Heiko Sippel

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Licht, es ist sicher gut, Broschüren zu lesen, es ist noch besser, die Realitäten wahrzunehmen und ernst zu nehmen.
Ich glaube, wir können heute feststellen, dass Rheinland-Pfalz eine gute wirtschaftliche Entwicklung verzeichnen kann. Der Einzelplan 08 macht erneut deutlich, dass einerseits ein Spagat gelingt im Bemühen um Haushaltskonsolidierung – wir hätten uns das eine oder andere natürlich auch noch mehr gewünscht; wir wollen und müssen sparen –, und zum anderen wird sichergestellt, dass die aktive Wirtschaftspolitik des Landes fortgeführt werden kann, eine Wirtschaftspolitik, die über zwei Jahrzehnte hinweg dieses Land in die Spitzengruppe der Bundesländer in Deutschland geführt hat
und die zu Beschäftigung geführt hat. Wir haben die drittniedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland. Das ist ein sehr positives Ergebnis.
Das Wirtschaftswachstum des Jahres mit 4,5 % ist ein Zeichen, dass wir aus der Krise gekommen sind. Wir haben das Ergebnis von 2008 fast wieder erreicht. Es ist ein gutes Ergebnis. Wir liegen mit diesem Wachstum auf Platz 3 ebenfalls in der Spitzengruppe der Länder in unserer Republik.
Das Geschäftsklima in den Unternehmen – das ergibt sich aus den Befragungen der Kammern – ist äußerst positiv. Die Unternehmen in Rheinland-Pfalz wollen wieder investieren. Bei all dem entsteht Beschäftigung, ein ganz wichtiger Aspekt. Es werden Arbeitsplätze gesichert und viele neue geschaffen.
Das sind die Fakten. Da hat die Wirtschaftspolitik des Landes neben allen Erfolgen, die natürlich den Unternehmen, den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zuzurechnen sind, auch ein gerütteltes Maß an Anteil.
Die Landesregierung pflegt den engen Kontakt. Herr Licht, das kann ich aus meinem Wahlkreis wirklich nur bestätigen: Wenn es ein Problem in einem Unternehmen gibt, dann ist die Landesregierung da und kümmert sich um die Probleme, nicht nur bei den großen Betrieben, sondern gerade auch bei den kleinen und mittelständischen Betrieben.
Da ist wirklich eine enge Anbindung, ein Engagement für die Unternehmen im Land erkennbar. Ich gehe einmal davon aus, das ist in Ihren Wahlkreisen genauso. Das ist auch der Vorteil eines Bundeslandes in unserer Größenordnung: Es gibt kurze Wege.
Über Jahre hinweg ist wirklich eine Vertrauensbasis entstanden, die zum Beispiel auch am ovalen Tisch zum Ausdruck kommt. Herr Licht, das ist ein ovaler Tisch für Ausbildung und Weiterbildung. Diese Notwendigkeit hat die Landesregierung längst erkannt, dass wir einen Fachkräftebedarf haben und einen Fachkräftemangel für die nächsten Jahre zu befürchten haben und wir gegensteuern müssen. Auch da gibt es zwischen den Sozialpartnern und der Landesregierung einen sehr engen und ausgiebigen Dialog.
Meine Damen und Herren, wir haben vorhin über die Wirtschaftsdaten des Landes geredet. Es wurde infrage gestellt, ob das Wachstum wirklich ein Wachstum sei. Ich will einige Zahlen aus dem Bericht des Statistischen Landesamtes bemühen. Das Statistische Landesamt führt aus, dass wir im Exportgeschäft in der Tat Zuwächse von fast 20 % in den letzten Monaten haben. Das ist eine stolze Zahl. Wir haben allerdings auch in der Inlandsnachfrage ein Plus von 7,2 %.
In vielen Bereichen liegen wir deutlich darüber: in der Chemie ein Zuwachs von 21,1 %, im Metallbau von 19,4 % und im Pharmabereich von 11,4 %.
Das ist eine gute Entwicklung, weil wir merken, dass die Binnenkonjunktur anzieht. Wir merken auch, dass selbst die Arbeitgeberseite anerkennt, dass wir höhere Lohnabschlüsse brauchen, um die Binnenkonjunktur zu festigen.
Wir haben bei der Industrieproduktionsquote seit Jahren einen Spitzenplatz. Auch das haben wir weiter gefestigt.
Im Einzelhandel gab es ernsthafte Probleme in den letzten Jahren. Es wurde aber auch vieles, was ein
gebrochen war, wieder aufgeholt. Auch da befindet sich eine ganze Branche auf einem sehr guten Weg.
Deshalb besteht kein Grund, in Melancholie zu machen und ein Schreckensszenario an die Wand zu malen, sondern es gibt sehr positive Zeichen, dass wir die Krise hinter uns lassen. Wir sind noch nicht durch, aber es gibt gute Anzeichen, dass wir die Krise hinter uns lassen.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund setzt der Etatentwurf des Einzelplans 08 die richtigen Akzente, sowohl in der einzelbetrieblichen Förderung als auch in der Stärkung der Wirtschaftsstruktur insgesamt. Rheinland-Pfalz fördert nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern wir streben passgenaue Lösungen an, die auf die Bedarfe der Betriebe und der Gesamtwirtschaft insgesamt passen.
Das gilt für die Bereitstellung von Eigenkapitalhilfen, von zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften und Wagniskapital genauso wie für die Förderung von Forschung und Entwicklung oder die Unterstützung von Innovationen, die in Rheinland-Pfalz, auch wieder gemessen am Bundesvergleich, eine enorme Wirtschaftskraft entfalten.
Ja, die Zeit ist knapp, man muss ein bisschen draufdrücken.
