Thomas Würdisch
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemeinsam mit Partnern wie dem Umweltbundesamt, dem WWF und dem NABU nutzte das Deutsche Meeresmuseum in Stralsund den Europäischen Tag der Meere bereits im Jahr 2014, um den Startschuss für eine Reihe von Ausstellungen, Aktionen
und Installationen unter dem Motto „Kein Plastik Meer“ zu geben.
Im Meeresmuseum und Ozeaneum machten im Rahmen ihres Jahresthemas letztes Jahr Ausstellungen und thematische Installationen bereits Besucherinnen und Besucher auf die Bedrohung von Mensch und Tier durch Plastikmüll aufmerksam. Ein Leitmotiv war die gelbe Plastikente. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere bei seinem Besuch in Stralsund an dieses Motiv an der Hauswand des Ozeaneums. Ein Container solcher gelben Plastikbadeenten ging vor 20 Jahren auf dem Meer verloren. Seitdem werden an Stränden weltweit immer wieder einzelne dieser rund 30.000 Enten angespült.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, etwa 10 Millionen Tonnen Plastikmüll landen pro Jahr im Meer. Das entspricht rund 1.440 Lkw-Ladungen Plastik am Tag. Das Problem: Plastikmüll verrottet nicht. Es zerfällt nur über Jahrzehnte und Jahrhunderte in immer winzigere, kleinere Teile und verteilt sich bis in die verborgensten Winkel der Meere. Stellt sich nun die Frage: Was kann der einzelne Verbraucher tun, um Plastik zu vermeiden, beziehungsweise was müssen Wirtschaft und Politik tun?
Dazu haben wir heute hier schon sehr viel gehört, und darum geht es auch genau in dieser Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wir möchten Sie bitten, diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE unter der Drucksache 7/3399 für erledigt zu erklären, aber eben die Zustimmung des Agrar… oder der Entscheidung des Agrarausschusses zu folgen. Beschlossen wurden dabei – und auch das haben wir gehört – die Einleitung einer Bundesratsinitiative, die Vorgaben für die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs für das Land MecklenburgVorpommern sowie die Prüfung von Detailfragen, über deren Ergebnisse der Agrarausschuss noch vor Ende dieser Legislaturperiode zu unterrichten ist. Des Weiteren wurde beschlossen, eine an den Landtag der bevorstehenden 8. Wahlperiode gerichtete Bitte anzunehmen, nämlich die Bitte, der Problematik „Plastikmüll in der Ostsee“ weiterhin die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.
Darum, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie, unserer Beschlussempfehlung zu folgen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerne hätte mein geschätzter Kollege Philipp da Cunha heute hier vorgetragen. Leider ist er erkrankt. Ich grüße ihn von dieser Stelle und wünsche ihm gute Besserung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns immer wieder, wenn zwei für unsere Fraktion so wichtige Themen miteinander verknüpft werden. Und so haben wir auch in den vergangenen Parlamentsdebatten schon häufiger festgestellt, dass Digitalisierung auch im juristischen Bereich unabdingbar ist.
In diesem Sinne möchte ich mich erst einmal bedanken, dass wir erneut darüber im Parlament sprechen, und die damit verbundene Notwendigkeit der Diskussion unterstreichen. Nichtsdestotrotz, und es wird Sie nicht verwundern, wird meine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen. Das möchte ich aber nicht nur in einer ausführlichen Begründung hier passieren lassen, und von daher möchte ich die folgenden Minuten nutzen, um die in meinen Augen wichtigsten Gegenargumente ein wenig auszuführen beziehungsweise argumentativ zu untermauern, warum wir dem Kernanliegen des Antrags bereits in ausreichendem Maße gerecht werden.
Die Justizverwaltung hat im Bereich Rechtsprechung mit dem elektronischen Rechtsverkehr und dem elektronischen Handels-, Vereins- und Unternehmensregister einen digitalisierten Bürgerservice eingerichtet. Die Justiz ist auf dem Weg zum digitalen Datenraum sowie zum digitalen Gerichtssaal. Dazu gehören auch die digitale Videokonferenz beziehungsweise Videovernehmungstechnik in den Gerichten. Diese Technik bietet die Möglichkeit einer audiovisuellen Vernehmung, wenn sich die zu vernehmenden Personen nicht am selben Ort wie die vernehmende Richterin beziehungsweise der Richter befindet und die Aussage der zu vernehmenden Person in Bild und Ton übertragen wird und auch aufgezeichnet werden kann. Opfern von Straftaten, wie zum Beispiel Minderjährigen, kann so das psychisch zusätzlich belastende Zusammentreffen mit der Täterin beziehungsweise
dem Täter erspart werden. Für Verfahrensbeteiligte können Zeit und Kosten reduziert werden.
Nachdem der elektronische Rechtsverkehr bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt wurde, steht als nächster Schritt die Einführung der E-Akte bevor. Diese soll in den nächsten Jahren auf alle Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes ausgeweitet werden. Spätestens, wir haben es gehört, ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Aktenführung an die Stelle der seit Jahrhunderten genutzten Papierakten treten, für uns ein wichtiger und unabdingbarer Schritt mit der Zeit. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die elektronische Aktenführung in der entsprechenden Verordnung sowie in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift geregelt.
Der Begriff „Legal Tech“ ist für viele Studierende der Rechtswissenschaften kein Fremdwort, wird aber teilweise fälschlicherweise mit Rechtsinformatik gleichgesetzt. Es impliziert vielmehr das Zusammenspiel von Menschen und Maschinen in der juristischen Arbeit. Im justiziellen Bereich werden schon heute IT-Produkte angewandt, die unter dem Begriff „Legal Tech“ subsumiert werden. Zum Beispiel wurde das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren in den Ländern eingeführt und ist seit Jahren erfolgreich gelebte gerichtliche Praxis. Der Mahnantrag kann online in einem interaktiven Antragsformular gestellt werden. Bei der Eingabe der Daten werden diese bereits auf Plausibilität geprüft, sodass fehlerhafte Anträge weitgehend ausgeschlossen sind. Damit soll nicht auf lange Sicht das Studium überflüssig erscheinen, sondern vielmehr sollen bürokratische Hürden für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer minimiert werden, effektives Arbeiten unter Anwendung von neuesten technologischen Entwicklungen.
Doch konzentrieren wir uns weiter auf den Kernbereich Bildung. Rechtsreferendare bekommen einen Juris- und auch einen Beck-Online-Zugang mit Kommentaren und den Zeitschriften, wie „Juristische Schulung“, „Juristische Arbeitsblätter“, aber auch „Neue Juristische Wochenschrift“. So ist auch das Arbeiten von zu Hause mittlerweile problemlos möglich.
