Norbert Post

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben einige Zitate aus der Pressemitteilung des Ministers zur Kenntnis nehmen dürfen. Worum ging es eigentlich?
Es ging darum, dass uns der Herr Minister bei der Sitzung des Ausschusses fast keine – zumindest keine erwähnenswerte – Information nennen konnte und tags darauf, also 18 Stunden später, eine knackige Presseerklärung mit der Aussage „Skandal“ und „Illegalitätsfragen“ und Ähnliches abgegeben hat.
Es handelt sich um eine Eingliederungsmaßnahme, eine legale Vorgehensweise nach dem SGB. Sie wird von mehreren Arbeitsagenturen gemeinsam durchgeführt und ist nach den §§16 und 46 der beiden Gesetze in Ordnung. Herr Minister, oder geht es hier nur um die Sicht eines Grundkritikers, Menschen nicht durch solche Direktmaßnahmen auf den Weg in die Arbeit kommen zu lassen, sondern Träger zwischenzuschalten und denen auch noch einen Verdienst zu ermöglichen?
Es geht immerhin um 2.000 Arbeitsmaßnahmen, die gefördert wurden, die mit Übergangsquoten in eine feste Beschäftigung von 71 % und 90 % erfolgreich waren. Ist das, wie Sie zu sagen pflegen, illegitim? Oder ist es nur deshalb, weil es 2.000 Maßnahmen waren und nicht 79.000 Maßnahmen, die es landesweit gibt? Sind die alle illegitim, auch wenn es um kleinere Einheiten geht? Oder stellen Sie das ehemalige rot-grüne SGB II- bzw. die HartzGesetze damit völlig infrage? – Das kann ja sein, aber dann müssen Sie das laut sagen.
Man kann – das will ich auch deutlich machen – über Amazon streiten, man kann über deren Zeitvertragspraxis trefflich streiten, wie wir aus den Medien zur Kenntnis nehmen durften. Man kann sie auch in der Form, wie sie zum Teil aufgebaut ist, verurteilen. Bei den Eingliederungsmaßnahmen aber ist dies rechtens.
Interessant ist, wie lange die Plätze halten. Interessant ist, ob gleichzeitig Zeitverträgler ausscheiden müssen. Interessant ist, ob dies durch Ihr Ministerium zusammen mit der Agentur kontrolliert wird. Das heißt: Was haben Sie dazu getan, Menschen in Arbeit zu bringen? – Nur, Herr Minister. Illegitim, wie Sie es zu nennen pflegen, ist die Jobsuche der Bundesanstalt und des Arbeitgebers nicht. Das Instrument wurde von Ihnen erfunden. Wenn es heute illegitim ist, bitte ich um eine klare Aussage.
Das Instrument hat hunderttausendfach Eingliederungen in den ersten Arbeitsmarkt gebracht. Wichtig ist – das habe ich eben gesagt – die Nachhaltigkeit, und die muss von Ihnen überprüft werden.
Die Maßnahmen sind bekannt. Diese Maßnahmenart wird im Zusammenhang mit sozialen Trägern von Ihnen gern gesehen und dort von Ihnen auch als legitim dargestellt.
Allerdings: Mit Drittträgern ist diese Maßnahme wesentlich kostenintensiver, weil die Trägerleistung natürlich mit zu bezahlen ist. Da wird auch Beratungsleistung erbracht und ist von daher auch richtig. Das werden wir nicht in jedem Fall anders machen können. Sollten wir bei diesen Maßnahmen nicht gleiches Recht für alle gelten lassen oder besser noch die Nachhaltigkeit prüfen? – Daneben muss gleichzeitig der Umgang mit den Arbeitnehmern mit Zeitverträgen bei diesem Anbieter überprüft werden.
Herr Minister, Sie haben Wind gemacht; jetzt müssen Sie zurückrudern. Ich wünsche dabei viel Erfolg.
Schönen Dank. – Herr Minister, Sie haben des Weiteren geäußert, dass Sie berechtigte Zweifel an der Legalität dieser Praxis hegen. Können Sie uns erläutern, woher diese von Ihnen in der Legalitätsfrage geäußerten Zweifel rühren?
Schönen Dank. Herr Minister, wir haben 81.000 dieser Maßnahmen landesweit. Das ist sicherlich eine Riesenmenge. Wenn das alles individualisierte Maßnahmen sind, ist das okay?
Aber ich will genau auf diese Differenzierung, die Sie vornehmen, noch einmal eingehen. Ich zitiere Sie: Selbst wenn das Ganze rechtlich abgedeckt sein sollte, wäre dieses Verhalten nicht akzeptabel. – Das haben Sie geschrieben bzw. es wurde Ihnen in den Mund gelegt oder Sie haben es wörtlich gesagt. Wo machen Sie die rechtliche Grenze, wenn Sie eine Änderung des SGB II, SGB III in diesem Bereich wollen? Wo machen Sie die rechtliche Grenze zwischen dem, was für Sie akzeptabel und dann rechtlich akzeptabel ist oder nicht mehr rechtlich akzeptabel ist? Denn solange es nicht gesetzlich festgelegt ist, nützen diese Erklärungen, die Sie von sich gegeben haben, ja nichts. Sie wollen ja eine gesetzliche Änderung, oder?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ärzte in Nordrhein-Westfalen monieren zu Recht, dass sie für die ambulante ärztliche Versorgung der Versicherten in unserem Land weniger Geld erhalten als andere für die Leistungen für Versicherte in anderen Bundesländern. Bereits seit Jahren, auch durch die letzte Landesregierung, wird seitens dieses Landes dafür gekämpft, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.
