Erhard Bräunig
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Rehberg, im Prinzip ist alles gesagt worden und ich möchte mich nicht wiederholen. Für die Bedeutsamkeit des Hauses, glaube ich, gibt es Einigkeit. Herr Rehberg, ich persönlich betrachte diesen Antrag nicht als Kampagne der CDU. Für mich hat er ein Fundament.
Was ich allerdings bemängele, ist, Herr Rehberg, dass im Antrag nicht aufgezeigt wird, wo finanzielle Lücken sind und wie die geforderten Mittel eingesetzt werden. Es wäre natürlich gut gewesen, wenn das hier stehen würde. Wir wissen alle, wie wichtig dieses Haus ist. Ich habe selbst an der Anhörung in Pasewalk teilgenommen, als die IHK von Neubrandenburg und Rostock auch zugegen waren und als es um die Bildung dieses Hauses ging. Das ist im Allgemeinen von allen Fraktionsmitgliedern, die dort waren und meiner Meinung nach waren alle drei Fraktionen dort,
einhellig begrüßt worden. Herr Born, Sie waren ja auch da.
Die Notwendigkeit, Herr Dr. Born, die sehe ich auch so ein.
Ich will keine lange Rede halten, ich lege mein Konzept einfach mal zur Seite.
Herr Rehberg, ich glaube nicht, dass es maßgebend ist, jetzt diesen Antrag durchzubekommen. Politisch wäre es natürlich gut gewesen für die CDU, das ist richtig, das akzeptiere ich. Ich meine aber dennoch, Herr Dr. Born,
dass dieser Antrag in den Finanzausschuss gehört, nämlich zur Beratung des Haushaltes, und ich bin fest davon überzeugt, dass die Mitglieder des Finanzausschusses hier eine Lösung finden werden.
Ich persönlich würde mich dafür einsetzen, dass wir die Summe erhöhen.
In welchem Maße weiß ich nicht, kann ich jetzt nicht sagen. Das wird die Diskussion im Finanzausschuss …
Ach, Herr Rehberg, hören Sie auf mit so was! Darüber brauchen wir uns doch nicht zu unterhalten. Ich meine einfach, dass die Gründe vorhanden sind, und ich sage es noch einmal: Herr Rehberg, wir lehnen heute Ihren Antrag ab,
aber lassen Sie uns sachlich im Finanzausschuss über dieses Haus noch einmal reden, ich glaube, dass da eine Möglichkeit gegeben ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Helmrich, das, was Sie sagten, ist ja sicherlich überlegenswert, aber wenn Sie mal den Anlass betrach
ten, den Sie hier vortragen, nämlich die Kompetenzen der Staatskanzlei zu bündeln wegen Schlamperei in der Arbeit!
Ich glaube, Sie hätten den Vorschlag schon machen können, als es damals um die Aufstellung der Operationellen Programme ging. Dann wäre es besser gewesen. Aber unter diesen Bedingungen, das muss ich gleich von vornherein sagen, lehnen wir den Antrag ab.
Und, Herr Rehberg, ich verstehe natürlich, dass die Opposition Fehler der Regierung oder auch Fehler der Koalitionsfraktionen kritisieren muss, aber wissen Sie, ich habe das Gefühl gehabt, dass hinter der Kritik, die Sie hier anbrachten, Menschen stehen, Beamte stehen, die verantwortungsvoll ihre Tätigkeit verüben. Und es tut mir eigentlich ein bisschen Leid, weil ich gerade diesen Beamten kenne und weil gerade dieser Beamte wirklich eine gute Arbeit leistet, eine sehr gute Arbeit leistet. Insofern bedaure ich es ein bisschen, dass hier aus allen Rohren geschossen wird, die Regierung gemeint ist, damit aber eigentlich Beamte getroffen werden.
Im Übrigen frage ich mich, ob Sie mit diesem Antrag den Landtag nicht überfordern.
Wie soll der Landtag der Feststellung des Antragstellers, dem Land sei ein vermeidbarer finanzieller Schaden entstanden, folgen, wenn die Schadenshöhe vom Antragsteller nicht benannt ist? Sie sprechen mal von einer Million, mal von mehreren Millionen. Wissen Sie, wir haben ja Herrn Riemann von der CDU im Finanzausschuss. Es macht Spaß mit ihm,
aber auch Herr Riemann weiß, …
Ja, doch.
… dass Finanzpolitiker eigentlich immer über konkrete Zahlen reden. Aber dieses Gewusel von Zahlen, das kann man dem Landtag nicht anbieten.
Und ich muss Ihnen auch sagen, Herr Rehberg, wenn hier jemand politischen Schaden anrichtet, dann ist es, glaube ich, der Antragsteller selbst. Sie sollten sich selbst die Frage beantworten, ob die etlichen Vorwürfe an die Landesregierung, sie habe eine schlampige Antragstellung bei der EU-Kommission abgeliefert, dem Land Mecklenburg-Vorpommern dienlich sind.
Man könnte meinen, Herr Riemann – er ist leider nicht anwesend – sei in den zwei Ausschusssitzungen für Finanzen, in denen die Landesregierung über ihre unternommenen Anstrengungen betreffs der Erarbeitung und Einbringung des Ergänzungsprogramms für das Operationelle Programm 2000 bis 2006 ausführlich berichtet hat, nicht da gewesen. Verabredet worden ist, und vielleicht erinnert sich Herr Riemann oder auch Herr Rehberg, dass, sobald das Ergebnis des Begleitausschusses vorliegt, das ist nämlich der 31.05., der Finanzausschuss unverzüglich unterrichtet wird.
Die Punkte 1 und 2 Ihres Antrages sind suggestiv. Sie suggerieren einen politischen Schaden für das Land, den Sie selbst anrichten. Sie suggerieren einen finanziellen Schaden, den Sie nicht beziffern können, und Sie sugge
rieren Untätigkeit der Landesregierung, obwohl sie handelt. Sie fordern Informationen ein, die Sie bekommen haben und die Sie weiter bekommen werden, und Sie fordern in dem Antrag den Landtag auf, dass er die Änderung der Kompetenzverteilung innerhalb der Landesregierung beschließen möge. Nach Maßgabe der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns und des Landesministergesetzes sind entsprechende Regelungen vorgeschrieben. Der Landtag würde seine Kompetenzen überschreiten, wenn er der Forderung der CDU-Fraktion folgen würde. Und ich verzichte darauf, hier darzustellen, dass die wesentlich erhöhten Anforderungen bezüglich der Bearbeitung der Operationellen Programme nur dann geleistet werden können, wenn die Fondsverwalter und die gemeinsame Verwaltungsbehörde weiterhin eingebettet sind in die Fachkompetenz der jeweiligen Fachressorts. So weit zunächst zu den drei Punkten des vorliegenden Antrages.
