Jörg Geerlings

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war etwas verwundert: Ihren Antrag musste ich gleich zweimal durchlesen, nicht weil ich ihn für so gelungen hielt, sondern weil er einfach wirr und wenig strukturiert wirkte.
Alles wird vermischt: Regulierung, Verstaatlichung, Gründung einer Bundes- oder NRW-Netzgesellschaft, Atomenergie und auch noch die Arbeitsplatzsicherung bei E.ON. Das sind sicherlich richtige Ziele und wichtige Dinge, aber all das in einen Antrag zu packen, ist, glaube ich, nicht vonnöten.
Ihr Vorschlag lautet, eine Netzgesellschaft zu gründen, entweder beim Bund oder in NRW; das ist auch nicht so ganz klar. Aber warum sollte das eigentlich geschehen? Ist die Leistungsfähigkeit des Gasnetzes in Gefahr? Nein. Das Gegenteil ist der Fall: Die Sicherheit ist gegeben, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind gegeben. Das Gas wird sicher an die Verbraucher geleitet.
Soll es sich um eine NRW-Gesellschaft handeln? Wo ist da der Sinn? Technisch ist es kaum machbar, das Netz für Nordrhein-Westfalen abzusondern. Oder soll es möglicherweise gleich für den ganzen Bund übertragen werden? Und an wen richtet sich der Antrag? Wenn Sie schon an europäische Gesellschaften denken, warum nicht gleich die Geschäfte in Frankreich oder sonst wo mit in den Fokus nehmen?
Besonders bemerkenswert ist die Renditerechnung der Fraktion Die Linke. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Da wird einem angst und bange. Wenn Sozialisten rechnen, sollte man sich gleich Sorgen um eine mögliche öffentliche Netzgesellschaft machen. Allenfalls sind dort negative Renditen zu erwarten. Den Begriff „Rendite“ verwenden Sie gleich mehrfach. Sie malen schwarz und weiß und prangern an, dass sich die Privaten die Taschen damit dick gemacht haben; aber der Staat könne möglicherweise eine Rendite machen. Also: Wenn der Staat Rendite erzielt, ist das gut, bei Privaten schlecht. Das ist ein Anachronismus.
Die Refinanzierung durch den Staat sei günstiger. Hier haben Sie offensichtlich die Subventions- und Beihilfeproblematik nicht mit in den Blick genommen. Sie sagen:
„Es ist nicht mit dem Gemeinwohl vereinbar, wenn der Allianz-Konzern das Ferngasnetz in NRW steuert und über energiepolitisch wesentliche Investitionen entscheidet.“
Sollte das wider Erwarten der Fall sein, gibt es immerhin aufsichtsrechtliche Maßnahmen. All das ist in den Blick genommen worden. Es gibt Durchleitungsrechte, die wettbewerbsneutral sind. Es gibt die Anreizregulierung, die auch zu den Renditen klare Vorgaben macht. Zu befürchten ist vielmehr, wenn Sie von den Linken über die Netze wachen würden, dann wäre das Gemeinwohl gefährdet.
Grundgesetz und EU-Verträge, also das Gemeinschaftsrecht, sind bei der Eigentümerstruktur grundsätzlich neutral. Es spielt also keine Rolle, ob private oder öffentliche Eigentümerstrukturen gegeben sind. Denkbar sind Stadtwerke als Eigentümer – Stichwort: Trianel zuletzt –, rein Private, also auch die Allianz, oder Mischformen zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern. Das ist soziale Marktwirtschaft im besten Sinne. Beim Verkauf sollte das beachtet werden. Ich gehe davon aus, dass die Eigentümer der E.ON so etwas schon aus übergeordneten Gründen beachten würden.
Wichtig und entscheidend ist aber: Können zukünftige Investitionen gerade wegen der Energiewende gestemmt werden oder nicht? Der Staat muss da nicht unbedingt mitmischen – er kann es natürlich –, sondern er sollte vielmehr den Rahmen vorgeben. Das Energiewirtschaftsgesetz macht klare Vorgaben: Preisgünstigkeit, sichere und umweltverträgli
che Energieversorgung. Die Gesellschafterstruktur ist dagegen nicht im Energiewirtschaftsgesetz geregelt.
Stadtwerke oder andere Versorger benötigen ein leistungsfähiges Netz. Wir müssen uns die Frage stellen: Könnte und sollte ein Land wie NordrheinWestfalen oder gar der Bund all diese Investitionsentscheidungen treffen? Ich glaube, ihr Antrag zielt allein darauf ab, die Privatwirtschaft zu diskreditieren. Das ist inhaltlich von vorgestern.
Merci, so etwas brauchen wir nicht. Ihr Antrag ist ein Rückfall in überkommene Ansichten. Er trägt nicht zum Erreichen der energiepolitischen Ziele bei; er ist reine Ideologie. Deswegen wird die CDU ihn ablehnen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Generalkonsul! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass man sich einmal heftig darüber streiten würde, dass die Freiheiten innerhalb der Europäischen Union nicht weit genug gehen und dass Kameras an den Grenzen schwerwiegende Verstöße darstellen, ist mit Blick auf die Geschichte Europas schon beruhigend. Die europäische Einigung, die als eines der größten Friedensprojekte der Menschheit angesehen werden kann, wird nicht durch potenzielle Grenzkontrollen ins Wanken gebracht. Es waren ganz andere Probleme nach dem Zweiten Weltkrieg, die vor allem Deutschland und Frankreich unter Konrad Adenauer und Charles de Gaulle an ein geeintes Europa glauben ließen. Und die Geschichte hat ihnen recht gegeben.
Umso wichtiger ist es, im grenzüberschreitenden Dialog Missstände anzusprechen und damit europäische Normalität zu leben. Ein solcher liegt hier vor. Wir sollten uns aber fragen, warum die Niederlande, unser Nachbar, entsprechend handeln. Die Niederlande, die in vielerlei Hinsicht als besonders liberal galten – etwa in der Ausländerpolitik oder sogar im Hinblick auf Drogen –, haben offenbar in vielen gesellschaftlichen Bereichen eine Kehrtwende vollzogen, weil dieser Weg gescheitert ist. Der Drogentourismus soll eingedämmt werden, Konflikte um den Umgang mit Einwanderern und Multikulti haben das
Land in den letzten Jahren tief bewegt. Die absolute Offenheit in alle Richtungen wird gesellschaftlich in den Niederlanden nicht mehr akzeptiert.
Es ist daher zunächst einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass sich unser Nachbar dieser Diskussion stellt. Dennoch irritiert das Vorgehen an der deutschniederländischen Grenze. Die Niederlande, die zu den Erstunterzeichnern des Schengener Übereinkommens im deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck gehörten, installieren an 15 Grenzübergängen automatische Überwachungsanlagen, durch die ab kommendem Januar routinemäßig alle ankommenden Fahrzeuge erfasst werden sollen. Damit will die niederländische Regierung Menschenhandel und illegale Einwanderung besser bekämpfen. Insgesamt soll eine Speichermöglichkeit von vier Wochen gesetzlich verankert werden. Wie genau diese Regelungen aussehen, ist bislang unbekannt. Interessant ist sicher, dass ein Gesetz noch gar nicht vorliegt, das zumindest den Rahmen festlegt und an dem man ablesen könnte, was genau überprüft werden soll, was gespeichert wird – und viele weitere wichtige Details.
