Thomas Böwer

Sitzungen

19/2 19/13 19/18 19/21 19/22 19/23 19/25 19/30 19/32 19/42 19/44 19/50 19/53 19/58 19/60 19/63 19/66 19/71

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dann waren wir in zwei verschiedenen Expertenanhörungen, Frau Blömeke,
das muss man an dieser Stelle wohl so sagen.
Die Experten haben anhand einiger Beispiele sehr eindrücklich geschildert, was es für Kinder bedeutet, wenn ihre Eltern keine Papiere haben, und wie diese Kinder ihre Tage fristen. Da müssen wir etwas tun; alle Experten haben deutlich gemacht,
dass das notwendig ist. Frau Blömeke, hören Sie zu, dann lernen Sie vielleicht noch etwas. Wenn Sie noch einmal in das Protokoll schauen, werden Sie feststellen, dass wir am Ende der Anhörung mit den Experten sogar zu einer Lösung gekommen sind. Diese Lösung lag übrigens auch jenseits der von den LINKEN vorgeschlagenen Gesetzesänderung, nämlich bei einer Änderung der Rechtsverordnung.
Bei der Senatsanhörung haben wir dann allerdings festgestellt, dass es weder von Schwarz noch von Grün den politischen Willen gab, in dieser Frage etwas zu tun.
Da war sich Schwarz-Grün sogar noch einig, als die Koalition schon am Ende war. Sie stellen sich hier als Robin Hood dar, weil Sie die Kita-Eltern angeblich von den Beitragserhöhungen befreit haben, aber in der Senatsanhörung haben Grüne und Christdemokraten den politischen Willen vermissen lassen, in dieser Frage etwas zu bewegen.
Dass wir nicht von einem Massenphänomen reden, ist bei der Expertenanhörung auch deutlich geworden.
Ich schicke Ihnen einfach mal die Drucksache rüber. Wenn Sie lesen können,
werden Sie das möglicherweise verstehen.
Es ist völlig daneben, jetzt den Senat zu bitten, er solle bis zum 15.2. etwas vorlegen, denn dieser Senat hat bei seiner eigenen Befragung sehr deutlich gesagt, dass er überhaupt keinen politischen Handlungsbedarf sieht. Dieser Frage wird sich ein neuer Senat annehmen müssen, und dann werden wir weitersehen.
– Ich habe schon ein bisschen mehr als zwei Minuten, aber keine Angst, ich werde nicht lange brauchen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich schließe mich dem Dank an die Fraktion DIE LINKE und insbesondere an Frau Artus an.
Frau Fischer, das war ja alles ganz nett, aber ein bisschen märchenhaft. Das Einzige, was aufgrund der real existierenden Politik Ihres Senats zurückbleiben wird: Wenn künftig ein Hamburger Kind den Mund aufmacht, wird man erkennen können, ob es seine Kindheit unter Schwarz-Grün verbracht hat oder nicht.
Es ist so, mach den Mund auf und ich sage dir, von wem du regiert wurdest.
Sie haben zwar sehr nett gesprochen, aber es wäre empfehlenswert gewesen, auf die Schriftliche Kleine Anfrage einzugehen, die die Kollegin Artus gestellt hat, nämlich die mit der Nummer 19/6864. Führen wir uns einmal ein paar Zahlen zu Gemüte, um zu schauen, wie gut es um die Untersuchungen der Kinder bestellt ist.
Die Kollegin fragt:
"Wie viele der eingeschulten Kinder in den Jahren von 2007 bis 2009 nahmen an der Schuleingangsuntersuchung teil?"
Nehmen wir einmal die Trommel und greifen uns einen Bezirk heraus, Wandsbek, den größten. Wir stellen fest, dass an der Schuleingangsuntersuchung im Jahr 2009 2716 Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben. Wenn ich Frau Fischer wäre, würde ich sagen: 2716 Schülerinnen und Schüler haben an der Untersuchung teilgenommen; wir sind gut. Wenn man aber Gesundheitsund Realpolitiker ist, dann schaut man erst einmal nach, wie viele Schülerinnen und Schüler es in diesem Jahr eigentlich gegeben hat. Und dann stellt man fest, dass etwa ein Viertel aller Wandsbeker Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsuntersuchung gar nicht mitgemacht hat, weil es in diesem Jahr 3687 Schülerinnen und Schüler in Wandsbek gegeben hat. Und das ist toll?
Macht den Mund auf, liebe Schülerinnen und Schüler, und ich sage euch, von wem ihr regiert werdet. Das eine ist das Reale, das andere ist die Phantasie.
Gehen wir noch einmal auf die Anfrage ein. Als nächstes stellt die Kollegin Artus die Frage, ob die Kinder ein U-Untersuchungsheft haben. Und auch an dieser Stelle, Frau Fischer, würden Sie sagen: Immerhin konnten 2339 Eltern mit diesem U-Heft nachweisen, dass ihre Kinder an den entsprechenden frühkindlichen Voruntersuchungen teilgenommen haben. Da klafft mittlerweile schon eine Lücke von über 1000 Schülerinnen und Schülern, wenn man die Gesamtpopulation der Wandsbeker Schü
lerinnen und Schüler nimmt. Wir haben also eine Menge zu tun.
Ich hätte diesen Antrag heute so beschließen können, weil DIE LINKE eine Personalausstattung fordert, die in der Tat dringend erforderlich ist. Nun machen wir die Sonderschleife über den Ausschuss, sei es drum. Eines muss aber klar sein: Die Kinder in Hamburg müssen demnächst wieder ohne Sorge ihren Mund aufmachen können und keiner darf daran erkennen, vom wem sie regiert worden sind. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Christiane Blömeke sprach davon, man müsse an der Kita der Zukunft arbeiten. Frau Blömeke, Hamburgs Eltern wollen jetzt eine gute Kita und auch eine, die bezahlbar ist, und das haben Sie im Augenblick durch Ihre Politik verhindert.
Ich will Ihnen auch sagen, warum. Die Kollegen von den Grünen stellen sich als so etwas wie den Robin Hood der Enterbten dar und sagen, sie würden versuchen, das Schlimmste zu verhindern. Ihr eigener Senat hat uns bei den Beratungen zu den Erhöhungen der Elternbeiträge versprochen, Höchstsätze würden in einer vernachlässigungswürdigen Größenordnung von 3 bis 5 Prozent aller Eltern gezahlt. Ihr eigener Senat muss zugeben, dass mittlerweile jeder vierte Beitragszahler in bestimmten Hamburger Stadtteilen Höchstbeiträge bezahlt. Wir sind im Augenblick bei 17 000 angekommen und haben noch nicht einmal alle Kita-Beiträge eingerechnet und alle Kita-Gutscheine bekommen. An dieser Stelle hat es ein nicht unerhebliches Maß an Fehlkalkulation gegeben und das zulasten der Eltern; das ist schlimm.
Dann geht eine grüne Abgeordnete hin und sagt, man müsse die alles entscheidende Frage in dieser Sache klären. Da denkt man möglicherweise, es ginge um satte Kinder oder darum, dass sie eine Bildungschance haben. Aber dann geht die jugendpolitische Sprecherin hin und sagt, der entscheidende Punkt sei, dass die SPD an dieser Stelle keinen Deckungsvorschlag gemacht habe. Ausgerechnet dieser schwarz-grüne Senat spricht von Deckungsvorschlägen. Ich verspreche Ihnen im Namen des haushaltspolitischen Sprechers meiner Fraktion, dass wir zu den Haushaltsplanberatungen auch diesbezüglich den sechzehnten Deckungsvorschlag machen werden, damit Kinder in Hamburg satt und Eltern entsprechend entlastet werden.
Irgendwann ist an dieser Stelle die Geduld mit ehemaligen Koalitionspartnern zu Ende.
Was Sie im Bereich der Kita-Politik produzieren, verdient maximal noch Opposition, aber keine Restlaufzeit als Juniorpartner in einer anderen Koalition.
Das fing bei der Atomnummer an und deswegen sollte man sich nicht ausruhen und versuchen, sich mit 50 Prozent des Bundesetats in Hamburg von 2012 bis 2017 durch die Büsche zu schlagen; so geht es nicht. Eltern in dieser Stadt haben an der Stelle keine Gesprächspartner mehr. Wersich lässt die Gespräche …
Herr Senator Wersich, so viel Zeit muss sein.