Unser Mittelstandsförderungsprogramm ist neben der Regionalförderung das wichtigste Förderungsprogramm für die mittelständische Wirtschaft. Hier ist es gut, dass der Haushalt 2011 wiederum 55 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Das ist fast das Niveau des Vorjahres. Es gibt natürlich die Verpflichtung, im Bereich der FAGMittel umzuschichten. Wir sind froh, dass die Haushaltsgröße dennoch in Höhe von 55 Millionen Euro erhalten bleiben konnte.
Hinzu kommen natürlich erhebliche Mittel aus der EUStrukturförderung. Das sind 217,6 Millionen Euro, die uns zur Verfügung stehen, also viele Möglichkeiten, viele Handlungsinstrumente und Innovationen, in der Wirtschaft zu fördern, die Eigenkapitalquote zu verbessern, Bürgschaften auszureichen, also wirklich eine ganze Palette von Möglichkeiten. Die Landesregierung, das Land Rheinland-Pfalz nutzt diese Möglichkeiten auch sehr effektiv.
Meine Damen und Herren, eine gute Ausstattung mit schnellem Internet gehört heute zu einer selbstverständlichen Grundversorgung auch und gerade für die mittelständische Wirtschaft im ländlichen Raum. Wir begrüßen es ausdrücklich – es war unser Wunsch; wir haben auch ein entsprechendes Deckblatt und einen Entschließungsantrag eingebracht –, dass die Mittel für die Breitbanderschließung weiter erhöht werden, um 200.000 Euro originär und um weitere 800.000 Euro über Haushaltsansätze mit Deckungsvermerken.
Das ist eine weitere Breitbandmillion, die in das Land fließt, und das ist eine gute Botschaft. Es schafft mehr Handlungsspielraum für die Verbesserung unserer Infrastruktur.
Wir haben den kreativen Ansatz in einem Entschließungsantrag auch gleich mitformuliert, wie diese Breitbandmillion eingebracht werden kann, und zwar im Wege eines Wettbewerbs. Wir wollen neue Hochleistungsnetze für unsere Kommunen erschließen, und im Rahmen des Wettbewerbs gilt es zu schauen, welche Netze passgenau auch für die Anliegen der Kommunen im ländlichen Raum geeignet sind. „NGN“ ist der Fachbe- griff für neue Hochleistungsnetze, die zur Verfügung stehen. Es sind kabelgebundene Lösungen, aber es gibt auch das mobile Internet durch die LTE-Technik. Es gibt viele Möglichkeiten, und der Wettbewerb soll dazu dienen, diese Netze für unsere Kommunen zu erschließen.
Meine Damen und Herren, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft hängt maßgeblich von der Innovationskraft der Unternehmen im Land ab. In diesem Bereich steht das Land weiterhin für eine effiziente Innovationsförderung. Ich kann nicht erkennen, dass das Land zu wenig tut oder die Mittel nur verwaltet, wobei gegen eine gute Mittelverwaltung überhaupt nichts zu sagen ist. Ich finde es gut, dass die Mittel ordnungsgemäß verwaltet werden. Wenn sie dann gleichzeitig noch effektiv eingesetzt werden und zu Erfolgen führen, ist dies allemal ein Erfolg. Gerade im Bereich der Innovationsförderung können wir solche Erfolge in der Tat vermelden.
Die Innovationsförderung zielt darauf ab, zukunftsorientierte Innovationsfelder zu stärken und weiterzuentwickeln. Wir verfügen in Rheinland-Pfalz über eine enge Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft – auch ein Erfolgsweg, den wir weiter gehen sollten –, in Verbindung etwa mit Kompetenz-Clustern, die weiterentwickelt werden. Mit 10 Millionen Euro und zusätzlich 13 Millionen Euro aus EU-Regionalfördermitteln kann das Volumen in der Innovationsförderung um weitere 4 Millionen Euro deutlich gesteigert werden. Dies ist ein wichtiger und richtiger politischer Ansatz.
Meine Damen und Herren, gezielte Fördermittel in Forschung und Entwicklung sind eine Zukunftsinvestition für das Land, aber auch eine Hilfestellung für den Mittelstand. Der kleine bzw. mittlere Unternehmer hat in aller Regel nicht die Möglichkeit, eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung zu betreiben. Deshalb ist es gut, dass mit Landesfördermitteln gute Ansätze und viel Know-how, das im mittelständischen Bereich vorhanden ist, unterstützt werden.
Die Mittel hierfür sind gut angelegt, genauso wie die Mittel im Bereich der Tourismusförderung. Die Tourismusförderung bleibt ein wesentlicher Bestandteil der rheinland-pfälzischen Wirtschaftspolitik. Aus dieser Branche, aus diesem Sektor entsteht eine Wertschöpfung, ein Umsatz von 6,2 Milliarden Euro im Jahr. Damit werden 190.000 Arbeitsplätze gesichert. Dies ist eine
beachtliche Größe: Jeder zwölfte Arbeitsplatz im Land hängt von der Tourismusbranche ab. Deshalb sind Ausgaben für Marketingmaßnahmen im In- und Ausland gut angelegtes Geld, die Erfolg bringen. Wir sehen dies an den Gäste- und Übernachtungszahlen. Wir haben in Rheinland-Pfalz Zuwächse von 1,7 % in den ersten drei Quartalen erzielt. Das ist der beste Zuwachs der letzten zehn Jahre, eine erfreuliche Statistik, die auch zeigt, dass die Mittel gut angelegt sind.
Eine effiziente Tourismusförderung setzt natürlich auch voraus, dass wir klare Zielformulierungen haben. Diese Formulierungen beinhaltet die Tourismusstrategie 2015. Wir haben einen strategischen Handlungsleitfaden, der Trends im Tourismus aufgreift und die Angebote profiliert. Für Werbemaßnahmen und zur Leistungssteigerung im Tourismus sind zusätzlich 100.000 Euro vorgesehen, in der Summe knapp 4 Millionen Euro, und für den Tourismus insgesamt ein Ansatz von 10,4 Millionen Euro.
