Mehmet Yildiz

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute sagte Frau Koeppen in der Aktuellen Stunde zur Schlaglochdebatte, dass das zu unseren Basisaufgaben gehöre und dafür auch Geld bereitgestellt werden solle; sie hat vollkommen recht.
Die Bildung, auch die frühkindliche Bildung, gehört zu unseren Basisaufgaben und diese Basisaufgaben haben eine hohe Priorität für uns. Aber was macht der Senat seit zwei Jahren? Der Senat hat beschlossen, im Bereich der frühkindlichen Bildung Kürzungen vorzunehmen, den Rechtsanspruch zu verschieben, weil die Gelder fehlen, die Gebühren für die Eltern zu erhöhen und dies sogar bis zu 100 Euro. Das Recht der Eltern eines behinderten Kindes auf Zahlung des Minimalbetrags in Höhe von 31 Euro wurde abgeschafft; sie müssen bis zu 750 Prozent mehr zahlen. Essensgeldpauschalen wurden aufgehoben und so weiter. Zum Glück gibt es auch in dieser Stadt Menschen und Initiativen, die das nicht hinnehmen, und es gibt uns, die LINKE.
Der Landeselternausschuss hat dagegen eine Volkspetition gestartet und gleichzeitig mit einer Demonstration auf der Straße dafür mobilisiert, dass dies nicht hingenommen wird. Das Ergebnis ist Folgendes: Die SPD und wir haben immer gefordert, die Kita-Gebührenerhöhung aufzuheben. Jetzt haben wir Wahlkampf und jetzt fordern es alle Parteien. Daher noch einmal unser Antrag: Sie sind herzlich willkommen und wir haben jetzt die Wahl.
Wie Sie wissen, fordern wir LINKE Gebührenbefreiung oder Kita umsonst für alle ab dem ersten Lebensjahr. Der Antrag ist ein Minimalschritt, um langfristig eine Gebührenfreiheit auch im Bereich der Bildung zu schaffen. Deswegen haben Sie alle jetzt die Möglichkeit, im Bereich der frühkindlichen Bildung von Kindesbeinen an Gebührenfreiheit zu gestalten. PISA und IGLU haben gezeigt, dass Bildung mit der frühkindlichen Bildung als Fundament beginnt. Daher bitten wir darum, heute gemeinsam darüber zu sprechen und auch zu beschließen, wie wir das abschaffen. Ich möchte nun auf die Forderungen eingehen, die wir Ihnen im Antrag vorschlagen.
Erstens: Ein Rechtsanspruch für fünf Stunden für zweijährige Kinder…
– Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin.
Ich wiederhole noch einmal die Forderungen: Ein Rechtsanspruch von fünf Stunden für zweijährige Kinder und Sprachförderung mit sozial bedingtem Bedarf als zusätzliches Kriterium für ein Kita-Gutschein-System.
Das ist die Forderung in dem vereinbarten Koalitionsvertrag gewesen.
Zweitens: Die Rücknahme der Gebührenerhöhung und die Rücknahme der Essensgelderhöhung sowie die Wiederherstellung der bis 2010 gültigen Rechtsansprüche in den Horten ist die gemeinsame Forderung der Fraktion DIE LINKE und der SPD gewesen.
Nun noch einmal zu dem, was nur wir fordern: Die komplette Abschaffung der Essensgeldpauschalen, die Befreiung von den Kita-Gebühren für Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener und die Rückzahlung der Gebühren an die Eltern. Zum Glück haben wir für den letzten Punkt einen Unterstützer, die GAL.
Ich möchte an dieser Stelle Herrn Kerstan zitieren, er ist, glaube ich, nicht hier – ich zitiere –:
"Diese Mehreinnahmen müssen den Hamburger Eltern so schnell wie möglich zurückgegeben werden. Wir haben verstanden, dass die Kita-Gebührenerhöhung für viele Familien eine zu große Belastung darstellt. Im Wahlprogramm hat die GAL beschlossen …"
Zitatende.
Das heißt, dass wir auch hier, wenn wir es wollen, eine Mehrheit haben, das, was mehr eingenommen worden ist, zurückzuzahlen. Sie sind herzlich willkommen.
Die einzige Schlussfolgerung wäre, wenn wir die CDU-Fraktion einmal außen vorlassen, dass die Forderungen von uns LINKEN, den Grünen und der SPD eine Mehrheit haben. Das wird aber wie zu erwarten nicht der Fall sein, weil insbesondere die SPD und die GAL sich schwertun, den Versprechen auch Taten folgen zu lassen, nach dem Motto "Wenn wir alles vor der Wahl beschließen und umsetzen wollen, wer soll uns dann wählen?".
Der Senat hatte uns mitgeteilt, dass eine Gebührenerhöhung bis 100 Euro nur 3 bis 5 Prozent der Eltern beträfe. In der Antwort des Senats auf die Anfrage der SPD kam nun heraus, was auch durch die Presse ging, dass fast 18 Prozent der Familien betroffen sind. Auch beim Thema Hortbetreuung, bei dem der Senat uns immer vorhält, dass 80 Pro
zent der Einrichtungsträger Interesse hätten, die Horte in den Schulen anzusiedeln, kam heraus, dass nur 21 Prozent der Träger sich angemeldet haben.
Ob das falsch kalkuliert wurde oder die Öffentlichkeit bewusst von Herrn Senator Wersich getäuscht wurde, ist fraglich. Für Kinder aus Hartz-IV-Familien und Geringverdienerfamilien sind die Belastungen kaum zu tragen, und das obwohl im Hartz-IV-Regelsatz kein Geld für Kita-Gebühren vorgesehen ist. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelsätze kritisiert und gefordert, dass die Bundesregierung da eine Lösung findet.
Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt die Möglichkeit, das alles auf den Kopf zu stellen, diese Kinder von der sozialen Selektion von Kindesbeinen an freizumachen und es ihnen zu ermöglichen, die Kita umsonst zu besuchen. Der Antrag liegt Ihnen vor und ich bitte Sie, zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Blömeke, in dem letzten Punkt kann ich Ihnen nicht ganz zustimmen. Im Ausschuss mussten wir immer, wenn wir das thematisiert haben, mit Ihrem Widerstand rechnen und haben ihn zu spüren bekommen haben.
Herr Müller, wir fordern das nicht heute wegen der Wahlen, sondern – Sie kennen uns – seit wir in der
Bürgerschaft sind, versuchen wir, mit unseren Möglichkeiten nicht nur in, sondern auch außerhalb der Bürgerschaft die Menschen zu unterstützen, die für Bildungsgerechtigkeit kämpfen. Das ist nicht unser erster Antrag und es wird auch nicht der letzte sein.
Seit wir 2008 in die Bürgerschaft gekommen sind, haben wir Anträge mit genau demselben Inhalt gestellt.
Daher können sie uns nicht vorwerfen, dass wir das wegen des Wahlkampfes machen, sondern wir haben hier jetzt die Mehrheit. Wenn der Wille da ist, dann können wir etwas ändern.
Sie haben uns die Finanzierung schön vorgerechnet, wie viel das kostet.
Ich möchte Ihnen die Finanzierung einmal umgekehrt vorrechnen. Nur drei Beispiele: Erstes Beispiel Elbphilharmonie 370 Millionen Euro, zweites Beispiel U4 250 Millionen Euro, was für die HSH Nordbank bereitgestellt worden ist 3 Millionen Euro, zusammengerechnet sind das 3,56 Millionen Euro. Zum Vergleich sind die 84 Millionen Euro, mit denen Sie gerechnet haben, Peanuts.
Das zeigt, welche Bereiche wir bevorzugen. Wenn es um Menschen in dieser Stadt geht, dann haben wir kein Geld, aber wenn es um die HSH Nordbank geht oder darum, dass die Menschen in der HafenCity dort noch besser leben können, oder wenn es um die Elbphilharmonie geht, dann haben wir Geld. In diesem Sinne: Das Geld ist vorhanden, aber der Wille ist nicht da.
Wenn unser Antrag hier auch nicht beschlossen wird, so hoffe ich doch, dass auch nach den Wahlen Carola Veit und die SPD wieder mit uns zu tun haben werden. Dann werden wir diese Anträge, die Sie gebracht haben, hier einzeln vorführen und denen einmal zeigen, wo es längs geht. Zum Glück hat der Landeselternausschuss ein Volksbegehren initiiert, das läuft auch und wir müssen uns damit weiterhin beschäftigen und da auch Akzente setzen. Ich kann auch, ich glaube ich bekomme auch gleich eine Ermahnung, Olaf Scholz, Ahlhaus, alle außer der Linken in der Bürgerschaft,
ich habe die Erfahrung, wir müssen nicht rumeiern. Hier können wir Akzente setzen, immer Haushaltslage, Haushaltslage.
Dann wird auch die SPD am Ende sagen, wir haben kein Geld, wir können dieses oder jenes nicht machen. Wir haben Geld und nur 150 Steuerfahnder würden über 200 Millionen Euro bringen, das haben wir konkret. – Vielen Dank.
– Ich hoffe, dass ich mich kürzer fassen kann.
