Katharina Wolff

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gewalt kennt tatsächlich keine Landesgrenzen, wie es in der Präambel der Verwaltungsvereinbarung heißt, und deswegen begrüßen wir ebenfalls das vorliegende Verwaltungsabkommen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir haben jetzt schon vieles von Frau Kammeyer gehört, was ich sehr unterstützen kann, daher will ich es kurz machen. Ich dachte eigentlich, dass sich alle Parteien in diesem Hause einig seien – DIE LINKE nicht, wie ich heute gelernt habe. Die Plätze für hilfesuchende Frauen, egal ob aus Schleswig-Holstein oder Hamburg, müssen auch in Zukunft in ausreichender Zahl in den Frauenhäusern vorhanden sein, und deswegen ersuchen wir den Senat, dieses Abkommen regelmäßig zu kontrollieren. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Antrag der GRÜNEN und der Möglichkeit, Online-Petitionen auch in Hamburg einzuführen, stehen wir als CDU-Fraktion offen gegenüber und empfinden ihn als gute Diskussionsgrundlage. Wir werden deswegen, um das Ergebnis vorwegzunehmen, dem Überweisungsbegehren auf jeden Fall zustimmen, damit wir darüber diskutieren können.
Mit der Entscheidung für das Hamburgische Transparenzgesetz haben wir bereits einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Nun scheint es folgerichtig, dass man über die OnlinePetitionen in erweitertem Maße spricht. Herr Müller hat schon vorgetragen, wer das alles macht: der Bundestag und verschiedene Länder, auch wenn Frau Duden sagt, das könne man nicht vergleichen. Aus unserer Sicht ist für die Diskussion im Verfassungsund Bezirksausschuss besonders wichtig, dass wir über ein paar noch ungeklärte
Punkte sprechen, zum Beispiel darüber, wie man mitzeichnen kann. Das sollte auf keinen Fall anonym passieren. Frau Duden hat absolut recht, wir 121 Abgeordnete sitzen hier als legitimierte demokratische Vertretung. Dennoch ist es immer gut – darüber sind wir uns alle einig –, die Bürger zu Wort kommen zu lassen, aber dann bitte mit dem Klarnamen und nicht anonym.
Vor der Einführung sollten auch ein paar andere Dinge geklärt werden, zum Beispiel, ob eine Integration in ein bestehendes Portal – das Hamburg Serviceportal hatte ich im Auge – vielleicht möglich ist. Herr Müller, die Kosten zwischen 8 000 und 30 000 Euro hatten Sie genannt. Auch wenn wir hier immer mit sehr großen Zahlen hantieren und uns diese Zahl als relativ klein vorkommen mag, finde ich die Spanne trotzdem noch recht weit. Man sollte zumindest einmal prüfen und planerisch schauen, in welche Richtung das tatsächlich geht und wie wir das budgetieren können. Aufgrund dieser offenen Punkte sollten wir einfach darüber diskutieren, und dem stimmen wir gern zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fange einmal mit dem Wesentlichen an. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion lehnt die vorgelegte Senatsdrucksache ab, weil wir der Überzeugung sind, dass diese Form des hier praktizierten Gender-Managements ordnungspolitisch schlicht und einfach falsch ist. Frau Dobusch, Sie haben das Ziel benannt, und da sind wir uns einig. Alles, was Sie gesagt haben, kann ich absolut unterstützen. Wie wir dahinkommen, darüber sind wir uns sehr uneinig, aber wir können trotzdem gerne über alles reden. Deswegen finden wir es auch gut, dass diese Drucksache überwiesen wird. Der Überweisung stimmen wir gerne zu.
Frau Schiedeks Drucksache verweist gleich im ersten Absatz auf Artikel 3 des Grundgesetzes und erklärt, dass sich der Senat mit diesem Gesetzentwurf auf einer Mission im Sinne der Gleichberechtigung befinde. Auch ich möchte gleich auf den Artikel 3 des Grundgesetzes hinweisen und darf zitieren:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes […] benachteiligt oder bevorzugt werden."
Dagegen wird aber mit dieser Drucksache verstoßen, weil nämlich genau die Benachteiligung und Bevorzugung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts das systematische Ziel hinter diesem Gesetzentwurf ist. Es geht der Senatorin in dieser Drucksache sogar ausschließlich darum, in bestimmten Situationen Menschen wegen ihres Geschlechts zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Das und nichts anderes ist nämlich der wesentliche und gewollte Effekt jeder Quote. Wo eine Quote gilt, bekommen sie einen Posten eben nur, wenn ihr Geschlecht gerade den geschlechterarithmetischen Anforderungen entspricht, und Bewerber, die ein in dem Sinne falsches Geschlecht haben, werden dann außen vor gelassen. Wenn das Geschlecht gerade nicht passt, werden sie nämlich einfach nicht besetzt, und der Posten wird mit jemandem besetzt, dessen Geschlecht passt. Noch einmal: Die Bevorzugung oder Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ist der logische Effekt einer jeden Quote, so auch dieser. Damit schafft die Quote nicht mehr Gleichberechtigung, sondern verringert sie sogar.
Nicht mehr Eignung und Leistungen bestimmen die Auswahl von Bewerbern für einen Posten, sondern die biologische Tatsache der Geschlechterzugehörigkeit.
Das halten wir für falsch, und deshalb lehnt die CDU diese Quotierung ab, auch wenn hier Widerspruch kommt. Das kann ich verstehen und darüber können wir im Ausschuss reden.
Eigentlich sollte man denken, dass Eignung und Leistung die entscheidenden Faktoren sind, wenn es um die Vergabe von Posten geht. Durch die Quote wird jedoch diese Nebenbedingung eingeführt und löst dann die Kernforderung nach Eignung und Leistung einer Person ab. Da macht es im Übrigen auch keinen Unterschied, ob wir über eine Frauenquote, eine Männerquote oder eine Geschlechterquote reden. Die Geschlechterquote macht das Ganze nicht besser, weil irgendwie gerechter, sondern man verschärft den dahinterstehenden Effekt der Abkehr von Qualifikation und Leistung als Entscheidungskriterium nur noch, weil sie sogar gleich in beide Richtungen diskriminiert.
Auf die Frage in einer meiner Schriftlichen Kleinen Anfragen zu dem Thema, wie der Senat denn damit umzugehen gedenke, dass die Qualität der Bewerber plötzlich als Besetzungskriterium in den Hintergrund gedrängt wird, antwortete dieser, dass es aus seiner Sicht – jetzt Achtung – für jeden Posten von jedem Geschlecht genügend geeignete Bewerber gäbe.
Das stellt nun alles auf den Kopf, was ich bisher gehört habe, denn wir reden die ganze Zeit von Fachkräftemangel und dass wir Stellen auch mit viel mehr Frauen besetzen müssten. Wenn es also genügend qualifizierte Bewerber und vor allem Bewerberinnen für diese Posten gibt, liebe Frau Schiedek, warum brauchen Sie dann eine Quote und besetzen nicht einfach 40 Prozent der Posten mit diesen qualifizierten Bewerberinnen?
Dafür hat der Senat aber nicht nur – jetzt in Form von Frau Schiedek – ein Lächeln, sondern auch eine etwas merkwürdige Antwort parat. Ziel der Quote sei es nicht, Frauen in Führungspositionen zu bringen, weil sie ihr Frausein dafür besonders qualifiziere, sondern qualifizierte Menschen in Führungspositionen zu bringen, obwohl sie als Frauen strukturelle Benachteiligungen erfahren. Ich würde gerne von diesem Senat und von der SPD wissen, worin die strukturelle Benachteiligung von Frauen bei der derzeitigen Besetzung von Gremien im Einflussbereich der Freien und Hansestadt Hamburg liegt.
Und vor allem würde ich sehr gerne wissen, warum dieser Senat und seine Behörden derzeit nach eigenem Bekunden Frauen strukturell benachteiligen und wie um alles in der Welt er das tut.
Ihre Fraktion kommt gleich noch zu Wort, von daher würde ich das zurückstellen.
Warum stellt der Senat diese Diskriminierung nicht einfach ab, sondern bemüht sich um ein Instrument, dessen wesentliches Merkmal die strukturelle Benachteiligung von Menschen mit dem vermeintlich falschen Geschlecht ist? Frau Dobusch, Sie können uns vorwerfen, dass wir keine moderne Großstadtpartei seien, aber das ist ein bisschen Ansichtssache.
Ich finde es deutlich fortschrittlicher von uns zu glauben, dass qualifizierte Frauen es eben von alleine auf diese Posten schaffen.
Meine Damen und Herren! Die Justizsenatorin hat hier in den gleichstellungspolitischen Blindflug geschaltet, will mit der vorgestellten Regelung die Besetzung von Gremien für die Zukunft fernsteuern und verliert dabei das Wesentliche aus den Augen: dass ein Mensch eben nicht aufgrund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Menschen sollten aus unserer Sicht allein aufgrund des Charakters, ihrer Fähigkeiten und ihrer Leistungen für einen Job beurteilt werden, nicht nach ihrem Geschlecht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Internet hat die Art, wie Menschen überall auf der Welt kommunizieren, sich informieren, partizipieren und auch wirtschaften, auf radikale und gleichzeitig auf fantastische Art und Weise verändert. Von überall auf der Welt kann jeder auf die gleichen Informationen und Daten zugreifen, kann sie konsumieren, für sich nutzen und weiterverarbeiten. Nie zuvor war es für junge, innovative Unternehmer, die angesprochenen Start-ups, so leicht möglich, mit einer guten Idee und dem nötigen Know-how neue Geschäftsmodelle einzuführen und Dienstleistungen für Menschen überall auf der Welt anzubieten. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass das bisher möglich ist, ist die Existenz der Netzneutralität. Die Gleichbehandlung aller Daten im Internet hat dazu geführt, dass für neue Innovationen niedrigschwellige Eintrittsbarrieren existieren. Für die Wettbewerbsfähigkeit eines Dienstes oder eines Produkts ist damit bisher vor allem dessen Qualität verantwortlich, nicht aber seine Erreichbarkeit im Netz, da diese bei allen anderen Konkurrenten, die es vielleicht am Markt gibt, bei Netzneutralität gleich ist.
