Andreas Dressel
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat haben wir uns im Haushaltsausschuss intensiv untereinander und auch mit der Volksinitiative beraten, und ich glaube, es war doch eine sehr breite Mehrheit der Auffassung, dass man sich dieser Volksinitiative nicht anschließen sollte. Ich finde auch, dass die sich an einigen Stellen ein Stück weit selbst schachmatt gesetzt haben. Also eine Änderung vorzuschlagen, die dazu führt, dass in der Hamburger Verfassung die Schuldenbremse dann strenger gilt als ohne den Vorschlag, da, finde ich, sollte man doch noch einmal ein bisschen in sich gehen und überlegen, ob der Vorschlag
wirklich so durchdacht ist. Da, glaube ich, wäre eine Nacharbeit angemessen.
In der Sache ist, glaube ich, schon vieles gesagt worden, dass wir in Hamburg eigentlich gezeigt haben durch die Schuldenbremse, wie wir sie anwenden, nämlich logischerweise mit dem Grundgesetz sehr strikt im Kernhaushalt, aber mit einer vernünftigen, sachgerechten, auch ein Stück weit offensiveren Betrachtung in der Konzernbetrachtung mit unseren öffentlichen Unternehmen, dass wir damit auch erreicht haben, dass wir diesen Gleichklang von Investieren und Konsolidieren hinbekommen, dass wir die notwendigen Investitionen über unsere öffentlichen Unternehmen abbilden können, die Wirtschaften, die Wirtschaftsunternehmen. Die schaffen Werte, die dürfen auch Kredite aufnehmen, dadurch kann vieles in dieser Stadt hergestellt werden. Und dass wir im Kernhaushalt – und es sind 23 Milliarden Euro Altschulden, die wir da mit uns herumtragen – auch dafür sorgen, dass es da nicht mehr werden darf und dass es weiterhin eine Verantwortung ist, die wir auch gegenüber den nächsten Generationen haben. Das, glaube ich, ist allemal richtig, und deshalb steht dieser Senat weiter dafür, dass wir die Schuldenbremse in der Hamburger Ausprägung noch weiter einhalten und hochhalten.
Deshalb kann man auch manches, was aktuell auf der Bundesebene diskutiert wird – auch in unserer eigenen Partei –, nicht 1:1 auf Hamburg übertragen. Ich bin nun in vielen Diskussionen bundesweit und auch in Hamburg unterwegs, und der Professor Hickel aus Bremen, den, glaube ich, hier der eine oder andere kennt – ich gucke jetzt einmal gerade in die Richtung, ja –, kam dann zu mir in die Finanzbehörde zu einer Diskussion mit der Friedrich-Ebert-Stiftung. Und er sagte, oh, also, was ihr denn hier macht. Dann haben wir ihm einmal aufgezeigt, was eigentlich durch die Hamburger Regelung alles möglich ist, und dann war nachher seine Meinung, also, wie ihr das hier in Hamburg macht, ist das auch in Ordnung, ihr könnt trotzdem investieren, ihr könnt konsolidieren, so kann das funktionieren. Und da sagen wir, richtig so.
Wir werden jetzt sehen, was diese Volksinitiative macht. Sie hat bis Ende März 2020 die Gelegenheit zu überlegen, ob sie ein Volksbegehren beantragt. Da muss sie auch, glaube ich, noch einmal ein bisschen schauen, was sie da selbst vorgeschlagen hat. Der Senat wird prüfen. Da hat er dann bis Ende April 2020 die Gelegenheit, ob er das Verfassungsgericht anruft. Die haben uns gemeinsam einmal eine Regelung dazu gegeben, dass, wenn Zweifel bestehen, das Verfassungsge
richt angerufen werden muss, weil es auch richtig ist, dass nur verfassungsgemäße Initiativen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden können. Das ist, glaube ich, ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung für solche Instrumente. Und ich habe durchblicken lassen, dass wir da schon Zweifel haben. Aber jetzt ist erst einmal die Volksinitiative am Zug, für sich zu überlegen, ob sie diesen Weg gehen will, und dann werden wir das gemeinsam betrachten. Ich glaube, damit haben wir einen vernünftigen Weg eingeschlagen.
Ich möchte am Schluss auch noch durchaus persönlich eine Anmerkung machen, weil in der Tat das hier heute voraussichtlich die letzte Rede unseres haushaltspolitischen Sprechers der SPDFraktion gewesen ist. Ich möchte auch für den Senat insgesamt unseren herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit noch einmal aussprechen. Lieber Jan, du hast dich um die Haushalts- und Finanzpolitik dieser Stadt sehr verdient gemacht. Dass wir die Schuldenbremse in einem sehr breiten Konsens in die Hamburger Verfassung schreiben konnten, das haben wir auch dir mit zu verdanken. Dass wir das neue Haushaltswesen ebenfalls parlamentsfreundlich, wie du es genannt hast, in die entsprechenden Regelwerke eingefügt haben, dazu hast du viel Nachhilfe geleistet, dass wir alle auf diesem Weg des neuen Haushaltswesens mitgenommen werden konnten. Insofern einen sehr, sehr herzlichen Dank dafür. Und das mit dem "Auf Wiedersehen", das klappt bestimmt in diesem Sinne. Vielen Dank und alles Gute.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich etwas zum Erbbaurecht sagen, aber nach dieser Vorlage der Kollegin Sudmann gehe ich darauf gern ein, denn es gibt zahllose Untersuchungen im Immobilienbereich, die sehr wohl belegen, dass das, was wir seit 2011 an Wohnungsneubau gemacht haben, mittlerweile tatsächlich auch einen dämpfenden Effekt hat. Natürlich haben wir noch steigende Zahlen im Bereich Miete, aber wenn man das einmal mit den großen Städten in Deutschland vergleicht, steigen sie in Hamburg langsamer. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Der entscheidende Punkt ist – und das ist der Unterschied zu Berlin, das sagen wir sehr deutlich im Senat und auch öffentlich –, dass wir einen anderen Kurs verfolgen als Berlin, weil wir in Hamburg sagen, dass wir diese Herausforderung in der Wohnungspolitik im Bündnis für das Wohnen angehen wollen. Dazu gehört, dass man mit den
Bündnispartnern, das heißt auch mit denjenigen, die Wohnungen in dieser Stadt bauen sollen, vernünftig umgeht, miteinander spricht und gemeinsame Lösungen dafür findet.
Das ist genau der Weg, den Berlin nicht geht, und deshalb sind unsere Zahlen, was den Wohnungsneubau angeht, auch so deutlich erfolgreicher als die in Berlin.
Dazu gehört auch, dass wir natürlich diese Drucksache und die Frage, wie wir die Erbbaurechtskonditionen gestalten, sehr intensiv mit der Wohnungswirtschaft besprochen haben, und natürlich haben wir uns die Vorbehalte, die in der Wohnungswirtschaft auch beim Thema Erbbaurecht bestehen – Sie haben das angesprochen –, sehr genau angeschaut. Wir haben ebenso die Finanzwirtschaft mit einbezogen und die Frage, wie die Finanzierungskonditionen gestaltet werden müssen, wie der Erbbauzins gestaltet sein muss. Auch zum Beispiel, dass es früher so war, dass man nur eine 66-prozentige Entschädigung hatte bei Ablauf des Erbbaurechts, das ist auf 100 Prozent hochgegangen. Also wir haben an sehr vielen Stellschrauben so gedreht, dass wir gemeinsam der Auffassung sind, dass wir jetzt ein sehr gutes Paket beim Thema Erbbaurechte geschnürt haben, das auch gut in Anspruch genommen wird.
Denn das war unser Maßstab dabei: Natürlich wollen wir auch unseren städtischen Einfluss auf diese stadtentwicklungspolitisch relevanten Flächen behalten. Aber wir wollten ebenso, dass am Schluss nicht eine Wohnung weniger gebaut wird wegen der Nutzung des Erbbaurechts. Wir haben immer geguckt, dass am Ende etwas bei der Nettokaltmiete herumkommt, auch bei den Verlängerungsfällen von Erbbaurechten, wo die Genossenschaften auch Sorge geäußert haben. Wir haben uns genau angeschaut, wie am Schluss die Nettokaltmiete für die Mieterinnen und Mieter ist. Das ist unser Maßstab, und auch hier halten wir die Zusagen, die wir gemacht haben.
Natürlich machen wir eine sehr aktive Liegenschafts- und Grundstückspolitik; das kann man auch aus allen Zahlen sehen, dass wir zusätzlich den LIG mit Mitteln so ausstatten, dass er intensiver ankaufen kann. Das ist, glaube ich, ein sehr entscheidender Punkt, der zeigt, wir machen nicht den Ausverkauf der Stadt, sondern wir kaufen jetzt an sehr vielen Stellen, an strategisch relevanten Stellen, Flächen und Grundstücke dazu,
gerade im Bereich der Magistralen. Es gibt so viele Themen, wo wir klar sagen, die Wohnungsbauund Gewerbebaupotenziale in der Stadt können
wir nur erschließen, wenn wir eine sehr aktive Ankaufspolitik machen.
Um es abschließend zu sagen, auch das ist …
Sehr gern.
Sie haben vorhin die Passage in der Drucksache schon zitiert und haben sie als auslegungsfähig bezeichnet, um es einmal vorsichtig auszudrücken.
Dazu gehört auch, dass wir strategisch bei jedem Projekt entscheiden, was an dieser Stelle der richtige Weg ist,
um unsere stadtentwicklungspolitischen Ziele zu erreichen, um die Mietniveaus zu erreichen, die wir dann in dem jeweiligen Quartier erreichen wollen, und wie wir es mit den Partnern aus der Wohnungswirtschaft entsprechend realisieren können. Aber Sie können sich darauf verlassen, dass wir nach dieser Drucksache, und Sie haben das jetzt erst einmal vorliegen zur Beratung und zur Beschlussfassung, einen deutlichen Aufwuchs bei den Erbbaurechten in der Stadt haben werden, insbesondere wenn es um innerstädtische Flächen geht, wenn wir sagen, wir wollen uns an bestimmten Stellen auch vorbehalten, das in 10, 20, 30, 40, 50 Jahren anders zu bewerten. Das ist der Maßstab dabei, und die Projekte, die wir jetzt erfolgreich auf den Weg bringen, die wollen wir auch so umgesetzt wissen, wie wir sie auf den Weg gebracht haben.
Letzter Punkt, auch das ist wichtig, wir kommen nachher noch zum Thema Grundsteuer. Wir haben hier jetzt fest vereinbart, dass wir die Grundsteuer C für baureife Grundstücke, die aus spekulativen Gründen nicht bebaut werden, auch in Hamburg einführen, sodass wir klar sagen, wer ab 2025
dann greift dieser neue Paragraf, aber wir schreiben es jetzt schon einmal hinein, um das auch den Eigentümern deutlich zu signalisieren – sein Grundstück aus spekulativen Gründen nicht bebaut, obwohl er es bebauen könnte, muss mit einer saftigen Erhöhung der Grundsteuer für sich rechnen. Das ist an der Stelle sehr gerechtfertigt, weil wir auf kein Potenzial für den Wohnungsneubau verzichten können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Dank beginnen, einem Dank an die CDU, die GRÜNEN und die FDP – natürlich auch an die SPD, aber das versteht sich an der Stelle irgendwie von selbst –, dass es im Bundestag in der letzten Sitzungswoche möglich gewesen ist, zu einem verfassungsändernden Konsens für die Grundsteuer zu kommen. Das war keine Selbstverständlichkeit. Und ich sage einmal so, das ist vor allem
für die kommunale Familie in Deutschland wirklich relevant, es geht um 14 Milliarden Euro, und dass es diesen Konsens gegeben hat und auch alle mitgeholfen haben am Schluss, dass es dazu gekommen ist, das ist ein gutes Zeichen für den Föderalismus.
