Nils Saemann
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz liegt uns nun zur Zweiten Lesung vor. Der Fachausschuss hat sich eingehend mit dem Gesetzentwurf befasst und schlägt die unveränderte Annahme vor. Aus unserer Sicht gilt es heute, allen Beteiligten unseren Dank auszusprechen. Die Corona-Pandemie können wir nur als gemeinschaftliche Kraftanstrengung bewerkstelligen. Landesebene und kommunale Ebene arbeiten seit Monaten auf hervorragende Art und Weise zusammen. Die Verschiebung des Inkrafttretens des zweiten Abschnittes des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes um ein Jahr auf 01.01.2022 verschafft den Landkreisen und kreisfreien Städten Zeit – Zeit, die sie zur Einrichtung und dem Ausbau von kommunalen Strukturen dringend nutzen können. Zudem verschafft die Verschiebung unseren Landkreisen und kreisfreien Städten Luft – Luft, die sie dringend in der Bewerkstelligung der Pandemie benötigen.
Gerne wiederhole ich meinen Dank an alle Beteiligten, die uns bis jetzt so sicher durch die Pandemie gebracht haben, und bitte Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ich freue mich ganz besonders, heute zu dieser schulpolitischen Problematik das Schlusswort zu sprechen. Angesichts des Umstandes,
dass viele Vorredner tiefgründig auf die Problematik eingegangen sind und auch wirklich sachdienliche Würdigungen hier gegeben haben, möchte ich mich noch einmal ganz, ganz herzlich bei der Ministerin bedanken
für die ausführliche Darstellung dieser Problematik.
Und ich möchte,
ich möchte auch ganz kurz erwähnen,
dass es eigentlich um zwei Kernkompetenzen geht,
zwei Kernbotschaften.
Punkt eins zum einen die Erweiterung des Rahmenplanes, was hier schon mehrfach angedeutet und erläutert worden ist, im Rahmen der digitalen Erweiterung. Und zum Zweiten, was die Ministerin auch noch unterstrichen hat, ist, dass die Eltern mehr und mehr zu präventiven Tätigkeiten mit herangezogen werden, um unsere Kinder darauf aufmerksam zu machen,
dass es eben andere Möglichkeiten gibt,
sich zu amüsieren und nicht unbedingt am Computer zu sitzen und die Zeit totzuschlagen.
Es bieten sich da einige Sachen an,
dass man vielleicht die eine oder andere Tanzveranstaltung besucht
oder was anderes tut.
Vielleicht möchte ich in diesem Rahmen sagen,
mein geschätzter Kollege Herr Wildt, ich würde sagen, der Antrag ist nicht so unbedingt notwendig,
und ich denke, wir werden diesen Antrag auch ablehnen.
Und, meine sehr geehrten und geschätzten Kollegen, lassen Sie mich als letzte paar Worte, bevor die Weihnachtsfeier dann losgeht, sagen,
um noch einmal Fritz Reuter an den Haaren zu ziehen,
angesichts des Umstandes, dass diese nervenzehrenden Stunden hier bei uns im Parlament
auch der einen oder anderen Abwechslung bedürfen, denke ich mal:
„Wer Dach för Dach sin Arbeit deit un ümmer up den Posten steit, hei måkt dat gaut, hei måkt dat giern, ok son Minsch dörf sik amüsiern.“ – Danke für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Anhand dieser zahlreichen Aussagen, die bisher getroffen worden sind, muss ich die ganzen Sachen mal ein kleines bisschen bündeln, damit es hier nicht unendlich wird.
Ich möchte mich zunächst einmal auf die Rede des Ministers beziehen, der darauf hinwies, dass der Antrag der BMV nicht zulässig oder nicht so geeignet ist. Es wurde darauf hingewiesen, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man in Bezug auf die Analyse, die durch beide Institute gemacht wird, einmal durch das Meereskunde
museum in Stralsund und zum anderen durch das LALLF, wo man sich ausdrücklich mit der Zellforschung und der Gentechnologie befasst, keinerlei Strafmomente gefunden hat, die auf irgendwelche Strafverfolgungsmaßnahmen hindeuteten. Sollte es der Fall gewesen sein, dann sind diese Institute ausdrücklich dazu verpflichtet, im Rahmen von repressiven Maßnahmen dort einzugreifen.
Was ich noch anmerken wollte, ist, dass in vielen Reden meiner Vorredner immer wieder darauf hingewiesen wird, dass die Fischer bedauerlicherweise das Übel dieser ganzen Kampagne sind. Das sind sie nicht! Natürlich ist es immer einfach zu sagen, gut, wer soll es gewesen sein, wenn nicht die Fischer. Aber nach der Ursachenforschung der Institute wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Fischer in diesem Moment überhaupt keine Schuldzuweisung trifft.
