Norbert Mittrücker

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Der Medienausschuss hat sich in seiner 33. Sitzung am 4. November 2010 mit dem Landesgesetz zu dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auseinandergesetzt. Übereinstimmend wurde festgehalten, dass zurzeit keine besseren Alternativen existieren. Auch die Anhörung, die durch den Medienausschuss initiiert und durchgeführt wurde, hat ebenfalls keinen signifikanten Änderungsbedarf ergeben, so die Meinungsbildung im Ausschuss.
Auf Grundlage dieser erarbeiteten Erkenntnisse empfiehlt der Ausschuss dem Plenum einstimmig – die FDP war zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend –, dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in seiner vorliegenden Form und Fassung zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Staatssekretär Stadelmaier, diese Mündliche Anfrage hat zwei Dimensionen, einmal das Potenzial einer
möglichen Veränderung der Rechtslage und zum anderen das Potenzial bzw. die Frage, wie bei der aktuellen Rechtslage diese Entscheidung zu bewerten war.
Deswegen die Frage: Sehen Sie bei der gescheiterten Vertragsverlängerung unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtslage einen Rechtsverstoß?
Herr Minister, „Google Street View“ ist nicht eine deutsche Erfindung und wird nicht nur in Deutschland diskutiert.
Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, wie das in den anderen europäischen Ländern oder vielleicht sogar in Übersee gehandhabt wird? Sind da andere Dinge zu beachten bzw. was könnten wir von denen lernen?
Herr Minister, Sie haben uns die rechtliche Bewertung erläutert. Mit Einschränkungen haben Sie gesagt, dass man durchaus nicht rechtliche Schritte dagegen unternehmen kann, weil es zu großen Teilen abgedeckt ist. Es gibt noch Nuancen, die noch zu beackern sind.
Herr Pörksen, das können Sie nachher entsprechend erläutern.
Herr Minister, wo liegen Ihrer Meinung nach die Handlungsbedarfe in der aktiven Begleitung, nicht in der Kontrolle dessen, was vereinbart ist, sondern in der aktiven Begleitung dieses Problems? Sehen Sie noch Handlungsbedarfe, die noch nicht erledigt sind?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine schon öfter formulierte These, die Politik hinkt immer mehr der technischen Entwicklung hinterher, findet auch in diesem Bereich ihre Richtigkeit.
Wenn dem so ist, dass die Politik im Vorfeld keine technischen Entwicklungen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann, dann können wir uns eben nur im Nachklapp dazu positionieren. Was bedeutet das? – Wir müssen bei neuen Problemen eben dieses Problem analysieren und aufgreifen. Darüber hinaus gibt es eine zweite Stufe: Wir müssen Probleme erkennen, die sich mit dieser neuen Technik auftun. –
Meine Damen und Herren, die dritte Stufe ist, wir müssen handeln, indem wir das, was wir an negativen Dingen erkennen, abstellen und nicht nur Emotionen freien Lauf lassen, Herr Pörksen. Das ist der große Unterschied zwischen rationalem Handeln und Angsthaben, wenn ein Google-Fahrzeug durch die Straßen fährt.
Das zu unterscheiden, dafür werben wir; denn das ist zwingend notwendig, um eine sachgerechte Diskussion in diesem Bereich zu erhalten.
Bleiben wir bei „Google Earth“, was Herr Dr. Schmitz in den Raum geworfen hat, aber auch bei „Street View“. Bei „Google Earth“ können Sie mittlerweile Ihren Gartenstuhl im Netz erkennen, wenn das aufgenommen worden ist.
Dieses Thema wurde nicht vergleichbar thematisiert wie eben heute „Street View“.
Was heißt das? Sie können sogar in „Google Earth“ Ihre Hauskontur exakt erkennen. Das ist mit Sicherheit vergleichbar problematisch wie die Aufnahmen bei „Street View“.
Was ist „Street View“? Sie erkennen Häuserfassaden aus einem ganz besonderen Lichtraum in den Straßen. Dieser Lichtraum ist ein öffentlicher Verkehrsraum. Da wird gemutmaßt, dass die Privatsphäre tangiert ist, wenn aus diesen Bereichen Aufnahmen gemacht werden.
