Ulrike Schröder
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines steht ja wohl fest: Die Binnenfischer, ihre Familien und ihre Mitarbeiter wollen auch weiterhin von der Fischerei leben. Leider haben in den letzten Jahrzehnten viele von ihnen ihre Netze einholen müssen, weil Bürokratie, Gesetze und Verordnungen auf sie niedergeprasselt sind, sodass sie neben ihrer Arbeit kaum mit dem Lesen, geschweige denn mit dem Befolgen nachkommen konnten. Statt aber nur eine COFAD-Studie zu
fordern, Herr Johannßen, sollten Sie, meine Damen und Herren von der SPD, überlegen, wie wir den Binnenfischern praktisch helfen können.
Eigentlich ist es schade, dass Sie sich unserem Änderungsantrag, den Herr Klein eben mit einem Bündel von Maßnahmen beschrieben hat, nicht anschließen können. Er reicht sehr viel weiter als Ihr Antrag. Die Binnenfischer haben existenzbedrohende Probleme. Sie sehen kaum noch Chancen, ihre Betriebe weiterzuführen, geschweige denn zu erweitern oder einen Betrieb neu zu gründen. Das wurde schon in vielen Fällen durch die Bürokratie be- oder verhindert. Die Fischer sind auf die Ressource Wasser genauso angewiesen wie auf gute Rahmenbedingungen. Die Forellenteichwirtschaft z. B. benötigt zur Sicherung der Wasserversorgung angemessene Bedingungen; das haben Sie eben selber schon gesagt. Dem müssen und wollen wir gemeinsam mit der jeweiligen unteren Wasserbehörde Rechnung tragen, um die unterschiedlichen Wasserpreise anzugleichen. Die wasserrechtlichen Genehmigungen gibt es oft nur unter erheblichen Auflagen und gegen Gebühren, deren Höhe - auch das haben Sie eben mit der Zahl 13 800 Euro angesprochen - unheimlich weit auseinanderklafft.
Die Binnenfischer sind auf gute ökonomische und ökologische Rahmenbedingungen angewiesen. Leider wurden während Ihrer Regierungszeit die Fischer durch raumplanerische Vorgaben, wie Naturschutz-, Vogelschutz-, Wasserschutz- und FFH-Gebiete, so weit eingeschränkt, dass man fast meint, Sie hätten die Fischer völlig vergessen, die - wie die Landwirte - in langer Tradition und nach guter fachlicher Praxis gearbeitet haben.
Meine Damen und Herren, durch die Fischer sind viele dieser Gebiete erst ökologisch wertvoll geworden.
Ich möchte noch einmal den Ertragskiller Kormoran ansprechen: 500 g pro Vogel und Tag. Die Kormoranverordnung, von uns erlassen, muss weiter optimiert werden.
80 bis 90 % Fraßverlust sind für die Binnenfischer einfach nicht hinnehmbar. In vielen Landkreisen
hat man den Ernst der Lage scheinbar noch nicht so ganz begriffen und weigert sich, die Kormorane zu bekämpfen. Aber mit dem Vergrämen ist es leider nicht getan. Da müssen schon andere Geschütze aufgefahren werden.
Es ist so, wie es in einer großen Zeitung in Schleswig-Holstein hieß: Wenn der Kormoran lebt, stirbt der Fischer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es verschiedene Produktionsarten in der Fischerei gibt, Herr Johannßen, haben wir Ihnen schon beim letzten Mal erklärt. Ich war heute richtig froh, dass Sie es auch aufgeführt haben.
Vielleicht haben Sie gemerkt, dass es neben all den Fluss-, Seen-, Sport- und Hobbyfischern sowie den Forellen- und Karpfenteichwirtschaften usw. auch die Aquakultur gibt, eine sehr intensive Fischhaltungsart. Die Forschungen auf diesem letztgenannten Gebiet zu forcieren, wäre für die Fischwirte eine große Hilfe. Es würde für sie bedeuten, viel Geld, viel Zeit und viel Tiermaterial sparen zu können. Damit hätten sie dann auch bessere Marktchancen.
Zum Thema Wanderfische, wie z. B. Aal und Lachs, haben wir bei der Anhörung viel gelernt und in unseren Antrag aufgenommen. Nun verstehe ich nicht, dass Sie diesem Änderungsantrag nicht zustimmen wollen, wenn es da heißt: „... bei der Neuplanung und bei bestehenden Wasserkraftanlagen ist eine Optimierung hinsichtlich der Fischwanderung anzustreben und dabei dem Tierschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen.“ Stört Sie der Tierschutz plötzlich? - Die Zahl von 25 bis zu 50 % Beschädigung bei Aalen spricht doch wohl offensichtlich dafür. Wir werden den Aalbesatz weiterhin vorantreiben und Geld dafür zur Verfügung stellen,
so wie wir es auch im letzten Jahr mit 93 000 Euro gemacht haben.