Herr Senator Wersich lässt die Gespräche mit dem Landeselternausschuss gegen die Wand fahren und so kommt es in der Tat, dass ausgerechnet wir als SPD hingehen und sagen, eine Entscheidung in dieser Frage über einen Volksentscheid sei die zweitrichtige. Das ist in Wahrheit eine verständliche Notwehrreaktion der Eltern, weil weder Grün noch Schwarz auf die Eltern zugegangen sind. Sie beuten sie aus und das ist falsch.
Das ist einer der Punkte und das ist das Schlimme bei der ganzen Geschichte. So gehen Sie an dieser Stelle mit dem Thema um und reden dann von der Kita der Zukunft.
Eine letzte Anmerkung für den Kollegen Stephan Müller, der nach dem roten Faden gefragt hat. Herr Müller, ich sage es ganz nüchtern und sachlich,
wir hatten schon einen roten Faden, da sprachen Ihre ehemaligen Fraktionskollegen davon, dass wir Blut an den Händen hätten. – Danke.
Herr Präsident, fünf Minuten braucht es nicht, aber es braucht zumindest eine Erklärung. In der Drucksache werden insgesamt roundabout 260 Millionen Euro geregelt.
Wir haben heute im Laufe des Nachmittags über parlamentarische Spielregeln geredet. Spätestens seit 1999 befasst sich der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss mit den Kostensteigerungen im Bereich Hilfen zur Erziehung. Das war schon zu rot-grünen Zeiten ein Problem. Zuletzt haben wir uns im letzten Herbst mit einer Nachforderungsdrucksache in einer Größenordnung von 27,5 Millionen Euro beschäftigt. Damals waren die Beratungen zumindest insoweit geregelt, als dass wir zunächst im Fachausschuss darüber geredet haben und es dann an den Haushaltsausschuss ging. In dieser Sammelvorlage ist die größte Nachforderungsdrucksache im Bereich Hilfen zur Erziehung seit den Fünfzigerjahren enthalten; es geht um 52,5 Millionen Euro. Aus meiner Sicht als Fachpolitiker wäre es besser gewesen, wir hätten ein geordnetes Verfahren hinbekommen, sodass die Fachpolitiker die Gelegenheit gehabt hätten, in dem dafür gewählten Ausschuss darüber zu beraten, und dies insbesondere, nachdem der Senat uns bei der Nachforderungsdrucksache im vergangenen Jahr insgesamt vier Steuerungselemente versprochen hat, an denen wir uns im Augenblick im Ausschuss abarbeiten und mit denen man Kosten senken sollte. In der jetzigen Drucksache ist von diesen Steuerungsinstrumenten nur noch rein prosaisch die Rede, nicht mehr und nicht weniger. Deswegen wäre meine Bitte an den Senat und die senatstragenden Fraktionen, bei einer nächsten
Drucksache darauf zu achten, dass wir den parlamentarischen Fahrplan einhalten: erst der Fachausschuss und dann der Haushaltsausschuss.
Über die andere Frage muss man noch einmal haushalterisch reden. Selbstredend sind wir der Auffassung, dass gesetzliche Leistungen, etwa im Bereich Hilfen zur Erziehung, auch zu finanzieren sind. Nun gibt es im Haushaltsausschuss offensichtlich einen Streit darüber, wie dies getan werden soll. Meine Fraktion schlägt nach kundigem Blick in den Haushaltsplan vor, die Position Rückstellungen für Mehraufwendungen zu berücksichtigen, in der diese 154 Millionen Euro enthalten sind, die es braucht, um all die gesetzlichen Leistungen zu bedienen, die in der Drucksache empfohlen wurden.
Zusammenfassend zwei Dinge: Erstens sollte die parlamentarische Reihenfolge eingehalten werden und zweitens ist auf die Haushaltstechnik zu achten; dazu hat Ihnen Herr Tschentscher auch im Haushaltsausschuss schon etwas gesagt. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Blömeke sprach an, dass wir auch über Prioritätensetzung zu reden haben. Schauen wir sie uns doch an. Senator Wersich hat ausgerechnet, dass allein das In-die-Taschen-Greifen bei den Eltern
für dieses Jahr dem Finanzsenator und dem Sozialsenator etwa 8,5 Millionen Euro einbringe.
Der Bürgermeister hat von dieser Stelle aus etwas von dem Wünschenswerten und dem Notwendigen gesagt. Bisher sind die Beitragserhöhungen auch begründet worden mit der Finanz- und der Weltwirtschaftskrise. Aber die Frage im 21. Jahrhundert, ob man Eltern bei den Bildungsaufgaben entlastet oder die Technologie des 19. Jahrhunderts nutzt, um eine sehr begrüßenswerte Idee einer Umwelthauptstadt auf den Nebengleisen von Europa zu propagieren, ist für mich leicht beantwortet. Es sind genau jene 8,5 Millionen Euro, bei denen man zwischen Wünschenswertem und Notwendigem unterscheiden könnte. Das tun Sie nicht, Sie greifen den Eltern in die Taschen und würgen sie entsprechend ab und das ist falsch.
Genau, wir reden von einem Mal. Und wir werden dann die Aufgabe haben, Jens Kerstan, von Jahr zu Jahr immer wieder genau zu überprüfen, was wünschenswert und was notwendig ist.
Im Zeitalter des Internets mit einer Technologie des 19. Jahrhunderts durch die Gegend zu fahren, ist an dieser Stelle wenig vorteilhaft und innovativ.
Dann erzählt ein Finanzsenator via Interviews – das kann man mit sportlicher Sichtweise mit einem gewissen Schmunzeln betrachten –, wir und die Eltern würden insgesamt über unsere Verhältnisse leben und das werde hier berücksichtigt. Es sei auch notwendig und gerechtfertigt, dass man an dieser Stelle den Eltern höhere Beiträge von 100 Euro und mehr pro Monat abnimmt.
Was ist das für eine Situation. Ein Finanzsenator kann nicht erklären, wofür er 384 000 Euro erhält,
will aber den Eltern an dieser Stelle genau erklären, weswegen sie möglicherweise bei einer zweistündigen Hortbetreuung nicht mehr 57 Euro, sondern 157 Euro zu bezahlen haben.
Das passt insoweit nicht zusammen, als es auch etwas mit der Frage der Glaubwürdigkeit von Politik zu tun hat.
Absurd ist es in der Tat, es sind Tatsachen.
Wenn an dieser Stelle Frau Blömeke sagt, Beitragsfreiheit sei im Zusammenhang mit der Kitabetreuung momentan das falsche Signal, dann bestätigt sich genau das, was im Augenblick auf allen Fluren zu hören ist, dass Sie nämlich auch die Beitragsfreiheit des dritten Kindergartenjahres noch im Laufe dieser Legislaturperiode einkassieren wollen, ähnlich wie in Schleswig-Holstein. Das haben Sie zu dementieren, Frau Kollegin.
Ein letzter Punkt zu diesem Bereich. Wir hatten gestern eine Diskussion über die Frage der Konzeption gegen Jugendgewalt. Herr Ahlhaus hat gesprochen, recht seminaristisch auch Herr Steffen, aber es wurde nicht die Tatsache angesprochen, dass der Jugend- und Sozialsenator 600 Hortkinder mit dem heutigen Beschluss einfach zum 1. August auf die Straße schickt, ohne zu wissen, was mit ihnen eigentlich passiert.
Wir haben im Ausschuss mehrmals nachgefragt, ob die Behörde eigentlich weiß, wo diese 600 Hortkinder sind. Die Antwort des Senats lautete: nein.
Wir haben den Senat gefragt, ob es ein Alternativprogramm gäbe, seine Antwort war à la Radio Eriwan: im Prinzip ja. Auf die Frage hin, was genau passiere, hieß es, man wisse es nicht. Das ist angesichts der Diskussion, die wir auch gestern geführt haben, schwierig und gefährlich. Von daher können wir Ihre Politik nur ablehnen. – Danke.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Herr Yildiz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als jemand, der ein Stück weit auch von der katholischen Kirche erzogen wurde,
habe ich immer gedacht, wenn man nach Rom reist, kommt man schlauer wieder.
Herr Senator Wersich, Ihre Rede war zynisch und Ihre Familienpolitik ist ebenfalls zynisch.
Ich will Ihnen auch sagen, warum. Da schreiben Ihnen Eltern und was machen Sie mit den Briefen? Sie gehen hin und ziehen sie durch den Kakao.
Wenn sich Eltern an Sie als Fachsenator wenden, dann haben Sie anders damit umzugehen, als Sie es getan haben.
