Josef Rickfelder

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Herr Minister, noch eine ganz kurze Frage: Sie haben eben mehrfach den Begriff „Hinweis“ an die Behörden benutzt. Hat dieser „Hinweis“ den Charakter eines Erlasses?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Antrag spricht sich die Fraktion Die Linke gegen das Instrument der Abschiebehaft aus und fordert, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufzuheben. Bis dahin soll – so der Wille der Linken – auf das Instrument der Abschiebehaft verzichtet werden.
In diesem Zusammenhang stellen sich aus meiner Sicht zwei Fragen. Erstens. Brauchen wir die Vorbereitungs- und Abschiebehaft? Zweitens. Wie wird die Abschiebehaft gestaltet?
Zur Notwendigkeit der Abschiebehaft könnte man, machte man es sich einfach, auf das Gesetz verweisen. Gemäß § 62 des Aufenthaltsgesetzes kann nur der nachvollziehbar Ausreisepflichtige, der sich seiner Abschiebung entzieht, nicht freiwillig ausreist oder sich der Abschiebung entziehen will, durch
richterlichen Beschluss in Abschiebehaft genommen werden.
Dabei ist sowohl der Vorbehalt der richterlichen Entscheidung über die freiheitsentziehende Maßnahme als auch der dem Betroffenen zustehende Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde gewährleistet.
Macht der Betroffene dabei glaubhaft, dass er sich der Abschiebung nicht entziehen will und dass er freiwillig ausreisen will, so ist er nicht in Abschiebehaft zu nehmen – und wird auch nicht in Abschiebehaft genommen. Das ist wohl die Mindestvoraussetzung, deren Einhaltung man verlangen kann.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einem Verfahren im Jahr 1994 keinerlei Anlass gesehen, an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift zu zweifeln.
Wer nun wie die Antragsteller etwas anderes fordert, der muss die Frage beantworten, ob wir wirklich ohnmächtig mit ansehen sollen, dass Ausländer nach illegaler Einreise – übrigens eine Straftat – untertauchen und sich auf unabsehbare Zeit illegal in Deutschland aufhalten.
Dies ist nach Ansicht der CDU weder unserem Staat noch seinen Bürgern zuzumuten. Erst recht ist es nicht den ausländischen Mitbürgern zuzumuten, die sich in Deutschland legal aufhalten und unsere Gesetze respektieren.
Kommen wir nun zu den Haftbedingungen. In Ihrem Antrag behaupten Sie, dass Versorgung und Betreuung von Menschen in Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen regelmäßig im Zentrum der Kritik gewesen seien. Was Sie da behaupten, lässt sich jedoch durch nichts nachweisen und entspricht auch nicht den Tatsachen.
Auch die Anhörung hat dafür keinerlei Indizien ergeben. Im Gegenteil: So erklärte der Leiter der NRW-Abschiebehaftanstalt in Büren:
Die durchschnittliche Verweildauer eines Abschiebehäftlings in der JVA beträgt derzeit 39 Tage. Die Häftlinge erhalten drei Mahlzeiten täglich, wobei auf religiöse Speiseangebote, nationale Essgewohnheiten oder Vegetarier Rücksicht genommen wird. Das vielfältige Freizeitangebot reicht von Kraftsport über Sprachkurse, Werken und Töpfern bis hin zum kreativen Basteln. Den Insassen stehen mehrere Sporträume bzw. -felder, eine komplette Freizeitabteilung sowie eine Bücherei mit über 4.000 Büchern in 21 Sprachen zur Verfügung. Außerdem sind die Hafträume mit Fernsehgeräten inklusive Satellitenempfang ausgestattet.
Die in Ihrem Antrag suggerierten Zustände, meine Damen und Herren von der Linken, gehen total an der Realität vorbei.
Zugleich sind sie eine Beleidigung – das möchte ich ausdrücklich betonen – für die hervorragende Arbeit
der Vollzugsbeamten, Seelsorger, Pfleger, Ärzte und Sozialarbeiter in der JVA Büren.
Bei diesen Fakten fragt man sich wirklich: Wo liegt eigentlich Ihr Problem? Die Zahlen, die Fakten sprechen für sich und damit eindeutig gegen die bösartigen Unterstellungen in Ihrem Antrag.
Abschiebehaft hat eindeutig keinen Strafcharakter. Sie dient allein der Sicherung der Abschiebung, wenn kein milderes Mittel Erfolg verspricht. Sie ist ein legitimes Mittel unseres Rechtsstaates. Aber – so meine Erfahrung – mit dem Rechtsstaat haben Sie ja sowieso Ihre Probleme.
Es wäre sicherlich vernünftig gewesen, wenn Sie, meine Damen und Herren von der Linken, diesen überflüssigen Antrag gleich nach der Sachverständigenanhörung zurückgezogen hätten. Da Sie dazu aber offensichtlich nicht in der Lage sind, werden wir Ihren Antrag heute hier im Plenum aus der Welt schaffen und ihn als CDU-Fraktion ablehnen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ganz kurz ein Wort vorweg sagen, Frau Präsidentin, weil Sie gerade präsidieren. Es ist mir sehr wichtig, persönlich zum Ausdruck zu bringen, wie sehr ich Ihre Äußerungen zum Versorgungswerk heute Morgen geschätzt habe. Sie waren notwendig und deutlich. Dafür persönlich meinen herzlichen Dank.
Das Thema „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ hat uns hier im Landtag leider schon viel zu häufig beschäftigen müssen. Schöner wäre es gewesen, wenn wir uns darüber nicht hätten unterhalten müssen, weil den Beamten in unserem Land der gebührende Anstand und Respekt gewährt worden wäre.
Meine Damen und Herren, ich möchte daran erinnern: Schon im letzten Jahr mussten wir uns anlässlich des Castortransports in Gorleben mit diesem Thema beschäftigen. Damals wurden von den Linken hier im Landtag per Flugblatt sogar zum Schottern aufgerufen.
In diesem Jahr erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei – ich zitiere –: Der Hass und die Gewalt, die meinen Kolleginnen und Kollegen von einzelnen autonomen Gruppen entgegenschlug, waren ohne Beispiel.
Wie im letzten Jahr, so war ich auch in diesem Jahr vor Ort und habe mich informiert. Ich habe gesehen, wie Polizisten aus NRW untergebracht waren. Ich habe gesehen, wie sie versorgt wurden und um wie viel die Versorgung in diesem Jahr besser sichergestellt wurde. Und ich habe gesehen, wie Menschen friedlich gegen Atomenergie demonstriert haben.
Meine Damen und Herren, ich habe allerdings auch Golfbälle gesehen, die mit Nägeln und Schrauben gespickt waren und gegen Polizisten geworfen wurden. Ich habe Videoaufnahmen gesehen, wie Autonome gegen Polizisten und Pferde vorgegangen sind, Molotowcocktails geworfen haben, Leuchtspurmunition und Feuerwerkskörper benutzt haben. Letztere werden mittlerweile sogar mit Scherben und Steinen gefüllt – und das immer häufiger –, um die Verletzungswirkungen bei den Beamten zu erhöhen.
Die Steinwürfe von Gewalttätern werden mittlerweile wie selbstverständlich ausgeführt und sind fast schon Normalität geworden. Diese Entwicklung ist äußert besorgniserregend.
