Norbert Mittrücker

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Herr Staatssekretär, die erste Frage nach dem Bereich des E-Government möchte ich ergänzen und Ihnen sagen, E-Government ist notwendig, aber man spricht heute nicht mehr nur von E-Government, sondern von EGovernance. Das heißt, das ist ein ganz anderer – – –
Wer so lacht, hat keine Ahnung.
Herr Staatssekretär, was tut die Landesregierung nicht im Bereich des E-Government, sondern im Bereich des E-Governance?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Ob wir uns in der IT-Branche bewegen, oder ob wir uns in der Wirtschaft bewegen, „Innovationen“ ist das Schlagwort, das wir brauchen, um unser Land weiterzuentwickeln.
Wenn wir von Innovationen sprechen, dann hat eine Innovation vier Stufen, einmal die Idee als solche, dann die Umsetzung dieser Idee und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und die Umsetzung und Anwendung der neu gefundenen Lösung von den Bürgern.
Diese vier Stufen müssen wir immer im Auge behalten, wenn wir uns über IT und über Wirtschaftsfragen unterhalten. Das möchte ich vorausschicken.
Mit Ihrer „Gutachtermanie“ – ich mache es einmal plastisch: 500.000 Euro zum Ersten, 100.000 Euro zum Zweiten – muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, sind Sie von den vier Stufen auf der ersten hängengeblieben, auf der Ideenfindung, auf der Ideengebung. In diesem Gutachten ist keine Umsetzung. In diesem Gutachten ist keine Akzeptanz von den Bürgerinnen und Bürgern hinterfragt und auch keine Anwendung zu erkennen.
Insofern haben wir die vier Stufen noch lange nicht erreicht. Deswegen können Sie sich nicht hier hinstellen und von Erfolgen reden, wenn wir nur eine Stufe der gesamten Leiter gegangen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Landesregierung, Professor Hombach hat natürlich auftragsgemäß ein Gutachten erstellt und Richtiges formuliert, das allerdings Allgemeingut zu sein hat. Ich muss Ihnen offen und ehrlich gestehen, wenn Sie von Clusterbildung reden, wenn Herr Professor Hombach von Clusterbildung spricht, hat er vollkommen Recht, aber das ist Allgemeingut. Das finden Sie weltweit überall umgesetzt. Das kann nicht mehr mit der Gießkanne gemacht werden. Dazu brauche ich kein Gutachten. Das müsste die Landesregierung selbst wissen.
Natürlich ist es klar, dass auch die SPD besondere Schwierigkeiten hat, vom Gießkannenprinzip hin zur Clusterbildung zu gehen. Das hat sich wiederum in dem 10-Punkte-Programm deutlich gezeigt.
Meine Damen und Herren, mit dem 10-PunkteProgramm schmücken Sie sich mit fremden Federn, 50 % der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz wären online. Ist das Ihr Verdienst, oder ist das das Verdienst der guten Leute in Rheinland-Pfalz?
Meine Damen und Herren, setzen Sie Ihre Ideen um, wenn Sie Ideen haben. Prüfen Sie ihre Akzeptanz und ihre Anwendung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Dann sind wir im IT-Bereich auf der richtigen Seite. Malen Sie keine Luftschlösser, sondern bleiben Sie bei konkreten Vorschlägen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Eine Verbesserung der Empfangsqualität beider Programme des DeutschlandRadios in Rheinland-Pfalz ist der erklärte politische Wunsch aller Fraktionen im Haus. Wir stehen in einem Spannungsfeld zwischen der politischen Bewertung auf der einen Seite und der technischen Machbarkeit auf der anderen Seite.
Das heißt also, wir können nicht Utopisches fordern, wenn es nicht umsetzbar ist. Mit der analogen Welt in Rheinland-Pfalz im Audiobereich haben wir natürlich eine Grenze erreicht, die es nicht mehr möglich macht – ohne andere Sender abzuschalten –, eine flächendeckende Versorgung eines Radiosenders zu ermöglichen. Das wissen wir alle; das ist technisch so klar.
