Klaus Krumfuß
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe 3946/11/15.
Dem Petenten geht es in erster Linie um die Dauer seines seit dem 26. Juli 2005 vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle anhängigen Berufungsverfahrens. Eine Zwischennachricht des Sozialgerichts hat unter dem Datum 26. Oktober 2006 stattgefunden.
Ziel dieser Klage ist die Anerkennung eines Grades der Behinderung von 50 % rückwirkend zum 15. November 2000 - ich werde im Einzelnen noch darauf zurückkommen, warum er das will -, nachdem ihm mit Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Osnabrück vom 27. Juni 2005 - zugestellt am 5. Juli 2005 - bereits ein Grad der Behinderung von 70 % rückwirkend auf den Monat Juli 2003 anerkannt worden ist.
Bei dieser Anerkennung - jetzt komme ich auf das zurück, was ich eben angeführt hatte - zu dem im Berufungsverfahren erneut geltend gemachten Zeitpunkt 15. November 2005 greift abweichend von den ab 1. Januar 2001 geltenden rentenrechtlichen Regelungen ein besonderer Vertrauensschutztatbestand für die Menschen, die vor dem 16. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 schwerbehindert waren. Das würde für den Petenten bedeuten, dass er mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Nach dem Bericht des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat der zunächst zuständige 9. Senat medizinische Ermittlungen angestellt.
Hier müssen wir anführen, dass natürlich ein längerer Zeitraum entstanden ist. Aber man darf dabei nicht vergessen, wodurch dieser Zeitraum entstanden ist. Aufgrund der hohen Zahl der Eingänge im Bereich der neuen Rechtsgebiete - Hartz IV, insbesondere Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - war man zunächst nicht in der Lage, das Verfahren angemessen zu fördern.
Mit dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2007 ist der 13. Senat des Landessozialgerichts für das Verfahren zuständig geworden. Auch der 13. Senat hat neben den Verfahren des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts vornehmlich Verfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - das wissen wir - bearbeitet.
Trotz allem muss man sagen, dass nach dem neuen Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeit beim 13. Senat lag. Innerhalb dieser Zeit ist im Januar die Berichterstattung sofort an die Bearbeitung gegangen. Sie hat das Verfahren von 2007 in der Weise bearbeitet, dass sie zunächst von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft die dort über den Kläger geführten Akten angefordert hat.
Wenn wir uns dann über Fristen unterhalten, müssen wir hier deutlich machen, dass ein Zeitraum von fast einem Vierteljahr für die Aktenübersendung - man musste sie erneut anfordern - natürlich ein langer Zeitraum ist. Dieses Vierteljahr hätte man schon mit einer weiteren Aktenbearbeitung nutzen können.
Ja. - Der Petent, der unter dem 7. Mai 2007 durch seinen Bevollmächtigten eine Sachstandsanfrage gerichtet hat, ist auch durch die Verfügung der Berichterstatterin vom 10. Mai über den Verfahrensstand unterrichtet worden.
Anmerken muss man noch, dass ein Gutachten - hier geht es um die Hörfähigkeit - angefordert worden ist. In der Akte befindet sich ein unleserliches Gutachten. Darauf ist der Petent noch einmal aufmerksam gemacht worden. Dieses Gutachten wurde im August erneut angefordert. Es ist bis zum heutigen Tag nicht eingegangen.
Hier muss man sagen, dass man auch als Petent die Pflicht hat, dem Gericht die nötigen Unterlagen zukommen zu lassen.
Ich empfehle dem Parlament, der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu folgen, die lautet, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen und den Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Polat, es ist schon ungeheuerlich, wie Sie hier als Ausschussmitglied vortragen.
Dass Sie einer Verwaltung in Niedersachsen vorwerfen, nach Wildwestmanier zu handeln, stimmt mich wirklich traurig. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Ich hätte nicht erwartet, dass sich ein Ausschussmitglied so über eine Verwaltung in Niedersachsen äußert.
