Christina Philipps

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute zu der Eckpunktevereinbarung zum Einsatz von Erntehelfern in der Landwirtschaft. Dieses Thema hat uns bereits beschäftigt und wird uns auch weiterhin beschäftigen. Es betrifft nämlich die Betriebe in unserem Land, die mit Saisonarbeitskräften aus dem Ausland arbeiten. Viele Kolleginnen und Kollegen kennen die Betriebe vor Ort und auch die Probleme, die bei ihnen entstehen können. Es war sehr gut und wichtig,
dass die Fraktionen von CDU und FDP diesen Antrag im November-Plenum eingebracht haben. In ihm haben wir unsere Landesregierung gebeten, sich in Berlin für eine gründliche Überarbeitung der Eckpunkteregelung einzusetzen. Dies hat sie auch intensivst getan.
In der Praxis hat sich nämlich gezeigt, dass auch im Jahr 2006 trotz vieler oftmals sehr teurer und aufwendiger Bemühungen und Aktivitäten von Betrieben und Arbeitsagenturen nicht genügend verlässliche und motivierte inländische Arbeitnehmer gewonnen werden konnten. Das lag natürlich nicht allein an den Arbeitnehmern, sondern auch an den unterschiedlichen Voraussetzungen in den Regionen, am Arbeitsmarkt und am Standort. Viele Betriebe waren auch gar nicht so einfach zu erreichen. Die Betriebe hatten das Nachsehen, weil durch die Kontingentierung nicht genügend ausländische Saisonkräfte kommen konnten und ausländische Saisonkräfte nicht rechtzeitig eingestellt werden konnten. Außerdem hat sich inzwischen auf dem Arbeitsmarkt der einzelnen Länder einiges verändert; viele ausländische Arbeitskräfte gehen in andere EU-Länder.
Die Bundesregierung hat verständlicherweise und richtigerweise die Verpflichtung und das Ziel, mehr Arbeitskräfte vom hiesigen Arbeitsmarkt einzusetzen - dies ist unser aller Ziel -, um den Arbeitsmarkt zu entlasten. Deshalb hat sie die Eckpunkteregelung eingeführt. Gleichrangig ist aber auch die Verpflichtung der Bundesregierung gegenüber den Betrieben, ein zeitgerechtes Ernten nicht durch unpraktikable und überbürokratische Auflagen zu erschweren. Wir müssen aufpassen, dass nicht Kulturen, die bei uns sehr erfolgreich angebaut werden können, wegen solcher Dinge im Ausland eventuell besser angebaut werden und wir hier Anbauflächen verlieren.
Zur Begleitung und Umsetzung der Ziele wurde ein Monitoring eingerichtet, und am Ende des Jahres wurde Bilanz gezogen. Es ist keineswegs alles so rund gelaufen, wie es der Kollege Johannßen im November-Plenum sagte.
Vielmehr kam man auf allen beteiligten Ebenen zu dem Ergebnis, dass die Motivation und das Durchhaltevermögen der inländischen Arbeitskräfte zwar nicht generell, aber oft nicht zufriedenstellend sind. Man hat auch erkannt, dass es regionale Unterschiede manchmal gar nicht hergeben, dass genügend deutsche Arbeitskräfte vor Ort angeworben werden können. Wenn so etwas festgestellt wird, muss im Sinne der Betriebe schnell und vorausschauend gehandelt werden.
Meine Damen und Herren, seitens der Agenturen wurden noch längst nicht alle Möglichkeiten der flexiblen Anwendung der Eckpunkteregelung ausgeschöpft. Ich sehe wirklich einen starken Verbesserungsbedarf. In diesem Sinne wird jetzt gehandelt. Die Agenturen haben in diesem Jahr mehr Möglichkeiten bekommen. In der aktuellen Fassung der „Arbeitshilfe für Saisonbeschäftigte“ ist gegenüber 2005 eine ganze Reihe positiver Änderungen enthalten, die aus dem Monitoring resultierten und nun verwirklicht werden. Das ist gut so. Hieran haben sich die Landwirtschaft, der Gartenbau, mehrere Bundesministerien, die Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit und die Gewerkschaften sowie kommunale Spitzenverbände intensiv beteiligt. Besonders die Anweisung der Bundesagentur an ihre örtlichen Agenturen ist sehr wichtig, damit endlich mehr Flexibilität bei der Anwendung der Eckpunkteregelung erreicht wird.
