Peter Wilhelm Dröscher

Sitzungen

13/106 13/114 13/118

Letzte Beiträge

Herr Präsident, meine Damen und Herre!l! Der Sozialpoliti-sehe Ausschuss hat den Ent11vurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes am 28. September 2000 und der Rechtsausschuss in seiner 45. Sitzung am 17. Oktober 2000 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentvvurf wird ange
nommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Vorberei
tung dieses Redebeitrags ist mir noch einmal richtig bewusst geworden, dass die Verabschiedung des Betreuungsgesetzes,
die Nachfolge der früheren Vormundschaftsregelungen, nun bereits zehn Jahre zurückliegt. Ich erinnere mich noch gut daran,_mitwie viel Hoffnungen, aber auch mitwie viel Unsicherheiten wir diesen Ent\'I!Urf damals diskutiert haben.
Heute ist das Betreuungsgesetz selbstverständliches und bewährtes Recht. Wir haben 1991 iri Rheinland-Pfalz im Landesgesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes die notwendigen Iandesrechtlichen Ergänzungen festgeschrieben. Dieses Landesgesetz war auch die Grundlage dafür, dass wir in diesem Land heute ein flächendeckendes Netz von Betreuungsvereinen haben.
Ein wichtiger Inhalt des Landesgesetzes ist die in § 4 festgelegte Förderung der Betreuungsvereine. Danach gewährt das Land 40 % der angemessenen Personal- und Sachkosten. Dazu kommt ein entsprechender Betrag der Kommunen.
Die Einzelheiten dieser Förderung waren bisher auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 durch Verwaltungsverord
nung geregelt. Das waren 1999 34 220 DM Höchstleistung für die Personalkosten und 10 000 DM Höchstleistung für die Sachkosten.
I'Jun hat 1999 ein Verwaltungsgericht in einem Einzelfall ent
schieden, dass eine solche Regelung nur vom Gesetzgeber selbst getroffen werden könne. Die Landesregierung sieht in dieser Entscheidung- eine Revision wurde vom OVG nicht zugelassen; ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident
.. nicht unerhebliche Risiken für den Landeshaushalt und die kommunalen Haushalte".
Wir von der SPD-Fraktion teilen diese Einschätzung und se
hen keinen Grund darin, aus der Förderung eine nach oben offene Besoldungsskala zu machen. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung, der- für das Jahr
2000 42 000 DM pauschal pro Vollkraft vorsieht und dann jeweils Steigerungen, die dem BAT prozentual entsprechen.
DieSPD-Fraktion begrüßt, dass damit die langjährig bewähr
te Förderpraxis auf dem bisherigen Niveau fortgeführt und die Rechtssicherheit der Förderung wiederhergestellt wird. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesverfassung gewährleistet jedermann das Recht, sich mit Eingaben an den Landtag zu wenden. Der Landtag hat
die Entgegennahme, die sachliche Prüfung und die Beantwortung dieser Petitionen dem Petitionsausschuss übertragen, der dabei vom Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt wird.
Die Inanspruchnahme des Petitionsrechts ist für die Bürgerinnen und Bürger des LandesRheinland-Pfalz in den vergangenen Jahrzehnten- im Jahr 1999 feierten wir das 25-jährige Jubiläum- der Einrichtung der Stelle des Bürgerbeauftragten selbstverständlich geworden. 1999 waren es fast 3 000 Einga
ben aus allen Städten und Landkreisen unseres Landes, aber auch aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland. Zusammen mit einigen hundert Gesprächen bei den Sprechtagen des Bürgerbeauftragten belegt dies eindrucksvoll diese Selbstverständlichkeit, dass im Land Rheinland-Pfalz jedermann das Recht hat, sich mit Eingaben an uns zu ~venden.
Im Durchschnittsind es sechs von 10 000 Eimoyohnern des Lan
des, die dieses Recht in Anspruch nehmen, wobei die Bürge
rinnen und Bürger der Stadt Mainz und aus dem näheren Umfeld mit mehr als zehn von 10 000 Einwohnern die absolu
te Spitze darstellen, während die Einwohner der Region Frankenthai mit 1,9 Einwohnern am wenigsten petitionsfreudig sind. Man kann nun darüber streiten, ob es die größere
Leidensfähigkeit der Frankenthaler oder weniger Grund zu Beschwerden ist; Dies istsicherlich eine Mentalitätsfrage.