Meine Damen und Herren Antragsteller, Sie klagen die Landesregierung mit Ihren Äußerungen an, bei der Ergänzung zur Programmplanung des Operationellen Programms von 2000 bis 2006 nicht korrekt gearbeitet zu haben. Analog der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland gilt für mich die Unschuldsvermutung, das heißt, Schuld muss erst bewiesen werden. Das Operationelle Programm des Landes wurde 1999 erarbeitet – der Wirtschaftsminister sagte es bereits –, und wir waren die Ersten, das muss ich auch noch mal sagen, die das Programm mit den Sozialpartnern abgestimmt und so vorgelegt haben.
Das Operationelle Programm umschreibt den Rahmen, der von der Europäischen Union genehmigt wurde. Da die vom Land vorgelegte Ergänzung zur Programmplanung deckungsgleich mit dem Operationellen Programm sein muss, hat die EU-Kommission mit Schreiben vom 06.04.2001 Detailfragen gestellt, die beantwortet werden mussten und die Genehmigung der EzP verzögert haben. Jetzt kommt eigentlich das Kuriose: Das Schreiben der Kommission war an die Verwaltungsbehörde gerichtet, aber komischerweise wurden danach alle Sozialpartner mit diesem Schreiben beglückt. Und hier wittert die Opposition sofort Morgenluft: Hier ist schlecht gearbeitet worden, hier sind Fehler gemacht worden und hier müssen wir draufhauen.
Aber ich muss Ihnen sagen: Ein schwerwiegender Fehler oder ein Fehler der Landesregierung liegt hier nicht vor. Es gibt kein Fehlverhalten. Im Gegenteil, selbst andere Länder profitieren davon, dass vertikale Verschiebungen möglicherweise erst nach einer Evaluierung 2003 möglich sein werden. Und alle Signale deuten darauf hin – und das sage ich ganz bewusst –, dass der am 31.05.2001 tagende Begleitausschuss die Kohärenz zwischen Operationellem Programm und Ergänzung feststellen wird.
Meine Damen und Herren, der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium hat in der 78. Sitzung des Finanzausschusses am 17. April diesen Jahres die wesentlichen Gründe, die zu den Unstimmigkeiten zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der EU-Kommission geführt haben, dargelegt, und zwar das Verfahren der vertikalen Verschiebungen in den Bereichen der gewerblichen Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt ist derzeit noch nicht, sondern erst ab 2003/04 möglich. Bis dahin sind nur horizontale Verschiebungen möglich. Andererseits mussten nach Verabschiedung des Landeshaushaltes 2001 im Dezemb e r 2000 Änderungen bezüglich der Tourismusförderung,
Förderung von Existenzgründerinnen und Ergänzungen im Straßenbaubereich in den Prozess eingespeist werden.
Ihr Vorwurf, dem Land gehen Millionen verloren, wurde im Finanzausschuss ebenfalls widerlegt. Die Finanzministerin hatte ausgeführt, dass das Land immer in Vorleistung geht. Dieses Verfahren ist also nicht ungewöhnlich, sondern gängige Praxis. Das Land hat zudem, gerade weil es so frühzeitig die Bestätigung seines Operationellen Programms bereits im August 2000 erhalten hatte, Vorschüsse von der EU-Kommission in Höhe von 172 Millionen Euro erhalten. Der größte Teil des im Jahr 2001 bislang bewilligten Förderbescheides wurde aus den Vorschüssen bedient. Nach aktuellem Stand hat die Landesregierung daraus resultierend, und das wurde auch schon von Herrn Rehberg gesagt, rund 81 Millionen DM für die EUProgramme vorgeschossen, die von der EU noch nicht überwiesen wurden. Und ich weise darauf hin, dass die frühzeitigen Genehmigungen im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht etwa Zinsverluste eingebracht haben, sondern dass Zinsgewinne realisiert werden konnten. Aber natürlich sind diese Zinsgewinne mit den Zinsverlusten zu saldieren, die aus Auszahlungsständen resultieren, die die Vorschusshöhe übertreffen.
Ich will hier weder etwas schönreden, noch das Problem verniedlichen, sondern ich warte die Entscheidung des Begleitausschusses ab und ich empfehle Ihnen, Gleiches zu tun. Solange das Ergebnis über die Förderfähigkeit der von Mecklenburg-Vorpommern eingereichten Programme nicht vorliegt, ist alles andere pure Spekulation. Und ich möchte Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir als Gesetzgeber bereits mit dem Haushaltsrechtsgesetz 2000 mit dem Absatz 1 a in Paragraph 17 das Finanzministerium ermächtigt haben, „im Einvernehmen mit den beteiligten Fachministerien im Zusammenhang mit dem Einsatz der EU-Strukturfonds nach Bestätigung des Operationellen Programms haushaltsneutrale Ausgabeumschichtungen vorzunehmen, sofern die im Haushaltsplan vorgesehenen Verwendungszwecke und/ oder Ansätze für EU-Mittel nicht umgesetzt werden können bzw. um die noch zu spezifizierenden Maßnahmen zu untersetzen“.
Herr Riemann hatte in der Finanzausschusssitzung Zweifel, ob die Umschichtungsermächtigung nach Paragraph 17 Absatz 1 a Haushaltsrechtsgesetz überhaupt greife und dass man darüber zu reden hätte, wenn denn durch Maßnahmen, für die das Land in Vorleistung gegangen sei, aber von der EU für nicht förderwürdig gehalten würden, dem Land ein Schaden entstanden sein könnte. Im Protokoll können Sie nachlesen, dass Sie eine konkrete Antwort spätestens nach der Tagung des Begleitausschusses Ende Mai erwarten. Nun frage ich Sie zu guter Letzt: Was soll der Antrag eigentlich, in dem Sie unterstellen, dass ein Schaden entstanden ist, und der Landtag soll sich Ihrer Auffassung noch anschließen? Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion – ich sagte es schon – lehnt den Antrag ab, die Gründe habe ich genannt. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle hier Anwesenden können sicherlich einhellig sagen: Endlich ist es vollbracht! Die Privatisierung des Flughafens Parchim hat uns alle über einen längeren Zeitraum beschäftigt. Ich selbst habe mich als Mitglied des Wirtschafts- und des Finanzausschusses mehrmals damit befasst.