Und was war Bestandteil des Konsenses? Eben keine Zusatzbedingungen zu erheben, und da sind wir dann gleich bei dem Antrag der LINKEN, der einen Konsens unmöglich gemacht hätte. Denn wenn – und ich weiß, dass es durchaus Überlegungen in der Bundestagsfraktion der GRÜNEN gab, diesen Punkt aufzugreifen –, dann ist klar, dass die verfassungsändernde Mehrheit – wir haben auch die Meinung der FDP und die Meinung der CDU gehört – nicht zustande gekommen wäre. Dann hätten wir tatsächlich am 31. Dezember die Situation gehabt: 14 Milliarden Euro weg und einige Kommunen wirklich vor der Pleite. Das ist auch dafür verantwortlich gewesen, dass man auf solche Positionen verzichten wollte, um diesen Konsens möglich zu machen. Deswegen ist es eine gute Entscheidung, dass hier die überwiegende Zahl der Fraktionen gesagt hat, das machten sie an dieser Stelle nicht mit, um diesen Konsens nicht zu gefährden.
Dann möchte ich auch einmal – das kommt sehr selten vor – der FDP danken, denn sie hat auf der Zielgeraden – jetzt muss Herr Kruse einmal zuhören, ich danke gerade der FDP –
darauf bestanden, dass in die finale Gesetzesausarbeitung mit hineinkommt, dass für Länder, die die Abweichungsklausel nutzen wollen, klar ist, dass die Steuerpflichtigen dort nicht zwei Steuererklärungen ausfüllen müssen, eine für die eigene Grundsteuerbelastung und eine für Zwecke des Länderfinanzausgleichs. Das wäre ein Irrsinn gewesen. Deshalb war es gut, dass Sie die Hinweise, die auch von den Länderfinanzministern, zum Beispiel von mir, gekommen sind, aufgegriffen haben und zum Gelingen dieses Gesetzentwurfs beigetragen haben. Vielen Dank dafür.
Hat sich doch gut ergänzt, das ist prima.
Jetzt geht es darum, wie wir damit umgehen. Es war verschiedentlich kritisiert worden, warum wir nicht schneller einen Landesentwurf machen. Ich will einmal kurz auf die Fakten hinweisen. Wir dürfen ein eigenes Gesetz erst ab dem 1. Januar machen.
Wie wäre es denn, wenn wir in der ersten Sitzung nach der Weihnachtspause mit einem großen Gesetzentwurf zur Grundsteuer kämen und Ihnen dann sagten, er müsse mit all den rechtlichen und technischen Fragestellungen noch in dieser Wahlperiode bis zum 23. Februar beschlossen werden? Liebe Abgeordnete, das ist, glaube ich, nicht realistisch und auch kein verantwortliches Umgehen mit dieser schwierigen Materie. Deswegen gilt hier einmal mehr: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Bayern ist hier sehr oft genannt worden. Auch Bayern, das wahrlich eine viel größere Ministerialbürokratie hat, beschäftigt sich schon seit Jahren mit seinem eigenen Entwurf und legt ihn auch erst im nächsten Frühjahr vor. Ich glaube, wir sollten uns auch die Zeit nehmen, um auszuwerten, was genau Bayern in der Frage Flächenmodell vorschlägt.
Wir sind mit den niedersächsischen Kollegen im Gespräch, denn das reine Flächenmodell, das habe ich auch gesagt …
Ja, wir können gern einmal diskutieren, ob es sinnvoll ist, das reine Flächenmodell zu verwenden. Denn dann haben Sie tatsächlich die Situation, dass man für eine 150 Quadratmeter große Immobilie in Billstedt nachher denselben Grundsteuerbetrag bezahlt wie für eine Immobilie in Blankenese. Ich glaube nicht, dass das dem Gerechtigkeitsempfinden der Hamburgerinnen und Hamburger entspricht.
Deshalb ist die Variante, die auch die Steuerverwaltung eines niedersächsischen Kollegen der CDU, der dort in einer Großen Koalition regiert, vorgeschlagen hat, dass wir das Flächenmodell als Ausgangspunkt nehmen und darauf einen Lagefaktor legen, damit wir eine Möglichkeit haben, auch die Realität hier im Stadtstaat oder im Land Niedersachsen abzubilden. Darüber sind wir als Länder, die sich eine Abweichung vorstellen können, jetzt miteinander im Gespräch. Das sollten wir in Ruhe bewerten. Wir wollen das natürlich auch – das geht insbesondere an DIE LINKE – im Bündnis für das Wohnen diskutieren. All das sind Fragen, die auf die Frage, wie sich die Wohnungspolitik in dieser Stadt weiterentwickelt, eine Auswirkung haben. Deswegen werden wir uns dafür die Zeit nehmen. Gern werden wir das mit Ihnen diskutieren, und dann wird es sehr sorgfältig im Jahr 2020 entschieden und so umgesetzt, dass wir alle Fristen einhalten, die uns das Verfassungsgericht gesetzt hat. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche einmal, in aller Kürze das Wasser aus dem Wein wieder herauszudestillieren. Denn wenn man hier hört, wir hätten keinen Plan, es würde da nichts gemacht, dann ist Hamburg vorbildlich unterwegs, wenn man sich in Deutschland umguckt, was das Thema Sporthallenneubau und Sporthallensanierung angeht.
Auch ein Blick auf die Fakten hilft. Zwischen 2018 und 2020 ist geplant, 55 Sporthallen mit insgesamt 75 neuen Hallenfeldern für rund 142 Millionen Euro zusätzlich zu bauen. Wenn das keine zusätzliche Kapazität ist, weiß ich auch nicht, was man dazu sagen soll.
Die Fakten sind schon von Herrn Schemmel genannt worden. Auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen. Der angesprochene Schulsenator macht in Wahrheit in den nächsten Jahren noch ein riesiges Investitionsprogramm für den Sport, denn der Schulentwicklungsplan mit über 4 Milliarden Euro bis 2030 wird ein riesiges Konjunkturpro
gramm für den Hamburger Sport werden. Auch das sollte man bitte zur Kenntnis nehmen.
Deshalb ist das überhaupt kein Hilferuf, sondern bei diesem Thema strengen wir uns für die kommunale Landschaft insgesamt in Deutschland an: 30 Milliarden Euro Sanierungsbedarf bei den Sportanlagen deutschlandweit. Deshalb ist es gut, dass wir gucken, ob wir zu den Mitteln, die wir in den Ländern investieren, zum Beispiel über Mittel der KfW eine zusätzliche Möglichkeit bekommen können. Dafür ist es wichtig, dass diese Förderprogramme so ausgestattet sind, dass sie mit Landesmitteln und Vereinsmitteln vernünftig zusammengehen können. Dabei wird es sehr viel aufs Kleingedruckte ankommen. Aber dass wir, weil wir in Hamburg ein Flaggschiff für den Sportbau sind, uns auch für ein bundesweites Förderprogramm einsetzen, ist, glaube ich, ein guter Punkt.
Ich habe die Zeit …
Gern.
Wenn Sie sich die Zustandsberichte angucken, sehen Sie, was wir an Verbesserungen bei den Anlagen haben. Wenn Sie die Sporthallen angucken, soweit sie Schulsportanlagen sind, haben wir ein Notensystem, das die Verbesserung ablesbar macht. Ich weiß nicht, ob diese Schulnotenergebnisse Ihnen vorliegen. Das heißt, der Fortschritt bei den Sportanlagen ist merkbar. Insofern muss man einmal ein bisschen bei den Fakten bleiben, was wir an Investitionsmitteln reingepackt haben und welche Ergebnisse vorliegen.
Ich glaube, das kann sich sehen lassen.
Dass Bundes- und Landesmittel gut Hand in Hand gehen, sieht man auch daran: Morgen werden Falko Droßmann, Dorothee Stapelfeldt und ich das Projekt "Mitte machen" vorstellen, bei dem viele Sportanlagen im Hamburger Osten auf Vordermann gebracht werden. Wir haben am Dienstag im Senat die Komplementärfinanzierung dafür beschlossen, die wir morgen vorstellen werden. Wir nehmen den Impuls aus der heutigen Bürgerschaftssitzung sehr gern mit. Mit dem Kollegen Grote ist besprochen, dass er in dieser Weise in der Sportministerkonferenz aktiv wird und ich in der Finanzministerkonferenz. Dann wird es gelingen, nicht nur noch mehr Gelder nach Hamburg, sondern auch in die anderen deutschen Kommunen zu bringen. Bei 30 Milliarden Sanierungsstau ist da noch ein bisschen was zu holen. – Vielen Dank.
Guten Tag und sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich freue mich, dass wir die Gelegenheit haben, darüber zu sprechen, auch wenn es nur zwei Minuten sind. Am Anfang vielleicht der Hinweis: Hamburg macht, glaube ich, sehr viel im Bereich des Ehrenamts – unsere Freiwilligenstrategie, die gerade novellierte Ehrenamtsstrategie. Insofern glaube ich, dass das nicht eine Ersatzhandlung ist, sondern etwas, was unser Engagement in Hamburg ergänzt, sodass wir uns jetzt auf Bundesebene dafür einsetzen.
Ich freue mich sehr, dass wir, sicherlich mit Abstrichen, parteiübergreifend Rückenwind für die Maßnahme haben, die wir auf Bundesebene in einem breiten politischen Konsens anstreben. Wir haben es für einen Teil der Sofortmaßnahmen geschafft, in der Finanzministerkonferenz einen 16:0-Konsens zu erreichen, den wir jetzt anpacken. Wir sammeln gerade Vorschläge für ein zweites Maßnahmenpaket, bei dem es insbesondere darum geht, was wir an Entbürokratisierung machen können. Denn unsere Gespräche mit vielen Ehrenamtlichen zeigen, dass sie sich nicht nur wünschen, dass wir ein bisschen mehr Würdigung in Euro gewährleisten – siehe Übungsleiter, siehe Ehrenamtspauschale –, sondern an vielen Stellen sich mehr Entbürokratisierung wünschen, sodass sie nicht mit allen möglichen Regelungen für Bürokra
tie in dem Vereinswesen, in der Abrechnung belastet werden. Das ist ein entscheidender Punkt. Deshalb sind weitere Vorschläge dazu sehr herzlich willkommen.
