Frank Schmitt

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch ein paar Anmerkungen. Von Grund auf investiert die SPD in Bildung, und die, da hat Frau Blömeke recht, beginnt nicht erst mit der Einschulung, sondern bereits mit der Aufnahme in die Kita oder die Kindertagespflege. Genau aus diesem Grund hat die SPD die kostenlose fünfstündige Grundbetreuung ab diesem Jahr zum Stichtag 1. August realisiert. Genau aus diesem Grund haben wir auch Ihre Gebührenerhöhungen zurückgenommen. Deswegen brauchen wir von CDU und GRÜNEN keine Nachhilfe. Sie haben Gebühren eingeführt, die wir jetzt abschaffen.
Auch die Forderungen der CDU nach einer besseren Qualität sind wenig glaubwürdig, wenn wir uns dieses unsägliche Betreuungsgeld anschauen, das auf Bundesebene von CDU und FDP eingeführt wurde.
Dieses Geld könnten wir in Qualitätsverbesserungen stecken – da wäre das Geld richtig gut angelegt –, anstatt eine Fernhalteprämie für Familien auszusetzen, die diese Angebote nicht wahrnehmen.
Bildung beginnt in der Kita. Im Elementarbereich, das haben die Vorredner verschwiegen, schneiden wir im bundesweiten Vergleich gut ab. Die Bertelsmann Stiftung bezieht sich auf Krippenkinder, auf die Null- bis Dreijährigen. Da muss man auch einmal berücksichtigen, dass wir hier einen hohen Qualitätsanspruch an die Betreuerinnen haben, die eine Erzieherausbildung machen. Das ist nicht in allen Bundesländern gleich; da werden vielleicht auch ein Stück weit Äpfel mit Birnen verglichen. Das müssen wir zugrunde legen. Ich finde es richtig, dass unsere Kleinsten von qualifiziertem, gutem Personal betreut werden. Der Personalschlüssel ist nur ein Punkt. Es geht beispielsweise auch um Leitungsanteile oder sozialpädagogische Fortbildung, und da steht Hamburg gar nicht so schlecht da. Das hat auch die Studie, die Sie zitiert haben, gezeigt.
Genauso stehen wir im Elementarbereich, bei den Kindern ab drei Jahren, ganz gut da. Was Sie ebenfalls nicht erwähnt haben, sind die Bildungsempfehlungen, die es in Hamburg gibt – bundesweit viel beachtet und anerkannt. Das heißt, hier findet schon Bildung statt, und zwar auf einem sehr guten Personalschlüssel. Auch den Personalschlüssel im Krippenbereich von 1:5 müssen Sie nicht schlechtreden. Die Eltern nehmen diese Angebote in der Stadt an, sie stimmen mit den Füßen ab. Das spricht doch auch für die Qualität der Angebote und der Betreuung.
Wir haben mit dem Programm Kita-Plus dafür gesorgt, dass zusätzlich 15 Millionen Euro investiert werden. Das heißt, dass Kitas, die hier besondere Herausforderungen haben, von einem Betreuungsschlüssel profitieren, der 24 Prozent mehr Personal vorsieht. Das ist auch eine Leistung, meine Damen und Herren.
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Golke?
Ja.
Herr Golke, vielen Dank für die Fragestellung, die die Antwort schon beinhaltet. Ich glaube, man kann seine Kinder guten Gewissens in die Hamburger Kita geben, was Sie selbst ja auch bestätigt haben.
Insofern ein herzlicher Dank an die Erzieherinnen und Erzieher, die diese gute Arbeit Tag für Tag verrichten.
Die Qualität stimmt also. Und schön ist auch, dass man die Auswahl hat. Fahren Sie einmal mit offenen Augen durch die Stadt, Sie werden Schilder sehen, die freie Krippen- oder Kita-Plätze aufzeigen. In anderen Bundesländern müssen sich die Eltern gerichtlich erkämpfen, dass nachgewiesen wird, in welcher Kita ein Platz frei ist.
Hier stimmt also beides.
Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg mit der kostenlosen fünfstündigen Betreuung. Wir sind auch auf einem guten Weg, was die Qualität betrifft. Wir brauchen keine Nachhilfe von den Fraktionen, die Gebühren eingeführt haben oder das unsägliche Betreuungsgeld ausschütten, damit die Kinder nicht in die Kita gehen.
Gestatten Sie mir noch …
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Kommen Sie bitte zum Schluss.
Meine Antwort auf die Zwischenfrage …
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, ich finde es schon erstaunlich, wie Sie ein- und denselben Antrag innerhalb von drei Monaten das dritte Mal in dieses Haus einbringen können. Ich versichere Ihnen, davon wird der Antrag nicht besser, und ich wage auch zu bezweifeln, dass er dieses Mal die erforderliche Mehrheit und Zustimmung erfahren wird.
In Ihrem fast wortgleichen Antrag vom 23. April fordern Sie die Schaffung eines Krisenstabes für den ASD in Form eines Runden Tisches. Heute fordern Sie in Ihrem Antrag nur noch einen Runden Tisch. Aus Ihren ansonsten gleichlautenden Formulierungen lese ich heraus, dass Sie den Senat vor allem
zu diesem Runden Tisch auffordern, weil Sie dringenden Handlungsbedarf für den ASD sehen; das hatten Sie auch so in Ihrer Rede ausgeführt. Diesen Handlungsbedarf sehen wir auch, die Lösung durch einen Runden Tisch allerdings nicht.
Bemerkenswert finde ich auch, dass DIE LINKE schon weiß, was bei einem solchen Runden Tisch herauskäme, zum Beispiel eine Fallzahl von 28 pro Fachkraft; das hatten Sie eben auch dargestellt. Wir hören dagegen immer wieder von Fachleuten, wie wenig sinnvoll und praxisnah eine solch rein quantitative Festlegung wäre.
SPD-Senat und -Fraktion haben seit 2011 vielfältige Maßnahmen ergriffen, um den ASD zu stärken. So wurden 44 neue Stellen geschaffen, damit der ASD in sozialräumlichen Netzwerken mitarbeiten kann, damit die Präsenz des ASD im Stadtteil und bei der Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen und Gesundheitsdiensten gestärkt wird.
Mit dem Programm "Sozialräumliche Hilfen" wurden mehr und neue Hilfen geschaffen, die niedrigschwellig zugänglich und auf kurzem Wege im unmittelbaren Wohnumfeld erreichbar sind. Durch die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 10 wurde ab dem 1. Januar 2012 eine bessere Bezahlung der ASD-Fachkräfte erreicht.
Gleichzeitig ist der ASD generell von Personalkonsolidierungen, wie sie in anderen Behörden und Ämtern durchgeführt werden, komplett ausgenommen. Freie Stellen werden grundsätzlich unverzüglich nachbesetzt. Dadurch ist die Zahl der Vakanzen bereits deutlich gesunken. So hatten wir zum Stichtag 31. Dezember einen Besetzungsstand von rund 97 Prozent. Damit der ASD auch qualitativ gut aufgestellt ist, hat die BASFI ein 18-monatiges Einarbeitungsprogramm für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt. Darüber hinaus gibt es Schulungen, beispielsweise zum Erkennen und zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen, und alle ASD-Leitungen und Fachkräfte erhalten, wenn dies gewünscht ist, Einzel- oder Gruppensupervisionen. Das war lange Zeit auch keine Selbstverständlichkeit.
All diese Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung, denn im Zentrum aller Bemühungen sollten doch die Kinder stehen, die unsere Hilfe benötigen.
Der Personalbedarf des Hamburger ASD wird derzeit im Rahmen des Projekts Personalbemessung im ASD ermittelt. Dieses Projekt, das die frühere schwarz-grüne Koalition nur angekündigt, aber
nicht umgesetzt hatte, werden wir zum Abschluss bringen.
In diesem Zusammenhang sei mir ein Hinweis auf die Irrungen und Wirrungen der damaligen Koalition gestattet. Da hieß es bei den GRÜNEN zum Personalbemessungssystem – ich zitiere aus einer Pressemitteilung vom 10. Juni 2009 –:
"Es ist klare Absicht der Koalition, ein Personalbemessungssystem zu entwickeln."
Zitatende.
