Hans-Josef Bracht
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...... 4156 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 4157 Abg. Benedikt Oster, SPD:........ 4157 Abg. Monika Becker, FDP:........ 4158 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 4158 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 4159
Nach Aussprache jeweils einstimmige Annahme in der zweiten Beratung und in der Schlussabstimmung.................. 4160
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/7243 –........... 4160
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz für die CDU-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Ich möchte es mir verkneifen, an dieser Stelle grundsätzliche Ausführungen zur Haltung der Opposition zur Kommunal- und Finanzreform zu machen, und nur auf das konkrete Gesetz und die Entwicklung eingehen.
Ihnen ist bekannt, dass die Verbandsgemeinde Rheinböllen und die dortigen Gremien lange Zeit die Auffassung vertreten haben, dass sie ausreichend gut aufgestellt seien, um selbstständig bleiben zu können, und zwar sowohl finanziell als auch organisatorisch, demografisch usw. Lediglich bei der Zahl der Ortsgemeinden haben wir die Kriterien des KVR-Gesetzes nicht erfüllt. Statt den vorgegebenen 15 Ortsgemeinden hat die Verbandsgemeinde nur zwölf Ortsgemeinden.
Der Wunsch, eine Ausnahmegenehmigung zu erreichen, ist mit der Landtagswahl 2016 praktisch untergegangen. Es gab dann die Bemühungen, mit der Verbandsgemeinde Stromberg oder auch mit Teilen der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel zu einem Einvernehmen zu kommen, um die Verbandsgemeinde auf diese Weise zu vergrößern. Beiden Bemühungen aber hat die Landesregierung einen Riegel vorgeschoben, indem erklärt wurde, dass kreisübergreifende Lösungen nicht möglich seien, also bezogen auf Stromberg, und dass die Teilung einer Verbandsgemeinde und die Zuordnung zu zwei verschiedenen auch nicht zugelassen werde. Daraufhin hat man sich in Rheinböllen
entschieden, mit Simmern in die Verhandlungen einzutreten, also der viel größeren Verbandsgemeinde, die keinen Fusionsbedarf hat.
Die Sorge war, dass man unter die Räder kommen könnte. Diese Sorge wurde aber in den Gesprächen sehr schnell beseitigt. Die Gespräche sind sehr konstruktiv und aus der Sicht von Rheinböllen sehr erfreulich verlaufen. Die Verhandlungspartner aus Simmern sind sehr intensiv auf die Wünsche von Rheinböllen eingegangen. Das möchte ich an der Stelle deutlich sagen.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Man hat gemeinsam entschieden, kein neues Rathaus in Simmern bauen zu wollen, sondern die beiden bisherigen Rathäuser künftig weiter zu nutzen.
An anderer Stelle hat man bei den Schwimmbädern ein Konzept entwickelt, dass beide Schwimmbäder – allerdings mit unterschiedlicher Ausrichtung – künftig unterhalten und betrieben werden sollen. So gibt es eine Reihe von Übereinkünften, die getroffen wurden und am Ende dazu geführt haben, dass die Stimmung in Rheinböllen eine grundsätzlich positive zu der Fusion wurde.
Ich kann heute berichten, die Gremien, und zwar sowohl die Verbandsgemeinde- als auch die Ortsgemeinderäte, haben zumeist einstimmig, aber immer mit großer Mehrheit der Fusionsvereinbarung zugestimmt.
Ich kann auch berichten, dass bis heute eine grundsätzlich positive Stimmung zu der Fusion entstanden ist. Wir hoffen, gehen davon aus und streben gemeinsam an, dass es unter Berücksichtigung der Umstände, die bestanden und für viele von uns nicht zufriedenstellend waren, am Ende eine gute Sache werden wird.
Ich empfehle deswegen dem Parlament heute die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Ein kurzer erläuternder Satz, bevor die Fragen kommen, sonst sind sie nicht verständlich.
Die Landesregierung hat in Antworten auf Kleine Anfragen mitgeteilt – – –
Die Kollegen sollten es auch verstehen, aber ich beschränke mich auf die Fragen:
1. Aus welchen Gründen ist der Landesregierung eine manuelle Auswertung nicht möglich?
2. Trifft es zu, dass die Landesregierung ausgehend von ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, derzeit nicht in der Lage ist nachzuvollziehen – – –
Soll ich noch einmal von vorn anfangen?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen ist der Landesregierung eine manuelle Auswertung nicht möglich?
2. Trifft es zu, dass die Landesregierung ausgehend von ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, derzeit nicht
in der Lage ist nachzuvollziehen, welche Zahlungen sie im Jahr 2016 an die verschiedenen Kreisjugendämter geleistet hat?
3. Falls ja, ist dies nach Auffassung der Landesregierung vereinbar mit geltenden Dokumentationspflichten und den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung?
