Uwe Grund

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit knapp 20 Jahren gehöre ich dem Parlament an und auch immer dem Sozialausschuss. Ich war lange Zeit Vorsitzender dieses Ausschusses. Dass die 20 Jahre nicht ganz voll geworden sind, verdanken wir der GAL, aber ich nehme das jetzt mit leichtem Herzen hin.
Ich muss feststellen, dass die Debatte, um die es heute geht, eine der wichtigsten für mich in diesen 20 Jahren gewesen ist, jedenfalls, wenn man das Thema Behindertenpolitik ernst nimmt. Es ist ja nicht nur so, dass die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben hat, sondern inzwischen hat auch das Europäische Parlament die Konvention ratifiziert. Es ist das erste internationale Menschenrecht, das von der gesamten EU akzeptiert und unterschrieben wurde. Das macht vielleicht ein bisschen die Bedeutung klar.
Der Bundesregierung liegt ein Entwurf für einen Bundesaktionsplan vor. Im März will sie ihn veröffentlichen und zur Debatte stellen und zum Jahresende soll er in Kraft treten. So weit sind wir in Hamburg leider nicht gekommen, das bedauere ich sehr. Es wurde schon gesagt, dass wir acht Ausschusssitzungen hatten, in denen wir uns mit dem Thema befasst haben. Darunter waren zwei sehr qualifizierte Sachverständigenanhörungen, bei de
nen man das Engagement, den Einsatz und die Kompetenz der Betroffenen deutlich zu spüren bekommen hat.
Es ist richtig, was Herr von Frankenberg sagte. In der Sache selbst gibt es wahrscheinlich relativ wenig Streit im Parlament und unter den Sozialpolitikern, in den Fraktionen wahrscheinlich ohnehin nicht. Die Frage war allerdings, wie wir aus dieser Debatte herausgehen. Wir hatten dieses angestoßen und alle Anträge und Große Anfragen stammen aus der Feder der SPD-Fraktion in diesem Zusammenhang – das will ich denn doch noch einmal erwähnen. Wir waren der Hoffnung, dass es uns gelingt, in relativer Kürze so etwas wie einen Landesaktionsplan zustande zu bringen. Rheinland-Pfalz hat das übrigens im Gegensatz zu uns geschafft. Andere Parlamente haben es schon beschlossen, wir werden es dann wahrscheinlich heute tut.
Was uns an dem Petitum nicht gefallen hat, Herr von Frankenberg, war, dass es sehr unverbindlich und allgemein geblieben ist. Die CDU und die GAL haben geschrieben, welche Artikel in der UN-Konvention stehen und dass man dazu einen Aktionsplan machen müsse. Dazu braucht man keine eineinhalb Jahre Beratungszeit im Parlament, sondern das hätten wir wesentlich früher haben können.
Wir wollten gerne den Senat auffordern, konkret zu sagen, was er meint, wenn von gleicher Augenhöhe bei der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen die Rede ist. Hier ist nur die Rede davon, dass der Landesbeirat bei der Senatskoordinatorin für Behindertenfragen mit eingeschaltet wird. Das ist uns zu wenig, meine Damen und Herren. Wir wollen, dass die Betroffenen selbst in der eigenen Sache nicht nur mitwirken dürfen, sondern als echte Beteiligte gesehen werden. Wir wollen, dass sie Befassungs- und Auskunftsrechte haben, dass sie Initiativrechte gegenüber Senat und Behörden haben und dass es Fortschrittsberichte bei der Umsetzung gibt. Der Landesaktionsplan soll nicht nur wiederholen, was in den Artikeln der Konvention steht, sondern es soll gesagt werden, was das für Hamburg bedeutet. Wie sieht es beispielsweise mit der Qualifizierung der Behördenmitarbeiter aus, welches Qualitätsmanagement wollen wir uns gönnen? Wie sieht es mit den Zielen und Kennzahlen aus? Wie sieht es mit den Sanktionsmöglichkeiten aus? Dies ist übrigens ein Problem der Konvention, dass sehr viele hehre Ziele genannt werden, aber kaum die Chance besteht, bei Verfehlungen gegen die Konvention auch wirklich nachzufassen. Wir wollen etwas über Handlungsempfehlungen bei den Beschwerdemöglichkeiten hören und genau wissen, wie das Thema barrierefreies Bauen künftig neu gefasst wird in der Stadt. Wir haben
Renovierungsbedarf im Bereich barrierefreies Bauen. Wir wollen ein Förderprogramm und wollen genau wissen, was dies für Frauen bedeutet, die behindert sind, oder welche Auswirkungen es auf den Integrationsbereich hat. All das ist untergegangen in der Ausschussberatung.
Und – es tut mir leid, es ist meine letzte Rede – das ist zu wenig und zu schmal; das bedaure ich sehr.
Das Thema Konvention ist mit der Feststellung, dass wir einen Landesaktionsplan wollen, nicht beendet; das wurde völlig zu Recht gesagt. Das nächste Parlament wird sich damit intensiv auseinandersetzen müssen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, ich werde nicht vom Präsidenten abgeklingelt, wenn ich eine letzte Bemerkung sozusagen neben der Tagesordnung mache.
Ich würde eine wissentliche Unwahrheit verkündigen, wenn ich sagen würde, dass ich mich bei allen entschuldige, denen ich auf die Füße getreten bin. Ich entschuldige mich bei allen, denen ich unwissentlich und versehentlich auf die Füße getreten bin. Es hat mir viel Freude gemacht. Ich bedanke mich bei allen, die mitgewirkt haben. Ich wurde mehrmals gefragt, was für mich bei allem Engagement und Zeiteinsatz auf der Habenseite übriggeblieben ist. Ich will es Ihnen verraten: Am tollsten fand ich, dass ich mit so vielen Menschen zusammengekommen bin – nicht nur hier im Parlament und in den Behörden, sondern vor allem in der Stadt –, die sich qualifiziert und engagiert für ihre Stadt einsetzen, und dass ich mit ihnen zusammenarbeiten durfte. Und zweitens gibt es nichts Schöneres, als jeden Tag zu lernen. Das habe ich getan. Ich hoffe, es geht Ihnen auch so. Machen Sie es gut und einen schönen Wahlkampf übrigens.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Worum geht es? Es geht um mehr Lebensqualität in Hamburgs Pflegeheimen; über diesen Punkt sprechen wir heute Abend.
Ich möchte mit einem Zitat beginnen und bitte Sie um einen Moment Aufmerksamkeit.
"Der Senat wird ersucht, mit den Akteuren des 'Paktes für Prävention' unter Einbeziehung aller Selbstverwaltungspartner im Rahmen des für das Jahr 2011 geplanten Schwerpunktthemas 'Gesund alt werden in Hamburg' Qualitätsstandards und Strukturen zur Optimierung der gesundheitlichen Prävention in Hamburger Pflegeheimen zu entwickeln und Prozesse der Selbstverwaltung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung anzuregen."
Das sind 52 Worte, ein Satz. Wie geht es Ihnen damit? Ich kann Ihnen sagen, wie es mir geht. Bei solchen Sätzen werde ich entweder müde oder misstrauisch; in diesem Fall trifft Letzteres zu.
Dieser Satz stammt aus einem Antrag von CDU und GAL, der nach der Anhörung gestellt wurde, um das Problem der heimärztlichen Versorgung in Hamburgs Pflegeheimen zu verbessern. Wir haben damals seitens der SPD-Fraktion konkrete Vorschläge gemacht, wie man das lösen könnte, und – noch viel besser – wir haben eine ganze Reihe von Sachverständigen gehört, die uns berichten
konnten, dass es in anderen Bundesländern und in anderen Ländern Europas exzellente Ergebnisse aus getesteten Verfahren gibt, und diese Erfahrungen haben Folgendes belegt: Erstens können wir viel besser werden, zweitens nimmt die Lebensqualität der Menschen zu und drittens kostet es auch noch weniger Geld, wenn man es gut macht. Also, haben wir gesagt, dann lasst es uns doch auch so machen.
Gemäß den Mehrheiten, die wir damals im Ausschuss hatten, sind diese 52 Worte dabei herausgekommen. Wenn man einmal analysiert, was hinter diesem Geschwafel steckt, dann heißt das eigentlich nichts anderes, als andere zu fragen, was wir vielleicht tun könnten. Das ist uns zu wenig, meine Damen und Herren.
Wir wollten wenigstens klar formulieren, welche Erwartungen wir haben. Natürlich liegt viel Verantwortung bei den Pflegekassen und bei ihrer Selbstverwaltung, aber ich bin auch der Auffassung, dass Politik definieren muss, was sie will und was für die Menschen herauskommen soll. Wenn wir die ganze Verantwortung auf diejenigen übertragen, die die Kosten tragen, dann werden die Ergebnisse nicht immer befriedigend sein; das ist die logische Konsequenz.
Wir wollten deshalb Standards setzen und es ist schade, dass das nicht geschieht.
Nun wurde bei der letzten Debatte zu diesem Thema gefragt, wer denn die Heimärzte in Hamburg abgeschafft habe. Richtig ist, dass es Heimärzte in Hamburg gab, die zu einer Zeit abgeschafft wurden, als Sozialdemokraten an der Regierung waren. Das hatte aber mit der Einführung des Pflegegesetzes zu tun. Damals sind die Kosten für die Heimärzte voll der Stadt zulasten gefallen. Mit der Einführung des Pflegegesetzes war die Lage anders. Für die medizinische Versorgung, nicht nur für die Pflegeversorgung, waren die Krankenkassen zuständig. Man war der Meinung, das würde sich regeln. Wie sich herausstellt, hat es sich nicht gut geregelt, jedenfalls nicht hinreichend gut genug.
Ich will noch einmal auf das eigentliche Thema zurückkommen. Wir hatten Untersuchungen in Hamburg – also nicht irgendwo, sondern in unserer Stadt –, bei denen festgestellt wurde, dass die zahnmedizinische Versorgung und die Ernährungsversorgung älterer Menschen offenkundig nicht befriedigend sind. Es gab auch gute Entwicklungen, das stimmt. Die Dekubitusprophylaxe hat sich sehr gut entwickelt, es kommt seltener zu Liegegeschwüren. Insoweit ist da etwas passiert. Das ist auch den Pflegeeinrichtungen zu verdanken und dem Druck, der da gemacht worden ist und der Kontrolle, die durchgeführt worden ist. Wir sind
aber mit den Problemen noch nicht am Ende und deshalb fordert der Sozialausschuss, dass wir Standards setzen.
Heimärzte, das wissen wir jetzt, werden uns an vielen Punkten sehr helfen. Sie können beispielsweise mit der Medikamentenvergabe viel konsequenter, sparsamer und patientenunschädlicher umgehen als das ständig wechselnde medizinische Personal, das bei Notfällen in die Heime gerufen wird. Nach allen uns vorliegenden Untersuchungen könnten auch viele völlig überflüssige, belastende und zudem sehr teure Einweisungen in Krankenhäuser durch Heimärzte vermieden werden. In Berlin wurde nachgewiesen, dass die medizinischen Kosten der Krankenkassen durch den Einsatz von Heimärzten in 35 Pflegeheimen um 1,5 Millionen Euro reduziert werden konnten, und zwar innerhalb eines Jahres. Das ist doch ein Wort, finden Sie nicht auch?
Kurz gesagt: Eine freundliche Aufforderung "macht es besser" reicht in diesem Fall nicht aus, da muss Butter bei die Fische. – Schönen Dank.
