Andreas Becker
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe extra eine rote Krawatte angezogen, damit wir uns unterscheiden.
Ich will es vorwegnehmen: Die SPD-Fraktion wird dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen, weil er Anliegen auf die Agenda setzt, die berechtigt sind.
Wer mit offenen Augen durch die Städte und Gemeinden geht und sich die Entwicklung der kommunalen Haushalte ansieht, muss zu dem Schluss kommen, dass nicht mehr die Himmelsrichtung, sondern der tatsächlich vorhandene Bedarf ein entscheidendes Kriterium für die Unterstützung der Kommunen sein muss.
Wer mit den Menschen redet, wer ihnen zuhört auf den Marktplätzen, im Freundes- und Bekanntenkreis, an Infoständen und von mir aus auch an den Stammtischen, muss zugeben und zur Kenntnis nehmen, dass die derzeitige Wahrnehmung bei den
Menschen die Bereitschaft zur Hilfe, die Bereitschaft zur Solidarität und das Verständnis dafür sinken lässt.
Meine Damen und Herren, wer von Ihnen nicht mit offenen Augen durch die Kommunen geht, wer nicht mit den Menschen spricht, der muss sich eben mit den Beiträgen der Experten im Rahmen der Anhörung vom 21. Januar begnügen. Insbesondere Prof. Junkernheinrich – Herr Becker hat es gerade deutlich gemacht – hat aufgezeigt, dass der Antrag in die richtige Richtung geht, und die Zahlen dafür geliefert.
Deshalb ist es auch nur folgerichtig, die Landesregierung zu beauftragen, für eine finanzielle Entlastung oder Unterstützung der notleidenden Kommunen zu sorgen. Dagegen hat auch der Ministerpräsident unseres Landes nichts. Denn der zeigte sich laut „WAZ“ vom 12. August dem Vorschlag gegenüber aufgeschlossen, den Solidarpakt Ost auf arme Kommunen im Westen auszudehnen. Auch der sächsische Ministerpräsident, sein Parteifreund Tillich, hat nichts dagegen, wenn er im „Hamburger Abendblatt“ vom 19. Dezember fordert, dass Investitionen natürlich dorthin fließen müssen, wo der Bedarf sei.
Wenn also die regierungstragenden Fraktionen wie schon im Ausschuss auch heute, wie angekündigt, den Antrag ablehnen, muss es andere Erklärungen geben als die, der Antrag gehe nicht in die richtige Richtung. Ich habe da einen Verdacht: Sie wollen das in Wahrheit gar nicht. Denn wenn Sie dem Anliegen dieses Antrags wirklich folgen wollten, dann müssten Sie mit Ihrer Politik gegen die Städte und Gemeinden in unserem Land aufhören,
dann müssten Sie nämlich damit aufhören, das Land auf Kosten der Kommunen zu entlasten. Und das wollen Sie nicht. Sie wollen den 1,8 Milliarden €, die Sie seit Übernahme der Verantwortung den Kommunen auf vielfältige Art und Weise genommen haben, offenbar weitere hinzufügen.
Wenn Sie einmal, nur ein einziges Mal auf eine Übereinstimmung zwischen Ihren Taten und Ihren Worten Wert legen würden, dann müssten Sie als allererstes den Kommunen die rund 450 Millionen € komplett zurückzahlen, die Sie ihnen mit der Umstellung der Beteiligung der Kommunen an Einheitslasten zu viel abgenommen haben, wie der Verfassungsgerichtshof in Münster – den kennen Sie ja inzwischen – im Dezember 2007 festgestellt hat. Das wollen Sie nicht. Dann sagen Sie das aber auch und hören Sie in dieser Frage auf, links zu blinken und rechts abzubiegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2009 setzt die schwarz-gelbe Landesregierung mit Nachdruck ihren Kurs fort, den sie konsequent seit Regierungsantritt fährt: einen nahezu unglaublichen Raubzug durch die Kassen der Städte und Gemeinden in unserem Land.
Mit mehr als 1,8 Milliarden € haben Sie die Kommunen in unserem Land seit 2005 belastet. Sie haben gekürzt und gestrichen, Sie haben Aufgaben übertragen, ohne den entsprechenden finanziellen Ausgleich zu schaffen, und Sie haben getrickst.
Sie haben den 4/7-Anteil der Kommunen an den Einnahmen des Landes aus der Gewerbesteuer auf die obligatorische Verbundgrundlage gekürzt. Jährliche Verschlechterung: mindestens 180 Millionen €. Sie haben den Kommunalanteil an den Krankenhausinvestitionen verdoppelt von 20 auf 40 %. Jährliche Verschlechterung: mindestens 110 Millionen €. Sie haben die Bundesmittel für Betriebskosten bei Krippen einbehalten: 17 Millionen €. Sie haben Mittel bei der Erstattung von Schülerbeförderungskosten gestrichen: 17 Millionen €. Sie haben Zuschüsse nach dem Weiterbildungsgesetz gekürzt: 26 Millionen €. Sie kappen jetzt die Mittel für die unabhängigen Beratungsstellen für Arbeitslose: rund 5 Millionen €.
Diese Liste ließe sich lange fortsetzen. Einbehalten, kappen, streichen, kürzen – das sind die Worte, die einem einfallen, wenn man an die Politik dieser Landesregierung im Hinblick auf die Kommunen denkt. Ich nenne die Zahl noch einmal: Mehr als
1,8 Milliarden € seit Amtsantritt 2005 kommen da zusammen.
Jetzt setzen Sie mit diesem GFG eigentlich sogar noch einen drauf: Sie gehen – wie die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung deutlich gemacht haben – im Grunde an das Fundament des Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen, den Verbundsatz. Der beträgt formal zwar noch 23 %, aber 1,17 Prozentpunkte davon gewähren Sie als pauschalen Ausgleich für erwartete Überzahlungen der Kommunen im Rahmen der Einheitslasten. Das heißt, diese 1,17 Prozentpunkte – oder besser: diese mehr als 400 Millionen € entsprechen Ansprüchen der Kommunen gegen das Land. Das ist der Gipfel der Unverschämtheit. Die kommunalen Spitzenverbände laufen zu Recht dagegen Sturm.
Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren ahne ich ja bereits, dass letztendlich noch so gute Worte und Argumente an diesem kommunalfeindlichen Kurs nichts ändern werden. Wenn Sie, meine Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen, schon nicht aus den Stellungnahmen der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung Konsequenzen ziehen, warum sollten Sie dann jetzt auf uns hören? Aber Sie können in einem ganz sicher sein: Wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, wenn Sie jetzt noch durch die Lande ziehen und sich auch noch als Robin Hood statt als Raubritter der Moderne präsentieren.
Wenn Sie sich auch noch als großer Wohltäter und Gönner verkaufen wollen, werden wir Ihnen durch diese Rechnung einen Strich machen.
Dann höre ich: Noch nie habe das Land den Kommunen so viel Geld überwiesen.
Richtig ist ja wohl die Formulierung: Noch nie konnte und musste das Land so viel überweisen. Es hätte sogar noch weit mehr überweisen müssen, wenn es ehrlich und gerecht zugegangen wäre.
Jetzt im Ernst: Halten Sie die Menschen für so dumm, dass sie nicht merken, wie sie von Ihnen über den Leisten gezogen werden? Glauben Sie wirklich, die Menschen nehmen Ihnen diese Mär ab? – Nein! Meine Erfahrung ist eine andere. Die Menschen spüren sehr genau: Diese Landesregierung versucht alles, von dem Steuerkuchen so wenig wie möglich an die Städte und Gemeinden abzugeben.