Nach einer ganzen Reihe erfolgloser Privatisierungsversuche hat die derzeitige Landesregierung nun mit den vorliegenden Verträgen eine sehr gute Arbeit geleistet. Ein in sich schlüssiges Konzept bezieht die reellen Nutzungsmöglichkeiten des Flughafens im nationalen und im internationalen Flugverkehr ein und berücksichtigt auch die Belange des Landes und des Landkreises Parchim. Für das Land wird neben den Flughäfen Rostock-Laage und Neubrandenburg ein dritter wettbewerbsfähiger Regionalflughafen erhalten bleiben. Zudem wird der Landeshaushalt durch die Einstellung des Verlustausgleiches für die Betreibergesellschaft nicht weiter belastet. Vielmehr werden in den nächsten Jahren Rückflüsse durch die Umsatzbeteiligung zu erwarten sein. Der Landkreis Parchim wird durch das neue Betreiberkonzept ein wettbewerbsfähiges Unternehmen gewinnen, von dem auch die mittelständischen Unternehmen vor Ort profitieren und durch das weitere Ansiedlungen von Unternehmen mit zusätzlichen Arbeitsplätzen für die Region möglich wer
den. Zudem wird durch Umsatzbeteiligung eine regelmäßige Einnahmequelle für den Landkreis geschaffen.
Wie wichtig eine Flugverkehrsanbindung für die Ansiedlung neuer Unternehmen im Lande ist, zeigt nicht nur das Beispiel – hoffentlich – BMW. Ein Unternehmen, das auf Zulieferer angewiesen ist, wird nicht auf eine gute Anbindung an einen Flughafen verzichten.
Meine Damen und Herren, mit der Privatisierung des Flughafens Parchim und einer Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit liefern wir einen weiteren Baustein in der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Daher wird unsere Fraktion dem Antrag auf Überweisung in den Finanz- und in den Wirtschaftsausschuss zustimmen. Dort können Detailfragen noch diskutiert werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Frau Skrzepski, das war ‘ne gute Rede.
Ich hatte den Eindruck, Sie sind gedopt. Irgendwie konnte man Sie gar nicht mehr halten.
Jaja. Ruhig! Ruhig! Ruhig!
Aber gestatten Sie die Frage an die CDU insgesamt, Frau Skrzepski: Meinen Sie denn im Ernst, dieser Zustand, den Sie hier so kritisieren bei der DB AG, ist erst seit 1998 eingetreten?
Meinen Sie,...
Herr Brick, seien Sie doch mal ruhig!
Das sind doch Strukturen, die schon lange nicht in Ordnung sind. Wir wissen alle in diesem Hause, dass die DB AG hier richtig geschlafen hat.
Und Sie haben es doch sechs Jahre in der Hand gehabt, aber ich will darauf jetzt nicht zu sprechen kommen.
Meine Damen und Herren von der Opposition,
ich muss hier noch eines sagen: Ich finde es nicht ganz fair, ich finde es unfair, wenn hier Äußerungen getan werden wie „Herr Friese darf nicht reden“.
Ich weiß nicht, was das soll. Herr Friese ist heute verhindert.
Und wenn Sie ihm unterstellen, er hat Angst, hier zu reden, und er darf nicht reden, ist das totaler Quatsch, was Sie hier machen.
Herr Seidel, ich glaube, wir sind uns in groben Zügen einig in diesem Hause hier. Nur bezüglich der Ziffer 2 des Änderungsantrages gehen unsere Auffassungen eben auseinander. Da meine ich, dass die Meinung des Wirtschaftsministers hier richtig ist.
Wenn wir der Ziffer 2 zustimmen, dann wird die Bahnstrecke von Rostock nach Berlin zum nächsten Fahrplan stillgelegt sein. Das darf nicht passieren.
Meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns nicht das erste Mal in diesem Hause mit diesem Problem, aber – und das muss ich sagen – jedes Mal müssen wir feststellen, dass diese Entscheidungen zu einer zunehmenden Abkopplung Mecklenburg-Vorpommerns vom Schienenpersonenfernverkehr führen. Das ist Tatsache.
So ist es. Es ist eine Entwicklung...
Lassen Sie mich doch mal ausreden, Herr Nolte!
... in Gang gekommen, die die Ballungszentren in Deutschland...
Also, Herr Eggert hat nichts vergessen. Scheinbar haben Sie vergessen, Herr Glawe, was Sie vorher gemacht haben. Nun hören Sie doch bloß mal auf mit diesem Quatsch hier! Das ist ja fürchterlich, Mensch.
Es ist eine Entwicklung in Gang gekommen, die die Ballungszentren in Deutschland mit möglichst schnellen und komfortablen Verbindungen vernetzt,
während Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern sich so langsam vom Schienenpersonenfernverkehr verabschieden können.
Mit der Bahnstrukturreform wurde der Deutschen Bahn AG
die wesentliche Prämisse der Wirtschaftlichkeit vorgegeben. Diese kann und möchte sie offensichtlich nicht aufgeben, wie viele gute Gründe hier die Landesregierung auch immer anbringt.
Unwirtschaftlichkeiten, die die Bahn abzubauen bestrebt ist, sind in unserem Lande der Bereich des Schienengüterverkehrs und des Schienenpersonenfernverkehrs. Das aktuelle Beispiel Rostock zeigt, wie das Mecklenburg-Vorpommern trifft. Eine Region kämpft dort um ihre Schienenanbindung.
Egal ob der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock oder der Landrat des Kreises Bad Doberan oder ob
die Tourismus- oder die Unternehmensverbände, alle kämpfen seit Jahren darum, dass die Angebote nicht abgebaut oder durch längere Fahrzeiten verschlechtert werden. Sie setzen sich vielmehr dafür ein, dass man endlich die Zukunftsperspektiven dieser Verbindung Berlin–Rostock–Skandinavien erkennt und ihnen durch entsprechendes Handeln nachkommt. Wir dürfen die Achsenverbindung zwischen Süddeutschland und Skandinavien nicht immer mehr den Hamburgern und der geplanten festen Fehmarnbeltquerung überlassen.
Damit manövrieren wir uns selbst ins Abseits.
Meine Damen und Herren, und da gebe ich Ihnen ja auch Recht. Ich muss nur sagen, diese Stille, die wir hier im Landtag als Abgeordnete einnehmen zur Fehmarnbeltquerung, berührt mich
und darüber sollten wir uns vielleicht auch noch einmal Gedanken machen.
Ich war da, Sie waren nicht da, Herr Born. Nein!
Der Schienenpersonenfernverkehr ist in MecklenburgVorpommern ein Standortfaktor, den es zu erhalten gilt,
denn eine schnelle Anbindung an die umliegenden Ballungsräume ist in einem Flächenland wie MecklenburgVorpommern, in dem Reise- und Transportzeiten eine wesentliche Rolle spielen, bedeutend für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung. Und für die Pluralität der Angebote reicht nicht allein der Bau einer Autobahn, das sagte auch Herr Seidel schon. Und wenn wir heute im Laufe des Nachmittags noch über das Thema Klimaschutzkonzept diskutieren werden, spielt dort auch die Verkehrspolitik eine wesentliche Rolle,
denn ein zunehmendes Hin zur Bahn und Weg vom Auto – und das gilt für Personen wie für Güter – trägt wesentlich zum Klimaschutz bei.
Ja, bitte.
Habe ich nicht,
aber wir wissen,...
