfang der Neunzigerjahre bewegt. Ob die Idee dazu von der CDU, vom Jugend im Parlament oder ob die Junge Union für dieses Projekt auf dem Hamburger Kiez mehr als 10 000 Unterschriften gesammelt hat, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist,
dass die CDU-Fraktion und der Verkehrssenator dieser Idee endlich zur Umsetzung verholfen haben. Das ist entscheidend.
Darauf kommt es an. Gute Ideen zu haben, reicht allein nicht aus, sondern sie müssen auch verwirklicht werden.
Mit diesem Service hat es Hamburg als Deutschlands zweitgrößte Metropole endlich geschafft, zu einer Stadt wie Berlin aufzuschließen, denn dort fahren die U- und SBahnen schon seit längerem an Wochenenden nachts durch, allerdings nur in unterschiedlichen Takten zwischen 15 und 60 Minuten. In Hamburg bieten wir dagegen einen durchgängigen Takt von zwanzig Minuten an.
Der Erfolg dieses Projekts hat sich bereits im Mai 2005 abgezeichnet. Die zunächst kritischen Stimmen verstummten mit der Bekanntgabe der ersten Erhebung. Danach sind vor allem die Linien, die St. Pauli und die Reeperbahn bedienen, gut ausgelastet. Diese durchweg positive Entwicklung lässt sich auch anhand der Zahl der Fahrgäste insgesamt ablesen.
Nach Informationen des HVV fahren in den Zügen der Linien U 3, S 1 und S 3 nachts durchschnittlich zwischen 370 und 600 Fahrgäste pro Zug. Vor der Einführung der durchgängigen Wochenendfahren nutzten durchschnittlich 30 000 Fahrgäste das Nachtbusnetz des HVV. Nach Beginn des neuen Angebotes bei den Schnellbahnen stieg im ersten Quartal 2005 die Zahl der Fahrgäste am Wochenende auf durchschnittlich 60 000 an.
Diese Zahl ist nach einer neuen Erhebung sogar nochmals auf 70 000 Fahrgäste angestiegen und es kommen noch weitere 20 000 Fahrgäste bei den Buslinien hinzu. Zusammengefasst kann man sagen: Jetzt nutzen nachts 90 000 Menschen den öffentlichen Nahverkehr am Wochenende, vorher waren es 30 000. Das ist eine Verdreifachung.
Das Angebot wird stark von Berufstätigen und Nachtschwärmern angenommen. Das zeigt, dass diese Menschen schon seit Jahren auf ein entsprechendes Angebot gewartet haben. Wenn gerade in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert und gefordert wird, dass die Bürger freiwillig – anstatt das Auto zu benutzen – auf die Alternative der öffentlichen Verkehrsmittel ausweichen sollen, so ist dies nur möglich, wenn der öffentliche Nahverkehr auch entsprechend flexibel gestaltet wird. Das haben wir getan.
Nicht nur die Hamburger Bürgerinnen und Bürger profitieren von unserem Angebot, sondern auch die Tourismus- und die Gastronomiebranche. Schließlich können – bedingt durch die nun nachts durchgehenden Fahrten der U- und S-Bahn – Gäste der Restaurants oder kulturellen Attraktionen Hamburgs nach beispielsweise einem netten Musical- oder Theaterabend diesen noch mit einem Glas Wein gemütlich und ohne zeitlichen Druck ausklingen lassen, da in jedem Fall noch eine S- oder eine U-Bahn fährt.
Wir haben auch Mehreinnahmen von den Wochenenden zu erwarten. Wir gehen von mehr als 0,7 Millionen Euro aus und dass sich die Mehrkosten auf circa 3,1 Millionen Euro reduzieren, da der zusätzliche Verkehr der S-Bahn aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes mit finanziert wird.
Trotz der steigenden Fahrgastzahlen wurde die Sicherheit der Menschen auch nicht außer Acht gelassen. Auf den U- und S-Bahnhöfen sind die Bahnaufsichten verstärkt und vermehrt auf Streife geschickt worden. Ich glaube, das ist auch richtig und notwendig.