In der analogen Welt macht es einen entscheidenden Unterschied, ob Sie Ihr Ladengeschäft in einer zentralen Einkaufsstraße wie zum Beispiel der Mönckebergstraße haben oder in Waltershof inmitten des Containerhafens. Je leichter der Zugang zu einem Geschäft ist, desto größer ist natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass der eine oder andere potenzielle Kunde dort vorbeikommt. Das wissen die Unternehmen, und deshalb zahlen sie für gute Standorte auch hohe Mieten. Das ist aber den meisten Start-ups nicht möglich. Im Internet ist das deswegen bisher weitgehend anders. Die Netzneutralität hat sichergestellt, dass hier Gutes schnell durch Besseres verdrängt werden kann, und damit wurde das Internet innerhalb kürzester Zeit zum innovativen Antreiber gesellschaftlichen, aber auch ökonomischen Fortschritts. Im Internet kann bisher quasi jeder einen Laden in der Mönckebergstraße eröffnen. Jedes Geschäft, jedes Angebot wird infrastrukturell genau gleich angeboten. Über Erfolg und Misserfolg entscheidet damit dann nicht die Zugänglichkeit im Netz, sondern allein die Attraktivität des Produkts, seine Bekanntheit und sein Nutzen.
Ich will an dieser Stelle nur zwei bekannte Beispiele von deutschen Unternehmen nennen, denen es durch die Netzneutralität erleichtert wurde, auch mit US-Unternehmen konkurrieren zu können. Da gibt es zum Beispiel das Unternehmen XING, das es nur durch die Netzneutralität geschafft hat, den amerikanischen Platzhirschen LinkedIn im deutschen Markt von den Nutzerzahlen her zu überholen. Und auch nur im Umfeld der Netzneutralität hat ein Unternehmen wie DailyDeal es geschafft, dem weitverbreiteten US-Pendant GROUPON wirklich ernsthafte Konkurrenz machen zu können. Diese zwei Beispiele stehen stellvertretend für unzählige kleine Unternehmen mit innovativen und guten Produkten, die sich schnell und erfolgreich auf einem bereits besetzten Markt sogar gegen diese US-Riesen durchsetzen können. Genau das gerät jetzt in Gefahr, und deswegen unterstützen wir den Antrag der SPD-Fraktion ganz ausdrücklich.
Wenn, wie gerade von der Telekom angekündigt, einzelne Provider – Herr Schmidt hat es ausgeführt – ihre Macht über den Netzzugang dazu nutzen, einzelne Dienstanbieter oder Tochterunternehmen zu bevorteilen und damit andere Anbieter zu diskriminieren, dann droht unsere Innovationsfähigkeit regelrecht abgetötet zu werden, dann zerstört das die Chancen für neue Start-ups und Gründer innovativer Produkte, und dann verschlechtert das letztendlich natürlich auch das Angebot für den Endkonsumenten, den User.
Es geht im konkreten Beispiel eben nicht darum, dass die Telekom ab einem gewissen Volumen, das ein Kunde verbraucht hat, dessen Zugang
zum Netz nur verlangsamt, sondern es geht vor allem darum, dass die Telekom angekündigt hat, den Zugang für spezielle Dienstleistungen eben nicht zu verlangsamen. Ebenso soll der Zugang zu Dienstleistungen von Anbietern, die die Telekom für eine schnellere Erreichbarkeit bezahlen, nicht verlangsamt werden. Damit würde über die Attraktivität einer Dienstleistung oder eines Produktes eben nicht mehr die Qualität, sondern die Zugänglichkeit entscheiden. Diese Zugänglichkeit – das ist der entscheidende Punkt – wird dann für sich zu einer Ware, die man sich kaufen kann oder in Zukunft vielleicht sogar kaufen muss, wann man Erfolg haben will. Im Umkehrschluss hieße das, dass ein etablierter Anbieter den Provider auch dafür bezahlen kann, dass eventuell zukünftig Konkurrenten eine gedrosselte Zugänglichkeit haben. Das würde das Internet fundamental verändern. Das Internet als Innovationstreiber, so, wie wir es heute kennen, wäre dann Geschichte.
Wenn diese Form der Diskriminierung erst einmal möglich ist, dann werden mit Sicherheit auch andere Provider diese Einnahmequelle für sich entdecken, und dann werden sich die Provider irgendwann generell dafür bezahlen lassen, wie schnell, wie stabil und in welcher Bandbreite sie die Daten einzelner Anbieter durch ihre Netze lassen. Es darf nicht dazu kommen, dass Provider Exklusiv-Verträge mit anderen Anbietern abschließen. Es darf nicht dazu kommen, dass nur noch die Suchergebnisse von speziellen Seiten in hoher Geschwindigkeit durchgelassen werden. Das nächste Facebook, das vielleicht schon im Kopf irgendeines Gründers existiert und Gestalt annimmt, wird am Anfang bestimmt niemals die Finanzkraft haben, um zu verhindern, dass es von einem etablierten Unternehmen vom Markt gedrängt wird, bevor es überhaupt die Chance hat, sich dort zu etablieren. Die CDU-Fraktion in Hamburg glaubt deshalb, dass die Netzneutralität ein schützenswertes Gut ist, und deswegen – ich habe es schon gesagt – werden wir den Antrag der SPD unterstützen, auf Bundesebene eine entsprechende Regelung zu finden.
Nicht einverstanden sind wir mit dem Vorhaben, die Verantwortung für diese Fragen auf die Länderebene zu übertragen, so wie Herr Scholz es bei "Spiegel Online" verlauten ließ. Die Verantwortung für ein weltweites Netzwerk in die Hände von 16 einzelnen Bundesländern zu geben, die 16 unterschiedliche Vorstellungen und vielleicht sogar 17 unterschiedliche Ideen davon haben, wie das gestaltet werden soll, erscheint uns unverantwortlich und kontraproduktiv.
In Punkt 2 des Antrags der SPD finde ich den zweiten Absatz daher ein bisschen kritisch. Werten Sie es als ein Zeichen dafür, dass wir diesen An
trag sehr wichtig finden, wenn wir trotzdem den gesamten Antrag annehmen.
Den Antrag der LINKEN werden wir ablehnen, weil wir finden, dass eigentlich schon alles im SPD-Antrag gesagt ist. Natürlich überweisen wir gerne und werden auch gerne im Ausschuss über beide Anträge diskutieren.
Herr Schmidt, Sie haben aus dieser Debatte ein bisschen eine parteipolitische Debatte gemacht.
Das ist an dieser Stelle gar nicht nötig. Wir brauchen nicht parteipolitisch zu werden, sondern können alle gemeinsam für einen bundeseinheitlichen Erhalt der Netzneutralität kämpfen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin den Kollegen von der FDP sehr dankbar, dass sie mit ihrem Antrag dieses Thema auf die Tagesordnung gebracht haben, denn auch aus Sicht der CDU-Fraktion ist es absolut notwendig, dass Hamburg sich an dem Hilfsfonds beteiligt, und es ist gleichzeitig – Frau Kaesbach hat es schon ausgeführt – völlig unverständlich, dass der Senat sich dieser morali
schen Verpflichtung gegenüber den Opfern bisher verweigert.
Frau Arndt, Sie haben geschildert, wie wichtig es ist, den Opfern von Missbrauch zu helfen, deshalb kann ich es noch weniger verstehen. Der Fonds ist notwendig, weil die Opfer sexueller Gewalt die Hilfe benötigen. Dass dies so ist, darüber sollten wir eigentlich heute nicht mehr sprechen müssen. Einmal abgesehen davon, dass einem das bereits der gesunde Menschenverstand sagt, waren auch die Ergebnisse, und das haben Sie, Frau Arndt, sogar gerade gesagt, des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch in dieser Hinsicht eindeutig. Übrigens war die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, wie Sie eben bereits erwähnten, eine SPD-Kollegin. Deswegen versteht man das an dieser Stelle noch weniger.
Opfer sexueller Gewalt brauchen nämlich diese Therapieangebote, brauchen Beratung und rechtlichen Beistand. Diese Hilfe zur Verfügung zu stellen ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung diesen Menschen gegenüber, denen ungeheuerliches Unrecht widerfahren ist. Die Bundesregierung hat hier mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs einen wichtigen Schritt zum Ausbau des Opferschutzes gemacht. Der Hilfsfonds ist eine entscheidende Maßnahme, um jedes Opfer sexueller Gewalt zukünftig sinnvoll, effektiv und vor allem individuell unterstützen zu können.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat bereits ihren Anteil zum Fonds, also die Bundesmittel in Höhe von 50 Millionen Euro, zur Verfügung gestellt. Weil sich die von der SPD regierten Länder, Frau Kaesbach hat es geschildert, derzeit schwer tun, ihren Anteil für diese so wichtige Gemeinschaftsaufgabe zu leisten, hat unsere Bundesfamilienministerin Frau Schröder bereits klargestellt, dass die Bundesgelder selbst dann fließen werden, wenn die Länder weiterhin mauern.
Das ist ein anerkennenswerter und wichtiger Schritt. Die Bundesregierung zeigt hier nämlich genau das Verantwortungsbewusstsein, das nötig ist. Es ist – ich kann es nur wiederholen – absolut unverständlich, dass der Senat dieses Verantwortungsbewusstsein nicht auch zeigt und stattdessen die Opfer sexueller Gewalt einfach im Stich lässt.
Auch die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Kollegin Frau Blömeke sind nur Ausflüchte. Da ist von Vorbehalten die Rede, die
Vergabe der Gelder aus dem Fond sei – ich zitiere – "überbürokratisch" und "nicht praxistauglich". Was Sie damit genau meinen, lieber Senat, das haben Sie aber an keiner Stelle gesagt, und auch von Ihnen, Frau Arndt, habe ich kein einziges wirkliches Argument gehört, warum man in diesen Fonds als Land nicht investieren sollte. Das ist eine absolut absurde Logik.
Weil der Senat die Regeln, nach denen Hilfe geleistet wird, vordergründig nicht optimal findet, möchte er lieber gar nicht helfen. Sie kritisieren, dass dieser Fonds auf drei Jahre begrenzt werden soll. Ich frage mich, ob drei Jahre denn nicht besser sind als gar nichts. Sie wollen lieber gar nichts tun, aber nichts tun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ist weder praxistauglich noch unbürokratisch. Nichts tun ist hier schlichtweg ein Schlag ins Gesicht der Opfer sexueller Gewalt.
Da ich in den vergangenen Tagen immer wieder lesen konnte, dass die SPD nicht zu einer Abnickerpartei verkommen möchte und sich nun ab und zu einmal gegen den Senat wendet, kann ich an dieser Stelle nur an Sie appellieren, vielleicht noch einmal in sich zu gehen. Das wäre ein schöner Punkt, bei dem Sie vielleicht gegen den Senat und für den Antrag der FDP stimmen könnten. Wir als CDU-Fraktion werden dies nämlich tun. – Vielen Dank.