Wenn sich Polizisten vor diesen gesetzwidrigen Angriffen schützen wollen und sich zur Wehr setzen, müssen sie sich noch von der Vorsitzenden der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Frau Claudia Roth, mit Worten wie „völlig überzogene Reaktion“ titulieren oder ihr Handeln als „Anschlag auf die Demokratie“ beschimpfen lassen.
Das sagt Frau Roth in Richtung der Polizisten, nicht der Autonomen, deren Ziel es auch bei dieser Gelegenheit war, möglichst viele Polizisten ins Krankenhaus zu bringen. Das geht so nicht, meine Damen und Herren. Dazu müssen wir deutlich Stellung nehmen.
Ich habe beobachtet, wie umsichtig und verantwortungsvoll die Polizei in Gorleben agiert hat. Sie verdient großes Lob für ihre professionelle Arbeit.
Ich will nicht die Demonstranten, die vom Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen und gegen Atomenergie demonstrieren, thematisieren. Ich will deutlich auf diejenigen hinweisen, die diese Anlässe immer wieder dazu nutzen, um rechtswidrig Gewalt auszuüben.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Der Ausstieg aus der Kernenergie ist beschlossen, die Frage
nach dem Ort der Endlagerung aber so offen wie noch nie. Ich kann sehr gut verstehen, dass Menschen friedlich demonstrieren, nicht aber, dass sie Gleise besetzen, Gleise mit technischen Sperren blockieren, Straßen blockieren. Ich glaube, hier sollte diesen Menschen noch einmal deutlich der politische Ist-Zustand ins Bewusstsein gerückt werden.
Ich frage Sie: Ist es auch vonseiten der Politik notwendig, die Stimmung so aufzuheizen, das der Einsatz von 20.000 Polizisten notwendig wird? – Richtig ist doch, dass wir vertraglich zur Rücknahme verpflichtet sind. Hier setzen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nur das durch, was demokratisch entschieden und anschließend in Verträgen unterschrieben wurde.
Ist es richtig, dass von bestimmten Politikern Polizisten in die Rolle von Verbrechern gedrängt werden sollen? Meine Damen und Herren, daran und an den Gewaltausbrüchen haben alle diejenigen Anteil, die so taten und so tun, als richte sich hier eine Art zivilen Ungehorsams und das Recht auf Demonstrationsfreiheit gegen eine Quasi-Diktatur der grausamen Atom-Lobby.
Und das sage ich auch im Hinblick auf künftige Transporte, die der deutsche Staat, vertraglich gebunden, zum Beispiel 2014 aus Sellafield zurücknehmen muss: Wo bleibt die Verantwortlichkeit der Politiker?
Bei unseren Polizeibeamtinnen und -beamten erleben wir immer wieder, wie verantwortlich sie arbeiten. Viele Politiker sollten sich daran ein Beispiel nehmen.
Wir als CDU-Fraktion bedanken uns ausdrücklich bei unseren Polizeibeamten. Wir werden sie auch in Zukunft vor unberechtigten Angriffen aus der Politik, aber auch von Autonomen – kommen sie nun aus der rechten oder linken Ecke – in Schutz nehmen. Darauf können sie sich verlassen.
Meine Damen und Herren, setzen Sie mit uns ein klares Signal gegen Gewalt. Setzen Sie ein Signal für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten. Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe lange überlegt, ob ich mich mit diesem Antrag überhaupt auseinandersetzen soll und ob er es überhaupt wert ist, dazu eine Rede zu halten.
Wie Sie sehen, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich Ihnen gern meine persönliche und die Haltung meiner Fraktion erklären möchte. Ich kann aber wohl getrost darauf verzichten, hier Ihre Haltung zu kommentieren. So ideologisch vernebelt, wie Sie sind, können Sie unseren Argumenten wahrscheinlich doch nicht folgen. Wahrscheinlich werden Sie das auch nicht wollen.
Worum geht es aus unserer Sicht in Ihrem Antrag? – Sie wollen, dass sich der Landtag gegen alle Transporte radioaktiver Stoffe, insbesondere, wenn das Gebiet von Nordrhein-Westfalen berührt wird, ausspricht.
Sie wollen, dass der Landtag die Bürgerinnen und Bürger auffordert, sich vielfach und kreativ an den Protesten zu beteiligen und gegen die Transporte zu demonstrieren.
Weiterhin fordern Sie die Landesregierung zu verschiedenen Handlungen auf, auf die ich gleich im Einzelnen noch zu sprechen kommen werde.
Herr Aggelidis, Sie haben gerade gefordert, dass keine Endlagerung stattfinden, dass man verzichten und Gorleben nicht weiter untersuchen solle. Ich frage Sie: Wohin wollen Sie mit dem Müll, der bis heute entstanden ist? Wollen sie ihn herumliegen lassen, oder was wollen Sie damit tun?
Das ist natürlich eine tolle Antwort. – Meine Damen und Herren von den Linken, ich möchte gerne von Ihnen wissen, was Sie damit meinen, auf alle Transporte radioaktiver Stoffe zu verzichten. Was ist mit den radioaktiven Stoffen aus Krankenhäusern? Sollen sie zukünftig dort endgelagert werden?
Was ist mit radioaktiven Stoffen aus Forschungseinrichtungen wie den Universitäten? Sollen sie dort endgelagert werden?
Wenn Sie nur einen Moment über die Forderungen in Ihrem Antrag nachdenken würden, sollten Ihnen die Unsinnigkeiten auffallen, die Sie dort formuliert haben.
Zum zweiten Punkt Ihres Antrags. Verschlüsselt fordern Sie genau wie vor einem Jahr zu Straftaten auf. Sie nennen zwar nicht mehr den Begriff „Schottern“, aber dafür müssen nun friedliche Sitzblockaden herhalten. Ihre „friedlichen Sitzblockaden“ kennen wir.
Zu ihrer Friedlichkeit und Gewaltfreiheit möchte ich gern aus der „taz“ vom April dieses Jahres zitieren: „Linksradikale Gruppen wollen auch den diesjährigen Castortransporten mit einer ‚Schotter‘-Kampagne entgegentreten.“
An einer anderen Stelle heißt es: Mit der Aktion „Castor Schottern 2.0“ wolle man „den Widerstand gegen die Atommülltransporte im Wendland radikalisieren“.
Wiederum eine andere Stelle lautet: In einer Erklärung der interventionistischen Linken im Internet heißt es „etwa unverhohlen, ‚insbesondere die Pufferfunktion, die vor allem durch Abgeordnete der Linkspartei NRW geleistet wurde‘, sei eine essenzielle Unterstützung für den Erfolg der Widerstandsaktion gewesen.“
Herr Aggelidis, ich glaube kaum, dass Sie und Ihr Handeln besser als mit den Formulierungen im genannten Bericht in der „taz“ zu entlarven sind.
Zum dritten Punkt Ihres Antrags. Sie fordern die Landesregierung auf, deutlich zu machen, „dass aus polizeilicher Sicht die störungsfreie Abwicklung des Transportes … nicht mehr hinreichend gewährleistet“ sei.
Sagen Sie einmal: Wie schizophren sind Sie eigentlich? Im zweiten Punkt fordern Sie zu Straftaten auf, und im dritten Punkt soll die Landesregierung erklären, dass die Sicherheit durch die Polizei nicht mehr gewährleistet werden könne?