Wir müssen uns auch vor Augen führen: Wir haben in Rheinland-Pfalz einen Flickenteppich von unglaublich vielen unterschiedlichen Frequenzsituationen. Die LPR macht in regelmäßigen Abständen Frequenzberechnungen, damit keine Überschneidungen der entsprechenden Sender stattfinden. Aber dann bräuchten wir eigentlich einen solchen Antrag nicht zu stellen, wenn wir wüssten, es geht überhaupt nicht. Aber es geht doch. Es gibt einen Ausweg. Der Ausweg heißt: Digitalisierung. – Digitalisierung ist die Möglichkeit, mehr Sender auf den Äther zu bringen als zurzeit. Herr Dr. Braun, wir haben in Berlin genau das mitbekommen. Dort ist rigoros die Umwandlung der analogen Welt in die digitale vollzogen.
Es wurde rigoros abgeschaltet, Herr Ministerpräsident. Ich lobe dies sogar. Das ist gar nicht kritisch in diesem Bereich. Ich finde es gut, dass man den Mut gefunden hat, so konsequent umzuschalten, was einmalig in Deutschland und, ich glaube, in Europa ist. Das gab es vorher in dieser Form noch nicht. Das heißt, man müsste im Prinzip die LPR auffordern, ein Umstiegsszenario zu entwickeln, einen Umbau der analogen Welt in die digitale Welt. Wir wissen, dass der Umbau nicht so ohne weiteres machbar ist. Wir müssen Umstiegsszenarien entwickeln, damit wir das auch finanziell schultern kön
nen. Es kostet eine ganze Menge Geld, analoge Senderanlagen in digitale umzubauen, weil die Topographie in Rheinland-Pfalz dies äußerst schwierig gestalten lässt.
Wir würden ganz gern das DeutschlandRadio flächendeckend haben. Der Umstieg von der analogen Welt in die digitale Welt ist mittelfristig und langfristig machbar. Deswegen stehen wir auch zu diesem Antrag. Wir bitten auch, diesen Antrag so weiterzuverfolgen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Im Medienbereich wird die Notwendigkeit, Gesetze, Staatsverträge und Richtlinien zu erstellen bzw. nachzusteuern, immer dynamischer. Der Regelungsdruck erhöht sich permanent. Das liegt in der fast unglaublichen Entwicklung im Medienbereich und auch im Bereich der Hardund Software begründet. Was heute Stand der Technik ist, ist morgen bereits nicht mehr aktuell.
Die kommunikativen Möglichkeiten via Text, Bild und Ton mischen sich unaufhörlich. Eine klare Trennung zwischen den einzelnen Informationsmedien ist immer weniger möglich. So lässt sich beispielsweise ein audiovisuelles Nachrichtenmagazin mit abrufbaren Hintergrundinformationen und mit der Möglichkeit einer direkten Kommunikation über Internet bzw. E-Mail als Zuschauerservice kombinieren.
Meine Damen und Herren, weshalb beschreibe ich diese Entwicklung etwas genauer? Ganz einfach deshalb, weil das Beispiel zeigt, dass die multimedialen Veränderungen einen absoluten und direkten Einfluss auf die Arbeit der Parlamente haben. Gesetze, Staatsverträge und Richtlinien, die gestern noch notwendig und richtig waren, sind heute durch die Dynamik in der Entwicklung längst überholungsbedürftig.
Meine Damen und Herren, genau an einer solchen Schnittstelle stehen wir heute bei diesem Gesetz. Wir brauchen das neue Landesgesetz zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, weil die zwar noch nicht alten, aber bereits überholten Regelungen im Teledienstegesetz und im Mediendienstestaatsvertrag keine eindeutigen Zuordnungen mehr ermöglichen.
Während im Teledienstegesetz der Fokus auf der Individualkommunikation liegt, liegt im Mediendienstestaatsvertrag der Fokus mehr auf der Massenkommunikation.
