Wittich Schobert

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Medienwissenschaftler Neil Postman hat einmal gesagt:
„Was als ein Strom nützlicher Informationen begann, hat sich inzwischen in eine Sturzflut verwandelt.“
Unsere Aufgabe ist es nun, diese von Postman beschriebene Sturzflut im digitalen Zeitalter gesetzlich zu regeln. Medienpolitik ist dabei oft in der schwierigen Situation, dass Dämme erst errichtet werden können, wenn die Sturzflut längst über uns hereingebrochen ist.
Von daher beschäftigen wir uns heute mit den Änderungen des Niedersächsischen Mediengesetzes, die aufgrund der Veränderungen des Rundfunkstaatsvertrages notwendig geworden sind. Diese sind sämtlich unstrittig.
Von Bedeutung sind im Niedersächsischen Mediengesetz die Auswahlkriterien für Frequenzzuweisungsentscheidungen der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, die jetzt konkretisiert werden. Um es anschaulich zu machen: Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat 2006 die UKW-Übertragungskapazität bzw. die Frequenz Hannover 107,4 MHz dem Klassik Radio Deutschland zugesprochen. Ein Mitkonkurrent hat beim Verwaltungsgericht Hannover dagegen geklagt und recht bekommen. Begründet hat das Verwaltungsgericht Hannover seine Entscheidung damit, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Zuweisung von Übertragungskapazitäten an bereits zugelassene Veranstalter im Niedersächsischen Mediengesetz fehlen.
Dieser Mangel wird durch den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf abgestellt. Damit ist die erneute Ausschreibung der UKW-Übertragungskapazität Hannover 107,4 MHz möglich. Darüber hinaus weist der jetzige Gesetzestext eindringlich darauf hin, dass der Vielfaltsgedanke im Programmangebot bei der Auswahl der Antragsteller eine Vorrangstellung haben muss. Dieser Sachverhalt ist nun durch den Gesetzentwurf klargestellt, obgleich die Niedersächsische Landesmedienanstalt schon in der ersten Ausschreibung zu dieser Frequenz deutlich darauf hingewiesen hat, dass von dem zuzulassenden Programm eine Ergänzung der bestehenden privaten Hörfunklandschaft in Niedersachsen erwartet wird.
Ferner möchte ich Sie auf eine weitere bedeutende Änderung hinweisen. Sie wissen, dass RTL und SAT.1 in Niedersachsen jeweils ein Regionalprogramm ausstrahlen. Dazu sind sie verpflichtet, weil sie die zwei reichweitenstärksten bundesweiten Vollprogramme sind, die terrestrisch in Niedersachsen verbreitet werden. RTL Regional wird in Hamburg, SAT.1 Regional in Hannover produziert. In der Praxis bedeutet dies, dass bei RTL die Moderatoren in Hamburg sitzen und die Beiträge aus Niedersachsen schon nachmittags überspielt werden müssen, um in die Sendung eingebaut werden zu können. SAT.1 hingegen fährt die Sendung live aus Hannover. Reaktionen auf aktuelle Ereignisse sind so besser möglich. Auch niedersächsische Studiogäste kommen hier zu Wort.
Durch das bis heute geltende Mediengesetz vom 11. Dezember 2003 konnte SAT.1 am Standort Niedersachsen gehalten werden, weil im Gesetz die Herstellung und die studiotechnische Abwicklung der Programme in Niedersachsen verpflich
tend vorgeschrieben waren. Diese Klausel hält die Europäische Kommission nicht für vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht. So mussten wir diesen Passus im vorliegenden Gesetzentwurf korrigieren. Dennoch muss es unser gemeinsames medienpolitisches Ziel sein, Abwanderungspläne von SAT.1 nach Hamburg zu verhindern.
Wir hoffen, dass sich auch RTL wieder an den hervorragenden Medienstandort Niedersachsen bzw. Hannover erinnert und mittelfristig die Abwicklung der Regionalsendung wieder vollständig nach Niedersachsen verlegt. Dies würde der Aktualität des Programms und dem Medienstandort Niedersachsen zugutekommen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich abschließend auf einen besonderen Zukunftsaspekt bei den Regionalprogrammen von RTL und SAT.1 hinweisen. Es gibt zurzeit Bestrebungen von RTL, die Regionalprogramme der verschiedenen Bundesländer in einem Digitalkanal zusammenzufassen. Dies mag aus finanzieller Sicht sinnvoll sein, weil in der Primetime anstelle des Regionalprogramms dann Soaps oder Ähnliches ausgestrahlt werden können. Ob dieses aber im Sinne der vielen niedersächsischen Zuschauer ist, muss hinterfragt werden. Es muss unser Anliegen sein, dass viele Niedersachsen möglichst umfangreiche regionale Informationen nicht nur im Regionalprogramm des NDR, sondern auch in den Regionalprogrammen von RTL und SAT.1 erhalten können,
was zumindest im Augenblick für viele Fernsehzuschauer in Niedersachsen schwierig sein dürfte, wenn die Regionalprogramme der Privaten in einem Digitalkanal verschwinden würden. Über dieses Thema - in der Hinsicht bin ich mir ganz sicher - werden wir an dieser Stelle bald diskutieren müssen.