Schön, dass Sie mir zujubeln.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? Im letzten Jahr hat das Diakonische Werk eine Studie veröffentlicht, die eindringlich darauf hinweist, dass wir im Bereich der frühkindlichen Bildung von Kindern, deren Eltern ohne Papiere in Hamburg leben, handeln müssen. Wir haben das zum Anlass genommen und einen Antrag gestellt, der den Senat aufgefordert, anonymisierte Kita-Gutscheine einzuführen, damit diese Kinder eine Kita besuchen können. Unser Antrag wurde an den Ausschuss überwiesen. Darüber habe ich mich gefreut. Ich hatte die Hoffnung, dass wir da zu einem Ergebnis kommen. Aber dann haben wir gewartet und gewartet, von Februar bis November. CDU und Grüne konnten sich nicht einigen. Im November schließlich hat eine Expertenanhörung stattgefunden. Das haben wir natürlich begrüßt, denn wir dachten, dass die Experten hauptsächlich den Abgeordneten der CDU noch einmal klarer machen würden, worum es geht. Die Expertenanhörung war dann auch sehr aufschlussreich. Es wurde noch einmal deutlich, dass ein sehr dringender Handlungsbedarf besteht. Weil die Eltern keine andere Wahl haben und arbeiten gehen müssen, sind ihre Kinder auf sich alleine gestellt und werden eingesperrt. Einige von ihnen sind Analphabeten. Diese Kinder haben buchstäblich keine Rechte. Da muss dringend etwas getan werden. Die Experten haben deutlich gemacht, dass wir in Hamburg gegen Landesrecht, Bundesrecht, EU-Recht und sogar gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen.
Nach dieser Expertenanhörung haben wir auf eine Einigung gehofft. Aber was passierte? CDU und Grüne haben den Antrag gestellt, den Senat zu beauftragen, bis zum 15.2. einen Runden Tisch zu gründen. So ein lächerlicher Antrag, und das nach dem Bruch der Koalition. Obwohl die Experten, die Sie selbst benannt haben, deutliche Worte gefunden haben, konnten wir zu keiner Einigung gelangen. Dabei bräuchten wir nur zwei Paragrafen des KiBeG ändern, in denen geregelt wird, wer die Kita-Gutscheine beantragt. Wenn wir festschreiben würden, dass statt der Eltern, die in Hamburg keinen offiziellen Status haben, auch die Träger oder die Kitas Gutscheine für die Kinder beantragen
könnten, hätten wir das Problem gelöst. Mit dem Runden Tisch wird das nun wieder verschoben.
Gehen Sie einmal in sich und überlegen Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, dass hunderte von Kindern weiterhin kein Recht auf Bildung haben. Wir haben dieses Problem für den Bereich Schule geregelt und wir können es auch für diesen Bereich regeln. Es müssen, wie gesagt, nur zwei Paragrafen geändert werden. Ich hoffe sehr, dass, wenn diese Koalition das nicht macht – und das ist mit Sicherheit auch einer der Gründe, warum Sie von den Grünen abgewählt werden –, der kommende Senat zu einer Lösung kommt.
Ich bitte darum, gegen die Ausschussempfehlung zu stimmen, weil sie zu keiner Lösung führt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zwei Minuten, nachdem Herr Müller zu reden begann, ist das junge Publikum rechts von mir leider weggegangen. Das finde ich schade, weil das ein Jugendthema ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die Jugendlichen hiergeblieben wären, wenn das Thema Offene Kinder- und Jugendarbeit, das in der Anfrage auf zwei Träger fokussiert angesprochen ist, debattiert wird.
Wir sind natürlich dafür, dass das aufgeklärt wird, dass man die Prüfung der Finanzbehörde abwartet und dass danach juristische Schritte eingeleitet werden; dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Aber dass man einen Träger in der Öffentlichkeit gleich so darstellt, finde ich politisch fragwürdig, weil wir im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowieso massive Probleme haben und die Arbeit in diesem Bereich für die Mitarbeiter ohnehin schwer genug ist.
Ich arbeite seit drei Jahren mit Herrn Müller zusammen und wir haben häufiger darüber gesprochen, dass man den Bereich Offene Kinder- und Jugendarbeit auf die Tagesordnung setzen müsste; konkret hat er sich aber immer dagegen ausgesprochen. Es hat mich sehr gewundert, dass Sie das heute – wie Sie selbst sagen, kurz vor den Wahlen – thematisieren. Es ist schade, dass Sie inhaltlich zu dem Bereich Offene Kinder- und Jugendarbeit nichts sagen.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Ich habe das Gefühl, dass damit die SPD in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor den Wahlen angegriffen werden soll. Ich habe insofern zur Sache geredet,
weil trotz der Antworten auf die Anfrage noch viele Fragen offen geblieben sind. Dass man ohne konkretes Ergebnis der Finanzbehörde weiterhin über
den Träger diskutiert, finde ich politisch nicht so klug.
Der Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit leidet seit Jahren unter massiver Einsparpolitik der schwarz-grünen Regierung.
Gleichwohl hat der schwarz-grüne Senat beschlossen, dass in dem Bereich in den kommenden vier Jahren noch zusätzlich 2 Millionen Euro gekürzt werden.
Das Thema sind Träger in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Bitte warten Sie.
Ich habe die Große Anfrage hier und lese Ihnen die Überschrift vor: Zuwendungen an das Jugendzentrum Horner Geest und roter Filz im Bezirksamt Hamburg-Mitte. Diese Zuwendungen sind Zuwendungen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk. In diesem Sinne, bezogen auf den Träger Horner Geest und roten Filz, beantwortet der Senat konkret die Fragen. Und abschließend wird deutlich,
dass wir abwarten sollten, wie das Ergebnis aussieht. Da sind offenkundig Probleme aufgetaucht und es sind ohne Wissen des bezirklichen Jugendhilfeausschusses Gelder überwiesen worden. Und wir finden es wichtig, dass das weiterhin aufgeklärt wird; das ist klar.
Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir mit diesem Thema sensibel umgehen müssen und hier nicht zwei Träger in den Fokus stellen dürfen und dadurch den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Öffentlichkeit thematisieren, weil wir in dem Bereich sowieso Probleme haben; das ist mein Ansatz. Ich will mir das nicht, wie Sie es gemacht haben, vor der Wahl auf die Fahne schreiben. Was haben Sie in den vergangenen drei Jahren für den Bereich gemacht? Warum
kommt Herr Müller kurz vor der Wahl mit diesem Thema? Im Bezirksjugendausschuss diskutiert man seit Monaten darüber. Natürlich habe ich auch mit den Mitgliedern in unserem bezirklichen Jugendhilfeausschuss darüber diskutiert und deswegen erwarte ich, dass mit dem Thema sensibel umgegangen wird, dass wir das Thema weiterhin verfolgen und dass das aufgeklärt wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die folgenden Ziele hat sich die Innenministerkonferenz 2010 gesetzt und ich möchte sie, auch weil die Debatte sich zu einem großen Teil auf gut integrierte Heranwachsende beschränkt hat, noch einmal deutlich hervorheben.
Erstens: Gut integrierten jungen Menschen soll eine Bleiberechtsperspektive eröffnet werden und sie sollen einen sicheren Aufenthaltstitel bekommen.
Zweitens: Für Sprach- und Integrationskurse soll mehr Geld zur Verfügung gestellt werden.
Drittens: Integrationsverweigerer sollen mit Zwangsmaßnahmen bedroht werden.
Viertens: Zu diesem Zweck soll unter anderem der Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Kursträgern, den Sozialleistungsträgern und der Ausländerbehörde intensiviert werden.
Fünftens: Abschiebungen sollen effektiver verlaufen.
Alle sprechen von Integration. Auch auf der Innenministerkonferenz war es das zentrale Thema und doch ist das Ergebnis dieser Konferenz ein Desaster. Die Innenminister bezeichnen es als eine Weiterentwicklung des Ausländerrechts, aber das ist keine Weiterentwicklung, sondern ein Rückschritt.
Die versteckte Botschaft ist, dass weiterhin nach wirtschaftlichen Kriterien aussortiert werden soll. Dabei ist es nicht zielführend, die Erteilung einer sicheren Aufenthaltserlaubnis mit Integrationsleistungen zu verknüpfen. Es ist keine Lösung, Abiturienten mit guten Noten eine Bleiberechtsperspektive anzubieten und schlechteren Schülern oder Hauptschülern eine solche zu verweigern.
Es ist gut integrierten Jugendlichen nicht damit gedient, dass sie einen sicheren Aufenthaltsstatus haben, wenn ihre Eltern oder Geschwister weiterhin nur geduldet sind. Außerdem ist es ausgren
zend, das Bleiberecht mit Sanktionsmaßnahmen und Abschiebeandrohungen zu verknüpfen. Das ist Populismus und stärkt nur bereits vorhandene Abneigungen gegenüber Migrantinnen und Migranten. Ein sicherer Aufenthalt ist keine Belohnung für Integrationsleistungen. Es wäre allemal sinnvoller, Aufenthaltstitel als Mittel zur Integration einzusetzen und Migrantinnen und Migranten damit soziale Teilhabe und Partizipation zu ermöglichen. Aufenthaltsrecht sollte als ein Menschenrecht anerkannt werden.
Auf der Innenministerkonferenz haben sich die Minister und Senatoren dafür ausgesprochen, künftig ausreichende Mittel für Sprachförderung und Integrationskurse zur Verfügung zu stellen, und damit bestätigt, dass diese Kurse bislang unterfinanziert sind. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Ausgrenzend ist es allerdings, gleichzeitig das Schreckensbild vom Integrationsverweigerer an die Wand zu malen. Mit zusätzlichen ausländerrechtlichen Sanktionsinstrumenten lässt sich die Teilnehmerquote an Integrationskursen nicht verbessern, und ohnehin wollen auf freiwilliger Basis mehr Menschen an Integrationskursen teilnehmen. Dieser Vorstoß zeugt also nur von mangelndem Sachverstand unserer Innenminister.
