Hartmut Möllring
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Erhaltung eines Denkmals steht nach unserer Auffassung nicht die Eigentümerfrage, sondern der Erhalt des Denkmals im Vordergrund.
In diesem Zusammenhang kann ich auf die Antwort der Landesregierung zur Roten Mappe des Niedersächsischen Heimatbundes in diesem Jahr verweisen. Der Heimatbund hatte darin die Veräußerung von Liegenschaften des Landes mit Denkmaleigenschaften aufgegriffen.
In der Antwort der Landesregierung heißt es u. a.: „Bei der gegenwärtigen Haushaltslage muss das Land bei der Unterhaltung der landeseigenen
Grundstücke sein besonderes Augenmerk auf die für die Aufgabenerfüllung zwingend erforderlichen Grundstücke richten.“ Die Gebäude in Liebenburg gehören eben nicht dazu, weil sie im Moment auch privat genutzt werden; sie sind ja verpachtet. In Liebenburg soll deshalb eine landwirtschaftliche Pächterfamilie Eigentümerin einer historischen
Hofanlage werden, die in fünfter Pächtergeneration ihr Engagement für Denkmalschutz landeseigener Gebäude unter Beweis gestellt hat.
Hiervon zeugt u. a. der heute sehr gute Zustand der Gebäude. Dieser Zustand kann im Wesentlichen nur über eine landwirtschaftliche Nutzung erhalten werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Pächterfamilie diese weiterhin landwirtschaftlich nutzt.
Es ist auch zu beachten, dass Erwerber landeseigener denkmalgeschützter Liegenschaften nach den §§ 7 und 9 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes verpflichtet sind, für die Liegenschaften eine Nutzung anzustreben, die ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet. Das tun wir mit dem Verkauf. Hierbei ist es natürlich auch möglich, eine EU-Kofinanzierung zu erhalten. Selbstverständlich werden wir die Pächterfamilie auch in Zukunft nicht
allein lassen, wenn dort Denkmalschutzaspekte berücksichtigt werden müssen.
Sie waren auf das Brauhaus eingegangen. Gerade dabei hat die Pächterfamilie bewiesen, dass sie im Zusammenhang mit den dörflichen Vereinen - in diesem Fall ein Schützenverein - die Nutzung ermöglicht. Das soll auch in Zukunft so sein, weil die Pächterfamilie eine enge Bindung zu diesem Verein hat.
Deshalb bitte ich, der Veräußerung der Hofstelle der Domäne Liebenburg zuzustimmen, wie wir es auch schon in anderen Bereichen gemacht haben. Im Übrigen ist das Denkmal nicht der Kategorie 1, sondern der Kategorie 2 zugeordnet, sodass auch die entsprechende Bemerkung, es sei nicht veräußerbar, nicht zutrifft.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion über Anreizsysteme für eine umweltfreundliche und sichere Seeschifffahrt ist bekanntlich nicht neu. Der Landtag hat sich zuletzt vor vier Jahren mit diesem Thema ausführlich befasst. Mit Beschluss vom 16. November 2000 wurde die Landesregierung seinerzeit gebeten, ein Rabattsystem zu entwickeln, mit dem umwelt- und sicherheitsrelevante Kriterien bei den Hafengebühren besondere Berücksichtigung finden, und diese in Abstimmung mit den anderen Küstenländern den zuständigen Gremien der EU zur Diskussion und Beschlussfassung zuzuleiten.
Der neuerliche Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterscheidet sich nur unwesentlich von dem damaligen Antrag. Die Landesregierung hatte seinerzeit in der Diskussion auf den Zielkonflikt hingewiesen: Einerseits wollen wir durch Kostenentlastungen Anreize schaffen für eine umweltverträgliche und sichere Schifffahrt. Andererseits müssen sich unsere Häfen auf hart umkämpften Märkten im internationalen Wettbewerb behaupten. Dabei hat sich insbesondere eines bestätigt: Die Hafenentgelte machen in der Kostenkalkulation
der Schifffahrt nur einen verschwindend geringen Teil aus. Durch ermäßigte Hafengebühren allein rechnen sich zusätzliche Investitionen für den Reeder nicht.
Nach der Landtagsentschließung aus dem Jahr 2000 hatte sich Niedersachsen an einer Studie beteiligt, die das Land Bremen bei der Gesellschaft für angewandten Umweltschutz und Sicherheit im Seeverkehr (GAUSS) und dem Institut für Seewirtschaft und Logistik (ISL) in Auftrag gegeben hatte. Entwickelt werden sollte ein Modell für ein integratives und international einsetzbares Bonussystem Quality Shipping, das ein ökonomisches Anreizsystem für Investitionen im Umweltschutz und für Sicherheitsmaßnahmen durch Kostenentlastungen im Bereich der Hafengebühren unterstützt. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass das Instrument differenzierter Hafengebühren nicht geeignet ist, einen ökonomischen Anreiz zu bieten, um den Schiffsbetrieb umweltverträglicher und sicherer zu machen, weil die Hafengebühren im Kontext aller Hafenkosten, wie vorhin schon gesagt, nur eine geringe Bedeutung haben. Abhängig davon, welche Komponenten in die Hafenkosten einbezogen werden, belaufen sie sich nur auf Größenordnungen zwischen einem Prozentpunkt und zwölf Prozentpunkten.
Aufgrund dieses Ergebnisses hatte Niedersachsen in Übereinstimmung mit Bremen davon abgesehen, die Hafengebühren nach Umwelt- und Sicherheitskriterien zu ermäßigen. Wie gesagt, der letzte Beschluss erfolgte im Jahre 2000. Demgegenüber hatte Hamburg im Rahmen eines auf fünf Jahre angelegten Projektes zum 1. Juli 2001 zunächst Gebührenermäßigungen nach bestimmten Kriterien eingeführt, diese aber zum 1. Juli 2003 wieder aufgehoben, hat also die fünf Projektjahre gar nicht abgewartet. Für diese Entscheidung war maßgeblich, dass die geforderten Standards inzwischen weitgehend von verpflichtenden Regelungen abgedeckt werden und dass die Gebührenermäßigungen deshalb nur noch zu Mitnahmeeffekten führten. Dabei waren die Einnahmeausfälle für Hamburg nicht akzeptabel. Bemerkenswert hieran ist, dass es Beschwerden der gewerblichen Wirtschaft über die Aufhebung der Gebührenermäßigung nicht gab und auch nicht gibt. - Vielen Dank.
In dem Vertrag steht zwar, dass es sich um einen Werkvertrag handelt. Juristisch habe ich aber die gleichen Zweifel wie Sie, weil nämlich monatliche Zahlungen vereinbart worden sind.
Es wurden feste Zahlungstermine vereinbart, unabhängig davon, ob Teilleistungen abgeliefert wurden oder nicht. Die juristische Prüfung kann ich hier am Rednerpult nicht durchführen, aber wir können das gerne juristisch überprüfen. Das ist kein Problem, Herr Gabriel.
Herr Golibrzuch und ich haben damals schon öffentlich erklärt, dass wir die Bezeichnung als vertraulich in diesem großen Umfang für falsch halten. Deshalb werde ich dem Kabinett vorschlagen, dies in diesem großen Umfang aufzuheben, weil wir jetzt die Möglichkeit dazu haben.