Mathias Brodkorb
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Zunächst, Herr Borschke, herzlichen Dank, jetzt sind wieder alle wach
und ich kann mich über eine größere Aufmerksamkeit freuen. Insofern waren Ihre CO2-Emissionen nicht völlig sinnlos.
Es gibt jetzt die Möglichkeit, diese Grundsatzdebatte über Klima noch mal zu führen. Da habe ich beim letzten Mal alles gesagt, was ich glaube, in dem Zusammenhang sagen zu müssen. Ich müsste sonst noch mal den Erfinder des kommunistischen Kängurus zitieren. Das haben Sie alles noch gut im Ohr, deswegen will ich gleich mal zur Sache kommen.
Ich finde die Argumentation von Herrn Pegel, Frau Schwenke, ziemlich nachvollziehbar, auch von anderen Kollegen, dass das Klimaschutzgesetz MecklenburgVorpommern a) im Moment zeitlich falsch platziert ist, bevor die Bundesebene sich nicht entsprechend positioniert, was sie macht.
Da müsste man also insofern vielleicht wenigstens ein paar Monate warten, aber selbst dann würde ich es nicht für,
nein, selbst dann, lieber Peter Ritter, würde ich es nicht wirklich für richtig und geboten halten, und ich versuche, das mal an konkreten Beispielen deutlich zu machen.
Es gibt ja in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Klimaschutzgesetze und ich dachte mir so, das radikalste wird es doch wohl in Baden-Württemberg geben. Da gibt es einen grünen Ministerpräsidenten, also die ziehen da unten doch mit Sicherheit richtig durch.
Und dann habe ich mir das Klimaschutzgesetz angeguckt. Das hat elf Paragrafen,...
Moment!
... elf Paragrafen. Mein Lieblingsparagraf ist Paragraf 8. Halten Sie sich fest, Frau Schwenke, da steht drin, ich darf zitieren: „Jeder soll nach seinen Möglichkeiten“ – das erinnert fast ein bisschen an die Kritik des Gothaer Programms von Marx –, also, „jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele, insbesondere durch Energieeinsparung, effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie Nutzung erneuerbarer Energien beitragen.“
Das steht im Gesetz. Da fragt man sich natürlich: Wie wird denn die Einhaltung des Gesetzes überprüft?
Jeder soll im Rahmen seiner Möglichkeiten sich anständig verhalten. Das ist ein Wahnsinnsparagraf, der wird durchschlagen und die Welt verändern!
Die einzigen Sachen, die ein bisschen konkreter sind, sind die Paragrafen 6 und 7. Ich weiß nicht, ob Sie das gerade präsent haben. Paragraf 6 ist „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“ und Paragraf 7 ist „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“. Ich darf Ihnen das einmal kurz vorlesen, was da steht. Paragraf 6 Absatz 1: „Die Landesregierung beschließt nach Anhörung von Verbänden und Vereinigungen ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept...“
Und Paragraf 7: „Der öffentlichen Hand kommt beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu, insbesondere durch Energieeinsparung“ und so weiter. Und deswegen, Absatz 2: „Das Land setzt sich zum Ziel“, eben entsprechend „klimaneutral“ zu werden. Und auch dafür wird ein Konzept erarbeitet.
Das heißt also, im Gesetz steht drin, die Regierung soll ein Konzept erarbeiten. Ich würde sagen, das kann man auch in einen Antrag reinschreiben, weil das hat dieselbe Wirkung, das hat nur den Unterschied, dass wir nicht ein Gesetzgebungsverfahren haben und unsere Zeit damit verplempern, so ein Gesetz zu erarbeiten und zu beschließen. Also insofern, dieses radikalstmögliche Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das wir aus Baden-Württemberg haben – davon muss ich jedenfalls ausgehen –, bietet genau das Bild, das Herr Pegel vorhin gezeichnet hat, dass man doch wahrscheinlich die Situation hat, dass, wenn man etwas tun will für den Klimaschutz, man sehr konkret werden muss, und Gesetze normalerweise nicht dazu gedacht sind, sehr konkret zu werden, sondern dafür gibt es exekutives Handeln und entsprechende Konzepte.