Die Schwerpunkte lagen wie in den vergangenen Jahren mit 12,5 % im Ausländerwesen, beim Sozialhilfegesetz, beim Strafvollzug und etwas weniger als in den vergangenen Jah
ren beim Bauaufsichtsrecht. ln diesem Bereich hat sich die neue Landesbauordnung sicherlich bewährt.
lnsg~samt sind die Schwer-punkte dieser Eingaben sicher auch ein Barometer für gesellschaftspolitische Probleme und für die Qualität von Gesetzen und Verordnungen. Die Diskussion holt uns jeweils ein.
Das Ergebnis bei fast 3 000 Petitionen ist zunächst einmal auf den ersten Blick sehr gut; denn von den abgeschlossenen 2 907 waren nur 720 nicht einvernehmlich. Wir als Ausschuss bekommen natürlich diese nicht einvernehmlichen Sachen auf den Tisch. Da kann manchmal die Frustration schon wachsen. Meine Erfahrung aus den vergangeneo Jahren ist, dass diese Petitionen, die mit dem Vorschlag eines nicht einver
nehmlichen Abschlusses auf die Tage~ordnung des Ausschusses kommen, vom Bürgerbeauftragten und seinem Team sorgfältig und teilweise mit einem erheblichen Arbeitsaufwand auf alle Möglichkeiten der Hilfe für die Petenten abgeklopft worden sind. Das erleichtert-wesentlich die Arbeit der Ausschussmitglieder, die diese Vorgänge vertreten müssen.
ln diesem Zusammenhang ein herzliches Dankeschön an Uli Galle und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Unterstützung und Zuarbeit
und auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die den Ausschuss ebenfalls nach Kräften unterstützen.
Das Ergebnis zeigt a_ber auch, dass die Möglichkeiten des Aus
schusses begrenzt sind. ln vielen Fällen müssen wir doch akzeptieren, dass auch Anliegen von Petenten, denen wir gern in einer schwierigen Situation helfen würden, nicht entsprochen werden kann. Das sind weniger die Fälle, die in der Presse groß berichtet werden, wie das Falschparken auf dem eigenen Grundstück oder das mit den Schornsteinfegern. Das sind in vielen Fällen auch ganz schwierige und dramatische Situationen, die einfach nicht bereinigt werden können.
Vielleicht ist das auch der Grund dafür, dass die Arbeit dieses Ausschusses- das wurde von den Vorrednern bereits erwähnt -eher im Verborgenen geschieht und dass es auch nicht so attraktiv zu sein scheint, diesem Ausschuss anzugehören und
dass auch die Besprechung des Berichts von der einen Sitzung auf die andere verschoben wurde. Deshalb besteht heute auch der Bedarf an Werbung für diese Arbeit.
Wir haben heute im zweiten Teil der Aktuellen Stunde ge
hört, dass die Rückführung der Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und dem Kosovo aufgrund der hohen Rückkehrbereitschaft zügig geschieht. Das ist ein gutes Ergebni?.
· Im Petitionsausschuss haben wir es aber dann gerade mit den
Menschen zu tun, die aus teilweise sicher sehr subjektiven Gründen nicht zurück wollen. Für mich persönlich und für an-·
dere Mitglieder des Ausschusses sind es oft auch die schwie
rigsten Momente, wenn wir in solchen Situationen nicht hel
fen können.- Aber es muss auch gesagt ·werden, dass-außer
halb des Petitionsrechts immerhin im vergangeneo Jahr mehr als 40 % der Petitionen, die in diesem Zusammenhang gestellt wurden, erfolgreich abgesc!tlossen wurden, das heißt, dass der Bürgerbeauftragte und sein Team helfen konnten und diese ausländischen Mitbürger durchaus Hilfe erhalten.
