Isolde Saalmann
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestiegene Anforderungen - unzureichende Mittel. So versucht die CDU-Fraktion die Situation der niedersächsischen Hochschulbibliotheken zu charakterisieren.
Diese Beschreibung trifft kaum auf unsere Bibliotheken zu, sondern viel eher auf die Opposition selbst; denn diese Große Anfrage war ein völlig unzureichendes Mittel, um evtl. die Regierung in die Ecke stellen zu wollen. Mit dieser Intention Ihres Antrages haben Sie es bestimmt nicht geschafft.
Frau Mundlos, der erste Satz Ihrer Großen Anfrage lautet:
„Die Situation der wissenschaftlichen Bibliotheken in Niedersachsen hat sich weiter verschlechtert.“
Das ist die übliche Art und Weise der Opposition, alles, was hier im Land ist, schlecht zu machen
und dadurch nach außen zu signalisieren: In diesem Lande wird überhaupt nichts getan, und
kommt bitte auf keinen Fall nach Niedersachsen, weder zum Studieren noch um eine akademische Laufbahn einzuschlagen! Bleibt bitte alle woanders und kommt nicht hierher!
Frau Mundlos, wenn Sie wirklich an einer Antwort interessiert gewesen wären, dann hätten Sie geschrieben: Hat sich die Situation der niedersächsischen Bibliotheken weiter verschlechtert? - Sie wollten offensichtlich gar nichts über die Situation wissen. Ich kann mir vorstellen, dass Ihnen die fundierte Beantwortung der Frage und das, was der Minister soeben ausgeführt hat, gar nicht gut in den Kram passt; denn Sie wollten es ja eigentlich anders haben.
- Nein. Das weiß ich doch; denn sonst hätte sie ja nicht so gefragt. Die Frage ist doch eindeutig negativ gestellt.
Meine Damen und Herren, in der Großen Anfrage bezieht sich die CDU-Fraktion auf eine Stellungnahme des Niedersächsischen Beirats für Bibliotheksangelegenheiten aus dem Jahre 1994, und das ist immerhin acht Jahre her. Sie tut damit so, als wenn in den vergangenen acht Jahren im Bereich der Informationsversorgung nichts passiert wäre.
Nun muss man sich einmal vorstellen: Damals - also 1994 - gab es ungefähr 4 Millionen Rechner, die über das Internet miteinander verbunden waren. Heute sind es schätzungsweise bis zu einer Milliarde. Trotzdem meint die CDU-Fraktion, es hätte sich im Laufe dieser Zeit in unseren Bibliotheken gar nichts getan, sondern diese Entwicklung wäre spurlos an ihnen vorbeigegangen. Frau Mundlos, in Niedersachsen schlafen weder die wissenschaftlichen Bibliotheken noch die Bibliotheken an den Hochschulen auf den Bäumen, und genauso wenig die Landesregierung.
Sehr geehrter Damen und Herren, die Attraktivität einer Hochschule ist immer von der Qualität ihrer Bibliotheken maßgeblich abhängig. Frau Mundlos, das haben Sie vorhin ganz richtig gesagt.
Das war schon im 18. Jahrhundert so, als sich die Universität Göttingen - nicht zuletzt dank des legendären Rufs ihrer Bibliothek - zu einem der Zentren der Wissenschaft in Deutschland entwickelte. Diesem Ruf fühlen wir uns auch heute noch verpflichtet. Das geht eindeutig aus der Beantwortung der Großen Anfrage hervor.
Heute stehen die Bibliotheken vor neuen Herausforderungen. Sie müssen die Wissenschaftlerinnen und Studentinnen nicht nur mit gedruckter Literatur, sondern auch mit digitalen Informationen versorgen. Sie müssen angesichts steigender Kosten untereinander sinnvolle Kooperationen eingehen und so effizienter mit ihren Ressourcen haushalten. Sie müssen die Chancen der Digitalisierung alter Bestände nutzen. Das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt.
Meine Damen und Herren, wer die Antwort der Landesregierung liest, kann nur zu einem Ergebnis kommen: Die niedersächsischen Hochschulbibliotheken und die wissenschaftlichen Bibliotheken im Lande sind für diese Herausforderung hervorragend gerüstet. Ich möchte nur einige Beispiele herausgreifen.
- Frau Vockert, Sie haben doch von diesem Thema sowieso keine Ahnung!