Weiterhin fordern Sie die Landesregierung auf, einen „Plan zur Abwicklung aller atomaren Anlagen in Nordrhein-Westfalen vorzulegen.“ Erklären Sie uns bitte, was Sie damit meinen. Nordrhein-Westfalen verfügt nicht über Atomkraftwerke.
Oder dürfen zukünftig keine medizinischen oder wissenschaftlichen Nutzungen von radioaktiven Stoffen mehr stattfinden? Sollen Menschen lieber an Krankheiten sterben, weil erforderliche Bestrahlungen nicht mehr möglich sind?
Ich glaube, Ihr Antrag erfüllt auf der einen Seite Ihren Wunsch, sich mit dem demokratischen Rechtsstaat anzulegen. Auf der anderen Seite ist er so weltfremd, dass Sie lieber kranke Menschen sterben lassen.
Nein, danke. Er hatte Zeit zu reden. Ich möchte gern fertig werden.
Meine Damen und Herren von den Linken, Sie sollten genauso gut wissen wie wir,
dass die Castortransporte, wie sie jetzt wieder nach Gorleben stattfinden müssen
hören Sie doch zu. –, Notwendigkeiten aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen zur Rücknahme unseres nach Frankreich gelieferten radioaktiven Materials darstellen. Der Ausstieg aus der Energieerzeugung mittels Atomkraft ist beschlossene Sache, und zwar im Konsens aller demokratischen Parteien.
Mit Ihrer utopischen Forderung nach einem Komplettausstieg bis zum Jahr 2014 sind Sie verantwortlich für unsoziale Strompreise und für mangelhafte Versorgungssicherheit.
Die CDU wird diesen rechtlich äußerst bedenklichen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Sie alle sind trotz des tollen Wetters zu dieser Zeit mit mir einig: Der Sommer war nicht ganz so prickelnd. Trotzdem hat es eine Menge Probleme mit sogenannten Szenetreffs, an denen Herumhängen, Saufen und Grölen angesagt war, teilweise bis tief in die Nacht, gegeben. Die Anwohner, die regelmäßig durch den Lärm um ihre Nachtruhe gebracht wurden, bedanken sich für solche Zustände.
Aber nicht nur Lärm, nein, auch öffentliches Urinieren, Vermüllen der Treffpunkte, zerschlagene Glasflaschen, Ordnungsstörungen en masse, leider auch allzu oft Straftaten wie Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte sind und waren die Folge. Am Ende durfte die Stadtreinigung am nächsten Morgen alles aufräumen.
Meine Damen und Herren, das ist kein Einzelfall, kein Problem einer einzelnen Stadt, nein, in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen – in Dortmund, Münster, Wuppertal, Aachen und Köln, um nur einige Beispiele zu nennen – gibt und gab es diese Probleme. Meine Damen und Herren, da kann verantwortliche Politik nicht wegsehen. Wir können es nicht tatenlos hinnehmen, wenn sich kein normaler Mensch mehr an einen solchen Ort trauen darf, weil er dort von Betrunkenen und laut grölenden Menschen belästigt wird.
Es kann auch nicht richtig sein, dass die Polizei oder Ordnungsdienste regelmäßig in Zugstärken anrücken müssen, um der Lage Herr zu werden. Es ist doch Tatsache, dass die Leute in enthemmtem Zustand nicht mehr bereit sind, polizeilichen Anordnungen Folge zu leisten.
Wir benötigen, um solchen Problemen Herr zu werden, eine verantwortliche Politik. Die richtige Adresse wäre zunächst die Kommunalpolitik. Diese stößt jedoch ohne rechtliche Grundlagen schnell an ihre Grenzen. Meine Damen und Herren, viele von Ihnen sind auch kommunalpolitisch tätig. Bisher haben alle niedrigschwelligen Kataloge, die ausprobiert wurden, nichts genutzt. Deswegen fordert die CDU-Landtagsfraktion eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes in NRW.
Der vorliegende Gesetzentwurf zum OBG NRW sieht die Einführung eines neuen § 27a vor. Dadurch soll den Ordnungsbehörden der Kommunen die Ermächtigung an die Hand gegeben werden, mittels ordnungsbehördlicher Verordnung den Verzehr von Alkohol an bestimmten Brennpunkten zu bestimmten Zeiten zu verbieten. Das ist der entscheidende Punkt. Wir wollen den Kommunen, die eine Regelung für ihren Bereich treffen wollen, eine entsprechende gesetzliche Möglichkeit schaffen.
Hintergrund für den Gesetzentwurf der CDULandtagsfraktion sind die genannten mehrfachen Beschwerden in vielen Städten in NRW. Ich wiederhole auch gerne, dass die geschilderten Probleme nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Bundesländern auftreten. Allen Städten ist gleich, dass hauptsächlich das Verhalten von alkoholisierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ursächlich für das beschriebene Problem ist.
Vor diesem Hintergrund hat zum Beispiel die CDUFraktion in Baden-Württemberg einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht. Er befindet sich derzeit in der Beratung. Interessant ist in dem Zusammenhang, dass der stellvertretende Ministerpräsident Nils Schmid, Mitglied der SPD-Fraktion, ausdrücklich für die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage geworben hat.
An dieser Stelle möchte ich nochmals deutlich darauf hinweisen, dass sich die CDU nicht für ein flächendeckendes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ausspricht. Nein, es geht um bestimmte Szenetreffs, also Brennpunkte, die zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Tagen, wie zum Beispiel an Wochenenden oder Abenden vor Feiertagen, von dem Alkoholverbot betroffen sind.
Ein weiterer Punkt sind die Kosten. Ordnungsamt und Polizei müssen verstärkt die Orte kontrollieren, die Stadtreinigung muss regelmäßig die Szenetreffs von liegengelassenem Müll säubern. Dies
kostet viel Geld, das wir an anderer Stelle viel besser ausgeben könnten.
Mit diesem Gesetzentwurf geht es nicht darum – das möchte ich gerne noch einmal deutlich machen –, die Bürger Nordrhein-Westfalens in ihrer Freiheit einzuschränken, ihnen den Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zu untersagen. Es geht vielmehr darum – Sie dürfen vielleicht auch sagen: nur –, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit die Verantwortlichen in den Kommunen die Möglichkeit haben, den Anwohnern wieder ein Gefühl der Sicherheit zu bieten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens würden es Ihnen danken, wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich komme schon ein wenig ins Schmunzeln, wenn ich mir Ihre Aufgeregtheit zum Steuerabkommen der Bundesregierung mit der Schweiz anhören muss. Bei uns in Westfalen würde man sagen – Sie haben gerade auch Vergleiche gebraucht –: Da redet mal wieder einer über ungelegte Eier.
Um es deutlich zu sagen: Ich hatte keine Not, meine Rede zu schreiben. Denn was ist wirklich das Problem? Da hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Finanzminister, der sich lieber mit bundespolitischen Themen befasst, anstatt das zu tun, was seine erste Aufgabe ist, nämlich sich um verfassungsgemäße Haushalte zu kümmern.