Diese Eingabe, über die Sie hier gesprochen haben, ist in der 73. Sitzung des Petitionsausschusses am 1. Juni 2006 einstimmig mit „Sach- und Rechtslage“ abschließend beraten worden. Im Ergebnis schließt sich der Petitionsausschuss damit der städtebaufachlichen Bewertung des Sozialministeriums an. Wie könnten wir auch anders? Diese entspricht dem „Leitfaden zur bauordnungsund bauplanungsrechtlichen Behandlung ungenehmigter Bauten im Landkreis Harburg“, einer Entscheidungsgrundlage, die auf Veranlassung des Landtages entstanden ist und seit 1999 in ganz Niedersachsen Anwendung findet, weil wir solche ungenehmigten Bauten nicht nur im Landkreis Harburg hatten, sondern auch in anderen Bereichen. Wir wollten Klarheit haben.
Dazu können Sie auch den Kollegen Uwe Harden fragen, der damals im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen unter anderem mit mir dazu beigetragen hat, dass es planungsrechtlich vorangegangen ist.
Nein. - Es obliegt allein der Verantwortung der Träger der kommunalen Planungshoheit, in welcher Weise die jetzige, im Rahmen der Eingaben vertretene städtebaufachliche Bewertung Eingang in die örtlichen Bauleitplanungsverfahren finden.
Jetzt sage ich einen Schlusssatz, das ist auch das, was wir wollen: Aspekte, die allein in den Bereich der grundsätzlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung fallen, sollten dort auch nur im Rahmen der Entscheidungsfindung bauleitplanerisch behandelt werden. Aus diesem Grunde plädiere ich weiterhin, wie im Ausschuss bereits empfohlen, auf „Sach- und Rechtlage“ zu entscheiden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe 2214 (01 - 05). Die Ausreiseverpflichtung der Familie Kasem begründet entgegen der Auffassung der Petenten keine besondere Härte. Ich werde auf die Einzelsituation noch eingehen.
Eine individuelle Sondersituation der Familie liegt nicht vor. Die Familie ist ebenso wie andere Ausländer, die sich bereits seit mehreren Jahren im Bundesgebiet aufhalten, zur Ausreise verpflichtet. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Familie bereits seit Jahren die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise hatte. Dass dies auch angedacht wurde, hat die Anwältin der Familie - das sage ich ganz deutlich - am 27. September 2005 gegenüber der Ausländerbehörde geäußert.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass nach der Abschiebung des Herrn Bacho, der seine Ehefrau und Kinder misshandelt haben soll,
deutlich geworden ist, dass sich beispielsweise die Abschiebung in ganz anderer Weise zugetragen hat, als Sie es immer wieder anführen. Die Frau hat sich von ihm verabschiedet und hat ihm Geld gegeben. Eine Tochter hat ihn in den Arm genommen, ihn kaum losgelassen, sich ihm vor die Füße geworfen. Ich denke, das macht keine Tochter, die unmittelbar davor von ihm misshandelt worden ist.
Frau Kollegin Polat, wenn Sie sagen, es sind zielstaatenbezogene Asylproblematiken, dann trifft das zu. Wir müssen schon unsere Kompetenzen kennen.
Trotz allem haben die Fraktionen von CDU und FDP die Eingabe noch einmal zurückgestellt, um abzuwarten, was das Bundesamt herausfindet. Das Bundesamt hat ja entscheidende Prüfungen vorgenommen. Der Bericht liegt vor und kann eingesehen werden. Ich bitte, diese grundlegenden Daten nicht außer Acht zu lassen.
Wenn vorgetragen wird, dass Frau Kasem in Syrien erhebliche Schwierigkeiten hat und von ihrem Mann bedroht wird, dann muss man auch anführen, dass es in Syrien mittlerweile 1 590 Frauenverbände gibt, die nahezu in allen Provinzen Syriens vertreten sind. Dort findet man Beratung und Unterstützung.
