Herbert Schneiders

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Herr Minister, man kann es begrüßen, dass die Fragen heute Morgen so beantwortet werden, man kann erstaunt sein über die Vorabpressekonferenz.
Meine Frage ist: Wann war gedacht, die Kontrollkommission mit dieser Problematik zu befassen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fasse mich kurz. Der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1728 – wurde durch Beschluss des Landtags vom 7. November 2012 an den Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Rechtsausschuss hat in seiner 17. Sitzung am 6. Dezember 2012 den Gesetzentwurf beraten und in großer Übereinstimmung empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich vor wenigen Tagen dem Pressespiegel die Meldungen entnahm, rechte Gewalt leicht angestiegen, Polizeistatistik, Bericht des Innenministers, hatte ich die gute Hoffnung, dass die Parlamentsdebatte heute zu einer Einsicht führen würde und Sie vielleicht sowohl der Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes als auch unserem Antrag zustimmen würden. – Leider muss ich feststellen, dass Sie nach der Sitzung des federführenden Innenausschusses beide Anträge abgelehnt haben, so wie Sie dies bereits am 8. Dezember angekündigt haben. Also frage ich mich, weshalb ich mit Ihnen überhaupt noch diskutiere; aber vielleicht macht es ja doch Sinn, Ihnen noch einmal zu verdeutlichen, was wir mit dem Gesetz wollen.
Herr Ministerpräsident, auch Sie sollten vielleicht noch einmal hören, was wir mit der Änderung bezwecken.
Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes dient folgerichtig, nach all dem, was wir zuletzt gesagt haben, der Stärkung der parlamentarischen Kontrollbefugnis. Die derzeitige Regelung einer Berichtspflicht des zuständigen Ministers wird diesen Anforderungen nicht gerecht, jedenfalls nicht in ausreichendem Maße. Das hat er zuletzt sogar freiwillig gezeigt. Man hat nach den Vorkommnissen berichtet.
Aber sich darauf zu berufen, es sei zu viel verlangt, im Gesetz festzulegen, dass man mindestens vier Mal im Jahr berichtet, finde ich dann doch wieder ein wenig gegenläufig und nicht konsequent; denn wenn man bereit ist zu berichten, kann man dies auch tun, wenn es im Gesetz steht.
Zu Ihrem Argument, jedes Kommissionsmitglied habe die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, kann ich nur noch einmal wiederholen, was ich schon im Dezember gesagt habe: Sie als Verfassungsschutzminister sitzen an der Quelle der Information. – Woher soll das einzelne Kommissionsmitglied wissen, wann der Zeitpunkt gekommen ist, etwas abzufragen? – Die Verpflichtung, die das Gesetz dann beinhalten würde, ist notwendig, und deshalb sollte § 21 dahin gehend geändert werden, dass der Minister die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens viermal jährlich umfassend unterrichten muss. In einem neuen Satz 3 in § 21 Abs. 1 soll er darüber hinaus verpflichtet werden, auch anlassbezogen zu berichten.
Meine Damen und Herren, in § 12 Abs. 3 soll sichergestellt werden, dass gespeicherte personenbezogene Daten, soweit sie nicht nach dem Gesetz im festgelegten Fristzeitraum gelöscht werden, nur im Einvernehmen mit der Parlamentarischen Kontrollkommission und nicht lediglich aufgrund einer Entscheidung des Leiters des Verfassungsschutzes im Einzelfall gespeichert werden dürfen.
Meine Damen und Herren, dies muss auch im Sinne von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein – ich glaube, ich habe es auch beim letzten Mal schon erwähnt –, denken Sie in diesem Zusammenhang doch nur einmal an Ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung.
Meine Damen und Herren, in dem Antrag – um es noch einmal zu sagen – sind Punkte enthalten, die teilweise – darauf haben Sie hingewiesen – zu Recht bereits in der Umsetzung befindlich sind. Aber es kann nur im Interesse des gesamten Parlaments sein, dass alle Akten, die sich mit rechtsextremen Straftaten befassen, umfassend geprüft werden und – insbesondere in der Verbindung zu Rheinland-Pfalz – das Umfeld durchleuchtet wird. Es kann auch nur im Interesse des gesamten Parlaments sein, dass dabei mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt kooperiert wird, im Verbund mit Bund und Ländern aufgeklärt wird und man sich an einer gemeinsamen Konzeption beteiligt.
Meine Damen und Herren, es sollte unser aller Interesse sein, dass rechtsextremistische und neonazistische Kameradschaften in die Überprüfung mit einbezogen werden, wir mit einer Änderung des Gesetzes diese
Schritte für die Zukunft garantieren und wir mit einem Maßnahmenkatalog aus unserem Antrag einen Beitrag dazu leisten. Dazu wollte ich Sie noch einmal aufrufen, auch wenn Sie in der Vergangenheit gegensätzliche Erklärungen abgegeben haben. Lassen Sie es sich noch einmal durch den Kopf gehen, und stimmen Sie zu!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um vielleicht noch eine Minute meiner Redezeit in Anspruch nehmen zu können.
Die heutige Lesung hebt sich positiv von der im Dezember ab. Wir hatten im Dezember gemeinsam einen tollen Einstieg mit der gemeinsamen Resolution und sind dann in der ersten Lesung bezüglich des Gesetzentwurfes und unseres Antrages auseinandergefallen. Das gilt auch für die Wortwahl. Heute hört sich das ein Stück weit mehr nach gemeinsamem Vorgehen und Konsens an. Das begrüße ich.