Was erklären Sie, Stephan Müller oder die CDU insgesamt den Eltern? Sie erklären per Bewilligungsbescheid vom 23. April 2010:
"Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …, der Bewilligungsbescheid vom 28. August 2008 für das unten genannte Kind wird mit Wirkung zum 14.05.2010 aufgehoben, weil eine Änderung in den Verhältnissen, die für die Berechnung des Familieneigenanteils und damit für die Kostenerstattung erheblich sind, [sic! mit Wirkung ab dem 15.05.2010 zu berücksichtigen ist]."
Es haben sich also die Verhältnisse geändert.
Es gab neben diesem Bescheid einen gelben Brief für alle 70 000 Eltern der Kita-Kinder, nicht adressiert und ohne Unterschrift der Autoren. Die Bezirksämter mussten in die Bresche springen, datieren und schreiben, was Sache ist. In diesem gelben Brief ist von einbrechenden Steuereinnahmen die
Rede – veränderte Verhältnisse und einbrechende Steuereinnahmen also.
Eine wesentliche Ursache kann man im Plenarprotokoll des Bundestags vom 18. März 2010 finden, in der Debatte um das Wirtschaftswachstumsförderungsgesetz. Der Bürgermeister selber hat gesagt, dass dieses Gesetz unsere Stadt 100 Millionen Euro koste. In der Debatte um die Kindergelderhöhung wurde explizit auf die unsoziale Familienpolitik der CDU hingewiesen, die den Eltern mit der einen Hand 20 Euro geben, mit der anderen Hand aber mindestens 30 Euro nehmen wolle. An dieser Stelle findet sich im Protokoll ein Zwischenruf des ansonsten von mir sehr geschätzten Kollegen Weinberg, das sei fachlich falsch. Herr Weinberg, in Hamburg sollen den Eltern nicht 30 Euro genommen werden, sondern bis zu 100 Euro und das ist zynisch und unsozial.
Wenn ein Sozialsenator, der ein Stück weit auch in der Tradition von Paula Karpinski steht, sagt – die Kollegin Carola Veit hat schon darauf hingewiesen –, die Erhöhung der Kita-Beiträge für behinderte Kinder sei ein Schritt der Normalisierung, dann ist das nicht nur zynisch, sondern auch unsozial und zeigt, dass Sie fachlich überhaupt nicht in Ihrem Amt angekommen sind.
Die schlimmste Strafe, Herr Senator, hat Ihnen Ihre Vorgängerin mit auf den Weg gegeben, ebenfalls via "Hamburger Abendblatt". Sie hat gesagt, sie hätte das etwas anders gemacht. Wenn Sie es hinbekommen, dass ich eine gewisse Sympathie für Birgit Schnieber-Jastram empfinde,
dann haben Sie an dieser Stelle etwas richtig falsch gemacht.
Und wenn Sie hier von Gütersloh reden, dann werden sie doch Sozialreferent in Gütersloh, aber lassen Sie diese Stadt in Ruhe.
Von Herrn Harlinghausen immer.
– Herr Kollege Harlinghausen, ich habe mehrmals von diesem Platz aus gesagt, dass die Senkung der Kita-Ausgaben um 27 Millionen Euro in der Zeit zwischen 1997 und 2001 ein großer Fehler war,
aber aus Fehlern kann man lernen. Manche tun das, manche tun das offensichtlich nicht.
Noch im Dezember 2008 seid ihr, Jens Kerstan, hier mit einer Drucksache aufgetaucht und habt gesagt, wir müssten dringend dafür Sorge tragen, dass Eltern von Kosten, etwa für das Kita-Mittagessen, befreit würden. Das habt ihr hier ausgeführt. Die dazugehörige Drucksache 18/5540 kann im Archiv eingesehen werden. Und was macht ihr jetzt?
Ihr erhöht überproportional und besonders in den Bereichen, bei denen ihr in Oppositionszeiten vorgegeben habt, sie lägen euch besonders am Herzen. Eure Kita-Politik erinnert ein Stück weit auch an das Verhalten, das ihr in der Atompolitik an den Tag legt. – Vielen Dank. Wir haben noch eine weitere Runde.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Stephan Müller hat nach einem seriösen Finanzierungsvorschlag gefragt.
Lieber Stephan Müller, da vorn sitzt der Finanzierungsvorschlag. Frau Wissenschaftssenatorin Gundelach will 500 Millionen Euro einfach in die Elbe kippen, allein um auf dem Grasbrook zu bauen. Das wäre schon einmal ein Finanzierungsvorschlag.
Einfach mal ruhig bleiben, melde dich doch einfach, Jens Kerstan.
Zwei Dinge merke ich mir aus dieser Debatte. Der eine Beitrag war vom Kollegen Stephan Müller, dass Sie mit beiden Beinen auf dem Boden stünden. Die andere Aussage war von Frau Blömeke, dass wir uns die Kita-Betreuung leisten. Welches Signal geht eigentlich an die Eltern in dieser Stadt, wenn der eine sagt, man würde mit beiden Beinen auf dem Boden stehen, aber in Wahrheit den Rechtsanspruch auf eine sinnvolle, qualifizierte Kindertagesbetreuung entzieht, und eine Vertreterin der Grünen an dieser Stelle sagt, man würde es sich leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von Schwarz-Grün, Sie degradieren Hamburgs Eltern zu Bittstellern und das ist zynisch, unsozial und falsch.
Sie sagen bei Ihrer Verteidigungsstrategie, 80 Prozent würden vom Senat getragen und nur 20 Prozent von den Eltern. Meine sehr geehrten Damen und Herren von Schwarz-Grün, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass auch Hamburgs Eltern Steuern zahlen. Sie sind Steuerzahler und wissen auch, dass sie mittlerweile den Versprechungen von Grünen aus Oppositionszeiten und von Schwarzen aus Regierungs- und Oppositionszeiten nicht mehr trauen können, Politikern, die noch vor Kurzem gesagt haben, dies sei ihnen alles sehr wichtig und das wollten sie erreichen. Mittlerweile bewirbt sich der eine als Sozialreferent nach Gütersloh und die anderen sagen an dieser Stelle, das könne man sich nicht mehr leisten, das sei unseriös. Mittlerweile speist man Eltern damit ab, indem man von griechischen Verhältnissen redet. Sie haben übrigens diese Beschlüsse gefasst, als von Griechenland in dieser Art und Weise noch gar keine Rede war, und auf einmal wird das hochgespielt. Selbst Senator Wersich bewirbt sich jetzt auch noch um einen Job als Auslandskorrespondent, weil er weiß, wie es in Athen zugeht.
Herr Senator Wersich, Sie sollten sich lieber darum kümmern und genau hinhören, was die Eltern dieser Stadt Ihnen sagen. Sie wollen eine ordentliche Betreuung, sie wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
und dieses zu bezahlbaren Preisen. Das haben Sie mit diesen Beschlüssen, die Sie momentan ins Auge fassen, zunichte gemacht. – Danke schön.
Frau Blömeke, wer eine Antwort bestellt, soll sie auch bekommen. Sie haben gefragt, wieso man dazu käme, an dieser Stelle einen Zusammenhang herzustellen zwischen Beitragserhöhungen und dem Aushöhlen eines Rechtsanspruchs. Dazu muss man nur ins Archiv gehen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL heißt es, es solle geprüft werden, wie durch Anpassung der Gebührenstruktur Familien, die jetzt durch die Gebühr abgeschreckt würden, be
wegt werden könnten, ihre Kinder in die frühere Förderung einer Kita zu geben.
Nichts weiter habe ich gesagt. An der Stelle waren Sie schon einmal so weit festzustellen, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanspruchs auch etwas mit dem Preis zu tun hat. Die Anpassung der Gebührenerhöhung haben Sie im Augenblick nur etwas anders interpretiert und das nenne ich zynisch.
Jens Kerstan, du warst auch Mitglied der Fraktion. Im Übrigen sind die Aussagen nicht im Dezember 2008, sondern im Dezember 2006 gemacht worden. An der Stelle führt in der gleichen, von mir vorhin genannten Drucksache die GAL aus:
"Wir wollen, dass die heutigen Mindestbeitragszahlerinnen und -zahler zukünftig weder den Betreuungs- noch den Verpflegungsanteil zahlen müssen. Mit kostenlosen Betreuungsplätzen möchten wir einkommensschwache Familien finanziell entlasten und zugleich vermeiden, dass die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes von der finanziellen Lage der Eltern abhängig ist."
