Manfred Luckey
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Organisation des Schutzes von Menschen, Material, belebter und unbelebter Natur ist eine der größten Herausforderung unserer Zeit.
Ich möchte Ihnen ein Lagebild geben, das die Tätigkeiten der Bundeswehr in Nordrhein-Westfalen zurzeit umfasst, um zu erreichen, dass die Komplexität des Themas richtig eingeordnet wird, meine Damen und Herren.
Mit den sogenannten verteidigungspolitischen Richtlinien und dem überarbeiteten Konzept der Bundeswehr hat der Bundesminister der Verteidigung die Grundlage für die Transformation der Streitkräfte geschaffen.
Über allen geplanten Maßnahmen steht das übergeordnete Ziel, Einsatzfähigkeiten zu verbessern. Dies meint zum einen Aufträge der Bundeswehr, sich international in Krisengebieten zu beteiligen, zum anderen, territoriale Aufgaben im Inland effektiv und effizient sicherstellen zu können.
Die zivil-militärische Zusammenarbeit in Deutschland, meine Damen und Herren, umfasst auf der Grundlage des Artikels 35 des Grundgesetzes alle Maßnahmen, Kräfte und Mittel in den Beziehungen zwischen den Dienststellen der Bundeswehr auf der einen und den zivilen Behörden auf der anderen Seite zu regeln, unterstützen und fördern. Dies gilt sowohl innerhalb Deutschlands als auch bei Einsätzen im Ausland und schließt die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen und nichtstaatlichen Einrichtungen ein. Die Aufgaben im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit werden bei uns durch das Landeskommando Nordrhein-Westfalen der Bundeswehr wahrgenommen.
Nach Einrichtung dieser Struktur vor gut zwei Jahren sind bei den Bezirksregierungen und bei den 54 Kreisen Kommandos geschaffen worden, die mit einer Vielzahl von Reservisten bestellt sind. Diese sind als schichtfähiges Stabselement zur Unterstützung des vor Ort tätigen Krisenstabs fähig.
Mit den genannten Beauftragten wird die gesamte Fläche unseres Bundeslandes Nordrhein-Westfalen abgedeckt. Darüber hinaus gibt es Formen der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Belgien und den Niederlanden. Bei Bedarf können also innerhalb kurzer Zeit erforderliche militärische Kräfte – die Vorrednerin wies darauf hin – zur Unterstützung ziviler Hilfsdienste zur Bewältigung einer Krise oder zur Abwehr einer Katastrophe eingesetzt werden.
Der Einsatz der Bundeswehr zur Hilfeleistung umfasst zurzeit rund 12.000 Soldaten, Notunterkünfte für 3.500 Menschen, Transportraum in Höhe von über 500 Fahrzeugen, Sanitätseinrichtungen, Zugriff auf Spezialgeräte, Zugriff auf Kräfte mit besonderen Fähigkeiten, Fernmeldegeräte zum Aufbau unabhängiger Kommunikationskräfte sowie Logistik zur Verbringung von Material.
Meine Damen und Herren, und Sie sagen in der Überschrift Ihres Antrages Drucksache 14/7677: Bundeswehr soll draußen bleiben! – Mit Verlaub, sie ist drin.
Es gibt ein gutes Schema in Deutschland: Ansprechen, beurteilen, folgern. – Mit Verlaub, meine Damen und Herren von der antragstellenden Partei, Unkenntnis macht wirklich nicht attraktiv. Die Bundeswehr ist da -ich sagte es. Gott sei Dank ist sie da und hat sich bei unzähligen Einsätzen bewährt – sei es bei Übungen oder realen Schadensereignissen.
Es ist natürlich die erste Verpflichtung unseres Staates, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Es darf keine Denkverbote geben, meine Damen und Herren, in Sachen Sicherheit – in Sonderheit nicht für den Innenminister auf Landes- oder auf Bundesebene.
Sie, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, wollen den Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr von Terror nicht. Es ist richtig – Frau Kollegin Düker, Sie haben darauf hingewiesen –, dass ein erster „Versuch“ in dieser Richtung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15. Februar 2006 gescheitert ist.
