Rita Wagner
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bereits bei der Debatte über den Jahresbericht 2009 des Bürgerbeauftragten haben wir uns über die Einführung öffentlicher Petitionen ausgesprochen. Bereits damals wurden viele Aspekte angesprochen und die wesentlichen Argumente ausgetauscht.
Die Einführung der öffentlichen Petition stellt d i e Weiterentwicklung des Petitionswesens in Bezug auf neue Medien dar.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einen kurzen Exkurs. Aktuelles Beispiel ist der Deutsche Hebammenverband zum Thema „Wohnortnahe Versorgung von Frauen mit Hebammenhilfe“. Frau Meurer, hier ist der
aktuelle Stand – 17. Juni lief die Zeichnungsfrist ab –: Insgesamt haben rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger sich für diese Petition eingesetzt. Dies zeigt eine starke Unterstützung bei den Bürgerinnen und Bürgern für dieses Anliegen.
Wir stehen einer maßvollen Fortentwicklung aufgeschlossen gegenüber. Auch das öffentliche Petitionsverfahren erfolgt nach klaren Regeln, wie mit Bürgereingaben umzugehen ist, und verfügt über eine hohe Verbindlichkeit.
Das gesamte Petitionswesen erfährt einen weiteren Bedeutungszuwachs – Petitionen werden über das Internet öffentlich zugänglich gemacht – und eine neue Dimension.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren unterstützenden Unterschriften oder Diskussionsbeiträgen aktiv einbringen. Denken wir hier zum Beispiel an das aktuelle Beispiel vom Deutschen Hebammenverband. Das Internet ist eine gute Möglichkeit, sich über das Netz leicht politisch zu engagieren.
Die politischen Effekte elektronischer Petitionen sind schwer zu bilanzieren. Feststellen lässt sich, dass Petitionen öffentlicher werden und somit gegebenenfalls auch politische Instanzen sensibler und aufmerksamer auf Bürgeranliegen reagieren.
Folgende Annahmen lassen sich formulieren: Eine höhere Zufriedenheit der Petenten, eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine Stimulierung des bürgerlichen Engagements insgesamt.
Die Gestaltungsoption und softwaretechnische Anforderungen sind zu erarbeiten, wobei auch bisherige Erfahrungen auf Bundesebene bzw. internationaler Ebene zu berücksichtigen sind.
Die politische Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erfährt somit eine neue Dimension.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Antrag zu.
Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag zum Gender-Budgeting hat nun alle Ausschüsse durchlaufen. Wir tragen die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit.
Wir halten es für einen guten Schritt,
über die in Pilotbereichen gewonnenen Erfahrungen zu mehr Klarheit, Sinnhaftigkeit und den nötigen Voraussetzungen für eine schrittweise Einführung von GenderBudgeting zu kommen.
Es wäre nett, wenn Sie noch kurze Zeit zuhören könnten.
Auf die Bereiche möchte ich nicht weiter eingehen. Frau Sahler-Fesel hat schon alle Bereiche aus der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses genannt.
Wir tragen die Ziele des Gender-Budgetings mit vollem Herzen mit. Demokratie und Transparenz werden gefördert, und die Ressourcen werden zielgenauer verteilt.
Wir halten es für erhellend, eine geschlechterbezogene Bewertung von Finanzhaushalten vorzunehmen und Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel zu formulieren, eine Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
Uns interessiert, wie Frauen und Männer von Ausgaben und Einsparungen öffentlicher Haushalte unterschiedlich betroffen sind, welche Effekte das hat und gegebenenfalls auch, welche innovative Schübe sich dahinter verstecken.
Wir werden den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft begleiten, weil wir der nachfolgenden Generation gegenüber zu nachhaltigem Wirtschaften verpflichtet sind.
Natürlich sind die Untersuchungen unbürokratisch anzugehen. Es ist auch ein fester Blick auf die Kosten zu werfen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, wie schwierig es mitunter für die Bürger ist, das für sie oft unverständliche Handeln der Behörden in jeder Nuance nachvollziehen zu können. Jeder Abgeordnete bekommt im Laufe der Zeit Eingaben von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die sich nicht mehr anders zu helfen wissen, weil sie Probleme mit dem Staat oder mit Ämtern haben.
Das Amt des Bürgerbeauftragten ist besonders für diejenigen geschaffen worden, die im Umgang mit Ämtern und Behörden in problematischer Situation Hilfe benötigen. Oft liegen die Ursachen solcher Probleme Jahre oder Jahrzehnte zurück, sodass sie nicht immer gleich klar ersichtlich sind. Oft ist das Klima zwischen Verwaltung und Bürger aufgrund wechselseitiger Vorwürfe und Missverständnisse vergiftet und die Situation festgefahren. Oft ist bereits bei der Bürgerin oder dem Bürger Resignation eingetreten. Hier kann die Einrichtung des Bürgerbeauftragten als neutrale Stelle versuchen, zu
vermitteln und dabei mehr erreichen, als wir das als Abgeordnete tun können.