Es wird der Eindruck erweckt, es mangele an der Bereitschaft zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen. Fakt ist aber, dass diese Kurse überfüllt sind, weil viele freiwillig an ihnen teilnehmen wollen. Fakt ist, dass die Interessenten mit mehrmonatigen Wartezeiten rechnen müssen. Fakt ist auch, dass die Qualität des Angebots zu wünschen übrig lässt und weder Senat noch Innenminister wissen, wie die Rahmenbedingungen aussehen.
Statt Migrantinnen und Migranten pauschal Integrationsunwilligkeit zu unterstellen, gilt es, sich zunächst einmal um das Kursangebot zu kümmern. Es bringt uns nicht weiter, moralisch den Zeigefinger zu erheben und die Opfer von Exklusion, Diskriminierung und Benachteiligung für diese Missstände selber verantwortlich zu machen.
Wir fordern Innenminister und Senat auf, langjährig geduldeten Personen unabhängig von ihrer Integrationsperspektive ein dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen, die Integrationskurse und ihre Finanzierung zu verbessern und damit aufzuhören, Menschen als integrationsunwillig zu diskreditieren, anstatt sie zu fördern. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die ganztägige Bildung und Betreuung in den Schulen hat viele Schattenseiten. Die Erfahrungen der Pilotschulen, in denen ganztägige Bildung und Betreuung stattfinden, werden nicht ausgewertet. Diese überstürzte Einführung der Betreuung an den Schulstandorten ist nicht im Interesse der Kinder, der Eltern und der Beschäftigten. Der Senat hätte vor einer flächendeckenden Einführung die Fachleute, Eltern und Beschäftigten beteiligen
und eine seriöse Auswertung der Pilotphasen vorlegen müssen. Es ist zu befürchten, dass die Qualität der Hortbetreuung auf Aufbewahrungsniveau sinken wird. Die Gebührengerechtigkeit wird stark beeinträchtigt und Gebührenfreiheit ist Fehlanzeige, weil es vormittags vor 8 Uhr und nachmittags nach 16 Uhr kostenpflichtig ist. Eine Einführung der Hortreform wurde mit dem Rechtsanspruch für alle zweijährigen Kinder auf 2013 verschoben. Das hätte Kitas mehr Zeit gelassen, sie hätten dafür mehr Krippenkinder aufnehmen können. Dem Senat fehlt es an einem klaren Konzept. Die Entscheidungsträger dieser Reform sind nicht vorbereitet. Das alles hat dazu geführt, dass eine Hortleiterin, wie Carola Veit bereits erwähnt hat, ihre Stelle gekündigt hat, weil sie die Umstände für unzumutbar hielt und mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren konnte. Ich habe letztens ein persönli
ches Gespräch mit ihr geführt; was sie da erzählt hat, war wirklich schockierend.
Vieles spricht gegen eine überstürzte Einführung. Wir haben nichts gegen eine ganztägige Bildung und Betreuung, aber wir sehen doch Kritikpunkte.
Erstens: Die Räume in den Schulen sind nicht ausreichend ausgestattet.
Zweitens: In den Schulen ist kein Fachpersonal vorhanden.
Drittens – Carola Veit hat es schon angesprochen –: Mit gleichem Personal sollen zusätzlich zu den 18 000 Kindern noch weitere 10 000 Kinder betreut werden, was einen Qualitätsverlust der Betreuung und eine Überanspannung von Erzieherinnen und Erziehern zur Folge haben wird. Statt bisher 17 Kinder werden in Zukunft bis zu 23 Kinder von einer Erzieherin betreut werden. Man muss auch erwähnen, dass wir im Jahr 1996 einen Erzieher-Kind-Schlüssel von 1:10 hatten, jetzt wäre es bis zu 1:23. Das nenne ich einen Skandal.
Viertens: Gebührenfreiheit wird nicht durchgehend gewährleistet sein. Vor allem Teilzeitbeschäftigte und Schichtarbeiter werden davon betroffen sein.
Im Zusammenhang mit der Ausweitung des GABIModells auf circa 60 Schulen bleiben Fragen offen, was zum Beispiel passiert, wenn sich statt 40 Prozent wie in Berlin 60 Prozent der Kinder anmelden und das Geld fehlt. Was geschieht mit den leer stehenden Räumen in den Einrichtungen, die bis jetzt die Horte betrieben haben? Wie will der Senat sicherstellen, dass in den Schulen geeignete Räume zur Verfügung gestellt werden? Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass Kinder am Vormittag betreut werden, Mittagessen bekommen und danach am Nachmittag betreut werden in ein und demselben Raum, wo gar kein Konzept vorhanden ist. Was passiert mit den Erzieherinnen, die bis jetzt in Horten tätig waren? Das ist eine der zentralsten Fragen. Welche Auswirkungen wird die Umstellung auf die Arbeitszeit der Erzieherinnen haben? Werden sie sich fortan an zwei Stellen bewegen müssen oder werden sie in der Zeit von 13 bis 16 Uhr auf Honorarbasis beschäftigt? Was passiert mit den Kindern, die dringend eine Hortbetreuung brauchen, da der Senat mit seinem Beschluss den Rechtsanspruch von 14 Jahren auf 12 Jahre gesenkt hat? Was passiert mit den Kindern, die von ihren Eltern in Schulen in Arbeitsplatznähe geschickt werden und die dann keinen Hortplatz haben? Es gibt nämlich sehr viele Eltern, die ihre Kinder in Arbeitsnähe unterbringen, damit sie sie nach der Arbeit mitnehmen können. Dann bleiben diese Kinder auf der Straße.
Daher fordern wir den Senat auf, die Modellphase an den Pilotschulen wissenschaftlich auszuwerten, Eltern sowie Interessenverbände an entscheiden
den Prozessen zu beteiligen und einen klaren Prozess für Kitas und ganztägige Bildung und Betreuung in den Schulen zu entwerfen und zu diskutieren. Zentraler Punkt ist, dass die Bedürfnisse und Rechte der Kinder im Mittelpunkt stehen müssen und nicht die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen des Senats. – Vielen Dank.
Herr Müller! Sie tragen mit Ihrer Hortreform nicht zur Vollbeschäftigung bei; Sie stellen keinen einzigen neuen Mitarbeiter ein. Sie versuchen, mit den vorhandenen Mitarbeitern 10 000 Kinder mehr zu betreuen, und das ist unverantwortlich.
Genauso unverantwortlich ist, uns vorzuwerfen, wir würden den Elternwillen mit Füßen treten. Sie zeigen mit Ihren eigenen Zahlen, dass das Kita-Gutscheinsystem 10 000 Kinder von der Betreuung ausschließt. Wir bräuchten die Hortreform nicht sofort umzusetzen, wenn Sie diesen 10 000 Kindern Gutscheine bewilligen würden. Dann hätten wir vorübergehend eine Hortbetreuung für jedes Kind in dieser Stadt und Sie hätten die Möglichkeit, die Hortreform in den Ganztagsschulen sinnvoll vorzubereiten und ein Konzept zu erarbeiten, mit dem sie vorangetrieben werden kann. Das Problem ist, dass Sie das nicht wollen. Sie wollen nur, dass das nichts kostet und diese Reform auf Kosten der Kinder und der Erzieherinnen und Erzieher umgesetzt wird. So geht das nicht.
Sie haben die Pilotschulen angesprochen, Frau Goetsch. Natürlich wollen die Eltern das in Anspruch nehmen. Jeder Mensch würde wollen, dass seine Kinder ganztägig in der Schule betreut werden – auch, wenn die Betreuung dort nicht so ist, wie man es sich wünschen würde –, statt sie auf der Straße zu wissen. Das würde ich mir auch wünschen, das ist besser als nichts. Es kann aber nicht sein, dass wir immer das Schlechtere auswählen. Wir haben die Möglichkeit, diese Reform langfristig zu planen, damit das Konzept der Hortarbeit an den Schulen erfolgreich werden kann. Sie haben uns bislang weder ein pädagogisches noch sonst ein vernünftiges Konzept vorgestellt.
Sie sagten, Sie würden neue Mitarbeiter einstellen; das würde ich gerne noch einmal schriftlich haben. Sie sagten auch, dass Sie mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit sprechen würden. Wissen Sie, ich habe gestern eine Sitzung mit denen gehabt; Sie haben die noch nicht einmal angesprochen.
Wir möchten, dass Sie uns und den Trägern die Möglichkeit geben, diese Reform kritisch zu begleiten, und zwar bevor die Planungen abgeschlossen sind und alles umgesetzt werden soll. Wir möchten, dass diese Reform erfolgreich wird, aber keine Reform auf Kosten unserer Kinder.
Sie haben viele Fragen noch nicht beantwortet. Nehmen wir zum Beispiel die Ferienbetreuung. In der Pilotschule Möllner Landstraße müssen alle Eltern schon jetzt angeben, wann Sie 2011 Urlaub machen wollen. Bis zu den Sommerferien sind es noch fast acht Monate, aber das muss schon jetzt aufgeschrieben werden.
85 Prozent der Kinder wurden nicht für eine Hortbetreuung in der Ferienzeit angemeldet. Ich weiß nicht, ob diese Kinder verreisen oder einfach nichts tun, jedenfalls werden nur 15 Prozent der Kinder in den Ferien betreut. Was passiert denn da mit den Erzieherinnen und Erziehern, die dann nur diese 15 Prozent zu betreuen haben; werden die nach Hause geschickt?