Ich freue mich, dass wir diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Mediengesetzes im Fachausschuss so einvernehmlich beraten haben und dass wir ihn in Landtag so einträchtig verabschieden werden. Ich bedanke mich dafür, dass Sie mir zugehört haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
„Die politische Einigung Europas wird in einer Welt, die durch Globalisierung bestimmt ist und in der sich neue Kraftzentren bilden, immer wichtiger. Deswegen wird sich Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür einsetzen, dass der Einigungsprozess in Europa weiter vorankommt.“
Dieses Zitat des Bundestagsabgeordneten Ronald Pofalla umreißt deutlich eine der Zielvorstellungen des Bundes für die Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
In den bisherigen Wochen ihres Vorsitzes hat unsere Bundeskanzlerin wichtige Akzente in der Europapolitik gesetzt. Damit handelt sie bereits im Sinne des uns heute vorliegenden Aufrufes für Europa. Die vorliegende Beschlussempfehlung formuliert unsere Erwartungen für die Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Wir wollen neben anderem, dass in diesen Monaten Perspektiven für den europäischen Verfassungsvertrag entwickelt werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wie von CDU und FDP versprochen, haben wir den ursprünglichen Antrag der SPD weiterentwickelt und mit konkreten Inhalten gefüllt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie in Ihrem Änderungsantrag erneut ankündigen, sich selbst in diesem Jahr für Europa vor Ort engagiert einbringen zu wollen. Es fehlt freilich ein wenig der Glaube; denn bereits für den 22. Januar hatten Sie zugesagt, dieses zu tun, und wenn Sie dieses tatsächlich getan haben sollten, dann - das darf ich hier feststellen - haben Sie diese Aktivitäten geschickt vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen.
Zurück zur vorliegenden Beschlussempfehlung: In unserem Antrag rufen wir unsere Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich intensiv mit der Europäischen Union zu beschäftigen. Dieses ist wichtig; denn 50 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge ist die Anzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf 27 gestiegen. Wer hätte es am 25. März 1957 für möglich gehalten, dass die EU eine solche großartige Entwicklung nehmen würde? - Zu dieser Erfolgsgeschichte passt ein Ausspruch unseres früheren Bundeskanzlers Konrad Adenauer:
„Die Einheit Europas war ein Traum weniger. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für alle.“
Europa wächst, und genauso wachsen die Chancen und Möglichkeiten für Niedersachsen, für unsere Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für unsere Betriebe.
Unsere Landesregierung unter der Führung von Christian Wulff macht deutlich, was Niedersachsen von der Arbeit der EU für Europa und für Niedersachsen erwartet. Die Initiative unseres Ministerpräsidenten, die Ministerpräsidentenkonferenz in Brüssel tagen zu lassen, zeigt deutlich den hohen Stellenwert, den unsere Niedersächsische Landesregierung Europa beimisst.
Dank sagen möchte ich dem Europäischen Informations-Zentrum. Das EIZ bringt unserer Bevölkerung durch vielfältige Aktionen die Arbeit der EU näher und schlägt damit Brücken zu unseren europäischen Nachbarn.
Wir rufen die EU-Kommission dazu auf, ihre Informationsarbeit zu verstärken. Wir erwarten, dass die Kommission ihre Maßnahmen künftig nachvollziehbarer erklärt und ihre Informationsarbeit bürgernäher gestaltet. Wir begrüßen, dass sich die Europäische Kommission für die partnerschaftlichen Begegnungen in Europa einsetzt und dazu einen wichtigen finanziellen Beitrag leistet.
Letztendlich lebt der europäische Gedanke vom Einsatz unserer Bürgerinnen und Bürger in den Vereinen, Schulen und Einrichtungen. Vor kurzem hatte ich die Ehre, die Festrede zum 25-jährigen Bestehen des Partnerschaftsvereins Grasleben mit
dem französischen Canton Oulchy le Chateau zu halten. Das Vereinsmitglied Frau Ingrid Betz sagte folgenden Satz, den ich beispielhaft für die Motivation der vielen aktiven Menschen in unseren Partnerschaftsvereinen wiederholen möchte:
„Für die Freundschaft unter den Völkern haben wir die ganzen Jahre gearbeitet, und das soll auch in Zukunft so bleiben.“
Nun noch einige Sätze zum gestern vorgelegten Änderungsantrag der SPD, dem wir im Übrigen nicht zustimmen werden. Wir sind der Auffassung, dass der von CDU und FDP vorgelegte Beschlussvorschlag sehr gut zum Thema „Aufruf für Europa“ passt. Darüber hinaus enthält unser Änderungsantrag eine Fülle von Handlungsaufträgen und Vorschlägen und steht damit im Einklang mit der erfolgreichen europäischen Politik unserer Landesregierung.
Ein Teil Ihres Änderungsantrages befasst sich mit dem VW-Gesetz. Dieser Absatz passt thematisch leider nicht zum vorliegenden Aufruf für Europa. Dennoch nutze ich die Gelegenheit, um noch einmal deutlich zu machen, dass sich die CDU ohne Wenn und Aber für den Erhalt des VW-Gesetzes einsetzt.
