Adolf Kessel

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigens zu betonen, dass ältere Menschen ein wichtiger Aktivposten unserer Gesellschaft sind, hieße Eulen nach Athen tragen. Gerade im 21. Jahrhundert, in dem der Anteil älterer Menschen in unserem Land mit der demografischen Entwicklung stetig zunimmt, wächst die Bedeutung dieser Altersgruppe für unser Gemeinwesen. Seniorinnen und Senioren gehören längst nicht zum „alten Eisen“, sondern sind ein Silberschatz für unsere Gesellschaft.
Dieses Kapital des Alters gilt es, zukünftig stärker zu nutzen, und dafür müssen wir die Lebensbedingungen älterer Menschen in unserem Land verbessern.
Mit ihrem Antrag „Dem Älterwerden aller Generationen gerecht werden“ hat die CDU diesem Erfordernis Rechnung getragen und gleichzeitig Perspektiven für ein zukunftsorientiertes Landesseniorenkonzept aufgezeigt. Dies soll einerseits der Situation, dem Selbstverständnis
und den Vorstellungen älterer Menschen in unserem Land gerecht werden, andererseits aber auch durch die Einbindung aller Generationen zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes beitragen. Die Bemühungen, auf der Grundlage unseres Antrags einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu erstellen, waren leider nicht erfolgreich. Verhindert wurden die gemeinsamen Bemühungen durch die von der CDU geforderte schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahre 2029, eine wichtige Maßnahme zur dauerhaften Finanzierung unserer Sozialsysteme und zur Vermeidung eines Fortschreitens des Fachkräftemangels in den nächsten Jahren.
Dagegen schloss sich die FDP-Fraktion auf der Grundlage eines gemeinsamen Änderungsantrags der CDUInitiative an. Dieser Antrag formuliert Zielsetzungen und Schwerpunkte zu Beschäftigungschancen, Freiräumen für ältere Menschen, zur Integration älterer Menschen in das gesellschaftspolitische Leben, zu seniorengerechten Produkten und Dienstleistungen, zum barrierefreien Wohnen und Lebensumfeld, zu seniorenpolitischen Belangen im Verbraucherschutz, zur Hilfe nach Bedarf und zum Wissen über ältere Menschen zur Gestaltung ihrer Lebensbedingungen.
Die SPD hat den Antrag von CDU und FDP abgelehnt und mit dem Aktionsplan „Gut leben im Alter“ der Landesregierung heute zur Besprechung gebracht. Dieser deckt zwar die bedeutendsten Themenfelder ab, und auch die Handlungsansätze sind breit angelegt, allerdings sind berechtigte Zweifel angebracht, ob die Landesregierung ihre ambitionierten Ziele überhaupt umsetzen, geschweige denn finanzieren kann. Das Thema „Sicherheit im Alltag“ finden wir im Aktionsplan der SPD zu oberflächlich und nicht konsequent zu Ende gedacht. Gerade ältere Menschen haben ein ausgeprägtes Sicherheits- und Schutzbedürfnis. Mit Informationsmaterialien zur Kriminalprävention eine Stärkung des persönlichen Sicherheitsgefühls allein zu erreichen – wie es im Aktionsplan der Landesregierung heißt –, lässt sich dem indes nicht gerecht werden. Ängste älterer Menschen werden nicht durch gefühlte Sicherheit abgebaut, sondern durch reale Sicherheit in Form von direkter Polizeipräsenz vor Ort.
Dieses gilt insbesondere in ländlichen Räumen, wo die nächste Polizeidienststelle oftmals mehr als 30 Kilometer entfernt liegt.
In einigen Bereichen ergeht sich der Aktionsplan in vagen Absichtserklärungen. Als Beispiel darf ich die flächendeckende Breitbandversorgung nennen. Zwar will die Landesregierung einen altersgerechten Zugang zu neuen Medien schaffen, doch zeigt die Realität, dass das DSL-Netz in Rheinland-Pfalz längst nicht flächendeckend ausgebaut ist. Zudem verschweigt die Landesregierung geflissentlich, dass es in Rheinland-Pfalz kein eigenständig finanziertes Landesprogramm zur Förderung der Breitbandinfrastruktur gibt und für den Ausbau des DSL-Netzes bereitgestellte Gelder über das Konjunkturprogramm II des Bundes und das Programm zur Förderung der Breitbandversorgung im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ geflossen sind.