Herr Senator, Sie haben unheimlich lange geschildert, worum es hier nicht geht. Dann haben Sie kurz geschildert, worum es geht. Außer, dass Sie sagen, Sie hätten schlechte Erfahrungen mit einem anderen Fonds und die Opfer würden eigentlich etwas wollen, was man nicht entschädigen könnte, habe ich von Ihnen kein wirkliches und fachliches Argument dafür gehört, warum Sie in diesen Fonds nicht investieren wollen. Deswegen noch einmal die genaue Frage: Warum wollen Sie als Land hier der Verantwortung nicht nachkommen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei Herrn Scheele war ich eine Sekunde zu spät, Sie haben Ihr Manuskript schon zusammengepackt. Eine Antwort auf meine Frage habe ich trotzdem leider nicht bekommen, deswegen stelle ich mich noch ein zweites Mal hier hin. Vielleicht kommen Sie gleich noch einmal nach vorn,
und vielleicht finden Sie irgendetwas in Ihrem Redemanuskript, was einen Aufschluss darüber zulässt, warum Sie in diesen Hilfsfonds nicht investieren wollen.
Frau Leonhard, ich habe bei Ihnen auch kein genaues Argument gehört; deutlich fachlicher war es – dafür vielen Dank. Aber die GRÜNEN jetzt aufzufordern, ihre Oppositionsarbeit niederzulegen, weil sie auf Bundesebene gucken sollen – das finde ich an der Stelle ein bisschen schwach, das Thema zu Wahlkampfzwecken zu benutzen.
Die Rede von Herrn Scheele, das hat Frau Blömeke auch schon gesagt, war eine absolute Nullnummer. Sie war ein gutes Beispiel dafür, wie man eine Rede hält, ohne auch nur ein einziges konkretes Argument zu nennen.
Das Einzige, was ich gelernt habe, ist, dass ein Brief von Herrn Scheele ähnlich viel wert ist wie 2 Millionen Euro, denn ansonsten könnten Sie diesen Vergleich kaum ziehen. Herr Scheele, vielleicht wollen Sie dazu noch etwas sagen, wenn nicht, dann wäre das schade, denn ich habe keine Antwort bekommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist durchaus zu begrüßen, dass der Senat sich vorgenommen hat, uns Frauen dabei zu unterstützen, selbstbestimmt und gerecht am Leben in unserer Stadt teilhaben zu können. So lautet der Titel dieses Rahmenprogramms. Auch wir sind davon überzeugt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern zu jeder modernen Gesellschaft dazugehört. Auch wir sind davon überzeugt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Gewinn für alle Menschen ist, weil sie die Gesellschaft vielfältiger und gerechter macht. Auch wir sind davon überzeugt, dass die Gleichstellung die Chancen auf Innovation und wirtschaftlichen Wohlstand in unserer Stadt erhöht.
Das vorgelegte Rahmenprogramm wird dazu nur leider nicht beitragen. Allein schon das Frauenbild, das ihm zugrunde liegt, verleitet mich zu der Annahme, dass sich der Senat nicht wirklich mit uns starken und selbstbestimmten Frauen von heute beschäftigt hat.
Es ist ein Frauenbild, das uns Frauen auf breiter Front implizit die Fähigkeit abspricht, uns in dieser Welt durch unseren eigenen Willen und unsere eigene Leistung durchsetzen zu können, ein Frauenbild, das davon ausgeht, dass wir Frauen in fast jedem Lebensbereich – denn fast jeden Lebensbereich tangiert dieses Rahmenprogramm – staatlich verordnete Steigbügelhalter brauchen, um erfolgreich zu sein. Ich bin davon überzeugt, dass ein solch plumpes Frauenbild keiner Frau in Hamburg hilft, und ich bin davon überzeugt, dass ein so
plumpes Frauenbild auch keiner Frau in Hamburg wirklich gerecht wird.
Herr Kienscherf, wenn Sie aus Ihrer Partei austreten möchten, dann können Sie das gern machen, aber ich muss aus meiner Partei nicht austreten.
Im Gegenteil, der hier vorliegende Bericht unterstellt uns Frauen, dass unseren Entscheidungen, unseren Ambitionen und unseren Zielen ein kollektiver Fehler zugrunde liegt, der dazu führt, dass wir nicht in Aufsichtsräten vertreten sind, dass wir nicht das Richtige studieren, dass nach uns nicht genügend Straßen benannt werden und zu guter Letzt auch noch, dass wir uns nicht genügend bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren. Das vorgelegte Rahmenprogramm, das namentlich zwar die Selbstbestimmung verspricht, ist durchdrungen von der fast schon diskriminierenden Annahme, dass wir Frauen im Jahr 2013 nicht in der Lage sind, für uns selbst die richtigen Entscheidungen zu treffen, um uns aufgrund unserer Qualifikationen, unseres Willens und unseres Ehrgeizes am Ende durchzusetzen – eine Annahme, die nur den Schluss zulässt, dass der Senat uns Frauen gern an die Hand nehmen möchte, um uns den richtigen Weg zu zeigen. Wo bitte, liebe Frau Schiedek, findet sich dann noch die Selbstbestimmung wieder, die dieses Programm verspricht?
Dass es für Frauen eine enorme Herausforderung gibt, der Männer so nicht ausgesetzt sind, ist für uns alle klar. Die ergibt sich aus vielen einzelnen Herausforderungen, die daraus resultieren, dass wir das biologische Privileg haben, Kinder gebären zu dürfen und zu können.
Jede Frau, die sich mit der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf schon einmal auseinandergesetzt hat – und das haben wahrscheinlich die meisten von uns getan –, weiß aber, wie schwierig das ist und dass es hohe Anforderungen an uns alle stellt. Deshalb ist es richtig, dass der Staat hier Rahmenbedingungen schafft, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Die Bundesregierung hat auf Initiative von Ursula von der Leyen noch zuzeiten der Großen Koalition daher das Elterngeld eingeführt und auch den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gesetzlich verankert.
Das waren zwei richtige Maßnahmen, die es Frauen in der gesamten Bundesrepublik erleichtern, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Hamburg hinkt im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aber entgegen dem, was Herr Senator Scheele uns weismachen möchte, deutlich hinterher. Hamburg hat derzeit mit einem Verhältnis von 1:5 den schlechtesten Betreuungsschlüssel aller West-Bundesländer bei der Krippenbetreuung. Wenn Sie, lieber Senat, uns Frauen wirklich einen Gefallen tun wollen und wenn Sie wirklich etwas gegen Karrierehemmnisse tun wollen, dann setzen Sie bitte hier an.
Meine Damen und Herren! Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum, die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt und auch die Vereinbarkeit von Familie und Politik – all das sind Bereiche, in denen Politik gern Rahmenrichtlinien setzen kann. Dafür muss uns Frauen aber bitte wirklich nicht erzählt werden, dass wir das Falsche studieren, dass wir die falschen Berufe ergreifen oder dass wir uns ehrenamtlich falsch engagieren.
Aufgrund von Frau Schiedeks Wunsch, bundespolitisch ein wenig aufzufallen, hat Hamburg dann auch eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel gestartet, eine gesetzliche Frauenquote von mindestens 40 Prozent in den Aufsichtsräten aller privatwirtschaftlichen Unternehmen zu verankern.
Warum auch vor der eigenen Tür kehren, Frau Schiedek, wenn die große Bundespolitik lockt. Es ist schlicht verantwortungslos, privaten Unternehmen unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung alles vorschreiben zu wollen.
Es ist besonders verantwortungslos, wenn Sie etwas fordern, was Sie selbst hier in Hamburg nicht in der Lage sind einzuhalten. In den öffentlichen Unternehmen, dort, wo der Senat die Chance hat, die Zusammensetzung von Aufsichtsräten zu bestimmen, liegt der Anteil der Frauen nicht bei den 50 Prozent, die Frau Dobusch angesprochen hat, auch nicht bei den 40 Prozent, die Sie auf Bundesebene gefordert haben, er liegt bei knapp 20 Prozent.
In einigen öffentlichen Unternehmen ist der Frauenanteil in Aufsichtsräten seit dem Regierungswechsel sogar massiv gesunken. Eine Quote, die
dieser Senat selbst nicht in der Lage ist zu erfüllen, sollte er also auch keinem Unternehmen aufbürden.
Fremdbestimmung von Unternehmen ist für unseren Senat aber anscheinend ein neues Lieblingsthema. Dass Sie sich inzwischen schon dazu berufen fühlen, selbst in die kleinsten Details der Unternehmensführung hineinzuregieren, hat Frau Senatorin Prüfer-Storcks, die heute sogar da ist,
mit Ihrem, sagen wir vorgezogenem Aprilscherz zum Verbot von Stress am Arbeitsplatz bereits eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Verstehen Sie doch bitte, lieber Senat, dass man auf dieser Welt nicht alles vorschreiben kann und auch nicht alles vorschreiben sollte. Daher ist es mir ein Rätsel, warum Senator Horch als Wirtschaftssenator nicht auch vielleicht einmal etwas dazu sagt.
Zusammenfassend: Wir brauchen als Frauen keine Nachhilfelehrer. Uns muss nicht gesagt werden, was wir zu tun und zu lassen haben, welche Berufe wir zu ergreifen haben, sondern Sie sollten anfangen, uns als das zu sehen, was wir sind, und zwar selbstbewusst, selbstbestimmt und hundertprozentig in der Lage, unsere eigenen Entscheidungen zu treffen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir von der CDU begrüßen, dass die SPD heute dieses Thema angemeldet hat. Auch wir sehen es als ein wichtiges Thema an und sind der Überzeugung, dass Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, Hilfe benötigen. Dies gilt natürlich besonders für die Opfer häuslicher Gewalt. Deshalb unterstützen wir es, dass durch eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser sichergestellt wird, dass Frauen, die einmal Opfer von Gewalt geworden sind, ein Ort des Schutzes geboten wird, und wir begrüßen die Sanierung und auch die Modernisierung der bisher fünf bestehenden Frauenhäuser in Hamburg.
