Jeannette Wopperer
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von Charles de Gaulle stammt der Satz: „Ein Mädchen, das einen Soldaten heiratet, macht nie eine schlechte Partie. Ein Soldat versteht zu kochen und kann nähen.“
Nun gab es damals noch kein Gender Mainstreaming und dem General der Grande Nation lag es sicherlich fern, eine Grundsatzdiskussion über die Neuorientierung der männlichen Rolle zu entfachen. Was er aber meinte, war, jeder kann nicht alles können, wenn aber doch, dann kann das durchaus von gesellschaftlichem Nutzen sein.
Heute nach mehr als 60 Jahren ist es längst Allgemeingut, nicht nur hinsichtlich der Familie, sondern in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Allerdings sehen sich heutzutage Männer und Frauen angesichts gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen zunehmend vor neue Herausforderungen gestellt, vor allem im Berufsleben.
Vielfältige Partnerschaften und Familienmodelle und veränderte Anforderungen des Arbeitsmarktes haben zu einer Auffächerung der traditionellen Rollenmuster geführt. Dies wiederum erfordert ein Umdenken bezüglich der geschlechterspezifischen Berufs- und Lebensplanung.
Um diesem Erfordernis Rechnung zu tragen und die Türen zu einem Erwerbsleben mit erweiterter Perspektive für junge Menschen zu öffnen, wurde 2001 bundesweit ein Aktionstag, für Mädchen der Girls’Day, etabliert.
Mädchen erhalten die Möglichkeit, bei der Berufswahl über den Tellerrand zu schauen und sogenannte typische Männerberufe in Technik und Naturwissenschaft kennenzulernen. Das Gleiche könnte mit gutem Grund andersherum analog zum Girls’Day ein Zukunftstag für Jungen leisten.
Nach einer aktuellen Studie des Aktionsrates Bildung brauchen gerade viele Jungen zusätzliche Förderung, da sie im Schulsystem mehr und mehr an Boden verlieren. Hinzu kommt, dass Jungen zunehmend stärker von den sich stetig veränderten Strukturen auf dem Arbeitsmarkt betroffen sind.
So hat der im Zuge der Globalisierung stattfindende Wandel von der Industriegesellschaft zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft zu einem deutlichen Abbau von Arbeitsplätzen im traditionellen, stärker von Männern dominierten produzierenden Gewerbe geführt. Gleichzeitig ist eine Zunahme von Arbeitsplätzen im klassisch weiblich besetzten Dienstleistungsbereich zu verzeichnen.
In Kenntnis dieser Entwicklung hat die CDU schon mehrfach und jetzt noch einmal zusammen mit der FDP die Einrichtung eines Zukunftstages für Mädchen und Jungen gefordert. Die SPD hat diesen bisher abgelehnt. Das ist nicht nur sehr bedauerlich, sondern schadet auch den Zukunftsperspektiven von Jungen.
Dabei ist das Problem nicht neu. Schon seit 2005 nimmt sich dieser Aufgabe das vom Bundesfamilienministerium geförderte bundesweite Aktionsprogramm „Neue Wege für Jungs“ an. Anders als beim Girls’Day geht es dabei nicht nur um die Berufsorientierung jenseits der Rollenklischees, sondern auch um die Erweiterung sozialer Kompetenzen und die kritische Reflexion des männlichen Rollenbildes.
Auch für Sie, Herr Pörksen.
Dies ist umso gebotener, als angesichts des demografischen Wandels Berufe im sozialen Dienstleistungssektor immer mehr an Bedeutung gewinnen. Ferner ist es wichtig, dass überkommene Männlichkeitsvorstellung durch
eine geschlechtssensible Förderung für sogenannte typische Frauenberufe abgebaut werden können.
Auch Herrn Schweitzer wird interessieren, dass sich eine Verknüpfung der Aktionsprogramme „Girls’Day“ und „Neue Wege für Jungs“ in einen Zukunftstag für Mädchen und Jungen förmlich anbietet.
In anderen Bundesländern wird dies bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert: in Niedersachen und SachsenAnhalt jeweils seit 2001, in Brandenburg seit 2003. –
Wenn Herr Staatssekretär Habermann im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung das Gegenteil sagt, ist das erstaunlich. Seine brandenburgische Parteikollegin, Arbeitsministerin Dagmar Ziegler, SPD, kommt zu folgendem Ergebnis:
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Pressemitteilung vom 20. Januar 2008. Die SPD-Kollegin sagt: „Unser Brandenburger Weg, an diesem Tag Mädchen UND Jungen Einblicke in den Betriebsalltag zu gewähren, hat sich bewährt.“
Ferner heißt es im Runderlass des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. Dezember zum gleichen Thema: „Der Zukunftstag für Mädchen und Jungen ist eine Maßnahme der Berufsorientierung. Mädchen und Jungen erhalten Einblicke in verschiedene Berufe, die geeignet sind, das traditionelle geschlechtsspezifisch geprägte Spektrum möglicher Berufe zu erweitern.“ –
Es wäre also nur konsequent, einen Zukunftstag für Mädchen und Jungen in Ergänzung der bisherigen vereinzelten Ansätze hinsichtlich der Jungenförderung einzurichten. Er kann ein wichtiger Baustein bei der Berufsorientierung insgesamt sein.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was spricht dagegen, auch in Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Zukunftstag für Mädchen und Jungen einzurichten? Wenn Mädchen am Girls’Day sowieso nicht in der Schule sind, wäre es doch sinnvoll, zudem auch kostengünstiger, einen Zukunftstag für beide Geschlechter am gleichen Tag durchzuführen.
Für mich und viele andere ist es nicht nachvollziehbar, warum die SPD-Fraktion – Herr Schweitzer, auch Sie – dem Antrag der CDU und FDP bisher nicht folgen können und ihn ablehnen. Übrigens ist das auch nicht nur für uns nicht nachvollziehbar, auch die Landesvertretung der Schülerinnen und Schüler kann dies nicht verstehen.
Diese schreibt in ihrer Pressemitteilung vom 23. April 2009 zum Konzept des Girls’Days:
„Gleichberechtigung funktioniert nicht als Einbahnstraße. Emanzipation kann langfristig nur dann funktionieren, wenn auch Männer einbezogen werden. Deshalb muss es auch für Jungen Programme geben, die ihnen helfen, Rollenerwartungen infrage zu stellen, sich neu zu definieren und so ihre Handlungsoptionen zu erweitern.“
Zum Schluss möchte ich vor diesem Hintergrund appellieren, dass auch Sie von der SPD dem Antrag von CDU und FDP zustimmen und zukünftig einen gemeinsamen Zukunftstag für Mädchen und Jungen einrichten.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir kurz einige persönliche Worte.
Zum 15. Juni werde ich mein Mandat niederlegen und mich neuen spannenden Herausforderungen stellen.
Ich möchte Ihnen – Ihnen allen – daher Dank sagen für die gute Zusammenarbeit. Insbesondere erinnere ich mich gern an die manchmal kontroverse, aber doch auch sehr konstruktive Diskussion um die landesplanerischen Themen anlässlich der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen weiter alles Gute! Dem Hohen Haus und seinen Parlamentariern wünsche ich weiterhin streitbare und lebhafte Debatten zum Wohle von Rheinland-Pfalz und seinen Bürgern.
Vielen Dank.
