Gerd Ludwig Will
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Frau Ministerin, trifft es zu, dass sowohl die Heimaufsicht als auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei Prüfungen festgestellt haben, dass zwischen der Höhe der Vergütung und der Pflegequalität kein Zusammenhang herzustellen ist?
Frau Ministerin, ich möchte zunächst noch einmal auf den Bereich der Zahnärzte zurückkommen. Sind Meldungen der AOK zutreffend, dass sich der jüngste Zahnärzteabrechnungsskandal dramatisch ausweitet und bisher schon über 50 Labore betroffen sein sollen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits zum zweiten Mal unternimmt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier den Vorstoß, Niedersachsen zum Experimentierfeld in der geplanten Modulation zu machen und auf Kosten des eigenen Bundeslandes - wie bereits im Februar die eigene Ministerin in Berlin zu unterstützen. Dabei sind Absicht und Zielsetzung der Modulation in weiten Bereichen bereits abschließend diskutiert. Trotzdem werden sie hier immer wieder neu aufgekocht. Dieser Entschließungsantrag ist nach unserer Auffassung eigentlich überflüssig.
Die Umsetzung der Modulation zum 1. Januar 2003 ist auch für Niedersachsen ein wichtiger zukünftiger Baustein einer nachhaltigen Agrarpolitik und wird die Stärkung ländlicher Räume zur Folge haben. Die Ergänzung der bisherigen Agrarförderung für Leistungen der Landwirtschaft zur Verbesserung der Umwelt, für eine nachhaltige ländliche Entwicklung und z. B. für artgerechte Tierhaltung als zweite Säule der Förderung ist eine große Chance für Niedersachsen.
Ich will hier ausdrücklich die aktive Rolle unseres Ministers im Bundesrat und in der Agrarministerkonferenz loben, denn ohne den entschiedenen Einsatz der Niedersächsischen Landesregierung wären wir heute noch bei einer Absichtserklärung oder einer Lösung, die massiv zulasten der Finanzen des Landes hätte umgesetzt werden müssen, wenn wir den Vorschlägen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefolgt wären.
Noch einmal zum Hintergrund der Verhandlungen auf Bundesebene: Gemeinsam mit der Bundeslandwirtschaftsministerin diskutiert derzeit der Planak die Fördermöglichkeiten im Agrarumweltbereich, die von der Modulation zugelassen werden. Was Sie heute hier fordern, ist ein darüber hinausgehender Gemischtwarenladen, der Maßnahmen enthält, die nicht verwaltbar sind und die Gefahren einer EU-Anlastung in sich bergen. Sie haben selbst von der Gießkanne gesprochen, Herr Klein. Genau das fordern Sie hier.
Auf Drängen Niedersachsens ist das Modulationsgesetz optimiert worden. Niedersachsen hat sich vehement dafür eingesetzt, dass die Kostenverteilung des nationalen Anteils von nur 20 % bei den Bundesländern liegt, statt der im letzten Antrag der Grünen geforderten 40 %. Für Niedersachsen bedeuten ca. 11 Millionen Euro Mittel für die Startphase der Modulation eine gute Grundlage für den Einstieg in das nationale Modulationsprogramm in den nächsten Jahren.
Schon heute können wir davon ausgehen, dass die Modulation auf EU-Ebene verpflichtend eingeführt wird.
Im Rahmen der Halbzeitbilanz der AGENDA 2000 gilt es, die jetzt ausgehandelten nationalen Modulationsbedingungen sicherzustellen und die Maßnahmen weiter zu entwickeln. Angesichts der EUOsterweiterung kommt dabei der Modulation eine zunehmend wichtigere Aufgabe des Ausgleichs bei der Neuverteilung der Direktzahlungen in der ersten Fördersäule zu. Die Mittel der EU für den Agrarsektor können nicht ständig ausgeweitet werden, sodass gerade bei dem Erweiterungsprozess und dem damit verbundenen Wettbewerb der Modulation eine immer größere Bedeutung zukommen wird.