Gleiches trifft auf die Förderung von Messen und Ausstellungen zu, die der Wirtschaft des Landes ein wichtiges Schaufenster bieten. Rheinland-Pfalz ist Exportland. Über 52 % der Wirtschaftsleistung des Landes werden für den Export erbracht. Die Außenwirtschaftsförderung muss daher mit Nachdruck fortgeführt werden, und trotz knapper Haushaltsmittel ist es auch in diesem Bereich gelungen, den Ansatz um weitere 100.000 Euro aufzustocken.
Unsere Unternehmen brauchen gut ausgebildete Männer und Frauen. In Rheinland-Pfalz steht eine gute Bildung ganz oben auf der Prioritätenliste, und dies auch im Interesse der Wirtschaft. Wir sehen, dass auf dem Ausbildungsstellenmarkt nach vielen Jahren der Lehrstellenlücke mittlerweile ein Mangel an Auszubildenden herrscht und sich für die nächsten Jahre noch stärker abzeichnet. Dies gilt in gleichem Maße für den Fachkräftebedarf. Dieser Entwicklung müssen wir gegensteuern und Ausbildung, Bildung, Weiterbildung und Qualifizierung entsprechend fördern. Die Mittel im Einzelplan 08 im Bereich der Bildung und Weiterbildung wurden erhöht, in erster Linie natürlich aufgrund der Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. In diesem Bereich wurde der Ansatz von 5,2 Millionen Euro um fast 3 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro erhöht. Dies sind in erster Linie Bundesmittel, aber auch das Land partizipiert mit 22 % dieser Aufwendungen. Es ist sicherlich richtig, in den Bereich der Fortbildung und Qualifizierung mit diesem erhöhten Ansatz zu investieren.
Dabei geht es auch um die Attraktivität des Handwerks. Ich bin froh, dass wir insgesamt auch die Ansätze für die Förderung des Handwerks ohne Einschränkung fortführen können.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz steht wirtschaftlich gut da, und darüber sollten wir uns alle freuen. Dazu gibt es allen Grund: Die Wirtschaftspolitik der letzten Jahre hat eindeutig Früchte getragen. Ich habe bereits gesagt, es ist noch offen, wie wir die Krise endgültig meistern: ob wir sie nun endgültig zurücklassen
oder ob es neue Verwerfungen auf dem Finanzmarkt gibt, die uns durchaus vor Herausforderungen stellen können. Die rheinland-pfälzische Wirtschaft ist jedenfalls für den Wettbewerb gut gerüstet und hat mit der Landesregierung – mit Ministerpräsident Kurt Beck und seinem Kabinett – einen verlässlichen Partner an ihrer Seite.
Der Haushalt des Einzelplans 08 ist ein Beleg dafür, dass wir auch weiterhin über gute Handlungsinstrumente für eine effektive Unterstützung der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz verfügen.
Zu dem Teilbereich der Verkehrspolitik wird Herr Kollege Guth in der nächsten Runde etwas ausführen.
In der gebotenen Kürze, aber mit der notwendigen Schärfe.
Ich komme noch kurz zum Sparkassengesetz, das heute verabschiedet wird. Die Änderungen sind notwendig, weil das Kreditwesengesetz im Jahr 2009 angepasst wurde. Es regelt neue Anforderungen an die Aufsichtsräte. Wir brauchen eine entsprechende Regelung auch für die Verwaltungsräte der Sparkassen im Sparkassengesetz. Danach ist es künftig auch für geborene Mitglieder möglich, auf ein Mandat im Verwaltungsrat zu verzichten. Korrespondierend dazu gibt es natürlich auch die Möglichkeit, ein geborenes Mitglied – also Oberbürgermeister und Landräte bzw. Landrätinnen – im Verwaltungsrat abzuberufen. Diese Bestimmungen sind erforderlich, um die Kommunal- und Sparkassenaufsicht gegenüber der Bankenaufsicht des Bundes zu stärken. Deshalb gibt es zu diesem Gesetz keine Alternative, und wir stimmen ihm natürlich zu.
Meine Damen und Herren, das Mittelstandsförderungsgesetz steht ebenfalls heute auf der Tagesordnung. Damit packt die Landesregierung ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben an. Rheinland-Pfalz ist ein mittelstandsfreundliches Land, und das zeigt auch der Etatentwurf. Die Landesregierung setzt den konsequenten Weg der Mittelstandsorientierung und der Festigung mittelstandsfreundlicher Strukturen fort, weil uns die Krise einmal mehr gezeigt hat, auf den Mittelstand in Rheinland-Pfalz ist Verlass. Der Mittelstand hat weitsichtig gehandelt und Produktionsprozesse und Arbeitsbedingungen angepasst, um das Personal und die Beschäftigung zu erhalten. Der Mittelstand schafft Wertschöpfung in der Region für die Region. Er stärkt die Kaufkraft vor Ort, zahlt Steuern und engagiert sich für unser Gemeinwesen.
Wir wissen, was der Mittelstand für dieses Land bedeutet: 99,7 % der Unternehmen gehören zu der Kategorie „Mittelstand“ mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu maximal 50 Millionen Euro. 99,7 % dieser Betriebe bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft.