In einem weiteren Punkt unseres Antrages heißt es, dass wir uns zur Existenzsicherung der Binnenfischer im Hinblick auf die von der Europäischen Kommission geplanten Maßnahmen zum
Schutz des Europäischen Aales für Regelungen einsetzen, die die Existenz der erwerbsmäßigen Fluss- und Seenfischerei nicht gefährden. Auch dem müssten Sie doch zustimmen, zustimmen können und zustimmen wollen, wenn Sie bei der Anhörung aufgepasst hätten.
Zuletzt noch eines: Die Binnenfischerei ist Landessache. Die Fischer haben uns bei der Anhörung klargemacht, dass sie sich nicht ausreichend wahrgenommen fühlen. Für sie sei es schwer, mit einer Zunge für alle Berufskollegen zu sprechen; denn verschiedene Sparten haben absolut verschiedene Probleme, die oft sogar konträr sein können. Deshalb fühlen sie sich vor allem auf der EU-Ebene nicht ausreichend vertreten. Unsere Fraktion wird ihnen dabei helfen, die Möglichkeiten des Europäischen Fischereifonds besser zu nutzen und von Landesseite Kofinanzierungsmittel bereitzustellen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, ich hoffe, dass Sie sich doch noch für unseren Antrag entscheiden, damit wir dann „Petri Heil!“ sagen können. Ansonsten müssen Sie eben weiter im Trüben fischen. - Danke schön.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, ob eigentlich bekannt ist, aus welchen Gründen die Saisonarbeitskräfte die ihnen vermittelte Arbeit zum Teil überhaupt nicht aufgenommen haben. Es ist ja, wenn man in einem Spargelanbaugebiet wohnt, interessant, festzustellen, wie viel Hektar abgepflügt worden sind und wie viel Arbeitskräfte zugeteilt worden sind. Ich möchte von Ihnen gerne wissen, warum viele der Arbeitskräfte überhaupt nicht zur Arbeit angetreten sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Johannßen, ich glaube, dass Sie mit Ihrem SPD-Antrag
zum Thema „Perspektiven für die Binnenfischer in Niedersachsen“ einfach zu kurz gesprungen sind, indem Sie in Ihrem Antrag nur die Flussfischerei bedacht haben. Die Bandbreite der Binnenfischerei - Sie haben es eben aufgezählt - ist aber sehr viel größer. Sie umfasst auch die Bereiche der Seenfischerei ebenso wie die der Teichbewirtschaftung in den Bereichen Karpfen und Forelle, die gesamte Aquakultur und die Sportfischerei. Haben Sie all diese Bereiche völlig außen vor gelassen?
- Haben Sie den Antrag gelesen? Die stehen da nicht drin. - Dabei kommen aus dem Bereich der Teichwirtschaft rund 80 % des gesamten Fischfangs der Binnenfischerei. Die 1 370 Teiche mit ihrer Gesamtfläche von 680 ha haben Sie in Ihrem Antrag einfach außen vor gelassen.
Eine COFAD-Studie nur für die Flussfischer zu erstellen, ist völlig unrealistisch, unwirtschaftlich und eine einseitige Betrachtung, die für eine objektive Bewertung der Binnenfischerei nicht sachgerecht ist. Wenn wir die Erstellung einer Fachstudie nur für die Flussfischerei diskutieren, so reden wir hier von 85 000 Euro, die die letzte COFADStudie gekostet hat, was zu einem Wert von 600 000 Euro bei der Flussfischerei ins Verhältnis gesetzt werden muss.
Ich weiß aus intensiven Unterhaltungen mit Flussund Seenfischern, dass sie relativ stabile Erträge einfahren, wenn auch auf niedrigem Niveau. Sie erwirtschaften eine schlechte Eigenrentabilität in der Fischproduktion und müssen sich deshalb oft ein zweites Standbein suchen. Ein Binnenfischer aus Schleswig-Holstein sagte mir, dass dort in den letzten 20 Jahren 80 % der Binnenfischer aufgeben mussten. In Niedersachsen haben wir - so die letzte Binnenfischereierhebung - noch 325 Binnenfischereibetriebe, davon 44 im Haupterwerb, und rund 1 000 Hobbyfischereibetriebe. Diese letzte Binnenfischereierhebung, die leider nur im zehnjährigen Abstand durchgeführt wird, basiert in vielen Fällen auf einer Selbsteinschätzung der Betriebe.