Die CDU sah das offensichtlich anders, und die GRÜNEN hätten nur ihrem CDU-Koalitionspartner und dem damaligen Senator Wersich zuhören müssen, der zuvor schon festgestellt hatte – ich zitiere ihn in einer Pressemitteilung vom 13. Januar 2009 –:
"Die Überprüfung der ASD-Stellen nach der Koalitionsvereinbarung ist abgeschlossen."
Zitatende.
Jedenfalls haben wir 2011 nichts in Sachen Personalbemessung vorfinden können. Nun wird der erforderliche Personalbedarf in allen ASD-Abteilungen systematisch nachvollziehbar und zeitnah ermittelt und auf dieser Grundlage dann auch bereitgestellt.
Eine sorgfältige und gründliche Vorgehensweise ist hierbei unverzichtbar, denn so werden Stellen zielgerichtet dort eingesetzt, wo es nötig ist, um den Kinderschutz in Hamburg zu verbessern. Im Vorgriff auf die Ergebnisse der Personalbedarfsfeststellung hat die BASFI unter Senator Scheele ein Stabilisierungsprogramm für den Hamburger ASD entwickelt. Schon jetzt werden wir den ASD damit weiter stärken. Aktuell wird es rund 26 zusätzliche Stellen geben, davon 17,5 Stellen, damit stellvertretende ASD-Leitungen die Hälfte ihrer Arbeitszeit von der Fallarbeit freigestellt werden können und somit insbesondere junge oder neu eingestellte ASD-Fachkräfte unterstützen können. Knapp neun weitere Stellen wird es geben, um die Fachkräfte zusätzlich bei der computergestützten Arbeit zu unterstützen. Und über den Umfang der weiteren zusätzlichen Stärkung der Geschäftsstellen wird derzeit entschieden. Gleiches gilt für all diejenigen ASD-Abteilungen, die besonders stark von Personalwechsel betroffen sind und die dringend Stabilität brauchen.
Dieses Vorgehen zeugt von unserer Sorgfalt beim Einsetzen von Personalmitteln. Wir schaffen neue Stellen genau dort, wo sie nach Aussagen der ASD-Mitarbeiter am meisten gebraucht werden, nämlich zur Entlastung von Bürokratie und Dokumentation und für mehr Zeit für die Fallbetreuung.
Letztendlich muss es doch unser aller Ziel sein, unsere Kinder in Hamburg zu schützen. Deshalb muss auch alles getan werden, damit sich die Situation im ASD stabilisiert und sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Fallarbeit konzentrieren können.
Sie sehen also, der SPD-Senat kümmert sich seit Amtsantritt 2011 aktiv um eine Verbesserung der Arbeitssituation im ASD.
Zum Antrag der LINKEN: Bei der punktweisen Abstimmung werden wir alle Punkte ablehnen, denn diese Punkte sind dort als Arbeitsaufträge an einen Runden Tisch formuliert, den wir, wie ich bereits ausgeführt habe, nicht als geeignetes Instrument für eine Stärkung des Allgemeinen Sozialen Dienstes sehen.
Durch unseren Zusatzantrag wollen wir die weitere Stärkung des Allgemeinen Sozialen Dienstes eng begleiten. Wir wollen ganz konkret über die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen im Bilde sein, im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss und zusammen mit Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen. Die dringend erforderliche Stärkung des ASD ist richtig und wichtig und wird im Fokus der SPD-Fraktion bleiben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Vorlage des Abschlussberichts und der heutigen Debatte endet die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Elbphilharmonie". In dem nun vorliegenden 640-seitigen Abschlussbericht haben wir die Ergebnisse unserer Untersuchungsarbeit umfassend dokumentiert.
Als SPD-Fraktion war es uns ein besonderes Anliegen, die Ergebnisse möglichst einfach, klar und verständlich darzustellen. Denn es geht um Hunderte Millionen Euro Steuergelder, und die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und in der ganzen Bundesrepublik haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es zu diesen Kostenauswüchsen gekommen ist.
Heute können wir Ihnen und uns als Abgeordneten Antworten liefern.
An dieser Stelle möchte ich zunächst aber noch einmal die Gelegenheit nutzen, mich im Namen meiner Fraktion bei den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen für die sachliche und konstruktive
Auseinandersetzung mit dem Thema im Untersuchungsausschuss zu bedanken.
Ein besonders herzliches Dankeschön geht dabei an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns in den letzten drei Jahren tatkräftig unterstützt haben: ganz herzlichen Dank.
Kommen wir nun zu den konkreten Ergebnissen. Warum sind die Kosten immer wieder so immens angestiegen? Die Antwort fällt hier ganz klar aus: Das Bauprojekt wurde auf den Weg gebracht und weiter vorangetrieben, ohne dass die Planungen auch nur ansatzweise abgeschlossen waren. Dies machte eine seriöse Kostenkalkulation quasi unmöglich. So wurde die Machbarkeitsstudie auf Basis einer sehr optimistischen Kostenschätzung erstellt, das Vergabeverfahren auf Grundlage einer lückenhaften und unausgegorenen Entwurfsplanung eingeleitet und schließlich der Vertragsabschluss mit ADAMANTA vorangetrieben, obwohl die Planung des Projekts nicht entsprechend weiterentwickelt worden war. Auch die Tatsache, dass der letzte verbleibende Bieter im Bieterverfahren, die STRABAG, sich im allerletzten Moment dazu entschieden hatte, kein Angebot abzugeben, weil das Projekt nicht kalkulierbar sei, wurde nicht als Warnsignal wahrgenommen.
Und schließlich wurden Kosten für Planänderungen und Bauverzögerungen mit dem Nachtrag 4 anerkannt, die es ohne den verfrühten Vertragsabschluss so gar nicht gegeben hätte.
Um diese späten Umplanungen und die damit verbundenen Mehrkosten zu verhindern, hätte man sich von Anfang an genau überlegen müssen, wie man den Bau gestalten will – zum Beispiel, ob man eine Außenbeleuchtung an der Fassade möchte. Dazu hieß es von der ReGe zunächst, keine Außenbeleuchtung, dann doch, dann wieder nicht. Dieser Wankelmut, um nur ein kleines Beispiel zu nennen, musste teuer bezahlt werden und schlug mit einer Dreiviertelmillion Euro zu Buche, wohlgemerkt: für keine Außenbeleuchtung.
Wer von solch abenteuerlichen Vorgehensweisen erfährt, fragt sich natürlich automatisch und völlig zu Recht, wer diese Entscheidungen zu verantworten hat. Der Abschlussbericht zeigt: Die meisten zentralen Entscheidungen für die Bauentwicklung traf Herr Wegener entweder selbst oder er bereitete sie inhaltlich vor. Als Geschäftsführer der ReGe und gleichzeitiger Projektkoordinator des Senats
agierte er sehr autonom und unabhängig. Die zentrale Fehlentscheidung, die hauptsächlich Herrn Wegener anzulasten ist, lag in der verfrühten Ausschreibung und im verfrühten Vertragsabschluss. Ich habe es bereits dargelegt: Hierin liegen zahlreiche der zukünftigen Mehrkosten begründet.
Doch nicht nur Herr Wegener traf falsche Entscheidungen, auch der CDU-geführte Senat mit dem Bürgermeister Ole von Beust an seiner Spitze trug mit seinem Verhalten zu Fehlentwicklungen maßgeblich bei. Die wohl schwerwiegendste Entscheidung des CDU-Senats war die Abwendung vom ursprünglich geplanten Investorenmodell und die Entscheidung für ein Forfaitierungsmodell. Dadurch wurde die ursprüngliche Idee, dass ein Investor durch die kommerzielle Mantelbebauung das Konzerthaus subventioniert, in das Gegenteil verkehrt. Die Stadt übernahm den kommerziellen Bereich und wurde so unter anderem Eigentümerin eines Luxushotels. Im Gegenzug sollte sie dadurch von niedrigeren Zinsen profitieren. Damit lud sich die Stadt aber auch alle wirtschaftlichen und finanziellen Risiken auf ihre Schultern. Das wäre nicht nötig gewesen, meine Damen und Herren. Eine Landesbürgschaft hätte ebenso niedrigere Zinsen geboten und das ohne die Risiken, die mit der Eigentumsübernahme zusammenhängen. Diese Alternative wurde jedoch von der ReGe und vom CDU-Senat nicht ernsthaft geprüft, und die Bürgerschaft wurde an dieser Entscheidung überhaupt nicht beteiligt.