Herr Minister Lewentz hat es erwähnt, wir haben noch Aufgaben vor uns liegen, die wir gemeinsam zu bewerkstelligen haben. Denken wir an die NPD und die Vorbereitung eines weiteren Verfahrens gegen diese verfassungsfeindliche Partei.
Gleichwohl ist es mir ein Bedürfnis, hier insbesondere in Richtung Frau Raue zu erwähnen, dass ich mich an ganz andere Zeiten erinnern kann. Ihre Vorgängerfraktionen im Mainzer Landtag haben zu der Frage der Rolle des Verfassungsschutzes eine ganz andere Position eingenommen. Ich kann mich entsinnen, das eine oder andere von der Bundesebene mitbekommen zu haben, wo es dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nie weit genug gehen konnte, Informationen oft genug zu erhalten.
Meine Damen und Herren, es ist kein Aktionismus, wenn wir hier den Berichtsrhythmus des Innenministers verpflichtend von zwei auf vier Sitzungen im Jahr durch diese Gesetzesänderung fordern.
Was spricht dagegen, das, was er angeblich ohnehin macht, gesetzlich festzuhalten?
Frau Raue, eines will ich noch sagen. Wenn Sie bei einem so kleinen und schmalen Gesetz einen so großen Zeitraum brauchen, um evaluieren zu können und Sonstiges zu tun, dann werden wir das bei anderen Gesetzentwürfen, die Sie vielleicht mit heißer Nadel gestrickt haben und uns vorlegen wollen, auch berücksichtigen. Wir werden das gerne auf den Prüfstand legen.
Meine Damen und Herren, mit Aktionismus jedenfalls hat diese berechtigte Forderung nichts zu tun.
Gestern zu Beginn der Plenarsitzung waren sich alle einig, und wir haben einen gemeinsamen Antrag verabschiedet, mit dem wir unsere Erschütterung über das Ausmaß rechtsextremer und terroristischer Gewalt zum Ausdruck gebracht haben. Sicher ist für mich dabei, dass es nicht nur bei den Erklärungen von gestern bleiben kann, dass wir alle gemeinsam rechtsextremistisches Gedankengut, Fremdenhass und Gewalt gegen Migranten ächten. Wir müssen den Ernst unserer Erklärung der Gesellschaft verdeutlichen. Wir müssen durch unser Handeln deutlich machen, dass alle Menschen, die bei uns leben, unter dem Schutz dieses Staates stehen. Ich meine, das sehen Sie alle genauso. Deshalb haben gestern auch alle Redner konsequentes Handeln gefordert.
Konsequenzen aus dem Geschehenen zu ziehen, heißt aber nicht nur, lautstark über ein NPD-Verbot zu reden. Es heißt ganz sicher, ein Verbotsverfahren minutiös und sorgfältig vorzubereiten. Dazu habe ich aus den Medien der vergangenen Tage Ausführungen von dem damals beteiligten, inzwischen ausgeschiedenen Verfassungsrichter Hassemer und vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Papier in Erinnerung, die alle nicht davon reden, dass V-Leute abgezogen werden müssen. Wir müssen aber vielleicht V-Leute aus den relevanten Bereichen zurückziehen oder sie dort nicht mehr abschöpfen. Wir müssen darauf achten, dass sich ein NPD-Verbotsverfahren nicht ausschließlich auf die Erkenntnisse von diesen V-Leuten stützt. Das alles wissen Sie. Das ist auch nicht mein Thema heute, aber das ist ein Teil davon.
Wenn es um Konsequenzen aus dem Geschehenen geht, heißt das aber auch, dass nicht nur die Gewaltverbrechen bis hin ins Detail mit allen Verästelungen und Bezügen zu rechtsextremen, rechtsradikalen und neonazistischen Hintergründen aufgeklärt werden müssen, sondern auch die Versäumnisse staatlicher Stellen aufgedeckt werden müssen. Herr Köbler hat gestern exakt an diesem Punkt strukturelle und personelle Konsequenzen gefordert.
Genau deshalb haben wir als CDU die Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes mit der Drucksache 16/647 beantragt. Deshalb wollen wir darüber hinaus mit dem Antrag in der Drucksache 16/649 weitere Maßnahmen beschließen lassen, mit denen den Bedrohungen durch extremistische Tendenzen durch die Schaffung eines effektiv arbeitenden Verfassungsschutzes in Rheinland-Pfalz entschieden entgegengewirkt werden soll.
Herr Köbler ist im Moment nicht anwesend, aber ich gehe davon aus, dass er mit seiner Fraktion unsere Anträge gutheißen und ihnen mit seiner Fraktion zustimmen wird.
Meine Damen und Herren, bei meiner Wertschätzung für den Ministerpräsidenten gehe ich nicht davon aus, dass dies eine Formulierung war, die der Emotionalität der gestrigen Situation geschuldet war. Deshalb gehe ich von Erkenntnissen bei der Landesregierung aus, die wir als Parlament nicht haben. Das ist aber der Punkt, um den es uns geht. Die Politik, das Parlament tragen die Verantwortung und brauchen umfassende Informationen.
Die Parlamentarische Kontrollkommission hat gestern Mittag in einer Sitzung erste umfangreichere Informationen erhalten. Darauf will ich wegen des Charakters dieser Sitzung jetzt nicht näher eingehen, aber ich sage: Diese Informationen kommen eigentlich zu spät. – Auch die Teilinformationen an die Fraktionsvorsitzenden und an den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission nach unserer Pressekonferenz am 30. November dieses Jahres sind nicht ausreichend gewesen und können die von uns angemahnten bzw. beantragten Maßnahmen nicht ersetzen, zumal bereits am 18. November dieses Jahres zahlreiche betroffene Stellen und Personen durch die Polizei über ihre Betroffenheit und Erfassung in den in Zwickau gefundenen Listen in Kenntnis gesetzt worden sind, nicht aber die Parlamentarische Kontrollkommission.