Frau Ministerin, was Sie uns vorhin gesagt haben, heißt das, Sie wissen zwar, dass Sie 5 Millionen Euro im Jahr 2016 an die Jugendämter ausbezahlt haben, aber Sie wissen nicht, an wen Sie diese 5 Millionen Euro ausbezahlt haben?
Frau Ministerin, ich will noch einmal auf den Kern der Mündlichen Anfrage zurückkommen.
Sie haben in verschiedenen Antworten dargestellt, dass Sie im letzten Jahr, im Jahr 2016, 5 Millionen Euro an die Jugendämter in Rheinland-Pfalz ausgezahlt haben. Heißt Ihre Antwort, die Sie vorhin gegeben haben, dass Sie zwar 5 Millionen Euro ausgezahlt haben, aber nicht wissen, an welches Jugendamt Sie diese 5 Millionen Euro ausgezahlt haben?
Wenn das so ist, halten Sie das mit den geltenden Dokumentationspflichten und der Haushaltsordnung für vereinbar?
Ich will gern noch einmal wiederholen.
Sie haben 5 Millionen Euro ausgezahlt. Kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass Sie aber nicht wissen, an welches Jugendamt Sie diese 5 Millionen Euro in Teilbeträgen ausgezahlt haben? Wenn das so ist, halten Sie das mit den geltenden Dokumentationspflichten und der Landeshaushaltsordnung für vereinbar?
Herr Minister, ich habe zwei Zusatzfragen. Ich beginne mit der ersten. Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund Ihrer Aussagen die Tatsache, dass die Brücke bei St. Goar/St. Goarshausen wegen ihrer Bedeutsamkeit schon einmal im Bundesverkehrswegeplan, nämlich dem von 1971 bis 1985, eingesetzt war?
Herr Minister, wie bewerten Sie die Aussage Ihres Vorvorgängers im Amt, Landesverkehrsminister Hans-Artur Bauckhage, FDP, im Jahr 2001, dokumentiert in der damaligen „Rhein-Zeitung“, der dort wörtlich gesagt hat, der Bund müsste die Mittel für eine Mittelrheinquerung tragen. Er hat des Weiteren dargestellt, dass eine kommunale Brücke aus Sicht von Bauckhage nicht vorstellbar ist.
Herr Minister, wie bewerten Sie die Aussage des heutigen Ministers Lewentz und des damaligen Staatssekretärs Lewentz im Jahr 2010, die geschätzten Kosten für den Bau der Brücke inklusive der von Ihnen aufgezeigten Landesstraßenbaumaßnahmen statt auf 40 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro zu beziffern? Das hat er wiederholt im Jahr 2010 vor der Landtagswahl 2011 gesagt. Wie bewerten Sie diese Aussage? Er hat sie vor dem Hintergrund getroffen, dass damit sichergestellt werden soll, dass die Menschen rechts des Rheines über die Brücke auf den Hunsrück zu den Arbeitsplätzen an der A 61 kommen können. Wie bewerten Sie die seinerzeitige Forderung vor dem Hintergrund der Begründung?
Herr Roth, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Herr Roth, was Sie heute hier gesagt haben, war nichts anderes als das, was der Minister vorhin gesagt hat. Ich kann dazu nur sagen, Sie wechseln Ihre Argumente wie Ihre Hemden.
Die letzten Wochen kamen jeden Tag neue Argumente, jeden Tag neue Begründungen.
Jeden Tag gab es neue Nebelkerzen.
Herr Minister und liebe Kollegen von der FDP, seriöse Politik sieht anders aus.
Ich will zu Beginn deutlich machen, die CDU will die Mittelrheinbrücke, die CDU im Land, die CDU in der Region. Der Kreistag Rhein-Hunsrück will die Brücke, der Landrat Bröhr will die Brücke, und zwar möglichst schnell.
Meine Damen und Herren, wir wollen sie aber zu verlässlichen und verkraftbaren Konditionen. Die Kreise brauchen Planungssicherheit.
Sie sind auch verpflichtet, darauf zu achten. Damit das möglichst schnell geht, hat unser Kreis – als einziger übrigens von allen Beteiligten – schon 5 Millionen Euro zugesagt, die man einbringen will. Das hat das Land nicht gemacht, und das hat der Rhein-Lahn-Kreis bisher nicht gemacht.
Wir wollen etwas beisteuern und möglichst schnell zu Ergebnissen kommen, damit wir vorankommen.
Meine Damen und Herren, zweitens: Die Stellungnahme des Rechnungshofs. – Das ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, Herr Minister, wie wir darüber reden. Gestern bekommen Sie diese Stellungnahme zugestellt. Wir bitten um Übermittlung mit Blick auf die heutige Debatte. Nichts tun Sie. Sie halten sie verdeckt und machen sie stattdessen heute Morgen um 08:30 Uhr zum Hintergrundgespräch für die Presseeinladung. Sie informieren die Presse, aber das Parlament bleibt nicht informiert.