Die für die nationale Modulation angedachten Förderbereiche reichen für den Einstieg in das neue Programm zunächst völlig aus. Es geht doch darum, erst einmal Erfahrungen zu sammeln und geeignete Maßnahmen zu erproben. Allerdings werden die Bereiche Wiederaufforstung und Altersruhegeldregelungen im Rahmen der Modulation derzeit aus Sicht der SPD-Fraktion ebenfalls kritisch gesehen.
Vor diesem Hintergrund ist der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen völlig überflüssig und kommt außerdem viel zu spät, weil er größtenteils Bestand der fertigen Konzepte ist bzw. zu Einschränkungen in den möglichen Umsetzungen führen würde, die wir nicht wollen, zumal abzuwarten bleibt, wie die Mittel, die für die Modulation zur Verfügung stehen, national überhaupt abgerufen werden.
Es wäre kontraproduktiv, heute etwas auszuschließen, was morgen möglicherweise als Erfolg im Programm steht.
Sie wenden sich in Ihrer Entschließung ausgerechnet gegen Veränderungen und damit Entlastungen in den Veredelungsgebieten. Gerade die Antragsteller müssten hier doch vorne mitmarschieren, wenn es um die Reduzierung der Viehbestände in den Veredelungsgebieten geht. Ein solcher Schritt hat zumindest zur Folge, dass über einen gewissen planbaren Zeitraum die Reduzierung der Gülle, die Stilllegung veralteter, nicht dem heutigen Stand der Tierhaltung entsprechender Anlagen und nicht zuletzt auch die deutliche Reduzierung der Bestandsdichte erreicht werden können.
Sie beklagen die Möglichkeit des gleichzeitigen Ausbaus von Tierhaltungsanlagen. Der weitere Neu- und Ausbau von Anlagen richtet sich jedoch nach den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der TA Luft. Hier sind neue Grenzen vorgegeben, die in Zukunft zu Veränderungen führen werden und weitere Bestandserhöhungen in Bereichen mit hoher Viehdichte erschweren dürften. Das spricht also nicht gegen den Einsatz des Instruments der Modulation bei der Bestandsreduzierung. Allenfalls sollte man darüber nachdenken, wie viele Mittel von den zur Verfügung stehenden 11 Millionen Euro in die Viehbestandsreduzierung und wie viele in andere Programmbereiche fließen sollen.
Modulation ist ein freiwilliges Angebot an die Landwirtschaft als vertragliche Regelung mit den Betrieben. Nutzen wir den Einstieg, sammeln wir Erfahrungen! Dann kann in Zukunft auch sinnvoll über Veränderungen und damit eine Weiterentwicklung gemeinsam nachgedacht werden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der ländliche Raum befindet sich im Umbau. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft trägt dazu bei, dass sich der ländliche Raum verändert. Jähr
lich geben ca. 3 % der landwirtschaftlichen Betriebe auf. Immer weniger Landwirte versorgen immer mehr Konsumenten. Das hat dazu geführt, dass die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten rückläufig ist. Der Anteil beträgt im ländlichen Raum sogar nur noch 5 bis 10 %.
Die Auslöser dieser Entwicklung sind vielfältig: technischer Fortschritt, Verbesserung der Agrarstruktur, Rationalisierungsdruck durch einen stark konzentrierten Lebensmittelhandel, EG-Agrarreformen und Welthandelsrunden. Auch in Zukunft ist eine Umkehrung dieses Trends nicht zu erwarten.
Als Fazit dieser Entwicklung muss man sicherlich feststellen, dass die Landwirtschaft heute ein wichtiger, aber keineswegs der wichtigste Faktor im ländlichen Raum ist. Sie ist nicht mehr wie früher in der Lage, allein die Lebensfähigkeit ländlicher Räume zu garantieren. Sie wird nicht umhinkommen, sich auf Veränderungen in der Gesellschaft einzustellen.