Im Gegensatz zu den meisten Flussfischern sind die Schwierigkeiten im Bereich der Teichwirtschaft nicht so groß, weil diese den Vorteil des Eigentumsrechtes haben. Oft sind es Klein- oder Nebenerwerbsfischer, die ihre Karpfenteiche in Ödlandbereichen in der Nähe von Fließgewässern
gebaut haben. Dies hat übrigens keine negativen ökologischen Folgen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Thema Forellenteichbewirtschaftung, die den größten Teil des Fischfangs bei den Binnenfischern ausmacht. Wie auch in allen anderen Bereichen der Binnenfischerei wird auch dieser Fang fast ausschließlich direkt vermarktet. Große Sorgen und finanzielle Probleme bereiten gerade der Teichbewirtschaftung die Fischjäger wie Otter, Graureiher und vor allem die Kormorane. Wenn man bedenkt, dass ein Kormoran täglich etwa 500 g Fisch frisst und dass er nicht unbedingt zwei pfannenreife Fische erwischt - es können vielmehr auch gut und gerne 200 bis 300 kleine Besatzfische sein -, so kann man sich leicht ausrechnen, dass eine Bestandserhaltung für die Fischer finanziell nicht möglich und nicht rentabel ist. Von nachhaltiger Bewirtschaftung kann da nicht mehr die Rede sein.
Wenn diese Teiche auch noch in Naturschutz-, Vogelschutz- oder FFH-Gebieten liegen, hat man diesen Räubern, die oft invasionsmäßig einfallen, kaum etwas entgegenzusetzen. Da wird auch die integrierte Vergrämung aussichtslos. Die Vogelbestände vernichten in kurzer Zeit alle Fischbestände. Viele Fischer haben bei uns aufgegeben, weil sie finanziell am Ende und bitter enttäuscht sind; denn jahrelang wurde nichts unternommen, um ihnen zu helfen.
Die Population der Kormorane ist - wie wir alle wissen - gewaltig. Nun wollen Sie, meine Damen und Herren von der SPD, sich plötzlich als Retter der Binnenfischer berufen fühlen?
Wir wissen, dass die Fischer auf die Nachhaltigkeit der Ressource Wasser angewiesen sind. Ich hoffe, dass Natura 2000 und die neue Wasserrahmenrichtlinie und dadurch die bessere Wasserqualität den Fischern mehr helfen können als Ihr halbherziger Antrag, der nicht einmal den gesamten Bereich der Binnenfischerei abdeckt.
Es gäbe noch vieles zum Fischereirecht und zur Fischereiverordnung, zum Genossenschaftswesen in der Binnenfischerei und zum Aneignungsrecht, zu der Hege, zum guten Miteinander der Angelfischerei und zum Tourismus, der sehr damit zusammenhängt, zum Rückgang der Aale - Sie haben es eben schon angesprochen, Herr Kollege
und dazu, welche Gründe es dafür gibt, zu neuen Ansiedlungsversuchen bei Lachsen, zu neuen Fischtreppen, damit sie lebend bzw. unverletzt an den Turbinen vorbeikommen, zur Aquakultur usw. zu sagen. Dafür aber ist meine Redezeit leider zu kurz.
Nur eines noch zur raumordnerischen Planung. Wir alle wissen, dass die meisten dieser Planungen regional betrieben werden. Es wäre wünschenswert und sicherlich wichtig, wenn Verbände der Fischerei dazu stärker gehört würden. Eine Studie für ein Flächenland wie Niedersachsen mit den großen lokalen Unterschieden in der Fischerei ist kaum zu erstellen, weil auch Fakten und Zahlen bei der Fischerei kaum zu greifen sind.
Meine Damen und Herren, wir werden diesen nichtssagenden, unvollständigen und einseitigen Antrag ablehnen.
Wir wollen nicht mehr Staat und Bürokratie, weil wir meinen, dass neue Bürokratie hier keine neuen Erkenntnisse bringt.
Ein Letztes. Ich habe gelesen, dass Frau Künast gesagt hat, die Fischer könnten ihre Boote ja zu Touristenunterkünften umwandeln.
Ich muss Ihnen sagen: Das ist dann wohl die Wertschätzung der SPD gegenüber den Fischern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn jemand glaubt, Moorschutz und Abbau von Torf seien Themen unserer Zeit, der irrt. Aus dem Jahr 50 nach Christi wird schon vom Torfstechen zur Gewinnung von Brennmaterial berichtet.
- Herr Wenzel, wir haben uns heute Morgen schon über die Zwischenrufe unterhalten. „Jetzt rede ich“ - oder wie sagte es Frau Steiner eben so schön?
Erste Versuche zur Kultivierung der Moore gingen im 12. Jahrhundert von den Klöstern aus. Seit dem Mittelalter wurden Moore planmäßig mit Kanälen erschlossen, damit man Verkehrs- und Entwässerungswege hatte. Der Staat zeigte großes Interesse an der Moorkultivierung. Friedrich der Große - man muss ein bisschen von der Geschichte vom Moor wissen; sonst kann man das nicht begreifen
erließ 1765 ein Urbarmachungsedikt für Ostfriesland. Er erklärte die „Wüsteneyen“ zu Staatseigentum, um diese Flächen zu besiedeln und landwirtschaftlich zu nutzen. Dieses Neuland im Moor bedeutete für die Menschen dort Leben, es bedeutete Zufluchtstätte, Arbeit und Brot. Außerdem
brauchte man schon damals viel Torf für Brennmaterial und zum Betreiben von Landmaschinen.