Wir alle hoffen gemeinsam, dass sich die aufgezogenen Wolken bald vom europäischen Himmel verziehen und der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit des VW-Gesetzes anerkennt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit konzentriere ich mich auf grundsätzliche Aussagen zu dieser Thematik.
Die Kommunalwahlen in Niedersachsen und die Landtagswahlen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass rechtsradikale Parteien leider immer noch Zulauf haben. Dabei nutzen rechtsradikale Populisten gezielt die wirtschaftlich schwierige Lage Deutschlands aus, um mit fremdenfeindli
chen und menschenverachtenden Parolen auf Stimmenfang zu gehen.
Das Abschneiden von Rechtsradikalen bei den vergangenen Kommunalwahlen in Niedersachsen fordert dazu auf, genau hinzusehen und zu überprüfen, worin die Gründe dafür liegen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass wir eine umfassende gesellschaftliche Diskussion benötigen, um die Wahlbeteiligung zu steigern, damit radikale Kräfte in unserer Demokratie keinen Einfluss erhalten.
Ferner muss verstärkt über die negativen Ziele rechtsradikaler Parteien aufgeklärt werden.
Viele Bürger sind sich offensichtlich nicht über die politische Ausrichtung dieser Parteien im Klaren.
Der Verfestigung von Parolen und Vorurteilen vor allem in den Köpfen junger Menschen muss mit allen demokratischen Mitteln Einhalt geboten werden.
Dümmliche Parolen wie „Ausländer raus!“ oder „Gute Heimreise!“ gehören in die Mülltonne und nicht an eine Straßenlaterne.
Trotz ausführlicher öffentlicher Dokumentation durch den Verfassungsschutz nimmt die Bevölkerung vom jährlichen Verfassungsschutzbericht,
wenn überhaupt, nur die rein statistischen Daten zur Kenntnis. Auch hier ist eine tiefe Aufbereitung der geschilderten Sachverhalte notwendig.
Die hier im Landtag vertretenen Parteien und darüber hinaus Verbände, Vereinigungen, Vereine und Gewerkschaften in unserem Land sind aufgerufen, sich auch künftig umfassend mit dieser Problematik des Rechtsradikalismus auseinanderzusetzen. - Danke schön.
Ich bedanke mich. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Helmstedter Kreistag ist die unsägliche Situation eingetreten, dass Christdemokraten, Liberale und Unabhängige Wählergemeinschaft zusammen im Kreistag die gleiche Stimmenzahl haben wie Sozialdemokraten, die Grünen und die Partei des Demokratischen Sozialismus zusammen. Dazu kommt ein in den Kreistag gewähltes NDP-Mitglied. Deswegen haben sich nach der Kommunalwahl die demokratischen Parteien im Helmstedter Kreistag darauf geeinigt, dass grundsätzlich vor abschließenden Entscheidungen im Kreisausschuss und im Kreistag eine Verständigung erfolgen soll.
Alle Entscheidungen - dazu gehören insbesondere auch die personellen Entscheidungen - wurden in der konstituierenden Kreistagssitzung von einer großen Mehrheit einvernehmlich getragen. Die NPD und übrigens auch die PDS spielten dabei keine Rolle
Ferner wurde im Kreisausschuss einstimmig beschlossen, dass sich der Landkreis Helmstedt an dem lokalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus des Bundes beteiligen möchte - einstimmig, mit meiner Stimme.
Der hierfür erforderliche Personaleinsatz wird von der Kreistagsverwaltung erbracht. Das ist auch unstrittig. Deswegen waren keine zusätzlichen Mittel im Kreishaushalt notwendig, um an diesem Programm teilzunehmen und um dieses Projekt umzusetzen.
Natürlich gab es auch eine Schattenseite. Die Diskussion bei der Verabschiedung des Kreishaushaltes in Helmstedt entzündete sich an der Frage, ob in diesem Jahr noch eine Mensa für die Gesamtschule gebaut wird oder nicht. Natürlich hat es einen Hintergrund, weswegen die Hälfte des Kreistages meinte, nicht zustimmen zu können; denn der Landkreis Helmstedt ist mit über 45 Millionen Euro verschuldet. Wenn ein solches Projekt in den Haushalt aufgenommen und der Haushalt vom Land Niedersachsen nicht genehmigt wird, dann
liegen auch alle anderen freiwilligen Projekte brach, die in diesem Haushalt stehen. Das war die Diskussion. Natürlich ist die Diskussion auch deswegen politisch vorbelastet, weil die SPD - auch in der Person des Unterbezirksvorsitzenden, der ein guter Schulleiter dieser Gesamtschule ist - ganz besonderen Anteil an dieser Frage nimmt, ob die Mensa in diesem Jahr oder im nächsten Jahr gebaut wird.
