Andreas Terhaag

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich glaube, die Frage ist relativ schnell zu beantworten. Denn in Folge der gravierenden Anhaltspunkte, die es zu den vorwerfbaren steuerlichen Handlungen bei den Aktiendeals ja gibt, liegt jetzt bei der Portigon kein testierter Jahresabschluss für das Jahr 2016 innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vor.
Meine Frage an Sie lautet jetzt: Bis zu welchem Termin wird die Portigon AG einen korrekten Jahresabschluss 2016 vorlegen und veröffentlichen?
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, ich komme auch noch einmal auf den Jahresabschluss zurück wie eben. Denn meines Wissens ist für eine AG und ihre Geschäftsbeziehun
gen die Nichtvorlage eines fristgerechten und korrekten Jahresabschlusses immer ein Problem. Deshalb ist jetzt meine Frage: Welche konkreten Schwierigkeiten ergeben sich denn jetzt für die Portigon AG aus der aktuellen Lage, vor allen Dingen in Bezug auf ihre Geschäftsbeziehungen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Kutschaty, in der gestrigen Expertenanhörung aller relevanten Berufsverbände im Unterausschuss Personal des Landtags haben außer dem DGB alle anderen Fachgewerkschaften die neue Frauenquote einhellig kritisiert.
Deshalb lautet meine Frage an Sie: Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung aus der überwältigenden Kritik der Praktiker und ihrer Berufsverbände?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, es hat große Beförderungswellen beim Innenministerium und beim Finanzministerium gegeben, um die Anzahl klagender Männer zu reduzieren.
Meine Frage an Sie: Welchen Millionenbetrag kosten die Beförderungswellen den Steuerzahlen in 2016 und in den Folgejahren?
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland und auch in Europa haben wir uns aus Gründen des Klimaschutzes zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um mindestens 80 % zu reduzieren. Die Energiewende im Stromsektor soll durch zwei wesentliche Bausteine erreicht werden: die Abschaltung aller Kernkraftwerke bis
Ende 2022 und den Ausbau der erneuerbaren Energien auf 80 % der Stromversorgung bis 2050. Aktuell liegt der Anteil der erneuerbaren Energien bei rund 30 %.
Das stellt uns bereits jetzt und vor allem in der Zukunft vor neue Herausforderungen bei der Systemintegration und der Gewährleistung von Versorgungssicherheit; denn der Strom aus erneuerbaren Quellen wird größtenteils durch Onshore- und OffshoreWindkraftanlagen sowie durch Solaranlagen ins öffentliche Netz eingespeist. Beide Systeme sind jedoch vom Wetter abhängig.
Angesichts des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien, die solchen Schwankungen unterliegen, muss unser Stromsystem flexibler werden, damit die System- und Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet wird. Derzeit wird Versorgungssicherheit maßgeblich durch fossile Kraftwerke – durch Braunkohle-, Steinkohle- und Erdgasverstromung – gewährleistet.
Der angestrebte steigende Anteil erneuerbarer Energien erfordert jedoch zunehmend weitere Lastmanagementmaßnahmen, nämlich den Ausbau von Speichern und von Demand-Side-Management, also eine intelligente Laststeuerung. Die Zukunft liegt neben der zentralen Stromerzeugung vermehrt auch in der Zusammenschaltung von dezentralen Verbrauchern und Erzeugern in virtuellen Kraftwerken durch intelligente Netze und Speicher. Die Digitalisierung im Energiesektor ermöglicht hier erhebliche Potentiale, die es auszuschöpfen gilt.
Meine Damen und Herren, mir war es wichtig, diese Ausgangslage deutlich zu beschreiben; denn der hier zur Beratung stehende Antrag der Piraten greift das Thema zwar auf, aber in der vorliegenden Form wird er der Komplexität des Themas – dem Stromsektor – nicht gerecht. Zunächst verheddert man sich bei dem Antrag zu sehr im Klein-Klein. Dass es – ich zitiere aus dem Antrag – „im Wesentlichen drei Rechtsformen für Bürgerenergieprojekte“ gibt, ist zwar schön zu wissen, tut hier aber nichts zur Sache.
Für das von Ihnen geforderte Förderprogramm nach dem Vorbild des virtuellen Kraftwerks Neckar-Alb sehe ich, genauso wie die Kollegen vor mir, keinen Bedarf.
Anscheinend – der Kollege Hovenjürgen hat auch schon darauf hingewiesen – ist es Ihnen entgangen, dass der Bund bereits das Programm „Schaufenster intelligente Energie“ aufgelegt und mit 230 Millionen € ausgestattet hat. Davon profitiert auch ein virtuelles Kraftwerkprojekt in Nordrhein-Westfalen.
Auch das Dogma der Dezentralisierung und Demokratisierung der Energieversorgung, das Sie wie eine Monstranz vor sich hertragen, versperrt eher den Blick auf die wichtigen Dinge.