Was haben wir auf diesem Gebiet bisher von Ihnen erlebt? – Einen Nachtragshaushalt, der vom Verfassungsgericht gekippt worden ist, einen Haushalt, gegen den eine Klage beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist, weil er auch nicht verfassungsgemäß ist, und als Krönung legen Sie lieber erst gar keine Haushalte mehr vor und berufen sich dann auf die Sommerpause.
Es ist offensichtlich viel einfacher, andere zu kritisieren, als selbst mit gutem Beispiel voranzugehen und sich um seine eigenen Dinge zu kümmern.
Ich persönlich freue mich, dass es nach mehr als zehn Jahren lautstarker Kritik dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble endlich gelungen ist, nicht nur lautstark wie seine Vorgänger den Sachverhalt zu kritisieren, sondern ein Abkommen auf die Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Anleger in der Schweiz zu schließen.
Jetzt haben wir eine Regelung, die sicherstellt, dass auch dort Kapitalvermögen besteuert werden kann und die Einnahmen dem deutschen Staat zufließen.
Ich hätte mir gewünscht – Herr Minister, hören Sie bitte zu –, dass die Amtsvorgänger von Wolfgang Schäuble, besonders Herr Steinbrück, nicht nur lautstark nach der Kavallerie gerufen hätten, sondern stattdessen selbst tätig geworden wären und ein Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen hätten. Herr Steinbrück hätte dann auch das von Ihnen jetzt so vehement geforderte bessere Ergebnis erzielen und aushandeln können.
So wie sich die Haltung Ihrer Fraktion derzeit darstellt, sind Sie es, die eine Patenschaft für die Steuerhinterziehung übernehmen. Diejenigen, die derzeit noch keine Steuern zahlen, sollten doch so schnell wie möglich zu Steuerzahlungen gezwungen werden, und zwar für die Vergangenheit und auch für die Zukunft.
Diese Schirmherrschaft für die Steuerhinterziehung seitens der SPD und von Ihnen, Herr Minister, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Sehr geehrter Herr Minister, für Nordrhein-Westfalen stellen sich doch ganz andere Fragen: Warum sind wir in der Bundesrepublik das einzige Land, das sich noch nicht zu einer Schuldenbremse bekannt hat? Selbst Spanien hat eine vergleichbare Regelung in die Verfassung aufgenommen.
Warum legen Sie uns nicht endlich einen Landeshaushalt vor? Stattdessen schwadronieren Sie in den Medien umher und teilen Ihre Absicht mit, das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat verhindern zu wollen.
Erläutern Sie uns doch einmal, wie Sie die vielen kritischen Anmerkungen, die Sie machen, umsetzen wollen. Wollen Sie etwa mit Ihrem Parteikollegen Steinbrück als Kavallerist in die Schweiz einreiten und dem schweizerischen Staat diktieren, was er zu tun hat?
Ich glaube, es würde bei Ihnen besser passen, wenn Sie als Karnevalist nach Köln reiten. Das wäre bei Ihnen eher von Erfolg gekrönt.
Ich erinnere gern noch einmal an das Jahr 2004, als die SPD unter ihrem Finanzminister Eichel eine generelle Amnestiemöglichkeit für Steuersünder geschaffen hat. Vielleicht sollten Sie sich daran erinnern: Die jetzt so vehement geforderte Verhinderung von Steuerhinterziehungen beim unterzeichneten Abkommen war sozusagen ein Eigentor, wurden doch die Steuerhinterzieher bei Ihrem damaligen Abkommen viel großzügiger behandelt.
Der damaligen Brücke der Steuerehrlichkeit war im Übrigen auch kein wirklicher Erfolg beschieden. Bis heute sind statt der geschätzten zweistelligen Milliardensumme – ich glaube, es waren 25 Milliarden € – gerade 1,4 Milliarden € aus der Amnestie in die Staatskassen geflossen.
Das jetzt mit der Schweiz unterzeichnete Abkommen ist erstens viel restriktiver als die damalige Amnestie, und zweitens sieht es schon mit dem Inkrafttreten eine Garantiezahlung der Schweizer Banken in Höhe von 2 Milliarden Franken vor.
Außerdem stellt das jetzt erzielte Verhandlungsergebnis die Interessenlager beider Staaten zufrieden. Auf der einen Seite wird der in der Schweiz geltende Schutz der Privatsphäre – wir reden hier von einem souveränen Staat; ich denke, das sollte man nicht vergessen – der Bankkunden garantiert, auf der anderen Seite werden die deutschen Interessen zur Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleistet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wüsste wirklich gerne, welche Absichten Sie mit der hier vorgetragenen Absicht, im Bundesrat gegen den Vertragsentwurf zu stimmen, verfolgen. Fakt ist doch, dass der unterzeichnete Vertrag nicht mehr zu verhandeln ist. Er müsste in den Rundordner geworfen und völlig neu ausgehandelt werden.
Erneut würden Wochen und Monate, wenn nicht sogar Jahre vergehen, bis ein Ergebnis vorliegt.
Bis dahin kämen die Steuerhinterzieher erst einmal ungeschoren davon. Das kann doch nicht wirklich Ihr Ziel sein, Herr Link.
Lassen Sie mich zum Ende meiner Rede noch einen Appell an Sie, Herr Minister, richten. Wir, die CDU-Fraktion, würden uns freuen, wenn Sie sich mit der gleichen Intensität um die finanzpolitischen Belange des Landes Nordrhein-Westfalen kümmern würden,
mit der Sie jetzt auf bundepolitischer Ebene Herrn Schäuble Konkurrenz machen wollen. NRW hat Ihren vollen Einsatz verdient. Oder mit anderen Worten, westfälisch ausgedrückt: Fassen Sie sich bitte an Ihre eigene Nase! – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Gäste auf den Tribünen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Polizeibeamten hat erheblich zugenommen. Laut Bericht des Innenministeriums vom 11. Juli 2011 wurden im letzten Jahr 1.734 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte während ihres Einsatzes verletzt, davon 13 Polizisten schwer.
Allein vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist dieser Antrag der Linken, den wir heute vorgelegt bekommen haben, für mich schon sehr schwer zu verstehen. Es grenzt an Naivität, zu glauben, man könne gewalttätige Demonstranten oder randalierende Hooligans nur mit Worten beruhigen. Meist eskaliert die Gewalt aus verschiedenen Gründen. Alkohol, Drogen und Gruppenzwang verstärken das zusätzlich.
Aussagen, wie sie in Ihrem Antrag zu lesen sind, Frau Conrads, zeigen Inkompetenz in der Sache und zugleich eine Förderung des rechtsfreien Raums.
Vermehrt ist festzustellen, dass diese gewalttätigen Gruppen die Autorität des Staates
sowie die Werte und Normen unserer Gesellschaft nicht anerkennen und sich respektlos und mit hohem Maß an Aggressivität an Aktionen gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten beteiligen.
Eines darf nicht vergessen werden, und darüber sollten sie mal nachdenken: Der Einsatz von Pfef
ferspray geschieht nicht unbegründet und unangekündigt. Seit dem 1. September 2000 sind Reizstoffsprühgeräte mit Pfefferspray als Einsatzmittel der Polizei in NRW erlaubt. Sie haben die alten Geräte CN und CS abgelöst.