Wie möchte die Landesregierung die Integration von Muslimen und insbesondere die Entwicklung eines unserer Verfassung entsprechenden Menschenbildes der Gleichstellung der Geschlechter trotz des Tragens eines Kopftuchs von Lehrerinnen fördern?
Frau Ministerin, wie möchte die Landesregierung verhindern, dass Konflikte um das Tragen eines Kopftuches im Unterricht nicht in jedem Einzelfall vor Ort neue Diskussionen entfachen und auf dem Rücken von Lehrern und Schülern ausgetragen werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Im Jahr 1869 schrieb John Stuart Mill: Die Ungleichheit von Mann und Frau ist an und für sich ein Unrecht und gegenwärtig eines der wesentlichsten Hindernisse für eine höhere Vervollkommnung der Menschheit. –
Bereits vor 140 Jahren hat der britische Philosoph, ein Mann, der seiner Zeit weit voraus war, den gesellschaftlichen Mehrwert der geschlechtlichen Gleichstellung für unsere Gemeinschaft erkannt.
Heute, nach fast eineinhalb Jahrhunderten, können wir sagen, dass rechtlich für die Frauen viel bewegt wurde, und zwar sowohl was den Abbau bestehender Benachteiligungen von Frauen betrifft als auch die Durchsetzung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Gleichwohl gibt es nach wie vor ein geschlechts- und gleichstellungspolitisches Defizit in den Bereichen Führungspositionen, Beförderungen und Gremienbesetzung, wie aus dem 3. Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes hervorgeht.
Wir alle hier im Raum teilen gewiss nicht die Prognose der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die vor einigen Jahren festgestellt hat, dass die vollständige
Gleichberechtigung erst in etwa 960 Jahren erreicht wäre, wenn die Frauenförderung mit gleichbleibendem Tempo weiter greife. Doch wäre es umgekehrt auch töricht, sich mit dem bisher Erreichten zufrieden zu geben.
Erfreulich ist zunächst die Zahl von 51,3 % Frauenanteil – diese hat auch meine Kollegin erwähnt – der insgesamt in den rheinland-pfälzischen Verwaltungen beschäftigten Personen. Anders sieht es bei den Frauen in Führungspositionen aus. Hier können wir nüchtern feststellen, dass es keinen Grund gibt, in Freudentaumel auszubrechen; denn je höher die Position und die Vergütung, desto niedriger ist der Frauenanteil.
Gegenwärtig sind es in der öffentlichen Verwaltung bei den Referentinnen und stellvertretenden Referats- bzw. Abteilungsleiterinnen um die 20 %, während der Frauenanteil bei den Dienststellenleitungen mit lediglich 12 % am niedrigsten ist. Ergo: Je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. – Hier treten wir seit Jahren auf der Stelle.
Auch bei Beförderungen, Höhergruppierungen und Laufbahnaufstiegen herrscht eine deutliche Disparität. So steht der Quote von über 50 % bei den Beamten in Vollzeit eine von nur 15 % bei vollzeitbeschäftigen Beamtinnen gegenüber. Gänzlich unbefriedigend ist die Situation bei teilzeitbeschäftigten Frauen mit einer Quote von unter 10 %, die ohnehin schon wegen verkürzter Arbeitszeit finanzielle Nachteile – Stichwort Rente – hinnehmen müssen. Hier besteht deutlicher Handlungsbedarf.
Unbefriedigend ist auch die Situation im Bereich der Gremien. Hier müssen neue Strategien der Besetzung gefunden werden, um den Anteil von Frauen zu erhöhen. Ein wichtiger Indikator dafür, dass man längst noch nicht von einer tatsächlichen Gleichstellung sprechen kann, ist das erstmals in diesem Bericht ermittelte Beschäftigungsvolumen. Sie haben es bereits gehört.
Setzt man die Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten in Relation, so ergibt sich trotz höherer Beschäftigtenzahlen von Frauen in vielen Bereichen ein Mehr an Beschäftigungsvolumen aufseiten der Männer, und zwar ein erhöhtes und hohes Volumen.
Das hängt natürlich damit zusammen, dass die Teilzeitbeschäftigten bei der Frauendomäne immer noch mit 78 % zu verorten sind. Auch an diesem Punkt gilt es dringend anzusetzen.
Wir müssen die Rechte der Frauen am Arbeitsplatz stärken. Nach wie vor ist zum Beispiel ein Problem die verdeckte Diskriminierung bei Beförderungen, die sogenannte gläserne Decke. In diesem Fall benötigen wir klare Regularien, um den Nachweis der Nichtberücksichtigung transparenter zu machen. So hat jetzt erstmals ein Landesarbeitsgericht verfügt, dass statistische Nachweise berücksichtigungsfähig sind. Wenn man sich vorstellt, dass es Unternehmen gibt, die in der Mehrzahl Frauen beschäftigen und im Aufsichtsrat von 27 Plätzen kein einziger Platz von einer Frau besetzt ist, kann das
nicht der Gesellschaft entsprechen. In diesem Bereich muss man genauer hinschauen.
Eine Gleichberechtigung setzt immer auch eine ernst gemeinte Familienpolitik voraus, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigt. Laut einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen hat sich der Einfluss von Ehe und Kindern auf die Arbeitszeiten von Frauen in den vergangenen Jahren weiter verstärkt und nicht vermindert. Verheiratete Frauen und Frauen mit Kindern arbeiten laut der Studie heute deutlich weniger Stunden pro Woche im Erwerbsgeschäft als im Jahr 2001. Wir müssen also aufpassen, dass sich die Schere zwischen den Arbeitszeiten für Geld und denen der Männer mit Kindern nicht weiter öffnet.
Mit Aktions- und PR-Programmen alleine lassen sich Familie und Beruf nicht in Einklang bringen, meine Damen und Herren. Zielführender wäre es, geeignete Rahmenbedingungen und notwendige Voraussetzungen dafür zu schaffen, sprich innovativ zu sein. Richtungweisend ist da ein mit Unterstützung des Landes BadenWürttemberg und mit Europa-Fördermitteln gestartetes Projekt „Zielorientierte Prozessförderung“, genannt Projekt „ZoPF“, mit dem Ziel einer Förderung von innovativen Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum.
Dabei sollen vier Netzwerke installiert werden, nämlich „Bauernhof erleben“, „Betreuung und Pflege von Menschen“ sowie „Tourismus“ und „Dienstleistungen“. Das sind Bereiche, die man nutzbringend mit dem Wirtschaftsfaktor Tourismus verzahnen könnte.
Eine weitere Möglichkeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade in strukturschwachen ländlichen Regionen wäre die verstärkte Nutzung von Telearbeit, bei der Frauen und Männer ohne lästige Anfahrtswege zum Arbeitsplatz von zu Hause aus arbeiten können. Das setzt aber voraus – da knüpfe ich an die Diskussion von gestern Nachmittag an –, dass die ländlichen Regionen flächendeckend mit DSL-Anschlüssen versorgt werden.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Gleichstellung der Geschlechter ist meines Erachtens deren allgemeine Akzeptanz, aber auch die Erkenntnis ihres gesamtgesellschaftlichen Nutzens im Sinne eines John Stuart Mill; denn damit Gender auch wirklich zum Mainstream wird, muss sich etwas in den Köpfen ändern. Man kann das auch Bewusstseinswandel nennen. Der lässt sich nicht mit Gesetzen allein herbeiführen. Man sieht jetzt gerade auch, dass der eine oder andere dem Thema kein großes Interesse entgegenbringt.