Meine Damen und Herren, unser Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes dient folgerichtig der Stärkung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse. Die derzeitige Regelung der Berichtspflicht des zuständigen Ministers wird diesen Anforderungen nicht in ausreichendem Maße gerecht. § 21 soll deshalb in Absatz 1 Satz 1 dahin gehend geändert werden, dass der Minister die Parlamentarische Kontrollkommission künftig mindestens viermal jährlich umfassend unterrichten muss. In einem neuen Satz 3 in § 21 Abs. 1 soll er verpflichtet werden, anlassbezogen zu berichten.
In § 12 Abs. 3 soll sichergestellt werden, dass gespeicherte personenbezogene Daten, so weit sie nicht nach den im Gesetz festgelegten Fristen gelöscht werden, nur im Einvernehmen mit der Parlamentarischen Kontrollkommission und nicht lediglich aufgrund einer Entscheidung des Leiters der Verfassungsschutzabteilung im Einzelfall weiter gespeichert werden dürfen. Das muss doch auch im Sinne der SPD und der GRÜNEN sein.
Denken Sie an Ihre bisherige Haltung zum Verfassungsschutzgesetz, zur parlamentarischen Kontrolle und zur Vorratsdatenspeicherung. Die Forderungen in unserem Antrag unter II können nur in Ihrem Interesse sein.
Es kann nur im Interesse des gesamten Parlaments sein, dass alle Akten zur Verbrechensserie des Trios und seines Umfeldes überprüft werden, und das insbesondere in Verbindung zu Rheinland-Pfalz. Es kann nur im Interesse des gesamten Parlaments sein, dass dabei mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem BKA kooperiert wird und im Verbund mit Bund und Ländern aufgeklärt wird, dass man sich an einer Konzeption mit Bund und Ländern beteiligt und rechtsextremistische und neonazistische Kameradschaften einer Überprüfung unterzogen werden.
Meine Damen und Herren, vor allem kann es nur im Interesse des gesamten Parlaments sein, dass wir darüber informiert werden. Das wollen wir mit unserem Antrag zur Gesetzesänderung und mit unserem Antrag auf weitere Maßnahmen sicherstellen.
Meine Damen und Herren von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stimmen auch Sie unserem Antrag zu.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn das Thema nicht so ernst wäre, würde ich sagen, es ist lustig. Die Frau Staatssekretärin will eine unaufgeregte Diskussion. Ich kann mich entsinnen, dass bis zum Ende meines Redebeitrags die Diskussion unaufgeregt war. Die Aufregung fing danach an.
Herr Kollege Pörksen, Sie hätten den ganzen Antrag lesen müssen. Dieser beantwortet auch Teile der Ausführungen der Frau Staatssekretärin. Wir haben ganz bewusst in Nummer III hineingeschrieben, dass wir, soweit die Maßnahmen schon angepackt sind oder begonnen wurden, darüber hinaus die schnellstmögliche Umsetzung fordern. Wir begrüßen sie.
Frau Staatssekretärin, es ist schön, wenn Sie sagen, dass die Landesregierung schon gehandelt hat. Wir als die Zuständigen in der Kontrollkommission wussten davon bislang nichts. Deshalb sage ich Ihnen auch, dass es ein himmelweiter Unterschied ist, ob im Gesetz steht, dass der zuständige Fachminister zweimal im Jahr verpflichtet ist, von sich aus zu informieren, oder viermal.
Solche Ereignisse, wie wir sie derzeit diskutieren, hatten wir in der Vergangenheit nicht oft. Insofern ist keine vergleichbare Situation gegeben. Ich sage Ihnen auch, dass es ein Unterschied ist, ob im Gesetz steht, dass der einzelne Abgeordnete, der Kommissionsmitglied ist, von sich aus beantragen kann, informiert zu werden. In diesen Situationen ist doch allein der Innenminister, der hinsichtlich des Verfassungsschutzes die Kenntnisse hat, in der Lage, die Initiative zu ergreifen. Ich als Kommissionsmitglied weiß es bis dahin nicht.
Wenn Sie sich in Äußerungen flüchten, wir würden damit den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz und die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kritik bringen, muss ich sagen, dass das Gegenteil der Fall ist. Haben wir die Arbeit des Verfassungsschutzes kritisiert? An dieser Stelle ist der ausdrückliche Dank zu erwähnen, den die Frau Vorsitzende der CDU-Fraktion gestern geäußert hat. Das ist doch überhaupt keine Frage.
Wir haben mit der Aussage, dass wir die Kontrollfunktion des Parlaments sichergestellt wissen und deshalb Veränderungen im Gesetz haben wollen, keine Kritik an der Verfassungsschutzabteilung verbunden. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen als Parlament informiert werden. Ich setze mich gar nicht mehr mit den Argumenten der GRÜNEN auseinander. Das lohnt sich wahrhaftig nicht mehr; denn sie machen eine Rolle rückwärts mit ihrer Argumentation. Denken Sie einmal an Ihre Vorgängerin Friedel Grützmacher und die anderen Abgeordneten, wie diese den Verfassungsschutz kontrollieren wollten und Forderungen erhoben haben. Jetzt bin ich nur noch verwundert.