Die angestrebten Ziele – nämlich Menschenhandel und illegale Einwanderung zu bekämpfen – sind sicher wichtige Gründe. Auch gegen eine Videoüberwachung in einem definierten gesetzlichen Rahmen ist als solches dem Grunde nach nichts einzuwenden. Und doch bleibt ein fader Beigeschmack, wenn die Kontrollen insbesondere an den Binnengrenzen der Europäischen Union stattfinden. Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitgliedstaat der Europäischen Union – zudem noch ein Erstunterzeichnerstaat des Schengener Abkommens – hierüber weder mit den Nachbarstaaten noch mit der Kommission gesprochen hat. Das erinnert stark an die Irritationen, die vorübergehende Kontrollen Frankreichs an den Grenzen zu Italien im Zuge des Migrantenansturms auf Lampedusa auslösten, sowie an die jüngsten Irritationen durch Dänemark, das kurzfristig wieder permanente Grenzkontrollen eingeführt hatte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Europa hat derzeit aus vielen Gründen mit seiner Akzeptanz in der Bevölkerung zu kämpfen. Aber wie schrieb die „Financial Times Deutschland“ am 21.11.2011:
„Wenn die Bürger derzeit irgendetwas Positives mit der EU verbinden, dann sind es die Umtauschfreiheit sowie die Reisefreiheit.“
Es müsse weder umgerechnet noch ständig Bargeld gewechselt werden, und man habe freie Fahrt über Ländergrenzen ohne Stau, Wartezeit und Passkontrollen.
Daher gilt es, besonders sensibel mit den Errungenschaften der europäischen Einigung umzugehen. Zwar sind die genannten Freiheiten direkt nicht in Gefahr durch Kontrollen per Kamera, die Kennzeichen abgleichen; aber es muss genau geprüft werden, ob dies mit dem Geist von Schengen ver
einbar ist. Es ist daher richtig, dass die zuständige EU-Kommission Informationen aus den Niederlanden angefordert hat und plant, die Vereinbarkeit mit dem Schengener Abkommen zu überprüfen.
Eine systematische Kontrolle könnte nämlich einer Grenzkontrolle gleichkommen und damit einen Verstoß darstellen. Hinzu tritt, dass ein gesetzlicher Rahmen bislang nicht erkennbar ist. Das Schengener Abkommen wurde durch den Amsterdamer Vertrag in das europäische Primärrecht integriert, sodass alle Mitgliedstaaten dies beachten und umsetzen müssen. So ist vor allem die Kommission als Hüterin der Verträge gehalten, über die Einhaltung zu wachen. Dies unterstreicht jedoch auch, dass mit dem aktiven Handeln der EU-Kommission die hier gestellten Anträge überholt sind und ihnen nicht zugestimmt werden kann. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein
Westfalen ist das Energieland Nummer eins. Damit das so bleibt, müssen wir uns anstrengen, um die
Herausforderungen der Energiewende zu meistern; denn wir wollen auch in Zukunft einen starken Standort, der sich durch starke Wirtschaft und damit viele Arbeitsplätze auszeichnet.
Wesentliche Grundlage für wirtschaftliches Handeln und für den Menschen ist die sichere und preisgünstige Versorgung mit Energie. Wir wollen alle den Umstieg auf erneuerbare Energien, und die Bundesregierung hat mit ihrem Energiekonzept in nie dagewesener Weise den Umstieg eingeläutet. Dennoch wissen wir, dass dies ein weiter Weg ist und dass erneuerbare Energien allein die Versorgungssicherheit derzeit nicht gewährleisten. Daher ist es richtig und konsequent, auch bestehende Kraftwerksanlagen zu erneuern und in konventionelle Kraftwerke zu investieren, die effizienter und damit auch umweltfreundlicher als alte Anlagen arbeiten.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt daher ausdrücklich die Ankündigung von RWE, die Planungs- und Realisierungsphase für das Braunkohlekraftwerk mit optimierter Anlagentechnik – kurz: BoAplus – einzuleiten und damit den Kraftwerkserneuerungsplan abzuarbeiten. Die Daten des geplanten Kraftwerks sprechen eine deutliche Sprache: 1.100 MW neue elektrische Leistung werden mit neuester Technik installiert. Dafür gehen vier alte Blöcke mit jeweils 300 MW vom Netz.
Das Einzigartige an BoAplus ist die Effizienz. Der Wirkungsgrad wird bei rund 45 % liegen, einem bislang in der Welt nicht erreichten Wert bei einem Kohlekraftwerk. Das bedeutet ca. 30 % weniger Kohleneinsatz, 30 % weniger CO2 und wird voraussichtlich zu 3 Millionen t CO2-Ersparnis im Jahr führen.
§ 1 des Energiewirtschaftsgesetzes nennt die Ziele des Gesetzes, zu denen unter anderem Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltfreundlichkeit zählen.
Beginnen wir mit der Preisgünstigkeit. Die Braunkohle ist als heimische Energie wettbewerbsfähig. Sie zu nutzen, heißt Unabhängigkeit zu verträglichen Preisen zu sichern. Der Umstieg auf erneuerbare Energien kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Vielleicht wird sich das schon bald relativieren, und erneuerbare Energien werden langfristig ohne Subventionen wettbewerbsfähig sein. Das muss das Ziel sein. Derzeit müssen wir die preisgünstige Versorgung aber auch mit konventionellen Energieträgern sichern. Der Umstieg wird somit durch konventionelle Kapazitäten flankiert und gesichert.
Wir müssen die Versorgungssicherheit gewährleisten. Wind und Sonne decken den Bedarf nicht zu jeder Zeit; sie sind nicht grundlastfähig. Damit die Menschen im Land und die Wirtschaft zu jeder Zeit mit Strom versorgt sind, brauchen wir aber grundlastfähige Kapazitäten. Auch das sichert die Braun
kohle mit ihren Kraftwerken. BoAplus ist zudem durch seine moderne Technik besser regelbar und kann die Schwankungen im Netz, die durch erneuerbare Energien entstehen können, besser ausgleichen.
Nicht vergessen werden darf, dass durch den Kraftwerkstandort viele Arbeitsplätze gesichert werden. Alleine am Standort werden mehr als 800 Arbeitsplätze gesichert. Hinzu treten – mit dem Faktor Zwei – weitere Arbeitsplätze bei kraftwerksnahen Unternehmen, vorrangig aus dem Mittelstand.
Auch dem Ziel des Umweltschutzes dient das neue Kraftwerk: Die Erneuerung der Produktion führt zu höchster Effizienz. 45 % Wirkungsgrad sind einzigartig in der Welt. Über die Einsparmaßnahmen habe ich einiges berichtet, vor allem über die Einsparung von 30 % des CO2-Ausstoßes.
Wir verbinden mit der Neuerrichtung aber die klare Forderung, die alten Blöcke tatsächlich vom Netz zu nehmen. Dies muss im Genehmigungsverfahren verbindlich festgelegt werden. Mit dieser verbesserten Technik kann ein Vorzeigeobjekt erreicht werden, ähnlich wie in der neuen BoA am Standort im Rhein-Kreis Neuss in Neurath. Damit steigen die Chancen für den Export dieser Technik. Würde in allen Staaten ähnlich effizient produziert, wäre ein großer Fortschritt für das Weltklima erreicht.
Umso bedauerlicher ist, dass die rot-grüne Landesregierung in Datteln die Erneuerung des Steinkohlekraftwerks blockiert. Auch hier kann viel für die genannten Ziele, also Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltfreundlichkeit, getan werden. Stattdessen haben Sie ideologische Scheuklappen. Das ist kein gutes Zeichen im Energieland Nummer eins!
In einem fairen und transparenten Verfahren müssen die Menschen vor Ort beteiligt werden. Das Planungs- und Immissionsrecht gibt hierzu die notwendigen Instrumente. Vor Ort gibt es einen breiten Rückhalt und große Akzeptanz der Bevölkerung für den Kraftwerkstandort. Diese wird voraussichtlich noch steigen. Mit der neuen Hybridtechnik des Kühlturms wird die Verschattung durch Dampf deutlich sinken. Hinzu kommt ein geringerer Flächenverbrauch, da das neue Kraftwerk deutlich kleiner als die bisherigen Kraftwerke ist.
Ich fasse zusammen: höhere Wirtschaftlichkeit, bessere Umweltverträglichkeit und große Akzeptanz. Wir begrüßen das Projekt BoAplus ausdrücklich und fordern die Landesregierung auf, ein effizientes und transparentes Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, wobei verbindlich die Abschaltung der alten Kraftwerksblöcke gesichert werden muss, wenn BoAplus ans Netz geht. – Vielen Dank.