Frau Kollegin Blömeke, einer der wesentlichen Punkte einer leidvollen Geschichte, die die Sozialdemokratie mitgemacht hat: Das, was man in der Opposition verspricht, muss man in der Regierung auch halten, sonst wird man unglaubwürdig und Sie sind in Ihrer Familienpolitik völlig unglaubwürdig geworden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die Senatorin, die 500 Millionen Euro in die Elbe kippt, um die Universität zu verlagern, im Augenblick 70 000 Eltern erklärt, sie sollten einmal ganz tapfer sein. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Ich hoffe, dass der Erste Bürgermeister vorhin Peter Ulrich Meyer auch erklärt hat, warum er mit dieser Senatsdrucksache einen historischen Kompromiss, der vor wenigen Jahren in diesem Hause beschlossen worden ist, aufgekündigt hat, nämlich den Kita-Kompromiss. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren und auch liebe Christa Goetsch, ist mit der SPD und der übrigen Fraktion, aber auch mit den Eltern in dieser Stadt nicht zu machen und das werdet ihr bitter spüren.
Irgendwann hat der Spaß auch ein Ende. Eigentlich war das Kita-Thema gar kein Thema mehr. Aber aus einer Klausurtagung heraus ist ein Automatismus entstanden, den der Fraktionsvorsitzende Schira dann irgendwann als unsensibel dargestellt hat, und genau diese Situation haben wir erreicht. 70 000 Eltern werden in den nächsten Tagen ein Schreiben erhalten, wo ihnen der Senat in die Tasche greift. Gleichzeitig steht im Kleingedruckten – die Kollegin Veit hat es angesprochen, aber ich will es noch einmal wiederholen –: Glaubt nicht, was die Politik euch in den letzten Jahren zur Bedeutung von Bildung, Erziehung und Weiterbildung oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf versprochen hat, wir brechen dieses Versprechen. Und das an dieser Stelle vor einem Volksentscheid zu machen – so viele Flyer braucht Scheuerl gar nicht mehr zu verteilen –, ist unverantwortlich.
Nehmen wir uns einzelne Bereiche vor: 1800 Eltern von behinderten Kindern wird mitgeteilt, sie sollten sich darauf einstellen, dass sie ab 1. August nicht mehr pauschal 31 Euro zahlen, sondern bis zu 484 Euro. Frau Veit hat es richtigerweise angesprochen, dass ein Nettoeinkommen von 3300 Euro immer unter dem Aspekt zu betrachten ist, in welcher familiären Situation dieses Geld zur Verfügung steht.
Herr von Beust, da das Parlament bisher mit diesen Elternbeiträgen nicht befasst ist, haben Sie noch die Gelegenheit, darüber nachzudenken, ob Sie diese Senatsdrucksache wirklich zur Abstimmung bringen wollen. Wenn Sie nämlich diese Erhöhung und die Belastung von 33 Millionen Euro für die Eltern vertreten lassen durch eine Senatorin, die sagt, auf dem Kleinen Grasbrook müssten als Minimum 500 Millionen Euro investiert werden, damit man überhaupt anfangen könne zu bauen,
dann werden die Eltern dafür kein Verständnis haben und das auch zu Recht.
Der Punkt, dass Sie ausbauen wollen, der stimmt nicht. Seite 8 spricht da eine klare Sprache und es waren Sie, Herr Bürgermeister, der beim Jahresempfang der Landespressekonferenz den Journalisten Beispiele dafür an die Hand gegeben hat, was Politiker meinen, wenn sie etwas sagen. Auf Seite 8 Ihrer eigenen Senatsdrucksache ist davon die Rede, dass Sie von der Krippe auf Tagespflege umsteuern wollen. Das heißt, in Wahrheit planen Sie, in den nächsten zwei Jahren 800 Krippenplätze abzubauen.
Seite 8, Jens Kerstan, lies es dir durch.
Sie wollen Standards absenken, Sie wollen Eltern weiter zur Kasse bitten, Sie kündigen einen historischen Kompromiss auf in einer Situation, wo die Tinte unter dem neuen Kompromiss, den wir hier geschlossen haben, noch nicht trocken ist. Das ist fatal für diese Stadt. Sie nehmen die Eltern in Geiselhaft und das ist falsch. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Blömeke sprach von der neuen Beweglichkeit in einem Bereich, in dem Eltern Verlässlichkeit verlangen. Mit seiner Entscheidung gibt der Senat den Eltern und ihren Kindern diese Verlässlichkeit nicht mehr. Das ist das Fatale an der Situation.
Zweitens: Aufgrund eines Volksbegehrens, infolgedessen wir im Parlament einen Kompromiss geschlossen haben, befinden wir uns jetzt in einer ähnlichen Situation wie im Vorfeld eines anderen Entscheides. Innerhalb des Kinderbetreuungsgesetzes ist in der Tat ein Rechtsanspruch festgelegt worden. Sie vonseiten des Senats höhlen diesen Rechtsanspruch allerdings aus, indem Sie ihn für viele Eltern unbezahlbar machen. Kapieren Sie das doch.
Wenn Sie in einer Großstadt eine Debatte über die von Ihnen festgelegten Gehaltsstrukturen führen und Eltern als gut verdienend bezeichnen, die ihre Familie mehr schlecht als recht über die Runden bringen, dann ist das sehr problematisch; das muss möglicherweise auch ein grüner Fraktionsvorsitzender zur Kenntnis nehmen.
Wir alle hätten hellhörig werden müssen, als im Sommer letzten Jahres der Senat über die KannKinder-Regelung salopp hinweggegangen ist. Schon einmal hat er ein Versprechen gebrochen, nämlich als er gesagt hat, das dritte Kindergartenjahr sei für alle kostenfrei. Doch diese 2 000 KannKinder gucken in die Röhre. Um diesen Punkt geht es im Grunde genommen. Dieser Senatsbeschluss hat dafür gesorgt, dass Hamburg bei den Gebühren für die Kindertagesbetreuung spitze geworden ist. 484 Euro führen in vielen Familien den Rechtsanspruch auf Bildung und Förderung von Kindern ad absurdum. Dafür tragen Sie als Senat die Verantwortung und das ist auch im Hinblick auf das, was uns allen im Sommer bevorsteht, sehr bitter. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil eine Äußerung von Herrn Wal
dowsky so nicht stehenbleiben kann. Zur Frage wie man mit Anträgen der Opposition umgeht, hat Kollege Hackbusch etwas gesagt, was das Formelle angeht.
Sie haben aber etwas gesagt, was in der Begründung, weswegen Sie den SPD-Antrag ablehnen, so nicht stehenbleiben kann, nämlich, dass er heiße Luft enthalten würde. Deswegen muss man noch einmal genau in die Anträge hineinschauen und sie mit der Ist-Situation vergleichen. GAL und CDU leiten ihren Antrag mit der Feststellung ein:
"Die Regierung der Volksrepublik China hat sich in den letzten Jahren, insbesondere auch im Zusammenhang mit den Olympischen Sommerspielen in Peking 2008, um eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in ihrem Land bemüht."
Soweit die Feststellung in diesem Antrag. Nach übereinstimmender Analyse von Human Rights Watch, Amnesty International und Reporter ohne Grenzen hat es genau im Umfeld der Olympischen Spiele das Gegenteil gegeben.
Was an dieser Stelle ist Fehlanalyse, was ist heiße Luft?
Ich weiß, es war nicht die SPD, die nach der Verurteilung des Bürgerrechtlers gesagt hat, man müsse über die Suspendierung der Städtepartnerschaft nachdenken. Das wird nicht von meiner Fraktion geteilt, es ist aber die Meinung eines frei gewählten Abgeordneten und dazu kann man stehen. Sie fragen, warum wir eigentlich die Debatte führen. Sie vollbringen das Kunststück, die Tatsache einer solchen Haftstrafe überhaupt gar nicht in Ihren Antrag hinein zu schreiben und verbuchen gleichzeitig einen Antrag der Opposition unter heiße Luft, der sagt:
"Die Bürgerschaft kritisiert das Gerichtsurteil gegen den Menschenrechtler Liu Xiaobo auf das Schärfste und fordert die Aufhebung dieses Urteils."
