Arne Moritz
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um den Datenschutz des Westdeutschen Rundfunks. Nach einer Pressemitteilung der WDR-Intendantin Monika Piel vom 20. Juli dieses Jahres hat der Datenschutz beim WDR eine – so sagt sie in der Pressemitteilung – hohe Priorität.
Die Pressemitteilung endet mit den Satz, der 21. Datenschutzbericht des WDR sei im Laufe der Woche im Internet nachzulesen. Ob es zutrifft, dass im Laufe der Kalenderwoche 29 der Bericht im Internet nachgelesen werden konnte, kann ich nicht beurteilen. Derzeit findet man auf den Seiten des WDR-Datenschutzbeauftragten lediglich den Vorgängerbericht für den Zeitraum 1. April 2006 bis 31. März 2008. Falls dieses Detail zeigen sollte, wie hoch die Priorität des Datenschutzes beim WDR liegt, wird mit allerdings angst und bange.
Der WDR-Datenschutzbeauftragte kontrolliert nicht nur den internen und journalistischen Datenschutz, sondern auch die für den WDR relevanten Informationen der GEZ. Die GEZ hat in der Bevölkerung nicht ganz zu Unrecht den zweifelhaften Ruf einer Datenkrake. Einem kleinen Beitrag in der WDRMitarbeiterzeitschrift „WDR Print“ vom September 2011 ist zum Inhalt des 21. Datenschutzberichtes lediglich zu entnehmen, dass die WDR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach Aussage des WDRDatenschutzbeauftragten Thomas Drescher sensibilisiert sind und sich verantwortungsvoll im Umgang mit personenbezogenen Daten verhalten.
Wir als CDU-Fraktion halten den vorliegenden Gesetzentwurf für interessant und diskutierenswert. Bei aller vielbeschworenen Unabhängigkeit von internen Datenschutzbeauftragten – so ganz unabhängig ist man von seinem Arbeitgeber nie.
In seinem 20. Datenschutzbericht merkt der WDRDatenschutzbeauftragte an, dass er mangels personeller Ausstattung und aufgrund weiterer Verpflichtungen, die ihn nahezu zu 100 % auslasteten, kaum in der Lage sei, seinen Verpflichtungen adäquat nachzukommen.
Wenn der unabhängige Datenschutzbeauftragte neben dieser Funktion auch in anderen Funktionen tätig ist, wäre es – ohne ihm etwas unterstellen zu wollen – menschlich nachvollziehbar, wenn es mit der Unabhängigkeit in manchen Fällen nicht gar so weit her sein sollte. Insofern hege ich gewisse Sympathien für den Gesetzentwurf der FDP und kann diese Argumentation nachvollziehen.
Ob sich darüber hinaus aus der Tätigkeit und dem Bericht selbst Argumente für die vorgeschlagene Aufteilung ergeben, kann ich mangels Möglichkeit der Lektüre des aktuellen Datenschutzberichtes nicht beurteilen. Gleichwohl sehe ich die Gefahr, dass bei einer Umsetzung dieses Vorschlags die Zuständigkeiten im Datenschutz im Bereich des WDR komplizierter werden könnten und ein Kompetenzgerangel zwischen dem WDR und dem Landesdatenschutzbeauftragten entsteht. Hier dürfte ein Blick in die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen helfen, in denen der Landesdatenschutzbeauftragte für die jeweiligen Sender zuständig ist. Die Ergebnisse dieser Betrachtung sollten jedenfalls im Ausschuss diskutiert werden.