Das ist ein erstes Fazit nach einjähriger Probezeit des Projekts, des Rundum-Sorglos-Pakets für alle, die am Wochenende eine von Hamburgs zahlreichen Attraktionen, Kneipen oder Diskotheken besuchen wollen oder aufgrund ihres Berufes auch an Wochenendnächten arbeiten müssen. Wir können dies leider noch nicht allen Bürgern garantieren, weil wir bisher nur einen relativ großen Kernbereich abdecken. In unserem Antrag fordern wir die umliegenden Kreise auf, sich diesem Angebot anzuschließen. Wir hoffen, dass dies auch geschehen wird.
Ich gehe davon aus, dass auch die Opposition unserem Antrag zustimmen wird. Wir wollen die unbefristete Verlängerung des Nachtfahrgebots des Hamburger Verkehrsverbundes an Wochenenden. Weiterhin treten wir dafür ein, durch Gespräche mit den Umlandkreisen für eine Ausweitung dieses Angebots auf den erweiterten HVV-Verbund zu werben, damit diese Erfolgsgeschichte weitergehen kann. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Bürgerschaftsfraktion will mit dem vorgelegten Antrag nach dem notwendigen Kurswechsel eine Bilanz ziehen, den wir im Bereich Drogen im Strafvollzug nach dem Regierungswechsel 2001 vollzogen haben.
Wir haben die ungeprüfte Dauersubstitution drogenabhängiger Gefangener konsequent beendet. Wir haben die Spritzenautomaten abgebaut und den Spritzentausch in den Strafvollzugsanstalten gestoppt. Wir haben die Kontrollmaßnahmen in den Anstalten intensiviert. Wir sorgen dafür, dass die Drogenfunde in den Haftanstalten jetzt
ausnahmslos strafrechtlich verfolgt werden. Wir garantieren dafür, dass Besucher strenger kontrolliert werden und dass eine verbesserte Überwachung des Besuches stattfindet.
Wir haben eine Überprüfung der Sicherheitsstandards in den Vollzugsanstalten durchgeführt und eine stärkere Überwachung der Außenkontakte von Gefangenen des geschlossenen Vollzugs durchgesetzt. Wir setzen Drogenschnelltests ein, die es ermöglichen, die Einnahme von Drogen und den Kontakt mit ihnen in kürzester Zeit festzustellen. Die Häufigkeit von Urinkontrollen wurde erhöht. Vor der Verlegung in den offenen Vollzug und der Gewährung von Ausgang oder Urlaub aus der Haft müssen die Gefangenen mit negativen Urinkontrollen nachweisen, dass kein Drogenmissbrauch vorliegt.
Allein im zweiten Halbjahr 2004 wurden in der JVA Fuhlsbüttel insgesamt 1164 Urinkontrollen durchgeführt. Außerdem sorgen wir für eine differenziertere Verteilung von Gefangenen, welche mögliche Drogengeschäfte noch stärker unterbinden soll.
All diese Maßnahmen zur Sicherung eines weitgehend drogenfreien Strafvollzuges stellen aber nur die eine Seite unseres drogenpolitischen Konzeptes für den Strafvollzug da. Auf der anderen Seite steht die verstärkte Unterstützung drogenabhängiger Straftäter beim Ausstieg aus der Sucht. Die Vorbereitung auf ein dauerhaft suchtfreies Leben nach der Haft ist eine wesentliche Voraussetzung einer erfolgreichen Resozialisierung.
Deshalb haben wir ein neues therapeutisches Betreuungsangebot zur Vermeidung von Rückfällen eingeführt. Die erzielte Drogenfreiheit wird durch neu eingeführte Hilfsangebote stabilisiert. In den Vollzugsanstalten Fuhlsbüttel und Billwerder wird durch externe Fachkräfte ein Beratungsangebot praktiziert, das darauf abzielt, Rückfälle zu vermeiden und vorzubeugen. Zu den Programminhalten gehören das Erkennen von drogenspezifischen Risikosituationen und die besondere Hilfestellung bei der Bewältigung von Konflikten im Anstaltsalltag.