Die gemeinsame europäische Agrarpolitik hat dieses Fazit längst gezogen und darauf reagiert. Mit der Agenda 2000 wurde eine Agrarreform beschlossen, die sich nicht ausschließlich in einer produktionsbezogenen Sektorpolitik erschöpft, sondern die erstmals eine raumbezogene Politik beschreibt, die als zweite, gleichberechtigte Säule im Rahmen der Reform eingeführt wurde.
Durch die Absenkung der EU-Marktstützungspreise ist eine Ausrichtung der Agrarpolitik in Richtung Markt- und Umweltorientierung eingeleitet worden. Die ländliche Strukturpolitik erhält größeres Gewicht. Somit kann Wertschöpfung im ländlichen Raum behalten werden, wodurch das Leben auf dem Lande insgesamt gestärkt wird. Dieses von der Landesregierung aufgelegte Programm, das unter dem Namen PROLAND bekannt ist, sieht weitreichende Förderungen für den ländlichen Raum vor.
Meine Damen und Herren, zunächst ist die Verbesserung der Produktionsstrukturen in der Landwirtschaft mit den vor- und nachgelagerten Bereichen zu nennen. Deutliche Akzente liegen in der Diversifizierung der Land- und Forstwirtschaft, in der Verbesserung des Energieeinsatzes in der Landund Forstwirtschaft und in der Verbesserung von Tierschutzbelangen.
Die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung sind ein weiterer großer Förderblock. Hierunter fallen
neben Maßnahmen zur Erhaltung des Dorf- und Landschaftsbildes z. B. ländlicher Wegebau Flurbereinigung und das Dorferneuerungsprogramm. PROLAND wurde darüber hinaus um die Handwerks-, Tourismus- und Kulturförderung erweitert, um die regionalen Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten zu stärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach knapp zweijähriger Laufzeit des Programms halten wir es deshalb für sinnvoll und erforderlich, eine erste Zwischenbilanz für das PROLAND-Programm zu ziehen. Dies erscheint auch deshalb notwendig, weil durch die veränderte Schwerpunktbildung in der Landwirtschaft, nicht zuletzt auch durch die BSE-Krise ausgelöst, eine Modifizierung des strategischen Ansatzes des PROLAND-Programms erforderlich werden könnte. Deshalb haben wir in unserer Großen Anfrage an die Landesregierung drei Grundsatzfragen mit Detailfragen gestellt: erstens gegenwärtiger Abwicklungsstand des Programms PROLAND, zweitens bisherige Ergebnisse des PROLANDProgramms, drittens Notwendigkeit eines Wechsels des strategischen Ansatzes durch die veränderte Schwerpunktbildung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage liegt vor, und wir sagen Danke. Nunmehr möchte ich auf einige Schwerpunkte eingehen.
Zum ersten Bereich, zum gegenwärtigen Abwicklungsstand. Durch die hohe Mittelfreisetzung leistet PROLAND einen wirksamen Beitrag zur Stärkung des Agrar- und Forstsektors, zur Verbesserung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums, zum Schutze der Umwelt und zur Sicherung des ländlichen Kulturlebens. Bereits in den ersten beiden Haushaltsjahren wurden PROLAND-Maßnahmen von mehr als 300 Millionen Euro gefördert. Das Programm wurde in Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen erstellt und hat deshalb auch eine besonders gute Resonanz und Akzeptanz gefunden. Niedersachsen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern schon im Jahre 2001 von einer Mittelaufstockung profitiert, da andere Bundesländer ihre Budgets nicht voll genutzt haben, sodass die Mittel umverteilt werden konnten. Leider schränkt das Verbot der Mittelübertragung zwischen den Haushaltsjahren den flexiblen Einsatz gerade mehrjähriger Investitionen oder Investitionsvorhaben die Chance einer optimalen Wirkung von PROLAND ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum zweiten Teil. PROLAND setzt wirksame Akzente für die notwendige Ausrichtung der Agrarpolitik auf die Verbesserung der Umwelt-, Tierhygiene- und Tierschutzbelange. Die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hat die Wettbewerbsfähigkeit der Ernährungswirtschaft - nach der Automobilindustrie immerhin der zweitwichtigste Arbeitgeber in Niedersachsen - nachhaltig gestärkt.