Die Landesregierung hat schon früh erkannt, dass vor allem im Bereich der Katalogisierung eine enge Kooperation der Bibliotheken untereinander den Service für die Benutzer verbessern und die Kosten zu senken hilft.
- Es ist eine Tatsache, dass in diesem Parlament jede und jeder ihre und seine Spezialgebiete hat. Frau Vockert weiß z. B. ganz viel über Jugendpolitik, aber ich glaube nicht so sehr viel über wissenschaftliche Bibliotheken.
Inzwischen profitieren mehr als 400 Bibliotheken in sechs Bundesländern - nämlich in den vier norddeutschen Ländern und dazu Sachsen-Anhalt und Thüringen - von dem gemeinsamen Bibliotheksverbund. Das sind die positiven Erfahrungen des Bibliotheksrechenzentrums. Der Verbund ist auf Initiative des Landes Niedersachsen zustande gekommen. Der GBV hat seinen Sitz übrigens in Göttingen. Das ist auch interessant: nicht in einem anderen Bundesland, sondern in Niedersachsen. Der GBV verwaltet den bundesweit größten Bibliothekskatalog, der frei über das Internet zugänglich ist. Dieser Katalog erleichtert nicht nur die Suche nach gedruckter und digitaler Literatur. Er hilft auch, Kosten zu sparen. Das ist auch ein Gesichtspunkt, Frau Mundlos, nicht nur, dass die Zuschüsse steigen, sondern man muss auch erkennen, dass man durch die neuen Medien Kosten sparen kann.
Die durch die Synergieeffekte bei der Verwaltung eingesparten Ressourcen sind wiederum dem Service zugute gekommen. Der Minister Oppermann hat schon erwähnt, dass die Öffnungszeiten um 10 % verlängert worden sind. Frau Mundlos, ich frage mich wirklich, warum es in einer Zeit, wo wir online von zu Hause aus in Kataloge usw. Einsicht nehmen können, unbedingt notwendig ist, dass Bibliotheken rund um die Uhr geöffnet haben. Das ist ein bisschen widersinnig.
Auch die Servicequalität der niedersächsischen Hochschulbibliotheken ist beachtlich. Sie waren beispielsweise Vorreiter bei der Einführung der Online-Fernleihe - also der Bestellung von in der eigenen Bibliothek nicht vorhandenen Büchern über das Internet. Es wäre aber falsch, Frau Mundlos, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Deshalb entwickeln die Bibliotheken ihr Serviceangebot ständig weiter, indem sie z. B. Schneisen in den Informationsdschungel des Internets schlagen oder die Studierenden - wie z. B. in Oldenburg - per Internet-Chat beraten.
Meine Damen und Herren, zahlreiche niedersächsische Bibliotheken nehmen im Rahmen bundesweiter Kooperation Spezialaufgaben wahr. So ist die Technische Informationsbibliothek in Hannover die nationale Fachbibliothek für den Bereich Technik und ihre Grundlagenfächer. Sie bietet damit auch Kunden aus Wirtschaft und Verwaltung wichtige Dienstleistungen an. Mit der Her
zog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel und der Göttinger Staats- und Universitätsbibliothek nehmen gleich zwei niedersächsische Bibliotheken die Funktion einer dezentralen Nationalbibliothek wahr. Die Bibliotheken der TU Braunschweig, der Tierärztlichen Hochschule in Hannover, der Universität Osnabrück und viele weitere sind von der Deutschen Forschungsgemeinschaft damit beauftragt worden, für bestimmte Fachgebiete als Zentralbibliotheken aufzutreten. Das ist nicht nur ehrenhaft, sondern bringt auch zusätzliche Mittel in die Bibliotheken und verbessert so die Literaturversorgung vor Ort. Das kommt in Ihrer Betrachtung überhaupt nicht vor.
- Also, Frau Mundlos, was Sie sagen, ist doch direkt lächerlich. Sie wissen doch ganz genau, dass das Einwerben von Drittmitteln zum Geschäft der Universitäten und selbstverständlich auch zum Geschäft der Bibliotheken gehört.