Meine Damen und Herren, erschwerend kommt hinzu, dass die Zuständigkeit im Sinn des Teledienstegesetzes beim Bund liegt. Die Zuständigkeit beim Mediendienstestaatsvertrag liegt aber bei den Ländern.
In der Vergangenheit waren Individualkommunikation und Massenkommunikation in der Regel schon aufgrund der verwendeten Medien unterscheidbar. Die neuen Kommunikationsmöglichkeiten kennen keine unterschiedlichen Trägermedien mehr. Damit wird die herkömmliche Abgrenzung zwischen Individualkommunikation auf der einen Seite und Massenkommunikation auf
der anderen Seite von Jahr zu Jahr undeutlicher. Diesen Satz hat bereits 1997 der leider viel zu früh verstorbene Direktor der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter, Herr Dr. Rainer Hochstein, formuliert.
Um Ihnen ein Beispiel für die Abgrenzungsschwierigkeiten zu geben, müssen Sie sich Folgendes vor Augen führen: In der heutigen Handhabung sind Homepages in erster Linie rechtlich als Teledienstangebote anzusehen. Internettexte dagegen sind in erster Linie als Mediendienstangebote zu werten. Wie wollen Sie Homepages und Internettexte unterscheiden, meine Damen und Herren? Das ist in der heutigen Zeit ein hoffnungsloses Unterfangen.
Allein dieses Beispiel zeigt, dass eine neue Abgrenzungsvereinbarung im Rahmen eines neuen Gesetzes längst überfällig ist.
Meine Damen und Herren, was hat diese Erkenntnis mit dem Jugendschutz zu tun? Im Teledienstegesetz und im Mediendienstestaatsvertrag ist jeweils festgehalten, was unter jugendschutzgefährdenden Inhalten zu verstehen ist. Sinngemäß wird formuliert, es soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und Erziehung weder beeinträchtigt noch gefährdet werden und dass darüber hinaus die Menschenwürde gewährleistet bleibt.
Meine Damen und Herren, nur die Konsequenzen sind im Mediendienstebereich gänzlich anders, als dies im Teledienstegesetz geregelt ist. Zum Beispiel ist die Verbreitung offensichtlich schwer jugendgefährdender Angebote als Teledienst eine Straftat, als Mediendienst jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit.
Mit dem vorliegenden Landesgesetz zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird der Versuch unternommen, die Kompetenz zwischen Bund auf der einen Seite und Land auf der anderen Seite neu zu sortieren. Eine Neuregelung im Sinn eines klassisch strukturierten föderalen Systems ist dennoch nicht vorgesehen. Die Länder erhalten zwar die Zuständigkeit für den Jugendschutz in der Abwicklung, aber dennoch gibt es eine neue Kommission für Jugendmedienschutz, die im Bereich des Bundes anzusiedeln ist. Sie setzt sich jedoch zum größten Teil aus den Vertretern der Direktoren der Landesmedienanstalten zusammen.
Meine Damen und Herren, somit ist die Klammer zu den Ländern wieder geschlossen. Somit ist die Konstruktion zielführend. Sie bietet die Möglichkeit bzw. die Chance, Jugendschutz effektiver zu gestalten. Auch hier werden ein mehrjähriger Praxistest und ein Evaluationsprozess notwendig sein.