Bei aller Sympathie für den Gesetzentwurf müssen auch mögliche Einwände Gehör finden. So ist auch die Argumentation der WDR-Intendantin zu berücksichtigen, die in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der FDP bekräftigt hat, dass die Staatsferne des Rundfunks gewährleistet bleiben müsse. In diesem Punkte stimme ich ihr selbstverständlich zu, wenngleich aus Politikersicht der Vorschlag des indischen Telekommunikationsministers einen gewissen Charme hat. Er forderte jüngst Selbstzensur durch Internetunternehmen, da Witze über Politiker nicht akzeptabel seien. In Deutschland haben wir allerdings ein etwas anderes Demokratie- und Grundrechtsverständnis. Deswegen gilt es auch in diesem Fall: Wo die CDU regiert, geht es den Menschen besser. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die akribische Aufarbeitung im vorliegenden Bericht möchte ich zunächst dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Herrn Ulrich Lepper, danken. Allein ein Blick in das Inhaltsverzeichnis des Datenschutzberichtes führte bei mir schon zu manchem „Ahhh“ und „Ohhh“, und die verschiedenen großen und kleinen Skandale der Jahre 2009 und 2010, die im vorliegenden Bericht aufgeführt sind, haben sich durchaus eingeprägt. Allerdings ist festzustellen, dass sie schon wieder durch zahlreiche neuere Angelegenheiten überlagert werden.
Die Auflistung – von Google Street View über Online-Spiele, ELENA, die elektronische Gesundheitskarte und den neuen Personalausweis bis zur Meldepraxis der NADA – zeigt, dass alle Bereiche unseres täglichen Lebens betroffen sind. Egal, ob wir krankenversichert sind, Online-Spieler, Spitzensportler oder nur einfach Bürger dieses Staates: In der modernen, vernetzten Datenwelt sind wir permanent von Fremdbearbeitung unserer Daten betroffen. In vielen Fällen lässt sich dies nicht oder nicht mehr umgehen.
Dabei müssen wir ehrlich zugeben, dass viele dieser Dinge das Leben oft vereinfachen oder verschönern. Ein Computerspiel gegen richtige Gegner ist doch interessanter als gegen computergenerierte Gegner. Die Zusatzfunktionen des neuen Personalausweises bieten zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für einen bequemen Einkauf und bequemes Ausweisen im Internet. Bei der Wohnungssuche schaut man einmal kurz, wie denn die Umgebung der potenziellen neuen Wohnung aussieht.
Gleichzeitig aber können Firmen regelrechte Nutzerprofile erstellen – mit persönlichen Vorlieben bezüglich Kleidung, Hobbys oder auch sexuellen Vorlieben. Und auch der Staat – das zeigt kurz die beispielhafte Auflistung – sammelt genauso munter Daten.
In den 80er-Jahren führte dies beinahe noch zu einem Volksaufstand, heutzutage dagegen veröffentlicht mancher von sich aus die intimsten Details bei Facebook und Twitter.
Die vernetzte digitale Welt ist ein zweischneidiges Schwert, wie das auch die gerade genannte kurze Auflistung zeigte. Der Landesbeauftragte kann häufig erst eingreifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Daher sind wir alle gefragt,
sensibel und bewusst mit unseren Daten umzugehen.
Gleichwohl sind die Einrichtung und der Bericht des Landesbeauftragten wichtig, denn er zeigt, wie umfangreich das Thema Datenschutz mittlerweile geworden ist. Bei aller Sensibilität mit den eigenen Daten: Bei unlauterem Verhalten bzw. bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben kann ein Bußgeld durchaus helfen, Abhilfe zu schaffen, wobei wir über die Höhe der Bußgelder vielleicht noch einmal nachdenken müssen.
Eine Anregung möchte ich noch einbringen: Eine bessere Vernetzung – vielleicht passt hier, um Missverständnissen vorzubeugen, eher: eine bessere Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten der übrigen Länder und des Bundes – könnte für die Bürgerinnen und Bürger zu weiteren Verbesserungen führen. Dies betrifft verschiedene Felder. Da ist zum einen die innere Sicherheit, zum anderen die Auseinandersetzung mit internationalen Konzernen, besonders aus dem Internet-Bereich.
Auf die innere Sicherheit werden wir durch die aktuelle Berichterstattung erneut aufmerksam gemacht. Durch die rechtsextreme Zelle ist die Diskussion um die sogenannten Staatstrojaner, die Vorratsdatenspeicherung und weitere Instrumente der staatlichen Überwachung noch stärker aufgeflammt.