Außerdem sagen Sie, dass die Abwehr von Terrorangriffen Aufgabe der Polizei sei. Sehr wohl will die CDU-Fraktion – und ist dabei natürlich sehr nahe bei unserem Innenminister Dr. Ingo Wolf – eine Trennlinie zwischen den Zuständigkeiten von Polizei und Bundeswehr. Terrorismus ist kein deutsches Problem, Terrorismus ist kein europäisches Problem, sondern ein all umfassendes. Wer der Meinung
ist, dass Bedrohungen dieser Art ausschließlich luftgestützt erfolgen, der hat schlichtweg keine Ahnung von Bedrohungsanalysen.
Angriffe und Anschläge, meine Damen und Herren, können leider zu Lande, zu Wasser und aus der Luft erfolgen. Sektorale Betrachtungen sind mehr als kleinkariert, meine Damen und Herren. Grundbetrieb und Katastrophenbetrieb sind zwei verschiedene Dinge.
Wir brauchen Potenziale zur Abwehr und zum Einsetzen. Bei Großschadensereignissen – eben durch terroristische Angriffe – entsteht nicht nur Schaden, sondern in der Folge auch Panik. Wie wollen Sie diese beherrschen? – Ein besonders schwerer Unglücksfall, der vorhin schon definiert worden ist, zudem zweifelsohne auch ein terroristischer Anschlag gehört, bedeutet eben nicht das Auffahren schwerer Kampffahrzeuge an neuralgischen Punkten, meine Damen und Herren.
Der Einsatz und die Bekämpfung zum Beispiel von biologischen und/oder chemischen Waffen sind zwingende Bestandteile einer ständig anzustellenden Sicherheitsüberlegung. Die Polizei ist beispielsweise nicht in der Lage, dies zu leisten, weil die Ausrüstung nicht vorhanden ist. Denken Sie hierbei besonders an den weiten Bereich der Trinkwasserversorgung.
Wenn wir – Deutschland und Europa – auf Dauer im Club Number 1 mitspielen wollen, dann müssen wir in der Lage sein, reagieren zu können.
Wir alle wissen, meine Damen und Herren: Gewalt ist ein sehr übles Mittel. Mit Polizeikräften können wir Gefahren aus der Luft nicht abwehren, deshalb muss das gedankliche Spektrum erweitert werden.
Wir alle, meine Damen und Herren, wollen nicht Opfer solcher Angriffe werden. Wir wollen keine Eskalation, wir wollen Frieden. Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit. Wehrhafte Demokratie und Rechtstaatlichkeit bedeuten nach meinem Verständnis, dass auch verheerendste und menschenverachtendste Angriffe auf unser Gemeinwesen nicht innerhalb der Rechtsordnung, sondern gerade mit Mitteln der Rechtsordnung bekämpft werden müssen. Deswegen müssen wir über eine verfassungsrechtliche Klarstellung nachdenken.
Niedersachsens Innenminister, Uwe Schünemann, sagte gegenüber dem „Tagesspiegel“ am 8. Oktober dieses Jahres – Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung –: Ein Initiativrecht des Bundes mit militärischen Mitteln ist dringend notwendig. Er schränkte aber ein, indem er sagte, dass ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Bundesländern, was die hoheitlichen Aufgaben der Länder im Bereich der Gefahrenabwehr beträfe, überflüssig sei. – Ingo Wolf sagt das Gleiche.
Der hessische Bundestagskollege Rüdiger Veit von der SPD sagt am 8. Oktober in der gleichen Zeitung –
ich zitiere –: Wir akzeptieren nur einen Polizeieinsatz mit militärischen Mitteln. Kein Einsatz der Bundeswehr im Inland schlechthin. – Das ist schon bedenkenswert. Aber, meine Damen und Herren, die daraus folgende Bewertung lässt mich fragen, wie so etwas denn technisch und taktisch gehen soll.
Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/7677 soll an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Wir stimmen ausdrücklich zu. Allerdings, meine Damen und Herren, hat er das Problem inhaltlich nicht begriffen, hat keine geistige Tiefe und zeichnet vor allem keine Lösungen auf, die praktikabel sind.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und schließe mit der Aussage, dass ich sicher bin, dass der Verfassungsminister dieses Bundeslandes NordrheinWestfalen die richtigen Schritte einleiten wird, um so zu einem Ergebnis zu kommen. Meine Damen und Herren, all das, was Sie als Szenario beschrieben haben, wollen wir natürlich nicht. Gleichwohl: Wir müssen gewappnet sein. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Verlaub, meine Damen und Herren Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: In irgendeiner Weise – ich meine das wirklich nicht scherzhaft – erinnern Sie mich an Asterix den Gallier, der immer wieder von Neuem versucht hat, die Römer zu schlagen und
zu gewinnen, und jedes Mal vom Platz gezogen ist und zugeschlagen hat.