In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, der Notarkammer und dem Verein zur Förderung des juristischen Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern e. V. wird weiterhin an der Verbesserung des Referendariats gearbeitet, und somit werden aktiv Expertinnen und Experten in die Debatte mit integriert. Juristische Datenbanken wie Juris oder Beck-Online, die sich ihrerseits stets fortentwickeln, dominieren auch bei Gericht die Recherchearbeiten. Im Internet verfügbare Programme zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts werden ebenfalls genutzt. Durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wird, wie wir es gehört haben, ab dem 1. Januar, wie bereits genannt, in allen Prozessordnungen die Führung einer elektronischen Akte bei allen neu angelegten Verfahren obligatorisch. Rechtsreferendare haben im Rahmen ihres juristischen Vorbereitungsdienstes ergänzend in den verschiedenen Ausbildungsstationen mit Legal Tech zu tun.
Hinsichtlich der Forderung, den Hochschulen Mittel für die Implementierung der Digitalisierung des juristischen Studiums zur Verfügung zu stellen, ist anzumerken, dass
die Hochschulen die Prioritätenverschiebung in Richtung Digitalisierung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und Stellen umsetzen können. Mit dem Nachtragshaushalt, das hat die Ministerin hier ausgeführt, stehen den Hochschulen weitere 40 Millionen Euro für die Digitalisierung für Verwaltung und Lehre zur Verfügung. Es ist absolut wünschenswert, dass die Digitalisierung des Rechtswesens weiter ins Curriculum eingearbeitet wird, ob nun anhand von praktischen Anwendungen, interdisziplinären Einflüssen beziehungsweise Initiierung von Legal Tech Labs.
Ich hoffe, dass ich mit diesen Beispielen verdeutlichen konnte, dass wir bereits aktiv an der Digitalisierung der Justiz arbeiten und dies bereits im Ausbildungsverlauf implementieren. In diesem Sinne entsprechen wir Ihrem größten Wunsch, dass wir die Ausbildung an zukünftige Gegebenheiten anpassen. Stellen Sie unsere Aktivitäten gerne auf den Prüfstand, das ist Ihre parlamentarische Pflicht. Allerdings bedarf es dafür in unseren Augen keines weiteren Antrags. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nachdem in der Zeitung stand, dass das von der Fraktion DIE LINKE in Auftrag gegebene Gutachten zu Fragen der Weiterentwicklung der rechtlichen Steuerungsinstrumente des landwirtschaftlichen Bodenmarktes nun vorliegt, war klar, dass wir heute darüber sprechen und dass wir die Diskussion führen.
Der Minister hat uns Agrarstrukturzahlen offenbart und ausführlich auch dargelegt, worin die Schwierigkeiten bestehen, um regulierend auf die Bodenmärkte einzuwirken. Über diese Schwierigkeiten haben wir auch schon in der Vergangenheit öfter gesprochen, und eine einfache oder schnelle Lösung ist natürlich nicht in Sicht. Selbst das in Baden-Württemberg bestehende Gesetz
zur Agrarstruktur hat seine Defizite, und Bauern sehen sich damit benachteiligt.
Dass der Boden zu Höchstpreisen gehandelt und ein Spekulationsobjekt geworden ist, lässt niemanden kalt. Ein Gesetz zur Agrarstrukturverbesserung – und das können Sie mir glauben – war Wunsch und Wille der SPD. Aber wenn wir etwas ändern, dann bitte nicht gegen den Willen der Landwirte und nicht, um neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Ein Gutachten mit vorgegebener Zielrichtung ist das eine, aber die Vorstellung, was gerecht ist, ist das andere. Für uns wird auch weiterhin gelten, dass wir eine Landwirtschaft wollen, die vielfältige Strukturen und Betriebsformen zulässt, die nachhaltiger wird, gute Lebensmittel erzeugt und mit der man wirtschaftlich arbeiten kann.
Und ja, wir nehmen Einfluss darauf, wer wie die Böden bearbeitet. Wir haben in den letzten Jahren einen erheblichen Anstieg im ökologischen Landbau zu verzeichnen. Wir verpachten die landeseigenen Flächen nach neuen Grundsätzen, indem Ökobetriebe, Junglandwirte und Betriebe mit Tierhaltung bevorzugt werden. Dass ortsansässige Landwirte ebenfalls bevorzugt werden, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesländer, die Gesetze vorgelegt haben, kommen auch nicht so richtig weiter, weil sehr viel berücksichtigt werden muss. Es fängt beispielsweise an in Brandenburg bei der Einigung auf ein agrarstrukturelles Leitbild und hört auf bei den Möglichkeiten zur Regulierung von Anteilsankäufen. Und wie gesagt, wenn wir es anfassen, dann muss es Hand und Fuß haben.
Richtig scheint mir hier der Weg zu sein, ein Mustergesetz in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern zu erarbeiten. Ich danke dem Minister für seine Ankündigung eben, dass er dieses Thema im Bund auch weiterhin platzieren wird. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion der AfD mit der Überschrift „Forschungsauftrag Fischbestände“ kommt mit Feststellungen zu uns, die in der Tat auf den ersten Blick nicht ganz so falsch erscheinen. Bei einer genaueren Betrachtung ergibt sich schnell ein anderes Bild, wird in dem Antrag doch unterstellt – und wir haben es eben auch schon einige Male gehört –, dass es keine stichhaltigen Erkenntnisse zu den periodischen Schwankungen der Fischbestände in der Ostsee gibt.
Nun haben wir aber auch gehört, dass dem nicht so ist und dass die Wissenschaft durchaus in der Lage ist, die Entnahme von Fischbeständen durch die Fischerei zu verstehen und auch entsprechend zu prognostizieren. Und auch ich bin der Meinung, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Erkenntnisse gut verarbeiten können. Dazu brauchen sie keine weiteren Anregungen oder gar Bevormundungen seitens der Politik.
Und das Institut für Fischerei als eines von vier Instituten der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommerns forscht bereits an strukturverbessernden Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Fischbestände in küstennahen Gebieten. Das Institut für Fischerei erarbeitet nachhaltige Konzepte für die Erhaltung und Nutzung der natürlichen Ressourcen in den Binnen- und territorialen Küstengewässern des Landes. Nicht zuletzt setzt sich das Institut auch, Institut für Fischerei, für wirtschaftlich bedeutende und bestandsgefährdete Fischarten, auch bereits entsprechende Bestandsstützungen beziehungsweise sogenannte Wiedereinbürgerungsmaßnahmen ein.
Vor diesem Hintergrund ist es schlichtweg nicht verständlich, warum zusätzlich und darüber hinaus eine Studie mit Ergebnissen zur Bestandsentwicklung zum Einfluss von Baumaßnahmen wie zum Einfluss von Prädatoren beauftragt werden sollte, denn bereits jetzt existieren ja eben Modelle zur Bestandsentwicklung. Bereits jetzt gibt es Erkenntnisse zum Einfluss der Offshorewindparks und ebenso zur Rolle der Prädatoren. Burkhard Lenz hat das eben auch erwähnt.
