Lutz Brauer

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Dr. Klostermann! Herr Minister! Sie können noch so viel 4711 hier ins Plenum hineinstreuen,
die Tatsache ist und bleibt die: Mülltourismus stinkt gen Himmel, auch wenn er aus Italien kommt.
Und deshalb sind wir ganz einfach skeptisch in all diesen Dingen und berechtigterweise nicht nur, weil die CDU in der Opposition ist, denn bereits im Dezember 1999 hat meine Fraktion einen Berichtsantrag zur Situation der Ihlenberger Abfallgesellschaft und der Gesellschaft für Abfall und Altlasten innerhalb des Abfallwirtschaftssystems im Land Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. Schon damals haben wir auf die Unzulänglichkeiten des Abfallwirtschaftsplanes und die desolate Abfallpolitik des Landes verwiesen.
Leider wurde dieser Antrag damals abgelehnt. Wir sehen heute schon ein kleines Entgegenkommen. Dafür an dieser Stelle herzlichen Dank.
Die damaligen Aussagen von Ihnen, Herr Methling, ich zitiere: „Die Deponiemengen werden massiv zurückgehen, und wer bestehen will, sollte nicht nur seine Kräfte darauf konzentrieren, jede Tonne Müll für seine Deponie zu akquirieren, sondern sich schnell und nachhaltig darauf orientieren, wettbewerbsfähige Abfallbehandlungs- und Verwertungstechnologien zu entwickeln... und entsprechende Vorverträge mit Entsorgungsträgern zu schließen, um sich so rechtzeitig am Markt zu etablieren.“
Nun haben wir heute von Ihnen gehört, wie Sie zurückliegend dem Problem begegnet sind. Die Terminkette macht uns nur nachdenklich. Und deshalb, meine ich, sind Ihre Zitate wohl auf dem Ihlenberg nicht gelandet. Warum müssen wir sonst heute Müll aus Italien herbeikarren?
Während Prognosen von Fachleuten der Abfallwirtschaft darauf verweisen, dass ab 2005 für mindestens 1,5 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle Behandlungskapazitäten fehlen werden, gibt es in unserem Bundesland erst Planungen für die Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen. Ob diese Planungen dann letztendlich umgesetzt werden – Herr Minister, ich hoffe es sehr, auch in Ihrem Interesse –, das hängt allein von der Entwicklung des Abfallaufkommens und der Preisentwicklung auf dem Markt für Siedlungsabfälle unter anderem mit ab. Zurzeit – Sie haben es gesagt – ist mir nur die Anlage im Kreis Ludwigslust als einigermaßen gesichert bekannt.
Ab Juli 2005 werden die Preise für die Behandlung von Siedlungsabfällen aber schlagartig explodieren
und damit selbstverständlich auch die Gebühren für die Gebührenzahler, Frau Muth. Dass der von Ihnen propagierte freie Wettbewerb auf dem Abfallmarkt zu einem ruinösen Preiskampf zwischen den Deponien unseres Landes führen wird, haben wir Ihnen schon 1999 prophezeit.
Im Gegenteil, aber Dumpingpreise – und die Werften lassen grüßen – geben uns natürlich in dieser Frage auch wiederum Recht.
Da werden Ausschreibungsfristen verlängert, weil die IAG nicht in der Lage ist, ein fristgerechtes Angebot abzugeben. Als Begründung müssen die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen herhalten. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren der Landesregierung, mit dieser Begründung können Sie jede Ausschreibung und Vergabe bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft, wie Frau Holznagel bereits ausführte, sind auch heute keineswegs gesichert. Klar aber ist schon heute, dass im Ergebnis der Ausschreibung der Siedlungsabfälle von Bad Doberan und Güstrow die unterlegene Partei ein Vergabeprüfverfahren einleiten wird. Das ist uns jedenfalls so weit bekannt.
Man hat ja auch seine Informanten darunter sitzen.
Ich weiß nicht, was die Abkürzung bedeutet.
Allein hierdurch werden notwendige Investitionen verzögert oder gänzlich in Frage gestellt.
Hierfür tragen Sie die Verantwortung, Herr Methling, Sie und Ihre Geschäftsführer, die auf dem Ihlenberg tätig sind.
Das oft beschworene Abfallzentrum Ihlenberg ist unter den gegenwärtigen Voraussetzungen bis heute nicht wettbewerbsfähig. Muss deshalb italienischer Hausmüll zu Dumpingpreisen importiert werden, fragen wir uns.
Das Einzige, was bisher geschafft wurde, das Gutachten zur Ermittlung der Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtung der Deponie Ihlenberg, ist meines Erachtens, unseres Erachtens nach zu schön. Beweis ist die Reduzierung der Rückstellung von 34 DM auf 33 DM je Tonne. Wenn aber der Ihlenberg, wie es bereits die berühmten Spatzen von den Dächern pfeifen, nicht den Zuschlag für die Mengen der Landkreise Güstrow und Bad Doberan erhält, zerplatzen Träume von der Errichtung einer Abfallbehandlungsanlage wie Seifenblasen und die Deponie steht möglicherweise vor einem finanziellen Kollaps.
Lassen Sie die Zeit entscheiden.
Die Zeit regelt so manches. Sie heilt nicht nur.
Der Steuerzahler wird es schon richten, inklusive Hausmülltonnagen aus Italien.
Werte Abgeordnete, bis heute fehlen die Jahresabschlüsse, Frau Keler,
1999 und 2000, so dass man von grob fahrlässigem Verhalten des Geschäftsführers
und des Aufsichtsrates sprechen kann.
Hier muss hinterfragt werden: Gibt es etwas zu verbergen?
Die Investition in Höhe von 50 Millionen, wie Herr Minister das ja hier sagte, bedarf einer soliden wirtschaftlichen und rechtlichen Basis oder wir müssen eben, wie gesagt, diesen Absichtswillen hier anzweifeln.
Ein weiteres wirtschaftliches Risiko besteht meiner Ansicht nach darin, dass bis heute die Verwertung der hoch kalorischen Fraktion, die je nach Behandlungsanlage zwischen 40 und 70 Prozent des Inputs ausmachen kann,
nicht hinlänglich geklärt ist.
Ich verschaffe mir schon Ton, glaube ich.
Eine Verwendung in thermischen Abfallbehandlungsanlagen, Zementwerken, Bioheizwerken und ähnlichem kommt aus rechtlichen beziehungsweise technischen Belangen nicht in Frage. Im Fall der Errichtung einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage auf dem Ihlenberg
würde letztlich für dieses Risiko auch der Steuerzahler gerade stehen müssen.