Sie haben Ihre Interpretation heute Morgen in der Fragestunde dargestellt. Erstens ist es ein Affront gegenüber dem Parlament,
die Presse über einen Sachverhalt zu informieren, den man früher hatte, bevor man das Parlament dann mit Blick auf die anstehende Debatte informiert. Das ist ein Affront gegen dieses Parlament. Das ist nicht in Ordnung.
Zweitens, Herr Minister: Wir kennen die Stellungnahme nicht, aber die Tatsache, dass Sie sie trotz unserer Bitte bisher nicht veröffentlicht haben, legt den Verdacht für uns nahe, dass Sie etwas zu verstecken haben.
Das, was wir mittlerweile über Twitter von den Journalisten erfahren, belegt auch, dass Sie etwas zu verstecken haben, und zwar sehr, sehr eindeutig.
Offenbar zieht die Landesregierung nach Meinung des Rechnungshofs falsche Schlussfolgerungen aus der Verkehrsuntersuchung 2009. Es heißt in der Untersuchung wörtlich – ich habe mir das eben aus Twitter herausgeschrieben –, Stellungnahme des Rechnungshofs, der Ihr Wirtschaftlichkeitsbeauftragter ist.
Den haben Sie eingesetzt, und dann qualifizieren Sie den so ab, wie Sie das tun, wie das auch der Minister vor ein paar Tagen noch gegenüber Journalisten getan hat, dass er keine Ahnung habe, dass er keinen Sachverstand habe und die rechtliche Bewertung für Sie unbedeutend sei.
Das ist nach meiner Meinung eine Unverschämtheit. Herr Minister, das ist Ihr Wirtschaftlichkeitsbeauftragter.
Herr Minister, so etwas geht nicht. In der Stellungnahme steht offensichtlich – ich zitiere –: Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zieht aus der Verkehrsuntersuchung 2009 in quantitativer Hinsicht Schlussfolgerungen, die sich daraus nicht ableiten lassen und hinsichtlich der Anteile des örtlichen und des regionalen Verkehrs nicht widerspruchsfrei sind. –
Herr Minister, wenn das so ist, bitten wir um Überlassung des Gutachtens. Das ist in „BILD“ gewesen. Das ist bestimmt so.
Wenn das so ist, dann haben Sie das Parlament heute Morgen getäuscht. So einfach und so deutlich muss ich das sagen.
Da haben Sie das Parlament getäuscht. Das ist eines Ministers nicht würdig. Bitte kommen Sie in der Debatte zur Redlichkeit zurück und spielen Sie mit offenen und ehrlichen Karten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Rechnungshofbericht habe ich schon gesagt, dass er abqualifiziert wird. Das gilt auch für das Gutachten des Herrn Professor Spannowsky, ein Gutachter, der Wissenschaftler dieser Landesregierung an der Universität Kaiserslautern ist, ein Gutachter, der Richter am Oberlandesgericht ist.
Das sagen Sie, das ist ein privates Gutachten, das spielt für uns keine Rolle, weg so.
Inhaltlich gehen Sie null darauf ein.
Die guten Argumente, die da vorgebracht werden, spielen für Sie keine Rolle. Ich halte das für unverantwortlich und für einer Landesregierung nicht würdig. Sie sagen, nur die Landesregierung hat den Sachverstand und kein anderer. So haben Sie es der Presse gesagt. So haben Sie es auch mir gesagt. Herr Minister, so geht das nicht. So können wir das nicht machen. Das ist keine vernünftige, keine sachliche, keine zielorientierte Politik.
Dabei kommt das Gutachten von Professor Spannowsky zu eindeutigen Ergebnissen.
Die Mittelrheinbrücke darf nach seiner Feststellung keine Landesbrücke sein. Ich werde in meinem zweiten Redebeitrag darauf noch eingehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, der Wunsch, eine kommunale Brücke zu bauen, ist 2003/2004 geäußert worden. Damals hat jeder Kreis 200.000 Euro zur Finanzierung des Raumordnungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Landesregierung war es dann, die bis 2011 das Raumordnungsverfahren nicht zum Abschluss gebracht hat.
Diese Landesregierung, Rot-Grün, war es, die das Verfahren gestoppt hat. Unser Geld war in die Tonne geschmissen. Dann kommen Sie und beschließen im Koalitionsvertrag, eine Brücke in kommunaler Trägerschaft zu machen, ohne noch einmal Kreise zu fragen. Die Kreise sind nicht erneut gefragt worden, wie Sie hier vortäuschen. Die Kreise sind in dieser Situation nicht erneut gefragt worden.