Sie erwirtschaften fast jeden zweiten Euro in RheinlandPfalz. Sie stellen über 730.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und übernehmen eine hohe Verantwortung für Staat und Gesellschaft. Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung, dass wir als Landtag gute Rahmenbedingungen schaffen, um den Mittelstand in Rheinland-Pfalz weiter zu fördern. Das Mittelstandsförderungsgesetz ist gleichsam ein Grundgesetz, gleichsam das Programm für die Zukunft, ein Leitfaden, wie es gelingt, mittelständische Interessen zu wahren, den Mittelstand ganz konkret zu fördern.
Zunächst einmal – das ist auch eine Form der Entbürokratisierung – wurde das Gesetz von 26 auf 18 Paragrafen reduziert, entschlackt, ohne dabei den materiellen Gehalt zu reduzieren, im Gegenteil. Das Gesetz wurde um wichtige Gesichtspunkte ergänzt. Ich möchte das kurz ausführen.
In § 2 wird deutlich, dass die öffentliche Hand daran gebunden ist, künftig bei Regelungen, bei Planungen, bei Programmen und Maßnahmen und bei ihren Verwaltungsabläufen in besonderem Maße auf die Interessen des Mittelstandes Rücksicht zu nehmen. Das ist eine Lex generalis, ein Programmsatz, ein Grundsatz, der ganz konkret ausgefüllt werden muss.
Es sind nicht nur allgemeine Regelungen, die das Gesetz trifft, sondern ganz konkrete Regelungen, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Kompetenzbünden zu fördern, wirtschaftsnahe Einrichtungen der angewandten Forschung zu unterstützen, all das, was wir in RheinlandPfalz bereits praktizieren und was wir weiter ausbauen und aufrechterhalten wollen.
Meine Damen und Herren, ein Novum bietet das Mittelstandsförderungsgesetz in Form der Mittelstandsklausel. Alle Rechtsvorschriften, die komplette Rechtsmaterie des Landes, sind künftig darauf abzustellen, wie die Regelungen auf die Interessen des Mittelstandes wirken. Das ist erstmalig. Darüber hinaus schafft auch die zeitliche Befristung des Gesetzes und die Pflicht zur Evaluation die Möglichkeit, dynamische Prozesse, die in der Wirtschaft wirklich schnell vonstatten gehen, in die Rechtsmaterie mit einzubringen und zu berücksichtigen, dass solche Dinge auch in der Rechtsordnung Eingang finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Mittelstandsförderungsgesetz trifft Regelungen für die Auftragsvergabe. Es gibt strukturelle Wettbewerbsnachteile bei einer Generalvergabe für mittelständische Unternehmen. Deshalb ist es Ansatz dieses Gesetzes, deutlich zu machen, dass bei öffentlichen Aufträgen Fachlose und Teillose mit der Möglichkeit vergeben werden, dass auch kleine und mittlere Betriebe sich an der Ausschreibung beteiligen können. Ich finde, das ist eine sehr gute und wichtige Regelung. Es wird im Großen und Ganzen praktiziert. Es gibt immer wieder Ausnahmen. Deswegen halte ich es für sinnvoll, dies auch in die Regelung mit aufzunehmen, genauso wie die Verpflichtung zu einer ordentlichen Zahlungsmoral, eigentlich eine Selbstverständlichkeit für die öffentliche Hand, dass Leistungen der Handwerker zeitnah und ordnungsgemäß vergütet werden. Aber es sind immer wieder Fälle
bekannt, dass dies nicht erfolgt, dass Handwerker ihre Leistungen erbringen, aber die Rechnungen nicht erstattet bekommen, also quasi vorfinanzieren müssen. Hier brauchen wir eine Regelung, dass die Kommunen verpflichtet werden, zeitnah auszuzahlen. Ansonsten besteht die Einschränkung, dass Fördergelder des Landes nicht fließen. Es ist die Bedingung an eine zeitnahe Zahlung von Rechnungen, um Förderungen zu erhalten.
Wichtig ist uns als SPD-Fraktion, dass wir mit dem Mittelstandsförderungsgesetz eine Überprüfungskultur für unsere Gesetzeslandschaft schaffen, dass wir die Geltungsdauer des Gesetzes beschränken und abprüfen, wie sich die Wirkung des Gesetzes entfaltet. Wichtig ist uns eine Transparenz, die dadurch geregelt ist, dass es einen Mittelstandsbericht geben wird, Mittelstandsforschung unterstützt wird und wir permanent und zeitnah über die Gesamtsituation des Mittelstandes in Rheinland-Pfalz unterrichtet werden und die Möglichkeit haben, unsere Entscheidungsprozesse anzupassen.
Sehr verehrte Damen und Herren, das Mittelstandsförderungsgesetz aus dem Jahr 1978 war bereits ein gutes, ein praktikables Gesetz. Dies bringen wir nun auf den neuesten Stand. Wir ergänzen es um wesentliche Bestandteile und freuen uns über die positiven Reaktionen aus den Kammern und den Wirtschaftsverbänden, die das Gesetz ausdrücklich unterstützen.
Rheinland-Pfalz ist und bleibt ein mittelstandsfreundliches Land. Die Ergebnisse und Erfolge sprechen für sich. Wir schaffen mit dem Gesetz gute Voraussetzungen, dass diese Erfolgsgeschichte weitergeht und es sich lohnt, Unternehmerin oder Unternehmer am Standort Rheinland-Pfalz zu sein.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Licht, Herr Eymael, vielen Dank dafür, dass Sie Konsens signalisieren. Ich meine, damit wird eine wichtige Botschaft ausgesandt. Das Sparkassengesetz ist ein wichtiges Gesetz. In der Krise haben wir wiederum gesehen, dass sich die Sparkassen und Genossenschaftsbanken bewährt haben. Das Drei-Säulen-System auf dem Bankenmarkt ist ein gutes System. Gerade die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben gezeigt, dass sie sich durch ihren regionalen Bezug und die Mittelstands
orientierung auf dem Finanzmarkt als stabiler Faktor bewähren.