Wir brauchen ein Konzept, mit dem wir auch arbeiten können, mit dem vor allem die Träger und die Schulen arbeiten können. Es hilft uns nicht weiter, wenn Sie sagen, die Eltern wollen das. Ich möchte das auch, aber nicht so schnell, wie Sie es wollen, und nicht auf unsere Kosten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines möchte ich zuerst feststellen: Wir haben nichts gegen ganztägige Bildung und Betreuung.
Frau Blömeke, dass Sie uns ständig Vorwürfe machen – Sie kennen mich doch und meine Fraktion. Ich bin immer der erste, wenn Träger, eine Kita oder LEA sich über irgendetwas beschweren, der zu ihnen geht und mit ihnen spricht. Sie sagen doch selbst, dass Sie mit LEA sprechen werden, wir dagegen haben das schon getan. Wir haben auch mit den Trägern gesprochen. Wir haben nicht nur mit den Schulleitern gesprochen, die jetzt die ganztägige Betreuung gewährleisten, sondern wir haben direkt mit dem Personal gesprochen, das dies verantworten und umsetzen muss. Das müssten Sie einmal tun, nicht nur mit den Schulleitern sprechen, sondern auch mit dem Personal selbst.
Ein anderes Beispiel: Gestern habe ich mit einer Lehrerin gesprochen, die aus einer Schule kommt, die sich auch beworben hat. Sie sagte, sie bekämen irgendetwas von der Schulbehörde, es würde etwas vorgeschlagen, die Schulleiterin benenne Paragrafen und neue Vorschläge, aber sie wisse selbst nicht, worum es eigentlich ginge und wie sie das umsetzen solle, denn sie hat das Personal dazu nicht. Wir sagen dazu, dass es vernünftig umgesetzt werden kann. Ich mache Ihnen hierzu einen konkreten Vorschlag, der auch auf die Bedürfnisse der Eltern eingeht: Geben Sie 10 000 Kindern einen Gutschein, damit sie eine Hortbetreuung bekommen, damit wir die Hort-Reform und die Pilotphasen sinnvoll bis 2013 mitverfolgen und wissenschaftlich begleiten können, und wir am Ende eine vernünftige, ganztägige Betreuung in der Schule umsetzen können. Geben Sie jetzt allen Kindern, die diese Bedarfe haben, und allen Eltern, die ihre Kinder auf die ganztägigen Schulen schicken möchten, einen Hortplatz-Gutschein, dann haben Sie das Problem bis 2013 gelöst und die Eltern sind zufrieden. Und wenn die Eltern dann 2013 ihre Kinder auf die Ganztagsschulen schicken, dann haben wir kein Chaos. Sie
sagen vielleicht, das sei nicht chaotisch, aber das sagen die Menschen vor Ort.
Herr Wersich hat eines sehr deutlich gesagt. Er sagte, er appelliere an die Träger und dies zu Recht, weil die Träger nicht mitmachen wollen, sie kritisieren diese Reform.
Schauen Sie doch einmal auf die Internet-Seiten der Träger. Ich habe auch mit den Trägern gesprochen. Die Betriebsräte der Träger kritisieren das. Die Kita-Träger sind nicht mit so einer schnellen Umsetzung einverstanden, weil sie vieles befürchten, was auf sie zukommt, zum Beispiel, wie viele Kita-Plätze frei bleiben.
Herr Wersich, Sie hatten den Rechtsanspruch auf 2013 verschoben, zusammen mit der Schulreform. Als Sie in den Primarschulen diese Hort-Reform mit umsetzen wollten, war auch der Rechtsanspruch für zweijährige Kinder gesetzt, damit man die Lücken, die hierbei auftauchen, schließen kann. Wenn Sie diese Reform schnellstmöglich umsetzen wollen, dann müssen Sie den Rechtsanspruch für zweijährige Kinder gleich nächstes Jahr umsetzen. Dann haben die Kita-Träger die Möglichkeit, ihre Lücken schließen zu können. Zu Recht hat mir eine Hortbetreuerin gesagt, sie würden im kommenden Jahr keine Kinder mehr aufnehmen, weil sie selbst nicht wüssten, wie sie weitermachen sollten. Wenn Sie jetzt den Rechtsanspruch für Zweijährige sofort umsetzen, dann haben Sie gleichwohl die Lücke geschlossen und auch Ihr Koalitionsversprechen eingehalten.
Es sollte vernünftig und sinnvoll umgesetzt werden, statt es in großer Eile zu versuchen und auf dem Weg durch einen Unfall stehenzubleiben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! An einem Punkt stimme ich Frau Möller zu, dass nämlich dieses Problem auf Bundesebene gelöst werden sollte. Man hat aber auch auf Landesebene einige Möglichkeiten.
Natürlich kann der Innensenator die Anträge zum Anlass nehmen, dieses Thema bei der Innenministerkonferenz einzubringen und um Unterstützung zu werben, Frau Möller. Unsere Unterstützung wird er haben. Uns liegt dieses Thema am Herzen.
Ich möchte auf einen Punkt des SPD-Antrags eingehen, den ich sehr kritisch sehe. Frau Möller hat in eine ähnliche Richtung argumentiert. Es kann nicht sein, dass wir in Hamburg die Problematik der geduldeten Menschen, die seit Jahren hier leben, nur darauf reduzieren, ob sie wirtschaftlich nützlich sind und ihre Integration gelungen ist oder nicht.
Das Aufenthaltsrecht sollte dazu genutzt werden, den Integrationsprozess zu beschleunigen, anstatt dazu, die Menschen zur Integration aufzufordern und dann, je nachdem, wie gebildet sie sind und ob die Wirtschaft sie braucht oder nicht, zu entscheiden, was wir mit ihnen machen.
In Deutschland leben 89 498 Menschen, die eine Duldung haben, 57 000 von ihnen leben länger als sechs Jahre hier. Stichtag für diese Zahlen ist der 31. Dezember 2009.
Für Hamburg gibt es unterschiedliche Angaben. Im Jahr 2006 lebten 8500 Menschen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung länger als sechs beziehungsweise acht Jahre in Hamburg; die letzten Zahlen sprechen von 4500 bis 5000 Menschen. Ich frage mich, was aus den restlichen 3500 Menschen geworden ist. Sind sie abgeschoben worden oder haben sie ein Aufenthaltsrecht bekommen? Ich würde mich freuen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht bekommen hätten, aber ich glaube nicht daran.
Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz und der gesetzlichen Bleiberechtsregelung haben, wie der Senat auf eine unserer Anfragen antwortete, zum Stichtag 31. März 2010 in Hamburg 1567 Menschen ein Aufenthaltsrecht auf Probe erhalten haben. Das heißt, dass erst in ferner Zukunft darüber entschieden wird, was aus diesen Menschen wird. Dabei hat auch die Innenministerkonferenz zu Recht eingesehen, dass die Bleiberechtsregelung verlängert werden muss, weil die Menschen aufgrund der Wirtschaftskrise die geforderten Kriterien nicht erfüllen können.
Dass die Menschen seit Jahren mit diesen Problemen leben müssen, hängt – Frau Möller hat es angesprochen – mit der restriktiven Bleiberechtsregelung unseres Ausländerrechts zusammen. Wir sollten dafür sorgen, dass wir all den Menschen, die seit Jahren hier leben, deren Familien unsere Familien und deren Kinder unsere Kinder geworden sind, eine Perspektive eröffnen.
Was hätte es für Folgen, wenn wir den Menschen diese Möglichkeit verweigern? Ich kann Ihnen Beispiele nennen, in denen Menschen seit Generationen in Flüchtlingsunterkünften leben, Menschen, die hier die Kita besucht haben und zur Schule gegangen sind, keine Ausbildungsmöglichkeit hatten und nun bereits eigene Kinder haben, die im selben Teufelskreis leben. Wir müssen es den Menschen, die seit Jahren hier leben, endlich ermöglichen, aus diesem Teufelskreis auszubrechen. Deswegen haben wir die Dreijahresfrist vorgeschlagen. Das ist eine Bundesregelung, aber man kann in Hamburg diskutieren, was wir unterstützen. Wir sollten das Schicksal der Menschen nach drei Jahren klären und sie dann, verdammt noch mal, unterstützen, anstatt ihnen jede gesellschaftliche Teilhabe zu verwehren.
Ich freue mich, dass beide Anträge an den Innenausschuss überwiesen werden und auch auf die angeregte Debatte. Natürlich unterstützen wir den SPD-Antrag, auch wenn er nach unserer Auffassung nicht ausreichend ist. – Wir sehen uns im Innenausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal kurz
erwähnen, wie wir in den letzten Tagen zu dieser Debatte gekommen sind. Dass dieses Thema nicht einfach von allein auf die Tagesordnung kam, sollte man schon wissen. Letztendlich waren die Zahlen bereits bekannt, bevor die Flüchtlingsorganisation monatelang immer wieder versucht hat, uns zu erreichen, wir dafür aber kein Ohr hatten. Auf diese Entwicklung hat die Koalition erst reagiert, nachdem Flüchtlinge in Nostorf/Horst in Hungerstreik getreten sind und die Presse, die jetzt leider nicht da ist, darüber berichtet hatte. Ich freue mich, dass darauf reagiert worden ist und dass der Antrag, auch wenn er nicht so konkret ist, wie wir es uns wünschen, jetzt zustande gekommen ist.