Fakt ist, dass wir als Parlament – deshalb ist die Aufgeregtheit des Kollegen Pörksen vorhin auch nicht nachvollziehbar – Informationen haben wollen.
Wir wollen in der Hoffnung, dass der Innenminister beispielsweise auf der anderen Rheinseite tätig ist und im Sinne des Landes die Diskussionen mit begleitet, einmal die Frage in den Raum werfen, ob wir oder der Innenausschuss darüber zeitnah informiert werden oder ob wir das von uns aus hinterfragen müssen bzw. auf die Presse angewiesen sind.
Lieber Herr Kollege Pörksen, das hat mit Frechheit nichts zu tun. Das sind die Fakten.
Deshalb fordern wir entsprechende Instrumentarien in dem Gesetz, dass wir nicht bittend und bettelnd hinterherlaufen müssen, sondern dieses Parlament als Souverän vom Minister informiert werden.
Meine Damen und Herren, das hat nichts mit Aufgeregtheit zu tun, die Sie hineingebracht haben. Ich sage Ihnen noch einmal: Es ist im Gesetz nicht ausreichend sichergestellt, dass das Parlament und die Kontrollkommission ihren Rechten nachkommen können und Informationen über den Verfassungsschutz so erhalten, wie es notwendig wäre.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 18. Mai 2011 beschlossen, die Geschäftsordnung des Landtags der 15. Wahlperiode, also der vorangegangenen Legislaturperiode, in der Fassung vom 10. November 2006 mit einigen Änderungen für die 16. Wahlperiode als Vorläufige Geschäftsordnung zu übernehmen. Gleichzeitig hat er allerdings den Rechtsausschuss beauftragt, dem Landtag einen Vorschlag für die endgültige Fassung der Geschäftsordnung vorzulegen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. August einen aus sieben Abgeordneten bestehenden Unterausschuss „Geschäftsordnung des Landtags“ eingesetzt. Der Unterausschuss hat in drei Sitzungen – am 24. August, am 28. September und am 29. November – mögliche Änderungen der Geschäftsordnung beraten und dem Rechtsausschuss entsprechende Vorschläge unterbreitet. Der Rechtsausschuss hat dann in seiner Sitzung am 1. Dezember mit einer Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drucksache 16/639 vorliegt, dem Landtag empfohlen, die Geschäftsordnung mit den dort enthaltenen Änderungen zu beschließen.
Meine Damen und Herren, die Geschäftsordnung enthält Verfahrens- und Organisationsregeln für das Parlament, ist deshalb eine nicht zu unterschätzende Aufgabe und ein nicht zu unterschätzendes Arbeitsinstrumentarium.
Der Landtag entscheidet im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben für seine Organisations- und Verfahrensweise in eigener Zuständigkeit, auf welche Art und Weise er unter Abwägung der verschiedenen parlamentarischen Funktionen und Aufgaben seinen Verfassungsauftrag erfüllt.
Die wesentlichen Neuerungen in dem Vorschlag des Rechtsausschusses an das Parlament lassen sich viel
leicht kurz zusammenfassen, indem ich die Punkte kurz skizziere.
Die Geschäftsordnung wird mit der Beschlussfassung in Kraft treten. Vorgesehen ist, sie heute zu verabschieden. Eine wesentliche Neuerung ist das Verfahren der Aufteilung der Sitze im Ältestenrat, in den Ausschüssen und in den Kommissionen. Künftig soll hier das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers angewandt werden und nicht mehr d’Hondt.
Ob das zu beklatschen ist, wird sich irgendwann später zeigen, bei unseren Nachfolgern vielleicht erst.
Hierzu enthält die Geschäftsordnung eine Übergangsregelung, wonach bis zum Inkrafttreten bereits konstituierte Gremien von der Änderung unberührt bleiben.
Eine weitere Neuerung ist die Rededauer in § 30 der Geschäftsordnung. Hier hatte bereits der Landtag in seiner konstituierenden Sitzung – mit dem Ältestenrat abgestimmt – vorläufige Veränderungen beschlossen, nämlich dass die CDU-Fraktion als einzige Oppositionsfraktion bis zur Verabschiedung der endgültigen Geschäftsordnung des Landtags eine zusätzliche Redezeit in Höhe des 0,5-Fachen der festgelegten Grundredezeit erhält. Dieser Beschluss ist jetzt in der Geschäftsordnung, im Vorschlag, enthalten.
Bezüglich der Aussprache Mündlicher Anfragen und Aktueller Stunden in den §§ 99 und 101 der Geschäftsordnung ergeben sich Änderungen für die Aussprache und die Aktuelle Stunde hinsichtlich der Rededauer sowie für die Berechnung der zusätzlichen Fraktionsredezeiten infolge der ausgenutzten Redezeit der Landesregierung.
Die reguläre Rededauer bei Aussprachen zu Mündlichen Anfragen und Aktuellen Stunden hat sich insoweit verändert, als die Begrenzung auf fünf Minuten nur noch in der ersten Runde der Aussprache gilt. Das bedeutet, dass in der zweiten Runde der Aussprache die zur Verfügung stehende Redezeit von einem Redner im Zusammenhang ausgeschöpft werden kann, ohne die Rede nach fünf Minuten unterbrechen zu müssen. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Diskussionsablaufs.
Im Regelfall einer dreigeteilten Aktuellen Stunde ergeben sich hierdurch keine Änderungen. Jeder Fraktion stehen je Thema in der ersten Runde fünf Minuten und in der zweiten Runde zwei Minuten zur Verfügung. Relevant wird die Änderung insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Fraktionsredezeiten. Entsprechendes gilt dann für die Aussprache Mündlicher Anfragen. Findet eine Aussprache z. B. zu zwei Mündlichen Anfragen statt, stehen den Fraktionen wie bisher in der ersten wie in der zweiten Runde jeweils fünf Minuten zur Verfügung.