In dem vorgelegten Änderungsgesetz geht es darum, die Verantwortlichkeiten der Verwaltungsräte klarer zu regeln und damit die Anforderungen des Kreditwesengesetzes aufzunehmen. Das haben Sie bereits erwähnt. Das Kreditwesengesetz wurde im Jahre 2009 in Anbetracht der Krise geändert. Die Sparkassen waren sicherlich nicht für die Krise verantwortlich, aber die Regelungen gelten natürlich auch unmittelbar für die Sparkassen. Das sind Regelungen, die die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in Aufsichtsorganen betreffen.
Für den Landesgesetzgeber besteht die Möglichkeit, eigene Regelungen im Sparkassengesetz zu treffen. Damit wird letztendlich die Kommunalaufsicht und die Sparkassenaufsicht künftig gerade im Hinblick auf die Frage von Abberufungen zuständig sein. Damit stärken wir auch die Handlungsfähigkeit und die Kompetenz der Träger.
Das Sparkassengesetz enthält bereits Wählbarkeitsvoraussetzungen. Wir haben durch das 10. Änderungsgesetz diese Anforderungen präzisiert. Jetzt geht es darum, eine Angleichung an das Kreditwesengesetz herbeizuführen. Die Änderungen betreffen daher konkretere Bestimmungen hinsichtlich der persönlichen Eignung, der Sachkunde sowie der Erfahrung von Verwaltungsräten. Nicht nur zu Beginn der Mitgliedschaft, sondern dauerhaft ist das ein Auftrag an alle Verwaltungsräte, immer auf dem aktuellen Erfahrungsstand zu bleiben. Lebenslanges Lernen gilt auch in diesem Fall.
Darüber hinaus werden die Abberufungsbefugnisse erweitert. Gut ist, dass die Kompetenz für die Abberufung bei den Vertretungsorganen verbleibt. Die Kreistage, die Stadträte werden hierfür verantwortlich sein. Darüber hinaus regelt das Änderungsgesetz besondere Bestimmungen für geborene Mitglieder, die sowohl auf ihr Mandat verzichten, als auch künftig abberufen werden können. Auch das ist eine materielle Änderung gegenüber dem bisherigen Sparkassengesetz.
Meine Damen und Herren, ich meine, das Änderungsgesetz ist in erster Linie von formaler Natur. In der Praxis zeigt sich, dass die Verwaltungsräte unserer Sparkassen gut besetzt sind und die Träger die Auswahl der Verwaltungsräte sehr sorgfältig vornehmen, sodass die Abberufung sicherlich auch in der Zukunft die krasse Ausnahme bleiben wird.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Sparkassengesetz auch künftig eine enge kommunale Bindung regelt. Es wird weiter die geborenen Mitglieder des Verwaltungsrats geben, die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister. Das ist bei uns anders als in manchen anderen Bundesländern. Das ist eine gute und richtige Regelung. Wir haben damit in Rheinland-Pfalz sehr gute Erfahrungen gemacht. Die kommunale Anbindung ist ein klares Erfolgskriterium unserer Sparkassen.
Deshalb ist es sicherlich gut, dass der Kommunale Rat, die kommunalen Spitzenverbände und auch der Sparkassenverband ihre Zustimmung zu dem Änderungsge
setz bereits mitgeteilt haben. Ich bin deshalb auch davon überzeugt, dass wir im Landtag relativ schnell einen Konsens erzielen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schneiders, Sie haben sich schön kurzgefasst. Ich will mich ebenfalls daran halten.
Sechstes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz ist ein sehr sperriger Name für einen relativ überschaubaren materiellen Regelungsgehalt. Herr Schneiders, Sie haben das gesagt: Es geht lediglich darum, die Versorgung der Notarinnen und Notare der Notarversorgungskammer Koblenz auf dem gleichen Niveau zu halten, um damit auch die Beiträge zu stabilisieren,
was ich absolut nachvollziehen kann; denn die Notarversorgungskasse Koblenz muss, ähnlich wie die öffentliche Hand, in Zukunft erhebliche Versorgungslasten schultern. Wenn man in die Satzung schaut, stellt man fest, dass sich für die Jahre bis 2040 eine stetige Anpassung der Beiträge nach oben ergibt. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass die Selbstverwaltung der Notarkammer und der Notarversorgungskasse der Auffassung ist: Wir wollen gleichbleibende Beiträge und nehmen in Kauf, dass die Versorgungsleistungen nicht steigen, sondern auf dem gleichen Level bleiben wie bisher.
Ich will ganz kurz ausführen, dass die Notarversorgungskasse, die den Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz abdeckt, für eine sehr überschaubare Personengruppe zuständig ist. Es sind insgesamt 103 aktive Notarinnen und Notare. Wenn man die Notarassessorinnen und Notarassessoren mit einrechnet, kommt man auf eine Gruppe von rund 120 Personen. Insofern ist es schon beachtlich, dass hier eine Solidargemeinschaft ein Sondervermögen aufbringt und Vorsorge getroffen hat, dass die Notarinnen und Notare auch in Zukunft eine ordentliche Versorgung erhalten.
Ich habe einmal ausgerechnet, was es bedeutet, wenn das Versorgungsniveau auf derselben Basis bleibt wie bisher. Es ist an das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 angelehnt; Herr Schneiders hat es bereits gesagt. Einschließlich des Familienzuschlags ist das ein Betrag von 4.456,90 Euro. Wenn man den Level von 72 % zugrunde legt, ergibt sich ein Versorgungsbetrag von 3.200 Euro brutto. Das ist durchaus ein Betrag, angesichts dessen man sagen muss, es droht keine Altersarmut.