Welche Probleme gab es in der Unterkunft? Ich erinnere daran, weil so etwas in der jetzt geplanten Hamburger Unterkunft nicht mehr vorkommen soll. Viele Flüchtlinge, die nach Hamburg kamen, wurden nach Nostorf/Horst geschickt, wo es weder Rechtsberatung gab noch Schulbesuch für die Kinder möglich war, wo die Unterbringung für Familien unmöglich war, die medizinische Versorgung eine Katastrophe war, sodass am Ende sogar eine Frau ein totes Kind auf die Welt bringen musste. Sie waren isoliert von der gesamten Welt. Sogar mein Navigationsgerät hat versagt, als ich dorthin fuhr, das nicht einmal den Ort finden konnte.
Viele dieser Menschen fliehen nicht aus Lust, nach Europa zu kommen, sondern sie fliehen vor Krieg, Hunger, Umweltkatastrophen, vor schlechten sozialen Bedingungen. Die meisten Flüchtlinge, die bei uns angekommen sind, sind erschöpft, traumatisiert oder völlig am Ende ihrer Kräfte. Was sie zuallererst brauchen, ist Zuneigung, also erst einmal aufgenommen und nach ihren Bedürfnissen gefragt zu werden und sich ein paar Tage ausruhen zu können, um überhaupt handlungsfähig zu werden. Aber was haben wir bisher gemacht? Wir stecken sie leider in Unterkünfte, wo sie isoliert sind und keinerlei Möglichkeiten haben. Wie gut, dass es nach zweieinhalb Jahren nun eine Wende in der Koalition gibt. Das begrüßen wir und wie Sie mich und meine Fraktion kennen, werden wir Sie dabei unterstützen,
damit diese Unterkunft ein Erfolg wird und sich die Flüchtlinge bei uns wohl fühlen.
Aber eines möchte ich noch am Beispiel anderer Bundesländer konkretisieren. Bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen ist nach ein paar Monaten klar, wie lange in etwa das Verfahren dauern wird. Deswegen kann es nicht angehen, dass wir langfristig Sammelunterkünfte schaffen und es in den Stadtteilen Probleme gibt, weil die Menschen dort
keine Flüchtlingsunterkünfte haben wollen. Deswegen plädiere ich dafür, dass Flüchtlinge, genau wie jeder Bürger in dieser Stadt, nachdem sie in der Erstaufnahmestelle aufgenommen worden sind und man ungefähr weiß, was zukünftig mit ihnen passieren wird, hier geduldet werden und – wie alle anderen Bürger auch – die Möglichkeit haben, in normalen Wohnungen unterzukommen. Andere Bundesländer machen es uns vor. Das ist integrationspolitisch wichtig, das ist menschlich wichtig und wichtig ist auch, dass sich diese Menschen bei uns nicht genau so fühlen wie in den Ländern, aus denen sie geflohen sind. Es ist wichtig, dass wir vernünftige Rahmenbedingungen für sie schaffen.
Zu diesem Thema werde ich auch noch eine Anfrage machen. Ich weiß auch, dass es kostengünstiger ist. In den Neunzigerjahren haben wir Millionen und Abermillionen in Hotels gesteckt. Während eine Wohnung 400 oder 500 DM gekostet hat, haben wir für einen Platz Tausende von DM bezahlt. Deswegen fordern wir, dass die Koalitionspartner ein Sofortprogramm auf die Beine stellen. Wir wollen, dass langfristig ein Programm für Flüchtlinge erarbeitet wird, sodass Flüchtlinge, die nach Hamburg kommen und unsere Zuneigung brauchen, diese auch bekommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Darüber entscheide ich, was ich sage.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren! Frau Blömeke, Herr Müller, Herr Wersich, Sie als Senator und Sie als Koalitionspartner sind und bleiben Abzocker. Sie zocken die Familien durch Gebührenerhöhungen ab.
Wir diskutieren wieder einmal über die Kinderbetreuung. Ich halte das auch für wichtig, denn sie ist wichtig für die Entwicklung unserer Kinder und unserer Gesellschaft. Frau Blömeke und Herr Müller, was wir in unserem Antrag fordern, ist bis auf einen Punkt nur das, was Sie in Ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, aber nicht umgesetzt haben.
Unsere Forderung ist, dass jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr eine Kita besuchen kann, und zwar ganztags und umsonst. Wenn Sie sich die entsprechenden Studien anschauen – das sind keine Studien der LINKEN oder der Gewerkschaften, sondern beispielsweise der Arbeitgeberverbände –, dann wissen Sie, dass jeder Euro sich lohnt, der in frühkindliche Bildung investiert wird, und sich mit Faktor vier auszahlt. Das sind nicht unsere Zahlen, sondern Zahlen von bestimmten Stiftungen. Was wir hier fordern, ist deswegen das Minimalziel. Das fordern auch die Landeselternausschüsse und einen Teil fordert auch die SPD. Aber was hier von Ihnen ständig vorgeführt wird, will ich mit einem Beispiel verdeutlichen. Letztens waren alle vier fachpolitischen Sprecher bei der Vereinigung in Wilhelmsburg eingeladen. Die Erzieher und Erzieherinnen und Leiter hatten uns einen Infozettel über die Bedürfnisse der Kinder vorbereitet. Herr Müller, wenn Sie das gelesen haben und sich an die Debatte erinnern, dann ist es doch so, dass diese Menschen vor Ort ganz ande
re Bedürfnisse haben als das, was Sie zurzeit umsetzen.
– Vielen Dank, Herr Präsident.
Sie haben nicht nur im Bereich der Erhöhung der Elternanteile zugelangt, sondern gleichzeitig auch, Frau Veit hatte es angesprochen, durch Verschiebung bei den Rechtsansprüchen auf Sprachförderung, die eigentlich umgesetzt werden sollte, eine Kürzung in Höhe von fast 75 Millionen Euro vorgenommen. Das sind konkrete Kürzungen.
Den SPD-Antrag fand ich in vielen Punkten richtig, aber dass Sie nicht konkret gefordert haben, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab zwei Jahren umgesetzt wird, hat mich ein bisschen erstaunt. Zu den Regelsätzen und Befreiungen von Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern haben wir eine konkrete Forderung und die SPD hatte das heute auch zur Tagesordnung angemeldet, dass wir die Hartz-IV-Regelsätze debattieren. In den Hartz-IV-Regelsätzen ist keine Kita-Gebühr enthalten. In Hamburg sind es fast 50 Euro pro Kind, die für den Kita-Besuch und das Mittagessen anfallen, und das können sich Eltern, die Hartz-IV-Bezieher sind, nicht leisten. Deswegen finden wir es richtig, dass diese Menschen davon befreit werden.
Diese Hartz-IV-Regelsätze, die auf der Bundesebene um 5 Euro erhöht worden sind, verstoßen eigentlich gegen das Grundgesetz und sind menschenunwürdig. Wenn man das Bundesverfassungsgericht tatsächlich zugunsten unserer Kinder und unserer Zukunft interpretiert, braucht der Senat eigentlich nicht viel zu machen, außer auf Landesebene die Familien von den Gebühren zu befreien, statt auf die Chipkarte zu warten und den Familien vorzuschlagen, sie hätten da eine Chipkarte und könnten jetzt die Kita-Gebühren absetzen. Deswegen sagen wir, dass das sofort geschehen muss.
Der Landeselternausschuss hat jetzt eine Volksinitiative gestartet und wir denken, dass die Petition erfolgreich sein wird und wir unterstützen das auch. Ich erwarte vom Senat – die Grünen haben
sich in diesem Punkt anders verhalten –, statt als Hardliner gegenüber der Landeselternvertretung vorzugehen, sollten sie vernünftig mit dem Landeselternausschuss sprechen und sich einigen. Sonst werden wir demnächst einen anderen Betrag und eine andere Forderung haben und was das Volk durch Volksentscheid beschließt, ist auch hier wirksam. Das gilt auch nach unserem Volksentscheid und dann habt ihr es mit einem noch größeren Problem zu tun. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Blömeke, ich möchte mit dem letzten Satz anfangen, was die Sprachförderung angeht. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Sie hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Sprachförderung auch als ein Kriterium genommen wird, damit die Kinder mehr Kita-Plätze bekommen und früher in die Kita gehen können. Das wurde verschoben und das bedeutet für uns eine Kürzung, denn eine Verschiebung ist auch eine Form von Kürzung.
Sie sagten, dass viele Eltern das Mittagessen in Anspruch nehmen.
Das ist auch richtig. Aber wissen Sie, warum die Eltern das in Anspruch nehmen? Nicht nur, weil sie es sich nicht leisten können, sondern weil sie ihre Kinder nicht darunter leiden lassen wollen, dass sie während des Essens anderer Kinder ihre Kinder abholen müssen. Deswegen nehmen viele Eltern das Mittagessen in Anspruch.
Sie sprachen auch über die Höchstzahler. Ein Handwerker, eine Krankenschwester oder ein Erzieher, die pro Elternteil etwa 1500 Euro verdienen, zählen als Höchstzahler. Die gehen morgens früh arbeiten und haben am Ende nicht einmal das Geld, um vernünftig davon zu leben. Wissen Sie, wie viele Familien ihren Kita-Gutschein-Antrag geändert haben oder ihre Kinder abgemeldet haben, weil es sich für sie nicht mehr lohnt,
dass die Frau arbeiten geht. Sie haben dadurch auch erreicht, dass Frauen wieder in die Küche gehen müssen. Das ist frauenfeindlich, was Sie gemacht haben.
– Vielen Dank, Herr Präsident.