Das kann durchaus sein, das will keiner negieren. Aber wie handhaben Sie das, wenn Sie einen Doppeldeckerbus, einen Cabriobus haben, der genauso hoch ist wie die Stange auf dem Google-Auto, von dem aus die Menschen entsprechende Aufnahmen machen und ins Netz stellen? Herr Pörksen, das ist mindestens genauso problematisch wie eine systematische Aufnahme von Straßenzügen.
Bleiben wir einmal bei dem Thema „Analysieren und Erkennen“. Es besteht die Möglichkeit, dass Personen und Kfz-Kennzeichen zu erkennen sind. Das ist absolut korrekt. Welche Handlungen wurden draus abgeleitet? Datenschützer in Deutschland haben erreicht, dass in „Google Street View“ Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Sie haben das mit Verpixelung beschrieben, richtig.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich habe nicht erwartet, dass uns Google Deutschland in dieser relativ kurzen Zeit so weit entgegenkommt, was ich positiv finde.
Das alles haben wir in einer ausreichenden Form bereits in der Datenschutzkommission, der Sie vorstehen, Herr Pörksen, auch gehandhabt, besprochen und analysiert.
Meine Damen und Herren von der SPD, wenn Sie schon dieses Thema zur Aussprache stellen, das sich in einem kontinuierlichen Analyse- und Handlungsprozess befindet, dann hätte ich erwartet, dass Sie konkrete Vorschläge zu konkreten Problemen erarbeitet hätten und uns vorstellen. Ansonsten ist das, was Sie veranstalten, operative Hektik in einem – wie ich meine – noch nicht abgeschlossenen Prozess.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Aufgeregtheiten hat man die Welt noch nie bewegt.
Wenn man sich darüber aufregt und als Vorsitzender der Datenschutzkommission Rollenspiele veranstaltet, Herr Pörksen, dann bringt uns das keinen Millimeter weiter.
Wenn Sie große Probleme in einer aufgeregten Form anmahnen und dies mit der sachlichen Analyse von Minister Bruch vergleichen, wie er vorhin die rechtliche Bewertung vorgenommen hat, so liegen Welten dazwischen.
Es ist einfach aufgesetzt und nicht an der Sache orientiert, wie hier argumentiert wird.
Was heißt „unverschämt“? Wahrheiten bleiben Wahrheiten und können auch in einem Parlament an einem Mikrofon formuliert werden, Herr Pörksen. Das heißt im Klartext, ich bleibe dabei, wir haben etwas in einem kontinuierlichen Prozess aufzuarbeiten, der nicht abgeschlossen ist, den wir immer beachten müssen, der ein stetiges Arbeiten erfordert, und nicht kurzfristiges aufgeregtes Handeln im Parlament.
Wenn wir es auf diese sachliche Seite herunterziehen, dann haben wir das erreicht, was wir brauchen, uns im Dienste der Bürgerinnen und Bürger zu verhalten und entsprechende Gesetze zu erlassen, wenn es notwendig ist.
Momentan sieht es so aus, dass die rechtliche Wertung des Ministers eine andere Sprache spricht als das, was hier heute in Hektik verbreitet werden soll.
Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Landtagsfraktionen und hier insbesondere die CDU-Landtagsfraktion haben in den letzten Jahren viele Anläufe genommen, um mit sehr konstruktiven Anträgen die Landesregierung zu bewegen, strukturierte Schritte zu gehen, um die Medien- und IT-Landschaft weiterzuentwickeln.
Dabei waren im medienpolitischen Fokus die Bereiche allgemeinbildende Schulen, die Kooperation mit Medienunternehmen, die Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz, E-Government, schnelle Internetverbindungen auf dem Land, und dies nicht erst jetzt, sondern bereits beginnend vor vielen Jahren.
Leider Gottes produziert die Landesregierung nach wie vor mediale Ereignisse und erarbeitet keine medialen
Ergebnisse. Die Landesregierung gibt keine Strukturen vor. Sie glaubt immer noch, dass einzig und allein der Dialog zum Erfolg führt. Der Dialog ist notwendig, aber leider nicht hinreichend, um ein Thema zu Ende zu führen.
Interessant ist aber auch, die FDP schreibt jetzt in der Rolle einer Oppositionsfraktion Anträge, die sie in ihrer Regierungsverantwortung – zu dieser Zeit hatte die CDU-Fraktion bereits deutlich den Finger in die rheinland-pfälzische Medienwunde gelegt – hätte massiv einklagen und umsetzen müssen.