Insofern bin ich froh – das hat die Beratung im Rechtsausschuss ergeben –, dass wir dem Wunsch der Selbstverwaltung entgegenkommen und das Gesetz gemeinsam beschließen. Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Thelen, Sie malen ein relativ düsteres Bild. Das gibt dieser Bericht so nicht her – wobei ich hoffe, dass wir den gleichen Bericht zur Grundlage unserer Ausführungen haben. Ich komme zu anderen Bewertungen. Das wird Sie nicht verwundern. Zunächst einmal gibt die Beantwortung dieser Großen Anfrage zwei zentrale Aussagen her:
1. Armut und Armutsrisiko hängen sehr maßgeblich von der Frage eines auskömmlichen Erwerbseinkommens ab. Arbeitslosigkeit macht in unserer Gesellschaft in zunehmendem Maße arm. Hinzu kommt, dass Armut
auch davon abhängt, ob es gelingt, Arbeitsverhältnisse zu schaffen, bei denen das Einkommen reicht, um möglichst ein halbwegs vernünftiges Auskommen zu sichern.
2. Die gute wirtschaftliche Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz hat sich auch auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt. Die Menschen in unserem Land haben bessere Bedingungen als in den meisten Ländern dieser Republik. Das ist ein schönes Ergebnis und ein Beleg für eine wirtschaftsfreundliche und mittelstandsorientierte Politik in Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, der Armuts- und Reichtumsbericht stellt den Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Armutsrisiko unmissverständlich klar. Das Armutsrisiko liegt bei den erwerbslosen Menschen bei rund 53 %. Das ist eine bemerkenswerte Zahl. Dies zeigt auch, dass wir auf allen Ebenen versuchen sollten, Arbeitsplätze zu erhalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Aber auch bei den Erwerbstätigen liegt die Quote bei 7,4 %. Das ist immer noch ein Wert, der uns nicht ruhen lassen kann. Dieser Befund zeigt, dass sich die Lohnspirale auf dem Arbeitsmarkt weiter nach unten dreht und wir ein Regulativ brauchen. Wir brauchen gesetzliche Mindestlöhne, um hier den freien Fall zu verhindern und den Menschen wieder eine Form der Wertschätzung für gute Arbeit entgegenzubringen und letztendlich auch deren Auskommen zu sichern.
Es ist sowohl aus moralischen und ethischen als auch aus christlichen Gesichtspunkten heraus nicht verantwortbar, Menschen mit Hungerlöhnen unterhalb der Armutsgrenze abzuspeisen. Das ist auch wirtschaftspolitisch falsch, weil es die Binnenkonjunktur schwächt. Aus der Krise haben wir doch gelernt, dass wir uns nicht allein auf den Export konzentrieren können, sondern auch eine Stabilisierung der Binnenkonjunktur und eine Stärkung der Kaufkraft brauchen.
Die Frage des Armutsrisikos ist natürlich ein wichtiger Bestandteil.
Das hängt davon ab, ob wir den Menschen ein Auskommen zubilligen.
Die Lohnsumme ist 2009 in unserem Land gefallen. Das hat natürlich auch eine Auswirkung auf die Frage, ob Menschen sich einen angemessenen prozentualen Anteil an dem Durchschnittseinkommen sichern können oder nicht.
Meine Damen und Herren, Leistung muss sich wieder lohnen; das ist richtig. Ich füge aber hinzu: Arbeit muss sich wieder lohnen, und zwar nicht nur für die Menschen in den Chefetagen, sondern gerade auch für die Menschen, die im Niedriglohnsektor angesiedelt sind. – Dieser Sektor ist in den vergangenen Jahren permanent gewachsen. Die Lohnunterschiede sind ebenfalls gestiegen.
Die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse hat die Unsicherheit der Menschen verstärkt und den sozialen Aufstieg blockiert, in vielen Fällen sogar einen sozialen Abstieg bewirkt. Sie kennen die entsprechenden Fälle auch aus Ihrem Wahlkreis. Ich habe erst gestern mit einem Stapelarbeiter gesprochen, der als Leiharbeiter beschäftigt ist. Er hat mir seine Lohnsituation dargestellt. Für einen Monat vollschichtige Arbeit erhält dieser Mann 1.180 Euro brutto. Das macht einen Nettobetrag von 800 Euro aus. Davon gehen noch die Fahrtkosten ab.
Meine Damen und Herren, dies ist kein Einzelfall, sondern die Realität. Natürlich hat das etwas damit zu tun, ob Menschen dann auch an unserer Gesellschaft teilhaben können, ob es ihnen also möglich ist, beim gesellschaftlichen Leben mitzumachen.
Deshalb ist es notwendig, dass wir eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen. Wir brauchen Mindestlöhne, eine Stärkung der Tarifverträge und der Mitbestimmung, eine Begrenzung von Leih- und Zeitarbeit auf den eigentlichen Zweck der Abfederung von Arbeitsspitzen und das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
Meine Damen und Herren, der Bericht zeigt erfreuliche wirtschaftliche Ergebnisse auf.
Frau Thelen, das ist meine Bewertung der Dinge. Das sind objektive Zahlen aus dem Bericht. Wir haben, was die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Rheinland-Pfalz anbelangt, in den Jahren 2005 bis 2009 eine Zunahme um 4,6 % zu verzeichnen. Das sind über 50.000 Arbeitsplätze. Man kann nicht sagen, es ist nichts erreicht worden. 50.000 Arbeitsplätze sind ein guter Erfolg für das Land Rheinland-Pfalz.
Das ist bezogen auf 1991 eine Zunahme um 11,1 %. Auch das ergibt der Bericht. Der Zuwachs – ich denke, das ist auch positiv – ergibt sich im Wesentlichen aus Zukunftsbranchen, nämlich aus dem Bereich Gesundheits- und Sozialwesen oder der wirtschaftlichen Dienstleistungen. Das sind Bereiche, die Zukunft haben und uns sicher machen, dass damit langfristige Effekte auf dem Arbeitsmarkt verbunden sind.