Man muss bedenken, dass es viele regionale Unterschiede gibt und dass Betriebserweiterungen und -umstellungen es notwendig machen, dass man genügend Arbeitskräfte rechtzeitig anwerben kann, um sie zur Erntezeit vor Ort zu haben. Eine gute Zusammenarbeit aller ist gefordert. Ich meine, wenn wir schon solche Reglementierungen einführen, dann stehen die Verantwortlichen auch in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass alles rund läuft und dass die Betriebe - seien es die Landwirtschaft, der Gartenbau und natürlich auch unsere Gastronomiebetriebe - nicht behindert werden, sondern erfolgreich wirtschaften können.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Eckpunkteregelung hat sich längst noch nicht so bewährt, wie sie erdacht worden ist, und ist verbesserungsfähig. Das wird hoffentlich in diesem Jahr durch die eingeleiteten Maßnahmen erreicht.
Sie muss weiterhin überprüft und eventuell weiter angepasst werden.
Meine Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag hat viel dazu beigetragen, die wichtigen und richtigen Schritte jetzt einzuleiten und sicherzustellen, dass den Betrieben des Gartenbaus, der Landwirtschaft und natürlich auch der Gastronomie mit ihren saisonalen Spitzenzeiten genügend Saisonkräfte zur Verfügung stehen. Vielleicht regelt das auch einmal der Arbeitsmarkt von allein, sodass wir in späterer Zeit nicht mehr solche Reglementierungen brauchen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gut gedacht, nicht gut gemacht.
Theorie und Praxis sind doch zweierlei: die viel diskutierte Eckpunktevereinbarung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Beginn dieses Jahres ist die sogenannte Eckpunktevereinbarung zur Zulassung und zum Einsatz von mittelund osteuropäischen Erntehelfern in der Landwirtschaft als Saisonarbeitskräfte in Kraft gesetzt. Danach ist vorgesehen, dass mittel- und osteuropäische Saisonarbeitskräfte in Höhe von 80 % auf der Basis des Arbeitskräftebedarfs des Jahres 2005 angeworben werden können. Dieser Bedarf muss viele Monate voraus angemeldet werden.
In diesem Jahr sollten aber auch mehr heimische Arbeitsuchende eingesetzt werden und den Landwirten, den Gemüse-, Obst- und Gartenbauern und der Gastronomie und den Weinbauern eine sichere und zuverlässige Ernteeinfuhr ermöglichen, mehr Arbeitsuchenden angesichts der viel zu hohen Arbeitslosigkeit Arbeitsmöglichkeiten geben und unseren Arbeitsmarkt entlasten. Das ist ein sehr gutes und sehr verständliches Ziel, das wir selbstverständlich unterstützen.
Viel mehr Saisonarbeitskräfte sollten aus Deutschland kommen. Doch dies ist trotz vieler Anstrengung, guten Willens und diverser Qualifizierungsmaßnahmen in der Praxis so leider nicht geschehen. Ernten kann man nicht vom Schreibtisch aus, wie es sich die Eckpunkteregelung so gedacht hatte. Das zeigen die Erfahrungen in der Gastronomie, im Tourismus, in der Landwirtschaft, im Gemüse- und Obstbau, im Gartenbau und bei den Weinbauern. Auch in der Gastronomie gibt es große Schwierigkeiten. Ich denke dabei an unsere Nordseeküste und an die Inseln.