So sieht es auch mit Ihnen heute aus. Nach zwei Kleinen Anfragen, meine Damen und Herren, und den außerordentlich schnellen Antworten des Finanzministers haben Sie heute erneut zu diesem Thema einen Antrag eingereicht.
Wir, die Regierungsfraktionen, stellen diesen Antrag unter das klare Gebot der Rechtsstaatlichkeit.
Ich kann den bisherigen Ausführungen des Finanzministers nur folgen. In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz des Steuergeheimnisses, weswegen hier keine Auskünfte gegeben werden können und, meine Damen und Herren, daraus folgend auch nicht gegeben werden dürfen.
Ich erwarte von einem jeden Finanzminister, dass er sich so klar und deutlich daran hält, wie der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Helmut Linssen es tut, meine Damen und Herren.
Der vorliegende Antrag beweist doch auch, dass die, wenn Sie so wollen, neue Partei der Bürgerrechte, Bündnis 90/Die Grünen, einen für mich noch erheblichen, feststellbaren Nachholbedarf im Umgang mit gerade diesen Bürgerrechten hat.
Das ist eine sehr ernste Sache. – § 30 Abs. 1 der Abgabenordnung verpflichtet Amtsträger zum Schutz des Steuergeheimnisses. Das Steuergeheimnis lässt sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückführen. Es konkretisiert für das Steuerrecht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies wird geregelt mit Bezug auf Art. 1 Grundgesetz – Menschenwürde – in Verbindung mit Art. 2 – Allgemeine Handlungsfreiheit. Wenn Sie mir das nicht glauben, dann lesen Sie bei den bekannten Kommentatoren nach. Zum Beispiel steht das so in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 30, Randnummer 6.
Das heißt, nicht irgendein beliebiges Rechtsgut soll geschützt werden, sondern ein Eckpfeiler unseres Gemeinwesens. Es verbietet sich also ein leichtfertiger Umgang mit dem Steuergeheimnis durch unbefugte Offenbarungen irgendwelcher Informationen. Kurz: Es geht um einen angemes
senen Umgang mit Bürgerrechten – um nicht mehr, allerdings auch um nicht weniger.
Man kann den Bundesinnenminister zum Beispiel nicht dafür kritisieren, dass er zur Gefahrenabwehr rechtsstaatliche Grundlagen für die Onlinedurchsuchung schaffen wollte, und im gleichen Atemzug den nordrhein-westfälischen Finanzminister dazu auffordern, Bürgerrechte mit Füßen zu treten.
Meine Damen und Herren, ich finde es insbesondere angesichts der Vergangenheit zum Beispiel einiger Ihrer Galionsfiguren geradezu herzzerreißend, wie Sie immer wieder darauf hinweisen, dass möglicherweise ein rechtsradikaler Verein mit Steuergeldern finanziert wird.
Nein, Herr Präsident.
Glauben Sie mir, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Die Landesregierung ist hier und nicht nur hier sehr wachsam. Vereine und Organisationen mit extremistischem Gedankengut – egal, ob links, rechts oder wo auch immer – werden von uns allen gemeinsam nicht toleriert und schon gar nicht unterstützt. Gleichwohl folgt das Gemeinnützigkeitsrecht aber vor allem dem Grundsatz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Seien Sie also unbesorgt: Wir kümmern uns darum, meine Damen und Herren! Wenn erkennbar ist, dass wir es hierbei mit einer der Demokratie feindlich gegenüberstehenden Organisation zu tun haben, werden wir handeln. Im Übrigen werden wir uns nicht so verhalten wie die alte rotgrüne Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Verbot der NPD.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident, es wäre sicher begrüßenswert, wenn große öffentliche Debatten um einen Verein vermieden werden könnten, damit die zuständigen Behörden in Berlin wie in Düsseldorf in Ruhe arbeiten können. Um wirksam handeln zu können, meine Damen und Herren, ist es zwingend erforderlich, ausreichende Erkenntnisquellen zu erhalten. Eine solche aus
reichende Erkenntnisquelle wird Ihnen sicherlich, sobald der Finanzminister davon ausreichend Kenntnis hat, dargestellt werden. Ich verstehe die Aufgeregtheit. Wir sind im Grunde einer Meinung. Nur, meine Damen und Herren, es geht auch um den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und um den Schutz der bürgerlichen Ehrenrechte. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Linssen, Herr Kollege Peschkes, ich komme gerne auf Ihre Ausführungen zurück, was wir gemeinsam erlebt haben bei einer Veranstaltung der Finanzbeamten – jetzt hören Sie nicht zu – in Neheim-Hüsten. Ich habe dort Folgendes gemacht – das ist auch meine Pflicht gewesen, meine Damen und Herren –: Ich habe lediglich die Politik der die Landesregierung tragenden Parteien und der Landesregierung dargestellt. Sicher hat das Unmut hervorgerufen. Sie haben aber bei Ihrem Zitat vergessen zu sagen, dass ich auch gesagt habe, dass dieses das Ergebnis einer desaströsen Finanzpolitik der vergangenen 40 Jahre war.