Die Landesregierung versucht alles, sich von Aufgaben auf Kosten der Städte und Gemeinden zu entlasten. Vor allen Dingen spüren die Menschen, dass es diese schwarz-gelbe Landesregierung nicht mehr hinbekommt – wahrscheinlich spüren sie, dass sie es auch gar nicht hinbekommen will –, einen echten kommunalen Finanzausgleich zu schaffen, die Kommunen finanziell angemessen auszustatten und damit für gleiche Lebensvoraussetzungen im Land Nordrhein-Westfalen zu sorgen.
Die Vertreter in den Stadträten und Kreistagen lernen daraus. Sie lernen daraus, dass sie sich mit Argumenten bei der Landesregierung nicht durchsetzen. Sie suchen ihr Recht jetzt vor Gericht. Deshalb klagt der Kreis Recklinghausen vor dem Verfassungsgericht. Formal richtet sich die Klage gegen das GFG 2007 – aber, da sich die Strukturen seitdem nicht wirklich geändert haben, richtet sie sich faktisch auch gegen das GFG 2009, das wir heute beraten.
Diese Klage ist einvernehmlich über alle Parteigrenzen hinweg im Kreistag Recklinghausen und einvernehmlich und über alle Parteigrenzen hinweg in den Räten der zehn Städte beschlossen worden. Diese Klage wird einvernehmlich und über alle Parteigrenzen hinweg von den zehn Bürgermeistern der Städte, unabhängig von ihrer politischen Farbe, vertreten. Das muss Ihnen doch zu denken geben.
Das führt zu schizophrenen Situationen. Wir werden in der Abstimmung aller Voraussicht nach erleben, dass zwei Abgeordnete im Landtag, die CDUAbgeordneten Hegemann und Hovenjürgen – die im Übrigen jetzt gar nicht hier sind, aber das spricht für sich –, einem Gesetz zustimmen werden, das sie im Kreistag in Recklinghausen für verfassungswidrig erklären.
In welcher Welt leben wir denn?
Was sollen die Menschen im Land denn davon halten? Ich sage es Ihnen: Davon halten sie gar nichts. Sie halten das für nicht mehr und nicht weniger als personifizierte Politikverdrossenheit.
Das muss man sich gut merken. Ich sage es gerne noch einmal: Hovenjürgen und Hegemann.
Dass einer der beiden auch noch Landrat werden will, setzt dem Ganzen die Krone auf.
Ich stelle mir sehr gut vor, wie der Landrat des Kreises Recklinghausen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht kritisiert, das er hier selber beschlossen hat.
Aber da steht Gott vor und dort, wo Gott nicht ausreicht, die Wählerinnen und Wähler im Kreis Recklinghausen.
Meine Damen und Herren, nach den bisherigen Beratungen im Ausschuss steht fest: Die gute Formel „Stadt und Land – Hand in Hand“ gilt nicht mehr. „Stadt und Land – Hand in Hand“ gilt unter der schwarz-gelben Landesregierung nicht mehr. „Stadt und Land – Hand in Hand“ gilt in NordrheinWestfalen nur unter der SPD.
Denn wir haben das Thema „kommunale Finanzen“ mit mehreren Vorschlägen unserer Fraktionsvorsitzenden Hannelore Kraft ganz oben auf die Agenda gesetzt.
Wir werden das weiter tun – auch morgen, wenn es bei der Beratung der Anträge darum geht, dass die Mittel des Konjunkturpakets II auch in NordrheinWestfalen vollumfänglich bei den Kommunen ankommen.
Wir werden weiter so handeln, damit wir nach der Wahl 2010 den guten Satz „Stadt und Land – Hand in Hand“ wieder in Regierungshandeln umsetzen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag „Den Sport im Ganztag weiter stärken“ ist das Ergebnis vieler Gespräche, die wir mit Vertreterinnen und Vertretern von Sportvereinen und den Sportbünden im Land geführt haben.
Danach können wir feststellen: Der Sport in der offenen Ganztagsschule, im Primarbereich, ist ein Erfolgsmodell. Die durchweg grundsätzlich positiven Erfahrungen haben den Sport in offenen Ganztagsschulen zu diesem Erfolgsmodell gemacht. Sportvereine bzw. Sportbünde sind von der Anzahl her die bedeutendsten Kooperationspartner, nach Köpfen bilden die Mitarbeiter aus dem Sport die drittgrößte Berufsgruppe an den
Ganztagsschulen, Angebote im Bereich Bewegung, Spiel und Sport finden die höchste Zustimmung bei der Elternzufriedenheit.
Das war nicht selbstverständlich zu erwarten. Im Vorfeld der Einführung gab es auch deutliche Skepsis. Da ging es um die Belegung von Hallenzeiten und um die fehlende Zeit von Kindern für den Vereinssport. Ich bin sicher, auch vielen von Ihnen sind diese und andere Bedenken begegnet.
Meine Damen und Herren, die Grundlage dafür, dass der Sport im Ganztag zum Erfolg wurde, war die Rahmenvereinbarung, die die sozialdemokratisch geführte Landesregierung mit dem Sport abgeschlossen hat, und das große Engagement der Vereine und Bünde. Beides ist ausschlaggebend dafür, dass es heute eine plurale Trägerschaft mit sehr unterschiedlichen, konkreten Ausgestaltungen der Angebote und der dazugehörigen Beschäftigungsverhältnisse gibt.
Ich nenne an dieser Stelle gerne das Beispiel meiner Heimatstadt Recklinghausen, wo die Stadtverwaltung einen Generalvertrag mit dem Stadtsportbund abgeschlossen hat. Wie gesagt, ich nenne das Beispiel gerne, aber ich nenne es auch in dem Wissen, dass die Kooperation von Schule und Sport nicht überall so ausgestaltet ist.
Deshalb kommt es jetzt darauf an, auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen und gemeinsam mit dem Landessportbund die Qualitätsentwicklung für die Sportangebote im Ganztagsbereich sowie entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen voranzutreiben. Hierzu gehört es auch, quasi als zweite Seite derselben Medaille, dass man gemeinsam mit den Spitzenverbänden, den Trägern und dem Landessportbund angemessene Bandbreiten für eine Entlohnung der Betreuerinnen und Betreuer entwickelt.
Diese Weiterentwicklung – das möchte ich betonen – wird von den Vertretern des Sports, vom Landessportbund und von den Vereinen, ausdrücklich bewünscht, um den Sport im Ganztag weiter zu stärken und sich bietende Chancen zu nutzen.
Meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung des Offenen Ganztags im Primarbereich ist das eine, das andere ist es, bei der Ausweitung des Offenen Ganztags im Sekundarbereich darauf zu achten, dass die Voraussetzungen für eine gute Kooperation überhaupt geschaffen werden. Dabei gibt es noch Fragezeichen: Wie wir kurzfristig erfahren haben, haben LSB und Schulministerium in den letzten Tagen – „endlich“, muss man wohl sagen – eine Rahmenvereinbarung auch für diesen Bereich unterzeichnet. Uns liegt die Vereinba
rung bisher nicht vor. Wir hoffen sehr, dass es dem Landessportbund gelungen ist, die Interessen des organisierten Sports angemessen durchzusetzen.
Ob die im Rahmen des Ausbaus des Ganztags von der Landesregierung geplante Verschulung der Angebote allerdings im Sinne der Kinder und des organisierten Sports ist, bleibt zumindest abzuwarten. Um es klarzustellen: Die SPD legt großen Wert auf höchstmögliche Qualität im Rahmen der Sportangebote. Das wird aus unserem Antrag deutlich. Wir setzen aber Qualität für den Bereich der ergänzenden Sportangebote nicht zwangsläufig gleich mit den Angeboten durch Sportlehrer. Die müssen und sollen Sportunterricht erteilen, nicht aber unbedingt die Nachmittagsangebote gestalten. Dort wünschen wir uns plurale Angebote unter Einbeziehung des Sachverstands aus dem Vereinssport.