Sie sagten auch, dass Gespräche mit Lehrern geführt worden sind. Das ist richtig, aber Sie wollten auf gut Deutsch gesagt die Lehrer kaufen.
Was Sie im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, haben Sie nicht umgesetzt. Herr Wersich hat den Lehrern ständig Fristen gesetzt, dass sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entscheiden müssten, sonst würde es nicht mehr gehen. Über die Presse droht er sogar den Eltern. Er stellt einen Teil der Eltern als unvernünftig dar, den anderen Teil der Eltern verhöhnt er. Das gehört sich einfach nicht für einen Senator. Er hat die Aufgabe, mit den gewählten Elternvertretern der Kita zu sprechen, und wenn sie anderer Meinung sind, dann sollte er das akzeptieren.
Dann zur Gebührenerhöhung. Wissen Sie, was der Senat macht? Durch diese Gebührenerhöhung finanziert er den weiteren Ausbau der Kitas. Das heißt, auf Kosten der Kinder und Eltern bauen Sie weitere Kita-Plätze. Das gehört sich nicht. Warum sollen die Kinder und Eltern darunter leiden, dass Sie das Geld, das Sie von den Eltern abkassieren, wieder für den Ausbau der Kita-Plätze verwenden?
Sie haben noch die Horte angesprochen. Ich habe durch eine Pressemitteilung begrüßt, dass es Horte umsonst für alle gibt.
Hören Sie doch zu, statt immer Zwischenrufe zu machen.
Wenn Sie ein Problem haben, dann kommen Sie hierher, dann können Sie auch reden. Hören Sie mir einmal zu, statt ständig Zwischenrufe zu machen.
Sie sagten, dass es durch die frühere Hortreform und den Hortausbau einen Hortplatz für jeden gebe. Wir sind dafür, dass jedes Kind, auch aus Hartz-IV- oder Migranten-Familien, einen Hortplatz bekommt. Mit dem Kita-Gutscheinsystem hat dieser Senat mit den anderen Parteien – außer der LINKEN – beschlossen, dass Kinder von Hartz-IV-Empfängern oder Migranten von den Horten ausgeschlossen werden.
Wir finden es einen richtigen Schritt, aber man kann nicht auf Kosten der Kinder und der Erzieher Pilotprojekte starten, sie nicht einmal evaluieren und jetzt auf einmal sagen, das werde so gemacht. Das kann so nicht gehen, denn man muss sich erst einmal ansehen, ob die Schulen, die Träger und die Erzieherinnen das überhaupt mitmachen
und ob das für die Kinder sinnvoll ist; sonst geht das nicht. Sie haben nicht das Recht, auf Kosten der Kinder und der Erzieherinnen und Erzieher den Hortausbau voranzutreiben. Wir sind ohnehin für einen kostenlosen Hort.
Herr Präsident, ich wollte mich eigentlich nicht melden, aber, Frau Möller, was das Kita-Gutscheinsystem betrifft, haben Sie selbst gesagt, wenn Eltern arbeiten, bekommen sie den Gutschein, aber wenn Eltern nicht arbeiten, bekommen sie ihn nicht.
Das gilt auch für die Kinder, die aus Hartz-IV-Familien kommen, bei denen ein Elternteil nicht arbeiten kann.
Einen anderen Punkt möchte ich noch klarstellen. Zur Gebührenerhöhung hat Senator Wersich, als wir ihn im Ausschuss fragten, was mit dem Geld passieren würde, deutlich gemacht, dass es wieder zurück in die Kitas fließen wird in Form von Kita-Ausbau. Das habe ich vorhin gemeint, Herr Müller, als ich gesagt habe, auf Kosten der Eltern werde der Kita-Ausbau betrieben. Ich finde den Kita-Ausbau nicht falsch, sondern ich finde es nicht richtig, dass dies auf Kosten der Eltern gehen soll.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde möchte ich dazu nutzen, um auf die menschenunwürdige Praxis der Flüchtlingsunterbringung aufmerksam zu machen. Letzte Woche habe ich die Zentrale Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Nostorf/Horst besucht.
Die Zustände sind unerträglich. Die Zimmer sind mit vier bis acht Menschen überbelegt, Privatsphäre gibt es nicht. Schwangere Frauen schlafen in eingesackten Betten mit sehr dünnen Matratzen, starke Rückenschmerzen sind die Folge. Minderjährige werden durch Altersfiktivsetzung zu Erwachsenen gemacht und mit Erwachsenen zusammen untergebracht. Familien mit Kindern werden entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag weiterhin in Horst untergebracht. Den Kindern wird damit die Möglichkeit des Schulbesuchs genommen. Die sanitären Anlagen lassen zu wünschen übrig. Es gibt zu wenig Duschen und die Duschen haben noch nicht einmal einen Vorhang. Kulturelle Ernährungsgewohnheiten werden kaum berücksichtigt. Die Menschen haben nicht die Möglichkeit, für sich selbst zu kochen. Die medizinische Versorgung ist mangelhaft. Menschen, die eigentlich ins Krankenhaus müssen, bekommen vom Arzt lediglich Schmerzmittel. Frauen, die im fünften, sechsten oder achten Monat schwanger sind, werden weder vom normalen Arzt noch von einem Frauenarzt betreut. Die Menschen leben isoliert im Nirgendwo zwischen Lauenburg und Boizenburg, abgeschnitten von sozialen Kontakten sowie rechtlicher Betreuung für ihre Asylverfahren.
Diese Zustände sind nicht länger hinnehmbar.
Ich appelliere an den Senat, die Unterbringung für Hamburger Flüchtlinge in Horst sofort zu beenden und Flüchtlinge in Hamburg angemessen unterzubringen.
Meine Damen und Herren! Bitte führen Sie sich vor Augen, was diese Menschen alles durchgemacht haben. Sie haben Schlimmes erlebt. Sie sind vor Krieg, Verfolgung, Hunger und Umweltkatastrophen geflohen. Viele dieser Menschen sind traumatisiert, sie sind nach Europa geflohen, um ihr Leben zu retten. Sie haben die Hoffnung auf eine bessere Zukunft in Deutschland. Und was bieten wir ihnen hier in Hamburg an? Wie heißen wir diese Menschen in Not willkommen? Statt über die Probleme zu reden und ihnen Hilfe anzubieten, werden diese Menschen in Polizeiwachen durchsucht und müssen sich nackt ausziehen. Anschließend pferchen wir sie in Lager weitab von der Zivilisation ein. Ihren Geschichten von Flucht und Vertreibung schenken wir keinen Glauben und bedrohen sie gleichzeitig mit der Abschiebung in die Kriegsgebiete und die schlechten Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern.
Sieht so eine humane Flüchtlingspolitik aus? Meiner Ansicht nach nein. Wären nicht zahlreiche Flüchtlinge in Hungerstreik getreten, hätte niemand von den Zuständen in Horst Notiz genommen. Ich fordere den Senat auf, sich endlich seiner Verantwortung für Flüchtlinge in Horst zu stellen und die Forderungen der Hungerstreikenden ernst zu nehmen.
Die Forderungen lauten: bessere Verpflegung, medizinische Versorgung und schnellere Umverteilung. Das Mindeste ist, endlich die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag durchzusetzen, dort keine Familien mit Kindern und Kranke unterzubringen. Kinder, die aufgrund fiktiver Altersfestsetzungen als erwachsen eingestuft, umverteilt und gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht wurden, müssen sofort nach Hamburg gebracht werden. Auch das Besuchsverbot, das seit Beginn des Hungerstreiks gilt, muss sofort aufgehoben werden. Ich fordere den Senat auf, den Vertrag mit Mecklenburg-Vorpommern umgehend aufzulösen und sich für die Schließung der Unterkunft Nostorf/Horst einzusetzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Heitmann, Sie haben sich ähnlich verhalten wie bei der Atomdebatte, wir kaufen zwar Atomstrom bei den Kraftwerken der Nachbarschaft ein, die Kraftwerke selber interessieren uns aber nicht, denn das sind nicht unsere Vertragspartner.
Ich würde gern wissen, wie der Vertrag aussieht, den Sie mit Mecklenburg-Vorpommern über die Flüchtlingsunterkunft abgeschlossen haben. Ich fordere Sie auf, diesen Vertrag der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit jeder weiß, worum es geht.
Ich finde es traurig und verlogen – Sie werden mich mahnen, Frau Präsidentin –, wie hier vorgegangen wird. In Nostorf wurde uns eine Route vorgegeben, an die wir uns halten sollten, aber die Flüchtlinge haben mich danach mit auf ihre Zimmer genommen und da sah es ganz anders aus. Ich möchte Ihnen ein Foto zeigen, wo das Bett einer Frau regelrecht zusammengebrochen ist. Die arme Frau hat eine Pappe darunter gelegt. Sie ist hochschwanger im achten Monat und muss in einem solchen Bett schlafen. Das ist nicht hinnehmbar.
Das sind Hamburger Fälle.
Ich bin dreimal in Nostorf gewesen und habe mit fast 100 Flüchtlingen gesprochen, ich habe extra Dolmetscher dafür besorgt.
Ich wurde nicht hereingelassen. Das ist doch aber kein Gefängnis, sondern eine öffentliche Unterkunft, verdammt noch mal.
Erste Vizepräsidentin Barbara Duden (unterbre- chend): Herr Yildiz, wir haben uns auf ein parlamentarisch angemessenes Verhalten geeinigt und das gehört nicht dazu.
Entschuldigung.