Obwohl es diesen Streit, ausgelöst durch diese sachlich-politische Situation, gegeben hat und SPD, Grüne und PDS es abgelehnt haben, den Haushalt mitzutragen, und obwohl es nun zu der beschriebenen Stimmenmehrheit gekommen ist, darf ich eines festhalten: Der NPD-Mann - übrigens nicht der, der vom Verfassungsschutz erwähnt wird; das ist nämlich sein Bruder
hatte überhaupt keinen Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung dieses Haushaltes; denn bis auf die erwähnten Knackpunkte waren sich SPD, CDU, FDP und Grüne einig, welche Schwerpunkte im Haushalt verankert werden sollen.
Das ist natürlich ein sehr vielschichtes Problem; ich habe das vorhin erwähnt. Aber ich möchte z. B. in Richtung der Grünen sagen: Die Landesvorsitzende der Grünen, Frau Dr. Leifheit, die aus dem Landkreis Helmstedt kommt, hat nach der Kommunalwahl in der Zeitung angekündigt, sie wolle alle Parteien zusammenholen und ein Aktionsbündnis gründen. Als Kreisvorsitzender der CDU habe ich gesagt - -
Dazu komme ich jetzt. - Als Kreisvorsitzender der CDU habe ich sofort geantwortet, dass wir an diesem Programm teilnehmen wollen. Deshalb weise ich diesen Anwurf zurück, wir würden wegsehen und nichts tun. Dass die Landesvorsitzende der Grünen seit September noch nicht die Ge
legenheit hatte, diesbezüglich wieder tätig zu werden, steht auf einem anderen Blatt.
Meine Damen, meine Herren, es ist notwendig, dass sich die demokratischen Parteien nicht nur im Helmstedter Kreistag, sondern auf allen Ebenen einig sind, wie sie mit solchen Problemen umgehen. Es ist auch notwendig, dass die Diskussion zwischen den Parteien - das Beispiel des Landkreises Helmstedt zeigt es ja - weitergeführt werden muss. In Helmstedt sind wir diesen Weg gegangen. Wir haben mit der SPD eine ganz klare Absprache getroffen, wie wir miteinander umgehen wollen. Ich denke, dass wir auf diesem Wege die Problematik lösen können. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich heute ganz besonders, dass ich zu Ihnen zu diesem wichtigen Thema sprechen darf.
Denn Europa ist wunderbar. Keine Grenzen, kein Zoll, eine gemeinsame Währung, Sicherheit, großartige Projekte und Frieden. Das alles ist Europa.
Nehme ich eine Anleihe bei den Unterrichtsmaterialien des EIZ, dann haben wir darüber hinaus durch Europa die Schlümpfe, die kleine Meerjungfrau, Pasta und Pizza, Legosteine, IKEA, Pipi Langstrumpf und Harry Potter bekommen, und - um auch diese Frage zu beantworten, die mir gestern Abend gestellt worden ist - es gibt sogar einen europäischen Fahrlehrerverband.
Ohne Europa hätten wir keine Champions League mit unserem zuletzt erfolgreichen HSV, und ohne Europa wäre unser Vaterland nicht vereint. Dies sind einige von vielen guten Gründen, weswegen wir gern Europäer sind.
Es gibt viele gute Gründe, weswegen sich unser Bundesland Niedersachsen mit unserem starken Ministerpräsidenten Christian Wulff an der Spitze
so eindeutig in Europa positioniert und sich so kraftvoll für Europa einsetzt. Die ChristlichDemokratische Union hat sich bereits in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts - -
Die Christlich-Demokratische Union hat sich bereits in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts an die Spitze der europäischen Bewegung gesetzt. Schon frühere Generationen von Unionspolitikern haben erkannt, dass Deutschland nur erfolgreich sein kann, wenn wir in ein friedliches, lebenswertes und starkes Europa eingebettet sind.
Doch wo viel Licht ist, da herrscht auch Schatten. So betrachten wir mit Sorge, dass oftmals nur die negativen Seiten von Europa gesehen werden und dass Teile der Bevölkerung die Europäische Union als überflüssig ansehen. Gesehen wird der schwierige Prozess der Überführung von nationalem Recht in europäisches Recht sowie der immerwährende Drahtseilakt, unterschiedliche Interessenlagen der Mitgliedsländer unter einem europäischen Dach zusammenzuführen. Viel zu selten werden hingegen die großen und kleinen Erfolge der Europäischen Union gewürdigt; denn alles, was gut ist - das ist sehr viel -, wird einfach als selbstverständlich hingenommen.
Die CDU als größte Europapartei in Niedersachsen hat früh erkannt, dass wir mehr unternehmen müssen, um die positiven Seiten Europas in den Köpfen unserer Bevölkerung zu verankern. Ein Baustein auf diesem Weg ist unser vorliegender An
trag, den EU-Projekttag 2007 zu fördern. Unser Wunsch ist es, dass am 22. Januar des nächsten Jahres möglichst viele Mitglieder dieses Hauses die Aufgabe übernehmen, für einen Tag als europäische Botschafterin oder als europäischer Botschafter in Niedersachsen tätig zu werden. Unsere Landesregierung geht dort mit sehr gutem Beispiel voran.