In diesem Jahr litten viele Betriebe unter fehlenden Arbeitskräften, nicht wieder erschienenen Helfern, und sie litten unter bürokratischen Hemmnissen und viel bürokratischem Aufwand. Das zeigte sich schon nach der diesjährigen Spargel- und Erdbeersaison, wobei schon erkennbar war, dass die Eckpunktevereinbarung nicht die benötigten Arbeitskräfte auf den Feldern und in den vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen der Ernte gebracht hat. Das hat u. a. meinen Kollegen Martin Bäumer schon im Juli-Plenum zu seiner Anfrage veranlasst. Da waren die ersten schlechten Erfahrungen bereits gemacht. Minister Ehlen betonte in seiner Antwort, dass die Zielsetzung der Eckpunktevereinbarung verständlicherweise ist, mehr heimische Arbeitskräfte hier zu beschäftigen. Aber er betonte auch, dass es eine Verpflichtung ist, die wertvolle Ernte zeitgerecht einbringen zu können, und er verstand die Betriebe und ihre Sorgen.
Notwendige Abhilfe muss schnell und praktikabel möglich sein, wenn nicht genügend deutsche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Denn innerhalb der EU gibt es für polnische Arbeitskräfte viele interessante Arbeitsplätze, und es wird zunehmend schwieriger, insbesondere qualifizierte polnische Arbeitskräfte zu bekommen, sodass wir zurzeit nicht ausreichend Helfer haben, wenn nicht rechtzeitig genügend Kräfte angeworben werden dürfen und wenn die Kontingente für die Betriebe zu knapp, zu starr und zu unflexibel gefasst werden. Das kann bald zur Folge haben, dass sich unsere Produktion verringern wird, unsere Betriebe Schaden nehmen und auch der hiesige Arbeitsmarkt darunter leidet. Das könnte weiteren Stellenabbau nach sich ziehen. Dies kann natürlich nicht in unserem Sinn sein.
Teilweise war auch die festgelegte Quotierung sehr hinderlich. Hier sind schnelle Handlungsmöglichkeiten erforderlich, und die strenge prozentuale Quotierung muss ohne langes formelles Verfahren durchbrochen werden können. Hier ist Flexibilität gefragt. Erdbeeren, Spargel und anderes Gemüse wollen frisch auf den Tisch. Auch das ist Verbraucherschutz.
Wetterbedingte Saisonarbeit erfordert zahlenmäßig mehr oder weniger Arbeitskräfte. Auch das muss berücksichtigt werden, was in diesem Jahr leider nicht passiert ist. Ebenso sind regionale Besonderheiten und viele andere Dinge, die für die Betriebe wichtig sind, zu berücksichtigen. Die Planungssicherheit für die Betriebe ist unverzichtbar.
In diesem Jahr waren ca. 7 % weniger ausländische Arbeitskräfte in unseren Betrieben. Die Eckpunkteregelung mit dem Anspruch, mehr inländische Arbeitnehmer zu beschäftigen - ein gutes Ziel, wie ich schon gesagt habe -, hat leider in der Praxis ihr Ziel verfehlt und ist so nicht durchführbar und nicht erfolgreich gewesen.
Die Lücke der fehlenden Saisonhelfer ist nicht geschlossen worden. Viele der Erntehelfer, die frühzeitig ihre Tätigkeit abgebrochen haben, begründeten das mit gesundheitlichen Problemen, zu wenig Verdienst oder der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld. Eine große Schwierigkeit ist natürlich auch sehr oft die Erreichbarkeit der Arbeitsstelle. Die Arbeitsagenturen haben sich sehr bemüht, konnten das aber nicht ausgleichen. Hier ist es wichtig, dass neue Ansätze gefunden werden.
Grundsätzlich muss sich der Einsatz deutscher Erntehelfer für beide Seiten lohnen. Für die Eckpunktevereinbarung gibt es ganz großen Verbesserungsbedarf. Es sollte aufgrund der Erfahrungen dieses Jahres gehandelt werden, nein, es muss gehandelt werden, und es müssen neue, flexiblere Möglichkeiten entwickelt werden, die beiden Seiten dienen und nicht nur auf Kosten der Betriebe gehen.