Herr Galle hat sich über lange Jahre hinweg mit Souveränität und Einsatz seiner Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gewidmet. Hierfür gebühren ihm unser aller Dank und unsere höchste Anerkennung.
Der Bürgerbeauftragte besteht aber nicht allein aus einer Person, sondern er ist eine Institution des Landes. Daher möchte ich Dank und Anerkennung auch gegenüber jenen aussprechen, die hinter den Kulissen im Büro des Beauftragten tätig sind und ihn tatkräftig unterstützen.
Der Bericht informiert in gewohnt sachlicher und ausführlicher Form über die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten und über die von ihm im Einzelnen vorgenommenen Maßnahmen und umfangreichen Aktivitäten.
Ohne jetzt im Einzelnen die Zahlen und Beispiele zu wiederholen, zeigt der Bericht meiner Einschätzung nach eines sehr deutlich: In der heutigen Zeit ist der Bürgerbeauftragte für viele Bürgerinnen und Bürger mehr denn je eine wertvolle Hilfe.
Gestatten Sie mir dennoch einen kurzen Exkurs. Die Arbeit des Bürgerbeauftragten ist nicht immer einfach. Petenten pflegen gelegentlich einen Ton, eine Wortwahl, die jeden Respekt vermissen lassen. Wären wir beim Fußball, so müsste man die gelbe oder gegebenenfalls rote Karte zücken. Ein respektvolles Miteinander in allen Fällen sollte das Ziel sein. Eine Etikette wäre manchmal ganz nett.
Ich bin zuversichtlich, dass Herr Burgard das von Herrn Galle gut bestellt hinterlassene Feld weiter pflegen und ausbauen wird. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten und wünsche Herrn Galle bereits an dieser Stelle für die Zukunft alles Gute und danke ihm gerne noch einmal im Namen meiner Fraktion für das in der Vergangenheit für die Bürgerinnen und Bürger Erreichte.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hayn hat schon von dem Roman „Wüstenblume“ berichtet. Der Roman und auch der Film „Wüstenblume“ haben das Thema „Beschneidung von Mädchen“ in das öffentliche Bewusstsein gebracht. In einem Interview berichtet sie über diese grausame und lebensgefährliche Tradition der Frauenbeschneidung, deren Opfer, wie auch Frau Hayn schon ausführte, sie selbst im Alter von fünf Jahren war. Diese Veröffentlichung, dieses Buch, dieser Film lösten weltweit eine Welle von Mitgefühl und Protest aus.
Waris Dirie entschließt sich, ihr Leben dem Kampf gegen dieses Ritual zu widmen. Ihre Geschichte berührte Millionen von Menschen. Auf die furchtbaren Folgen haben bereits meine Vorrednerinnen Frau Sahler-Fesel und Frau Hayn hingewiesen.
Diries Autobiografie ist ein mitreißendes Plädoyer gegen die menschenverachtende Tradition der Genitalverstümmelung. Es wird deutlich, dass die Beschneidung von Babys, Mädchen und Frauen eine tiefverwurzelte traditionelle Praktik ist.
Die Abschaffung der Beschneidung verlangt ein umfangreiches Wissen und Verständnis für die sozialen und kulturellen Wurzeln dieser Tradition.
Auch in Europa findet man Formen von Beschneidung, zum Beispiel bei Immigrantinnen. Beschneidungen der Mädchen und Frauen werden häufig beibehalten, um soziale Ausgrenzungen von Mädchen und ihren Familien zu vermeiden. Auch das muss uns klar sein.
Die Beschneidung ist in jeder Form und von jedem Gesichtspunkt aus abzulehnen. Wir müssen Aufklärung und Bildung gegen die barbarische Tradition setzen.
Berührt hat mich der Kommentar einer 12-jährigen Grundschülerin mit Namen Sakandé, ich zitiere: „In der Schule haben wir gelernt, dass Genitalverstümmelung Tod und Krankheit bringen kann. Ich würde meine Tochter niemals verstümmeln, wenn ich groß bin.“ Dieses junge, 12 Jahre alte Mädchen, gibt mir Hoffnung.