Hören Sie mal mit Ihrem blöden Gefeixe auf! Das ist ja fürchterlich, Mensch!
Das ist ja nicht auszuhalten, Mensch!
Herr Nolte, wir beide sitzen im Finanzausschuss und wir wissen ganz genau, woher das Geld kommt, nämlich aus dem Wirtschaftsministerium, aus dem Wirtschaftsetat, aus den Regionalisierungsmitteln. Anders kann es gar nicht sein, das wissen wir.
Ja, Herr Born.
Mensch, ich weiß gar nicht, ist es denn so schlimm, hier mal Ruhe reinzukriegen in diesen Landtag hier?
Das kann doch wohl nicht sein, Mensch!
Also, Frau Präsidentin, das ist kein Zustand hier.
Ja, nun schreie ich schon so laut wie Sie, Herr Rehberg, aber ich komme trotzdem nicht an.
Bei dem erarbeiteten Kompromiss zwischen der DB AG und der Landesregierung wird immer wieder betont, dass sich für Bahnkunden erst einmal nichts ändern werde. Eine ähnliche Fahrzeit werde auch weiterhin erreicht, der Zweistundentakt bleibe erhalten und auch am Komfort werde man bei der Nutzung der gleichen Züge keine Abstriche machen. Das funktioniert aber nur so lange, wie unsere Nachbarn im Süden mitspielen. Der zusätzliche Haltepunkt in diesen Ländern geht zu Lasten der künftigen Fahrzeit. Und wenn das Auto bald eine Stunde schneller in Berlin ankommt, werden weitere Bahnkunden abspringen.
Meine Damen und Herren, uns Mitglieder des Landtages muss die zweite Komponente des Kompromisses mindestens genauso stark interessieren, nämlich die Kosten. Bei der Umwandlung von einer Interregio- in eine Regionalverbindung zahlt das Land nicht weniger drauf. Wir haben es gehört, voraussichtlich ungefähr 11 bis 12 Millionen DM pro Jahr.
Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung einen Ausbau der Strecke Rostock auf 160 Kilometer pro Stunde erreicht hat.
Hier möchte ich noch einmal betonen, meine Damen und Herren, nicht Sie haben hier verhandelt, sondern die agierende Landesregierung,
nämlich insbesondere der Ministerpräsident, der Wirtschaftsminister
und der stellvertretende Ministerpräsident Herr Holter, jawohl!
Denn nach dem Ausbau auf 160 Kilometer pro Stunde hat die Strecke ab 2006 wieder das Potential zu einer Interregiostrecke.
Und dass die Deutsche Bahn AG diese dann auch wieder als eine solche betreibt, darauf muss die Landesregierung dringen.
In der Zwischenzeit steht die Landesregierung in der Pflicht, die Verbindungen zu sichern und die Verbindungsalternativen zum Pkw auf Nah- und Fernstrecken zu erhalten. Das heißt jedoch nicht, dass damit die Landesregierung auch automatisch für die Kostenübernahme eintreten muss. Der Bund wird seiner verfassungsmäßigen Verantwortung zur Bereitstellung von Schienenverkehrsangeboten nicht gerecht, wenn er akzeptiert, dass die Schienenpersonenfernverkehrsverbindungen sich immer mehr auf die Ballungsräume konzentrieren und damit große Gebiete Deutschlands, nämlich dünner besiedelte Regionen, vom Netz abgeschnitten werden, und wenn er es den Ländern überlässt, die Kosten für den Ausgleich des Rückzugs der DB AG aus dem Schienenpersonenfernverkehr alleine zu tragen. Daher muss sich die Landesregierung weiterhin vehement dafür einsetzen, dass die Strecke Rostock–Berlin auch weiter aus Bundesmitteln finanziert wird.
Meine Damen und Herren! Das Anliegen des hier diskutierten Antrages der Opposition, nämlich die Aufrechterhaltung der Interregioverbindung zwischen Rostock und Berlin als wesentliches Element der Verkehrsinfrastruktur unseres Landes, tragen wir mit. Jedoch kann die Landesregierung eine Finanzierung aus Bundesmitteln nicht gewährleisten, sie kann lediglich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Argumenten in den Verhandlungen mit der Bundesregierung auf eine Kostenübernahme durch den Bund dringen.
Daher, Herr Riemann, werden wir dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich will’s vorwegnehmen, das Bekenntnis, Herr Rehberg, da stimme ich mit Ihnen vollkommen überein, auch das meiner Fraktion:
Wir stehen unmissverständlich zur NATO und zur Bundeswehr sowie zur festen Einbindung der Bundeswehr in die NATO.
Und, Herr Schädel, Herr Schädel, ich muss Ihnen wirklich mal von hier vorne Folgendes sagen:
Es ist bedauerlich,
es ist bedauerlich, dass unser Koalitionspartner praktisch noch nicht begriffen hat, dass die Bundeswehr ein Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist.
Also ich muss jetzt wirklich mal sagen: Jetzt reicht’s!
Meine Damen und Herren, erst im April diesen Jahres hat sich der Landtag mit einem Antrag der CDU auseinander gesetzt, der dem jetzt vorliegenden sehr ähnelt. Schon damals habe ich unmissverständlich die Position der SPD-Fraktion zur Rolle der Bundeswehr dargestellt: Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich nachdrücklich zur sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rolle der Bundeswehr. Die Bundeswehr ist und bleibt ein Eckpfeiler unserer Demokratie.
Meine Damen und Herren, um die Bundeswehr der veränderten sicherheitspolitischen Lage anzupassen, ist ein Umstrukturierungsprozess dringend vonnöten. Die bevorstehende größte Umstrukturierung seit Bestehen der Bundeswehr und die damit einhergehende Definition ihrer künftigen Aufgaben wird einen nicht unerheblichen Einfluss auf Personalstärke sowie auf Mittelausstattung haben. Über die künftige Personalstärke wurde bereits entschieden.
Die angestrebten Kosteneinsparungen können durch folgende Maßnahmen realisiert werden:
Kürzung beziehungsweise sogar die Aufgabe von Rüstungsvorhaben,
kurzfristige Reduzierung des zivilen wie auch des militärischen Personalumfangs,
Senkung der Betriebs- und Stationierungskosten zunächst durch die Optimierung der Nutzung von Standorten – Optimierung heißt nicht gleich Standortschließung, das hat das Bundesverteidigungsministerium deutlich gemacht,
sowie bisher unentgeltliche Leistungen der Bundeswehr zukünftig nur noch gegen Bezahlung bereitzustellen.
Dass dies alles nicht ohne Konsequenzen für Mecklenburg-Vorpommern vonstatten gehen wird, das ist uns allen bewusst. Das ist hier auch von Herrn Thomas noch mal unterstrichen worden.