In den Lesesälen der wissenschaftlichen Bibliotheken stehen inzwischen mehr als 1 000 vernetzte PCs und 770 Anschlüsse für Notebooks zur Verfügung. Die Bibliotheken beziehen mehr als 14 000 elektronische Zeitschriften im Abonnement und verfügten im Jahr 2000 - in der Beantwortung der Großen Anfrage beziehen sich die Zahlen auf das Jahr 2000 - über einen Erwerbungsetat von knapp 52 Millionen DM. Hier ließen sich noch weitere, wirklich beeindruckende Zahlen zitieren. Sie alle belegen, dass die Bibliotheken als Informationszentralen der Hochschulen einen entscheidenden Beitrag zur Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen leisten. Das sollten wir wirklich immer wieder betonen und nicht den Wissenschaftsstandort Niedersachsen hier im Parlament nieder reden.
Meine Damen und Herren, die Bibliotheken bieten für die Wissenschaft moderne Infrastruktur. Doch darin allein erschöpft sich ihre Aufgabe keineswegs. Die Bibliotheken sind auch die wichtigsten Orte, in denen die Zeugnisse des kulturellen Vermächtnisses verwahrt und zugänglich gemacht werden. Auch in diesem Bereich haben die niedersächsischen Einrichtungen viel zu bieten.
So konnte z. B. die Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen vor kurzem ein besonderes Ereignis feiern: Das wertvollste Buch in ihrem Bestand - das Pergamentexemplar der 240-seitigen Gutenberg-Bibel - wurde in das UNESCO-Register „Memory of the World“ aufgenommen. Diese wohl höchste Auszeichnung, die einer Bibliothek zuteil werden kann, war auch eine Ehrung für das ambitionierte Projekt „Gutenberg digital“. Mit Unterstützung der Landesregierung hat die Bibliothek das komplette Werk digitalisiert und ins Internet gestellt.
Auch die anderen Bibliotheken präsentieren ihre Schätze der Öffentlichkeit. Das darf man auch nicht vergessen. So ist die Zahl der kulturellen Veranstaltungen in wissenschaftlichen Bibliotheken gegenüber 1995 um 40 % gestiegen. Diese Vermittlungsaktivitäten sind kein überflüssiger Luxus. Durch sie informieren die Bibliotheken über ihre von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanzierte Arbeit und leisten zudem einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben in Niedersachsen und natürlich auch in den Orten, in denen sie ansässig sind.
Sie sehen, die niedersächsischen Hochschulbibliotheken und die wissenschaftlichen Bibliotheken in Niedersachsen haben die Herausforderung der Wissensgesellschaft nicht nur angenommen, sondern sind auch dabei, sie zu bewältigen. Sie werden sich auch in Zukunft auf unsere Unterstützung verlassen können. Frau Mundlos, vielen Dank, dass Sie diese Anfrage gestellt haben. Jetzt wissen wir alle Bescheid, wie es im Lande wirklich aussieht. Sie können also Ihre Annahmen zurücknehmen.
Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MWK, die die umfangreiche Beantwortung vorgenommen haben. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass ausländische Studentinnen und Studenten nach Niedersachsen strömen. Das ist ein Zeichen dafür, dass unsere niedersächsischen Hochschulen in der Welt in Lehre und Forschung anerkannt werden.
Dass das zu Problemen führen kann, liegt auf der Hand. Allerdings hat sich dieses Problem offensichtlich - wenigstens nach meiner Kenntnis und nach meinen Informationen - so gravierend erst zu Beginn dieses Wintersemesters gestellt. Es sind auch nicht alle ausländischen Studierenden von der Problematik betroffen, keinen Wohnraum zu finden, sondern es sind bestimmte Gruppen von ausländischen Studierenden, nämlich diejenigen, die nicht aus dem europäischen Kulturkreis kommen. Das sind insbesondere die Schwarzafrikaner und jetzt neuerdings die Chinesen. Die Schwarzafrikaner werden meines Wissens von den Studentenwerken sehr sorgfältig behandelt und finden in den Wohnheimen eigentlich immer Plätze. Schwierig wird es jetzt mit den glücklicherweise vielen chinesischen Studentinnen und Studenten, die nach Deutschland bzw. nach Niedersachsen kommen. Das hat in diesem Wintersemester zu Problemen geführt. Inzwischen sind diese Probleme jedoch erledigt.
Wir halten es nicht für richtig, für ein frisch entstandenes Problem sofort neue Programme auf Bundesebene und auf Landesebene aufzulegen und dafür Geld bereitzustellen. Wir meinen vielmehr, dass Kreativität die Antwort auf die drängenden Fragen ist.