Ich freue mich, dass unsere Ministerin entsprechend der Presseverlautbarung tätig geworden ist und möchte das unbedingt unterstützen. Den Ärztinnen und Ärzten in NRW müssen die gleichen Mittel für die Behandlung ihrer Patienten zustehen wie in anderen Bundesländern. Daher ist es wichtig, dass Sie, Frau Ministerin, diesen Vorstoß gemacht haben.
Allerdings fordern wir Sie und die Landesregierung auf, bei der Beratung des Versorgungsgesetzes diese Gleichbehandlung gesetzlich einzufordern
und untermauern zu lassen oder einen Weg zu finden, dass die Selbstverwaltung dies in den eigenen Reihen lösen kann. Allerdings vermisse ich bei dem Vorstoß in der Presse auch den gleichzeitigen Antrag in der Gesundheitsministerkonferenz oder im Bundesrat.
Um zur Sache noch einmal die Hintergründe aufzuzeigen: In Westfalen-Lippe stehen pro Versicherten 321 €, in Nordrhein 330 € zur Verfügung, während im Bundesdurchschnitt 347 €, in Berlin sogar 386 € zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, wo würden Sie sich als Arzt niederlassen? – Wir brauchen uns nicht zu wundern, dass NordrheinWestfalen nicht zu den besonders gewünschten Orten für die Niederlassung von Ärzten gehört.
Paradox ist auch, dass seit 2009 alle gesetzlich Versicherten bundesweit den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung zahlen und der Gesundheitsfonds diese Mittel derzeit auf ca. 150 Krankenkassen im Bundesgebiet verteilt. Dabei geht es nach der Zahl der Versicherten und nach deren Krankheitslast, der sogenannten Morbidität. Die Zahlung der Krankenkassen, von der die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgehen, bemisst sich aber nicht an der Morbidität der Versicherten, sondern an Leistungsmengen längst vergangener Jahre, die dem tatsächlichen Versorgungsbedarf und den tatsächlichen Leistungen der Ärzte überhaupt nicht entspricht. Seit 2009 warten unsere Ärzte und Ärztinnen also auf eine Korrektur.
Bis zum 30. April dieses Jahres hätte die gemeinsame Selbstverwaltung auf Bundesebene dem Bundesgesundheitsministerium ein Konzept für eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen vorlegen müssen. Dazu ist es nicht gekommen. Das Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichtsbehörde hat hier auch keinen Druck ausgeübt. Das ist ganz klar.
Also gibt es für uns als NRW nur den Weg über die Gesundheitsministerkonferenz, über den Bundesrat. Es gibt nämlich die gesetzliche Möglichkeit, das zu ändern.
Deshalb darf ich Sie, liebe Frau Steffens, auffordern: Gehen Sie auch mit einem Antrag in die Gesundheitsministerkonferenz,
und schauen Sie, dass Sie dort Mehrheiten bekommen. Ich bin ganz sicher, Sie werden das schaffen – nach der Pressemitteilung, die ich gelesen habe, ganz bestimmt.
Frau Präsidentin, schönen Dank. Ich weise die Promotion zurück, sonst komme ich nachher in ganz falsche Richtungen.
Frau Ministerin, ich freue mich ja, dass Sie diese Vorstöße gemacht haben. Nur, nachdem die damalige Bundesministerin es schon nicht geschafft hat und es jetzt offensichtlich auch mit dem Gesetz nicht geschafft wurde: Wie hat sich denn die Mehrheit in der Gesundheitsministerkonferenz und im Bundesrat dazu verhalten? Haben Sie in Ihren eigenen Reihen eine Mehrheit zusammenbekommen oder nicht?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es toll, was wir alles für die Bürgerinnen und Bürger wünschen. Ich finde es klasse. Es muss nur bezahlt werden.
Wir wissen jetzt schon, dass die 30 Millionen €, die die Regierung vorgesehen hat, bei Weitem nicht reichen. Es werden auch nicht die 100 Millionen € reichen, die Sie fordern. Nach den Rechnungen des VRR werden es mit Sicherheit 150 Millionen € werden.