Für die Verlängerung der Dauer der Aussprache infolge der Redezeit der Landesregierung soll künftig Folgendes gelten: Wie bislang verlängert sich die Dauer der Aus
sprache nach Maßgabe der Redezeit der Landesregierung. Hat die Landesregierung eine Redezeit von mehr als 20 Minuten in Anspruch genommen, so verlängert sich die Dauer der Aussprache um die über 20 Minuten hinausgehende Zeit.
Diese Vorschrift geht – wie bislang – von einer ungeteilten Aussprache aus, bei einer geteilten Aussprache zu mehreren Themen einer Aktuellen Stunde oder zu mehreren Mündlichen Anfragen gilt die Vorschrift ebenfalls wie bisher entsprechend. Bei einer zweigeteilten Aussprache beispielsweise sind für die Verlängerung der Dauer der Aussprache infolge der Redezeit der Landesregierung statt 20 Minuten zehn Minuten in Ansatz zu bringen.
Führt die Redezeit der Landesregierung zu einer Verlängerung der Dauer der Aussprache, ist die hierdurch entstehende zusätzliche Redezeit bislang gleichmäßig auf die Fraktionen verteilt worden. Nach der Neufassung kann die Oppositionsfraktion jetzt zusätzliche Redezeit in dem Umfang beanspruchen, wie die Landesregierung die für die Fraktionen geltende Redezeit überschreitet.
Den die Regierung tragenden Fraktionen steht diese zusätzliche Redezeit insgesamt auch zu, aber nur noch zu gleichen Teilen.
Neu geregelt ist ein zusätzlich zweiminütiges Rederecht der Fraktionen, wenn ein Mitglied der Landesregierung nach dem letzten Redner noch einmal das Wort ergreift. Ich glaube, auch das ist im Rahmen einer Geschäftsordnung bedeutsam, weil das Parlament das letzte Wort haben sollte.
Ein auch nicht unbedeutsamer Punkt ist die Einführung – Einführung ist vielleicht schon übertrieben – neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. In die Geschäftsordnung aufgenommen werden soll – so jedenfalls der Vorschlag – eine Experimentierklausel, mit der die Öffentlichkeitsfunktion des Landtags fortentwickelt und die Transparenz politischer Willensbildung befördert werden soll. Im Rahmen einer erweiterten Parlamentsöffentlichkeit können danach neue Formen der Berichterstattung und interaktive Kommunikationsmöglichkeiten im Einvernehmen mit dem Ältestenrat für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr auch ohne ausdrückliche Änderung der Geschäftsordnung erprobt werden.
Darüber hinaus enthält die Geschäftsordnung eine Öffnungsklausel, um auch künftig die elektronische Einbringung von Anträgen und sonstigen Vorlagen zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, ein Letztes vielleicht noch. Es gibt Anlagen zur Geschäftsordnung, die letztendlich Bestandteil der Geschäftsordnung sind. Das sind wie bisher die Anlagen 1, 2 und 3. Als Verhaltensregeln Anlage 1, als Archivordnung Anlage 2 und Geheimschutzordnung als Anlage 3. Hinzu kommt die Anlage 4 mit öffentlichen Petitionen, wie bisher auch die Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten als Anlage 5, und ganz neu ist die Anlage 6, ein Lobbyistenregister.
Nach dem Vorbild des Deutschen Bundestags wird künftig im Landtag ein Lobbyistenregister geführt, in dem sich alle Verbände, die Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung vertreten, einzutragen haben. Von der Eintragung hängt es nämlich grundsätzlich ab, ob die Vertreter der Verbände im parlamentarischen Verfahren angehört werden können.
Meine Damen und Herren, dies ist in der gebotenen Länge ein Bericht zur vorliegenden Beschlussempfehlung. Wir empfehlen Zustimmung zur Geschäftsordnung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben zuletzt am Anfang der Legislaturperi
ode den Verfassungsschutzbericht 2010 erhalten. Seinerzeit haben wir zum letzten Mal Informationen von Ihrem Vorgänger, Herr Lewentz, von Karl Peter Bruch, über die Entwicklung auch der Linken erhalten. Anhand des Verfassungsschutzberichts 2010 war ein bundesweiter Anstieg des Linksextremismus festzustellen. Ihm war zu entnehmen, dass mit Zuwächsen gerade im gewaltorientierten Spektrum zu rechnen ist. Damals hieß es, in Rheinland-Pfalz sei mit rund 700 Linksextremisten gegenüber dem Vorjahr keine große Veränderung festzustellen, und es gebe nach wie vor rund 120 gewaltorientierte Linksextremisten. Allerdings wurde damals bereits die Feststellung getroffen, dass Aktionsformen von offener Agitation bis hin zu massiver Militanz zu verzeichnen seien.
Gewalt, die von Linksextremen ausgeht, ist bundesweit unterschiedlich ausgeprägt. Damals noch hieß es, in Rheinland-Pfalz bewege sich das alles vergleichsweise auf niedrigem Niveau. Brennpunkte seien eher in großen Städten festzumachen. Aber, meine Damen und Herren, nach den Ereignissen der jüngsten Zeit stellen sich diesbezüglich vermehrt Fragen. Ist das noch so, wie im Verfassungsschutzbericht 2010 festgestellt? Insbesondere: Ist es in Rheinland-Pfalz zu Veränderungen gekommen?
