Falk Heinrichs
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist Wahlkampf. Wir haben es gerade wieder deutlich gesehen bei dem, was hier passiert ist. Die CDU versucht das seit längerer Zeit in diesem Hause. Alle parlamentarischen Initiativen, die Sie hier machen, sind auf den Wahlkampf ausgelegt. Diese Aktuelle Stunde hat es wieder ganz deutlich gezeigt.
Herr Sieveke, Ihre Ratschläge zur Lösung der Probleme der Sozialdemokratie brauchen wir nicht. Die SPD ist 153 Jahre alt.
Wir brauchen Ihre Ratschläge überhaupt nicht. Das merken Sie sich mal!
Ich gebe Ihnen jetzt mal Antworten auf das, was Sie hier wieder als postfaktisch angegeben haben. Im Antrag der CDU-Fraktion zur heutigen Aktuellen Stunde wird immer wieder Bezug genommen auf das Schreiben von RaBa – die heißen bei mir „RaBa“ Leipzig – an Innenminister Jäger vom 21. November. Dieses Schreiben – hier ist es –
liegt allen vor und ist Ihnen als Ausschussvorsitzendem vorgelesen worden, weil der Minister nämlich neben Ihnen gesessen hat. In Ihrem Antrag zitieren Sie unter Berufung auf den „Kölner Stadt-Anzeiger“ – nicht auf den Minister, sondern auf den „Kölner StadtAnzeiger“ – aus diesem Schreiben:
„Man“
jetzt hören Sie genau zu! –, also RaBa Leipzig,
„bitte darum, dass künftig eine Neubewertung der Sicherheits- und Gefährdungslage für RB Leipzig vorgenommen wird“
Jetzt kommt es: Den darauf in dem Leipziger Schreiben folgenden weiteren Halbsatz unterschlagen Sie bewusst. Dort steht – ich zitiere –:
und zukünftig in Nordrhein-Westfalen die Mannschaft im Bus zu einem Training und insbesondere vom Hotel zum Stadion und dann zurück zum Flughafen entsprechend durch Polizeikräfte begleitet wird.
Durch das Unterschlagen dieses entscheidenden Halbsatzes versucht die CDU-Landtagsfraktion – und das ist das Unverschämte dabei –, hier den Eindruck zu erwecken, als habe RaBa Leipzig den nordrhein-westfälischen Innenminister aufgrund von Sicherheitsbedenken um eine Verstärkung der Polizeipräsenz auch auf der Fanmeile gebeten. Das ist und war nicht der Fall.
Herr Sieveke, hören Sie zu!
Das ist aber Ihr Antrag.
Im postfaktischen Zeitalter ist auch das bewusste Verkürzen eines Zitates die Unwahrheit, liebe CDUFraktion.
Es ging nur um die Begleitung des Mannschaftsbusses. Genau dem wurde Rechnung getragen. Auf Wunsch des Gastvereins RaBa Leipzig wurde der
Mannschaftsbus über die ganze abgestimmte alternative Ausweichroute zum Stadion gelotst. Das passierte dann übrigens auch störungsfrei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist jetzt viel gesagt worden. Ich möchte zum Schluss noch einmal sagen, dass die Vorgänge in Dortmund am 4. Februar zwar bedauerlich waren, aber kein politisches Kasperletheater rechtfertigen. Wer die Aussagen Dritter zitiert, sollte dies immer vollständig tun. Es hätte dieser Aktuellen Stunde sicherlich nicht bedurft. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Daniel Düngel, mir ist schon klar, warum Sie heute im Plenum diesen Antrag stellen. Sie wollen den Eindruck erwecken, als wären Sie der große Retter und Bewahrer der Fanszene bei Fußballspielen. Darum geht es hier aber nicht, Herr Düngel, sondern es geht um Störer und Gewalttäter, die versuchen, die große Bühne vor allem bei Fußballspielen für ihre Aktionen zu missbrauchen.
Konkret sprechen Sie die Rechtmäßigkeit der Speicherung der personenbezogenen Daten von Störern und Gewalttätern in der Datei „Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamtes und die Dateien der „Szenekundigen Beamten“, die sogenannten SKB-Dateien, an. Diese Daten tragen aber dazu bei, insbesondere die guten Fußballspiele – im Übrigen auch die schlechten Fußballspiele – so sicher wie möglich zu machen.
Da kann ich mich an ein paar Vereine erinnern.
Ich kann deswegen nicht nachvollziehen, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, alle Betroffenen über einen Eintrag in diese Dateien informieren und darüber hinaus den Datenbestand der SKB-Dateien sowie deren Anwendung und Nutzen durch eine unabhängige Stelle überprüfen lassen wollen.
Ich möchte auch zu bedenken geben, dass der Betrieb auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erfolgt. Erstens. Die Rechtmäßigkeit der Datei „Gewalttäter Sport“ ist durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bereits bestätigt worden. Zweitens. Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat das Verfahren der SKB-Dateien absolut nicht beanstandet.