Nichtsdestotrotz, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt immer wieder mal in regelmäßigen Abständen, alle Jahre wieder, der Ruf nach einer wissenschaftlichen Begleitung, nach Aufträgen, wenn die vorliegenden Untersuchungen einem vielleicht nicht so passen oder gar unbekannt geblieben sind oder vielleicht gar man daraus nicht den politischen oder populistischen Aufschlag machen kann, den man gerade gern hätte.
Dass Ihr Antrag gerade jetzt kommt, zur Zeit der Bekanntgabe der Entscheidung des Rates der EU-Fischereiminister über die Fischfangmengen der Ostsee 2021, ist nun auch nicht mehr verwunderlich. Der Antrag, Ihr Antrag zielt offenbar darauf ab, was nicht mehr zu kaschieren ist im Ergebnis, letztendlich auf eine Erhöhung der Fangquoten in der Ostsee. Aber diese Fangquoten in der Ostsee werden von der EU verbindlich vorgegeben. Auch die jetzt von Ihnen ins Spiel gebrachten weiteren Forschungen werden hieran, an dem Faktum, dass die
Fangquoten für Fische ausschließlich durch die EU verbindlich festgelegt werden, nichts ändern, gar nichts ändern. Diese Überlegungen führen die Sinnhaftigkeit weiterer Forschungen in dem Zusammenhang und damit Ihren Antrag ad absurdum.
Fazit, meine sehr geehrten Damen und Herren: Der Antrag ist entbehrlich. Politik und Wissenschaft sind auch zukünftig gemeinsam in enger Zusammenarbeit mit den Fischern an diesem Thema dran. Wenn einigen die dann auch wieder vorgelegten Ergebnisse nicht passen, dann ist das leider so. Gemeinsam aber sind wir aufgefordert, das vorhandene Wissen über den Einfluss der Fischerei auf die Entwicklung der Fischbestände so anzuwenden und die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen, um dann notwendige Entscheidungen auch zu treffen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag hat eine längere Abstimmungsphase mit unserem Koalitionspartner durchlaufen, aber nun liegt er dem Landtag vor und wir hoffen, dass Agroforstsysteme zukünftig einen kleinen Teil dazu beitragen können, um unsere Landwirtschaft zukunftssicherer aufzustellen.
Sehr gern hätte meine Kollegin Elisabeth Aßmann diesen Antrag eingebracht. Leider ist sie erkrankt. Ich wünsche ihr von dieser Stelle aus gute Besserung.
Und ich darf Ihnen kurz darstellen, warum wir um Zustimmung für diesen Antrag bitten.
Sicherlich haben sich einige von Ihnen die Frage gestellt, was sind eigentlich Agroforstsysteme. Die Antwort lautet: Es sind Landnutzungssysteme, bei denen Gehölze, Bäume oder Sträucher mit Ackerkultur- und/oder Tierhaltung so auf einer Fläche kombiniert werden, dass zwischen den verschiedenen Komponenten ökologisch und ökonomisch positive Wechselwirkungen entstehen. Die angepflanzten Bäume können Energiebäume, Wertholz- oder Obstbäume sein und werden parallel zur Ackerkultur gepflanzt. Zwischen diesen Baumreihen werden Ackerkulturen wie Weizen, Roggen, Mais, Kartoffeln oder auch Gemüse angebaut.
Wenn wir heute über Agroforstsysteme sprechen, meinen wir Agroforstsysteme, die die landwirtschaftliche Nutzung möglichst wenig durch Bäume beeinträchtigen und eine wettbewerbsfähige ackerbauliche und forstwirtschaftliche Produktion ermöglichen. Auf diesen Gehölzflächen können dann beispielweise noch Blühmischungen ausgebracht werden, die für Insekten bedeutungsvoll sind. Darüber haben wir bereits des Öfteren gesprochen. Ich sage hier nur Biodiversität, Erhalt der Biodiversität.
Weitere Vorteile von Agroforstsystemen sind Ihnen auch bereits bekannt. So zum Beispiel kann durch die Gehölze CO2 gespeichert werden, durch den Laubabfall und die Feinwurzel wird Humus aufgebaut, die Gehölze schützen
vor Erosion, Wind und Verdunstung, Windnährstoffe, zum Beispiel Stickstoff, verbessern die Wasserverfügbarkeit und vieles mehr. Bei der Kombination von Gehölzanbau und Tierhaltung werden die Tiere vor Wind und Regen geschützt. So können zum Beispiel Hühnerausläufe gut mit dem Pappelanbau kombiniert werden. Sie sehen, Agroforstsysteme sind kleine Multitalente und können eine wichtige Rolle spielen, um eine landwirtschaftliche Produktion zu sichern, und gleichzeitig den Anforderungen an Klima- und Umweltschutz entsprechen.
Natürlich möchte ich nicht verhehlen, dass es auch Nachteile gibt. So sind die Betriebe beispielsweise langfristig an Investitionen gebunden. Der Bewirtschaftungsaufwand ist höher oder es kann zu einem Konkurrenzdruck zwischen den Kulturen hinsichtlich Wasser, Nährstoffen und Licht kommen. Und selbstverständlich müssen auch wichtige Fragen geklärt werden, bevor sich Landwirte für ein Agroforstsystem entscheiden, zum Beispiel: Bleibt der Ackerstatus erhalten? Welche Abstandsregelungen müssen bei Düngung und Pflanzenschutzmittelausbringung zu Agroforstsystemen eingehalten werden? Oder auch: Welche Baumarten oder Gehölze sind für meinen Standort geeignet? Welchen Einfluss hat das gewählte System auf die Umwelt und die Biodiversität? Und eine Frage, sie wird erst nach Jahrzehnten beantwortet werden können: Hat sich die Investition gelohnt?