Wurden am 1. August 2002 noch 336 Gefangene im Hamburger Vollzugsanstalten mit einer Dauersubstitution behandelt, waren es vor vier Wochen nur noch ganze 43, von denen über 30 eine HIV-Infektion beziehungsweise eine Aids-Erkrankung aufwiesen. Das sind beeindruckende Zahlen.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird den entschlossenen Kurs ihres Justizsenators in diesem Bereich nachhaltig unterstützen. Wir werden diesen Kurz weiter gehen. Die Justizdeputation hat in ihrer Sitzung am 5. April 2005 beschlossen, dass die JVA Vierlande nach Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnitts der JVA Billwerder geschlossen und ihre Zuständigkeit als Anstalt des geschlossenen Vollzugs von den Justizvollzugsanstalten Billwerder und Fuhlsbüttel übernommen wird.
Anstelle der in Vierlande befindlichen drogenfreien Stationen, die wir auch um weitere elf Plätze aufgestockt haben, sollen die Anstalten Billwerder und Fuhlsbüttel diese Funktion übernehmen. In den Vollzugsanstalten Billwerder, Fuhlsbüttel, Hahnöfersand, Vierlande und der Untersuchungshaftanstalt werden drogenabhängige Ge
fangene durch externe Fachkräfte beraten und auf eine Therapie nach der Entlassung vorbereitet.
Die Justizbehörde und die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit sind mit der Beantwortung des bürgerschaftlichen Ersuchens der CDU-Fraktion zur externen Drogenberatung im Strafvollzug vom 29. November 2004 befasst. Unser Antrag zielt darauf, durch haushaltsneutrale Umschichtungen zusätzliche Mittel für die Ausweitung der externen Drogenberatung im Strafvollzug bereitzustellen. Die Ausweitung der Drogenberatung könnte für Drogenabhängige im Jugendvollzug oder für drogenabhängige Erstinhaftierte genutzt werden.
Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass wir diesen Kurs weiter gehen wollen, dass wir nicht nur dabei sind, in den Haftanstalten ganz konsequent und hart gegen Drogen vorzugehen, sondern dass wir auch die Hilfe für die Suchtkranken verstärken wollen. Das Leitmotiv, die Haft zu nutzen, um die Sucht zu überwinden, bestimmt unser politisches Handeln.
Ein Hamburger Strafvollzug ganz ohne Drogen ist sicherlich noch nicht realistisch, aber wir wollen – so wie es unter Ihrer Regierung der Fall war – kein ideologisch motivierten Wellness-Strafvollzug mehr, der Gefangene nur tiefer in ihre Drogensucht führt.
Deshalb haben wir gehandelt und diese Ergebnisse wollen wir nun auch überprüfen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit gut zwei Jahren gibt es den Städtischen Ordnungsdienst in Hamburg. Unser Ziel ist es – das wird es auch bleiben –, Sicherheit und Sauberkeit in Hamburg weiter zu verbessern.
Wir wollen keine Verwahrlosung öffentlicher und privater Flächen, keine wilden Müllablagerungen, keine durch Hunde- und Taubenkot verschmutzten Plätze, keine verunreinigten Verkehrszeichen oder Straßennamensschilder, keine Verstöße gegen die Hundeverordnung, keine randalierenden Gruppen vor oder nach größeren Veranstaltungen. Wir wollen keinen Alkoholkonsum auf öffentlichen Wegen in Verbindung mit Pöbeln oder Urinieren und auch keine mit Grafitti beschmierten Wände. Wir wollen keine Jugendlichen, die in der Öffentlichkeit Alkohol oder Zigaretten konsumieren, oder anderen Verstöße gegen den Jugendschutz. Wir wollen keinen Vandalismus. Kurz gesagt: Wir wollen in der Stadt keine Rücksichtslosigkeit untereinander.
Diese eben von mir genannten Aufgaben führt der städtische Ordnungsdienst in seinem Aufgabenbereich. Diesen Aufgabenbereich gilt es auch in Zukunft weiter auszubauen. Durch die Arbeit des SOD wurde die Polizei in entscheidenden Bereichen ihrer Arbeit stark entlastet und kann sich seit dem Bestehen des Städtischen Ordnungsdienstes verstärkt auf die Bekämpfung und Aufklärung der Verbrechen in unserer Stadt konzentrieren. Das ist wichtig und das ist richtig.