Sie merken, dass der Grundtenor positiv ist, deswegen nehmen wir den Antrag auch an. Ein paar Kritikpunkte hätte ich allerdings doch noch. Wir bedauern ausdrücklich, dass der Senat das Aus für ein Wohnprojekt für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind, beschlossen hat. Schwarz-Grün hatte das Projekt in der letzten Legislaturperiode ins Leben gerufen, weil wir damals der Meinung waren – und es auch heute noch sind –,
dass dieser besonderen Form der Gewalt gegen Frauen auch mit einer besonderen Institution begegnet werden muss – dies umso mehr, weil der Opferschutz in der Frage von Zwangsehen häufig vor ganz speziellen kulturellen Herausforderungen steht. Um dem angemessen begegnen zu können, hätte Hamburg das Wohnprojekt wirklich gebraucht.
Das Projekt war bereits ausgeschrieben, und es gab schon Träger, die sich bereit erklärt hatten, dieses Haus betreiben zu wollen. Aus unserer Sicht ist es daher unerklärlich, wie der Senat auf der einen Seite in der Stellungnahme zur vorliegenden Drucksache auf Seite 2 den Opferschutz zu einem – ich zitiere – "Schonbereich" erklären kann und gleichzeitig ein so wichtiges Projekt zum Opferschutz einfach streicht; das passt wirklich nicht zusammen.
Meine Damen und Herren! Die CDU unterstützt prinzipiell den vorgelegten Landesaktionsplan "Gewalt gegen Frauen". Mehrere Fragen bleiben jedoch noch offen. Wie sollen die betroffenen Behörden zukünftig zusammenarbeiten? Dazu hat Frau Kammeyer etwas gesagt, aber aus meiner Sicht noch nicht genügend. Wie soll den Frauen tatsächlich geholfen werden? Wie soll die konkrete Beratung aussehen? Und wo kann nicht nur der bürokratische Aufwand zurückgefahren werden, sondern wo kann insbesondere der Zugang zu den Frauenhäusern erleichtert werden? Hier erwarten wir vom Senat noch entsprechende Antworten.
Insgesamt bleibt zu sagen, dass wir die positiven Ansätze der vorgestellten konzeptionellen Weiterentwicklung der Frauenhäuser gutheißen, aber natürlich auch im Auge behalten werden. Wir möchten Sie daher auffordern, weiterhin regelmäßig darüber zu berichten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die CDU unterstützt den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung, und deshalb, lieber Herr Abaci, können wir Ihren Antrag bis auf einen Punkt unterstützen.
Hamburg ist eine Stadt, die von jeher ihre besondere Kraft und ihren einzigartigen Charme aus ihrer Toleranz und Weltoffenheit gezogen hat. Aus diesem Grund hat sich die Stadt schon in der vergangenen Legislaturperiode unter Schwarz-Grün der Charta der Vielfalt angeschlossen. Wir unterstützen daher den Nachfolgesenat dabei, in dieser Tradition auch zukünftig gegen Diskriminierung und Alltagsrassismus zu kämpfen. Beides darf in unserer Stadt keinen Platz haben.
Die einzelnen Maßnahmen, die die SPD-Fraktion in ihrem Antrag aufgelistet hat, scheinen uns mal mehr, aber auch mal weniger zielführend zu sein. So können wir Punkt 6, der anonymisierten Bewerbung, nicht zustimmen. Ich glaube fest daran, dass wir mittlerweile in einer Welt leben, in der der Fachkräftemangel es den Unternehmen gar nicht mehr ermöglicht zu unterscheiden, ob jemand vielleicht spanisch aussieht oder zum Beispiel einen türkischen Nachnamen hat. Ich habe eine Mitarbeiterin, deren Nachnamen ich anfangs nicht einmal aussprechen konnte, aber das wäre der letzte Grund gewesen, warum ich sie abgelehnt hätte. Und ich glaube, das geht vielen Unternehmern in dieser Stadt mittlerweile auch so.
Eine weitere Frage, die sich mir stellt, ist, ob die Gelder, die in die vorgesehenen Werbemaßnahmen fließen sollen, nicht an anderer Stelle wirksamer hätten verwendet werden können. Das große Ziel aber teilen wir. Deswegen können wir Ihrem Antrag – außer zu Punkt 6 – auf jeden Fall zustimmen.
Nicht zustimmen werden wir jedoch dem Zusatzantrag der LINKEN, der uns formal etwas zweifelhaft erscheint.
Sie reden hier immer von – ich zitiere – "ausreichenden Ressourcen", die verwendet werden sollen. Das ist uns an dieser Stelle nicht konkret genug.
Auch nicht zustimmen werden wir dem Zusatzantrag der GRÜNEN, da uns die Einbeziehung der Bürgerschaft in die Erarbeitung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus doch etwas unangemessen bürokratisch erscheint. Rassismus und Intoleranz begegnet man nämlich aus unserer Sicht nicht mit unnötigen, komplizierten Verfahren, sondern durch konkretes Handeln. Und da sind wir alle, vor allen Dingen natürlich der Senat, in der Pflicht.
Für ihn und uns alle sollte es auch zukünftig heißen: Gemeinsam gegen Diskriminierung und Rassismus in Hamburg, für Vielfalt und Toleranz. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor die Stellungnahme heute Morgen kam, war ich schon da
bei, eine Rede vorzubereiten, in der ich der SPDFraktion, vor allem aber dem Senat noch einmal erklären wollte, wie wichtig es wäre, nicht nur bei der IBA einen Hotspot zu errichten, sondern das Projekt auch für die ganze Stadt anzugehen. Aber Gott sei Dank kam dann die wenn auch etwas merkwürdige Stellungnahme, und ich konnte zumindest sehen, auch wenn der Senat es bis zu diesem Zeitpunkt nicht ganz verstanden hat, dass es scheinbar irgendjemand in der SPD-Fraktion – Herr Schmidt, vielleicht waren Sie das, ich würde es Ihnen zutrauen – verstanden und an den Senat weitergetragen hat. Von daher sind Sie vielleicht der Einzige, der sich ein bisschen am Puls der Stadt und des Zeitgeschehens bewegt.
In dem Fall – Sie haben eben die Hausaufgaben angesprochen – haben Sie dann vielleicht die Hausaufgaben für den Senat gemacht. Anders aber Herr Scholz und der Senat. Ich habe es fast als ein bisschen lachhaft empfunden, dass die Behörde sich in der Ablehnung, warum dieser Hotspot oder das freie WLAN nicht kommen könne, als nicht zuständig sah, wo der Bürgermeister uns doch in den letzten zwei Jahren bewiesen hat, dass er eigentlich für so ziemlich alles zuständig ist.
Dann aber die Kehrtwende mit der Stellungnahme und im Endeffekt ein – da bin ich bei Ihnen, Herr Schmidt – erfreuliches Ergebnis, auch wenn es auf eine durchaus sehr unprofessionelle Art und Weise präsentiert wird, denn ich weiß gar nicht, was an diesen neuen Erkenntnissen, die auch schon Herr Steffen beschrieben hat, so neu sein soll. Berlin hat seit Ewigkeiten Hotspots in der ganzen Stadt,
und ich weiß nicht, was man da über Weihnachten jetzt noch Neues erkennen konnte. Da hat Herr Steffen schon eine gute Argumentation geliefert, vielleicht lag es wirklich an einem WLAN.
Wenn wir nicht nur an die IBA denken, sondern an all die Start-ups oder die Online-Wirtschaft, für die ein freies WLAN vielleicht in der ganzen Stadt sinnvoll sein könnte, dann kann man nur sagen, wenn die so hemmungslos unprofessionell arbeiten würden wie der Senat in dieser Sache, dann hätten viele von ihnen schon Insolvenz angemeldet.
Die Ablehnung wurde anfangs mit der Unfinanzierbarkeit begründet. Da habe ich heute doch direkt einmal in der Behörde angerufen und gefragt, welche Finanzierungssumme denn überhaupt veranschlagt würde. Voller Erstaunen konnte ich feststellen, dass man diese Finanzierungssumme noch nie ausgerechnet hat. Das fand ich auch sehr schön am Rande. Das ist erst recht ein Armutszeugnis für die Stadtentwicklungsbehörde, aber
von Frau Blankau habe ich auch nichts anderes erwartet.
Herr Scholz hat uns ordentliche Rahmenbedingungen für die Internetwirtschaft versprochen und wollte mit festem Willen – auch das ein Zitat – den Internetstandort Hamburg stärken. Nachdem das erst abgelehnt und nur vielleicht auf Drängen der SPD-Fraktion oder wessen Eingebung auch immer weiterbetrieben wurde, muss man sagen, dass das Worthülsen und heiße Luft gewesen sind. Wir wollen auf jeden Fall gerne mehr Hotspots in der Stadt schaffen, denn unter der SPD-Regierung scheinen Sie sonst vielleicht nicht mehr Hotspots zu schaffen, sondern irgendwann offline zu gehen. So kann es in Hamburg dann auf jeden Fall weitergehen, aber bitte nicht mit Ablehnungen.
Herr Schmidt, Sie haben die Hausaufgaben angesprochen. Wenn Sie zukünftig die Hausaufgaben des Senats weiterhin so wunderbar übernehmen, bin ich ganz auf Ihrer Linie. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Unterbringung einer zunehmenden Zahl Obdachloser und Wohnungsloser, insbesondere die steigende Anzahl von Obdachdachlosen aus Osteuropa, stellt die Stadt in der Tat – hier können wir alle auf Herrn
Karrenbauer hören – vor eine neue, große Herausforderung.
Viele Flüchtlinge mussten sich in den vergangenen Tagen und Wochen mit der Unterkunft in Zeltlagern zufriedengeben. Das kann – und hier sind wir uns, glaube ich, alle einig – nicht die Lösung sein. Herr Senator Scheele, der heute leider fehlt, hat bei der Pressekonferenz am Dienstag aber immerhin darauf hingewiesen, dass zusätzlich 1000 Plätze als Maßnahme in der öffentlichen Unterbringung bereitgestellt werden. Dies, Herr Scheele – das kann man ihm ausrichten, Herr Lohmann, Sie nehmen das bestimmt mit – begrüßen wir auf jeden Fall. Wir bitten Sie aber natürlich um eine schnelle Umsetzung. Hier ist in erster Linie zwar der Senat in der Pflicht zu handeln, alle anderen Fraktionen sollten ihn dabei aber in jedem Fall unterstützen. Von daher, Herr Lohmann, auch wenn Sie gerade nicht zuhören, haben Sie bei dem Kraftakt, von dem Sie gesprochen haben, unsere Unterstützung.
