Margret Gottschlich

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat, Herr Abruszat, in einem Punkt muss ich Ihnen recht geben: Diese Aktuelle Stunde hat wirklich dazu geführt, dass wir noch mal in die alten Protokolle geguckt haben, dass wir uns die alten Anträge noch mal angesehen haben. Dabei haben wir festgestellt, dass der größte Skandal in den letzten Jahren, nämlich die PFTVerseuchung der Ruhr, zu Ihrer Regierungszeit stattgefunden hat. Und was haben Sie getan? Wir mussten Sie zur Aufklärung erst treiben! Das ist die Wahrheit in dieser Frage.
Meine Damen und Herren, sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und für jeden Menschen unverzichtbar. Die Menschen haben ein Recht auf sauberes Trinkwasser. Ich sage eindeutig: Wasser ist kein übliches Handelsgut, sondern vielmehr ein Erbe, das geschützt, verteidigt und als solches behandelt werden muss. Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Es braucht einen be
sonderen Schutz. Deshalb gehört auch die Bereitstellung von Trinkwasser und die Beseitigung von Abwasser zur Daseinsvorsorge.
Umso wichtiger ist es, dass die Wasserversorgung nicht zum Tummelplatz für kurzfristiges Gewinnstreben wird. Trotz hoher Siedlungsdichte und der industriell geprägten Wirtschaft verfügen die
18 Millionen Menschen in NRW sowohl über eine sichere Trinkwasserversorgung als auch über eine gesicherte Abwasserentsorgung. Dabei müssen weiterhin hohe Standards gelten und diese konsequent auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet werden.
Dazu gehören beispielsweise die Herausforderungen des demografischen Wandels und die Veränderungen durch den Klimawandel. Der Anfall von Regenwasser und Hochwasser wird sicher weiter verändern. Experten prognostizieren langfristig häufigere Starkregenereignisse, aber auch längere Trockenperioden. Unsere Infrastruktur muss diesen neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Ressource Wasser ist aber auch die Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes: ohne Wasser keine Landwirtschaft, ohne ausreichendes Kühlwasser keine Kraftwerke, ohne Produktionswasser keine industrielle Entwicklung, ohne die Nutzung der Wasserstraßen ist der Logistikstandort NRW gefährdet, denn nur Flüsse und Kanäle bieten noch Steigerungspotenzial für wachsende Verkehre.
Wasser ist aber auch Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Menschen. Nicht zuletzt dienen die NRWGewässer vielen Bürgern als Naherholungsgebiete.
Sie werden mir zustimmen, wenn ich sage: Beim Themenfeld „Wasser“ begegnen sich Ökonomie, Ökologie und Verbraucherschutz auf so engem Raum wie in kaum einem anderen Bereich. Gerade diese vielfältigen Nutzungen setzen aber ein schlüssiges Gesamtkonzept voraus.
Wir haben der schwarz-gelben Landesregierung in der letzten Wahlperiode verschiedene Vorschläge gemacht, die aber immer nach der Formel „Kennen wir nicht, brauchen wir nicht“ abgelehnt wurden. Die „Privat vor Staat“-Strategie der letzten Jahre Ihrer Regierung hat wertvolle Zeit gekostet. Das Programm „Reine Ruhr“ startete erst in der zweiten Jahreshälfte 2008 und war überfälliges Ergebnis der Kritik und der Forderung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Gerade hinsichtlich der Transparenz hat die schwarz-gelbe Landesregierung vieles vermissen lassen. Bei der Bearbeitung des PFT-Skandals zeichneten sich CDU und FDP immer dadurch aus, dass man sie stets zur Information zwingen musste. Eine offene und aktive Informationspolitik sieht anders aus.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Trinkwasseraufbereitung und Abwasserbehandlung sind eng miteinander verbunden. Einträge auf ein Mindestmaß zu begrenzen setzt eine enge Kooperation aller Beteiligten voraus. Unser Ziel wird es sein, auf die strikte Einhaltung des Verursacherprinzips zu achten. Dazu gehört neben einer lückenlosen Überwachung auch eine Ertüchtigung von Wasserwerken und Kläranlagen. Damit keine Missverständnisse entstehen: Das Trinkwasser aus der Ruhr ist sicher.