Dieses Beispiel macht deutlich, wie mangelhaft und unzureichend die Kontrolle durch den CDUSenat und die Behörden im Verlauf des Projekts Elbphilharmonie war. Von der ReGe stammende Informationen, die das Forfaitierungsmodell positiv darstellten, wurden nicht hinterfragt, sodass eine Art Konsensentscheidung dort zustande kam, im Senat, wo es eigentlich heftige Diskussionen hätte geben müssen. Dass dies der Fall war, ist vor allem der ungünstigen Konstellation zwischen dem Projektkoordinator Herrn Wegener, Bürgermeister Ole von Beust und den Behörden geschuldet. Herrn Wegener wurde eine herausragende Stellung eingeräumt, in der er als Projektkoordinator des Senats direkt dem Bürgermeister unterstellt war. Ole von Beust ließ dem Projektkoordinator weitgehend freie Hand und hat es versäumt, dafür zu sorgen, dass entsprechende Kontrollmechanismen seitens der Behörden eingezogen werden. Dies war ein ungeheuerliches Versäumnis, meine Damen und Herren.
Bei einem Projekt dieser Größenordnung, in das Millionen Steuergelder fließen, hätten der CDU-Senat und Bürgermeister Ole von Beust besonders genau hinschauen oder zumindest dafür sorgen
müssen, dass es behördliche Kontrollmechanismen gibt.
Doch wie können solche Fehlentscheidungen, solche Kostenfehlentwicklungen bei Bauprojekten in Zukunft vermieden werden? Auch dazu haben wir uns im Untersuchungsausschuss Gedanken gemacht. Lassen Sie mich deshalb zu einer dieser Ideen – der Schaffung eines wissenschaftlichen Dienstes für die Bürgerschaft – kurz etwas sagen. Mit diesem wissenschaftlichen Dienst könnten Fraktionen und Abgeordnete jederzeit auf das Fachwissen qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen, sei es im Zusammenhang mit Bauprojekten oder auch anderen Themen. Um einen effektiven Dienst zu gewährleisten, müssten jedoch Mitarbeiter verschiedenster Fachbereiche eingestellt werden. Schnell würde ein riesiger Apparat entstehen. Wenn wir als Parlament tatsächlich einen solchen wissenschaftlichen Dienst wollen, dann müssen wir uns deshalb auch die Frage der Finanzierung im Rahmen der uns selbst auferlegten Schuldenbremse stellen. Bei den Beratungen zur Neuordnungsvereinbarung der Elbphilharmonie – das war, glaube ich, seinerzeit eine Anregung der LINKEN – haben wir unabhängige Experten mit der Prüfung der Verträge beauftragt und uns im Haushaltsausschuss berichten lassen. Dies könnten wir zum Beispiel machen und so auch zukünftig eine angemessene, objektive und neutrale Prüfung mithilfe externer Experten garantieren. Aus unserer Sicht ist dies die effektivere und kostengünstigere Lösung.
Wir müssen als Bürgerschaft unseren Beitrag zum kostenstabilen Bauen leisten. Der SPD-geführte Senat setzt viele Vorschläge zum kostenstabilen Bauen bereits heute um, doch auch der SPD-Senat muss nun mit dem Erbe Elbphilharmonie umgehen. Mit der Neuordnungsvereinbarung musste die Stadt zwar nochmals eine hohe Summe draufzahlen, doch mit dieser Vereinbarung wurden endlich Lösungen für die zentralen Probleme gefunden, die eigentlich schon im Nachtrag 4 hätten gelöst werden müssen. Das Projekt wurde endlich wieder vom Kopf auf die Füße gestellt.
Heute verzichten SPD-Bürgerschaftsfraktion und Senat ganz auf diese Art Leuchtturmprojekte, und wir legen stattdessen den Fokus auf die Sanierung, den Erhalt und die Weiterentwicklung vorhandener Infrastruktur. Dies, meine Damen und Herren, ist nachhaltige, besonnene Politik mit Augenmaß und folgt unseren Grundsätzen von Klarheit, Vernunft und Verantwortung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne mit meinen letzten Worten als Bezirksabgeordneter in der Bezirksversammlung Altona. Da habe ich gesagt: Wir, die Stadtteilpartei SPD, halten es für einen demokratischen Vorzug, dass die Stadt nicht allein von Bürgerschaft und Senat regiert wird. Deswegen werden wir die Bezirke in Hamburg stärken. Und genau das haben wir 2011 getan, wir haben die Bezirke gestärkt, das tun wir weiterhin und das werden wir auch in Zukunft machen. Dies bekräftigen wir auch mit unserem Antrag heute.
Lassen Sie uns doch einmal schauen, woher wir kommen. Es gibt die Sparprogramme von CDU, FDP und Schill, Jesteburg I und Jesteburg II, 2002 waren es 220 Millionen Euro, 2003 noch einmal weitere Einsparungen von 215 Millionen Euro. Die Bezirksämter haben diese Einsparungen und ihren Konsolidierungsbeitrag durch den Abbau von 3,4 Prozent ihres Personalbestands erbracht. Es gab das Konsolidierungsprogramm des schwarzgrünen Senats im November 2009, das größte Sparpaket, das ein Senat jemals den sieben Bezirken auferlegt hat. 18 Millionen Euro sollten die Bezirke bis zum Jahr 2014 sparen.
Unser Senat stärkt und unterstützt die Bezirke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Das haben Sie daran gemerkt, dass wir bei der Aufstellung des Haushalts im Gegensatz zum Haushaltsplan-Entwurf des Vorgängersenats für 2011/2012 die Bezirke von ihren Konsolidierungslasten um zwei Drittel entlastet haben. Wir haben auch den Haushaltsplan 2012 fortgeschrieben und die Bezirksämter besser ausgestattet, als das vom schwarz-grünen Senat vorgesehen war. Dieser Anstieg bildet auch die Grundlage der Entscheidung des Senats und meiner Fraktion, die Bezirke angemessen auszustatten.
Schauen wir uns einmal die Stellen an. An Vollzeitstellen gab es im Dezember 2011 6026 Stellen in den sieben Bezirksämtern. Sie stiegen bis zum Dezember 2013 auf 6140 Vollzeitstellen, wie sich das auch aus der Drucksache 20/10829 ergibt.
Die Ausgaben der Bezirksämter in den Jahren 2013 bis 2017 steigen höher, als dies im gesamtstädtischen Durchschnitt der Steigerungsrate von 0,88 Prozent der Fall ist; sie sind überdurchschnittlich. Herr Steffen, ich kann hier schon mit Zahlen dienen. Wir stärken die Bezirke und stehen dazu, und das werden wir auch weiterhin tun. Dafür bringen wir auch diesen Antrag ein. Nicht etwa, weil wir unserem Senat in dieser Frage nicht trauen würden, sondern um noch einmal zu bekräftigen, dass die Bezirke für uns eine ganz wichtige Funktion haben.
Ich möchte erst einmal fortfahren, und dann kann sich Herr Steffen noch einmal zu Wort melden.
Neben den Steigerungsraten der Bezirksbudgets haben wir erstmals auch Schonbereiche erklärt. So sind die Allgemeinen Sozialen Dienste – hierüber haben wir an dieser Stelle schon häufiger gesprochen – ausgesprochene Schonbereiche. Hier wird sofort nachbesetzt, und die Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst unterliegen nicht der Bewirtschaftung. Auch das ist ein sehr wichtiger Schritt zur Stärkung der Allgemeinen Sozialen Dienste und der Bezirke.
Wir haben den Quartiersfonds eingeführt, weil die Bezirke wissen, wo genau in ihren Stadtteilen die Bedarfe sind. Sie wissen, in welchem Stadtteil kulturelle Einrichtungen, wo Nachbarschaftstreffs, Stadtteilbeiräte oder Jugendeinrichtungen gefördert werden müssen. Die Bezirke haben dann in
den Bezirksverwaltungen in Abstimmung mit den Bezirksversammlungen die Möglichkeit, die Gelder dorthin zu geben, wo es erforderlich ist. Auch das ist eine Stärkung der Bezirke.