Meine Damen und Herren, das heißt jedoch nicht, dass diese Strukturreform ohne eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Bundesländer erfolgen darf. Die Bundeswehr ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Land und trägt wesentlich zur Entwicklung unseres Landes bei. Dazu gehören neben den 20.000 militärischen und zivilen Arbeitsplätzen die Auftragsvergabe der Bundeswehr an Unternehmen des Landes wie auch die Kaufkraft der Soldaten und ihrer Familien in den Regionen. Die Löhne und Gehälter von Soldaten, Beamten und Arbeitnehmern der Bundeswehr in Mecklenburg-Vorpommern belaufen sich jährlich auf rund 1 Milliarde DM. Das entspricht circa sieben Prozent unseres gesamten Landeshaushaltes, also eine gewichtige Kaufkraft, die in den Wirtschaftskreislauf gelangt und Arbeitsplätze in unserem Lande schafft.
Im Jahre 2000 waren etwa ein Dutzend mecklenburgvorpommersche Unternehmen registriert, die Aufträge der Bundeswehr realisieren. Diese haben bewiesen, dass sie innovative Produkte für die Bundeswehr anbieten können.
Sie haben Dienstleistungen im Rahmen der Versorgung der Bundeswehrangehörigen übernommen. Des Weiteren haben sie Instandsetzungsleistungen durchgeführt und über öffentliche Ausschreibungen Aufträge für den Neubau und die Rekonstruktion von Gebäuden und Anlagen an den Standorten der Bundeswehr erhalten. Gerade Letzteres stellt ein wichtiges Standbein für die heimische Bauwirtschaft dar.
Dennoch ist die Auftragsvergabe der Bundeswehr deutlich zu kritisieren. Ich muss auch das noch mal darstellen, was durch Herrn Thomas schon gemacht worden ist. Statistische Zusammenfassungen belegen, dass die Beschaffungsaufträge der Bundeswehr prozentual gesehen an unserem Lande wie an den neuen Bundesländern weit vorbeigehen. Bei einem Auftragsvolumen von 9,3 Milliarden DM im Jahr 1999 wurden nur 6,3 Prozent an die neuen Bundesländer vergeben. Mecklenburg-Vorpommern erhielt nur 1 Prozent des gesamten Auftragsvolumens. Instandsetzungsaufträge wurden 1999 in Höhe von 1,5 Milliarden DM vergeben. Auch hier gingen nur 1,3 Prozent nach Mecklenburg-Vorpommern. Das ist – gemessen am Stationierungsgrad der Bundeswehrtechnik in den neuen Bundesländern – äußerst gering. In den neuen Bundesländern sind circa 2 0 Prozent des Bundeswehrgerätes stationiert, aber nur circa 2 Prozent der Technik wurden 1999 trotz leistungsbereiter und -fähiger Unternehmen auch hier repariert. Gerade deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, die Auftragsvergabe der Bundeswehr an im Land ansässige Unternehmen entsprechend dem Anteil der im Land stationierten Streitkräfte und der Technik zu regeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist bereits tätig. Sie hat mit der Führung der Bundeswehr Kontakt aufgenommen, um für den Erhalt der von einer Schließung bedrohten Standorte in strukturell schwachen Regionen einzutreten. Angestrebt wird ein Konsens mit dem Bundesverteidigungsministerium hinsichtlich der ausgewogenen Reduzierung der Bundeswehr und der Schließung von Standorten, vor allem in der Region Vorpommern. Dabei darf es jedoch zu keinem Kahlschlag beim Abbau von Arbeitsplätzen kommen.
Für Mecklenburg-Vorpommern – besonders für den strukturschwachen Teil Vorpommerns – wäre eine drastische Verringerung des Personalbestandes sehr nachteilig und würde die Region um Jahre zurückwerfen. Wir brauchen die Standorte der Bundeswehr im Land. Sie leisten einen wichtigen Beitrag als wirtschaftliches Standbein und sind ein Element des gegenwärtigen wirtschaftlichen Aufholprozesses unseres Landes. Gerade in Vorpommern schafft es wirtschaftliche Kontinuität, die gegenwärtig für unser Land sehr wichtig ist.
Meine Damen und Herren, ich gehe für meine Fraktion davon aus – und ich habe ein entsprechendes Signal –, dass die jetzt anstehenden Standortentscheidungen nicht ohne Einbeziehung der Landesregierung erfolgen. Daher werden wir unserem Änderungsantrag zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die 6. Weltklimakonferenz in Den Haag ist vorbei und sie war kein Erfolg. Es lag jedoch nicht an den Europäern und nicht an der Bundesrepublik Deutschland. Im Vorfeld dieser Konferenz hatte die Bundesregierung bereits am 18. Oktober ihr Klimaschutzprogramm beschlossen. Und ich denke, dieser Weg ist ziemlich erfolgversprechend, nicht zuletzt weil die Wirtschaft ihre 1996 abgegebene Selbstverpflichtung zur Kohlendioxidminderung weiterentwickelt hat, freiwillig und ohne staatlichen Zwang.
Aufgrund der bereits bestehenden Maßnahmen wie Ökosteuer, Erneuerbare-Energien-Gesetz, 200-MillionenDM-Programm für erneuerbare Energien und 100.000Dächer-Solarstrom-Programm werden nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2005 die jährlichen CO2
Emissionen im Vergleich mit dem Basisjahr 1990 insgesamt um 18 bis 20 Prozent sinken. Hierbei hat die Bundesregierung bereits mit eingerechnet, dass vor allem durch den Zusammenbruch der alten Industrien im Osten der Kohlendioxidausstoß von 1990 bis 1999 um 15 Prozent gesunken ist.
Aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung können wir für die Fortschreibung unseres Klimaschutzkonzeptes Lehren ziehen. Das Klimaschutzprogramm des Bundes gibt für die einzelnen Sektoren konkrete Minderungsbeiträge vor. Dabei wurde eine Gleichverteilung der Sektorenbeiträge Industrie und Energiewirtschaft, Privathaushalte und Gebäudebereich angestrebt. Es ist unsinnig, weil nicht leistbar, die Hauptlast der CO2-Einsparung einseitig der Energiewirtschaft aufbürden zu wollen. Und es ist völlig unsinnig, den Löwenanteil der Hauptlast auf einen Teilbereich der Energiewirtschaft, nämlich der Stromerzeugung, abzuwälzen. Alle Sektoren müssen entsprechend ihrem Energieverbrauch belastet werden, damit wir eine realistische Zielerreichungschance haben. Insbesondere in der Wohnungswirtschaft liegen bekanntermaßen die größten Einsparpotentiale und hier vor allem im Altbau.