Wir wissen, dass Linksextreme und Autonome das herrschende System überwinden wollen. Das sind keine neuen Erkenntnisse.
Herr Dr. Braun, Sie lachen. Warum lachen Sie?
Sie sehen die Gewalt auch als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung. Aktivitäten gegen das verhasste kapitalistische System sind willkommen, nicht wahr?
Wir haben die Erkenntnisse auch in Rheinland-Pfalz. Das ist dem Verfassungsschutzbericht zu entnehmen. Größere Städte bieten natürlich eher die Möglichkeit der direkten Konfrontation mit der Polizei als Vertreter des herrschenden Systems. Diesbezüglich ist die Hemmschwelle bei diesen Linksextremen schon längst gesunken. Jetzt ist den Medien zu entnehmen, dass gerade im ersten Quartal 2011 die links motivierten Gewalttaten angestiegen sind, bundesweit um fast 70 %. Meine Damen und Herren, das sind doch keine Zufälle.
Da kursieren Broschüren mit Anleitungen und Informationen darüber, wo die Schwachstellen der Schutzbekleidung der Polizei liegen. Ich frage Sie: Warum? – Damit sie besser angreifbar ist. Detaillierte Infos über Sabotagemöglichkeiten gegen Bahneinrichtungen, gegen Strommasten oder Kfz, ist das nicht System? Und dann gibt es auch noch bundesweite Plattformen, die sich bieten, um diese Autonomen und linksextremen Gewalttäter salonfähig zu machen.
Nehmen Sie das Beispiel Anfang des Jahres: eine ExTerroristin, die mit Bundestagsabgeordneten auftritt und zu Sabotageakten gegen die Bundeswehr aufruft.
Herr Kollege, und dann stellen wir alle gemeinsam fest, dass Bahneinrichtungen angegriffen werden. Das haben Sie genauso gelesen wie ich. Vorhin haben wir feststellen dürfen – im Verfassungsschutzbericht war die Rede davon; ich habe es erwähnt –, dass die Zahlen in Rheinland-Pfalz vergleichsweise niedrig seien; größere Städte böten sich eher an. Der Innenminister ist zu fragen: Ist das noch so? Haben sich Änderungen ergeben? Erwarten auch wir in Rheinland-Pfalz Anschläge? Bieten sich auch in Rheinland-Pfalz Möglichkeiten für Linke, tätig zu werden?
Wir wissen doch: Es geht nicht um die Bahn. Die Bahn steht hier nur als ein Zeichen für das große Ganze. Man nimmt die Bahn als öffentliches Staatsunternehmen wahr, die auch noch logistische Unterstützung für Bundeswehr und andere „böse Dinge“ leistet. Insoweit berufe ich mich auf den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, der sogar von Parallelen zu den Anfängen der RAF sprach, die auch mit Brandanschlägen begonnen hat.
Ich bitte den Innenminister, uns darzulegen, ob sich aufgrund dieser bundesweiten Entwicklung für uns Gefahren zusätzlicher Art ergeben.
Frau Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Darstellungen. Ich möchte allerdings auf Ihre einleitende Bemerkung eingehen und sagen: Niemand wird abstreiten können, dass diese Brandanschläge bundesweit aktuell die Frage aufwerfen müssen, welche Gefahr daraus für Rheinland-Pfalz entsteht. – Insofern ist an Sie die Aufforderung ergangen, hier zu berichten.
Entsetzt war ich allerdings über die Redebeiträge der Kollegin Schellhammer und des Kollegen Hüttner.
Ich verstehe, dass man der Opposition widersprechen möchte. Es ist sehr bedenklich, wenn man sich dann aber in die Gefahr begibt, so etwas zu verteidigen.
Herr Hüttner hat gesagt, dass es weniger Linksextreme gäbe, wenn es weniger Rechtsextreme gäbe. Entschuldigung, es ist doch nur ein Aspekt, den man früher auch bei Beobachtungen durch den Verfassungsschutz festgestellt hat, dass Linksextreme auf Rechtsextreme reagieren. Das ist aber doch nicht ihr ausschließliches Betätigungsfeld.
Vom Herrn Minister wurde eben bestätigt, dass Linke den Staat als angreifbares Objekt im Auge haben. In dem Bekennerschreiben zu den Bahnanschlägen – Frau Kollegin Schellhammer, Sie haben eben daraus zitiert – ist von einer Entschleunigung die Rede. Was bedeutet das, wenn man sich gegen die Bahn wendet? Wenn die Bahn ausfällt, ist das ganze System betroffen und beschädigt. Das sind doch die Hintergründe.
Herr Lewentz, den Kollegen Schünemann zu bemühen, ist das eine. Ich bemühe da lieber einen oberen Polizeibeamten, den Vorsitzenden der GdP, Herrn Witthaut, und den Experten für Krisenprävention im Essener Institut, die eine konsequente Strafverfolgung anmahnen, die mehr verdeckte Ermittler fordern und die Parallelen zu den Anfängen der RAF nicht leugnen. Diese Parallele ist von diesen Personen und nicht von mir aufgeworfen worden. Ich bringe das nur in die Debatte ein.
Meine Damen und Herren, es hat mit der Art und Weise der Agitation zu tun, dass es keine Festnahmen gibt, wodurch es im ermittlungstechnischen und polizeimäßigen Bereich nicht möglich war, die Täter zu fassen und ihrer habhaft zu werden, Frau Kollegin Schellhammer. In Berlin kann man schnell von einem Viertel ins nächste wechseln und ist schon nicht mehr auffindbar.