Ich wollte eine Zwischenfrage stellen und durfte nicht. Jetzt mache ich das hier.
Der Abgeordnete Müller kommt wie ich aus Lurup. Er hat sich mit der Horner Geest befasst, das finde ich legitim.
Wenn allerdings ein Sozialdemokrat, der aus Harburg kommt, sich mit der Horner Geest befasst, dann ist das zu kritisieren? Hier, Ihr habt doch wohl eine! Ihr habt doch wohl eine!
Das war die erste Bemerkung.
Das ist in Ordnung, Herr Präsident.
Ich nehme das zur Kenntnis und Sie haben recht, das ist nicht in Ordnung.
Ja, das tue ich gerne, besonders, weil ich mich gleich noch einmal mit ihm befasse.
Ja, klar, wir beide schätzen uns sogar.
Zweite Bemerkung, ich konnte die Frage nicht stellen und stelle sie jetzt: Herr Abgeordneter Müller, in wie viel Vereinen, Verbänden und Institutionen sind Sie denn tätig? Ich nehme an, so wie ich, ich bin in etlichen Vereinen und Institutionen tätig. In den Vereinen und Institutionen, in denen ich tätig bin, gibt es auch Sozialdemokraten. Ich vermute, dass es bei Ihren Vereinen und Einrichtungen auch so ist, dass manche davon auch der CDU angehören.
Tun Sie doch das, was vorgeschlagen ist, schauen Sie ganz genau hin mit den Revisoren, die das aufklären wollen, und dann schauen wir, ob mit dem Geld Jugendhilfepolitik betrieben worden ist oder nicht; das ist die spannende Frage.
Herr Kerstan, die Zahl der Steuerbeamten hat mit der Einwohnerzahl nichts zu tun. Wir als Arbeitnehmer bekommen unsere Steuern alle abgezogen. Es geht um die Frage, ob genügend Personal für Steuerfahndung bei Unternehmen und vermögenden Menschen da ist. Vermögende Menschen gibt es in Hamburg deutlich mehr als irgendwo auf dem flachen Land. Ihre Zahlen sind völlig irreführend.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unverzichtbare Grundlagen für eine funktionierende Demokratie sind der Zugang zu Informationen und die Kommunikationsfreiheit; ich glaube, da sind wir uns alle einig. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit, über die niemand ernsthaft nachdenkt. In anderen Ländern ist das Thema heiß umkämpft und es ist kein Zufall – wir alle können das verfolgen –, dass die Diktatoren auf der ganzen Welt sich heftig darum bemühen, in ihrem Land auch die Herrschaft über das Netz zu erlangen und Informationsfreiheit zu unterlaufen.
Das Internet ist die bedeutendste wirtschaftliche wissensbasierte demokratisch-gesellschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte. Neue Wege und Formen der Partizipation wurden uns eröffnet. In der Zukunft ist eine Teilhabe an Ausbildung, Arbeit, Politik und fast allen anderen gesellschaftlichen Prozessen und Entwicklungen ohne das Netz nicht mehr möglich.
Das war die eine, die positive, die goldene Seite der Medaille, die Seite der Chancen. Ich habe dies hervorgehoben, um den Vorwurf zu vermeiden, wir würden in diesem Zusammenhang wieder einmal nur über Ängste und Sorgen, Risiken und Gefahren reden, aber natürlich gibt es diese auch. Die andere Seite der Medaille heißt eben auch: Überbordende Gewalt, Pornografie, Cyber-Mobbing, Belästigung der übelsten Art und die Gefahr, in den Einfluss von Kriminellen zu geraten. Wir alle wissen, dass manchen Eltern wahrscheinlich die Haare zu Berge stünden, wenn sie wüssten, was sich in ihren Kinderzimmern abspielt.
Viele Jugendliche sind ihren Eltern und Lehrern bei der Nutzung der digitalen Medien, technisch zumindest, überlegen. Bei der Förderung von Medienkompetenz, wie wir sie in unserem Antrag verstehen, geht es aber gerade nicht darum, die Funktionsweise von Hard- und Software zu erklären, zumindest nicht hauptsächlich. Es geht um die Frage, wie bewege ich mich souverän und sicher, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll und doch kreativ und erfolgreich im Netz.
Hamburgs Schulen haben eine gute Medienausstattung; aufpassen muss man da eigentlich nur noch, weil das Zeug alle vier bis fünf Jahr veraltet. Die Ausstattung ist also gut, die Medienpädagogik dagegen schwach. Das ist jedenfalls die Analyse
der Wissenschaftler, die sich damit auseinandergesetzt und genau hingeschaut haben, wie es in Hamburgs Schulen aussieht. Da mag man es noch verstehen, dass so manch länger berufstätige Pädagoge die Themen Medienkompetenzförderung und Medienpädagogik lieber meidet, aber dass es immer noch möglich ist, in dieser Stadt eine Ausbildung zum Lehrer zu absolvieren, ohne medienpädagogische Grundkenntnisse zu erwerben, ist ein handfester politischer Skandal.
Nach den uns vorliegenden Informationen werden im Moment gerade die freiwillig zu belegenden medienpädagogischen Angebote an den Hochschulen gekürzt und Stellen in diesem Sektor gestrichen. Es werden also selbst diejenigen, die sich feiwillig mit diesem Thema beschäftigen und es sich aneignen wollen, darin behindert. Was will die SPD konkret mit diesem Antrag erreichen?
Unsere erste Forderung: Medienpädagogik muss verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung in Hamburg werden.
Zweiter Forderungspunkt: Wir schlagen die Einführung eines Medienkompetenzführerscheins vor, der von allen Schülern in ihrer Schullaufahn zu erwerben ist, und zwar nicht nach dem klassischen Muster des Kfz-Führerscheins – es gibt Multiple Choice, man macht seine Häkchen und alles ist gut –, sondern es soll darum gehen, dass man lernt zu lernen, und zwar möglichst über die gesamte Schullaufbahn hinweg. Es gibt inzwischen Beispiele in der Bundesrepublik, wie dafür die richtigen pädagogischen Konzepte zu entwickeln sind.
Wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, Vereine, Jungendeinrichtungen, Senioren- und Bürgertreffs mit dem Thema Medienbildung zu befassen und sie bei der Vermittlung entsprechender Aktivitäten zu unterstützen. Wir wollen, dass beispielsweise die Ausbildung von Eltern-Medien-Lotsen, wie sie bei TIDE und in Schleswig-Holstein bereits bestens praktiziert wird und auch nach Hamburg importiert wurde, ausgebaut und gefördert wird.
Wir schlagen vor, stärker in die Peergroups von Jugendlichen vorzudringen, weil die Informationen, die Jugendliche mit in ihren Alltag nehmen, eher aus den Peergroups als aus Schule oder Elternhaus aufgenommen werden. Insoweit ist dieser Punkt besonders wichtig.
Wir schlagen auch vor, eine Medienkompetenzagentur einzurichten und können uns vorstellen, dass die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein diese Aufgabe übernimmt. Zielsetzung sollte es sein, dort außerschulische Aktivitäten zu entwickeln, diese zu koordinieren, zu evaluieren und sie insgesamt aufzubauen und zu unterstützen.
Sehr wichtig und vielleicht noch wichtiger ist die Frage, dass es in den Bezirken Kompetenzzentren geben sollte, die die Zusammenarbeit mit lokalen Trägern fördern und anschieben – insgesamt also ein gebündeltes Maß an Aufgaben.
Meine Damen und Herren! Die SPD sagt, dass Medienkompetenz nach Lesen, Schreiben und Rechnen zur vierten Kulturtechnik wird. Es wird für unsere Kinder und Enkel immer wichtiger, sich auf diesem Feld qualifiziert bewegen zu können. Das zu fördern und zu unterstützen ist unsere politische Aufgabe. Wir sind gerne bereit, mit den Fraktionen dieses Hauses darüber in den richtigen Ausschüssen ausführlich zu diskutieren und laden dazu ein, diesen Weg gemeinsam zu wählen und ihn zu erörtern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass die Diskussion inzwischen qualitativ erkennbar über den Antrag hinausgeht, der uns heute vorgelegt worden ist. Ich weiß nicht, ob Sie sich die Mühe gemacht haben, den Antrag einmal ganz genau zu studieren. Er sagt nämlich, man möge prüfen, wie rechtlich es zulässig ist, WLAN-Daten illegal zu scannen – das ist jetzt meine Formulierung. Ich glaube, dass die rechtliche Prüfung nicht so schwierig ist.
Des Weiteren steht im zweiten Absatz, man möge die Widerspruchsmöglichkeiten bei solchen Filmanlagen prüfend erleichtern und die Bürger informieren. Klammer auf: Der Senat hat dies schon getan, also ist der Antrag in dem Punkt auch schon hinfällig. Das wäre doch ein bisschen zu flach. Ich bin mit Herrn Röder und auch anderen, die sich geäußert haben, der Meinung, dass es nicht allein um das Fotografieren von Häusern geht, wobei, wenn jemand gerne auf seiner Terrasse alleine sein will und deshalb eine zwei Meter hohe Hecke pflanzt und dann ein Auto mit einem Mast nach
oben kommt und fotografiert, dann sind das schon Eingriffe in Persönlichkeitsrechte, die man nicht bagatellisieren kann.
Aber das eigentlich Spannende – das ist gerade ganz richtig von Herrn Müller gesagt worden – steht gar nicht in dem Antrag. Das ist doch vielmehr, dass dieser Konzern inzwischen aus unterschiedlichsten Quellen über immer mehr personenbezogene Daten über uns alle, jedenfalls soweit wir uns im Netz bewegen, verfügt. Die sind im Detail harmlos: Wofür interessiere ich mich im Internet, was kaufe ich irgendwo ein oder ähnliche Informationen. Welche Dinge ich in meinem StudiVZ oder SchülerVZ preisgegeben habe, mag alles für sich genommen sehr harmlos sein, aber die Verknüpfung der Daten mit der privaten Adresse, damit, ob da ein Haus ist, wie groß das Grundstück ist, mit all den Informationen, die da zusammengefügt werden, das ist ein neuer Sprengstoff.
Das sorgfältig zu prüfen, ist richtig und wichtig. Herr Müller, Sie haben so getan, also ob das alles schon erledigt sei – nichts ist erledigt. In Berlin streitet man sich heftig über die richtige Lösung. Da ist es richtig, wenn die SPD fordert, dass sich dieser Senat weiter für ein Bundesdatenschutzgesetz einsetzen soll, das diese Probleme wirklich aufgreift.
Noch eine Anmerkung: Vor einem Jahr hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass zum Beispiel die Verbraucherzentralen ein Verbandsklagerecht zum Thema Datenschutz bekommen. Die CDU hat im Bundestag verhindert, dass das passiert. Es wäre aber notwendig, wenn ich an SchülerVZ, StudiVZ und Ähnliches denke und auch an Google und nicht immer dem Einzelnen sagt, du musst deine Rechte erst durch Widerspruch erkämpfen. Wohin sind wir denn gekommen?
Die Unternehmen dringen in unsere Privatsphäre ein und wir müssen Widerspruch, Sperrvermerke und Löschungen beantragen. Das ist die Realität, bei der wir angekommen sind, und das ist eine Verletzung der Bürgerrechte. Deshalb muss man das Thema grundsätzlicher angehen. Ich finde es klasse, dass wir jetzt Gelegenheit haben, diese Diskussion auch in Hamburg zu führen. Die SPD-Fraktion wird dabei unterstützend tätig sein.