Bedenken Sie: Das RSG ist neben dem Wasserwerfer das einzige Distanzeinsatzmittel, das die Polizei hat. Außerdem ist das RSG ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Gegensatz zu den Waffen Schlagstock und Pistole. Bei Handgemengen kann und kommt es immer wieder zu Verletzungen von Polizeibeamten. Der Einsatz des Schlagstockes kommt in diesen Fällen sehr schnell an seine Grenzen, und zwar auch rechtlich.
Die erforderliche Anwendung von Körperkraft stellt zudem ein Problem für die steigende Zahl der Polizeibeamtinnen dar. Aber wir wollen doch eigentlich alle nicht nur Polizeibeamte, sondern auch Polizeibeamtinnen. Selbst gut ausgebildete Frauen stoßen bezogen auf ihre Körperkraft oft an ihre Grenzen.
Deswegen war und ist es richtig, das RSG als Distanzwaffe einzuführen und einzusetzen. Mittlerweile ist der Einsatz des RSG die am häufigsten angewandte Methode zur Selbstverteidigung im Polizeieinsatz. Sie sollten jetzt mal genau aufpassen: Auf der anderen Seite ist in den letzten Jahren ein stetiger Rückgang des Schusswaffeneinsatzes zu verzeichnen. Ich denke, das sollten wir alle in diesem Parlament begrüßen.
Das Pfefferspray – das RSG 3 – besteht aus einem natürlichen Extrakt verschiedener Pflanzen wie zum Beispiel Chilipfeffer. Es ist richtig, dass es auch künstliche Extrakte gibt; diese finden in NordrheinWestfalen aber keine Anwendung. Das Pfefferspray zeigt eine deutlich höhere Wirksamkeit bei einem erheblich geringeren Risiko für gesundheitliche Schäden der Betroffenen: seien es Personen, die festgenommen werden sollen, die sich in eine Auseinandersetzung hineinbegeben haben, oder seien es Polizeibeamte, bei denen es ebenfalls zu Verletzungen kommen kann.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gewalt gegenüber Polizeibeamten müssen diese eine gute Ausbildung und besonders eine gute Ausstattung erhalten, um sich selber schützen zu können. Neben Angriffen und Drohungen gegen Polizeibeamte stehen massiver Widerstand und Beleidigung auf der Tagesordnung.
Frau Conrads und Herr Atalan, Sie waren doch in der Sitzung des Innenausschusses dabei, als das Lagebild „Gewalt gegen Polizeibeamte“ vorgestellt wurde. Haben Sie da nicht zugehört? Wir können und wollen nicht tolerieren, dass Polizeibeamte beim Ausüben ihres Berufes verletzt werden.
Unter der Voraussetzung der richtigen Anwendung ist das RSG ein Einsatzmittel, das große Wirkung
hat. Mit dem RSG kann ein Täter schnell handlungsunfähig gemacht werden, gefährliche Kampfhandlungen und der Einsatz der Schusswaffe können vermieden werden.
Unser Ziel ist es, dass durch eine gute Ausbildung und durch einen verantwortungsvollen Einsatz der polizeilichen Einsatzmittel die Verletzungen auf beiden Seiten – ich betone ganz ausdrücklich: auf beiden Seiten – auf ein Minimum reduziert werden. Gleichzeitig müssen allerdings Gesellschaft und Politik die Arbeit der Polizeibeamten respektieren und schätzen. Nur mit guter Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern kann der bestmögliche Schutz gegeben sein.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich zu Beginn noch einmal deutlich sagen: Das KiBiz, das Schwarz-Gelb auf den Weg gebracht hat, ist ein gutes Gesetz.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, das finanzielle Desaster ist Ihrer Landesregierung vom Landesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben worden. Der Nachtragshaushalt 2010 ist verfassungswidrig.
Diese Feststellung wurde dann noch einmal durch den Bericht des Landesrechnungshofs Vorlage 15/581 zum Haushalt 2011 untermauert. Der Landesrechnungshof bemängelt das U3-Bewilligungsverfahren. Bereits im Dezember 2010 hat der Landesrechnungshof Mängel festgestellt und diese dem zuständigen Ministerium mitgeteilt. Die Ministerin
hat sich mit dieser Feststellung offensichtlich überhaupt nicht beschäftigt. Stattdessen hat sie landauf, landab auf angebliche Bauruinen und Härtefälle beim Ausbau der Kinderbetreuung hingewiesen.
Laut Bericht des Landesrechnungshofes hätten von den 150 Millionen €, die der Nachtragshaushalt vorsah, 100 Millionen € gar nicht veranschlagt werden dürfen, da die Empfänger die Mittel im Haushaltsjahr 2010 gar nicht benötigt hätten. „Hört, hört!“ kann man da nur sagen. Für 2011 empfiehlt der Landesrechnungshof der Landesregierung, einen angemessenen Teil der Haushaltsmittel für den investiven U3-Ausbau mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Ein zweiter Punkt: Was lösen Sie mit der Elternbeitragsfreiheit aus? Wie kommen die Auswirkungen dieser Beitragsfreiheit – Einnahmeausfälle – bei den Kommunen an? Wie haben Sie das berechnet? Im Gesetz finde ich dazu nichts. Von Ihnen heißt es dazu, dass Sie das ausgleichen. Aber gleichen Sie auch die fehlenden 19 % der Einnahmen aus, die über Elternbeiträge zu erzielen wären? Sind Sie so konsequent, dass Sie es gesetzlich noch klarstellen, dass den Kommunen genau dieser Anteil erstattet wird? An dieser Stelle bleibt das Gesetz wie in vielen anderen Bereichen unkonkret. Ich halte es für intransparent und handwerklich nicht zielführend.
Überdies ist die Beitragsfreiheit als solche insgesamt zu hinterfragen. Auch wenn sie durchaus wünschenswert erscheint, gilt es, zumindest so lange, wie die finanziellen Mittel begrenzt sind, andere Prioritäten zu setzen. Qualität sollte Vorrang haben. Denn eine Gratiskita ist erst dann eine gute Kita, wenn die Qualität stimmt.
Die Landesregierung verschweigt bis heute, wie teuer die Umsetzung der Beitragsfreiheit wirklich sein wird.
Bevor wir über Beitragsfreiheit reden, meine Damen und Herren, sollten wir über einen bedarfsgerechten Ausbau des Kindergartenangebotes reden.
Wenn Sie sich mit den Bürgerinnen und Bürgern unterhalten, wenn Sie ab und zu mal fernsehen, dann werden Sie feststellen: Da ist das Problem. Es gibt viel zu wenige Plätze. Dafür sollten Sie Geld in die Hand nehmen. Auch an der Stelle kann man es nur einmal ausgeben.
Frau Ministerin, ich sehe, dass Sie da in der Verantwortung stehen. Ich kann mir aber noch nicht vorstellen, wie Sie mit diesem Gesetzentwurf Ihrer Verantwortung gerecht werden wollen. Besonders im Hinblick auf die zukünftigen Generationen – das möchte ich zum Schluss gerne noch mal sagen –, die durch Ihr Schuldenmachen immer stärker belastet werden, tun Sie nicht das, was für unser Land notwendig ist, damit wir auch in Zukunft wirtschaft
lich vorne sein können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Die CDU-Fraktion wird dem FDP-Antrag zustimmen.