Herr Minister, Sie waren letzte Woche beim Energieforum in der IHK Neuss, genau wie ich. Dort haben Sie auf die Frage zu dem BoAplus-Kraftwerk ganz klar geäußert, dass Sie sich für diesen Bau einsetzen werden und diesen unterstützen, weil auch konventionelle Kraftwerke noch erneuert werden. Wie sehen Sie diesen Punkt, gerade weil Sie jetzt ausschließlich auf das Planungsrecht verweisen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Freude habe ich zunächst die Lobeshymnen auf die Bundesregierung und die ehemalige schwarzgelbe Landesregierung wegen der seinerzeitigen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II vernommen. Damals lag im Gegensatz zu heute tatsächlich eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor. Sie hätten diese Erfolge der CDU-geführten Regierungen durchaus noch ein wenig mehr unterstreichen können; denn schließlich hat die deutsche Wirtschaft unter der Regierung Merkel die Wirtschafts- und Finanzkrise im internationalen Vergleich deutlich besser als andere überwunden und ging sogar gestärkt aus ihr hervor, wie alle statistischen Daten belegen.
Die Konjunkturpakete haben sicher ihren Beitrag dazu geleistet, zu denen die heute in Rede stehenden Vergabevorschriften zählen.
Der im Januar 2009 von der Bundesregierung beschlossene Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes hatte im Wesentlichen Maßnahmen im Baubereich im Blick. Durch die mit dem Konjunkturpaket II eingeführten Vergabeerleichterungen sollten die bereitgestellten Mittel schnellstmöglich konjunkturell wirksam werden.
Der Rückgriff auf Vergabeverfahren, die weniger verwaltungs- und weniger zeitaufwändig waren, wurde zugelassen, etwa die beschränkten Ausschreibungen bis 1 Million € sowie freihändige Vergaben bis 100.000 €.
Durch Erlass wurden Bauämter aufgefordert, regelmäßig über die Maßnahmen zu berichten. Im Berichtszeitraum wurden im Baubereich etwa 4.076
Vergaben gemeldet. Vor allem die beschränkten Ausschreibungen wurden von den Bauämtern gut angenommen.
Es bleibt also festzuhalten, wie sich insbesondere aus dem Evaluationsbericht für den Bereich Bauen ergibt: Die Maßnahmen der Bundesregierung haben sich als erfolgreich bewährt und mitgeholfen, Deutschland gut durch die Krise zu bringen.
Die Vergabestellen haben die gebotenen Maßnahmen bestens genutzt, auch wenn der Bericht zu dem Ergebnis kommt, dass mit steigenden Auftragssummen zögerlicher Gebrauch von den Erleichterungen gemacht wurde. So lag der Anteil der beschränkten Ausschreibungen bei Auftragssummen zwischen 500.000 € und 1 Million € nur bei ca. 40 %, während 60 % öffentlich ausgeschrieben wurden. Die Auftragssummen lagen zudem erfreulicherweise in der Regel unter den Schätzkosten.
Auch in dem Bericht für den Bereich Lieferungen und Leistungen wird ein positives Fazit gezogen. Ein Großteil der befragten öffentlichen Auftraggeber bestätigten positive Effekte hinsichtlich Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergaben.
Das Vergabeverfahren dient bekanntermaßen dazu, möglichst wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umzugehen. Staatliches Handeln muss aber auch transparent sein. Auch hierzu leistet das Vergaberecht einen wichtigen Beitrag. – Es ist also richtig, dass über eine Verlängerung der zeitlichen Geltung der vernünftigen und erfolgreichen Regelungen nachgedacht wird.
Die vorherige schwarz-gelbe Landesregierung hatte daher zu Recht flexible und praxisgerechte Regelungen geschaffen. Bürokratieabbau ging damit einher.
Zudem handelte es sich um die kommunalfreundlichste Regelung in der Bundesrepublik Deutschland, da fast 84 % der Mittel an die Kommunen flossen. Der Bund hatte lediglich 70 % vorgeschrieben. Prüfungs- und Berichtspflichten wurden auf ein Minimum beschränkt. Das war eine gute Umsetzung des Konjunkturpaketes.
Überlegungen der Landesregierung zum Tariftreuegesetz lassen indes befürchten, dass Bürokratieabbau zukünftig nicht mehr im Vordergrund steht. Selbst wenn auf der einen Seite die vernünftigen Regelungen, die Schwarz-Gelb eingeführt hat, aufrechterhalten bleiben, straft die Landesregierung auf der anderen Seite mit dem Tariftreuegesetz Kommunen und Wirtschaft. Schwarz-Gelb hat viel beachtet das damalige Tariftreuegesetz abgeschafft, das außer Kosten nur bürokratischen Mehraufwand geschaffen und damit insbesondere den Mittelstand arg belastet hatte.
Rot-Grün will das nunmehr wieder einführen und befrachtet das Vergaberecht mit Fragen, die nicht in diese Rechtsmaterie gehören, etwa Mindestlohn, soziale und ökologische Aspekte sowie Gender. Damit steigen die Kosten der öffentlichen Haushalte, und das rot-grüne Bürokratiemonster schlägt wieder mit seiner Regelungswut zu.
Wenn Sie es also mit der Fortsetzung der unter Schwarz-Gelb eingeführten erfolgreichen Vergaberegelungen ernst meinen, dann verzichten Sie auf das Tariftreuegesetz. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viel Wind um nichts, muss man angesichts des Antrags der Fraktion Die Linke zusammenfassen. Ein Antrag, der offenkundig mit heißer Nadel gestrickt ist, um scheinbare Insellösungen aufzuzeigen, ist nicht ge
eignet, Lösungsansätze in der wichtigen Energiefrage – wohl der Frage der Zukunft – zu leisten.
Nach § 1 Energiewirtschaftsgesetz soll eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung sichergestellt werden, ähnlich Art. 194 AEUV, Vertrag von Lissabon, der in Abs. 1 c) als Ziel nennt: „Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen“. Viele der im Gesetz genannten Grundsätze vermisse ich allerdings im Antrag der Linksfraktion. Der Antrag kann auch gar nicht auf diese Punkte eingehen, weil ihm eine Grundidee fehlt. Es ist ein Fensterantrag ohne Substanz, denn er ist überhaupt nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet.
Ich vermisse in Ihrem Antrag Begriffe wie Kosten oder die gerade zitierte Energieeffizienz. Ihnen ging es allein darum, irgendetwas zum Thema „Erneuerbare Energien“ auf die Tagesordnung zu hieven.
Ihnen ging es leider nicht darum, Lösungsansätze zu bieten.
In Ihrem Antrag erwähnen Sie nicht einmal, dass bezüglich des Landtagsgebäudes im letzten Jahr erheblich an einer Verbesserung der Energieeffizienz gearbeitet wurde. In gleicher Weise ist davon auszugehen, dass auch bei anderen Gebäuden im Landeseigentum daran arbeitet wird.
Das sind gute Wege, die beschritten werden und noch verstärkt werden müssen.
Ich will jetzt keine Generaldebatte starten, die wir schon oftmals – richtigerweise – über die Frage der Energieversorgung der Zukunft geführt haben. Denn dann müsste die Frage gestellt werden, wie wir insgesamt erneuerbare Energien zur Verfügung stellen, etwa: Wie soll der Ausbau der Netze erfolgen? Auch bei dieser Frage haben Sie von der Linksfraktion zuletzt nur dadurch Rede von sich gemacht, dass Sie die Stromnetze verstaatlichen wollten.
Damit leisten Sie sicher keinen Beitrag zu einer effizienten Energieversorgung.
Energie muss bezahlbar sein – für die Bürger, für die Unternehmen und auch für die öffentliche Hand.
Hören Sie ruhig mal zu. Darauf hebt Ihr Antrag in keiner Weise ab. Er täte aber gut daran, dieses Ziel im Blick zu behalten. Denn je schneller erneuerbare Energien wettbewerbsfähig werden, desto schneller steigt auch ihre Akzeptanz.