Das Konzept der schwarz-gelben Landesregierung ist dagegen auf einen Lehrerstellenzuschlag ohne Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeschränkt. Das lässt keinen Raum für die Integration bisheriger Kooperationsangebote mit freien Trägern und verhindert somit letztendlich eine Zusammenarbeit von Schule und Sport. Das lähmt das Interesse der Vereine an einer aktiven Teilnahme, weil ihre Möglichkeiten eingeschränkt werden, Interesse für den Vereinssport zu wecken und Talente frühzeitig zu erkennen.
Ich würde mich freuen, wenn es uns in der weiteren Beratung gelänge, die erkannten Lücken zu schließen. Deshalb sehen wir Sozialdemokraten nach der Überweisung der Beratung im Ausschuss mit Spannung und mit Erwartung entgegen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Obwohl die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon fast ein halbes Jahr alt ist, ist es gut, dass das Thema kommunale Finanzen heute auf der Tagesordnung steht, nachdem, wie auch meine Vorredner festgestellt haben, der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform am 16. Januar mit der Arbeitsgemeinschaft der Nothaushaltsgemeinden des Städte- und Gemeindebundes gesprochen hat.
Denn es ist wichtig, dass dieses Parlament die besondere Situation der Kommunen in unserem Land, insbesondere der Nothaushaltsgemeinden im Ruhrgebiet, diskutiert. Es ist wichtig, dass das Parlament anerkennt, dass die schlechte finanzielle Situation der Kommunen in unserem Land nicht hausgemacht ist, sondern durch besondere strukturelle und soziale Rahmenbedingungen verursacht ist und dass es besonderer Anstrengungen und Hilfestellungen des Landes bedarf, um diesen Kommunen einen Weg aus dieser Lage zu ermöglichen, statt ihre Lage durch eine unsägliche Politik zu verschlimmern.
Beispiele, Daten und Fakten für die schlechte finanzielle Situation und ihre zumindest teilweise Strukturbedingtheit sind zahlreich und ganz offensichtlich. Sie sind auch von anderen Rednern genannt worden.
Ich will nur drei nennen: So können wir dem Kommunalfinanzbericht entnehmen, dass die sozialen Leistungen seit dem Jahr 2000 um rund 3 Milliarden € gestiegen sind, während die Gewerbesteuereinnahmen netto nur um 2,5 Milliarden € zugenommen haben. In der bereits erwähnten Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik wurde auf den dramatischen Anstieg der Kassenkredite in Höhe von rund 3,1 Milliarden € im Jahre 2001 auf 13,7 Milliarden € Mitte 2007 und auf die große Konzentration dieser Kassenkredite auf die Städte in Nordrhein-Westfalen hingewiesen, wo sich 45 % aller Kassenkredite in Deutschland ansammeln. Und schließlich hat der Landrat des Kreises Recklinghausen bei der Einbringung des Kreishaushaltes 2008 darauf hingewiesen, dass die zehn Städte des Kreises einen Anteil von knapp 4 % an der Gesamtbevölkerung des Landes, aber einen Anteil von 22 % an den Schulden aller Städte des Landes haben.
Meine Damen und Herren, sowohl diese besondere Situation als auch die Tatsache, dass sie nicht von den Kommunen hausgemacht ist, gilt es anzuerkennen. Die Landesregierung macht das nicht. Sie ignoriert und verneint das auch in der Beantwortung der hier zu beratenden Großen Anfrage. Dort heißt es in der Vorbemerkung, dass die Landesregierung keine Faktoren erkenne, die dafür sprächen, dass sich bestimmte Konsolidierungslasten ausschließlich in einer bestimmten Region oder einem Kreis des Landes ergäben. An anderer Stelle heißt es weiter, dass es aus Sicht der Landesregierung kein Anlass gebe, einen Finanzkollaps zu befürchten. Immerhin stellt die Landesregierung diese Aussage noch unter einen Definitionsvorbehalt des Begriffs „Finanzkollaps“.
Doch Hoffnungen auf einen Lernprozess der Landesregierung wurden spätestens in der schon angesprochenen Sitzung zerstört. Dort wurde vonseiten des Innenministeriums tatsächlich erklärt, dass weder die Größe einer Stadt noch deren geografische Lage noch die Finanzkraft noch die Soziallasten noch die Umlageverpflichtungen als Erklärung für die finanzielle Situation der Nothaushaltsgemeinden taugen.
Diese Aussage untermauert die Landesregierung, das Innenministerium, mit einem Vergleich zwischen den Städten – dieser ist schon angesprochen worden –, für den die Beschreibung, dass Äpfel mit Birnen verglichen werden, noch ein Kompliment ist. Ich will darauf nicht näher eingehen, weil der Bürgermeister meiner Stadt Recklinghausen – der im Übrigen nicht meiner Partei angehört – diesen Vergleich auf vielen Seiten mit zahlreichen Tabellen und Grafiken auseinandergenommen hat und dieses Schreiben als Zuschrift allen Abgeordneten zugänglich gemacht worden ist.
Jedenfalls müssen auf diese Weise die Aussagen des Innenministeriums, dass die Gestaltungsspielräume der Kommunalaufsicht bis an die Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren ausgeschöpft sein sollten, dass das Land nicht zu einer Entlastungshilfe in der Lage sei und dass es keine Alternative zur Entschuldung aus eigener Kraft gebe, den betroffenen Städten und Gemeinden wie Hohn und Spott vorkommen.
In einfachen Worten bedeutet das: Die Kommunen in NRW und insbesondere im Ruhrgebiet werden von dieser Landesregierung im Stich gelassen. Dies stellt man vor allem dann fest, wenn man sich anguckt, wie die Landesregierung das Land auf Kosten der Kommunen saniert: Statt über konkrete Hilfe nachzudenken, werden der kommunale Eigenanteil an der Krankenhausfi
nanzierung verdoppelt, der Elternbeitragsdefizitausgleich gestrichen und der bisherige kommunale Anteil an der Grunderwerbsteuer einkassiert. Die Bürgerinnen und Bürger in besonders betroffenen Städten sind die Leidtragenden.
Ein jüngstes konkretes Beispiel für diese Politik: Der Kreis Recklinghausen hat vom Land die Aufgaben im Schwerbehindertenrecht, im Elternrecht, zum Immissionsschutz und im Wasserrecht übernommen. Der Landrat hat jetzt vorgerechnet, dass sich für den Kreis Recklinghausen für das Jahr 2008 eine Finanzierungslücke von rund 380.000 € ergibt.
Das Land spart und die Städte zahlen drauf. Das muss aufhören. Mit solchen Aktionen muss Schluss sein.
Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten schließen uns ausdrücklich der Forderung der Nothaushaltskommunen im Städte- und Gemeindebund vom 16. Januar an. Darüber hinaus erwarten wir, dass das Konnexitätsprinzip exakt eingehalten wird und den Kommunen vollständig und auflagenfrei die überzahlten Beiträge aus dem Solidarbeitragsgesetz zurückgezahlt werden. Schließlich halten wir es für absolut sinnvoll, die Pflicht zur Erbringung von Eigenanteilen bei Nothaushaltskommunen jeweils im Einzelfall zu überdenken und die Finanzierung wirtschaftlich sinnvoller Investitionen zu erleichtern.
Die Häufung von Kommunen mit schwierigen Haushaltslagen im Ruhrgebiet zeigt, dass es sich entgegen allen ministeriellen Unterstellungen auch um Strukturprobleme handelt, die die Kommunen aus eigener Kraft nicht überwinden können. Für die vom Strukturwandel betroffenen Regionen reicht es deshalb nicht aus, sie auf ihr Ausgabenverhalten hinzuweisen – insbesondere, wenn man gleichzeitig selbst dazu beiträgt, die finanzielle Basis der Kommunen zu schwächen.