Offensichtlich kann der andere nicht zuhören. Der andere redet, wenn er nicht dran ist. Herr Präsident, ich mache einfach weiter.
Der in die Tiefe gehenden Rede des Finanzministers ist grundsätzlich nichts hinzuzufügen, denn ich rufe Ihnen ins Gedächtnis zurück, dass es die Absicht der Landesregierung und der sie tragenden Parteien ist, den Haushalt zu konsolidieren. Wir sind auf einem guten, wir sind auf dem besten Weg, meine Damen und Herren. Wir sind auch in der Lage, auf kurze Sicht einen Haushalt vorzulegen, der nicht nur verfassungskonform ist, sondern der auch das Maß der Nettoneuverschuldung deutlich zurückführen wird.
Natürlich sind wir von Gegebenheiten abhängig, insbesondere davon, dass wir verlässliche Strukturdaten für unsere Planungen haben. Diese Strukturdaten werden wir im Mai dieses Jahres nach der Steuerschätzung haben. Wir werden schauen, welche Auswirkungen die neue Besteuerung der Unternehmen in Bezug auf unsere Einnahmen hat.
Gleichwohl ist dieses Thema zu ernst, um es zu bagatellisieren. Das wissen wir alle. Wir wissen auch alle, meine Damen und Herren, dass Pflicht mit „pf“ geschrieben wird. Wir wissen auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beamtenstatus in einem ganz besonderen Treueverhältnis zu unserem Staat stehen. Glauben Sie nicht, dass
wir das aus dem Auge verlieren würden. Tatsache ist: Wir und der Minister werden darüber nachdenken. Ich denke, dass wir am Ende der Beratungen zu einem Ergebnis kommen, das sich sehen lassen kann
und insbesondere von der Beamtenschaft, die weiß, wovon wir reden, honoriert werden wird, meine Damen und Herren.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu. Dort werden wir in Rede und Gegenrede das machen, was wir hier noch nicht machen können. Dann gehen wir in die Tiefe. Ich denke, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der inneren und äußeren Landesverwaltung werden uns folgen können, weil sie Realisten sind. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Peschkes, Ihres Antrages hätte es schlichtweg nicht bedurft. Alles, was Sie gesagt haben, ist längst geteilte Meinung!
Wenn Sie den Innenminister loben, loben Sie ihn zu Recht. Gleichzeitig loben Sie seine Fraktion und die CDU-Fraktion. Wir haben nämlich das Gleiche wie er gesagt.
Meine Damen und Herren, trotzdem – auch aus meiner militärischen Vergangenheit – einige Gedanken, die vielleicht erhellend wirken. Im Sinne der Zeitökonomie fasse ich mich kurz, Frau Präsidentin, weil wir das Thema relativ rasch abhandeln können.
Artikel 87a Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland regelt die Aufstellung und den Einsatz von Streitkräften. Das steht im Absatz 2: Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dies verfassungsmäßig ausdrücklich erlaubt ist.
Nach Absatz 3 wird den Streitkräften nur in dem vom Gesetzgeber festgelegten Verteidigungs- oder Spannungsfall die Befugnis erteilt, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist.