Wir fiaben mit dem Ausschuss- das steht in einem engen Zusammenhang mit den ausländerrechtliehen Fragen - im Fe
bruar 2000 das Bundesamt für die Anerkennung ausländi
scher Flüchtlinge in Nürnberg besudit. Im Mai- hat der Ar
beitskreis der SPD-Fraktion auch die Auße-nstelle in Trier be
sucht. Die Vorredner haben es schon gesagt. _Es war beeindruckend. Mich hat besonders beeindruckt, dass bei diesen Besuchen in Nürnberg dieses lnformatiomzentrum des Bun
desamts vorhanden war, was in hohem Maße Asylinformationsmöglichkeiten, Datenbanken, ·lnformationsschriften, ausländische Rechtsvorschriften, Informationen über Parteien, Gewerkschaften, ethnische und religiöse Gruppen, sowie Serviceleistungen des Bundesamts hat. Es war beeindruckend. Wir haben eine ganze Reihe von Möglichkeiten,
· uns dort beraten-zu lassen, wenn wir uns mit solchen Fragen befassen.
ln _Trier war es vor allem die Information über die Tätigkeit der Einzelentscheider, die nachher oft auch eine Rolle in den Eingaben spielen. So weit zu diesen Besuchen.
Über den Besuch in München ist auch gesprochen worden.
Neben den aktuellen Sorgen und Nöten der Bürgerinnen und
Burger desland es, die das in der Verfassung festgelegte Petitionsrecht in Anspruch nehmen, werden wir mit Sicherheit weiterhin die Entvvicklungen im Bund, in anderen Bundesländern und in Europa beachten müssen. Europa wird für· uns immer wictitiger.Aus der Erfahrung der letzten Jahre bin ich
- ·sicher, dass das rheinland-pfälzische Modell mit Petitionsausschuss, Bürgerbeauftragten und der guten Zusammenarbeit
:dabei auch eine wichtige Rolle spielen wird und als Beispiel in der einen oder anderen Form übernommen werden wird.
Das ist noch einmal ein ·Ergebnis, das. Hoffnung_ für die Zukunft macht. Ich hoffe, dass l.vir mit der Arbeit dieses Ausschusses auch hier im Parlament in der Zukunft weiterhin Gehör finden.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem das bisher so zügig ging, will ich es auch nicht sehr viel länger aus
dehnen.
Herr Minister Gerster hat ausführlich das Problem und das Re
gelungsbedürfnis geschildert und die wichtigsten Änderungen dargestellt.
Ich will das noch um einige Aspekte persönlicher Erfahrung ergänzen. Ich lebe an der Nahtstelle einer kleinen Stadt und einer Verbandsgemeinde. Ich habe in den vergangenen Jahren sehr häufig miterlebt, das sogar Druck auf Familien, auf Menschen ausgeübt wurde, die Sozialhilfeempfänger waren, um sie aus der Finanzierung des kleinen Ortes, des Dorfes herauszubekommen.
Man hat sich abgeschottet. Das könnte sich durch dieses Änderungsgesetz erheblich ändern, sodass bei der Flucht in die Anonymität einer Stadt, auch wenn sie klein ist, eben nicht mehr das Problem auftaucht, dass die Stadt dann auch alle Kosten tragen muss, sondern dass - dies war der zweite Punkt - die Umzugsregelung eintritt, das heißt, dass der Landkreis als derjenige, der die Kostenerstattung durchfüh
ren muss, auch die ROckforderungsmöglichkeit auf die frühere Wohnsitzgemeinde geltend machen kann.
Des Weiteren ist es sogar direkt zur Verhinderung der Schaffung von Wohnraum gekommen, indem in kleinen Dörfern die Angst bestand, wenn jemand ein Mietshaus baut, haben wir demnächst Sozialhilfeempfänger darin wohnen.
Wir als SPD-Fraktion unterstützen dieses Änderungsgesetz ausdrücklich und erhoffen uns davon mehr Gerechtigkeit bei der Zusammenarbeit in den Gemeinden und damit auch eine leichtere politische Tätigkeit für alle Beteiligten, also auch für alle Fraktionen in den Landkreisen.
Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, der möglicherweise einige Irritationen hervorruft, nämlich den Wegfall der Regelungen bezOglieh der Verpflichtung, den Sozialhilfeausschuss zu bilden. Das Bundessozialhilfegesetz besagt, dass vor dem
Erlass von Verwaltungsvorschriften Trager sozialer Belange bzw. Experten gehört werden müssen. Das ändert sich nicht durch den Wegfall der Verpflichtung, SozialhilfeausschOsse zu bilden. Auch in diesem Punkt schließen wir uns der Meinung des Ministeriums an, dass die kommunale Selbstverwal
tung diese Regelungen entsprechend durchführen kann.
DieSPD-Fraktion unterstützt also uneingeschränkt die Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundessozialhil
fegesetzes. Wir hoffen, dass es auch zügig zur Umsetzung kommt.
Danke schön.