Die Kommunen insbesondere im Ruhrgebiet brauchen nachhaltige Hilfe. Gerade weil wir fest an das Engagement, den Einsatz und die Fähigkeiten der Menschen glauben, halten wir eine Unterstützung seitens des Landes für lohnenswert. Auch die allermeisten Kommunalverwaltungen und Mandatsträger vor Ort leisten gute und verantwortungsvolle Arbeit.
Wenn man, statt über konkrete Ursachen zu reden, pauschal jede Entlastung durch das Land ablehnt und gleichzeitig in die Kassen der Kommunen greift, dann zeigt das entweder vollkommene Unkenntnis oder Kommunalfeindlichkeit. Egal, was es letztendlich ist: In jedem Fall schadet diese Landesregierung der finanziellen Erholung der
Kommunen nachhaltig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Kommunalisierung des Umweltrechts steht in der Tat nicht im luftleeren Raum. Es ist schon vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur zu sehen, das Ende letzten Jahres diskutiert und beschlossen wurde. Schon damals hat sich die schwarz-gelbe Koalition gegen den einvernehmlichen und guten Rat von Sachverständigen und Experten gestellt und das Gesetz durchgepeitscht. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass die wohl 26 Experten alle in der Anhörung am 8. November 2006 vor dieser Straffung der Behördenstruktur gewarnt haben. Das hat Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, so gestört wie der berühmte Sack Reis, der irgendwo in China umfällt. Mit Ihrer Mehrheit haben Sie das Gesetz am 6. Dezember 2006 so beschlossen.
Vor diesem Hintergrund verstehen Sie sicher meine erheblichen Zweifel an Ihrer Fähigkeit, aus Anhörungen Konsequenzen zu ziehen.
Diese erheblichen Zweifel treiben mich jetzt schon um, wenn ich an die Anhörung zum vorliegenden Gesetz denke, die der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform heute Morgen – natürlich unter Vorbehalt des gleich zu fassenden Überweisungsbeschlusses – für den 7. November 2007 beschlossen hat. Ich fürchte, dass diese Anhörung wie viele vor ihr für die Katz ist. Denn das Ganze, auch die Sondersitzung des AKV heute Morgen, riecht doch wieder einmal danach, dass hier ein Gesetz durchgepeitscht werden soll, ohne Rücksicht auf die Meinung der Sachverständigen und Experten, ohne die Betrof
fenen mitnehmen zu wollen, kurz und mit anderen Worten: ohne Rücksicht auf Verluste.
Deshalb sage ich schon heute, dass die Gesetze der Mathematik in der Politik nicht immer gelten. Ein schlechtes Gesetz wird durch ein weiteres schlechtes Gesetz nicht zum guten Gesetz.
Minus mal minus ergibt in dem Fall nicht plus.
Eigentlich, meine Damen und Herren von der Landesregierung und von den sie tragenden Fraktionen, wissen Sie schon heute, dass Sie das Gesetz zur Kommunalisierung des Umweltrechts in der vorliegenden Fassung in die Tonne kloppen können. Das Einzige, was Sie mit diesem Gesetz erreichen werden und schon heute erreicht haben, ist eine breite, ja eine breiteste Front der Ablehnung sowie die Schaffung eines Bündnisses aus Beschäftigten aus Städten und Gemeinden, aus Naturschutzverbänden und aus der Wirtschaft in Form der Industrie- und Handelskammern gegen die Landesregierung. Eigentlich – das ist anzuerkennen – ist die Schaffung eines solchen Bündnisses eine „historische“ Leistung.
Dabei muss Sie doch nicht nur das Bündnis als solches beeindrucken, es muss Sie doch eigentlich noch mehr beeindrucken, dass die Argumente der Bündnispartner auffallend gleich sind. In der Stellungnahme der nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern heißt es:
Die vorgesehene weitgehende Kommunalisierung der Zuständigkeiten trägt jedoch nach Einschätzung der IHKs nicht zu einer Erhöhung von Effektivität und Effizienz in der Verwaltung bei.
In der Stellungnahme der Naturschutzverbände hört sich das so an:
Ziel des Gesetzes ist eine Straffung der staatlichen Verwaltung und eine effektivere Aufgabenerfüllung. Beide Ziele werden jedoch verfehlt. Durch die geplante Kommunalisierung wird nämlich mittelbar der effektive Vollzug des Umweltrechts verhindert.
Meine Damen und Herren, ich könnte das Wechselspiel der Zitate aus den Stellungnahmen von Industrie- und Handelskammern einerseits und Umweltverbänden andererseits fortsetzen. Ich will es uns allen ersparen.
Nicht ersparen kann ich uns allerdings die zusammenfassende Feststellung, dass Wirtschaft
und Umwelt die Kommunalisierung des Umweltrechts in der vorliegenden Form ablehnen.
Sie lehnen es ab, weil beide den Verlust von Fachkompetenz befürchten. Sie lehnen es ab, weil beide die Gefahr des kommunalpolitischen Einflusses sehen, die ja in der Tat gegeben ist, wenn sich kommunalisierte Umweltverwaltungen besonders in strukturschwachen Gebieten den Interessen der Wirtschaftsförderung kaum entziehen können. So sehen es die Umweltverbände. Die IHKs sehen es genau anders herum. Und sie lehnen es ab, weil beide bestenfalls eine bloße Kostenverschiebung vom Land auf die Städte und Gemeinden sehen, eher aber mit steigenden Kosten rechnen.
Letzteres ist ein sehr interessanter Punkt, den es sich aus Sicht der kommunalen Familie näher anzugucken lohnt. In der Tat: Ein Milchmädchen müsste erkennen, dass die Rechnung der Landesregierung gar nicht aufgehen kann. Ein Milchmädchen mag noch schönrechnen können, dass es zu Einsparungen kommen kann, wenn die Arbeit von elf Umweltämtern auf fünf Regierungspräsidien verteilt wird. Aber selbst ein Milchmädchen scheitert daran schönzurechnen, dass die Arbeit von fünf Regierungspräsidien bei gleichen Standards kostenneutral auf 54 Kreise und kreisfreie Städte übertragen werden soll.
Das Kalkül der Landesregierung kann nur aufgehen, wenn man zulasten der Kommunen einige Fallen aufbaut, wenn man zum Beispiel beim Personalaufwand Kosten kalkuliert, die viel zu niedrig angesetzt sind. Ein solches Kalkül kann nur aufgehen, wenn man den Kommunen von vornherein eine Einsparungsverpflichtung in Abzug bringt. Es kann nur aufgehen, wenn man die Gebühreneinnahmen nach dem Gebührengesetz sofort in Abzug bringt, statt sie sich nach einer Abrechnung am Ende eines Kalenderjahres von den Kommunen erstatten zu lassen.
Mit diesen Fallen und anderen Kautelen, dass man zum Beispiel weniger Planstellen berücksichtigt, als de facto benötigt werden, kann eine solche Rechnung aufgehen, sie berücksichtigt aber keinesfalls ausreichend den Grundsatz der Konnexität.
Eine solche Rechnung verfolgt eher das Ziel, sich auf Kosten der Kommunen finanziell zu entlasten, und das darf nicht sein.
Ich sage daher für meine Fraktion noch einmal wie schon in den vorherigen Debatten: Kommuna
lisierung von Aufgaben ist kein Selbstzweck. Sie sollte dann vorgenommen werden, wenn die Aufgabenerledigung fachlich kompetent, rechtskonform und effizient vor Ort erfolgen kann. Eine Kommunalisierung muss vorrangig eine Verbesserung der Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger zum Ziel haben. Wir sind uns mit der Wirtschaft und den Umweltverbänden darin einig, dass dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht wird.
Meine Damen und Herren, ich habe eingangs bereits auf die Beratungsresistenz dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen hingewiesen. Von daher ahne ich, wie es mit der Kommunalisierung des Umweltrechts jetzt weitergeht.