Wir finden es toll, mit welcher Begeisterung und mit welchem hohen ehrenamtlichen Einsatz Bürgerinnen und Bürger unseres Landes die Patenschaften mit anderen europäischen Städten und Gemeinden pflegen. Mit unserem Antrag rufen wir unsere Kommunen dazu auf, diese Kontakte noch weiter zu verstärken.
Gern greife ich die Worte meines Kollegen Wilhelm Hogrefe vom 10. November 2006 auf, der feststellte: Niedersachsen ist das Bundesland mit der bisher besten Informationsarbeit über Europa.
Dies wird eindrucksvoll durch die Arbeit des EIZ untermauert. Allein im nächsten Halbjahr sind 21 Veranstaltungen und Projekte geplant, um unserer Bevölkerung dieses wichtige Thema näherzubringen.
Wenn wir heute den zusammen mit unseren liberalen Freunden formulierten Antrag beschließen, haben wir in Niedersachsen ein weiteres Zeichen für Europa gesetzt. Es freut uns, dass selbst die SPD am 10. November hier im Plenum bestätigt hat, dass unser Antrag von Fachleuten geschrieben worden ist.
Ein leichtes Innehalten hingegen löst der neue hier vorliegende Antrag der SPD-Fraktion aus. - Nicht wegen der Sache an sich. Es ist durchaus anzuerkennen, dass die SPD bemüht ist, europäisches Profil aufzubauen.
Vielmehr entsteht der Eindruck, dass der vorliegende Antrag der SPD ein Abklatsch unserer Vorlage ist. So nimmt dieser Antrag neben anderem Bezug auf den EU-Projekttag am 22. Januar 2007.
Ein Blick in das Protokoll vom 10. November lässt dann aber doch einige Zweifel aufkommen. So kritisiert Frau Merk sinngemäß, dass eine heutige
Verabschiedung unseres Antrages durch den Bezug auf den 22. Januar zu spät erfolgt.
Jetzt das Widersprüchliche: Die Sachen, die die SPD noch vor vier Wochen kritisiert hat,
wird heute selber von ihr gemacht; denn der vorliegende SPD-Antrag nimmt ebenfalls Bezug auf den 22. Januar.
Wenn ich Arges im Sinn hätte - das liegt mir ja fern -, würde ich noch feststellen, dass die abschließende Beratung dieses Antrages im Landtag frühestens am 24. Januar erfolgen kann, mithin zwei Tage nach dem der EU-Projekttag.
Ich meine, die SPD täte generell gut daran, ihre Worte und ihre Taten in Einklang zu bringen.
Trotz dieser inhaltlichen Schwächen werden wir Ihren Antrag im Fachausschuss sehr gern weiter beraten und mit Ihnen zusammen optimieren.
Womöglich kann dann im Januar eine gemeinsame Verabschiedung dieses Antrages erfolgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen allen im Vorgriff auf das baldige Ende unserer heutigen Sitzung einen schönen zweiten Advent. Ich wünsche uns allen in dieser vorweihnachtlichen Zeit stets ein freundliches Lächeln auf den Lippen.
Und vergessen Sie nicht: Das Leben in Europa ist schön. - Danke sehr.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Merk, Sie haben ja zum Ausdruck gebracht, dass Sie sich im Aufbruch befinden. Vielleicht hatten Sie daher noch nicht die Gelegenheit, sich die Unterrichtsmaterialien des EIZ anzusehen. Ich habe aus den Unterlagen des EIZ für die Grundschulen zitiert: „Sucht eine richtige Antwort!“. Sie werden feststellen, dass sich Teile meiner Rede in den offiziellen Unterlagen, mit denen wir am 22. Januar losziehen, wiederfinden.
Sehr geehrte Frau Merk, Sie haben den Antrag auf sofortige Abstimmung gestellt. Ich darf Ihnen im Namen der CDU-Fraktion sagen, dass wir diesem Antrag nicht entsprechen werden. Wir haben angeboten, den Antrag der SPD zu modifizieren und ein bisschen aufzupeppen.
Ich bin der Meinung, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind.
Ich kann Ihnen sagen, ich fand die Ausführungen, die mein Kollege Hogrefe gestern gemacht hat, inhaltlich sehr gut und auch sehr erfrischend. Ich kann Ihnen auch sagen, dass ich Ihren letzten Redebeitrag hier im Landtag absolut daneben fand. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Korruption ist kein neues Thema, sondern fast so alt wie die Menschheit. Experten sagen, es handelt sich um das zweitälteste Gewerbe der Welt.“
„In Deutschland ist eine Sensibilisierung der Bevölkerung nicht zuletzt aufgrund der sich häufenden Medienberichterstattung zu diesem Thema zu verspüren. Dieses geschärfte Bewusstsein darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland in Europa einen Platz im unteren Drittel für Korruptionsanfälligkeit belegt...“ Diese Zeilen stammen nicht von mir, sondern ich habe sie der Homepage des LKA Niedersachsen entnommen. Die dort getroffene Feststellung findet sogar in der Historie unserer Menschheit Unterstützung. Ich möchte an dieser Stelle den römischen Redner Cicero zitieren: „Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann.“
Ich finde es positiv, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag die konsequente Politik der Landesregierung zur aktiven Bekämpfung der Korruption unterstützt.