Darüber hinaus muss man sich vor Augen halten, dass der Energieeinsatz noch nicht einmal für die Hälfte der gesamten Treibhausemissionen im Land verantwortlich ist. Deshalb begrüße ich die Einbeziehung des Moorschutzkonzeptes und die Einbeziehung nachwachsender Rohstoffe ausdrücklich, weil damit die Belastungen gleichmäßiger verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Ich denke, auch die Fortsetzung der Strategie der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien ist unstrittig. Dabei dürfen allerdings einzelne erneuerbare Energieträger nicht ausgeblendet werden, weil der Naturschutz das Ende der Fahnenstange erreicht sieht. Die Errichtung von Offshorewindparks muss möglich sein, weil in unseren Breitengraden mittelfristig von dort die höchsten Beiträge zur CO2-Einsparung zu erwarten sind. Insofern kann ich mir dies durchaus als Maßnahme in einem neuen Klimaschutzkonzept vorstellen.
Für die umweltfreundliche Energieerzeugung mit Hilfe von Brennstoffzellen stellt die Bundesregierung von 2001 bis 2003 jährlich 100 Millionen DM zur Verfügung – eine Maßnahme, die sich gut mit unseren Vorstellungen zur Wasserstofftechnologie verbindet und die ich mir ebenfalls gut als Maßnahme für ein fortgeschriebenes Klimaschutzkonzept vorstellen kann.
Abgesehen davon, dass das Wirtschaftsministerium des Landes zwischen 1991 und 1999 mit knapp 60 Millionen DM über 1.200 Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und im Rahmen der Technologie- und Innovationsförderung 52 Projekte auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien mit 6,2 Millionen DM gefördert hat, fand die durchschlagene CO2-Einsparung im Rahmen der Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur statt. In der Regel ist jede gewerbliche und industrielle Neuinvestition mit einer deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs verbunden. Die Erneuerung des Produktionsapparates sowie der Stromerzeugungs- und vorwiegend Heizungsanlagen hat zu einer deutlichen Senkung der Energieintensität geführt und damit generell dem Klimaschutz gedient.
Die weitere Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Energieverbrauch, unter anderem durch verbesserte
Auslastung der Produktionskapazitäten, ist ebenso wie verstärkte Energieeinsparung im Gebäudebereich ein wichtiger Baustein für eine konzeptionelle Energiepolitik des Landes, die dem Klimaschutz dient. Ich denke, wenn wir den wirtschaftlichen Nachholbedarf des Landes und die damit verbundene CO2-Belastung angemessen berücksichtigen und wenn wir im Sinne der Nachhaltigkeit auch die sozialen und ökonomischen Komponenten, also sozial verträgliche und wettbewerbsfähige Energiepreise nicht aus den Augen verlieren, dann müsste uns die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes unserem gemeinsamen Ziel, einen deutlichen Beitrag zur CO 2-Einsparung zu leisten, näher bringen. In diesem Sinne stimme ich dem gemeinsamen Änderungsantrag der SPD und PDS zum Klimaschutzkonzept zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr eigenartig, wenn man immer wieder hört: Transrapid, A3XX. Und immer wieder wird darauf eingeschlagen.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich bedauere es persönlich auch, dass der Transrapid nicht läuft durch Mecklenburg-Vorpommern.
Aber eins müssen Sie mal zur Kenntnis nehmen: Das war nicht eine Entscheidung, die die Politik getroffen hat, sondern hier hat die reine Betriebswirtschaft eine Rolle gespielt und deswegen ist der Transrapid nicht gekommen.
Die Bahn hat dafür gesorgt und kein anderer, auch nicht diese Landesregierung.
Ich finde es einfach unfair, wenn Sie immer wieder diejenigen verantwortlich machen, die hier Verantwortung tragen.
Wissen Sie, Herr Born, ich will Ihnen mal etwas sagen zu Ihren Krokodilstränen, die Sie vergießen, was Mitarbeiter betrifft.
Ich sitze im Finanzausschuss und da kommen von der CDU immer wieder Anträge zum Anbringen von kW-Stellen, in jedem Einzelplan.
Wir müssen Personal abbauen. Im Geheimen zu sagen, wir wollen Personal abbauen, das kann ich auch. Aber beim Forstkonzept stellt sich die CDU hin und sagt, die armen Forstarbeiter, was den Familien alles verloren geht. Da sagt die CDU nicht, wir müssen Personal abbauen. Ich finde so etwas einfach scheinheilig. Und so kann man nicht verfahren.
Das geht nicht.
Nein, Herr Born, das geht nicht. Diese Landesregierung, selbst der Landwirtschaftsminister, haben ein Konzept vorgelegt, wonach keiner entlassen werden soll.
Das Konzept soll ja gerade dazu beitragen, dass keiner entlassen wird. Ich finde es manchmal doch scheinheilig.
Und wenn man jetzt bereits anfängt, schon vorher immer wieder BMW zu drängen – man fängt an, alles mies zu machen. Was sollen denn die Leute von BMW denken, wenn wir uns hier im Landtag nicht einmal einig sind?!
Herr Born, das haben Sie verhindert.
Herr Born, wir beide waren doch im Schlosspark-Center. Da haben Sie mit der IHK dagegen gesprochen.
Sie haben dagegen gesprochen. Ich habe einen Artikel gelesen von Ihrem CDU-Mitglied aus dem Kreis Ludwigslust, wo er sagte, die CDU wollte das haben und die SPD war dagegen. Absolut gelogen, absoluter Quatsch, absoluter Quatsch!
Nehmen Sie doch den Bundesverkehrswegeplan. Sie haben doch den Bundesverkehrswegeplan so aufgesetzt, dass Sie Ihre Spatenstiche machen konnten, um wiedergewählt zu werden. Da fehlten 90 Milliarden DM, ganz schlicht und einfach. Das ist so. Nun kann man die jetzige Regierung nicht verantwortlich machen dafür, dass die Strukturen nicht stimmen.
Übrigens, … Gut, lassen wir das sein.
Das bringt nichts.
Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat uns hier einen Antrag vorgelegt, der im Wesentlichen zwei Themenfelder, nämlich die Ökosteuer und die geplanten Streichungen von Fernverbindungen durch die Bahn, miteinander verknüpft,
auf die ich jedoch getrennt eingehen möchte. Die CDU fordert die Aussetzung der nächsten Stufe der Ökosteuer,
das nicht nur heute, übrigens immer schon.
Herr Born, da bin ich dafür.
Selbstverständlich.
Wir sehen die Ökosteuer in ihren mittelfristigen Stufen als notwendig an. Das ist notwendig, selbst wenn Sie sagen, die Ökosteuer ist eine Schmutzsteuer oder eine Scheinsteuer, selbst wenn damit die Rentenbeiträge sinken als Lohnnebenkosten. Dafür hat auch Ihr Bundeskanzler seit Jahren gekämpft, und wenn er es geschafft hätte, diese paar Prozente zu senken, diese 1,5 Prozent, wäre das ein Erfolg gewesen.