Deshalb lassen Sie mich zum Schluss einen letzten, wenn Sie so wollen, verzweifelten Versuch starten, Sie zum Umdenken zu bewegen. Wenn Sie uns nicht glauben, wenn Sie der gemeinsamen Front aus Wirtschaft und Umweltverbänden nicht glauben, dann glauben Sie doch bitte wenigstens Ihren eigenen Parteifreunden. In der Poststelle der Landesregierung gehen sicher jeden Tag Hunderte von Briefen ein. In unserer Frage empfehle ich Ihnen die Lektüre des Briefes des Duisburger Oberbürgermeisters Sauerland. Wenn ich mich nicht irre, vertritt er die Meinung, dass die Reform zu einem Zuwachs an Bürokratie mit unklaren Regelungen für Verantwortlichkeiten und Doppelarbeiten, zu erheblichen Mehrkosten für die Kommunen und zu erheblichen Vollzugsdefiziten führen wird.
Wenn Sie dem Rheinland mehr trauen als dem Ruhrgebiet, was insbesondere dem Chef der Landesregierung bisweilen unterstellt wird, dann schauen Sie sich den Brief des Kölner Oberbürgermeisters an, der Ihnen – wenn ich mich nicht irre – geschrieben haben soll, dass er bei der Realisierung der Reform einen Zuwachs an Bürokratie sowie ernste Probleme für die wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen befürchtet.
Meine Damen und Herren, ich bin bei diesem Tagesordnungspunkt in der Situation, sagen zu können: Glauben Sie, wem Sie wollen, aber glauben Sie irgendjemandem, und hauen die vorliegende Fassung des Gesetzes in die Tonne. Finden Sie eine Lösung mit den Kommunen, mit den Umweltverbänden, mit der Wirtschaft, mit den Mitarbeitern und nicht gegen sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Faire Sportgeräte für einen fairen Sport“ haben wir unseren Antrag überschrieben. Wir hätten ihn aber auch anders nennen können, etwa „den Worten auf G8- und anderen Gipfeln Taten folgen lassen“ oder auch „Konsequenzen aus Sonntagsreden leicht gemacht“.
Es geht uns mit diesem Antrag darum, dass wir das durchdeklinieren und für einen Bereich zu Ende zu denken, was wir alle in diesem Hause zu
Recht als Ziel formulieren, nämlich den Kauf von Produkten zu umgehen, die unter menschenunwürdigen Bedingungen produziert werden. In diesem Fall geht es um Sportgeräte.
Herr Hermann Reh leitet einen sogenannten Weltladen. In manchen Regionen wird auch von EineWelt-Läden gesprochen. Ich räume gern ein, dass ich vor seinem Besuch in unserer Fraktion nicht gewusst habe, dass weltweit acht von zehn Fußbällen unter Bedingungen hergestellt werden, die es einer Familie nicht ermöglichen, ohne Kinderarbeit satt zu werden. Ich habe auch nicht gewusst, dass es ähnlich wie bei Kaffee oder Schokolade schon möglich ist, den Kauf solcher Produkte zu umgehen; denn es gibt inzwischen ein ausreichend breites Angebot fair hergestellter Sportgeräte.
Jetzt weiß ich es; jetzt wissen wir es. Ich halte es daher für unsere Pflicht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die öffentliche Hand und öffentlich geförderte Institutionen ihrer besonderen Verantwortung in dieser Frage gerecht werden können.
Wir haben inzwischen auch erfahren, dass die fair hergestellten Produkte zwar teuerer sind als die Billig- und Werbebälle aus den Discountern, in Qualität und Preis den Vergleich mit Produkten der bekannten Sportartikelhersteller aber nicht scheuen müssen. Im Gegenteil.
Bei der Vorbereitung auf diese Rede habe ich mich bemüht, herauszufinden, über welche finanzielle Größenordnung wir bei der Frage des Kaufs von Sportgeräten überhaupt reden – leider ohne Erfolg. Weder Städtetag noch der Landessportbund konnten mir belastbare Zahlen nennen, jedenfalls nicht, ohne dass dies zu einem enormen Arbeitsaufwand geführt hätte.
Der Fachbereich „Schule und Sport“ meiner Heimatstadt Recklinghausen konnte mir aber einen Anhaltspunkt liefern. Unberücksichtigt von der Erstausstattung neuer Sportstätten und ohne Berücksichtigung zusätzlicher Ausgaben der Sportvereine gibt die Stadt Recklinghausen pro Jahr rund 120.000 € für Sportgeräte aus. Das entspricht in etwa 1 € pro Einwohner und Jahr.
Nun weiß ich auch, dass nicht jeder Euro für Sportgeräte in Fuß-, Hand-, Basket- oder Volleybälle investiert wird. Ich weiß auch, dass sich die Formel 1 € pro Einwohner und Jahr nicht auf das ganze Land Nordrhein-Westfalen übertragen lassen wird. Dann würden wir über ein Volumen von mehr als 18 Millionen € reden. Ich bin mir aber schon sicher, dass wir insgesamt über einen nen
nenswerten Betrag, über eine stattliche Summe reden.
Deshalb hoffe ich, wir finden nach der Überweisung unseres Antrags an die Ausschüsse in den dort anstehenden Beratungen gemeinsam mit der Landesregierung Wege, um auf die Möglichkeiten zum Erwerb fair hergestellter Sportgeräte hinzuweisen und dafür zu werben, dass Schulen und Schulträger davon Gebrauch machen.
Es würde mich noch mehr freuen, wenn es uns gelänge, gemeinsam mit dem Landessportbund dafür zu werben, dass auch im Vereinssport bei der Anschaffung von Sportgeräten regelmäßig nach Möglichkeiten gesucht wird, um fair hergestellten Sportgeräten den Vorzug zu geben. Ich denke, eine solche gemeinsame Anstrengung würde sich lohnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit meiner Kandidatur für den Landtag und mit meiner Wahl in den Landtag habe ich viele Hoffnungen und Träume verknüpft; das gebe ich ehrlich zu. Aber eines habe ich mir wirklich nicht vorstellen können: dass ich als Sozialdemokrat hier einmal stehen werde und eine Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung verteidigen muss.
Ich habe mir bei aller Fantasie nicht vorstellen können, hier einmal zu stehen und auf die Kolleginnen und Kollegen vor allem der CDU wie auf ein lahmes Pferd einreden zu müssen, damit sie die Politik ihrer bayerischen Schwesterpartei unterstützen.
Insofern zeigt die Beratung dieses Tagesordnungspunktes einmal mehr: Man lernt nie aus. Bei dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen ist wirklich nichts unvorstellbar.
Nun könnte es mir aufgrund der aktuellen Entwicklung in Berlin auch egal sein, ob Sie die Initiative Ihrer bayerischen Kollegen unterstützen oder nicht; denn die Große Koalition hat ja einen Kompromiss im Kampf gegen Doping gefunden: Die Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln wird eingeführt.
Aber, meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion – und vor allen Dingen lieber Herr Müller –, es geht auch um die Glaubwürdigkeit der Politik. Es geht auch darum, den Fensterreden vom Sonntag am Montag oder besser am Mittwoch Taten folgen zu lassen.
Sie, Herr Müller, haben es mit Ihrer Forderung nach einem Anti-Doping-Gesetz bis in den Videotext des Westdeutschen Rundfunks geschafft. Vielleicht haben Sie es auch woandershin geschafft, aber ich habe es im Videotext gelesen. Das war im Sommer, als die Dopingskandale bei der Tour de France die Schlagzeilen und die Diskussion bestimmten.