Meine Damen und Herren, in den fast 14 Jahren seines Bestehens wurde mithilfe des Landesgleichstellungsgesetzes einiges erreicht. Von einer tatsächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen kann indessen in vielen Bereichen des Erwerbslebens noch keine Rede sein. Deshalb dürfen wir das Thema „Gleichberechtigung“ nicht als erledigt ansehen, sondern müssen den eingeschlagenen Weg kontinuierlich weitergehen. Allerdings darf das nicht so lange dauern, wie von der Inter
nationalen Arbeitsorganisation prophezeit, nämlich 960 Jahre.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesentwicklungsprogramm, das wir heute in der Fassung des vorgelegten überarbeiteten Entwurfs besprechen, war schon öfter Thema im Landtag. Es war insbesondere die Opposition, die immer wieder gefordert hat, dass wir darüber sprechen. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir das in diesem Rahmen tun; denn es gibt viele Themen, die Sie gerade angesprochen haben, die wir auf Landesebene behandeln müssen.
Wir sind uns völlig einig, dass man über den demografischen Wandel und darüber sprechen muss, was dieser für das Land bedeutet. Wir sind auch einig darin, dass eine Transparenz hergestellt werden muss.
Wie ist es mit der Transparenz, die Sie unter anderem auch in Ihrem Entschließungsentwurf aufgreifen, der uns mit Druck von heute auf die Tische gelegt worden ist? Auf diese Art und Weise kann man nicht miteinander umgehen. Es kann nicht sein, dass wir erst heute Ihren Entschließungsantrag auf den Tisch bekommen. Darin steht zum Beispiel, dass die Beteiligung der verschiedenen Gemeinden und auch der kommunalen Spitzenverbände etwas ganz Besonderes ist. Das ist überhaupt nichts Besonderes, wenn ich das sagen darf. Nach § 8 des Landesplanungsgesetzes sind Sie dazu verpflichtet. Darin steht nämlich, dass jede Landesregierung diese Anhörungsverfahren durchführen muss.
Ich gebe Ihnen in einer Sache völlig recht. Es war gut und wichtig, dass sich insbesondere die kommunalen Kollegen beteiligt und so viele Stellungnahmen abgegeben haben, damit vielleicht auch anderen bewusst wird, wie wichtig der Landesplanungsbereich ist und wie wichtig es ist, genauer hinzuschauen. Wir haben alle im Land die Landesplanung und das Programm vorgestellt und darüber diskutiert, sodass es zu vielen gebündelten Anträgen kam. Leider haben wir im Einzelnen nicht sehen können, warum Anträge abgelehnt worden sind. Sie haben dazu zwei oder drei Worte gesagt. Darauf möchte ich ganz gerne eingehen.
Ich komme zum Thema „Transparenz“. Wir hatten darüber gesprochen, inwiefern nach der jetzigen Überarbeitung des Entwurfs noch einmal eine Beteiligung vorzunehmen ist. Die Regierungspartei hat es gegen die Opposition der CDU und FDP abgelehnt, weiter auf das Thema „Beteiligung und Transparenz“ einzugehen.
Sie haben mit Schreiben vom 30. April die kommunalen Spitzenverbände um Stellungnahme bis zum 16. Mai gebeten. Das muss man sich auch auf der Zunge zergehen lassen.
Herr Minister, mit Respekt, Sie als – wenn ich so sagen darf – alter Kommunaler wissen, dass dies für kommunale Bereiche eine sehr kurze Beteiligungsfrist ist. Die nächste Sitzung des Kommunalen Rats findet am 19. Mai statt. Das ist terminlich schon fast nicht zu schaffen. Sie nennen es Beteiligung. Davon haben wir eine andere Vorstellung. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn hier nicht der Eindruck entstünde, dass etwas durchgepeitscht werden soll, sondern man Wert darauf legt, andere zu beteiligen.
Wenn wir schon bei formellen Dingen sind, möchte ich doch noch auf eine Sache eingehen, nämlich die große Straffung des Landesentwicklungsprogramms. Wir haben das Landesentwicklungsprogramm erst nach dem letzten Innenausschuss im Druck bekommen und waren zuerst recht erfreut zu sehen, wie viele Ziele eingespart worden sind. Ich musste dann aber sehen, dass es so viele gar nicht sind.
Sie sagen, es ist sehr gestrafft worden. Wenn man aber hineinschaut, findet man zwei Dinge. Sie sind auf unsere Anregungen eingegangen. Wir begrüßen sehr, dass Sie die Dinge, die gesetzlich sowieso vorgeschrieben sind, nicht noch einmal als Ziel in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen haben.
Herr Pörksen, es war sehr wohl von uns. Wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie das.
Wir haben es uns noch einmal genauer angeschaut.
Herr Pörksen, vielleicht haben Sie es gerade vor sich liegen. Es geht z. B. um die Ziele 100, 101, 102 und 103, wenn Sie sich diese anschauen wollen. Diese vier Ziele sind im Wortlaut genauso geblieben, wie sie im Entwurf waren. Was haben Sie getan? Statt vier Zielen haben wir jetzt zwei Nummerierungen und damit zwei Ziele. Das ist Ihre Straffung. Inhaltlich wurde nichts gestrafft. Es wurde lediglich die Nummer gestrafft.
Herr Pörksen, wenn Sie wollen, kann ich Ihnen die Zusammenfassungen gern aufzeigen. Ich denke, Ihnen und mir erspare ich das jetzt. Vielleicht empfehle ich Ihnen noch die Nummern 154 ff. Hier geht es um die Gesetzesvorgaben, die gestrichen worden sind.
Das Nächste ist die Frage der einzelnen Punkte, zum Beispiel des Kooperationsgebots. Vielleicht schauen wir inhaltlich noch in das eine oder andere Detail.
Herr Schweitzer, wenn ich darauf eingehen darf, auch Sie haben anscheinend nicht zugehört; denn wir haben sehr wohl die Inhalte sehr intensiv diskutiert.
Herr Schweitzer, seien Sie einfach einmal beruhigt. Ich spreche gerade. Sie hätten zuhören müssen. Es sind normalerweise andere Tiere, die man mit diesen Zeichen versieht.
Ich komme zum Kooperationsgebot zurück. Herr Minister, ich begrüße es sehr, dass Sie dieses Kooperationsgebot überarbeitet haben. Sie haben insbesondere auf unsere Diskussion hin eine Abstufung vorgenommen – Ziele 87 ff. wieder für Sie, wenn Sie es nachschauen wollen, Herr Pörksen –, in der Sie in ein verpflichtendes Kooperationsgebot und in ein freiwilliges Kooperieren eingeteilt haben.
Selbst wenn man nachfragt, werden die Unterschiede allerdings nicht ganz deutlich. Man kann nicht genau erkennen, was Sie mit „verpflichtend“ meinen und was „freiwillig“ bedeutet. Wie definiert sich das? Wenn jemand verpflichtend oder freiwillig nicht kooperiert, fallen die Fördergelder dann anders aus? Was passiert im Mittelbereich? Das ist noch nicht ganz klar.
Ich denke, es wäre ganz wichtig, bevor das LEP IV durch das Kabinett zu einer Rechtsverordnung wird, dass man darüber noch einmal Auskunft erhalten kann. Vielleicht können wir darüber im Innenausschuss noch einmal diskutieren.