Letzter Punkt: zu dem Einkommenssteuerprivileg für Reeder. Ich will das jetzt nicht noch einmal im Einzelnen erläutern; das wäre in 25 Sekunden ein bisschen schwierig. Was dieser Antrag sich überlegt, ist ein Beispiel für das Thema Entbürokratisierung: Da, wo gemeinnützige Vereine quasi Arbeitgeberfunktion für eine Geschäftsstellenmitarbeiterin oder einen -mitarbeiter haben, zu gucken, wo es einkommenssteuerrechtliche Privilegien gibt. Natürlich ist das faktisch eine Direktsubvention. Aber dort, wo wir Vereine stärken können, um für die Zivilgesellschaft zu arbeiten, ist jeder Vorschlag willkommen, der einen Beitrag dazu leistet.
Auch das werden wir sehr gern in die Prüfung miteinbeziehen. Ich hoffe sehr, dass wir im zweiten Halbjahr, am besten schon zum 1. Januar, zeigen können, was wir ins Bundesgesetz bekommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, das ist heute schon eine sehr wichtige Stunde, da wir nämlich mit dieser Drucksache und dem Beschluss über diese Drucksache heute einen wichtigen Schritt dazu leisten, dass die Dekade des Schnellbahnausbaus in Hamburg beginnen kann, ich glaube, das ist eine gute Nachricht für die Stadt.
Der Senat arbeitet sehr kontinuierlich am Ausbau des S- und U-Bahn-Netzes und, Herr Thering, Sie haben dann am Schluss noch einmal ein bisschen die Kurve bekommen dazu zu sagen, dass dieses Projekt doch eine gute Sache sei. Am Anfang haben Sie erst einmal gesagt, U5, alles schwierig, S4 schwierig, auch das stimmt einfach nicht. Die S4 ist so weit wie noch nie, jetzt auch vorangetrieben im großen Einvernehmen mit Schleswig-Holstein. Wir sind dabei, die Finanzierungentscheidungen mit vorzubereiten, und da wirken Sie in Berlin auch Gott sei Dank gut mit, dass wir da in diesem Jahr zu einer positiven Entscheidung kommen können. Bei der U5 laufen die Vorplanungen mit der Bürgerbeteiligung, die, glaube ich, Maßstäbe setzt für Bürgerbeteiligung bei Nahverkehrsprojekten. Also auch da kann man sagen, wir kommen voran.
Eingangs noch einmal der Hinweis zur Stadtbahn. Ich glaube, es ist richtig, dass man bestimmte Schlachten nicht immer wieder führt, sondern sich dann irgendwann einmal entscheidet und das dann auch macht.
Nein, ich glaube, aus der Ecke habe ich den Hinweis nicht gehört, sondern es kam, glaube ich, jetzt aus zwei Richtungen.
Ich glaube, eingestellt hat diese Planung …
Ja, gern.
Also erst einmal müssen wir sagen, mit welchem Befund müssen wir uns auseinandersetzen. 2010 hatte ein gewisser Bürgermeister Ahlhaus die Sache beendet, dann hat es eine Volksinitiative gegeben, die sich mit den Planungen kritisch auseinandergesetzt hatte, nicht nur am Winterhuder Markt. Bürgermeister Scholz hat dann mit dem Regierungsantritt 2011 gesagt, das machen wir nicht, sondern wir gehen einen anderen Weg. Wir müssen einmal sehen jenseits dieser Grundsatzfrage, wie denn die Debatte weitergegangen ist. Schauen Sie sich doch die Fahrgastzahlen …
Doch, ich möchte das einmal ausführen, und dann komme ich dazu.
Wie sind denn die Fahrgastzahlen seitdem weitergegangen? Wir müssen doch sehen, dass wir heute etwas planen, das in 50, 60, 70, 80, 100 Jahren auch noch die Fahrgastströme bewältigen kann, die wir im Moment haben im öffentlichen Nahverkehr. Mit diesen Wachstumszahlen brauchen wir etwas mit Kapazitätsreserve, und da sind die U-Bahn und auch die S-Bahn dem meilenweit überlegen, deshalb gehen wir jetzt den richtigen Weg.
Sehr schön war eingangs noch einmal der Hinweis von der FDP, da haben wir uns doch ein bisschen amüsiert auf der Senatsbank, als Sie gesagt haben, behalten Sie bitte die Kosten im Blick – guter Hinweis, finde ich als Finanzsenator immer richtig. Dann im nächsten Schritt sagen Sie gleich, dann hätten wir übrigens noch die und die Linienvorschläge. Da bitten wir schon ein bisschen darum, dass wir, und das habe ich gestern auch in der Diskussion zur Steuerschätzung gesagt, uns gemeinsam auf die Themen konzentrieren müssen, die wir jetzt planerisch vorbereiten, und die Schritte
jetzt gehen. Natürlich muss man auch über Perspektiven nachdenken, aber wir sollten uns in den Planungen,
die uns jetzt noch viel abverlangen werden, auch finanziell dieser Stadt viel abverlangen werden,
darauf konzentrieren, die Planungen, die wir jetzt machen, in die Tat umzusetzen, und das werden wir mit ganzer Kraft tun.
Es ist zur U4, Verlängerung in die Horner Geest, schon viel gesagt worden. Ich will noch einmal den Hinweis geben, dass es sich hier um ein Stadtentwicklungsgebiet mit den Planungen auch für den Stadtraum Horner Geest, wo jetzt dieses Zukunftsbild entstanden ist, handelt, und es sich jetzt hervorragend einfügt in die Überlegungen, auch Nachverdichtungspotenziale zu erschließen. Wir wollen auf dem Weg einen Rahmen schaffen dafür, etwa 3 100 Neubauwohnungen, Wohnungen, die Hamburg dringend braucht, ebenso in dem Bereich mit bauen zu können und damit dem gleich eine hervorragende Anbindung zu gewährleisten.
Es wird natürlich Ausstrahlungswirkung entfalten in weite Bereiche von Billstedt, von Jenfeld und Marienthal, auch durch eine vernünftige Anpassung der Bussysteme. Natürlich ist das schon mitgedacht, das gehört alles zum Gesamtprogramm dazu. Das heißt, die Erschließungswirkung geht eindeutig über die 13 000 Menschen hinaus, die wir im unmittelbaren Bereich mit zu berücksichtigen haben. Auch deshalb ist es eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur an der Horner Geest, sondern genauso darum herum.
Die Hochbahn hat das im Auftrag des Senats sehr gut vorbereitet, die Entwurfsplanung fertiggestellt, den Erörterungstermin zur Planfeststellung erfolgreich absolviert und eine detaillierte Kostenberechnung vorgelegt. Wir wollen natürlich während der Bauzeit das Quartier gut erreichbar halten, auch dafür hat es eine gute Bürgerbeteiligung gegeben, die sehr gut angenommen wurde im Stadtteil.
Zu den Kosten, das ist noch einmal ein wichtiger Punkt. In der Tat sind es 470 Millionen Euro, 445 Millionen Euro werden wir jetzt mit dieser Drucksache finanzieren, und wir werden natürlich Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beantragen. Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit dem Planfeststellungsbeschluss wird bei planmäßigem Verlauf in der zweiten Jahreshälfte 2019 angestrebt, und die Inbe
triebnahme der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2026 vorgesehen. Ich glaube, wir haben mit der Dekade des Schnellbahnausbaus jetzt eine sehr, sehr gute Grundlage gelegt, mit einer sehr, sehr wichtigen Maßnahme jetzt zu beginnen. Bei allem, was hier noch so an Seitenbemerkungen kam,
ein bisschen Stadtbahn hier, ein bisschen U4-Verlängerung in den Bereich des Hamburger Südens auf der anderen Seite, glaube ich doch, dass wir, wenn wir heute mit einer so großen Mehrheit, die es auch in den Ausschüssen schon gegeben hat, hier jetzt einen Startschuss setzen, das eine gute Nachricht ist. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt erwarten, dass wir mit einer breiten Mehrheit den Ausbau des Schnellbahnsystems in Hamburg, der sehr erfolgreich ist, angehen. Ich freue mich sehr, dass wir heute hier gemeinsam den Startschuss geben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will das Ganze mit gutem Tag, Meilenstein und so weiter nicht noch einmal bemühen.
Aber wir müssen einmal ein bisschen bei den Fakten bleiben. Denn in der Tat, wenn man sich das Gesamtvolumen von 160 Milliarden Euro anschaut, wenn man einmal die Pakete addiert und kumuliert
über die Jahre, dann ist das eine Größenordnung, angesichts der wir doch in diesem Haus eine gewisse Einigkeit erreichen müssten – über die verschiedenen Länder sind alle beteiligt, mit Ausnahme einer Partei hier auf dieser Seite, aber auch DIE LINKE ist über die Länder dabei –, dass das ein großer gemeinsamer Erfolg von Bund und Ländern und aller die jeweilige Regierung tragenden Parteien ist. Insofern kann man ein Stück auch gemeinsam stolz sein auf das Erreichte.
Und in der Tat fällt das in eine Zeit, das Stichwort Bundeshaushaltslage und Haushaltslage der Länder ist schon angesprochen worden, in der wir nicht mehr davon ausgehen können, dass wir von Jahr zu Jahr von Rekordeinnahme zu Rekordeinnahme schreiten. Die Zeiten, in denen wir von jeder Steuerschätzung noch einmal positiv überrascht worden sind, weil sie eine positive Abweichung gegenüber der letzten abgebildet hat, sind ein Stück weit vorbei.
Trotzdem haben wir uns gemeinsam auf diesen Weg gemacht, weil wir uns in allen Ländern einig sind – und deswegen wundere ich mich über die manchmal belehrenden Worte, die wir jetzt von dieser Seite bekommen haben –, dass das Thema Bildung, Wissenschaft und Forschung die zentrale Zukunftsentscheidung für Bund und Länder ist. Ich glaube, deswegen kann man hier sagen, das haben die anderen Länder so gesehen, das hat der Bund so gesehen und darin sind sich alle im Senat und alle den Senat tragenden Fraktionen einig: Das ist die zentrale Zukunftsfrage auch für diese Stadt.
Deswegen gab es die Unterstützung des Bundes. Das Bundesfinanzministerium hat sich in den Verhandlungen beteiligt. Staatssekretär Gatzer hat es mit möglich gemacht, dass man sich an dieser Stelle einigen konnte.
Und wenn wir uns einmal die Auswirkungen für Hamburg ansehen: Wir werden natürlich beim Hochschulpakt, wo es sehr erfreulich ist, dass wir diese Steigerung erreichen konnten, um den Studienplatzaufwuchs weiter gestalten zu können für Hamburg, gefordert sein, die Kofinanzierung hinzubekommen. Das ist etwas, das wir uns in den nächsten Jahren mit den Budgetsteigerungen für die Hochschulen zutrauen, hinzubekommen. Auch da, können wir heute sagen, gelten unsere Zusagen, die wir dann den Hochschulen gegenüber machen können, meine Damen und Herren.