Ich gebe zu, dass ich hier hin- und hergerissen bin. Als Datenschützer und freiheitsliebender Mensch finde ich, dass es nicht sein kann, dass wir die Freiheit unbescholtener Bürger immer weiter einschränken und überwachen, und als Innen- und Sicherheitspolitiker sehe ich andererseits die Probleme, vor denen die Ermittlungsbehörden stehen, und die Erleichterungen und Verbesserungen für die innere Sicherheit durch solche Überwachungsmaßnahmen.
Ich wünsche mir in diesem Zusammenhang, dass der Datenschutzbeauftragte mit seinen Kollegen in den übrigen Ländern und auf Bundesebene versucht, mit den Ermittlungsbehörden und den übrigen involvierten Stellen Kompromisse mit Augenmaß in diesen Fragen zu erzielen und die widerstreitenden Interessen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
Zum anderen beziehe ich mich auf die InternetKonzerne, wie sie zum Beispiel Google und Facebook heißen, die in unfassbaren Dimensionen Daten sammeln. Es heißt auch nicht umsonst, dass Facebook die umfangreichste biometrische Datenbank der Welt sei.
Wenn jedoch der Facebook-Konzern aufgrund des aggressiven Vorgehens des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten für schleswig
holsteinische Nutzer verbesserte Einstellungsmöglichkeiten im Datenschutz in Aussicht stellt, was derzeit nicht völlig ausgeschlossen erscheint, dann wäre dies zwar begrüßenswert, es wäre aber noch
begrüßenswerter, wenn diese Möglichkeit auch nordrhein-westfälischen Nutzern zur Verfügung stünde.
Dass im Übrigen die Stellungnahme der Landesregierung zu dem rasant wachsenden Punkt 15 des Berichts, dem Bereich Technik und Medien, nichts beinhaltet, hat mich, ehrlich gesagt, irritiert. Kein Wort zu Analysetools, zum Surfverhalten, zum Datensammeln bei Online-Spielen und auch nicht zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung, die hier im Plenum erst durch meine Fraktion gestoppt worden ist. Zu all dem sagt die Landesregierung nichts.
Das lässt nur den Schluss zu, dass die Landesregierung zu diesen wichtigen Punkten der persönlichen Datensicherheit keine Meinung hat oder die Themen nicht für relevant hält – und das ausgerechnet bei diesem Zukunftsthema. Chance vertan, lieber Herr Minister!
Deshalb bleibt es dabei: Wo die CDU regiert, geht es den Menschen besser. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, der den Titel „Gesetz zur Demokratisierung des Kontrollgremiums“ trägt. Ich frage mich die ganze Zeit: Wie soll das Kontrollgremium mit diesem Entwurf demokratischer werden? Das Gegenteil ist der Fall. Eine undemokratische Partei will letzten Endes eine Wahl abschaffen,
um einen par ordre du mufti bestimmten Vertreter in das Kontrollgremium für den Verfassungsschutz entsenden zu können. Ich frage offen in die Runde: Wo liegt denn da der demokratische Mehrwert?
Und überhaupt: Wieso ist Ihnen die Angelegenheit so wichtig? Man stellt sich dann die Frage, ob Sie irgendetwas zu verbergen haben. Ich sage hier ganz offen: Ich habe eigentlich keine Lust, jedes Mal die gleichen Zitate herauszuholen. Es gibt allerdings eine so reichhaltige Auswahl, dass man nicht in die Bredouille gerät. Wenn Ihr heutiger Ehrenvorsitzender Lothar Bisky das kapitalistische System überwinden will oder Ihre amtierende Parteivorsitzende Frau Gesine Lötzsch wieder in Kommunismusträume verfällt und in diesen schwelgt, dann bin ich froh, dass wir einen Verfassungsschutz haben und dieser auch dem Parlament darüber berichten kann.