Die beiden Institute befassen sich ausdrücklich nicht nur mit der Zellanalysenforschung und der Gentechnologie, sondern ebenfalls mit der Herkunft dieser Tiere, nicht nur der Robben, sondern auch der Wale. Und im Rahmen dieser Festlegungen und dieser Forschung ist man dazu gekommen, dass auf keinen Fall die Fischer in dieser Tatbestandsfolge mit eingebunden werden. Ich sehe hier auch überhaupt keinen Zusammenhang, dass diesem Antrag zugestimmt werden kann. Deswegen würde meine Fraktion diesem Antrag auch nicht zustimmen wollen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kollegen! Es ist kurz vor zwei und wie immer am Freitag ist der Wolf wieder mit dabei. Ich hoffe, dass ich als letzter Redner in dieser Wolfsdebatte vielleicht die unendliche Geschichte beenden kann, zumindest für heute. Ich möchte wirklich darauf hinweisen, der Minister hatte ausdrücklich noch mal kurz erwähnt, dass es eigentlich nicht statthaft wäre, heute hier noch mal über den Antrag zu debattieren, weil vieles gesagt worden ist. Er betonte in erster Linie, dass das Wolfsmanagement stattfindet und dass es ein ausgeklügeltes Wolfsmanagement gibt, dass Verbesserungen möglich sind, dass in erster Linie – frei nach dem Sprichwort „Ober sticht Unter“ – die ganzen Regularien von Brüssel über den Bund runtergebrochen werden, was die gesetzliche Regelung betrifft. Und er hat auch ausführlich erklärt, welche Maßnahmen, welche Richtlinien es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gibt, dass man sich einig ist, dort gewisse Möglichkeiten zu finden, um diesen Problemen ein Ende zu setzen.
Ich möchte nicht die Dialoge wiederholen von meinen Vorrednern. Ich möchte auch nicht das schlechtreden, was mein Kollege, der Herr Borschke, gesagt hatte, diese Problematik hier noch mal in den Raum zu stellen. Es
ist eine Problematik, keine Frage, aber wir haben schon so viele Debatten geführt und wir haben so oft hingewiesen auf Möglichkeiten zur Veränderung. Wir haben auf Wege hingewiesen, wie es gemacht werden könnte in der Zukunft. Es gibt Richtlinien und deswegen möchte ich in aller Form meinen Redebeitrag an dieser Stelle ein bisschen einkürzen und bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich möchte den Antrag ablehnen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als letzter Redner ist es natürlich für mich jetzt besonders schwer. Das letzte Grämmchen an Schießpulver hat mir der gute Dr. Weiß gerade aus der Flinte genommen, leider. Es wurde sehr, sehr viel gesagt. Die umfängliche Rede unseres Agrarministers wurde unterstrichen von der lieben Frau Schlupp, ergänzt worden ist es dann durch den Herrn Dr. Weiß. Ich bin derjenige, der jetzt das i-Tüpfelchen setzen soll.
Es wurde darauf hingewiesen, dass es für den Schutz und den Erhalt des Nandus und des Kormorans gesetzliche Grundlagen gibt. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es Einschränkungsmöglichkeiten gibt im Rahmen der Prävention, das heißt, wenn wirklich akut die Gefahr besteht, dass ein erheblicher Eingriff in der Fischerei oder in gewissen anderen Gegebenheiten erfolgt durch den Kormoran und den Nandu, dass dort eine Maßnahme ergriffen werden kann. Es wurde auf alles hingewiesen.
Ich möchte nur unterstreichen, dass es zurzeit umstritten ist, mit konfliktträchtigen Arten eine gewisse Besorgnis in Verbindung zu setzen. Dieses verlangt im Rahmen der ständigen Fortentwicklung gegebenenfalls eine erhöhte
Aufmerksamkeit beim Überprüfen der anzuwendenden Handlungsweisen. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist eine erhöhte Zusammenarbeit der Länder und des Bundes vonnöten. Es sind hier unbedingt abgestimmte Vorgehensweisen geboten. Das Jagdrecht mit in Anspruch zu nehmen, sehe ich in dieser Form nicht als geeignetes Instrument.
Wir werden diesen Antrag der AfD ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich mich recht herzlich bei unserem Minister Backhaus bedanken für die Ausführlichkeit der Darstellung der Wolfs- und Biberproblematik. Es gibt aus meiner Sicht kaum noch etwas dazuzusetzen. Auch der Beitrag meiner Kollegin Frau Dr. Schwenke war sehr umfangreich. Es gibt kaum noch Ergänzungen.
Frau Schlupp, keine Frage.
Es ist natürlich darauf hinzuweisen, dass die Historie auch nicht ganz unberührt geblieben ist. In der Dialogform wies man ganz kurz darauf hin, dass auch einige interessante Dichter und Denker sich schon damals mit der Wolfsproblematik befasst haben
und immer den Wolf als böse bezeichnet haben, obwohl er – der Wolf – eigentlich gar nicht böse ist, weil er nach der heutigen Darstellung als menschenscheu betrachtet wird. Anders ist es natürlich bei der Spezies der Zweibeinigen, die sich heutzutage auch noch durch die Gegend bewegt, meistens getarnt in einem weißen Schafspelz.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist tatsächlich so, ich möchte den geehrten Kollegen Kuhn hier mal ganz kurz sinngemäß zitieren: Eine Abschlussrede sollte in der Regel nicht länger sein wie ein Minirock.
Und deshalb möchte ich mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Wir werden den Antrag ablehnen. – Danke schön.