Wichtig ist es aus Sicht der CDU aber, einen engen Dialog mit den Anwohnern und den Bezirken zu führen, um schnell mögliche Lösungen zu finden. Sie müssen in den Prozess einbezogen werden, wenn dieses Vorhaben tatsächlich gelingen und das Problem auf Dauer gelöst werden soll und nicht jeden Winter aufs Neue, wie es leider bisher häufig der Fall war. Der Winter kommt nicht überraschend, wir brauchen eine langfristige Lösung, und hier komme ich wiederum zu den Anträgen der LINKEN und der GRÜNEN. Der Antrag der LINKEN verknüpft verschiedene Elemente; deswegen muss man ihn etwas differenziert betrachten. Da ist zum einen die Situation der Flüchtlinge in der Erstunterbringung. Keine Frage, die Unterbringung in Zelten kann keine Dauerlösung sein, da sind wir uns alle einig. Herr Senator Scheele hat bereits versprochen, dass diese Situation bis Dezember 2012 gelöst sein soll; der November hat jetzt noch zwei Tage, von daher dürfen wir gespannt sein. Die beheizbaren Zelte für die Zentrale Erstaufnahme in der Sportallee sollen ab Dezember nur noch im Notfall belegt werden, so der Tenor am Dienstag.
Punkt 3 im Petitum ist allerdings aus unserer Sicht etwas fragwürdig. Die geforderte Verpflichtung der SAGA GWG geht zu weit. Gespräche über Lösungen und eine Einbindung der SAGA GWG in Wohnungsprojekte für Wohnungslose sind allerdings zu unterstützen, ein Dialog ist mit Sicherheit effektiver und gewinnbringender, als Druck auszuüben.
Zu Punkt 4 des Petitums: Wir haben bereits ein Winternotprogramm – das wissen wir alle –, das in jedem Jahr erneut auf den Prüfstand kommt. Na
türlich muss der Senat alle möglichen Anstrengungen unternehmen, um eine ausreichende Zahl von Plätzen für Obdachlose zur Verfügung zu stellen. Es darf sich auf keinen Fall wiederholen, dass, wie in diesem Jahr, nur zwei Wochen nach Beginn des Winternotprogramms bereits alle Plätze belegt sind. Das war – vielleicht nicht vergangenes Jahr, aber vor einiger Zeit – etwas absehbarer. Zu dieser Situation hätte es nicht unbedingt kommen müssen, wenn man das früher in die Planung einbezogen hätte. Allerdings halten wir es für ein bisschen fragwürdig, dass sowohl die LINKE als auch die GRÜNEN in ihrem jeweiligen Antrag die Situation der Wanderarbeiter aus Osteuropa – dieser Terminus stammt von Ihnen, nicht von mir – mit der Not von Flüchtlingen vor politischer Verfolgung und Krieg gleichsetzen. Es muss an dieser Stelle die Frage erlaubt sein, ob es wirklich im Sinne eines Winternotprogramms gegen Obdachlosigkeit sein kann, dass Menschen, die zum Geld verdienen in unsere Stadt kommen, Angebote für Obdachlose zum Teil offenkundig als Möglichkeit nutzen, eine kostenlose Unterkunft zu finden. Ich bin mir absolut darüber im Klaren, dass dies ein sehr heikles Thema ist, das auf jeden Fall einer differenzierten Behandlung bedarf, aber wenn sich alle Fraktionen einig sind, dass wir über osteuropäische Wanderarbeiter reden und dass es sie gibt, dann sollte zukünftig auch überprüft werden, ob alle Hilfesuchenden wirklich Hilfe benötigen.
Hilfe benötigen.
Es ist schon sehr auffällig – das wurde bereits angesprochen –, dass in der Unterkunft in der Spaldingstraße 95 Prozent der Obdachlosen aus Osteuropa kommen und nur 5 Prozent Nichtosteuropäer sind. Es kann nicht nur darum gehen, bis ins Unendliche mehr Plätze zu schaffen, auch wenn natürlich klar ist, dass wir – das sage ich ausdrücklich – niemanden bei Minusgraden draußen auf der Straße schlafen lassen dürfen und können. Wir stecken hier als Stadt momentan in einer Zwickmühle, das haben Sie, Herr Lohmann, ein bisschen beschrieben. Wir müssen uns also gemeinsam Gedanken darüber machen, wie und wo in den nächsten Jahren ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten in den Bezirken zur Verfügung gestellt werden können. Die GRÜNEN sprechen daher von einem Konzept und verlangen eine Gesamtanalyse der Wohnungslosigkeit. Die aktuelle Frage ist aber aus unserer Sicht eher, wie wir schnell zu einer Lösung mit den Anwohnern und Bezirken gelangen, zumindest für dieses Jahr. Dazu liegen seit Dienstag Zahlen vom Senat vor. Der Antrag der GRÜNEN ist aus unserer Sicht richtig, das möchte ich deutlich betonen, aber dieser Punkt ist noch nicht ganz zielführend. Wir brauchen für die aktuelle Problematik eine Lösung. Aktuell sind wir nämlich in der Situation, dass in Hamburg jeden Monat 300 Asylsuchende dazukom
men, die unsere Hilfe benötigen. Um die Situation der Wohnungslosen kurzfristig spürbar zu verbessern, fordern wir den Senat daher auf, weitere Möglichkeiten zur Unterbringung in Gebäuden zu schaffen und dabei unbedingt die Bezirke einzubeziehen. Herr Lohmann, wenn Sie sagen, sie seien dort auf einer Podiumsdiskussion gewesen, dann finde ich das zwar auf der einen Seite sehr löblich, aber ich hoffe dennoch, dass der Dialog mit den Bürgern nicht nur in Form einer Podiumsdiskussion stattfindet.
Dazu gehören auch gezielte Gespräche im Vorfeld mit den Anwohnervereinen vor Ort, die Planung von Spielmöglichkeiten für Kinder und die von sanitären Einrichtungen. Hieran können sich alle Fraktionen beteiligen. Anschließend sollte der Senat dann aber endlich – hier bin ich wieder beim Antrag der GRÜNEN und auch bei dem der LINKEN – ein langfristiges Konzept erarbeiten, damit wir nächstes Jahr nicht wieder vor der gleichen oder einer ähnlichen Problematik stehen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Rose, liebe Frau Fegebank, Sie beide haben sich als meine Vorredner in Ihren fast alarmistischen Beiträgen immer wieder auf den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bezogen.
Man könnte aber den Eindruck bekommen, dass Sie diesen Bericht oder zumindest den Entwurf des Berichts nicht wirklich gelesen haben,
denn sonst wüssten Sie, dass auf Seite 3 der 535 Seiten schon die zentralen Sätze stehen – ich zitiere –:
"Alles in allem belegen die Daten eine positive Entwicklung der Lebenslagen in Deutschland: […] Die Arbeitslosigkeit insgesamt ist auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung […], die Arbeitslosenquote Jugendlicher hat sich halbiert und auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen konnte deutlich reduziert werden."
"Gerade vor dem Hintergrund der Finanzund Wirtschaftskrise ist dies eine beachtlich positive Entwicklung."
Das ist das Ende des Zitats, auch wenn es in diesem Falle von mir kommen könnte.
Bevor Sie sich also das nächste Mal hier hinstellen und ernsthafte Probleme leichtfertig dramatisieren, würde ich Ihnen dringend raten, sich mit Ihren Quellen besser zu beschäftigen.
Eine Sache wird aus dem Armutsbericht ziemlich deutlich, nämlich dass wir lieber weiter daran arbeiten sollten, Menschen in Arbeit zu bringen, denn das einzig wirksame Mittel gegen Armut ist, Menschen in Arbeit zu bringen, von der sie leben können. Und da, Frau Fegebank, bin ich bei Ihnen, Sie haben es auch angesprochen: Arbeit, von der man leben kann. Wir als Politik müssen dann aber auch alle unsere Hausaufgaben machen. Es darf keiner in die Tarifautonomie eingreifen wollen, der nicht gleichzeitig vor seiner eigenen Haustür kehrt und als öffentliche Hand unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gerechtes Auskommen sichert. Lieber Herr Scholz, dieser Appell geht an Sie oder in diesem Fall auch an Herrn Rose, der das vorhin auch gesagt hat: Der Schrei nach einem Mindestlohn wirkt ziemlich vermessen, wenn man sich in der Berichterstattung der letzten Tage anschaut, wie es in der Stadt Hamburg gehandhabt wird. Mehr als 35 000 Menschen müssen, obwohl sie für eines der 350 Unternehmen der Stadt arbeiten, zum Sozialamt, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht und sie aufstocken müssen.
Wie lässt sich diese Personalpolitik damit vereinbaren, dass Sie auf der anderen Seite neue hochdotierte Jobs schaffen? Es werden gerade zwei ganze Landesbetriebe neu geschaffen, und dort werden viele Stellen in solche mit höheren Gehältern umgewandelt. Aus A12 wird dann ganz schnell A14, und die Stadt zahlt im Endeffekt mehr.
Vom Senat wird leider Wasser gepredigt, aber Wein getrunken, und damit muss Schluss sein.
Staatliche Umverteilung durch eine Vermögensteuer oder einen höheren Spitzensteuersatz, wie es von vielen auf Bundesebene, aber auch hier in Hamburg gefordert wird, kann dabei nicht die Lösung sein. Diese beiden staatlichen Regulierungen treffen nämlich eben nicht die Millionäre, die DAX
Vorstände oder die Banker, sondern unseren Mittelstand, all die mittelständischen Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und die ihr Vermögen selbstständig erarbeitet haben.
Geht es unseren Unternehmern, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden, schlecht, geht es auch unseren Arbeitnehmern schlecht, denn dann haben diese Menschen schlicht keinen Job mehr.
Und das können nicht einmal die Menschen wollen, die nach einer staatlichen Regulierung schreien. Die Steuereinnahmen sprengen momentan alle Rekorde, und trotzdem kommt das Geld nicht bei den Menschen an, die in Armut leben. Um diesen Menschen das Geld zur Verfügung zu stellen, ist aber nicht ein weiteres staatliches Regulierungsmittel vonnöten, sondern eine richtige Schwerpunktsetzung der Politik. In Hamburg erleben wir momentan, dass wir die höchsten Steuereinnahmen seit Jahren haben und trotzdem das Geld nicht bei den Menschen ankommt, die bedürftig sind.
Stattdessen werden lieber teure Wahlgeschenke finanziert.
Liebe SPD-Fraktion, es ist auch an Ihnen, dem Senat auf die Finger zu schauen, auch wenn Sie der gleichen Partei angehören. Wenn Sie wollen, dass die von Ihnen beschriebene Schere zwischen Arm und Reich unsere Gesellschaft nicht teilt, dann muss Ihr Senat andere Schwerpunkte setzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diese Vorlage muss ich aufgreifen: Ich werde heute auch nicht singen.