Werte Abgeordnete! Der Landesrechnungshof hat schon im Dezember 1999 auf gravierende Mängel des Abfallwirtschaftsplanes hingewiesen. Der Umweltminister hat seinerzeit Stellung bezogen und die damalige Kritik ignoriert. Heute hingegen muss konstatiert werden, dass die Kritik des Landesrechnungshofes nicht an Aktualität verloren hat.
So hat die verfehlte Abfallpolitik der Landesregierung dazu geführt, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gezwungen sind, ihre Siedlungsabfälle im Rahmen einer freien Ausschreibung zu vergeben, um so die im Abfallgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebene Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Wie und wo die Abfälle schließlich behandelt werden, spielt hierbei eine sekundäre Rolle.
Die von Ihnen im Abfallwirtschaftsplan des Landes fixierten Grundsätze der Abfallpolitik in Mecklenburg-Vorpommern bedürfen bereits nach zwei Jahren einer gründlichen Überprüfung, denn es stellt sich die Frage, ob man den Bürgern des Landes vermitteln kann, Abfälle zu vermeiden, um dann in Größenordnungen zu importieren.
Die von Ihnen unter Punkt 3 der Grundsätze geforderte Deregulierung der Abfallwirtschaftsplanung führt unserer Meinung nach letztendlich doch nur dazu, dass Sie sich aus der Verantwortung stehlen können und die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger im Regen stehen lassen. Die von Ihnen mit geringeren Transportkosten begründete Förderung dezentraler Strukturen wird mit dem Import italienischer Siedlungsabfälle ad absurdum geführt. Hierbei spielen offensichtlich Transportkosten keine Rolle. Die übernimmt ja möglicherweise der Auftraggeber.
Bereits am 23. Oktober diesen Jahres verkündete der Umweltminister,
dass dem Import der Siedlungsabfälle aus rechtlichen Gründen nichts im Wege stehe.
Sie können mir ja mal das Rezept geben.
Nach Ansicht der CDU-Fraktion verstößt die Verbringung von Abfällen aus Italien gegen die Abfallrahmenrichtlinie, die hier schon genannt wurde, in der es zum Netz der Abfallanlagen und der Nutzung dieser Anlagen heißt, ich zitiere – und jetzt kommt das Rezept: „Dieses Netz muss es darüber hinaus gestatten, dass die Abfälle in einer der am nächsten gelegenen geeigneten Entsorgungsanlagen unter Einsatz von Methoden und Technologien beseitigt werden, die am geeignetsten sind, um ein hohes Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes zu gewährleisten.“ Und nun frage ich schlicht und einfach und mache deshalb auch hier Schluss: Warum eigentlich wirken wir nicht daraufhin ein, dass diese Anlagen vor Ort errichtet werden? Denn Transport hierher
oder das Problem vor Ort lösen, hilft ja wohl letztendlich das Problem insgesamt lösen. Aber offensichtlich ist dieses Land an Finanzquellen nach wie vor interessiert, was sich natürlich auch mit der Deponierung italienischer Hausmülltonnagen auf dem Ihlenberg möglich machen lässt. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! 200 Windkraftanlagen, jede mit gigantischen Rotorblättern von 57 Metern Länge ausgestattet, eine Fläche insgesamt von circa 1 9 5 Quadratkilometern, also vergleichsweise rund ein Fünftel der Fläche der Insel Rügen. Die 5-MegawattWindräder selbst werden laut Plan im Abstand von 600 bis 900 Metern auf riesigen monofielen Stahlfundamenten installiert. Diese werden wiederum 20 Meter tief in den Meeresgrund gerammt. Gigantismus in einem sensiblen Naturraum mit Namen „Ostsee“.
Es sind atemberaubende Zahlen, die uns da von Herrn Carstensen, einem Geschäftsmann aus dem niedersächsischen Hannover, auf Rügen präsentiert werden. Die Firma WINKRA plant, dieses rund 3 Milliarden DM teure Projekt – 3 Milliarden DM teuer! – vor der Insel Rügen, präzise nördlich der so genannten Oderbank, in den nächsten Jahren zu verwirklichen und laut Schreiben des Umweltministers Methling vom 07.04.2001 an die Ge
meinde Insel Hiddensee ein zweites Projekt nördlich des Darßes. Verfahrensführende Landesplanungsbehörde dafür ist das Ministerium für Arbeit und Bau.
Da unser Land mit Investitionen dieser Kategorie sehr rar bestückt ist, begrüßen wir als CDU-Landtagsfraktion grundsätzlich, wenn sich Investoren für die Realisierung ihrer Visionen und damit für Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. Nicht zuletzt die Schaffung von neuen qualifizierten Arbeitsplätzen in modernen Technologie- und Zukunftsbranchen sind ein häufiges und auch zu Recht vorgebrachtes Argument in diesem Zusammenhang und Arbeitsplätze hat das Land verdammt nötig. Im vorliegenden Fall stellt sich der Sachverhalt aber etwas schwieriger dar und die aufgestellte Rechnung „Investitionen gleich Arbeitsplätze“ ist nicht ausreichend, sondern muss entsprechend um einige Punkte erweitert werden. Dieses ist auch der Grund, warum sich meine Fraktion, die CDU, zur Vorlage des Antrages „Off-Shore-Windkraft“ entschlossen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, um es gleich vorwegzunehmen: Der CDU-Fraktion liegt in keiner Weise etwas daran, als Verhinderer moderner Technologien und Entwicklungen aufzutreten. Und die Entwicklung regenerativer Energieträger gehört ohne Zweifel zu dieser Kategorie. Punkt 1 unseres Antrages betont ausdrücklich die Befürwortung von Erforschung, Entwicklung und Nutzung regenerativer Energieträger im Land Mecklenburg-Vorpommern und dazu gehört letztendlich auch die Solarenergie.
Der zweite Teil des Punktes bedeutet dabei keine Relativierung, sondern eine Unterstreichung des Genannten. Es geht nämlich heute vielmehr darum, ein überstürztes Handeln zu vermeiden, das morgen zum Nachteil aller Beteiligten werden könnte und damit letztendlich auch wirtschaftlichen Schaden für das Land bedeuten würde. Die unter Punkt 1 genannten Konflikte mit Naturschutz und Landschaftsschutzbild stellen einen solchen Aspekt dar. Eine Anlage mit so gigantischen Ausmaßen hat nun einmal dramatische Konsequenzen für das Landschaftsbild und damit direkte Auswirkungen auf die touristische Qualität für die vorpommersche Ostseeküste mit den Inseln Rügen, Usedom, Darß und auch Hiddensee. Vor diesem Hintergrund, bildlich gesehen, wird die Landesregierung aufgefordert, den Landtag zunächst über den aktuellen Stand der Bauplanungen von Off-Shore-Windkraftanlagen vor der Küste des Landes zu unterrichten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Land hält sich mit seiner Bewertung bislang weitgehend zurück. Grund ist in diesem Falle, so vermuten wir, die Lage des geplanten Baugebietes, denn dieses soll sich außerhalb der 12-Seemeilen-Zone und damit nicht mehr im Hoheitsgebiet des Landes befinden,
sondern in der so genannten AWZ, also in der Ausschließlichen Wirtschaftszone, und wäre damit Sache des Bundes, aber da dürfen wir es nicht unbeschadet liegen lassen.