Ja, Herr Herrmann, jetzt wollen wir mal sehen, worüber wir hier eigentlich sprechen. Wir sprechen nicht über irgendwelche Bagatelldelikte, sondern es geht hier um die Anwendung von Gewalt. Es geht um Leib und Leben, um Nötigung, um Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, um Gefangenenbefreiung, um Raub- und Diebstahlsdelikte. Wir reden doch nicht darüber, ob jemand einen Lutscher in einem Geschäft geklaut hat. Deswegen kommt er doch nicht in eine SKB-Datei. Vielmehr geht es hier um wirklich große Verstöße. Eine solche Erfassung braucht man zur Ermittlung und um eine vernünftige Sicherung eines Fußballspiels hinzukriegen. Das braucht unsere Polizei.
Ich wünsche mir, dass Sie als Piraten diese Sache mit unterstützen. Auch wir unterhalten uns ständig mit der Fanszene. Ich gucke gerade zu meinem Kollegen Rainer Bischoff als sportpolitischem Sprecher. Wir haben jedes halbe Jahr mit diesen Fangruppen den Austausch gesucht und werden auch weiterhin den Austausch suchen. Die richtigen Fans können diese Sache auch verstehen; denn durch diese Gewaltstörer werden die Fußballspiele in den Hintergrund gerückt, und es geht nur noch um Gewalt. Deswegen möchte ich, dass diese Dateien auch weiterhin – natürlich entsprechend der Rechtmäßigkeit – ihre Funktion behalten.
Gerne.
Kollege Herrmann, bitte.
Das war schon die Frage?
Also, wenn es Gewalt gegen Leib und Leben, Nötigung oder Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz gab, dann ist diese Stelle ja schon da gewesen, weil man dann nämlich wahrscheinlich schon verurteilt worden ist. Sonst könnte man ja gar nicht in diese Datei hineinkommen. Man kommt bei einem Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz ja nicht sofort da rein. Aber wir können uns darüber im Ausschuss unterhalten. Wir werden diese Sache ja überweisen. Ich freue mich, wenn wir uns im Ausschuss über diese Sache unterhalten.
Nein, so kann man es nicht sagen. Es geht auch um polizeiliche Ermittlungsverfahren, die laufen. Bei polizeilichen Ermittlungsverfahren sind sie auch in dieser Datei drin, und das gehört sich auch so. Man kann ja nicht so lange warten, bis vielleicht irgendwann das Urteil gesprochen ist.
Nein. Ich möchte Ihnen ganz deutlich sagen: Es geht hier darum, dass Fußballspiele geschützt werden und dass man so viel Sicherheit wie möglich bekommt. Das, glaube ich, möchte jeder, der hier im Hohen Haus ist. Wir unterhalten uns hier über ein paar Störer, Gewalttäter. Das ist nicht die Fanszene in Nordrhein-Westfalen. Das sind nur ganz, ganz wenige,
die versuchen, die Bühne des Fußballs für ihre Sache zu missbrauchen. Das wollen wir nicht unterstützen, sondern wir sind dagegen.
Die Datei „Gewalttäter Sport“ – ich komme gleich zum Schluss – dient der Verhinderung der gewalttätigen Auseinandersetzungen. Alle diese Dateien dienen also dazu, Straftaten zu vermeiden. Eine Skandalisierung dieser Daten, meine Damen und Herren von den Piraten, ist – das habe ich gesagt – vollkommen unangebracht. Die SPD-Fraktion freut sich auf die vor allen Dingen inhaltsvolle Diskussion und Beratung im Fachausschuss; darauf freuen wir uns wirklich.
Tun Sie mir bitte einen Gefallen: Wenn Sie denn Beispiele haben, dann bringen Sie doch einmal ein Beispiel mit, wo da irgendeiner drin ist, der da überhaupt nicht hineingehört. Wieso der da hineingekommen ist und wie er da wieder herauskommt, darüber würde ich mich gerne einmal unterhalten. So viele wird es da nicht geben. Ich glaube sogar, gar keinen.
Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Brand, es wird Sie nicht verwundern, dass wir dem Antrag der Piraten nicht zustimmen werden. Ich will Ihnen auch erklären, warum. Bei einigen der beantragten Punkte haben wir rechtliche Bedenken, einige sind längst bearbeitet worden, und andere werden im Moment gerade umgesetzt.
Lassen Sie mich das weiter kurz erläutern: Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass es immer noch Missstände in der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsaufnahme gebe – Sie haben es gerade erläutert – und verweisen insbesondere auf die Einrichtungen in
Burbach und Olpe; eben haben Sie auch noch Bad Berleburg und andere genannt.
Die angeblichen Vorkommnisse in diesen drei Unterkünften können keinesfalls als erwiesen betrachtet werden – auch wenn Sie eben gesagt haben, es sei Ihnen egal, ob sie erwiesen seien oder nicht.
Wir haben das zum Anlass genommen, neue Sicherheits- und Gewaltschutzkonzepte zu fordern, und Sie werfen der Landesregierung Nachlässigkeit vor!