Mittlerweile bin ich, ehrlich gesagt, froh, dass ich diesem Kontrollgremium nicht angehöre und damit auch gar nicht weiß, welche radikalen Fehlgeleiteten uns in ein so menschenverachtendes System pressen wollen.
Ich frage mich dabei auch, warum sich ein Mitglied Ihrer Fraktion das Ganze freiwillig antun will.
Denn Sie haben dann nicht die Möglichkeit, die dort gewonnenen Erkenntnisse öffentlichkeitswirksam einzusetzen. Ich weiß nicht, ob Ihnen das eigentlich klar ist.
Wenn Sie die Leidenschaft und den Fleiß, den Sie hinsichtlich des Verfassungsschutzes an den Tag legen, intensivieren würden, um auf dem Boden der Verfassung zu agieren und nicht immer vom Systemwechsel zu schwadronieren, dann wäre für alle Beteiligten in unserem Lande schon viel gewonnen.
Auch zum vorgeschlagenen Modus Operandi fällt mir nicht viel ein. Denn wieso soll eine Fraktion einen Posten besetzen dürfen, wenn sie nicht einmal einen Wahlvorschlag für diesen Posten macht? So steht es ja in dem Vorschlag.
Dazu kommen noch durchaus grundlegende Erwägungen, wie es beispielsweise der Kollege Krautscheid in der Sitzung des Haupt- und Medienausschusses deutlich gemacht hat: Ein Kontrollgremium verlangt eine genaue Auswahl der Mitglieder. Ein Automatismus kann dies nicht leisten. Bei einem Sondereinsatzkommando der Polizei versucht man ebenfalls, keine Mafiamitglieder in den eigenen Reihen zu haben;
denn das würde die Auswahl deutlich erschweren und die Arbeit teilweise sabotieren.
Aus taktisch-strategischen Gesichtspunkten kann ich Ihren Gesetzentwurf nicht nachvollziehen. Ich weiß auch gar nicht, warum Sie einen Entwurf vorlegen, der offensichtlich überhaupt keine Chance auf Zustimmung hat.
Ich kann Sie nur auffordern: Stellen Sie zur gegebenen Zeit ein Fraktionsmitglied zur Wahl. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es wird gewählt, dann sind Sie in dem Gremium vertreten, oder Sie haben einen Märtyrer gefunden, womit Sie dann vielleicht auch zufrieden sind. Vor diesem Hintergrund werden Sie verstehen, dass wir Ihren Gesetzentwurf nicht unterstützen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie können auch damit leben.
Liebe Kollegen von SPD und Grünen, wenn man die Bürger ernst nimmt, dann sollte man auch mit dieser Symbolpolitik aufhören; denn der Bürger ist so mündig, damit man nicht annehmen kann, er sei als Lehre aus „Stuttgart 21“ damit zufrieden, dass man bei der Unterschriftensammlung Ort und Zeit ändert. Das ist das, was in diesem Antrag steht,
und das reicht sicher nicht aus. – Herr Stotko, Sie haben vorhin schon gesagt, das sei ein erster Stein eines Mosaiks. Dann haben Sie sich verbessert und sind darauf eingegangen, es sei ein Steinchen, weil Sie wohl selber gemerkt haben, dass da nicht allzu viel drinsteht.
Insofern wäre es sicher sinnvoll gewesen, die Thematik „direkte Demokratie“ nicht schrittweise anzugehen, sondern ein Gesamtpaket zu erarbeiten. Das wäre sicherlich der sinnvollere Weg gewesen. Aber damit müssen wir halt leben.
Sie haben es sich bei dem Gesetzentwurf recht einfach gemacht. Sie haben nicht groß nachgedacht, sondern einfach das, was im Koalitionsvertrag von Rot-Grün steht, 1:1 in den Antrag geschrieben. Auch so kann man es machen.
Insgesamt ist es aber so, dass der Entwurf mehr Fragen stellt als beantwortet. Das ist einerseits von einer Verlängerung der Eintragsfrist von acht auf 18 Wochen die Rede. Dann heißt es wieder, die Sammlungsfrist solle ein Kalenderjahr betragen. Dann fragt man sich auf der anderen Seite, warum es nicht direkt „zwölf Monate“ heißt.