Denn viele der Forderungen sind bereits umgesetzt oder in der Umsetzung begriffen.
Der Sammelbegriff „Korruption“ umschreibt unterschiedliche Felder. Die Bandbreite dieses Wortes reicht von der Beamtenbestechung über den politischen Machtmissbrauch bis hin zum allgemeinen Sittenverfall. Korruption findet sowohl in aktiver Form durch Versprechen und Gewähren eines Vorteiles als auch logischerweise in passiver Form durch Vorteilsannahme statt. Beide Formen werden von der zielgerichteten Politik unserer Landesregierung beachtet und nachhaltig bekämpft.
Am häufigsten wird in der Öffentlichkeit unter dem Begriff „Korruption“ die Bestechung wahrgenommen. Die Formen der Bestechung sind vielfältig.
Das können Lustreisen sein, der bei einem Fahrlehrer gekaufte Führerschein,
der Firmenbagger, mit dem am Wochenende ganz privat eine Baugrube ausgehoben wird, oder vieles mehr.
Es macht Sinn, Informationen über Unternehmen, die sich auf ungesetzliche Art und Weise Aufträge verschaffen oder verschaffen wollen, über ein Korruptionsregister der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Schon in früheren Jahrhunderten hat der Gesetzgeber mit der öffentlichen Zurschaustellung von Betrügern Erfahrungen gesammelt. Der Unterschied zur heutigen Zeit besteht jedoch darin, dass der Pranger früher auf dem Marktplatz gegenüber dem Brauhaus stand, aber heute bald im Internet zu finden ist.
Niedersachsen ist auf dem richtigen Weg, wenn wir die seit längerem stattfindenden Beratungen zur Einführung eines Korruptionsregisters in Berlin positiv begleiten.
Nach der gesetzlichen Verankerung auf der Ebene des Bundes soll dann die Übernahme der betroffenen Regelungen in Niedersachsen erfolgen.
Auch andere Forderungen des vorliegenden Antrags werden bereits umgesetzt. So werden die positiven Erfahrungen aus der Arbeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsverfahren in Hannover für den Aufbau weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften wie z. B. in Braunschweig benutzt.
Die internen Kontrollsysteme in den Verwaltungen sind weiter gestärkt worden. Ebenso wird auf die Sensibilisierung der öffentlichen Beschäftigten viel Wert gelegt.
Das von Bündnis 90/Die Grünen geforderte Informationsfreiheitsgesetz oder die jährliche Unterrichtung des Landtages lassen sich jedoch mit unserer Politik des Bürokratieabbaus und der Verringerung des Verwaltungsaufwandes nicht unbedingt vereinen. In diesem Zusammenhang eine kleine Randbemerkung: Es steht fest, dass, je mehr Bürokratie geschaffen wird, auch die Korruption einen besseren Zugang in diese Bereiche hat.
Zur Bekämpfung der vielen Arten der Korruption ist es unerlässlich, die Polizei stärker als bisher in die Lage zu versetzen, die Möglichkeiten der modernen Technik zu nutzen. Das ist jedoch nicht die Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen.
Wer sich also in berechtigter Weise dafür einsetzt, dass korrupte Unternehmen geächtet werden, der muss sich auch dafür einsetzen, dass die Fälle von Korruption aufgedeckt werden können.
Zum Abschluss meiner Rede noch ein Zitat des Journalisten Wolfgang Reus, welches uns zwar nicht in unserem Kampf gegen die Korruption entmutigen soll, sondern welches uns vielmehr unser gemeinsames Ziel deutlich vor Augen führen soll:
„Man kann Bestechung und Korruption wohl niemals ganz besiegen. Aber man kann wie in einem Teich den Wasserstand so niedrig halten, dass den Fröschen die Lust am Quaken vergeht.“
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist einstimmig beschlossen worden; eine Gegenstimme hat es im mitberatenden Rechtsausschuss durch den Vertreter der Fraktion der Grünen gegeben.
Ich gehe davon aus, dass ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit mit Ihrem Wohlwollen rechnen kann, wenn ich den Rest des Berichtes zu Protokoll gebe. - Danke schön.
Diese Abstimmungsergebnisse beruhen allerdings darauf, dass die übrigen Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen an den Schlussabstimmungen nicht teilgenommen haben. Sie haben dies damit begründet, dass der Beratungszeitplan eine ausreichende Beschäftigung mit den schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen, die der Entwurf aufwerfe, nicht zulasse. Sie haben insbesondere darauf bestanden, die vom Ausschuss am 24. November 2003 durchgeführte öffentliche Anhörung zunächst auszuwerten. Ein Sprecher der CDU-Fraktion hielt dem entgegen, dass die Regierungsfraktionen sowohl mit der Ansetzung der Anhörung als auch mit der Bestimmung des Anhörungstermins den Wünschen der SPD-Fraktion entgegengekommen seien.