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Des Weiteren konnte mit dem SOD eine zusätzliche Ebene der Staatsgewalt zwischen Polizei und Bürger etabliert werden, was das subjektive Sicherheitsgefühl unserer Bürger stärkt und weiter ausbaut.
Nun ist es schon erstaunlich, dass ausgerechnet die SPD mit diesem Thema punkten will, obwohl sie 40 Jahre lang
nicht auf die Idee gekommen ist, einen städtischen Ordnungsdienst ins Leben zu rufen. Im Gegenteil: Sie haben noch tausende Stellen im Polizeivollzugsdienst abgebaut. Das ist die Wahrheit.
Das ist wirklich die Wandlung vom Saulus zum Paulus.
Nun arbeitet der SOD aufgrund unserer Initiative seit gut zwei Jahren und das mit großem Erfolg.
Nach zwei Jahren können wir mit Stolz sagen: Das Projekt "Städtischer Ordnungsdienst" hat sich bewährt. Wir werden es weiter voranbringen.
Kernpunkt Ihres Antrages ist die Frage, wie der SOD in Zukunft organisiert werden soll. Es gibt viel, was für eine dezentrale Anbindung in den Bezirken spricht. Sie haben einige Argumente aufgeführt und doch möchte ich noch kurz einige nennen. Natürlich können wir dadurch mehr Bürgernähe erreichen, vielleicht auch – da bin ich mir sicher – eine schnellere Erreichbarkeit der Einsatzorte der Mitarbeiter und auch eine zunehmend bessere Ortskenntnis.
Und wenn wir jetzt schauen, dass wir demnächst den Bezirken die Möglichkeit geben, in Parks und in Parkanlagen das Radfahren zu erlauben, dann ist es natürlich sinnvoll, dass die Mitarbeiter auch Ortskenntnisse haben und sich nicht erst informieren müssen, in welchem Park sie sich aufhalten und welche Regelung dort gilt.
Allerdings gibt es auch andere Argumente zu bedenken. Wir werden dadurch eine Zersplitterung der Kräfte des SODs bekommen. Für Großaktionen muss ein Verfahren gefunden werden, dass dem SOD auch erlaubt, bei solchen Veranstaltungen und Einsatzlagen flexibel und wirksam agieren zu können. Da wir nun zu der Überzeugung gelangt sind, dass im Wesentlichen die Vorteile einer dezentralen Anbindung überwiegen können, haben wir uns zu diesem Modellversuch entschlossen.
Liebe Kollegen von der SPD, ich weiß nicht, wie Sie es verantworten können, in Ihrem Antrag gleich vollendete Tatsachen schaffen zu wollen, ohne eine Prüfung, ohne einen Versuch. Das ist, glaube ich, nicht der richtige Weg. Sie haben keine Erkenntnisse, ob das dann auch wirklich trägt und sich so umsetzen lässt.
Leider ist das Ihre bisherige Arbeitsweise, nach der Sie verfahren. Herr Rosenfeldt, ich kann mich nicht erinnern, Sie bei den Beratungen des Innenausschusses zu diesem Thema gesehen zu haben. Deshalb wundert es mich schon stark, wie Sie zu diesen Aussagen kommen. Sie haben sich den Bericht vielleicht ansatzweise durchgelesen,
aber wir haben ganz andere Wahrnehmungen bei den Kollegen der CDU aus dem Innenausschuss.
Und auch wenn Sie immer wieder die gleichen Behauptungen aufstellen, macht sie das noch lange nicht richtig. Sie sagen immer, die Ausbildung solle verbessert werden. Wir fragen nach, wir fragen die Leute vor Ort, die Polizisten, die Experten – die sagen, die Ausbildung sei ausreichend, das komme völlig überein.