Meine Damen und Herren, natürlich ist eine totale Kontrolle im Jugendmedienschutz nicht möglich. Ich denke, hier sind wir uns einig. Dennoch wird die Bedeutung des Jugendmedienschutzes angesichts einer zunehmend von Medien beeinflußten Gesellschaft immer weiter wachsen. Ich darf die Feststellung des „jugendschutz.net“ – Staatssekretär Rüter hat darauf hingewiesen – aus dem Internet zitieren. Darin steht: „Jugendschutz besteht nicht darin, junge Menschen vor der Welt zu schützen, weil sie Gefahren birgt, sondern sie vor
Gefahren ihrer Erziehung und Entwicklung zu schützen. Der beste Schutz ist, sie zu lehren, mit Gefahren richtig umzugehen.“
Weiter ist interessanterweise aufgeführt: „Das Internet ist eine virtuelle Welt, in der es wie in der realen Welt manches gibt, was es eben nicht geben sollte. Es darf nicht Unrecht getan werden, wenn jungen Menschen das Tor zu dieser Welt geöffnet wird. Unrecht ist nur, sie an Plätze zu führen, die sie gefährden, die aber vermieden werden könnten.“
Meine Damen und Herren, das vorliegende Landesgesetz zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag leistet genau hierzu einen entscheidenden Beitrag.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Braun, Herr Stretz, gemach, gemach. Emotionen runter, Logik raus. Das ist eigentlich das Gebot der Stunde.
Meine Damen und Herren, Physik ändert sich nicht von einem Plenartag auf den anderen. Was wir in der letzten Plenarsitzung zu diesem Thema formuliert haben, hat sich in der Tat bestätigt und nicht geändert.
Wir hatten im Ausschuss darüber diskutiert und festgestellt, was wir damals im Plenum auch festgehalten hatten, dass keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, die bestätigen, dass gesundheitliche Schäden beim Menschen eintreten, wenn die Grenzwerte, so wie sie in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgehalten sind, eintreten. Das hat sich bestätigt.
Darüber hinaus steht fest, dass die Grenzwerte um den Faktor 10.000 unterschritten werden, wenn sie in Mainz zum Beispiel die Strahlenimmissionen messen. Faktor 10.000.
Herr Trittin, der Bundesumweltminister, hat im Frühjahr die Grenzwerte, die festlagen, definitiv bestätigt. Er sah keinen Grund, diese Grenzwerte nach unten zu korrigieren. Basierend auf diesen Grenzwerten sind die gemessenen Werte um den Faktor 10.000 geringer, meine Damen und Herren.
Sie wissen darüber hinaus, wenn eine neue Antennenanlage aufgestellt wird, ist verpflichtend ein Messprotokoll vorgeschrieben, das die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) erstellt. Ohne diese Genehmigung und Bestätigung, dass die Grenzwerte eingehalten werden, darf eine solche Anlage nicht betrieben werden.
Gleichwohl denke ich, genau wie Sie, dass die Belastung durch die Handys am menschlichen Kopf wesent
lich stärker und intensiver einwirkt als jede funktechnische Belastung von Antennen zu dem Menschen. Das ist Fakt.
Deswegen ist Ihr Messprogramm ein absoluter Unsinn, weil der Faktor 10.000 zwischen den Messwerten und dem, was entsprechend gemessen wird, liegt, Herr Dr. Braun.
Haben Sie bitte etwas mehr Mut zur Logik und nicht nur Mut zu Emotionen, Herr Dr. Braun.
Aha, die Bayern sind jetzt auf einmal gut.
Gleichwohl stellen wir fest, dass die Grenzwerte deutlich über denen liegen, die eigentlich festgehalten sind.
Wir lehnen den Antrag des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, weil er nicht logisch aufgebaut ist. Im Antrag der Fraktion der SPD und FDP steht nur Selbstverständliches, aber auch nichts Falsches. Deswegen stimmen wir dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP zu, weil er sich deutlich und angenehm von dem abhebt, was die GRÜNEN formulieren.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Immer, wenn Gefühle und Emotionen wissenschaftlichen Erkenntnissen gegenüberstehen, entsteht ein Spannungsbogen, der sehr oft zu unüberbrückbaren Verwerfungen führt. An der Berührungsgrenze entsteht ein großer grauer Bereich, den jeder je nach seinem Standpunkt für sich vereinnahmen will.
Meine Damen und Herren, exakt diese Situation finden wir bei der Diskussion um die Bewertung elektromagnetischer Immissionen. Emotionen und Wissenschaft prallen aufeinander.