Liebe Kollegen der FDP, der erste Punkt Ihres Antrags zeigt genau, woran es in Rheinland-Pfalz mangelt. Wir haben kein strukturiertes Netzwerk, das Motor- und Ideengeber für innovative mediale Entwicklungen möglich macht.
Sie fordern auch richtigerweise die Landesregierung auf, bis Ende 2009 ein mediales Gesamtkonzept vorzulegen, damit wir endlich vom Klein-Klein der Landesregierung wegkommen. Dieses Ansinnen unterstützt die CDUFraktion mit Nachdruck.
Herr Mertin, Vorsicht, Sie verlassen aber leider in Ihrem zweiten Punkt den richtigen grundsätzlichen Ansatz.
Sie nehmen dort bereits Antworten im Detail vorweg, die eigentlich das Ergebnis einer grundsätzlichen Analyse sein können, aber noch lange nicht sein müssen. Sie bleiben hier nicht stringent analytisch.
Lieber Herr Schmitz, da Sie mit unterzeichnet haben, kann man davon ausgehen, dass die Kommunalwahl ihre Schatten bereits vorauswirft.
Im Kommunalwahlkampf macht es sich für die FDP in der Stadt Mainz gut, im Plenum eine Medienhochschule für Mainz gefordert zu haben.
Ihr Abrutschen vom Grundsätzlichen in diesem Antrag ins Spezielle und das Mainzer kommunalpolitische Schmankerl sind die Schwachpunkte in Ihrem Antrag. Das Einklagen eines Gesamtkonzepts und die Forderung nach einem strukturierten Vorgehen, um Rheinland-Pfalz im medialen Bereich voranzubringen, sind die Stärken Ihres Antrags.
Sie wissen ja, die Hoffnung stirbt zum Schluss.
In dem Sprechvermerk aus der Sitzung des Ausschusses für Medien und Multimedia wurde diese Thematik bereits behandelt. Aus diesem Sprechvermerk kann man ablesen – wie Sie auch ausführen –, dass eine Neustrukturierung, eine Umstrukturierung stattfinden soll.
Ich kann aus dem Sprechvermerk als Aufgaben herauslesen, dass es um den Bildungsserver Rheinland-Pfalz, IT-gestützte Fortbildung, E-Learning und Blended Learning geht. Insofern wissen wir alle, dass in diesem Bereich ein sehr großer Markt und eine sehr große Wachstumsbranche zu finden ist.
Ist in Ihrem Konzept speziell für diesen Bereich eine ausreichende Position enthalten, unter Umständen auch personalbedingt, damit man für die Zukunft gewappnet ist, um das weiterzuentwickeln, was mit Sicherheit weiterentwickelt werden muss, also nicht nur Umstrukturierung, sondern auch neue Aufgaben? Das kann ich diesem Sprechvermerk und Ihren bisherigen Ausführungen nicht entnehmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich haben wir in der letzten Sitzung die Argumente schon ausreichend ausgetauscht. Im Ausschuss wurden keine weiteren Erkenntnisse gewonnen.
Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag darf heute als Zwischenstück für Dinge betrachtet werden, die noch folgen werden. Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist notwendig, aber lange nicht hinreichend. Ich sage vorweg, wir stimmen dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu.
Meine Damen und Herren, spannend wird es bei den nächsten Rundfunkänderungsstaatsverträgen sein. Der Grundversorgungsauftrag zum einen und der Funktionsauftrag zum anderen sind hoch spannende Dinge, die es weiterzuentwickeln gilt. Man verzeihe mir die negative Abgrenzung, aber so wie es aussieht, wird es dahin gehen, dass mehr oder weniger juristisch verklausulierte Beschreibungen Platz greifen werden. Diese Beschreibungen können noch so gut sein, wenn sie keine quantifizierbare Komponente haben, dann erhalten sie lediglich einen symbolischen Wert.
Meine Damen und Herren, die Qualitätsbestimmung wäre eine quantitative Komponente der angestrebten Definition des Funktionsauftrages. Die Qualitätsbestimmung ist die innere Auskleidung der Definition des Funktionsauftrages. Hierzu gibt es bereits einige Ansätze.