Sie haben einen weiteren Punkt angesprochen, nämlich die Frage der Mittelzentren. Auch hier sind wir im Grundsatz, in der Problemanalyse einig, allerdings in der Problemlösung nicht.
Sie haben gesagt, die Landesregierung habe darauf verzichtet, neue Mittelzentren in großem Maße auszuweisen, sie habe auch keine abgestuft. Die Problematik ist uns beiden gut bekannt. Ich verstehe, warum Sie das nicht auf diese Weise angegangen sind.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum Sie drei neue Mittelzentren ausweisen, davon zwei, die im Bereich zweier Flughäfen liegen, nämlich RamsteinMiesenbach und Kirchberg.
Diese sind verständlich, auch Ihnen, Herr Pörksen.
Als Drittes kommt die Gemeinde Nastätten hinzu. Die Gemeinde, die im Entwurf vorgesehen war, Eisenberg, ist jetzt im neuen Entwurf nicht mehr vorhanden.
Sie sind kurz darauf eingegangen, warum das so ist. Ich habe das gesehen und im Ministerium nachgefragt. Als interessante Begründung wurde mir gesagt, dass diese im Mittelbereich mit anderen Mittelzentren liege und daher mit Grünstadt als Nachbarn nicht kooperieren könnte, weil das in einem anderen Mittelbereich liege, sodass die Gelder nicht – – – Ich erspare Ihnen das jetzt alles. Die Begründung war nicht nachvollziehbar.
Ich möchte Sie bitten, die Kriterien noch einmal aufzuzeigen, warum Nastätten ausgewählt wurde. Nastätten hat eine hervorragende Entwicklung genommen. Es ist Ihre Heimatstadt, dort wohnen Sie.
Von daher ist es sicherlich gut, dass es Mittelzentrum wird, aber wie erklären Sie das den anderen, dass sie kein Mittelzentrum werden, und Ihre Heimatstadt, Ihr Wohnort wird Mittelzentrum?
Es wird Mittelzentrum, und zwar als einziges außer Hahn und Ramstein.
Ich schaue auf die Uhr, es sind nur noch wenige Sekunden, die ich Zeit habe. Von daher möchte ich es bei den genannten Details belassen, aber ich denke, wir werden im Innenausschuss darüber sicher noch einmal intensiv diskutieren.
Als CDU werden wir den Entschließungsantrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Minister! Ich denke, wir sind uns alle einig,
wie gut es war, dass diese Beteiligungen erfolgt sind und viele am Beteiligungsverfahren teilgenommen haben.
Ich habe mich gemeldet, als Sie das Wort „Glaubwürdigkeit“ genannt haben. Ich denke, es wäre gut, wenn sich die Landesregierung glaubwürdig darstellen würde. Mein Appell ist, beim nächsten Mal nicht den Entwurf im Dezember austeilen und sagen, bis April müssen alle Beteiligungsverfahren eingebracht sein. Damals ist diese Zeit auf Druck der Opposition von April auf Juni verlängert worden.
Ich gebe zu, Herr Pörksen war auch dafür.
Es war damals sehr wichtig, diese Zeit zu verlängern. Damit haben Sie sicherlich ein Stück Glaubwürdigkeit gezeigt. Sie hätten auch von sich aus schon eine anständige Frist geben können.
Wenn Sie die Beteiligung weiter fortführen wollen, dann würde ich an Sie appellieren, die neue Frist auch zu verlängern und den Entwurf nicht bis zur Sommerpause durchzupeitschen. Dadurch soll den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit gegeben werden, noch einmal ausführlich über die Sache zu diskutieren. Sie ist zu wichtig, um sie jetzt durchzupeitschen.
Wir sind für die Gleichwertigkeit und Chancengleichheit im Land. Herr Auler hat dazu einiges gesagt. Ich denke, auch da sind wir uns einig. Der Unterschied besteht in dem Weg dorthin. Wir sind für Kooperationen. Sie haben gesagt, Sie waren lange genug Bürgermeister, um zu wissen, dass es viele Kooperationen im kommunalen Bereich gibt. Die Frage ist, ob es ein Kooperationsgebot sein muss. Wenn Sie sagen, dass es nur so geht, stellt sich die Frage, warum Sie zu freiwilligen Kooperationen heruntergestuft haben. Es sind Fragen, die noch nicht geklärt sind.
Wenn wir von den Kommunen und von kommunaler Beteiligung sprechen, dann möchte ich einen Schritt weitergehen. Sie haben den Regionalverbänden in dem Landesentwicklungsprogramm eine große Rolle zugemessen. Diese regionale Ebene ist in diesem Landesentwicklungsprogramm IV sehr viel bedeutsamer als in den alten Landesentwicklungsprogrammen. Wenn Sie für Transparenz, Beteiligung, Chancengleichheit und Gleichwertigkeit sind, dann gehen Sie die Kommunalisierung der Regionalverbände an und zeigen dort, dass Sie es ernst meinen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Licht, das könnte ich jetzt machen, die gleichen Zitate der Sozialdemokraten zu bringen, die damals das LEP auch sehr kritisiert haben. Ich denke aber, Herr Noss weiß sehr genau, was damals war. Wenn er jetzt hier so polemisch vorgetragen hat, dann zeigt das nur, wie nervös er eigentlich ist.
Herr Noss, ich habe noch einen zweiten Punkt. Ich habe noch zwei Minuten Redezeit. Von daher möchte ich gern noch einen zweiten Punkt ansprechen. Wir haben sehr konstruktiv mitgearbeitet. Aber es ist schon sehr spannend, wenn Sie uns gleich heute erzählen, dass sowieso am 29. Mai das Benehmen hergestellt wird nach dem Prinzip „Ihr habt sowieso nichts zu sagen“. Das ist Arroganz der Macht.
Hochmut kommt vor dem Fall, denken Sie daran.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Bei der Prostitution handelt es sich um ein wichtiges Thema, mit dem wir uns bereits vor rund einem Dreivierteljahr anlässlich der Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU beschäftigt hatten. Wir hatten damals einige Antworten bekommen, die gezeigt haben, dass man in dem Sinne tätig sein und werden muss, indem man Prostituierten, die aussteigen wollen, Hilfen anbietet.
Wir haben uns damals nach der Beantwortung der Anfrage sehr intensiv damit beschäftigt, wie und wo geholfen werden kann. Wir haben gesehen, dass sowohl auf Bundesebene als auch in anderen Bundesländern bereits Programme erprobt werden. Daraufhin haben wir mit Düsseldorf Kontakt aufgenommen, da wir dort ein Modellprojekt gefunden und studiert haben. Sie haben das Modellprojekt „ProFridA“ bereits erwähnt.
Wir sind sehr froh, dass es im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung über alle drei Fraktionen hinweg gelungen ist, einen Ansatz zu überlegen, wie wir auch in Rheinland-Pfalz ein gutes Programm entwickeln können.
Wir waren mit dem Arbeitskreis der CDU in Düsseldorf und haben mit Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Winter auch darüber diskutiert, wie man dieses Projekt finanzieren kann. Dabei kamen einige ganz interessante Ergebnisse heraus. So ist es zum Beispiel gut, wenn man mit anderen zusammenarbeitet – das wissen wir alle; das ist immer gut –, wie zum Beispiel über die Wohlfahrtsverbände und die Ebenen hinweg. Er hat auch einige gute Tipps gegeben, wie man mit dem Europäischen Sozialfonds Mittel akquirieren und über diese ESF-Mittel eine Finanzierung auf die Beine stellen kann. Ich denke, das ist eine gute Anregung, die wir auch weitergeben können.