Nach Auskunft der GAL ist das heiße Luft. Das, weil es auch im Protokoll steht, darf so nicht stehen bleiben. GAL darf Google nicht die Einhaltung der Menschenrechte in China überlassen. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! 20 Minuten vor Dieter Wedels Film "Die Gier" führen wir eine Diskussion über die Amsinckvilla und ich möchte versuchen, sie etwas aus dem Fadenkreuz der vorangegangenen Debatte herauszuholen. Die Amsinckvilla wurde 1868 in Lokstedt als Sommerresidenz für die Kaufleute Amsinck gebaut. Da derselbe Architekt übrigens auch dieses Hamburger Rathaus gebaut hat, sollten wir uns der Optik mit etwas Ehrfurcht nähern.
Zweitens: Einige parlamentsdramaturgische Punkte lassen einen Oppositionspolitiker aufhorchen, insbesondere aufgrund der von Schwarz-Grün gegebenen Regieanweisung, die Überweisung würde erfolgen. Das bedeutet im Grunde genommen, man sei schon auf der richtigen Spur. Allerdings ist man auch in der Sache auf der richtigen Spur, wenn man sich ansieht, wie insbesondere die Finanzbehörde in Fragen der Beteiligung von Ortsausschüssen in dieser Frage agiert hat, und zwar von den LINKEN bis hin zu den Christdemokraten. Diese gesamten Verfahren waren immer einstimmig. Seit dem 21. Januar 2008 wünschen LINKE, GAL, SPD und CDU von der zuständigen Fachbe
hörde eine Auskunft über die Situation der Amsinckvilla. Resultat: Funkstille.
Die FDP war ebenfalls dabei, Sie sagen es, Herr Kollege, ich wollte niemanden unterschlagen, also alle Fraktionen.
Im Februar 2008 wird dieser Wunsch von allen Fraktionen wiederholt ausgesprochen.
Frau Kollegin, wir reden zum wiederholten Mal über den Ortsausschuss.
Im Juli 2008 baten wir noch einmal um Auskunft und wieder war niemand von der Finanzbehörde bereit, sich über das Nutzungskonzept Amsinckvilla zu unterhalten. Gleichzeitig teilte im Juli 2008 die Finanzbehörde dem Ortausschuss und der Kommunalpolitik mit, man habe in einem Höchstgebotsverfahren unter drei Investoren entschieden und die Amsinckvilla als denkmalgeschütztes Gebäude dem Verkauf preisgegeben. Man habe sich für einen Investor namens "Mare Marina Ltd." entschieden, der nach Prüfung der Finanzbehörde alle Anforderungen der Ausschreibungsmodalitäten erfüllt hätte. Dem Wunsch des Ortsausschusses, der Kommunalpolitik durch einen Vertreter der Finanzbehörde Auskunft darüber zu geben, entspricht man nicht. Es erscheint niemand, ohne Angabe von Gründen.
Dies stellen übrigens im Zeitraum von 2008 bis 2009 sämtliche Fraktionen des Ortsausschusses Lokstedt mehrfach fest. An dieser Stelle könnten wir sagen, soweit ist das alles irgendwie eine Provinzposse. Irgendwann haben dann die Kollegin Schaal und ich mehrere Anfragen zur Zukunft der Amsinckvilla gestellt. Auch an dieser Stelle hätte man sagen können, was soll das Ganze? Als wir im Dezember dieses Jahres einen Antrag gestellt haben, das Höchstgebotsverfahren zu stoppen, im Grunde genommen alles wieder auf Null zu setzen, eine Ausschreibung vorzunehmen und auch sicherzustellen, dass das Ganze in den Bereich der öffentlichen Nutzung hineingeht, was der Wille der Kommunalpolitik vor Ort ist, hätte man sagen können, das gehört nicht in die Bürgerschaft.
Das hat sich geändert, wie man als aufmerksamer Zeitungsleser in der "Hamburger Morgenpost" vom 8. Januar 2010 lesen konnte. Dort heißt es – ich zitiere –:
"Dubioser Deal mit einer Villa
Blamage für Hamburgs Verwaltung: Die Finanzbehörde hat sich beim geplanten Verkauf der historischen Amsinckvilla in Lok
stedt mit einem verurteilten Betrüger eingelassen!"
Es geht weiter:
"Der Geschäftsmann saß nach Auskunft der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Versicherungsbetrugs mit Immobilien drei Jahre und sechs Monate im Knast. Er hatte in Süddeutschland ein historisches Gebäude abfackeln lassen, um die Versicherung zu kassieren."
Nun hätte man sagen können, das sei schlecht recherchiert von der "Hamburger Morgenpost". Es war aber auch in der "Bild"-Zeitung zu lesen.
Und es ging weiter. Man fand nämlich noch eine weitere Aussage zu dem Investor. Die Finanzbehörde hatte mit einem Investor über den Verkauf einer Villa und die Renovierung einer Villa verhandelt, der eine Mutter besaß in England, eine Limited.
Die Finanzbehörde hatte dem Ortsausschuss übrigens über die Bezirksversammlung mitteilen lassen,
dass alleine die fachgerechte und denkmalschutzgemäße Renovierung der Villa Amsinck zwischen 1,4 und 2 Millionen Euro koste – neben dem Kaufpreis. Die Finanzbehörde des Herrn Senator Freytag verhandelte mit einer Limited, die über, so sagte die "Bild"-Zeitung, gerade mal ein Gesamtstammkapital von 100 britischen Pfund verfüge.
Das ist natürlich das Hundertfache der Mindestzeichnungssumme, die man für eine Limited braucht, aber 100 britische Pfund sind eine überschaubare Größe angesichts der sonstigen Zahlen, die wir in Sachen HSH Nordbank gewohnt sind. À la bonne heure, wirklich á la bonne heure! Man verhandelt über Wochen und Monate mit einer solchen Limited.
Ich darf daran erinnern, was wir vorhin schon gelernt hatten, nämlich dass die Finanzbehörde die ganze Zeit, obwohl die Kommunalpolitik sagte, erläutert uns einmal das Konzept, nicht auftauchte. Das erste Mal war ein Vertreter der Finanzbehörde am Freitag, dem 15. Januar, um 15 Uhr vor Ort, weil nämlich zu diesem Termin das "Hamburg Journal" da war und eine Stellungnahme haben wollte. Es war der Pressesprecher und das war der bisher einzige Vertreter der Finanzbehörde, der sich geäußert und an dieser Stelle gesagt hat, man könne alles stoppen. Das finde ich klasse, weil wir das in der Tat auch stoppen wollen. Er hat allerdings einen zweiten Satz gesagt, der mich wieder
schon fast hat zweifeln lassen. Er hat nämlich gegenüber dem "Hamburg Journal" gesagt, man wolle sich jetzt mit der britischen Muttergesellschaft des Investors ins Gespräch begeben. Bei britischer Mutter denkt man an England, weil Mare Marina Ltd. in England sitzt. Und der Pressesprecher der Finanzbehörde sagt, wir reden dann mit England. Ein Blick ins Handelsregister dieser Limited zeigt, dass der Geschäftsführer zwar Stephan Perry heißt, was sich nach London und Bankenviertel anhört, dass er aber in der Nähe von Heidelberg wohnt. Er hat mit England gar nichts zu tun und wohnt auch gar nicht da. Der zweite Geschäftsführer wohnt übrigens in Dänemark und hat mit England auch nichts zu tun.
Ich will damit sagen, Frau Antje Möller, dass offensichtlich zwei Jahre lang erstens der Wunsch der Kommunalpolitik ignoriert worden ist, ernsthaft mit über die Nutzung einer denkmalgeschützten Villa zu reden. Zweitens geht es darum, dass wir uns fragen, ob wirklich ernsthaft geprüft worden ist.