Das Studentenwerk in Braunschweig hat beispielsweise in Kooperation mit den städtischen Genossenschaften bzw. mit den Wohnungsbaugesellschaften in Braunschweig Studierenden leer stehenden Wohnraum angeboten und vermittelt. Das hat geklappt. Allerdings ist es für Studentinnen und Studenten, die aus China nach Braunschweig kommen, sehr schwierig, sich in einer neuen Sprache zu verständigen, viele bürokratische Dinge zu erledigen und sich dann auch noch irgendwo eine Wohnung zu suchen, die sie einrichten müssen. Deswegen ist es angebracht, dass diese
Studentinnen und Studenten in Wohnheimen untergebracht werden.
Meine Damen und Herren, in Niedersachsen beträgt der Wohnungsleerstand der Wohnungsmarktbeobachtung 2001 zufolge, die die Niedersächsische Landestreuhandstelle vorgelegt hat, 3,1 %. Diese Quote nimmt nicht etwa ab, sondern steigt. Seit zwei Jahren sind die Wohnungsleerstände um 1 % gestiegen. Die Quote der Wohnungen, die schwer vermittelbar sind, die also in sozialen Brennpunkten liegen oder die nicht saniert sind, bleibt über die Jahre konstant. Insgesamt steigt die Quote jedoch. Das ist ein Zeichen dafür, dass auch gut vermittelbarer Wohnraum leer steht. Wenn wir in Niedersachsen Wohnungsleerstände haben, können wir doch nicht öffentliche Gelder bereitstellen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das zeugt eigentlich von wenig Kreativität und Initiative.
Ich habe unlängst mit dem Geschäftsführer einer Braunschweiger Wohnungsbaugenossenschaft gesprochen und habe ihn gefragt, ob er sich vorstellen könne, die Wohnungsleerstände im Bereich seiner Genossenschaft zusammenzufassen und dort studentisches Wohnen anzubieten. Danach war er vom Studentenwerk noch nicht gefragt worden. Aber er fand die Idee gar nicht so schlecht und hat gesagt, er könne sich das durchaus vorstellen; er würde sich einmal überlegen, in welche Form sich das gießen ließe.
Herr Kollege Sehrt, da Sie der Aufsichtsratvorsitzende dieser Wohnungsbaugenossenschaft sind, werden Sie diese Idee doch sicherlich unterstützen.
Meiner Ansicht nach ist es überhaupt nicht nötig, einen Antrag zu beschließen, mit dem neue Wohnungsbauprogramme gefordert werden. Ich halte es auch nicht für notwendig, die Studentenwerke in einem Antrag aufzufordern, nun tätig zu werden. Es ist Aufgabe der niedersächsischen Studentenwerke, die Studentinnen und Studenten mit Wohnraum zu versorgen, was in Niedersachsen übrigens gar nicht schlecht läuft. Landesweit haben wir eine Quote von 14,4 % studentischem Wohnraum fast ausschließlich in Wohnheimen. Das ist eine sehr gute Quote. Diese Quote ist natürlich von Studienort zu Studienort unterschiedlich. Aber insgesamt betrachtet ist Niedersachsen mit studentischem Wohnraum nicht schlecht ausgestattet.
Also: Wir sind nicht schlecht mit studentischem Wohnraum ausgestattet. Wir haben in Niedersachsen einen Wohnraumleerstand von 3,1 %. Ich denke, mit Kreativität werden es die Studentenwerke gemeinsam mit anderen Akteuren und den Kommunen hinbekommen, für die Zukunft bessere Unterbringungsmöglichkeiten für ausländische Studierende zu schaffen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass ein privater Sammler im Laufe von vielen Jahren mit ausgesprochen großer Leidenschaft und Kennerschaft eine hochkarätige Sammlung von Musikinstrumenten und mechanischen Instrumenten zusammengetragen hat. Die Sammlung hat er dann in Königslutter angesiedelt, weil er dort Räumlichkeiten gefunden hat, um sie unterzubringen. Er hatte ursprünglich die Sammlung in Braunschweig zusammengetragen und
geriet dann in Platznot. Die Stadt Braunschweig konnte ihm nicht helfen. So ist er dann nach Königslutter ausgewichen.