Viele Betriebe bei uns, die schon mit den neuen Sozialversicherungspflichten und deren Kosten sowie mit dem dazu aufgebürdeten bürokratischen Aufwand ihre Mühen hatten, haben nun auch noch nach vielen Bemühungen und Qualifizierung von heimischen Langzeitarbeitslosen doch nicht genügend Erntehelfer in ihren Betrieben gehabt und teilweise ihre Felder nicht abernten können. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, versetzen Sie sich einmal in die Lage der Gärtner, der Landwirte und der großen Betriebe, die hohe Ernteverluste hatten. Das sind Existenzfragen für die Betriebe. Wer kümmert sich eigentlich um die Schäden eines Arbeitgebers, wenn nach Vertragsabschluss die heimischen Arbeitskräfte nicht mehr kommen und andere Arbeitskräfte nicht mehr rechtzeitig angeworben werden können und der Verlust damit ausgeglichen werden kann? - Aufgrund dieses Verlustes für die Betriebe und vor allem nach diesen Erfahrungen muss die derzeitige Eckpunkteregelung eine gründliche praxisnahe Überarbeitung erfahren. Das ist unser Appell. Würde dies nicht geschehen, hätte dies eine Reduzierung der Sonderkulturflächen zur Folge - einhergehend mit einem Verlust heimischer Arbeitskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen.
Ich hoffe, dass bei den in diesen Monaten stattfindenden Fachtagungen die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen zu verbesserten Regelungsvorschlägen führen werden. Die Meinungen und Aussagen von Landwirten, Arbeitsagenturen, Gewerkschaften und Arbeitnehmern müssen gehört werden und zu Verbesserungen führen. Auf regionale Gegebenheiten muss Rücksicht genommen werden. Ich hoffe weiterhin, dass Entscheidungen getroffen werden, die zu einer verbesserten Eckpunktevereinbarung führen, was den Menschen, den Betrieben und einer guten Ernte dient. Wir wünschen und fordern für die kommende Erntesaison praxisnahe Regelungen und Entscheidungen. Denn wie ich schon gesagt habe: Theorie und Praxis sind zweierlei. - Wir müssen so handeln, dass es sich in der Praxis bewährt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nahrungsmittel erzeugende und Nahrungsmittel verarbeitende Betriebe haben eine ganz besondere Verpflichtung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Verbraucher sollten auf qualitativ hochwertige Lebensmittel vertrauen können. Leider, muss ich sagen, haben es einige wenige unseriös arbeitende Betriebe geschafft, dieses Vertrauen zu erschüttern.
Das finde ich umso bedauerlicher, da wir besonders hier in Niedersachsen einen ausgezeichneten Ruf in der Ernährungsbranche haben und diese für unser Land auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor ist.
99 % aller Betriebe arbeiten nach dem Motto „Qualitätssicherung ist Existenzsicherung“. Wenn ich Herrn Klein oder Frau Stief-Kreihe so höre, habe ich das Gefühl, sie sehen das umgekehrt.
Aber wegen der wenigen eingangs genannten schwarzen Schafe ist es umso wichtiger, Verbraucher und Verbraucherinnen vor deren Machenschaften zu schützen. In diesem Punkt sind wir uns alle einig.
Vieles ist natürlich inzwischen auch verbessert worden. Die Rückverfolgbarkeit, die Kommunikation wurden verbessert, die Mitteilungspflicht und auch die Meldepflicht der Betriebe wurden eingeführt. Wir Verbraucher müssen natürlich auch einen Rechtsanspruch den Behörden gegenüber haben, der unseren Informationsanspruch klar regelt, damit es für uns eine unbürokratische, eine transparente und auch eine zeitgerechte Aufklärung gibt.
Dieses Anrecht wird mit dem Verbraucherinformationsgesetz von Bundesminister Seehofer aufgegriffen, sodass eine erweiterte Informationsbefugnis und der Auskunftsanspruch gegenüber Behörden entstehen. Das ist auch ein zentrales Element im Verbraucherinformationsgesetz.
Die neuen gesetzlichen Regelungen müssen natürlich so gestaltet sein, dass sie nicht nur auf die kriminellen Energien einzelner Betriebe ausgerichtet sind, sondern auch die ordentlich arbeitenden Betriebe schützen und keine Vorverurteilung entsteht.