Nun haben wir es mit einem CDU-Antrag zu tun, wo man sagen könnte, das ist eine Supernummer. Wir überweisen beides an den Haushaltsausschuss, bringen das Ganze wieder auf Null, nehmen als ein Lehrstück mit, dass man in bestimmten Bereichen erstens mit Kommunalpolitikern reden muss, auch wenn sie aus dem Ortsausschuss kommen, und zweitens mit denkmalgeschützten Gebäuden, die sich im Zentrum eines Stadtteils befinden, möglicherweise anders umgehen muss als über das Höchstgebotsverfahren. Deswegen fand ich es bis heute Vormittag gut, dass es einen ähnlichen Antrag seitens der CDU und GAL gibt. Als ich dann allerdings erfuhr, dass bezüglich dieses Antrags eine interne Regieanweisung aus der Finanzbehörde existiert,
die besagt, der SPD-Antrag müsse abgelehnt werden, weil man das Investorenverfahren so ohne weiteres nicht stoppen könne, habe ich die Angst – aber das kann der Kollege Heintze gleich klären –, dass wir mit einer Überweisung an den Haushaltsausschuss die ganze Sache nur verzögern, um sie hinterher doch zu beerdigen. Aufgrund der zweijährigen, von allen Parteien geführten Diskussion in Lokstedt, ist das der Punkt, wo wir die Möglichkeit haben, etwas zu stoppen, was offensichtlich eine Fehlentwicklung war, auch bei der Auswahl des Investors, und das nicht wieder durch die Hintertür aufzuheben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit zur späten Stunde.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das herzliche Angebot der CDU-Fraktion, mir eine Kiste Bier zu spenden, wenn ich heute auf die Debatte verzichte, kann ich leider nicht annehmen. Vielleicht kommt die Kiste Bier ja trotzdem.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir heute Abend nicht über Peanuts reden. Die Frage ist doch, Jens, hat dich die Rede von Frau Dr. Föcking überzeugt? Sie hat davon gesprochen, dass, wenn das Kindeswohl gefährdet sei, das Jugendamt informiert werden solle. Verabschiedet die schwarz-grüne Koalition heute dieses Gesetz in der vorliegenden Form, dann müsste jetzt jemand hinausgehen und die Jugendämter anrufen, denn damit ist das Kindeswohl stark gefährdet. Ich will auch begründen, warum das so ist.
Erstens: Frau Dr. Föckings Aussage, die Regelungen des Paragrafen 4 Kinderbetreuungsgesetz seien anlässlich des Todes der kleinen Jessica zustande gekommen,
ist falsch. Die Beschlussfassung über den Paragrafen 4 fand zu einem Zeitpunkt statt, als Jessica noch lebte, nämlich im Jahr 2004.
Zweitens: Frau Dr. Föcking – also deine Koalitionspartnerin, Jens – sagt, wir hätten heute eine Tischvorlage hereingegeben. Herr Kollege Kerstan, könnten Sie Ihre Koalitionspartnerin darüber informieren, dass Sie diesem Gesetzesentwurf, den wir heute das vierte Mal vorlegen, selber einmal in der 18. Legislaturperiode zugestimmt haben. Wir legen unseren Gesetzesentwurf in der Tat bereits das vierte Mal vor und Sie als GAL haben ihm in der 18. Legislaturperiode zugestimmt – damals sagten Sie, es sei ein richtiger Schritt, die Vorsorgeuntersuchungen ab der U3 verbindlich zu machen – und lehnen ihn nun in der 19. Legislaturperiode ab.
Der Fraktionsvorsitzende der GAL-Fraktion hat im Zusammenhang mit der Debatte über das Sondervermögen etwas Grundsätzliches zum Verhalten der Opposition gesagt. Hier ist nun die Gelegenheit, gleichfalls etwas Grundsätzliches zu sagen. Wir reden heute über eine Gesetzesänderung, haben aber schon im Vorfeld zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Senat mit Rechtsverordnung vom 13. Oktober geltendes Recht ausgehöhlt hat, ohne das Parlament zu informieren. Das ist ein Vorgang, den sich kein Parlament außerhalb von Burundi und Botswana gefallen lässt.
Unser Fraktionsvorsitzender hat den Bürgerschaftspräsidenten gebeten, diesen Vorgang zu prüfen, denn wir feiern heute nicht nur 150 Jahre Bürgerschaft, wir haben auch ordnungspolitisch darauf zu achten, dass so etwas in diesem Hause nicht mehr passiert. Ein geltendes Gesetz darf durch eine Rechtsverordnung nicht geändert oder ausgehöhlt werden. Wir haben schließlich eine Verfassung und die ist auch von diesem Senat einzuhalten. Soviel zu diesem Punkt. Wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen.
Noch einmal zurück zum Inhaltlichen. In der Pressemitteilung der GAL-Fraktion heißt es, Frau Möller, Sie würden das Kindeswohl stärken. Sie stellen die Behauptung auf, dass mit dem Streichen von Paragraf 4 des Kinderbetreuungsgesetzes Doppeluntersuchungen vermieden würden. Wir fragten den Senat in der Anhörung:
"Welche gesicherten Erkenntnisse besitzt der Senat über das Vorkommen von Doppeluntersuchungen im Zusammenhang mit U7a und den Untersuchungen nach Paragraf 4
Absatz 2 des gültigen Kinderbetreuungsgesetzes?"
Der Senatsvertreter antwortete, darüber hätte der Senat keine Erkenntnisse. Auf Nachfrage wurde dann abwechselnd ausgeführt, dass sich die U-Untersuchung und die Untersuchung in den Kitas um drei Monate überlappen würden, es im Übrigen die U7a erst seit einem Jahr gebe und man daher auch keine empirischen Daten vorliegen habe. Das ist kindeswohlgefährdender Blindflug im Bereich der Jugendhilfe, den sich dieser Senat und Schwarz-Grün leisten, meine Damen und Herren.
Kommen Sie dann bitte nicht beim nächsten Fall eines toten Kindes an, darüber reden zu wollen.
Herr Kerstan, mit diesem Schritt kündigen Sie den überparteilichen Konsens auf, den wir im Zusammenhang mit dem Fall Jessica hatten. Damals gab es einen Sonderbericht, in dem …
Bitte? Ob ich ein Taschentuch haben will? Diese Bemerkung, Herr Beuß, disqualifiziert Sie. Hinzugehen und zu sagen …
Wir reden hier nicht über Theatralik. Wir reden darüber – Gott sei Dank steht das alles im Protokoll –, ob wir sorgfältig ein Frühvorsorgesystem in Hamburg etablieren,
welches genau solche Dinge in der Zukunft verhindert. Dazu hat übrigens – ich lasse es Ihnen durch mein Büro schicken – der Sonderbericht Jessica deutliche Aussagen gemacht, von denen der Senat und Schwarz-Grün jetzt abweichen.
Es gab Diskussionen, die dazu geführt haben, die Vorsorgeuntersuchungen jetzt mit den Kinderärzten durchzuführen, nachdem das Kinderbetreuungsgesetz erst einmal im Grunde rechtswidrig ausgelegt wurde, indem nach der Rechtsverordnung nicht alle Kinder, sondern nur 25 Prozent untersucht werden sollten. Frau Dr. Föcking hat gesagt – das kann man im Protokoll nachlesen –, in bestimmten Stadtteilen würden eben nicht genügend Leute erreicht. Schauen wir uns doch einmal bestimmte Stadtteile an. St. Pauli: Die Untersuchungsquote der in Frage kommenden U-Untersuchungen liegt bei 57,4 Prozent. Auf einen Kinderarzt kommen hier 2344 Kinder, im Hamburger Durchschnitt sind es 1400 Kinder pro Arzt. Auf der Veddel liegt die Quote bei 60,8 Prozent. Nur zum Vergleich: Duvenstedt hat in der gleichen Alters
gruppe eine Untersuchungsquote von über 90 Prozent. Auf der Veddel gibt es nach Aussage des Senats gar keinen Kinderarzt. In Horn haben wir eine Quote von 66 Prozent, 4959 Kinder kommen hier auf einen Kinderarzt.
Sie versuchen also, den Rechtsanspruch, den die Kinder nach dem Kinderbetreuungsgesetz haben, zugunsten eines Modellversuchs aufzulösen. Nach Aussage des Senats soll der Versuch mit dem Postkartenmailing frühestens im Mai des nächsten Jahres starten und nicht schon zum 1. Januar. Das würde mich als Fraktionsvorsitzender der GAL an dieser Stelle schon nachdenklich machen.
– Unverschämt ist das nicht, das ist unsere Aufgabe hier, und es kann auch mal später werden.
Herr Senator, zu den vier Punkten kurz ein Hinweis: Herr Beuß, Sie kommen doch aus Eimsbüttel. Da wohnen eigentlich intelligente Leute, aber Sie scheinen die Ausnahme zu sein.
Erstens: Im Sonderbericht Jessica sind klare Aussagen getroffen worden im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Untersuchung entsprechend des Paragrafen 4 Kinderbetreuungsgesetz. Die haben Sie gerade nicht zitiert. Da ist zum Beispiel die Rede davon gewesen, dass das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Paket nach zwei oder drei Jahren umfänglich evaluiert werden soll; das haben Sie nicht mehr gemacht.