Ich will nicht verhehlen, dass wir uns beim Thema Pakt für Forschung und Innovation gewünscht hätten, dass wir bei anderen Schlüsseln bleiben. Der Bund zieht sich jetzt an dieser Stelle auf einen an
deren Weg zurück. Er erwartet, dass wir wieder zu den alten Schlüsseln zurückkehren. Das war ein Punkt, wo Frau Fegebank und ich sehr mit darum gerungen haben, dass wir den Bund stärker weiterhin in einer Verantwortung belassen. Und trotzdem ist es uns gelungen, durch die Streckung auf eine lange Zeitperiode bis 2030 diese Veränderung, die auch mehr Belastung für Hamburg bedeuten wird, so abzufedern, dass wir sagen: Der Pakt kann starten und er kann weitergehen. Und wir können die Mehrbelastung für Hamburg vernünftig gestalten. Das ist dann auch eine gute Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Finanzpolitik, einen solchen Weg vernünftig für Bund und Länder gemeinsam hinzubekommen.
Dass Sie dann abschließend sagen: Jetzt gibt es Bundesgeld, alles gut, aber eure eigene Leistung, wo ist die eigentlich? Dass Sie das an einem Tag sagen, an dem wir gemeinsam verkünden, dass wir ein Gebäude in direkter Uni-Nähe, nämlich das Fernmeldeamt an der Schlüterstraße … Wir haben viele, viele Jahre darum gerungen, einen Weg zu finden, es für Hochschulbelange nutzbar zu machen, weil es sich wirklich anbietet. Es waren schwierige Verhandlungen, aber wir haben es hinbekommen und können diese positive Nachricht nun auch kommunizieren. Das zeigt: Wir setzen nicht nur darauf, Bundesgelder einzusetzen, sondern wir schaffen es, unter vielen Anstrengungen auch Landesmittel bereitzustellen, um gute Räume für die Wissenschaft zu schaffen. Das ist eigentlich noch einmal einen Applaus wert, meine Damen und Herren.
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Herr Senator Dressel, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Abgeordneten Oetzel?
Ja.
Also es ist manchmal so, dass Frage und Antwort nicht hundertprozentig so sind, dass sie zueinander passen.
Ich glaube, der Senat muss hier einmal die Möglichkeit haben, die Ergebnisse von letzter und dieser Woche gemeinsam darzustellen. Wir werden es natürlich gemeinsam auswerten. Der Erste Bürgermeister wird dann mit der Bundeskanzlerin und den anderen Länderchefs die Verwaltungsvereinbarungen unterschreiben. Und dann wird es darum gehen, das Schritt für Schritt umzusetzen. Was ich hier eben gesagt habe, ist, dass wir unser Bekenntnis dazu ablegen, dass wir die Kofinanzierung gemeinsam stemmen können, dass wir uns natürlich an die Maßgaben, die in den Verwaltungsvereinbarungen stehen, in denen genaue Regelwerke festgelegt sind, wie die Gelder verteilt werden, wie sie dargestellt werden müssen, wie sie weitergegeben werden müssen, halten werden.
Es kam vorhin der Punkt: Wenn es einen Regierungswechsel geben sollte in Berlin, dann steigt da irgendjemand aus. Ich habe noch einmal in die Schlussbestimmung der Verwaltungsvereinbarungen geschaut, die Möglichkeit, dass so etwas nachher wieder zur Disposition gestellt werden sollte, ist absurd auf Basis der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Das hat es auch nie gegeben. Man kommt da nicht so einfach raus, sondern wir haben jetzt Planungssicherheit, und das über eine so lange Laufzeit, die erreicht werden konnte. Das ist gut für die Wissenschaft und, wenn ich das nebenbei sagen kann, auch für den Haushalt, weil wir es nämlich über diese Zeit vernünftig ausplanen können. Gern werden wir die weiteren Details, wenn das vorliegt, in den Ausschüssen beraten, weil sich natürlich noch weitere Folgefragen stellen. Aber wir haben jetzt Planungssicherheit und das bis 2030. Das ist wirklich eine gute Nachricht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass wir heute die Gelegenheit haben, gemeinsam über das zu sprechen, was die Bürgerschaft hier beschlossen hat. Denn diese Bürgerschaft hat einen Elf-Punkte-Plan für die Serviceoffensive bei den Kundenzentren eingefordert, und wenn man sich diese elf Punkte jetzt einmal genau anschaut, sind sie entweder erledigt oder abgearbeitet oder in konkreter Umsetzung. Also insofern: versprochen, gehalten, meine Damen und Herren.
Sie müssen auch einmal gucken, wie die Lage vorher war. Da hatten wir die Situation, dass es in jedem Kundenzentrum unterschiedliche Öffnungszeiten gab. Wir wollen aber – und das war ein entscheidender Punkt –, dass man nicht Urlaub nehmen muss, um einen Reisepass zu verlängern, und haben jetzt an fast allen Standorten einen durchgehenden Zweischichtbetrieb von 7 Uhr bis 19 Uhr. Das, glaube ich, ist ein sehr, sehr großer Vorteil. Das ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Stadt ein großer Gewinn. Deshalb auch hier: erledigt und abgehakt.
Aber, das sage ich dazu, es ist auch ein Einschnitt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn wer sich in den Einwohnerdienststellen in einem anderen zeitlichen Arbeitsumfeld eingerichtet hatte, geht jetzt in den Schichtbetrieb. Dass das eine Veränderung für einen Personalkörper ist, ist nachvollziehbar. Natürlich, Herr Nockemann, nehmen wir die Fürsorgepflicht sehr, sehr ernst. Dazu gehören viele, viele Maßnahmen. Dazu gehört übrigens auch ein Senatsempfang, nicht um dieses Projekt abzufeiern,
sondern um den Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz Danke zu sagen. Das sollten Sie auch tun, meine Damen und Herren.
Mit dem 60-Stunden-Betrieb haben wir also viel erreicht. Und wenn Sie sich jetzt einmal das Thema Wartezeiten angucken – Frau Gallina hat eben schon etwas zum Thema der Spontankunden gesagt –: Ich glaube in der Tat, wenn wir im Durchschnitt eine fünfminütige, maximal eine 21-minütige Wartezeit bei den Spontankunden haben, man sie teilweise sogar sofort bedienen konnte, dann ist das meilenweit von dem entfernt, was in dieser Stadt einmal State of the Art war. Insofern können wir auch gerade für Spontankunden sagen: versprochen, gehalten.
Wenn ich irgendwo über dieses Thema diskutiere, mache ich immer noch einmal kurz den Test: Was wäre, wenn ich noch heute einen Reisepass verlängern will? Das habe ich vorhin zu Sitzungsbeginn noch einmal gemacht – Online-Terminmanagement, das kann ich sehr empfehlen; gucken Sie rein, auch das haben wir bürgerfreundlicher gestaltet. Wir hätten in sieben Kundenzentren heute noch einen Termin bekommen. Deswegen frage ich mich: Was bleibt an dieser Stelle von Ihrer Anmeldung übrig?
Wir gehen an vielen Stellen auch mehr auf die Bürgerinnen und Bürger zu, als das vorher der Fall war. Wir haben nämlich einerseits das Serviceversprechen für die Hauptkundenzentren, und wir haben – auch das war ein Vorschlag aus dem ElfPunkte-Plan – eine mobile Einheit für Hochschulen, Altenheime, Bücherhallen und andere Standorte geschaffen. Sie ist sogar nach Neuwerk gefahren und hat in der örtlichen Lokalität für die Bürger von Neuwerk mobile Dienstleistungen angeboten. Das ist aufsuchende Verwaltungsarbeit. Das gab es vorher nicht. Das ist ein gutes Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger.
Also checken Sie noch einmal, Elf-Punkte-Plan, versprochen und gehalten, und dann überlegen Sie sich, ob diese Anmeldung intelligent gewählt gewesen ist.
Ich will generell noch einmal sagen: Natürlich gibt es Themen – darauf spielen Sie zu Recht an –, die auf der Personalversammlung in der Alsterdorfer Sporthalle, auf der ich gewesen bin und auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen habe, angesprochen wurden, bei denen wir Belas
tungssituationen in den Bezirken haben. Wir müssen jetzt aber auch einmal schauen, wie die Personalsituation ist. Wenn Sie sich die Zahlen angucken: Statt einer Sollstärke von 254 Vollzeitäquivalenten haben wir jetzt fast 282 Vollzeitäquivalente, das heißt, wir fahren deutlich über dem Bedarf.
Das ist auch nötig, um dieses Serviceversprechen einzuhalten. Aber dass irgendjemand sagen kann, hier werde am Personal gespart … Sorry, das sind Fake News, wenn man sich die Zahlen anguckt.
Klar, wir haben Belastungsbereiche. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kolleginnen und Kollegen dort bleiben, dass die Fluktuationsquote nicht steigt, sondern sinkt. Wir müssen weiterhin in das Gesundheitsmanagement investieren. Das alles tun wir. Wir sind dort mit den Personalräten sehr intensiv im Gespräch. Aber wenn man sich einmal die Personalsituation bei den Vollkräften in den Bezirken insgesamt anguckt, dann hatten wir im Jahr 2011 6 028 Vollkräfte vorgefunden und sind im Februar 2018 auf 6 535 Vollkräfte gekommen. Das ist eine Zunahme um über 500 Vollkräfte, um 8,4 Prozent für den gesamten Personalbestand der Bezirksämter. Und wenn wir dann sehen, Bürgerservice, plus 21 Prozent, Bereich Jugend, Gesundheit, Soziales, plus 17,5 Prozent – gerade die Bezirke sind, weil sie für die wachsende Stadt Hamburg einen ganz wichtigen Bedarf, die bürgernahe Verwaltungsarbeit, abdecken, ein Prioritätsbereich in der Personalpolitik des Senats.
Diesen Weg werden wir, gern mit Ihrer Unterstützung, auch weitergehen. Denn die Bezirke sind – das ist vom Kollegen Schmitt angesprochen worden – ganz häufig die erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Hier haben sie einen guten Service zu erwarten. Dafür sorgen wir. Das sollten wir weiterhin gemeinsam angehen mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die dort einen mitunter schweren Job tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin doch etwas verwundert, gerade wenn ich die letzten Ausführungen höre, wir hätten die Hamburgerinnen und Hamburger hinter die Fichte geführt. Das Gegenteil ist der Fall: Wir haben das Votum eines Volksentscheids von 2013 umgesetzt.
Das kann einem gefallen oder nicht. Wir alle wissen doch, dass wir dazu durchaus unterschiedliche Auffassungen hatten. Aber wenn das Volk entschieden hat, dann ist es eine demokratische Pflichtübung, das auch ordentlich umzusetzen.
Daran hat sich dieser Senat gemacht.
Deshalb müssen Sie, finde ich, auch ein bisschen vorsichtig sein, wenn Sie jetzt sagen, wir hätten die EU-Kommission geblendet, wir hätten denen nicht alles vorgelegt. Das ist schon eine gravierende Unterstellung, die Sie hier unterbreiten. Das werden auch Sie ein bisschen sehen können, denn im Mai, wenn das Verfahren so weit ist, dass das im Amtsblatt nachlesbar ist, wenn dann auch die Entscheidung auf der Seite der EU-Kommission nachlesbar ist, können auch Sie nachlesen, was vorgelegen hat. Das Verfahren hat ein bisschen länger gedauert, als sich das vielleicht der eine oder andere vorgestellt hat, weil es in einem solchen Verfahren einen Austausch gibt, es noch Rückfragen gibt, wir noch etwas nachliefern. Das zeigt doch gerade, dass die in Brüssel ihre Arbeit substanziell ordentlich gemacht haben. Das zeigt aber auch, dass auch unsere Behörden ihre Arbeit ordentlich gemacht haben, weil wir jetzt ein ordentliches Ergebnis vorliegen haben.