Heute wollen Sie offensichtlich nichts mehr davon wissen. Die Art und Weise, wie Sie davon in der heutigen Debatte nichts mehr wissen wollen, ist ehrlich nicht geeignet, Vertrauen in Politik zu stärken; denn Ihre Argumentation gleicht schon einem Eiertanz: „ja, aber“, „sowohl als auch“, „vielleicht“, „eigentlich“.
Und es ist auch so: Eigentlich, meine Damen und Herren, sind wir uns in diesem Hause doch alle einig: Wer dopt, betrügt den eigenen Körper, die Konkurrenten und die Zuschauer. Aber die jüngsten Skandale haben uns doch allen erneut vor Augen geführt, dass die Anstrengungen des organisierten Sports zur Dopingbekämpfung allein nicht ausreichen. Die Beispiele dazu sind alle genannt.
Deshalb muss der Staat mit seinen Ermittlungsbehörden in den Fällen eingreifen, in denen kriminelles Unrecht geschieht. Denn allein der Staat ist in der Lage, die hinter dem dopenden Sportler verdeckt arbeitenden organisierten Netzwerke aufzudecken und zu zerschlagen. Und darum geht doch.
Deshalb ist die nun erzielte Einigung in Berlin richtig und notwendig. Dabei bleibt die Strafbarkeit, wie es im heute im Bundeskabinett zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf heißt, auf nicht geringe Mengen begrenzt. Die gefundene Regelung wird die Zuständigkeit der Sportgerichtsbarkeit deshalb auch nicht einschränken oder gar abschaffen. Bei geringen Mengen bleibt allein die Sportgerichtsbarkeit zu Sanktionen befugt. Insofern ist Ihr Hauptargument, das Sie in der heutigen Debatte vorgebracht haben und das sich auch in der Beschlussempfehlung und im Bericht des Sportausschusses wiederfindet, hinfällig, denn die Sportgerichtsbarkeit bleibt unangetastet. Die Sportgerichtsbarkeit wird nicht ausgehöhlt.
Aber der Staat wird in die Lage versetzt, wirksam gegen systematisches Doping vorzugehen. Er wird befähigt, die Kette von Hintermännern zu zerschlagen, der nicht mit Urinproben, sondern nur mit juristischen Mitteln wie Hausdurchsuchung oder Beschlagnahmung beizukommen ist.
Die bisherigen Strafvorschriften des geltenden Arzneimittelgesetzes haben sich dabei als totes Recht erwiesen, da der unmittelbare Anknüpfungspunkt strafrechtlicher Ermittlungen, der Besitz von Dopingmitteln, bislang zur Begründung eines Tatverdachts nicht ausreichte. Das muss sich ändern, und das wird sich ändern. Die Frage ist mittlerweile nur noch, ob dies mit Rückenwind aus Nordrhein-Westfalen geschieht oder ohne.
Deshalb bitte ich die Vertreter der Regierungsfraktion zum Schluss: Springen Sie über Ihren parteipolitischen Schatten und verhindern Sie den aufkommenden Eindruck, unser Land NordrheinWestfalen stellte sich bei der Bekämpfung von Doping hintenan! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Modernisierung und Reform der Verwaltungsstrukturen in NordrheinWestfalen ist eine immerwährende Aufgabe, der sich natürlich auch die Sozialdemokraten stellen.
Deshalb sind wir auch bereit, bei der Beantwortung dieser in der Tat grundlegenden Frage Verantwortung zu übernehmen.
Angesichts dessen sehen wir mit der Vorlage des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen ein weiteres Mal mit Bedauern, dass die Landesregierung offensichtlich von ihrer Ankündigung abgerückt ist, die Opposition in den Prozess der Verwaltungsmodernisierung einzubeziehen.
Denn es ist doch klar, dass Einbeziehen etwas anderes ist als das, was Sie uns hier anbieten.
Insofern werden wir uns vor diesem Hintergrund zwar kritisch und konstruktiv an der Diskussion beteiligen, legen aber Wert auf die Feststellung, dass die Landesregierung in der Frage der Verwaltungsstrukturreform zunächst in der alleinigen Verantwortung steht.
Meine Damen und Herren, Sie legen uns heute ein Gesetz vor, das schon deshalb auf unsere Ablehnung treffen muss, weil es Ergebnisse festschreibt, die erst am Ende eines Prozesses stehen können. Denn Verwaltungsstrukturreform ist kein Selbstzweck und erst recht kein Verschiebebahnhof von Kosten des Landes zulasten Dritter.
Anders gesagt: Sie tauschen erst Türschilder aus und fragen dann, ob es Sinn machen könnte. Sie denken die Sache nicht zu Ende. Sie lösen Behörden auf, packen diese in Bezirksregierungen, die sie wiederum auflösen wollen. Das kann nicht effektiv und schon gar nicht kostengünstig sein. Nein, meine Damen und Herren, Grundlage alle Entscheidungen über die zukünftige Verwaltungsstruktur unseres Landes muss eine ehrliche, ergebnisoffen durchgeführte Aufgabenkritik sein. Ich betone: ergebnisoffen.
Solche Entscheidungen dürfen nicht überlagert sein von ideologischen Vorgaben wie „Privat vor Staat“. Die Maßstäbe für Entscheidungen dürfen nach unserer Überzeugung allein Bürgernähe, Qualität und Effektivität sowie Wirtschaftlichkeit sein.
Ob und in welchem Rahmen diese Maßstäbe mit dem Gesetzentwurf eingehalten werden, kann noch gar nicht beurteilt werden. Ich erinnere an die schriftliche Beantwortung unserer Fragen durch die Landesregierung in Person des Innenministers zur Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform Ende August.
Wenn wir die Landesregierung fragen, welche Aufgaben kommunalisiert und welche Aufgaben privatisiert werden sollten, dann antwortet diese, das werde zurzeit von Facharbeitsgruppen geklärt, und die Ergebnisse könnten nicht vorweggenommen werden.
Wenn wir die Landesregierung fragen, wie sichergestellt werden könne, dass nicht nur die defizitären Aufgabenbereiche an die Kommunen, die lukrativen aber an Private abgegeben werden, dann antwortet diese, das werde zurzeit von Facharbeitsgruppen geklärt, und die Ergebnisse könnten nicht vorweggenommen werden.
Wenn wir die Landesregierung fragen, welche Effekte der Verwaltungsvereinfachung und -effektivität sie sich von der Auflösung der Sonderbehörden verspricht, dann antwortet diese, das werde zurzeit von Facharbeitsgruppen geklärt, und die Ergebnisse könnten nicht vorweggenommen werden.
Und wenn wir die Landesregierung fragen, wie sie sich bei der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen zur konsequenten Anwendung des Konnexitätsprinzips und der Kostenfolgeabschätzung stellt, dann antwortet diese – Sie dürfen raten –, das werde zurzeit von Facharbeitsgruppen geklärt, und die Ergebnisse könnten nicht vorweggenommen werden.
Nein, meine Damen und Herren, diese und andere Fragen, auf die wir nicht wirklich eine Antwort bekommen haben, müssen doch beantwortet werden, bevor so weitreichende Entscheidungen getroffen werden, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie machen den zweiten Schritt vor dem ersten, und wer den zweiten Schritt vor dem ersten macht, der wird stolpern.
Das ist im vorliegenden Fall nicht im Interesse des Landes, und deshalb sind wir dagegen.
Meine Damen und Herren, ich möchte gerne einen zweiten Aspekt einbringen und dabei vorab einräumen, dass das Ziel höherer Effektivität und Wirtschaftlichkeit grundsätzlich für eine Eingliederung der Sonderbehörden in die staatlichen Mittelbehörden spricht. Sie bietet die Chance für eine Modernisierung der Mittelebene und die verwaltungsinterne Bündelung der Aufgaben.
Ja, sehr gut, das finde ich auch. – Entscheidend hierbei ist aber, wie die Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Für uns Sozialdemokraten ist dabei unverzichtbar, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beginn an beteiligt und auf dem Weg zu einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Verwaltung mitgenommen werden.