Im Mittelpunkt steht unter anderem ein Vorwurf in Burbach, es sei zum sexuellen Missbrauch einer besonders schutzbedürftigen Frau gekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich deutlich sagen: In den Flüchtlingsunterkünften in Nordrhein-Westfalen werden weder Gewalt oder Missbrauch noch Verfolgung oder Unterdrückung geduldet.
Es stehen – das gilt sowohl für Burbach als auch für Olpe – schwerwiegende Vorwürfe im Raum. Es ist nun die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Polizei, diese Sachverhalte restlos aufzuklären und gegebenenfalls Anklage zu erheben. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ihre Ergebnisse bleiben aber abzuwarten.
Ob sich der besonders schwerwiegende Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in der Burbacher Einrichtung bestätigen wird, Frau Brand, ist aus heutiger Sicht noch vollkommen offen. So berichten die „Siegener Zeitung“ und der WDR:
Die Auswertung von Protokollen, Wachbüchern, Mitarbeiterbefragungen, Bewegungsprofilen habe ergeben, dass sich das Opfer zur angeblichen Tatzeit gar nicht in der Flüchtlingsunterkunft Burbach befunden habe.
Schon daran wird deutlich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre, Schuldzuweisungen vorzunehmen und in Aktionismus zu verfallen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wohne selbst in Burbach. Nach der überaus schwierigen Situation im Herbst 2014, nachdem die skandalösen Misshandlungen einiger Bewohner durch Angehörige des damaligen Sicherheitsunternehmens bekannt geworden waren, hat sich die Situation in der Burbacher Einrichtung positiv entwickelt.
Daran haben vor allem die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch viele ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und -helfer, die ich zum Teil persönlich kenne, maßgeblichen Anteil. So titelten am 20. August dieses Jahres die lokalen Ausgaben von „Westfälischer Rundschau“ und „Westfalenpost“ – ich zitiere –:
„Die neue Aufregung über Burbach erreicht das Innenleben der Einrichtung nicht. Und das ist
auch gut so. Der Koordinator der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe spricht dort von einer seltenen Harmonie zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern.“
„Der Kontakt zu den Flüchtlingen sei eng, deren Zutrauen zu den Helfern groß.“
Und jetzt kommt es, Frau Brand:
„Kürzlich haben Bewohnerinnen und Bewohner sogar für den Erhalt der EAE Burbach demonstriert. Auch das ist ein Beleg, dass sich die Menschen in dieser Einrichtung gut aufgehoben fühlen.“
Damit wir uns nicht missverstehen: Hier soll nichts bagatellisiert werden oder weggeredet werden. Aber das bisher Erreichte kann sich durchaus sehen lassen.
Die Burbacher Ereignisse des Jahres 2014 waren Auslöser für grundlegende Anhebungen der für alle Landeseinrichtungen maßgebenden Sicherheits- und Qualitätsstandards. Diese neuen Standards haben sich gut bewährt.
Erstens: Sie haben eben die Taskforce angesprochen. Ich finde, diese unangemeldeten Kontrollen, mit denen die Einrichtung jederzeit rechnen muss, sind ein sehr wirksames Instrument, um die Qualität der Betreuungseinrichtung der Sicherheitsdienste zu überprüfen.
Zweitens: Besonders schutzbedürftige Menschen, wie allein reisende Frauen, Kinder, LSBTTIPersonen werden wo immer möglich in eigenen Bereichen, Gebäudeteilen und besonderen Einrichtungen nur für diese Personen untergebracht.
Drittens: Darüber hinaus wurde ein dreistufiges Beschwerdemanagement, bestehend aus dezentralen Beschwerdestellen, der überregionalen Koordinierungsstelle beim Flüchtlingsrat NRW und dem runden Tisch beim Staatssekretär des MIK eingeführt. Flüchtlinge können sich an diese Beschwerdestellen wenden, die von den jeweiligen Betreibern der Einrichtung unabhängig sind.
Der letzte Punkt: Nicht zuletzt ist ein Gewaltschutzkonzept des Landes unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung erarbeitet worden, unter anderem von Frauen- und Flüchtlingsorganisationen sowie von Kinder- und Jugendhilfeverbänden. Es befindet sich derzeit in der Endabstimmung.
Mein Fazit: Die Erstaufnahme und die Sicherheit von Flüchtlingen befinden sich in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg und im Ländervergleich auf einer Spitzenposition.
Lassen Sie uns diesen Weg fortsetzen. Dazu bedarf es dieses Antrags der Piraten nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einmal mehr darüber, wie sich die Sicherheit bei bedeutenden Fußballspielen, wie zum Beispiel beim kürzlich ausgetragenen Revierderby BVB gegen Schalke 04 in Dortmund, verbessern lässt. Das gilt auch für andere Großveranstaltungen.
Die CDU-Landtagsfraktion möchte erreichen, dass für die Meldeauflagen eine spezielle Ermächtigungsgrundlage in das Polizeigesetz aufgenommen wird. Darauf zielt Ihr Gesetzentwurf ab, über den wir heute in zweiter Lesung zu entscheiden haben.