Letztlich machen Sie in Ihrem Antrag nicht deutlich, welche ganz konkreten Handlungsnotwendigkeiten bestehen und wie Sie diese anpacken wollen. Dabei sind wir uns im Ziel doch eigentlich einig: Die Flexibilisierung des Energieverbrauchs muss gefördert werden. Das flexible Anbieten gesicherter Leistungen muss ausreichend honoriert werden, sodass Anbieter und Verbraucher auf Marktpreissignale reagieren können.
Mit einem solchen marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen könnten wir auf Kapazitätsmärkte und das EEG verzichten. Leider hat die Bundesregierung die Chancen, die das Strommarktgesetz oder das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eröffnet haben, nicht genutzt.
Auch die aktuelle Netzentgeltsystematik steht diesem Ziel noch entgegen. Es kann doch nicht sein, dass Betriebe weiterhin durch höhere Netzentgelte bestraft werden, wenn sie das Netz entlasten, etwa weil sie bei einem hohen Ökostromangebot zusätzliche Verbraucher einschalten.
In der jetzigen Form halten wir Ihren Antrag für nicht zustimmungsfähig. Der Überweisung an die zuständigen Ausschüsse stimmen wir aber gerne zu. Das gibt Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, vielleicht auch die Gelegenheit, diesen Antrag noch einmal zu überarbeiten. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Minister, ein Kritikpunkt des Bundesministeriums der Finanzen ist die Forderung der Länder, die Einnahmen der Förderabgabe nur teilweise in den Länderfinanzausgleich einzubeziehen. Insbesondere die Länder mit hohen Einnahmen aus der Förderabgabe würden so künstlich ärmer gerechnet. Laut dem Bundesministerium der Finanzen sei dies verfassungswidrig.
Herr Minister, können Sie uns bitte erläutern, wie dieser offenbar verfassungswidrige Vorschlag in das Länderkonzept gelangen konnte bzw. ob Sie in Ihrem Haus die Verfassungskonformität des Ländervorschlages haben prüfen lassen?
Frau Präsidentin! – Herr Minister, auch die Ausweitung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen für die Kosten der politischen Führung hält das Bundesfinanzministerium für verfassungsrechtlich angreifbar. In der Tat erstaunt es etwas, dass in Deutschland künftig nach dem Ländermodell mehr als heute, nämlich elf von 16 Bundesländer, diese finanziellen Sondermittel erhalten sollen, weil sie zu klein sind, diese Kosten selber zu stemmen.
Meine Frage an Sie: Wie schätzen Sie als Landesregierung die Ausweitung dieser Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen ein?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie sprachen eben von Diebstählen und Zerstörungen auch in anderen Museen.
Deswegen interessiert mich die Summe sämtlicher Kunstverluste bei Landesunternehmen unabhängig von der Ursache. Deshalb lautet meine Frage: Welche einzelnen anderen Fälle sind der Landesregierung bekannt, bei denen im Ergebnis Kunstverluste bei Landesbeteiligungen eingetreten sind, beispielsweise durch Diebstahl, Zerstörung oder Entsorgung?
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister, nach Ihren Angaben hat WestSpiel die zehn Marilyn-Siebdrucke von Andy Warhol
im Laufe des Jahres 2014 vollständig einlagern lassen. Meine Fragen lauten: Wo befinden sich die zehn Exponate seitdem? Was passiert nun mit ihnen in der Zukunft?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, die Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen stehen derzeit aus Sicht unterschiedlicher Spielbankmanager einer leistungsgerechten Besoldung und einer zukünftigen Personalentwicklung oft im Wege. Deshalb frage ich Sie: Sehen Sie, Herr Finanzminister, zusammen mit WestSpiel einen Änderungsbedarf, um zu mehr Flexibilität beim Personaleinsatz und dessen Entlohnung zu kommen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Personalstärke in der Unternehmenszentrale ist in den letzten Jahren stark
angestiegen und damit deutlich größer als bei anderen Kasinobetreibern in anderen Bundesländern.
Deshalb lautet meine Frage an Sie, ob Sie nicht auch Bedarf zur Straffung beim Verwaltungspersonal in der Unternehmenszentrale sehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag „Die Energiewende braucht Bürgerenergie – Ausschreibungen verhindern Bürgerenergie“ greifen die Piraten die Novelle des ErneuerbareEnergien-Gesetzes auf. Was ist der Anlass für die Novelle?
Die Verbraucher werden in diesem Jahr mit rund 23 Milliarden € für die Subventionierung der erneuerbaren Energien zur Kasse gebeten. Das bedeutet für eine vierköpfige Familie eine Belastung von 285 € im Jahr. Diese extrem hohen Kosten sind bedingt durch das Fördersystem des EEG mit seinen garantierten Vergütungssätzen. Die Bundesregierung will mit der Novelle die bisherige Förderung im Grundsatz durch eine Ausschreibungsförderung ablösen. Das macht sie im Übrigen nicht, weil Union und SPD die Sorge
um den Geldbeutel der Bürger umtreibt, sondern allein deshalb, um die Vorgaben der Europäischen Kommission aus ihren Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien zu erfüllen.