Die Schwerpunkte der kontroversen Ausschussberatungen betrafen die Einschränkung der mittelbaren Beteiligungen von Parteien an Rundfunkveranstaltern und die neue Zusammensetzung der Landesmedienanstalt.
Zu der besonders umstrittenen Neuregelung in § 6 Abs. 3 des Mediengesetzes schlägt der Ausschuss ungeachtet einiger redaktioneller Bedenken, die auch in der Anhörung angesprochen wurden, keine Änderungen vor. Die Vertreter der Regierungsfraktionen erklärten hierzu, es gehe ihnen um die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks. Es sei nicht beabsichtigt, ein bestimmtes Unternehmen damit in seinen Möglichkeiten zu beschränken. Zumindest eine abstrakte Gefahr der Einflussnahme sei nicht zu bestreiten, wenn ein parteinahes Unternehmen immerhin größter Gesellschafter eines Verlages sei. Ein übermäßiger Grundrechtseingriff werde auch durch die großzügige Übergangsregelung vermieden, die die bereits erteilten Zulassungen von Rundfunkveranstaltern unberührt lasse.
Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen machten hingegen geltend, dass es - wie die Anhörung des betroffenen Verlages gezeigt habe - keine Hinweise für eine Einflussnahme von Parteien auf Rundfunkveranstalter gebe. In Wahrheit gehe es darum, mit dem Entwurf ein bestimmtes Verlagsunternehmen und mittelbar die finanzielle Basis der SPD zu treffen. Für die neue Beteiligungsgrenze von 10 % fehle es an einer plausiblen Begründung; auch sei unklar, was unter „maßgeblichem Einfluss“ zu verstehen sei. Daher seien die Grundrechtseinschränkungen, die von der Neuregelung ausgingen, nicht gerechtfertigt.
Der zweite Beratungsschwerpunkt lag in der neuen Zusammensetzung der Versammlung der Landesmedienanstalt und der Abkürzung ihrer noch laufenden Amtszeit um knapp zwei Jahre. Es bestand grundsätzlich kein Streit darüber, dass eine Verkleinerung der Versammlung angemessen sei. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen vermissten aber die Angabe des leitenden Kriteriums für die Auswahl der in der Neuregelung berücksichtigten Gruppen. Sie rügten, dass einzelne dort aufgenommene Verbände in ihrer Bedeutung weit hinter einigen nicht mehr berücksichtigten Verbänden aus dem kulturellen Bereich, dem Verbraucherbereich und der Umwelt zurückblieben. Dadurch werde der Schwerpunkt in der Zusammensetzung der Versammlung hin zum beruflich-wirtschaftlichen Bereich verschoben.
Die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen verwiesen darauf, dass infolge der Verkleinerung der Versammlung zwangsläufig insbesondere solche Verbände ausscheiden müssten, deren gesellschaftliche Relevanz zweifelhaft sei. Die kritisierte Schwerpunktverlagerung sei beabsichtigt, da ökonomische Sachverhalte auch im Medienbereich eine zunehmende Rolle spielen müssten.
Die Ausschüsse waren sich darüber im Klaren, dass die Verfassungsmäßigkeit dieser beiden wichtigsten Neuregelungen bezweifelt werden kann, zumal zu den erörterten medienrechtlichen Fragen offenbar eine große Bandbreite rechtlicher Auffassungen vertreten wird, wie auch die Anhörung der Sachverständigen gezeigt hat. Die Neuregelung des Beteiligungsrechts hielt der Vertreter der CDU-Fraktion im mitberatenden Rechtsausschuss aber eher für medienrechtlich geboten.
Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU und FDP haben noch einige Ergänzungen des Gesetzentwurfs vorgeschlagen, die sie mit Erkenntnissen aus der durchgeführten Anhörung begründet haben. So soll die Verpflichtung bezüglich der landesweiten Fensterprogramme in § 15 Abs. 3 auf Fernsehveranstalter begrenzt werden. Der bisherige Satz 4 dieser Vorschrift soll entfallen, weil es dafür nach der bereits im Entwurf vorliegenden Änderung des Rundfunkstaatsvertrages keinen Anwendungsbereich mehr gibt. Mit dem an dessen Stelle eingeführten neuen Satz 4 soll der Status quo der Regionalfensterprogramme vom 1. Juli 2002 auch hinsichtlich der Herstellung und der studiotechnischen Abwicklung festgeschrieben werden. Die Vereinbarkeit dieser Regelung mit
Bundes- und Europarecht konnte in den Ausschussberatungen nicht mehr geprüft werden.
Außerdem soll durch Änderung des § 38 für die Landesmedienanstalt die Möglichkeit eröffnet werden, sich an Unternehmen zu beteiligen. Gedacht ist dabei an eine Beteiligung an der nordmediaGesellschaft, die künftig überwiegend aus Mitteln der Landesmedienanstalt finanziert werden wird. Die Entscheidung über die Beteiligung soll der Versammlung vorbehalten bleiben (neue Num- mer 13 des § 44 Abs. 1).