Bislang stützt die Polizei den Erlass von Meldeauflagen auf die polizeirechtliche Generalklausel des § 8 Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen. Das gilt in allen Bundesländern außer in Rheinland-Pfalz. Insbesondere die Ausführungen des Dortmunder Polizeipräsidenten Gregor Lange und des Bielefelder Professors Dr. Christoph Gusy im Rahmen der Anhörung haben eindeutig bestätigt, dass die polizeirechtliche Generalklausel weiterhin als Ermächtigungsgrundlage für Meldeauflagen ausreicht. Aus ihrer Sicht gibt es hinsichtlich der Meldeauflagen keine durch die heutige Gesetzeslage ausgelösten rechtlichen Schwierigkeiten, die nicht lösbar wären.
Probleme und Arbeit bereiten den Behörden vielmehr die von den Gerichten aufgestellten hohen Anforderungen, die bei einer verfassungsrechtlich so einschneidenden Maßnahme erfüllt sein müssen. Diese muss die Polizei daher in jedem Einzelfall prüfen. Die Einzelfallprüfung muss jeweils zu dem Ergebnis bzw. der Prognose geführt haben, dass ohne Meldeauflagen die konkrete Gefahr der Begehung einer Straftat durch die betreffende Person besteht.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese hohe Hürde würde dann uneingeschränkt gelten, wenn die Meldeauflagen, speziell die Ermächtigungsgrundlage, diese strengen Anforderungen nicht aufgreifen würde. Das wäre dann verfassungswidrig.
Vor dem Hintergrund stellt sich die Situation für die SPD-Landtagsfraktion wie folgt dar:
Erstens. Die Arbeit der Polizei würde durch die spezielle polizeiliche Ermächtigungsgrundlage für die Meldeauflagen nicht erleichtert. Auch würde sich ihr insoweit bestehender Handlungsspielraum nicht vergrößern.
Zweitens. Die Rechtssicherheit würde sich nicht erhöhen, sondern das Gegenteil wäre der Fall. Denn bei der Aufnahme einer speziellen Regelung in das Polizeigesetz bestünde die Gefahr, dass diese juristisch angefochten und von Gerichten dann möglicherweise als verfassungswidrig eingestuft würde.
Drittens. Die polizeirechtliche Generalklausel stellte bisher und stellt auch weiterhin eine ausreichende rechtliche Basis für das Erlassen notwendiger Meldeauflagen dar.
Noch etwas war in der zurückliegenden Anhörung sehr bemerkenswert: Gutachterin Frau Prof. Dr. Sabrina Schönrock von der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, räumte ein, dass die spezielle Ermächtigungsgrundlage in Rheinland-Pfalz nicht dazu geführt hat, dass sich dort die Zahl der verfügten Meldeauflagen erhöht hat. Das sagt doch eigentlich alles.
Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, es ist also nicht erkennbar, dass sich die Situation im Umfeld der Fußballstadien verbessern würde, wenn der Landtag das Polizeigesetz so, wie von Ihnen gefordert, ändern bzw. ergänzen würde. Wir sollten uns in diesem Hohen Hause auch in Zusammenarbeit mit den Vereinen weiter um geeignete Schritte und Instrumente bemühen, um das Ziel zu erreichen. Da sind wir – davon bin ich überzeugt – auf einem sehr guten Weg. Die SPDLandtagsfraktion wird also gegen den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion stimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter dem Codenamen „Eikonal“ soll der Bundesnachrichtendienst in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Geheimdienst NSA in den Jahren 2004 bis 2008 ei
nen zentralen Internetknotenpunkt in Frankfurt am Main angezapft haben. Es sollen geschützte Daten bzw. Informationen über den Telefon- und Mailverkehr deutscher Bürger millionenfach an die USA weitergegeben worden sein. Eine Software, die dafür bestimmt war, die Daten deutscher Bürger hinauszufiltern – das hat der Kollege Schwerd schon gesagt –, habe nicht zuverlässig funktioniert. Zudem bestehe der Verdacht der Wirtschaftsspionage durch die USA.
Geht man den Medienberichten nach, auf die die Fraktion der Piraten hier zu Recht in ihrem Antrag verweist, gewinnt man natürlich den Eindruck, dass hier nicht nur auf die Verbindungsdaten, sondern womöglich auch auf Inhalte von Telefongesprächen und E-Mails zugegriffen wurde. Keine Frage – wenn dieser Sachverhalt zutreffend sein sollte, wäre dies sicherlich absolut skandalös.