Insofern finde ich, sollten Sie erst einmal lesen und das dann nachher bewerten. Schon jetzt in dieser Weise solche Unterstellungen zu machen, halte ich für einen ziemlich gravierenden Vorgang.
Ja, das tun wir die gesamte Zeit, das haben wir auch letzte Woche in der Landespressekonferenz gemacht.
Wir haben festzustellen, dass die EU-Kommission einen Haken dahinter gemacht hat. Sie hat auch keine weiteren Auflagen formuliert – auch das wäre noch ein gewisser Punkt gewesen –, wo wir noch hätten nacharbeiten müssen. Das hat sie an dieser Stelle nicht gemacht. Wir haben jetzt die Voraussetzungen, die Transaktion zu vollziehen, das Carve-Out zu vollziehen und auch das Erneuerungskonzept für die Energieversorgung bei der Fernwärme auf den Weg zu bringen.
Und wir haben diese Rechts- und Transaktionssicherheit, die auch unser Vertragspartner Vattenfall haben wollte. Vielleicht spulen Sie noch einmal kurz ein bisschen die Zeit zurück. Ich weiß, was Sie alles hier an Vorhaltesachen, wie Nicht-Marktkonformität, bringen, und dass eine Beihilfe da sei und das unerlaubt sei und Brüssel uns stoppen
werde und was Sie hier alles gesagt haben, Herr Kruse und auch der Kollege von der CDU. Sie haben einen Grund, sich heute zu korrigieren, nicht wir.
Wir haben die Zeit genutzt. Wir haben in einer behördenübergreifenden Projektorganisation mit unseren Gesellschaften jetzt die Vorbereitung vollzogen, wir haben die Transaktionen vorbereitet, wir haben den Carve-out vorbereitet. Es ist ein durchaus schwieriges Unterfangen, dieses vorzubereiten, und – darüber freue ich mich in der Tat und das ist auch schon angesprochen worden – heute kann ich für den Senat sagen: Wir haben gestern gemeinsam mit Vattenfall den Gesellschafterbeschluss gefasst, dass Christian Heine, der wie kein anderer in dieser Stadt eine Rekommunalisierungserfahrung aus dem Stromnetz hat und sich auch beim Gasnetz eingebracht hat, jetzt weiterer Geschäftsführer bei der Wärme wird und dafür sorgen wird, dass wir die Fernwärmerekommunalisierung vernünftig schaffen können.
Ich will noch einen Punkt sagen, der uns auch wichtig ist und der den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten immer wichtig gewesen ist, nämlich dass wir dabei ebenso die Arbeitnehmer bedenken, dass wir dafür sorgen, dass sie gesicherte Verhältnisse bei ihren Arbeitsplätzen haben; das haben wir abgesichert. Ich selbst habe den Beschäftigtenvertretern geschrieben, diese Zusage gegeben, die wir bei Stromnetz und bei Gasnetz und jetzt auch bei der Fernwärme realisiert haben, weil klar ist, dass diese Rekommunalisierung nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden darf, sondern mit ihnen umgesetzt werden muss; auch das werden wir garantieren.
Natürlich haben wir noch viel zu tun bei dem Thema des Erzeugungskonzepts. Daran wird mit Hochdruck gearbeitet. Auch wenn Sie daran noch so viel kritisieren, sollten Sie vielleicht einmal bedenken, dass die wesentlichen Eckpunkte mit Vattenfall, mit dem Voreigentümer, abgestimmt gewesen sind, weil man sich auf einen Gesamtrahmen verständigt hat. Es kann sein, Herr Kruse, dass Sie Herrn Kerstan und mir und unseren Beratern nicht trauen und uns nicht glauben. Aber wenn Vattenfall sich auf die wesentlichen Eckpunkte verständigt hat, dann ist das vielleicht etwas, dem die FDP ein bisschen Glauben schenken sollte. Hier sind wir in den wesentlichen Eckdaten unterwegs und werden dieses auch einhalten.
Das alles ist doch von der Opposition offensichtlich auch ein bisschen wahlkampfmäßig vorgeprägt.
Es geht darum, dass wir Ihnen durchaus einmal die Gelegenheit geben, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Denn wenn ich Ihnen hier so zuhöre, habe ich das Gefühl, dass Sie das bei den wesentlichen Fakten nicht geplottet und nicht verstanden haben, was sich an der Stelle getan hat. Und was man dann hinsichtlich der Frage der Planungstiefe sagen muss, ist doch gerade die Lehre aus Sachen, die nicht kostenstabil geplant und gebaut worden sind: dass wir zuerst die wesentlichen Bestandteile des Erzeugungskonzepts sorgfältig planen und dann ein Preisschild draufkleben, das entsprechend umsetzen und nicht mit halbgaren Kostenüberlegungen an die Öffentlichkeit gehen, sondern es erst sorgfältig planen und dann realisieren. Das ist die Reihenfolge, in der man vorgehen sollte.
Vor diesem Hintergrund sind wir nun gut aufgestellt und machen uns jetzt an die Umsetzung. Ich fände es ein gutes Zeichen – gerade weil der Ausgangspunkt eine Situation war, in der wir auf unterschiedlichen Seiten, für oder gegen Rekommunalisierung, unterwegs gewesen sind –, wenn man jetzt einen Weg findet, an dieser Stelle zu sagen, diesen Weg gehe die Stadt ein Stück gemeinsam. Da, glaube ich, muss die Opposition noch eine gewisse Lernkurve hinlegen. Wir werden Ihnen gern dabei helfen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, was man hier feststellen muss, ist zunächst einmal, dass wir alle im Senat, quer durch die Ressortzuständigkei
ten, in diesem und in allen Themenbereichen, die mit den Kosten für das Wohnen zu tun haben, jeden Tag wirklich alles dafür tun, damit die Wohnkosten in dieser Stadt im Zaum bleiben, damit Wohnen in Hamburg bezahlbar bleibt. Das wirft steuerliche Fragen auf, das wirft Fragen hinsichtlich der Wohnraumförderung auf und, und, und. Dieses Thema muss man in diesem Zusammenhang sehen.
Für uns war deshalb bei diesem Thema immer klar, dass es bezahlbar sein muss. Es ist klar, dass bei einer Reform, die vom Verfassungsgericht erzwungen wird, weil nun einmal die Werte 1964/ 1935 ein verfassungsrechtliches Problem darstellen, am Schluss nicht jeder dasselbe bezahlt, was er vorher bezahlt hat. Das kann nicht sein, denn die bisherige Feststellung war tatsächlich verfassungswidrig; deshalb muss das geändert werden. Aber wir müssen darauf achten, wie sich Belastungsverschiebungen ergeben, und zwar vor allem für die Metropolen. Deswegen war das Thema: Bezahlbarkeit und Machbarkeit. Wir alle wollen kein bürokratisches Monstrum haben. Wir wollen die Machbarkeit sowohl für die Steuerverwaltung als auch für die Steuerpflichtigen im Blick behalten, und zwar sowohl im Bereich Wohnen als auch im Bereich Gewerbe. Machbarkeit und Bezahlbarkeit, das waren die Hamburger Leitplanken.
In der Tat hat Peter Tschentscher auch schon als Finanzsenator mit Bayern die Diskussion intensiv darüber geführt – weil wir den Blick darauf haben, wie sich Bodenwerte in den Metropolen entwickelt haben –, ob wir einen Weg finden, der den Faktor Wert aus der Betrachtung herauslassen kann. Wir haben dieses Flächenmodell entwickelt und es auch im letzten Jahr weiter konkretisiert, sodass das eine reale Grundlage sein kann. Aber es nützt nichts. Drei plus fünf, also die Stimmen im Bundesrat, sind, wie man es auch dreht und wendet, keine Mehrheit.
Wenn ich jetzt von einigen auf dieser Seite des Hauses höre: Ihr müsst doch jetzt mal … Wenn auch alle CDU-Länder in der Finanzministerkonferenz den Rücken so geradegemacht hätten, hätten wir jetzt vielleicht bundesweit eine andere Diskussion. Da war aber an einigen Stellen wirklich Ebbe in der Diskussion und deshalb muss man sich diesen politischen Realitäten stellen. Fände ich dann aber ehrlich, wenn Sie das hier in Hamburg auch machen würden.
Ja, aber es nützt nichts, wenn Herr Kleibauer das hier sagt. Entscheidend ist, ob die Leute in Berlin, wenn sie in der Runde mit dem Bundesfinanzminister zusammensitzen,
dann auch an der richtigen Stelle für die richtige …
Ja, Herr Scholz ist ein sehr einflussreicher Mann in Berlin, aber am Schluss reicht es eben nicht, um ein Gesetzgebungsvorhaben durch den Bundestag zu bringen. Dafür sind auch die Stimmen der CDU erforderlich. Und wenn Sie an der Stelle den Rücken nicht gerademachen, dann gibt es dafür keine Mehrheit. So einfach ist das.
Deshalb plädiere ich dafür, hier die Scheinheiligkeit ein bisschen beiseite zu lassen. Denn gerade beim Thema Faktor Miete in der Grundsteuerberechnung hatten wir uns zusammen mit anderen Ländern dafür eingesetzt, dass bei dieser Durchschnittsbetrachtung, die in Hamburg auch dazu führt, dass es dort, wo man günstig wohnt – diese Ecken gibt es in Hamburg Gott sei Dank auch –, möglich ist, weiterhin den Nachweis der geringeren Miete zu erlauben. Das haben wir versucht durchzusetzen. Und wer hat am Schluss in Berlin gesagt, das wolle man jetzt einmal aus der Sache herauslassen?
Nein, das waren die CDU-regierten Bundesländer.
Deshalb, finde ich, gehört das zur Wahrheit mit dazu. Wir wollten, dass dort, wo man seine Miete unter dieser Durchschnittsmiete zahlt, dieser Nachweis der geringeren Miete möglich ist. Darauf haben Sie verzichten wollen und deshalb ist das auch etwas, was man hinsichtlich der Glaubwürdigkeit dieser Frage mit betrachten muss.
Trotzdem sind wir da jetzt auf der Suche nach einem vernünftigen Modell, wo wir gesagt haben, die Wohnungen von kommunalen Wohnungsunternehmen, von Genossenschaften und geförderte Wohnungen mit einer niedrigeren Steuermesszahl … Aber da kommen jetzt viele private Vermieter aus Hamburg zu mir – wo wir nämlich auch viele gute private Vermieter haben –, die sagen, bei ihnen werde weniger als 8,50 Euro Miete genommen, warum es eigentlich in ihrem Fall so sei, dass ihre Grundsteuer jetzt höher sei, obwohl sie genauso gute Vermieter seien wie eine SAGA und wie eine Genossenschaft. Solche Vermieter gibt es nämlich auch.
Das ist eine Frage, die auch Sie als CDU am Schluss bundesweit beantworten müssen, und ich finde, auf diese berechtigten Fragen sollten Sie sich ruhig schon heute einstellen.