Es soll so langfristig ein ökologischer Leistungseffekt entstehen, durch den der Ressourcenfonds und die Umweltbelastung reduziert werden. Zudem trägt die Ökosteuer ganz wesentlich zur Finanzierung – das sagte ich schon – des Rentensystems bei. Dies kommt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung zugute. Wenn die
CDU nun vehement die Abschaffung der weiteren Stufe der Ökosteuer fordert, dann legen Sie doch bitte mal ein Alternativkonzept vor
und protestieren Sie nicht nur!
Das wollen wir erst einmal sehen.
Eine Aussetzung der nächsten Stufen wird von uns nicht mit unterstützt, das tragen wir nicht mit. Vielmehr begrüßen wir die Maßnahmen der Bundesregierung zur Entfernungspauschale, die praktisch alle Verkehrsmittel gleichsetzt, nämlich Bahn, Bus und Fahrrad dem Auto gleichstellt.
Hier findet nämlich ein Paradigmenwechsel statt, der schon lange hätte stattfinden müssen.
Hier werden nämlich das Fahrrad, die Bahn und der Bus dem Auto steuerlich gleichgestellt und das ist richtig so.
Meine Damen und Herren, nun zum zweiten Thema. Wir lehnen die geplanten Streichungsvorhaben der Fernverkehrsverbindungen der Deutschen Bahn AG genauso ab wie Sie.
Da sind wir uns vollkommen einig.
Der Bund ist für den Schienenverkehr verantwortlich. Die bestehenden Interregio-Verbindungen sind im Wesentlichen durch den Bund abzusichern. Eine eventuelle Einstellung des Interregio-Verkehrs darf jedenfalls nicht zu Lasten des Landes gehen und kann keinesfalls zu einer automatischen Ersatzbestellung von Regionallinien durch das Land führen. Dies würde auch eine Verschiebung der Kosten zu Lasten des Landes bedeuten, was nicht akzeptiert werden darf. Die geplanten Kürzungen der Bahn im Fernverkehr hätten auch Auswirkungen auf den Tourismus. Der Wirtschaftsminister hat darauf hingewiesen. Sie würden eine vernünftige Anbindung an die Tourismusregion des Landes verhindern. Das sagen Sie auch, das ist richtig. Denn viele Gäste ersparen sich die anstrengende und weite Anfahrt mit dem PKW und fahren stattdessen mit dem Zug. Damit würde unser Land für Bahnreisende deutlich an Attraktivität verlieren.
Auch die umweltpolitischen Gesichtspunkte dürfen wir nicht außer Acht lassen. Die Bahn ist einfach umweltfreundlicher, das wissen wir, als das Auto. Zudem kommen die meisten unserer Gäste wegen der Natur und dem damit verbundenen Erholungseffekt und da sind lange Autoschlangen durch Ortsdurchfahrten und entlang der Küstenstraßen in Begleitung von Lärm und Abgasen sicherlich nicht zuträglich.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass wir ebenso wie Sie die geplanten Kürzungen der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr vehement ablehnen, aber wie an den Ausführungen des Wirtschaftsministers zu erkennen ist, tut die Landesregierung bereits ihr Möglichstes, um den Erhalt der Bahnverbindungen in den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG zu erreichen.
Zu Ihrem Änderungsantrag bezüglich der geplanten Schließung des Instandhaltungswerkes in Neustrelitz ist nur zu sagen, dass die Landesregierung, wie Sie den Aussagen des Wirtschaftsministers entnehmen konnten, was ich schon sagte, längst den Handlungsbedarf erkannt und bereits gehandelt hat. Der vorliegende Antrag wird daher von uns abgelehnt. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Jahren haben sich die
Umfeldbedingungen für Wirtschaftsdynamik erheblich verändert. Zwei Trends sind zu verzeichnen, nämlich der Übergang von der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft zur Wissensgesellschaft und der Prozess der Globalisierung. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist diese Entwicklung zu verzeichnen. Es findet ein Strukturwandel statt. Aus den traditionellen Branchen wie Schiffbau, Bauwirtschaft oder Land- und Nahrungsgüterwirtschaft sind immer weniger nachhaltige Impulse für die Arbeitsmarktentwicklung zu erwarten. Stattdessen verlagern sich die Wachstumschancen hin zu Produkten und Dienstleistungen, die eine hohe technologische Kompetenz beinhalten.
Der Anteil der Produkte am Welthandel, deren Wert durch das intensivere Know-how bestimmt wird und nicht durch Material- und Herstellungskosten, wächst rasch. Damit werden Wissen und die Vermarktung von Wissen zum entscheidenden Standortfaktor. Eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Situation kann daher nur durch eine Vielzahl kleinerer und mittlerer Unternehmen erreicht werden, die sich mit innovativen Produkten und Dienstleistungen den Anforderungen des nationalen und internationalen Marktes stellen. Unternehmen, die im Bereich der Zukunftstechnologie Spitzenprodukte oder Dienstleistungen anbieten, werden langfristig die größten Zuwächse erreichen können.
Neben den Informations- und Kommunikationstechnologien und den Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien ist die Bio- und Medizintechnologie eine Zukunftstechnologie, die für die weitere Entwicklung des Landes von eminenter Bedeutung ist. Die Entwicklungen in diesem Bereich nehmen Einfluss auf zahlreiche Branchen. Dazu zählen insbesondere die Landwirtschaft, die Medizin, die Pharmazie, aber auch die Umwelttechnik und die Lebensmittelindustrie. Der Boom der biotechnischen Unternehmen ist hierfür das beste Zeichen. In den letzten fünf Jahren stieg europaweit deren Anzahl von 530 auf 1.350 und ebenso die Zahl der Beschäftigten von 17.000 auf 53.000.
Die internationale Wettbewerbsposition Deutschlands in der Biotechnologieforschung, aber auch in der wirtschaftlichen Umsetzung durch Unternehmensgründungen, hat sich innerhalb weniger Jahre wesentlich verbessert. So lag im Jahre 1998 die Zuwachsrate bei den Unternehmensgründungen in Deutschland doppelt so hoch wie im europäischen Durchschnitt und Mecklenburg-Vorpommern kann und muss dabei partizipieren. Bei der Zahl der Biotechnologieunternehmen liegen wir im Verhältnis zur Einwohnerzahl gerechnet bundesweit an zweiter Stelle hinter Berlin. Einige dieser jungen Firmen haben bereits mit zahlreichen Erfindungen international auf sich aufmerksam gemacht. Zu nennen sind hier – das ist heute schon ein paar Mal gesagt worden – die Teraklin AG Rostock sowie PlasmaSelect. Mecklenburg-Vorpommern ist ein kleines Land mit begrenzten Kapazitäten und Möglichkeiten. Diese müssen optimal genutzt werden. Daher sind Anstrengungen der Landesregierung zu befürworten, sich auf wenige erfolgversprechende Schwerpunkte zu konzentrieren.