Allerdings: Zeugenaussagen im NSA-Untersu
chungsausschuss am 13. November 2014 bestätigen zwar, dass der BND in einem Gemeinschaftsprojekt mit der NSA Daten auch deutscher Staatsbürger abgefangen habe, diese seien aber nicht millionenfach an die NSA weitergegeben worden. Die technischen Filter funktionierten angeblich nicht so wie gewünscht. Daher seien die Daten der deutschen Staatsbürger mit anderen Methoden weiterverarbeitet worden. So wurden vielleicht 100 Datensätze pro Jahr an die NSA weitergegeben, die allesamt nicht von deutschen Staatsbürgern stammen sollten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund dieser widersprüchlichen Behauptungen ist es noch viel zu früh, auf politische Verantwortlichkeiten zu schließen. Ohne gesicherte Erkenntnisse wäre das, glaube ich, nicht seriös.
Bei Licht betrachtet gehört der Antrag der Piraten auch gar nicht in den nordrhein-westfälischen Landtag.
Denn der Bundesnachrichtendienst BND gehört als Bundesoberbehörde dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes an. Dienst- und Fachaufsicht obliegen daher dem Bundeskanzleramt in Berlin. Und die parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes nimmt das vom Bundestag eingesetzte Parlamentarische Kontrollgremium wahr. All dies ist gesetzlich geregelt.
Hinzu kommt, dass die Tätigkeit der NSA in Deutschland Gegenstand des oben genannten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf
Bundesebene ist. Dort ist der richtige Ort, um sich mit der Operation „Eikonal“ auseinanderzusetzen und die Vorwürfe aufzuklären.
Zudem ist an dieser Stelle ausdrücklich festzuhalten, dass nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden an nachrichtendienstlichen Kooperationen im Sinne des Antrages weder beteiligt waren noch sind.
Gerne, Herr Schwerd, bitte.
Nein, das ist nicht der Fall, Herr Schwerd. Dazu gehört noch mehr. Ich habe gesagt, gerade dieser Untersuchungsausschuss auf Bundesebene muss diese Sache aufklären. Falls es da Erkenntnisse gibt, die wir hier umzusetzen hätten im nordrhein-westfälischen Landtag, um vielleicht später mit solchen Sachen umzugehen, dann würden wir gerne darauf zurückgreifen. Aber der richtige Ort ist auf jeden Fall der Untersuchungsausschuss im Bundestag.
Für die SPD-Landtagsfraktion steht somit fest, dass es sich hier um eine Angelegenheit des Bundes handelt. Deswegen werden wir diesem Antrag der Piraten nicht zustimmen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der Piraten, Ihre häufig zutage tretende Neigung, den Landtag mit bundespolitischen Themen zu befassen, ist nicht gerade zielführend. Wir sollten uns in diesem Hause vielmehr auf die wichtigen landespolitischen Themen konzentrieren können. Hier bleibt Ihre Fraktion zu konstruktiven Beiträgen herzlich eingeladen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der insbesondere darauf abzielt, aktuelle Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes in das Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Die auf Bundesebene beschlossene Regelung, die es jetzt in Landesrecht zu übernehmen gilt, erscheint der SPD-Landtagsfraktion durchaus sinnvoll und begrüßenswert.
Darüber hinaus ist die SPD-Landtagsfraktion davon überzeugt, dass diese gesetzlichen Anpassungen einen spürbaren Beitrag zu mehr Effizienz und Transparenz wichtiger Verwaltungsverfahren bei uns in Nordrhein-Westfalen leisten werden. Gute Sache, weiter so! – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ein Whistleblower – noch bis vor Kurzem hätten wir zumindest hierzulande nicht gewusst, was das denn überhaupt ist. Das hat sich inzwischen sehr geändert. Diese Erweiterung unseres Wortschatzes ist insbesondere Leuten wie dem WikiLeaks-Gründer Julian Assange und eben Edward Snowden zu verdanken, der in den vergangenen Monaten Schlagzeilen produziert hat, die uns alle wachgerüttelt haben.
Es steht außer Frage: Wir haben Edward Snowden wichtige Erkenntnisse zu verdanken. Seit seinen Veröffentlichungen zum PRISM-Überwachungsprogramm des US-Geheimdienstes NSA wissen wir, dass die USA unsere digitale Kommunikation anlasslos überwacht, gerastert und gespeichert haben. Die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger wurden so über viele Jahre hinweg auf skandalöse Weise missachtet.
Inzwischen verhandelt Deutschland mit den USA über ein Antispionageabkommen, das Bürger und Politiker künftig vor derartiger Spionage schützen soll, die mit Terrorismusbekämpfung nichts mehr zu tun hat. Ohne die Enthüllungen Edward Snowdens gäbe es diese Gespräche nicht.
Die alte schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Dimension dieser Affäre erst sehr, sehr spät erkannt. Man erinnert sich noch zu gut an die Äußerungen des ehemaligen Innenministers Friedrich und seines damaligen Kollegen Pofalla vom Sommer diesen Jahres. Nach einer Amerikareise Friedrichs hieß es, die USA hätten alle Vorwürfe überzeugend widerlegt. Eine kapitale Fehleinschätzung, wie wir heute wissen!
Erst als vor einigen Wochen aufflog, dass auch das Handy der Bundeskanzlerin abgehört worden ist, wurde die damals amtierende Regierung wach. Plötzlich hieß es von der Kanzlerin: So was geht unter Freunden gar nicht.