Zu § 40 Abs. 4 wird eine gegenüber dem Entwurf geänderte Fassung vorgeschlagen. Die Vorschrift regelt die gleichmäßige Berücksichtigung von Männern und Frauen bei der Entsendung von Verbandsvertretern in die Versammlung der Landesmedienanstalt. Der geänderte Satz 1 beruht auf der Erkenntnis, dass die Entwurfsregelung zur Einführung eines Rotationsprinzips geführt hätte, das die Arbeitsfähigkeit der Versammlung erheblich beeinträchtigen könnte. Daher soll es den entsendenden Gruppen erlaubt werden, den Wechsel zwischen männlichen und weiblichen Vertretern über eine Amtszeit hinaus zu strecken.
Die Übergangsvorschriften des Artikels 2 sollen zur Erleichterung ihrer Auffindbarkeit in redaktionell überarbeiteter Fassung in § 57 des Mediengesetzes eingegliedert werden.
Damit bin ich am Ende meines Berichts angekommen und bitte Sie namens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Tinius! Verehrte Frau Langhans! Es herrscht Einigkeit in diesem Hause darüber, dass das Vorgehen der Europäischen Kommission in höchstem Maße die Arbeit der europäischen Informationszentren gefährdet. Es ist leider nicht das erste Mal, dass durch schlecht durchdachte Vorgänge innerhalb der EU der Bestand von Einrichtungen gefährdet wird.
Besondere Brisanz erhält dieses skandalöse Vorgehen dadurch, dass gerade hier Betriebsmittelzuschüsse bei Einrichtungen gestrichen werden sollen, die durch ihre hervorragende Arbeit dazu bei
tragen, den europäischen Gedanken positiv im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern.
Die Arbeit dieser Informationszentren, z. B. des EIZ Hannover, die viele der hier Anwesenden kennen und schätzen, ist insbesondere mit Blick auf die Europawahl 2004 besonders wichtig;
denn - auch darüber herrscht in diesem Haus Einigkeit - wir alle wünschen uns eine höhere Wahlbeteiligung und eine breitere Zustimmung in der Bevölkerung für den europäischen Gedanken.
Gerade dieses Vorgehen der Europäischen Kommission, die zeitlichen Abläufe und die dahinter steckenden Absichten tragen dazu bei, die Zweifel an den bürokratischen und politischen Abläufen in Brüssel zu verstärken und nicht abzuschwächen. Dies zeigen der vorliegende Antrag der SPDFraktion und der jetzt modifiziert vorliegende Antrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen.
Wie wir bereits im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien von der Chefin der Staatskanzlei, Frau Dr. Wurzel, sehr deutlich erfahren haben, hat unsere Landesregierung diesen skandalösen Vorgang nicht tatenlos betrachtet.
Vielmehr ist die Landesregierung bereits aktiv geworden und hat sich dabei der Unterstützung anderer Bundesländer versichert.
Nunmehr ist der Präsident der EU-Kommission Romano Prodi gefordert, Übergangsregelungen für die Informationszentren zu finden und die finanzielle Ausstattung dieser Einrichtungen für die nächsten Jahre zu sichern. Die Position der CDUund der FDP-Fraktion lässt sich auch aus dem Haushaltsentwurf 2004 ersehen. Trotz schwieriger finanzieller Rahmendaten werden wie bisher rund 70 % der Gesamtkosten getragen. Darüber hinaus sollen im Haushaltsjahr 2004 weitere Mittel in Höhe von 65 000 Euro für diese wichtige Arbeit bereitgestellt werden.
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, auch wenn er vielleicht die Einigkeit ein bisschen stört.
Sie wissen, dass ich vom Dorf komme, und da pflegen wir eine offene Aussprache.
Wo waren eigentlich die deutschen Vertreter in der EU, als das Kind in den Brunnen fiel oder vielmehr die Zuschüsse den Bach runtergingen?
Welche Unterstützung kommt in diesem Anliegen eigentlich aus Berlin?
Zumindest mir sind diesbezüglich keine gesteigerten Aktivitäten bekannt.
Es kann zwischenzeitlich festgestellt werden, dass nun auch andere Regierungen von EU-Mitgliedsländern aufgewacht sind; denn der von der EUKommission geplante Kahlschlag trifft auch die übrigen Mitgliedstaaten.
Ich fasse zusammen: Es herrscht Einigkeit darüber, dass der EU-Kommission klar gemacht werden muss, dass sie sich nicht völlig aus der Unterstützung dieser Einrichtungen zurückziehen kann und dass Aufklärung und Information der Bevölkerung sehr wohl Aufgabe der EU und eben nicht vollständig Sache der Länder sind. Europa wird auf Dauer seine Ziele nur dann verwirklichen können, wenn die Bürgerinnen und Bürger durch Aufklärung und Information unterstützt werden, diesen Weg mitzugehen. In diesem Sinne würde ich es begrüßen, wenn der vorliegende Änderungsantrag einstimmig verabschiedet würde.
Ich möchte mit der Bemerkung des EUMitgliedslandes Griechenland schließen, das vor kurzem in Brüssel erklärt hat, dass das, was die Europäische Kommission dort beschlossen hat, dem Geist der Europäischen Gemeinschaft widerspricht. - Ich bedanke mich.