Genau dort beginnt die große Stunde der BÜNDNISGRÜNEN. In diesem undefinierten Bereich, in dem viele Menschen Angst entwickeln, versuchen die BÜNDNISGRÜNEN, politisch zu punkten und merken überhaupt nicht, dass sie durch solche Anträge keine Klarheit erzeugen, sondern einzig und allein die Ängste vieler Menschen noch zusätzlich schüren, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es ist schon bemerkenswert, dass Sie auf der einen Seite ein erweitertes Messprogramm zur Messung elektromagnetischer Immissionen fordern, gleichzeitig aber in Ihrem Antrag darauf verweisen, dass keine ges icherten Erkenntnisse vorliegen, wie mit der gemessenen elektromagnetischen Strahlung umzugehen ist. Das heißt, es ist nicht abschließend geklärt, bei welchem Grenzwert ein Gefahrenpotenzial auf den menschlichen und den tierischen Organismus ausgeht.
Ich möchte vorweg etwas zu Fakten und Entwicklungen im Bereich elektromagnetischer Immissionen sagen. Wissenschaftlich gesichert ist, dass elektromagnetische Felder, wie sie beispielsweise von Rundfunk, Ferns ehen, Radar- und Mobilfunksendeanlagen abgestrahlt werden, ab einer bestimmten Intensität negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Dennoch, die geltenden Grenzwerte gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsschäden. Darauf bezieht sich auch Umweltminister Trittin, der die Aussagen der Strahlenschutzkommission übernommen hat.
Den Schutz der Bevölkerung vor Wirkungen elektrom agnetischer Felder hat man in Deutschland in der 26. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes verbindlich geregelt. Meine Damen und Herren, die dort festgelegten Grenzwerte hatten die BÜNDNIS-GRÜNEN immer wieder als viel zu hoch angesehen und angekündigt, dass das Bundesumweltministerium diese Werte nach unten korrigieren wird. Genau dies hat der grüne Umweltminister eben nicht getan.
Meine Damen und Herren der BÜNDNIS-GRÜNEN, Sie müssen sich schon fragen lassen, wohin Sie eigentlich gehen wollen: Folgen Sie Ihrem Umweltminister, dann brauchen Sie überhaupt keine Messungen vorzunehmen; denn der Grenzwert von 4 Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter, der nun unverändert in der 26. BImSchV festgelegt ist, liegt um den Faktor 10.000 höher als beispielsweise die Belastung in Mainz von 400 Mikrowatt pro Quadratmeter.
Dieser Wert wurde übrigens am letzten Samstag im Erbacher Hof gemessen. Im Übrigen habe ich Sie vonseiten der BÜNDNIS-GRÜNEN vermisst, obwohl diese Veranstaltung vom BUND initiiert worden ist. Es war schade, dass Sie nicht dort gewesen sind.
Die Einhaltung wird regelmäßig durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post überwacht. Ebenfalls erteilt die RegTP die zur Inbetriebnahme von Mobilfunksendeanlagen nach der 26. BImSchV notwendige Erlaubnis. Im Rahmen dieser Genehmigungsver
fahren werden für jede Sendeanlage individuell die Einhaltung der Grenzwerte und die daraus resultierenden Sicherheitsabstände geprüft. Nur wenn die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt wird oder ist, wird die so genannte Standortbescheinigung, ohne die eine Mobilfunksendeanlage nicht betrieben werden darf, erteilt.
Meine Damen und Herren, um Aussagen auch im praktischen Betrieb über die Felder in der Umgebung einer Mobilfunksendeanlage treffen zu können, sind Messungen notwendig, aber, bitte schön, nicht mit einem Geflecht von stationären Messstationen, sondern mit mobilen Messeinrichtungen. Deswegen meine These: Mit Messungen in der Fläche sind punktuelle Belastungen nicht erfassbar.