Es spricht nicht gerade für das damalige Spitzenpersonal in Berlin, dass erst persönliche Betroffenheit dazu geführt hat, den Skandal ernst zu nehmen. Das millionenfache Betroffensein „ganz normaler Bürger“ hat die christlich-liberale Bundesregierung, die inzwischen Geschichte ist, dagegen lange bagatellisiert.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die SPD-Fraktion, dass der zuständige Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments, der sogenannte LIBE-Ausschuss,
Edward Snowden per Videokonferenz anhören und befragen will.
Die Fraktion der Piraten möchte die Landesregierung auffordern, die geplante Anhörung Snowdens zu verfolgen sowie eine eigene Auswertung vorzunehmen.
Ferner soll die Landesregierung auch den Abschlussbericht des LIBE-Ausschusses aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen detailliert auswerten und dem Landtag darüber berichten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Piratenpartei, innerhalb kürzester Zeit haben Sie nunmehr schon den zweiten Antrag in Sachen Edward Snowden eingebracht. Das mag dem Umstand geschuldet sein, dass die eigentlichen Themen der Landespolitik nicht so Ihr Ding sind.
Es handelt sich hier im Kern um eine Bundesangelegenheit, die gar nicht auf die Tagesordnung des Landtages gehört. Bei einem Schulaufsatz würde es heißen: Thema verfehlt. Setzen!
Regelrecht unverschämt ist, dass Ihr Beschlussvorschlag quasi suggeriert, die Landesregierung trage eine Mitverantwortung für die von Edward Snowden enthüllten amerikanischen und britischen Geheimdienstaktivitäten. Der entsprechende Zusatz in Ihrem Antrag unter III Ziffer 1 „insbesondere unter Berücksichtigung der eigenen Verantwortlichkeiten hinsichtlich der genannten Geheimdiensttätigkeiten“ ist ganz entschieden zurückzuweisen.
Gerne.
Ich habe unter Punkt 2 sehr viel mitbekommen und vor allen Dingen, wie die Piraten heute Morgen unter Punkt 2 reagiert haben. Das hat nicht unbedingt dazu geführt, dass Sie jetzt hier in diesem Landtag sagen könnten, dass Sie uns hier weiterbringen würden.
Das ist bei diesem LIBE-Ausschuss auch nicht der Fall.
Ich fahre fort. Ich habe nämlich nicht den geringsten Zweifel daran, dass die Landesregierung an einer umfassenden Aufklärung des gesamten Sachverhalts interessiert ist. Sollte eine Anhörung Edward Snowdens zu Erkenntnissen führen, die wir für Nordrhein-Westfalen von Belang sehen würden, wird natürlich die Landesregierung im Interesse der Bevölkerung handeln und die Sachen auswerten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, merkwürdig ist auch ein Kuriosum, dass der Landtag auf Antrag der Piraten an die im LIBE-Ausschuss tätigen Mitglieder des Europäischen Parlaments appellieren soll, Edward Snowden „entsprechend offene und passgenaue Fragen zu stellen“.
Liebe Piraten, halten Sie es tatsächlich für notwendig und angebracht, einen solchen Appell an die Kollegen nach Brüssel zu richten?
Unseres Erachtens bedarf es solcher Ratschläge von Parlament zu Parlament überhaupt nicht. Das wäre doch Kindergarten. Mit so etwas sollten wir unsere wertvolle Zeit nicht vergeuden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Aus den dargelegten Gründen wird die SPD-Fraktion dem Antrag der Fraktion der Piraten nicht zustimmen. Wir sehen hier keine Notwendigkeit für eine entsprechende Beschlussfassung durch den Landtag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Orth, ich habe mir bei dem Antrag schon Gedanken gemacht, was heute kommen soll. Ich habe es mir eigentlich auch so gedacht. Es geht Ihnen nicht um die Sache. Es geht Ihnen mehr um Getöse, um Polemik und Wahlkampfsachen. Das ist mir wieder aufgefallen.
Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben „Beute zurück“. Das sind die Schlagwörter Ihres Antrages. Die damit gemeinte Verfolgung, Aufklärung und Repression von Einbruchskriminalität sind allein jedoch nicht ausreichend, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP. Zusätzlich notwendig, um Einbrüche zu verhindern, sind wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen, wie sie der Innenminister mit seiner Kampagne „Riegel vor“ angeschoben hat. Eine wirksame Bekämpfung der Einbruchskriminalität braucht nämlich beides, Prävention und Repression.
Wir registrieren seit einiger Zeit, und zwar bundesweit, einen besorgniserregenden Anstieg der Fallzahlen. Das ist richtig. Besonders betroffen sind Großstädte und Wohnbereiche in Autobahnnähe. Bei den Tätern handelt es sich in der Regel um überregional agierende Banden.