Ihren Antrag, lieber Herr Engel, können wir im Beschlusstext sehr wohl unterstützen. Mit der Begründung haben wir allerdings unsere Schwierigkeiten.
Formulierungen in Ihrer Begründung wie „Verpflichtung“ oder „zwingend einzuhaltende“ Regeln können wir so nicht nachvollziehen. Ich werde im weiteren Verlauf meiner Rede deutlich machen, weswegen wir mit solchen Beschreibungen Schwierigkeiten haben. Andererseits sind wir ganz nahe bei Ihnen, wenn Sie zum Beispiel die Defizite der Landesregierung beschreiben. Hier besteht tatsächlich Nachholbedarf.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, leider mussten wir im letzten Sommer die Katastrophe von Duisburg erleben. In mehreren Sitzungen haben sich der Landtag und der Innenausschuss mit diesem Thema befasst. Bedauerlicherweise steht eine endgültige Aufklärung bis heute noch aus. Wir hoffen, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in naher Zukunft abgeschlossen werden. Damit wäre dann auch eine politische Bewertung des Fehlverhaltens der Verantwortlichen möglich. Das ist die eine traurige Seite.
Die andere Seite greift der FDP-Antrag nach unserem Verständnis auf. Dabei geht es um die Aussage des zuständigen Ministers schon am 17.08. nach der Kabinettsitzung. Ich zitiere an der Stelle aus dem entsprechenden Presseprotokoll: Was tut die Landesregierung, damit sich ein solches Unglück nicht wiederholt?
„Eltern müssen ihre Kinder ohne Angst zu Großveranstaltungen gehen lassen können. Jugendliche sollen unbeschwert feiern können. Sicherheit muss Vorrang vor kommerziellen Interessen haben.“
So hieß es bei Ihnen. Was aber müssen wir erleben? – Gut acht Monate nach der Aussage des Ministers passiert genau das: Offensichtlich kommerzielle Interessen haben wieder Vorrang vor Sicherheit. Das haben die Menschen in diesem Land nach zahlreichen Ankündigungen zu Konsequenzen nach dem Unglück von Duisburg nicht verdient. Nein, die erklärte Absicht der Landesregierung wägte die Menschen in Sicherheit. Die Landesregierung, so hieß es, würde alles in ihren Kräften Stehende tun, um ein solches Unglück nie wieder geschehen zu lassen.
Doch was macht der Minister? Er bekräftigt mit einem Erlass die bestehende Rechtslage und kündigt an, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Erst im Februar, einen Monat vor dem Unglück in Oberhausen, wurde dann diese Arbeitsgruppe eingesetzt, die dafür sorgen soll, dass zukünftige Großveranstaltungen sicherer werden. Erste Ergebnisse sollen uns erst im Sommer vorgelegt werden, ein Jahr nach Duisburg. – Ich meine: viel zu spät, Herr Minister!
In der letzten Sitzung des Innenausschusses wurde als fraktionsübergreifende Bewertung deutlich, dass die Veranstaltungen von Duisburg und Oberhausen in ihrer Konsequenz nicht vergleichbar sind. Es mangelt offensichtlich nicht an gesetzlichen Rege
lungen, sondern die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und dem jeweiligen Veranstalter ist zu verbessern. Es ergaben sich Fragen: Wie waren die Absprachen vor Ort? Wurden diese Absprachen eingehalten? Wie können wir sicherstellten, dass Kommunen entsprechende sicherheitsrelevante Probleme erkennen und sie für den Veranstalter deutlich machen?
Für meine Fraktion ergab sich aber auch die Schlussfolgerung – so hatte es der Minister schon im August beschrieben –: Sicherheit muss vor Kommerz gehen.
Seitens der Landesregierung fehlt es nach meinem Dafürhalten an entschlossenem Handeln, und es fehlen zeitgemäße Vorgaben, wie die entsprechenden Gesetze und Regeln beachtet werden müssen. Dabei darf dann aber das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Stattdessen ist veranstaltungs- und situationsangemessenes Handeln erforderlich. Starre Vorgaben, wie sie in der Begründung des FDP-Antrags gefordert werden, Herr Engel, sind nicht die Lösung. Das beste Beispiel dafür ist das Festmachen einer Großveranstaltung an der Besucher- und Teilnehmerzahl mit einer starren Größe von 5.000 Personen.
Angemessenes Reagieren und entsprechende Vorschriften sind hier gefragt. Dabei sind behördliche Auflagen und Kontrollen nicht starr an prognostizierten Besucherzahlen auszurichten, sondern es müssen Sicherheitskonzepte vorgelegt werden, die zwischen den einzelnen Veranstaltungen und von ihnen ausgehenden Gefährdungspotenzialen unterscheiden.
So kann nicht allein die Zahl der Besucher Maßstab für die Risikobewertung sein. Ort und Art der Veranstaltung müssen gleichwertig in die Abwägung einbezogen werden. Auch eine geringe Anzahl von Personen kann an einem entsprechenden Ort eine Großveranstaltung sein. So können 1.000 Personen hier im Landtag, hier im Plenarsaal, schon eine Großveranstaltung sein, mit entsprechenden Regeln, die beachtet werden müssen, damit nichts passiert.
Darüber hinaus – und das ist nach meiner Ansicht wichtig und ebenfalls zu berücksichtigen – darf das Ergebnis verbesserter Vorgaben nicht sein, dass unser kulturelles Brauchtum und die Art der Menschen in Nordrhein-Westfalen, ihre Traditionen zu pflegen und zu feiern, untergehen. Das gilt an dieser Stelle ganz besonders für das starke ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich. Auch zukünftig müssen Laternenumzüge, Prozessionen, Flohmärkte und andere Traditionsveranstaltungen wie Schützenfeste oder Karnevalsumzüge möglich sein.
Das ehrenamtliche Engagement darf nicht überfordert werden und am Ende darf nicht das Ergebnis
sein, dass die Traditionen in NRW zum Erliegen kommen.
Wichtig ist mir, dass die durch die mediale Vernetzung möglich gewordenen neuen, kurzfristigen und schnell zustande kommenden Massenveranstaltungen in den vorzulegenden Konzepten berücksichtigt werden.
Eile ist geboten, Herr Minister. Wir erwarten Ihre Vorschläge – wie heißt es juristisch formuliert? – ohne schuldhafte Verzögerung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Herr Stotko, Sie müssen sich noch einen Moment gedulden und
dürfen dann gerne noch einmal auf mich antworten; so lange will ich hier auch nicht sprechen.
Herr Minister, Sie haben hier sehr lang und ausführlich Sachstandsberichte abgegeben. Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie auf einen solchen Antrag hin ganz konkret geworden wären und gesagt hätten: Jawohl, ich bewege mich wie andere auch in dieser Gesellschaft. Ich weiß, es gibt mediale Veränderungen. Wir haben Flashmob-Veranstaltungen, wir haben andere Systeme bei jungen Leuten, andere Netzwerke über Handy, Smartphones und was weiß ich nicht alles. Auf diese Dinge wollen wir reagieren. Da bin ich konkret dabei, Ergebnisse dem Innenausschuss vorzulegen. – Das wäre etwas gewesen, was ich mir gewünscht hätte, und nicht wieder sehr ausführliche Sachstandsdarstellungen, die wir schon in der Vergangenheit gehört haben.