Es ist auch unbestritten, dass diese Musikinstrumentensammlung für Königslutter ein Pfund ist, mit dem die Stadt Königslutter und auch der Landkreis wuchern können. Also zusätzlich zu dem ausgesprochenen Kleinod in Königslutter, nämlich der Stiftskirche von Lothar von Süpplingenburg, dem so genannten Kaiserdom, kann Königslutter seit einigen Jahren mit dieser Musikinstrumentensammlung Leute touristisch nach Königslutter locken. Das ist natürlich auch wichtig. Frau Jahns, Sie haben völlig recht, in diesem Gebiet muss alles Mögliche unternommen werden, um den Tourismus zu fördern.
Es ist aber so, meine Damen und Herren, dass sich der Eigentümer dieser Sammlung im Laufe der Jahre, durch seine Leidenschaft getrieben - so will ich einmal sagen -, wohl etwas übernommen und nun festgestellt hat, dass er diese Sammlung auf Dauer nicht erhalten und pflegen kann. Nun möchte er sie verkaufen.
Dass er offensichtlich nicht – auch früher nicht – daran gedacht hat, diese Sammlung ins Ausland zu verkaufen, kann man daran sehen, Frau Jahns, dass Herr Carlson bereits 1984 selber beantragt hat, damals schon 154 Objekte in die niedersächsische Liste national wertvoller Kulturgüter eintragen zu lassen. Er hat also niemals daran gedacht, seine Sammlung ins Ausland zu geben. Damit ist auch Ihr Argument, der arme Mann könne nun seine Sammlung nicht an den Meistbietenden im Ausland verkaufen, nicht stichhaltig.
Die Stadt Königslutter und der Landkreis engagieren sich auch stark, um die Musikinstrumentensammlung in der Stadt zu halten. Auch muss wirklich anerkannt werden, dass es in der Region ein starkes Engagement gibt. So muss man auch diese Petition verstehen.
Aber, meine Damen und Herren, ich muss dazu Folgendes sagen: Es gibt im Landeshaushalt bestimmte Mittel, die für den Ankauf von Kulturgut, von Objekten und Sammlungen vorgesehen sind. Wir sind der Meinung – obwohl auch wir das
Musikinstrumentenmuseum für eine ausgesprochen interessante Angelegenheit halten –, dass die Mittel für niedersachsenbezogene Sammlungen und Objekte eingesetzt werden müssen. Der niedersächsische Bezug ist bei dieser Musikinstrumentensammlung aber wahrlich nicht gegeben.
Der einzige Niedersachsen-Bezug ist der, dass diese Sammlung in Königslutter beheimatet ist.
Die Stiftung ist bis jetzt auch noch nicht zustande gekommen. Ich habe gehört, dass einige ihre Zusage wieder zurückgezogen haben.
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für besonders auf Niedersachsen bezogene Kulturgüter verwendet werden sollten. Wir bleiben bei „Sachund Rechtslage“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als die CDU ihren Antrag zur gemeinsamen Filmförderung der NDR-Staatsvertragsländer im Mai des vergangenen Jahres eingebracht hat, haben wir schon deutlich unsere Skepsis angemeldet, ob das der richtige Weg zu einer Stärkung der Filmförderung in Niedersachsen sei. Wir hatten damals auch die Befürchtung geäußert, dass Niedersachsen als stärkstes Beitragsland nicht vereinnahmt würde und bei einer gemeinsamen Filmförderung Hamburg als Schwerpunkt noch weiter ausgebaut werden würde. Durch das Ergebnis der Projektgruppe „Filmförderung“ wurden wir in unserer Meinung bestätigt. Diese Projektgruppe „Filmförderung“ war von der Landesregierung eingesetzt worden, um untersuchen zu lassen und Perspektiven zu entwickeln, wie Filmförderung in Niedersachsen
aussehen muss, um sie dauerhaft zu einem Standortfaktor zu machen und sie wettbewerbsfähig zu erhalten. Die Projektgruppe ist im Herbst 1999 zu einem Ergebnis, zu einer Vorlage gekommen. Aus dem Papier konnten wir ganz interessante Erkenntnisse gewinnen.
Die Projektgruppe hat vorgeschlagen, dass in Zukunft in Niedersachsen nicht mehr nur eine reine Filmförderung betrieben, sondern dass die gesamte Bandbreite aller audiovisuellen Produktionen berücksichtigt werden soll. Für die positive Entwicklung des audiovisuellen Sektors wäre es im Übrigen von großer Bedeutung, wenn man auch die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in dem Bereich berücksichtigte.