Die Arbeitslosenquote liegt bei 5,7 %. Ich denke, diese kann sich sehen lassen. Hier liegen wir bundesweit auf Platz 3 hinter Bayern und Baden-Württemberg. Das ist ein Ergebnis, auf das wir stolz sein können. Wenn wir heute erleben, dass wir in Teilen von Rheinland-Pfalz auch in Anbetracht der Krise fast eine Vollbeschäftigung
haben, kann man wirklich schon von einem kleinen Jobwunder sprechen.
Wenn Sie von einer Beschäftigungslücke ausgehend von einem Auspendlerüberhang sprechen, finde ich es wirklich grotesk, dies so zu beschreiben und zu begründen. Auf dem Arbeitsmarkt ist es wichtig, dass wir flexible Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben und die Menschen dorthin gehen, wo es Arbeitsplätze gibt.
Wir leben in Deutschland und in Europa von einer Arbeitsteilung. Das ist doch gar keine Frage. Es ist so, dass Rheinland-Pfalz weitgehend von ländlichen Regionen geprägt ist, die in Nachbarschaft zu Ballungsräumen angesiedelt sind. Es ist völlig klar und nichts Verwerfliches, dass Menschen in diesen Ballungsräumen arbeiten.
Es ist ein Beleg für die Lebenssituation und die Lebensqualität in diesem Land, dass die Menschen trotzdem hier wohnen bleiben. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich komme aus dem Landkreis Alzey-Worms. Wir haben in den letzten 25 Jahren einen Zuwachs von 30 % Menschen insbesondere aus dem Rhein-Main-Gebiet zu verzeichnen, die zu uns gezogen sind und ihre Arbeitsstätte teilweise noch im Rhein-Main-Gebiet haben.
Diese sind wegen der Lebens- und Wohnqualität zu uns gekommen. Sie gelten nach dem Bericht als Auspendler, weil sie nach wie vor ihrer Tätigkeit in Frankfurt oder Wiesbaden nachgehen. Trotzdem ist es in diesem Landkreis gelungen, in dieser Zeit mehr als 6.000 zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Ich denke, das trifft spiegelbildlich auch für Rheinland-Pfalz zu.
Ziel der Landesregierung und auch der SPD wird es sein, diesen Weg mit einer ausgewogenen Politik der sozialen Verantwortung und der wirtschaftlichen Prosperität weiterzugehen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! RheinlandPfalz ist das Mittelstandsland in Deutschland. 99,7 % der Unternehmen in diesem Land haben weniger als 250 Beschäftigte. Der Mittelstand bildet das Rückgrat der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und steht für einen Großteil der Wertschöpfung sowie für die Arbeits- und Ausbildungsplätze in diesem Land. Dass wir gut ein Jahr nach Aufflammen der Wirtschafts- und Finanzkrise in
diesem Land eine relativ stabile Wirtschaftsstruktur feststellen können, verdanken wir meiner Meinung nach nicht zuletzt in hohem Maße der Verantwortungsbereitschaft und auch der Leistungsfähigkeit des rheinlandpfälzischen Mittelstandes, der kleinen und mittleren Betriebe.
Meine Damen und Herren, auch der Arbeitsmarkt ist relativ stabil. Die Arbeitslosenquote liegt zu Beginn des Monats Oktober deutlich unter 6 %. Auch das ist ein sehr erfreuliches Zeichen genauso wie das recht gute Geschäftsklima, abgefragt von der IHK durch die Herbstumfrage. Da wird deutlich, dass die Unternehmen durchaus optimistisch in die Zukunft blicken. Hinzu kommt eine Zunahme der Unternehmensgründungen in diesem Jahr. Im ersten Halbjahr ist eine Zunahme um 6,1 % gegenüber 2008 zu verzeichnen.
Ich meine, das sind alles gute Nachrichten in einer schwierigen Zeit.
Meine Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz hat mit der schnellen Realisierung des Sonderprogramms zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II einen zusätzlichen Impuls gerade in die mittelständische Wirtschaft setzen können. Überall im Land sind die Projekte im Gange, sind die Handwerker auf den Baustellen. Es werden am Ende 775 Millionen Euro aus diesem Programm allein investiert werden.
Die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens um weitere 400 Millionen Euro auf dann 800 Millionen Euro ist meiner Meinung nach auch eine gute Ausgangslage, um die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu stützen, für Liquidität zu sorgen und die erforderlichen Kredite abzusichern, weil wir wissen, dass die Finanzierungsfrage die Achillesferse des Mittelstandes ist. Deshalb war es gut, dass wir durch die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens für Erleichterung sorgen.
Meine Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz hat auch in der Vergangenheit viel dafür getan, um die Rahmenbedingungen des Mittelstandes zu verbessern. Ich will das einmal mit drei Aspekten unterstreichen. Die Politik des Landes Rheinland-Pfalz, der Landesregierung, basiert auf den Grundüberlegungen, zunächst den Dialog mit den Akteuren der Wirtschaft zu pflegen, die Förderinstrumente effizient einzusetzen und dabei auch Bürokratie abzubauen und letztendlich innovative Möglichkeiten zur Markterschließung zu unterstützen. Ich meine, in Rheinland-Pfalz besteht zwischen Politik und Wirtschaft ein enger kontinuierlicher Dialog seit vielen Jahren mit großem Vertrauen. Ich nenne beispielhaft den ovalen Tisch des Ministerpräsidenten und die regelmäßigen Ministerratssitzungen mit den Sozialpartnern und den Kammern.