Dieses Schutzrecht muss gewährleistet sein; denn bei zu schneller und nicht beweisbarer Veröffentlichung hätte es weitreichende Folgen für unseren Arbeitsmarkt. Die von Bündnis 90/Die Grünen verlangte Informationsauskunft der Behörden schon bei noch nicht nachgewiesenem Sachverhalt ist so nicht praktikabel. Sie gefährdet Unternehmen in ihrer Existenz und kann eventuell tausende von Arbeitsplätzen gefährden, wenn sich die Vorwürfe als nicht stichhaltig erweisen.
Siehe das Beispiel Birkel; ich erinnere auch an unsere Anhörung. Wir legen Wert darauf, dass bei Auskunft und Öffentlichmachung ein konkreter Sachstand vorliegt. Bei Gefahr für die Gesundheit besteht für die Behörden ohnehin die Pflicht, schnell zu handeln und zu informieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unseren Ausschussberatungen haben wir die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Gesetz von Bundesminister Seehofer nicht um ein so genanntes Placebo-Gesetz handelt, wie es Bündnis 90/Die Grünen betitelt haben, das die Wirtschaft schont und den Verbrauchern Informationsmöglichkeiten vorenthält.
Wir unterstützen dieses Verbraucherinformationsgesetz u. a., weil es nötig ist und weil auch viel fundiertes Wissen und Erfahrung bei der Ausarbeitung aus Niedersachsen mit eingeflossen sind. In unserem Änderungsvorschlag vom 29. März haben wir das zum Ausdruck gebracht, um die für uns alle so wichtige Verbesserung der Verbraucherinformation zu verankern.
Wir haben auch den Titel geändert: „Wirksamer Verbraucherschutz durch ein Verbraucherinforma
tionsgesetz“. Darin bitten wir die Landesregierung, die Initiative von Minister Seehofer zu unterstützen. Unter anderem sind uns folgende vier Punkte wichtig:
Erstens. Einen fairen Ausgleich der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher an Informationen und die berechtigten Schutzinteressen der Wirtschaftsbeteiligten zu sichern.
Zweitens. Einen unbürokratischen und zeitgerechten Informationszugang für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.
Drittens. Durch verbesserte aktive Informationsmöglichkeiten für Behörden das Informationsangebot für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.
Viertens. Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, indem Ausschlussund Beschränkungsgründe eindeutig geregelt werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass Sie die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses unterstützen. Verbraucher müssen wissen, dass in den Nahrungsmitteln drinsteckt, was draufsteht. Wir sind mit diesem Gesetz auf dem besten Wege, die Verbraucherinteressen zu schützen.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Stellenwert hat die Mastgeflügelhaltung in Niedersachsen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, in Niedersachsen, dem Agrarland Nummer eins in Deutschland, zu leben. Als Verbraucherin fühle ich mich gesund, sicher und sehr gut versorgt in unserem Land. Eine riesige Auswahl von hochwertigen Lebensmitteln und anderen Produkten, welche in unserem Land wachsen und produziert werden, trägt dazu bei. Die Kette von der Produktion über Verarbeitung und Handel ist gut gegliedert, schnell und nachverfolgbar. Auch das ist ein wichtiger Baustein im Verbraucherschutz.
Vielfältige Branchen sind hier angesiedelt. Eine davon ist ein Schwerpunkt unserer Wirtschaftskraft und unseres Arbeitsmarktes: unsere Nahrungsmittelwirtschaft. In modernen Betrieben wird mit kompetenten Fachkräften unter hygienischen Bedingungen ein großer Teil unserer Nahrung hergestellt. Sehr viele Produkte sind bekanntermaßen zertifiziert und rundherum von verlässlicher Qualität.
Diese Produkte werden nicht nur in Deutschland gern gekauft. Unsere Betriebe erfüllen die hohen Anforderungen, die an sie gestellt werden. Sie beachten die Vorschriften, sind vielen Kontrollen unterworfen und zeigen sich verantwortlich, auch mit eigenverantwortlicher Selbstkontrolle. Ja, sie
tragen auch hohe Kosten zur Erfüllung der geforderten Sicherheitsstandards, und das ist gut so.