Meine Damen und Herren! Fast bin ich geneigt, Sie um Vergebung zu bitten für dieses gewaltige Monstrum, das Sie bekommen haben. Die Drucksache 19/5352 hat es wirklich in sich. Mit fast 90 Fragen, vielen Unterfragen und jeder Menge Papier handelt es sich bei dieser Drucksache um eine richtig schwierige und dröge Materie, die für Nicht-Insider schwer zu lesen und noch schwerer zu verstehen ist. Wir haben Ihnen damit tatsächlich einiges abverlangt, allerdings mit gutem Grund.
Vor welchem Hintergrund kam die Große Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Eingliederungshilfe zustande? Dafür gibt es zwei entscheidende Argumente. Das erste, über das wir in diesem Hause schon gesprochen haben, ist der Tatsache zu verdanken, dass wir die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen für die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet haben und jetzt alle, ob beim Bund, bei den Ländern oder Kommunen,
hellwach sind und prüfen, ob das von uns gesetzte und praktisch ausgeübte Recht überhaupt mit den Ansprüchen der UN-Konvention übereinstimmt. Das ist für die SPD-Fraktion Anlass, genauer hinzuschauen.
Zweites Argument: Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz prüft bereits seit mehreren Jahren eine bundesweite Reform der Eingliederungshilfe, wobei es sich nach dem Sozialgesetzbuch um Bundesrecht handelt. Wenn sich nun die Arbeits- und Sozialminister im November des vergangenen Jahres verabredet haben, um Eckpunkte zu entwickeln, diese gesetzlichen Grundlagen aber noch in dieser Legislaturperiode ändern wollen, dann bietet dies für uns allen Anlass, die Frage zu stellen, was das für Hamburg bedeutet.
Der Bund ist zwar zuständig für die Gesetzgebung, aber es gibt, wie so häufig bei diesem Thema, das Dilemma, dass er Gesetze macht, deren Umsetzung die Länder und Kommunen finanzieren müssen, weshalb wir im Bundesrat bei der Gesetzgebung mitwirken. Damit Sie merken, dass es nicht um Bagatellen geht, schiebe ich nur einige wenige Zahlen nach, da ich Sie nicht mit weiterem Zahlensalat malträtieren möchte.
Allein die bundesweite Eingliederungshilfe kostet diese Republik etwa 9 Milliarden Euro. 3 Milliarden Euro übrigens werden allein für die Finanzierung der Werkstätten für behinderte Menschen benötigt. In Hamburg geben wir dafür 330 Millionen Euro aus, und das in dynamisch wachsender Entwicklung. Im Jahre 2005 waren es noch 283 Millionen Euro, woran Sie sehen, dass sich innerhalb von fünf Jahren eine ganze Menge getan hat. In Hamburg, und das ist von größerem Interesse, sind 240 000 Menschen behindert, davon 150 000 Menschen schwer. Die Anzahl der Betroffenen ist ebenfalls keine Bagatelle, sondern eine ernst zu nehmende relevante Größe. Es geht schließlich um die Lebensqualität und die Bedürfnisse sehr vieler Menschen in dieser Stadt. Aus diesem Grund fragen sich schon seit vielen Jahren alle Fraktionen, wie es uns gelingen kann, die Lebensqualität der betroffenen behinderten Menschen nicht zu verschlechtern, sondern sie möglichst zu verbessern, ohne dass uns die Kosten dauernd davonlaufen. Diese Sisyphusarbeit müssen wir bei der Eingliederungshilfe leisten. Es ist eine überaus schwierige Aufgabe, an der mitzuwirken sich für alle Beteiligten, für alle Parteien, alle Verbände und natürlich vor allem für die Betroffenen selbst lohnt.
Warum geht dieses Thema die Betroffenen selbst etwas an? Die Behindertenrechtskonvention hat ganz neue Grundlagen geschaffen mit dem Anspruch, dass die Behinderten selbst mittendrin sind, um es einmal vereinfacht auszudrücken. So, wie wir bisher über Integration geredet haben, ent
stand der Eindruck, als befänden sich die Behinderten außerhalb der Gesellschaft und müssten in diese integriert werden, sich also an die Gesellschaft anpassen. Dieses Denken wird nun grundlegend auf den Kopf gestellt: Die Behinderten leben nämlich mittendrin in dieser Gesellschaft und wir müssen uns an sie anpassen und mit ihnen so umgehen, dass sie völlig gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Das ist in der Tat ein grundlegend anderes Denken, das Folgen für unser Handeln haben wird. Behinderte wollen nicht mehr Objekt von Fürsorge sein, sondern Subjekt von Teilhabe. Insofern muss es bei unserer Diskussion hauptsächlich darum gehen, wer wie in dieser Gesellschaft lebt.
Deshalb lautet unsere zentrale Forderung, dass die behinderten Menschen von Anfang an beteiligt werden müssen, und zwar bei der Feststellung des Bedarfs, bei der Entwicklung der individuellen Hilfepläne und natürlich auch bei der Entscheidung über die Leistungen. Heutzutage fordern die Behinderten, dass wir gefälligst nicht ohne sie über sie entscheiden. Diese Forderung halte ich für richtig und gerade auch bei der Reform der Eingliederungshilfe müssen die Behinderten beteiligt werden.
Das schließt ausdrücklich die Entscheidung mit ein, wo und wie Behinderte leben wollen. Sie wollen künftig nicht mehr, dass über ihren Kopf hinweg darüber entschieden wird, ob sie in Heimen, in Wohngruppen oder ambulant versorgt werden, sondern sie wollen diese Entscheidung maßgeblich selbst treffen. Sie wollen auch nicht mehr, dass die Begriffe Bedarf und Bedürftigkeit verwechselt werden. Der Bedarf ist relativ einfach festzustellen; dafür braucht man nur einheitliche Kriterien. Bedürftigkeit aber heißt, es muss nachgespürt und geprüft werden, ob die behinderten Menschen das eine oder andere nicht vielleicht selbst tun könnten. Es geht mir jetzt aber nicht so sehr um die Frage der Bedürftigkeit, sondern vielmehr darum, wie Nachteile aufgrund von Behinderungen ausgeglichen werden können. Deshalb muss man anders an dieses Thema herangehen.
Bisher gab es beim Thema ambulante Versorgung den sogenannten Mehrkostenvorbehalt. Ich möchte Ihnen dies an einem Beispiel verdeutlichen: Bei einem stationär untergebrachten Menschen war es Ziel, ihn als ambulanten Behinderten zu betreuen, in der Annahme, dies sei billiger. Bei Behinderten mit sehr komplexem Hilfebedarf waren die Aufwendungen für die ambulante Versorgung jedoch häufig teurer als die für die stationäre Pflege und mit dem Mehrkostenvorbehalt wurde die teurere ambulante Versorgung ausgehebelt. Das steht in einem klaren Widerspruch zur Behindertenrechtskonvention; so geht es nicht. Die behinderten Men
schen müssen selbst darüber entscheiden, wo und wie sie leben.
Ich möchte zum Schluss kommen. Wir sind einer Meinung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Interessenverbänden der Behinderten, die ganz eindeutig sagen, es reiche nicht, wenn der Bund die gesetzlichen Rahmenbedingungen regelt und die Länder bezahlen. Stattdessen brauchen wir eine Beteiligung des Bundes an den ungeheuer hohen Kosten für die Eingliederungshilfe in Hamburg und den anderen Kommunen Deutschlands. Vor dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe kann sich der Bund nicht drücken. Das ist unsere Position und die Anfrage bietet eine hervorragende Grundlage, um in den kommenden Monaten mit dem Senat über die Reform der Eingliederungshilfe und ihren Auswirkungen auf Hamburg diskutieren zu können. Auch im Sozialausschuss werden wir Gelegenheit haben, uns damit intensiv auseinanderzusetzen. – Schönen Dank fürs Zuhören.
Es wird kein 5-Minuten-Beitrag, es wird ein 1-Minuten-Beitrag. Wenn Sie mir aufmerksam zuhören, geht das ganz flott.
Meine Damen und Herren! Wie kann es sein, dass die SPD-Fraktion sich enthält, wenn es darum geht, einen Antrag zu beraten, der sich mit der Kurzzeitbetreuung schwerstbehinderter Kinder befasst? Das muss erklärt werden, dafür brauche ich eine Minute. Wir haben einen Antrag vorliegen, der aus zweieinhalb Zeilen besteht, 500 000 Euro einfordert, und es gibt eine fünf Sätze umfassende Begründung dazu. Es gibt keine Hintergrundinformationen, was eigentlich dort läuft.
Es gibt den Hinweis, dass ein Verein den Kupferhof kauft, ein wichtiges Gelände der Stadt. Es wird nicht erklärt, wer genau denn jetzt gekauft hat, wer zu welchem Preis mietet oder wie die Zukunftsperspektiven sind. Es sollen 1,7 Millionen Euro investiert werden. Es ist unklar, wer das investiert, wer das unterstützt und wie die Folgekonsequenzen sind. Deshalb haben wir vorgeschlagen, darüber im Ausschuss zu sprechen, ein normales parlamentarisches Verfahren. Das wird abgelehnt. Auch unsere Bitte, es wenigstens nachträglich zu überweisen, wird abgelehnt. Das nennt man penetrante Ignoranz, nichts anderes.
Sie verletzen alle parlamentarischen Grundregeln. Ich weiß ganz genau – und das ärgert mich, meine Damen und Herren von der GAL –,
dass Sie vor ein paar Monaten niemals zugelassen hätten, dass so etwas passiert, und jetzt wird nicht einmal mehr nachträglich diskutiert. Unerhört.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die spannende Frage
ist doch eigentlich, welche Denke hinter dem Denkpapier steckt. Ich möchte mich dem Thema einmal von einer ganz anderen Seite her nähern. Wenn es stimmt, dass das Soziale in der Marktwirtschaft immer stärker als Last, vielleicht sogar als Ballast empfunden wird und wenn wir erleben, dass ein Politiker vom Rang eines Sozialsenators in Hamburg seine eigene Tätigkeit als Belästigung der Bevölkerung empfindet und natürlich so wenig wie möglich Belästigung für die Bevölkerung orga
nisieren will, dann kommen solche Papiere zustande
und man denkt darüber nach, wie man die Lasten senken kann, und nicht darüber, wie die Probleme zu lösen sind. Das ist der Hintergrund dieses Papiers.
Unternehmen Sie mit mir den Versuch, noch einmal anders an das Thema heranzugehen. Stellen Sie sich vor,
der Wirtschaftssenator würde ein solches Papier veröffentlichen und der Wirtschaft mitteilen, es würden jetzt mehr Hürden aufgebaut, damit staatliche Subventionen und Förderbeiträge möglichst nicht mehr in Anspruch genommen werden. Ich glaube, der Aufschrei bei der CDU und der FDP wäre grandios,
sie würden denken, er habe den Verstand verloren. Wer in der Wirtschaft erfolgreich sein will, muss investieren und deshalb muss die Stadt in die Wirtschaft investieren. Im sozialen Bereich aber wird nicht darüber nachgedacht, wie viel investiert werden muss, um die Probleme zu lösen, sondern darüber, wie man die Leute so quälen kann, dass sie möglichst keine Ansprüche mehr stellen. Das ist perfide und falsch.