Herr Schmidt, vielen Dank für diesen Antrag. Das meine ich ganz ernst. Vor allem der Ansatz Ihres Antrags ist absolut unterstützungswürdig.
Da sind Sie überrascht, nicht wahr?
Wir finden auch, dass der Musikstandort Hamburg gestärkt werden muss und nicht nur die Hochkultur, sondern auch die von Ihnen angesprochene Club- und Festivalszene. Und aufgrund der guten Ansätze werden wir dem Antrag auf jeden Fall zustimmen.
Vielen Dank. Wenn meine eigene Fraktion kaum da ist, ist es doch schön, wenn die SPD klatscht.
Aufgrund der vielen guten Ansätze wollen wir Ihrem Antrag auf jeden Fall zustimmen, aber wir wären natürlich keine gute Opposition, wenn wir nicht auch ein bisschen genauer hinschauen würden. Von daher gibt es die eine oder andere Kleinigkeit, die wir noch ein wenig bedenklich finden. Wir sehen aber das Potenzial von Hamburg als Musikstandort. Wir wissen, dass die Beatles hier aufgewachsen sind,
und Herr Schmidt hat vorhin schon weitere tolle Bands und Künstler erwähnt – Jan Delay oder Revolverheld könnte man noch hinzufügen –, die Hamburg über seine Grenzen hinweg in ganz Deutschland, aber auch in Europa bekannt ge
macht haben. Wir haben einen ganz tollen Popkurs, der nicht unerwähnt bleiben sollte, der ganz viele junge Talente nach Hamburg holt. Trotz der Krise des Musikverlagswesens ist Hamburg hier eine Metropole, die standhaft bleibt.
Das einzige, was ich – so gut der Antrag auch ist – ein bisschen fragwürdig finde, ist das rote Konzept in der Kulturpolitik. Wir haben das bei der Debatte um die Kulturtaxe thematisiert. Ihr Wirtschaftssenator hat darüber gesprochen, aber das Wort "Kultur" nicht so richtig erwähnt, auch nicht das Reeperbahn Festival, das in Ihrem Antrag doch ein relativ zentraler Punkt ist. Da gibt es bei mir ein paar Fragezeichen, denn im Senatsantrag zur Kulturtaxe steht genau dieses Reeperbahn Festival als förderwürdige Institution.
Wenn man diese beiden Anträge nebeneinander legt, dann liegt so ein bisschen die Vermutung nahe, dass man da gerne im Vorwege ein Erfolgserlebnis schüren möchte, um dann im Juni 2013 festzustellen, dass dafür eh Geld da ist. Das wirkt ein ganz klein bisschen alibimäßig, aber vielleicht können Sie mich noch vom Gegenteil überzeugen. Denn wir finden, die Kulturtaxe sollte eine Zusatzförderung sein, und wenn Sie die Kultur so fördern wollen, wie es in diesem Antrag klingt, dann hoffe ich, dass Sie das weiterhin mit der Kulturtaxe tun werden und es nicht als Zusatzförderung ausgeben.
Sie haben gesagt, Sie wollten zu London aufschließen. Ich fürchte, allein durch diesen Antrag wird das wahrscheinlich nicht ganz klappen,
aber man muss ja einmal irgendwo anfangen. Darum vielen Dank für diesen guten Antrag, dem wir gern zustimmen. Vielleicht unterstützen Sie Frau Dobusch im Kulturbereich, dann bekommen wir auch weiterhin so schöne Anträge. Wir hoffen auf mehr Anträge dazu aus unseren Reihen und aus Ihren Reihen, bei denen wir uns gegenseitig unterstützen können, denn ich glaube, das braucht Hamburg am meisten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Internet hat die Art, wie Menschen überall auf der Welt kommunizieren und sich informieren können, auf radikale und fantastische Weise verändert. Das ist Fakt und das ist uns allen parteiübergreifend bewusst. Seit einiger Zeit hat diese Entwicklung durch die Verbreitung kleiner technischer Wunderwerke – Herr
Schmidt hat das iPhone vorhin schon hochgehalten, fast alle haben mittlerweile ein solches oder ein ähnliches Smartphone in der Tasche – eine Dynamik aufgenommen, die das Potenzial des Internet auf eine völlig neue Stufe stellt. Heutzutage steht einem nicht mehr nur am heimischen Schreibtisch das World Wide Web zur Verfügung, sondern im wahrsten Sinne des Wortes worldwide. Auf wenigen Quadratzentimetern kann heute jeder den Zugang zum Wissen der Welt in seiner Hosentasche mit sich herumtragen oder sich mit Personen an fast jedem Ort auf der Welt vernetzen. Durch die zunehmende Verbreitung des sogenannten Clouding, also der Speicherung von privaten und geschäftlichen Dateien im Internet, kann man inzwischen sogar von überall auf die eigenen Dateien zugreifen und daran arbeiten, egal, ob man im Büro sitzt oder mit einem Kaffee zum Beispiel an der Alster. Einzige Voraussetzung dafür ist ein stabiler und sicherer Zugang ins Internet.
Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr haben rund 5 Millionen Menschen unsere Stadt als Touristen oder als Geschäftsreisende besucht. Jeder fünfte davon kam aus dem Ausland. Während Besitzer von Smartphones und Tablets aus Deutschland in der Regel über ihren Mobilfunkanbieter ins Internet können, bleibt den ausländischen Besuchern dieser Weg entweder versperrt oder ist mit immensen Roamingkosten verbunden. Gerade für sie wäre daher ein freier und kostenloser Internetzugang ein Angebot, das die Attraktivität unserer Stadt enorm steigern würde.
Der Wikipedia-Eintrag über Hamburg, das hat mich angenehm überrascht, existiert in 130 Sprachen. Malen Sie sich einmal für eine Sekunde aus, wie viele Faltblätter die Touristeninformation drucken müsste, um einen vergleichbaren Service anzubieten. Menschen aus der ganzen Welt könnten sich beim Flanieren an der Außenalster, beim Besuch der HafenCity oder beim Spaziergang über den Rathausmarkt in ihrer Muttersprache Informationen über genau die Dinge einholen, die sie sich tatsächlich gerade ansehen. Wenn sie nicht als Touristen in unsere Stadt kommen, sondern geschäftlich, könnten sie zum Beispiel leichter Wegbeschreibungen zu einem Kunden finden, Mails verschicken oder sogar Skype-Konferenzen mit Teilnehmern in ihrer Heimat durchführen.
Ich selbst bin vor einigen Wochen in Washington gewesen, und dort gibt es tatsächlich fast überall, wie auch in vielen anderen europäischen Ländern, freies WLAN und in dem Fall, Herr Schmidt, nicht von Google gesponsert. Es ist unglaublich, dass man 6 500 Kilometer von zu Hause entfernt ist und trotzdem via E-Mail und Skype fast den gleichen Zugang zu seinen Kollegen, Bekannten, Kunden und Freunden hat wie vom heimischen Schreibtisch aus. Weil man Zugriff auf alle wichtigen Daten hat, ist man jederzeit so handlungsfähig, als wäre man in Hamburg.
Meine Damen und Herren! Sie können meine Begeisterung für das freie WLAN in der Stadt heraushören. Und so großartig wir als CDU-Fraktion diese Idee des freien Internetzugangs auch finden, sind wir uns trotzdem dessen bewusst, dass es hier einige rechtliche Fragezeichen gibt, die zunächst geklärt werden müssen; Herr Schmidt hatte es auch schon angesprochen. Aus diesem Grund haben wir uns für einen Prüfantrag entschieden und sind froh, dass wir die Anträge im Wirtschaftsausschuss noch einmal diskutieren können. Die Frage der Störerhaftung ist für uns die entscheidende. Das muss erst geklärt sein, bevor ein von der Stadt betriebenes freies WLAN-System eingerichtet werden kann. Niemand hat etwas davon, wenn Hamburg seinen Gästen zwar einen tollen Service bietet, aber für mögliche Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden kann. Sollte bei dieser Prüfung herauskommen, dass ein freier Internetzugang in Hamburg aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, sollten wir über eine entsprechende Bundesratsinitiative nachdenken. Aber, Herr Schmidt, Sie haben sich schon recht positiv geäußert und erklärt, dass Frau Schiedek das gut unter Kontrolle hat.
Sollte diese Prüfung ergeben, dass es keine juristischen Hürden gibt, dann sollte man in jedem Fall umgehend ein freies WLAN in Hamburg einrichten. Hamburg versteht sich als Weltstadt, als Tourismusmagnet und als internationale Wirtschaftsmetropole. Und als solche sollte Hamburg seinen Gästen aus aller Welt einen freien Internetzugang zur Verfügung stellen. Lassen Sie uns also bei dieser parteiübergreifenden Einigkeit gemeinsam einen Weg finden, um auch in diesem Punkt dem Anspruch an eine Weltstadt gerecht zu werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die Bürgerschaftsfraktion der CDU unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen und in diesem Fall dann auch Ihren Antrag. Dazu gehört auch, bei der Planung von Freiräumen eine sichere und gefahrlose Nutzung für alle Menschen in Hamburg zu gewährleisten. Unsichere Bereiche wie beispielsweise Treppenstufen, wie von Frau Jäck gerade angesprochen, müssen für behinderte Menschen gut erkennbar sein.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Einen Moment, bitte, Frau Abgeordnete.
Meine Damen und Herren! Es redet nur Frau Wolff. Der Senat hat zwar nach der Verfassung das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen, aber bitte dann eine Anmeldung vorher, Herr Senator. Und
die Abgeordneten bitte genauso. Frau Wolff, Sie haben das Wort.
– Vielen Dank, Herr Präsident.
Wichtig ist, die Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention systematisch umzusetzen und die Inklusion voranzutreiben. Die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten und auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen, muss unser Ziel sein. Dazu gehört, für ein barrierefreies Stadtbild für Menschen mit Behinderungen Sorge zu tragen. Diese Menschen müssen ungehindert und gefahrlos ihre Wohnung erreichen können und Treppenanlagen gefahrlos benutzen können. Dies muss als eine notwendige Pflicht im Sinne des Inklusionsgedankens gesehen werden.