Die Berührungspunkte mit Landesinteressen sind natürlich trotzdem gegeben und von vielfältiger Art. Zum einen sind es die bereits genannten Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Zum anderen sind es die in diesem Zusammenhang noch völlig unzureichend geklärten Auswirkungen auf den Naturschutz, die Wahrung touristischer
Interessen, den Schutz von Fischereigründen und – leider aktueller denn je – die offenen Fragen der Schiffssicherheit. Speziell zu erwähnen sind unter anderem mangelnde Kenntnisse über das Vogelzugverhalten, die Auswirkungen der Schallemissionen auf marine Säuger sowie die Auswirkungen der Unterseekabel mit ihren elektrischen Feldern auf das Laichverhalten der Fische. Probleme, die Herrn von Nordheim, INA-Vilm – Ihnen sicher bekannt, Herr Dr. Klostermann –, Sorge bereiten. Ein Fachsymposium wurde gegründet, mehr bisher aber auch nicht. Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht notwendig und laut Landesplanungsgesetz ja auch zwingend erforderlich, die Folgen für die lokale Umwelt im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu erforschen.
Im Punkt 2 unseres Antrages fordern wir die Landesregierung auf, den Landtag zu unterrichten. Angesichts der Sommerpause, die ja vor uns steht, denken wir, ist das IV. Quartal 2001 realistisch.
Werte Abgeordnete! Das Land befindet sich im Konflikt, einerseits rechtlich nicht zuständig zu sein, andererseits aber als direkt Betroffener Handlungsbedarf zu haben. Es befindet sich zudem vor der Aufgabe, die Interessen von Ökonomie und Ökologie sinnvoll abzuwägen. Diesem Konflikt darf die Landesregierung nicht ausweichen, sondern muss sich stattdessen aktiv in den Entscheidungsprozess auf Bundesebene einbringen, konkret im Sinne des gestern in die Ausschüsse überwiesenen Landesnaturschutzgesetzes, und hier meine ich – Stichwort Verbandsklage –, darüber muss man nachdenken.
Insbesondere die Frage nach geeigneten Standorten für Messplattform- und Testfeldkonzepte sollte unter Einbeziehung von Landesinteressen beantwortet werden. Dem grundsätzlichen Gedanken, die Auswirkungen solcher Projekte erst in kleinen Testfeldern zu erforschen, steht meine Fraktion dabei mehr als positiv gegenüber. Zu diesem Zweck sollten, so, wie in Punkt 4 unseres Antrages beschrieben, zunächst die aus Sicht der Landesregierung möglichen Eignungsräume für Testkonzepte in Seekarten erfasst und auch dem Landtag und damit dem Parlament vorgestellt werden. Ich hoffe und wünsche, die Kadet-Rinne wird als Eignungsraum ausgeschlossen. Eine Begründung dafür muss ich wohl nicht anfügen. Ich war mit Greenpeace am 09.05. vor Ort auf der „Godenwind“ und im Speedboot.
Sie sollten die Gelegenheit auch mal wahrnehmen, um sich zu informieren, was sich dort draußen vor unserer Haustür abspielt.
Bitte?
Sie sollen nicht denken, Sie sollen aufmerksam zuhören.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einiges Grundsätzliches anmerken zum von der rot-grünen Bundesregierung durchgepeitschten Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG. Die Zielkonflikte zwischen Klimaschutz und Atomausstieg auf der einen Seite und dem Umwelt- und Landschaftsschutz auf der anderen Seite sind doch ein von der gegenwärtigen Bundesregierung hausgemachtes Problem. Denn anstatt erneuerbare Energien in Deutschland marktgerecht und effizient zu fördern, beschränkt sich die Bundesregierung lediglich auf den Atomausstieg um jeden Preis. Der Naturund Landschaftsschutz wird damit dem goldenen Kalb Atomausstieg geopfert. Dem gegenüber weiß doch jeder, welche Probleme in Sachen Subventionen von Windkraftanlagen damit im Zusammenhang stehen. Mit Dauersubventionen, Mehrfachförderungen und Mitnahmeeffekten werden die Gesetze des Marktes ausgehebelt. Es ist mir völlig unverständlich, warum die Bundesregierung bei den für den Ausbau der wichtigsten erneuerbaren Energien, Windkraft und Biomasse, mit erhöhten und neuerdings sogar fixen, von der Strompreisentwicklung abgekoppelten Vergütungen auf Anreize zur Effizienzsteigerung verzichtet. Kurz gesagt: Gäbe es keine Subventionen für Bau- und Stromeinspeisung, gäbe es auch keine OffShore-Anlagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass bei allem berechtigten Enthusiasmus für innovative Investitionen im Land eine Betrachtung des Ganzen nicht vergessen werden darf. Wenn die Atomkraftgegner darauf verweisen, dass die Kilowattstunde Atomstrom auf die Kosten für atomare Zwischenlagerung und Transport von Brennstäben draufgeschlagen werden muss,
sind die Entsorgungskosten von 200 Quadratkilometer großen, seeseitig stationierten Windkraftanlagen generell bei Standortentscheidungen auch mit zu kalkulieren. Eine Off-Shore-Anlage unterliegt physischem und moralischem Verschleiß. Die korrodierende Kraft von Seewasser ist uns allgemein bekannt. Warum hier also Unterschiede machen? Sonst besteht aus meiner Sicht die Gefahr, im Endeffekt mehr Schaden als Nutzen für das Land, die Menschen und damit auch für die Natur in MecklenburgVorpommern zu erreichen. Dadurch müssen die Energieunternehmen, um konkurrenzfähig zu bleiben, Billigstrom aus schrottreifen osteuropäischen Atomkraftwerken mitbeziehen
und das sollte man ganz einfach bedenken. Deshalb fordert meine Fraktion die Landesregierung auf, sich aktiv in den laufenden Entscheidungsprozess einzubringen. Noch ist es nicht zu spät, aber bereits wieder fünf vor zwölf. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU leidet garantiert nicht an Profilierungssucht und bittet deshalb, dass dieser Antrag überwiesen wird federführend an den Umweltausschuss, mitberatend an den Innenausschuss und den Finanzausschuss, denn, Herr Dr. Klostermann, Arbeit möchten wir Ihnen doch nicht ersparen. – Danke schön.