Hierzu sind beispielsweise beliebig viele Qualitätsfaktoren zu definieren und deren Erreichbarkeit in einem gesellschaftlichen oder institutionellen Diskurs zu ermitteln. Dies ist durchaus ein ernstzunehmender Ansatz.
Herr Ministerpräsident, vielleicht können Sie sich die Unterlagen, die wissenschaftlichen Erarbeitungen von Ruß-Mohl, Schatz und Schulz in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder besorgen. Deren wissenschaftliche Ansätze gilt es zu verarbeiten und weiterzuentwickeln. Darauf aufbauend würde es spannend sein, den Funktionsauftrag und die Definition der Qualität näher zu beleuchten.
Ich fürchte, dass eine quantifizierende Komponente der angestrebten Definition des Funktionsauftrags in der nächsten Regelung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht unbedingt erreicht werden kann. Es wäre sehr löblich und gut, wenn wir in diese Richtung arbeiten würden; denn sowohl die Privaten als auch die Öffent
lich-rechtlichen würden von solchen Aktivitäten profitieren.
Der vorliegende Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist und bleibt eine Zwischenlösung bzw. ein Step bis zu dem nächsten Punkt. Wir werden dem heute im Übrigen zustimmen und sind gespannt auf die weiteren Aktivitäten. Das wird mit Sicherheit eine spannende Geschichte.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn es eines weiteren Beweises bedurft hätte, dass die Technik die Politik vor sich hertreibt, dann hätten wir diesen Beweis heute vorliegen.
Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist zu großen Teilen aus der Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten legitimiert, d. h., die Politik muss in immer kürzeren Abständen der technischen Weiterentwicklung, aber auch neuen gesellschaftlichen Tendenzen und nicht zuletzt den Geschäftspolitiken der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Rechnung tragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet im Klartext, die Politik läuft immer ein Stück weit der Realität hinterher. Ob überhaupt das Hinterherlaufen der Politik verändert werden kann oder sogar verändert werden soll, ist und bleibt eine spannende Frage.
Um dies vorweg zu sagen, die Antwort auf diese Frage kann nur sehr differenziert ausfallen. Die Politik wird es schwer haben, in vorauseilendem Gehorsam nicht erkennbaren technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dies in Gesetzesform zu gießen, ist schlichtweg undenkbar. Die Politik wird sich schwertun, gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wenn sich diese überhaupt noch nicht eingestellt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen anders ist die Rolle der Politik zu sehen, wenn man den Sendebetrieb und die neuen Geschäftsfelder der öffentlichrechtlichen Anstalten betrachtet. Ob hier immer nur reagiert werden muss oder man durchaus auch agieren kann, ist nicht abschließend beurteilt.
Ich denke dabei durchaus an die latent anstehende Frage zur Qualitätsdefinition und an die Definition zum Grundversorgungsauftrag bzw. zum Funktionsauftrag. Dabei sind sich offensichtlich alle Parlamentarier in allen Bundesländern über alle Parteigrenzen hinweg – dies sei ausdrücklich festgehalten –, auch die Landesregierungen, schnell einig, wenn es darum geht, die noch offenstehenden Punkte konsequent anzugehen bzw. weiterzuentwickeln, insbesondere im Bereich der Qualitätsdefinition.
Allzu schnell kommt bei allen die Reaktion, es wäre nicht erschöpfend machbar. Meine Damen und Herren, schon ist das Buch zur Weiterentwicklung der Definition der Medienqualität, des Grundversorgungsauftrags und des Funktionsauftrags geschlossen. Meine Damen und Herren, aber genau dabei könnte der Gesetzgeber agieren und nicht nur ständig reagieren.
Ich begründe das auch. Meine Damen und Herren der Landesregierung, genau an diesem Punkt sind Sie natürlich insbesondere gefragt. Sie setzen in diesem Punkt für meinen Geschmack zu wenig Akzente. Sie schwimmen im Konzert der bundesweiten Meinungsbilder mit und versäumen es, sich an die Spitze einer Bewegung zu setzen, die agiert und nicht nur reagiert.
Das muss ich Ihnen zum Vorwurf machen. Herr Ministerpräsident, Sie haben die Chance, in den nächsten Rundfunkänderungsstaatsverträgen hier Akzente zu setzen. Wir sind darauf sehr gespannt.