Die Stadt Hamburg leistet sich im Wirtschaftsbereich den Luxus, Förderlotsen zu beschäftigen. Förderlotsen haben den Auftrag, Unternehmer oder solche, die es werden wollen, möglichst an die Töpfe des Staates zu führen, ihnen also aufzuzeigen, wo sie mit gutem Recht Geld und ausdrücklich keine Almosen in Anspruch nehmen können, um damit etwas zu organisieren und in die Stadt zu investieren.
Ja, ich finde es gut, Geld dafür auszugeben, dass andere Leute dies erklärt bekommen.
Was allerdings den Sozialbereich betrifft, so schreibt der Senator einen Brief, in dem er die Behördenmitarbeiter dazu auffordert, die Leute von den Leistungen fernzuhalten. Außerdem schlägt er vor, in Berlin mehrheitlich dafür zu sorgen, dass durch Veränderung der Sozialgesetzgebung einige Lasten möglichst kleiner werden. Das steht in dem Papier, das ist die Realität. Der Senator hat gesagt, es sei ein Papier zum Nachdenken. Das be
streite ich, Herr Senator. Sie haben ein Papier gemacht, das den Behördenmitarbeitern und den Empfängern von Sozialleistungen ganz klar vorschreibt, wie sie zu denken haben.
Hätten Sie an die Empfänger von Sozialleistungen, an die Träger, die Einrichtungen und alle Parteien, auch an die Opposition, einen Aufruf gemacht, dass man darüber nachdenken müsse, wie man die Probleme gemeinsam lösen könne, dann könnte man tatsächlich von einer Aufforderung zum Nachdenken sprechen. Wenn Sie aber den Beteiligten sagen, was sie alles nicht machen sollen und daraufhin zu überprüfen haben, wo bei den Leistungen eingespart werden könne, dann ist das eine andere Intention und genau um diesen Punkt geht es nämlich in diesem Zusammenhang wirklich.
Wir wollen intelligentes Sparen. Um nicht nur zu meckern, nenne ich jetzt konkrete Beispiele. Das erste Beispiel hat zwar nichts mit dem Thema Kinderbetreuung zu tun, das meine Kollegin eben angesprochen hat, passt aber auch. Jahr für Jahr erleben wir, dass eine ganze Reihe sehr junger Menschen, Kinder, Schulabgänger in die Werkstätten für Behinderte gesteckt werden. Wir wissen ziemlich genau, dass dabei häufig die falschen Leute in den zuständigen Stellen, die die Kinder überhaupt nicht gut kennen, vorschnelle Entscheidungen im Sekundentakt treffen. Sind diese jungen Menschen aber erst einmal in der Werkstatt für Behinderte gelandet, so bleiben sie dort meistens lebenslänglich. Dieser Steuerungseffekt kostet pro Kind glatt 1 Million Euro.
Nein, es geht um die Frage, wie wir die Eingliederungshilfe sinnvoll gestalten können.
Ähnliche Beispiele lassen sich an anderen Stellen finden. Denken Sie an alleinerziehende Frauen. Wenn wir ihnen die Chance auf einen Arbeitsplatz geben, dann haben auch wir die Chance, Sozialleistungen für sie einzusparen, weil sie selbst für ihre Kinder sorgen können. Das ist intelligentes Sparen, Herr Senator, fangen Sie an.
Meine Damen und Herren! Vieltausendfach werden Kinder und Jugendliche auch in dieser Stadt alltäglich vor den Bildschirmen ihrer PCs geparkt und weder ihre Eltern noch die Pädagogen wissen, was da eigentlich passiert; ein Thema, das viele auf dieser Welt beschäftigt, und ich halte es für richtig und wichtig, darüber nachzudenken. Was tut die Stadt, wenn es darum geht, unseren Kindern und Jugendlichen den Weg in die neue Medienwelt zu erleichtern, ihn leichter gangbar und vor allem sicherer zu machen? Das ist der Diskussionsansatz beim Thema Medienpädagogik und Medienkompetenz.
Die Sozialdemokraten begrüßen ausdrücklich, dass es in beiden Ländern, in Schleswig-Holstein und in Hamburg, gelingt, die besondere fachliche Kompetenz zu bündeln und sie bei der neuen Landesmedienanstalt anzusiedeln, die vielfach vernetzt und kooperierend mit anderen Einrichtungen als die Wissenskraft und das Zentrum für Medienkompetenz in Norddeutschland gelten soll, wie die Zielsetzung lautet. Das ist ein ziemlich gewaltiger Anspruch, wie ich finde.
Liest man sich diesen neuen Medienstaatsvertrag durch, dann stellt man fest, dass zwar viele große Worte verwendet werden, dass aber das, was bewegt wird, doch sehr überschaubar ist. Allen, die jetzt neugierig geworden sind, möchte ich sagen, dass in Wahrheit gar keine Staatsgelder, sondern fast ausschließlich die Gebührengroschen der Rundfunknutzerinnen und -nutzer bewegt werden. Es geht um Gelder aus den sogenannten GEZ-Gebühren, die bei der Medienanstalt im Wesentlichen anders verteilt, umgeschichtet oder konzentriert werden. Das ist noch keine eigene Leistung aus Kraft der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, sondern eine Art Umleitung von ansonsten viel kritisierten Gebühreneinnahmen. Wie dem auch sei, notwendig ist diese Konzentration der Kraft in jedem Fall und sie findet unsere ausdrückliche Unterstützung.
Wir wollen die Eltern und die Lehrer befähigen, ihre Verantwortung besser als in der Vergangenheit
zu übernehmen. Wir wissen, dass sehr viele Kinder und Jugendliche das Internet nutzen, ohne sich der Gefahr bewusst zu sein, womöglich in die Hände von Kriminellen zu geraten, oder dass sie durch ihr eigenes Verhalten, durch die Pfade, die sie im Netz hinterlassen, Gefährdungen eingehen, die sie gar nicht überblicken können, die später aber unter Umständen eine große Rolle spielen. Deshalb ist es notwendig, dafür zu sorgen, dass sich Hamburgs Jugend kenntnisreich, stark und selbstbewusst im Netz bewegt und bewegen kann. Dafür setzt dieser Staatsvertrag gute Grundlagen.
Die Landesmedienanstalt hat sich vorgenommen, bis Mitte nächsten Jahres eine Konzeption vorzulegen, wie diese neue Medienkompetenz in Hamburg gestaltet werden soll, wer daran mitwirkt, welche Inhalte vermittelt werden sollen, mit wem man zusammenarbeiten will und welche Ziele man sich setzt. Das ist gut und ich schlage vor, dass wir uns im Frühsommer des kommenden Jahres, vielleicht noch vor der Sommerpause des Parlaments, mit diesem dann hoffentlich vorliegenden neuen Konzept im Parlament befassen, denn ich glaube, es wäre den Schweiß der Edlen wert, wenn wir genau darauf achten, was wir mit diesem neuen Medienstaatsvertrag auf den Weg bringen. Erfolgskontrolle ist wichtig, auch durch das Parlament. Die Sozialdemokraten sind dazu bereit und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Meine Damen und Herren! Hamburg und Schleswig-Holstein sind eine medienpolitische Ehe eingegangen. Wir haben richtig viel gemacht, nämlich einen gemeinsamen Medienstaatsvertrag, wir haben eine gemeinsame Landesmedienanstalt. Nun wollen Sie uns erzählen, dass es notwendig ist, wenn man sich in dieser Ehe verständigen will, sich gegenseitig mit der Zaunlatte zu winken und mit Kündigung zu drohen. In einer anständigen Partnerschaft ist so etwas nicht notwendig, Herr Wankum. Ich glaube, das kann man anders machen. Wenn es notwendig wäre, verstehe ich diesen Senat nicht. Morgen reden wir über den Medienstaatsvertrag in der dritten Änderungsfassung. Was hätte den Senat daran gehindert, mit den Schleswig-Holsteinern über die Probleme zu reden. Was haben Sie sich gedacht,
haben Sie da geschlafen oder was ist jetzt passiert?
Warum muss man jetzt eigentlich mit der Kündigung winken? Über die Sache brauchen wir nicht zu streiten, da gibt es Anlass genug, nachzudenken. Wenn Sie prüfen lassen, Herr Wankum und Herr Müller, dann seien Sie doch so freundlich und lassen Sie auch einmal prüfen, wie es denn mit den Doppelbelegungen Hamburger Privatsender auf dem Stadtgebiet Hamburg aussieht, ob das alles so notwendig ist, und was man mit den Frequenzen macht. Darüber hinaus – ich komme zum Schluss – wird die Frequenzdebatte immer unwichtiger.
Die Digitalisierung wird voranschreiten, in ein paar Jahren werden wir nicht mehr so lange über das Thema reden müssen. Das Ganze ist ziemlich aufgeblasen, Herr Müller, ich glaube, von Ihnen.
Meine Damen und Herren! Wir alten sozialpolitischen Profis fragen uns: Was ist denn bloß in die regierungstragenden Fraktionen gefahren? Es ist das zweite Mal, in der letzten Sitzung hatten wir das schon einmal erlebt, dass die CDU und die GAL Themen, die Behindertenpolitik betreffen, schlicht und einfach vom Tisch wischen.
Es gibt eine andere Verabredung in diesem Hause, und zwar hält diese über viele Jahre hinweg völlig ungeachtet dessen, wer in der Regierung sitzt und Mehrheiten hat, nämlich, dass Themen, die wir zur Behindertenpolitik besprechen wollen, gemeinsam im Sozialausschuss beraten werden, weil wir uns einig sind, dass das keine Themen sind, über die wir uns parteipolitisch streiten sollen, sondern worüber wir in einen fachlichen Dialog eintreten sollen.
Das Gleichstellungsgesetz wurde 2004 verabschiedet – es ist fünf Jahre alt –, an diesem Gesetz hat die SPD-Fraktion inhaltlich mitgewirkt, wir haben das Gesetz mitgetragen, wir haben es auch gemeinsam ausgestaltet, das ist ein Beispiel dafür, wie man so etwas in diesem Parlament macht. Ich finde auch, dass das Gesetz Hand und Fuß hat, es ist in Ordnung und man kann damit gut arbeiten. Es gab aber eine Verabredung unter uns, nämlich dass der Senat regelmäßig berichtet, wie er mit den behindertenpolitischen Themen vorankommt. Der Senat kommt aber nicht rüber mit seinen Berichten. Also, was macht die SPD-Fraktion, wie es sich für eine Opposition gehört? Sie treibt den Senat und stellt in einer Großen Anfrage eine Evaluationsanfrage zum Thema Gleichstellung für behinderte Menschen in der Stadt.
Ich finde, es hat sich gelohnt, diese Anfrage zu stellen, weil es eine ganze Menge Fragestellungen gibt, bei denen man erkennen kann, dass es in Hamburg Handlungsbedarf gibt. Was macht die Regierungsmehrheit in diesem Hause? Sie erklärt nicht nur, dass sie das zur Kenntnis nimmt, sondern sie sagt, dass sie auch gar nicht darüber reden will.
So etwas gehört in den Sozialausschuss, man muss darüber diskutieren können, sich inhaltlich auseinandersetzen und Konsequenzen ziehen können.
Dass Sie das verweigern, ist schäbig. Das stellen wir so fest und das werden wir den Verbänden auch mitteilen, weil es ein Bruch in der parlamentarischen Zusammenarbeit ist.