Es geht um die Entscheidungsphase Koalitionsvertrag.
Herr Minister, ich habe einen völlig anderen Eindruck über die Entwicklung der letzten Monate.
Ich war nicht immer dabei, deshalb kann ich es nicht abschließend bewerten. Mein Eindruck ist, dass Sie eher der Getriebene in der ganzen Situation waren.
Sie haben sich über Wochen, ja Monate gewehrt, ein Gespräch mit den Landräten zu führen. Es sollte zu einem Gespräch kommen, dann waren Sie nicht da. Irgendwann wurde ein neuer Termin gesucht. Es kam zu einem Gespräch. Die Fronten sind aufeinandergeprallt. Sie sind im Streit auseinandergegangen.
Ich sage immer, wenn sich zwei streiten, ein Bock stößt sich nicht alleine, wenn überhaupt, dann müssen es zwei gewesen sein, die aneinander geraten sind.
Ich glaube, Sie haben sich auf die Planung für eine kommunale Brücke verständigt. Aber die Grünen stimmen nicht zu, dass es eine Landesbrücke wird. Das ist Ihr Problem. Deshalb versuchen Sie alles andere, um den Schwarzen Peter den Kreisen zuzuschieben.
Wenn Sie behaupten, Sie seien schon immer für eine kommunale Brücke gewesen, dann sage ich, Herr Minister, haben Sie schon einmal in Ihr Wahlprogramm geschaut, da steht, „Wir bekennen uns zum Bau weiterer Rheinbrücken. Seit langem fordert die FDP Brücken zwischen St. Goar und St. Goarshausen (...) damit die Menschen besser aus dem Hunsrück und aus Rheinhessen zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet gelangen können.“
Herr Minister, da ist keine Rede von der Kommunalbrücke. Die Verkehre, die Sie als Begründung für eine kommunale Brücke ansprechen, sind nicht möglich, da geht es ausschließlich um regionale und überregionale Verkehre, die Sie als Begründung für die Bücke anführen.
Ich komme zu Ihrem Argument, die Brücke muss breiter sein als eine kommunale Brücke. Ich habe das selbst nicht recherchieren können, aber über Twitter ist mir eben die Nachricht zugegangen, es ist Unsinn. Eine Brücke, ob kommunal oder Landesbrücke, muss acht Meter breit sein. Dann erzählen Sie uns hier, eine kommunale Brücke soll ein ganz anderes Bauwerk als eine Landesbrücke werden. Redlichkeit sieht anders aus, Herr Minister, Entschuldigung, wenn ich das so deutlich sagen muss. Es ist falsch, was Sie sagen.
Ich komme zur Welterbeverträglichkeit. In der Zeit um 2010 – ich habe das genauestens verfolgt – war nie die Rede davon, dass es nur eine kommunale Brücke werden kann, die nur die beiden Städte miteinander verbindet. Es war nie die Rede davon. Es ist immer nur davon gesprochen worden, dass es eine welterbeverträgliche Brücke werden muss. Die UNESCO hat gesagt, ja, ihr dürft weiter planen, begleitet uns bei dieser Planung, damit wir entscheiden können, ob das welterbeverträglich ist oder nicht. Es ist nie die Rede davon gewesen, dass es nur eine kommunale Brücke sein darf und niemals eine Landesbrücke.
Das ist nicht in Ordnung, was Sie uns hier erzählen.
Sie sagen uns, dass Sie nicht den Durchgangsverkehr dorthin bringen wollen.
Wie wollen Sie über eine Landesbrücke, über eine Verbindungsstraße zur A 61 Durchgangsverkehr dorthin bringen? Die A3 ist 30 km von Sankt Goarshausen entfernt. Bis zur A 61 sind es noch einmal 10 km den Berg hoch. Außer im Notfall macht kein Mensch Durchgangsverkehr von oben herunter.
Das ist doch Unsinn.
Meine Damen und Herren, Entschuldigung, wenn ich das noch anfüge.
Herr Minister, ein Verkehrsminister, der gegen mehr Verkehr ist? Wir wollen mehr Verkehr im Tal, damit das Tal belebt wird und eine Zukunft hat.
Sie sind dagegen, und das ist nicht in Ordnung.
Ich sage einen abschließenden versöhnlichen Satz.
Mir ist es am Ende egal, ob es eine kommunale Brücke oder Landesbrücke wird.
Aber sie muss für alle Beteiligten zu verlässlichen Konditionen kommen. Sie muss rechtlich auf sauberen Füßen stehen und nicht zulasten anderer gehen.
Dann sind wir zu allem bereit. Machen Sie ein Angebot dazu, und dann reden wir.
Ich nehme die Wahl an, Herr Präsident.