Das ist korrekt.
So, wie ich das hier vorgetragen habe.
Frau Vorsitzende! Meine noch anwesenden sehr verehrten Damen und Herren!
Bitte?
Ich weiß nicht, ob die alle unter CO2 leiden.
Die CDU-geführte Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat im April 1997 ein Klimaschutzkonzept – das wurde bereits von Herrn Ritter hier genannt – mit 36 Maßnahmen zur Verringerung der klimarelevanten Emissionen und Energieeinsparungen beschlossen. Die Umsetzung dieses Klimaschutzkonzeptes basiert im Wesentlichen auf der Ausschöpfung der im Land vorhandenen Potentiale erneuerbarer Energieträger und sieht bis zum Jahre 2010 ein Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden DM vor.
Die Erfolge bei der Umsetzung dieses Konzeptes der
vorherigen Legislaturperiode sind unumstritten. Herr Minister, ich danke für Ihre positive Wertung in der Broschüre, die ich auch gelesen habe, des Umweltministeriums vom April 1999, ein Fundament, meine ich, worauf sich aufbauen lässt.
Frau Muth – der ich übrigens von hier herzlich Besserung wünsche,
denn ich hörte, sie sei krank – und Herr Ritter sehen das offensichtlich nicht ganz so. Anders kann man den vorliegenden Antrag „Klimaschutzkonzept“ wohl nicht werten.
Ein CDU-Antrag, meine Damen und Herren, wo wäre der gelandet? Ich behaupte, im Papierkorb. Oder geben Sie mir da nicht Recht, Herr Dr. Schoenenburg?
Obwohl sich da die jetzige Landesregierung verbal zum Klimaschutz bekennt, lässt sie es aber an Taten mangeln. Im Antrag erkennt die CDU-Fraktion eine Aufforderung zum Handeln.
Die für diese Landesregierung schon sprichwörtliche Friedhofsruhe ist wohl auch in Sachen Klimaschutz offensichtlich nach Ansicht der Antragsteller eingekehrt. Koalitionsklima und Weltklima sind nun mal wie Feuer und Wasser. Aus welchem Grund sonst ist man in den Koalitionsfraktionen nicht in der Lage, einen gemeinsamen Antrag zum Klimaschutz einzubringen und möglicherweise in den Wirtschafts- und Umweltausschuss zu überweisen?
Die Problematik insgesamt, nun sind Sie auch aufgewacht, rechtfertigt eine solche Forderung, denn Wohlstand und Fortschritt sind untrennbar mit einer gesicherten Energieversorgung verbunden, so Minister Methling im Juli 1999. Der Umkehrschluss wäre ja auch gegeben.
Meine Damen und Herren, zum Antrag. Wenn die Abgeordneten Frau Muth und Herr Ritter noch Wissenslücken in Sachen Klimaschutz haben, dann können sie sich ja gern von der Landesregierung unterrichten lassen.
An Dozenten mangelt es ja bekanntermaßen nicht.
Für meinen Begriff würde ein sachlicher Bericht ausreichen, um den für den Klimaschutz erforderlichen Landesrahmen und dafür erforderliche Schritte einzuleiten. Inwieweit der vorliegende Antrag und der Änderungsantrag hierfür allerdings zweckdienlich sind, wage ich zu bezweifeln. Möglicherweise sollen sie lediglich dazu dienen, dem Umweltminister ein politisches Podium zu bieten, auf dem die Leistungen der vorherigen Landesregierung verkauft werden. Hier wackelt doch, Herr Dr. Klostermann, wieder einmal der Schwanz mit dem Hund. Sie werden mir, Herr Minister, Recht geben, Erfolg hat bekanntlich viele Väter. Bei Misserfolgen verweist man gern auf das Jahr des Dienstantritts.
Die unter Punkt 2 des Antrages formulierten Selbstverständlichkeiten machen deutlich, dass die Koalitionsfraktionen und auch die Landesregierung in Sachen Klimaschutz bisher wenig Ergebnisse aufzuweisen haben. Ein derartiges Vorführen des eigenen Ministers gestattet Vermutungen, ohne „th“, und ist vielleicht auch ritterlich.
Die moderne sozialistische Partei PDS – Ziel des Abgeordneten Herrn Ritter, OZ vom 11.12.2000, als Kandidat für den Landesvorsitz – mag vielleicht auch Anstoß gegeben haben zu solch einem Antrag.
Ich kann mich an Zeiten erinnern, da war es selbstverständlich, dass eine Landesregierung veränderte rechtliche und förderpolitische Rahmenbedingungen eigenen Programmen und Vorgaben der Europäischen Union anpasste. Dass die heutige Landesregierung hierzu allerdings erst der Aufforderung des Landtages bedarf, ist meines Erachtens und für meine Fraktion ein beredtes Zeichen für Trägheit.
Verehrte Abgeordnete! Wie sieht aber die derzeitige Realität aus? In Den Haag ist vor zweieinhalb Wochen der Weltklimagipfel an der Kompromisslosigkeit des Bundesumweltministers gescheitert. Letztendlich ging es um die Einspargrößen von 20 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Neuerdings ist CO2 als Klimakiller strittig, habe ich jetzt erst gelesen, so nach Jan Veizer „Bochum und Ottawa“.
Gerade die verbohrte Kompromisslosigkeit des Bundesministers und möglicherweise auch der Bundesregierung macht deutlich, dass nicht die globalen Auswirkun
gen der Klimaveränderung erkannt werden und die internationalen Zusammenhänge in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden. Wir hörten ja heute schon einmal, die Chinesen fahren bald Auto und Transrapid, während sich in Mecklenburg-Vorpommern durch mehr Radwege das Klima weltweit verbessern soll, und dass innovative Fonds Opfer des Rotstiftes dieser Landesregierung sind.
Sie, meine Damen und Herren, haben mir gestern erst ein beredtes Beispiel dafür geschaffen und Streichungen vorgenommen. Zwischen Wort und Tat dieser Regierung steht Frau Ministerin Keler zweifellos. Sagen Sie den Bürgern des Landes offen und ehrlich, Sie setzen weiter auf Öl und Gas als primäre Energiequellen, weil über die Ökosteuer der Bund Gewinn macht und das Land die Kosten trägt!