Kommen wir zum zweiten Faktor, zum Thema Bodenrichtwert. Ich habe Ihnen jetzt einfach einmal die aktuelle Bodenrichtwertkarte …
Sehr gern.
Vielen Dank für diese wunderbare Vorlage, die wir eingehalten haben und auch weiterhin einhalten werden, und zwar kann man das wirklich besichtigen. Wir haben gerade das Hebesatzgesetz für dieses Jahr gemacht, wo wir gesagt haben, dass wir Kurs halten. Wir haben es die ganzen Jahre über geschafft. Wir haben auch bei der Grunderwerbsteuer, wo weiß Gott andere Länder auch, glaube ich, mit Beteiligung von anderen Parteien hier im Haus Grunderwerbsteuererhöhungen realisiert haben,
in Hamburg die ganzen Jahre über Kurs gehalten als Hamburger Beitrag für das Bündnis für das Wohnen. Das heißt, wir haben dieses Versprechen gegeben und wir haben es eingehalten.
Bei der Grundsteuer ist klar: Die Aufkommensneutralität ist die Grundprämisse dieser gesamten Veranstaltung und deshalb, sage ich mal so, ist das eine berechtigte Frage. Aber ich finde, dass man hier noch einmal sagen muss: Dies ist ein Bundesgesetz. Wir alle wirken jetzt daran aus unterschiedlichen Perspektiven mit. Die FDP nicht so, weil wir nirgendwo einen FDP-Finanzminister haben, der sich da in den Ländern mitbetätigt, aber deswegen muss die CDU sich doch hier auch Fragen gefallen lassen. Das ist ein gemeinsames Gesetz, das auf Bundesebene nur gemeinsam auf den Weg gebracht wird, und deshalb muss das hier offen diskutiert werden.
Ich wollte Ihnen eben die Bodenrichtwertkarte zeigen. Im Moment ist das eigentliche Problem in der Diskussion, dass wir in Hamburg aufgrund der Immobilienpreisentwicklung eine Situation haben, in der wir mit deutlich steigenden Bodenrichtwerten zu kämpfen haben.
Deshalb überlegen wir, wenn wir es auf Bundesebene nicht schaffen, den Bodenrichtwert aus dem Grundsteuergesetzentwurf herauszuoperieren – auch weil die CDU-regierten Länder sagen, der solle da ruhig drin sein –, wie wir erreichen, dass diese Stellschrauben abgemildert werden.
Zu der Öffnungsklausel komme ich gleich noch.
Deswegen habe ich zum Beispiel den Vorschlag gemacht, dass wir nicht die jeweils aktuellsten Bodenrichtwerte nehmen, sondern wir bilden den Median zwischen den Hauptfeststellungszeitpunkten, also für eine siebenjährige Periode, wo man klar sieht, wenn man da den Median bildet, haben wir schon einmal eine Abmilderung. Das ist etwas. Nehmen Sie diesen Vorschlag gern einmal mit zu Ihren anderen CDU-Ministerkollegen in der Finanzministerkonferenz. Wenn wir das einvernehmlich in einem solchen Gesetzentwurf hinkriegen – und jetzt komme ich zu dem Thema Öffnungsklausel –, dann haben wir keinen Flickenteppich, sondern ein bundeseinheitlich vernünftiges Gesetz, das auf die Metropolen Rücksicht nimmt,
und zwar nicht nur in Hamburg, sondern auch in Köln, München, Frankfurt und in vielen anderen Städten. Das wäre einmal ein wichtiger Punkt, wo Sie sich starkmachen könnten.
Wir sind in all diesen Fragen mit dem Bundesfinanzministerium – das in der Tat aus Hamburg gut repräsentiert ist, auch durch mehrere Staatssekretäre – gut im Gespräch. Aber am Schluss hilft es nichts; es muss einen Konsens geben. Das sind wir der kommunalen Familie in Deutschland schuldig. Klar ist: Wenn wir es nicht hinkriegen, dann ist am 1. Januar 2020 mit 14 Milliarden Euro Einnahmen für die kommunale Familie Schluss. Das können wir als politisch Verantwortliche in Bund und Ländern nicht verantworten. Aber wir können auch nicht verantworten – das gebe ich als Appell noch einmal in Ihre Richtung weiter –, mit dafür zu sorgen, dass sich die Metropolen an dieser Stelle hinsichtlich der Spreizung bei den Immobilienpreisen, die wir haben, nicht 1:1 in der Grundsteuer wiederfinden. Jetzt ist noch Zeit, dieses auch vernünftig zu verankern. Helfen Sie mit, uns bei diesem Kurs zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erst einmal ist es ein ermutigendes Zeichen, dass es hier in der Mitte des Hauses einen sehr breiten Konsens und ein sehr breit getragenes Bekenntnis zu Europa, zu
dem Friedens-, Freiheits- und Wohlstandsprojekt gibt. Es ist, glaube ich, gerade in diesen Zeiten ein wichtiges Zeichen, dass das von diesem Rathaus hier ausgeht.
Ich würde gern ein bisschen etwas dazu sagen, weil auch das Thema der Debatte und der Anmeldung ist: Hat der Senat seine Hausaufgaben im Hinblick auf die hier beheimateten Dritten gemacht und wie stellen wir uns genau dafür auf, wie bereiten wir das entsprechend vor? Wir haben uns sehr frühzeitig systematisch und umfassend mit allen Austrittsszenarien, von denen wir immer noch nicht genau wissen, welches am Schluss jetzt kommt, auseinandergesetzt, weil klar ist, dass wir für alle hier in Hamburg lebenden Britinnen und Briten auch dann eine Heimat sein und bleiben wollen, wenn ein Austrittsszenario Realität wird. Auch das ist eine Verpflichtung, die wir hier gegenüber diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eingehen wollen.
Wir wollen auch in Zukunft die traditionell engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen Hamburg und Großbritannien weiterführen. Das ist auch ein wichtiger Punkt für die wirtschaftliche, gesellschaftliche, die Zusammenarbeit an sehr vielen Stellen. Man sagt Hamburg immer nach, es sei eine sehr anglophile Metropole, und das ist, glaube ich, für Hamburg noch einmal eine besondere Verpflichtung, diese Tradition auch in stürmischem und sich veränderndem Umfeld weiter zu wahren.
Wir haben vor diesem Hintergrund am 22. Januar im Senat den Entwurf eines hamburgischen BrexitÜbergangsgesetzes beschlossen und der Bürgerschaft vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in hamburgisches Landesrecht umgesetzt werden. Während des Übergangszeitraums wird damit zum einen für Hamburg Kontinuität im Wirtschafts- und Rechtsverkehr mit dem Vereinigten Königreich gewährleistet, zum anderen wird für die Hamburgerinnen und Hamburger mit britischer Staatsangehörigkeit sichergestellt, dass sie für diesen Übergangszeitraum die gleichen Rechte genießen wie alle anderen EU-Bürgerinnen und -bürger. Eine Ausnahme gibt es, Sie wissen es alle: Wir haben mit dem Brexit auch eine Bezirkswahl vor Augen. Wenn er dann zu dem Zeitpunkt zustande kommt, wird dieses Wahlrecht für die britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger entfallen. Auch das ist eine Wahrheit, die zu diesem Punkt dazugehört. Mir ist aber besonders wichtig zu betonen, dass sich der Senat von Anfang an sehr intensiv und umfassend auch auf einen unge
regelten Brexit vorbereitet hat. Ziel unserer Vorbereitungen für solch einen harten Brexit ist, dass wir die entsprechenden gesetzlichen und administrativen Voraussetzungen schaffen und dass unsere Infrastruktur, unsere öffentliche Einrichtungen und Behörden bestmöglich auf einen ungeregelten Brexit eingestellt sind.
Erlauben Sie, weil es angesprochen wurde, an dieser Stelle kurz etwas zu möglichen Auswirkungen für die Hamburger Wirtschaft zu sagen. Ein britischer EU-Austritt ohne Abkommen bringt für den Hafen erhöhte Abfertigungszahlen, die allerdings von den zuständigen Abfertigungsbehörden durchaus bewältigt werden können. Nach den bereits erfolgten Personalverstärkungen im Bereich des Zolls, die jetzt auch noch einmal einen Zusatz bekommen haben, sind wir so aufgestellt, dass wir das bewältigen können. Die Zollverwaltung in Hamburg geht von einer Steigerung der Abfertigungszahlen durch den Brexit um etwa 3 Prozent aus. Das ist etwas, das auch im Rahmen von Schwankungen liegt, die wir gut bewältigen können. Die Zahl der zusätzlichen Zollkontrollen für Großbritannien als zukünftiges Drittland wird sich damit im Bereich dieser Schwankungen bewegen. Das ist etwas – Herr Tjarks hat das Thema Flughafen angesprochen –, das mit bedacht wird. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir das bei den jeweiligen Abfertigungsbehörden regeln können.
Zudem wollen wir Hamburgerinnen und Hamburgern mit britischer Staatsbürgerschaft dann auch bei dem harten Brexit natürlich vor unangemessenen Härten schützen. Auch das ist unsere Pflicht.
Seit Mitte letzten Jahres haben wir hier zahlreiche Maßnahmen eingeleitet. Auf legislativer Ebene wurde unter Leitung der Brexit-Koordinierungsstelle in der Senatskanzlei von allen Fachbehörden geprüft, ob gesetzliche Notfallmaßnahmen erforderlich sind. Wir sind nach intensiver Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass auf legislativer Ebene keine Notfallmaßnahmen für Hamburg erforderlich sind. Das entspricht übrigens auch dem Prüfergebnis in den anderen Bundesländern, mit denen wir uns in allen Brexitfragen eng austauschen. Gleichwohl verfolgen wir natürlich fast täglich, ob sich in Großbritannien da etwas verändert und ob wir zusätzliche Maßnahmen treffen müssen.
Wahrscheinlich nicht. Es geht darum – und ich glaube, das eint uns alle, das ist eine Verpflichtung, die wir in Deutschland insgesamt haben, in den verschiedenen Regierungen, in verschiedenen Ländern –, mit dieser Situation so umzugehen, dass wir für alle hier die Folgen so abmildern, dass ein gutes, wirtschaftliches, friedliches Zusammenleben weiter möglich ist. Das ist etwas, glaube ich,
das hier auch auf Zustimmung der CDU-Fraktion trifft.
Es geht natürlich auf administrativer Ebene darum, dass wir überlegen, was das für die britischen Staatsangehörigen heißt. Da haben wir mit dem Innenministerium die Regelung getroffen, dass britische Staatsangehörige hier zunächst für die Dauer von drei Monaten aufenthaltserlaubnisfrei gestellt werden. Das ist der eine wichtige Punkt. Dann ist das Thema mit den Einbürgerungen schon angesprochen worden; ich will die Zahlen nicht noch einmal wiederholen. Viele Briten haben das mit einer persönlichen Lebensentscheidung verbunden, haben gesagt, ich nutze die Situation, und sind auf unsere Einbürgerungskampagne eingegangen. Da sind wir auch so aufgestellt – es kann natürlich in den nächsten Wochen noch einmal einen weiteren Antragsboom an dieser Stelle geben –, dass unsere Einbürgerungsbehörden das entsprechend bewältigen können.