Zweites Beispiel, eine Familie aus Hamburg. Die Frau lag hochschwanger eine Woche lang in einem Hamburger Krankenhaus. Dann wurde sie entlassen und sofort nach Nostorf/Horst verlegt. Sie hat ihr Kind dort zur Welt gebracht und ist nun seit fast sieben Monaten in dieser Unterkunft. Die Vereinbarung ist: Erstaufnahme, Verweildauer nicht über drei Monate. Es muss aufhören, dass sich die Grünen vom Innensenator über den Tisch ziehen lassen.
Drittes Beispiel: Ich habe mit Familien aus Hamburg gesprochen, die schulpflichtige Kinder haben. Ich weiß, dass Frau Goetsch in diesem Punkt sehr sensibel ist, was mich freut. Sie wurden vom Flüchtlingsrat angeschrieben. Ich habe alle Daten und wenn Ihnen Daten fehlen sollten, stelle ich sie Ihnen gern zur Verfügung, ich werde nächste Woche auch noch einmal nach Nostorf fahren. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Kinder mit ihren Familien schnell nach Hamburg kommen können, damit sie die Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen.
Dieser Ort liegt so fernab, dass sich sogar das Navigationssystem verläuft. Die Menschen haben keine Möglichkeit, von dort wegzukommen. Sie haben nicht einmal 40 Euro Taschengeld und können keine Fahrgelegenheit nutzen. Ihre einzige Unterstützung ist der Flüchtlingsrat. Eigentlich sollte Staatssekretär Lenz sich beim Flüchtlingsrat bedanken, stattdessen wird ihm und uns vorgeworfen, es würden Probleme nach Nostorf hineingetragen. Frau Heitmann, Sie haben selber gesehen, dass unsere Vertreter nicht einmal mit den Flüchtlingen sprechen wollten, obwohl die Flüchtlinge auf uns zukamen und von ihren Problemen erzählten.
Wir waren, Frau Heitmann, die einzigen Hamburger, die sich mit diesen Menschen unterhalten haben. Dabei ist herausgekommen, dass viele Flüchtlinge seit Monaten weder Kleidung noch Taschengeld bekommen haben. Das geht nicht. Diese Menschen sind hilfebedürftig und traumatisiert zu uns gekommen. Diese Zustände müssen endlich ein Ende haben. Diese Menschen gehören zu uns nach Hamburg, wo auch über ihr Schicksal entschieden wird, und nicht nach Horst, wo, wie ich heute telefonisch erfahren habe, ein Flüchtling von
den Neofaschisten angegriffen wurde. Ich hoffe, dass sich das nicht bestätigt.
Ich bitte Sie darum, diesen Vertrag schnellstmöglich zu beenden und diese Familien zurück nach Hamburg zu holen. In Hamburg sind Möglichkeiten, man muss nur wollen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben gerade über ein Thema gesprochen, das sehr wichtig ist und viel mit der Schulreform und dem Erfolg unserer Schülerinnen und Schüler zu tun haben wird. Heute liegt der Senatsantrag zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs in unveränderter Fassung zur zweiten Lesung vor. Wie Sie sehen, werden wir als Links-Fraktion nicht müde, in und außerhalb der Bürgerschaft gegen diese Kita-Gebührenerhöhung zu arbeiten. Wir begrüßen daher, dass der Landeselternausschuss eine Volkspetition gegen diese Gebührenerhöhung gestartet und mit mehr als 42 500 Unterschriften abgeschlossen hat.
Im Sinne einer familienfreundlichen Politik und einer solidarischen Gesellschaft ist ein Umdenken dringend gefordert. Ihre Argumentation, es müsse aufgrund der durch die Wirtschaftskrise bedingten Steuerausfälle in der frühkindlichen Bildung gespart werden, ist nicht nur bildungspolitisch kontraproduktiv, sondern wird fatale finanzielle Folgen für die Stadt haben. Sie verspielen hier die Chance, die in zahlreichen Studien geforderte frühkindliche Bildung von Kindesbeinen an zu fördern. Das ist unverantwortlich. Ich möchte Ihnen das unter verschiedenen Gesichtspunkten verdeutlichen.
Erstens: Diese Maßnahme ist finanzpolitisch völlig unverständlich. Sie riskieren, dass eine steigende Zahl erwerbstätiger Eltern ihre Kinder aus der Kita abmelden oder die Inanspruchnahme ihrer Gutscheine reduzieren, weil es sich für Zuverdienerinnen und Zuverdiener aufgrund der Gebührenerhöhung nicht mehr lohnt, arbeiten zu gehen. Dadurch werden Hamburg Steuergelder in erheblichem Umfang verloren gehen. Diese Kürzungen sind außerdem frauenfeindlich, weil sie dazu führen werden, dass Mütter zu Hause bleiben, statt ihre Kinder in die Kitas zu geben.
Zweitens: Ihre familienfeindliche Politik führt bereits jetzt zu höheren Kosten in den nachgelagerten Sozial- und Bildungssystemen. Wenn wir uns zum Beispiel die ständigen Haushaltsnachforderungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung anschauen – alleine 42,5 Millionen Euro 2010, das sind dann insgesamt für dieses Jahr 220 Millionen Euro –, dann wird deutlich, dass wir einen Systemwechsel brauchen. Ihre Argumente haben also nichts mit weitsichtiger Politik zu tun.
Ihre Politik scheint keiner Leitlinie zu folgen. Die Forderung nach längerem gemeinsamem Lernen in der Primarschule ist ein richtiger Schritt, den wir auch unterstützen, aber es bleibt unerklärlich, warum in der frühkindlichen Bildung gekürzt wird. Hier fahren Sie zweigleisig. Was grundsätzlich für die Schulbildung gilt, muss auch für die frühkindliche Bildung gelten. Bildung fängt mit frühkindlicher Bildung an.
Drittens: Sie halten sich nicht an Ihren Koalitionsvertrag, der neben dem Rechtsanspruch für Zweijährige die Sprachförderung als Kriterium für einen Kita-Platz vorsieht. Sie legen beides auf Eis. Wir haben heute in vielen Debatten deutlich gemacht, dass diese Maßnahme ein wichtiger Schritt zum Erlernen der Sprache und damit zur Teilhabe ist, speziell für Kinder mit Migrationshintergrund. Sie fördern nur die Ausgrenzung nachfolgender Generationen.
Viertens Essensgeld: Wir lehnen Essensgeldpauschalen grundsätzlich ab. Mit dieser Pauschale bitten Sie die Eltern ein drittes Mal zur Kasse, denn
erstens kassieren Sie zu Recht Steuern, zweitens Kita-Beiträge und drittens zusätzlich eine Essensgeldpauschale. Die Einführung einer ermäßigten Pauschale für Geringverdiener ist keine Lösung. Die am häufigsten von Armut bedrohte Gruppe sind Kinder. Ihnen stehen laut Arbeitslosengeld–II-Regelsatz täglich rund 2,50 Euro für Essen zur Verfügung. Viele Lehrer berichten, dass in unserer Stadt immer mehr Kinder hungrig zur Schule kommen. Statt diesem Trend wenigstens in der Kindertagesbetreuung entgegenzuwirken, verschärfen Sie die Lage dieser Kinder. Der Mindestbeitrag für die Kita ist nicht einmal im Hartz-IV-Regelsatz enthalten. Er entspricht rund 25 Prozent des Regelsatzes für ein Kind. Das ist nach unserer Auffassung nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vereinbaren. Der Hamburger Senat muss mit Klagen der Eltern rechnen. Schon aus diesem Grund ist der Antrag mindestens an den Ausschuss zu überweisen.
Fünftens behinderte Kinder: Die Behandlung von Eltern mit behinderten Kindern ist unzumutbar und grenzt an eine Frechheit. Sie können sich anscheinend nicht vorstellen, wie schwer die Erziehung und Betreuung dieser Kinder oft ist, ganz zu schweigen von den erschwerten Erwerbs- und Teilnahmemöglichkeiten der Eltern. Sie belasten mit der Streichung des Mindesteigenanteils jene Menschen zusätzlich, die schon übermäßig belastet sind und dringend Entlastung bräuchten.
Sechstens zum Aspekt der Besserverdienenden: Ihr häufig genanntes Argument, die zusätzlichen Belastungen träfen zum Großteil die sogenannten Besserverdienenden, ist unverschämt. Nach Ihrer Definition sind Ehepaare, die mit jeweils 1500 Euro nach Hause kommen, schon Besserverdienende. Damit gehören eine Krankenschwester und ein Erzieher bei Ihnen schon zur Oberschicht. Was Sie den Menschen hier auftischen, ist nicht nur realitätsfern, sondern auch an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Siebtens zum Kita-TÜV: Als ich den Paragrafen 21a Ihres Antrags gelesen habe, habe ich feststellen müssen, dass es Ihnen nicht um die Qualität in den Kitas geht, sondern um mehr Kontrolle über die Kitas. Das, was Sie fordern, ist im Landesrahmenvertrag vorhanden. Die Eltern wünschen sich eine Aufsicht, die die pädagogische Aufsicht im Blick hat, und keinen Kita-Zoll.
Achtens zu Ihrem Vorschlag zur Tagespflege: Die Tagespflege finanziell besser auszustatten, ist grundsätzlich zu begrüßen, aber das System bleibt unterfinanziert und die Beschäftigten bewegen sich am Rande von Hartz IV. Dahinter steckt eigentlich, dass Sie den Bereich der Tagespflege attraktiver gestalten wollen, um den Krippenausbau kostengünstig über die Tagespflege abzuwickeln, statt
den Krippenausbau der Kita-Träger voranzutreiben.