Außerdem müssen Sie sich fragen lassen, was Sie überhaupt messen und wie Sie mit den Ergebnissen umgehen wollen, zumal durch Herrn Trittin der festgelegte Wert um Zehnerpotenzen höher liegt als die gemessenen Werte.
Nicht vergessen darf man allerdings in diesem Zusammenhang die zusätzliche Belastung durch die elektromagnetische Strahlung, die durch die Handys selbst erfolgt.
Messtechnisch kann gezeigt werden, dass die Handys eine tausend bis zehntausend Mal höhere elektrom agnetische Strahlung emittieren als die Funksendeanlagen vor Ort. Ich hätte erwartet, dass Sie den Hebel dort ansetzen und nicht ausschließlich bei den Funksendeanlagen.
Ich möchte eine zweite These vortragen. Die elektrom agnetische Belastung durch die Handys ist wesentlich problematischer als die Belastung durch Funksendeanlagen selbst.
Meine Damen und Herren, spätestens sei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen muss beim Thema „ElektroSmog“ in der Bundesrepublik Deutschland eine gezieltere Forschungs- und Informationspolitik der Bundesregierung ansetzen. Sie muss offene Fragen beantworten und der Bevölkerung zu allen bisherigen Erkenntnissen und Planungen Rede und Antwort stehen.
So, wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Thema umgeht, ist es sträflich und schürt nur die Ängste der Bevölkerung.
Die CDU-Fraktion fordert eine konsequente Forschung über die Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung. Wir fordern, dass die Strahlungsemissionen von Handys minimiert werden. Wir fordern, dass die Bundesregierung eine bessere Aufklärungspolitik betreibt. Des Weiteren fordern wir, dass die Grenzwerte für Strahlungsimmissionen nach unten korrigiert werden. Ein
stationäres Messmonitoring hilft uns dabei überhaupt nicht weiter.
Meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Braun, wenn Sie die Zahl 400 nehmen und sie um 50 % reduzieren, haben Sie den unakzeptablen Gefahrengrenzwert 200. Aber wenn Sie die Grenze bei 4 Millionen setzen und um 50 % reduzieren, sind Sie jenseits von gut und böse, was die Gefahrengrenzwerte angeht. Die Grenzwerte sind wissenschaftlich haltbar und auch nicht haltbar, weil es keine exakten wissenschaftlichen Ergebnisse gibt. Wir müssen schon wissen, über welche Bereiche wir diskutieren. Wenn Sie den Leuten sagen wollen, wenn Sie selbst Vorsorge betreiben können, dann ist es in Ordnung, aber generell sind die Grenzwerte wesentlich höher, dann bitte ich Sie um eins. Was Sie eben von diesem Pult aus gesagt haben, sagen Sie das bitte draußen allen Leuten. Sie haben behauptet, mit mehr Antennen könnte man eine gleichmäßige Versorgung im Land bei gleichmäßig niedrigeren Feldstärken gewährleisten. Das müssen Sie einmal den besorgten Müttern und Vätern draußen sagen, die in den Orten und Kommunen besorgt sind, wenn zusätzlich Antennen aufgestellt werden. Das ist korrekt, aber dann müssen Sie auch den Mut dazu haben, das draußen zu vertreten, meine Damen und Herren!
Noch eins: Die SAR-Werte sind genau die Werte, die Handys erzeugen, um Wärmeentwicklungen im Körper entsprechend zu gewährleisten. Wir fordern natürlich auch, dass die Handys entsprechend gekennzeichnet werden. Das wäre eine erste Maßnahme, die ganz konkret daran zu messen ist, und nicht am Messmonitoring.