Was uns wichtig ist, Thema Beamtenstatus, weil wir auch das als Thema haben: Wir treffen nach Änderung des Beamtenstatusgesetzes durch den Bund die notwendigen behördlichen Maßnahmen, um die für Hamburg tätigen Beamtinnen und Beamten mit britischer Staatsangehörigkeit auch nach einem ungeregelten Brexit weiterhin einsetzen zu können. Das wäre ja auch ein ganz schlimmes Ergebnis, wenn das für diejenigen dann eine entsprechende Konsequenz hätte. Auch da wollen wir natürlich Staatsdienern mit britischem Pass eine Möglichkeit geben, für diese Stadt weiterzuarbeiten.
Sie sehen: Der Senat bereitet sich seit dem letzten Sommer konsequent, ruhig und systematisch auf alle Brexit-Szenarien vor. Wenn es zu einem NoDeal-Brexit kommt, werden wir dies in Hamburg an verschiedenen Stellen spüren. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass das zu sagen ist, dass wir das auch nicht verharmlosen können. Aber wir sind auf diese Situation ordentlich vorbereitet. Insofern gilt – den Titel der Aktuellen Stunde "You’ll never walk alone" aufgreifend – in jedem Fall für die Britinnen und Briten, die hier sind, dass wir ihnen, aber auch den Unternehmen und Beteiligten in der Gesellschaft, die sich auf neue Gegebenheiten einstellen müssen, weiterhin eine gute Heimat sein wollen. Sie wissen, dass sie in diesem Senat einen verlässlichen Partner haben, um mit dieser Situation ordentlich umzugehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir den Haushalt eingebracht haben, haben wir das Motto geprägt "Investieren, konsolidieren, Hamburgs Wachstum gestalten". Wir haben jetzt viele Reden von der Opposition gehört, zu denen man die eine oder andere Frage stellen, die eine oder andere Anmerkung machen kann, insbesondere was das Thema Konsolidierung angeht, wo uns gerade von dieser Seite des Plenums nachzuweisen versucht wurde, dass wir das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinauswürfen. Da muss ich sagen: Wenn Sie sich anschauen – der Bürgermeister hat es vorhin gesagt –, wie wir uns seit 2011 im Bereich der Finanzpolitik nach vorn gearbeitet und gerade letzte Woche Donnerstag im Stabilitätsrat das Ergebnis bekommen haben, dass wir uns im Saldo der Bundesländer von Platz 14 auf Platz 1 vorgearbeitet haben, dann zeigt das doch, dass das Gegenteil richtig ist.
Und das können wir natürlich anhand mehrerer Punkte auch noch einmal belegen und untermauern. Dass wir eine Vorsichtsposition für konjunkturelle Risiken eingebaut haben, beispielsweise. Dann ist das Thema Konjunkturpositionen genannt worden. Niemand, auch Herr Müller nicht, hat behauptet, dass dort 6 Milliarden Euro bis Anfang der Zwanzigerjahre herumliegen, die man beliebig abrufen kann. Aber jeder, der das Prinzip dieses Haushaltssystems einmal verstanden hat, weiß doch, dass das eine Position ist, mit der wir in schlechten Zeiten, in denen wir unter dem Steuertrend liegen, eine Möglichkeit haben, Kreditermächtigungen in Anspruch zu nehmen. Das ist ein Stück weit, Herr Quast hat es gesagt, ein Puffer für schlechte Zeiten, und es ist in einer Phase, in der wir vor konjunkturellen Unsicherheiten stehen, eine beruhigende Nachricht, dass wir diese Möglichkeit haben, meine Damen und Herren.
Dazu passt, dass wir an jeder Stelle vorsichtig agiert haben. Thema Zinsen. Natürlich haben wir eine sehr vorsichtige Zinsprognose, die auch Zinsanhebungen einkalkuliert, berücksichtigt. Bei den Steuereinnahmen haben wir sogar Abschläge gegenüber der Annahme des Bundes im Rahmen der Steuerschätzung mit eingebaut. Es ist, glaube ich, notwendig, dass man an dieser Stelle besonders vorsichtig vorgeht, weil jeder weiß: Es wird irgendwann ein Punkt kommen, wo die Einnahmesituation nicht so bleibt, wie sie jetzt ist. Deswegen ist es notwendig für einen sorgfältigen Haushalt, hier auch vernünftig Vorsorge zu betreiben.
Und damit hören wir ja nicht auf mit dem Stichwort Konsolidieren. Ich glaube, es muss noch einmal
gesagt werden, und ich kann es Ihnen auch grafisch noch einmal zeigen
Herr Trepoll hat sich jetzt vorsichtshalber nach hinten gesetzt, aber er kann es bestimmt auch von da sehen –, dass wir bis 2024 den doppischen Budgetaus…
Sehr lustig, Herr Trepoll. Aber es geht um eine Haushaltsdebatte. Das zeigt, dass Sie jetzt eher mit Klamauk auf sich aufmerksam machen wollen.
Es geht um das Thema, das Sie selbst eingefordert haben vorhin, Herr Trepoll, dass wir nämlich weiter für eine Konsolidierung sorgen. Dass wir bis 2024 – und ich sage es auch noch einmal zum Mitschreiben: als einziges Bundesland; es macht zwar auch Hessen einen doppischen Haushalt, aber einen doppischen Budgetausgleich macht nur Hamburg – diesen Budgetausgleich erreichen. Das ist nachhaltige, das ist generationengerechte Haushaltspolitik.
Dazu gehört übrigens natürlich auch die Frage, dass wir die öffentlichen Unternehmen mit einbeziehen. Und weil hier gesagt wurde, es werde irgendwo irgendwie etwas intransparent in Schattenhaushalte verlagert: An keiner Stelle ist das so transparent wie in Hamburg nachlesbar. Wenn Sie ab und zu auch einmal in die Geschäftsberichte dieser Stadt, in die Konzernberichterstattung, schauen würden, dann könnten Sie das wirklich für jede unserer Beteiligungen exakt nachlesen. Die Berichterstattung ist an keiner Stelle so transparent wie in Hamburg.
Dazu gehört übrigens, dass wir natürlich unser Beteiligungsmanagement auch noch weiter verbessern. Denn das größte Risiko, an dem, glaube ich, auch ein Teil dieses Hauses nicht ganz unbeteiligt gewesen ist, haben wir gerade in der vorletzten Woche für uns erst einmal ad acta gelegt, nämlich die HSH Nordbank. Dass dieser Verkauf gelungen ist – das größte Risiko für die Haushaltsentwicklung dieser Stadt –, ist ein großer Erfolg von Hamburg und Schleswig-Holstein, meine Damen und Herren.
Es ist, Herr Quast hat es vorhin gesagt, einerseits eine Erleichterung, dass das gelungen ist. Andererseits ist es in diesem Jahr natürlich eine Belastung, weil wir für die Verkaufsausübung jetzt am Schluss noch eine Kreditaufnahme möglich machen mussten, um die Garantie abzulösen. Deswegen ist das eine sehr schmerzhafte Geschichte. Wir werden Ihnen in Kürze eine Drucksache zuleiten, wo Sie das alles noch einmal nachlesen können. Unser Bestreben im Senat ist es jetzt, dass
wir in einer Phase, in der wir hohe Steuereinnahmen und eine insgesamt gute Einnahmensituation haben, versuchen, den Schaden durch die HSH Nordbank für den Haushalt dieser Stadt durch zusätzliche Kreditbelastung möglichst gering zu halten. Auch das ist, glaube ich, ein Gebot vernünftiger Haushaltspolitik.
Nicht ganz verstanden habe ich in dem Zusammenhang, dass die FDP jetzt gern möchte, dass wir die doppische Schuldenbremse auch noch in die Verfassung hineinschreiben. Ich dachte, wir hätten damals eine sehr kluge gemeinsame Lösung gefunden, nämlich die nach Grundgesetz vorgesehene kamerale Schuldenbremse in die Hamburger Verfassung zu schreiben. Das jetzt erstens in die Verfassung zu schreiben und zweitens auf 2022 vorzuziehen – die Logik hat sich mir nicht so richtig erschlossen. Wie auch sonst bei den Oppositionsanträgen, gerade dann, wenn mehr Konsolidierung gefordert wird. Ganz steile Thesen, aber wenn man einmal schaut, wie genau die Deckung funktionieren soll,
ist da häufig Ebbe in der Kasse. Und das ist etwas, das man nicht durchgehen lassen kann. Am Schluss muss es hier aufgehen mit Einnahmen und Ausgaben, mit der Deckung der Anträge. Das muss der Maßstab sein, wenn man ordentlich regieren will.
Das zum Stichwort Konsolidieren. Ich glaube, dass wir da auf einem wirklich vernünftigen Weg sind. Das kann man sehr gut erkennen, gerade wenn man sich den Bundesländervergleich anschaut.
Wir haben das Thema Investieren und Wachstumgestalten. Ich glaube – viele Redner haben es angesprochen –, dass wir bei dem Thema mitwachsende Infrastruktur wirklich Maßstäbe setzen. Der Bürgermeister hat es angesprochen für den Bereich Kita mit der Betreuungsrelation von 1:4. Und da ist natürlich klar, das will ich auch noch einmal aus der haushalterischen Perspektive sagen: Wenn wir mehr Kinder haben, die in die Kita oder in die Krippe gehen – und das ist ja ein Erfolg der Politik –, und wir gleichzeitig eine Betreuungsverbesserung erreichen wollen, dann ist das etwas, das jedes Jahr deutlich mehr den Haushalt belastet. Aber da ist jeder Euro an dieser Stelle gut investiertes Geld.
Für den Bereich Schule kann man es auch noch einmal durchdeklinieren; ich finde, da ist die Kennzahl noch klarer. Wir haben jetzt über diese Zeitstrecke ein Schülerwachstum von etwa 10 Prozent
und ein Wachstum bei den Lehrerinnen und Lehrern von fast 20 Prozent. Da ist doch genau widerlegt, was wir heute gehört haben, wir würden auf Masse statt Klasse setzen. Diese Zahl zeigt, das genaue Gegenteil ist der Fall. Wir setzen auf eine Kapazitätserweiterung, aber eben auch darauf, dass die Qualität an dieser Stelle steigt, mit erheblichen Haushaltsmitteln. Und auch da: Jeder Euro ist gut angelegt.
Zum Thema Infrastruktur/Verkehr ist vieles gesagt worden. Vielleicht gucken Sie noch einmal die Tagesordnung durch, liebe Opposition. Darin steht nämlich zum Beispiel der erste Finanzierungsbaustein für den Schnellbahnausbau – er wird, glaube ich, morgen bei der Einzelplandebatte zum Einzelplan 7 mit aufgerufen –, das Sondervermögen für den Schnellbahnausbau. Denn wir haben gesagt, dass wir für diese große Herausforderung, die uns mehrere Milliarden Euro in den nächsten Jahren kosten wird, einen vernünftigen Finanzierungsmix hinbekommen müssen, sowohl was kreditär die Möglichkeiten der beteiligten Unternehmen sind als auch was Zuwendungen aus dem Haushalt und Bundesförderung angeht – da wünschen wir uns natürlich intensive Unterstützung insbesondere von der CDU in diesem Hause. Wir wollen aber, um eine gute Finanzierung hinzubekommen, auch ein Sondervermögen für Belastungsspitzen installieren. Das ist mit einer großen Mehrheit im Verkehrsausschuss und im Haushaltsausschuss angenommen worden. Damit machen wir den ersten Baustein für den Schnellbahnausbau – wir hoffen, morgen auch mit Ihrer Unterstützung, meine Damen und Herren.