Genau das macht die Landesregierung nicht. Statt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzunehmen, reden Sie von Fröschen, die man nicht fragen dürfe, wenn man den Teich trockenlegen wolle. Statt sie mitzunehmen, verunsichern Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Plänen zur Errichtung eines sogenannten Personaleinsatzmanagements und zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes. Auch das sind falsche Schritte auf dem Weg zur Verwaltungsstrukturreform, die wir Sozialdemokraten nicht mitgehen werden.
Die SPD ist für eine Verwaltungsstrukturreform, wenn sie auf der Grundlage einer ideologiefreien, ehrlichen und ergebnisoffenen Aufgabenkritik erfolgt, wenn sie bürgernah ist und wenn sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Weg mitnimmt. Alle drei Voraussetzungen sehen wir im vorliegenden Gesetzentwurf bei weitem noch nicht gegeben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als jemand, der dem Landtag noch nicht lange angehört, habe ich mich besonders intensiv erkundigt, was das Thema dieses Antrags angeht. So habe ich erfahren, dass es schon immer Diskussionen über Ressortzuschnitte gab. Auch zu Beginn der letzten Legislaturperiode hat es zum Teil heftige Diskussionen über die Ressortzuschnitte innerhalb der Landesregierung gegeben; ich komme gleich noch einmal kurz darauf zurück.
Die Wurzeln der heutigen Diskussion gehen allerdings noch viel weiter zurück. Der langjährige Sportabteilungsleiter und Vizepräsident des Landessportbundes, Dr. h. c. Johannes Eulering, hat es schon vor langen Jahren verstanden, aus dem einstigen Sportreferat des Kultusministeriums, dem er vorstand, zunächst eine Gruppe, die er leitete, und dann eine Abteilung, die er ebenfalls leitete, zu machen. Er hat dabei nicht, wie manche jetzt vielleicht vermuten, die Aufgaben des Sports beziehungsweise seiner Gruppe beziehungsweise Abteilung massiv aufgebläht. Er hat
es vielmehr verstanden, die weit über die Landesregierung verstreuten Zuständigkeiten in einer Organisationseinheit zu bündeln.
Er hat damit dem Sport die Schlagkraft und die Stimme gegeben, die die jeweiligen Landesregierungen als Partner des Sports in die Lage versetzt haben, daran mitzuwirken, dass NordrheinWestfalen zum Sportland Nummer eins in Deutschland wird. Es muss im Interesse aller Fraktionen in diesem Haus sein, dass das so bleibt.
Der Sportarbeitskreis der SPD-Landtagsfraktion ist daher mit den Antragstellern einig, dass eine Ansiedlung des Schulsports im Innenministerium sinnvoll wäre. Mir ist aus Diskussionen mit den Schulpolitikern aber auch bekannt – das hat die Diskussion gerade auch deutlich gemacht –, dass diese Einstellung dort nicht uneingeschränkt geteilt wird. Ich denke, ich muss das hier nicht näher ausführen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, über nichts wird gemeinhin so heftig gestritten wie über Kompetenzen und Zuständigkeiten. Ich verrate inzwischen wohl auch kein Geheimnis mehr, wenn ich darauf hinweise, dass viele Sozialdemokraten bis heute nicht verwunden haben, dass Ministerpräsident Clement die Sportabteilung nach der Landtagswahl 2000 dem Koalitionspartner in Person von Herrn Dr. Vesper überlassen hat.
Auch das lasse ich an dieser Stelle unkommentiert.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie sehen also: Derartige Organisationsentscheidungen bieten Raum für breite Diskussionen, auch für politische Diskussionen. Ob sie dagegen Grundlage für parlamentarische Anträge sein sollten, daran hege ich meine Zweifel.
Die Organisationsstruktur der Landesregierung ist ausschließliche Kompetenz des Ministerpräsidenten. Die Fehler, die in diesem Bereich gemacht werden, muss er schon höchstpersönlich machen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, selbstverständlich wird meine Fraktion dem Überweisungsbeschluss zustimmen. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob wir mit der Debatte über den Antrag in der Sache weiterkommen.
Natürlich werden die Koalitionsfraktionen den Antrag ablehnen – das ist schon fast guter Brauch –, ich bin mir allerdings sicher, dass sie sich darüber hinaus auch die Inhalte oder Teile davon nicht zu Eigen machen werden.
Vielleicht sind wir am Ende der Debatte im Sportausschuss schlauer. Ich kann an dieser Stelle ausnahmsweise aber nicht behaupten, dass ich mich darauf freue. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Mitglied der fünften Fraktion in diesem Haus – für die Abgeordneten der vier anderen Fraktionen sei noch einmal erwähnt, dass es sich hierbei um die Mitglieder des Sportausschusses handelt, denen allgemein eine gute, parteiübergreifende Zusammenarbeit nachgesagt wird – bin ich nicht überrascht, dass es zum Thema „Sport- und Fußball-Land NordrheinWestfalen“ einen gemeinsamen, von allen getragenen Antrag gibt.
Ich bin auch sicher, dass sich alle Redner durchweg positiv über die weit über die sportpolitischen Aspekte hinausgehende Wirkung der Spitzensportereignisse in unserem Land äußern werden. Es ist wichtig und richtig, dass sich alle bemühen, diese Ereignisse zu nachhaltigen Verbesserungen auf unterschiedlichen Feldern zu nutzen und für den Standort NRW zu werben, zum Beispiel mit der Hockeyweltmeisterschaft in Mönchengladbach, den Weltreiterspielen in Aachen, der Handballweltmeisterschaft und den Kanuweltmeisterschaften in Duisburg, aber vor allem mit der FifaFußballweltmeisterschaft mit ihren 16 Spielen in Dortmund, Gelsenkirchen und Köln.
Ich gehe sogar noch weiter: Wenn uns damit nicht die Spannung genommen wäre, würden wir sogar einen einstimmigen Beschluss darüber erreichen, dass Deutschland Fußballweltmeister wird.
Seit gestern Abend mag es auch den einen oder anderen geben, der sogar meint, dass es dazu eines solchen Beschlusses bedarf.
Wir könnten uns, glaube ich, sogar auf den Gegner einigen, gegen den wir dann am 9. Juli gewinnen.
Ich hielte es auch nicht für ausgeschlossen, dass wir uns nach den Gesprächen beim heutigen Parlamentarischen Abend zur Fifa-Fußballweltmeisterschaft am Ende auf Spielverlauf und Torschützen einigen würden. Jedenfalls bin ich mir sicher, dass bei der Beantwortung der Frage, ob nun Lukas Podolski aus Köln, Gerald Asamoah aus Gelsenkirchen oder David Odonkor aus Dortmund den Siegtreffer erzielt, weniger parteipolitische Präferenzen eine Rolle spielen als vielmehr regionale Vorlieben.
Deshalb könnte ich sportpolitisch ohne Zweifel in die große gemeinsame Freude einstimmen. Innenpolitische Aspekte dagegen wie etwa die Frage der Sicherheitskontrollen bei Public-ViewingVeranstaltungen oder die Fragen, die sich aus der Auswertung der bisher abgehaltenen Sicherheitsübung von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz ergeben, bedürfen sicher einer gesonderten und ernsthaften Erörterung.
Und doch muss ich, weil wir Politiker immer so gerne davon reden, dass wir sagen, was wir tun, und tun, was wir sagen, und das auch beherzigen sollten, an zwei Stellen Wasser in den Wein gießen und die gemeinsame Freude trüben. Vor allem den Mitgliedern der Regierungsfraktionen ist
hier der Spiegel vorzuhalten. Wir werden uns heute Abend vor allem mit ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleitern aus den Fußballvereinen unterhalten. Ich hoffe jedenfalls sehr, dass Sie, meine Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen, nicht kneifen werden; denn nicht nur ich bin sehr gespannt darauf, wie Sie unseren Gästen erklären, dass Sie entgegen Ihren Versprechungen, das Ehrenamt zu fördern, die Übungsleiterpauschale um 1,5 auf nur noch 5,5 Millionen € gekürzt haben.