Die Projektgruppe hat des Weiteren empfohlen, das Volumen der gesamten Förderung deutlich aufzustocken, die bisher überwiegend kulturelle Filmförderung durch die Einbeziehung der wirtschaftsorientierten Förderung audiovisueller Medien insgesamt mehr kulturwirtschaftlich auszurichten und in Zukunft das Hauptgewicht von der institutionellen Förderung auf die Projektförderung zu verschieben.
Die Projektgruppe hat sich außerdem mit der Frage beschäftigt, ob es gut wäre, im Sinne des CDUAntrags, der ja auf einen Rundfunkratsbeschluss zurückgeht, eine Filmförderung für Norddeutschland insgesamt zu betreiben. Sie ist aber dann zu dem Ergebnis gekommen, dass der niedersächsische Weg der bessere ist, weil es in Niedersachsen in diesem Bereich zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen gibt, die sich im Falle einer gesamtnorddeutschen Lösung nicht in dem Maße erweitern und stärken könnten, wie es bei dem niedersächsischen Weg der Fall wäre.
Die Projektgruppe hat des Weiteren vorgeschlagen, eine niedersächsische Mediengesellschaft zu gründen, und zwar unter Einbeziehung starker Partner, nämlich des NDR, eventuell der NORD/LB, des ZDF, von RTL, SAT 1 und Pro 7. Inzwischen ist davon die Rede, dass sich vielleicht auch die Messe AG daran beteiligt. Es soll also eine Gesellschaft sein, die aus vielen Partnern besteht, welche Finanzmittel akquirieren und einbringen können.
Eine weitere Empfehlung lautet - darin sind wir uns auch wohl alle einig -, dass die Filmförderung des NDR erhöht werden muss. Zurzeit werden 10 % des zweiprozentigen Anteils der Rundfunkgebühren für Filmförderung ausgegeben. Das ist
das so genannte Vorab. Die Projektgruppe hat empfohlen, das auf 25 % zu erhöhen. Ob das tatsächlich 25 % sein müssen und sein können, werden wir noch sehen; denn auch bei der Landesmedienanstalt laufen ja neue Projekte, DVBT und DAB, die ebenfalls Geld kosten.
In unserem Antrag haben wir die Anregungen der Projektgruppe aufgegriffen, um deutlich zu machen, dass der Niedersächsische Landtag hinter den Empfehlungen der Projektgruppe steht, sich für eine Mediengesellschaft einsetzen wird und die Landesregierung in dem entsprechenden Bemühen unterstützen wird.
Auch wir sind der Meinung, dass eine mehr kulturwirtschaftliche Ausrichtung der Filmförderung durchaus angebracht ist. Dabei möchten wir aber noch einmal betonen, dass es in Zukunft nicht nur eine wirtschaftliche Kulturförderung geben darf, sondern dass wir natürlich auch den Bereich der rein kulturellen Filmförderung weiterhin unterstützen müssen.
Meine Damen und Herren, zu beiden Anträgen haben wir eine Anhörung durchgeführt. Zu der Anhörung waren eingeladen natürlich der NDR, aber auch die Film- und Medienschaffenden aus Niedersachsen und auch einige aus anderen Bundesländern. Die Anhörung hat eine einhellige Übereinstimmung dahin gehend ergeben – natürlich abgesehen vom NRD, der, wie gesagt, eine Lösung mit einer gemeinsamen norddeutschen Filmförderung will, und der Filmförderung Hamburg, die natürlich auch gern möchte, dass sich alles auf den Standort Hamburg konzentriert -, dass die Empfehlung der Projektgruppe zur Gründung einer Mediengesellschaft nebst den anderen genannten Empfehlungen der Projektgruppe hier in Niedersachsen aufgegriffen werden sollten. Insofern sahen wir uns durch diese Anhörung in unserem Antrag bestätigt, und deswegen werden wir den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen.