Leider, Frau Wörmer-Zimmermann, gelingt es aber doch einzelnen Personen und Betrieben, in unverantwortlicher Weise und in Gewinnsucht - -
Leider gelingt es aber doch einzelnen Personen und Betrieben, in unverantwortlicher Weise und mit Gewinnsucht, ja auch mit krimineller Energie die Vorschriften zu umgehen und unsere Gesetze nicht einzuhalten. Solches Fehlverhalten löst viel aus. Wir haben es mehrfach erleben müssen. Die Verbraucher sind verschreckt; Unsicherheit und Ärger stellen sich ein. Die Käufer reagieren mit Kaufzurückhaltung. Ein großer Schaden für die Verbraucher und für unsere Betriebe ist die Folge.
Natürlich ist auf Landes- und Bundesebene sofort zum Schutz der Verbraucher und zur Beendigung dieser Machenschaften gehandelt worden. Informationen liefen zusammen, Behörden wurden aktiviert und die Menschen informiert. Für die Landes- und für die Bundesregierung ist der Schutz der Verbraucher eine Selbstverständlichkeit.
Aber die Behörden können ohne handfest geprüfte Tatsachen nicht gleich alle sozusagen in Haft nehmen. Sie müssen auch mit einer gewissen Sensibilität vorgehen. Ehrlich wirtschaftende Betriebe müssen sie schützen und dürfen sie nicht verunglimpfen.
Die Regierung ist auch in der Verantwortung, keinen wirtschaftlichen Schaden für die Betriebe entstehen zu lassen. Ich erinnere nur an die Anhörung, die wir von der CDU beantragt haben, in der uns ein Unternehmer klar gemacht hat, was es bedeutet, wenn vorschnell falsche Meldungen hinausgehen. Eine leichtfertige Gefährdung von Tausenden von Arbeitsplätzen ist mit unserer Fraktion nicht zu machen.
Deshalb ist es gut und wir begrüßen es, dass unser neuer Bundesminister Seehofer mit Staatssekretär Lindemann durch das Zehnpunkteprogramm die richtige Antwort zur Lebensmittelsicherheit gegeben hat.
Dieses Zehnpunkteprogramm wird eine noch schnellere und noch bessere Information über Ländergrenzen hinweg und auch eine tägliche Datenerfassung ermöglichen. Ein nationales Schnellwarnsystem wird installiert werden, und weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung kommen hinzu. Außerdem wird der Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt werden. Dieses Gesetz wird u. a. den Verbraucherinformationsanspruch gegenüber den Behörden aufzeigen und die Verbraucherinformation verbessern. Bei Gefahr für die Gesundheit ist die Behörde natürlich schon jetzt verpflichtet, Informationen herauszugeben. Darauf legen wir auch großen Wert.
Gut und ehrlich wirtschaftende Betriebe dürfen in unserem Land nicht geschädigt werden. Es wird genau geprüft werden müssen, ob und wie die Betriebe, die gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelrecht verstoßen haben, genannt werden können.
Natürlich muss Fehlverhalten sanktioniert werden. Auch Unternehmer, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden, stehen in der Pflicht, dies zu melden.
Meine Damen und Herren, es ist ein ganzer Strauß von Maßnahmen. Ich sehe die Wirtschaft nicht von vornherein als einen Partner, der keine Verantwortung trägt, und ich unterstelle auch nichts; denn jeder Unternehmer in unserem Land weiß, dass
sich seine Produkte auf Dauer nur am Markt halten, wenn sie die Ansprüche erfüllen. Nur dadurch hat die Produktion Erfolg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen, Ihre Forderung auf unverzügliche Zugänglichkeit zu Information und Unterrichtung ist nicht so einfach zu realisieren, wie Sie das beschreiben. Diese Forderung ist wenig praktikabel. Wollen Sie schon bei einem eventuellen Verdacht alles öffentlich machen? Kriminelle Machenschaften - das wissen Sie auch - spielen sich hinter verschlossenen Türen ab.
Auch das Einsetzen eines Bundesbeauftragten bei Streitfällen ist so mit uns nicht zu machen. Er würde auch nicht viel nützen, und er würde die Bürokratie vermehren und wieder eine zusätzliche Instanz bedeuten.