PROLAND legt ein besonderes Gewicht auf den Schutz der Umwelt und honoriert eine umweltverträgliche Wirtschaftsweise der Landwirtschaft im Rahmen seiner Agrarumweltmaßnahmen. Die Größe der ökologisch bewirtschafteten Fläche hat sich seit 1996 in Niedersachsen von 21 000 ha auf 43 000 ha verdoppelt. Die Anzahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe hat sich im gleichen Zeitraum von 503 auf 859 erhöht.
Das alles hätte sich ohne Begleitung des Landes durch Förderung wesentlich langsamer entwickelt, vielleicht auch gar nicht entwickelt. Gerade für die Erschließung des ländlichen Raums im Bereich Kultur- und Tourismusförderung wurden die Ansätze mit EU-Mitteln kräftig aufgestockt. Damit wurden zusätzliche Einkommensmöglichkeiten geschaffen und Beschäftigungsimpulse gegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer vor Ort in den Regionen, aber auch im eigenen Wahlkreis genauer hinschaut, stellt ein Bündel von Maßnahmen und Umsetzungen des PROLANDProgramms fest, wenngleich durch die breit gefächerte Struktur der Schwerpunkte ganz unterschiedlich beteiligte Bewilligungsstellen zuständig sind. Allein im Bereich der Entwicklung typischer Landschaften verzeichnete z. B. der Landkreis, aus dem ich komme, in den letzten zwei Jahren elf geförderte Projekte mit einem Förderbetrag in Höhe von 1,75 Millionen Euro.
Daneben existieren die vielfältigen Investitionsförderungen, die über Kammern, Bezirksregierungen, Ämter für Agrarstruktur usw. begleitet wurden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum dritten Bereich: mögliche Perspektiven bzw. Modifizierungen und Änderungen des Programms. Natürlich gilt immer der Grundsatz: Never change a winning team.
- Das gilt nicht nur für PROLAND, sondern das gilt auch für die Landtagswahl, lieber Kollege Kethorn.
Angesichts der großen Akzeptanz und der gleichzeitig hohen Wirksamkeit des Programms PROLAND scheint eine grundlegende Änderung zurzeit nicht wünschenswert. PROLAND entspricht mit seiner Förderstruktur inhaltlich dem Gutachten der Regierungskommission „Zukunft der Landwirtschaft - Verbraucherorientierung“.
Das Fazit: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Programms PROLAND auf die ländlichen Räume Niedersachsens und auf die unterschiedlichen Strukturen des Landes und die breit angelegten Förderangebote zeigen nicht zuletzt durch die hohe Mittelausschöpfung, dass es sehr genau den Bedarf, die Interessenlage und die Gestaltungsschwerpunkte in den Regionen trifft. Es zeigt sich, dass PROLAND ein wichtiges Instrument zur Entwicklung ländlicher Räume in Niedersachsen ist, und damit wird der immer wieder vorgetragene Vorwurf der angeblichen Vernachlässigung des ländlichen Raums eindrucksvoll widerlegt. Die bewilligten und bereitgestellten Mittel haben gerade wegen der gewollten Investitionsorientierung vor Ort zusätzliche Wachstumsimpulse und Beschäftigung gefördert. Das schafft neue Lebensund Arbeitsräume und gibt für die Zukunft Chancen zur Weiterentwicklung des ländlichen Raums in Niedersachsen. Das Programm PROLAND hat sich bewährt und ist zukunftsweisend.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klein, der vorliegende Antrag ist eine Farce, und zwar deshalb, weil Sie den Eindruck erwecken wollen, dass die grüne Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Berlin eine grandiose Idee konzipiert hat, und weil Sie das Land Niedersachsen dafür mehrfach zur Kasse bitten wollen.