Ungeachtet dessen überwiegen für uns die Vorteile und es ist an der Zeit, dass Agroforstsysteme gefördert werden. Das EU-Recht gibt das eindeutig her und mehrere EU-Staaten nutzen dieses auch. So, wie wir jetzt Blühstreifen, extensives Grünland oder emissionsarme Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln über die zweite Säule fördern, sollte für unser Bundesland als Vorreiter eine Förderung möglich werden. Und falls die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 so ausgestaltet wird, dass Agroforstsysteme als anerkannte Ökoregelung auch über die erste Säule gefördert werden können, muss Deutschland dies auch nutzen und umsetzen. Wir sollten aber auch keine Zeit verlieren und deswegen eine mögliche Förderung über die zweite Säule der GAP prüfen und nach Möglichkeit auch einführen. Parallel dazu würde ich es begrüßen, wenn wir ähnlich wie bei den Ökobetrieben Verbündete suchen, die schon auf dem Gebiet aktiv sind und ihre Erfahrungen einbringen und weitergeben können. In diesem Zusammenhang sollte auch noch einmal geprüft werden, inwieweit noch Forschungsbedarf besteht, der durch unsere Hochschulen abgedeckt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass ich Ihnen die Agroforst etwas näherbringen konnte. Jetzt ist es an der Zeit zu prüfen, welche Maßnahmen für die neue Förderperiode der GAP sinnvoll sind, um somit mehr Ökoleistungen mit land- und forstwirtschaftlicher Produktion zu verbinden. Ich freue mich auf die Diskussion. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Auch ich bedanke mich beim Bürgerbeauftragten Herrn Crone für seine Arbeit, aber auch bei dem Team, das um ihn herum die Arbeit verrichtet. Ich bin immer wieder beeindruckt, wie unerschrocken, geradlinig und fachkundig Sie sich zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Herzlichen Dank!
Wie wichtig diese unabhängige Institution ist, zeigt uns weiterhin die ungebrochen hohe und im letzten Jahr auch wieder gestiegene Zahl der hilfesuchenden Menschen, die ohne die Hilfe des Bürgerbeauftragten in Behördenangelegenheiten nicht weiterkamen. Die Zahl der Petitionen, Eingaben, Anfragen, Beschwerden blieben auf einem hohen Niveau, wir haben es gehört, es waren über 1.700. Dabei dürfen wir nie vergessen, dass sich hinter jeder Petition ein Mensch, eine Familie, ein persönliches Schicksal verbirgt. Oft sind die Menschen im Vorfeld durch besondere Lebenslagen oder auch Krankheiten belastet. Sie benötigen ihre Kraft eigentlich, um ihre schwierige Lebenssituation täglich zu meistern. Es sollte uns also auch in dieser Zeit eine Selbstverständlichkeit sein, dass diese Menschen von Behörden bestmöglich unterstützt werden und sie nicht zusätzlich Kraft aufbringen müssen, um ihren Rechten hinterherzulaufen.
Auch wenn ich davon ausgehe, dass die Mitarbeitenden in den Behörden sich alle Mühe geben, stellen wir auch in diesem Jahr wieder fest, dass nicht alle die ihnen zur Verfügung stehenden Entscheidungsspielräume zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ausgenutzt haben. Und das hat nicht nur etwas mit der Personalausstattung zu tun, denn wir konnten auch zur Kenntnis nehmen, dass, wenn der Bürgerbeauftragte sich der Sache annimmt, dann doch plötzlich manches möglich wird, was im Vorfeld konsequent abgelehnt wurde. Dafür gibt es auch in diesem Bericht wieder einige Beispiele.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Anregungen des Bürgerbeauftragten noch ernster nehmen. Auch wurden wir durch den Bürgerbeauftragten auf das Thema Kommunikation aufmerksam gemacht. Viele Bescheide sind so komplex, dass sie für die Betroffenen nicht verständlich sind. Wir stehen für eine bürgerfreundliche und verständliche Behördensprache. Damit werden wir uns also auch zukünftig weiter beschäftigen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Menschen die Hilfe der Behörden brauchen, haben sie immer einen triftigen Grund. Es ist also nicht hinnehmbar, dass sie Rechte über Petitionen, Eingaben, Anfragen oder Beschwerden einklagen müssen. Die hohe Zahl der Eingaben macht mich immer wieder betroffen. Dass wir in Mecklenburg-Vorpommern ein Amt wie das des Bürgerbeauftragten haben, ist richtig und wichtig, wie uns der vorliegende Bericht einmal mehr gezeigt hat.
Und jetzt mache ich einen Einschub, den ich nicht auf meinem Skript habe. Wir waren jetzt zwei Tage, Herr Crone, zu einer Beratung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse von Bund und Land in Dresden unterwegs, und es gibt dort Diskussionen, die wir geführt haben, wo wir hören konnten, ihr habt da echt Glück, ihr habt da einen echt guten Mann mit einem Team hinter sich und das hätten wir auch gerne, das haben wir so nicht in unseren Ländern, sodass wir darüber sprechen konnten, was wirklich gut läuft. Natürlich läuft nicht immer alles so, wie wir uns das wünschen, aber diese Tage haben uns gezeigt, dass wir hier auf einem guten Weg sind und dass wir sehr gerne bereit sind, Sie auch in Zukunft dabei zu unterstützen. Ich möchte Sie bitten, unserer Entschließung zuzustimmen. – Vielen herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit seinem Wasserreichtum und dem Netzcharakter seiner Wasserstraßen über ein wichtiges touristisches und kulturhistorisches Alleinstellungsmerkmal. Das haben wir gehört, und wir haben auch gehört, dass der Minister bei diesem Thema fleißig unterwegs ist und dass wir demnächst mit Regelungsvorschlag und Gesetzentwurf rechnen dürfen.
Kollege Lenz hat es erwähnt, dass wir da unser Versprechen einhalten werden und ganz bestimmt auch darauf achten werden, dass ja der Druck aus diesem Bereich, auch aus dem touristischen Bereich so groß ist, aber wir hier mit Augenmaß herangehen müssen, die Angebote, so, wie vom Minister vorgeschlagen, auch anpacken werden. Und ebenso bin ich auch dafür, dass wir die Kollegen aus Brandenburg mal anfragen, wie es mit ihrem Gesetz weitergegangen ist, mit ihren Erfahrungen.
Ich meine auch, dass der Antrag der AfD an dieser Stelle überflüssig ist. Sie sollten ihn zurückziehen oder wir werden ihn jetzt ablehnen. Auf jeden Fall wird das Thema Bestandteil der nächsten Diskussionen in unseren Ausschussberatungen sein. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag vermittelt uns, dass zum einen keiner die Bedeutung der Kutter- und Küstenfischerei auf dem Zettel hat, und zum anderen, dass mal mit einem eben niedergeschriebenen Konzept geholfen ist, weil noch keiner gemerkt hat, dass es immer weniger Fischer werden. Wir haben gehört, dass es so nicht ist.
In unserer Koalitionsvereinbarung haben wir unter der Ziffer 189 festgeschrieben, dass wir die traditionelle Kutter- und Küstenfischerei und Binnenfischerei erhalten wollen. Daran arbeiten wir auch und daran halten wir auch zukünftig fest. Alle zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten, die im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union möglich sind, werden ausgeschöpft.