In Hamburg sieht dies an vielen Stellen leider noch nicht komplett so aus, hier muss die Stadt nachbessern. Dabei sollten ästhetische Gesichtspunkte ohne Zweifel eine untergeordnete Rolle spielen. Aber nicht nur in diesem Punkt bedarf es der parlamentarischen Unterstützung. Wir als CDU haben in unseren Anträgen auch auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten hingewiesen wie zum Beispiel auf ein Notrufsystem für gehörlose Bürgerinnen und Bürger, das wir im März gefordert hatten.
Doch wir können als Opposition natürlich viel reden, wenn die Regierung nicht mitzieht. So bleibt es mir unverständlich, auch wenn wir sonst in vielen Punkten einer Meinung sind, was dieses Thema betrifft, warum der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention immer noch nicht vorgelegt wurde. Wir können nur immer wieder auf die Notwendigkeit einer flächendeckenden Barrierefreiheit von Straßen, Plätzen und Bahnhöfen für Menschen mit Behinderung hinweisen und versuchen, möglichst parteiübergreifend an einer schnellen Umsetzung zu arbeiten.
Hier gilt es, für die betroffenen Menschen an einem Strang zu ziehen. Wir haben unseren Teil dazu beigetragen, indem wir in zahlreichen Anfragen den Senat auf die ungelöste Problematik hingewiesen haben. Dazu gehört unter anderem der U-Bahnhof Langenhorn-Nord, die Situation des barrierefreien Ausbaus von vielen U-Bahn-Stationen und der barrierefreie Ausbau der S-Bahn-Haltestelle Wellingsbüttel. Die Antworten des Senats waren noch etwas zurückhaltend und nicht ganz zufriedenstellend, aber ich bin mir sicher, dass der Senat dort nahe dran ist.
Uns allen ist klar, dass etwas getan werden muss. Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zusammen vorantreiben. Deswegen werden wir Ihrem Antrag in voller Gänze zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch für die CDU ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein wichtiges Thema. Ich muss aber an dieser Stelle ganz klar sagen, dass wir dieses Thema etwas anders angehen würden als Sie, liebe Kollegen von der SPD.
Der Antrag der SPD zum Landesaktionsplan ist leider typisch für die falsche und widersprüchliche Politik des SPD-Senats. Auf der einen Seite möchte die SPD die Frauenhäuser im Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einbeziehen, auf der anderen Seite wurde aber das Aus für ein Wohnprojekt für Frauen in Not gerade am letzten Freitag erklärt. Völlig überraschend streicht die SPD das Geld für ein Wohnhaus für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind.
Die Idee dafür hatte die CDU während der schwarz-grünen Regierungszeit. Für dieses Projekt hatte es bereits eine Ausschreibung und auch einen privaten Träger gegeben, der das Haus hätte leiten können. Die Begründung der SPD ist, dass sie sparen müsse. Da verstehe ich, Frau Kammeyer, nicht ganz, wo der erhebliche finanzielle Aufwand sein soll, von dem Sie gerade gesprochen haben.
Man fasst sich dort eher ratlos an den Kopf. Für den Rückkauf der Netze, für Hapag-Lloyd und diverse Wahlversprechen ist Geld da, aber an dieser Stelle müssen nun unbedingt 150 000 Euro gespart werden. Nun müssen die Frauen die Zeche für die teuren Wahlversprechen der SPD zahlen, und das sind Folgen einer unausgewogenen und falschen Politik der SPD.
Frau Dobusch, Sie können sich beruhigen, ganz entspannt. Ich rede doch auch entspannt.
Zusätzlich zu den immensen Verspätungen des Landesaktionsplans, bei dem wir immer nur hören, dass da etwas kommen solle, kritisieren wir auch noch dessen Umsetzung. Wie sollen zum Beispiel die betroffenen Behörden zusammenarbeiten und vernetzt werden? Wie soll den Frauen tatsächlich geholfen werden, zum Beispiel im Bereich des Opferschutzes und der Beratung?
Für einige Frauen ist es unabdingbar, eine längere Zeit zu ihrem persönlichen Schutz in einem Frauenhaus zu verweilen. Ein wirklich durchdachtes Konzept und vor allen Dingen ein nachhaltiges erschließt sich uns hier aber nicht. Es darf nicht sein, dass die SPD im Rahmen der sehr eigenwilligen Haushaltskonsolidierungen aufgrund von falscher Prioritätensetzung nun auch die Frauenhäuser bluten lässt.
Nur ein Viertel des ursprünglich geplanten Geldes für das eingesparte Projekt soll den Hamburger Frauenhäusern zugutekommen. Das ist unsozial und wirklich sehr bedauerlich.
Für uns ist es nach wie vor ein wichtiges Anliegen, Frauen zu helfen. Ich gehe davon aus, dass es für Sie nach wie vor auch ein wichtiges Anliegen ist. Deswegen können wir, auch wenn wir uns längerfristige Maßnahmen wünschen würden und keine Kürzungen, einigen Punkten zustimmen. In anderen Punkten wünschen wir uns ein Umdenken der SPD. Von daher können wir leider nur einigen Punkten zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! So sehr ich momentan ab und an dazu neige, meine eigene Bundesregierung gern einmal zu kritisieren,
kann ich an diesem Punkt nur sagen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket eine sehr gute Errungenschaft der CDU-geführten Bundesregierung ist und trotz schwieriger Einführungsbedingungen sehr gut funktioniert.
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket kommt nämlich das Geld denjenigen zugute, denen es dienen soll, und zwar den Kindern.
Seit der Einführung haben nun bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf die unterschiedlichsten Bildungs- und Sportaktivitäten, und das ist ein Fortschritt in die richtige Richtung.
Als wir das erste Mal hörten, dass Hamburg einen anderen Ansatz bei der Umsetzung machen möchte, da in Hamburg andere Rahmenbedingungen gelten, wie uns erklärt wurde, wurden wir als Opposition erst einmal ein bisschen hellhörig. Was uns der Senat in den Ausschüssen und in der Bürgerschaft erzählte, klang dann allerdings sinnvoll und gut und war angeblich auch beispielgebend für andere Bundesländer. Das, Frau Bekeris, haben Sie eben auch wiederholt. Mittlerweile frage ich mich nur, von wem Sie das hören. Wir wissen heute, dass der SPD-Senat die Zukunftschancen für viele Berechtigte leider bisher nicht ausreichend ausgeschöpft hat, und da hilft auch kein Schönreden.
Nach einem Jahr ist die Bilanz, dass nur etwas mehr als 7000 der 43 000 berechtigten Kinder und Jugendlichen aus Hartz-IV-Familien das Angebot
nutzen. Das sind nur 17,3 Prozent und damit ein wirklich enttäuschendes Ergebnis. Das hat Sozialsenator Scheele auch sehr ehrlich am 29. März bei der Vorstellung der Zwischenbilanz eingeräumt. Die Vorstellung der Zwischenbilanz zeigt deutlich, dass die Umsetzung in Hamburg bisher noch ohne den erhofften Erfolg verläuft. Eine positive Bilanz von Schul- und Sozialsenator sehen für uns anders aus und es bleiben zu viele Punkte offen. Offen bleibt zum einen, wie mehr Schülerinnen und Schüler für die Teilhabe am kostenlosen Nachhilfeprogramm begeistert werden können. 10 Prozent von Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Schulen und 11 Prozent von Schülern aus leistungsberechtigten Familien sind auf jeden Fall nicht zufriedenstellend.
Unklar ist auch, wie der Senat mehr Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien für Angebote in Kultur, Sport und Freizeit begeistern will. Sie sagten auch, dass das noch eine der Problembaustellen sei. Entscheidend sind vor allem qualifizierte Maßnahmen, um die Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Dazu gehört aus Sicht der CDU die Bereitstellung von ausreichenden sozialpädagogischen Fachkräften.
Man muss sich jedoch nicht über die zaghafte Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets des SPD-Senats wundern, wenn man sich die ablehnenden Äußerungen ganz zu Anfang von Herrn Kienscherf in 2011 noch einmal zu Gemüte führt. Dort sagte er nämlich, was von der Bundesregierung als zusätzliches Bildungspaket angeboten werde, sei schöngerechnet und in seiner Umsetzung völlig ungeklärt. Wenn man so negativ an eine Sache herangeht, kann die Umsetzung vielleicht auch nicht so ganz gelingen.
Die CDU in Hamburg hat dagegen von Anfang an in dem Paket einen großen Schritt zu mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für die Zukunft benachteiligter Kinder und Jugendlicher gesehen. Das Bildungspaket folgt der großen Leitidee, Chancen zu eröffnen, worauf die Kinder unserer Meinung nach ein Anrecht haben. Es lohnt sich, dass wir alle weiter gemeinsam unsere Kraft darauf verwenden, für die Kinder ihre Lebensperspektiven zu verbessern, und daher können wir uns auch der Überweisung an den Sozialausschuss anschließen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Antrag könnten wir bestimmt noch einiges hinzufügen, es steht aber auch nichts Falsches drin. Von daher wollen wir gar nicht lange daran herummeckern. Es kommt nicht jeden Tag vor, dass die SPD eine gute Idee einbringt, von daher wollen wir dem Antrag auch gerne zustimmen.
Aber wir möchten natürlich noch die eine oder andere Bemerkung dazu machen. Grundsätzlich ist die Inklusion natürlich ein wichtiges Thema, das wir auch im Ausschuss immer wieder gemeinsam und überparteilich gut diskutieren. Ich hoffe nur, dass wir diesen ganzheitlichen Ansatz, den Sie, Frau Jäck, jetzt wählen wollen, in der Umsetzung des Landesaktionsplans tatsächlich auch wiederfinden können und dass er nicht – wie der Landesaktionsplan zur öffentlichen Unterbringung – um knapp ein Jahr verschoben wird, sondern dass wir ihn relativ bald vorgelegt bekommen.
Die Umsetzung der UN-Konvention wird für uns alle und auch für die Stadt eine große Herausforderung sein, birgt aber natürlich auch ganz große Chancen für die betroffenen Menschen. Dazu kann bestimmt das neu eröffnete Inklusionsbüro einen wertvollen Beitrag leisten und wir als CDU freuen uns sehr darüber, dass Thomas Bösenberg die Leitung übernommen hat und diesen wertvollen Beitrag leisten kann. Und auch wenn Herr Scheele heute nicht da ist, möchte ich doch ganz herzlich darum bitten – vielleicht kann ihm jemand diese Bitte überbringen –, dass er und die SPD mit Herrn Bösenberg dieses Mal ein bisschen pfleglicher umgehen als in seiner letzten Funktion.