Zum Schluss: Ich habe angekündigt bzw. gesagt, dass man die Grenzwerte in der Bundes-Immissionsschutzverordnung durchaus reduzieren kann. Man könnte sich an der Schweiz und an Österreich orientieren, die wesentlich geringere Grenzwerte festgeschrieben haben und dennoch eine flächendeckende Versorgung gewährleisten können, was die funktechnische Seite angeht. Da sind wir uns einig. Aber bitte schön, sagen Sie draußen den Leuten, dass Sie mehr Antennen brauchen, um eine sichere und gleichmäßige Versorgung zu gewährleisten. Dann hätte ich Respekt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Spielbank befriedigt nicht nur den Spieltrieb mancher Zeitgenossen, sie erwirtschaftet darüber hinaus auch Einnahmen für das Land und die Kommunen. Ich denke, an dieser Tatsache will und soll nichts geändert werden. Ich denke, dass wir darüber in diesem Hause alle einig sind.
Dies ist allerdings eine allgemeine Beschreibung der Tatsache, über die wir heute diskutieren. Meine Damen und Herren, wenn man ins Detail geht, wird die Bewertung schon etwas differenzierter. Streitpunkt bei der vorliegenden Gesetzesänderung ist die Verteilung der Spielbankerlöse. Wer hat dies anders erwartet? Besonders vielschichtig wird es, wenn man nicht nur die unterschiedlichen Ergebnisse der verschiedenen Spielbanken in Rheinland-Pfalz, sondern auch die in den letzten Jahrzehnten durch die Spielbanken für die Regionen erwirtschafteten Finanzmittel betrachtet.
Legt man bei allen Spielbanken in Rheinland-Pfalz den gleichen Maßstab an, kommt man zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen, was auch in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf deutlich wird. Auf der einen Seite wird für die Kommunen und die Staatsbäder ein Bestandsschutz reklamiert. Dies bedeutet, dass sie weiterhin mit vergleichbaren Einnahmen aus dem Spielbankgewinn rechnen dürfen. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, auf der anderen Seite ignorieren
Für die Kurgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Städte Trier und Mainz hat man einen Besitzstandsschutz in den vorliegenden Begründungen ausformuliert. Für den Standort Bad Dürkheim schweigen Sie sich über die Mindereinnahmen aus.
Meine Damen und Herren, ich darf wörtlich aus dem Gesetzentwurf zitieren. Sie schreiben in dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/396 – auf Seite 9: „Durch Absatz 2 wird den Städten Mainz und Trier sowie der Kurgesellschaft in Bad Neuenahr-Ahrweiler unter der Voraussetzung mindestens gleich hoher Bruttospielerträge der im Jahr 2000 erreichte Besitzstand weiter gewährt.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Landesregierung, wenn Sie auf der einen Seite einen Besitzstandsschutz formulieren und sich auf der anderen Seite über die Mindereinnahmen für den Standort Bad Dürkheim ausschweigen, dann messen Sie absolut mit ungleichem Maß. Dem widersprechen wir energisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mindereinnahmen bei der Staatsbad GmbH – so Ihre Intention – sollen zu Teilen durch Zuwendungen für Investitionen aus dem Landeshaushalt an die Staatsbad GmbH Bad Dürkheim gemildert werden. Sie nehmen unter dem Strich allerdings der Staatsbad GmbH vor Ort die Mittel, mit denen sie jahrzehntelang eigenverantwortlich geplant hat, und machen die Staatsbad GmbH von Ihrer Goodwill-Mentalität abhängig.
Auch wenn die Staatsbad GmbH mehrheitlich dem Land gehört, ist der Bestandsschutz zu gewährleisten.
Wir stellen fest, dass sich durch den vorliegenden Gesetzentwurf eine Ungleichbehandlung im Bereich des Besitzstandsschutzes ergibt. Wir stellen weiter fest, dass der Standort Bad Dürkheim finanziell geschwächt wird. Darüber hinaus stellen wir fest, dass der Staatsbad GmbH Bad Dürkheim ein gutes Stück Eigenplanbarkeit genommen wird.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist unausgereift. Wir werden ihn ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Die Technik, die private Wirtschaft, die Politik und der Staat, die sich oft als getrennte Bereiche ge
genüber stehen, sind bei unserem heutigen Thema so eng verwoben, dass es nicht leicht ist, die anstehende Thematik einfach zu beschreiben.