Zweite Bemerkung: Wir sind der Auffassung, dass Hamburg in der Frage der Behindertenpolitik in den vergangenen Jahrzehnten bis heute eine Spit
zenstellung in der Republik eingenommen hat. Darauf sind wir zu Recht stolz. Daran haben viele Senate gearbeitet und auch dieses Haus in Gänze sehr solidarisch über die Fraktionsgrenzen hinweg. Wir geraten aber in die Gefahr, so sagen wir Sozialdemokraten, dass wir in Sachen Gleichstellungspolitik hinter andere Großstädte, andere Metropolen und andere Länder zurückfallen. Das hat damit zu tun, dass offenkundig in den letzten Jahren einige Gänge zurückgeschaltet wurde. Man kann es gut an Themen erkennen, die wir schon beraten haben.
Denken Sie an die Themenstellung zur Erreichbarkeit und Barrierefreiheit von öffentlichen Verkehrsmitteln, darüber haben wir in jüngerer Zeit bereits geredet. Tatsache ist, dass in den beiden letzten Jahren keine U- und S-Bahnhöfe in Hamburg mehr in Investitionsprogramme zur Barrierefreiheit gekommen sind. Die beiden Bahnhöfe, die verbessert worden sind, sind Neubauten oder Neuinvestitionen gewesen. Das alte Programm, das dazu dienen soll, voranzukommen, hat nicht mehr gewirkt. 45 Prozent der U- und S-Bahnhöfe in Hamburg sind barrierefrei, darüber lachen andere Großstädte, weil sie längst viel weiter sind. Wir konnten das vor Kurzem in Berlin besichtigen und die SPDFraktion konnte das vor Ort in Wien sehen, wo anders mit den Themenstellungen umgegangen wird und es eine Selbstverständlichkeit ist, dass U- und S-Bahnhöfe und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei gestaltet werden. Wir kommen nicht voran.
Es gibt jetzt ein Versprechen, eine Perspektive, die wichtig ist. Der Bund wird nämlich im Rahmen des Konjunkturprogramms viele Mittel für S-Bahnhöfe zur Verfügung stellen. Es gibt eine Planung des Senats, daran etwas zu tun. Wir haben jetzt schon Zweifel, dass das gelingen wird, denn viele Fachleute sagen uns, es liege oft gar nicht an dem Thema Geld oder am Willen, sondern es liege an der vorhandenen Kompetenz in der Stadt, zügig planerisch solche Leistungen zu erbringen, damit wir schneller vorankommen. Also, es fehlt an den Fachleuten, die den behindertengerechten Umbau von U- und S-Bahnhöfen organisieren. Ich finde, das ist ein richtiger Mangel, ein Systemmangel, der schleunigst behoben werden muss, sonst werden wir uns am Ende in ein paar Jahren unterhalten und sagen, dass wir zwar Geld aus dem Konjunkturprogramm gehabt haben, aber nicht in der Lage waren, das umzusetzen, weil es an den Planungskapazitäten gefehlt hat. Ich glaube, das dürfen wir uns nicht leisten.
Das zweite Thema, das ich ansprechen will, die Fachleute wissen, worum es geht. Wie werden in Hamburg Straßen gebaut? Wie werden öffentliche Einrichtungen gebaut? Die Planungshinweise für Stadtstraßen, genannt PLAST, und die Programmstrukturen sind 25 Jahre alt. In 25 Jahren hat sich
eine Menge getan und wir sind der Meinung, auch gerade die Sozial- und Behindertenpolitiker in diesem Hause, dass es notwendig ist, diese Planungshinweise zu reformieren und zu überarbeiten und dabei die Kompetenz der betroffenen Behinderten einzubeziehen.
Denken Sie daran, dass wir heute über neue Aspekte diskutieren, wir diskutieren über Themenstellungen wie selbstverwaltete Viertel im Bereich BID oder wir denken darüber nach, Verkehrssituationen herzustellen, in denen die Beteiligten sich untereinander abstimmen und sich gleichberechtigt bewegen. Da läuten für einen Behindertenpolitiker alle Alarmglocken, weil klar ist, dass solche Verkehrsregelungen, an denen alle gleichberechtigt teilnehmen sollen und man sich untereinander frei verständigt, besondere Gefahren für Behinderte, insbesondere für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, aber auch für blinde Menschen bedeuten. Daran muss gearbeitet werden. Wir finden, eine Reform der planerischen Grundlagen für Stadtentwicklung und Straßenentwicklung muss her.
Dritter Punkt: In den Schulen ist ohnehin bei den Investitionen – darüber ist in diesem Hause oft gesprochen worden – ziemlich viel im Argen. Es gibt Investitionsstaus, wie wir wissen. Besonders miserabel allerdings ist es um die Frage der Barrierefreiheit der Schulen in Hamburg bestellt. Nach Überzeugung der Fachleute sind die wenigsten Schulen überhaupt barrierefrei nutzbar und die Hinweise, die die Behörde oder der Senat dazu abgeben, wie man sich an das Thema heranwagen will, sind wirklich hanebüchen. Da steht nämlich, wir hätten Sonderschulen und da ginge das. Das ist die Diktion der vergangenen Jahrzehnte, darüber sind wir hinweg. Wir reden heute nicht nur von Integration im allgemeinen Schulbetrieb, sondern wir sprechen von Inklusion. Wir wollen, dass Menschen dort aufwachsen, wo sie hingehören, und dort unterstützt werden, wo sie leben, und nicht mehr separiert und sonderbeschult werden.
Das wird meiner Ansicht nach eine der größten Herausforderungen der Bildungspolitik in den kommenden Jahren, wie man dieses Problem lösen wird. Aber es ist eben auch ein Investitionsproblem im Bereich der Schulen, es ist höchste Eisenbahn, sich planerisch auf den Weg zu machen und zur Kenntnis zu nehmen, dass die Schulpolitik für Behinderte der Vergangenheit angehört und neue Wege gegangen werden müssen. Der Verweis auf Sonderschulformen ist nicht weiter akzeptabel.
Das vierte Beispiel aus der Großen Anfrage, von dem ich der Meinung bin, dass es sich lohnt, darüber nachzudenken, ist das Thema Barrierefreiheit
von Medien. Wir haben hier auch darüber schon gesprochen. Wir werden gleich über den öffentlichrechtlichen Rundfunk reden. Bevor ich das tue, sage ich ein Wort dazu, wie es mit den privaten Rundfunkveranstaltern aussieht. Da muss ich Ihnen sagen, dass das wirklich ein besonders trauriges Kapitel ist. Was das Thema Barrierefreiheit von privaten Rundfunk- und Fernsehveranstaltern anbelangt, kann man sagen: Es tut sich so gut wie nichts.
Stattdessen ist es so, dass sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Menge Menschen Mühe geben, die Dinge voranzutreiben. Deshalb sind die Unterstützungsleistungen für Hör- und Sehbehinderte in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten deutlich besser geworden und vorangekommen. Allerdings rückt der NDR im Geleitzug ziemlich weit hinten nach. Wenn man sich Europa und Deutschland anschaut, dann sind andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten deutlich besser, etwa der Westdeutsche Rundfunk – der ist größer und reicher, mag sein, dass das eine Rolle spielt. Trotzdem darf der NDR in dieser Frage kein Profil verlieren. Wenn man es europaweit betrachtet, dann sind wir gegenüber dem BBC wirklich schon fast am Ende des Geleitzugs angelangt. Dort sind inzwischen fast alle Rundfunk- und Fernsehsendungen barrierefrei organisiert.
Wir wollen erreichen, dass wir es mit dem NDR gemeinsam mit den anderen Ländern im Norden – es ist eine Vier-Länder-Rundfunkanstalt – hinbekommen, es zu organisieren, dass mehr Sendungen behindertengerecht werden und barrierefrei organisiert werden. Ich glaube, der NDR ist dazu auch bereit. Wir wollen dabei schrittweise vorangehen und wir müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch die privaten Rundfunkveranstalter fordern.
Ich finde, das Argument des Senats, es sei ein Verfassungsgebot, dass der Rundfunk politikfrei sei und man dürfe ihm keine Programmvorschriften machen, ist eine akzeptable Argumentation, soweit es um die Inhalte der Programme geht. Wenn es aber um das Verfassungsgebot geht, dass die Menschen, die behindert sind, nicht benachteiligt werden dürfen, dann haben wir mindestens eine Verfassungskonkurrenz. Diese aufzuheben, ist auch Aufgabe der Politik. Deshalb müssen über Appelle hinaus konkrete Verabredungen getroffen werden. Auf diesen Weg wollen wir uns jetzt machen.
Das war ein winziger Ausschnitt, vier Beispiele aus dieser Anfrage, wo es um ganz konkrete Lebensprobleme von behinderten Menschen in dieser Stadt geht, wo wir Handlungsbedarf haben, wenn wir nicht den Anschluss verlieren wollen, deshalb sollten wir uns auf den Weg machen. Wenn ich daran denke, dass wir gerade im Sozialausschuss
verabredet haben, dass wir die Behindertenrechtskonvention und das Thema Inklusion diskutieren wollen und eine Sachverständigenanhörung durchführen wollen, ist es lächerlich, ich wiederhole mich, dass diese Große Anfrage mit ihren vielen materiellen Hinweisen nicht auch Gegenstand dieser Debatte ist. Das herauszunehmen, ist wirklich merkwürdig. Vielleicht überlegen Sie sich das doch noch einmal und geben sich einen Ruck. – Schönen Dank fürs Zuhören.
Meine Damen und Herren! Um mir den ganz großen Ausflug in die Medienlandschaft zu sparen und nicht noch einmal zu wiederholen, wie schwierig die Lage in der Musik- und Filmbranche ist, Herr Wankum, möchte ich mich auf den Bereich der Printmedien konzentrieren, insbesondere auf das Segment der Zeitungen und Zeitschriften und dazu einige Anmerkungen machen. Ich gehe davon aus, dass sie Gegenstand der Debatte waren, die vom Internationalen Mediendialog vor wenigen Tagen im Festsaal des Hamburger Rathauses ausgelöst wurde. In Deutschland, aber auch in Europa und noch viel dramatischer in den Vereinigten Staaten, ist ein deutlicher Rückgang bei den verkauften Zeitschriften und Zeitungen zu verzeichnen. Die Reichweite der Printmedien ist drastisch zurückgegangen und in Amerika sterben bereits viele Zeitungsverlage. Wir kön
nen davon ausgehen, dass diese Entwicklung, die durch die Wirtschaftskrise noch verschärft wird, mit gleichzeitig dramatischen Rückgängen im Bereich der Werbeeinnahmen dazu führen wird, dass auch in Deutschland zunehmend Zeitungsverlage in Gefahr geraten.
Eine der Kernaussagen von Herrn Döpfner auf der Veranstaltung war, dass der eigentliche Sündenfall vor vielen Jahren stattgefunden habe,
und zwar mit der Entscheidung der Zeitungsverlage, ihre Inhalte kostenlos ins Netz zu stellen. Heute bedauert die Zeitungslandschaft diese Entscheidung, ob sie jemals reversibel ist, halte ich für weit dahingestellt. Dennoch macht man sich Gedanken über Mittel und Wege, um die wertvollen Inhalte, die von vielen Journalisten und Autoren produziert und ins Netz gestellt werden, wirtschaftlich einigermaßen angemessen vergütet zu bekommen. Das war der springende Punkt in der Debatte anlässlich des Internationalen Mediendialogs. Während nun Vorschläge gemacht und Diskussionen geführt werden, haben wir Sozialdemokraten einen besonderen Punkt herausgegriffen. Wir wollen wissen, ob zwischen den Verlegern einerseits und den Urhebern der Inhalte und Texte andererseits tatsächlich ein Konsens darüber besteht, dass eine angemessene Vergütung der Urheber erfolgen wird. Wir melden da Zweifel an, man muss sich nur in Hamburg und bei den Medien umschauen, da kann man das erkennen. Immerhin ist es so, dass der Axel Springer Verlag vor dem Oberlandesgericht in Berlin immer noch darüber streitet, ob seine Buyout-Verträge, die er regelmäßig mit Autoren abschließt, zulässig sind oder nicht. Das ist ja höchst umstritten.