Wir haben mit dem Vertrag für Hamburg auf Augenhöhe Vereinbarungen mit den Bezirken getroffen. Das ist ein Punkt, warum es so wichtig ist für die Menschen in Hamburg, zur Wahl zu gehen, die Bezirke sind unmittelbar ein sehr wichtiger Kooperationspartner, dass in dieser Stadt auch Wohnungsbau stattfinden kann. Die Bezirke erhalten darüber hinaus auch Finanzierungsmittel, mit denen sie beispielsweise Beteiligungsveranstaltungen und andere Dinge realisieren können. Auch dies wollen wir zukünftig noch weiter ausbauen, genauso, wie wir auch den Quartiersfonds zukünftig weiter ausbauen wollen. Wir haben zugesagt, diesen dauerhaft einzurichten, und wir werden ihn auch im kommenden Haushalt erhöhen.
Auch bei der Sanierung der öffentlichen Infrastruktur leisten die Bezirke einen wichtigen Beitrag. Auch dies berücksichtigen wir und möchten mit unserem Antrag dafür sorgen, dass die Fachbehörden hier die Bezirke künftig noch stärker unterstützen.
Bevor ich auf die weiteren Punkte, die Sie nachlesen können, eingehe, möchte ich noch auf die Anträge der anderen Fraktionen eingehen. Herr Steffen, Sie waren doch sehr vage, was die Gegenfinanzierung angeht. Wie man Tarifsteigerungen damit ausgleichen will, indem man einmalig einen Haushaltstitel angibt, erschließt sich mir nicht. Da muss ich keine schwäbische Hausfrau sein,
das kann ich nicht nachvollziehen, das kann wohl keiner nachvollziehen. Sie haben einen Einmalbetrag und wollen damit fortlaufend Tariferhöhungen finanzieren. Das erklären Sie uns dann vielleicht noch. Ich glaube, das ist gar nicht erklärbar, weil es eigentlich ein Paradoxon ist.
Insofern ist das nicht seriös. Ich erinnere daran, dass sich auch die GRÜNEN, gemeinsam mit anderen Fraktionen – DIE LINKE nicht – an der Schuldenbremse beteiligt haben. Da würde ich mir etwas mehr Mitverantwortung wünschen bei der Frage, wie Sie dann solche Vorschläge ganz konkret finanzieren. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen. Auch eine Überweisung an den Ausschuss macht aus unserer Sicht keinen Sinn.
Kommen wir zum FDP-Antrag. Sie beantragen, die Personalbedarfe der Bezirke und der dazugehörigen Dienststellen für die Jahre 2014 bis 2018 unter Einbeziehung weiterer Maßnahmen der Aufgabenkritik zu ermitteln.
Das ist ein Vorschlag, der eigentlich selbstverständlich ist, denn bei der Haushaltsaufstellung geschieht genau das.
Bei der letzten Haushaltsaufstellung ist das geschehen, und ich bin mir sicher, das wird auch bei der kommenden Haushaltsaufstellung genauso geschehen. Aus diesem Grund entbehrt dieser Antrag für uns auch jeglicher Grundlage und ist deswegen nicht zustimmungsfähig.
Zum Abschluss möchte ich noch zwei Punkte von Herrn Steffen aufgreifen, nämlich die Kundenzentren, die weniger geöffnet haben, und die Bürger, die vor verschlossener Tür stehen würden. Das entspricht nicht ganz der Realität. Sie wissen doch auch, dass es mittlerweile mit dem Projekt "OptiKuz" die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger gibt, Termine zu vereinbaren. Das ist auch eine Maßnahme, die von den Bezirksämtern gemeinsam entwickelt wurde im Rahmen des Projekts "Bezirksverwaltung 2020". Und das ist auch mein und unser Verständnis vom Stärken der Bezirke. Die Bezirke sollen sich konstruktiv, auch unter Einhaltung der Schuldenbremse, mit einbringen und konstruktiv beteiligen, indem sie eigene Vorschläge entwickeln und wir nicht immer naseweis aus der Bürgerschaft heraus sagen, das machen wir nicht und das wollen wir nicht. Das hatten wir zuletzt beim BOD. Sie sagen es jetzt bei den Kundenzentren. Für uns heißt Bezirke stärken, sie ernst zu nehmen, und das gilt auch für die Vorschläge, die die Bezirksamtsleiter gemeinsam entwickeln.
Ich glaube, dabei belasse ich es für den Moment. Wir stehen für gute und verlässliche politische Rahmenbedingungen für die Bezirke, gerade auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten. Die Stadtteilarbeit der Bezirke ist für uns ganz klar ein unverzichtbarer Bestandteil. Das ist so und das wird auch so bleiben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ritter, auch wenn Ihnen das Wort gefehlt hat: Ich bedanke mich zunächst einmal für die Klarstellung, dass es bei diesem parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht darum geht, individuelle Schuld zu suchen. Ich denke, das ist auch ein wichtiges Signal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes, die jeden Tag viel dafür tun, dass Hamburgs Kinder und Jugendliche geschützt werden.
Wir haben in der Aktuellen Stunde der vorangegangenen Bürgerschaftssitzung ausführlich über die Frage des geeigneten Instruments zur Aufklärung des schrecklichen Todes und der Leidensgeschichte von Yagmur diskutiert. Wir als SPD-Fraktion haben deutlich gemacht, dass wir sowohl zur Aufklärung, insbesondere jedoch für die Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes eine Enquete-Kommission für das geeignetere Instrument halten. Als SPD-Fraktion haben wir größtes Interesse an einer umfassenden Sachaufklärung.
Diese haben wir begonnen durch mehrfache Beratung im Ausschuss. Wir haben ein Aktenvorlageersuchen für die Ausschussmitglieder gestellt und dieses erweitert, damit sich jeder Kollege und jede Kollegin hier im Parlament ein eigenes Bild machen kann. Wir haben uns intensiv mit dem Bericht der Jugendhilfeinspektion auseinandergesetzt. Mit dieser Aufklärung wollen wir jetzt weiter vorankommen und auch nicht länger Diskussionen über die Wahl des geeigneten Instruments führen.
Der Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses liegt nun vor. Es ist ein verfassungsmäßiges Minderheitenrecht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, und ich füge hinzu: Das ist auch gut so.
Nachdem also das erforderliche Quorum festgestellt wurde, kann der parlamentarische Untersuchungsausschuss bereits in der nächsten Woche zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.
Dass wir als SPD-Fraktion es nicht als sinnvoll erachten, zeitlich parallel eine Enquete-Kommission einzurichten, haben wir der LINKEN gegenüber immer klar und offen dargestellt. Jetzt finden sich – und das ist eine Beschreibung und ausdrücklich kein Vorwurf – im Zusatzantrag der LINKEN teils wortgleiche Formulierungen wieder, die wir alle aus früheren Anträgen der LINKEN auf Einsetzung einer Enquete-Kommission kennen. Wir denken, dass parlamentarischer Untersuchungsausschuss auf der einen und Enquete-Kommission auf der anderen Seite unterschiedliche Ansätze haben, und weil wir die Minderheitenrechte nicht nur respektieren, sondern achten, werden wir uns heute zu beiden Anträgen in Gänze enthalten. Inwieweit die einzelnen Punkte des Zusatzantrags der LINKEN mit den Fragestellungen des ursprünglichen Einsetzungsantrags in Einklang zu bringen sind, müssen die einsetzenden Fraktionen in Wahrnehmung ihres Minderheitenrechts entscheiden. Wir als SPD werden jede Aufklärungs- und Sacharbeit unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich kurz fassen. Ich möchte hier nur nicht so stehen lassen, dass die SPD sich weigern würde, über dieses Thema im Ausschuss zu sprechen.
Wenn Sie Interesse gehabt hätten – und in Ihren beiden Beiträgen haben Sie den Senat angesprochen –, das hier zu besprechen, dann hätten Sie dieses Thema ganz normal zur Debatte angemeldet, damit auch der Senat sich dazu äußern kann. Sie haben sich für den Fünf-Minuten-Beitrag entschieden, und da funktioniert das nicht.