Hier geht es darum, zukünftige Risiken für die Menschen im Einzugsbereich der Ruhr auszuschließen. Neben Industriechemikalien sind besonders die Arzneimittelrückstände einer immer älter werdenden Gesellschaft höchst problematisch. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die Aussage von Minister Remmel, die technische Nachrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlagen nicht bis zum Jahr 2017 hinauszuzögern, sondern sie möglichst schnell umzusetzen. Das sind wir den Menschen hier in Nordrhein-Westfalen schuldig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Abgeordnete von den Linken, als ich Ihren Antrag auf den Tisch bekam, war meine erste Reaktion: Das haben wir doch eigentlich schon beraten.
Dann habe ich in der Parlamentsdatenbank nachgesehen, nachgeforscht und dabei festgestellt: Ein Antrag gleichen Inhalts haben Sie bereits am 18. Mai gestellt. Er wurde im Plenum diskutiert und behandelt, und er wurde auch schon im Ausschuss behandelt.
Ich sage Ihnen: Bis heute hat sich an der Situation nichts geändert.
Ich will es Ihnen und mir ersparen, die komplette Rede, die ich damals gehalten habe, noch einmal vorzulesen. Ich möchte deshalb nur auf einige verschiedene Punkte eingehen.
Ich gebe Ihnen recht: Dem Standort Duisburg als weltgrößter Binnenhafen und Schnittstelle zwischen den einzelnen Verkehrsträgern kommt im Netz unserer Binnenwasserstraßen in NRW eine zentrale Bedeutung zu. Es wird erwartet, dass sich der Warenumschlag allein im Duisburger Hafen in Zukunft verdoppelt, wenn nicht gar verdreifacht.
Unser Besuch mit dem Ausschuss in Rotterdam, an dem leider kein linker Abgeordneter teilgenommen hat,
hat uns noch einmal die Dimension der Warenströme vor Augen geführt, die allein aus Rotterdam und Antwerpen auf NRW zukommen.
Frau Beuermann, stört es, wenn ich weiterrede?
Meine Damen und Herren, Verkehrsinfrastruktur ist ein Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundsätzlich in die öffentliche Hand. „Privat vor Staat“ darf es hier nicht geben.
Die Absicht der Bundesregierung, sich aus immer mehr Feldern zurückzuziehen, wird hier einmal mehr deutlich. Meine Fraktion sieht das sehr kritisch.
Die derzeitige Konstellation, dass der Hafen Duisburg zu je einem Drittel in der Hand von Bund, Land und Kommune ist, hat sich nach unserer Auffassung bewährt und sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden.
Nein.
Das möchte ich nicht. – Meine Damen und Herren, der Hafen Duisburg hat in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung genommen, vor allem durch die tatkräftige Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ich bin überzeugt, dass der Verkehrsminister das Für und Wider einer Anteilsveränderung genau analysieren wird. Das ist hochkompliziert und muss gewissenhaft erfolgen.
Für meine Fraktion ist klar: Wir werden das in enger Abstimmung mit dem Verkehrsministerium begleiten. Der Bund – das wäre die Idealvorstellung – sollte nach Möglichkeit seinen Anteil halten. Das wäre auch ein Zeichen für sein verkehrspolitisches Interesse an und in NRW.
Ich erwarte, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, dass Sie sich im Bund für die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen in dieser Frage einsetzen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es sehr deutlich zu sagen: Private Erwerber kommen für uns nicht in Frage. Mögliche andere Interessenten aus dem öffentlichen Raum müssen geprüft werden. Unsere Position ist da klar und hat sich auch nicht geändert. Das alles haben wir auch schon mindestens einmal, wenn nicht zweimal im Ausschuss diskutiert. Deshalb ist Ihr Antrag, auch wenn Sie ihn jetzt im Monatstakt wieder vorlegen, überflüssig. Er ist eigentlich ein Zeitfresserantrag.