Sicherlich ist auch die Schaffung der Koordinierungsstelle „Unternehmenshilfe und Beschäftigungssicherung“ zum Maßnahmenprogramm der Landesregierung geeignet, den Unternehmen im Land eine Anlauf- und Kontaktstelle zu bieten, um Probleme zu besprechen und
um relativ schnell in der Zusammenarbeit mit den Verwaltungen reagieren zu können. Auch in diesem Zusammenhang sei der Einsatz des Mittelstandslotsen noch einmal genannt.
Meine Damen und Herren, der Einsatz von Fördermitteln obliegt in dieser Zeit einer schnellen Änderung der Bedarfe, der Nutzungsansprüche. Wir haben mit der Einrichtung der Investitions- und Strukturbank, der ISB, vor jetzt gut 15 Jahren die Weichen richtig gestellt, um den Unternehmen im Land wirkungsvoll helfen zu können. Zielgenau und ohne bürokratische Hürden können wir – aus meiner Zeit als Wirtschaftsförderer eines Landkreises kann ich nur unterstreichen, dass wirklich effektiv und nah bei den Unternehmen geholfen werden kann – durch das Mittelstandsförderungsprogramm, durch Bürgschaftsdarlehen, durch Wagniskapital und den ganzen Instrumentenkoffer der ISB helfen.
Das ist eine wirksame Hilfe, die in der Tat auch ankommt. Es gilt natürlich – das ist gar keine Frage –, diese Förderinstrumente immer wieder neu auf den Prüfstand zu stellen und zu überlegen, wo man das eine oder andere noch nachjustieren kann. Die Erfahrung zeigt aber, dass uns das in Rheinland-Pfalz immer wieder gut gelungen ist.
Meine Damen und Herren, die Chance des Mittelstandes liegt in der Erschließung neuer Märkte. Wir begrüßen deshalb die Unterstützungs- und Beratungsangebote des Landes und der Kammern beispielsweise zur Exportförderung. Wir sehen da allerdings auch noch weitere Wachstumsfelder. Die Chancen im Land liegen insbesondere in der Entwicklung innovativer Technologien, dem Ausbau branchenspezifischer Cluster und nicht zuletzt – sage ich einmal – insbesondere auch auf der Erschließung erneuerbarer Energien. Gerade dieser Aspekt setzt verlässliche Rahmenbedingungen voraus.
Dazu gehört auch der Atomkonsens. Meine Damen und Herren, eine Aufkündigung des Konsenses würde gerade diese Innovationskraft, die von vielen Unternehmen im Land ausgeht, und gerade den Weg in dezentrale Energiekonzepte, die insbesondere dem Mittelstand dienen, entscheidend zurückwerfen. Deshalb muss es beim Atomkonsens bleiben, meine Damen und Herren.
Die Beantwortung der Großen Anfrage der CDUFraktion macht aus meiner Sicht deutlich, dass wir hier Unabhängigkeit von den herkömmlichen Energiemärkten brauchen. Da sieht man, dass die Belastung durch die Energiekosten für die Unternehmen rasant gestiegen ist. Wir brauchen einerseits einen neuen Energiemix mit regenerativen Energien und andererseits natürlich auch eine Verringerung des Verbrauchs.
Wir sind mit dem Umbau der Energieversorgung meiner Meinung nach in der Lage, auch dem Mittelstand gute Chancen zu bieten, Wertschöpfung im Land zu generieren und letztendlich mehr Preisstabilität für die Verbraucher und für die Wirtschaft herzustellen.
Meine Damen und Herren, der Alternativantrag von CDU und FDP erkennt die erfolgreiche Mittelstandspolitik des Landes grundsätzlich an. Das ist erfreulich. Gleichwohl lenken Sie ein Hauptaugenmerk auf die Steuerfrage und fordern eine weitere Absenkung der Unternehmenssteuer. Ich frage Sie, ob dies die Zeit ist, der öffentlichen Hand angesichts einer Gesamtverschuldung der öffentlichen Hände von 2 Billionen Euro weitere Belastungen aufzubürden. Ich meine nicht, weil wir einen Staat brauchen,
der investieren kann. Wir brauchen einen Staat, der in die Bildung junger Menschen und von Fachkräften investieren kann,
weil es dem Mittelstand sicherlich auch darauf ankommt, in der Zukunft gut ausgebildetes Personal zu erhalten. Deshalb ist das auch ein ganz wichtiges Mittelstandsthema.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Verhandlungen zwischen GM und den potenziellen Vertragspartnern?
2. Welche Position nimmt die Landesregierung im Bieterwettstreit um Opel ein?
3. Welche Auswirkungen sind bei den vorgelegten Konzepten für die Standorte Kaiserslautern und Rüsselsheim und die in Rheinland-Pfalz wohnhaften Beschäftigten von Opel zu erwarten?
4. Wie bewertet die Landesregierung die von Bundesminister zu Guttenberg ins Spiel gebrachte Variante einer Insolvenz von Opel?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fasse den Bericht über die Beschlussempfehlungen zu dem Antrag der Fraktion der CDU sowie dem Alternativantrag der Fraktion der SPD zusammen.
Durch Beschluss des Landtags vom 5. Februar 2009, Plenarprotokoll 15/61, sind die Anträge federführend an den Ausschuss für Europafragen sowie an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen worden.
Der Ausschuss für Europafragen hat die beiden Anträge in seiner Sitzung am 12. Februar 2009 beraten.
Zunächst zum Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2531 –: Da der federführende Ausschuss für Europafragen die Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU empfohlen hat, fand eine Beratung in den weiteren Ausschüssen gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt. –
Nun zum Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3073 –: Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 17. Februar 2009 beraten, der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 29. Sitzung am 26. Februar 2009 ebenfalls beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird angenommen. –
Danke schön.