Frau Merk, Sie haben davon gesprochen, dass Geld und Goldschmuck gefunden wurde. Die wirtschaftliche Situation stellt sich also besser dar.
Für die Prüfung spielt auch eine Rolle, dass es seit 2003 ein neues Gesetz gibt. Danach müssen Kinder ab dem 13. bzw. 15. Lebensjahr nicht mehr beim Vater sein, sondern es gibt auch noch andere Möglichkeiten.
Ich plädiere daher dafür, die Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Merk, ich bin schon erstaunt darüber, dass Sie hier in aller Öffentlichkeit Abstimmungsergebnisse aus dem Ausschuss vortragen.
Ich bin auch sehr erstaunt über die Art und Weise, wie Sie vortragen. Nachdem uns vom Ministerium zweifelsfrei über die rechtliche und sachliche Prüfung dieses Falles berichtet und uns geschildert worden ist, wie sich die Abschiebung wirklich dargestellt hat und wie sie vorgenommen wurde, bin ich schon einigermaßen erschrocken darüber, dass Sie hier im Plenum so verzerrt darüber berichten.
Frau Kollegin Polat, wenn wir schon hier in aller Öffentlichkeit noch einmal über Vorgänge berichten, über die wir im Ausschuss beraten haben, möchte ich Sie darum bitten, dann auch zweifelsfrei den Gesamtvorgang hier darzustellen.
Ich habe große Hochachtung vor den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die eine hervorragende Arbeit leisten, und wir sollten uns nicht gegenseitig die Ausschussarbeit durch ein solches Vortragen erschweren. Wenn man etwas in der Öffentlichkeit vorträgt, gibt es natürlich immer die gute Möglichkeit, aus dem Zusammenhang gerissen nur über Teilaspekte zu berichten und damit den Fall anders darzustellen. Ich erwarte als Ausschussvorsitzender - das sage hier ganz deutlich -, dass jeder, der hier zu einer Eingabe spricht, den Gesamtsachverhalt darstellt und sich nur nicht das heraussucht, was nach seiner Meinung und seinem Gusto wichtig ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Polat hat zur Eingabe 2537 gesprochen. Hier bleibt aber noch einiges festzustellen. Sie haben gesagt, dass gesundheitliche Gründe gegen eine Abschiebung sprächen. In diesem Zusammenhang muss aber auch deutlich gemacht werden, dass sowohl das Bundesamt als auch das Verwaltungsgericht festgestellt haben, dass es in Pakistan auch für minderbemittelte Bürger Insulin gibt und dass dort auch glutenfreie Nahrungsmittel zur Verfügung stehen. Das war mit ein Grund dafür, dass das Bundesamt hier recherchiert hat.
Ferner haben Sie die Glaubensgemeinschaft erwähnt. Zweifelsfrei steht fest, dass Angehörige dieser Glaubengemeinschaft in Pakistan keine Nachteile mehr zu befürchten haben.
Darüber hinaus haben Sie von der Abschiebung gesprochen, von der wir überrascht waren. Hierzu muss ich sagen: Am 19. Juli 2005 sollte abgeschoben werden. Diese Familie hat sich dieser Abschiebung aber durch Untertauchen entzogen. Sie hat - so bedauerlich das auch sein mag - erst ca. acht Wochen später, nämlich am 16. September, eine Petition eingereicht. Somit konnte und durfte diese Petition keine aufschiebende Wirkung haben.
Schließlich haben Sie von der Härtefallregelung gesprochen. Sie haben Recht. Jedes Mitglied des Petitionsausschusses hat das Recht, eine Härtefallprüfung zu beantragen und das Prüfverfahren anzuschieben. Im vorliegenden Fall ging das aber nicht. Ich habe eben erwähnt, dass die Petition erst nach dem Abschiebetermin eingereicht worden ist. Das ist ein Ausschließungsgrund. Deshalb konnte die Petition nicht weiter einem Härtefallprüfungsverfahren unterzogen werden.