Umso wichtiger ist es, dies so effizient wie möglich zu bekämpfen. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen sich in ihren eigenen vier Wänden sicher fühlen. Das ist sehr, sehr wichtig. Das haben Sie auch angesprochen. Herr Dr. Orth, da gebe ich Ihnen Recht: Es ist nicht nur der Verlust von Wertgegenständen, der den Opfern zu schaffen macht, sondern auch die brutale Verletzung ihrer Privatsphäre wird als äußerst demütigend empfunden.
Um einer Legendenbildung vorzubeugen: Der Anstieg der Fallzahlen hat nicht erst 2010 angefangen, sondern bereits ab dem Jahr 2008, als die FDP noch den Innenminister stellte. Im Jahr 2007 lag die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen bei 16,5 %. Bis 2010, dem Jahr des Regierungswechsels, sank sie unter Schwarz-Gelb kontinuierlich auf nur noch 12,9 %. 2012 konnte Innenminister Jäger dagegen auf eine leicht angestiegene Aufklärungsquote von 13,8 % verweisen. Tun Sie also nicht so, als ob die Aufklärungsquote seit der Regierungsübernahme durch Rot-Grün gesunken wäre, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die FDP fordert ein wirksames Gesamtkonzept zur Bekämpfung massiv steigender Einbruchszahlen. Das klingt erst einmal gut.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie verkennen jedoch, dass die rot-grüne Landesregierung schon 2010 eine landesweite ganzheitliche Handlungsstrategie entwickelt hat. Das Problem ist also erkannt. Es ist keinesfalls so, dass sich Landesregierung und Polizei ausschließlich auf präventive Maßnahmen konzentrieren. Das LKA stellt inzwischen tagesaktuell ein Lagebild zur Verfügung, mit dem die Einbruchsentwicklung landesweit verfolgt werden kann. Das versetzt die Polizeibehörden in die Lage, Schwerpunkte und Tendenzen frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Seit 2011 werden landesweit mehr als 40 neue Ermittlungskommissionen eingerichtet.
Die Konzepte schließen längst auch eine umfassende Sachfahndung nach Beutegegenständen ein, die natürlich auch die von der FDP geforderte Internetrecherche umfasst. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Einrichtung eines CybercrimeKompetenzzentrums beim LKA.
Die von der FDP massiv kritisierten Aktionstage mit überörtlichen Fahndungs- und Kontrolleinsätzen sowie Razzien sind nicht etwa Show, sondern auch Teil einer konzentrierten Sachfahndung. Die durchweg positiven Erfahrungen haben gezeigt, dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, weiterhin an dieser Praxis festzuhalten.
Die Kampagne „Riegel vor“ ist der präventive Baustein unserer ganzheitlichen Handlungsstrategie zur Bekämpfung und Verhinderung von Wohnungseinbrüchen. Eine möglichst optimale Sicherung der Häuser, eine Schärfung der Wachsamkeit in den Wohnquartieren und die sofortige Weitergabe verdächtiger Beobachtungen an die Polizei sind wichtig, um potenzielle Einbrecher möglichst schon vor einer Tatbegehung zu stoppen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch ganz kurz auf die Klagen der FDP über die Personalausstattung der Polizei eingehen. Fakt ist, dass Schwarz-Gelb in den Jahren 2006 bis 2010
insgesamt 2.100 Beamte weniger eingestellt und ausgebildet hat als möglich gewesen wäre. Das wird der Polizei insbesondere ab 2016 sehr zu schaffen machen. Es werden pro Jahr mehr Beamte ausscheiden als in den Dienst neu eintreten.
Wir sind dabei, diesen Fehler der Vorgängerregierung zu reparieren. Gleich zu Beginn der Legislaturperiode 2010 bis 2012 wurde die Einstellungsermächtigung auf 1.400 Anwärter pro Jahr erhöht. Die Ministerpräsidentin hat in ihrer Regierungserklärung 2012 erklärt, dass trotz der Sparzwänge auch in den nächsten Jahren an dieser Einstellungspraxis festgehalten wird.
In Sachen der Personalausstattung der Polizei sollte sich die FDP also besser an das bewährte Motto halten: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Zusammenfassend ergibt sich, dass der FDPAntrag nur eine schlecht durchgeführte Recherche über die Polizeiarbeit und Kriminalitätslage in Nordrhein-Westfalen ist.
Dennoch sollten wir dieses wichtige Thema „Einbruchskriminalität“ in den zuständigen Fachausschüssen weiter beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Wohnung in Netphen durchsucht – Bundesanwalt vermutet einen Gotteskrieger“ lautete gestern Morgen eine Überschrift in der „Siegener Zeitung“. Es besteht der Verdacht, dass der Wohnungsinhaber Mitglied oder Unterstützer einer salafistisch
terroristischen Vereinigung ist.
Ein Zusammenhang zu den jüngsten Festnahmen im Rheinland soll nicht bestehen. Dennoch wird an dem Beispiel aus meinem ländlich geprägten Wahlkreis deutlich, dass es in ganz Nordrhein-Westfalen islamistische Umtriebe gibt, denen wir im Rahmen
unserer rechtsstaatlichen Möglichkeiten konsequent Einhalt gebieten müssen.