Aber selbstverständlich stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu, Frau Beuermann. Wir freuen uns auf die Diskussion. Sie können ganz sicher sein, dass ich immer auf der Höhe der Zeit bin.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, ich habe mir Ihre Mahnung zu Herzen genommen und werde mich in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möglichst kurz fassen. – Herr Lehne, Ihr Beitrag war auch völlig ideologisch gefärbt. Das nur einmal am Rande!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gute Verkehrsinfrastruktur ist der Schlüssel zu Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum. Das sichert Arbeitsplätze und Lebensqualität der Menschen. Allerdings müssen wir feststellen, dass Straße und Schiene zukünftige Zuwächse nur noch bedingt aufnehmen können.
Wir sind uns doch sicher darüber einig, dass es aus ökologischer und ökonomischer Sicht unabdingbar ist, den Gütertransport auf den Wasserstraßen zu steigern. Hier gibt es auch noch erhebliche Kapazitätsreserven. Das setzt den bedarfsgerechten Ausbau der Wasserstraßen und der Hafenlogistik voraus. Vor dem Ausbau kommen allerdings die Instandhaltung und die Sicherheit.
Dem Standort Duisburg als weltgrößtem Binnenhafen und Schnittstelle zwischen den einzelnen Verkehrsträgern kommt im Netz unserer Binnenwasserstraßen in NRW eine zentrale Bedeutung zu. 50 % des Güterumschlags in NRW werden alleine im Duisburger Hafen getätigt.
Meine Damen und Herren von der Linkspartei, wir stimmen Ihnen zu: Verkehrsinfrastruktur ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundsätzlich in öffentliche Hand.
„Privat vor Staat“ kann es hier eigentlich nicht geben. Die Absicht dieser Bundesregierung, sich aus immer mehr staatlichen Aufgabenfeldern zurückzuziehen, wird an dieser Stelle wieder einmal deutlich. Meine Fraktion sieht das ebenfalls kritisch.
Die derzeitige Konstellation, dass die Duisburger Hafen AG zu je einem Drittel in der Hand von Bund, Land und Kommune, also der Stadt Duisburg, ist, hat sich nach unserer Auffassung bewährt und sollte auch nicht ohne Not aufgegeben werden.
Der Hafen Duisburg hat in den vergangenen Jahren eine sehr positive Entwicklung genommen – dies vor allem auch durch die tatkräftige Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ich erinnere zum Beispiel an Logport I und II. Dabei ging es nicht nur um die reine Erweiterung von Flächen und Kapazitäten, sondern auch um intelligente Lösungen, was die von uns angestrebte Veränderung des Modal Split betrifft: mehr Güter auf die Schiene und Binnenwasserstraßen, Vermeidung von zusätzlichen Belastungen unserer Straßen. Hier hat der Hafen Duisburg mit entsprechender technischer Ausstattung eine beispielhafte Entwicklung genommen, die es fortzusetzen gilt. So werden bereits heute mehr als 50 % der umgeschlagenen Güter im Duisburger Hafen auf die Schiene gebracht. In dieser Richtung muss es auch weitergehen.
Meine Damen und Herren, es kommt sehr darauf an, das Für und Wider einer Anteilsveränderung genau zu analysieren. Das ist hochkompliziert und muss gewissenhaft erfolgen. Für meine Fraktion ist klar, dass wir das Ganze in enger Abstimmung mit dem Verkehrsministerium kritisch begleiten werden.
Der Bund sollte nach unserer Ansicht nach Möglichkeit seinen Anteil halten. Das wäre auch ein Zeichen für sein verkehrspolitisches Interesse am Land Nordrhein-Westfalen. Mögliche andere Interessenten aus dem öffentlichen Raum müssen geprüft werden. Für uns kommt insbesondere ein privater Erwerber nicht infrage.