Der rasante Abbau riss Löcher in die Moorlandschaft. Die Verknappung der Ressourcen brachte zum ersten Mal den Schutzgedanken mit sich, und erste kleine Gebiete wurden vom Abbau ausgeschlossen.
1962 waren 25 Hochmoore unter Schutz gestellt. Zehn Jahre später gab es das erste Bodenabbaugesetz und mit ihm zum ersten Mal eine Gesamtbeplanung der Moore, die auch - nach dem Abbau von Torf - die Renaturierung der Flächen vorgab. 1981 wurde unter der Regierung von Dr. Ernst Albrecht das Moorschutzprogramm I und 1986 das Moorschutzprogramm II sehr erfolgreich und weitsichtig eingeführt.
Es bekam uneingeschränktes Lob von nationaler und internationaler Seite.
1994 wurde es aktualisiert. Denn über die große Bedeutung des Moores als einmaliges Naturerbe Europas mit höchstem Landschafts- und Naturwert sind wir alle uns einig.
Frau Steiner, einig geworden wären wir uns auch beinahe bei einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, der dann aber leider beim Thema Torfabbau scheiterte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach 25 Jahren Moorschutzprogramm haben sich die Einstellungen, die Möglichkeiten und Ziele geändert. Heute stehen ca. 42 000 ha unter Naturschutz, alle 150 Kleinstmoore sind unter Biotopschutz gestellt, und fast die Hälfte der Hochmoorflächen sind renaturiert oder befinden sich in der Renaturierung.
Natürlich besteht weiterer Handlungsbedarf bei den notwendigen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, bei der Wiedervernässung und bei der Renaturierung. Es muss aber auch klar sein, dass wir uns im Hinblick auf die leeren Kassen auf Zielgebiete von Natura 2000 konzentrieren müssen, um europäischen Verpflichtungen nachzukommen.
Im Natur- und Moorschutz werden wir mit allen Beteiligten gemeinsam vieles fortführen. Wir müssen mit dem Landwirt, der oft Flächenbesitzer ist und mehr denn je auf seine Fläche angewiesen ist - das muss man auch mal sagen -,
mit dem Naturschutz, mit dem Flächennutzer - sprich: den Torfwerken -, mit dem Landvolk und den Moorfachleuten gemeinsam praktikable Konzepte entwickeln
- keine Bange, den Naturschutz habe ich erwähnt; Sie müssen zuhören - und sinnvollen Moorschutz entwickeln. Wir haben viele gut renaturierte Moorflächen in Niedersachsen vorzuweisen, die heute unter Naturschutz stehen. Die Abtorfung ist in den meisten Fällen korrekt abgelaufen - auf jeden Fall dort, wo sich die untere Naturschutzbehörde - sprich: die Landkreise - um die Abbaugenehmigungen gekümmert und auch kontrolliert hat. Außerdem, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bietet die Torfindustrie mit ihren Torf- oder Erdenwerken gerade in den arbeitsplatzarmen Gebieten vielen Menschen ein gesichertes Einkommen.
Noch eines: Wir werden immer Mischungen von Torf- und anderen Substraten brauchen. Selbst Ihre Sonnenblumen brauchen ein solches Torfsubstrat, um gut zu wachsen. Ich habe aber das Gefühl, dass Sie lieber Moorflächen in Polen oder - noch besser - weiter östlich abbauen wollen.
Der großzügige Verbrauch oder auch Missbrauch von Torf gehört lange der Vergangenheit an. Heute wissen wir den Wert von Torf hoch zu schätzen. Aber wir brauchen auch heute die Gewinnung von Weißtorf und - noch viel wichtiger - die Gewinnung des Feuchtigkeit haltenden wertvollen Schwarztorfs für unseren Erwerbsgartenbau, für Baumschulen, für den Export von Erdenmischungen und für unsere Hobbygärtner.
Ich will Ihnen einmal Folgendes erzählen, damit man ein Maß von den Dingen bekommt. Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass man von einem
Kubikmeter Kultursubstrat 350 000 Jungpflanzen ziehen kann. Das heißt, nicht mehr als ein Becherchen von dem Substrat ist da nötig.
- Ich habe auf der Veranstaltung gut aufgepasst.
Nur 10 % der Moore werden nach strengen behördlichen Auflagen für den Torfabbau gebraucht. Ich meine, dass unser Antrag eine gute Lösung ist.