Um das hier klar zu sagen: Mit der CDU ist über eine Verbesserung von Bürgerbeteiligung jederzeit zu reden. Und wir als CDU brauchen nun wirklich keine Lehrstunde in Sachen Demokratie.
Herr Bolte, Sie haben vorhin gesagt, Sie würden dabei gerne mit uns zusammenarbeiten. Ich verrate kein Geheimnis, dass Sie angekündigt hatten, Gespräche mit uns dazu führen zu wollen. Es ist ein bisschen enttäuschend, dass Sie diese Gespräche nicht abgewartet, sondern zuerst einen Entwurf eingebracht haben.
Ich habe immer noch die Floskel von der Koalition der Einladung im Ohr. Dieses Vorgehen zeigt wieder, dass es eine abgedroschene Floskel ist. Und wenn Sie jetzt zusammen mit den Nachfolgern der SED hier im Landtag Demokratie praktizieren,
lässt das schon tief blicken.
Ich würde Sie doch gerne auffordern, sich lieber die Zeit für einen durchdachten Entwurf zu nehmen. Die Beratungen im Ausschuss werden Ihnen und uns allen die Chance dafür bieten, diesen Antrag so zu erarbeiten. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bewertung der DDR als Unrechtsstaat ist – ich zitiere – der Kniefall vor dem Kapital, den sich Die Linke NRW nicht erlauben darf, will sie der begrüßenswerten Radikalität unseres NRW-Wahlprogramms Nachdruck verleihen und diesem gerecht werden.
Eigentlich müsste ich jetzt gar nichts mehr sagen, um Ihren Antrag als das zu entlarven, was er eigentlich ist: Mumpitz.
Denn das, was ich eben zitiert habe, ist eine Erklärung der Kommunistischen Plattform NordrheinWestfalen zum Beschluss des Leitantrags des Linken-Parteitages nach der Landtagswahl bzw. zu den geplatzten Sondierungsgesprächen nach der Wahl. Da hatten die Vertreter der Kommunistischen Plattform NRW ihre Zustimmung zu einer Präambel im Koalitionsvertrag verweigert, die DDR – analog zu einer Präambel im SPD/Linken-Koalitionsvertrag in Brandenburg – als Unrechtsstaat zu bezeichnen oder vielmehr – wie die Kommunistische Plattform sagt – abzuwerten.
Meine Damen und Herren, die Linkspartei brüstet sich damit, eine vielschichtige und pluralistische Partei zu sein. Dagegen ist ja nun wahrlich nichts zu sagen. Wenn aber Pluralismus heißt, sich nur noch über die Frage uneins zu sein, auf welchem Weg das System zu stürzen sei, dann habe ich doch meine Probleme damit – und offenkundig nicht nur ich, sondern auch der Verfassungsschutz unseres Heimatlandes.
Die Linke NRW betont, dass sie inhaltlich verschiedene Strömungen unter einen Hut bringt. Ich mag sie gar nicht alle aufzählen, weil zugegebenermaßen die Unterschiede auch nicht immer klar sind. Bei Dogmatikern ist es für Außenstehende ja häufig schwierig, die Unterschiede nachzuvollziehen.
Sicherlich sind weder alle Funktionäre noch alle Mitglieder und schon gar nicht alle Wähler der Linkspartei Verfassungsfeinde. Aber wenn sich schon die Bundespartei kritisch zur Radikalität des
NRW-Wahlprogramms äußert, dann spricht das wohl Bände. So heißt es dort – ich zitiere –: Die Linke NRW sagt: Der Boden gehört uns allen. Das Privateigentum an Grund und Boden ist eines der zentralen Hindernisse für eine soziale, ökologische und demokratische Entwicklung in Stadt und Land.
An anderer Stelle heißt es dort: Damit nicht wieder Einzelne über das Schicksal aller entscheiden, setzt Die Linke NRW dabei auf mehr Wirtschaftsdemokratie und Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien.