Zulassung und Aufsicht über private, bundesweite Rundfunkveranstalter sowie für die bundesweite Zuweisung von Übertragungskapazitäten an Rundfunkveranstalter und Plattformanbieter: Diese Neuregelung im Bereich Zulassung und Aufsicht darf durchaus als eine Reaktion auf unterschiedliche neue Entwicklungen gesehen werden.
Die technische Entwicklung im Bereich der Übertragungskapazitäten, aber auch die sich immer stärker globalisierende Medienwelt sind Triebfedern zum Schaffen dieser neuen Kommission. Die innere Organisation dieser neuen Kommission – Herr Ministerpräsident, Sie haben es festgestellt – ist unstrittig und kann nachgelesen werden. Deswegen will ich an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen.
Ich greife aber gern noch einmal das Stichwort „globalisierende Medienwelt“ auf. Die derzeit existierenden weltweiten Netze, die in Bruchteilen von Sekunden abrufbaren Informationen und die immer größer werdende Transparenz weltweit und logischerweise dadurch auch in Deutschland sind Anlass genug, über zentrale bzw. dezentrale Zulassungsstrukturen nachzudenken.
Herr Ministerpräsident, hören Sie zu, dabei sind zentrale Strukturen dem Grunde nach nicht föderal. Aber der föderale Gedanke besagt, wenn Untergliederungen in der Lage sind, die ihr zugewiesenen Aufgaben zielführend zu erledigen, dann soll diese Untergliederung auch diese Aufgaben erledigen.
Aber genau diesbezüglich ist die Frage zu stellen, ob diese Untergliederungen, in unserem Fall die einzelnen Landesmedienanstalten, überhaupt in der Lage sind, der Globalisierung im Bereich der Medien ausreichend Rechnung zu tragen. Man ist sich politisch offensichtlich weitgehend darüber einig – das wird meiner Erkenntnis nach auch von den Landesmedienanstalten so mitgetragen –, dass ein zentraler Ansatz mehr Effizienz verspricht.
So viel zur neuen Kommission für Zulassung und Aufsicht, die auch das Zulassungsrecht der Länder vereinfacht hat. Auch Herr Ministerpräsident Beck hat dies so formuliert.
Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag trägt auch der immer schneller steigenden technischen Übertragungsfähigkeit Rechnung. Nur im Zuge dieser Entwicklung ist es möglich, dass sich immer mehr digitaldrahtgebundene oder digital-drahtlose Plattformen etablieren. Die neuen Regelungen sind deswegen grundlegend, weil sie einen Bereich abdecken, den es früher, als die Übertragungsfähigkeit nicht vergleichbar ausgebildet war, so einfach nicht gab.
Dies kommt erneut einer politischen Reaktion auf technische Entwicklungen gleich. Auch hier hat die Politik keine Chance, der technischen Entwicklung vorzugreifen. Meine Damen und Herren, allein die Tatsache, dass bereits der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, aber auch der Zwölfte, der Dreizehnte und der Vierzehnte bereits in Arbeit sind und im Konzept vorliegen – eine Debatte im Plenum werden wir in absehbarer Zeit beantragen –, zeigt erneut, wie schnelllebig sich der Medienbereich darstellt. Man muss versuchen, die Medienpolitik in einen größeren Kontext zu stellen und sich Leitlinien zu geben. Ohne ein solches Vorgehen verlieren politische Entscheidungen an Richtung und somit an Effizienz. Dies macht die Medienpolitik aufwändig, aber auch hochinteressant und spannend.
Vielen Dank.
Frau Ministerin Conrad, Sie haben darauf hingewiesen, dass eine räumliche Verteilung von Energiegewinnungsanlagen Sinn macht, obwohl Sie eigentlich wissen müssten, dass wir in Daxlanden europaweit elektrische Energie verschieben. In größeren Dimensionen können wir Energie auch transportieren.
Ich komme zur Frage. Wenn Sie schon keine kleinen räumlichen Aussagen zu Rheinland-Pfalz bezüglich der Energiegewinnungsanlagen machen wollen, dann nehmen wir den größeren Raum Deutschland. Wie sehen Sie da die Notwendigkeit der Energiegewinnung durch Kohle?