Zur Abwehr drohender Gefahren – zum Beispiel für den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Bundesgebiet, also im Bund und in den Ländern – ist es dem Bundestag beziehungsweise dem ständigen Ausschuss möglich, nach Artikel 87a Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 91 Absatz 2 Grundgesetz Voraussetzungen zu schaffen, dass die Bundeswehr zur Verstärkung der Polizeikräfte eingesetzt werden kann. – Das wissen Sie; das ergibt sich aus der Notstandsgesetzgebung.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, das ist Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit – einer der seltenen Fälle. Die Wehrverfassung leitet aus diesen Vorgaben, die ich eben geschildert habe, zwei wesentliche Aufgaben ab, nämlich zwei Generalaufträge, wenn Sie so wollen:
Erstens. Die Bundeswehr hat den politischen Auftrag, dazu beizutragen zu verhindern, dass der Bundesrepublik Deutschland fremder politischer Wille aufgedrängt wird, und den militärischen Auftrag, im Verein mit den übrigen Nato-Partnern das Territorium der Bundesrepublik Deutschland zu sichern.
Herr Kollege Peschkes, Sie haben darauf hingewiesen: Nach der bekannten politischen Entwicklung im November 1989 ist die bis dahin angestellte Bedrohungsanalyse schlichtweg hinfällig geworden. Das ist gut so. Die Aufgaben der Streitkräfte haben sich verändert. Zentrale Aufgabe der Bun
deswehr ist zurzeit zum Beispiel die weltweite Beteiligung an friedenserhaltenden Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, allerdings will der Entschließungsantrag der Regierungskoalition, den Sie pflichtgemäß natürlich als nicht ausreichend apostrophiert haben, Ihren Antrag erhellen. Denn, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, Sie haben etwas aufgezeigt, was – wie gesagt – längst geteilte Meinung ist. Alles, was Sie gesagt haben, ist richtig, birgt aber eine falsche Schlussfolgerung in sich, wir wollten Bundeswehr bei der Weltmeisterschaft einsetzen.
Wer hat das gesagt? Wann und wo? Zitat!
Sie müssen richtig hinschauen! Ich sage gleich auch noch etwas zu Herrn Schäuble, meine Damen und Herren.
Wir wollen das nicht, wir haben das zu keinem Zeitpunkt gewollt. Außerdem denken wir, dass unsere nordrhein-westfälische Polizei umfassend auf die Weltmeisterschaft vorbereitet ist. Sie arbeitet hervorragend mit nationalen und internationalen Polizeikräften zielorientiert zusammen. Das ist auch ein Verdienst des Innenministers.
Das Instrument der gegenseitigen Amtshilfe ist ganz etwas anderes als der Einsatz der Bundeswehr. Es ist bezogen auf Unterstützungsleistungen zum Beispiel der Streitkräftebasis und umfasst vor allem logistische und sanitätsdienstliche Fähigkeiten. Dies ist seit langem geübte Sitte, meine Damen und Herren. Und diese lange geübte Sitte konnten Sie hervorragend funktionieren sehen, wenn Sie aufmerksamer Beobachter des Weltjugendtages im vergangenen Jahr in Köln gewesen sind, als über eine Million junge Menschen in Köln weilten.
Sie haben gleichwohl zu Recht darauf hingewiesen, dass die Wehrverfassung neu geordnet werden muss. Das ist eine zwingende Notwendigkeit, weil – auch darauf haben Sie hingewiesen – der Hauptauftrag der Bundeswehr, nämlich die Landesverteidigung, mit den Mitteln personeller und materieller Art, die zurzeit zur Verfügung stehen, nach Artikel 87a Grundgesetz gar nicht mehr ausgeführt werden kann. Das bedeutet nicht, dass wir tätig werden müssen, sondern es bedeutet, dass eine Novelle kommen muss und der Deutsche Bundestag tätig werden muss. Wenn also der Bundesminister des Innern in diesem Zusammenhang darüber nachdenkt, die Einsatzgrundsätze der Streitkräfte zu verändern, ist das zumindest formaljuristisch richtig und ordnungspolitisch er
forderlich, wenn wir den Herausforderungen der Zeit gut aufgestellt begegnen wollen.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: CDU und FDP in diesem Hohen Hause sind sich sicher, dass die Landesregierung dem Anspruch der Weltmeisterschaft „Die Welt zu Gast bei Freunden“ in jeder Hinsicht gerecht wird. Das gilt auch für die Sicherheit. Gleichwohl ist es ein Signal an die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, Rechtsklarheit herzustellen.