Gut, alles klar. Danke, dass Sie mir zustimmen. – Mir ist dabei auch bekannt, dass das Grundgesetz bewusst keine Äußerung dazu trifft, in welcher Wirtschaftsform das wirtschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland gestaltet werden soll.
Aber, wie im Übrigen auch der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 feststellt, lässt Die Linke unter anderem die Entschädigungsfrage bei den angesprochenen Enteignungen bewusst offen. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 heißt es:
„Die Vielzahl und Intensität der geforderten Eingriffsrechte in das Eigentum und in die persönliche Lebensgestaltung sind mit dem Grundrecht nicht zu vereinbaren.“
Ich komme noch einmal auf die Parteigliederungen zu sprechen. Im Verfassungsschutzbericht 2009 heißt es:
„Zeitweise arbeitet der gesamte Landesverband NRW, dann wieder bestimmte Teile von ihm bei bestimmten politischen Themenfeldern mit linksextremistischen Gruppierungen zusammen. Das reicht bis in das gewaltbereite linksextremistische Spektrum.“
Weiter:
„Bis heute hat sich der Landesverband NRW der Partei ‚Die Linke.‘ nicht von eindeutig linksextremistischen Zusammenschlüssen in seinen Reihen getrennt, sondern deren organisatorische Zulässigkeit sogar bestätigt.“
Neben der bereits zitierten Kommunistischen Plattform gibt es noch weitere offen extremistische Gruppierungen innerhalb der Linken, auch in NRW. Das fängt beim Marxistischem Forum an und reicht über die Sozialistische Linke und die Antikapitalistische Linke bis hin zur Linksjugend [solid], die auch einen revolutionären Umsturz innerhalb der parlamentarischen Demokratie anstrebt, mit den Worten – ich zitiere erneut –: Wir wollen die Bühne des Parlamentarismus für den Kampf um eine gerechte Welt nutzen. Aber wir wollen uns nicht der Illusion hingeben, dass dort der zentrale Raum für reale Veränderungen sei.
Werte Kolleginnen und Kollegen, welche Argumente soll der Verfassungsschutz eigentlich noch für eine Überwachung der Linkspartei beibringen?
Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dem Verfahren des thüringischen Linken-Fraktionsvorsitzenden Ramelow, in dem das Gericht feststellt, dass es Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Linkspartei gebe, weshalb eine Überwachung gerechtfertigt sei.
Unser allseits verehrter Minister Jäger
hat unmittelbar nach Amtsantritt im Juli 2010 erklärt, dass die Partei Die Linke NRW auch in Zukunft unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen bleiben werde.
Meine Damen und Herren, mir scheint die Vorgehensweise der Linken hier vergleichbar mit der eines Alkoholkranken zu sein. Diese sagen für gewöhnlich, dass sie keine Probleme mit dem Alkohol haben. Genauso sagen die Kolleginnen und Kollegen von der Linken, sie stünden auf dem Boden des Grundgesetzes und seien keine Verfassungsfeinde.
Im Übrigen hat, wie wir schon gesagt haben, der Landtag in diesem Bereich ohnehin nicht viel zu sagen. Der Verfassungsschutz hat seine Arbeit zu machen und wird dabei vom Parlamentarischen Kontrollgremium kontrolliert. Aber das Plenum hat der Behörde hier nicht dreinzureden.