Ich würde deswegen aber trotzdem sagen, Frau Schwenke, die Diskussion ist richtig: Mit welchen Instrumenten erreichen wir das Ziel am besten? Sie sagen jetzt vielleicht, es ist ein Gesetz. Ich glaube da nicht daran. Ich glaube daran, dass man scharfe, abrechenbare Maßnahmen braucht. So. Und deswegen finde ich den Paragrafen 7 „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ da besonders spannend. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, meine Wahrnehmung ist, das Thema Klimaschutz ist in aller Munde. Es werden unglaublich viele Sonntagsreden von unglaublich vielen Menschen gehalten und ich spüre eine gewisse Diskrepanz zwischen diesen öffentlichen Bekundungen und dem eigenen Handeln. Ich mag mich daran erinnern, es gab mal eine Abgeordnete, die stand hier vorne, hat gesagt, also ja, ich fliege auch in den Urlaub, aber ich habe wenigstens ein schlechtes Gewissen.
Das ist natürlich sozusagen diese Diskrepanz. Das kann man als Erkenntnisfortschritt betrachten, wenn man ein schlechtes Gewissen hat, aber wenn man dann genau dasselbe tut, was man eigentlich für falsch hält, ist es halt ein Problem.
Also langer Rede kurzer Sinn: Wir haben diese Lücke zwischen Erkenntnis und eigenem Handeln überall.
Ich würde mal sagen, das wird uns wahrscheinlich mehr oder weniger alle betreffen. Und die spannende Frage ist, wie kann man diese Lücke schließen, also von der Erkenntnis zum Handeln kommen. Und da finde ich das, was die Baden-Württemberger gemacht haben, zu sagen, wenn die Politik den Versuch machen will, die Menschen dazu zu bringen, dass sie sich anders verhalten, dann fangen der Staat und die Politik bitte erst mal selbst bei sich an, bevor sie große, kluge Reden gegenüber der Bevölkerung halten.
Und deswegen ist diese Idee, die öffentliche Hand mit einer Vorbildfunktion auszustatten und die Frage zu stellen, was kann denn der Staat erst mal selbst tun, um möglichst klimaneutral zu werden, das finde ich den richtigen Ansatz, auch um den Menschen da draußen mitzunehmen und nicht in eine Abwehrhaltung zu bringen.
Im Übrigen würde das nicht nur die Regierung betreffen. Ich finde, man müsste auch die Diskussion führen, was
macht denn die Landtagsverwaltung, was machen denn wir in den Fraktionen in diesem Zusammenhang, kann man da auch noch etwas besser machen. Und deswegen wäre mein Vorschlag, kein Gesetz zu beschließen, stattdessen sich im zuständigen Ausschuss mal den Aktionsplan zu nehmen, miteinander zu diskutieren, welche konkreten, hart abrechenbaren Maßnahmen man in dieser Legislaturperiode noch auf den Weg bringen kann, die auch für die Menschen und das Land eine Vorbildfunktion haben. Dann würden wir, glaube ich, sehr viel schneller zu besseren Ergebnissen kommen, als wenn wir ein solches Gesetz beschließen würden, wie es das in Baden-Württemberg gibt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Argumente, glaube ich, sind ausgetauscht. Ich werde mich kurzfassen.
Ich würde empfehlen, die berechtigten Anliegen dieses Antrages einfach noch mal im Ausschuss fachlich zu
vertiefen, einfach aus dem Grund, dass dieses Parlament ja beschlossen hat, ein Insektenschutzprogramm auf den Weg zu bringen. Soweit ich weiß, arbeitet das Landwirtschaftsministerium mit Hochtouren daran, diese 1 Million Euro, die zur Verfügung steht, auch für verschiedene Maßnahmen vorzusehen. Dazu können ja beispielsweise auch oder kann die Mehrung der Erkenntnisse über den Zustand der Insekten ja durchaus auch gehören.