Die spektakulären Ereignisse und Ermittlungserfolge der vergangenen Tage haben leider deutlich gemacht, dass die terroristischen Gefahren durch gewaltbereite und extremistische Salafisten nicht unterschätzt werden dürfen.
An dieser Stelle möchte ich unserem Innenminister Ralf Jäger und natürlich auch den beteiligten Sicherheitsbehörden ebenfalls danken für die hervorragende Ermittlungsarbeit
und die erfolgreichen Zugriffe in Bonn, Leverkusen und Essen.
Durch die gute Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz ist es gelungen, einen terroristischen Anschlag zu verhindern. Dass dieser Anschlag dem Vorsitzenden der rechtsradikalen Gruppierung Pro NRW gegolten hätte, schmälert das Unrecht und die kriminelle Energie derjenigen nicht, die diesen Anschlag geplant haben. Wir alle wissen, dass Pro NRW Muslime regelmäßig auf unsägliche Weise provoziert und den öffentlichen Frieden so gefährdet. Terroristische Antworten darauf sind jedoch in keinster Weise akzeptabel. Gewalt darf niemals zu einem Mittel der politischen Auseinandersetzung in unserem Land werden.
Meine Damen und Herren, nach dem bundesweiten Verbot der salafistischen Vereinigung Millatu Ibrahim im Jahr 2012 wurde jetzt auch deren als harmloser Spendensammler getarnter Ableger, der in Gladbeck ansässige Verein An-Nussrah verboten. Das war auch richtig so.
Wir müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um extremistischen Umtrieben dieser Art rechtzeitig Einhalt zu gebieten. Leider handelt es sich im salafistischen Milieu aber nicht selten um lockere Zusammenschlüsse von Personen, also um Gruppierungen jenseits des Vereinsrechts, was ein entschlossenes rechtsstaatliches Vorgehen gegen sie natürlich erschwert.
Nach heutigen Erkenntnissen – das ist eben auch schon öfter angesprochen worden – gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 1.000 Salafisten, die als extremistisch einzustufen sind, von denen ca. 100 dem besonders extremen dschihadistischen Salafismus zuzurechnen sind, Tendenz extrem steigend. Dieser bekennt sich offen dazu, unsere verfassungsrechtliche Ordnung gewaltsam zu zerstören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das werden wir nicht zulassen.
Den extremistischen Salafisten und sonstigen gewaltbereiten Islamisten stehen Millionen gesetzestreue Muslime gegenüber, die bei uns leben und mit den fundamentalistischen Fanatikern nichts im Sinn
haben. Wir sollten uns daher hüten, diese überwältigende Mehrheit friedliebender Muslime für islamistische Exzesse mitverantwortlich zu machen.
Wir müssen vielmehr alles vermeiden, was insbesondere junge Muslime in die Arme der Extremisten treiben könnte. Wir müssen an die Ursachen heran. Das hat Frau Schäffer eben in ihrer Rede ganz deutlich gesagt. Die Ursachen müssen in der Bekämpfung ganz deutlich nach vorne gestellt werden.
Ganz entscheidend für die Bekämpfung jeder Art ist eine optimale Kooperation und Vernetzung unserer Sicherheitsbehörden, auch über die Ländergrenzen hinweg.
Meine Damen und Herren, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz muss sich vor allem auf den sogenannten politischen Salafismus konzentrieren, der ein wichtiges Rekrutierungsbecken für die besonders radikalen, gewaltorientierten Zellen ist. Besonders im Fokus müssen die Internetaktivitäten der verschiedenen Gruppierungen stehen. Diese sind primär auf junge Menschen zugeschnitten, die angesprochen und radikalisiert werden sollen.
Als ehemaliger Soldat weiß ich, dass die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach innen wie auch nach außen eine wehrhafte Demokratie voraussetzt. Der Innenminister hat bereits im Januar zu Recht darauf hingewiesen, dass wir bei der Bekämpfung der verfassungsfeindlichen Salafisten gleichermaßen auf Repression und Prävention setzen müssen.
Die repressiven Möglichkeiten, die das Straf-, Polizei- und Ausländerrecht bieten, sind konsequent auszuschöpfen. Nicht weniger wichtig ist der präventive Ansatz. Die Präventionsinitiative des MIK zielt in die richtige Richtung.
Unbedingt unterstützt werden müssen staatliche und zivilgesellschaftliche Initiativen, die darauf gerichtet sind, das Abdriften junger Menschen in die salafistische Szene zu verhindern. Ebenso notwendig sind Ausstiegshilfen für Personen, die bereits in der Szene verstrickt sind.
Nur wenn wir das Problem an der Wurzel bekämpfen, haben wir hoffentlich eine Chance, den Salafismus dauerhaft einzudämmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Recht wird immer darauf hingewiesen, dass es letztlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Extremismus, in welcher Form auch immer, Einhalt zu gebieten. Dass unsere nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden ihren Beitrag weiterhin gewissenhaft und erfolgreich leisten werden, davon bin ich überzeugt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.