Nichtsdestotrotz finde ich nicht wahnsinnig viel Konkretes in dem Antrag, aber auch nichts Falsches. Von daher bleibt uns in dem Fall nichts anderes übrig als ihn anzunehmen. – Vielen Dank.
In der heutigen Zeit ist es, glaube ich, nicht so charmant, Frau Wulff genannt zu werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich freue mich sehr über die Große Anfrage der FDP – vielen Dank, Frau Kaesbach – zu den Perspektiven für Menschen mit Behinde
rung in Hamburg und über die Möglichkeit, darüber zu sprechen. Tatsächlich bekommen viele Menschen in unserer Stadt gar nicht mit, welche vielfältigen, alltäglichen Probleme es für Menschen mit Behinderung gibt.
Die Große Anfrage ist recht umfangreich und die Antworten des Senats bieten einen guten ersten Einblick in seine Aktivitäten. Ein prominenter Punkt, zu dem ich noch einige Fragen hätte, fehlt in der Großen Anfrage aber komplett, und zwar die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr. Ich habe schon gehört, dass es dazu vielleicht aus den Reihen der FDP noch eine Schriftliche Kleine Anfrage als Nachreichung gibt, aber dieser Punkt sollte heute nicht unerwähnt bleiben. Insbesondere fehlen mir hier Aussagen zum aktuellen Stand der Umsetzung. Der Senat hat sich in seinem Arbeitsprogramm, was wir sehr begrüßen, konkret festgelegt – ich zitiere –:
"Im U-Bahnnetz sind noch rund 50 Stationen auf Hamburger Stadtgebiet barrierefrei auszubauen. Um das Ziel 'Barrierefreiheit 2020' zu erreichen, müssten durchschnittlich fünf Stationen pro Jahr umgerüstet werden."
Das sind ehrgeizige und absolut richtige Ziele und wir werden Sie gerne dabei unterstützen, Sie aber auch an dieser Aussage messen.
Herr Kienscherf, ich weiß gar nicht, was wir noch machen sollen; vielleicht sollten wir Ihr Umfeld bitten, sich Ihnen aufmerksamer zu widmen,
denn was Sie dazwischenrufen, wird einem Thema wie diesem nicht gerecht.
Gerade für mich als Wahlkreisabgeordnete in Rotherbaum-Harvestehude ist das Thema Barrierefreiheit von U-Bahnstationen besonders wichtig, weil weder die U-Bahnstation Hallerstraße noch die Stationen Hoheluftbrücke und Eppendorfer Baum barrierefrei sind. Dadurch müssen viele Menschen mit Behinderung, gerade mit dem Rollstuhl, große Umwege in Kauf nehmen, um von A nach B zu kommen.
Es ist besonders schade, dass diese großen Probleme vor allen Dingen das schnellste Verkehrsmittel, die U-Bahn, betreffen. Und da hilft dann leider auch kein Budget, Frau Kaesbach. Solche Missstände sollte es in einer modernen Großstadt wie Hamburg nicht geben. Ich hoffe für die Betroffenen, dass sich an dieser Situation bald etwas ändert, wie vom Senat angekündigt.
Ein weiterer Punkt, auf den ich hinweisen möchte, ist die Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt und
dort insbesondere die Beschleunigung der Bearbeitung von Anträgen. Zu diesem Thema hatte ich schon im Oktober letzten Jahres eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Dabei ging es auch um Beschwerden über die lange Dauer der Antragsbearbeitung für Eingliederungshilfen im federführenden Bezirksamt Wandsbek. In seiner Antwort hat der Senat die Absicht geäußert, dem im Bezirksamt Wandsbek eingerichteten Fachamt Eingliederungshilfe kurzfristig zusätzliches Personal zuzuweisen, um die steigenden Antragszahlen bearbeiten zu können. Ich habe herausfinden können, dass tatsächlich mehr Personal zur Verfügung gestellt wurde, was wir sehr begrüßen und wofür ich mich bedanken möchte. Aber ich konnte keine Informationen darüber bekommen, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum das zusätzliche Personal gestellt werden soll. Vielleicht kann Herr Senator Scheele in seinem Statement gleich darauf noch eine Antwort geben. Ich würde mir in jedem Fall wünschen, dass den körperlich und geistig benachteiligten Menschen in unserer Stadt dauerhaft keine zusätzlichen Barrieren durch lange Wartezeiten auferlegt werden.
Zusammenfassend kann man sagen: Man merkt an den Antworten auf die Große Anfrage, dass der Senat viele gute Ziele angepeilt hat, und es wäre eine große Bereicherung für die Betroffenen, wenn diese in ihrem Sinne nun auch zeitnah umgesetzt würden. Wir sehen aber auf der anderen Seite – zu den zwei Punkten habe ich jetzt Einiges gesagt – auch noch ein bisschen Diskussionsbedarf. Von daher finden wir den Vorschlag, das Thema an den Sozialausschuss zu überweisen, gut und stimmen diesem Überweisungsbegehren gerne zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich diesen Antrag lese, schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Ich selbst habe, wenn auch nur eine kurze Zeit und aus gutem Grund, in einem Zeitarbeitsunternehmen gearbeitet und war schockiert, wie dort teilweise mit Menschen umgegangen wird. Wir können es auf keinen Fall gutheißen, wenn Menschen wie Ware behandelt werden, und es macht mich wirklich wütend, dass manche Unternehmen versuchen, Menschen in Zeitarbeit zu halten, nur um daraus Profit zu schlagen. Ich konnte einfach kündigen. Die Menschen, die auf diesen Job angewiesen sind, können sich aber häufig nicht aussuchen, ob sie in Zeitarbeit arbeiten oder nicht.
Aber, liebe Fraktion DIE LINKE, das ist ein ganz anderes Problem als in diesem Antrag beschrieben. Über diese Problematik können wir gern diskutieren und gemeinsam schauen, wie wir dieses Problem in den Griff bekommen. Der Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, ist uns, was die generelle Förderung von Zeitarbeit angeht, schlichtweg zu radikal formuliert.
Hier sieht es so aus, als wäre Zeitarbeit grundsätzlich etwas Schlechtes, und das stimmt so schlichtweg nicht.
Seit mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit begonnen wird, sind folgende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erfolgt: Die Entleihunternehmen haben die Zeitarbeitskräfte über freie Arbeitsplätze zu informieren. Das heißt, dort sitzen sie direkt an der Quelle. Den Zeitarbeitskräften ist der Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Betriebskindergärten oder Kantinen zu gewähren. Auch dort sind sie Teil des unternehmerischen Lebens. Und die Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Das spricht unserer Meinung nach ganz klar dafür, dass im Bereich Zeitarbeit auch Fortschritte gemacht werden.
Ein Argument für den Einsatz von Zeitarbeit unterschlagen Sie zudem ganz in Ihrem Antrag, denn Zeitarbeit dient zur Wiedereingliederung in einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob.
Viele Zeitarbeiter werden nach circa sechs Monaten von den Betrieben, in denen sie arbeiten, übernommen. Ich selbst habe hiervon viele Beispiele erlebt, und für viele Zeitarbeiter wäre eine solche wie von Ihnen geforderte Regelung fatal.
Die neue Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahre 2012 unterstreicht, dass Leiharbeit eine Beschäftigungsperspektive nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, Berufseinsteiger und Berufsrückkehrer darstellt. 65 Prozent der neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse im ersten Halbjahr 2011 wurden mit Personen geschlossen, die direkt zuvor keine Beschäftigung ausübten. Bei 47 Prozent der Zeitarbeiter lag die letzte Beschäftigung circa ein Jahr zurück, 10 Prozent waren länger als ein Jahr nicht beschäftigt, und 8 Prozent waren zuvor sogar noch gar nicht beschäftigt. Ich denke, diese Zahlen sprechen nicht dafür, dass man Zeitarbeit absolut nicht mehr fördern sollte.
Dies würde dazu führen, dass viele Arbeitslose den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt schlichtweg verpassen.
Zu Ihren konkreten Forderungen: Punkt 2 a ist viel zu extrem formuliert und trifft somit nicht auf unsere Zustimmung. Punkt 2 b ist in unseren Augen auch schlichtweg nicht umsetzbar, weil viele Unternehmen Zeitarbeiter doch gerade einsetzen – das erwähnte auch Herr Schwieger –, weil zum Beispiel die aktuelle Auftragslage nicht abzuschätzen ist. Über 2 c kann man reden, aber nicht in dieser Ausgestaltung. Wir denken auch, dass es Sinn macht, die aktuelle Förderung einmal zu diskutieren oder zu überdenken und dann dabei zu sehen, wo Lücken für einen Missbrauch dieses Instruments geschlossen werden können. Aber in dieser Form können wir auch diesem Punkt nicht zustimmen.
Punkt 2 d trifft auch nicht auf unsere Unterstützung, da wir immer noch finden, dass es besser ist, wenn ein Mensch 15 Stunden arbeitet und damit eine Chance hat, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten und den Wiedereinstieg in einen Vollzeitjob zu schaffen, als wenn er oder sie gar nicht arbeitet.
Unser Fazit: Sie treffen insbesondere auch bei mir jemanden an – das dürfen Sie glauben, auch wenn Sie jetzt, Ihren Zwischenrufen nach zu urteilen, vielleicht etwas anderes denken –, der die beste
henden Regelungen und generell das Instrument der Zeitarbeit durchaus sehr, sehr skeptisch betrachtet. Aber in der Schärfe Ihres Antrags können wir Ihren Forderungen schlichtweg nicht zustimmen. Wir haben im Sozialausschuss schon einmal über ein ähnliches Thema gesprochen und haben auch alle festgestellt, dass wir für ein zeitliches Limit bei Zeitarbeit sind. Dazu können wir jederzeit gern wieder diskutieren. Aber das ist ein etwas anderes Problem, als in diesem Antrag gefordert wird; deswegen müssen wir ihn heute ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Viele Vorwürfe, die wir heute Vormittag schon erhoben haben, richten sich gegen den Senator, der jetzt nicht da ist. Ich kann mir vorstellen und es menschlich auch verstehen, dass heute ein besonders anstrengender Tag für ihn war und dass er deswegen nicht hier ist.
Ich wollte eigentlich lobend erwähnen, dass es schön ist, dass die SPD mit diesem Antrag ein wenig dem Arbeitsmarkt-Politikstil von Senator Scheele entgegensteuert und damit eine komplett andere Arbeitsmarktpolitik vorschlägt. Leider ist der Antrag noch nicht so ganz das, was wir wollen.
Danke, ich habe ihn gelesen, Herr Dr. Dressel.