Und dazu würde ich Ihnen gern eine zweite Grafik zeigen. Wenn Sie sich die Investitionsentwicklung angucken … Herr Hackbusch, noch einmal genau hingucken, weil auch von Ihrer Seite kam, es werde nicht genug investiert und man würde sozusagen dem Wertverfall hinterherlaufen.
Ja, aber trotzdem.
Wenn Sie einmal schauen, was wir an echten Investitionsmitteln, was wir an zusätzlichen Mietmitteln im Rahmen der Mieter-Vermieter-Modelle für die öffentlichen Immobilien bereitstellen, dann haben wir an ganz vielen Stellen den Wertverlust von öffentlicher Infrastruktur gestoppt. Gerade aktuell – schauen wir uns das einmal für die öffentlichen Straßen an – haben wir bei den Stadtstraßen in diesem Jahr den Punkt erreicht, wo die Investitionen dazu führen, dass der Wertverlust gestoppt ist. Das ist doch ein Zeichen, dass an der richtigen Stelle investiert wird, dass wir den Sanierungsstau
beheben und dass wir in die Zukunft dieser Stadt investieren.
Abschließend vielleicht noch einmal zum Thema Steuern. Ich fand die unterschiedlichen Perspektiven interessant: FDP Steuersenkungspartei, DIE LINKE möchte die Steuern noch einmal erhöhen. Erst einmal, finde ich, sollten wir noch einmal betonen, was für einen tollen Steuervollzug wir in dieser Stadt haben. Wie Sie, Herr Hackbusch, hier teilweise über die Steuerverwaltung geredet haben,
finde ich nicht in Ordnung gegenüber den 3 500 Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten,
die einen tollen Job machen für die Einnahmebasis dieser Stadt.
Gerade heute, wo eine Verurteilung stattgefunden hat wegen Online-Betrügereien im Umsatzsteuerbereich und unsere Hamburger Steuerfahndung die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass hier eine Haftstrafe verhängt werden konnte … Das zeigt, dass wir in diesem Bereich keine Nachhilfe nötig haben, sondern hier wird gute Arbeit gemacht.
Also die Frage Steuererhöhung versus Steuersenkung: Ich glaube, der entscheidende Punkt, und das ist die Linie dieses Senats und auch dieser Koalition …
Die Frage ist ja: Wie sind denn in bestimmten Bereichen andere unterwegs gewesen? Und da muss man einfach einmal den Bundesländervergleich angucken. Andere Länder haben die Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren angehoben und wundern sich jetzt über manche Folgen, die das hat. Wir haben im Bündnis für das Wohnen von Anfang an gesagt, an der Grunderwerbsteuer dürfe es kein Drehen geben, schon gar nicht nach oben.
Das ist ein wichtiger, zentraler Baustein im Bündnis für das Wohnen. Das war ein wichtiger Beitrag, um Investitionen im Wohnungsneubau zu mobilisieren. Das werden wir beibehalten.
Und Grundsteuersenkungen? Finde ich jetzt ein bisschen komisch. Wir haben gerade ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehabt. Wir sind vor einer Neuregelung. Dass wir jetzt vor einer Neure
gelung noch einmal die Grundsteuer senken … Und auch das finde ich nicht so richtig sauber gegenfinanziert.
Ja, das ist alles sehr kompliziert.
Ich finde, wir sollten weiter dafür arbeiten, aus dieser Stadt heraus mit dafür zu sorgen, dass die Grundsteuer möglichst keine zusätzliche Belastung für Hamburgerinnen und Hamburger bedeutet. Herr Kienscherf hat einen Hinweis dazu gegeben. Wir sind dort in intensiven Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium. Wir haben mit dem Flächenmodell auch einen eigenen guten Vorschlag auf den Tisch gelegt. Wir werden an dieser Stelle alles dafür tun, dass zusätzliche Belastungen insgesamt für Hamburg vermieden werden. Das, glaube ich, ist ein wichtiges Signal, das wir heute an die Hamburgerinnen und Hamburger geben können.
Wir werden uns das jetzt in den nächsten Tagen und Wochen auch aus der Perspektive, was das für die Stadtteile in Hamburg bedeutet, angucken. Es gibt aus anderen Bundesländern erste Hinweise. Dieses Modell, das das Bundesfinanzministerium vorgelegt hat, muss sich erweisen, was es in der konkreten Umsetzung vor Ort bedeutet.
Und "vor Ort" ist abschließend auch der letzte Hinweis von meiner Seite – Herr Quast ist auch schon darauf eingegangen –, weil wir keine eigene Bezirksdebatte haben, obwohl die Bezirke es eigentlich durchaus verdient hätten, mit einer eigenen Debatte entsprechend gewürdigt zu werden. Ich glaube, dass uns der Einzelplan für die Bezirke gelungen ist. Es war das einzige Mal, wo es Oppositionslob im Fachausschuss, dem Verfassungs- und Bezirksausschuss, für einen Einzelplan gegeben hat, den wir vorgelegt haben. Wir haben da ein Wachstum von rund 7 Prozent. Wir haben an vielen Stellen konkret etwas unterstützen können: im Bereich Quartiersfonds, für die Bürgerhäuser, für die Seniorentreffs, für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Ich glaube, es ist gerade in Zeiten, in denen wir große Investitionen für die Gesamtstadt anstoßen, wichtig, dass wir auch vor Ort in die Stadtteile und Bezirke investieren. Das tut diese Koalition, das tut dieser Senat, und auch deswegen ist es ein guter Haushalt.
Ich wünsche gute Beratungen und Beschlüsse und eine breite Zustimmung am Donnerstag. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Oelschläger, weil Sie jetzt so viel über mich geredet, mich aus dem Jahr 2013 zitiert haben, nehme ich darauf gern noch einmal Bezug. Das Problem ist, wir haben eben nicht mehr 2013, sondern wir haben einen Volksentscheid gehabt im September 2013. Jeder weiß, dass wir damals mit CDU und FDP – die AfD gab es da irgendwie noch nicht, und ich glaube, die wäre auch nicht Teil des Bündnisses damals geworden – für ein Nein geworben und knapp verloren haben. Und es gehört sich für gute Demokraten, dass man eine Entscheidung auch akzeptiert.
Deshalb haben wir eben sofort danach mit der Umsetzung begonnen, mit dem Zuerwerb der 74,9 Prozent, erst bei Strom und dann bei Gas. Da fing natürlich beim Strom schon gleich der Zusammenhang an, weil Vattenfall nur ein Paket schnüren wollte mit Strom und Fernwärme, mit einer Kaufoption für die Fernwärme, mit den besagten Preisen. Ich glaube deshalb, wenn heute gesagt wird, alles sei stümperhaft vorbereitet und so weiter, dann schauen Sie in genau die Verträge von 2014, wo in allen Absätzen seitenlang genau diese Kaufoption vorbereitet ist. Das ist ein sehr gut vorbereiteter Deal.
Ja, genau das steht in dem Vertrag, dass wir eine bestimmte Wertfeststellung haben, aber einen Mindestpreis. Und das muss man jetzt zusammenbekommen. Das ist genau entlang …
Nein, es ist genau entlang der Maßgaben des Vertrags durchgeführt worden. Und da haben wir dann in der Tat dieses Delta …
Nein, der Rest ist eben offenbar, was wir vorhin in der Rede gehört haben, nicht bekannt. Denn natürlich ist das, was vor der Sommerpause Maßstab war für die Unternehmensbewertung, ein Konzept, was gar nicht mehr Stand der Dinge ist.
Deswegen, auf jeden, der hier sagt, man vergleiche Äpfel mit Birnen, der diesen Vorhalt bildet, fällt dies zurück.
Wir haben uns sehr genau an den Volksentscheid gehalten, und der Volksentscheid enthält ein entscheidendes Wort. Deswegen weiß ich auch nicht, warum Sie sich so lustig machen darüber, dass wir das alles sauber geprüft haben.
Dort steht nämlich, wir sollen zulässige Schritte unternehmen. Deshalb ist es unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit – es geht um so viel Geld, es geht um eine schwierige technische, rechtliche Fragestellung –, dass es sauber auf Herz und Nieren geprüft wird. Das ist der Maßstab, den dieser Senat daran gelegt hat, und ebenso die Behörde, die ich anführe.
Haushaltsrechtlich: Sie werden es in den Gutachten alles nachlesen können. Sie werden morgen früh, habe ich von der Präsidentin gehört, angeliefert, das heißt, ab morgen können Sie dann auch in die Gutachten schauen.
Die haushaltsrechtlichen Fragen, die beihilferechtlichen Fragen, sehr klar, eine sehr, sehr wichtige Frage, die wichtigsten Ergebnisse finden Sie auch in der Drucksache.
Ja, das ist sehr schön, weil auch diejenigen, die kritisch herangegangen sind, trotzdem am Schluss zu einem Ergebnis darüber gekommen sind, was uns zu dieser Entscheidung geführt hat. Deshalb sind wir doch so sorgfältig genau an dieser Stelle damit umgegangen, weil wir eine valide Grundlage haben. Ich sage auch, wenn nicht irgendwo steht, ihr dürft das nicht, dann haben wir eine Verpflich
tung, dem Volksentscheid an dieser Stelle Geltung zu verschaffen. Das war der Maßstab, den wir bei der Entscheidung angelegt haben, und deshalb haben wir auch in dieser Hinsicht eine gute Entscheidung getroffen.
Zu dem technischen Konzept hat der Umweltsenator auch schon das Nötige gesagt. Zu dem wirtschaftlichen Konzept – und da wird auch immer gesagt, es gäbe das Gutachten der Umweltbehörde –: Wir haben uns auch da genau, nach dem Maßstab des kaufmännischen Vorsichtsprinzips, dazu entschieden zu sagen, wir wollen das einmal aus zwei Perspektiven beurteilen. Es ist völlig in Ordnung, dass eine Umweltbehörde auf Basis des Klimapolitischen eher einen chancenorientierten Ansatz wählt, aber wir haben, weil es eine beteiligungspolitische Frage ist, gesagt, wir wollen das auch von PwC, die auch die Wirtschaftsprüfer sind für die HGV, begutachtet haben. Schauen Sie einmal in die Drucksache, die habe ich Ihnen gestern in den Haushaltsausschuss mitgebracht. Alle, die im Ausschuss sitzen, konnten seit gestern Abend schon einmal hineinschauen, und Sie sehen, dass wir das auf die sehr konservative, sehr vorsichtige Grundlage von PwC gestützt haben, genau die Werte hergeleitet auf Basis der Werte, und auch deswegen ist es eine wirtschaftlich vernünftige Entscheidung, die wir hier getroffen haben.