Insofern ist Ihr Antrag sympathisch, auch wenn es seiner eigentlich nicht bedurft hätte. Wir diskutieren natürlich gerne das Thema im Ausschuss mit Ihnen und stimmen der Überweisung zu. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Nein, Herr Ellerbrock, das können wir auch gleich machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Der Schutz des Grundwassers hat bei uns höchste Priorität. Schließlich gibt es – das vergisst man heute schnell – gute Gründe, die Abwasserkanäle im guten Zustand zu halten; denn Abwasserableitungen sind aus der Notwendigkeit entstanden, die Bevölkerung vor Krankheiten und Seuchen zu schützen, und dies mit großem Erfolg.
Defekte Kanäle sind nun einmal ein Risiko fürs Grundwasser. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob es sich um kommunale oder um private Anlagen handelt. Insofern war es konsequent, 1995 die Pflicht zur Überprüfung auf private Haushalte auszudehnen.
Das Chaos begann allerdings, als die schwarzgelbe Landesregierung die an sich richtige Maßnahme, nämlich den entsprechenden Paragrafen dem Landeswassergesetz zuzuordnen, derart dilettantisch durchgeführt hat, dass wir jetzt landauf, landab völlig verunsicherte Bürger und Kommunen haben. Die Folge war, dass die Gemeinden zunächst einmal abgewartet haben, wie denn das Gesetz wohl anzuwenden sei.
Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, wo Knackpunkte sind, die per Erlass geregelt werden müssen. Ich will nur einige exemplarisch nennen. Wann können Gemeinden die Frist verlängern? Was muss in der Bescheini
gung stehen? Welche Qualifikation müssen die Firmen nachweisen? Welches Recht gilt bei Handwerkern aus dem EU-Ausland? Welche Verfahren sind anzuwenden? Wie finden Bürger eine seriöse Firma? Die Listen bei den Kommunen wurden abgeschafft.
Die rot-grüne Landesregierung hat in den letzten Monaten hierzu schon einige Ergänzungen und Klarstellungen auf den Weg gebracht, zu denen die schwarz-gelbe Landesregierung in den letzten Jahren offensichtlich nicht fähig war.
In dieser Situation bringt die FDP einen Antrag ein, bei dem ich wirklich nicht weiß, ob das jetzt kollektive Vergesslichkeit in der FDP-Fraktion ist oder unter dem Motto „Was stört mich mein Geschwätz von gestern?“ eingeordnet werden muss.
In einem muss ich Ihnen recht geben, meine Damen und Herren von der FDP: Sie haben die Situation stellenweise richtig beschrieben. Sie haben nur völlig verdrängt, dass es Ihr Schlamassel ist, den Sie uns hinterlassen haben.
Es ist schon unverschämt, dass Sie den Kommunen das Ganze jetzt vor die Füße kippen wollen.
Ich nenne das „sich aus der Verantwortung stehlen“. Ich kann es auch noch drastischer ausdrücken. Im Ruhrgebiet sagen wir: Sie machen sich vom Acker.
Mein Fazit ist also: Sie hatten in den vergangenen fünf Jahren die Möglichkeit, ein Gesetz zu beschließen, das den Interessen der Bürger, der Umwelt und den Kommunen gerecht wird. Diese Chance haben Sie nicht genutzt. Dies gilt auch für die CDU. Deshalb ist es scheinheilig, wenn Sie jetzt übers Land fahren und die Landesregierung auffordern, die Bundesländer sollten sich auf ein einheitliches Vorgehen einigen.
Ich darf einmal darauf hinweisen, dass es in der Hand des Bundesumweltministers Norbert Röttgen liegt, eine entsprechende Initiative zu starten. Aus dessen Haus hört man allerdings, dass in dieser Wahlperiode nichts geplant sei. Wenn Ihnen also so viel daran gelegen ist, dann reden Sie doch einfach einmal mit Ihrem Landesvorsitzenden.