Zweitens: Wenn Sie den Rechnungshofsbericht richtig zitieren und richtig verstehen, dann setzt die Kritik auch deswegen an der unzureichenden KibeG-Geschichte aus Sicht des Rechnungshofes an, weil Sie eben nicht alle Kinder untersuchen, sondern sich nur, entgegen den Bestimmungen des Gesetzes, auf 25 Prozent konzentrieren. Das ist die Ursache der Kritik des Rechnungshofes.
Drittens: Sie haben gesagt, Sie wollten Doppeluntersuchungen vermeiden. In der Expertenanhörung sagen selbst die Experten, Frau Blömeke, dass U7a keine Doppeluntersuchung im Sinne des Kinderbetreuungsgesetzes sei; das steht im Protokoll.
Der Senat weiß selbst keine Zahlen in diesem Zusammenhang zu nennen. Wir geben einen Rechtsanspruch für Kinder auf für einen Modellversuch, zu dem es keine verlässlichen Zahlen gibt. Das ist unseriös und gefährdet im Zweifelsfall das Kindeswohl.
Dann kommen wir zur Frage der Rechtsverordnung. Da bitten wir einfach den Präsidenten, dieses einmal zu prüfen. Sie weisen den Vorwurf zurück, dass Sie es mit der Verfassung an dieser Stelle nicht so ernst nehmen würden. Im Augenblick ist das zumindest ein Versuch und Sie sind ertappt worden. Dass Sie es mit der Verfassung in
der Tat nicht so ernst meinen, das werden wir jetzt einer Prüfung unterziehen. – Danke.
Herr Kollege, wollen Sie mir vielleicht die besonderen Errungenschaften des von Ihnen getragenen Innensenators Ronald Barnabas Schill mitteilen, damit wir wissen, was er für den Ausbau der Polizei hier getan hat?
Nein, Herr Hesse, es geht nicht um die Masern, es geht genau um das The
ma hier. Herr Senator, wir haben im Familien- und Jugendausschuss genau auf diese Gerechtigkeitslücke hingewiesen und die Staatsrätin war nicht in der Lage, überhaupt zu begreifen, was gesagt wurde.
Das war einer der Punkte, das muss man an dieser Stelle deutlich sagen.
Wir haben im Ausschuss für die Vorlage gestimmt, weil wir es richtig finden, dass es eine Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr gibt. Wir haben im Ausschuss, weil wir nur mitberatend waren, gefordert, bis zum Schulausschuss die Frage der Gerechtigkeitslücke, die 2000 Kinder betrifft, zu klären. Es geht bei den Eltern dieser 2000 Kinder nicht um eine neue Form der pädagogischen Abwrackprämie, dass man Kinder vorzeitig in die Schule bringt, sondern Sie schaffen ein Gesetz und eine Vorlage, die eine Gerechtigkeitslücke hat, wie Sie selbst sogar zugeben. Kommen Sie deshalb an dieser Stelle nicht mit dem pädagogischen Aspekt, 800 Euro wären ein Anreiz, sein Kind eher einzuschulen und etwa die Sprachentwicklung zu ignorieren und so weiter. Never mind. Darum geht es nicht, sondern alle Parteien in dieser Bürgerschaft sind angetreten und haben erklärt, dass mindestens das letzte Jahr vor der Schule beitragsfrei sein soll, und zwar für alle Kinder und nicht nur für die Kann- und die Musskinder, wie immer Sie es definieren wollen. Sie sollten darüber Auskunft geben, wann Sie diesen Eltern eine Vorlage bieten, die genau diese Gerechtigkeitslücke schließt. Lassen Sie die Diskussion an dieser Stelle, da hätte es auch noch einen pädagogischen Impetus gegeben. Im Fachausschuss wäre Zeit gewesen, darüber zu reden, dazu war die Staatsrätin nicht in der Lage. – Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Blömeke, hier geht es nicht um Aufblasen, es geht nicht um Vorgaukeln,
hier geht es darum, wie man aus schrecklichen, dramatischen Ereignissen richtige politische Schlussfolgerungen ziehen kann, wie man das Netz enger knüpfen kann.
Anlehnungspunkt der heutigen Aktuellen Stunde ist der Bericht des Sonderausschusses Jessica. Einer der Punkte war, er findet sich in der Drucksache auf Seite 3:
"Erfahrungen aus den staatlichen Pflichtuntersuchungen nach dem [Hamburgischen Schulgesetz] und dem Kinderbetreuungs-Gesetz sollten nach ca. 3 Jahren ausgewertet und der Bürgerschaft
über die Erkenntnisse Bericht erstattet werden."
Heute Nachmittag – das haben wir als Bürgerschaft einstimmig beschlossen – gehen Sie hin und wollen den Wegfall der gesundheitlichen Untersuchungen nach dem Kinderbetreuungsgesetz streichen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen der GAL, ist widersprüchlich und gefährdet das Wohl von Kindern in dieser Stadt.
Es ist widersprüchlich, gemeinsam in einen Sonderausschuss zu gehen und zu sagen, wir wollen das nach drei Jahren auswerten. Und die drei Jahre sind noch gar nicht vorbei und CDU und GAL gehen an dieser Stelle hin und beschließen, es einfach zu streichen. Wenn Sie dann von einer Expertenanhörung sprechen, die erst im Anschluss daran stattfindet, dann brauche ich auch keine Expertenanhörung, denn Sie scheinen ja sozusagen die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.
Kommen wir zur gestrigen Sitzung. Da bestellt Herr Wersich bei GAL und CDU das Absetzen der Debatte
Sie können sich ja noch einmal zu Wort melden –, obwohl er selber in einer Pressemitteilung des Senats vom 27. März in einem für mich sprachlich fast nicht mehr nachvollziehbarem Stil sagt, alles sei geregelt.
Es geht an dieser Stelle im Wesentlichen darum, nicht mit Sicherheit zu sagen, dass man alles geregelt hat, Herr Senator, sondern um den Tod eines Kindes. Wir wissen über die Ursachen des Todes in der Tat noch nicht hundertprozentig Bescheid. Da wird der Tod eines Kindes zum Anlass genommen zu überprüfen, ob das Netz eng genug geknüpft ist, das wir als Bürgerschaft im wahrsten Sinne des Wortes den Kindern zum Überleben zur Verfügung stellen. Und da kommt der Senator zu dem Ergebnis, dass alle notwendigen Dinge für den Kinderschutz in Hamburg bereits geregelt sind. Diese Selbstsicherheit habe ich nicht und haben viele andere in meiner Fraktion auch nicht. Darüber hätten wir gerne einige Fragen im Ausschuss gestellt.
Es ist zum wiederholten Mal, Kollegin Blömeke, dass Schwarz-Grün in diesem Ausschuss versucht hat, Debatten während laufender Beratung durch Geschäftsordnungsanträge, Schluss der Debatte, zu beenden. Es ging in dieser Frage explizit um eine Hilfeform, nämlich die sozialpädagogische Familienhilfe. Wir haben versucht, in einer Beratung über die Fallzahlentwicklung auf bestimmte Dinge aufmerksam zu machen, und Sie haben dann ir
gendwann gesagt, das interessiert uns nicht mehr, darüber wollen wir nicht mehr reden.
So, Kolleginnen und Kollegen von GAL und CDU, kann man mit der Problematik erst recht dann nicht umgehen, wenn ein Kind in Wilhelmsburg gestorben ist. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Punkte zur Debatte über den Jugendetat. Frau Kollegin Blömeke, bei aller Wertschätzung, in der Frage der Gesundheitsprävention und der Absicherung des Wohles der Kinder geht es nicht um wünsch dir was, sondern tu was, Senat.
Wer das zum Maßstab nimmt, hat aus Morsal, hat aus Jessica und den Fällen in Schwerin nichts gelernt. Sie sagen jetzt, wir machen einen Modellversuch wie in Schleswig-Holstein. Wir haben ein Kinderbetreuungsgesetz, das wir gemeinsam, auch was die Gesundheitsvorsorge betrifft, vereinbart haben. Gerade der Paragraf 4 dieses Kinderbetreuungsgesetzes, der nämlich genau diese Fragen der Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen prüft, war uns wichtig. Den jetzt fallen zu lassen, weil Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist ein Skandal und hat mit wünsch dir was nichts zu tun.
Ein weiterer Punkt: Der Sozialsenator will im Bereich Schulpolitik mitreden und sagt, dieser Gymnasiallehrer da soll jetzt einmal ruhig sein. Herr Wersich, Sie haben bestimmte Aufgaben nach dem Kinderbetreuungsgesetz, denen Sie nachkommen müssen.