Wir unterhalten uns im Ausschuss im Rahmen der Selbstbefassung,
die wir bereits beschlossen haben. Die haben wir auch nicht abgeschlossen, sondern vertagt. Insofern ist dieser Vorwurf nicht zutreffend, und dabei möchte ich es auch belassen. Wir müssen das inhaltlich hier nicht debattieren, weil wir im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss über die geschlossene Unterbringung und auch über mögliche Alternativen und Vorstufen diskutieren können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Öffentlichkeit! Herr Wersich, vielen Dank für Ihre Worte der Solidarität. Es tut gut, dass wir uns als Demokraten in diesem Hause einig sind, dass Gewalt gegen Sachen und Personen niemals ein Mittel der Auseinandersetzung sein darf. Vielen Dank dafür.
Nun zum Thema der heutigen Anmeldung. Sie versuchen, einen Widerspruch zu formulieren, den es in Wahrheit überhaupt nicht gibt. Es geht nicht um entweder – oder: Entweder Vermüllung und Verwahrlosung in den Stadtteilen zu bekämpfen oder für mehr Parkgerechtigkeit zu sorgen, sondern es geht in Wahrheit darum, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen.
Die vernünftigen Bürgerinnen und Bürger greifen auf die exzellenten Dienstleistungen unserer Stadtreinigung zurück und entsorgen ihren Müll ordnungsgemäß; den unvernünftigen bleibt ihr Tun nach wie vor verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Sie versuchen zu suggerieren, dass die Neuordnung des Bezirklichen Ordnungsdienstes dazu führt, dass die Aufgaben, die der Bezirkliche Ordnungsdienst bisher erfüllt hat, nun liegenbleiben. Das ist nicht der Fall, denn die Stellen sind nicht weg, sondern werden verlagert. Es geht um eine bessere Strukturierung und effizientere Aufgabenerfüllung.
In seiner jetzigen Struktur ist der Bezirkliche Ordnungsdienst nicht effektiv. Das liegt daran, dass er zu wenig in die Bezirksverwaltungen integriert ist und dass wir insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit Doppelstrukturen vorfinden. Es gibt andere bezirkliche Dienststellen, die sich um diese Themen kümmern: das bezirksübergreifende Projekt Parkraummanagement, auf das Sie hingewiesen haben, und die Polizei. Diese strukturelle Ineffizienz soll nun aufgelöst und beseitigt werden, indem die Aufgaben des Bezirklichen Ordnungsdienstes neu organisiert werden.
Sie haben verschwiegen, Herr Wersich, und das gehört zur Wahrheit, dass sich die Erwartung, die 2006 mit dem neuen Konzept des BOD bestand, nicht erfüllt hat: Man wollte eine einheitliche Organisation zur Wahrnehmung aller Aufgaben im Bereich der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in dieser Stadt im öffentlichen Raum. So hat es Ihr Finanzsenator Frigge auch im Zusammenhang mit den Rückkehrern damals suggeriert, die sich praktisch von allein durch Bußgelder finanziert. Daraus müssen wir die Konsequenzen ziehen, und hier besteht Handlungsbedarf. Deswegen ist die Neuordnung der Aufgaben nach dem vorgesehenen Vier-Säulen-Modell richtig, um diese Aufgaben effizienter erfüllen zu können.
Die erste Säule ist die Konzentration der Parkraumüberwachung auf einen Aufgabenträger. Dass Sie das flapsig als "Autos abzetteln" formulieren, Herr Wersich, kann ich nicht verstehen. Ich bin wohl nicht der Einzige in dieser Stadt, gegen dessen Gerechtigkeitsempfinden es verstößt, wenn die einen brav für ihr Ticket beim ÖPNV bezahlen oder einen Parkschein lösen, insgesamt aber nur mehr als jeder Fünfte einen Parkschein löst. Das ist nicht nachvollziehbar, und dass man damit ungeschoren davonkommt, darf nicht sein. Darauf hat der Rechnungshof bereits 2007 hingewiesen. Nur 17 Prozent aller untersuchten Parkgebühren werden korrekt bezahlt. Und dass entsprechend verstärkt kontrolliert wird, ist auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die ihre Parkgebühren ordnungsgemäß entrichten.
Die zweite Säule ist die Konzentration des Bußgeldmanagements. Ihnen ist es nicht gelungen, das haben Sie ebenfalls nicht gesagt, das bei den Bezirken zusammenzufassen. Das Management der Ordnungswidrigkeiten in den Dezernaten Wirtschaft, Bauen und Umwelt in den Bezirksämtern wird zu einer engeren Zusammenarbeit mit den bestehenden anderen Dienststellen, beispielsweise den Sondernutzungsabteilungen der Wegewarte und der Gaststättenkontrolleure, führen. Es wird ein engmaschigeres und dienststellenübergreifendes Netz entstehen, und so werden die Bezirke in der Lage sein, noch dichter zu kontrollieren.
Die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit im öffentlichen Raum wird dadurch erhöht, Herr Wersich.
Die Schuldenbremse haben wir gemeinsam beschlossen, daran möchten wir erinnern. Wenn alle sieben Bezirksamtsleiter zusammensitzen und sich Gedanken machen, wie sie konstruktiv mit den Sparvorgaben umgehen können,
dann steht es uns nicht gut zu Gesicht, in diese Überlegungen hineinzugrätschen. Wir begrüßen sie und wollen, dass es so kommt. – Vielen Dank.
Ich möchte noch einmal die Gelegenheit nutzen, zum eigentlichen Thema zurückzukommen, aber vorher sei noch angemerkt: Über den Findling wurde gestern im Rundfunk schon sehr viel berichtet, und man hatte Gelegenheit, sich darauf einzustellen.
Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, denn ein paar Sachen wundern mich schon.
Erstens zu Herrn Golke: An den Lenkungsgruppensitzungen der Bezirksamtsleiter hat – das habe ich mir versichern lassen – immer ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte teilgenommen. Insofern müssen wir uns hier nicht unterstellen lassen, das sei hinter dem Rücken der Beschäftigten passiert. Wir werden in der nächsten Woche im Verfassungs- und Bezirksausschuss Gelegenheit haben, das Thema noch einmal konkreter zu diskutieren.
Sehr geehrter und geschätzter Kollege Dennis Gladiator, ich möchte doch noch einmal wissen, vielleicht nachher bei einem Kaffee, wie man das in Einklang bringt. Es war meines Wissens der CDUFinanzsenator Frigge, der seinerzeit die Bezirke komplett abschaffen wollte.
Ja.
Wir hatten uns meines Wissens darauf verständigt, sie als Tagesordnungspunkt im Rahmen der Selbstbefassung für die Dezembersitzung anzumelden, und das ist dann in der nächsten Woche der Fall, Herr Golke.
Aber eigentlich war ich gerade bei der Auseinandersetzung mit Dennis Gladiator. Finanzsenator Frigge wollte die Bezirke komplett abschaffen – und sich selbst auch, was ihm nach acht Monaten gelungen ist; dieser Tage hören wir in seinem Gerichtsverfahren wieder etwas über den Grund.
Dass Sie sich jetzt hier hinstellen und eine Maßnahme, die aus dem Kreis aller sieben Bezirksamtsleiter einvernehmlich als Vorschlag entwickelt wurde, so darstellen, als sei das ein Affront gegen die Bezirke, das müssen Sie mir dann doch noch einmal erklären.
Mit den bürgernahen Vollzugsdiensten BOD oder auch der Polizei ist das so eine Sache, das hat sich auch in dieser Debatte gezeigt. Da nimmt die Akzeptanz der Kontrolle mit der räumlichen Entfernung zu einem selbst exorbitant zu. Wenn man selbst einen Strafzettel bekommt, dann ist das nicht in Ordnung, dann verharmlosen Sie das – es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit – als Abzetteln, aber ansonsten muss viel kontrolliert werden. Noch einmal: Die Kontrolle findet statt.
Ich kann mich noch an meine politischen Anfänge 2006 im Ausschuss für Wirtschaft, Sicherheit und Verbraucherschutz in der Bezirksversammlung Altona erinnern. Da ging es um Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit der Außengastronomie in der Schanze. Dort zu kontrollieren, dazu war der BOD nicht in der Lage. Samstags um 23 Uhr war eine ganz schwierige Uhrzeit, am Sonntag wurde man auf dem Fischmarkt benötigt, man hatte zu wenig Personal, der Krankenstand war zu hoch oder man wurde gerade in Hamburg-Mitte zentral eingesetzt. Da verspreche ich mir schon eine effizientere Kontrolle, wenn die Aufgaben jetzt gebündelt werden, und dazu gehört auch die Neustrukturierung der Polizei.