Mit diesem Antrag wollen Sie lediglich von Versäumnissen ablenken. Der Überweisung stimmen wir zu. Wir freuen uns auch auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um der Legendenbildung vorzubeugen, möchte ich zunächst einmal festhal
ten, dass die von Ihnen behauptete Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts nie stattgefunden hat. Das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt lief 2009 aus. Verlängert wurde das Wasserentnahmeentgelt durch Ihre Initiative und Ihre Stimme. Wir haben bei der Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes im Jahre 2009 schon deutlich gemacht, dass die Beibehaltung des Gesetzes für uns zwingend erforderlich ist. Ich will das auch kurz begründen und auf Ihren Antrag eingehen.
Selbstverständlich steht in unserem Bundesland dank der Spitzentechnologie in der Wasseraufbereitung eine hervorragende Wasserqualität zur Verfügung. Gleichwohl verpflichtet uns die EU bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu besonderen Anstrengungen. Diese liegen nicht in der Wasseraufbereitung, sondern in Maßnahmen, mit denen wieder der natürliche Zustand der Gewässer erreicht werden soll. Der natürliche Zustand der Gewässer ist ein Beitrag zu Hochwasserschutz und biologischer Vielfalt.
In Ihrer Regierungszeit haben Sie diese schönen Ziele wie folgt beschrieben:
„Lebendige Gewässer sind gut für die Natur und wichtig für die Regionen.“
Der von Ihnen entwickelte Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm aus dem Jahr 2009 zeigen das ganz deutlich.
Ich habe seinerzeit bei der Einbringung schon darauf hingewiesen, dass die Finanzierung der geplanten Projekte nicht sichergestellt ist. Ein Blick in den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm lohnt sich da einmal. Ich darf Ihnen zwei Sätze aus dem Bewirtschaftungsplan vorlesen:
„Aufgrund der Wirtschaftskrise, der beschlossenen Schuldenbremse und des geplanten Abbaus des Wasserentnahmeentgelts werden die finanziellen Rahmenbedingungen des Landes auch in den nächsten Jahren nicht besser werden. Somit sind erhebliche Anstrengungen zur Bereitstellung der entsprechenden Landesmittel für eine fristgerechte Umsetzung des Programms erforderlich.“
So weit das Zitat aus dem Bewirtschaftungsplan.
Interessanterweise haben Sie im Maßnahmenprogramm – das ist der zweite Teil in diesem dicken Ordner – die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts wiederum festgeschrieben. Sie finden das im Anhang des Maßnahmenprogramms unter der Nummer MP-8.
Insofern ist die Aussage in dem vorliegenden Antrag, die Finanzierung der Projekte, resultierend aus der Wasserrahmenrichtlinie, sei bis zum Jahr 2027 sichergestellt, schlicht und ergreifend falsch. Es ist noch nicht einmal sichergestellt, ob eine Fristverlängerung, die Umsetzung zeitlich bis zum Jahr 2015 zu strecken, überhaupt von der EU
Kommission genehmigt wird. Auch darauf habe ich hingewiesen. Das Festhalten am Wasserentnahmeentgelt ist also nichts anderes als die Reparatur Ihrer Versäumnisse.
Gewässer- und Grundwasserschutz hat für uns hohe Priorität. Die SPD hat das im Positionspapier „Masterplan Wasser NRW“ zum Ausdruck gebracht. Im Koalitionsvertrag haben wir uns zur konsequenten Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet. Dazu gehört aber auch eine seriöse Finanzierung. Die Beibehaltung und gleichzeitige Anhebung des Wasserentnahmeentgelts ergibt sich aus dem benötigten Finanzvolumen und ist deshalb unverzichtbar.
Der Ort, um über die Zukunft des Wasserentnahmeentgelts zu sprechen, ist die Beratung des Gesetzentwurfs. Dabei nehmen wir die Anregungen der einzelnen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verbände gerne und offen entgegen. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der FDPFraktion, ist nichts anderes als der untaugliche Versuch, von eigenen Fehlern und Versäumnissen abzulenken.
Der Überweisung in den Fachausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. Inhaltlich werden wir Ihren Antrag ablehnen.