Weiterhin sagen Sie – das haben Sie eben schon wieder angesprochen –, die Uniformen müssten auf Alltagstauglichkeit geprüft werden. Das gehört sowieso zum laufenden Geschäft des Dienstherrn. Auch hier haben wir keinerlei Erkenntnisse. Selbst Sie sagen uns ja noch nicht einmal, was denn jetzt die Crux damit sei. Wo sind denn jetzt Verbesserungsmöglichkeiten? Sie benutzen weiterhin diese Floskeln und haben dort selbst keine Verbesserungsvorschläge. Ganz im Gegenteil: Sie sind verzweifelt auf der Suche nach dem Haar in der Suppe. Nur: Sie werden keins finden.
Wir werden die Ergebnisse des Modellversuchs "dezentraler SOD" abwarten und überprüfen und dann fachlich fundiert und überlegt entscheiden. Mögen Sie dann ruhig rufen, "wir haben es doch vorher gewusst!". Das ist nämlich genau der Unterschied zwischen Regierung und Opposition: Unsere Handlungen haben konkrete Auswirkungen für die Bürger unserer Stadt und die Entscheidung werden wir nicht so einfach übers Knie brechen, sondern vernünftig und fundiert treffen.
Wie ernst es uns mit diesem Modellversuch ist, können Sie auch an der Auswahl der Bezirke feststellen. Wir haben uns nämlich für den bevölkerungsreichsten Bezirk, Wandsbek, und für den flächenmäßig größten Bezirk, Harburg, entschieden.
Das ist der flächenmäßig größte Bezirk, ob es Ihnen gefällt oder nicht.
Wir werden abwarten, was uns die Ergebnisse in diesen Bezirken bringen. Wenn es im größten und dem bevölkerungsreichsten Bezirk funktioniert, könnten wir dann diese Entscheidung mit gutem Gewissen auch auf andere Bezirke übertragen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch kurz auf das Thema Finanzen eingehen: Ich fand es mutig und richtig, dass unser Innensenator Udo Nagel hier die zu hohen Einnahmeerwartungen des Vorgängersenates korrigiert hat. Wir haben jetzt eine realistische Schätzung dessen, was dort erzielt werden kann, denn natürlich ist es schwieriger, die Verschmutzungsverursacher zu ermitteln, als nur die Verschmutzung festzustellen und zu beseitigen. Sie haben es eben angesprochen: Für 2005 und 2006 erwarten wir jährlich Einnahmen in Höhe von 250 000 Euro, was natürlich auch aufgrund der gestiegenen Personalausstattung des Städtischen Ordnungsdienstes gerechtfertigt ist.
Aber lassen Sie mich auch eins klarstellen: Der CDUFraktion oder – wie Herr Neumann sagen würde – uns Hamburger Christdemokraten ist nicht daran gelegen, mit dem SOD eine Einrichtung geschaffen zu haben, die jetzt den von Ihnen überschuldeten Hamburger Haushalt finanzieren kann. Das ist nicht unser Ziel. Uns wäre vielmehr daran gelegen, dauerhaft einen Einnahmerückgang beim SOD verzeichnen zu können,
denn dann hätten wir bei manchem Bürger einen nachhaltigen Lerneffekt bewirkt und das Sicherheitsgefühl und die Lebensqualität der Menschen in Hamburg weiter gestärkt, denn das ist unser Ziel. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte am Anfang gleich zum wesentlichen Punkt kommen. Unser Antrag verfolgt ein zentrales Ziel. Wir wollen die hohen Todes- und Unfallzahlen bei jugendlichen Fahranfängern endlich senken.
Im Jahre 2001 wurden auf Deutschlands Straßen 1606 Fahranfänger im Alter von 18 bis 25 Jahren getötet. Über 21 000 wurden schwer verletzt. Hamburg bildet hier leider keine Ausnahme, die Unfallbeteiligung gerade junger Fahrer ist überdurchschnittlich hoch. 22 Prozent der Verkehrstoten und 22 Prozent der Schwerverletzten gehören zu dieser Gruppe. Allerdings haben die Achtzehn- bis Vierundzwanzigjährigen nur einen Anteil von rund 8 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Besonders dramatisch sieht es bei den Achtzehn- bis Zwanzigjährigen aus. Ihr Unfallrisiko ist fünfmal so hoch wie das Durchschnittsrisiko. Damit hält Deutschland eine negative Spitzenstellung im Verhältnis zu vergleichbaren Ländern.