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welche Grundlagen stützt der Innenminister Hans-Peter Bruch seine Aussagen zu einer bevorstehenden flächendeckenden Versorgung im Telekommunikationsbereich?
2. Wie bewertet die Landesregierung Aussagen, dass wegen des fehlenden Versorgungsauftrages für schnelle Breitbandverbindungen Telekommunikationsunternehmen in den Netzausbau nur investieren, sofern sich dies für sie wirtschaftlich darstellen lässt?
3. Gibt es eine für jedermann einsehbare Kartierung der Flächen in Rheinland-Pfalz, die eine Unterversorgung mit Breitbandanschluss haben, und Informationen über die zur Behebung der Unterversorgung notwendigen finanziellen Aufwendungen?
4. Durch welche Maßnahmen will das Land gerade in den unversorgten Gebieten dem hohen Informations- und Beratungsbedarf der Bevölkerung Rechnung tragen?
Herr Staatsminister, Sie reden von Pilotprojekten, die im Jahr 2008 durchgeführt werden sollen. Herr Staatsminister Karl Peter Bruch hat aber gesagt, dass es im Jahr 2008 in der Breitbandversorgung auch in der Fläche keine Probleme mehr gäbe. Diese beiden Aussagen sind nicht kongruent. Sie sind nicht deckungsgleich. Wie bewerten Sie diesen Unterschied?
Herr Staatsminister, Sie reden von einer flächendeckenden Versorgung breitbandiger Anschlüsse bedingt durch Satellitentechnologie. Sind Sie mit mir der Meinung, dass dies nur die halbe Wahrheit ist; denn Sie wissen, mit Satelliten kann man sich relativ schnell breitbandig Informationen besorgen und herunterladen? Download nennt man das. Aber im anderen Sinne müssen Sie Informationen transportieren, wegschicken. Wenn Sie da keine vernünftige breitbandige Anbindung haben, sind Sie nicht in der Lage, in einem vernünftigen Zeitraum Ihre Informationen abzusetzen, so wie es die mittelständische Industrie insbesondere braucht. Sind Sie der gleichen Meinung, dass dies nur die halbe Wahrheit ist?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Die Grundversorgung für unsere Bevölkerung wird bei uns und im ganzen Haus hochgehalten. Wir haben die Grundversorgung immer im Bereich der Energie gesehen – wir alle –, aber wir haben die Grundversorgung auch im Bereich der Mobilität, also im Bereich der Straßenanbindung, gesehen. Diese beiden Themen sind exemplarisch ausgewählt. Dazu gibt es auch keinen Dissens.
Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informations- und Kommunikationstechnik wird aber mit Sicherheit den anderen beiden Grundversorgungsaufträgen gleichgestellt werden müssen.
Telekommunikation ist also eines der wesentlichen Elemente, das wir in der Zukunft als Grundversorgung betrachten müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man diesem hohen Anspruch nicht vonseiten der Wirtschaft gerecht werden kann, ist in der Regel der Staat mit gefragt. Wir haben die Telekom privatisiert und dürfen uns natürlich nicht wundern, wenn die Telekom nun nach wirtschaftlichen Grundsätzen ihre Geschäftspolitik ausrichtet.
Das heißt im Klartext: Wir müssen auch andere Wege finden, um die Versorgung des ländlichen Raums mit Information und Kommunikation sowohl in die eine als auch in die andere Richtung zu gewährleisten und zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, aus der Antwort des Staatsministers wurde klar, dass außer der Kartierung der nicht breitbandversorgten Gebiete keine weiteren Behandlungsprofile für diese weißen Flecken existierten. Sie wissen, Information und Kommunikation kann man auf die verschiedensten Arten und Weisen an die Bürger bringen, zum Beispiel über Glasfaser, drahtgebundene Systeme, Richtfunk, Funkanbindung, aber auch das Energienetz, das 220-Volt-Netz.
Diese unterschiedlichen Systeme benötigen unterschiedliche Behandlungsprofile mit der Voraussetzung, dass sie wirtschaftlich sind. Wenn Sie bei den weißen Flächen keine Behandlungsprofile erarbeitet haben, sind Sie überhaupt nicht in der Lage zu entscheiden, wer, wo und was unterstützt werden muss, damit die weißen Flecken von der Bildfläche verschwinden.