Ich hoffe im Interesse von Umwelt und Natur, insbesondere unserer küstennahen Bereiche, dass die Landesregierung in Sachen Offshorewindenergieanlagen Weitsicht beweist und betroffene Landkreise von der Standortentscheidungsfindung künftig nicht ausgrenzt. Im Bereich alternativer Energien wurden im Jahre 1998 von Ihnen Kürzungen von über 4,39 Millionen DM vorgenommen. Das heißt, es stehen 4,3 Millionen DM weniger für die Förderung von Vorhaben zur Nutzung der Wasserstofftechnologie, der Geothermie, der Windenergie, der Sonnenenergie, biogener Rohstoffe zur Wärme- und Elektrogewinnung, der Wasserkraft und der Wärmepumpentechnologie zur Verfügung. Das sind Fakten. All diese Energietechniken wurden bis 1998 noch mit 6,3 Millionen DM gefördert. Ab dem Jahr 2001 stehen dem Wirtschaftsministerium hierfür lediglich noch rund 2 Millionen DM zur Verfügung. Auch vor diesem Hintergrund, Frau Muth, Herr Ritter, müssen Sie einmal erklären, warum Sie sich während der Haushaltsberatungen nicht für die Aufstockung dieser Titel eingesetzt haben!
Wie der Wirtschaftsminister, meine Damen und Herren, eine Art Zauberlehrling, allerdings unter diesen Voraussetzungen das vom Umweltminister verkündete Klimaschutzkonzept des Landes unterstützen soll, bleibt wohl nicht nur mir als Frage offen. Ich weiß darauf jedenfalls keine Antwort. Vielleicht sollten Sie, meine Damen und Herren, auch in Ihrer Koalition einmal über die Parteigrenzen hinweg denken und das Wohl des Landes mehr in den Mittelpunkt Ihrer Aktivitäten rücken.
Mecklenburg-Vorpommern – und da stimmen wir überein – verfügt über Forschungspotential und Anwendungsgebiete. Übrigens, meine Damen und Herren: Die Strukturfondsmittel der Europäischen Union scheinen für diese Landesregierung ein wahrer Segen zu sein. Sie werden ja in allen Bereichen eingesetzt, unter anderem auch im Umweltbereich, und andere wichtige Strukturfonds werden heruntergefahren. Aber eines, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, kann ich Ihnen heute schon mit Sicherheit sagen: Ab 2006 wird es die Strukturfondsmittel nur in eingeschränktem Rahmen, wenn überhaupt noch, geben, denn dann wird unser Land nicht mehr Ziel-1-Fördergebiet der EU sein. Was die Landesregierung dann allerdings selbst in Sachen Klimaschutz aufzuweisen haben wird, auch das vor dem Hintergrund des eingereichten Änderungsantrages, da ist natürlich die CDU sehr gespannt. Aufgrund dessen – und ich bitte Sie, Frau Vorsitzende, lassen Sie schnell abstimmen, bevor noch mehr Änderungsanträge kommen und wir hier gar nichts mehr zu beschließen haben – stimmt die Fraktion
der CDU diesem Antrag zu und lehnt den Ergänzungsantrag von SPD und PDS ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sie noch im Plenum sitzen! Es geht um Wasser, um sehr viel Wasser. Deshalb gestatten Sie mir erst einmal auch einen Schluck davon. Es ist so drööch hier.
Eben, im Glas, Herr Minister, und es geht nicht um Süppchen,
wie Herr Dr. Klostermann so treffend bemerkte.
Vorab, Herr Dr. Klostermann, ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar, dass die Abgeordneten der Koalition diesen Antrag heute hier eingebracht haben.
Vielleicht haben gemeinsame Fahrten von Stralsund nach Schwerin im Zug doch mitunter anregende Momente. Wie gesagt, ich bin überaus glücklich, dass dieser Antrag heute hier vorliegt, gibt er auch der CDU Gelegenheit, Informationen zu erhalten, die für die Bewertung des Küstenschutzes der Insel Hiddensee unabdingbar sind. Schön wäre es allerdings, wenn dies auch bei anderen Themen, und ich denke dabei an FFH beispielsweise,
in den Ausschüssen, Herr Dr. Klostermann, gängige Praxis wäre. Das sagte ich ja, vorab.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, nur keine Aufregung, das Thema Küstenschutz Hiddensee bewegt nicht nur die Einwohner, der in der Ostsee einmaligen Insel, sondern über Mecklenburg-Vorpommern hinaus und, ich behaupte, weltweit alle, die sich mit Hiddensee identifizieren. Hiddensee ist weder mit einer Brücke, noch mit einem Damm mit dem Festland oder der vorgelagerten Insel Rügen verbunden.
Meine Damen und Herren! Wie verlautbart, beabsichtigt die Landesregierung – und Herr Umweltminister Methling
hat sich da ja jetzt etwas revidiert –, den Dünenabschnitt südlich Neuendorf auf Hiddensee in der Zukunft nicht mehr aufzuspülen und aus dem Küstenschutzanlagenbestand des Landes herauszunehmen, zu streichen, wie auch immer. Dabei ist den Entscheidungsträgern, Landesbehörden, dem Umweltministerium und Ihnen, Herr Umweltminister, durchaus bewusst, dass infolge einer schweren Sturmflut, und Sie haben es ja ausdrücklich hier noch einmal dargestellt, es zur Abtrennung des südlichen Inselteils kommt. Das ist Realität. An der öffentlichen Meinung, Hiddensee als Ganzes zu erhalten, kommt eben auch keine Landesregierung vorbei.
Der Kreistag Rügen hat sich überfraktionell, und das ist für Rügens Kreistag nicht alltäglich, für den Erhalt und die Novellierung des Wassergesetzes einstimmig ausgesprochen. Frau Kreistagspräsidentin, die auf Hiddensee zugegen war, hat Ihnen den Beschluss noch einmal förmlich überreicht. Ich sage hier auch bewusst, der Passus Novellierung des Wassergesetzes ist eine ausdrückliche Forderung der PDS des Kreistages, Herr Minister. Ich meine, dazu gibt es keine Alternative.
Meine Damen und Herren! Es ist legitim und lobenswert, dass Herr Minister Methling sich durch eine Anhörung Rückendeckung verschafft. Der Vor-Ort-Termin, wie von Ihnen am 13.11. praktiziert, war der Sache dienlich und sehr hilfreich.