Wir wollen das Moorschutzprogramm unter Kontrolle der Umsetzung weiter verfolgen, und wir wollen die Berichterstattung über den Renaturisierungsfortgang. Wir wollen die Unterschutzstellungen und Weiterentwicklung von Moorgebieten auf Natura-2000-Gebiete konzentrieren. Wir wollen den Dialog mit den Grundeigentümern, den Flächennutzern, den Naturschützern und vielen anderen Beteiligten gemeinsam fortsetzen. Die Torfwirtschaft muss auch ihren Verpflichtungen gerecht werden. Sie muss ihr Wissen bei der Renaturierung einbringen.
Wir wollen auch die Weiterentwicklung des Konzeptes „Natur erleben“ gemeinsam mit den Regionen, dem Naturschutz, der Umweltbildung, dem Tourismus, der Landwirtschaft und der Torfwirtschaft, damit der naturverträgliche Tourismus durch Verknüpfungen besser genutzt werden kann.
Ich habe es Ihnen schon einmal angeboten: Kommen Sie in den Landkreis Diepholz. Gucken Sie sich die jungen, wieder gut wachsenden Moore, die renaturiert worden sind, an. Da gibt es nicht nur den Regenpfeifer, sondern da gibt es auch Brutpaare der Wiesenweihe, die hier sehr selten geworden sind. Ich lade Sie herzlich ein, dorthin zu kommen.
Wir alle miteinander werden mit dem Moor weiterhin gut umgehen; denn auch viele Menschen nach uns möchten dieses einzigartige Naturerbe erleben. Ich hoffe, dass noch so manche Urahne, wie jetzt bei uns im Moor gefunden, als junges Mädchen aufersteht und guckt, was wir mit dem Moor machen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem Bericht der Lebensmittelüberwachung über die Miesmuscheln heißt es:
„Die von den niedersächsischen Muschelfischern geernteten Muscheln sind sehr schmackhaft, ernährungsphysiologisch wertvoll, ausgesprochen schadstoffarm und können daher mit großem Genuss verzehrt werden.“
Das kann ich nur bestätigen; denn nichts schmeckt besser als frisch gefischte Muscheln an unserer Küste. Wir wollen die niedersächsischen Muschelfischer unterstützen und ihnen keine neuen Reglementierungen aufladen.
Nach wie vor, Herr Janßen, gibt es vier Betriebe, die mit ihren fünf Kuttern die traditionelle Muschelfischerei betreiben. Sie arbeiten unter strengsten rechtlichen Grundlagen und unter großen Reglementierungen, wie z. B. unter Auflagen der Küstenfischereiverordnung, die z. B. die Antragstellung regeln, die Muschelgröße von Saat- und Konsummuscheln und deren Fangzeiten vorgeben. Zweitens arbeiten sie unter dem Nationalparkgesetz, das den Bewirtschaftungsplan und die Größe der Nationalparkflächen vorgibt, die befischt werden dürfen. Drittens arbeiten sie unter dem Miesmuschel-Managementplan bzw. dem jetzigen Bewirtschaftungsplan, der die Anzahl und Lage der zu befischenden Standorte und auch die Begleitforschung regelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der neue Bewirtschaftungsplan für die Muschelfischer ist im Sommer 2004 vom ML und MU nach langen und guten Verhandlungen mit allen Beteiligten unterzeichnet worden, d. h. auch mit Zustimmung der obersten Fischereibehörde und gemeinsam mit der obersten Naturschutzbehörde.
Ich meine, spätestens da hätte dieser völlig überflüssige Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingestampft werden müssen.
In Ihrem Antrag heißt es unter anderem:
„Die Freigabe von Miesmuschelbänken zur Saatmuschelgewinnung ist am jeweiligen Gesamtbestand... auszurichten;“
Das ist doch längst geschehen!
Eine kleine Einschränkung, Herr Janßen: Den Gesamtbestand der Miesmuschelbänke kann man reell nicht vor jedem Abfischen neu feststellen. Das ist zwar bei eulitoralen Bänken durch Fotos und Begehung leichter als bei den sublitoralen Bänken - das sind die, die bei Niedrigwasser nicht trocken fallen, falls es jemanden interessiert. Aber hier muss man sich schon auf die Begleitforschung und auf die Fischer verlassen.
Unter Nr. 2 Ihres Antrages heißt es:
„Der Miesmuschel-Bewirtschaftungsplan ist einer Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie... zu unterziehen.“
Ich möchte daran erinnern, dass uns im Umweltausschuss ganz klar dargelegt wurde, dass unser Umweltministerium derselben Meinung ist wie das Bundesumweltministerium. Denn gemeinsam hat man gegenüber der EU-Kommission erklärt, dass die Muschelfischerei im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Das holländische Verfahren ging um Herzmuscheln. Nicht alles miteinander vermischen!
Das Verfahren wurde von der EU eingestellt. So weit zu diesem Thema.