Was fehlt Ihrem Antrag? – Der Antrag bleibt bei einem Detail stecken. Ihm fehlt ein Gesamtkonzept, so wie es etwa das Energiekonzept der Bundesregierung darstellt,
das detailliert und mit ambitionierten Zielen den Weg hin zu einer umweltverträglichen und sicheren Energieversorgung aufzeigt.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen kämpft an erster Stelle für einen raschen Umbau der Energieversorgung.
Im Gegensatz zum vorliegenden Antrag bleibt er aber nicht im Detail stecken, sondern nimmt auch die Probleme der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit mit in den Blick.
Sie fordern zudem, dass die Landesgebäude von einem Stromversorger versorgt werden, der zu 100 % Ökostrom anbietet.
Solche Anbieter bzw. Stromtarife gibt es in der Tat. Unter anderem viele kommunale Stadtwerke bieten dies bereits an.
Jeder mit etwas Physikkenntnissen weiß natürlich, dass nach dem Ohm‘schen Gesetz der Strom physikalisch aus der nächsten Bezugsquelle kommt,
was rund um den Landtag etwa Strom aus Braun- und Steinkohle sein dürfte.
Die Anbieter von 100 % Ökostrom hinterlegen ihren Bezug mit Zertifikaten. Irgendwo im Gesamtnetz wird die angebotene Strommenge also mit Strom aus erneuerbaren Bezugsquellen eingespeist. Ich bin zuversichtlich, dass die Hinwendung zu erneuerbaren Energien gelingen wird. Mit einem Antrag wie dem vorliegenden ist man diesem Ziel aber nicht näher.
Ein Gesamtkonzept der Energieversorgung – mindestens für Nordrhein-Westfalen, besser aber für die gesamte Bundesrepublik Deutschland, so wie es die Bundesregierung macht – hilft da deutlich besser.
Ja, gerne.
Ich kann Ihnen die genaue Zahl nicht sagen, Frau Kollegin. Ich bin aber Aufsichtsratsvorsitzender eines Stadtwerks, welches das anbietet. Die genaue Zahl können Sie selbst eruieren, das wird sicherlich irgendwo hinterlegt sein.
Sie können sich erkundigen. Einer der Kollegen rief ja dazwischen, dass es sie gibt. Also erzählen Sie keine Märchen.
Wenn Sie das sagen, Herr Sagel, dann ist das eine sehr wertvolle Aussage.
Noch einmal: Unsere beste Energiequelle heißt Energieeffizienz. Von allen Varianten moderner Energiepolitik ist sie die wirksamste und wirtschaft
lichste. Durch sie entstehen Beschäftigung und Wachstum im Inland, weniger Importabhängigkeit, eine bessere Energieversorgung sowie Sicherheit und positive technische Innovationen. Energieeffizienz muss daher auch in der Förderung den gleichen Stellenwert wie die erneuerbaren Energien haben, ohne dadurch den Strompreis für die Verbraucher weiter zu erhöhen. Dabei haben anreizorientierte Förderinstrumente Vorrang vor staatlichen Vorgaben und/oder Eingriffen. Sämtliche Gebäude im Landeseigentum müssen ständig daraufhin überprüft werden. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind daher essenzielle Kernpunkte eines Gesamtkonzepts. An einem Konzept mangelt es dem vorliegenden Antrag aber deutlich. Daher kann die CDU-Fraktion ihm auch nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Und täglich grüßt das Murmeltier“ – bei jeder Sitzung, bei der es um die Castoren geht! Obwohl das wenig mit den Kompetenzen der Landesgesetzgebung zu tun hat, werden hier immer wieder dieselben Themen zur Sprache gebracht. Das macht es nicht besser;
denn welches Ergebnis hätte ein Beschluss, wie Sie ihn hier fassen wollen? Kein Ergebnis!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Antrag hat aber ein Positives. Er zeigt abermals Ihr fragwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat
und Ihr Verständnis von wenig verantwortungsvollem Handeln. Politik muss die Folgen ihres Han
delns mit in den Blick nehmen. Das tun Sie nicht. Sie haben beim Haushalt heute schon gezeigt, dass Sie Kurzzeithandeln wollen. Das tun Sie auch mit Ihrem jetzt in Rede stehenden Antrag. Mit diesem Antrag manifestieren Sie lediglich Ihr zweifelhaftes Rechtsstaatsverständnis.
Die Bundesregierung hat erstmals ein umfassendes Energiekonzept vorgelegt, mit dem sie eine effiziente, klimaverträgliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung verwirklichen will, die es weltweit so bisher in keinem Industrieland gibt. Das ist neu und bislang noch nie da gewesen.
Das nenne ich verantwortungsvolles Handeln, weil klare langfristige Ziele formuliert sind – etwa ein Anteil von 80 % erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung ebenso wie die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduzierung des Energieverbrauchs. So macht man das!
Im Energieland Nummer eins, in NordrheinWestfalen, wird Energiepolitik aber nach rein ideologischen Gesichtspunkten durchgeführt. Sie wollen „Castortransporte aus Ahaus auch 2011 verhindern“, wie es in der Überschrift Ihres Antrags heißt. Sie wollen aber auch keine Transporte nach Gorleben. Sie wollen überhaupt keine Transporte.
Das ist verantwortungslos. Mit dieser Haltung schaffen Sie faktisch ein Endlager in Ahaus. Das erklären Sie bitte einmal den Menschen! Wenn Ahaus gleichsam wie ein Nest vollläuft, muss irgendwann auch ein Abtransport erfolgen. Das Nest muss auch einmal geleert werden.
Genauso führen Sie die Debatte um Castortransporte. Jeder weiß, dass die Transporte auch unter einer rot-grünen Regierung durchgeführt wurden. Sie gehörten nämlich schon zur Politik unter den Herren Schröder und Trittin. Damals waren es aber noch gute Transporte. Jetzt ist das anscheinend anders.
Sie von Grün, Rot und Dunkelrot wollen eine verantwortungslose Politik betreiben, was man den Menschen mitteilen muss. Sie haben das Thema „Castor“ zu einem parteipolitischen Kampfthema erkoren. Damit stellen Sie die Parteiinteressen vor die Interessen der Menschen und die Interessen des Landes. Das ist reiner Populismus. Die Transporte sind die Folge der Atomkraft der vergangenen Jahrzehnte, die vor allem unter alten Bundesregierungen von Helmut Schmidt eingeführt wurde. Bei der Frage, wohin der Atommüll soll, verschließen Sie die Augen und wollen mit nichts etwas zu tun haben, obwohl Sie wissen, dass sich der Müll nicht einfach in Luft auflösen wird.
Die Bundesregierung verschließt sich diesem Thema nicht. Sie macht die Arbeit, die Rot und Grün hätten machen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kernenergie ist in Deutschland eine Brückentechnologie.
Sie wird in absehbarer Zeit auslaufen. Man muss sie nicht befürworten, kommt aber schlecht daran vorbei, dass sie seit 40 Jahren betrieben wird. Handelt man verantwortungsbewusst, muss man sich auch Gedanken darüber machen, wohin die Abfälle kommen sollen, wie sie behandelt werden sollen und wie sie vor allem sicher gelagert werden sollen.
Diese Aufgabe kann man nicht einfach nachfolgenden Generationen hinterlassen. Das wäre verantwortungslos.
Diese Bundesregierung steht wie alle Vorgängerregierungen zu ihrer Verpflichtung, die angefallenen radioaktiven Abfälle zu entsorgen.
Zur Erinnerung: Die Bezirksregierung Münster hat im November 2009 die Genehmigung erteilt, zwischenzulagern. Die Aufbewahrung ist auf zehn Jahre befristet. Danach erlischt die Genehmigung.
Rot-Grün hat 2001 das Atomenergie-Aus beschlossen, ohne die Endlagerfrage zu lösen. Damit sind fast zehn Jahre verloren gegangen.