In der Tat ist es nicht einfach, die Umstellung auf ein Ausschreibungssystem kompatibel für Bürgerprojekte zu machen, damit auch Bürgerwindparks, wenn sie vor Ort gewollt sind, möglich bleiben. Gegen die Umstellung auf diese Ausschreibungen wenden sich nun die Piraten mit ihrem heutigen zweiten Antrag, der zur Debatte steht. Nachdem Sie heute bereits die Einführung eines zentralen Lobbyregisters gefordert haben, dachte ich allerdings, Sie würden nun selbst mit gutem Beispiel vorangehen und offen und ehrlich sagen, was Sie wirklich wollen.
Denn wenn man es genau betrachtet, beraten wir hier eigentlich über die Argumente und Forderungen des Landesverbandes Erneuerbare Energien zur laufenden EEG-Reform. Eine entsprechende Pressemitteilung des Landesverbandes aus dem Februar 2016 haben die Piraten nun zu diesem Antrag aufgepumpt und schmücken sich ungeniert mit fremden Federn. Das ist meiner Meinung nach unseriöse Politik, meine Damen und Herren von den Piraten!
Wenn Sie ehrlich wären, würden Sie zugeben, dass es Ihnen in Wahrheit nicht um eine praxisgerechte Ausgestaltung der Sonderregelung für Bürgerenergie geht, sondern darum, die Umstellung auf Ausschreibungen generell zu verhindern. Nichts anderes beinhaltet Ihre Forderung: Windenergie- und insbesondere Photovoltaikfreiflächenanlagen bis 18 MW von Ausschreibungen zu befreien. Sie wollen Anreize schaffen für Umgehungskonstruktionen, um unter dem Deckmantel der Bürgerenergie der Ausschreibungspflicht zu entgehen.
Meine Damen und Herren von den Piraten, nehmen Sie die energiewirtschaftliche Realität des Jahres 2016 endlich zur Kenntnis!
Wir sind nicht mehr im Jahr 2000, als die Erneuerbaren noch ein kleiner Nischenmarkt waren, die die Anschubfinanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit garantierten Vergütungssätzen brauchten. Inzwischen hat das EEG sein Ziel, die Markteinführung erneuerbarer Energien, längst erreicht. Es ist allerhöchste Zeit, die Erneuerbaren in den Wettbewerb zu entlassen.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Wir wollen die Vielfalt der Akteure bei der Energiewende erhalten. Das bedeutet natürlich auch: Es darf keine Diskriminierung von Bürgerenergieprojekten geben.
Aber man darf auch nicht vergessen: Die Energiewelt wird immer komplexer. Nehmen Sie nur die aktuelle Gesetzgebung auf Bundesebene, das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende oder das Strommarktgesetz. Auf Stromproduzenten kommen immer neue Anforderungen zu. Wer Strom anbieten will, muss sich professionalisieren. Da sollte man sich ganz genau überlegen, ob man Bürgerprojekten mit einer großzügigen Sonderregelung beim Erneuerbare-Energien-Gesetz, dafür aber mit Belastungen an anderer Stelle, insgesamt hilft. Ich denke eher, dass auch bei Bürgerprojekten vermehrt über Kooperationen mit Projektpartnern nachgedacht werden sollte.
Lassen Sie mich kurz noch auf den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen eingehen. Ihnen geht es hierbei wieder einmal allein um die Erfüllung Ihrer selbstgesteckten Ausbauziele für NRW. Ausschreibungen sind ein Instrument für mehr Wettbewerb, Transparenz und Wirtschaftlichkeit. Das setzt natürlich voraus, dass unbürokratische Vergabevorschriften gelten.
Sie aber wollen dieses Modell von den Grundprinzipien so sehr entkernen, dass die windarmen Regionen in Nordrhein-Westfalen gegenüber den besseren Standorten bevorzugt und höher subventioniert werden können. Dieses Vorgehen tarnen Sie auch noch auf Kosten der Verbraucher, indem Sie behaupten, Sie würden faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Das ist schon abenteuerlich. Hierfür haben wir Freie Demokraten kein Verständnis.
Ich komme zum Schluss. Bürgerenergie ist wesentlich mehr als der Zubau von Windkraftanlagen. Die Anträge von den Piraten, aber auch von Rot-Grün greifen hier viel zu kurz.
Die Vielfalt der Akteure bei der Energiewende zu erhalten, ist ein vielschichtiges Thema und bedeutet wesentlich mehr als EEG-Förderung. So müssen vor allem die Hürden bei der Direktvermarktung des eigenerzeugten Stroms abgebaut und die energetische Gebäudesanierung endlich vorangebracht werden. Über diese wichtigen Aspekte wird im Ausschuss zu beraten sein. Der Überweisung stimmen wir daher gerne zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.