Es wird dazu führen, dass es verbindliche Vereinbarungen gibt. Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Polizeikommissariaten und den bezirklichen Dienststellen wird dies auch regeln können und entsprechende Schwerpunkte festsetzen, um so etwas zu unterbinden. Stellen Sie es insofern doch bitte nicht so dar, als wenn hier keine Kontrolle stattfinden solle, das Gegenteil ist der Fall. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst fünf Aspekte herausstellen.
Erstens gehe ich davon aus, dass wir uns alle einig sind, dass der Schutz des Kindeswohls in unserer Stadt höchste Priorität hat.
Zweitens spielen die Allgemeinen Sozialen Dienste beim Schutz des Kindeswohls die zentrale Rolle.
Drittens stehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uneingeschränkt zu dem Konsens, dass im Allgemeinen Sozialen Dienst jede freiwerdende Stelle so schnell wie möglich nachbesetzt werden muss.
Viertens sind im Augenblick 96 Prozent aller Stellen in den Allgemeinen Sozialen Diensten besetzt.
Und fünftens laufen für alle vakanten Stellen Nachbesetzungsverfahren.
Zu Irritationen mag es gekommen sein, weil einzelne Bezirksämter die Finanzbehörde gefragt haben, ob sie ihr Budget überziehen dürfen, um ASD-Stellen nachbesetzen zu können. Wenn man der Finanzbehörde solch eine Frage stellt, dann bekommt man natürlich die Antwort, dass das Budget einzuhalten ist. Diese Irritationen sind mittlerweile ausgeräumt, alle sieben Bezirksamtsleiter haben in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Finanzsenator letzten Freitag bestätigt, dass sie weiterhin die sofortige Nachbesetzung aller vakanten ASD-Stellen anstreben. Die ASD sind als sogenannter
Schonbereich privilegiert. Hier soll und wird jede Stelle unmittelbar besetzt.
Aktuell, um ganz genau zu sein – das ergibt sich aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage 20/7354 der Abgeordneten Wersich, de Vries und anderen –, sind mit Stand 2. April 2013 rund 96,5 Prozent der Stellen im ASD besetzt. Die anderen dreieinhalb Prozent, das sind sage und schreibe 11,91 von insgesamt 342,48 Stellen, sind Vakanzen. Wenn Sie ehrlich sind, werden Sie mir zustimmen, dass sich diese im normalen Rahmen bewegen. Kolleginnen und Kollegen haben sich anderweitig beworben, manche sind in Rente gegangen, andere in Mutterschutz oder in Elternzeit, wieder andere haben ihren Stundenanteil für Teilzeitarbeit reduziert mit der Folge, dass Stellenanteile vakant sind. Das ergibt sich aus dieser Anfrage.
Wenn Sie die Entwicklung der Vakanzen in der Vergangenheit betrachten, dann werden Sie feststellen, dass wir auf einem guten Weg sind. Noch vor einem Jahr war die Vakanzquote fast doppelt so hoch, und so waren bei der gleichen Sollstellenzahl von 342,48 Stellen Ende März 2012 20,45 Stellen unbesetzt. Noch ein Quartal früher, Ende 2011, lag die Vakanz trotz 2,5 weniger Sollstellen sogar bei 28,88 Stellen, das ist fast das Zweieinhalbfache von heute. Das Defizit an unbesetzten ASD-Stellen konnte seither um nahezu 60 Prozent reduziert werden.
Sie erinnern sich vielleicht daran, woran diese Fluktuation lag. Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Vorgaben und einer daraus resultierenden Erhöhung des Stellenbestands der Amtsvormundschaften hatte es zu Beginn des Jahres 2012 eine Abwanderungswelle aus dem ASD hin zu den Amtsvormundschaften gegeben. Der Senat hat diese für den ASD höchst problematische Entwicklung durch eine Anhebung der Eingruppierung des ASD in die Entgeltgruppe 10 an die Amtsvormundschaft angeglichen, um diese Fluktuation zu stoppen. Wir konnten feststellen, dass diese Maßnahme erfolgreich war.
Der Kinderschutz hat höchste Priorität, darüber herrscht Einigkeit in der Hamburgischen Bürgerschaft. Ich hatte gehofft, dass Konsens besteht, dass dieses Thema viel zu ernst ist, als erneut zu versuchen, daraus politisches Kapital zu schlagen. Wir alle haben aus dem tragischen Tod von Jessica, Lara Mia und Chantal parteiübergreifend gelernt. Die Allgemeinen Sozialen Dienste wurden personell gestärkt. Dabei konnte der SPD-Senat mit Beginn dieser Legislaturperiode an die Reform
bemühungen des Vorgängersenats anknüpfen. Die Allgemeinen Sozialen Dienste sind wesentlicher Garant der sozialen Grundversorgung für die Familien und Kinder in unserer Stadt. Sie bewahren Kinder vor Gefährdungen und unterstützen die Eltern bei der Erziehung. Ich möchte an dieser Stelle wieder die Gelegenheit nutzen, den Kolleginnen und Kollegen in den Allgemeinen Sozialen Diensten für die schwierige Arbeit, die sie engagiert leisten, im Namen meiner Fraktion zu danken.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen uneingeschränkt zu dem Konsens, dass im Allgemeinen Sozialen Dienst jede frei werdende Stelle so schnell wie möglich nachbesetzt werden soll. Und ich sage noch einmal: Die freien Stellen werden von den Bezirksämtern unverzüglich nachbesetzt. Deshalb halten wir den Antrag der CDU für schlichtweg überflüssig und werden ihn ablehnen.
Die Staatsräte, die BASFI, die Finanzbehörde und die Bezirksamtsleitungen kontrollieren den Stand der Stellenbesetzungen in den Allgemeinen Sozialen Diensten in der Steuerungsgruppe Jugendhilfe laufend. Mit unserem Alternativantrag werden wir dafür sorgen, dass wir die Entwicklung bei der Stellenbesetzung in den Allgemeinen Sozialen Diensten mit Ihnen allen gemeinsam auch parlamentarisch verfolgen. Wir ersuchen daher den Senat, im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss regelmäßig über die personelle Entwicklung in den Allgemeinen Sozialen Diensten zu berichten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Herr Golke, die Bezirksversammlung hat nach Paragraf 21 Bezirksverwaltungsgesetz die Verpflichtung, sich an Recht und Gesetz zu halten und auch an den Haushaltsbeschluss, die Globalrichtlinien, die Zuständigkeitsanordnung und sonstige Entscheidungen des Senats sowie Fachanweisungen und Einzelweisungen nach Paragraf 45 Bezirksverwaltungsgesetz. Dazu gehört auch die Verwaltungsvorschrift über die Aufteilung des Haushaltsplans. Dort ist in Ziffer 6532 die Aufteilung vorgesehen, die Feinspezifizierung nach Paragraf 37 Absatz 4 Bezirksverwaltungsgesetz, und zwar bis zum 15. Dezember eines Jahres.
Was daran politisch ist, dazu komme ich gleich.
Sie haben ganz recht, mit juristischen Spitzfindigkeiten und Winkelzügen kommen wir nicht weiter. Das Resultat ist, dass die Träger in Altona bisher keine Zuwendungsbescheide bekommen haben und kein Geld. Und das ist nicht etwa die Verantwortung der SPD. Wir haben im letzten Jahr darüber diskutiert. Wir stehen zu unserer Verantwor
tung, dass wir die Rahmenzuweisungen bei der Jugendhilfe um rund 10 Prozent abgesenkt haben.
Wir haben uns der Diskussion im Parlament, bei den Trägern, bei den Eltern und den betroffenen Gruppen gestellt. Die Bezirksversammlung hat am 22. November mit den Stimmen von CDU, FDP, GRÜNEN und LINKEN beschlossen, die Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen, die dem Jugendhilfeausschuss zugeordnet sind, abzulehnen. Und das ist der Grund dafür, dass die Träger in Altona bislang noch keine Zuwendungen für das aktuelle Jahr erhalten haben
und nicht etwa, wie Sie uns unterstellen, die Absenkung bei den Rahmenzuweisungen. Aus politischem Kalkül heraus zielten CDU, LINKE, FDP und leider auch die GRÜNEN in Altona auf die Hamburger SPD.