Wir haben es gehört, so wurde zum Beispiel die MSCZertifizierung unterstützt oder es stehen verschiedene Mittel für die Diversifizierungsvorhaben zur Verfügung. Für nachweisbare Fisch- und Fangausfälle der Reusen- und Stellnetzfischerei auf Hering, die durch Kegelrobben verursacht werden, kann nun auch eine Entschädigung erfolgen.
Auch wurden vonseiten des Ministeriums immer wieder Angebote unterbreitet, wie die Arbeit der Erzeugerorganisationen mit Mitteln des EMFF neu ausgerichtet werden kann. Die Zeiten, viel Fisch fangen, abgeben und ausreichend Geld bekommen, sind leider vorbei. Die Bestandsbewirtschaftung erfolgt im Rahmen des GFP. Die veränderten Rahmenbedingungen der EU, Fangverbot oder auch Quotenreduzierung erschweren die Umsetzung der Zielsetzung für die Kutter- und Küstenfischerei sehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wem gehört eigentlich der Fisch? Das ist so eine Sache. Zunächst erst einmal gehört er der Allgemeinheit. Und fischen darf sie nur, wer eine Quote hat. Fangquoten geben die Menge an, die von einer Fischart in einem festgelegten Gebiet und in einem Zeitraum gefischt werden darf. Die Gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union legt sie jährlich für jeden Mitgliedsstaat fest. Die Basis hierfür bilden die Vorschläge der Wissenschaft.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Quotenkürzungen für den Hering in der westlichen Ostsee auf ein historisches Tief im Jahr 2020 wird für dieses Jahr mindestens ein Rollover angestrebt. Von 2017 bis 2020 wurden an die Unternehmen der Küstenfischerei bei einer zeitweiligen Stilllegung ihrer Herings- oder Dorschfischerei sowie aufgrund von Covid-19 Überbrückungsbeihilfen gezahlt. Wir haben es gehört. Für 2020/21 stehen ja auch noch erhebliche Mittel zur Verfügung. Außerdem, auch das haben wir gehört, wird für eine endgültige Stilllegung die sogenannte Abwrackprämie, werden noch Mittel zur Verfügung gestellt, so denn die Entscheidungen in den nächsten Tagen hier auch getroffen werden. Weiterhin ist auch anzumerken, dass es bereits einen runden Tisch gibt beim Minister. Man ist also im Gespräch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, der Beruf der Fluss- und Seenfischer steht unter Druck. Fluss- und Seenfischerei wird in den Medien auch bereits als aussterbender Beruf bezeichnet. Aber es sind auch unsere Fischer, Fischerinnen und Fischer, die Kraft und Zuversicht haben, sich den Herausforderungen zu stellen. Dabei werden wir sie auch zukünftig unterstützen. Die natürlichen Ressourcen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bieten weiterhin die Möglichkeit dafür, Menschen eine Arbeit und eine Perspektive zu geben. Auch die Angler werden weiterhin den Großteil der natürlichen Gewässer bewirtschaften und pflegen, die Jugend für das Naturerlebnis begeistern und so manche gesunde schmackhafte Mahlzeit nach Hause bringen. In Zusammenarbeit und Solidarität der Fischereitreibenden – sie ist notwendiger denn je, auch die Zusammenarbeit mit der Politik.
Und genau das tun wir. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist so oder so ähnlich in verschiedenen Kommunalparlamenten auch schon diskutiert worden – sehr kontrovers, aber auch immer im Interesse der Fischerinnen und der Fischer. Lassen Sie mich bitte zu Beginn erklären, dass auch wir diese rechtswidrige Blockadeaktion von Greenpeace gegen die Hochseefischerei entschieden ablehnen! Ich bin mir sicher, dass die Justiz auch dafür sorgen wird, dass die Gesetze des Landes, welche auch für Greenpeace gelten, angewandt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Rechtsstaat dadurch durchgesetzt wird, so rum, bedarf keiner Feststellung des Landtages. Das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie hat am 27.07. Greenpeace verboten, auf dem Gebiet des Adlergrunds in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee Steine zu versenken. Diese Entscheidung wurde auf Basis des Hohe-See-Einbringungsgesetzes, also Paragraf 4 Satz 1 in Verbindung mit Paragrafen 1, 3 Absatz 4, getroffen. Wir haben es gehört, ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro wurde angedroht.
Aber für die AWZ – auch das haben wir gehört – ist der Bund verantwortlich. Alle Regelungen müssen von der Bundesregierung in Absprache mit den betroffenen An
rainerstaaten getroffen werden. Die EU hat sich auf eine Gemeinsame Fischereipolitik geeinigt und damit wurde die Kompetenz, auch für die kommerzielle Fischerei, an die EU abgegeben. Derzeit, auch das haben wir eben gehört, wird in diesem betroffenen Bereich vornehmlich von Polen und Dänen gefischt. Und selbst wenn Deutschland Regelungen erlassen würde, könnten andere Länder weiterfischen.
Derzeit läuft auf EU-Ebene ein Anhörungsverfahren, welches sehr langwierig ist, mit den Anrainerstaaten, dass die grundberührende Fischerei in Schutzgebieten verboten werden soll. Dem Sachverhalt, dass die Sicherheit der Schifffahrt in diesem Gebiet gefährdet sei, kann auch nicht zugestimmt werden, da die Wassertiefen in dem Bereich zwischen 10 und 25 Metern groß sind. Allerdings – ja, auch das haben wir schon gehört – besteht für die Schleppnetzfischerei schon eine Gefahr, da sich hier die Netze in den Steinen verhaken können. Das Bundesamt für Naturschutz wird entscheiden und verfügen, ob die Steine beseitigt werden müssen. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass dadurch nicht noch mehr Schaden verursacht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer Information des Bundesamtes für Naturschutz nach – als für das Schutzgebiet zuständiger Naturschutzbehörde – ist das Versenken der Steine kontraproduktiv und verändert die Meeresbiotope in unzulässiger Weise. Das BfN räumte auch ein, dass die Fischerei in dem Gebiet ein massives Problem sei. Regelungen könnten jedoch nur im EU-Kontext, in Abstimmung mit den Anrainerstaaten, getroffen werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Riffstruktur sind demnach vorgesehen. Dafür sei aber auch eine ausführliche Planung von Steinschüttungen in Riffbereichen und nicht in einer ungeplanten Ablage von einzelnen Steinen auf einer Sandbank notwendig. Ihrem Antrag können wir nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Darauf gibt es nichts zu erwidern.