Noch gespannter bin ich darauf, wie Sie diesen Schlag ins Gesicht des Ehrenamtes vor dem Hintergrund erklären, dass Sie gleich Ihre Hände für einen Antrag heben, in dem Sie Unterstützung dafür versprechen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, „insbesondere in Vereinen, Schulen und im Freizeitbereich neue aktive Anhänger für den Sport und für mehr Bewegung zu gewinnen und die integrative Kraft des Sports zu stärken“.
Meine Damen und Herren, so lang kann der Abend gar nicht dauern, dass Sie diese Lücke zwischen Sonntagsreden und Montagshandeln schließen können. Ich glaube, das wissen Sie auch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die integrative Kraft des Sports ist angesprochen. Damit bin ich bei meinem zweiten Punkt, den die Landesregierung in Person der Schulministerin aber auch noch heilen könnte. Es geht um die Fußballweltmeisterschaft für Menschen mit geistiger Behinderung, die wir in unseren gemeinsamen Antrag ausdrücklich aufgenommen haben und die wir insbesondere wegen der dazugehörigen gesellschaftlichen Kampagne begrüßen. In dieser Kampagne geht es darum, Sympathie zu erzeugen und die Integration zu fördern sowie bürgerschaftliches Engagement einzubeziehen.
Deshalb wäre es so wichtig, dass auch die Schülerinnen und Schüler unseres Landes daran teilhaben können. Mir ist es daher völlig unverständlich, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung keine Empfehlung an alle Schulen aussprechen kann, mit ihren Schülerinnen und Schülern an den Spielen teilzunehmen und dies im Unterricht vor- und nachzubereiten. Jedenfalls ist das mein Sachstand von letzter Woche.
Deshalb abschließend meine Bitte: Rücken Sie hier von Ihrer Ablehnung ab! Lernen Sie dazu! Zeigen Sie wenigstens in diesem Punkt, dass Sie sagen,
was Sie tun, und auch tun, was Sie sagen! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben schöne Berichte über die Fernsehgewohnheiten des Herrn Müller gehört, wir haben erfahren, dass er in den Stadien der Welt zu Hause ist, aber wie er sich die Sportschulen in Nordrhein-Westfalen vorstellt, darüber hat er nichts gesagt. Ich kann das verstehen und werte das als Zeichen der Verunsicherung.
Diese Verunsicherung kann jedoch an einer Tatsache nichts ändern: Wir reden hier und heute nicht über das Verbundsystem Schule und Leistungssport, weil wir von der Opposition es so toll finden, darüber zu reden, obwohl es viel zu sagen gäbe, sondern wir reden darüber, weil Sie von der Regierungsseite womöglich durch unbedachte Äußerungen und unsaubere Formulierungen Spekulationen und Irritationen hervorgerufen haben, die hier und heute einer Klarstellung im Parlament bedürfen, die Sie schuldig geblieben sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir alle und nicht nur Herr Dr. Vesper haben uns gefragt, was mit dem Terminus Sportschulen gemeint ist; denn diesen Begriff gibt es im Verbundsystem Schule und Leistungssport bislang nicht. Es gibt Partnerschulen des Leistungssports - hier arbeiten Leistungsstützpunkte der Sportfachverbände intensiv in Form von Hausaufgabenbetreuung, Stütz- und Förderunterricht mit den beteiligten acht Schulen zusammen -, sportbetonte Schu
len - hier werden an ausgewählten zurzeit 28 Standorten mit Bundes- und Leistungsstützpunkten Sportklassen eingerichtet, in denen über diese schulischen Hilfen hinaus weitere Hilfen wie integriertes Vormittagstraining angeboten werden - und Eliteschulen des Sports; hier werden im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen Bedingungen geschaffen, damit sich talentierte Nachwuchsathletinnen und Nachwuchsathleten auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten können.
Diese Eliteschulen des Sports müssen bestimmten Qualitätskriterien des Deutschen Sportbundes entsprechen, was kontinuierlich überprüft wird. Wie Sie, die Sie bereits in der letzten Legislaturperiode dem Landtag angehört haben, seit dem 4. April 2005 aufgrund der Antwort der damaligen Landesregierung auf die Anfrage 2229 in der 13. Wahlperiode wissen, nimmt NordrheinWestfalen in diesem Bereich eine Spitzenstellung ein. Von bundesweit 38 Eliteschulen des Sports befinden sich fünf in Nordrhein-Westfalen, mehr als in Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg. Alle Standorte erhalten die Anerkennung als Eliteschule des Sports bis zum Jahre 2008.
Nicht nur, aber auch deshalb können wir festhalten: Die Zusammenarbeit von alter Landesregierung, Landessportbund, Sportstiftung NRW und den Sportfachverbänden hat sich im Verbundsystem Schule und Leistungssport bewährt.
Wir dachten bislang, Sie von der heutigen Regierungsseite wären der gleichen Auffassung. Wie sonst erklären sich Wortbeiträge Ihrer Vertreter in der letzten Legislaturperiode, zum Beispiel am 6. Juni 2002 im Landtag und am 3. November 2003 im Sportausschuss, in denen Sie die Weiterentwicklung und den Ausbau der Eliteschulen des Sports gefordert haben, was ja auch vollkommen richtig ist und unsere vollste Unterstützung finden würde? Auf einmal ist jedoch die Rede von Sportschulen. Wir haben gedacht, dass dies ein Versprecher ist. Sie meinen bestimmt Eliteschulen des Sports. Doch statt der erwarteten Klarstellung folgen Allgemeinplätze zur Erklärung und Begründung, die - das hat der Kollege HansTheo Peschkes mehr als deutlich gemacht - keinen Mehrwert gegenüber den bestehenden Sportschulen erkennen lassen. Im Gegenteil: Bei näherer Betrachtungsweise stellen sich die Sportschulen der Landesregierung als Etikettenschwindel heraus. Das muss hier einmal klargestellt werden.
Ich stelle fest: Das Verbundsystem Schule und Leistungssport ist mit seinen derzeit 41 Einrichtungen ein bewährtes Instrument zur Talentsichtung und Talentförderung im Sportbereich. Es hat sich vor allem bewährt, weil es mit den Partnern des Sports gemeinsam entwickelt und aufgebaut wurde, aber sicherlich auch deshalb, weil es bislang von allen im Landtag vertretenen Parteien gestützt und getragen wurde.
Nein.
Ich habe nur noch eine Redezeit von zwei Minuten.
Das Verbundsystem Schule und Leistungssport ist mit den Partnerschulen des Leistungssports, den sportbetonten Schulen und den Eliteschulen des Sports ausreichend diversifiziert. Wir sollten es ausbauen und weiterentwickeln, statt es mit neuen Überschriften zu verwässern. Deshalb sollten wir jetzt mit der gebotenen Klarheit und Sachlichkeit die Verwirrung aufklären, die durch sprachliche Unschärfen im Koalitionsvertrag und in der Regierungserklärung entstanden sind, und sagen, dass es bei dem bewährten dreistufigen Verbundsystem bleibt. Wir sollten das Geld, das für die Schaffung eines neuen Typus Sportschule vorgesehen war, in das Verbundsystem investieren und sagen: Das Verbundsystem wird ausgebaut und weiterentwickelt, und zwar nicht von oben herab, sondern gemeinsam mit den Partner des Sports. - Kurz: Wir sollten den Antrag der SPD-Fraktion zur weiteren Bearbeitung in die Ausschüsse überweisen und ihn anschließend annehmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.