Dies hängt damit zusammen, dass jungen Menschen die Fahrpraxis fehlt. Wir wollen deshalb die Lern- und Vorbereitungszeit verlängern. Nach der Fahrschulausbildung und der Fahrerlaubnisprüfung ab 17 Jahren soll sich dann eine Phase des Fahrübens in Begleitung anschließen. Selbstständiges Fahren wird weiterhin erst ab 18 Jahren möglich sein.
Statt den jungen Fahranfänger wie bisher allein in den Großstadtverkehr zu entlassen, wollen wir ihm einen Partner an die Seite geben, der ihm Tipps und Hinweise sowie eigene Erfahrung weitergeben kann. Allein die Anwesenheit einer nicht gleich alten Person wirkt automatisch dämpfend auf das Fahrverhalten.
Ziel ist es dabei, vorausschauendes Fahren zu lernen und kritische Situationen bereits frühzeitig zu erkennen.
Das Sprichwort "Übung macht den Meister" braucht, glaube ich, keine weitere Erklärung.
Wir legen dabei hohe Maßstäbe an die Begleitperson an. Sie muss erstens mindestens das dreißigste Lebensjahr vollendet haben, zweitens seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein, sie darf drittens nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben und viertens an einem vorgeschriebenen Vorbereitungskurs teilnehmen.
Die Ergebnisse mit diesen und ähnlichen Modellen in anderen Ländern lassen sich wahrlich sehen. Es ist Folgendes zu verzeichnen: Ein Rückgang der Unfallzahlen, weniger Geschwindigkeitsüberschreitungen, seltenerer Drogen- und Alkoholkonsum bei jungen Fahranfängern und – was auch interessant ist – sogar die Begleiter können durch diesen Umgang mit dem Führerscheinneuling ihre Kenntnisse wieder auffrischen.
Lassen Sie mich am Ende noch kurz auf den Zusatzantrag der GAL-Fraktion eingehen. Ich finde das schon ganz erstaunlich. Wenn Sie sich den Antrag ansehen, dann wird im oberen Teil ausführlich dargelegt, wie erfolgreich das Modell in anderen Ländern ist. Mal sank die Unfallquote um 15 Prozent, mal um 46 Prozent und sie ist sogar bis zu 60 Prozent zurückgegangen. Welchen Schluss sollen wir daraus ziehen? Sollen wir erst wieder eine Kommission einrichten, eine Entscheidung aufschieben? Das können Sie in Berlin machen, das machen wir in Hamburg nicht mit; wir entscheiden.
Auch die Argumente, die Sie hier gleich vortragen werden, sind längst überholt.
Großstadtverkehr finden Sie auch in Schweden, in Österreich und natürlich auch in Nordamerika. Gerade in der Großstadt kommt es auf vorausschauendes Fahren an und das wird hierbei insbesondere geübt. Der Hamburger Fahrlehrerverband hat unser Konzept als überaus positiv beurteilt.
Der Bundesrat hat dieses Modell bereits beschlossen. Andere Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben einstimmige Beschlüsse dazu gefasst. Die Verkehrswacht zahlreicher Länder und die Bundesanstalt für den Straßenbau haben umfangreiche Untersuchungen zu diesem Vorschlag unternommen und sich ebenfalls dafür ausgesprochen. Die Experten vom Verkehrsgerichtstag in Goslar haben unseren Vorschlag fast einstimmig gutgeheißen. Sollten Sie also noch Informationsbedarf haben, können Sie die Unterlagen gern bei mir einsehen.
Sogar die Weltgesundheitsorganisation hat Deutschland aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu erlassen, damit weniger junge Fahranfänger im Straßenverkehr getötet werden.
Die CDU-Fraktion sieht somit dringenden verkehrspolitischen Handlungsbedarf. Wir werden angesichts der hohen Unfallzahlen junger Fahranfänger nicht weiter abwarten, sondern handeln. – Vielen Dank.