Wir können uns da also ins Unermessliche steigern. Wenn wir solche Wünsche haben und Sozialtickets wollen, müssen wir wissen, was sie kosten. Wir müssen wissen, was wir machen können. Ich weiß sehr wohl, dass die CDU-Fraktion zusammen mit den Grünen beim VRR ein solches Ticket beantragt hat. Ich halte diesen Ansatz sicherlich auch für einen wünschenswerten Weg. Ich halte es aber nicht für den richtigen Weg, zu sagen, wir beschließen es und das Land bezahlt es schon. Darüber müssen wir noch reden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines der politischen Leitmotive, das immer wieder genannt wird, ist, dass man arbeitet und gestaltet für die Zukunft unserer Kinder. Bei der Einbringung des Haushaltentwurfs in den Fachausschuss hat der Minister für den Sozialhaushalt der Bekämpfung von Kinderarmut als wichtiges Ziel eine sehr hohe Priorität beigemessen, ebenso dem Bereich Inklusion und der freien Wohlfahrtspflege. Schauen wir uns den Etat dazu einmal an.
Nachdem die CDU-Bundestagsfraktion in das SGB II die Teilhabe für Kinder eingebracht hat, reduziert sich die Aufgabe des Landes haushalterisch auf einen Rest. Das ist inzwischen bereinigt. Das ist in Ordnung so. Das Konzept „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ist ohnehin von Karl-Josef Laumann und der letzten CDU-Regierung aufgelegt worden. Auch für die Übernahme durch den Bund hat die Regierung Rüttgers sich entsprechend eingesetzt. Bei den weiteren Etatansätzen des Bereichs Soziales, wie für „Hilfe für Menschen mit Behinderungen“ und für Pflegebedürftige, sowie die Zuschüsse an Verbände werden die mit Mitteln weitestgehend überrollt. Also nichts Neues im Westen.
Beim Projekt Inklusion geht es zwar um eine Erhöhung um 1,5 Millionen €, die aber mit einem nicht näher beschriebenen Aktionsplan und einem Forschungsvorhaben begründet wird. Dazu kann man inhaltlich kaum etwas sagen, weil das uns nicht vorgestellt wurde. Ich hoffe, dass es überhaupt eine Zielvorstellung gibt. Bisher habe ich vom Minister auch bezüglich seiner Planung für die fünf Jahre dazu nichts gehört.
Für die Erhöhung zum Beispiel des Titels „Betreuungsvereine und Stärkung des Ehrenamtes“ wird vom wachsenden Bedarf gesprochen, der allerdings wenig konkretisiert wird. Hier geht es um neue Schwerpunktsetzungen. Es kann ja sein, dass Sie das wollen. Das mag auch aus Ihrer Sicht richtig
sein. Das Programm Wohnungsnotfälle scheint nach der Neuaufnahme durch die CDU-Regierung bei Ihnen auf volle Zustimmung zu stoßen, da Sie es nicht verändert haben.
Die Ansätze, die sich mit wissenschaftlichen Untersuchungen und Modelvorhaben beschäftigen, sind eben leider noch recht vage. Da ist kein „Pack-an“ dran. Und ohne vorliegende Konzeptionen kann man die nur als global bezeichnen, sodass kaum konkret darüber zu befinden ist. Wir hoffen sehr, künftig noch einige Konkretisierungen über die Ansätze zu erfahren. Die haben Sie uns bisher tunlichst verschwiegen.
Wenn man nach der Diskussion über den Sozialhaushalt, besonders aber über die übrigen Haushalte, das erwähnte Prinzip „Sparen für die Zukunft unserer Kinder“ wieder in den Mittelpunkt rückt, dann erreicht dieser Haushalt in Gänze dieses Prinzip bei Weitem nicht. Er führt unsere Kinder in eine Zukunft der Verschuldung.
Übrigens, Herr Minister: Das Zitat „Sparen für die Zukunft unserer Kinder“ war die Überschrift der Einbringungsrede zum Haushalt 2002 von Peer Steinbrück,
der dies damals als das Zielprinzip für die SPD nannte. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal davon gehört haben. Aber in den Haushalt eingebracht haben Sie es nicht, zumindest nicht in der Gänze.
Im Sozialhaushalt haben Sie keine nennenswerten Aspekte und Akzente gesetzt und nicht einmal Ihre eigene Zielvorstellung umsetzen können, da sie inzwischen von den Dingen überholt wurde, die im Bund geschehen sind. – Schönen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon fast nicht zu glauben: Da leben wir fünf Jahre ins Land hinein mit einem Gesetz, das all die Macken schon hatte, die Sie jetzt angreifen. Sie stellen sich wieder einmal im Landtag hin und „verputzen“ die Gesetzgebung des Bundestages, anstatt dort, wo es hingehört, Ihre Meinung zu sagen und an einer Verbesserung zu arbeiten.
Dass es aber nötig ist, Ihre eigene Landesregierung mit dem Antrag aufzufordern, im Bundesrat bestimmte Dinge, die Frau Ministerpräsidentin schon vor langer Zeit angedroht hat, zu tun, ist ein Witz, ist sehr wenig.
Sie kennen alle die Darstellung Ihres Herrn Oppermann, der die Forderungen für den Vermittlungsausschuss aufgebaut hat. Die haben aber gar nichts mit diesen Regelwerten bei der Finanzierung im
Kinderbereich zu tun, sondern danach sollen Sozialarbeiter in die Schulen gehen, 1,7 Millionen Kinder weiter im Wohngeldbezug bleiben und Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik gekürzt werden. Das sind alles Dinge, die diese Thematik garnieren. Sie haben da absolut das Thema verfehlt.
Ich will aber nun auf die Thematik selbst eingehen und zu Ihrem Antrag kommen. Die neue Organisation für das SGB II, die das Verfassungsgericht moniert hatte, haben die Fraktionen im Bundestag gemeinsam beschlossen. Die Bedarfsätze sind jetzt strittig. Das mag ja sein; da gibt es ganz bestimmte Erwartungshaltungen, die so nicht erfüllt sind. Die hätten Sie übrigens längst unter früheren Arbeitsministern erfüllen können, wenn Sie gewollt hätten. Aber Sie haben nicht gewollt.
Ihr damaliger Finanzminister, den ich hier gern zitieren möchte, sagt zu dieser Sache Folgendes:
Den Teilen der Politik, die das Urteil der Karlsruher Richter zu Hartz IV als Einladung interpretieren, die Verteilungsmaschine auf noch höhere Touren zu bringen – 420 € bei Grün und 500 € bei Rot-Rot –, sei ohne Schnörkel entgegengehalten, dass solche Erhöhungen Milliarden kosten, den Haushalt weiter zementieren, noch mehr Menschen in Hartz IV rutschen lassen und die bisherige Debatte über Leistungsmissbrauch und Lohnabstandsgebot erheblich anheizen würden. Das war aus dem Buch „Unterm Strich“ von Peer Steinbrück, den Sie alle kennen.
Ja, klar darf der Kollege Garbrecht eine Zwischenfrage stellen. Das bekomme ich ja nicht angerechnet; das ist gut.
Die Forderungen von Herrn Laumann sind 1:1 übernommen und abgearbeitet worden. Die zusätzlich von Ihnen gestellten Forde
rungen haben mit dem SGB II überhaupt nichts zu tun.
Zur Referenzgruppe, die Sie berechnen, ist zu fragen: Welche Haushalte bilden den Maßstab? Hier wird dauernd behauptet, das sei alles falsch angesetzt worden. Und eben hat die Kollegin gesagt, dass bei der Vorlage getrickst worden wäre.
Ich möchte Ihnen das kurz erläutern. Es ist, wie immer, das untere Einkommensfünftel in den Blick genommen worden.
Lassen Sie mich bitte ausreden! Wenn Sie in Zusammenhängen denken, bekommen Sie meist mehr mit, als wenn Sie nur einzelne Halbsätze für sich in Anspruch nehmen.
Ich will es hier deutlich machen. Von diesem Einkommensfünftel sind damals 0,5 % abgezogen worden. Man kam auf eine Gesamtsicht von 20,4 % der Einkommensbereiche – von unten gerechnet. Halten Sie die Zahl mal fest! Wir machen da dann gleich weiter.
Diesmal sind abgerechnet worden: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II-Bezieher, Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II.
Während bei den Regelleistungen für Erwachsene das untere Fünftel der Ein-Personen-Haushalte maßgeblich ist, wird für den Kinderregelsatz erstmals ein Haushaltstyp herangezogen, nämlich der Paar-Haushalt mit einem Kind.
Bei der Verbrauchsstichprobe im unteren Fünftel der Haushalte ist nicht die größte Referenzgruppe entscheidend, sondern die Konsumkraft. 2003 wurde zur Vermeidung der Zirkelbezüge – ich sagte es eben – 0,5 % abgezogen. So kam man mit den 19,9 % auf die 20,4 %.
Jetzt kommt man auf 22,6 % der unteren Einkommensschichten bei der Gesamtsicht. Die Zahlen sprechen für sich. Der durchschnittliche Konsum der Referenzgruppe betrug bei ihrer damaligen Rechnung 2003 775 €.
Die höchsten Einkommen der Referenzgruppe lagen damals bei 900 € im Monat. Das obere Grenzeinkommen der Referenzgruppe 2008 lag bei 901 € – bei 22,3 % der Einkommensskala.
Wir haben einen Durchschnittskonsum der verbleibenden Referenzgruppe, der um 9 % höher liegt, nämlich bei 843 € im Vergleich zu 775 €. Jetzt rechnen Sie mir einmal vor, wer wann wo getrickst hat!
Ich halte es für unredlich, diese Aussage hier zu machen. Es wurden vom unteren Einkommensbereich 22,3 % zur Bemessung herangezogen. Das sind nach Adam Riese –
bei allem Schreien können Sie das nicht anders rechnen – immer noch mehr als damals. Dass die aktuelle Regelsatzsteigerung für Single-Haushalte mit 5 € – ich sage einmal – erschreckend moderat ausfällt, gebe ich gerne zu. Ich habe da mehr erwartet. Das ist aber bei der Berechnung und bei dem, was zu berechnen war, nicht anders möglich. Ich halte es für richtig, dass Praxisgebühren hinzugekommen sind, dass Internet-Downloads hinzugekommen sind. Ich halte es aber genauso für richtig, dass Tabak, Alkohol, Glücksspiele und Flugreisen in dieser Berechnung nicht mehr drin sind. Das halte ich nicht für eine Reduzierung der Teilnahme am öffentlichen Leben.
Nein, ich möchte jetzt im Zusammenhang weitermachen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen hat den niedrigsten Oktoberwert seit 1991. Die Arbeitslosenzahlen von gestern werden Sie genauso kennen wie ich. Dementsprechend sind die Mittel für den Arbeitsmarkt, die Sie auch angreifen, in einem Bundeshaushalt geringer anzusetzen.
Worüber streiten wir? 9,5 Milliarden € stehen 2011 zur Verfügung, 1,5 Milliarden € weniger als im laufenden Jahr. Es sind aber mehr Mittel als 2008, dem Ende der aufsteigenden Konjunktur. Und die Zunahme der Mittel im Vergleich zu 2008 müssen dem entsprechen, was wir an weniger Ausgaben aufgrund einer geringeren Anzahl von Arbeitslosen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Minderheitsregierung bzw. -koalition, bei dieser Thematik der Berechnung ist eines am wichtigsten, nämlich die Durchbrechung des Teufelskreises der vererbten Armut. Ich habe von Ihnen gehört, dass wir beim Bildungspaket für die Kinder mehr machen
müssen. Das mag Ihr Wunsch sein. Ich finde das toll, und auch ich hätte da tolle Ideen. Manchmal frage ich mich, wo Sie eigentlich stehen. Wer hat eigentlich die Agenda 2010, so wie sie von der Grundstruktur her war, gestrickt? Wer hat denn vergessen, den Kindern eine richtige Teilnahme am Leben zu ermöglichen?
Erst in der Großen Koalition haben wir zusammen das Schulbedarfspaket auf den Weg gebracht. Vorher gab es gar nichts. Zum ersten Mal seit der Einführung von Hartz IV, ausgelöst durch das Verfassungsgerichtsurteil, unternimmt der Gesetzgeber konkret und gezielt etwas für die Bildungschancen, für Teilhabechancen für bedürftige Kinder, für Kinder, deren Eltern von Hartz IV oder von der Sozialhilfe, von SGB XII, leben. Ich glaube, das sollte eigentlich Grundlage für etwas mehr Konsens sein. Aber hinter Ihrem Antrag steht wahrscheinlich viel mehr als das SGB II, nämlich die Verhandlungen über andere Dinge.
Was mich allerdings hoffnungsfroh stimmt, ist die Wirtschaftsentwicklung und damit die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Menschen brauchen Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt – das ist das eigentlich Ziel –, und wir müssen ihnen bei der Suche danach helfen. Keiner kann nichts. Keiner kann alles. Jeder hat Begabungen und Fähigkeiten, und wir brauchen jeden. Dafür lohnt es sich, zu arbeiten und manchmal auch zu streiten. Ich bin ganz sicher, dass wir im Vermittlungsausschuss Kompromisse finden werden. – Danke schön.
Danke schön, Herr Minister. Ich habe nur eine kurze Frage. Könnten Sie uns noch einmal erläutern, wie hoch denn das Bildungspaket, das Teilhabepaket und das Paket zum Mittagessen in der Zeit zwischen 2005 und 2009 waren?
Danke schön, Frau Ministerin. Nur eine kurze Frage. Sie gehen aber doch mit uns einig, dass es weiterhin Aufgabe von Lehrern ist, Eltern zu beraten?
Herr Minister, ich habe eben verstanden, dass wohl alle Ministerien die Einstellung von Pressesprechern mit der Staatskanzlei rückkoppeln müssen. Ist das richtig so?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben in Ihrem Antrag – jetzt spreche ich zunächst einmal Frau Dr. Butterwege und die Linken an, weil sie den Ursprungsantrag gestellt haben – zunächst einmal über alles gesprochen, nur nicht über das, was eigentlich nachher Gegenstand des Antrags sein soll. Sie haben jetzt aber in der Rede deutlich gemacht, worum es Ihnen geht.
Lassen Sie mich kurz in die einzelnen Punkte einsteigen. – Meine Damen und Herren von der SPD, ich würde mich schon dagegen wehren, wenn in dem Antrag der Linken wortwörtlich steht, das SGB II hätte zum Ziel, „Ausgrenzung per Gesetz“ stattfinden zu lassen. Dieser Punkt im SGB II steht nicht zur Änderung an und hat auch nie zur Änderung angestanden. Es ging darum, die Leute, die einzeln zum Amt laufen mussten, im BSHG nicht mehr so vorzuführen, sondern das Ganze ordentlich zu regeln. Das war die damalige Philosophie.
Lassen Sie mich dazu ein Zitat bringen:
„Ich frage nun, ob der Sozialstaat nicht besser so konstruiert sein sollte, dass nur Bedürftige Nutznießer des Sozialstaats sind.“
Das war damals die Aussage Ihres verehrten Mitglieds Lafontaine zu dieser Sache. Ich würde damit sehr vorsichtig umgehen, wenn ich das ganze SGB II so in Bausch und Bogen verdammen würde.
Ich komme nun zu den einzelnen Punkten. – Niemand hat versucht und niemand wird künftig versuchen, die Kommunalfinanzen dadurch zu entlasten, dass für Berechtigte nötige und der persönlichen Lage angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung nicht mehr übernommen werden. Für eine solche Annahme gibt es weder im geltenden Gesetz noch in dem alten Gesetz einen Grund. Es muss natürlich vom Staat her geprüft werden, ob Bedürftigkeit vorliegt. Das ist Aufgabe und Pflicht eines Staates.
Sie behaupten weiter, dass der Regelsatz grundweg zu niedrig sei.
Er ist gerade neu berechnet worden. Er ist nach den Verfahren berechnet worden, die Ihnen bekannt sind. Und es hat nie ein offeneres und bekannteres Verfahren gegeben als das jetzige.
Hätte es dieses offene Verfahren zur Berechnung der Regelsätze 2004 schon gegeben, dann hätte das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz gar nicht monieren müssen und dürfen. Das SGB II ist geschaffen zur systematischen Regelung des Rechtes auf Grundsicherung. Und das ist damit auch erreicht worden. Man kann über Einzelheiten, Satzhöhen und alles Mögliche immer wieder streiten, ganz klar – auch bei mir sind die Wunschvorstellun
gen da riesengroß –, aber es muss immer noch nachweisbar und verlässlich messbar sein.
Wenn es dann in Ihrem Antrag um den eigentlichen Anlass der Kosten der Unterkunft und Heizung geht, rühren Sie wirklich alles zusammen und beweisen, dass Sie den neuen Gesetzentwurf nur unvollständig zur Kenntnis genommen haben. Sie verdrehen Ursache und Wirkung in kaum für möglich zu haltender Weise. So klagen Sie an, dass dieses Gesetz besondere Gruppen häufig träfe. Ja, natürlich: Das Gesetz ist für besondere Gruppen, die in Notlagen sind, gemacht worden, um da nachhaltig und vernünftig zu helfen. Also trifft es natürlich und hoffentlich diese Gruppen, sonst wäre es am Thema vorbei entstanden.
Sie suggerieren weiter, dass es Absicht des Gesetzes sei, Menschen in Niedriglohnsektoren zu drängen. Das ist nicht der Fall. Das lehrt die Erfahrung aus dem Gesetz. Und sogar bei dem geltenden ist das nicht der Fall. Wohl aber erwartet es, dass jeder für seinen Unterhalt durch Arbeit – wenn möglich und zumutbar – mitverantwortlich ist. Das war übrigens in den früheren sozialistischen Staaten oft anders. Da wurde man eingesetzt, wo es planwirtschaftlich nötig war. Die Freiheit hier ist zum Glück ungleich größer. Die möchte ich auch gerne behalten.
Nun zu den Kosten der Unterkunft: Sie klagen an, dass die in dem Gesetz beschriebene Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen zu Rechtsstreitigkeiten führen würde. Das ist im Einzelfall so.
Ja, das wird künftig viel weniger der Fall sein. Wir hatten ein bisher ziemlich mit heißer Nadel gestricktes Gesetz. Das ist so. Aber wir haben eben einen Rechtsstaat, und da kann man sich Hilfe holen. Ein Gesetz allerdings, das jede Bedingung aufnimmt, jede Einzelheit schon im Gesetz zu regeln versucht, würde einerseits nicht funktionieren und andererseits dem einzelnen Menschen nicht gerecht werden können. Das werden Sie nie schaffen.
Sie sagen in Ihren Forderungen, Sie fänden es unlogisch, die Tatsächlichkeit und Angemessenheit zu überprüfen. Ich meine schon, dass das ordentlich zu überprüfen ist, weil die Kosten der Unterkunft und Heizung durch die Gemeinschaft der Bürger für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen gezahlt werden. Und dann sind wir in der Pflicht, solche Dinge sauber zu prüfen.
Sie prangern aber den Spielraum an, den die Kommunen eigentlich brauchen, um den Einzelfall wirklich lösen zu können. Wenn Sie diesen Spielraum anprangern und die notwendige Interpretation des Gesetzes vor Ort monieren, dann sagen Sie den
Sachbearbeitern in den Argen draußen, dass sie unfähig und unwillig sind, den Leuten zu helfen.
Das ist ein unerträglicher Vorwurf, den Sie da erheben, wenn Sie die fiskalischen Interessen der Städte und Gemeinden den Leuten, die diese Entscheidungen in den Argen treffen, so in die Schuhe schieben wollen. Das ist eine Frechheit.
Das Gesetz nennt expressis verbis alle Messinstrumente – Tatsächlichkeit, Angemessenheit, Besonderheit des Einzelfalls – und gibt eine lange Karenzzeit, um aufgetretene Fehler und Probleme zu ändern. Nichts von all Ihren Unterstellungen ist richtig. Zudem sind die Entscheidungen in den Argen bzw. Jobcentern jederzeit gerichtlich überprüfbar. Dabei bleibt es auch.
Einen schwierigen Punkt will ich gerne nennen. Wenn Menschen wegen ihres Einkommens aus ihrer Wohnung – weil sie sie nicht mehr bezahlen können –, aus ihrem Umfeld ausziehen müssen, ist das ein Problem für sich. Das reißt heraus und ist problematisch. Das geht aber auch Nicht-Hartz-IVEmpfängern so. Oft entsteht die Notwendigkeit umzuziehen, weil sie in eine bestimmte Notlage geraten sind, die nicht gerade mit dem SGB II zu tun hat.
Übrigens haben wir dafür gekämpft, dass der Selbstbehalt gerade für die Alterssicherung erhöht wurde. Dabei habe ich Sie damals stark vermisst.
Zutreffend ist aber, dass die Kommunen – anders, als ihnen 2004 von Herrn Schröder versprochen – nicht genug entlastet wurden. Das ist auch richtig gesagt worden. Nicht all das, was man nach dem Übergang vom BSHG erwartet hatte, trat ein. Wir sind im Beschluss des Landtags mit der Meinung gewesen, dass sich der Bund an den Kosten wesentlich mehr beteiligen müsse. Wer aber jetzt – das ist das Verräterische – fordert, dass in die Diskussion SGB II schon die noch laufenden Verhandlungen einbezogen werden müssen, und ganz genau weiß, dass das SGB II zum 1. Januar in Kraft treten muss, handelt so, weil er kein vernünftiges SGB II haben will. Das ist nicht in Ordnung. Die Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen laufen.
Zu den Einzelheiten Ihres Antrags habe ich eben gesprochen. Wenn dann aufgrund von Landesgesetzen den Kommunen ein Satzungsrecht in dem Bereich eröffnet werden soll, ist das im Einzelfall vielleicht sinnvoll.
Übrigens: Wenn Sie genau gelesen haben, ist jede Satzung vom Land zu überprüfen. Hinzu kommt: Ob wir das überhaupt im Anwendungsgesetz zum SGB II nachher realisieren und wollen, steht noch dahin und ist infrage zu stellen. Das werden wir dann diskutieren, wenn wir in dieser Sache über ein neues Anwendungsgesetz reden. Es wird darauf ankom
men, welche Modalitäten und Bedingungen für Satzungen wir vorgeben. Das Land ist ganz klar in der Aufsicht, und darin sehe ich schon die Möglichkeit, vor Ort angemessen zu handeln.
Die Sachbearbeiter vor Ort kennen den Einzelfall wirklich besser. Ich glaube nicht, dass die Leute in den Argen, die ich kennengelernt habe – das sind nicht wenige –, versuchen werden, das auszunutzen, um den Menschen moralisch und rechtlich nicht zu helfen.
Eigentlich hätten der Kommentar und die Antwort auf Ihre Anfrage beim Ministerium als Information zu diesen Dingen ausreichen müssen. Aber Sie haben sie offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen. Lassen Sie mich Ihre Schlagworte und Worthülsen, mit denen Sie den Gesetzentwurf apostrophiert haben, die dadurch aber nicht substanzvoller werden, zusammenfassen:
Die Probleme liegen nicht, wie Sie es sagen, in einer immer feineren und notwendigerweise kleinteiligeren Gesetzgebung. Sie liegen vielmehr in Ihrem anderen Verständnis von subsidiärer Hilfe zur Selbsthilfe. Sie können sicher sein, dass jede Kommune darauf achtet, dass Segregation bei den Wohnquartieren nicht stattfindet. Da gibt es in den Kommunen reichlich Leute, die genau das in Ausschüssen, in Arbeitskreisen, in der Verwaltung im Auge haben.
Ihre Feststellungen sind bis auf eine Ausnahme Ihrer Dramaturgie geschuldet, aber nicht richtig. Ihre dann zum Schluss zarte Aufforderung an die Landesregierung ist entweder aufgrund falscher Auslegungen oder Nichtzurkenntnisnahme entstanden, also abzulehnen.
Den Beschluss, dass sich der Bund stärker an den Aufgaben der Kommunen beteiligen soll, haben wir längst gefasst und müssen ihn nicht wiederholen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Zum Entschließungsantrag der SPD sei gesagt: Ihre Forderungen in allen Ehren, versuchen Sie den Vermittlungsausschuss zu benutzen! Das wäre der richtige Platz. Das müssen wir nicht hier diskutieren. Deshalb ist auch dieser Antrag abzulehnen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon frappierend: Nachdem Sie ein vom Verfassungsgericht nachweislich als schlecht bezeichnetes Gesetz gemacht haben, was nun Neuberechnungen zur Folge hat, halten Sie, die Erfinder des damaligen Gesetzes, uns hier vor, dass wir die Neuberechnung ordentlich gemacht haben.
Meine Damen und Herren, Sie sollten in Ihr eigenes Gesetz schauen. Zudem habe ich festgestellt, dass eine ganze Menge von Ihnen noch gar nicht in den neuen Gesetzentwurf hineingeguckt hat.
Darin ist nämlich dezidiert aufgeführt, wie die Berechnungen vorgenommen wurden. Sich dann hier mit Krokodilstränen in den Augen hinzustellen, Frau Asch, dass ist der vollkommen falsche Weg.
Wir haben einen ordentlichen Weg zur Neujustierung der Berechnung der Sätze von Hartz-IVEmpfängern erhalten; wir haben ordentliche Grundlagen bekommen.
Sicherlich – das sehe ich ein – hätten sich ganz viele viel mehr gewünscht – ich vielleicht auch; das will ich gar nicht verhehlen. Nur, zwischen Wunsch und Wirklichkeit, einer rechtlich angemessenen Versorgung der Menschen, müssen wir differenzieren. Es geht nämlich auch bei nicht mit großen Pfründen versehenen Menschen, die jeden Tag ihrer Arbeit nachgehen, nicht darum, was sie sich wünschen, sondern darum, was sie sich von ihrem Arbeitseinkommen leisten können. Diese Relation müssen wir einhalten können – auch bei den Sätzen für Hartz-IV-Empfänger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein ordentlicher Weg, den Frau von der Leyen da beschritten hat. Es ist eine ordentliche Berechnung, die vor allen Dingen die Familien mit Kindern weiterführt. Wer behauptet, das sei nicht angemessen, verkennt vollkommen den Weg dorthin.
Es war kein Geringerer als Karl-Josef Laumann, der schon 2007 hat berechnen lassen, was nötig ist. Das ist jetzt endlich – jetzt endlich! –, nachdem Frau von der Leyen die Sache übernommen hat, umgesetzt und uns vorgelegt worden. Die Kinder haben jetzt die Möglichkeit, am öffentlichen Leben teilzu
haben: in Vereinen, beim Sport, bei Bildung und Kultur.
Wenn Sie das alles mal summieren, meine Damen und Herren – Schulmaterial, Vereinszuschuss, Zuschuss für Musikschulen,
Zuschuss für Ausflüge, Mittagessen
und die Behebung objektiver Lernschwierigkeiten –, stellen Sie fest, dass das monatlich leicht 60 € beträgt. Das müssen Sie zu diesem Satz hinzurechnen, der für die Kinder berechnet wurde, der – zugestanden – nicht fürstlich ist.
Hier geht es um Hilfe zum Lebensunterhalt und nicht darum, diese Leute mit Menschen, die täglich ihrer Arbeit nachgehen, vollkommen gleichzusetzen. Wenn das geschieht, geht keiner mehr seiner täglichen Arbeit nach.
Meine Damen und Herren, die verfassungsrechtlichen Vorgaben sind erfüllt. Es ist ein gerechter Weg eingeschlagen worden. Die Sätze für die Grundsicherung sind transparent ermittelt worden und können nachgelesen werden; Sie müssen es nur tun. Ganz sicher steigt die Akzeptanz der Regelung der sozialen Absicherung von Arbeitslosen.
Entscheidend für mich ist, dass wir bedürftigen Kindern die Förderung von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe – wieder – ermöglichen.
Sie hatten Zeit genug, das nachzuvollziehen, haben das aber nie getan.
Verbauen Sie, meine Damen und Herren – das sei Ihnen wohl gesagt –, im Bundesrat nicht den Weg, den Kindern diese Dinge zuteil werden zu lassen. Wenn Sie das tun, versündigen Sie sich an den Kindern. – Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. – Wir haben eben gehört, dass es um drei Punkte geht:
Erstens sind aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts redaktionelle Änderungen notwendig.
Zweitens geht es um die Neuordnung der Jobcenter. Auch dies ist eine redaktionelle, aber auch eine inhaltliche Anpassung; denn die Zielvereinbarungen sind schon zu treffen. Ich halte das für eine gute Sache. Die Infrastrukturen bei den Trägern vor Ort sind hervorragend. Da kann und sollte man mit Zielvereinbarungen sicherlich eine ganze Menge für die Träger tun.
Der dritte Punkt – die Neufestlegung der Berechnung der Entlastung – ist eben von der Kollegin hinreichend dargestellt worden. Ich darf in dem Zusammenhang allerdings noch deutlich machen, dass die Kommunen, die von einer Rückzahlung betroffen sind, sicherlich bei der Meldung der notwendigen Entlastungshöhe bzw. der Fallzahlen sehr großzügig waren, sodass sie sich eigentlich nicht wundern mussten, dass es zu einer Rückzahlung kommt. Es ist nicht genügend geprüft worden – das ist klar –, bzw. es ist zu schnell gehandelt worden; die Prüfung hätte zunächst stattfinden müssen.
Wir werden der Überweisung zustimmen und zusehen, dass wir mit dem SGB-II-Ausführungsgesetz möglichst schnell in die „freie Wildbahn“ kommen, vor Ort ankommen, damit die Leute wieder in vernünftigen Systemen arbeiten können. – Schönen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben eben deutlich gemacht, dass die Verfahren zur Genehmigung der Gemeinschaftsschule ähnlich oder gleich seien wie bei der Verbundschule. Wir erhal
ten aber immer wieder Meldungen aus verschiedenen Bereichen, zuletzt vom Niederrhein, nach denen dort Probleme bei dem gleichen Verfahren entstehen. Die Bezirksregierung Düsseldorf behandelt die Genehmigungsanträge, die ihr dazu vorgelegt werden, sehr abwartend und zurückhaltend. Woran kann das denn liegen, wenn es sich doch um ein so klares Verfahren handelt?