Und ich möchte auch darauf hinweisen, dass Herr Backhaus bereits vorgeschlagen hat, darüber nachzudenken – das muss man klären, ob das Sinn macht –, dass das Land Gebrauch macht von dem Instrument der Auftragspromotion. Da müsste also dann das Forschungsministerium auch noch mitmachen. Es gibt ja für das Land die Möglichkeit, ein Thema vorzugeben, ein Stipendium für eine Promotion auszureichen. Und dann könnte ein Nachwuchsbiologe sich mit dieser Frage durchaus etwas intensiver beschäftigen. Und wir könnten das, weil das finanziell durchaus ein beschränkter Rahmen ist, da ist eben ein solches Promotionsstipendium nicht ganz so teuer wie eine Stelle, dann könnte man in diesem Rahmen versuchen, hier mal zu prüfen, ob es nicht Sinn machen würde, so etwas mit auf den Weg zu bringen.
Aber, wie gesagt, da schlage ich vor, das mit dem Fachministerium noch mal intensiv im Ausschuss zu diskutieren und dieser Frage nachzugehen, ob das Sinn macht. Ich kann das nicht beurteilen, ich bin kein Biologe, ob das auch im Rahmen einer solchen Promotion leistbar wäre und was sinnvoll wäre. Und deswegen freue ich mich auf unsere nächste Debatte im Ausschuss. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich jetzt, noch bevor der zweite Punkt war, interveniert habe.
Herr Pegel, ist meine Erinnerung richtig – ich krieg das nicht mehr ganz zurecht –, dass die Aussage der Abgeordneten Schwenke falsch ist, das Land würde keine eigenen Mittel für das Thema „schienengebundener Personennahverkehr“ ausgeben? Also ist das richtig, dass die
Aussage falsch ist, weil ja im Sondervermögen das Land nach meiner Erinnerung etwas obendrauf tut dafür, dass das Geld entsprechend aufgespart wird?
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Borschke, wir haben es Ihnen immerhin zu verdanken, dass, falls das bisher nicht so gewesen sein sollte, jeder in diesem Raum wach ist
und der Diskussion folgen kann. Das war viel Schwung, aber vielleicht hat Sie der Schwung auch ein bisschen aus der Kurve getragen.
Sehr geehrte Frau Schwenke,
werte Frau Schwenke, Sie haben recht, das Thema „Klima- und Umweltschutz“ hat die Volksparteien, so konnte man bei der Europawahl sehen, doch stark in Mitleidenschaft gezogen. Es ist offenbar ein Thema, das die Menschen sehr bewegt, aus welchen Motiven auch immer. Auch, Herr Borschke, wenn Sie das vielleicht für Verblendung halten, es ist eine Tatsache, mit der wir uns auseinanderzusetzen haben.
Insofern ist es vielleicht nicht völlig abwegig, sich die Frage zu stellen, ob wir auch in einer politischen Zeitenwende stehen,
wo das Thema „Umwelt- und Klimaschutz“ kein Luxusthema ist, sondern elementares Thema für unser politisches Wirken.
Und genau deshalb, Herr Borschke und Kollegen von der AfD, kann ich Ihre Argumentation nicht so richtig verstehen.
Ich habe bisher immer gedacht,
Sie empfinden sich als Heimatpartei, und zur Heimat gehört ja die Umwelt und die Natur dazu. Also jemand, der sich als eine Heimatschutzpartei interpretiert, müsste mit der Fahne vorneweglaufen, wenn es um das Thema Umweltschutz geht.
Und wenn es denn so ist, dass unser Lebenswandel auf diesem Planeten Spuren hinterlässt und auch vielleicht für andere Konsequenzen hat – das kann man bei verschiedenen Dingen sehen, ich glaube, das müssen wir nicht bestreiten, dass diese Welt in einer globalisierten Form Konsequenzen hat, oder auch unser Lebenswandel der westlichen Welt –, dann müsste es umso mehr in Ihrem politischen Eigeninteresse sein, dort ein vernünftiges Konzept zu erstellen, weil wenn es einen Einfluss des menschlichen Handelns auf Umwelt und Klima gibt und das Folgen hat für die Lebensbedingungen auf anderen Teilen dieser Erde, dann wird das Konsequenzen haben, und zwar Konsequenzen, die Sie eigentlich nicht wollen, nämlich Migration.