Meine Damen und Herren! Wir als Links-Fraktion haben einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der die Situation der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verbessern würde und sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert, nicht an den Bedürfnissen der Wirtschaft. Wir fordern den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für zweijährige Kinder sowie die uneingeschränkte Beitragsfreiheit für Geringverdiener und Erwerbslose; dies gilt selbstverständlich auch für die Essensgeldpauschale. Wir wollen damit ein Zeichen gegen die Ungleichbehandlung von Kindern und deren Eltern setzen, die von Ihrer Gebührenerhöhung in den Kitas betroffen sind. Auch für Eltern von behinderten oder von mit Behinderung bedrohten Kindern wollen wir den Mindesteigenanteil festschreiben, wie es auch der Landeselternausschuss fordert.
Für die Linksfraktion ist frühkindliche Bildung Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft aller Kinder. Bildung, Ausbildung und Arbeit sind die Grundlagen einer solidarischen Gesellschaft und frühkindliche Bildung ist das Fundament zum Erfolg der Gesellschaft. Auf lange Sicht muss diese Aufgabe solidarisch von allen durch Steuern finanziert werden. Unser Vorschlag ist daher ein Schritt in Richtung gebührenfreie frühkindliche Bildung für alle von Anfang an. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einige Punkte muss ich klarstellen, das gilt für die SPD genauso wie für die Regierungsparteien.
Erstens: Mit dem Essensgeld und der Erhöhung der Beiträge, das haben Sie zu Recht betont, Frau Blömeke, finanzieren Sie den Kita-Ausbau. Da ge
langt kein Geld in die Qualität, sondern in die Quantität, wiederum auf Kosten der Steuerzahler, der Eltern und der Kinder. Die Steuerzahler finanzieren die Kita-Plätze und die Bildung.
Die Regierung koordiniert nur die Steuern, wo etwas ausgegeben werden soll. Statt in den Bereich Kita mehr zu investieren, kürzen Sie und investieren in die Elbphilharmonie, die HSH Nordbank und Ihre sonstigen Schwerpunkte.
Zweitens: Gestern haben Sie eine sehr gute Rede gehalten. Ich habe mich ziemlich gewundert, warum die Kinder rechtzeitig zur Kita kommen sollen, um die Sprache zu erlernen. Wissen Sie, was uns diese Sprachförderung jedes Jahr kostet? Dr. Hammer hat auf einer ASD-Veranstaltung erwähnt, dass seit der Einführung des Kita-Gutscheinsystems dies mit ein Grund sei, dass die Hilfen zur Erziehung gestiegen sind. Jedes Jahr steigt dieser Bereich. Warum lassen wir den Eltern nicht die Möglichkeit, ihre Kinder rechtzeitig in die Kita zu schicken, damit die Eltern entlastet werden und die Konflikte zwischen Eltern und Kindern gemildert werden. Dadurch kann man dann auch in diesem Bereich sparen. Das ist eine langfristige Investition.
Drittens: Heute wundert mich einmal wieder bei der SPD, dass sie entweder die Anträge nicht lesen kann oder das Grundprinzip hat, einen Antrag abzulehnen, weil DIE LINKE ihn gestellt hat. In Paragraf 1 – Sie können es selbst lesen, ich will Ihre Zeit nicht verschwenden – steht deutlich, dass die Kinder ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf fünf Stunden Betreuung plus einem Mittagessen haben sollen. Wir fordern, dass der Senat den Rechtsanspruch auf zwei Jahre herabsetzt.
Im Bereich der behinderten Kinder fordern wir den Senat auf, den Mindesteigenanteil zu belassen und gesetzlich vorzuschreiben. Es ist eine konkrete Forderung, die Kürzungen zurückzunehmen. Zur Förderung der behinderten Kinder steht dort alles. Mich wundert, dass die SPD dies ablehnt und gleichzeitig in ihrem Antrag steht, dass DIE LINKE es nicht fordere. Das finde ich politisch nicht korrekt. Die Besserstellung der Hartz-IV-Empfänger gegenüber den Geringverdienern steht auch nicht darin.
Dann lesen Sie den Paragrafen.
Ich zitiere – :
"Jedes Kind hat vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Es wird durch jede Tageseinrichtung erfüllt, in der Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt durch pädagogische Fachkräfte im zeitlichen Umfang von fünf Stunden an fünf Wochentagen in zumutbarer Entfernung zur Wohnung des Kindes gemeinsam Mittag essen, betreut, erzogen und gebildet werden."
Hierbei sind auch Geringverdiener. Wenn man etwas sagt, sollte man es auch richtig darstellen. Die Kinder der Familien, die Hartz IV beziehen oder Geringverdiener sind, brauchen noch mehr Unterstützung von uns.
Gestern hat Herr Ahlhaus gesagt und Sie ebenfalls, Herr van Vormizeele, dass man Sicherheit kaufen könne. Und Soziales
kann man auch kaufen. – Richtig, Herr Beuß.
Die, die kein Geld haben, können es aber nicht kaufen. Deswegen ist es unsere Aufgabe, diese Kinder rechtzeitig zu fördern, damit sie erfolgreicher werden. Dadurch werden Sie auch langfristig die Schulden zahlen können. Wie Sie jetzt sehen, zahlen wir in den nachfolgenden Systemen immer mehr durch Hartz IV, durch mehr Arbeitslosigkeit und dadurch, dass mehr Jugendliche auf der Straße stehen. Deswegen plädiere ich dafür, dass Sie unseren Antrag unterstützen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Blömeke.
Meine Damen und Herren! Sie möchten alle schon früh Feierabend machen, aber diese Debatte ist eine der wichtigsten Debatten heute, nicht nur sozialpolitisch, sondern auch wirtschafts- beziehungsweise finanzpolitisch gesehen. Frau Blömeke hat fast meine Rede gehalten oder vorgetragen, was ich sagen wollte. Ich möchte aber den Senat oder Frau Blömeke noch fragen, warum Sie den Rechtsanspruch für Kinder ab dem 2. Lebensjahr auf 2013 verschoben haben und nicht das in Angriff genommen haben, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, nämlich dass Sprache als ein Kriterium für die längere Bewilligung von Kita-Gutscheinen gelten soll.
Letztendlich stimme ich Ihnen hinsichtlich dessen, was gemacht werden soll, vollkommen zu. Aber wenn wir unsere Kinder frühzeitig in die Kitas schicken, ist dies für die Sprachförderung, für die soziale Entwicklung und auch für die Entlastung der Eltern wichtig.
Heute hat ein Abgeordneter von der CDU gesagt, dass wir für den Bereich Hilfen zur Erziehung jährlich 220 Millionen Euro ausgeben und es gibt noch einmal eine Nachforderung von 52 Millionen Euro. Wir können Familien auch dadurch entlasten, dass die Kinder nicht in die Situation kommen, mit ihren Eltern Probleme zu haben und Konflikte auftauchen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass die Kinder rechtzeitig die Sprache erlernen und auch rechtzeitig in die Kita kommen. Das müsste eigentlich auch dem Senat am Herzen liegen, weil es sonst Folgekosten für unseren Haushalt in Hamburg haben wird.
Zum Sprachförderungskonzept will ich nur zwei Punkte erwähnen, die vielleicht für den Senat sehr wichtig sind. Wir haben einen migrationspolitischen Ratschlag zum Thema Bildung gemacht, bei dem über 70 Teilnehmer waren. Es waren Lehrer und Lehrerinnen dabei, Schüler und Eltern. Viele Schüler und Lehrer haben jedoch erwähnt, dass die zur Verfügung stehende Lehrerstundenanzahl, die sie zum Erlernen der Sprache für die Kinder haben, für fehlende Lehrerstunden eingesetzt wird. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, dass diese Lehrer und Lehrerinnen, die für die Sprachförderung in den Schulen vorhanden sind, auch tatsächlich dafür eingesetzt werden und man nicht andere Lücken damit schließt. Deswegen finde ich dieses Thema wichtig. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die öffentliche Sitzung des Innenausschusses hat uns leider vor Augen geführt, dass es den Suizid von Yeni P. nicht gegeben hätte, wenn die Ausländerbehörde – der Justizsenator hat viel über die Justiz gesprochen, mir geht es um die Ausländerbehörde – mehr Sensibilität gezeigt und auf die Signale geachtet hätte.
Diese Beobachtung trifft auch auf den Fall David M. zu. Die Ausländerbehörde hätte hier aufgrund des Hungerstreiks entscheiden können, das Asylverfahren in Deutschland durchzuführen. Es ist viel von Dublin II die Rede gewesen; nach Artikel 3 Absatz 2 dieses Abkommens hätte die Zuständigkeit aus humanitären Gründen auf Deutschland übertragen werden können. Dass ein verzweifelter Mensch über Wochen im Hungerstreik ist, ist ein Signal, dass er nicht zurückkehren möchte. Das hätte man berücksichtigen können.
Außerdem hätte die Ausländerbehörde – das haben auch meine Vorrednerinnen gesagt – David M. zwecks Inobhutnahme an das Jugendamt weiterleiten können. Das ist nicht geschehen. Die Ausländerbehörde hat ungeachtet des Hungerstreiks wieder einmal zuungunsten des Flüchtlings entschieden.
Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die erforderliche Lektion nicht gelernt wurde. Die Ausländerbehörde hat wie schon im Fall David M. auch im Fall Yeni P. ein restriktives Verhalten an den Tag gelegt und trägt somit auch hier die politische Verantwortung.