Wir haben alles gesagt. Wir sind dafür nicht zuständig! Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständigen Stellen,
und zwar, das ist der Bund! Nehmen Sie es mit für Ihre Kollegen im Bundestag! – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Geschichte der Nationalparks in Mecklenburg-Vorpommern ist“ in der Tat „eine Erfolgsgeschichte und zugleich eine Verpflichtung für unser Bundesland.“, so schreiben Sie in Ihrem Antrag. Dem, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, kann ich voll und ganz zustimmen. Der Erfolg jedoch ist nicht nur auf die drei Nationalparks beschränkt, sondern umfasst alle Großschutzgebiete, wir haben es gehört, die drei Nationalparks, die drei UNESCO-Biosphärenreservate und die sieben Naturparks. Die Naturschutzgebiete dieser drei Kategorien werden bundesweit als Nationale Naturlandschaften bezeichnet. Was die beantragte Feststellung, Geschichte der Nationalparks als Erfolgsgeschichte und so weiter betrifft, liegt es auf der Hand, dass unsere Nationalparks auch bereits ohne eine entsprechende Feststellung durch den Landtag einhellig entsprechend anerkannt und wertgeschätzt werden. Wir haben das auch heute gehört. Ich glaube, das kann uns auch niemand abstreiten, also auch ohne die jetzt eingeforderte zusätzliche Beteuerung durch den Landtag.
Weiterhin heißt es, dass eine deutliche Verstärkung der Personalausstattung der Parks gefordert wird. Allerdings bleibt hierbei unbestimmt, in welchem Umfang der Personalaufbau vorgenommen werden soll. Offenbar wird hier eine undifferenzierte Aufstockung im Personalbereich verlangt, ohne dass es vielleicht in dem einen oder anderen Bereich einen Bedarf gibt. Der erforderliche Finanzbedarf wird im Antragstext nicht beziffert. Wie es damit weitergehen kann oder soll, das haben wir vom Minister gehört.
Im Antragstext zur Finanzausstattung der Großschutzgebiete und Nationalparks wird unterstützt, dass die gegenwärtige Ausstattung überhaupt keine fach- und sachgerechte Aufgabenwahrnehmung gewährleistet. In dieser Absolutheit kann das natürlich nicht gesagt werden. Und wir kennen immer wieder diese Rufe, es kommt zu spät,
es kommt zu wenig, es ist nicht von Dauer. Mehr geht immer, das ist klar, und der Minister hat die Vorstellungen und Wünsche auch auf seinem Wunschzettel mitgenommen und wir können sicher sein, dass es da auch zu Veränderungen kommt.
Schlussendlich kann auch der Forderung nach der Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe nicht ge- folgt werden. Auch hier wird versäumt darzulegen, aus welchem Grund Großschutzgebiete und Nationalparks über diesen Zusammenhang hinaus weiter zu stärken sind. Und wiederum verwendet der Antragstext die Vorannahme beziehungsweise Unterstellung, dass Groß- schutzgebiete und Nationalparks ohne die Maßnahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe in keinem Fall ihrer Bedeutung für die Entwicklung des Landes noch weiter gerecht werden können.
Der Minister hat die erfolgreiche Arbeit der Nationalparks erläutert. Burkhard Lenz ist auch in seinem Beitrag darauf eingegangen und hat auch die Zusammenarbeit der Ministerien noch einmal hervorgehoben, die ja bereits aktuell existiert. Die in der Vergangenheit bereits getroffenen Maßnahmen waren ohne Weiteres in der Lage, die Großschutzgebiete und die Nationalparks zu stärken. 30 Jahre Erfolg, das kann ja niemand absprechen, wobei,
wobei im Antrag offen beziehungsweise unbestimmt bleibt, was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, in diesem Zusammenhang unter „stärken“ beziehungsweise unter der Bedeutung für die wirtschaftliche Landesentwicklung „noch gerechter zu werden“ verstehen. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist aus unserer Sicht, welchen Grund es sich bei „noch gerechter zu werden“ im Unterschied zu „gerecht werden“ überhaupt ein erstrebenswertes Ziel sein soll. „Noch gerechter zu werden“ erinnert uns an die berühmten mehr als hundert Prozent.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Hinweis sei mir noch gestattet. Wir haben gestern den Strategiefonds verabschiedet und in diesem sind, auch da hat der Minister schon darauf hingewiesen, unter dem Titel „Grünes Band“ 300.000 Euro auch für die Biosphärenreservateschutzgebiete eingestellt. Dafür ist dieses Geld, und ich glaube, das ist doch sehr gut angelegtes Geld. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beeindruckende Zahlen haben wir gehört vom Petitionsausschuss über das Jahr 2019. Ich habe die große Ehre, seit November vergangenen Jahres in diesem Ausschuss mitarbeiten zu dürfen, und bin sehr beeindruckt von dem, was ich dort erlebt habe, erleben durfte, zum einen die Zusammenarbeit natürlich innerhalb des Ausschusses, aber eben auch die Themen, die uns dort ja beschäftigen, mit denen wir arbeiten.
Wir haben gehört, dass in vielen Fällen, 41 Fälle, dem Anliegen der Petenten entsprochen werden konnte, Teilerfolge in der Zusammenarbeit mit Behörden erzielt werden konnten. 26 Petitionen sind, wir haben das gehört, an die Landesregierung, 14 an die Landtagsfraktionen überwiesen worden und 3 Petitionen zur Erwägung mit Inhalten an die Landesregierung. Zum Beispiel das Thema Mühlendammschleuse in Rostock ist ein wichtiges Thema gewesen, die Arbeitsweise eines Jugendamtes im Zusammenhang mit der Wahrnehmung zum gerichtlich festgestellten Umgangsrecht, aber eben auch naturschutzrechtliche Themen, zum Beispiel die Ausbaggerung in einem Naturschutzgebiet.
Viele dieser Eingaben wurden in bestimmten Verfahren entsprechend der Geschäftsordnung des Landtages, des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes sowie der Landesverfassung beschlossen und durchgeführt. Dieses besondere Verfahren zeichnet uns hier in MecklenburgVorpommern in hervorragender Weise aus, hat eine gute Tradition und auch eine gute Erfolgsquote. Alles in allem haben die Mitglieder des Ausschusses viele Hunderte Dokumente in den Petitionsakten gelesen und sind zu Besichtigungen vor Ort der Petenten gefahren, ja, an den Ort der Petenten gefahren, um sich selbst ein Bild von den Sorgen und Nöten der Menschen zu machen. Diese beeindruckenden Zahlen sind dem Fleiß der Akteure zuzuordnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder von Ihnen hat sicherlich erkannt bei den Themen, dass Sie diese auch in den Ausschüssen diskutieren. Sie in den Ausschüssen haben vorwiegend mit der Entscheidung oder Entstehung und Evaluierung von Gesetzen zu tun und wir hingegen erhalten Hinweise, wie diese sich dann letztendlich vor Ort auswirken. Daher laden wir Sie auch immer wieder gern ein, sich intensiv mit den Überweisungen des Petitionsausschusses zu beschäftigen. Wir können von den Hinweisen der Bürgerinnen und Bürger sehr viel lernen.