Abschließend muss man sehen, dass in NordrheinWestfalen die Linkspartei lediglich aus öffentlich zugänglichen Mitteln überwacht wird. Das heißt, der Verfassungsschutz wertet Äußerungen und Mitteilungen der verschiedenen Parteiebenen aus und fasst sie zu einem Bild zusammen. Es handelt sich hierbei nicht etwa um eine gezielte Überwachung einzelner Mitglieder oder Führungspersönlichkeiten, und insofern denke ich, dass die ganze Aufregung, die hier vonseiten der Linken hineingebracht wird, überflüssig ist und wir jetzt zu Wichtigerem übergehen sollten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen im Plenum! Verehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein
Westfalen begrüßt den Antrag der FDP-Fraktion, denn mit diesem Antrag wird die erfolgreiche Regierungspolitik der vergangenen fünf Jahre fortgeschrieben.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte für neue Ansätze im Jugendstrafrecht geworben und begonnen, sie umzusetzen. Die Debatte lief Ende 2007/Anfang 2008 unter dem unglücklichen Stichwort „Erziehungscamp“. Unglücklich war der Begriff, weil dies Assoziationen zu den sogenannten Bootcamps in den USA weckte, die für Drill und Erniedrigung der Insassen stehen.
Die damalige Opposition hat bewusst und geflissentlich Folgendes übersehen: Drill und Erniedrigung sind bereits in Bezug auf Erwachsene mit dem christlichen Menschenbild der Union nicht vereinbar.
Hinsichtlich des Jugendstrafrechts, bei dem zunächst der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, muss dies aber erst recht gelten.
Denn Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.
Aus diesem Gedanken der Erziehung zogen wir aber bereits vor bald drei Jahren den Schluss, dass wir bei einer kleinen, aber leider wachsenden Zahl von Delinquenten, das heißt hochgradig gefährlichen Intensivtätern, mit den herkömmlichen Mitteln des Jugendstrafrechts und den bestehenden Methoden der Erziehung nicht mehr weiterkommen.
Stattdessen plädierten wir für eine neuartige, unkonventionelle und intensive Betreuung der Jugendlichen auf verschiedenen Ebenen und aus verschiedenen Fachbereichen: für intensivpädagogische, sozialtherapeutische Einrichtungen mit einem extrem hohen Betreuungsschlüssel für besonders verhaltensauffällige bzw. delinquente Kinder und Jugendliche, die in kurzer Zeitfolge immer schwerere Straftaten begangen haben.
Mit der plumpen Forderung des Wegsperrens ist uns bei dieser Tätergruppe nicht hinreichend geholfen. Insbesondere Jugendliche, die noch im Selbstfindungsprozess sind, müssen wir packen, damit sie akzeptierte Mitglieder unserer Gesellschaft werden und nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Zumeist sind es doch die zerrütteten familiären Verhältnisse, die dazu führen, dass Jugendliche den Halt verlieren und in die Gewaltkriminalität abdriften. Dem wollen wir zwar in erster Linie bereits präventiv entgegenwirken. Im Hinblick auf Jugendliche, bei
denen diese präventiven Bemühungen jedoch zu spät kommen, müssen wir die Bevölkerung schützen. Dies wollen wir genau durch ähnliche Maßnahmen erreichen, wie sie der vorliegende Antrag beschreibt.
Den Jugendlichen sollen Hilfe und Unterstützung durch verschiedene vielschichtige Maßnahmen gegeben werden. Wir möchten eine engmaschige Betreuung der jungen Straftäter erreichen. Das heißt, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erfolgt, die zusammen mit der Lage und den sonstigen Ausgestaltungen der Einrichtung dafür sorgt, dass der Jugendliche nicht abhaut, sondern sich der Herausforderung stellt und die Therapie durchzieht.
Dabei kann es auch sein, dass nicht nur die Jugendlichen begleitet werden, sondern auch die Familie des Delinquenten in den Maßnahmen betreut wird. Denn die Erfahrung zeigt, dass häufig durch Besuche der Jugendlichen zu Hause die Erfolge der Therapie in den vorausgegangenen Monaten wieder zunichte gemacht werden. Daher halten wir es für erfolgversprechender, wenn die Familien in die Therapie einbezogen werden.
Außerdem muss gezielt und konsequent interveniert werden. Die Maßnahmen haben sich an der Erkenntnis der Pädagogik zu orientieren. Dies erfordert zwar keine übermäßige Strenge, aber konsequentes Durchgreifen. Dabei sind zwar einerseits Wärme und Zuneigung gefragt, die die Jugendlichen in ihren Familien in der Regel vermisst haben, aber andererseits erst recht ein konsequentes Aufzeigen der Grenzen im sozialen Zusammenleben.