Den Bestandsrückgang von Muscheln kann man nicht den Fischern anlasten; denn auch bestimmte befischte Standorte - das wissen Sie sehr wohl können sich langfristig etablieren, wie die Forschungsprojekte belegen. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle, dass der Muschelbestand seit 1999 langsam zurückgeht. Das größte Problem ist, dass es seit 1994 keinen großen Brutfall gab, dass alte Muschelbänke belegt sind oder dass die Junglarven wegfiltriert wurden oder abdrifteten. Seitdem hat man sogar Schwierigkeiten, Besatzmuscheln für die 34 Kulturbänke zur Konsummuschelbefischung zu finden.
Die Forschung zur Muschelaquakultur ist in den letzten Jahren von den Muschelfischern intensiviert worden. Man hat z. B. Projekte mit Langleinen versucht. Die Fischer unternehmen große Anstrengungen, um neue Wege zu gehen. Von den vormals 187 Befischungsstandorten bleiben den
Muschelfischern jetzt noch 102. Davon sind 29 - das wissen Sie auch - ausschließlich der Bestandsbeobachtung vorbehalten.
Bei den vielen Regelungen ist es wichtig, dass durch den Bewirtschaftungsplan, der 2004 verabschiedet wurde, eine gewisse Sicherheit auch für die Miesmuschelfischer entstanden ist. Das Ziel des Planes ist eine Konflikt lösende Verbindung ökonomischer Erfordernisse und ökologischer Zielvorstellungen. Ich meine, dass das gut gelungen ist.
Einerseits soll die Existenzsicherung der Muschelfischereibetriebe durch eine nachhaltige Nutzung der Miesmuschelbestände ermöglicht und andererseits eine ungestörte Entwicklung eulitoraler Muschelbänke gesichert werden.
Ihren Antrag lehnen wir natürlich ab. Es ist außerdem ein Antrag, mit dem wir uns zwei Jahre beschäftigt haben, der stets verändert, aber leider nie verbessert wurde.
Ich glaube, mit diesem Antrag haben Sie lange, lange, lange im Trüben gefischt. Die Muschelfischer arbeiten ordentlich und verantwortungsbewusst, schon in ihrem eigenen Interesse. Sie haben genügend natürliche Feinde, wie z. B. die Pazifische Auster. Lassen Sie diese wenigen Fischer in bewährter Form ihre Arbeit tun, und hören Sie endlich auf, die Miesmuschelfischerei mies zu reden!
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung: Wurden wissenschaftliche Begleituntersuchungen zum Einfluss von Beutegreifern auf Wiesenvogelbestände von der Naturschutzverwaltung in Auftrag gegeben?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir alle sind uns darüber einig, dass der Moorschutz eine große Bedeutung für Niedersachsen hat - für den nationalen Bereich und für den internationalen Bereich. Dieses Moorschutzprogramm wurde bereits 1981 unter einer CDU-Landesregierung durch den Ministerpräsidenten Albrecht eingeführt, und es war schon damals sehr weitsichtig und sehr erfolgreich.
Mehr als 20 Jahre Moorschutzprogramm. Das bedeutet natürlich auch, dass sich die Einstellungen dazu ebenso geändert haben wie die Möglichkeiten und die Ziele. Deshalb wurde dieses Gesetz 1986 ergänzt und 1995 aktualisiert.
Was ist in dieser Zeit erreicht worden? - Mehr als 42 300 ha sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden, und die 150 Kleinstmoore unter Biotopenschutz gestellt worden. Die Hälfte der Moorflächen, die es noch gab, sind bereits renaturiert worden.
Handlungsbedarf, meine Damen und Herren, besteht sicherlich weiterhin, und es ist auch geplant zu handeln, Frau Steiner. Dieser Handlungsbedarf besteht weiterhin bei den notwendigen Schutz-, Pflegeund Entwicklungsmaßnahmen, bei der Wiedervernässung und bei der Renaturierung.
Diese Flächen müssen aber auch erst einmal zur Verfügung stehen. Das bedeutet Flächenkäufe, die sich - das kenne ich so aus dem Landkreis Diepholz - nicht immer als ganz einfach erweisen. Besonders in den moornahen Randgebieten kommt es zwischen Landwirtschaft und Naturschutz natürlich des Öfteren zu Konflikten.
Wenn Sie aber in der Begründung Ihres Entschließungsantrages behaupten, der Umweltminister, Herr Sander, fördere „durch sein massives Eintreten gegen Naturschutzgebietsausweisungen zu
nehmend längst überwunden geglaubte Begehrlichkeiten aus der Landwirtschaft und der Torfwirtschaft“, dann muss ich Ihnen dazu ganz einfach und ganz klar sagen: Das ist falsch!
Was er macht, ist etwas ganz anderes. Wir, Minister Sander und die CDU- und die FDP-Fraktionen, werden Natur- und Moorschutz mit den Beteiligten durchführen.
Der Landwirt ist betriebswirtschaftlich auf die Nutzung seiner Flächen angewiesen. Diese Flächen für den Moorschutz herauszukaufen, ist bei der heutigen Finanzlage des Landes nur bedingt möglich und zieht oft Flurneuordnungen nach sich.