Zwischen Expertise, Ergebnissen der Anhörung, Expertenmeinungen und den Erfahrungen der auf Hiddensee lebenden Bürger gilt es jetzt und nicht irgendwann eine finanziell mögliche und für den Schutz der Küste Hiddensees erforderliche Lösungsvariante zu finden – da stehen wir gar nicht so weit voneinander –, eine Lösungsvariante für den Erhalt der Insel Hiddensee allerdings in jetziger geographischen Einheit. Übrigens sieht das der Wetterfrosch Kachelmann nicht viel anders.
Steht ein Gesetz dabei im Weg, gehört das Gesetz auf den Prüfstein. „Geht nicht“ liegt auf dem Inselfriedhof von Hiddensee und, Herr Minister, „Kann nicht“ liegt gleich daneben.
Meine Damen und Herren! Schon jetzt ist klar, dass bei einem Durchbruch von 500 Metern – ein halber Kilometer ist ja immerhin eine gewaltige Entfernung – im südlichen Inselbereich Nähe Gellen-Fahrwasser möglicherweise der gesamte südliche Inselteil in einer Länge von – und Zahlen können so und so interpretiert werden – sieben Kilometern und damit etwa 40 Prozent der gesamten Insel von der Insel abgetrennt und künftig von jeder Nutzungsmöglichkeit im Falle eines Sturmhochwassers – wir hoffen nicht, dass es kommt – abgeschnitten wäre. Mehrere Kilometer Badestrand sowie ausgedehnte Bereiche für Wanderungen, Radfahren, Reiten in einer so hervorragenden naturnahen Kulturlandschaft würden der Inselbevölkerung und, ich behaupte, in- und ausländischen Touristen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Eines aber wird schon heute deutlich, und die öffentliche Anhörung am 13.11. auf Hiddensee bestätigt meine Meinung: Die vom Umweltministerium immer wieder ins Feld geführten Argumente, der Natur freien Lauf zu lassen würde Kosten sparen, lässt sich nicht aufrechterhalten, nicht an diesem konkreten Beispiel und Fall. Die Folge eines Inseldurchbruchs und die sich daraus ergebende
Veränderung der Strömungsverhältnisse wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – und Herr Meier vom Schifffahrtsamt hat das ja auf Hiddensee deutlich zum Ausdruck gebracht – zum Versanden der Schifffahrtswege und somit zu erhöhten Ausbaggerungskosten für den Bund führen, nicht für das Land. Diese Kosten werden die Erhaltung der Küstenschutzanlagen vermutlich beträchtlich überschreiten. Das Bundesschifffahrtsamt macht deutlich, dass beim Durchbruch der Insel Hiddensee durch Sedimentablagerung ein Verlanden der Zufahrt des Stralsunder Hafens eintritt. Meines Erachtens nach wäre es hier vernünftiger, schon frühzeitig die Bundesregierung mit ins Boot zu holen, um die notwendigen Küstenschutzmaßnahmen für Hiddensee zu realisieren.
Kein Politiker, meine sehr verehrten Damen und Herren, würde die Sylter – ich spreche von der Insel Sylt – vertrösten, für den Fall „Land unter“ liebe Sylter, haben wir einen Havarierplan.
Damit ließen sich Sylter nicht abspeisen. Ich denke, es ist bekannt, für Sylt stellt der Bund jährlich 10 Millionen DM für Küstenschutz bereit für Sand- und Dünenaufspülung. Und vielleicht sollte Herr Ministerpräsident Ringstorff mal seinen Chef, Herrn Schröder, nach Hiddensee führen. Der Kanzler der Deutschen Einheit war schon mehrmals auf Rügen.
Moment, nicht so voreilig. Die Sandaufspülung 1994 war Realität.
1993/94.
Sie waren ja dabei. Sie haben es gehört.
Werte Abgeordnete, für Hiddensee fehlen mir insbesondere die Aktivitäten derer, die sich seinerzeit für Hochwasserschutz im Raum Kamp, Bugewitz stark gemacht haben. Meine Herren Abgeordnete, bringen Sie sich erneut mit ein! Ich glaube, wir ziehen da am richtigen Strang. Aber wie wir alle wissen, ist in der Politik nichts älter als der Schnee von gestern.
Verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Im Interesse der Perspektive für Hiddensee und deren Bewohner fasse ich, und ich bin mir der Unterstützung meiner Fraktion dabei sicher, den Sachverhalt wie folgt zusammen:
Erstens. Die Insel Hiddensee ist in ihrer Gesamtheit als kulturhistorisches Kleinod – ich betone Kleinod – der deutschen Ostseeküste bekannt. Sie ist unter den besiedelten Inseln ausnahmslos die einzige echte, also weder mit Damm oder Brücke mit dem Festland verbundene Insel.
Zweitens. Ein in Aussicht stehender Durchbruch im südlichen Inselbereich hätte nicht, wie vom Umweltminister dargestellt, die Abtrennung lediglich des Nationalparks oder der Kernzone zur Folge,
sondern möglicherweise des gesamten südlichen Inselteiles in einer Länge von sieben Kilometern und damit etwa 40 Prozent der insgesamt 18 Kilometer langen Insel.
Drittens. Damit würden mehrere Kilometer besten Badestrandes sowie ein ausgedehnter Bereich für Wanderungen, Radfahren und Reiten in einer selten so hervorragend naturnah erhaltenen Kulturlandschaft nicht mehr zur Verfügung stehen. Gerade diese Landschaft wird seit vielen Jahrzehnten als touristisch besonders wertvolles Gebiet geschätzt und genutzt.
Viertens. Die vom Umweltministerium in Aussicht gestellte Kosteneinsparung wird als nicht real angesehen. Mit Sicherheit tritt nach einem Inseldurchbruch als Folge eines extremen, das ist wahr, extremen Sturmhochwassers und der sich danach ergebenden Veränderungen in den Strömungsverläufen Folgendes auf: Versanden von Schifffahrtswegen, Entstehen von Untiefen, weitere weder abzusehende noch bisher untersuchte Folgeerscheinungen, Kosten zur Beseitigung eingetretener und Verhinderung weiterer Folgeschäden. Die geschätzten Kosten zur Erhaltung der Küstenschutzanlagen im Bereich Gellen werden im Verhältnis dazu garantiert nicht größer.
Fünftens. Bisher in größeren Zeitabständen sehr aufwendig durchgeführte Aufspülungen – Aufwand 1993 rund 3,5 Millionen DM, wir hörten es bereits – werden als nicht zweckmäßig angesehen, da stimmen wir sicher überein, da sie nur über einen begrenzten Zeitraum vorhalten und die abgetragenen Sandmassen zu einem wesentlichen Teil den Gellen-Strom – also die Fahrrinne nach Stralsund – als Schifffahrtslinie versanden. Es wird deshalb dringend empfohlen, den sensiblen Bereich südlich der Ortslage Neuendorf im Dünenfuß seeseitig durch ein System von Küstenschutzmaßnahmen – Baggergut mit Verbau – zu sichern.