Das heißt, wenn wir aus verschiedenen Gründen wahrscheinlich aber ein Interesse daran haben, dass die Lebensgrundlagen von Menschen in anderen Teilen der Welt erhalten bleiben, dann müssten auch Sie aus diesem zweiten Grund, auch wenn Sie es gar nicht wollen, beim Thema Umweltschutz mit der Fahne ganz vorneweg marschieren.
Ich werde das Argument aber nicht allzu oft bringen, weil ich Sie nicht politisch beraten möchte.
Ich finde das ja durchaus gar nicht schlecht, wenn Sie das ignorieren, weil das wird dann Ihre Wählerschaft einigermaßen begrenzen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sagen Sie Folgendes: Es ist wissenschaftlich nicht bewiesen, es ist alles ganz anders, es gibt keinen Klimawandel oder keinen anthropogenen.
Ich habe mich jetzt mal ein bisschen damit...
Das ist wunderbar, dass ein Jurist so ein Argument bringt, da gehe ich gleich drauf ein, auf die zwei Prozent, Herr Förster.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist Ihre Argumentation so:
Erstens, der Klimawandel oder auch die CO2-Emissionen stehen nicht im Zusammenhang mit menschlichem Wirken.
Das ist die erste vertretene These.
Die zweite, die man dann, wenn man das für falsch hält, Herr Grimm – ich arbeite mich ja langsam vor, wir arbeiten das systematisch ab –,
die zweite ist,
es gibt zwar einen anthropogen verursachten Anstieg des CO2, aber der Anteil ist nicht ganz so groß.
Die dritte These ist sogar, es gibt zwar einen Anstieg des CO2, der hat aber mit dem Klimawandel nichts zu tun.
Sage ich doch, also Sie arbeiten sich in der Stufe vor, wenn die eine Hypothese zu Konsequenzen führen würde,
nehmen Sie die nächste und arbeiten sich aus so was wie Verantwortung raus.
Jetzt haben Sie bei Folgendem recht: Es gibt Wissenschaftler, die das alles bestreiten. Richtig ist aber auch, dass eine überwältigende Mehrheit der Wissenschaftler es anders sieht.
Jetzt kann man dagegen argumentieren und sagen, Wissenschaft ist keine Demokratie, auch die Mehrheit kann sich irren.
Das ist zutreffend.
Ich würde trotzdem Folgendes sagen: Aufgrund der grundsätzlichen Irrtumsmöglichkeit eines Menschen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Mehrheit der Wissenschaftler recht hat, grundsätzlich größer, als dass die Minderheit der Wissenschaftler recht hat.
Noch mal, das ist nicht zwingend, in der Geschichte der Menschheit war es auch schon anders. Es ist nicht zwingend,
aber die Wahrscheinlichkeit ist trotzdem höher. Auch aus diesem Grund würde ich Ihnen raten, über Ihre Abweisungsthesen noch mal nachzudenken.
Jetzt komme ich zu den zwei Prozent. Ihr Argument ist, das sind ja bloß zwei Prozent, für die Deutschland verantwortlich ist. Selbst, wenn wir es auf null fahren, ändert das gar nichts.
Ja, Herr Förster, da komme ich jetzt, und jetzt sind wir genau beim entscheidenden Punkt:
Umwelt-, Klima- und Heimatschutz, Herr Förster, das ist ein Thema, das mit Gemeinwohl und Ethik und nicht eigenen egoistischen Interessen zu tun hat.
Es geht darum, den Planeten,
den Planeten zu erhalten, auch für die Nachkommen, die wir gar nicht mehr kennen lernen werden, und gegebenenfalls auch heute auf etwas zu verzichten, damit es anderen später auch noch gut geht. Jetzt müssen Sie sich bloß entscheiden, ob Sie bereit sind, gemeinwohl
orientiert und ethisch fundiert zu handeln und zu denken, oder nicht, weil, wenn Sie das tun, können Sie mit dem 2-Prozent-Argument nicht mehr kommen.