Herr Ott, ich möchte Ihnen deutlich mitgeben: Wir machen hier nicht in Populismus. Wir machen uns Sorge um junge Menschen,
die jetzt zum zweiten Male sehr stark betroffen waren.
Gott sei Dank hat es in Oberhausen keine Toten gegeben. Aber dieses Risiko ist vorhanden. Und wir haben die Verantwortung in diesem Landtag, für diese jungen Menschen etwas zu tun. Da geht es nicht um Populismus.
NRW rühmt sich sonst bei jeder Gelegenheit, in vielen Dingen Vorreiter zu sein, die wir in Deutschland geschaffen und auf den Weg gebracht haben. Warum können wir nicht an dieser Stelle auch Vorreiter sein?
Einen Satz möchte ich noch einmal betonen: Es geht aus meiner Sicht und aus Sicht der CDUFraktion an dieser Stelle darum: Sicherheit muss vor Kommerz stehen. Kommerz darf nicht die Hauptrolle spielen, wenn es darum geht, junge Menschen zusammenkommen zu lassen, die feiern wollen, die Spaß haben wollen.
Ich glaube, hinter diese Aussage können wir uns alle stellen. Herr Minister, an dieser Stelle fordere ich Sie gerne auf zu handeln, um für die jungen Menschen auf diesen neuartigen Veranstaltungen entsprechende Konzepte zu haben. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dieser Antrag erfindet das Rad nicht neu. Die Mehrheit der im Antrag niedergeschriebenen Forderungen wird in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt. Ein Gesetzentwurf für die Aufnahme von Genitalverstümmelung als eigenen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch liegt dem Bundestag bereits vor.
Wir haben heute die Möglichkeit, eine gewalttätige Person aus ihrer Wohnung zu verweisen und somit Täter und Opfer räumlich zu trennen, ohne dass Opfer das Feld räumen müssen. Stalking ist ein eigener Straftatbestand, und der Bundestag diskutiert die Einführung des Straftatbestandes der Zwangs
ehe. In diesem Falle sind es im Übrigen Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, die mauern.
Zurück zum Antrag! Ich möchte gerne einige Punkte ansprechen, die verdeutlichen, weshalb Ihr Aktionsplan in weiten Teilen an der Realität vorbeiagiert.
Sie formulieren in Ihrem Antrag, dass das Thema Gewalt im Geschlechterverhältnis differenzierter und gezielter anzugehen sei. Die im Antrag festgehaltenen Forderungen sind aber nicht geeignet, dieses Ziel so zu verfolgen, wie ich es für richtig halte. Das kann man schon an der Überschrift erkennen, denn Sie lassen einen ganz wichtigen Punkt völlig unter den Tisch fallen: Was ist mit den Jungen und den männlichen Jugendlichen? Die kommen bei Ihnen überhaupt nicht vor.
Jungen sind mittlerweile viel häufiger von Gewalt betroffen, als gemeinhin bekannt ist. Wenn Sie einmal in offener Atmosphäre mit Leuten sprechen, die im Bereich der freien Träger und der entsprechenden Beratungsstellen tätig sind, dann wüssten Sie, wie die Wirklichkeit aussieht, dann wüssten Sie auch, dass gerade junge Männer eine hohe Hemmschwelle haben, zuzugeben, dass sie Opfer sind. Hinzu kommt, dass diese Männer häufig Opfer psychischer Gewalt sind und Schwierigkeiten haben, sich selbst als Opfer erkennen.
Wenn Sie wirklich das Thema „Gewalt im Geschlechterverhältnis“ differenziert angehen wollten, dann würden Sie Jungen ebenso in den Fokus nehmen wie Mädchen, auch und gerade vor dem Hintergrund, dass es junge Männer sind, die Gewalt als Lösungsmöglichkeit ihrer Schwierigkeiten und Probleme, als letztes Mittel ihrer Hilflosigkeit für sich nutzen.
Zweitens. Ihr Antrag spricht von Prävention. Wenn Sie dann jedoch die einzelnen Punkte durchlesen, dann finden Sie dort nicht mehr sehr viel von Prävention. Da, wo es notwendig wäre, wirkliche Präventionspolitik zu betreiben, verweigern Sie sich. Wir haben ein funktionierendes Beratungssystem, das insbesondere auf Frauen und Mädchen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, zugeschnitten ist.
Nun wäre es an der Zeit, das Augenmerk auf männliche Opfer zu werfen und dafür zu sorgen, dass es bei ihnen weniger Opfer und mehr Hilfe gibt. Dafür war Ihnen der Antrag der CDU vom 2. November 2010 aber offensichtlich nicht geeignet. Er hatte im Übrigen im Blick, dass diejenigen, die Opfer geworden sind, mehr Hilfe bekommen.
Drittens. In der Plenardebatte am 11. März 2010 hat die damalige SPD-Abgeordnete Frau Helga Gießelmann vorgerechnet, dass im Durchschnitt 48 % der Mittel für die Frauenhäuser von den Kommunen getragen werden. Sie schlug vor – und das war Ihre Fraktionskollegin –, diese Mittel über das GFG den Kommunen zukommen zu lassen und dass das Land den Rest übernehmen sollte.
Sie fordern hier und heute in Ihrem Antrag eine auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser, der Frauennotrufe sowie der allgemeinen und spezialisierten Frauenberatungsstellen. Warum haben Sie das denn nicht im neuen GFG berücksichtigt, so wie es von Ihrer ehemaligen Kollegin vor einem Jahr vorgeschlagen wurde? Stattdessen legen Sie ein GFG vor, das Kommunen, in denen es ein gutes Opferberatungsnetz wie zum Beispiel in meiner Heimatkommune Münster gibt, zwingt, die finanziellen Mittel dafür noch einmal zusammenzustreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Schäffer, was mir vorhin persönlich besonders wehgetan hat – das sage ich als Mann auch deutlich –,
ist, dass Sie sagen: Gewalt gegen Frauen ist eine massive Menschenrechtsverletzung. Das ist zwar richtig, aber Sie sollten die Jungen und die Männer an dieser Stelle nicht vergessen. Auch das ist eine Menschenrechtsverletzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit will ich es für heute belassen. Wir werden im Ausschuss sicherlich die Gelegenheit haben, über die Zielführung und damit über die Sinnhaftigkeit Ihres Antrags zu diskutieren. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen: Die CDU-Landtagsfraktion steht uneingeschränkt zum Demonstrationsrecht in diesem unserem Land.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“, so der einschlägige Grundgesetzartikel 5. Allerdings, meine Damen und Herren von der Linkspartei, ist der nächste Satz im Grundgesetz für Sie ganz besonders interessant: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze.“ Im Klartext heißt das: friedliches Demonstrieren ja, aber ein entschiedenes Nein zur Gewalt. Das gilt auch für Aufrufe zur Gewalt.
Wenn, wie geschehen, Die Linke zum Schottern aufruft – Abgeordnete Ihrer Fraktion haben dies sogar unterstützt –, ist das für uns als CDULandtagsfraktion eine Straftat. Für uns ist die einschlägige Regelung des § 111 StGB sehr eindeutig formuliert.