Weiter hat er angeregt, dass man intensiv im Bottom-up- und Top-down-Prinzip arbeitet und nicht von oben ein Programm impliziert, sondern dieses gleichzeitig von unten mit entwickelt.
Ich denke, über diese ganzen Details werden wir uns im Ausschuss noch eingehender unterhalten. Wichtig ist, dass man sich dessen bewusst ist, dass Prostituierte in einer besonderen Situation sind, wenn sie den Ausstieg suchen. Sie befinden sich oft in Situationen, die von multiplen Problemlagen bestimmt sind.
Neben finanziellen und familiären Problemen, gesundheitlichen Belastungen und Belastungen durch Gewalterlebnisse haben sie teilweise schon sehr früh im Leben Dinge erfahren, die wir hier vielleicht besser nicht weiter ausbreiten.
Die Ausstiegswilligen haben oft Defizite in der schulischen Ausbildung, der Berufsausbildung und in der Motivation. Sie müssen die Kraft finden, überhaupt etwas zu ändern. Wir denken, dass man genau hier ansetzen muss. Wir möchten anregen, dass man sich außer „ProFridA“ auch die Projekte anschaut, die zum Beispiel schon in Bayern, Niedersachsen oder Hamburg entwickelt worden sind. Man muss das Rad nicht immer neu erfinden.
Ich bitte um Ihre Zustimmung für den gemeinsamen Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen heute wieder zu einem Thema, das uns allen sehr am Herzen liegt. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, dass wir in allen drei Fraktionen zu einem gemeinsamen Antrag gefunden haben.
Vor ziemlich genau zwei Jahren, nämlich am 16. November 2005, gab es bereits den ersten Antrag zu diesem Thema. Damals wurde er von der CDU-Fraktion gestellt. Er wurde gestellt, weil ganz viele schreckliche Fälle damals publik geworden sind. Herr Hoch, Sie haben einen davon genannt. Das sind Fälle, die wir mit unserer Auffassung von Menschenwürde in keiner Weise vereinbaren können.
Wir hatten damals bei dem Antrag relativ viel von den Dingen, die Sie heute im gemeinsamen Antrag finden, bereits vorformuliert. Es war sehr schade, dass dieser Antrag damals der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist und er in der damaligen Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden konnte.
Der große Vorteil, dass er in dieser Legislaturperiode behandelt wird, ist, dass wir es wirklich geschafft haben, dass sich alle drei Fraktionen zusammengesetzt und daran gearbeitet haben, dass die Punkte durchgeführt werden können, die maßgeblich und wichtig sind.
Um welche Punkte handelt es sich? Sie haben alle den Antrag vor sich liegen. Ich erspare Ihnen und mir, im Einzelnen noch einmal alles aufzuzählen. Ich denke, es ist wichtig, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dafür zu sorgen, dass auch die europäischen Nachbarn mitmachen; denn was nützt es, wenn nur wir auf einer kleinen Insel in diesem Bereich arbeiten.
Natürlich ist gerade bei diesem Thema eine nationale und internationale Zusammenarbeit wichtig. Von daher ist richtig, dass wir im ersten Punkt fordern, dass auch mit Europol und Eurojust weiter zusammengearbeitet wird.
Herr Hoch, Sie haben von den Prüfaufträgen gesprochen. Wir haben unter anderem auch darüber diskutiert, inwiefern Zwangsheirat und Unterdrückungsmord – ich sage bewusst Unterdrückungsmord und nicht Ehrenmord; denn aus meiner Sicht gibt es keinen Ehrenmord, sondern nur einen Unterdrückungsmord – als Verbrechen und eigenständiger Straftatbestand gesehen werden können.
Hier stellt sich die Frage, ob diese Prüfung in die eine oder andere Richtung laufen soll. Ich erinnere mich an Diskussionen im kommunalen Bereich. Dort wurde immer gesagt, wer weiß, was aus einem Prüfauftrag herauskommt. Damit hat man manchmal die Frage einfach zur Seite gelegt.
Deswegen möchten wir noch einmal ganz deutlich betonen, dass es uns wichtig ist, dass Zwangsverheiratung und Unterdrückungsmord aus unserer Sicht einen eigenständigen Straftatbestand darstellen. Wir freuen uns, wenn die Prüfung auch in diese Richtung läuft; denn man muss sehen, dass Ehrenmorde nichts anderes als Morde aus niedrigem Beweggrund sind.
In den letzten Jahren ist auch in der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der CDU einiges im positiven Sinn passiert. Ich erinnere an das Programm RIGG, das in Bezug auf die Bekämpfung von Gewalt in engen sozialen Beziehungen erfolgreich arbeitet.
Ich denke, über alle Hilfsangebote und die Integrationsförderung hinaus, über die wir im Moment diskutieren, muss eines immer im Vordergrund stehen: Wenn wir Artikel 3 Grundgesetz – Gleichberechtigung von Frauen und Männern – und Artikel 6 – Schutz der Ehe und Familie – ernst nehmen und davon ausgehen, dass auch Artikel 12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte ernst genommen wird, muss man sehen, dass hier noch weit mehr angegangen werden muss, nämlich die Wertevermittlung in unserer Gesellschaft.
Alle Gesetze und alle Regelungen nützen nichts, wenn es uns nicht gemeinsam gelingt, Werte zu vermitteln und z. B. in Schulen jungen Leuten schon als Prävention
Werte mitzugeben, sodass man vor Fanatikern und Ideen der falschen Ehre und Ähnlichem gefeit ist.
Von daher gilt der Appell an Sie alle, daran weiterzuarbeiten, in diesem grundlegenden Bereich die Grundlagen dafür zu schaffen, dass wir uns in unserer Gesellschaft gemeinsam gut in die richtige Richtung weiterbewegen. Ich freue mich, dass wir diesen gemeinsamen Antrag heute sicher auch beschließen werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesentwicklungsprogramm hatten wir bereits in den letzten Plenarsitzungen als Thema. Es ist ein wichtiges Thema; denn das Landesentwicklungsprogramm wird die nächsten zehn bis 15 Jahre festschreiben, wie die räumliche Entwicklung in diesem Land ablaufen wird.
Das Landesentwicklungsprogramm werden wir heute vom Inhalt nicht noch einmal diskutieren, so wie die letzten Male, sondern es geht heute um die Frage, wie wir mit dem Aufstellungsverfahren weiter umgehen.
Das letzte Mal hatten wir darüber diskutiert, ob es richtig sei – den Antrag der FDP-Fraktion dazu hatten wir als CDU-Fraktion unterstützt –, dass aus dem Landesentwicklungsprogramm eine gesetzesähnliche Form wird, indem man sagt, es soll vom Plenum als Rechtsverordnung mit Plenarvorbehalt beschlossen werden.
Leider hatten wir damals nicht die Mehrheit dazu gefunden.
Es wäre aus unserer Sicht sehr wünschenswert gewesen.
Wir haben uns deswegen Gedanken gemacht. Es wäre gut, die Bevölkerung in dieses Verfahren weiter einzubeziehen, da wir hier als Vertreter der Bevölkerung und der Bürgerschaft stehen.