Meine Fraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren, stimmt dem Antrag der Koalition zu. Erledigt ist das Problem für die CDU allerdings erst, wenn eine akzeptable Lösung für Hiddensee plus deren Realisierung sich zeigt,
denn Wahlkampfversprechen helfen Hiddenseer Bürgern nicht. – Danke schön.
Ja, bitte.
Warum, Herr Abgeordneter, sollte ich der Landesregierung vorgreifen?
Ich danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag meiner Fraktion ist der Verantwortung gegenüber der Flora und Fauna, ein besonders sensibles ökologisches System wie das der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns, und der in, mit und von diesem Ökosystem lebenden Menschen geschuldet.
Dass Handlungsbedarf besteht, daran zweifelt in diesem Hause heute wohl keiner. Erinnert sei an einen Antrag meiner Fraktion mit gleichen Intentionen, der im Februar dieses Jahres zugunsten eines Antrages der Koalitionäre abgelehnt wurde. Der Antrag der Koalition blieb gegenüber den Forderungen, Vorschlägen und Anregungen meiner Fraktion leider weit zurück, so dass es aufgrund der aktuellen Entwicklung der zurückliegenden Wochen und auch im Ergebnis des von meiner Fraktion durchgeführten Symposiums notwendig ist, sich dieses wichtigen Themas erneut anzunehmen.
Um die Notwendigkeit des vorliegenden Antrages noch einmal zu verdeutlichen, möchte ich einige Zitate anführen. Da ist zum einen das Schreiben des Umweltministers Professor Methling an den Bundesverkehrsminister, in dem sinngemäß festgestellt wird: Doch die jüngsten Erfahrungen mit dem Tanker „Erika“ zeigen leider eine fast völlige Hilflosigkeit, wenn Tankerhavarien eingetreten sind. Trotz der eingeleiteten Maßnahmen sind daher zukünftig weitere Anstrengungen, aber auch neue Strategien erforderlich, um die Sicherheit der Schifffahrt zu erhöhen und die von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren zu minimieren. – Richtig erkannt, meine ich, Herr Professor, denn gegenüber Tankern mit 1.000 Tonnen Rohöl an Bord auf östlichen Routen der Ostsee unterwegs, also
auch vor Rügen und Hiddensee, gleichen rohe Hühnereier einem Hochsicherheitstrakt.
Oder zum anderen die Aussage des Amtsleiters des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft: Im Katastrophenfall bin ich mit meinen 90 Mitarbeitern völlig machtlos. – Solche Hilferufe, meine Damen und Herren Abgeordnete, dürfen wir nicht überhören.
Glücklicherweise schlägt das Umweltministerium heute bereits andere Töne als im Februar an. Ich weiß, dort ist man nicht weltfremd und folglich auch lernfähig. Was ich allerdings bedaure, ist, dass offensichtlich nur Notsituationen zurückliegender Wochen Sie, meine Damen und Herren, dort zum Umdenken angeregt haben.
Tanker- oder sonstige Katastrophen helfen Medien, den Umsatz zu steigern. Für die Tourismuswirtschaft unseres Landes ist das blankes Gift. Mit Recht haben die Bürger der Küstenregion unseres Landes, zu denen ich mich auch zähle, angesichts der festliegenden „Clement“ und der Ölverschmutzung vor Warnemünde gefordert, dass das leere Gerede der Politiker nun endlich ein Ende haben muss. Dass eine Änderung der Betonnung in der Kadet-Rinne oder ein höfliches Schreiben an den Bundesverkehrsminister dem Bürger nicht ausreichen, ist durchaus verständlich. Schließlich geht es hier um die Existenzgrundlage einer gesamten Region, die im Falle eines Schiffsunglückes stark gefährdet ist.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, von den Folgen eines solchen Schiffsunglücks wären allein an den Küsten unseres Bundeslandes 23 Naturschutzgebiete und immerhin jüngst auch 25 FFH-Gebiete betroffen. Das Szenario und die Bilder der „Erika“ oder der „Exxon Valdez“ haben uns im ausreichenden Maße vor Augen geführt, dass unser Ökosystem gefährdet ist. Dem ökologischen Desaster folgt dann zwangsweise das ökonomische. Tourismus in diesen betroffenen Regionen über Jahre hinweg ist dann einfach nicht mehr machbar. Welche Auswirkungen ein Leckdeck der „Clement“ für Rügen und Hiddensee und die gesamte Ostseeküste gehabt hätte, das möchte ich mir als Rüganer gar nicht vorstellen.
Allein dies sind ausreichend Gründe, um die Augen vor den mit der Schifffahrt in der Ostsee verbundenen Problemen und Herausforderungen nicht weiter zu verschließen und endlich den Worten auch Taten folgen zu lassen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, vor noch nicht allzu langer Zeiten haben Sie hier im Parlament gegen die Stimmen meiner Fraktion die Meldung der FFH-Gebiete im Eiltempo durchgeboxt.
Über das Engagement, das Ihrerseits bei dieser Meldung der FFH-Gebiete zum Tragen kam, und die Verfahrensweise kann man geteilter Meinung sein, doch würde ich mir ein solches Engagement für den Bereich der Sicherheit im Schiffsverkehr auf der Ostsee ebenfalls wünschen. Hier, wo wir wirklich Pflöcke für den Naturund Umweltschutz einschlagen können, agieren Sie nur halbherzig und versuchen Sie, Ihre Verantwortung an den Bund zu delegieren.
Auch in unserem Land liegt die Verantwortung bei Unfällen außerhalb der deutschen Küstengewässer und innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer beim Bund.
Die Verantwortung für die Gefahrenabwehr gegenüber der Umwelt liegt allerdings bei den zuständigen Landesbehörden. Allein diese Tatsache führt im Ernstfall zu Irritationen. Oder kennen Sie, meine Damen und Herren, den Fall einer Schiffshavarie, bei dem die Umwelt nicht gefährdet wäre? Dass dies nicht rechtskonform ist, stellte das Bundesverwaltungsgericht bereits 1990 heraus, indem es darauf verwies: „Sobald Wasser… verunreinigt ist, greift für die zur Beseitigung der Verunreinigung zu treffenden hoheitlichen Maßnahmen die wasserpolizeiliche Zuständigkeit des jeweiligen Landes ein.“ Denn die Gewässerreinhaltung, der Katastrophenschutz und die Sorge für die allgemeine Sicherheit und Ordnung sowie die Fischereiaufsicht sind Aufgaben des jeweiligen Landes. Spätestens hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird die Vielfalt der Zuständigkeiten und Aufgaben im föderativen System deutlich.