Die Bundesregierung wird das jetzt mit ihrem Energiekonzept korrigieren. Wir wollen regenerative Energien und brauchen noch eine Weile die Atomenergie als Brückentechnologie, um den Umstieg zu finanzieren und Versorgungssicherheit zu schaffen. Daran führt nach heutigem Stand kein Weg vorbei. Alternativ können Sie ja einmal an Stammtischen über zu hohe Energiepreise diskutieren. Ich tue das gerne.
Im Koalitionsvertrag von Rot-Grün heißt es:
„Wir wollen Atomtransporte vermeiden, … Aus diesen Gründen wird die Landesregierung ihre Möglichkeiten nutzen, dass kein weiterer Atommüll ins Brennelementezwischenlager Ahaus verbracht werden muss.“
Dann müssten Sie also dem Antrag der Linken zustimmen. Allerdings unterstützen Sie in Ihrem Koalitionsvertrag gleichermaßen eine Verlängerung der derzeitigen Zwischenlagerung. Dann könnten Sie ihn wiederum ablehnen. Bei einer Verlängerung spricht aber vieles für weitere Transporte. Oder wollen Sie ein Endlager schaffen? Da bin ich auf Ihre Ausführungen gespannt.
Die vertraglich vereinbarte Lieferung der Elemente nach Russland muss auch durchgeführt werden. Russland muss seinen Müll grundsätzlich nun einmal wieder zurücknehmen. Die vom Transport berührten Bundesländer wurden zu Fragen der Sicherung am Genehmigungsverfahren beteiligt und haben keine Bedenken geltend gemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, reden Sie einmal mit den Menschen beispielsweise an einem Stammtisch über diesen Antrag!
Dann erhalten Sie weniger Stammtischparolen als vielmehr eine realistische Einschätzung und merken, dass der Antrag der Linksfraktion an der Realität vorbeigeht.
Woher haben Sie die Erkenntnis, dass die Seehäfen Hamburg und Bremen für Transporte nicht zur Verfügung stehen? Es handelt sich allenfalls um Willensbekundungen. Die Länder werden nach dem Atomgesetz beteiligt und können sich äußern.
Die Linksfraktion verlangt ferner eine Veröffentlichung der Transporttermine und der Routen, auf denen der Transport erfolgen soll.
Ich komme gleich zum Schluss. – Das wollen Sie doch nur für Aufrufe zum Schottern und ähnliche Rechtsverstöße nutzen.
Die Linksfraktion will außerdem, dass die Kosten der Sicherung der Transporte durch die Beförderer übernommen werden. Nun, die Kosten der Beförderung übernehmen diese. Kosten der Sicherung können dem Veranlasser übertragen werden. Da bin ich bei Ihnen. Veranlasser sind zum Beispiel Sie von der Linksfraktion mit Ihren rechtswidrigen Aufrufen zum Schottern und Ihrem denkwürdigen Rechtsstaatsverständnis.
Ich komme zum Schluss. – Mit Ihrem Antrag schaffen Sie in Ahaus ein Endlager. Ihr Antrag ist fern der Realität, Volksverdummung und geht an der Problemlösung völlig vorbei. Sie haben keine Konzepte, sondern betreiben allein Polemik. Sie stehlen sich aus jeder Verantwortung – genauso wie Ihr faktischer Koalitionspartner Rot-Grün. Diesen Antrag muss man ablehnen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich komme ich gerne schnell herbeigelaufen bei so einem wichtigen Thema.
TOP 6 heißt: „Stabilitätssicherung des europäischen Finanzmarktes – Pluralität deutscher Sicherungssysteme erhalten“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass in diesem Saal die meisten jedenfalls überzeugte Europäer sind und auch gerne für die Sache streiten. Manchmal kann man jedoch bei der Umsetzung mancher europäischer Vorgaben ein wenig ins Zweifeln kommen.
Wenn man sich diese Richtlinie anguckt, die ein Institutssicherungssystem gesetzlicher Art einführen soll, dann kann man in der Tat Zweifel haben. Denn davon können erhebliche Auswirkungen auf das Bankensystem der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten sein.
Die EU-Richtlinie will ein einheitliches Einlagensicherungssystem schaffen. Das ist dem Grundgedanken nach richtig und konsequent. Denn das Wichtigste im Bankenbereich, im Finanzbereich ist das Vertrauen, das die Sparerinnen und Sparer und die Anleger haben können.
Dabei besteht aber auch manches Mal die Gefahr, wie wir hier sehen, dass man bewährte Strukturen gefährdet. In der Bundesrepublik Deutschland sind wir sehr gut mit dem bewährten Dreisäulenmodell gefahren, das aus den Privatbanken, den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken besteht.
Damit ist untrennbar auch das eigene Einlagensicherungssystem verbunden, das die eigenen Institutsgruppen auch unterhalten. Gerade in der schwersten Bankenkrise, die wir gerade erlebt haben, hat sich dieses System auch besonders bewährt. Denn anders als zum Beispiel in der JuliKrise 1931, als ein Run auf die Banken stattfand, haben die Bürger hier Vertrauen gehabt, haben ihre Anlagen belassen und damit Liquiditätsengpässe bei den Banken verhindert.
Statt das erfolgreiche deutsche Modell auch vielleicht in andere Länder auszudehnen, würde es durch die Richtlinie, wenn sie denn so beschlossen würde, beschnitten.
Denn erstens müssten die deutschen Institute in ein paralleles System einzahlen, was natürlich auch mit höheren Kosten verbunden wäre, obwohl sie bereits ein funktionierendes, ein gutes System haben, das sich maßgeblich bewährt hat.
Zweitens würde unser hohes Schutzsystem, das wir durch die institutseigenen Sicherungssysteme haben, auf ein niedriges Niveau abgesenkt. Das ist nicht akzeptabel.
Man könnte natürlich auch den Verdacht hegen, dass die Europäische Union es wieder einmal auf den öffentlichen Bankensektor abgesehen hat wie 2001 bei den Themen „Anstaltslast“ und „Gewährträgerhaftung“. Das wollen wir aber vielleicht hier nicht unterstellen.
Ich wiederhole: Das Grundanliegen, das die Europäische Union trägt, ist richtig. Es ist wichtig, dass viele Standards gesetzt werden und dass das Vertrauen in die Banken, in die Anlagen gestärkt wird.
Aber Harmonisierung darf nicht zu einer Verringerung des Anlegerschutzes führen und das Wettbewerbsgleichgewicht beeinträchtigen. Mit ihrer Richtlinie schießt die Europäische Union über das Ziel hinaus und verletzt möglicherweise auch das Subsidiaritätsprinzip. Denn das besagt, dass man dort, wo man die Sachen am besten lösen kann, sie auch lösen soll. Die EU soll nur dort Gesetze erlassen, wo die Mitgliedstaaten dieses Ziel nicht erreichen können.
Besser wäre es gewesen, Mindeststandards zu setzen, damit wenigstens ein Mindestschutzniveau über die Europäische Union verteilt stattfindet, und sich eher nach oben zu orientieren statt nach unten.
Gut ist sicher, dass bei der Insolvenz eines Kreditinstituts ein einheitliches Schutzniveau als Mindeststandard angestrebt wird. Besser ist jedoch das deutsche System, bei dem der Anleger direkt und unbegrenzt Schutz erfährt. Denn wenn das gewährleistet ist, kommt es erst gar nicht zu solchen Bankeninsolvenzen, weil eben die Gelder so nicht abgezogen werden.
Völlig inakzeptabel ist aber die Obergrenze, die eingeführt werden soll, die Höchstgrenze von
100.000 €. Das wäre ein Absenken des Schutzniveaus so, wie wir es in Deutschland nicht kennen. Das ist völlig inakzeptabel.
Es bestehen Forderungen, und zwar erstens die Befreiung der Institutssicherungssysteme von der Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem, sofern es in den Mitgliedstaaten bessere Sicherungssysteme gibt.
Zweitens. Freiwillige Einlagensicherungen sollen erhalten bleiben und vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden.
Und vor allem drittens: Es dürfen keine Obergrenzen mit einer maximalen Deckungssumme – wie hier vorgesehen von 100.000 € – eingeführt werden. Denn warum sollen bessere Schutzsysteme untersagt werden? Das macht keinen Sinn. Das würde bedeuten, dass die in Deutschland bestehenden Sicherungssysteme das von ihnen gewährte Schutzniveau nach unten anpassen müssten.