Sie verhandeln mit der Telekom. So schreibt es zumindest Herr Staatsminister Bruch. Das heißt, Sie segmentieren – zumindest muss ich den Eindruck gewinnen – auf einen bestimmten Bereich. Wenn Sie auch andere mittelständische Unternehmen unterstützen wollen,
die in der Lage sind, solche Informationen und Kommunikationen zu ermöglichen, muss den Leuten ein Ausleuchtungsprofil zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen in Verbindung mit den Kommunen Vorleistungen erbringen, damit die wirtschaftliche Grundlage gegeben ist und Sie in der Lage sind, zielgerichtet zu in
vestieren und den Leuten zielgerecht die Informationen zukommen zu lassen. Das vermisse ich deutlich.
Meine Damen und Herren, das heißt aber auch, es muss dafür Sorge getragen werden, dass wir in der Lage sind, richtig zu entscheiden. Ich sehe wiederum, dass sich viele Ministerien in diesem Bereich bemühen, solche Dinge voranzutreiben. Delegieren Sie diese Aktivitäten in den Bereich, der es von der Definition her kann. Die Informations- und Kommunikationsbereiche im Bereich des Herrn Häfner sind durchaus in der Lage, solche Dinge zentral für alle zu regeln. Zerreden Sie nicht in den einzelnen Ministerien die Problematik. Deswegen bitte ich Sie: Sind Sie in dieser Richtung aktiv! – Das führt zum Ziel.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wiederum ein Beweis dafür, wie man durch Argumente die Gewichtung verschieben kann: Vorhin hatten Sie die Satellitentechnologie eher als Deckmantel Ihrer fehlenden terrestrischen Aktivitäten benutzt, jetzt versuchen Sie, in der Diversität der unterschiedlichen Systeme das Heil zu finden. So ganz konsequent sind Sie in Ihrer Argumentation nicht.
Es wurde schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die Landesregierung 350.000 Euro eingesetzt habe, um diese weißen Flecken zu radieren. Meine Damen und Herren, ich habe vorhin festgestellt, dass Sie keine kartografische Beschreibung und keine Profilbeschreibung der weißen Flecken haben und sich trotzdem rühmen, 350.000 Euro eingesetzt zu haben. Stellt diese Summe 1 %, 0,5 % oder 10 % der notwendigen Kosten dar? Keiner weiß das, aber Sie rühmen sich, 350.000 Euro eingesetzt zu haben, eigentlich ein Skandal.
Meine Damen und Herren, Herr Maximini, darüber hinaus ist es toll, was Sie gesagt haben, andere Länder seien weiter als wir. Sie als technischer Fachmann haben das richtig gesehen. Das hat Herr Maximini definiert.
Herr Maximini, eines muss ich Sie aber trotzdem einmal fragen: Wer hat nun eigentlich die Hotline eingerichtet: Sie, die Fraktion, die Landesregierung? – Dies erschließt sich mir noch nicht ganz genau.
Herr Dr. Schmitz, ich sage Ihnen, die Rahmenfestlegung ist notwendig, das haben Sie richtig gesagt. Weder die Landesregierung noch irgendeine politische Institution dürfen sich auch nur im Ansatz daran vergreifen, technologisch etwas zu bestimmen. Sie kann lediglich Rahmen setzen, innerhalb derer die wirtschaftlichen Argumente der Unternehmen, die diese weißen Flecken radieren, greifen, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dazu bedarf es eines Profils, und dazu bedarf es einer entsprechenden Kalkulation, und daraus muss die Strategie entwickelt werden,
wie die Landesregierung für die Bürger die entsprechenden Gelder einsetzt, damit eine flächendeckende Versorgung möglich ist. Das ist richtig, und das ist notwendig.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes – Drucksache 15/1287 –, in seiner 10. Sitzung am 6. September 2007 beraten. In dieser Ausschusssitzung wurde ein Änderungsantrag vonseiten der SPD-Fraktion eingebracht. Im Zuge der Beratung wurde nicht nur über den Inhalt, sondern auch über das Verfahren der Ministerin im Umgang mit den Oppositionsfraktionen diskutiert. Der Gesetzentwurf wurde in Verbindung mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit den Stimmen der Vertreter der SPDFraktion bei Stimmenthaltung der Vertreter der CDUFraktion und der FDP-Fraktion angenommen.
Vielen Dank.