Die Bundeswehr wird nie so eingesetzt werden, wie Sie es uns einreden wollen, meine Damen und Herren. Ich weiß, dass der Antrag meiner Fraktion und der FDP-Fraktion der weitaus bessere ist. Er ist im besten Sinne des Wortes zustimmungswürdig. Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meinen kurzen Ausführungen beziehe ich mich – das ist wohl das einzig Streitige in dem mehrheitlich genehmigten Antrag in der Vorlage des Finanzministers – auf die Bezüge des Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben.
Die die Landesregierung in diesem Hohen Hause tragenden Parteien, CDU und FDP, haben wiederholt nachdrücklich festgestellt, dass die Begründung des Instituts eines Parlamentarischen Staatssekretärs für das Regierungshandeln wesentlicher Bestandteil ist. Der Ministerpräsident hat damit den Erfordernissen der Zeit Rechnung getragen. Durch die Beschlussempfehlung Drucksache 14/1200 wird deutlich, dass alle Parteien in diesem Hohen Hause mit Ausnahme von Bündnis 90/Die Grünen diese Ernennung begrüßen.
Das Thema Verwaltungsstrukturreform ist eine der zentralen Aufgaben der laufenden Legislaturperiode und natürlich auch darüber hinaus.
Frau Vorsitzende der Oppositionsfraktion, ich weise ganz gerne – gelegentlich auch genüsslich – darauf hin, dass der Streit in Ihren eigenen Reihen deutlich größer war als bei uns.
Herr Präsident, wenn ich fortfahren darf: Dass zur Erarbeitung von Lösungen der Kollege Manfred
Palmen berufen worden ist, ist unbestreitbar eine Personalie, die Weitsicht und Weisheit verrät.
Nennen Sie mir einen Besseren aus Ihren Reihen! Sie werden lange suchen müssen. – Seine exzellente Verwaltungsbreite, unter anderem als Stadtdirektor, gibt ihm den entsprechenden Tiefgang und das Wissen über die Sorgen und Nöte der 396 Städte, der 31 Kreise und der 23 kreisfreien Städte in unserem Land und wird eben diesem Land ein gutes Ergebnis bringen. Deshalb ist er auch in ganz besonderer Weise ein Anwalt der betroffenen Gebietskörperschaften.
Es ist daher nicht so sehr die Frage der Mittel in Höhe von 46.000 €, die im Berichtszeitraum eingesetzt worden sind, und schon gar nicht die Frage, ob der Staatssekretär sein Geld wert ist, sondern die Berufung Manfred Palmens ist unter dem Blickwinkel zu beleuchten, dass sie für das Land Nordrhein-Westfalen eine günstige Lösung in haushalterischer Hinsicht ist. Wer das bestreitet, der möge jetzt aufstehen. Ich glaube, das Argument ist schlagend.
Meine Damen und Herren, ich darf weitermachen, wie der Herr Präsident mir signalisiert hat. – Die Bezüge des jetzigen Parlamentarischen Staatssekretärs, unter anderem aus anderen beamtlichen Dienstverhältnissen, werden zurückgerechnet. Das heißt, eine ihm bereits zustehende Pension wird in Abzug gebracht. Im Übrigen, meine Damen und Herren von der Opposition, wissen Sie natürlich als eifrige Haushälter, dass nach LHO für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre die sogenannte Stellenneutralität gilt.
In diesem Zusammenhang verweise ich gern auf Kapitel 20 des in Rede stehenden Haushaltsplanentwurfs. Wenn Sie in Kapitel 20 020 nachsehen – Bezüge des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister sowie des Parlamentarischen Staatsekretärs für besondere Regierungsaufgaben –, werden Sie feststellen, dass sich im laufenden
Geschäftsjahr eine Minderausgabe von 95.000 € ergibt. Was will ein Finanzpolitiker mehr?
Frau Löhrmann, insofern will ich abschließend gern auf Sie zurückkommen: Ich halte Ihre Kritik nicht für besonders redlich – um es einmal vorsichtig zu formulieren –, da Sie selbst, in dem Ihnen seinerzeit nahe stehenden Umweltministerium sogar zwei, Staatssekretäre ernannt haben. Aufgrund dieser Erkenntnisquelle und insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir insgesamt 95.000 € weniger ausgeben, ist es sicherlich angebracht, diese Debatte an dieser Stelle zu beenden. – Ich danke Ihnen.