Auf die komplizierte Rechtslage zur Regelung der Zuständigkeiten möchte ich hier nicht weiter eingehen. Mein Kollege Thomas wird das im Rahmen der Debatte sicher tun. Eines bleibt aber deutlich herauszustellen, dass die Landesregierung sich ihrer Verantwortung nicht entziehen kann und darf. Prophylaxe im Interesse von Natur und Umwelt, Mensch und Wirtschaft vor Schaden zu praktizieren ist wichtiger als Heilung mit Millionen nach eingetretenem Schaden. Eine Erkenntnis, die sicher auch von der Koalition getragen und begriffen wird.
Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Antrag hat meine Fraktion einen Vorschlag unterbreitet, wie man dem Problem Sicherheitskonzept Ostsee Lösungsansätze gegenüberstellen kann. Keiner wird von sich behaupten, allwissend zu sein. Deshalb schlägt die Fraktion vor, den Antrag federführend in den Innenausschuss sowie mitberatend in den Umwelt-, Wirtschafts- und Tourismusausschuss zu überweisen. Im Interesse praktizierter Lösungsansätze fordere ich Sie auf und bitte Sie zugleich, meinem Antrag zuzustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, in diesem Haus geschehen noch Zeichen und Wunder. Das lässt sich auch hier gut ausführen. Insofern gestatten Sie mir eine Bemerkung, dass ich gestern gemeinsam mit Herrn Minister Backhaus an der Back stand, also an der Essenausgabe. Ich ließ ihm auch den Vortritt. Wir entschieden uns beide für Fisch.
Ja, wirklich, es war aber etwas anderes. Was will ich damit sagen.
Er flüsterte mir ins Ohr auf meine Frage „Wie steht’s denn mit unserem Antrag?“ „Da kommt noch rechtzeitig eine Reaktion.“, wie das ein Minister eben so kurz und bündig tut. Es war heute 17.00 Uhr, da kam eine Reaktion, eine Pressemitteilung – ich habe sie vor mir liegen – vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei. Aber dennoch, lieber Herr Minister, das Eis
ist etwas dünn, das mag einen Landwirtschaftsminister tragen in dieser Jahreszeit.
Die Fischer von Rügen und Hiddensee sind gewichtiger, die wagen sich also noch nicht, es sei denn, Sie gehen tatkräftig voran und terminisieren noch das, was Sie dort gesagt haben. Insofern muss ich keine lange Einleitungsrede halten, aber es freut mich natürlich, dass Sie sich für die Fischer ausgesprochen haben, indem Sie schreiben: „Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) spricht sich für die Zulassung der Besteckzeesenfischerei auch in Schutzgebieten aus. Damit greift er ein Anliegen der Berufsfischer auf.“ Und sicher war es auch Anliegen unseres Antrages der Fraktion der CDU.
Und insofern, lieber Herr Minister, ein herzliches Dankeschön im Namen der Fischer von Usedom, Rügen, Hiddensee und dem Darß. Sie dürfen also wieder dort hinkommen.
Wir würden uns natürlich sehr freuen, das ist jetzt wirklich nicht zynisch gemeint, wenn Sie dann auch noch schreiben würden: „,Die Änderung beider Verordnungen wird zügig vorbereitet. Dabei ist mir bewusst,‘“ – also Ihnen – „,dass die hiervon berührten naturschutzrechtlichen Belange in der Zuständigkeit des Umweltministeriums angesiedelt sind. Aber entgegen anders lautenden Behauptungen arbeiten wir auch in diesem Punkt kollegial und ergebnisorientiert zusammen. Innerhalb sehr kurzer Zeit werden der Umweltminister Professor Methling und ich‘“ – also Sie als Minister – „,hierzu eine einvernehmliche Änderung in der dargestellten Form realisieren. Notwendige Vorabstimmungen auf Arbeitsebene sind bereits getroffen‘, „betont Till Backhaus klar.“
Wenn Sie das noch ein wenig terminisieren würden, ich wiederhole mich jetzt, sind wir voll und ganz mit Ihnen einverstanden und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich weiß die Würde dieses Hauses auch zu tragen und möchte keineswegs in irgendwelche Dinge ausfallen. Ich mache es deshalb auch ganz kurz und sage schlicht und einfach: Meine Damen und Herren Abgeordnete, die CDU steht mit diesem Antrag sicher nicht im Schach. Gewonnen haben die Fischer.
Und, Frau Monegel, ich sage Ihnen ganz einfach, nehmen wir uns die Zeit, lesen wir die Pressemitteilung von Herrn Backhaus – ich habe sie leider auch zu spät bekommen, Sie vielleicht noch gar nicht –, da schreibt er, dass er also eine Tür aufmacht in Verordnungen. Reden wir doch gleich über die anderen Probleme, Kormoran und so weiter! Aber ich will es nicht überziehen.
Und, Herr Scheringer, bitte, Sie sitzen ja schon als Gast und sind halb auf der Flucht, ich sage auch Ihnen: Meinetwegen ändern Sie die Straßenverkehrsordnung, Hauptsache, die Fischer können fischen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die CDU hat einen Antrag vorgelegt, den ich bitte dringlich in die Tagesordnung aufzunehmen. Gestatten Sie mir, die dafür entsprechende Begründung hier abzugeben.
Der Berufsstand der Kutter- und Küstenfischerei, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, ist ein Berufsstand, der demnächst auf die Rote Liste gehört, weil sich die Rahmenbedingungen für diesen Berufsstand immer weiter verschärfen, insbesondere im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Nationalparkverordnung und dem Fischen auch in Biosphärenreservaten.
Der vorliegende Antrag betrifft insgesamt 46 Fischer von Usedom, Rügen und dem Darß. Die Dringlichkeit ist ganz einfach deshalb gegeben, weil die Dorschquote im Moment abgefischt ist, das Fischen mit der Langleine – Experten werden wissen, was darunter zu verstehen ist – gegenwärtig die Wirtschaftlichkeit der Fischereiunternehmen fundiert und wiederum die Fischerei mit der Langleine voraussetzt, dass das Fischen mit der Besteckzeese, um den erforderlichen Köderfisch zu fangen, notwendig ist. Dies ist gegenwärtig nicht erlaubt, weil es keine Sondergenehmigungen für diese 46 betroffenen Fischer gibt. Insofern bitte ich um Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung. – Danke schön.