Der vorliegende gemeinsame Antrag fordert für Rheinland-Pfalz gezielte Maßnahmen zur Aufklärung, Maßnahmen zur Prävention für bedrohte Mädchen und Frauen und für betroffene Berufsgruppen und deren verstärkte Sensibilisierung. Darüber wurde schon ausführlich gesprochen. Der Weg ist lang. Denken wir voller Hoffnung an die mutige 12-jährige Sakandé, die sich gegen die Beschneidung wendet. Der vorliegende gemeinsame Antrag wird dazu beitragen, Menschen zu sensibilisieren und Betroffenen zu helfen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst anlässlich der Debatte über den Jahresbericht 2008 die Gelegenheit nutzen, Ihnen, Herr Galle, sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre beständige Arbeit meinen Dank und den Dank meiner Fraktion auszusprechen.
Überall wo Menschen arbeiten, kommt es gelegentlich auch zu Fehlern. Das ist auch in Verwaltungen und Behörden nicht anders. Nicht immer jedoch greifen die Mechanismen, die vorab zur Korrektur geschaffen wurden. Es gibt manches Mal Einzelfälle, in denen ein besonderes Augenmerk und ein gewisses Fingerspitzengefühl erforderlich sind. Für diese Fälle existiert zum einen der Petitionsausschuss dieses Hohen Hauses, bei dem ich die Ehre besitze, ihm anzugehören.
Zum anderen ist jedoch – für den Bürger weitaus präsenter – das Amt des Bürgerbeauftragten geschaffen worden. Aus dem Bericht mit seiner Vielfalt an Daten und Zahlen geht deutlich hervor, welche Probleme und Nöte von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen werden, sei es per Telefon, persönlich oder per E-Mail. Die Themen rangieren vom Alltäglichen bis hin zum
komplizierten Spezialfall, die im Einzelnen schon vorgetragen wurden.
Erwähnenswert ist die Zahl. Immerhin konnte der Bürgerbeauftragte bei den an ihn gerichteten Eingaben in etwa 70 % der Fälle weiterhelfen. Ein besonderes Augenmerk sollte die auffällige Häufung gleichartiger Anfragen zu identischen und ähnlich gelagerten Fällen erhalten. Dies trifft vor allem die Anfragen im sozialen Bereich, hinsichtlich der GEZ und beim Strafvollzug zu.
Bislang konnten durch eine offene Zusammenarbeit aller Beteiligten im Bereich des Strafvollzugs häufig zufriedenstellende Lösungen gefunden werden. Probleme in Bezug auf die GEZ beruhten offenbar überproportional auf erhöhtem Beratungsbedarf seitens der Bürgerinnen und Bürger. Soziale Anfragen schließlich erfolgten sehr oft in Bezug auf den Themenkomplex Hartz IV. Hier ist vornehmlich die Verwaltung gefordert. Dabei ist allerdings anzumerken, dass sich die beteiligten Verwaltungen in Rheinland-Pfalz dem Bürgerbeauftragten gegenüber überwiegend höchst kooperativ aufstellen.
Dennoch zeigt der Bericht einige deutliche inhaltliche wie auch geografische Unterschiede. Diese bieten den verantwortlichen Stellen die Möglichkeit, ihre Strategien zur Herstellung einer bürgerfreundlichen Verwaltung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Ein weiteres Thema stellt die Weiterentwicklung des Petitionswesens in Bezug auf neue Medien dar. Die FDP-Fraktion verfolgt die bislang vorgestellten Pilotprojekte mit großer Aufmerksamkeit und steht einer maßvollen Fortentwicklung zur E-Petition grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Bereits heute bilden moderne Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail wichtige Werkzeuge für die Arbeit des Bürgerbeauftragten und des Landtags. Welche Konzepte man im Hinblick auf ein möglicherweise in Zukunft angedachtes Petitionswesen entwickeln wird, werden wir mit Interesse weiter begleiten.
Die Zusammenarbeit zwischen Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten gestaltet sich jedenfalls aus meiner bisherigen Erfahrung gut. Der vorliegende Bericht zeigt eine gleichartige Einschätzung vonseiten des Bürgerbeauftragten. Ich bin zuversichtlich, dass dies auch in Zukunft so sein wird. Ich darf Ihnen, Herr Galle, nochmals meinen recht herzlichen Dank aussprechen und für die Zukunft weiterhin alles Gute bei Ihrer Arbeit wünschen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Stand Oktober 2008 liegt der erste Opferschutzbericht für Rheinland-Pfalz vor. Es ist eine Premiere. Er zeigt uns erstmalig einen Gesamtüberblick sowie einen Jahresrückblick der umfangreichen Maßnahmen zum Opferschutz. Der Opferschutzbericht ist ein echter Gewinn, ein Gewinn für die Opfer, deren Problematik endlich öffentlich thematisiert und ernst genommen wird, und ein Gewinn für uns, die Handelnden, die nun Zahlen und Fakten haben, um agieren zu können.