Wir haben darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es in anderen Bereichen gibt. Wir sind darauf gekommen, dass es in jeder Kommune völlig selbstverständlich ist, dass ein Bebauungsplan, wenn er aufgestellt wird, in eine öffentliche Anhörung geht.
Diese öffentliche Anhörung ist auch im Landesentwicklungsprogramm vorgeschrieben. Sie wissen das. Das ist für den Landesentwicklungsbereich klar, das war bei jedem Landesentwicklungsprogramm so und ist in § 8 ff. des Landesplanungsgesetzes vorgesehen.
Der Unterschied zum Bebauungsplan ist der, wenn Sie einen Bebauungsplan grundlegend ändern, muss er aus gutem Grund noch einmal in eine Anhörung gehen, um Transparenz darzustellen. Wir schlagen Ihnen vor – das ist der zweite Punkt des Antrags –, dass Sie auch beim
Landesentwicklungsprogramm eine solche zweite öffentliche Anhörung und Beteiligung aller Gemeinden, Zuständigen und damit zu Befassenden durchführen.
Bei der Anhörung, die wir im Frühjahr in der ersten Runde durchgeführt hatten, hat sich herausgestellt, dass in diesem Landesentwicklungsprogramm sehr viel zu überarbeiten ist.
Laut Bundesgesetzbuch ist beim Bebauungsplan vorgeschrieben, dass er neu ausgelegt wird, wenn grundlegend überarbeitet wird. Aus unserer Sicht muss der vorgelegte Entwurf des Landesentwicklungsprogramms grundlegend überarbeitet werden.
Wenn man davon ausgeht, dass die grundlegende Arbeit von Ihnen geleistet wird – wir hoffen das sehr für unser Land –, dann sollten auch eine erneute Anhörung und eine erneute Beteiligung erfolgen, schlichtweg damit die Transparenz gewährleistet ist.
Sie sagen immer, Sie seien so bürgernah. Ich appelliere an Sie, hier Ihre Bürgernähe zu zeigen und diese Anhörung erneut durchzuführen.
Ich kann jetzt nicht ganz nachvollziehen, warum Sie hereinrufen; denn im Moment habe ich das Wort. Herr Pörksen, ganz ruhig, Sie können sich durch Ihr Abstimmungsverhalten dazu äußern oder mit einer Wortmeldung etwas dazu sagen.
Wir schlagen Ihnen vor, dass wir dieses Verfahren erneut durchführen und nicht, dass man es einfach macht, sondern dass man es einfach besser macht.
Sie fragen nach grundlegenden Dingen. Ich nenne Ihnen gerne Beispiele dazu.
Wir sind uns völlig einig, dass die Demografie in Rheinland-Pfalz eine Herausforderung für alle Planungsaufgaben der Zukunft ist. Wir sind uns völlig einig, dass Klima eine Zukunftsaufgabe ist, schon eine Aufgabe bisher war, aber vermehrt eine Aufgabe sein wird.
Wenn ich nur diese zwei Beispiele nehme, sind wir uns auch einig, dass man kooperieren muss. Nur wie muss man kooperieren?
Zum Klimaschutz: Sie sprechen von regenerativen Energien. Wenn man aber in das Landesentwicklungsprogramm hineinschaut, findet man dort, dass die Geothermie zum Beispiel lediglich als Grundsatz festgelegt wird und nicht als rechtliches Ziel.
Wenn mir dann Ihre Fachbehörde sagt, das gehe nicht, weil es räumlich nicht definierbar sei, dann sage ich Ihnen, es ist räumlich definierbar; denn man kann in Rheinland-Pfalz sehr wohl sagen, wo Geothermie machbar ist und wo nicht.
Sie können sich gerne an mich wenden, ich kann Ihnen gerne weitere Fragen dazu beantworten.
Die Redezeit ist um. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, wir sind uns sehr wohl über das Problem und die Problematik einig. Nur sehen wir die Lösungsansätze unterschiedlich. Im Übrigen sind wir da nicht alleine, sondern wir haben einen ganzen Stapel von Anregungen von anderen, die das genauso sehen, zum Beispiel die Regionalplanungsgemeinschaften oder der Verbände, die Sie gerade genannt haben. Herr Noss, wenn ich die Systematik nicht verstanden habe, dann haben das mindestens 700 andere Leute auch nicht verstanden.
Von daher wäre ich vorsichtig, so etwas zu sagen. Wir haben uns heute übrigens insbesondere über das Formelle unterhalten, nämlich über die Anhörung. Da sehe ich es genau so wie Sie, es ist bisher wie vorgeschlagen im Bauplanungsverfahren. Deswegen war die Frage, ob man gute Dinge von dort übernehmen kann, dass man nämlich Transparenz schafft, indem man zeigt, dass man die Bürgerbeteiligung möchte und eine zweite Anhörung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms durchführt. Das war die einzige Bitte von uns.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich immer, wenn wir über das LEP sprechen, weil es dann emotional wird. Man sieht, wie wichtig uns allen dieses Thema ist.
Herr Noss, Sie haben gesagt, das, was mit den Themen heute besprochen würde, wäre schon öfters gefallen. Das eine oder andere ist schon öfter gefallen, aber Sie haben anscheinend nie zugehört; denn Sie haben bisher nichts geändert.
Von daher ist mein Vorschlag an Sie, dass wir erst einmal ganz ruhig weiterreden
ich rede gerade und nicht Sie – und uns darüber unterhalten, was heute auf der Tagesordnung steht. Auf der Tagesordnung steht eine Gesetzesänderung. Wir haben die Empfehlungen des Innenausschusses bekommen, dass man dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen solle.
Die CDU-Fraktion kann dieser Empfehlung nicht folgen. Wir empfehlen, dass man der Gesetzesänderung folgt; denn wir sehen es genauso wie die FDP. Wie das LEP IV jetzt ausformuliert ist, muss das Plenum beteiligt werden, und zwar nicht nur zur Diskussion, sondern mit Mitbestimmung, das heißt mit Abstimmung. Die Abstimmung kann aus unserer Sicht mit einem Vorbehalt zur Rechtsverordnung erfolgen. Auch das Gesetz sehen wir als zu weitgehend; denn das wäre im Änderungs- und Zielabweichungsverfahren viel zu kompliziert.
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass Sie jetzt sagen, man würde die Pferde wechseln wollen. Was sind denn nun die Pferde, und was ist das Gefährt?
Vielen Dank, dass Sie mich nicht als Pferd bezeichnen. Herr Pörksen, das war sehr charmant.
Ich denke, dass wir nicht über das Wechseln der Pferde sprechen; denn Sie wollen nicht das LEP wechseln. Es geht gerade lediglich um das Verfahren. Das Verfahren ist, zu was die FDP einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Wir haben heute bisher nicht über den Inhalt an sich diskutiert. Das wäre das Pferd, das man wechseln würde. Das ist ein großer Unterschied.
Die FDP hat nicht gesagt, wir müssen neu anfangen. Das haben Sie gerade gesagt. Wir sind sehr damit einverstanden, wenn Sie sagen, man sollte neu anfangen; denn es gibt viele Dinge, die es in dem LEP IV zu überarbeiten gilt. Wichtig ist, dass der Entwurf des LEP IV in den Grundlagen angegangen wird.