Jetzt bin ich wieder ganz erstaunt, wie es eben auch schon der Fall gewesen ist, worauf der Kollege Reckmann schon hingewiesen hat: Wenn die CDU-Fraktion die Anträge, die sie stellt, nicht durchbekommt, dann lehnt sie auch alle anderen Anträge, die in diesem Zusammenhang gestellt worden sind, ab. Das wird auch bei dem Antrag für neue Akzente bei der Förderung der Medienwirtschaft in Niedersachsen der Fall sein. Zumindest
im Ausschuss hat die CDU diesen Antrag schon abgelehnt. Das verwundert mich. Wenn wir dazu eine Anhörung machen und bei dieser Anhörung die einhellige Meinung vertreten wird - -
- Bis jetzt war das aber so, Herr Pörtner.
- Im Ausschuss haben Sie das jedenfalls abgelehnt. - Wenn also eine Anhörung ergibt, dass von allen einschlägigen Verbänden die Gründung einer Mediengesellschaft und neue Akzente bei der Förderung der Medienwirtschaft in Niedersachsen gewollt sind, d. h. dies gefördert werden soll, dann ist es für mich etwas unverständlich, wenn die CDU nach außen hin signalisiert, dass sie das eigentlich nicht will. Vielleicht überlegen Sie sich das noch einmal, Herr Pörtner. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade in Richtung CDU gesagt, dass ich es nicht verstehen könne, wenn das Anliegen das Richtige ist, aber die CDU die guten Anträge ablehnt, weil sie ihre durchsetzen will und dies nicht schafft. Bei dem Antrag zu virtuellen Hochschulen in Niedersachsen sind wir einmal gemeinsam einen anderen Weg gegangen. Zu Anfang, als dieser Antrag eingebracht wurde, befand sich ja noch reichlich Schärfe in der Diskussion. Die CDU hat bei der ersten Beratung den Eindruck erweckt, Niedersachsen sei, was den Multimediaeinsatz in den Hochschulen, also in Wissenschaft, Lehre und Forschung, angehe, ein Niemandsland, ein weißer Fleck auf der Landkarte; allenfalls gebe es ein
bisschen, aber dies würde uns eigentlich schon wieder zum Schlusslicht der Nation machen.
- Doch, so war damals der Tenor, Frau Mundlos.
- Frau Mundlos, ich glaube, mit der Bilanz, die wir heute ziehen können, können wir uns schon sehen lassen. Wir haben in diesem Bereich durchaus Erfolge gehabt.
Ich habe schon damals deutlich gemacht, dass wir mitnichten sehen, dass Niedersachsen das Schlusslicht der Nation wäre. Schon bei der ersten Beratung des CDU-Antrages konnten wir mit Erfolgen aufwarten. Im Laufe der Beratungen hat sich wohl für uns alle - das fand ich ganz interessant - die Erkenntnis herausgebildet, dass es in Niedersachsen im Bereich Multimedia in Lehre, Forschung und Studium eine ganze Menge gibt.
- Nein, das haben wir nicht nur den Professoren zu verdanken, Frau Mundlos, sondern auch einem von der Landesregierung eingesetzten Landesarbeitskreis Multimedia, der seit 1997 ausgesprochen erfolgreich gearbeitet hat. Das ist einfach so. Er hat Projekte ausgesucht und beurteilt, er hat Initiativen gestartet, koordiniert, beraten und vieles mehr, was dazugehört, um in diesem Bereich eine fruchtbare Landschaft ins Leben zu rufen.
Inzwischen ist es so, dass in Niedersachsen von 1997 bis 2003 für diesen Bereich im Haushalt des MWK 124 Millionen DM eingesetzt worden sind bzw. werden. Das ist meiner Meinung nach kein Pappenstiel.
- Frau Mundlos, darauf komme ich gleich noch zu sprechen. - Weil wir von der SPD der Auffassung waren, dass das Thema virtuelle Hochschulen, also Multimedia in Lehre, Forschung und Studium, ein nicht zuletzt auch für den Standort Niedersachsen und auch für die Konkurrenzfähigkeit unserer Hochschulen ausgesprochen wichtiges und bedeutsames Thema ist, haben wir nicht gesagt, dass wir
den Antrag der CDU-Fraktion einfach nur ablehnen, weil er uns nicht so richtig gefällt, sondern wir haben gesagt: Ein wichtiges Thema. Da wollen wir mitreden. Das wollen wir mitbesetzen. - Daraufhin haben wir einen Änderungsantrag erarbeitet, den wir letztendlich gemeinsam beschlossen haben. Das halte ich für einen ausgesprochen guten und auch sachlichen Umgang mit einem so wichtigen Thema. Manchmal wünsche ich mir, dass hier so etwas häufiger passieren würde.