Ich mache mal ein Beispiel, was mir fast täglich begegnet. Kommt meine Tochter nach Hause und sagt: Papa, kann ich das und das machen? Sage ich so: Bist du verrückt?
Sagt sie: Ja, aber Luise darf das auch. Ja? So!
Und das ist so ein bisschen das Niveau der Argumentation, wenn man sagt, also wir machen doch bloß zwei Prozent, da können wir doch weiter den Planeten zugrunde richten, das nutzt doch gar nichts. Also da katapultieren Sie sich raus aus der Ethik. Das ist eine Adhoc-Hypothese, ein Schutzargument, um sagen zu können, wir brauchen nichts zu tun, ist eh alles sinnlos.
Also langer Rede kurzer Sinn:...
Ja, eben, Verantwortung!
Übernehmen Sie doch Verantwortung oder seien Sie doch bereit dazu, dass wir gemeinsam Verantwortung für unser Handeln und mögliche Konsequenzen für andere Menschen tragen!
Und jetzt lassen wir die Klimaschutzdebatte mal beiseite. Ich würde die Klimaschutzdebatte mal beiseitelassen und Ihnen noch ein Angebot unterbreiten. Das ist hier schon gesagt worden, am Ende mündet Klimaschutzpolitik in Umweltpolitik, nichts anderes. Der Klimaschutz ist vielleicht die Auswirkung von guter Umweltpolitik. Gute Umweltpolitik, Herr Förster, ist Heimatschutz. Und deswegen, jeder, der sich zu dieser Heimat bekennt und ein bisschen moralisches Bewusstsein hat, muss sich eigentlich dafür aussprechen, dass wir sorgsam mit unseren Lebensgrundlagen und denen anderer Menschen umgehen.
Und ich möchte dieses Motiv mit dem berühmten deutschen Philosophen – ich möchte ein Zitat bringen –, mit dem berühmten deutschen Philosophen und Erfinder des kommunistischen Kängurus Marc-Uwe Kling beschließen, Zitat: „Ja, wir könnten jetzt was gegen den Klimawandel tun, aber wenn wir dann in 50 Jahren feststellen würden, dass sich alle Wissenschaftler doch vertan haben und es gar keine Klimaerwärmung gibt, dann hätten wir völlig ohne Grund dafür gesorgt, dass man selbst in den Städten die Luft wieder atmen kann, dass die Flüsse nicht mehr giftig sind, dass Autos weder Krach machen noch stinken und dass wir nicht mehr abhängig sind von Diktatoren und deren Ölvorkommen. Da würden wir uns“ aber ganz „schön ärgern.“ – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Professor Weber, so, wie es für Sie eine Freude war, noch mal die Geschichte aufzuarbeiten, ist es für mich ein Vergnügen, darauf zu replizieren, zumal Sie im zweiten Teil Ihrer Ausführungen die Gründe dafür gelegt haben, warum Sie im ersten Teil Unrecht hatten.
Ich darf Sie an die Geschichte noch mal erinnern: Es war der Vorschlag der Universität Rostock, namentlich des Rektors, zwischen Greifswald und Rostock eine Arbeitsteilung zu organisieren und Rostock zum Hauptstand der Lehrerbildung zu machen und Greifswald zum Hauptstand der Juristenausbildung. Es war kein Vorschlag der Landesregierung, sondern der Universität selbst. Ich würde sagen, das ist historisch zutreffend. – Sie nicken.
Der Rektor hat dann zur Überraschung innerhalb weniger Tage seine Meinung geändert.
Ob dafür allein Sachgründe oder andere Motive ausschlaggebend gewesen sind – es stand eine Wiederwahl bevor –, ist eine andere Frage.
Ich halte die Gründe für die damalige Reform auch heute noch für richtig. Wir können uns die Zahlen gerne mal ansehen, denn die Juristische Fakultät in Greifswald hat ein weit größeres Ausbildungspotenzial, was die Plätze angeht, als der langfristige Juristenbedarf in Mecklenburg-Vorpommern, also der Wiedereinstellungsbedarf in den öffentlichen Dienst und den Ersatzbedarf im Bereich der Rechtsanwälte, ist. Sie haben eben genickt, dem würden Sie auch zustimmen.