Wenn Sie sagen, Sie seien von der Abschiebung überrascht worden, muss ich Ihnen Folgendes entgegen halten: Sie haben ja die Einleitung eines Härtefallprüfverfahrens beantragt. Daraufhin sind jedem Ausschussmitglied Durchschriften der Eingabenakte - Sie kennen das Verfahren ja - übermittelt worden. In der Eingabenakte befindet sich zweifelsfrei auch ein Schreiben des Innenministeriums, in dem noch einmal darauf hingewiesen wird, dass es keine aufschiebende Wirkung gibt.
In diesem Sinne muss ich als Berichterstatter auch jetzt - wie ich es schon im Ausschuss getan habe dafür plädieren, die Einsenderin der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Ich bedaure das. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein anderes Verfahren sind aber nicht gegeben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Harms, Sie haben mich persönlich angesprochen, und Sie haben den Ausschuss angesprochen. Deshalb habe ich mich jetzt hier zu Wort gemeldet. Die Mitglieder des Petitionsausschusses - dies können Sie feststellen, wenn Sie die Sitzungen einmal miterleben - beschäftigen sich mit den Eingaben sehr intensiv. Dass dabei manchmal auch sehr viel Herzblut mit dabei ist und dass so manches Mal auch sehr viel Gefühl mitschwingt, können Sie, glaube ich, jedem Ausschussmitglied abnehmen. Wir werten die Dinge mit Herz und Verstand, haben aber auch Recht und Gesetz zu berücksichtigen. Jeder Einzelfall ist uns besonders wichtig. Wer mich kennt - fragen Sie andere Ausschussmitglieder -, der weiß, dass ich mich mit jeder Eingabe - auch wenn ich nicht Berichterstatter bin - sehr eingehend beschäftige.
Gerade die vorliegende Eingabe hat mich über Wochen hinweg beschäftigt. Der hier zugrunde liegende Fall - Herr Gabriel, Sie haben es gesagt kann an einem gar nicht einfach so vorbeirutschen, sondern man muss sich damit beschäftigen. Ich habe auch mit Kollegen aus meiner Fraktion und mit Kollegen aus anderen Fraktionen über die Frage gesprochen, welche Chancen wir hier haben. Letzten Endes sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir auch in diesem Fall - so schlimm es für die betreffende Familie ist - nach Recht und Gesetz entscheiden müssen. Auch das Zuwanderungsgesetz - ich habe die letzten beiden Tage genutzt, noch das eine oder andere zu eruieren lässt uns leider keine Möglichkeit, auch jetzt noch einmal einen Aufschub zu gestatten und weiter abzuwarten. Es wird auch nach dem neuen Zuwanderungsgesetz keine Möglichkeit geben, im vorliegenden Fall zu einer anderen Entscheidung zu kommen. Wenn wir hier und heute wieder Hoffnungen wecken, obwohl wir eigentlich wissen,
dass diese Hoffnung trügerisch ist, dann ist das meiner Meinung nach nicht der richtige Weg.
Frau Kollegin Harms, Sie haben von „Barmherzigkeit“ gesprochen. Ich sage noch einmal - ich tue das auch für alle anderen Mitglieder des Petitionsausschusses -: Sie können sicher sein, dass wir auch das nicht vergessen, wenn wir Eingaben lesen und beurteilen und versuchen, zum Wohle des Petenten, aber auch nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Da können Sie ganz sicher sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte den Antrag stellen, die Eingabe 5811/11/14 in den Ausschuss zurückzuüberweisen, weil sich neue Entwicklungen im rechtlichen Bereich ergeben haben, die noch einmal geprüft werden sollen. Wir würden diese Eingabe dann in der nächsten Petitionsausschusssitzung beraten. - Danke.