- Moment! Ich glaube, lieber Herr Kollege, Sie verwechseln da etwas. Sie möchten sich zwar ein Paradies kaufen, aber Sie müssten eigentlich sehen, dass der große Park hinter dem Haus auch schon etwas wert ist.
Es wird aber weiterhin Flächenankäufe geben, und zwar dort, wo sie richtig und wo sie wichtig sind. Ich zitiere aus dem Entwurf für den Flächenankauf durch die Naturschutzverwaltung des Landes. Dort heißt es:
„Flächenankäufe werden getätigt, wenn auf dem Wege der Nutzungsstilllegung unberührter oder sich selbst entwickelnder Natur wieder Raum gegeben werden soll oder die wirtschaftliche Nutzung in Moorgebieten aufgehoben werden soll,“
Weiter heißt es:
„wenn aus Gründen des Arten- und Naturschutzes erheblich für die fachgerechte Landwirtschaft unzumutbare Nutzungsveränderungen, z. B. Wiederanhebung von Wasserständen, notwendig sind.“
Dann also wird weiter gekauft.
Ich begrüße ausdrücklich, dass den Bezirksregierungen vorgegeben wurde, vor einer Entscheidung
die Interessenvertretung - sprich: das Landvolk für die Landwirte und die Pächter zu beteiligen, damit man zu einem guten gemeinsamen Ergebnis kommt.
Es ist äußerst wichtig, gemeinsam mit der Landwirtschaft und auch mit der Torfwirtschaft vor Ort praktikable Konzepte zu entwickeln und sie dann sinnbringend umzusetzen. Um Hochmoorschutz zu erreichen, muss man mit allen Beteiligten an einem Strang ziehen.
In Ihrem Entschließungsantrag fordern Sie die umgehende Ausweisung von Moornaturschutzgebieten. Das schließt natürlich auch die Flächen ein, auf denen noch abgetorft wird und auch noch abgetorft werden darf. Da gibt es Verträge, Frau Steiner, die noch gelten und die eingehalten werden müssen.
- Sie können ja gleich reden. Wenn ich fertig bin, können Sie in die Bütt gehen.
Der Torfabbau geht schon seit langer Zeit zurück; das wissen Sie alle. Wenn Sie, Frau Steiner, eben gesagt haben, nirgends werde so viel Torf abgebaut wie in Niedersachsen, dann gucken Sie doch mal auf die Landkarte! Es gibt auch nirgends eine solche Häufung von Mooren wie in Niedersachsen.
Die Abbaugenehmigungen werden von der unteren Naturschutzbehörde erteilt. Dort wird erst geprüft und dann bewilligt.
Die reinen Torfwerke, die Sie hier als walzende Maschinen erscheinen lassen wollen, sind längst zu Erde-Mischwerken geworden, die ihren Torf zum größten Teil aus östlichen Ländern bekommen und mit den unterschiedlichsten Substraten anreichern.
Im Regierungsbezirk Hannover liegen noch ganze elf Anträge zur Abtorfung von Kleinstflächen vor. Diese Rohstoffgewinnung soll dort stattfinden, wo neben bereits abgetorften Flächen weiter abgetorft werden soll oder die in der Nähe von Torfwerken sind.
Zum Thema sanfter Tourismus nur soviel: Ein Projekt „Natur erleben“ wird im Niedersächsischen
Umweltministerium gerade entwickelt. Vielleicht lässt es sich mit der vorhandenen Fehnroute in Zukunft verbinden: mit dieser wunderschönen Fahrradtour, die man per Rad und per Boot abfahren kann. Das muss zu gegebener Zeit abgeklärt werden.
Meine Damen und Herren, Moorschutz und Naturschutz sind oft nicht so schnell zu verwirklichen, wie man es sich wünscht. Er hat etwas mit Grundund Bodenrechten zu tun und mit erforderlichen Geldmitteln, vor allem aber mit Menschen, die mitgenommen werden müssen. Das kann man nicht so schnell über das Knie brechen.
Wir sollten die bisherigen Erfolge nicht klein reden, sondern sie wahrnehmen und sie kontinuierlich weiterführen: unter Einbeziehung aller interessierten und aller daran beteiligten Menschen.
Wenn Sie, meine Damen und Herren, einmal gut praktizierten Moorschutz kennen lernen wollen, dann lade ich Sie herzlich gerne in den Landkreis Diepholz ein. Dort haben wir Moore unterschiedlicher Art, in denen Sie eine Tier- und Pflanzenwelt kennen lernen können, die Sie sonst nirgendwo mehr finden, wo viele Landwirte sehr große Rücksicht auf Natur nehmen, weil es langsam gewachsen ist. Nur so wird es auch in Zukunft gehen.