Es macht auch wenig Sinn, unentwegt neue Projekte mit wohlklingenden Namen ins Leben zu rufen und Initiativen zu starten, wenn diese nicht sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.
Demografie ist eine Querschnittsaufgabe, die mehrere Bereiche umfasst und prägt, wie etwa den Gesundheitsbereich, den Arbeitsmarkt sowie die Familienwirtschaftspolitik. Um diese Querschnittsaufgabe auf Verwaltungsebene besser bündeln und somit effizienter gestalten zu können, hält die CDU die Einrichtung eines Generationenministeriums für Rheinland-Pfalz für dringend erforderlich.
Meine Damen und Herren, ich hätte mir gewünscht, dass wir in diesem Haus zu einer gemeinsamen Lösung der Frage nach der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Zukunft gekommen wären. Das wäre in der Tat ein starkes Signal an die Menschen im Land gewesen. Mit der Vorlage des Aktionsplans durch die Landesregierung wurde diese Chance vertan. Ich bedaure dies und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Alter ist ein kostbares Gut, gereicht es doch dem Gemeinwesen zum höchsten Nutzen. – Meine Damen und Herren, dieser Ausspruch stammt aus der Feder Platons und wurde vor rund 2.500 Jahren in seinem Werk über den Staat niedergeschrieben. Er hat an Gültigkeit nichts eingebüßt, im Gegenteil; denn das, was der griechische Philosoph in seiner staatstheoretischen Schrift vom gerechten Staat über die Bedeutung des Erfahrungsschatzes älterer Menschen für die Gesellschaft gesagt hat, gilt noch genauso und gerade auch für das 21. Jahrhundert.
Angesichts der demografischen Entwicklung unseres Landes stehen wir in naher Zukunft vor großen Herausforderungen. Bevölkerungsrückgang und steigende Lebenserwartung führen zu einer Veränderung der gesellschaftlichen Altersstruktur. Jeder vierte Einwohner in Rheinland-Pfalz ist heute bereits über 60 Jahre alt. Im Jahr 2025 wird bereits jeder dritte Rheinland-Pfälzer bzw. Rheinland-Pfälzerin über 60 Jahre alt sein.
Um diesen Herausforderungen zukunftsgerecht begegnen zu können, haben CDU, SPD und FDP in einer gemeinsamen Beschlussfassung vom Mai 2008 in diesem Hause einen Antrag zu den Zukunftsperspektiven für ältere Menschen eingebracht. Als Zielvorgaben wurde damals formuliert, Altern als Chance zu begreifen, die Potenziale des demografischen Wandels zu nutzen und die Politik für eine Gesellschaft des längeren Lebens zu gestalten.
Dazu, wie diese Zielvorgaben konkret zu erreichen sind, hat die CDU-Fraktion am 13. Mai 2009 einen Entschließungsantrag unter dem Titel „Dem Älterwerden aller Generationen gerecht werden“ eingebracht, in dem sie die Schwerpunkte einer modernen und nachhaltigen Seniorenpolitik umreißt. Dabei weiß sie sich in vielen
Punkten mit der Landesregierung einig, allerdings nicht in allen.
Zur Lebensqualität im Alter gehört eine wohnortnahe ärztliche Gesundheitsversorgung. Diese ist in RheinlandPfalz indes nicht überall gewährleistet, auch wenn die Landesregierung das Gegenteil behauptet. Fakt ist, dass wir eine ärztliche Unterversorgung im ländlichen Raum haben. Dies liegt vornehmlich daran, dass es für Ärzte lukrativer ist, sich in der Stadt niederzulassen. Nur 4 % der Mainzer Medizinstudenten wollen laut dem Versorgungsatlas der Kassenärztlichen Vereinigung nicht ausschließen, später einmal zum Beispiel im Westerwald tätig zu sein, wie Herr Kollege Dr. Enders in diesem Haus bereits berichtete. In dieser Situation muss die Politik reagieren und finanzielle Anreize schaffen, damit sich wieder mehr Ärzte auf dem Land niederlassen.