Meine Damen und Herren, tun Sie nicht so, als gäbe es die Erkenntnisse, die der Innenminister zu Recht angeführt hat, bei Ihnen nicht.
Wir sollten nicht auf einem Auge, schon gar nicht auf dem linken, blind bleiben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der von der CDU beantragte Beschluss des Landtags, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit die Lücke der A 1 geschlossen werden kann, ist aus vielerlei Gründen dringend notwendig. Diese Gründe will ich kurz einmal anführen. Ich will allerdings vorher sagen, des Alternativantrags der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätte es dazu nicht bedurft, vor allen Dingen deshalb nicht, weil dort nur das festgestellt wird, was alle Bürger vor Ort wissen, dass die A 1 zwischen Daun und Rengen schon unter Verkehr ist und der Abschnitt zwischen Rengen und Kelberg im Bau befindlich ist. Dass man die Koalitionsvereinbarung hier absegnen lassen will, ist nicht die Aufgabe des Landtags.
Wir müssen feststellen, dass diese Landesregierung mit den beiden Fraktionen in der Koalition die A 1 auf dem Altar dieser Koalition opfern will. Das können weder die Bürger vor Ort noch wir hier im Landtag hinnehmen.
Die Wirtschaft hat sich auch an den Ministerpräsidenten gewendet. Die Präsidenten der Industrie- und Handelskammern Aachen, Koblenz und Trier haben eindrücklich untermauert, dass die Wirtschaft die A 1 braucht. Der Lückenschluss muss nicht nur erfolgen, weil viele Millionen Euro ausgegeben sind und das jetzige Verzögern und Aufhören unsinnig und unwirtschaftlich wäre, sondern auch, weil belegbar ist, dass die Verkehrsströme in den kommenden Jahren anwachsen werden, der Verkehr und die Wirtschaft deshalb ein leistungsfähiges Verkehrsnetz brauchen und dieser Lückenschluss gerade der A 1 zwischen Blankenheim und Kelberg ein wichtiger Bestandteil dieses Straßennetzes ist.
Die Verbindung des Raums Aachen/Köln/Ruhrgebiet hin in die Region Trier, ins Saarland und nach Luxemburg sowie nach Frankreich, die dort geschaffen würde, wäre eine ununterbrochene Autobahnverbindung von Lübeck im Grunde genommen bis nach Spanien.
Meine Damen und Herren, dass dieser Lückenschluss darüber hinaus auch eine Entlastung für die A 61 und die B 51 bringt, das sind keine neuen Erkenntnisse. Das ist Ihnen bekannt. Das ist uns allen bekannt. Deshalb ist es sträflich und leichtsinnig, auf den Lückenschluss zu verzichten.
Die A 1 trägt, wenn die Lücke geschlossen ist, dann gerade auch zur Verkehrsvermeidung bei, da Umwege vermieden werden. Umweltschutz und Lärmschutz sind ein weiterer Gesichtspunkt, der hier zum Tragen kommt, weil gerade der Lückenschluss einen Beitrag zum Lärm- und Umweltschutz leisten würde.
Ich hatte schon angedeutet, regional ist die A 1 für die wirtschaftliche Entwicklung der Eifel von herausragender Bedeutung. Die Standortbedingungen in der Region würden deutlich verbessert. Das ist dringend notwendig.
Der Dauner Kreistag hat eine Resolution beschlossen, in der deutlich gemacht wird, dass man mit dieser Entscheidung – – –
Der Kreistag in Daun hat beschlossen – – –
Der Kreistag des Vulkaneifelkreises in Daun hat beschlossen, dass diese Resolution deutlich machen soll, dass diese Landesregierung mit dieser Koalitionsvereinbarung den Menschen in der Region der Vulkaneifel vor den Kopf stößt.
Selbst der Landrat, der nicht verdächtig ist, in der Nähe der CDU zu stehen, und Teile der SPD sehen das genauso. Es wird eine Unterschriftenaktion erfolgen, damit auch die Bevölkerung die Gelegenheit hat, der Landesregierung zu signalisieren, was man von dieser Entscheidung hält. Der Versuch letztendlich, vielleicht auch noch die Bundesregierung verantwortlich zu machen, soll mich zum Abschluss dazu bringen, Ihnen deutlich zu machen, dass der Lückenschluss – so betont es jedenfalls das Bundesverkehrsministerium – im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im vordringlichen Bedarf steht und damit deutlich macht, dass diese gesetzliche Vorgabe auch für die beiden Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von Bedeutung und von Bindung ist. Das sind gesetzgeberische Vorgaben mit der Dringlichkeitseinstufung in diesem Bedarfsplan, die nicht nur die hohe Priorität feststellen, sondern die auch deutlich machen, dass die Landesregierungen sich danach zu richten haben.
Meine Damen und Herren, stimmen Sie unserem Antrag zu, und Sie werden in der Bevölkerung des Vulkaneifelkreises Zustimmung finden.
Sie werden aber große Ablehnung finden, wenn Sie diesen Lückenschluss torpedieren und die A 1 nicht weiterbauen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Diskussion der Vertreter der Koalitionäre kommt mir so vor, als würden sie sich winden, weil ihnen die Argumente ausgehen.
Meine Damen und Herren, Sie beschließen eine Zusammenlegung der Oberlandesgerichte und damit die Schließung eines Standorts
und wundern sich, wenn die Betroffenen auf die Barrikaden gehen.
Halten Sie sich zurück. Sie können nachher auch noch sprechen.