Sehr geehrter Herr Minister Jäger, meine Fraktion und ich, wir hätten von Ihnen bei diesem Thema gern schon eher, nämlich in der Innenausschusssitzung, eine Distanzierung gehört.
Nein, das haben Sie nicht gesagt. Sie haben heute erstmalig erklärt, dass Sie sich an dieser Stelle distanzieren. Das schätzen wir. Allerdings hätte ich mir schon gewünscht, dass das ein wenig euphorischer und aus ganzem Herzen gekommen wäre.
Herr Minister, Sie haben hier gerade gesagt, Sie hielten es für eine tolle Leistung, dass die Polizeibeamten und -beamtinnen direkt nach ihrem Einsatz vier Tage dienstfrei hatten. Das mag bei den Leuten, die nicht viel von der Sache verstehen, gut ankommen. Aber ich kann Ihnen sagen: Man möchte gern dann dienstfrei nehmen, wenn man selber darüber bestimmen kann; über seine Einsätze kann man nämlich nicht bestimmen. Das hört sich also gut an, aber die Beamten – und die Beamtinnen natürlich auch – schätzen es viel mehr, wenn sie ihre Freizeit dann nehmen können, wenn sie sie auch haben wollen.
131 Polizisten wurden im Einsatz verletzt, und der Minister hat bis heute zu den Straftaten geschwiegen. So wünscht man sich meiner Ansicht nach keinen Vorgesetzten. Vielmehr hätte er sich sofort klar davon distanzieren können. In Ihrem Antrag differenzieren Sie sogar noch zwischen Polizisten aus NRW und aus anderen Ländern und der Bundespolizei.
Meine Damen und Herren der Grünen und der SPD, Ihr Entschließungsantrag beschäftigt sich in erster Linie mit der Energiepolitik der Bundesregierung und geht deswegen am heutigen Thema vorbei.
Das ist nicht das Anliegen unseres Antrages. Wir wollen den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die beim Castortransport eingesetzt waren, unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen. So einfach ist das.
Der Stopp der Untersuchungen des Endlagers und der Atomkraftwerke geschahen zuzeiten der SPDBundesregierung und einer rot-grünen Bundesregierung. Das ist Tatsache, und das sollten wir auch klar verinnerlichen.
Dass die Castortransporte stattfinden müssen, beruht auf Verträgen, die völkerrechtlich geschlossen wurden. Diese Ursache haben damit dann auch SPD-Regierungen und rot-grüne Regierungen zu verantworten. Das sollten wir uns bei der ganzen Diskussion in Erinnerung rufen.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch einen Satz zu Ihnen, den Linken, sagen. Ihr Antrag ist an Heuchelei nicht zu überbieten.
Zunächst fordert Ihre Partei zu Straftaten, zum Schottern auf. Um dann dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, bringen Sie in einer Pressemitte
lung Ihre Freude darüber zum Ausdruck, wenn Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ihren Dienst verweigern würden, also ein Dienstvergehen begehen würden. Welche Einstellung haben Sie eigentlich zu rechtskonformem Verhalten?
Ich möchte hervorheben, dass ich mich über eine Information aus meinem Wahlkreis freue.
Universitäten sind zur Neutralität verpflichtet. Deswegen freue ich mich von Herzen, …
… dass die Genehmigung, Ihren Parteitag in Räumlichkeiten der Universität zu veranstalten, zurückgezogen worden ist. Das ist ein tolles Ding. Darüber freue ich mich.
Ich komme sofort zum Ende. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, streichen Sie bis auf Punkt 2 Ihre Beschlussvorschläge oder ziehen Sie Ihre Anträge besser zurück und beschließen Sie gemeinsam mit uns den CDU/FDP-Antrag! Setzen Sie gegenüber der Polizei ein gutes Signal aus diesem Hohen Haus! – Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie haben mehrfach von einer bestimmten Besoldungsgruppe gesprochen. Ich würde von Ihnen gerne hören, welche Besoldungsgruppe Sie meinen. Oder gehört auch das zum Datenschutz?
Meine Frage richtet sich an Herrn Minister Schneider. Mich würde an der Stelle interessieren, in welche Besoldungsgruppe Ihre Pressesprecherin eingeordnet ist.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es stimmt, dass die Grünen auf dem Weg in die Mitte der Gesellschaft sind, dann tun sie das wohl am liebsten mit Vollgas auf dem Trecker. Im Wendland ließ es sich keiner der Führungsleute von den Linken und den Grünen nehmen, einen Traktor zu besteigen, um für entsprechende Aufmerksamkeit zu sorgen.
Ich war am Wochenende auch im Wendland, aber nicht auf einem Trecker, sondern bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus unserem Land, darunter denen aus meiner Heimatstadt Münster. Ich habe dort mit ihnen gesprochen. Die Polizisten
fühlten sich ziemlich alleingelassen und waren froh, dass sich jemand aus der Politik vor Ort informierte.
Ich bin Polizist und habe jahrelang Polizisten fortgebildet. Ich kann mir, so glaube ich, von daher ein Urteil erlauben, was es heißt, einen solchen Transport unter derart aufgeheizten Umständen zu begleiten. Ich habe schwierige und angespannte Verhältnisse vorgefunden. Meiner Beobachtung nach haben die Polizeikräfte trotz des enormen Drucks und trotz der schwierigen Bedingungen besonnen und professionell reagiert.
Meine Damen und Herren, ich denke, der Landtag sollte allen Polizeibeamtinnen und -beamten, die an der Castor-Strecke eingesetzt waren, seinen Dank aussprechen.
Sie haben dafür gesorgt, dass ein rechtmäßig genehmigter und notwendiger Transport sicher an sein Ziel gelangen konnte.
Herr Minister Jäger, in einer Pressemeldung vom 28. Oktober werden Sie mit den Worten „Wir bieten jungen und motivierten Menschen eine qualifizierte Ausbildung für einen spannenden, attraktiven und krisensicheren Beruf“ zitiert. Herr Minister, ich frage mich allen Ernstes, was Sie und Ihre Landesregierung zur Motivation der Polizei an dieser Stelle beigetragen haben.
Vor Ort habe ich niemanden von Ihnen gesehen. Es waren zwar Politiker da, vor allem von den Grünen und den Linken; ob der Besuch allerdings der Meinungsbildung diente oder lediglich für pressewirksame Bilder sorgen sollte: Ich weiß es nicht.
Im Übrigen – das möchte ich an dieser Stelle festhalten, Herr Sagel –: Im Landtag fallen Sie nicht mit besonderer Liebe zu den Landwirten auf. Oben im Wendland sind aber kein Bauer und kein Trecker vor Ihnen sicher.
Sie sehen – das ist der Unterschied zwischen uns –: Wir kümmern uns wirklich und zeigen Präsenz. RotGrün hingegen kümmert sich nicht um die Polizei, sondern nutzt den Transport nur für öffentlichkeitswirksame Bilder. Die Polizei weiß die CDU an ihrer Seite. Ich habe auch nach meinem Besuch volles Vertrauen in die von der Einsatzführung getroffenen Entscheidungen. Sie hat nach meiner Beobachtung angemessen und differenziert über die eingesetzten polizeilichen Mittel entschieden.
Wie Sie, Herr Michalowsky, dazu kommen, hier die kühne Behauptung aufzustellen, die Polizei be