Herr Senator Wersich.
Nach dem Kinderbetreuungsgesetz hätten Sie dafür Sorge tragen müssen als zuständiger Fachsenator, dass die Bezirkselternräte bei den Schulregionalkonferenzen hätten teilnehmen können. Das haben Sie versäumt, an dieser Stelle haben Sie einen großen Fehler begangen.
Der letzte Punkt: Hilfen zur Erziehung. Wir haben alle noch die Diskussion über Morsal und das ganze Versagen in Erinnerung. Wir haben auch die Etatberatungen in Erinnerung, wo Sie gesagt haben, wir wollen die Hilfen zur Erziehung demnächst um 23 Millionen Euro senken. Sie sind dabei, Kinder und Jugendliche in der Stadt mit einer solchen Politik zu gefährden. Das sollten Sie nicht tun. – Danke.
Herr Kerstan, wir reden gerade über das Finanzstabilisierungsgesetz. Können Sie dem Parlament bitte mitteilen, wann das im Bundesrat und im Bundestag beschlossen wurde?
Herr Kerstan, würden Sie uns im Zusammenhang mit der HSH Nordbank die Zahlen heute im Plenum nennen, die Ihnen bekannt gegeben worden sind bezüglich einer Kapitalaufstockung und dem zu erwartenden Stellenabbau?
– Wenn ich Ihre Stimme habe, dann brauche ich keine Sorgen mehr zu haben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wersich, was das Zahlenwerk im Bereich der Kindertagesbetreuung angeht, à la bonne heure. Da gibt es überhaupt nichts zu streiten.
Das ist der Vollzug von Rechtsansprüchen, die wir gemeinsam in diesem Parlament beschlossen haben, genau am 21. April 2004.
Aber mit einer Kleinigkeit muss man an dieser Stelle aufräumen. Sie haben mit dem Hinweis an einen Abgeordneten angefangen, dass Sie ihn nicht verstanden hätten. Ich glaube, Herr Wersich, bestimmte Bereiche des Kinderbetreuungsgesetzes haben Sie bis heute nicht begriffen.
Ich will Ihnen auch sagen, welche. Wir haben in dem Gesetz Rechtsansprüche festgelegt. Wir haben den Rechtsanspruch der Hamburger Garantie auf fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen festgelegt. Das ist der Rechtsanspruch Nummer 1.
Der Rechtsanspruch Nummer 2 war die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der dritte Rechtsanspruch war der der Förderung des Kindeswohls. Was wir aber nicht im Kinderbetreuungsgesetz gesetzlich festgelegt haben, ist das, was Sie das "Spiel der freien Kräfte des freien Marktes" genannt haben. Wir haben das an dieser Stelle eben nicht festgelegt. Ein Blick in das Kin
derbetreuungsgesetz würde Sie nämlich eines Besseren belehren, dass wir ausdrücklich als Gesetzgeber gesagt haben, dass die Behörde, der Senat nicht von seiner sozialplanerischen Pflicht entbunden ist. Das findet sich übrigens auch in der gemeinsam ausgearbeiteten Begründung wieder und das würde ich Sie bitten, Herr Wersich, sich einmal genau durchzulesen.
Insoweit hat Frau Veit recht. Wir sind d'accord in der Frage, dass da einmalig viel Geld hineingegeben worden ist und auch die Steigerungsraten begrüßt werden. Kompliment. Aber – und das Aber ist nicht gemeint nach dem Motto parteipolitisch, was seid ihr doof – wenn wir gemeinsam hingehen und Krippenplätze in einer Größenordnung zwischen 5000 bis 6000 ausbauen wollen, dann werden wir – und das eine Beispiel Othmarschen hat Frau Veit genannt –, ohne das Nachfragesystem aushöhlen zu wollen, ohne eine sozialplanerische Begleitung nicht auskommen, um diese Zahlen entsprechend zu erreichen. Es geht nicht darum, eine Diskussion darüber zu führen, dass wir das Nachfragesystem aufgeben und wieder durch eine alte Kameralistik à la Jürgen Näther ersetzen und was wir da schon alles hatten in der Hamburger Straße. Nein, darum geht es nicht, aber das Kinderbetreuungsgesetz, das wir gemeinschaftlich beschlossen haben, sagt an dieser Stelle, dass es weiterhin eine sozialplanerische Betreuung und Begleitung geben muss und die sehe ich im Augenblick nicht und das ist schade.
Dass der Senator das Gesetz an einer Stelle immer noch nicht richtig begriffen hat, obwohl er auch Gesundheitssenator ist, zeigt sich an der Frage, dass es bisher keine gesetzesmäßige Umsetzung des Paragrafen 4 des Kinderbetreuungsgesetzes gibt. Sie haben an dieser Stelle nämlich eine Regelung getroffen, dass nicht alle Kinder untersucht werden sollen, obwohl das Gesetzestext ist. Sie haben dazu an dieser Stelle einen Senatserlass herausgegeben, dass Sie sich mit 25 Prozent begnügen. Auch an dieser Stelle sage ich, dass es bei all den schönen und bemerkenswerten Zahlen darum geht, auf einige qualitative Dinge aufmerksam zu machen. Hören Sie auf zu sagen, wir haben ein System entwickelt, das ein bisschen wie freier Markt der Kräfte ist. Nein, an dieser Stelle meinten wir Nachfrageorientierung, Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, aber sie nicht allein im Regen stehen zu lassen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schulabsentismus, Schulschwänzen ist nicht nur ein Thema der Schule. Deswegen geht auch jemand aus der Jugendhilfe hier ans Mikrofon.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass die Antwort des Senats auf die Anfrage beeindruckend war. Sie war beeindruckend, weil sie schonungslos bei den Einzelbeispielen Dinge gezeigt hat, wie Kinder und Jugendliche in dieser Stadt leben, dass einem beim Lesen im Grunde genommen der Atem stockt, wenn in einer Senats
drucksache – das meine ich nicht parteipolitisch, sondern ich will nur die Brisanz herausarbeiten – beschrieben wird, wie Mitarbeiter der Schulbehörde versuchen, in das Haus zu kommen, um mit den Kindern und Eltern Kontakt aufzunehmen und es nicht gelingt. Dann hat man irgendwann Kontakt und dann zieht die Familie einfach weg und es stellt sich die Frage, was passiert eigentlich mit dem Kind. In der Senatsdrucksache aus dem Jahre 2008 steht, auf der Suche nach dem Kind sei man in ein Haus voller Müll gekommen, es habe gestunken, die Mieter kannten den Hausvermieter nicht, aber auch die Familie nicht. Und dann taucht das Kind irgendwann auf und entschwindet doch wieder. Das ist für mich einer der Gründe, weshalb es wichtig ist, sich mit diesem Thema zu befassen.
Das sind wir auch in Wahrheit den Kindern schuldig. Dass die Lehrer dort eine Knochenarbeit leisten, ist für mich einer der Punkte, warum man nicht die Frage stellen sollte, wie belastet man sie noch mit weiterer Verwaltungstätigkeit, sondern wie macht man sie stark, sich solch einer Aufgabe zu stellen und dafür gilt auch den Lehrern der Dank.
Ich habe mit einem Lehrer gesprochen, der in der achten Klasse einer Förderschule arbeitet und 15 vierzehn- bis fünfzehnjährige Schüler hat. Er hat mir an einem Beispiel dargestellt, wie das bei ihm ist. Zwei werden direkt von REBUS übernommen, dann hat er noch 13. Zwei kommen regelhaft nicht zum Unterricht, das sind aber immer unterschiedliche, dann hat er noch elf. Morgens um 8.00 Uhr fängt der Unterricht an. In der Zeit zwischen 8.15 Uhr und 8.30 Uhr kommen zwei weitere, die kommen erst später, und dann verliert er noch einen nach der großen Pause. Er arbeitet genau in einem dieser Stadtteile, die in diesen Fallbeispielen beschrieben werden. Deswegen begrüße ich es als jemand, der normalerweise nur den Bereich Jugendhilfepolitik macht oder mitmachen darf, ausdrücklich, dass der Schulausschuss sich mit dieser Frage befasst, denn wir wissen spätestens seit dem Fall Morsal – Christa Goetsch hat es angesprochen –, dass wir in der Frage des Schulabsentismus, des Schulschwänzens sehr viel mehr hingucken müssen. Dazu gehört auch ein Stück Aktenführung, aber man muss beides in Einklang bringen, weil man manchmal wissen muss, wo man helfen kann. – Danke.