Wir werden um diese Uhrzeit nicht anfangen, alles von den letzten zwei Sitzungen noch einmal aufzuzählen, wie das Kooperationsgebot, der Rheinland-Pfalz-Tag und die ganzen einzelnen Ziele. Sie kennen sie alle schon. Ich denke, wenn man sich diesen Entwurf anschaut und wir davon ausgehen, dass Sie so vernünftig sind, diesen wesentlich zu überarbeiten, stellt sich eine neue Frage.
Ich möchte einen Schritt weitergehen. Wenn ich mir die Runde anschaue und zusammenrechne, dass es sein könnte, dass Sie uns im schlimmsten Fall überstimmen würden und kein Einsehen hätten, dass es sich im heutigen Antrag zur Gesetzesänderung um einen absolut vernünftigen Vorschlag der FDP handelt, den wir auch unterstützen, möchte ich anregen – die CDU wird dies auch in einem Antrag formulieren –, dass man analog zum Bauplanungsrecht auch hier eine weitere Anhörung nach § 8 Abs. 1 Landesplanungsgsetz durchführt; denn die Änderungen, die vorgenommen werden müssen, sind so grundlegend, dass aus unserer Sicht eine Anhörung im weiteren Verfahren bei den Verbänden, Gebietskörperschaften und Bürgern notwendig ist.
Sie selber sagen, dass Sie für Transparenz und Beteiligung sind. Sie können in der Debatte in der nächsten Plenarsitzung zeigen, wie ernst Sie es damit wirklich meinen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie merkten an, dass ich an der vergangenen Sitzung des Innenausschusses nicht teilgenommen habe. Offensichtlich bin ich sehr begehrt. Ich war mit einem anderen Ausschuss in Dijon
und habe dort Rheinland-Pfalz vertreten. Das wird der eine oder andere Vertreter der Regierung sicher gern bestätigen. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen, aber sich nicht in dieser Art und Weise vor dem Plenum und der Zuhörerschaft über mich auszulassen.
Darüber hinaus habe ich mich natürlich sehr genau darüber informiert, was in der Ausschusssitzung gesagt worden ist. Sie sind auch nicht bei jeder Sitzung anwesend, werden aber von Ihren Mitarbeitern informiert. Das ist gang und gäbe. Ich weiß sehr genau, dass das, was ich heute vorgetragen habe, nicht dem widerspricht, was in der Ausschusssitzung gesagt worden ist. Das ergänzt einander.
Vielen Dank.
Genau, klein, aber oho. Sie haben es genau erfasst.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute wieder das LEP IV und die Aufstellung dazu. Wir haben das letzte Mal am 26. April sehr ausführlich auch über die Inhalte diskutiert. Heute geht es insbesondere um die formellen Fragen. Lassen Sie mich daher zuerst auf die formellen Fragen eingehen, bevor ich sehr gern auf die Dinge antworte, die Sie gerade vorgetragen haben, Herr Noss.
Allem voraus möchte ich sagen, dass wir in der CDUFraktion sehr intensiv darüber diskutiert haben, wie die Rechtsstellung eines Landesentwicklungsprogramms sein soll. Wir denken, dass es nicht richtig wäre, das Landesentwicklungsprogramm zu einem Gesetz zu erheben; denn die Handhabbarkeit und die Praktikabilität eines Landesentwicklungsprogramms als Gesetz wäre schlichtweg nicht vorhanden. Das heißt, wir lehnen als CDU-Fraktion ab, das Landesentwicklungsprogramm zum Gesetz zu machen und von daher eine Gesetzesänderung in diese Richtung vorzusehen.
Wir stimmen aber zu, dass das Landesentwicklungsprogramm als Rechtsverordnung eines Parlamentsvorbe
halts bedarf. Warum? – Aus dem einfachen Grunde, weil es sich bei der Aufstellung des LEP IV nun zeigt, dass es ohne eine Diskussion und ohne eine fundierte Auseinandersetzung im Plenum nicht möglich ist, dieses Landesentwicklungsprogramm dem Land Rheinland-Pfalz gerecht werdend zu entwickeln.
Herr Kollege Noss, Sie sagen, es sei nur ein Entwurf. Aber man muss eigentlich davon ausgehen, dass eine Landesregierung einen Entwurf vorlegt, der so ausgearbeitet ist, dass vernünftig und vor allem in einer Art und Weise darüber diskutiert werden kann, dass die SPD nicht sagt: „Alles Missverständnisse, alles falsch interpretiert, wir haben das selbst nicht gewusst“,
und nicht, wie auf der Pressekonferenz Mitte August, selbst zurückrudert und sagt, sie hätte das alles nicht so gemeint, und selbst merkt, dass zum Beispiel das Ziel 54 nicht verfassungsgemäß ist – so ein vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags vorgelegtes Gutachten; schauen Sie sich die Unterlagen einfach noch einmal genauer an –,
und also selbst feststellt
ganz ruhig, wir kommen noch dazu –, dass das Landesentwicklungsprogramm in der Art und Weise den Kommunen schlichtweg nicht gerecht wird.
Ihren Umgang mit den Kommunen, den Sie immer so loben – von wegen Beteiligung –, und Ihren Umgang mit der Kommunikation und mit der Klarstellung und Darstellung der Dinge möchte ich vielleicht einmal an der Wertung eines unabhängigen Presseorgans, nämlich des „Trierischen Volksfreunds“, darstellen. Ich möchte einen Kommentar von Herrn Winkler zitieren, der klar sagt, plump sei es gewesen, wie Sie vorgegangen seien. Das sei kein Ruhmesblatt, und wenn man mit politischem Sprengstoff so hantiert wie Sie, das würde nicht gehen. Man müsse schon professioneller vorgehen.
Um diese Professionalität geht es uns. Sehr verehrter Herr Kollege Noss, ich kann Sie wirklich nicht ganz verstehen, wenn Sie sagen, das alles sei ganz einfach. Ich denke, Sie machen es sich zu einfach. Wenn man es sich bei der Frage, in welche Richtung es geht, zu einfach macht und nur die Zahlen addiert und nicht schaut, wo die Inhalte sind, kann ich mir vorstellen, dass es schwierig ist, miteinander zu diskutieren.
Wenn man sich das Ziel 81 und das, was Sie über die Mittelbereiche ausgeführt haben, anschaut, muss man gerade daran sehen, dass das, was Sie gesagt haben, nicht richtig ist, sondern es vielmehr eine Fehlleitung ist
und Sie versuchen, Augenwischerei zu betreiben und die Kommunen in einer Art und Wiese zu be- ruhigen – – –
Ich muss sagen, es ist schon sehr schade, dass Sie so mit ihnen umgehen, denn Ihre eigenen kommunalen Vertreter haben inzwischen gemerkt, was in dem Ziel 81 eigentlich steht. Sie sagen, die Mittelbereiche seien seit 1980 so und Sie wollten sie so lassen. – Gut, Sie haben die Mittelzentren alle gelassen. Aber was haben Sie dann gemacht? – Sie haben einfach den Plan genommen und angekreuzt, wo in einem Mittelbereich zwei oder drei Mittelzentren waren, und gesagt: Kooperiert einmal. – Sie haben nicht vernünftig, planerisch überlegt, was es eigentlich rein geografisch bedeutet. Was passiert zum Beispiel, wenn Ludwigshafen und Schifferstadt kooperieren, aber Frankenthal, das in der Nähe liegt, nicht kooperieren soll? Was bedeutet das nachher? Wir haben am 26. April nachgefragt und keine deutliche Antwort darauf bekommen. Was bedeutet es, wenn Neuwied und Dierdorf zusammenarbeiten sollen, die aber topografisch in keiner Weise zusammen liegen?