Unsere bestehenden Schutzsysteme – unabhängig davon, ob instituts- oder einlagensichernd – sehen de facto einen Einlagenschutz in unbegrenzter Höhe vor. Die freiwilligen Einlagensicherungssysteme und andere zusätzliche Garantiezusagen für Kundeneinlagen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, wirken stabilisierend und haben das auch in der Krise getan. Ein Run auf die Banken – ich sprach es eben an – wie im Juli 1931 wurde damit verhindert. Insofern wäre eine Begrenzung auch kontraproduktiv.
Zusätzlich muss man noch den Blick auf die Kosten lenken. Denn wenn deutsche Banken gezwungen würden, in beide Systeme einzutreten, hätten die Verbraucher das Nachsehen. Denn die Kosten würden mit Sicherheit weitergegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir benötigen keine maximale Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme. Wir brauchen maximalen Anlegerschutz der Kunden.
Europa muss Rücksicht auf gewachsene Strukturen der Mitgliedstaaten nehmen. Dabei hat sich Deutschland in der Finanzkrise bisher sehr gut geschlagen und diese auch gut überstanden. Das lag im Wesentlichen auch an den Einlagensicherungssystemen, vor allem an einem Klima des Vertrauens, das die Bundesregierung unter Angela Merkel 2008 und danach in der Krise befördert hat.
Für dieses erfolgreiche Modell müssen wir kämpfen und Aufklärungsarbeit in Brüssel leisten. Lassen Sie uns die Botschaft nach Brüssel senden, dass wir überzeugte Europäer sind, unsere bewährten Eigenheiten aber nicht über Bord werfen wollen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich durfte hier an dieser Stelle zuletzt zum Bürokratieabbau reden. Mit Blick auf den Antrag der Linksfraktion habe ich den Eindruck, ich soll zum Bürokratieaufbau sprechen.
Wenn das noch nicht schlimm genug wäre, sollte man sich vergegenwärtigen, dass es sich um ein wenig praktikables und wenig effizientes Werk handelt, was da geplant ist. Sollte das aber auch noch nicht abschrecken, bitte ich doch, zumindest den Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zu richten,
der sich ausführlich mit dem Tariftreue- und Vergaberecht, nämlich dem von Niedersachsen, befasst hat – und zwar in der Rechtssache Rüffert. Immerhin haben Sie das in Ihrem Antrag ausgeführt. Ich frage mich indes, ob Sie es auch verinnerlicht haben. – Ich glaube, nein. Der Arbeitnehmerschutz ist nämlich im Übrigen viel zu wichtig, um ihn allein der Linksfraktion zu überlassen.
Im Einzelnen: Warum hat sich seinerzeit der schwarz-gelbe Gesetzgeber im Jahre 2006 dazu entschlossen, das im Dezember 2002 eingeführte Tariftreuegesetz wieder abzuschaffen? – Der damalige Gesetzgeber hat etwas ganz Einfaches und Selbstverständliches getan: Er hat einfach geschaut und überprüft, wie sich die damalige Regelung aus dem Jahr 2002 bewährt hat und festgestellt, dass dabei ein außerordentlich bescheidenes Ergebnis herausgekommen ist.
Das Tariftreuegesetz konnte seinen Zweck nicht erfüllen. Es hieß: Belastungen für Bieter und betroffene öffentliche Auftraggeber auf der einen Sei
te stehen Umsetzungsdefizite, insbesondere im Bereich von Kalkulationsüberprüfungen und Kontrollen, auf der anderen Seite gegenüber. Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag und Wirtschaft kritisierten dieses ehemalige Gesetz heftig. Aber selbst wenn der Hinweis auf die Verbände und Wirtschaft nicht Beachtung findet, bleibt doch schlicht, dass sich diese Regelung einfach nicht bewährt hatte.
Man könnte natürlich Kontrolldefizite durch eine Intensivierung und den Ausbau von Kontrollen ausgleichen, wenn man denn wollte. Will man das? – Ich glaube, nein. Will man mehr Bürokratie? – Ich glaube, wir sollten alles daransetzen, Bürokratie abzubauen, statt sie weiter zu erhöhen.
Ein Praxisproblem war – und wird es auch weiter bleiben – etwa die Auswahl der richtigen Tarifverträge, wenn am Ort beispielsweise mehrere Tarifverträge einschlägig sind. Selbst die Landesregierung, die, wie wir gerade hörten, in ihrem Koalitionsvertrag ein Tariftreuegesetz vorsieht, sagt, sie werde
„in Abstimmung mit den Kommunen ein neues EU-konformes Tariftreuegesetz entwickeln, das weder bei den Kommunen noch in den Unternehmen zu bürokratischen Durchführungs
hemmnissen führt.“
Ich bin, wie viele andere hier auch, gespannt, wie das klappen soll. Aber das bewerten wir dann, wenn das Gesetz oder ein Entwurf kommen wird.
Der Antrag der Linken entspricht demnach nicht einmal den Vorstellungen der Landesregierung. Über die Aussage der Düsseldorfer Regierungspräsidentin Lütkes anlässlich des Herbstempfangs der Handwerkskammer Düsseldorf vor Kurzem, bei der sie die Ziele der Landesregierung formulierte, bekommt man doch eine Vorahnung, worauf man sich einstellen muss. Zitat: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes uns seiner Behörden sollen die Möglichkeiten genutzt werden, stärker auf ökologische und soziale Kriterien sowie GenderAspekte zu achten.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist der bürokratische Aufwand viel zu hoch, und er wird immer erweitert, auch im Antrag der Linken, über Nachweise und Weiteres – das ist kaum mehr zu leisten. Es mögen ja teilweise hehre Ziele dabei sein, die mit sogenannten vergabefremden Kriterien beabsichtigt sind. Das Vergaberecht ist jedoch das falsche Mittel für all diese Ziele.
Nach seiner Abschaffung wurde das alte Tariftreuegesetz nicht einmal vermisst. Das sollte schließlich auch zu denken geben. Man sollte jetzt kein Bürokratiemonster schaffen. Allein die im Antrag der Fraktion Die Linke aufgeführten Mindestanforderungen gliedern sich in sieben Punkte mit jeweils zahl
reichen weiteren Unterpunkten. Es hagelt nur so von Nachweisen, Kontrollen und Sanktionen, und weil das alleine noch nicht reicht, werden gleich zahlreiche weitere soziale Kriterien angefügt. Man würde sicher die Vergaberechtsliteratur um unendlich viele Rechtsstreitigkeiten erweitern. Die beabsichtigten Zwecke vorrangig sozialer und ökologischer Art würde man indes verfehlen.
Dabei hat der Europäische Gerichtshof im April 2008 klare Aussagen getroffen. Danach ist die Bestimmung aus Niedersachsen, wonach öffentliche Bauleistungen nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen, nicht mit der europäischen Entsenderichtlinie vereinbar und kollidiert mit der Dienstleistungsfreiheit der europäischen Gemeinschaftsverträge.
Der EuGH sieht auch keine Rechtfertigung durch das Ziel des Arbeitnehmerschutzes, etwa wenn die festgelegten Lohnsätze oder Schutzziele nur für einen Teil der Leistung gelten, zum Beispiel weil die Vorschriften nur bei öffentlichen Aufträgen anwendbar sind und nicht bei privaten, und weil Tarifverträge beispielsweise nicht allgemeinverbindlich erklärt wurden. Das Schutzbedürfnis wäre aber in allen Fällen gleich.
Man kann bei den hier aufgezeigten Mindestanforderungen, die der Antrag der Linken vorsieht, förmlich mit Blick auf das Europarecht spüren, dass einer solchen gesetzlichen Regelung die Rechtswidrigkeit auf die Stirn geschrieben steht. Hinzu treten bei solchen Regelungen immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken gerade mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit. Möglich ist die Allgemeinverbindlicherklärung und, sofern überhaupt gewollt, die Möglichkeit eines Mindestlohns.