Zur Qualität der Wohn- und Lebensbedingungen im Alter gehört auch die Sicherheit im Alltag. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den brutalen Überfall eines älteren Ehepaares im Oktober 2009 in Monsheim, ein Verbrechen, das landesweit die Gemüter erregt hat. Im Gespräch mit älteren Menschen in meinem Wahlkreis erlebe ich immer wieder, dass das Bedürfnis nach Sicherheit und Schutz vor Gewalt gerade bei dieser Bevölkerungsgruppe sehr stark ausgeprägt ist. Wir müssen diesem Sicherheitsbedürfnis stärker Rechnung tragen. Mit Sicherheitsberatern für ältere Menschen allein ist es nicht getan. Es reicht nicht aus, „das persönliche Sicherheitsgefühl von älteren Menschen durch Sicherheitsberater zu stärken“, wie es im Aktionsplan zur Seniorenpolitik der Landesregierung heißt. Die Ängste älterer Menschen werden nicht durch ein Gefühl der Sicherheit abgebaut, sondern durch reale Sicherheit in Form von direkter Polizeipräsenz vor Ort.
Dies gilt auch und insbesondere für ländliche Gebiete, wie die bereits erwähnten Raubüberfälle einer moldawischen Tätergruppe in Monsheim und EnkenbachAlsenborn zeigten. Zum Schutz älterer Menschen im Alltag gehört auch der Verbraucherschutz. Deshalb fordert die CDU, die seniorenpolitischen Belange im Verbraucherschutz zu stärken. Hierzu gehört eine Intensivierung der Verbraucherinformation im Hinblick auf die Verbraucherrechte der Senioren sowie im Hinblick auf die Aufklärung zum Schutz vor Trickbetrügern.
Ferner gilt es, bestehende Benachteiligungen für ältere Menschen abzubauen, etwa im Bereich von Finanzdienstleistungen. Jüngere Menschen bekommen leichter Kredite, und zudem werben Banken mit kostenfreier Kundenführung für jüngere Menschen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit sollen Banken und Sparkassen von altersbedingten Ausgrenzungen und Benachteiligungen Abstand nehmen.
Zur Generationengerechtigkeit gehört auch eine den demografischen Veränderungen angepasste Flexibilisierung am Arbeitsmarkt. Insbesondere die Anhebung des
gesetzlichen Renteneintrittsalters ist zu prüfen. Sehr geehrte Frau Ministerin Dreyer, auch Sie haben dies in Ihrer Regierungserklärung vom 13. Mai 2009 als notwendig bezeichnet. „Um die jüngere Generation in unserer älter werdenden Gesellschaft nicht zu überfordern, ist die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2029 unumgänglich.“ Gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft
und dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt müssen wir über längere Arbeitszeiten nachdenken.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 28. April 2010 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Mai 2010 und in seiner Sitzung am 26. August 2010 beraten. Der Sozialpolitische Aus
schuss hat ein schriftliches Anhörverfahren durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 2. September 2010 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen, die Sie aus der Drucksache 15/4925 ersehen können, angenommen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Ferienhäuser wurden für den Ferienpark am Nürburgring geplant und in Auftrag gegeben?
2. Wie viele dieser Häuser wurden auf dem Gebiet des Ferienparks in Drees/Eifel errichtet?
3. Wurden Häuser auch außerhalb des Grundstücks des Ferienparks errichtet?
4. Wenn ja: Wie werden diese genutzt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2009 den Entwurf des Landesgesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 29. Oktober 2009, in seiner 38. Sitzung am 15. Dezember 2009 und in seiner 39. Sitzung am 21. Januar 2010 beraten.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 15. Dezember 2009 ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 28. Januar 2010 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. –
Er wird jedoch, wie in dem Ihnen vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen vom 28. Januar 2010 ausgeführt, geändert und ergänzt werden.
Vielen Dank.