Sie konnten sich heute einen guten Eindruck von der Wichtigkeit der Arbeit des Ausschusses machen. Mecklenburg-Vorpommern, ich sagte es, blickt auf eine lange
überparteiliche Tradition im Umgang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zurück. Ich halte das Petitionswesen, so, wie es in Mecklenburg-Vorpommern gelebt wird, für modern. Es stellt die Menschen in den Mittelpunkt, und das, finde ich, ist das Wichtige.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Tätigkeitsbericht. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst erst mal danke ich für die sachliche Diskussion.
Und, lieber Kollege Weiß, Rückenwind ist nie verkehrt,
wenn wir etwas gemeinsam erreichen wollen, und das auch noch für unsere eigene Landesregierung.
Ich glaube, dass es ein guter Antrag ist. Und ich bitte bereits jetzt schon mal zu Beginn meines Redebeitrages, dass Sie uns dabei dann unterstützen.
Ja, es geht hier um zwei Betriebe in Sassnitz, Rügen Fisch und Euro-Baltic. Sie sind zwei der größten Fischverarbeitungswerke in Europa. Wir haben es gehört, Euro-Baltic verarbeitet nach eigenen Angaben 50.000 Tonnen jährlich und davon 40.000 Tonnen, wir haben es auch schon gehört, aus britischen Gewässern. Unser Antrag zielt halt darauf ab, dass diese Fangmengen nicht wegbrechen. Alternative wäre, auch das haben wir gehört, Nordseehering außerhalb britischer Gewässer zu fangen. Allerdings ist dieser Aufwand wesentlich größer, da der Hering dort nicht so dicht steht.
Bis zum Ende des Jahres haben wir noch eine Übergangsfrist. Auch hier sind wir optimistisch, dass es zu einer Lösung kommen wird, einem Abkommen, das die Bewirtschaftung der gemeinsamen Fischbestände in der Nordsee festschreibt. Es müssen Fangquoten für die einzelnen Fischarten für Großbritannien und die EU festgelegt werden, ebenso die Zugangsberechtigung für die Fischereifahrzeuge. Kommt es nicht, das Abkommen, auch das haben wir gehört, ist es nicht mehr möglich, dass wir in britischen Gewässern fangen können.
Aber es sind eigentlich die britischen Fischer, die gute Gründe hätten, diesen Kompromiss zu finden oder für ihn zu kämpfen, denn auch hier haben wir gehört, der europäische Absatzmarkt ist der eigentlich für sie größte. Burkhard Lenz sagte es vorhin in seinem Beitrag. Deshalb muss dieses Abkommen an ein Handelsabkommen geknüpft werden, der Zugang Großbritanniens zum europäischen Markt davon abhängig gemacht werden, dass europäische Schiffe weiterhin in britischen Gewässern fischen dürfen. Und noch mal – wir haben die Zahl mehrfach gehört, aber ich glaube, man kann es immer wieder sagen –, 80 Prozent des Heringsfischs kommt aus den britischen Gewässern.
In diesem Bereich der außerordentlichen Wirtschaftszone von Großbritannien darf nach dem Auslaufen der Übergangsregelung nicht mehr gefischt werden. Davon betroffen wären auch drei Fischfangschiffe aus den Niederlanden mit Sitz in Sassnitz sowie zwei größere Kutter der Erzeugergemeinschaft Nord- und Ostsee. Diese Schiffe machen übrigens 40 Prozent ihres Umsatzes mit Nordseehering. Als Alternative gäbe es noch die norwegischen Fanggebiete.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Angaben der Betreiber – und ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt – wären mit Schließung des Werkes 230 Jobs infrage gestellt sowie weitere 200 bei Dienstleistern in der Region. Und für sie ist dieser Antrag auch. Deswegen bitten wir Sie um Zustimmung, bitten wir um Rückenwind für die Regierung, bitten wir um Rückenwind für die Verhandlungen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! „Das Klimapaket und seine Auswirkungen auf unser Land“ ist das Thema der AfD-Fraktion. Es ist ein Thema, welches vor ziemlich genau drei Jahren bereits schon mal hier im Haus diskutiert wurde und wo mein geschätzter Kollege da Cunha unter der Überschrift „Risiken und Auswirkungen der Energiewende“ dazu gesprochen hat.
Ich greife zu Beginn den Aspekt auf, der damals auch angesprochen wurde, Zitat Philipp da Cunha: „Unsere Landwirtschaft wird sich auf wärmere und trockenere Jahre, vor allem im Osten des Landes, einstellen müssen.“ Ende des Zitats. Sie dürfen gerne einmal mit Landwirten im Land sprechen, aber auch gern mit unserem Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus, wie sich das Thema Trockenheit in den letzten Jahren entwickelt hat und darüber hinaus auch, wie die Prognosen für dieses Jahr aussehen, Stichwort „Bodenfeuchte“. Warum wir wissen, dass das bereits Auswirkungen der Erderwärmung sind? Weil es genau diese Folgen sind, die uns die Klimamodelle für eine wärmere Erde vorhersagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Folgen der menschengemachten Erderwärmung sind längst da. Die Folgekosten der Erderwärmung – finanziell wie an Menschenleben – werden immens sein, wenn wir nicht politisch entschlossen handeln. Um es vorwegzunehmen: Vollumfänglich zufrieden mit dem Klimapaket sind wir als SPD-Fraktion auch nicht, aber wir stellen fest, dass das Klimapaket auch in M-V deutlich besser ist, als Sie es heute dargestellt haben.
Nach der Verabschiedung des Klimapaketes war einer der Hauptkritikpunkte der Kollegen der AfD die Einführung des CO2-Preises, wir haben es auch heute gehört. Ihr Argument ist es, dass ein CO2-Preis nur alles teurer macht, ohne dass eine einzige Tonne CO2 eingespart würde. Das stimmt aber so nicht, denn Ihre Annahme geht ja davon aus, dass genau dann die Menschen jetzt nichts mehr tun, wenn das alles so bleibt, wie es heute ist. Eine solche Sichtweise ist aber naiv und verkennt komplett die Steuerungsentwicklung des Preises in einem freien Land.
Oder anders ausgedrückt: Die Kritik am CO2-Preis belegt, dass die AfD bei der Wirtschaft und der Funktionsweise des Marktes hier und da vielleicht noch Nachholbedarf hat.
Wir haben bereits heute für alle Anwendungen, bei denen CO2 ausgestoßen wird, auch CO2-freie Alternativen. Das Problem ist, dass diese Alternativen noch hier und da deutlich teurer sind. Aber der CO2-Preis fällt doch nur dort an, wo auch tatsächlich CO2 ausgestoßen wird.