Meine Damen und Herren, das Ziel einer modernen Technologiepolitik in diesem Sinne beinhaltet:
1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Land
Dazu gehört die Entwicklung neuer und verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
2. Erhalt und Ausbau der wissenschaftlichen Potentiale des Landes
3. Förderung von technologieorientierten Unternehmensgründungen und -ansiedlungen
Die Bereitstellung von Wagniskapital nimmt hier eine zunehmend bedeutende Rolle ein.
4. Förderung wirtschaftsnaher Forschung an den Hochschulen und Universitäten unseres Landes
Auch das ist schon gesagt worden. Dazu gehören ebenfalls der Ausbau von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und die Ansiedlung von Forschungsinstituten ebenso wie die Förderung von Ausgründungen.
5. Schaffung von effizienten Formen des Technologietransfers zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
Es müssen Plattformen geschaffen werden, die den Wissenstransfer erleichtern und die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen. Der neu gegründete BioCon-Valley-Verbund ist dafür ein herausragendes Beispiel.
6. Einwerbung von nationalen und internationalen Partnern
Dazu gehören nicht nur Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen, sondern gerade auch zwischen Regionen und Verbünden. Besonders der Ostseeraum bis nach Skandinavien und den baltischen Staaten bietet Möglichkeiten, die ausgebaut werden müssen.
Die Zusammenarbeit mit MediCon Valley als Partner aus der Øresund-Region mit 30.000 Arbeitsplätzen im Bereich der Bio- und Medizintechnologie öffnet Pforten in diesem Raum. Erste sehr gute Schritte zu einem internationalen wettbewerbsfähigen Biotechnologiestandort Mecklenburg-Vorpommern wurden gegangen. Wir unterstützen und befördern diesen Prozess. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag verfolgt die CDU-Fraktion das Ziel, Gesetzeslücken, die eine, wie sie es nennt, legale Schwarzarbeit im Bereich der Angel- und Tourismusfahrten ermöglichen, zu schließen und damit die Existenz der Gewerbetreibenden in dieser Branche zu sichern.
Das ist richtig. Die See- und Angeltouristik hat für das touristische Angebot besonders in der Küstenregion einen wesentlichen Stellenwert. Ausflugsfahrten mit dem Schiff sind eine abwechslungsreiche Alternative zu den Touren zu Fuß oder mit dem Bus. Angel- und Tourismusfahrten sind besonders auch außerhalb der Saison attraktiv. In diesem Bereich haben sich daher eine ganze Reihe von Anbietern angesiedelt, leider jedoch nicht immer mit dem dafür notwendigen Gewerbeschein, Herr Thomas wies darauf hin.
Die Konsequenzen sind durch den Antrag schon deutlich geworden. Anbieter nutzen Sportboote und Schiffe für gewerbliche Zwecke, ohne die gewerblichen und sicherheitstechnischen Auflagen einzuhalten, und können daher ihre Fahrt zu deutlich niedrigeren Preisen als die gewerblich organisierten anbieten, was nicht nur wettbewerbs
verzerrende, sondern auch geschäftsschädigende Auswirkungen hat.
Die gewerberechtliche Gesetzeslage ist hierbei eindeutig. Es ist festgelegt, dass jede auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeverordnung darstellt und somit nach Paragraph 14 Absatz 1 bei der für den jeweiligen Ort zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Die Schwierigkeiten beim angesprochenen Problem sind allerdings, dass die gewerbliche Tätigkeit nur selten oder gar nicht nachzuweisen ist. Die Schiffsführer werden in der Regel aussagen, dass sie privat unterwegs sind und an Bord befindliche weitere Personen unentgeltlich befördern. Eine anders lautende Antwort von den Passagieren ist ebenfalls nicht zu erwarten. An dieser Stelle endet dann auch schon die Kompetenz der kontrollierenden Gewerbebehörden, da diese kein Recht haben, Privatpersonen zu kontrollieren. Rückfragen zum Problem bei den Gewerbebehörden an der deutschen Ostseeküste haben ergeben, dass keine derartigen Verstöße angezeigt wurden. Bei durchgeführten Kontrollen traten keine gewerblichen Mängel auf.
Nebenbei möchte ich erwähnen, dass auch hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes diesem Handeln nur schwer beizukommen ist. Das Amt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit ist im Rahmen seiner Verantwortung nur im Falle des Vorhandenseins abhängig beschäftigter Arbeitnehmer berechtigt, die Betriebsstätte auf Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen durch den Arbeitgeber zu kontrollieren. Da die in Rede stehenden Schiffsführer wohl überwiegend selbstständig, das heißt ohne weitere Arbeitnehmer tätig sind, entfällt hier die Kontrollmöglichkeit seitens der Behörde.
Meine Damen und Herren, derzeit ist in der Bundesregierung ein Entwurf zur Änderung der genannten Verordnung in Arbeit, die eine Unterbindung der gewerblichen Nutzung von Sportbooten unter deutscher Flagge vorsieht. Sportboote sollen dann generell... Oh, ich habe mich ein wenig vertan. Ich muss noch mal anfangen.
Entschuldigung, bitte.
Eine Möglichkeit zur Bekämpfung des rechtswidrigen Handelns liegt im Seeverkehrsrecht, das gegenwärtig neu geordnet wird. Eine gewerbliche Nutzung von Sportbooten unter deutscher Flagge ist derzeit noch auf der Grundlage der Verordnung über die Inbetriebnahme und die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich möglich. Eine gewerbliche Nutzung von Sportbooten unter fremder Flagge verstößt gegen geltende Rechtsvorschriften, ist jedoch schwer nachweisbar.
Jetzt komme ich zu dem, was ich schon mal sagte. Derzeit ist in der Bundesregierung ein Entwurf zur Änderung der genannten Verordnung in Arbeit, die eine Unterbindung der gewerblichen Nutzung von Sportbooten unter deutscher Flagge vorsieht. Sportboote sollen dann generell nicht mehr gewerblich genutzt werden dürfen. Gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge sollen künftig ausschließlich den strengeren Bestimmungen der Schiffssicherheitsverordnung, die auch die Berufsschifffahrt regelt, unterliegen. Ich gehe davon aus, dass der Wirtschaftsminister darüber abschließend im Wirtschaftsausschuss berichten wird. Damit werden die Forderungen des hier vorliegenden Antrages erfüllt.
Der Antrag ist damit hinfällig und wird von uns abgelehnt. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde den Verdacht nicht los,
dass die Opposition hier ganz bewusst ideologische Positionen mit Sachpositionen vermischt hat,
wohlwissend, Herr Born, dass Teile der SPD ein gespaltenes Verhältnis zur Bundeswehr haben.
Ja, das muss ich mal so sagen.
Meine Damen und Herren, ich muss …
Nein, ich habe mich richtig vorbereitet.
Nein, die PDS.