Und getroffen haben Sie die Träger, die Kinder, die Jugendlichen und Familien in Altona.
Herr Golke, es ist doch nicht so, dass der Senat von sich aus die Entscheidung evoziert hätte, sondern der rechtswidrige Beschluss war vom Bezirksamtsleiter zu beanstanden. Alles Weitere ist in der Drucksache 20/6339 nachzulesen.
Jetzt könnten wir darüber diskutieren, warum der Bezirksamtsleiter bis heute noch keine Zuwendungsentscheidungen gegeben hat. Er wollte zum einen die Bezirksversammlung, die heute parallel zu uns tagt, darüber informieren, zum anderen müssen auch noch Rahmenzuweisungen von SAE umgesteuert werden. Das bedarf eines Beschlusses der Bezirksversammlung. Zudem gab es auch noch Verhandlungen mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration; das sieht ganz gut aus. Ich gehe fest davon aus, dass diese Hängepartie für die Träger ab dem morgigen Tag beendet sein wird und die Träger dann endlich Klarheit haben.
Ich bitte darum, das nicht in Zusammenhang zu bringen mit den Absenkungen der Rahmenzuweisungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Blömeke, vielleicht erinnern Sie sich noch, dass Sie, als Sie an der Regierung beteiligt waren, hier gesagt haben, Opposition könne man auf zwei Arten betreiben: konstruktiv-kritisch begleiten oder sich ganz bewusst einzelne Themen heraussuchen und Panik schüren und die Leute in Aufruhr versetzen – und das haben Sie eben gemacht.
Auf Ihre Punkte, die ich mir sehr wohl notiert habe, gehe ich gleich noch ein. Ich möchte aber mit etwas Positivem beginnen, Herr Kerstan. Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Säule des Jugendhilfesystems.
Mit ihrem niedrigschwelligen Zugang und den offenen Inhalten und Arbeitsweisen leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen jenseits des Schulalltags. Das ist richtig, und ich bin der Letzte, der das Gegenteil behaupten würde, und meine Fraktion auch nicht.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit genauso wie die Familienförderung und die Projekte der sozialräumlichen Angebotsentwicklung spielen in unserer Familien-, Kinder- und Jugendpolitik auch weiterhin eine wichtige Rolle.
In Ihrem Antrag reden Sie von Einsparungen und Kürzungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro, Frau Blömeke, die angeblich behindern, gefährden und schwächen. Das ist eine starke Wortwahl, mit der Sie versuchen, Ihre schwache Argumentation rhetorisch aufzupeppen.
Richtig ist, das haben Sie ganz bewusst nicht gesagt, dass der Senat in seinem Beschluss zum Haushalt 2013/2014 vorgesehen hat, die Rahmenzuweisung an die Bezirke für die offene Kinderund Jugendarbeit, die Familienförderung und die SAE-Projekte, sozialräumliche Angebotsentwicklung, abzusenken. Tatsache ist aber auch, dass wir seit der Regierungsübernahme die Ausgaben
im gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe von 780 auf 890 Millionen Euro angehoben haben.
Das entspricht einem Anstieg von 14 Prozent und ist damit das Wachstumsfeld des Senats von Olaf Scholz.
Auch wenn Sie immer das Gegenteil behaupten, Frau Blömeke, für die SPD in Hamburg ist die Familien-, Kinder- und Jugendpolitik zentraler Bestandteil einer zukunftsorientierten Gesellschaftspolitik.
Erklärtes Ziel des SPD-Senats und meiner Fraktion ist es, dass kein junger Mensch durch das Raster fällt.
Herr Kerstan, quaken Sie jetzt nicht dazwischen.
Stellen Sie doch eine Zwischenfrage oder melden Sie sich gleich zu Wort.
Wir haben konsequent einen neuen Kurs eingeschlagen. Über Rechtsansprüche der Kita haben wir gestern sehr ausführlich debattiert, da will ich jetzt nicht alles noch einmal aufzählen. Es gab die Einführung der Jugendberufsagentur, und ein zentraler Baustein, um zum Punkt zu kommen, ist der Ausbau der ganztägigen Bildung und Betreuung an den Schulen. Damit haben jedes Kind und jeder Jugendliche beziehungsweise die Eltern einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Betreuung von 13 bis 16 Uhr. Allein dafür hat der Senat 115 Millionen Euro veranschlagt, und das sind 30 Millionen Euro mehr, als der Vorgängersenat dafür veranschlagt hat. Diese Prioritätensetzung wird zu mehr Chancengerechtigkeit führen, damit möglichst alle Kinder mit Erfolg die Schule und anschließend eine Berufsausbildung durchlaufen.
Diese erweiterten Angebote, gerade bei der GBS, werden doch dazu führen, dass sich die Bedarfe verändern.
Frau Blömeke, das haben Sie selbst auch gar nicht in Abrede gestellt. Die Fragen aber, welche Einrichtungen und Angebote in welcher Dichte und mit welcher Ausstattung erforderlich sind, gilt es im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu beantworten.
Sie haben gefragt, ob wir die Regularien nicht kennen. Frau Blömeke, kennen Sie die Regularien?
Nein.
Soweit in Ihrem Antrag eine sorgfältige Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung aller relevanten Bedarfe, Angebote und Bedingungen gefordert wird, finde ich dieses Ansinnen geradezu trivial, Frau Blömeke.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ritter?
Er kann sich gleich noch zu Wort melden und dann seine Frage stellen.
Das war ein Angebot für Sie.
Dieses Ansinnen, eine Jugendhilfeplanung zu fordern, finde ich trivial, denn die Notwendigkeit für Jugendhilfeplanung – und da frage ich mich, ob Sie die Regularien kennen, Frau Blömeke – ergibt sich aus dem Gesetz, Paragraf 80 SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugendhilfeplanung ist grundsätzlich eine regelmäßige Aufgabe, bestehend aus Bestandserfassung, Bestandserhebung und Planung, und sie soll kontinuierlich erfolgen und nicht erst in zwei Jahren. Dieser Grundidee widerspricht Ihre Forderung nach einem zweijährigen Moratorium.
Ich möchte auch daran erinnern, dass die Jugendhilfeplanung nach Paragraf 71 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII zu den originären Aufgaben der Jugendhilfeausschüsse gehört. Sie tun den Trägern der Jugendhilfe keinen Gefallen, Frau Blömeke,
wenn Sie aus politischem Kalkül jetzt darauf setzen, dass keine Jugendhilfeplanung stattfindet, denn die Träger in den Bezirken und auch die Kinder und Familien wissen jetzt nicht, was nächstes Jahr auf sie zukommt,
aus Ihrem politischen Kalkül heraus.
Dass die Jugendhilfeplanung den Bezirken zugewiesen ist, halten wir für richtig. Die Bezirke haben nämlich die größte Nähe zur Zielgruppe und zu den Jugendhilfeträgern und auch die besten Kenntnisse zum Bedarf und Bestand an Angeboten. Deswegen sehen wir für die im Antrag der GRÜNEN geforderte gemeinsame Planung keine Notwendigkeit. Ich bin überzeugt, dass die Behörde von Senator Scheele dort, wo dies gewünscht ist, auch weiterhin alle Planungsprozesse begleiten und unterstützen wird, so wie sie das bisher vorbildlich getan hat.
Jetzt läuft mir die Zeit ein bisschen davon. Zu den sozialräumlichen Hilfen und Angeboten verschweigen Sie auch etwas. Sie sprechen immer von 3,5 Millionen Euro weniger bei den Rahmenzuweisungen, dem gegenüber stehen aber 12,5 Millionen Euro für die sozialräumlichen Hilfen und Angebote.
Da gibt es einen Unterschied, aber die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Familienförderung und auch die SAE-Angebote sind wichtige Säulen im funktionierenden Jugendhilfesystem, und alle Vorteile, die Frau Blömeke vorhin genannt hat, brauchen wir, wenn wir ein sozialräumlich gut funktionierendes Jugendhilfesystem aufbauen wollen. Darauf sind wir angewiesen, auf diese Kompetenzen wollen wir keinesfalls verzichten. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass diese 12,5 Millionen Euro auch diesen Trägern zur Verfügung stehen. Diesen Punkt unterschlagen Sie ganz gerne.