Er bildet die Grundlage für die weitere Verbesserung von Opferschutz und Präventionsmaßnahmen. Die Lehren, die wir aus den Erfahrungen ziehen können, helfen Opfern und allen Menschen, die sonst möglicherweise ohne wirksame Prävention zu Opfern geworden wären.
Vorab im Bericht wird ausführlich auf die Rechtsstellung des Opfers eingegangen. Die Stellung der Opfer in rechtlicher Hinsicht ist ausgebaut und sensibel untermauert. Ansprüche des Opfers auf Information, Auskunft und Belehrung sowie das Recht des Opfers auf Beistand will ich nur als einige Punkte nennen.
Bei der Vorstellung der einzelnen Maßnahmen unterscheidet der Bericht zwischen vorbeugendem und nachsorgendem Opferschutz. Unter vorbeugendem Opferschutz sind zu nennen Personalverstärkung in den Be
reichen Polizei und Justiz, Präventionsarbeit im polizeilichen und im schulischen Bereich, Prävention im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, Stärkung der Zivilcourage und auch die wichtige Sensibilisierung der Allgemeinheit.
Wichtig erscheint mir an dieser Stelle die Vernetzung der Präventionsarbeit mit Berufsgruppen aus Kindergarten, Schule und Gesundheitsbereich bei dem Interventionsprogramm gegen Gewalt in sozialen Beziehungen.
Im Rahmen des nachsorgenden Opferschutzes ist auch der länderübergreifende Austausch über wichtige Entscheidungen im Opferschutz zu nennen, der künftig weiter auszubauen ist.
Gestatten Sie mir dennoch einen knappen Exkurs betreffend die Frage des Umgangs der Medien mit Opfern. Ich möchte auf die aktuelle Preisverleihung verweisen, die Mitte September stattfand. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Journalistenverband und dem Justizministerium wurden zwei Journalisten aus dem TV- bzw. Printbereich für ihre besonders vorbildliche Sensibilität bei der Berichterstattung ausgezeichnet. Opferschutz kann nämlich auch durch eine sensible Berichterstattung erfolgen.
Ein Blick auf die heutige Medienlandschaft verrät, dass ein wenig mehr Feingefühl und ein ganzes Stück weniger Voyeurismus dazu beitragen könnten,
dass Opfer einer Tat nicht auch noch durch reißerische Berichterstattung über Tat und Täter erneut zum Opfer gemacht werden.
Zurück zum Opferschutzbericht. Der Bericht zeigt eine umfangreiche Bilanz, auf der für die Zukunft aufgebaut werden kann. Der Opferschutzbericht gibt einen klaren Überblick über umfangreiche Maßnahmen für die Prävention und – wenn es passiert ist – auch zur Nachsorge für die Opfer. Wichtig ist, wir lassen Opfer in RheinlandPfalz nicht allein. Das zeigt dieser Bericht.
Ich zitiere: Opferschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. – Wir, die FDP-Fraktion, danken für diesen ausführlichen Bericht. Wir danken vor allem auch all den Menschen, die in diesem Bereich beruflich und ehrenamtlich tätig sind.
Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Demokratie und Transparenz fördern und Ressourcen zielgenauer verteilen, das ist das ausgesprochene Ziel des Gender-Budgetings. Was ist das?
Gender-Budgeting – ein Begriff, der nicht Einzug gehalten hat in die Parlamente und den deutschen Sprachgebrauch.
Gender-Budgeting, das bedeutet eine geschlechterbezogene Bewertung von Haushalten. Es integriert eine Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch Gender-Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel formuliert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
Sie schaffen das.
Beispiele für die Einführung von Gender-BudgetingAnsätzen gibt es in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern: Schweiz, Spanien, Österreich, Großbritannien etc.
In der Bundesrepublik ist Berlin bis dato das einzige Bundesland, das die Umsetzung von Gender-Budgeting im Landeshaushalt explizit formulierte und inzwischen
dabei ist, Gender-Budgeting in die normale Haushaltspolitik zu integrieren.
Beim Gender-Budgeting wird beispielsweise gefragt, wie sich bestimmte politische Strategien und Entscheidungen in der Finanzpolitik auswirken. Wer zieht daraus Vor- und Nachteile? Wie sind Frauen und Männer von Ausgaben und Einsparungen öffentlicher Haushalte unterschiedlich betroffen, und welche Effekte hat das?