Rechtsdogmatisch halte ich es zudem für außerordentlich problematisch, verschiedene Rechtsmaterien mit anderen Bereichen zu sehr zu befrachten. So unterschiedliche Materien wie das Vergaberecht und das kollektive Arbeitsrecht, vielleicht auch noch das Umweltrecht, können nicht mal eben miteinander verknüpft werden. Hierbei geht Rechtsklarheit verloren.
Mein Fazit: Probleme auf der einen Seite und kaum Erfolge auf der anderen Seite mit Tariftreueregelungen, absehbare unpraktikable Regelungen und Aufbau eines Bürokratiemonsters lassen nur eine Lösung zu: Diesen Antrag muss man ablehnen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man spät redet, hat man den Nachteil, dass schon vieles gesagt ist,
aber gleichermaßen den Vorteil, dass man ein Zwischenfazit ziehen kann.
Mein Zwischenfazit, und ich glaube, das von vielen Anwesenden, lautet: Ihr Antrag von Rot und Grün ist ein reiner Showantrag, der anderes zum Gegenstand hat, aber nicht das, was inhaltlich notwendig ist.
Worum geht es Ihnen bei diesem Antrag? Es ist eben schon angeklungen: Sie haben allein das Ziel, unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Bundesumweltminister, unseren neuen Landesvorsitzenden, Dr. Norbert, Röttgen, anzugreifen. Ihnen geht es nicht um die Inhalte, sondern allein darum, die Bundesregierung zu attackieren. Das ist ein Thema, für das das Land nicht zuständig ist.
Warum versuchen Sie es nicht einmal anders? Sagen Sie doch einmal „Danke“ an Norbert Röttgen, „vielen Dank“ dafür, dass er ein allumfassendes Energiekonzept vorgelegt hat,
das erstmalig alle Punkte der Energiepolitik aufgreift, dass alle Punkte mit sich bringt, dass klar zum Ziel formuliert hat, dass es 80 % an erneuerbaren Energien geben soll und dass wir den Weg gestalten wollen, wie wir dorthin kommen und eine gute und vernünftige Energiepolitik für Deutschland machen können. Daran denken Sie nicht. Darüber diskutieren Sie nicht. Sie könnten auch sagen: Wir beteiligen uns an dieser Debatte.
Wir haben klare Ziele formuliert, die Bundesregierung hat klare Ziele formuliert. Sie dagegen haben
nichts formuliert. Sie hatten die Chance, unter Rot und Grün ein solches Konzept vorzulegen. Das haben Sie nicht getan und sind heute – das kann ich verstehen – sauer, so eines nicht zu haben. Stattdessen wollen Sie allein ein Thema thematisieren, nämlich die Atompolitik der Bundesregierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot, Grün und Dunkelrot, ich nenne das reinen Populismus. Das ist keine inhaltliche Diskussion. Daher sollten Sie sich eher den inhaltlichen Diskussionen zuwenden. Populistisch auch deswegen, weil auch unter Rot und Grün Castortransporte stattgefunden haben. Da waren es gute Transporte – das klang bei der Kollegin eben an –, da waren es keine schlechten Transporte. Aktuell konnten wir in „Berlin direkt“ sehen, dass Frau Roth im Jahr 2001 sehr gereizt reagiert hat, dass Demonstranten sie als Verräterin und anderes beschimpft haben. Da war sie nicht bereit, Journalisten zur Verfügung zu stehen, im Gegensatz zu heute. Heute ist sie als Erste dabei, sich zu äußern, ist gut gelaunt, singend und lachend, wie es eben von Lutz Lienenkämper zitiert wurde. Ich nenne das: Fähnchen im Wind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot und Grün, im Jahr 2001 haben Sie einen Sicherheitsdeal in Bezug auf den Atomausstieg abgeschlossen, übrigens – das sei in dem Zusammenhang auch einmal erwähnt – ohne Beteiligung des Bundesrates. Ich halte das nicht für verantwortungsvoll, ganz im Gegenteil. Sie haben dabei mit den Sicherheitsinteressen des Landes gespielt.
Verantwortungsbewusst dagegen ist es, sich Gedanken darüber zu machen, wo der Atommüll gelagert werden muss. Den Atommüll gibt es bereits seit 40 Jahren. Übrigens sind Atomkraftwerke hauptsächlich oder fast ausschließlich unter Helmut Schmidt initiiert worden. Von daher muss man sich verantwortungsbewusst auch darüber Gedanken machen, wohin mit diesem Müll, und kann nicht die Augen einfach davor verschließen, wie es damit weitergeht.
Warum haben Sie heute nicht die Chance genutzt, sich einmal klar von gewaltvollen Demonstrationen zu distanzieren? – Sie könnten sich auch solidarisch, wie der Kollege Rickfelder eben erklärt hat, mit den Polizistinnen und Polizisten, die einen tollen Einsatz geleistet haben, erklären.
Niemand hat etwas gegen friedliche Demonstrationen. Unsere Verfassung sieht zu Recht dieses wichtige Menschenrecht und Grundrecht in unserem Land vor.
Aber gegen Schottern und anderes haben wir schon etwas und sollten auch etwas haben.
Herr Sagel. – Die Linkspartei hat wieder einmal ihr Verhältnis zum Rechtsstaat und zur Gewalt offenkundig dargetan. Das wird auch dadurch nicht besser, wenn Sie immer zwischenrufen. Sie haben ganz klar zum Schottern aufgerufen. Das sind nicht nur, wie es in dem Flyer heißt, Verstöße gegen das Zivilrecht, sondern das sind auch ganz klare Verstöße gegen das Strafrecht, und so etwas muss geahndet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihre Politik, von Rot, Grün und Dunkelrot, ist ohne Verantwortung. Die Bundesregierung handelt mit ihrer Politik verantwortungsbewusst und im Interesse der Menschen dieses Landes. Und das ist auch gut so. Sie wollen allein Parteipolitik machen und nehmen das zum Anlass, hier zu Themen zu streiten, weil Sie sonst keine anderen haben. Schauen Sie sich die Tagesordnung an. Sie sehen dort kaum Anträge oder Gesetzentwürfe. Stattdessen müssen wir hier Bundesthemen diskutieren und uns Gedanken darüber machen. Ich nenne das reines Ablenkungsmanöver und nichts anderes. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Weil es so schön ist, über diesen Tagesordnungspunkt noch einmal zu sprechen, werden wir das natürlich tun.
Vielleicht eine kleine Vorbemerkung: Dass wir hier fast ausschließlich Bundesthemen und internationale Themen besprechen, entspricht nicht unbedingt den Gesetzgebungskompetenzen, die das Grundgesetz uns als Land gibt. Es wäre schön, wenn wir auf der Tagesordnung wieder mehr Landesthemen hätten und uns ganz konkret um Landesprobleme kümmern würden und nicht nur um Bundesprobleme.
Aber sei’s drum! – Politik sollte nach dem Prinzip „Verantwortung“ handeln. Danach sollte die Politik vor allen Dingen auch die Folgen ihres Handelns mit in den Blick nehmen.
Wenn ich die Debatte um Castor- und andere Transporte heute höre, dann kommen mir hinsichtlich der rot-grünen Politik arge Zweifel. Ich stimme meinen Vorrednern ja zu, dass man möglichst wenige Transporte haben und dass diese effektiv durchgeführt werden sollten. Aber wenn sie nun einmal anstehen, dann muss man sie wohl auch durchführen. Das hat die rot-grüne Bundesregierung nicht anders gemacht. Das haben bisher alle Regierungen so gemacht.
Die Bundesregierung hat erstmals ein umfassendes Energiekonzept auf den Weg gebracht, das das Ziel hat, die effizienteste, klimaverträglichste und wettbewerbsfähigste Energiepolitik zu verwirklichen, und das in einem Industrieland wie Deutschland. Dafür gebührt vor allem Bundesumweltminister Norbert Röttgen, unserem neuen CDU-Landesvorsitzenden, den Sie ja jetzt ständig in den Blick nehmen, besonders großer Respekt.