Die Delinquenten sind realitätsnah zu resozialisieren bzw. überhaupt erst einmal zu sozialisieren. Soziale Kompetenz muss trainiert werden, damit sich die Jugendlichen in die Gesellschaft integrieren können. Dies ist natürlich eigentlich etwas, was die Familie leisten muss. Das geht den Staat grundsätzlich auch nichts an. Aber wenn die Familie vollständig versagt, muss der Staat im Interesse der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger und auch in seinem eigenen Interesse einschreiten und für eine Sozialisation sorgen, die ein auskömmliches Zusammenleben der Gesellschaft ermöglicht.
Ziel der Maßnahme sollte es sein, die Kinder und Jugendlichen wieder so in die Freiheit zu entlassen, dass sie den Übergang ins Berufsleben bzw. die Ausbildung, aber auch den Übergang in die Gesellschaft schaffen.
Im Gegensatz zu unserer gefestigten Position brauchte Minister Jäger etwas länger. Er hat seinen Weg anscheinend noch immer nicht gefunden und will wieder zurück ins Jahr 2008.
In Ihrer Pressemitteilung vom 2. Januar 2008 sagen Sie, Herr Minister:
„Kinder-Internierungslager für jugendliche Täter, die schon 30 oder 40 Straftaten begangen haben, kommen zu spät.“
Wir stimmen Ihnen zu, Herr Minister, dass man früher ansetzen muss. Aber das kann nicht heißen, dass man die jugendlichen Intensivtäter, die es nun einmal gibt, aufgibt.
Am 17. Januar 2008 haben Sie nachgelegt und in einer Pressemitteilung gesagt: „null Konzept und null Ahnung“. Damit haben Sie die Pläne der damaligen Landesregierung gemeint.
Ich habe Ihre Pressemitteilung „Britta Altenkamp und Ralf Jäger: Informationschaos um Erziehungscamps nur heiße Luft“ dabei. Ich gebe sie Ihnen gerne; das Zitat steht dort genau so drin.
Zwei Jahre später sind Sie der zuständige Minister, Herr Jäger. In der „Rheinischen Post“ lesen wir am 18. Oktober 2010:
„NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) plant eine radikale Frühintervention gegen Jugendkriminalität.“
Ein Konzept haben Sie bisher leider nicht vorgestellt, sondern einzig das Motto des Ministeriums: „Besser frühe als zu späte Hilfe“. Das hat ein Ministeriumssprecher formuliert. Dem ist nichts hinzuzufügen. Aber wir wüssten schon gerne, was Sie darunter verstehen.
Um Ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, sollten Sie Ihren eigenen Forderungen aus der Oppositionszeit nachkommen. Ich denke, Sie werden gleich genug Gelegenheit haben, um erste Ideen und Planungen zu skizzieren. Wir hoffen jedenfalls, dass Sie sich der Presse gegenüber nicht ohne Ideen und Planungen geäußert haben.
Den Beratungen wird sich der federführende Innenausschuss widmen. Denn wir dürfen bei der Angelegenheit nicht vergessen, dass es sich um eine Querschnittsthematik handelt, die in vielen Ausschüssen und auf vielen Fachgebieten intensiv diskutiert und behandelt wird. Dieses Know-how müssen wir uns in den Beratungen zu eigen machen.
Als Fazit bleibt festzuhalten: Wir müssen in dieser Problematik zweigleisig fahren, also auf der einen Seite präventive Maßnahmen ergreifen, damit die Jugendlichen gar nicht erst so weit abrutschen, und auf der anderen Seite für alle, bei denen fast alles zu spät ist, Erziehungseinrichtungen, wie hier von der FDP beschrieben, einrichten, die mit intensiver ganzheitlicher Betreuung die Jugendlichen zu einem gesellschaftlich akzeptierten Leben bringen. – Vielen Dank.