Genau das war der Grund, warum die Landesregierung damals – da war ich noch Abgeordneter, war nicht Mitglied der Landesregierung – den Vorschlag der Universität Rostock aufgegriffen hat. Ich glaube, die Zahlen halten auch immer noch stand.
Das wurde auch aus dem deutlich, was Sie als Zweites gesagt haben. Es reicht nicht aus, Studienplätze bereitzustellen und Leute auszubilden, die müssen am Ende auch bereit sein, in Mecklenburg-Vorpommern ihr Referendariat zu machen. Ich spitze es etwas zu, will damit nicht behaupten, die Wirklichkeit zu beschreiben: Angenommen, wir hätten die schlechtesten Karriereaussichten und die schlechtesten Ausbildungsbedingungen im Referendariat in ganz Deutschland, dann könnten wir fünfmal so viele Juristen ausbilden, wie wir brauchen, die würden trotzdem nicht hier in Mecklenburg-Vorpommern ihren Beruf ergreifen. Das heißt, wenn Sie grundsätzlich ausreichend Studienplätze bereitstellen, um langfristig den Ersatzbedarf zu bedienen, was der Fall ist, ist die eigentliche Baustelle – deswegen kann ich der Justizministerin zu diesem Gesetzentwurf nur gratulieren –, den Eintritt ins Berufsleben auch im öffentlichen Dienst für Juristinnen und Juristen attraktiver zu machen und sie dann hier zu halten. Das ist etwas, das gilt auch für Lehrer und viele andere Bereiche.
Ich hätte einen kleinen Vorschlag. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass die Universität Rostock noch immer über eine Juristische Fakultät verfügt, so nennt sie sich jedenfalls, die allerdings nicht mehr das Staatsexamen anbietet. Sie hat eine Juristische Fakultät, bietet aber nicht das Staatsexamen an. Es sind insgesamt sechs ordentliche Lehrstühle und drei Juniorprofessoren an der Universität Rostock arrondiert. Wir haben schon damals, das muss zwölf Jahre oder länger her sein, ins Landeshochschulgesetz die Möglichkeit aufgenommen, dass Hochschulen hochschulübergreifende Fakultäten bilden können. Wir haben jetzt diese Norm extra für die Juristen ins Hochschulgesetz aufgenommen, dass diese beiden Fakultäten zusammen eine Juristische Fakultät bilden. Ich nehme an, Greifswald hat 14 Professuren, so ungefähr müsste es sein,
oder 15, sodass wir eine Fakultät hätten mit deutlich über 20 Lehrstühlen. Wir haben damals schon diskutiert, dass es aus unserer Sicht kein Problem wäre, wenn die beiden Universitäten sich vernünftig absprechen, dass selbstverständlich auch die Universität Rostock daran beteiligt sein kann, Staatsexamenskandidaten auszubilden. Man muss nur bereit sein, das gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Jetzt lächeln Sie schon.
Ja, gut.
Es ist die Frage, ob deutsche Professorinnen und Professoren in der Lage sind, hochschulübergreifend so zusammenzuwirken. Es gibt ein Beispiel, dass das funktioniert, und das sind die beiden Theologischen Fakultäten, die beide, glaube ich, über sechs oder sieben Lehrstühle verfügen, was aus Sicht der beiden Fakultäten nicht ausreicht, um das fachliche Spektrum komplett abzubilden. Was machen diese beiden Fakultäten? Die Rostocker Professoren unterrichten bestimmte Inhalte in Greifswald, die Greifswalder Professoren in Rostock und alle können gut miteinander leben. Ich würde es nicht immer sagen, aber in diesem Fall heißt es vielleicht, von den Theologen lernen, heißt siegen lernen.
Ich würde diesen Vorschlag noch mal in die Debatte bringen. Es ist nicht alles immer nur eine Frage der Politik, manchmal sind auch die Betroffenen selbst gefragt, an kreativen Lösungen mitzuwirken. Ich glaube, da ist noch Potenzial. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.