Um Ihnen das Problem nahezubringen, will ich Ihnen sagen, dass freischaffende Autoren, Freiberufler heute gar nicht mehr darum herumkommen, solche Zwangs-Buy-out-Verträge zu unterschreiben, wenn Sie ihre Produkte überhaupt an die Verlage loswerden wollen. Und da geht es dann nicht um die Verwertung der Erstveröffentlichungen, sondern um die Zweit-, Dritt- und Viertveröffentlichungen, die Verbreitung im Netz und das Verkaufen dieser Produkte durch die Verlage an beliebige Dritte. Von diesen Einnahmen der Verlage sehen die betroffenen Autoren, die Urheberinnen und Urheber also, in der Regel nichts. Axel Springer, wie gesagt, will auf seinen By-out-Verträgen bestehen.
Um einmal eine andere Branche zu nennen, die Bildjournalisten, damit sind jetzt die Fotografen gemeint, bemühen sich darum, ihre Rechte an den von ihnen gefertigten Bildern durchzusetzen. Wir haben eine heftige Auseinandersetzung etwa mit dem Verlag Ganske, in Hamburg bekannt als Eigentümer des Jahreszeiten Verlags, der ähnliche
Vertragsrechte gegenüber den Urhebern durchsetzen will.
Also das Lamentieren über die Piraten ist das eine Thema. Das Problem, dass die vielen Urheber und Urheberinnen von Texten, Inhalten, von Bildern in den Verlagen massiv unter Druck gesetzt werden, ist das andere Thema. Deshalb sagen wir, der Antrag von CDU und GAL in Ehren, er kommt ohnehin sehr samtpfötig daher, um es einmal ganz vorsichtig zu formulieren, vermeidet jegliche Festlegung und spricht viel von prüfen, aber wir werden ihm trotzdem zustimmen. In ein paar Punkten muss er allerdings deutlich präzisiert werden und deshalb sprechen wir uns dafür aus, dies im Bereich des Urheberrechtes zu machen. Wir finden es gut, dass wir die Chance haben werden, dieses Fachthema im Kulturausschuss wirklich zu diskutieren, und setzen darauf, dass wir vielleicht, obwohl jetzt der Antrag der Regierungskoalition durch das Parlament zunächst angenommen werden soll, zu einem gemeinsamen Petitum kommen, um diese Fragen, die hier gestellt worden sind, noch zu vertiefen. – Schönen Dank.
Meine Damen und Herren! Zunächst etwas Positives, die Große Anfrage zum Thema Medienkompetenz, die wir gerade diskutieren, ist sehr umfangreich gewesen und ich muss hier feststellen, dass der Senat erkennbar viel Mühe darauf verwendet hat, diese Anfrage ausführlich und auch sachlich zu beantworten. Das sind wir in diesem Hause nicht jeden Tag gewohnt und von daher kann man feststellen, das ist schon einmal positiv. Man kann erkennen, das jedenfalls habe ich daraus geschlossen, dass das Thema Medienkompetenz für die Regierungsmehrheit in diesem Hause offenkundig von Interesse ist und man sich Mühe gibt, mit dem Thema sachlich und korrekt umzugehen. Das empfinde ich als gut.
Zweite Bemerkung von mir: Die Sozialdemokraten haben ein klares Ziel, wir wollen, dass Hamburg, gerne gemeinsam mit Kiel, notfalls aber auch allein, zum Zentrum für Medienkompetenz in Norddeutschland und am besten in der ganzen Republik wird. Wir glauben, dass dies ein Thema ist, mit dem sich die beiden norddeutschen Staaten und
insbesondere Hamburg als Medienstadt in Deutschland profilieren können.
Wenn man sich nun anschaut, was der Senat in der Großen Anfrage ausgesagt hat, dann kann man an vielen Stellen positive Entwicklungen feststellen. Viele Anstrengungen bestehen im Bereich der Weiterbildung, im Bereich der Schulen, in der privaten Wirtschaft, auch an den Universitäten. Insgesamt gesehen ist es aber eher ein Zusammentragen vieler Details und Einzelheiten, oft mühsam zusammengefasst unter dem Stichwort Medienkompetenz und manchmal auch neben der Sache liegend. Grundsätzlich empfinde ich die erste Bestandsaufnahme über Medienkompetenzförderung, die gerade von der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein vorgelegt wurde, nämlich über die Frage der Medienkompetenzförderung für die sechs- bis 13-jährigen in Hamburg und SchleswigHolstein, als besonders erhellend, weil in dieser ersten Bestandsaufnahme die Defizite ziemlich deutlich benannt werden.
Meine Damen und Herren, Medienkompetenz geht die Kinder und die Jugendlichen an, sie geht die Eltern an, sie geht auch vor allem, und das ist sehr wichtig, die Pädagogen an und am Ende natürlich alle Menschen, die davon betroffen sind. Beginnen wir vielleicht mit dem Stichwort Schule.
Die betroffenen Medienpädagogen selbst, die Profis in den Schulen, die es ja gibt, nicht allzu viele, aber es gibt sie, stellen das Thema Medienkompetenzförderung an hamburgischen und schleswigholsteinischen Schulen eher als desolat dar. Es gibt unter ihnen ein hohes Maß an Resignation. Bisher wird Medienkompetenz in der Schule im Wesentlichen als eine technisch-funktionale Aufgabe verstanden, also wie man mit der Hardware umgeht, was Programme sind und wie man sie zum Laufen bringt. Das ist aber nur der kleinste Teil dessen, was wir unter Medienkompetenz verstehen. Es geht um die kognitiven Fähigkeiten, damit ist gemeint, dass die Kinder und Jugendlichen verstehen und beurteilen lernen, um was es geht, und dass sie selbst verantworten können, was sie im Netz tun. Denn das Web 2.0, wir wissen es alle,
hat im Wesentlichen damit zu tun, dass es im Dialog stattfindet und immer mehr Menschen auch Verantwortung in diesem Netz übernehmen, vor allem eben auch die Nutzerinnen und Nutzer im Netz selbst. So kann es ganz schnell geschehen, dass aus Kindern und Jugendlichen, die Nutzerinnen und Nutzer im Netz sind, selbst Täter werden, in dem Sinne, dass Fehlhandlungen stattfinden und Schaden angerichtet wird. Also hat das Thema Safer Internet eigentlich viel mehr im Vordergrund der Diskussion zu stehen als etwa die Frage, wie man die Kiste in Gang kriegt. Wenn man sich das Stichwort Gefährdungspotenzial anschaut, wissen wir
alle, dass gewaltverherrlichende Inhalte, pornografische Inhalte, abwegige politische, etwa rechtsextreme Meinungen und Agitationen, Menschenwürde verletzende und verachtende Inhalte zuhauf im Netz existieren und dass unsere Kinder und Jugendlichen ganz oft davon betroffen sind, weil sie nicht darauf vorbereitet werden, mit dem Netz umzugehen, wie es notwendig und sinnvoll wäre. Wir wissen heute, dass in Chatrooms in vielen Fällen sexueller Missbrauch von Kindern stattfindet und dem bisher nur schwer Einhalt geboten werden kann.
Auch das Thema Datenschutz ist behandelt worden, der Umgang damit und auch die Gefährdung, die aus der Verwendung der eigenen Daten im Netz entsteht. Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass gerade Kinder und Jugendliche sich oft selbst in Gefahr bringen. Wenn wir nun einen Blick darauf werfen, wie es um die Kompetenz der Lehrer in den Schulen bestellt ist, ist festzustellen, dass der Anteil der Medienerziehung in der Schule nach wie vor sehr stark davon abhängt, wie das persönliche Engagement der Lehrer aussieht. Zwar gibt es Richtlinien für den Unterricht, Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote und wenn ich das richtig gelesen habe, haben etwa 3500 Teilnehmer in den letzten beiden Jahren jeweils Qualifizierungsmaßnahmen wahrgenommen. Allerdings sind das, weil sicher auch Mehrfachnutzerinnen und -nutzer darunter sind, bestenfalls 20 Prozent der Pädagogen, die auf freiwilliger Basis von diesem Angebot Gebrauch machen. Wenn man es hochrechnet, und ich unterstelle, dass viele sich mehrfach qualifizieren, brauchen wir vier Jahre, um alle Pädagogen überhaupt an solchen Maßnahmen zu beteiligen – ein Thema, das uns sehr beschäftigen muss, wie ich finde.
Wir befürchten ein bisschen, dass die Cracks und die Freaks, die es auch unter den Lehrern und Pädagogen gibt, wohl das größte Interesse daran haben, solche Qualifizierungsmaßnahmen zu besuchen, und dass viele, die diesbezüglich völlig uninformiert sind, das Thema für sich auf die Weise erledigen, dass sie es aussparen oder ignorieren. Jedenfalls sagen das die Fachleute, die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Thüringen, man merke auf, Thüringen ist das einzige Bundesland in dieser Republik, das das Thema Medienkunde zu einem Schulfach gemacht hat. Die Medienhauptstadt Deutschlands will Hamburg sein, davon kommt in den Schulen und im Unterricht noch immer, wie wir meinen, viel zu wenig an. Die Lebenswirklichkeit unserer Kinder, die sich längst im Netz bewegen, die an Foren teilnehmen, die chatten, diese Lebenswirklichkeit der Kinder wird in den Schulen nicht abgebildet. Sie ist viel zu selten Grundlage für pädagogisches Handeln und Arbeiten an den Schulen. Oft ist es so, dass in den Schulen dann Aufmerksamkeit gewährt wird, wenn es gekracht hat, wenn es Übergriffe im Netz gege
ben hat, wenn Schülerinnen und Schüler gemobbt werden, wenn Gewaltanwendungen im Internet dargestellt werden und auch das in der Schule eine Rolle spielt. Dann wird die Notbremse gezogen, um Hilfe gerufen und so wird Prävention im Wesentlichen zum Thema, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, wenn ich das einmal übertragend formulieren darf.
Wie ist die Lage in den Schulen insgesamt? Zwar ist in den Schulen investiert worden, natürlich in Technik investiert worden, aber die Behörde erklärt uns stolz, dass erst im Jahr 2011 alle Schulen eine breitbandige und damit hinreichend leistungsfähige Anbindung an das Netz bekommen werden. Wir werden also noch weitere zwei Jahre warten dürfen, bis alle Schulen so weit sind. Bis das Thema in den Klassenzimmern angekommen sein wird, das heißt, die Mediennutzung im Klassenzimmer möglich wird, werden viele weitere Jahre vergehen. Die Behörde hat erklärt, dass 2008 ein Programm aufgelegt worden ist, in dem es um Investitionen geht, die die Internetanbindung im Klassenzimmer sicherstellen sollen. Ein Drittel der Schulen hat tatsächlich Programmmittel beantragt, ganze 43 Schulen haben inzwischen Mittel dafür zugewiesen bekommen. Es wird ein langer Weg sein, bis die Internet- und Medienrealität in den Klassenzimmern in Hamburg am Ende wirklich angekommen ist.