Meine Damen und Herren, gerade die Vertreter der Justiz sind konservativ, egal welcher Partei sie angehören. Sie waren es nicht gewohnt, dass sie für ihre Rechte auf die Straße gehen. Das hat sie verwundert und verblüfft.
Nunmehr ist es plötzlich der Einspareffekt, der in den Vordergrund geschoben werden soll.
Meine Damen und Herren, Ihre Argumente sind durch nichts belegt. Sie sagen, es gibt auch andere Bundesländer, die nur ein OLG haben. Sie erwähnen nicht beispielsweise Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen. Das ist vielleicht noch ein besseres Beispiel. Das ist ein Flächenland mit drei Oberlandesgerichten, nämlich Braunschweig, Celle und Oldenburg.
Interessant ist auch, dass Braunschweig und Celle gerade 63 Kilometer auseinanderliegen. Niemand würde daran denken, das OLG in Oldenburg oder gar ein anderes dieser drei Gerichte schließen zu wollen.
Meine Damen und Herren, Ihre Argumentationen sind nicht schlüssig.
Wenn Sie dann den Wissenschaftlichen Dienst bemühen und sich von ihm sagen lassen müssen, dass Sie kein Konzept haben, würde ich das auch nicht weiter ausbreiten.
Ihre Schlussfolgerung aus diesem Gutachten ist schlichtweg falsch. Der Antrag ist zulässig. Es geht nicht darum, dass Ihnen der Rechnungshof Ihre Hausaufgaben lösen und ein Konzept erstellen soll. Die Koalitionsvereinbarung schreibt endgültig fest, dass eine Zusammenlegung der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften erfolgen soll.
Der Justizminister hat das in Pressegesprächen bestätigt und auch in einem Gespräch mit dem Vizepräsidenten des OLG bekräftigt, von dem uns berichtet worden ist. Das ist eine unumkehrbare Tatsache und eine Entscheidung, die selbstverständlich im Auftrag des Parlaments durch den Rechnungshof einer Prüfung unterzogen werden kann.
Mein Damen und Herren, dass Sie noch kein Konzept anbieten und deshalb die Schlussfolgerung ziehen, eine Prüfung sei nicht möglich in der Annahme, es würde sich ähnlich eines Untersuchungsausschusses um eine Untersuchung eines Endergebnisses handeln, ist falsch.
Selbstverständlich kann der Rechnungshof begleitend tätig sein. Das kann zum Beispiel bedeuten – hören Sie gut zu –, dass wir mit unserem Antrag der Meinung sind, das Parlament zu befassen. Das Parlament kann dies in der Form tun, dass es beispielsweise den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz – früher Rechtsausschuss – damit befasst, der begleitend auch in der Erstellung Ihres Konzepts zu Änderungen oder Vorschlägen kommen
kann und sich beispielsweise mit Unterstützung des Rechnungshofs bereits in der Prüfung befindet.
Meine Damen und Herren, Ihr Winden, keine Konzeption zu haben, keine Gründe nennen zu können, die für eine Zusammenlegung sprechen, und keine Einspareffekte jedenfalls bis heute darlegen zu können, zeigt, dass Sie etwas losgetreten haben, das von der Motivation her durch etwas völlig anderes bestimmt gewesen sein muss.
Ich müsste spekulieren, wenn ich jetzt sagen würde, es geht um die noch nicht besetzte Präsidentenstelle oder eine Verärgerung in anderer Sache. Ich habe keine Ahnung. Es kann aber nicht die Motivation gewesen sein, Strukturen zu verbessern – hier widersprechen Ihnen die Richter – und Einsparungen zu erzielen. Auch hier widersprechen Ihnen die Richter und wahrscheinlich die praktischen Belege nachher. Es ist schon angeführt worden, dass Verfahren, an welchem Gerichtsstandort sie dann auch durchgeführt werden müssten, zu höheren Kosten und nicht zu Einsparungen führen würden.
Meine Damen und Herren, Sie können sich drehen und wenden, wie Sie wollen.
Der Kollege Justizminister erinnert sich, dass ich beim Geburtstag des OLG-Präsidenten Willi Kestel in Zweibrücken ihn gefragt habe, wie denn so etwas zustande kommt. Weshalb sagt man nicht, dass man im Laufe der Legislaturperiode überlegen will, die Strukturen der Justiz anzupacken, und beruft Gremien ein, die sich sachlich und fachlich damit auseinandersetzen? Nein, das tut man nicht. Man nimmt einen Federstrich, schreibt es in die Koalitionsvereinbarung und hat damit, wie man meint, Tatsachen geschaffen. Man hat nur nicht mit den Betroffenen gerechnet.
Meine Damen und Herren, die Betroffenen an den Gerichtsstandorten kritisieren zu Recht ihre federstrichartige Vorgehensweise. Wir sind diejenigen, die als Opposition im Parlament zu Recht diesen Antrag gestellt haben.
Wir bieten Ihnen nochmals an, wenn Ihnen das leichter fällt, diesen Antrag selbstverständlich begleitend mit der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Rechtsausschuss fortzuführen, damit der Rechnungshof – Sie kennen die Vorschrift nach der Landeshaushaltsordnung – im Auftrag des Parlaments tätig und Ihnen sogar behilflich sein kann, obwohl wir nicht Ihre Hausaufgaben zu lösen haben.
Meine Damen und Herren, überwinden Sie sich, und machen Sie sich nicht zum Vollzugsbüttel der Regierung. Haben Sie den Mut und stimmen Sie zumindest der Ausschussüberweisung zu.