Wir werden diesen Weg begleiten, weil wir der nachfolgenden Generation gegenüber zum nachhaltigen Wirtschaften verpflichtet sind. Gender-Budgeting kann ein Instrument im Rahmen der Haushaltsaufstellung, der Haushaltsführung und der Haushaltskontrolle sein. Das bedeutet nicht, wie Sie vielleicht meinen, dass es künftig einen Landeshaushalt für Männer und einen anderen Landeshaushalt für Frauen geben wird.
Auf jeden Fall sollte genau bedacht werden, wer an der von der SPD geforderten Steuerungsgruppe mitwirkt. Neben Fachleuten aus den Ministerien sollten in den Ausschüssen – ich verweise hierbei auf den Haushalts- und Finanzausschuss sowie auf den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung – auf jeden Fall Experten mitarbeiten.
Wir freuen uns darauf, diesen Prozess im Sinne der Gleichstellung zu begleiten. Wir unterstützen die Überweisung an die Ausschüsse.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion der CDU greift ein Thema auf, das in jeder bildungspolitischen Debatte große Zustimmung erfahren dürfte. Eine gezielte und frühe Förderung aller Kinder in der Grundschule bildet die Grundlage für die weitere Schullaufbahn und stellt somit die beste Voraussetzung für gelungene Bildungsbiografien dar.
Der Antrag zielt mit seinen Kernforderungen auf wesentliche Bestandteile zur Verbesserung pädagogischer Arbeit und individueller Förderung in Grundschulen. Das sind die Erhöhung der Lehrerwochenstunden, die Reduzierung der Klassenmesszahl und die Weiterbildung der Lehrerfort- und ausbildung. Dass die Erhöhung der Lehrerwochenstunden aber über die Abschaffung der Agentur für Qualitätssicherung (AQS) finanziert werden soll, sieht die FDP-Fraktion kritisch.
In einer Zeit der zunehmenden Eigenverantwortung von Schulen ist eine stringente interne und externe Evaluati
on nicht mehr wegzudenken. Das heißt nicht, dass die jetzige strukturelle Konzeption der AQS diesem Anspruch gerecht wird. Eine wirksame externe Evaluation von Schulen setzt vor allem das Vertrauen der am Schulleben Beteiligten voraus. Wir fordern deshalb nach wie vor eine AQS, die objektiv und vor allem unabhängig von der Schulaufsicht offen und unterstützend wahrgenommen agieren kann.
Eine Abschaffung kann aber hier nicht die Lösung sein. Es bedarf vielmehr einer Neustrukturierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich stellt sich beim vorliegenden Antrag die Frage, ob der Weg über die pauschale Reduzierung der Klassenmesszahl geeignet ist, der sehr heterogenen rheinlandpfälzischen Grundschullandschaft gerecht zu werden.
Das Problem zu großer Klassen gilt insbesondere für die Städte. Hier konzentrieren sich zumeist große Klassen, und die Startbedingungen der Kinder sind häufig schwierig. Besonders die Umsetzung der neuen Grundschulordnung, die individuelle Förderung und verstärkte Elternarbeit vorsieht, stellt in städtischen Grundschulen oftmals eine große Herausforderung dar. Im ländlichen Raum hingegen besteht das Problem darin, Planungssicherheit zu erhalten. Hier muss der Erhalt der Schulstandorte im Vordergrund stehen.
Die Klassen sind in den ländlichen Regionen zwar oftmals kleiner, aber dennoch müssen einzelne Schulen im Zuge ihres Erhalts zwischenzeitlich um jede Lehrkraft bangen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Klassenstärken und Lernbedingungen kann man in Rheinland-Pfalz kaum noch von Chancengerechtigkeit beim Start sprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich begrüßt die FDP-Fraktion, dass auch die Landesregierung dieses Problem erkennt und betont, die mehr als 300 einzügigen Grundschulen im Land erhalten zu wollen.
Es ist weiter zu begrüßen, dass die Landesregierung die Schulaufsicht aufgefordert hat, bei der Bildung neuer erster Klassen darauf zu achten, dass diese nicht zu groß werden.
Den diversen Einzelmaßnahmen muss nun aber auch die Eröffnung neuer Perspektiven folgen. Wie stellen Sie sich die Zukunft der Grundschulen in unserem Land vor? Wie soll den unterschiedlichen Gegebenheiten in den städtischen und ländlichen Regionen Rechnung getragen werden?
Es ist an der Zeit, ein schlüssiges Gesamtkonzept für die künftige Entwicklung der Grundschulen in RheinlandPfalz vorzulegen. Deshalb freue ich mich, wenn im Ausschuss die Gelegenheit besteht, darüber weiter zu diskutieren.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.