Meine Damen und Herren! Hamburg plant, die Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein im Bereich der Medienkompetenzförderung auszubauen. Das begrüßt die SPD ausdrücklich. Wir empfinden uns als Väter und Mütter dieser Idee. Denn schon bei der letzten Änderung des Medienstaatsvertrags, das war die zweite Änderung, waren es die Sozialdemokraten, die darauf gedrängt haben, dass dem Thema Medienkompetenzförderung mehr Beachtung geschenkt wird. Das ist damals in sehr zaghaften Schritten geschehen, nun soll ein weiterer erfolgen. Es gibt einen Referentenentwurf über die dritte Änderung des Medienstaatsvertrags, in dem es schwerpunktmäßig um diese Fragen gehen wird. Allerdings finden wir, dass in dem Referentenentwurf dieser Schritt sehr kurz geraten ist, wenn wir die hehren Ziele erreichen wollen, die vorhin formuliert worden sind. Ein bisschen Umschichtung von Rundfunkgebühren in Richtung Medienanstalt alleine wird es nicht bewegen.
Da muss man schon anders rangehen. Die Forderungen der Sozialdemokraten sind in diesem Zusammenhang völlig klar. Erstens: Es darf keine Schulabgängerin und keinen Schulabgänger mehr in Hamburg geben, die keinen Medienführerschein an ihrer Schule erworben haben. Zweitens: Es darf auch keine Pädagogen mehr geben, an denen die Qualifizierung für Medienkompetenz vollständig vorbeigeht. Damit muss Schluss sein.
Das Thema, das verspreche ich an dieser Stelle, wird uns in den kommenden Wochen auch im Zusammenhang mit der Diskussion über die nächste Änderung des Medienstaatsvertrags weiter beschäftigen und wir werden sehr konkret werden können, wenn es darum geht, weitere und bessere Vorschläge zur Förderung der Medienkompetenz in Hamburg zu machen. Darauf freue ich mich persönlich sehr. – Vielen Dank.
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Sieben Worte, ein Satz. Ich habe soeben den letzten Satz des Artikels 3, Absatz 3 des Grundgesetzes zitiert und in Hamburg gibt es ein Hamburgisches Gleichstellungsgesetz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Da stellt sich die Frage, wozu es da noch eine Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen braucht.
Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat etwas Bemerkenswertes passiert. Erstmals wird die Rechtsstellung behinderter Menschen weltweit auf eine völkerrechtliche Grundlage gestellt. Es wird eine verbindliche Grundlage sein, die auf menschenrechtlicher Ebene festgeschrieben wird. Die Konvention hat den Status eines Bundesgesetzes. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention unterschrieben. Bei Weitem nicht alle Staaten der Welt und auch nicht alle Staaten in Europa haben inzwischen ratifiziert oder unterzeichnet.
Wir sind der Meinung, dass dies ein Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist.
Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden nicht etwa neue Menschenrechte oder Grundwerte, Grundfreiheiten geschaffen, sondern es wird präzisiert, worum es gehen soll und wie diese Rechte auf der ganzen Welt gewährleistet werden. Inklusion ist das entscheidende Stichwort und bedeutet im Kern: Künftig müssen Förderungen und Unterstützung den behinderten Menschen folgen und nicht mehr umgekehrt. Nicht der behinderte Mensch hat einen Mangel, sondern seine Umwelt, die ihm keine Teilhabe am allgemeinen Leben garantiert, ist mangelhaft und muss sich ändern. Leider ist in der Übersetzung des Originaltextes der UN-Konvention der englische Begriff inclusion mit Integration übersetzt worden. Wir sind der Auffassung, dass dies nicht richtig ist, weil es nicht das trifft, was durch die Vereinten Nationen beschlossen worden ist. Wir meinen, dass seit der UN-Konvention nicht mehr davon ausgegangen werden darf, dass behinderte Menschen außen stehen und deshalb integriert werden müssen, sondern dass behinderte Menschen mittendrin sind in der Gesellschaft. Sie sind ein inklusiver Teil der Gesellschaft, folglich muss sich die Gesellschaft den Bedürfnissen der behinderten Menschen anpassen und nicht umgekehrt,
die behinderten Menschen sind draußen und müssen in die Gesellschaft hereingeholt werden. Um diesen Grundgedanken geht es.
Dabei setzen nicht nur wir Sozialdemokraten darauf, dass dies alles nicht etwa aus höherer Weisheit durch uns Parlamentarier oder durch hohe Beamte etwa bei den Vereinten Nationen geschieht, sondern durch die Betroffenen selbst. Der Standardsatz im Englischen lautet: Nothing about us without us. Gemeint ist: Nichts wird über uns ohne uns entschieden. Diese selbstbewusste Position muss uns auch in Hamburg wachrütteln.
Die Behinderten sagen heute von sich, dass sie Experten in eigener Sache sind, ihre Position haben, die sie selbstbewusst einbringen, und sie verlangen und erwarten, dass dafür auch in Hamburg die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Betroffenen selbst sollen maßgeblich die Umsetzung der Konvention in der Freien und Hansestadt Hamburg gestalten. Das beinhaltet unsere Petition, das ist unsere Forderung an diesem Tag.
Notwendig ist hierfür ein grundlegender Wandel in der Ausgestaltung der sozialen Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen. Von der eher beschützenden Versorgung oder gar Fürsorge weggehend wollen wir hin zur Unterstützung einer individuellen Lebensführung, also einer Selbstbestimmung der Betroffenen. Das ist leicht gesagt, wirft aber eine Menge Probleme auf. Ziel ist ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und Menschen ohne Behinderung in allen Lebensbereichen, in der Kita, in den Schulen, beim Wohnen, bei der Arbeit oder auch in der Freizeit. Menschen mit Behinderungen als Bürgerinnen und Bürger zu verstehen und nicht mehr als Problemfälle, als Sorgenkinder oder als Hilfeempfänger zu sehen, das ist die Zielsetzung, um die es geht. Das ist eine Herausforderung nicht nur für den Staat, sondern auch für die gesamte Gesellschaft, somit auch für alle Dienstleister, die ihre Angebote an dem neuen Leitgedanken der Inklusion auszurichten haben.
Die SPD-Fraktion hat eine umfassende Überprüfung der Alltagstauglichkeit des Landesgleichstellungsgesetzes beantragt. Wir haben eine Große Anfrage an den Senat gerichtet, die demnächst beantwortet werden wird, und wir wollen diese Anfrage auch als Grundlage dazu nutzen, um gemeinsam mit den Behinderten und dem Senat darüber zu diskutieren, in welcher Form wir dieses Ziel der Inklusion aus der UN-Behindertenrechtskonvention in Hamburg umsetzen wollen. Wir haben einen weiten Weg vor uns. Ich habe vorhin Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zitiert und dennoch weiß ich ebenso wie Sie, dass die Realität in der Stadt jeden Tag eine andere ist. Im Sinne des
Grundgesetzes ist es ein Verfassungsverstoß, wenn wir Rollstuhlfahrern den Aufzug zur S-Bahn in der Stadt an vielen Stellen immer noch verweigern.
Zweitens verstößt es gegen die Verfassung, wenn wir eine Schulreform anstoßen, aber nicht von Anfang an die Rechte der behinderten Kinder und Jugendlichen in den Schulen mitdenken.
Drittens ist es ein Verfassungsverstoß, wenn wir Blinden und Gehörlosen nicht den barrierefreien Zugang zu unseren Medien ermöglichen.
Viertens wäre es ein Verfassungsverstoß, wenn wir bei der Neugestaltung des Verkehrs, etwa wenn wir neue offene Verkehrsräume im Sinne von Shared-Space-Modellen planen, ohne von Anfang an mit zu bedenken, welche Folgen das für die behinderten Menschen in unserer Gesellschaft hat.
Vor diesen Verantwortungen stehen wir. Es gibt noch eine Menge zu tun, wie Sie eben gehört haben, und deshalb ist es aus unserer Sicht ein logischer Schritt, dass diese Bürgerschaft hoffentlich gemeinsam eine vollständige Umsetzung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Hamburg beschließt. Mit diesem Beschluss wird aber nicht Schluss sein, sondern dieser Beschluss ist der Auftakt für einen neuen Anfang, wie ich es eben geschildert habe. Wir werden den Senat daran messen, wie er den Leitgedanken der Inklusion in seinem staatlichen Handeln zugrunde legt und damit Politik für die Menschen mit Behinderung gestaltet. Wir erwarten, dass der Senat unter Einbeziehung aller staatlichen Stellen und aller gesellschaftlich relevanten Gruppen den Prozess einleitet und ihn begleitet.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Ende. Ich freue mich auf die Diskussion im Sozial- und im Schulausschuss. In Wahrheit geht es nicht nur um den Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem festgelegt ist, dass es ein Benachteiligungsverbot gibt, sondern um mehr. Wie wir mit den behinderten Menschen in unserer Gesellschaft umgehen, sagt sehr viel darüber aus, wie wir es mit dem Artikel 1 unserer Verfassung halten, und der lautet bekanntlich:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Schönen Dank fürs Zuhören.
Das ist das Schöne an Herrn Wankum, er ist immer für Überraschungen gut. Er beendet seinen Satz und will mit den Linken in die Zukunft gehen. – Donnerwetter.
Meine Damen und Herren! Worüber sind wir uns denn einig? Einig sind wir uns über Artikel 5 des Grundgesetzes. Da steht etwas drin über die Garantie der Informations- und Meinungsfreiheit in diesem Lande. Dass das etwas Wichtiges ist, darüber sind wir uns einig, und wir sind uns auch einig, dass diese Demokratie wohl nicht funktioniert, wenn wir in unserem Land keine freien, unabhängigen Medien haben. Das ist Grundlage und Voraussetzung für diese Entwicklung.
Um zu den positiven Dingen zu kommen: In keinem Land in Europa und wahrscheinlich auch darüber hinaus existiert eine vergleichbare Dichte in der Zeitungslandschaft, auch mit einem herausragenden Angebot an Regionalzeitungen, wie in Deutschland. In keinem Land gibt es ein so vielfältiges duales Rundfunkangebot wie hier in der Bundesrepublik. Das sei vorweggeschickt, wenn man sich kritisch mit den Inhalten und der Situation auseinandersetzt. Im internationalen Vergleich ist das Angebot, das wir hierzulande und in der Stadt Hamburg haben, quantitativ und qualitativ herausragend. Das muss man einfach einmal feststellen, bevor man ins Detail geht und diskutiert.
Es gibt einen grundlegenden Wandel am Medienmarkt. Das Bedrückende an diesem Wandel im Bereich des Zeitungswesens ist, dass Finanzinve
storen an die Stelle ambitionierter Verleger treten. Das hat Folgen in ganz vielen Fällen. Gegenwärtig gibt es bei der "Hamburger Morgenpost" eine umgekehrte Entwicklung, aber wenn man sich die Situation insgesamt anschaut, hat das schwerwiegende Folgen. Die Herausgabe einer Qualitätszeitung deckt sich nicht automatisch mit den Renditeerwartungen mancher internationaler Kapitalfonds.