Verantwortungsvolles Handeln ist es nämlich, klare Ziele zu formulieren, klar zu sagen, dass wir eines Tages einen Anteil von 80 % an erneuerbaren Energien haben werden. Wir werden alles dafür tun, dass diese Ziele auch erreicht werden. Sie sind herzlich eingeladen, an dieser Diskussion teilzunehmen. Wir wollen die Energieeffizienz steigern, den Energieverbrauch reduzieren. Das ist Handeln für die Zukunft, das ist verantwortungsvolles Handeln.
Sie hatten die Chance, eigene Konzepte vorzulegen. Das haben Sie nicht getan. Das werden Sie möglicherweise auch nicht tun. Norbert Röttgen und die Bundesregierung haben das jedenfalls mit Bravour getan.
Gerne.
Lieber Hans-Christian, wenn Du mich schon nach den Konzepten der Bundesregierung fragst: So umfassend und
schwierig das auch ist, das alles hier gleichermaßen zu erläutern, glaube ich aber doch, dass Norbert Röttgen wenigstens ergebnisoffen zum Beispiel Gorleben untersucht und Lösungen anstrebt. Es ist besser, jedenfalls jetzt zu handeln und zu untersuchen, statt ein Moratorium von zehn Jahren zu verkünden und zehn Jahre die Augen zu verschließen und nichts zu tun, so wie es seinerzeit, 2001, von Rot-Grün beschlossen wurde.
Aus Ihrer Sicht von Rot und Grün gibt es offensichtlich gute und schlechte Castortransporte. In der rotgrünen Zeit sind sie auch durchgeführt worden. Ich glaube, Herr Schröder und Herr Trittin haben damals andere Positionen vertreten als heute. Bei Herrn Schröder als Energielobbyist weiß man es nicht so ganz genau, aber bei Herrn Trittin ist das definitiv der Fall.
Sie haben verantwortungslos gehandelt. Sie von Rot-Grün haben die Castortransporte zu einem parteipolitischen Thema erkoren, mobilisieren Wähler und hoffen damit Stimmung zu machen. Herr Gabriel gibt sich dabei als Grüner – übrigens als schlechter Grüner, das darf man auch einmal bemerken; das Original ist dann doch noch etwas besser als die schlechte Kopie. Sie machen Stimmung und schüren Ängste bei den Menschen, und das alles, weil es den Interessen Ihrer Parteien dient.
Aber unterschätzen Sie nicht die Menschen in diesem Land! Sie wissen sehr wohl zu unterscheiden, was populär und was allein populistisch ist.
Die Transporte sind die Folge der Atomkraftwerke der vergangenen Jahrzehnte. Davor kann man die Augen nicht verschließen. Vor allem Helmut
Schmidt hat die Atomkraftwerke initiiert. Sie wollen nicht nur eine parteipolitische Mobilisierung, Sie verschließen auch die Augen vor den Folgen, und das in Sonderheit bei dem Thema Sicherheit. Das haben Sie bei Ihrem Sicherheitsdeal 2001 bemerkenswert unter Beweis gestellt. Sie haben einen Atomkompromiss geschlossen, Nachrüstungen
blieben auf der Strecke. Das war Ihr Preis für den Ausstieg aus der Atomindustrie.
Bei der Frage „Wohin mit dem Atommüll?“ verschließen Sie die Augen. Jetzt werden auch noch russische Transporte mit in den Blick genommen. Das ist vielleicht ganz gut, dass wir das diskutieren – wir können ja demnächst alle internationalen Themen auch hier diskutieren.
Ich glaube, dass die Menschen nicht wollen, dass Atommüll bzw. Atommaterial, das letztlich aus Russland oder der ehemaligen Sowjetunion kam, bei uns gelagert wird. Wir stehen zu der Verantwortung für den Müll, der hier entstanden ist, und die Russen sollen gerne auch ihren Müll zurücknehmen.
Die Bundesregierung macht in vielen Dingen jetzt die Arbeit, die Rot-Grün liegengelassen hat. Sie hatten einen Atomausstieg beschlossen – ohne Bundesratsbeteiligung im Übrigen – und wesentliche Fragen nicht gelöst. Damals hat sich die Bundesregierung nicht gekümmert, sodass anstehende Fragen und Probleme von anderen gelöst werden müssen. Herr Röttgen prüft das – das finde ich gut – ergebnisoffen zu der Frage des Standortes Gorleben, und wir werden ja sehen, was dabei herauskommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kernenergie in Deutschland ist eine Brückentechnologie. Sie wird in absehbarer Zeit auslaufen. Man muss sie nicht befürworten, aber man kann schlecht daran vorbei, dass sie seit 40 Jahren betrieben wird. Handelt man verantwortungsbewusst, dann muss man sich auch Gedanken machen, was mit den Abfällen geschieht. Diese Aufgabe kann man nicht einfach auf nachfolgende Generationen überführen. Das wäre verantwortungslos. Diese Bundesregierung steht wie alle Vorgängerregierungen zu ihrer Verpflichtung, die angefallenen radioaktiven Abfälle zu entsorgen.
Weil es so schön ist, noch einmal ein Zitat von Herrn Trittin. Ich glaube, es fiel hier auch schon. Er sagte 2001: „Gegen diese Transporte sollten Grüne in keiner Form sitzend, stehend, singend, tanzend demonstrieren.“ – Oder, auch nicht schlecht: „Diejenigen, die durch ihre Aktionen auf den Gleisen dazu beigetragen haben, dass die Castorbehälter einen
Tag später als geplant angekommen sind, haben für sich in Anspruch genommen, sie seien nicht gewalttätig. Es ist aber völlig eindeutig, dass sich diese Menschen rechtswidrig verhalten und Rechtsbruch begangen haben. Das wissen sie auch. Daran kann es keine Zweifel geben.“ – So Herr Trittin. Ich denke, das könnte er auch heute noch einmal eindeutig bekräftigen.
Auch Frau Roth – das haben wir in „Berlin direkt“ gesehen – ist heute glücklicher als noch im Jahre 2001. Jetzt kann sie auf einmal wieder demonstrieren. Damals war sie eher gereizt und ging Fragen von Journalisten und Demonstranten aus dem Wege. – Warum gab es damals diese und weitere Äußerungen? Das ist auch klar: Sie waren in der Bundesregierung. Da sehen die Dinge, in Sonderheit für die Grünen, wohl etwas anders aus als heute. Ich nenne das „Fähnchen im Wind“.
Wir sind bei unseren Positionen geblieben. – Wenn ich dann heutige Äußerungen höre, die weder ein alternatives Energiekonzept nennen, oder auch einige, die sich nicht eindeutig von Gewalt distanzieren – wir haben ja heute von Herrn Sagel in bemerkenswerter Weise gehört, dass auch die Linkspartei zu dem sogenannten Schottern aufruft – , dann nenne ich die heute initiierte Debatte Heuchelei. Die Linkspartei zeigt erneut ihr Verständnis von Rechtsstaat und ihr Verhältnis dazu.
Wenn man sich das Zitat von Herrn Sagel von heute Morgen anhört, den Hintern müsse man auf die Gleise setzen, dann kann man nur fragen: Wollen Sie das eigentlich auch dann tun, wenn Materialien wieder aus Gorleben herausgefahren werden? Da bin ich einmal gespannt, wie Sie sich dann verhalten.
Es ist durchsichtig, dass Rot-Rot-Grün den erfolgreichen Bundesumweltminister, der erstmalig ein hervorragendes und umfassendes Konzept vorgelegt hat, attackieren will. Er ist ja auch unser neuer Landes-CDU-Chef. Das werden wir jetzt wahrscheinlich in jeder Debatte erleben; vielleicht ist es bei den Kollegen der FDP auch nicht anders, wenn sie ihren neuen Vorsitzenden haben. Wir freuen uns schon darauf. – Das ist nicht verantwortungsvoll. Sie haben keine Konzepte, sondern allein Polemik. – Herzlichen Dank.