Da fehlen die Kriterien. Wir haben im Innenausschuss sehr konstruktiv mitgearbeitet und sehr genau gesagt, was für Alternativen vorhanden sind, dass man zum Beispiel fachlich und sachlich Kriterien aufstellt und fachlich und sachlich arbeitet, sodass es nicht an der Farbe der Nase des Bürgermeisters liegt, wo und was nachher passiert.
Frau Ebli, das hatten wir schon, aber anscheinend hat Herr Noss es damals nicht gehört. Deswegen musste ich es jetzt wiederholen.
Zum Rest komme ich in der zweiten Runde.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über das Landesentwicklungsprogramm diskutieren, wird es auch immer emotional; denn es ist sehr viel Herzblut dabei. Wenn ich versuche, mir relativ ruhig anzuschauen, was Sie gesagt haben, dann bin ich doch bei dem einen oder anderen Punkt sehr verwundert. Ich kenne jetzt Ihre Eingaben nicht. Vielleicht sind sie geheim. Es mag sein, dass die Regierungsfraktion und die Regierung weitere Punkte haben.
Wir haben jedenfalls nichts gesehen außer der Pressekonferenz, und die Pressekonferenz, die Sie gegeben haben, bezieht sich lediglich konkret auf Ziel 54. Zu allen anderen Zielen bleiben Sie wachsweich und erklären keinesfalls, was Sie sich genau dort vorstellen.
Sie geben zum Beispiel dort keinerlei konkrete Angaben dazu, wie Sie mit dem Ziel 81 umgehen wollen.
Sie bleiben sehr im Allgemeinen, und wer will, kann das hineininterpretieren, und wer nicht will, dies. Genauso war es gerade eben auch. Es war sehr interessant, dass Sie so genau zwischen Ihrer Fraktion und der Regierung unterscheiden.
Während der Minister sagt, er prüft eingehend den von der FDP vorgeschlagenen Gesetzentwurf zu einem Änderungsgesetz, den wir unterstützen, haben Sie gleich gesagt, Sie lehnen ihn ab. Das halte ich vom Vorgehen her schon für bemerkenswert.
Ich möchte sozusagen im Schlussplädoyer nicht noch einmal auf alle Punkte eingehen, die Sie gerade genannt haben, auf einzelne jedoch schon. Wir haben von Anfang an konstruktiv mitgearbeitet.
Wir haben von Anfang an Vorschläge gemacht.
Wir haben von Anfang an Alternativen aufgezeigt.
Herr Noss, Sie haben am 26. April noch wörtlich gesagt, das Kooperationsgebot sei absolut notwendig. Ihre Ministerialbeamten in der Regierung haben gesagt: Das haben wir so im Entwurf geschrieben, und das meinen wir auch so. – Daher stellt sich die Frage, wer wen beschuldigt. Da sollte man sehr aufpassen; denn der Bumerang könnte zu Ihnen zurückkommen.
Ich appelliere an Sie: Stellen Sie dieses Landesentwicklungsprogramm auf eine gute Basis, stellen Sie es vor allem auch auf eine gute handwerkliche Basis. Wir haben dazu das letzte Mal ausführlich gesprochen. Es geht um die Karten, die zu überarbeiten sind, um die verschiedenen Einstufungen, die zu überarbeiten sind, um die Ziele und Grundsätze, die in ihrer Rechtsart zu überarbeiten sind. Sind die Ziele wirklich alle rechtlich Ziele, oder sind sie nicht vielmehr Grundsätze? Dieses Mal haben wir 30 Ziele mehr. Da müsste man wirklich noch einmal genauer hinschauen. Dann geht es um die Frage, in welcher Art und Weise das nachher wirklich Auswirkungen und Vorwirkungen auf verschiedene Reformen in unserem Land hat.
Ich komme zum letzten Satz: Stimmen Sie dem Änderungsantrag zu, und stimmen Sie vor allem rechtzeitig zu, damit wir das LEP IV mit dem Vorbehalt des Plenums beschließen oder eben auch nicht beschließen. Es wäre schade, wenn Sie dies bis zum LEP V verzögern würden und der Eindruck entstünde, dass Sie das beim LEP IV noch nicht wollen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Hintergrund der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zur Prostitution in Rheinland-Pfalz waren die Auswirkungen des rot-grünen Bundesgesetzes zur Prostitution. In der Antwort der Landesregierung wird dargelegt, dass durch
dieses Gesetz keine Verbesserungen der sozialen Situation der Betroffenen erreicht werden konnten und damit das Ziel verfehlt wurde. Das ist sehr bedauerlich.
In Ihren weiteren Antworten geben Sie oft erschreckende Informationen zur Situation von Prostituierten, Zwangsprostituierten, Zuhälterei, Schuldensituation und Drogenkonsum.
Wer hätte gedacht, dass der Tagesumsatz von Prostitution in der Bundesrepublik Deutschland auf 15 Millionen Euro geschätzt wird? Das ist vergleichbar mit dem Umsatz von Nixdorf und AEG. Von diesem Geld sehen die Prostituierten jedoch oft nur einen Bruchteil.
Wer hätte gedacht, dass der Anteil der Freier an der männlichen Gesamtbevölkerung in den alten Bundesländern von Ihnen mit 10 % bis 88 % angegeben wird? Das macht im Durchschnitt fast 50 % der männlichen Bevölkerung, aus.
Wer hätte gedacht, dass den Behörden in RheinlandPfalz nur 130 weibliche und ein männlicher Prostituierter in Bordellen bekannt sind? Welch große Dunkelziffer!
Oft genug mussten Sie auf unsere Fragen antworten: „wenig verwendbare Daten“, „begrenzte Aussagekraft“, „geringe Aussagekraft“, „keine Angaben“ oder „keine Erkenntnisse“. Das zeigt einmal mehr die Grauzone, das Tabuthema.
In Ihren Antworten beschreiben Sie den Einsatz der Polizei bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die persönliche Freiheit, Hoheitsdelikte, Straftaten im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsgesetz usw. Wir sind froh, dass in der Zwischenzeit zuständigkeitsübergreifende Projektgruppen gebildet wurden. Froh sind wir auch über die Existenz von privaten und ehrenamtlichen Initiativen. Allen voran möchte ich Lea Ackermann mit ihrem Verein SOLWODI nennen, die sich in vorbildlicher Weise engagieren und insbesondere für Zwangsprostituierte zum Teil überlebenswichtige Hilfen geben.
Von Frau Ministerin von der Leyen wurde auf Bundesebene eine Initiative zur Hilfe zum Ausstieg aus der Prostitution gestartet. Wir haben uns informiert, welche Projekte andere Bundesländer für Ausstiegshilfen entwickelt haben. Wir denken, dass dies ein wichtiger Ansatz auch in Rheinland-Pfalz sein muss. Wir begrüßen daher den Antrag der SPD-Fraktion, Ausstiegshilfen für Prostituierte nun auch in Rheinland-Pfalz zu entwickeln. Wir regen an, dass die Erfahrungen anderer Bundesländer, die dieses Thema schon früher aufgegriffen haben, in ein rheinland-pfälzisches Modell einfließen.