Dramatisch für Hamburg und nicht nur für Hamburg, sondern für Deutschland – das besagt auch die Große Anfrage und die Antwort des Senats – ist, dass die Auflagen und die Reichweiten der regionalen Tageszeitungen kontinuierlich gesunken sind, sogar dramatisch gesunken sind. Das ist besorgniserregend, und zwar aus einem sehr einfachen Grund. Es ist so, dass nicht nur der Auflagenrückgang, sondern gleichzeitig der Anzeigenschwund dazu führt, dass die wirtschaftlichen Grundlagen, die Basis der Finanzierung vieler Zeitungsverlage, gefährdet sind. Was uns als Politikerinnen und Politiker interessieren müsste, ist, dass es den Verlagen immer mehr erschwert wird, hoch qualifizierte Redaktionen zu finanzieren. Das hat, wenn dies nicht mehr geschieht, Folgen für die Qualität der Medien, Folgen auch für die Frage, wie wir uns gegenüber der Bevölkerung verständlich machen können.
Es gibt eine unterschiedliche Bewertung in der Frage, wie DIE LINKE an die Lösung des Problems herangehen will. Wir glauben nicht, dass staatliche direkte Subventionen in Richtung der Tagespresse gehen sollten. Das halten wir für wenig sinnvoll, glauben aber, dass es Entwicklungen gibt, die gebremst werden müssen. Die Entscheidung zum Beispiel der WAZ Mediengruppe, aus dpa auszusteigen, würde, wenn das Nachahmer bei großen Zeitungsverlagen findet, katastrophale Folgen haben. Es würde das Unternehmen dpa im Kern treffen und es würde bedeuten, dass es in Deutschland in Wahrheit eine unabhängige deutschsprachige Nachrichtenagentur nicht mehr geben würde. Dass das fatal wäre, das müssen wir nicht dreimal betonen – eine sehr kritische Entwicklung. Deshalb wünsche ich mir sehr, dass es zu Lösungen kommt – wir denken auch an Stiftungsmodelle in diesem Zusammenhang –, dass eine solche Entwicklung nicht eintritt. Es versteht sich von selbst, Frau Artus, da sind wir wieder ganz bei Ihnen, dass es eine Zukunft von dpa in Hamburg geben soll und dass dafür einiges zu tun ist. Dass das die Aufgabe des Senats ist, haben Sie bereits kritisch angemerkt.
Herr Wankum meinte, entscheidend sei doch die Frage nach der Entwicklung der Presse im Zusammenhang mit der Veränderung des Marktes im Bereich der elektronischen Entwicklung. Sehr richtig,
Herr Wankum. Aber genau die Frage, wie die Zukunftsaussichten der Tageszeitungen und Zeitschriften im neuen elektronischen Wettbewerb sind – das hat gerade Frau Artus schon dargestellt –, hat der Senat beantwortet mit der Bemerkung, dass er sich mit dem Thema nicht befasst habe. Also zur Frage, wohin die Reise für die Tageszeitungen und Zeitschriften geht, hat der Senat keine Meinung. Er hat sich auch nicht damit befasst. Er hat auch keine Daten dazu. Es ist aber eine Zukunftsfrage für den Medienstandort Hamburg. Und das ist, Frau Senatorin, es tut mir leid, beschämend und ich finde, da müssen Sie nacharbeiten. Sie müssen nachsitzen in der Frage, und dazu wollen wir von Ihnen etwas hören, wir werden nicht lockerlassen.
Immerhin hat der Senat eines bemerkt, er hat nämlich festgestellt, der Medienstandortwettbewerb ist intensiv. Das ist bemerkt worden und warum ist es bemerkt worden? Weil Hamburg in den letzten Jahren viel zu oft in diesem Wettbewerb verloren hat mit schlimmen Folgen, was die Zahl der Arbeitsplätze anbelangt und natürlich auch was die Standortkompetenz insgesamt angeht.
Meine Damen und Herren! Was kann der Staat tun? Ein Thema ist, wie können wir die Bevölkerung, vor allem die junge Bevölkerung dieser Stadt, kompetent in der Nutzung von Medien machen. Wir meinen, dass das Thema Medienkompetenz ein ganz wichtiges Handlungsfeld für einen Standort wie Hamburg ist, und wir werden deshalb bei der anstehenden Reform des Medienstaatsvertrags Hamburg-Schleswig-Holstein darauf einen besonderen Schwerpunkt legen und sind gespannt, was der Senat uns in diesem Zusammenhang vorlegen wird.
Außerdem geht es darum, wie Vielfalt und Pluralismus gewährleistet werden. Wir haben eine prinzipiell andere Auffassung als der Senat. Der Senat geht davon aus, dass sich Pluralismus in den Medien in der sogenannten Außenpluralität herstellen wird. Damit ist gemeint, wenn es nur genügend Zeitungen gibt, wird sich das schon einpendeln. Wenn es genügend Rundfunk- und Fernsehsender gibt, dann wird die Pluralität von sich aus bereits hergestellt. Diese Position ist, wie wir meinen, grundfalsch. Wir treten für Binnenpluralismus ein, also für die Frage, wie gelingt es, sicherzustellen, dass in den Redaktionen auch in den Medien selbst Meinungspluralität organisiert wird, hergestellt und garantiert werden kann. Darüber werden wir mit Ihnen auch in der Zukunft streiten.
Wir glauben, dass es bei der Pressefusionskontrolle durchaus Möglichkeiten gibt, Liberalisierungsmaßnahmen wahrzunehmen. Ich weiß nicht, wie
das die Fragesteller für diese Große Anfrage sehen. Voraussetzung für uns wäre allerdings, dass die Verlage sich insgesamt mit einem abgestimmten Vorschlag blicken lassen und wir diesen auch dann breit gesellschaftlich diskutieren können.
Es ist schon gesagt worden, die elektronischen Medien wälzen die Landschaft um. Nicht nur Springer wird einen hohen Prozentsatz seines Umsatzes künftig bei den elektronischen Medien verdienen, sondern Gruner + Jahr spricht auch davon, dass in wenigen Jahren 20 Prozent seines Umsatzes über elektronische Medien erwirtschaftet werden. Burda meint sogar, es werden 50 Prozent werden.
Ich will die Dinge nun nicht weiter auswalzen, meine aber, dass die Große Anfrage es wert ist, im Wirtschaftsausschuss oder zusätzlich im Kulturausschuss, der für Medienpolitik in der Bürgerschaft zuständig ist, intensiv diskutiert zu werden, und dass wir darüber nachdenken, welche Zukunftsfolgerungen wir machen werden. Die Veränderungen, die stattfinden, sind wirklich umwälzend. Persönlich bin ich mir aber sicher, dass die Entwicklung der elektronischen Medien die Arbeit von qualifizierten Journalisten nicht überflüssig machen wird und niemals ersetzen wird. Inhaltliche Orientierung bieten ist auch in der digitalen Welt gefragt und der Medienstandort Hamburg tut gut daran, gerade im Bereich der Aus- und Weiterbildung für Journalisten zu investieren. Das stärkt den Standort und die Zukunft Hamburgs in der Medienpolitik wirklich. – Schönen Dank.
Meine Damen und Herren! Frau Möller, ich fand Ihren Wortbeitrag empörend und ich will Ihnen auch erklären, warum.
Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, es geht inzwischen bei vielen gar nicht mehr um die Sache,
sondern es geht darum, dass ein offenkundig sinnvoller Antrag der SPD-Fraktion …
Nun hören Sie doch einmal zu, noch ist alles in Ordnung. Sie dürfen sich gleich aufregen.
Es gab einen sachlichen Antrag und das Bemühen der SPD-Fraktion, mit den anderen Fraktionen zu einem einvernehmlichen, interfraktionellen Antrag zu kommen.
Das Bemühen ist nicht gelungen. Dann ist es, wie ich finde, legitim, dass die SPD-Fraktion einen Antrag einbringt und ihn zur Debatte stellt und darüber hinaus auch noch vorschlägt, ihn im Ausschuss zu beraten. Nun will ich Ihnen noch einmal sagen, worin das eigentliche Problem besteht.
Laut Aussage von Mitgliedern des GehörlosenBundes im Landesverband Hamburg scheuen sich viele Gehörlose vor dem Kontakt zu den Abgeordneten in ihrem Stadtteil. Schließlich sind wir dafür gewählt worden, dass wir als Abgeordnete den Bürgern vor Ort für ihre Belange zur Verfügung stehen. Ich sehe das als meinen Auftrag an, Sie nicht?
Von den Vertretern des Gehörlosen-Bundes wissen wir auch, dass viele der Gehörlosen die Möglichkeit, mit Abgeordneten zu kommunizieren, nicht wahrnehmen, weil die Voraussetzungen vor Ort nicht gegeben sind.
Nein, Herr Hesse kann sich zu Wort melden. Er kann auch eine persönliche Erklärung abgeben nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung.
Zweitens wollten wir dem Parlament einen Gefallen tun – Ihnen allen und uns übrigens auch –, indem wir den Gehörlosen ein neues technisches Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen, das mit viel Aufwand von der Deutschen Telekom und mit Unterstützung der Bundesregierung und entsprechender Finanzierung eingerichtet worden ist. Dies wollten wir Ihnen als Dienstleistung für die Gehörlosen nahebringen. Falls Sie diese nicht wollen, zwingt keiner Sie dazu, von ihr Gebrauch zu machen. Wenn Sie ignorant sein wollen, dann können Sie es doch sein.
Meine Damen und Herren! Wir hatten zwei konkrete Fälle, in denen Gehörlose bei Abgeordneten der
SPD-Fraktion vor Ort vorstellig wurden und Gespräche führen konnten. Und die Kommunikation war nicht möglich.
Meine Damen und Herren! Es geht darum, dass wir den Betroffenen die Sicherheit geben wollen, die Möglichkeit zu haben, mit den Abgeordneten zu kommunizieren. Und das ist eine Sache, die selbstverständlich ist. Sie wissen ganz genau, dass dafür so etwas wie das Hamburgische Abgeordnetengesetz dient. Deshalb schlage ich Ihnen noch einmal Folgendes vor:
Da es nicht um die Kommunikation von Gehörlosen im Rathaus geht, sondern um deren individuelle Gespräche mit den Abgeordneten in den jeweiligen Stadtteilen, schlage ich vor, dass wir das miteinander in der Sache beraten und gemeinsame Lösungen anstreben. Und nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Gehörlosenverband, dessen Vorsitzender und auch die Vertreter von der Universität genau diese Vorschläge gemacht haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am meisten freut mich, dass man erkennt, dass offenkundig der Protest, der Widerstand und auch der erzeugte Druck etwas bewegen in der Stadt. Das finde ich positiv; erste Bemerkung.
Zweite Bemerkung: Wenn das Ihre Prioritäten seit sechs Jahren Regierung sind – ich spreche einmal ganz bewusst die CDU an und nicht Frau Hajduk, die die Freude hat, dies seit einem Jahr mitzugestalten –, frage ich mich, was denn Ihre Posteriotäten sind.
Wenn wir schon beim Bereich Bahn sind, kann man sagen, wenn das die Geschwindigkeit ist, die Sie an den Tag legen, dann ist eine Schnecke ein ICE, gemessen an Ihren Aktivitäten.
Aber positiv ist, dass sich offenkundig etwas bewegt, und das ist gut.
Als Behindertenpolitik-Sprecher stört mich eines an dieser Sache besonders. Das Thema wird immer als Aufwand und als Problem gesehen. Über so eine Debatte sind wir eigentlich längst hinaus. Persönlich bin ich der Meinung, dass das, was da geschieht, eigentlich ein Verfassungsverstoß ist.
In Wahrheit diskriminieren wir permanent behinderte Menschen, wenn wir diesen Zustand nicht beenden. Es muss in unser Bewusstsein, dass es nicht um eine Last der Stadt geht, sondern um eine Pflicht, die das Grundgesetz und die Hamburgische Verfassung längst fordern.