Eine chinesische Weisheit lautet:
Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Die Verwaltung des Jugendamtes Altona hat eine Planung erarbeitet,
die zeigt, dass eine sinnvolle Fortentwicklung der Jugendhilfeangebote trotz abgesenkter Rahmenzuweisungen auch ohne ein Moratorium möglich ist.
Die Planung wurde selbstverständlich gemeinsam mit betroffenen Trägern und auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt und diskutiert. Das Ergebnis war – jetzt hören Sie genau hin –: Obwohl sich die Rahmenzuweisungen in Altona um rund 750 000 Euro reduzieren, ergibt sich durch eine Umstellung von Angeboten und Umsteuerungen hauptsächlich in den Zweckzuweisungen SHA eine tatsächliche Kürzung von genau 0 Euro.
Wenn diese Planung dann auch einmal beschlossen würde,
wäre das Ergebnis, dass alle Einrichtungen erhalten blieben und vor allem auch alle Beschäftigten, die ihren jeweiligen Sozialraum kennen und dort gute und engagierte Arbeit leisten, dort bleiben könnten.
Lassen Sie mich abschließend – Sie hatten danach gefragt – noch etwas zu unserem Umsteuerungsfonds sagen. Angebotsumstellungen, die in Zusammenhang mit Veränderungen durch den Ganztagsbetrieb an Schulen notwendig werden, erfordern in der Tat manchmal Zeit und sind nicht immer von heute auf morgen zu realisieren. Das will ich auch gar nicht abstreiten. Darüber haben wir uns schon sehr frühzeitig im Mai Gedanken gemacht und diesen Umsteuerungsfonds geschaffen, den wir im Juni im Parlament beschlossen haben. Mit diesem Umsteuerungsfonds möchten wir dem Bezirk Mittel zur Verfügung stellen, um diese bedarfsgerechten Angebotsumstellungen zu unterstützen. Er wurde aus politischen Gründen nicht angenommen, weil man uns noch einmal ein bisschen vorführen wollte. Wir als SPD-Fraktion stehen zu unserem Wort und wollen die Bezirke bei der Fortentwicklung der Angebote unterstützen. Dieses Angebot des Umsteuerungsfonds erhalten wir ausdrücklich aufrecht, wenn es erforderlich ist, auch bis nach Abschluss der Haushaltsberatungen, aber selbstverständlich immer auf der Basis einer qualifizierten Jugendhilfeplanung.
Ich bin überzeugt davon, dass die Fortentwicklung gelingen wird und der Umsteuerungsfonds ein wirksames Instrument dafür ist. Ein Moratorium bedeutet in Wirklichkeit nur Stillstand und Lähmung. – Vielen Dank.
Sie hatten eben gesagt, dass es Vorgaben des Senates gebe, dass die Jugendhilfeplanung Aufgabe der Bezirke und der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse sei. Dazu gehört eben auch, den Bedarf zu ermitteln, den Bestand zu erheben und eine Planung zu erstellen, und dazu gibt es keine Vorgaben, sondern das ist eine originäre Aufgabe der Bezirke
und des Jugendhilfeausschusses. Würden Sie mir da zustimmen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag 20/1397 wollen wir als sozialdemokratische Fraktion einen Beitrag leisten, die Verkehrsanbindung der Großwohnsiedlungen in Steilshoop und am Osdorfer Born zu verbessern. Als Wahlkreisabgeordneter für den Wahlkreis 4 im Hamburger Westen möchte ich Ihnen die Situation am Osdorfer Born darlegen. Der Osdorfer Born ist die erste der drei Hamburger Großwohnsiedlungen, die errichtet wurden neben Steilshoop und Mümmelmannsberg. Der von mir sehr geschätzte Gerhard Sadler, der sich ehrenamtlich am Osdorfer Born in der Verkehrs AG engagiert hat, hat die Situation der Verkehrsanbindung des Osdorfer Borns einmal so beschrieben – ich zitiere –:
"Wenn alles realisiert worden wäre, was Politik, Behörden und Verkehrsbetriebe sich ausgedacht und angekündigt hatten, würden Lurup und Osdorfer Born zu den am besten an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossenen Stadtteilen gehören."
Ja, Herr Wersich, die Stadtbahn gehört dazu.
"Es gäbe eine U-Bahn über Altona nach Winterhude, eine S-Bahn nach Altona, eine S-Bahn nach Stellingen, eine Stadtbahnlinie nach Altona, eine weitere nach Lokstedt, eine dritte über Bahrenfeld nach Eimsbüttel, direkt nach Eimsbüttel auch noch eine kombinierte U-/Stadtbahn, weiterhin eine Anbindung der Arenen sowohl mit einer Stadtbahn als auch mit der AKN. Selbst eine Spurbuslinie nach Osdorf wurde einmal geprüft. Vielleicht führen sogar noch die Straßenbahn nach Schenefeld und der Eilbus E 84 nach Hochkamp."
Zitatende.
Tatsächlich aber gibt es im Ergebnis – die Zwischenrufe bestätigen dies – nach wie vor keine Schienenanbindung für den Born, wie der Osdorfer Born im Hamburger Westen genannt wird, und
auch die Busverbindungen sind nicht wirklich üppig.
Bevor mit dem Metrobus 3 seit 2008 ein normaler Bus direkt in die City zum Rathausmarkt fuhr, gab es nur den Schnellbus 37 über Altona in die Hamburger Innenstadt, aber der kostet bekanntlich Zuschlag und den können sich viele Bewohnerinnen und Bewohner des Osdorfer Borns nicht leisten.
Zudem gibt es die Metrobuslinie 21, die den Born mit der S-Bahn Klein Flottbek und Elbgaustraße verbindet. Diese Busse sind häufig überfüllt. Das war es dann auch schon mit der Anbindung des Osdorfer Borns und das ist zu wenig.
Das kann ich auch Sie fragen, Herr Wersich. Im Jahr 2000 stand die Stadtbahn noch im Verkehrsentwicklungsplan, aber Sie haben es auch nicht fertig bekommen – also Ruhe.
Am Osdorfer Born leben 10 000 Menschen, das entspricht der Einwohnergröße einer veritablen Kleinstadt. Nicht selten sprechen mich die Menschen am Osdorfer Born an und beschweren sich darüber, dass sie sich vernachlässigt fühlen. Ihnen wurde so viel versprochen, aber es wurde für sie nichts Erkennbares umgesetzt. Sie beklagen sich über die langsamen Busse, die ausgedünnten Taktzeiten, überlastete und unpünktliche Linien mit Pulkbildungen, zu kurze Haltestellen, gewundene Streckenführungen und Wartezeiten beim Umsteigen.
Der neue Senat hat sich als zentralen Baustein der zukünftigen Verkehrsentwicklung für eine deutliche Verbesserung des Bussystems ausgesprochen.
Es ist deshalb im Rahmen der neuen Zielsetzung an der Zeit, sowohl Steilshoop als auch den Osdorfer Born unter Nutzung der vorhandenen Verkehrsträger besser anzubinden. Neben Linienverläufen und Verkehrsangebot sind insbesondere auch die Geschwindigkeit des Busverkehrs und die Ausgestaltung des Zugangs zum Bussystem dabei von erheblicher Bedeutung für die Fahrgäste.
Zum Schluss liegt mir persönlich noch eines am Herzen, und da können auch Sie zuhören, Herr Wersich. Mit der Verschwenkung der Buslinie 3 haben Sie die Osdorfer zwar glücklich gemacht, aber viele Luruper auch sehr ärgerlich,
denn denen wurde das Angebot genommen. Deswegen gilt für mich die Bitte an den Senat: Bitte achten Sie darauf, wenn Sie die Verkehrssituation des öffentlichen Personennahverkehrs am Osdorfer Born anpacken, dies nicht zulasten des benachbarten Stadtteils Lurup zu tun. Das sage ich nicht, weil ich in Lurup wohne, das mag vielleicht auch ein Grund sein. Den Menschen in Lurup wurden nämlich auch alle genannten Schienenanbindungen versprochen, deren Endhaltestelle jeweils am Osdorfer Born gelegen hätte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.