Modulation bedeutet Umwandlung von Direktzahlungen, die zweite Säule der Agrarpolitik. Die EU lässt Kürzungen um maximal 20 % zu, die z. B. in Agrarumweltmaßnahmen einfließen und von den Nationalstaaten gegenfinanziert werden könnten. Während in Berlin noch von einer symbolträchtigen Kürzung von 20 % geträumt wurde, lag nicht einmal ein konkretes Umsetzungsprogramm vor. Und das zu einem Zeitpunkt,
zu dem viele Rinderhalter auf dem Höhepunkt der BSE-Krise damit eine weitere Einkommenseinbuße von bis zu 20 % hinnehmen sollten.
Da Niedersachsen als Flächenagrarland stark betroffen ist, sind die Initiativen unseres zuständigen Ministers auf Bund-Länder-Ebene ausdrücklich zu begrüßen, um bei der Modulation einen sinnvollen Rahmen zu schaffen. Niedersachsen hat konstruktiv an den Lösungen gearbeitet, zumal die Länderverwaltungen für die Einziehung und die Verteilung der Prämien zuständig sind. Daher sind auch die Eckpunkte des jetzt im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Modulationsgesetzes aus Niedersachsen gekommen, z. B. die 2 % Kürzung der Prämien oder auch die Sockelsicherung von 10 000 Euro.
Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Haupterwerbsbetrieb mit 13 400 Euro Jahreseinkommen durchschnittliche Kürzungen von 70 Euro. Ich meine, das ist verkraftbar.
Das ist ein guter Anfang für ein wichtiges politisches Instrument, das auch wir wollen und das mit diesen Eckdaten auch Zustimmung im Berufsstand findet. Mir sind jedenfalls keine Proteststürme bekannt. Die Akzeptanz ist beim Einstieg sehr wichtig, da der Modulation in Zukunft eine stei
gende Bedeutung - auch im Hinblick auf die Osterweiterung - zukommen wird.
Gerade deswegen ist es so wichtig, jetzt einen verträglichen Einstieg zu finden.
Nun, da von der Ministerin eigentlich nicht mehr allzu viel Arbeit zu leisten ist, kommt ein Gesetzentwurf, der die Länder, was Gegenfinanzierung, Verwaltungsaufwand und Risikoeinstufung betrifft, zur Kasse bittet. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist keine Blockade oder Bremse, wie von Ihnen vorhin dargestellt, sondern sie ist notwendig, damit Schaden für das Land verhindert wird.
Es geht erstens um die Begrenzung der Kürzungen im Rahmen der Modulation auf die Flächenausgleichszahlungen und Tierprämien, zweitens um die Anhebung des Bundesanteils an der 50-prozentigen nationalen Kofinanzierung der Modulationsmittel auf 80 % und um die Senkung des Landesanteils auf 20 %. Es geht drittens um die Anlastungen der EU selbst bei geringfügigen Fehlern zulasten des Bundes. Herr Klein, die Vertretung dieser Landesinteressen sollte auch Ihr Auftrag als Abgeordneter sein und nicht, die politischen Früchte für Ihre Bundesministerin einzufahren.
Die durch die Einschaltung des Vermittlungsausschusses eintretende geringfügige Verzögerung ist für die Einführung der Modulation selbst ohne Belang, da diese ohnehin, wie Sie selbst gesagt haben, erst für das Jahr 2003 vorgesehen ist. Es gilt auch hier der Grundsatz: Verlässliche Regelungen und eine akzeptable Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern haben allemal Vorrang vor übereilten schnellen Schritten zum Schaden des Landes Niedersachsen. Diesen wollen wir nicht. Für uns gilt: Qualität vor Tempo.