Produkte, bei denen CO2 ausgestoßen wird, diese werden teurer, Produkte ohne CO2-Ausstoß logischerweise nicht. Wenn ich also jetzt ein CO2-haltiges Produkt verteuere, dann wird im direkten Vergleich das Produkt ohne CO2-Ausstoß wirtschaftlich attraktiver.
Von dem Produkt ohne CO2-Ausstoß wird dann auch mehr nachgefragt,
sodass der Preis dieses Produkts,
das vorher oft ein Nischenprodukt war, ebenfalls sinkt.
Der Stromsektor ist zwar im Klimapaket explizit ausgenommen, aber nur, weil es mit dem Zertifikatehandel bereits die CO2-Abgabe gibt. Wenn ich im Strompreissektor der Einfachheit halber für die Tonne 25 Euro annehme, dann verteuert sich der Strom im Durchschnitt um 1 Cent pro Kilowattstunde. Schaut man genauer hin, stellt man fest, dass der Strom aus einem Braunkohlekraftwerk um 3 Cent pro Kilowattstunde teurer würde, Strom aus Wind, Solar, Biomasse oder Wasserwirtschaft aber überhaupt nicht.
Laut der aktuellen Berechnung des Bundesfinanzministeriums sinkt der Strompreis ab 2021 bereits um 2 Cent.
Der Preis verschiebt sich also,
die Attraktivität des Marktes in Richtung der CO2-freien Alternativen.
Und an dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis, dass man auch einmal der SPD Danke sagen kann, dass es jedem Bürger und jeder Bürgerin bei uns im Land möglich ist,
ihren Stromanbieter zu wählen, denn das haben wir ab 1998 eingeführt.
Und wenn dann noch, und wenn dann noch die im Klimapaket festgehaltene Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger im direkten Umkreis von Windkraftanlagen kommt, dann haben wir im Strombereich zumindest hier bei uns im Land die besten Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Natürlich wissen wir, dass im Bereich der Mobilität es noch nicht so gut aussieht.
Mecklenburg-Vorpommern ist ein Pendlerland, und gerade im ländlichen Raum haben unsere Pendler oftmals keine Alternative zum eigenen Pkw. Beim Kleinwagen mit Benzinmotor werden die Mehrbelastungen auf 100 Kilometer und dem Einstiegspreis beim CO2 bei knapp 30 Cent liegen. Rechnen wir mal die 30 Cent aufs ganze Jahr mit 45 Kilometern einfache Strecke zum Arbeitsplatz, dann ergeben sich Mehrausgaben von rund 60 Euro pro Jahr. Fahre ich ein besonders umweltschädliches Auto, dann erhöht sich das schon mal auf 120 Euro. Und genau aus diesem Grund ist ja im Bereich der Mobilität auch besonders berücksichtigt worden, die Pendlerpauschale zu erhöhen: ab dem 21. Entfernungskilometer, also für längere Strecken, um 5 Cent pro Kilometer, ab 2024 3 Cent mehr, dann auf insgesamt 38 Cent. Und wir schaffen für Menschen mit geringem Einkommen, die von der Pendlerpauschale nicht profitieren können, eine Mobilitätsprämie.
An dieser Stelle möchte ich auch gern auf die Diskussion zum Azubi-Ticket hinweisen. Ich denke, hier geht die Diskussion in die richtige Richtung. Hier haben wir noch Diskussionsbedarf, aber ich denke, das ist der richtige Ansatz.
Trotzdem müssen wir perspektivisch auch die Alternativen zum Pkw verbessern. Wir brauchen einen starken und gut aufgestellten ÖPNV. Ich stelle fest, dass da die Landkreise und die kreisfreien Städte als Träger des ÖPNV mit ganz unterschiedlichem Tempo unterwegs sind. ÖPNV,
ÖPNV als eine echte Alternative zum Auto muss einfach eine dichte Taktung, gute Erreichbarkeit und Flexibilität ermöglichen. Dass Fernfahrten mit der Bahn und auch die BahnCard dank Klimapaket günstiger werden, das begrüßen wir, aber auch hier sehen wir noch Nachholbedarf, denn noch immer sind Flugreisen im direkten Vergleich meist billiger und deutlich schneller.
Ein Bereich, in dem ich noch große Probleme sehe, ist der Bereich des Heizens. Wenn wir zum Beispiel beim Heizen ein Einfamilienhaus mit Erdgasheizung nehmen, circa 100 Quadratmeter, energetisch eher suboptimal aufgestellt, dann ist man schnell bei 20.000 Kilowattstunden Heizenergie pro Jahr, die man benötigt. Durch die Einführung des CO2-Preises ergeben sich für ein solches Haus Mehrkosten von 120 Euro im Jahr. Steigt der CO2-Preis dann perspektivisch auf die 60 Euro,
dann sind es etwa 290. Das wären Kostensteigerungen – zugegebenermaßen – von knapp einem Viertel gegenüber heute. In so einem Haus aber sind dann energetische Sanierungen durch die Preissteigerung hoch attraktiv. Bestandteil des Klimapaketes ist daher auch die Ausweitung der Förderprogramme beziehungsweise der Tausch von alten Ölheizungen zur energetischen Sanierung. Die Ministerpräsidentin hat darauf hingewiesen.
Hinzu kommt auch, dass es für die nächsten Jahre ein spezielles Steueranreizprogramm gibt. Über die Jahre also rechnet sich Sanierung. Selbst, wenn Sie das beschriebene Haus nur auf einen Verbrauch von 75 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr optimieren, wäre das in den meisten Fällen bald eine Einsparung von über 900 Euro im Jahr. Und was wir nicht vergessen dürfen, die ganzen Arbeiten werden in der Regel von Firmen ausgeführt, die aus der Region kommen, also auch hier Klimaschutz als Wirtschaftsfaktor.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eins möchte ich am Ende meines Redebeitrags gerne noch erwähnen. Das langfristige Einnahmeziel aus dem CO2-Preis beträgt 0 Euro. Sie haben richtig gehört: 0 Euro, denn das Ziel mit dem CO2-Preis, was damit verbunden ist, ist, dass wir perspektivisch die Emissionen in Deutschland aus fossilen Energien auf null drücken werden.
Und egal, wie hoch ein Preis ist, wenn man diesen dann mit null multipliziert, kommt null heraus.
Ich hätte auch zum Thema Erderwärmung und ihre Folgen, aber auch zur Energiewende ausführen können, aber das ist hier im Haus schon oft genug getan worden. Ich kann da nur empfehlen, sprechen Sie mit den Unternehmen in unserem Land, sprechen Sie mit unseren Stadtwerken und Stromversorgern! Wir wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern als Land zum Leben heute wie auch für die kommenden Generationen erhalten bleibt. Wir wollen, dass für unsere Kinder und Kindeskinder es hier im Norden gut zum Leben ist. – Herzlichen Dank.