Der Moorschutz wird von uns weitergeführt und weiter ausgebaut. Sie alle können sicher sein, dass dieses einzigartige Naturerbe erhalten bleibt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dieser Antrag, in dem es u. a. um die Verlängerung von Wartungsintervallen bei Kleinkläranlagen geht, hat schon im Vorfeld viel Interesse von Kommunen und Landkreisen, gerade im ländlichen Bereich, hervorgerufen. Es ist festzustellen, dass es bei der Wartungshäufigkeit große Unterschiede gibt. Deshalb haben die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion diesen Antrag eingebracht.
In unserem Flächenland gibt es neben dem zentralen Abwassersystem die dezentrale Abwasserbeseitigung. Gerade für den Außenbereich und für kleine dörfliche Siedlungen ist dieses besonders wichtig, da dort der Bau eines zentralen Abwassersystems nicht bezahlbar war und nicht bezahlbar ist.
Diese Kleinkläranlagen haben in den letzten 15 Jahren eine rasante Entwicklung durchgemacht von der Pflanzenkläranlage hin zu einem vielfältigen Angebot von technisch hoch entwickelten und ausgetüftelten Systemen zur Wasserklärung. Die Wartung der technischen Anlagen, z. B. der Tropfkörper- oder der Belebungsanlagen, ist nach wie vor drei- bis viermal jährlich durchzuführen. Wir halten eine Reduzierung der Wartung nicht nur für möglich, sondern für nötig,
da der technische Stand dieser Anlagen heute wesentlich besser ist als früher. In den DINVorschriften heißt es: Die Wartung soll von einem Fachmann durchgeführt werden. - Wir sind überzeugt, dass die Kleinkläranlagenbetreiber, die eine dementsprechende Schulung erhalten, auch die Eigenwartung ihrer Anlagen selber und verantwortungsbewusst durchführen können.
Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir die Notwendigkeit des § 153 Abs. 4 des Nieder
sächsischen Wassergesetzes überprüfen. In diesem Paragrafen ist geregelt - vielleicht weiß das die SPD oder Herr Aller schon -, dass die Betreiber von Kleinkläranlagen sicherzustellen haben, dass diese durch geeignetes Personal fachgerecht betrieben und gewartet werden.
Das Gleiche - die Überprüfung der Notwendigkeit gilt auch für den § 149 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes, wonach die Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass die Kleinkläranlagen auf Kosten der Nutzungsberechtigten durch die Gemeinde oder durch von ihr bestimmte Dritte zu warten sind.
Die modernen Anlagen, die seit 2002 zugelassen werden, verfügen z. B. nach EU-Richtlinien bereits über Warnvorrichtungen, die es möglich machen, Fehler im System sofort zu erkennen und sie gegebenenfalls auch selbst zu beheben, wie z. B. einen Rückstau im System, den Ausfall der Pumpe oder dergleichen. Bei diesem hohen Standard ist es an der Zeit, die Häufigkeit der Wartung zurückzufahren,
einfach weil sie nicht mehr so erforderlich ist.
Der Normenausschuss und die Hersteller sind aufgefordert, ihre Anlagen in Zukunft wartungsfreundlicher zu konzipieren. Wir in Niedersachsen brauchen wartungsfreundlichere Anlagen, die trotz Abweichung von der DIN-Vorschrift zulassungsfähig sind. Deshalb ist es wünschenswert, dass das Deutsche Institut für Bautechnik seine Zulassungsgrundsätze entsprechend überprüft.
Meine Damen und Herren, eines sage ich hier ganz deutlich - und zwar ganz deutlich, damit Sie alle das zur Kenntnis nehmen -: Die Anforderungen an die Qualität des ablaufenden Wassers und des geklärten Wassers werden nicht heruntergefahren, in keiner Weise.
Das erreichte und erforderliche Reinheitsniveau wird gehalten. Das bedeutet für Kleinkläranlagenbetreiber einen hohen Aufwand, denn sie müssen ihre Anlagen ständig auf den neuesten Stand der Technik bringen und diesen halten.
Da hat sich im Laufe der Zeit manches geändert. Es wird ständig nachgerüstet oder sogar neu ge
baut werden müssen. Von einer Billiglösung bei der dezentralen Abwasserentsorgung kann von daher wirklich nicht gesprochen werden.
Wenn die Kleinkläranlagen ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein sollen, dürfen wir den Betreibern keine unnötigen Erschwernisse und Kosten auferlegen. Schon nach den Pressemitteilungen vieler Abgeordneter der CDU-Landtagsfraktion kommt anscheinend Bewegung in die Angelegenheit. Der DIN-Ausschuss und das Deutsche Institut für Bautechnik wollen sich mit dem Thema beschäftigen. Das, meine Damen und Herren, ist höchst erfreulich.
Meine Damen und Herren, niemand braucht Angst zu haben, dass bei weniger Wartung womöglich im Trüben gefischt werden könnte. Im Gegenteil: Das sind klare Aussichten für unser Land. Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein bilden hier eine gute Grundlage. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen!