Inge Howe
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Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte Ihnen heute über die Arbeit des Petitionsausschusses im ersten Halbjahr 2011. Das tue ich auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses. Wir alle tragen die Arbeit des Petitionsausschusses seit Jahren überparteilich und gemeinsam. Diese Überparteilichkeit ist ein hohes
Gut, an dem wir festhalten, denn sie ermöglicht uns, unseren Blick ganz auf die Einzelfälle, auf die Bitten und Beschwerden der Petentinnen und Petenten zu richten – jenseits aller Parteipolitik.
„Kummerkasten der Gesellschaft“ und „Notrufsäule des kleinen Mannes“ sind Formulierungen, die im Zusammenhang mit unserer Arbeit fallen. In der Bevölkerung hat die Arbeit des Ausschusses inzwischen einen guten Bekanntheitsgrad.
Allerdings ist das Petitionsrecht fast jedem Dritten leider noch nicht bekannt. Das wollen wir ändern. Denn der Bedarf an Schlichtern oder Mediatoren zwischen Bürgern und staatlichen Stellen wird offenbar größer. In letzter Zeit werden oft Begriffe genannt, die den Eindruck erwecken, die Parlamente hätten kein Ohr mehr für die Anliegen der Bevölkerung oder die eigentlichen Debatten liefen außerhalb des Parlaments ab. Es sind Begriffe wie „Wutbürger“ oder „Zeitalter des Postdemokratismus“. Dies zeigt, dass ein Parlament gut daran tut, den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern intensiv zu pflegen.
Wir Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss tun das – nicht nur für unsere Wahlkreise, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen, nicht nur als Fachpolitiker, sondern übergeordnet für die verschiedensten Themengebiete, und nicht nur abstrakt, sondern ganz konkret als Einzelfall, mitunter sogar als persönliches Schicksal.
Darüber berichte ich Ihnen nun im Einzelnen. Zunächst eine kurze Rückschau in Zahlen.
Im ersten Halbjahr 2011 haben den Ausschuss 1.671 Eingaben erreicht. Erledigt wurden in dieser Zeit 1.591 Petitionen. Davon hat der Ausschuss 329 Eingaben im Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung durch Erörterungstermine behandelt.
Der Ausgang der Petitionen war Folgender: Rund 26 % endeten mit einem positiven Ergebnis. In 42 % der Fälle konnten wir nichts für die Petentinnen und Petenten tun. 32 % endeten auf sonstige Weise, etwa durch Rücknahme der Petition.
Im 41a-Verfahren war die Erfolgsbilanz des Ausschusses wie gewohnt höher. In 50 % der Fälle war der Ausgang positiv. In 31 % der Fälle gab es keinen Erfolg. 18 % endeten auf andere Weise.
Ein Schwerpunkt der Eingaben ist seit Jahren unverändert das Sozialrecht. Fast 400 Petitionen und damit 23 % sind diesem Bereich zuzuordnen. Leicht angestiegen ist der Anteil der Eingaben im Bereich der Rechtspflege und Betreuung auf inzwischen 13 %. Mit jeweils fast 10 % sind die Bereiche Bauen/Wohnen/Verkehr, Schule/Hochschule und das Ausländerrecht vertreten. Die ausführliche Statistik finden Sie als Anlage zu diesem Bericht.
Seine Öffentlichkeitsarbeit setzt der Petitionsausschuss in gewohnter Weise fort. Mit Bürgersprechstunden hier in Düsseldorf, aber auch in Kommunen vor Ort sind wir als Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Menschen unterwegs.
Besonders erwähnen möchte ich den NRW-Tag in Bonn. Dort haben wir mit unserem Informationsstand viele Bürgerinnen und Bürger erreichen können. In Gesprächen haben wir erfahren, dass viele die Arbeit des Ausschusses schon kannten, auch wenn sie selbst noch keine Petition eingereicht hatten. Diese für uns erfreuliche Entwicklung wollen wir weiter fördern.
Ich komme zu den Schwerpunkten der Arbeit: Meine Damen und Herren, in den vielen Einzelpetitionen, die wir als Ausschuss behandeln, bilden sich immer Schwerpunkte heraus. Sie werden durch Gesetzesänderungen hervorgerufen, aber auch durch gesellschaftliche Entwicklungen. Themen geraten in den Medien in den Vordergrund, Diskussionen entstehen, die Bürgerinnen und Bürger reagieren sensibler und melden sich bei uns, wenn sie staatliches Handeln als ungerecht empfinden. So wird der Petitionsausschuss tatsächlich zum Seismografen. Hier nehmen wir schon sehr früh wahr, wenn es in der Bevölkerung brodelt.
Es wird Sie daher nicht verwundern, dass die Frage der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen auch ein Thema zahlreicher Petitionen geworden ist. Dabei geht es um die Frage, ob und wie jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, seine Entwässerungsanlage ordnungsgemäß zu betreiben. Dies schließt eine regelmäßige Überprüfung, Wartung und erforderlichenfalls Sanierung ein, was natürlich mit Kosten verbunden ist.
Obwohl sich zwischenzeitlich eine andere Beschlusslage ergeben hat, möchte ich einen besonderen Einzelfall doch erwähnen:
So schrieb uns ein älteres Ehepaar, das Eigentümer eines kleinen, älteren Einfamilienhauses ist, dass es den notwendigen Geldbetrag für die Dichtheitsprüfung nicht sofort aufbringen konnte und die Banken ihm aufgrund ihres hohen Alters den Kredit für die Finanzierung verweigert hätten. Die Kommune wiederum hatte nur mitgeteilt: Dann müssen Sie eben Ihr Haus verkaufen. – Auf mögliche Finanzierungshilfen oder alternative Kreditmöglichkeiten wurden sie nicht hingewiesen. So geht es nicht!
Nun ist beabsichtigt, Anfang des Jahres 2012 einen neuen Gesetzentwurf einzubringen. Wir gehen davon aus, dass die durch die Petitionsarbeit gewonnenen Erkenntnisse in dem neuen Gesetz berücksichtigt werden.
Im Sozialrecht hatten wir eine Häufung von Petitionen von Menschen mit Gehbehinderungen. Dem liegt Folgendes zugrunde: Es geht um das Merkzeichen „außergewöhnlich gehbehindert – aG“, das zur Nutzung der Behindertenparkplätze berechtigt.
Seit dem Jahr 2009 gibt es einen bundeseinheitlichen Parkausweis für Menschen mit schwerer Gehbehinderung außerhalb der aG-Reglung. Die länderbezogenen Ausnahmeregelungen sind durch diese bundeseinheitliche Neuerung ersetzt worden. Für die Betroffenen in unserem Land ist das von Nachteil. Denn NRW sah eine einfache, aber effektive Regelung vor, die unter der Bezeichnung „aGlight-Parkerleichterung“ lief und wesentlich günstiger war. Mit der aG-light-Regelung konnte vielen behinderten Menschen geholfen werden, die die aGVoraussetzungen nur knapp verfehlten. Zwar konnten sie die Behindertenparkplätze weiterhin nicht nutzen, allerdings bestand für sie beispielsweise die Möglichkeit, ihr Fahrzeug bis zu drei Stunden auf Anwohnerparkplätzen abzustellen. Das reichte in der Regel für Arzt- und Apothekenbesuche aus.
Die befristeten Parkerleichterungen nach der alten Landesregelung laufen nun nach und nach aus. Verlängerungsanträgen kann nicht mehr entsprochen werden. Dies können die Betroffenen nicht nachvollziehen. Viele Petenten weisen darauf hin, dass sich je nach Behinderung oder Krankheit ihre Gehfähigkeit ja nicht verbessert, sondern meist sogar verschlechtert hat.
So auch eine Frau, die neben einer erheblichen Beeinträchtigung der Gehfähigkeit an der sogenannten Peters’schen Anomalie leidet. Diese sehr seltene Erkrankung führte bei ihr bereits zu schweren Gelenkfehlstellungen und einer erheblichen Sehschwäche. Hinzu kommt eine angeborene Fettverteilungsstörung – das sogenannte Lipödem – an beiden Armen und Beinen.
Der Petitionsausschuss führte mit der Frau und den beteiligten Ämtern einen Ortstermin durch. Das Gespräch war zum einen wichtig, um der Frau die nun geltenden Voraussetzungen zu erklären; sie ging nämlich noch immer von der alten „aG-lightRegelung“ aus. Zum anderen hatte die Petentin so die Möglichkeit, ihre Erkrankungen und deren Auswirkungen zu schildern.
Der Erörterungstermin mit der Petentin und den Behörden ergab, dass die Behörde nochmals überprüft, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Nutzung eines Behindertenparkplatzes oder jedenfalls für die allgemeinen Parkerleichterungen für diese Bürgerin vorliegen.
Das gesamte Ausmaß der Erkrankung der Petentin wurde allen Beteiligten bei der Verabschiedung nach dem Erörterungstermin deutlich. Sie konnte auf dem ebenen Büroboden kaum laufen und drohte mehrfach zu stürzen, da sie zusätzlich durch ihr Augenleiden eingeschränkt war. Ohne fremde Hilfe hätte sie nicht einmal den Ausgang gefunden.
Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig die persönlichen Petitionsgespräche mit den Menschen und Behörden vor Ort sind; denn umfangreiche Verwal
tungsakte mit zahlreichen medizinischen Befunden können einen persönlichen Eindruck nicht ersetzen.
Nun kommen wir zu einem anderen Schwerpunkt innerhalb des Sozialrechts. Immer wieder erreichen den Petitionsausschuss Eingaben aus dem Bereich des sozialen Entschädigungsrechts. Es sind Petitionen von Kriegsopfern, Opfern von Gewalttaten, Menschen mit Impfschäden und Opfern des SEDUnrechts. In einer beispielhaften Petition aus diesem Bereich konnte der Ausschuss helfen.
So bat ein Mann in seiner Versorgungsangelegenheit um Unterstützung. Er war Anfang der 80erJahre zu Unrecht in der ehemaligen DDR inhaftiert worden. Durch gerichtlichen Beschluss wurde er 2001 für die Haftzeit rehabilitiert. Da er durch die Haft eine psychische Erkrankung erlitten hatte, erhält er Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.
Ziel der Petition war eine höhere Rente, weil sich sein gesundheitlicher Zustand erheblich verschlechtert hatte. Einen entsprechenden Verschlimmerungsantrag hatte der zuständige Landschaftsverband zuvor abgelehnt.
Der Mann fügte seiner Petition zahlreiche Unterlagen bei, die dem Sozialministerium und dem Landschaftsverband nur teilweise bekannt waren. Unter Berücksichtigung der neuen Unterlagen erfolgte eine nochmalige Prüfung, und im anschließenden Erörterungstermin wurde eine Lösung gefunden.
Wie das Sozialministerium Anfang November mitteilte, wurden zwischenzeitlich eine höhere Grundrente sowie eine Ausgleichsrente ab 2006 bewilligt. Der Mann erhielt eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 17.000 €.
Zu einem anderen Thema: Auch bei Petitionen aus dem Bereich des Ausländerrechts kann der Petitionsausschuss oft helfen. Das liegt an der guten Zusammenarbeit mit vielen Ausländerbehörden, die sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat.
Vor dem Hintergrund der Zuwanderungsdebatte und der neu geschaffenen Bleiberechtsregelungen entwickeln sich die Ausländerämter mehr und mehr zu Beratungs- und Integrationsstellen.
Es gibt aber noch immer einzelne Ausländerbehörden, die anscheinend vorrangig das Ziel verfolgen, Ausländer im Zweifel abzuschieben, insbesondere wenn eine Erkrankung des Ausländers das einzige Abschiebungshindernis ist.
Die Abschiebung eines kranken Ausländers darf nicht erfolgen, wenn eine medizinische Versorgung im Heimatland nicht gegeben ist oder wenn durch den Abschiebevorgang selbst eine massive Verschlechterung der gesundheitlichen Situation bis hin zu einem Suizid eintreten würde.
Der Petitionsausschuss musste feststellen, dass einige wenige der Ärzte, die vermehrt mit der Feststellung der Reisefähigkeit als Voraussetzung für eine Abschiebung beauftragt wurden, nicht über eine besondere fachliche Ausbildung verfügen, beispielsweise psychologische oder neurologische Qualifikationen. Ihnen eilte zudem der Ruf voraus, eher leichtfertig die für die Abschiebung notwendige Reisefähigkeit festzustellen. Dies hat viel Misstrauen nach sich gezogen und führte zu Konflikten zwischen den Ausländerämtern, den Unterstützergruppen für Ausländer und deren Familien.
In anderen Petitionsfällen hat sich gezeigt, dass die Gutachten einiger weniger Ärzte auch nicht den Anforderungen entsprachen. Es kam in Einzelfällen zu massiven Problemen. Wiederholt mussten Abschiebungen wegen des gesundheitlichen Zusammenbruchs der Betroffenen abgebrochen werden. Natürlich werden dann Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen anerkannt und Aufenthaltserlaubnisse erteilt.
Der Petitionsausschuss verfolgt das Ziel, dass zur Klärung der Reisefähigkeit nur Ärzte beauftragt werden, die über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.
Gerade bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen, die durch traumatische Ereignisse hervorgerufen worden sind, ist die Feststellung der Reisefähigkeit ohne entsprechende Aus- und Fortbildung nicht möglich.
Die Ärztekammern haben sich in der Vergangenheit des Problems angenommen und Listen über Ärzte erstellt, die diese Kriterien erfüllen.
Auf Empfehlung des Petitionsausschusses ist der Innenminister in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Innenausschusses gebeten worden, die Ärztelisten der Ärztekammern den Ausländerbehörden zugänglich zu machen. Allerdings sah das Ministerium keine Möglichkeit, dass nur die aufgeführten Gutachter beauftragt werden dürfen.
Inzwischen ist diese Empfehlungsliste auch den Verwaltungsgerichten zur Kenntnis gelangt.
Der Petitionsausschuss hat deshalb in seiner Sitzung im Januar 2011 das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch den Staatssekretär, fraktionsübergreifend noch einmal eindringlich auf die dargelegte Problematik hingewiesen und um eine Evaluierung der Zusammenarbeit von Ausländerbehörden und Ärzten gebeten.
Dem Ausschuss liegt inzwischen ein erster, aber noch nicht abschließender Zwischenbericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales vor.
Über den weiteren Verlauf der Angelegenheit wird der Petitionsausschuss das Parlament unterrichten.
So weit zu den Schwerpunkten der Arbeit im ersten Halbjahr 2011.
Nun komme ich zu den Einzelpetitionen.
Viele Fälle löst der Petitionsausschuss hinter verschlossenen Türen. Sie sind in ihren Einzelschicksalen bemerkenswert. Es sind Fälle, die anrühren und mitunter auch belasten. Aber sie sind nicht geeignet, um in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden.
Andere Eingaben wiederum zeigen in einfacher, aber deutlicher Weise die Arbeit des Ausschusses. Es sind keine Fälle mit spektakulären Missständen oder groben Rechtsverstößen. Oft ist es einfach die fehlende Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden, die einen Verwaltungsvorgang zur Petition werden lässt.
Über die folgenden drei weiteren Fälle möchte ich Sie unterrichten:
Besonders gefreut habe ich mich über den Erfolg der Petition einer über 70-jährigen Frau, die für ihre Schwester jahrzehntelang gesorgt und diese gepflegt hatte. Im Jahr 1961 hatte sie als 21-jährige junge Frau mit ihrer Mutter und ihrer Schwester einen sogenannten Altenteilvertrag geschlossen. Die Frau erhielt den elterlichen Hof. Im Gegenzug verpflichtete sie sich, der Mutter und der schwerstbehinderten Schwester eine Wohnung und volle Alimentation und Pflege auf Lebenszeit zu gewähren. Dabei gingen alle Beteiligten davon aus, dass der schwerbehinderten Schwester kein langes Leben vergönnt sein würde. Sogar die Modalitäten der Beerdigung wurden in dem Vertrag geregelt.
Aber es kam anders. 20 Jahre lang bis zum Tod versorgte und pflegte die Petentin ihre Mutter und nach deren Tod auch ihre behinderte Schwester für weitere 30 Jahre auf dem Hof bis zum Jahr 2010. Erst im letzten Jahr musste die Petentin – nun selbst über 70 Jahre alt – die Pflege ihrer Schwester aufgeben und sie in einem Pflegeheim unterbringen.
Das Sozialamt verlangte nun von der Frau für die Heimunterbringung eine monatliche Zahlung von rund 1.000 €. Denn der von ihr vor 50 Jahren unterzeichnete Vertrag sah nun einmal vor, dass sie ein Leben lang für ihre Schwester aufkommen sollte.
Dadurch drohte die Petentin in die Armutsfalle zu rutschen. Aufgrund der langen Pflege von Mutter und Schwester war sie nicht in der Lage, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen, die ihr selbst eine auskömmliche Altersversorgung ermöglicht hätte.
Der Petitionsausschuss hat mit dem Sozialministerium und dem zuständigen Sozialamt einen Erörterungstermin durchgeführt, bei dem schnell klar wurde: Die Situation für die Frau mag rechtlich nicht zu beanstanden sein, gleichwohl ist sie äußerst unbefriedigend. Das sahen alle so.
In jeder Hinsicht war die Frau für den Lebensunterhalt ihrer Schwester ein halbes Jahrzehnt aufgekommen: Kost und Logis, Kleidung, Möbel, Hausrat und insbesondere medizinische Pflegeprodukte. Hinzu kommen 20 Jahre lang Kost und Logis für die Mutter. Allein unter finanziellen Gesichtspunkten muss man sagen: Der Gegenwert des elterlichen Hofs war längst verbraucht. Hinzu kommt der persönliche immense Einsatz für die aufopferungsvolle Pflege. Die Frau hatte ihre schwerstpflegebedürftige Schwester 50 Jahre lang rund um die Uhr gepflegt und versorgt. In Geld ist das kaum aufzurechnen.
Der Petitionsausschuss hat dem Sozialamt, wie ich finde, einen sehr guten Kompromiss unterbreitet. In analoger Anwendung der gesetzlichen Regelung für Eltern von pflegedürftigen Kindern beteiligt sich die Frau weiterhin an den Kosten für den Lebensunterhalt und die Pflege ihrer Schwester in dem Pflegeheim und zahlt jetzt rund 55 € monatlich. Das ist ein Betrag, mit dem sie den Vertrag weiterhin erfüllt, der sie gleichzeitig aber auch in die Lage versetzt, ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Ein anderer Fall: Die Petentin ist schwerbehindert und lebt in einem Seniorenheim. Da sie durch ihre Erkrankungen das Haus nicht mehr verlassen und so nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, beantragte sie beim zuständigen Sozialamt die Feststellung des Merkzeichens „RF“, um sich dann bei der GEZ von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen.
Das Sozialamt vertrat zunächst die Auffassung, der Gesundheitszustand gebe die Gebührenbefreiung nicht her. Sie habe nur die Pflegestufe I und könne durchaus noch in Begleitung und unter Nutzung eines Rollstuhls an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen.
Im Rahmen eines Erörterungstermins mit dem bevollmächtigten Rechtsanwalt und dem Sozialamt wurde vereinbart, dass das Gesundheitsamt die Frau im Rahmen eines Hausbesuchs im Seniorenheim begutachtet. Damit schien die Petition erledigt zu sein.
Einige Zeit später meldete sich der Rechtsanwalt jedoch erneut und beklagte, das Gesundheitsamt habe zwar die Begutachtung durchgeführt, allerdings habe es die Frau ohne Anmeldung aufgesucht. Weder der bevollmächtigte Rechtsanwalt noch der Betreuer oder das Seniorenheim seien vorher informiert worden. Auch beim Betreten des Heimes habe man sich nicht als Gesundheitsamt zu erkennen gegeben. Dem Stationspersonal habe man dieses ebenfalls nicht offenbart.
Dieses war Anlass für den Petitionsausschuss, ein zweites Mal in dieser Sache tätig zu werden. Zu diesem Vorgehen des Gesundheitsamts wurde das
Sozialministerium erneut zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dabei bestätigte das Ministerium das Fehlverhalten des Amtes. Es sei zwingende und übliche Verwaltungspraxis, dass die Durchführung einer Untersuchung im häuslichen Bereich – und dazu zählt selbstverständlich auch ein Seniorenheim – vorher und mit hinreichendem zeitlichen Vorlauf schriftlich angekündigt wird.
Die Landesregierung hat das Verhalten der Behörde ausdrücklich missbilligt und die Petentin um Entschuldigung gebeten.
Eine andere Petition aus dem Sozialrecht: Der 67jährige Petent erhielt eine Altersrente und ergänzende Leistungen nach dem SGB XII. Da er im Laufe seines Erwerbslebens als Handwerker selbstständig tätig war, war er aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschieden und in eine private Krankenversicherung gewechselt, bei der er nun im sogenannten Basistarif versichert ist. Das Sozialamt übernahm nur die Hälfte der Krankenversicherungskosten, sodass er bei der Krankenversicherung in Rückstand geriet. Die private Krankenkasse wiederum rechnete bei der Erstattung der Arzt- und Medikamentenrechnungen auf und behielt den nicht vom Sozialamt gezahlten Anteil ein. Damit blieb der Petent die Bezahlung seiner Arztkosten säumig, und ihm drohte die Ablehnung der medizinischen Behandlung.
Obwohl ein höchstrichterliches Urteil aus dem Bereich Arbeitslosengeld II vorlag, weigerte sich die Kommune zunächst, dieses auf den analogen Fall der Grundsicherung des SGB XII anzuwenden. In einem Erörterungstermin wurde dem Petitionsausschuss mitgeteilt, man habe zahlreiche Fälle und wolle keine Präzedenzfälle schaffen. Aus anderen Petitionen war dem Ausschuss jedoch bekannt, dass andere Sozialämter der SGB-II
Rechtsprechung folgten.
Nach einem weiteren Erörterungstermin hat die Kommune ihre bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und ist der Auffassung des Petitionsausschusses gefolgt: Man werde von nun an den vollen Basistarif der privaten Krankenversicherung übernehmen.
Meine Damen und Herren, bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch ein Wort an die Kolleginnen und Kollegen der Fachausschüsse richten, insbesondere an die Vorsitzenden. Unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass wir Petitionen, die von besonderer Bedeutung sind, als Material an den entsprechenden Fachausschuss überweisen. Dieses tun wir mit besonderer Sorgfalt und immer dann, wenn wir feststellen, dass wir als Legislative – das gilt auch für die Exekutive, die wir kontrollieren –
unbedachte oder ungewünschte Folgen durch die Gesetzgebung verursacht haben. Oft werden erst durch die Petitionen Ungerechtigkeiten deutlich. Erst der besondere Einzelfall zeigt auf, ob unsere Arbeit oder die Arbeit der Ministerien in Verordnungen und Erlassen so gut war, dass alles bedacht wurde.
Ich fordere Sie daher nachdrücklich auf: Nehmen Sie die Überweisungen an und nehmen Sie sie ernst. Lassen Sie die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ verschwinden, sondern befassen Sie sich inhaltlich damit; denn diese Petitionen sind die unmittelbare Rückmeldung auf Ihr Tun, auf unser Tun als Parlament. Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind auch gerne bereit, in Ihren Ausschüssen dazu Stellung zu nehmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass der Petitionsausschuss nach wie vor beides ist: Kümmerer für die Bürgerinnen und Bürger und Seismograph für Fehlentwicklungen im Verhältnis zwischen Politik und den Menschen. Die Erfolgsbilanz des Ausschusses zeigt sich nicht allein in den positiv erledigten Fällen. Häufig erleben die Petentinnen und Petenten – insbesondere in unseren Erörterungsterminen –, dass ihre Sorgen und Anliegen nicht ungehört bleiben. Selbst wenn wir keine Verbesserung für die Petenten bewirken können, erreicht uns Zustimmung und Dank, weil wir zugehört haben, weil wir ernst genommen haben und weil wir den Gesprächsfaden zwischen Bürger und Staat neu geknüpft haben. Somit leisten wir wichtige Vertrauensarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik. Das macht die Arbeit des Petitionsausschusses aus.
Last but not least, spreche ich meinen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsausschusses für die jederzeit vertrauensvolle und oft über das notwendige Maß hinausgehende Zusammenarbeit aus.
Ohne diese hervorragende Zuarbeit wäre die Arbeit für uns als Abgeordnete nicht möglich. Mein Dank gilt aber auch noch im Nachhinein Herrn Muschkiet, dem ehemaligen Referatsleiter, mit dem es ebenfalls eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gab.
Auf eine gute Zusammenarbeit mit seiner Nachfolgerin, Frau Ledig, freuen wir uns alle sehr.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Verzeihung, dass ich die Redezeit etwas überzogen habe. Ich wünsche allen ein frohes Fest und ein gesundes neues Jahr. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Ortgies, ich habe eine Frage. Sie sind doch Vorsitzender des Umweltausschusses. Wenn Sie eine Anfrage erreicht, ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen, dann dürfen Sie es doch selber entscheiden, ob Sie es tun, wenn ich mich recht erinnere. Warum haben Sie dieses Thema nicht auf die Tagesordnung gesetzt?
Vielen Dank. – Herr Kollege Abruszat, ist Ihnen bekannt, dass gerade Herrn Minister Remmel sehr daran gelegen war, den Landwirten im Kreis Minden-Lübbecke zu helfen, und er selbst am Samstag eine Freigabe der gesperrten Höfe veranlasst hat?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich noch einige andere Aspekte in die jetzige Diskussion einbringe. Schließlich reden wir nicht nur über irgendein Finanzierungsmodell, sondern über etwas, was die in Deutschland lebenden 82 Millionen Menschen potenziell betrifft. Allein in NordrheinWestfalen sind es 18 Millionen Menschen. Daher möchte ich die menschliche Komponente hier ein Stück weit mit einbringen.
Herr Witzel, Ihr Antrag zeigt genau diese Notwendigkeit. Das gilt auch für Frau Westerhorstmann. Wo bleibt bei Ihnen eigentlich der Mensch? Er bleibt irgendwo auf der Strecke. Sie reden über Probleme, über Betriebe, über Probleme in Unternehmen und über Pkws. Die Probleme der Menschen sprechen Sie aber nicht an. Sie haben zwar das Wort „Bürger“ und auch das Wort „Mensch“ erwähnt, aber nicht die Probleme, die sich da auftun. Es sind die Probleme dieser Menschen, über die wir an dieser Stelle auch reden müssen und die hier mit angeführt werden müssen.
Im Jahr 2007 hatten wir schon einmal einen Antrag zu zusätzlichen Befreiungstatbeständen gestellt. Diesen Antrag haben Sie von CDU und FDP erster Klasse beerdigt.
Herr Michalowsky, zu Ihnen kann ich nur Folgendes sagen – jetzt ist er leider nicht da –: Menschen, die weder Rundfunk- noch Fernsehgeräte noch einen Internetanschluss besitzen, brauchten bisher noch nie Gebühren zu zahlen und brauchen auch zukünftig keine Gebühren zu zahlen. Das, was Sie da ausgeführt haben, war ein bisschen falsch, glaube ich.
In Ihren Redebeiträgen waren auch einige Punkte enthalten, die wirklich an den Realitäten vorbeigehen. Als ehemalige Vorsitzende und jetzige stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses verwundert es mich, dass Sie von der Linkspartei an dieser Stelle lediglich über die Finanzierung und über Millionenbeiträge reden, während die hilfebedürftigen Menschen bei Ihnen nur eine ganz marginale Rolle spielen.
Hier besteht bei Ihnen sicherlich noch ein bisschen Nachbesserungs- und Nachholbedarf.
Im Antrag der FDP kommen, wie nicht anders zu erwarten war, der soziale Bereich und das Schutzinteresse der entsprechenden Menschen überhaupt nicht vor.
In der letzten Legislaturperiode haben Sie im Jahr 2007 in Ihrem Redebeitrag zu unserem Antrag von SPD und Grünen auch die Auffassung vertreten,
dass es bei einer Überprüfung und Neuordnung der Rundfunkgebühren keine Salamitaktik geben dürfe.
Genau.
Und was machen Sie? – Sie machen jetzt Salamitaktik, indem Sie einfach nur Teilbereiche herausgreifen, diese ausführlich beschreiben und das in Ihren Forderungen an den Landtag auch noch einmal begründen.
Das ist nichts anderes als Lobbyismus pur.
Die Menschen, die der Fürsorge des Staates bedürfen, kommen bei Ihnen wirklich nicht vor.
Der Petitionsausschuss des Landtags NordrheinWestfalen hat allein in der letzten Legislaturperiode 650 Petitionen von hilfebedürftigen Menschen nur zu dem Punkt „Rundfunk- und Fernsehgebühren“ behandelt. Und – das sage ich jetzt auch einmal ganz stolz und klopfe allen Mitgliedern des Petitionsausschusses hiermit sinnbildlich auf die Schulter – nur aufgrund der intensiven Arbeit des Petitionsausschusses ist es gelungen, den Befreiungskatalog für Rundfunkgebühren auf jetzt zwölf Tatbestände zu erweitern. Vorher waren es acht. Wir haben mit großer Mühe und viel Arbeit vier zusätzliche Tatbestände dort hineinverhandelt. Darauf sind wir auch stolz.
Das reicht aber noch nicht. Es fallen immer noch viele, viele Menschen durch das Raster. Genau dort muss die Politik ansetzen. Das ist genauso ein Schwerpunkt wie Unternehmen und Betriebe, die wir natürlich auch nicht außer Acht lassen sollten. Erst dann ergibt sich ein ganzheitliches Bild. Genau das vermisse ich in Ihrem Antrag.
Dabei handelt es sich zum Beispiel um im Niedriglohnsektor tätige Menschen, die nach Abzug der Gebühren weniger Geld in der Tasche haben als SGB-II-Empfänger. Das sind Menschen, die Wohngeld erhalten – frühere Sozialhilfebezieher. Wenn man von ihren Einkünften die Rundfunkgebühren abzieht, liegen sie noch unter dem Sozialhilfesatz. – Das sind die Realitäten.
Studentinnen und Studenten, die kein BAföG beziehen, weil ihr Fall gerade an der Grenze ist, und ihren Eltern auf der Tasche liegen, sind auch nicht befreit. Dort besteht ebenfalls ein großer Bedarf. Empfänger von Studienstipendien werden auch nicht befreit.
Darum sollten Sie sich auch einmal kümmern. Sie sind doch die Partei der Fortschrittlichen und setzen sich so sehr für junge und gebildete Menschen ein.
Hier haben Sie ein großes Betätigungsfeld; das kann ich Ihnen sagen.
Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres, die ein Taschengeld von 150 bis 170 € bekommen, müssen davon 17,98 € Rundfunkgebühren bezahlen. Das sind weit mehr als 10 %. Finden Sie das sozial gerecht? Meinen Sie, dass diese Menschen unsere Fürsorge nicht nötig haben? Ich denke, schon.
Selbst Menschen, die einen zeitlich begrenzten Zuschlag zum Arbeitslosengeld II erhalten – und seien es nur 50 Cent im Monat –, müssen Rundfunkgebühren bezahlen und sind damit schlechter gestellt als alle anderen Menschen hier.
Behinderte Menschen mit einem zusätzlichen Einkommen müssen auch einen Beitrag bezahlen. Er liegt zwar nur bei einem Drittel; ein Drittel ist für solche Menschen aber auch viel Geld.
In Ihrem Redebeitrag im Jahr 2007 haben Sie auch darauf abgehoben, dass es doch eine sogenannte Härtefallklausel gibt.
Ja, natürlich gibt es diese Härtefallklausel. Formaljuristisch muss sie nämlich in jedem Staatsvertrag enthalten sein, weil er sonst gar nicht gültig ist.
Aber was passiert denn in der Realität mit dieser Härtefallklausel? Soll ich es Ihnen sagen, und zwar aus der Erfahrung der Stunden und Monate, die ich mit diesem Staatsvertrag und dem sozialen Ausgleich für Menschen verbracht habe? – Gar nichts passiert damit! Nicht einmal die Grenzfälle werden positiv beurteilt. In den zehn Jahren, die ich an diesem Thema arbeite, haben wir vielleicht vier bis fünf Fälle über die Härtefallklausel geregelt bekommen – bei einer Eingabenflut von Zigtausenden von Petitionen in zehn Jahren. Finden Sie, dass das eine gerechte Maßnahme ist? – Ich jedenfalls nicht.
Ich kann nur sagen: Hier gibt es riesen Nachbesserungsbedarf. Wir hatten am Wochenanfang eine Tagung aller Petitionsausschussvorsitzenden. Das Problembewusstsein in anderen Bundesländern ist nicht so groß, weil die Bevölkerungszahl viel geringer ist als in Nordrhein-Westfalen. Wir mit unseren 18 Millionen haben hier ein Alleinstellungsmerkmal.
Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben: Die Ministerpräsidentin möge sich enthalten, wenn diese Tatbestände nicht geregelt werden. – Ich kann Sie nur bitten – ich appelliere an Sie –: Sorgen Sie dafür, dass die anderen Ministerpräsidenten der schwarz-gelb regierten Bundesländer Nachbesse
rungen vornehmen. Dann kann unsere Ministerpräsidentin ihrem Begehren auch zustimmen. Dann haben wir nämlich die Gesamtheit geregelt und nicht nur Einzelbereiche. – Vielen Dank.