Die Entwicklung im Bereich der Kommunikation allgemein und die Entwicklung im Informations- und Übertragungsbereich im Speziellen hat eine solche Dynamik erlangt, dass es nicht ausbleibt, dem Staat Antworten im Bereich der Regulierung abzuverlangen.
Die Telekom hat ihr Kabelnetz in Rheinland-Pfalz verkauft. Meine Damen und Herren, hinzu kommt allerdings, dass der neue Besitzer, John Malone, mit seinem Imperium Liberty Media nicht nur, wie die Deutsche Telekom, Besitzerin des Kabelnetzes ist, sondern auch Inhalte und Telekommunikationsdienste anbietet. Das bedeutet, er bietet neben eigenen Fernsehprogrammen auch Internet und Telefonie an. Damit deckt er ein Marktsegment ab, das weit über die Angebotspalette der Deutschen Telekom hinaus geht. Malone ist in der Lage, künftig TV-Programme ganz neu zu vermarkten – in kleinen Paketen, mit Zusatzangeboten. Er wird Telefonie und digitale Fernsehangebote kombinieren, und er wird Internetdienste und Pay-TV-Angebote vorantreiben.
Meine Damen und Herren, Dr. Wenge von der Deutschen Telekom hat dazu bei der letzten Anhörung im Landtag gesagt: „Nur eine neue ökonomische Situation mit höheren Entgelten und mit anderen Nutzungsmöglichkeiten versetzt den Besitzer des Kabelnetzes in die Lage, größere Investitionen zum Aufrüsten des Kabelnetzes vorzunehmen. Das habe sich die Telekom nie leisten können.“ Das bedeutet, die mittelfristigen Optionen mit Liberty Media sind größer als die mittelfristigen Optionen mit der Deutschen Telekom.
Gleichwohl müssen wir darüber nachdenken, inwieweit wir unser öffentlich-rechtliches Fernsehen, die in Deutschland existierenden privaten und die regionalen Programme über die Kabel der neuen Besitzerin Liberty Media transportieren können. Dazu gibt es bereits heute einschlägige Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, die dort als Must-Carry-Programme beschrieben sind.
Ministerpräsident Kurt Beck hat am 13. August 2001 ein Schreiben an alle Regierungschefs der Länder verschickt, in dem er feststellt, dass mit dem Verkauf des Telekomkabelnetzes Nachsteuerungsbedarf im Rundfunkstaatsvertrag bestehe.
Ministerpräsident Kurt Beck unterbreitet den Vorschlag, dass mindestens die Hälfte der im Kabel übertragenen Fernsehprogramme von solchen Anbietern kommen muss, die nicht dem Kabelnetzbetreiber zugerechnet werden können.
Digital!
Herr Ministerpräsident, sind Sie wirklich der Überzeugung, dass die Forderung nach einer 50 %-igen Kabelbelegung sowohl vom Zeitpunkt her als auch von der Technik her sinnvoll ist? Sie wissen doch, dass Sie dazu
bereits vom Verband der Kabelnetzbetreiber kritisiert worden sind.
Offensichtlich – ich sage das einmal so – sind Sie dem erheblichen Druck vonseiten der privaten Fernsehanstalten und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die ihre Programme platzieren und auch ihr Programmbukett erweitern wollen, erlegen, Herr Ministerpräsident.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf Herrn Professor Gersdorf,
der ein Rechtsgutachten für die Landesmedienanstalten erstellt hat. Er hat dargelegt, dass die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte dynamische Belegungsvorgabe bereits heute kontraproduktiv für Investitionen ist.
Wir hoffen nur, dass bei einem solchen Vorstoß zum jetzigen Zeitpunkt Liberty Media noch an unserem Kabelnetz interessiert bleibt und nicht vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Wir von der CDU wollen mit und nicht gegen Herrn Malone ein modernes Kabelnetz und nicht zurück in die mediale Steinzeit.
Vielen Dank.