Wir haben in diesen Änderungsantrag allerdings einen etwas anderen Tenor hineingelegt. Wir sagen, dass die Landesregierung auf dem Weg, den sie beschritten hat, weitergehen soll. Sie soll weiterhin ihre Unterstützung gewähren, auch durch den Innovationspakt. Das ist ja schon geschehen. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass diese 10 Millionen DM, die im Rahmen des Innovationspaktes gerade für diesen besonderen Bereich Multimedia vom Jahr 2002 an zur Verfügung stehen werden, von den Hochschulen außerordentlich begrüßt werden. Allerdings dürfen wir nicht glauben, meine Damen und Herren, dass der im Bereich Multimedia erforderliche Mitteleinsatz den ganzen Hochschulbetrieb auf Dauer billiger machen wird. Das ist ein Irrglaube. Alle Bildungsexperten sagen, dass nichts billiger wird. Das Studium kann flexibler werden. Man kann eventuell zu Hause studieren. Der Präsenzunterricht an den Hochschulen wird aber auch in Zukunft nicht wegfallen. Man geht unter Bildungsexperten davon aus, dass in zehn Jahren immer noch ein Drittel aller Studenten herkömmlich studieren wird. Mehr als die Hälfte aller Studenten wird jedoch zweigleisig fahren, also virtuell und real. Somit wird man die herkömmlichen Strukturen, das Personal, die Technik, die Gebäude, die gesamte Infrastruktur weiter vorhalten müssen. Zu diesen Kosten hinzu kommen noch die Ausgaben für all das, was an technischer Ausrüstung und Personal eingesetzt werden muss. Für diese neuen Multimediatechniken braucht man nämlich auch zusätzliches Personal. Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen, dass sich die Innovation im Multimediabereich unglaublich schnell vollzieht. Das heißt, wenn ich heute einen Rechner kaufe, dann ist er schon morgen oder spätestens übermorgen veraltet und muss ersetzt werden.
Nach einer gemeinsamen Studie der Bertelsmannund der Nixdorf-Stiftung kostet ein einziger Online-Studiengang 3 Millionen bis 10 Millionen DM pro Jahr. Insofern kommen hier auf uns wirklich
hohe Kosten für ein voll ausgebautes Multimediasystem zu.
Das Fazit also ist: Es müssen zusätzliche Millionenbeträge eingesetzt werden. Diese Beträge müssen schließlich auch irgendwo herkommen. Dabei muss bedacht werden, dass die staatlichen Mittel nicht unendlich, sondern endlich sind. Diese Mittel müssen immer aus den öffentlichen Haushalten kommen. Auch der Wissenschaftsrat sagt in seinen Empfehlungen aus dem Jahr 1998:
„Mittel- bis langfristig wird auf die Hochschulen auch die Herausforderung zukommen, ohne eine nennenswerte Steigerung der öffentlichen Mittel zusätzliche Ressourcen für diesen Bereich bereitzustellen. Daher müssen sie gleichzeitig Wege finden, im Rahmen der globalen Mittelbewirtschaftung durch Schwerpunktsetzung sowie durch eine neue Form der Verbindung privater und öffentlicher Mittel die Entwicklung multimedialer Lehrformen zu fördern.“
Also: Auch die Hochschulen werden in der Zukunft gefordert sein, zusätzlich zu den öffentlichen Mitteln aus dem Globalhaushalt etwas aus Drittmitteln, aus privaten Mitteln hinzuzutun.
Aus unserer Sicht ist auch noch etwas anderes ganz wichtig, was sich auch im Änderungsantrag findet. Die Hochschulen werden in Zukunft aufgefordert sein, den Bereich Multimedia in Lehre und Forschung mit in ihre Entwicklungsplanung aufzunehmen. Es kann also nicht sein, dass den Hochschulen von der Landesregierung, vom MWK vorgegeben wird, was sie zu tun oder zu lassen haben, sondern das wird von den Hochschulen selbst erarbeitet werden und in der Entwicklungsplanung landen müssen, um dann umgesetzt zu werden.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich noch einmal für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich finde es ausgesprochen erfreulich, dass wir hier heute diesen gemeinsamen Antrag zur Abstimmung stellen können.