Wir sehen diese Notwendigkeit nicht. Bei Streitigkeiten auf Bundesebene geht es meistens um die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Das ist klar geregelt. Wenn man sich nicht einigen kann, haben wir dafür die Justiz!
Ich denke, es ist viel auf den Weg gebracht worden, sodass wir die Punkte, die Sie fordern, so nicht übernehmen können. Aber wir werden Ihren Antrag in den Ausschüssen noch diskutieren und auch darüber sprechen, wie wir die geplante Verbraucherinformation sehen.
Meine Damen und Herren, guter Verbraucherschutz ist auch Wirtschaftsschutz, und beides wird in unserem Bundesland durch unseren Landwirtschaftsminister Ehlen und sein Ministerium bestens geleistet.
Bei uns wird nicht von vornherein verdächtigt, angeprangert und ausgegrenzt. In Niedersachsen und in Deutschland wird eine realisierbare und realistische Politik zum Wohle unserer Verbraucher gemacht.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 930 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einstimmig, den Entschließungsantrag in der Drucksache 495 in geänderter Fassung anzunehmen.
Der Antrag war zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkt überwiesen worden.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte in der öffentlichen Erörterung des federführenden Ausschusses am 28. November 2003 die Zielsetzung seiner Fraktion zum Entschließungsantrag. Wie die Planungen von Offshore-Windenergieanlagen verdeutlicht hätten, werde das Wattenmeer stark genutzt. Die Nutzungsinteressen vor Ort stellten sich sehr unterschiedlich und sogar widersprüchlich dar. Folglich sei es sinnvoll, über Lösungswege nachzudenken, die verschiedene Nutzungsmöglichkeiten auf einer Fläche zulassen würden. Eine Möglichkeit, auf die auch der Antrag abstelle, sehe seine Fraktion darin, die Nutzung durch Offshore-Windparks und durch Fischerei im weitesten Sinne mit der so genannten Marineaquakultur zu kombinieren, denn die Verankerungen von Windkraftanlagen böten insbesondere für die Zucht von Makroalgen und Muscheln hervorragende Voraussetzungen.
Die Vertreter der Landesregierung sagten, dass es sich bei der Machbarkeitsstudie, die erklärtermaßen Grundlage für den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewesen sei, um eine reine Literaturstudie handele. Die Hydrodynamik in der Nordsee unterscheide sich deutlich von der anderer Meeresregionen. Das bedeute, dass Projekte, die bereits in Frankreich und anderen Teilen der Erde realisiert worden seien, nicht ohne weiteres vollständig auf die Nordsee übertragen werden könnten. Gleichwohl werde die Landesregierung zukünftige Projekte bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit finanziell fördern, was auch wir vom Ausschuss gern möchten.
In einer vom Ausschuss einvernehmlich beschlossenen Unterrichtung verdeutlichten sodann Vertreter des Forschungszentrums „Terramare“ und des Alfred-Wegener-Instituts den heutigen Stand der Forschung an Aquakultureinrichtungen. In diesem Zusammenhang skizzierte der Vertreter des Forschungszentrums „Terramare“ erste Ergebnisse von Untersuchungen zur Saatmuschelzucht an künstlichen Substraten.
Die sich anschließende Beratung über die Förderung einer kombinierten Nutzung von OffshoreWindparks und Aquakultur vor der niedersächsischen Küste nutzten sodann die Regierungsfraktionen, einen Änderungsvorschlag einzubringen mit dem Ziel, eine Unterstützung solcher Projekte von der technischen Realisierbarkeit und den wirtschaftlichen Erfolgsaussichten abhängig zu machen.
Dem Wunsch der Sprecherin der Fraktion der SPD und des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine von allen Fraktionen einvernehmlich getragene Beschlussempfehlung zu erarbeiten, wurde schließlich entsprochen, sodass sich die Mitglieder des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Abschluss der Beratungen einstimmig auf einen gemeinsamen Änderungsvorschlag verständigten, der Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drucksache 930 vorliegt.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Umweltausschuss haben sich dem so gefundenen Beratungsergebnis des Landwirtschaftsausschusses ohne weitere Diskussion angeschlossen.
Ich bitte Sie namens des federführenden Ausschusses, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen.